GeBÄRDeNSPRACHDOLMeTSCHeN - Hochschule Fresenius
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Weiterbildung Gebärdensprachdolmetschen<br />
Menschen mit sehr starker Höreinschränkung oder Gehörlosigkeit<br />
sind in ihren Entfaltungsmöglichkeiten in Deutschland<br />
benachteiligt. Der Personenkreis, der mit ihnen angemessen<br />
in Gebärdensprache kommunizieren kann, ist viel zu klein.<br />
Um Gehörlose in den verschiedenen Phasen ihres Lebens<br />
(Frühförderung, Schulbildung, Berufsausbildung/Studium,<br />
Berufstätigkeit) zu unterstützen, ist es dringend notwendig,<br />
hörende Menschen in Gebärdensprache zu schulen. Das gilt insbesondere<br />
für Pädagogen und Therapeuten. Für die Integration<br />
der Gehörlosen spielen qualifizierte Gebärdensprachdolmetscher<br />
eine zentrale Rolle.<br />
In Deutschland besteht hier ein erheblicher Mangel.<br />
Großer Bedarf<br />
Auf rund 200.000 Gebärdensprachnutzer kommen nur ca. 450<br />
Dolmetscher. Betroffenenverbände wie die Deutsche Gesellschaft<br />
der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände<br />
e.V. und der Deutsche Gehörlosenbund fordern eine Mindestversorgung<br />
pro Nutzer von vier bis fünf Dolmetschstunden pro<br />
Monat. Bislang werden jedoch lediglich ca. 30 bis 60 Minuten pro<br />
Monat erzielt. Der Bundesverband der Gebärdensprachdolmetscher<br />
sieht weiterhin - bei wachsenden Dolmetscheinsätzen und<br />
Berufsbild und Karrierechancen<br />
Anforderungen - in der qualifizierten Ausbildung die einzige Lösung,<br />
den Bedarf zu decken. Bundes- und Landesgesetze (SGB<br />
IX, Gleichstellungsgesetz etc.) bieten Gebärdensprachnutzern<br />
eine Grundlage, die Kommunikation per Gebärdensprachdolmetscher<br />
einzufordern.<br />
Berufsbild und Karrierechancen<br />
Gebärdensprachdolmetscher sind tätig, um eine reibungslose<br />
Kommunikation zwischen hörenden und gehörlosen Menschen zu<br />
ermöglichen. Ihre Tätigkeitsfelder sind deshalb so vielfältig wie die<br />
Lebenssituationen Gehörloser. Dolmetschtätigkeiten finden statt:<br />
• im Bildungsbereich (z.B. Schule, Ausbildung, Studium)<br />
• im Arbeitsleben (z.B. Personalgespräche, Einarbeitungen,<br />
Besprechungen, Betriebsversammlungen)<br />
• im Gesundheitswesen (z.B. Arztbesuche, Krankenhaus,<br />
Therapie)<br />
• in der öffentlichen oder privaten Verwaltung (z.B. Behörden,<br />
Institutionen)<br />
• in Einrichtungen der Wirtschaft<br />
• im Sozialbereich<br />
• im Rahmen der Judikative und Exekutive (z.B. Gericht, Polizei,<br />
Rechtsanwaltskonsultationen)<br />
• im religiösen Bereich (Gottesdienste, Taufen, Eheschließungen,<br />
religiöse Unterweisungen)