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Wohnungseigentum - Dr. Thomas Wachter Notar | München

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Hinweis auf hohe Steuerersparnisse werden Wohnungeneinschließlich Finanzierung, Mietverträgen,verschiedenen Garantien und Beratungsverträgenzu einem Gesamtpreis angeboten. Lassen Sie sichnicht zum Kauf drängen. Vorher sind unbedingtrechtliche Beratung über den Kaufvertrag und Besichtigungdes Objekts notwendig. Für Altbauwohnungenwerden auch „Bruchteilsmodelle“ angeboten.Der Käufer erwirbt schlichtes Miteigentum amGrundstück verbunden mit dem Recht auf Nutzungeiner bestimmten Wohnung. Dieses so genannte„Bruchteilseigentum“ ist kein <strong>Wohnungseigentum</strong>.Bei ihm ist wegen der erheblichen zivilrechtlichenRisiken (z.B. bei Zahlungsunfähigkeit eines Miteigentümers)größte Vorsicht geboten.Bei allen diesen Modellen spielen in aller Regeldie erstrebten steuerlichen Vorteile (etwa bei derEinkommensteuer und Umsatzsteuer) eine wichtigeRolle. Inwieweit sie erreicht werden können,hängt von der konkreten Ausgestaltung des Vertragswerksund den persönlichen Verhältnissen desErwerbers ab. Da die steuerlichen Fragen sehr oftfür den Erwerb und die Finanzierung von ausschlaggebenderBedeutung sind, sollten Sie dieseauf jeden Fall vor Abschluss des Vertrages fachlichprüfen lassen, z.B. durch Ihren Steuerberater.Finanzen herausgegeben wird und im Internet(www.stmf.bayern.de) unter der Rubrik Service / Informationsbroschürenabgerufen werden kann.Bitte beachten Sie, dass die Eigenheimzulage mitWirkung ab dem Jahr 2006 abgeschafft wurde. Siekann letztmals für Objekte beansprucht werden,• die in Erwerbsfällen auf Grund eines vor dem1. Januar 2006 rechtswirksam abgeschlossenenKaufvertrags angeschafft wurden oder• mit deren Herstellung der Anspruchsberechtigtevor dem 1. Januar 2006 begonnen hat.Bei der Lektüre ist Ihnen nun sicherlich klar geworden:Nur eine gründliche Vorbereitung hilft zu vermeiden,dass Ihnen später unnötige Unannehmlichkeitenund Schwierigkeiten entstehen. KommenSie bei Ihrer Vorbereitung mit dem Inhalt derUrkunde nicht zurecht, empfiehlt es sich, dass Sieschon vor der Beurkundung beim <strong>Notar</strong> odereinem Rechtsanwalt Rat einholen.Der Staat hilft Ihnen…Informieren Sie sich eingehend über die Hilfen, dieIhnen die öffentliche Hand beim Erwerb von Wohneigentumbietet: Staatliche Förderprogramme, u. U.auch Wohngeld und Hilfen durch die jeweiligeGemeinde.Fachinformationen rund um das Wohnen, Fördernund Bauen finden Sie im Internet unterwww.stmi.bayern.de/serviceÜber die steuerliche Seite des Erwerbs, des Besitzesund des Verkaufs von Grundstücken informiertumfassend die Broschüre „Steuertipps für Haus undGrund“, die vom Bayerischen Staatsministerium der2829

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