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Wettbewerbstalon - Gemeinde Ufhusen

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<strong>Gemeinde</strong>nachrichten<br />

– die Wahlvorschläge sind von der erforderlichen Anzahl Stimmberechtigten<br />

unterzeichnet,<br />

– die schriftliche und unwiderrufliche Erklärung der vier Mitglieder und der<br />

Präsidentin der Schulpflege, dass sie eine Wahl annehmen, liegt vor.<br />

4. Das für das Ressort Bildung verantwortliche Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates ist von<br />

Amtes wegen Mitglied der Schulpflege.<br />

und beschliesst:<br />

1. Es werden unter Vorbehalt allfälliger Wahlbeschwerden für die Amtsdauer<br />

2012 – 2016 in stiller Wahl als gewählt erklärt:<br />

als Mitglieder der Schulpflege <strong>Ufhusen</strong><br />

– Bernet-Bättig Claudia, Schwertschwenden 3, <strong>Ufhusen</strong> (bisher)<br />

– Fankhauser-Balaban Theodor, Kohlerloch 1, <strong>Ufhusen</strong> (bisher)<br />

– Alt-Minder Jakob, Dorfstrasse 2, <strong>Ufhusen</strong> (bisher)<br />

– Steinmann-Alt Hubert, Höhe 9, <strong>Ufhusen</strong> (bisher)<br />

als Präsidentin der Schulpflege <strong>Ufhusen</strong><br />

– Bernet-Bättig Claudia, Schwertschwenden 3, <strong>Ufhusen</strong> (bisher)<br />

2. Die Urnenwahl vom 06. Mai 2012 für die Neuwahl der fünf Mitglieder und deren<br />

Präsidenten oder dessen Präsidentin der Schulpflege <strong>Ufhusen</strong> für die Amtsperiode<br />

2012 – 2016 wird hiermit abgesagt.<br />

3. Das für das Ressort Bildung verantwortliche Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates ist von<br />

Amtes wegen Mitglied der Schulpflege.<br />

4. Stimmrechtsbeschwerde gegen die stille Wahl ist gemäss § 160 Stimmrechtsgesetz<br />

innert 10 Tagen schriftlich beim Regierungsrat des Kantons Luzern einzureichen.<br />

<strong>Ufhusen</strong>, 19. März 2012 Namens des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

sig. sig.<br />

Leo Kneubühler André Aregger<br />

<strong>Gemeinde</strong>präsident <strong>Gemeinde</strong>schreiber<br />

9

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