Download Winterkatalog - Steigenberger Hotels and Resorts
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ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN FÜR HOTEL-, PAUSCHAL- UND FLUGREISEBUCHUNGEN<br />
VERANSTALTER: STEIGENBERGER HOTELS AG, LYONER STRASSE 40, 60528 FRANKFURT A. M.<br />
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES<br />
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines<br />
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder<br />
fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle<br />
in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen<br />
der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine dahin<br />
gehende ausdrückliche Verpflichtung übernommen hat.<br />
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zust<strong>and</strong>e. Die<br />
Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss<br />
wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen<br />
bzw. zusenden. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung<br />
ab, liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die<br />
Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses<br />
neuen Angebots zust<strong>and</strong>e, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem<br />
Reiseveranstalter die Annahme erklärt oder die geforderte Anzahlung leistet.<br />
2. BEZAHLUNG<br />
a) Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten,<br />
wenn dem Kunden ein Sicherungsschein im Sinne von § 651k Absatz 3 BGB übergeben<br />
worden ist. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.<br />
b) Der auf der Auftragsbestätigung/Rechnung vermerkte Restbetrag ist gegen Aushändigung<br />
der Reiseunterlagen, spätestens jedoch 14 Tage vor Reiseantritt zahlbar.<br />
c) Die Unterlagen werden dem Kunden entweder unverzüglich nach Eingang seiner<br />
Zahlung beim Veranstalter/Reisebüro zuges<strong>and</strong>t oder gegen Zahlung beim Veranstalter/Reisebüro<br />
ausgehändigt.<br />
d) Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Kunden<br />
auf Aushändigung der Reiseunterlagen, auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen<br />
und keine Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reiseleistung zu erbringen.<br />
3. LEISTUNGEN, PREISE<br />
a) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen<br />
im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben<br />
in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für<br />
den Reiseveranstalter grundsätzlich bindend. Der Reiseveranstalter behält sich<br />
jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren<br />
Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu<br />
erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.<br />
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen<br />
für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters.<br />
Soweit eine Reise im Prospekt nicht <strong>and</strong>ers ausgeschrieben ist, umfasst der<br />
Preis bei Flugreisen den Hin- und Rückflug, Transfers zwischen Unterkunft und<br />
Flughafen, Beherbergung und Verpflegung in der gebuchten Unterkunft (Hotel<br />
und Apartments usw.), sonstige gebuchte Sonderleistungen gemäß Prospekt.<br />
b) Die Beförderung erfolgt bei Chartersonderflügen mit zuverlässigen Gesellschaften.<br />
Dabei h<strong>and</strong>elt es sich überwiegend um Nonstop-Flüge. Zwischenl<strong>and</strong>ungen aus<br />
flug- und programmtechnischen Gründen bleiben vorbehalten. Linienflüge werden<br />
mit allen der IATA angeschlossenen Luftverkehrsgesellschaften durchgeführt, sofern<br />
sich nicht nach der Ausschreibung im Katalog etwas <strong>and</strong>eres ergibt.<br />
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN<br />
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten<br />
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss erforderlich werden und die<br />
vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind<br />
nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind<br />
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle<br />
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen<br />
mit Mängeln behaftet sind.<br />
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder<br />
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem<br />
Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.<br />
Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle<br />
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,<br />
wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende<br />
Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern.<br />
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,<br />
insbesondere die Treibstoffkosten, kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe<br />
der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen<br />
Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In<br />
<strong>and</strong>eren Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel<br />
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des<br />
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag<br />
für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen.<br />
Eine Erhöhung nach den vorstehenden Regelungen ist nur zulässig, sofern zwischen<br />
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen<br />
und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss weder eingetreten<br />
noch für den Veranstalter vorhersehbar waren.<br />
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung<br />
einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich,<br />
spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen.<br />
Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen<br />
um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung<br />
ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten<br />
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn<br />
der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den<br />
Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich<br />
nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung<br />
der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.<br />
5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN<br />
Im Falle des Rücktritts von einer bestätigten Reise aus Gründen, die nicht vom<br />
Veranstalter zu vertreten sind, ist je nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung,<br />
die im Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen in<br />
jedem Falle schriftlich erfolgen sollte, unter Beifügung evtl. schon ausgehändigter<br />
Reiseunterlagen beim Reiseveranstalter für jeden Reiseteilnehmer folgende pauschalierte<br />
Rücktrittsgebühr in Prozent des Gesamtpreises zuzüglich evtl. anfallender<br />
Fernmeldegebühren zu zahlen: bei Reisen mit Linien-/Charterflügen und „Nur<br />
Hotel“-Buchungen bzw. „Nur Ferienwohnung“-Buchungen<br />
· bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20%, · bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%,<br />
· bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%, · bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50%,<br />
· bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 65%, · bis zum 2. Tag vor Reisebeginn 75%,<br />
· am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 80%.<br />
Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden in dieser Höhe<br />
nicht entst<strong>and</strong>en ist. Werden auf Wunsch des Kunden bis 30 Tage vor Reiseantritt<br />
für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung<br />
liegt, Änderungen hinsichtlich des Namens, des Reisetermins, des Reisezieles,<br />
der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), werden<br />
pro Reisegast € 30,-- Umbuchungsgebühr erhoben.<br />
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die<br />
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem<br />
Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen<br />
nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen<br />
entgegenstehen.<br />
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter<br />
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten<br />
entstehenden Mehrkosten.<br />
Es wird empfohlen, sich gegen das mit einem Rücktritt verbundene Kostenrisiko<br />
durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern.<br />
Hat der Reiseveranstalter auf Wunsch des Reisenden Flüge (Linie, Charter) gebucht,<br />
gelten die Umbuchungs-, Storno- oder No-Show-Gebühren gemäß den jeweiligen<br />
Tarifbedingungen der Fluggesellschaft.<br />
6. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER<br />
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag<br />
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:<br />
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet<br />
einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in<br />
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages<br />
gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf<br />
den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie<br />
derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer <strong>and</strong>erweitigen Verwendung<br />
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm<br />
von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.<br />
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in<br />
der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl<br />
hingewiesen wird. Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich zuzuleiten.<br />
Der Kunde hat Anspruch auf umgehende Rückzahlung des entrichteten Reisepreises.<br />
7. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE<br />
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen)<br />
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl<br />
der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen.<br />
Wird der Vertrag gekündigt, kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten<br />
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene<br />
Entschädigung verlangen. Erfolgt eine Kündigung nach Antritt der Reise,<br />
ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,<br />
den Reisenden zurückzubefördern, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst.<br />
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu<br />
tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.