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Download Winterkatalog - Steigenberger Hotels and Resorts

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ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN FÜR HOTEL-, PAUSCHAL- UND FLUGREISEBUCHUNGEN<br />

VERANSTALTER: STEIGENBERGER HOTELS AG, LYONER STRASSE 40, 60528 FRANKFURT A. M.<br />

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES<br />

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines<br />

Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder<br />

fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle<br />

in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen<br />

der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine dahin<br />

gehende ausdrückliche Verpflichtung übernommen hat.<br />

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zust<strong>and</strong>e. Die<br />

Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss<br />

wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen<br />

bzw. zusenden. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung<br />

ab, liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die<br />

Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses<br />

neuen Angebots zust<strong>and</strong>e, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem<br />

Reiseveranstalter die Annahme erklärt oder die geforderte Anzahlung leistet.<br />

2. BEZAHLUNG<br />

a) Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten,<br />

wenn dem Kunden ein Sicherungsschein im Sinne von § 651k Absatz 3 BGB übergeben<br />

worden ist. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.<br />

b) Der auf der Auftragsbestätigung/Rechnung vermerkte Restbetrag ist gegen Aushändigung<br />

der Reiseunterlagen, spätestens jedoch 14 Tage vor Reiseantritt zahlbar.<br />

c) Die Unterlagen werden dem Kunden entweder unverzüglich nach Eingang seiner<br />

Zahlung beim Veranstalter/Reisebüro zuges<strong>and</strong>t oder gegen Zahlung beim Veranstalter/Reisebüro<br />

ausgehändigt.<br />

d) Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Kunden<br />

auf Aushändigung der Reiseunterlagen, auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen<br />

und keine Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reiseleistung zu erbringen.<br />

3. LEISTUNGEN, PREISE<br />

a) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen<br />

im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben<br />

in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für<br />

den Reiseveranstalter grundsätzlich bindend. Der Reiseveranstalter behält sich<br />

jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren<br />

Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu<br />

erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.<br />

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen<br />

für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters.<br />

Soweit eine Reise im Prospekt nicht <strong>and</strong>ers ausgeschrieben ist, umfasst der<br />

Preis bei Flugreisen den Hin- und Rückflug, Transfers zwischen Unterkunft und<br />

Flughafen, Beherbergung und Verpflegung in der gebuchten Unterkunft (Hotel<br />

und Apartments usw.), sonstige gebuchte Sonderleistungen gemäß Prospekt.<br />

b) Die Beförderung erfolgt bei Chartersonderflügen mit zuverlässigen Gesellschaften.<br />

Dabei h<strong>and</strong>elt es sich überwiegend um Nonstop-Flüge. Zwischenl<strong>and</strong>ungen aus<br />

flug- und programmtechnischen Gründen bleiben vorbehalten. Linienflüge werden<br />

mit allen der IATA angeschlossenen Luftverkehrsgesellschaften durchgeführt, sofern<br />

sich nicht nach der Ausschreibung im Katalog etwas <strong>and</strong>eres ergibt.<br />

4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN<br />

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten<br />

Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss erforderlich werden und die<br />

vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind<br />

nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind<br />

und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle<br />

Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen<br />

mit Mängeln behaftet sind.<br />

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder<br />

-abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem<br />

Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.<br />

Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle<br />

der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,<br />

wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende<br />

Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern.<br />

Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,<br />

insbesondere die Treibstoffkosten, kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe<br />

der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen<br />

Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In<br />

<strong>and</strong>eren Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel<br />

geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des<br />

vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag<br />

für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen.<br />

Eine Erhöhung nach den vorstehenden Regelungen ist nur zulässig, sofern zwischen<br />

Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen<br />

und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss weder eingetreten<br />

noch für den Veranstalter vorhersehbar waren.<br />

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung<br />

einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich,<br />

spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen.<br />

Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen<br />

um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung<br />

ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten<br />

oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn<br />

der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den<br />

Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich<br />

nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung<br />

der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.<br />

5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN<br />

Im Falle des Rücktritts von einer bestätigten Reise aus Gründen, die nicht vom<br />

Veranstalter zu vertreten sind, ist je nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung,<br />

die im Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen in<br />

jedem Falle schriftlich erfolgen sollte, unter Beifügung evtl. schon ausgehändigter<br />

Reiseunterlagen beim Reiseveranstalter für jeden Reiseteilnehmer folgende pauschalierte<br />

Rücktrittsgebühr in Prozent des Gesamtpreises zuzüglich evtl. anfallender<br />

Fernmeldegebühren zu zahlen: bei Reisen mit Linien-/Charterflügen und „Nur<br />

Hotel“-Buchungen bzw. „Nur Ferienwohnung“-Buchungen<br />

· bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20%, · bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%,<br />

· bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%, · bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50%,<br />

· bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 65%, · bis zum 2. Tag vor Reisebeginn 75%,<br />

· am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 80%.<br />

Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden in dieser Höhe<br />

nicht entst<strong>and</strong>en ist. Werden auf Wunsch des Kunden bis 30 Tage vor Reiseantritt<br />

für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung<br />

liegt, Änderungen hinsichtlich des Namens, des Reisetermins, des Reisezieles,<br />

der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), werden<br />

pro Reisegast € 30,-- Umbuchungsgebühr erhoben.<br />

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die<br />

Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem<br />

Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen<br />

nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen<br />

entgegenstehen.<br />

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter<br />

als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten<br />

entstehenden Mehrkosten.<br />

Es wird empfohlen, sich gegen das mit einem Rücktritt verbundene Kostenrisiko<br />

durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern.<br />

Hat der Reiseveranstalter auf Wunsch des Reisenden Flüge (Linie, Charter) gebucht,<br />

gelten die Umbuchungs-, Storno- oder No-Show-Gebühren gemäß den jeweiligen<br />

Tarifbedingungen der Fluggesellschaft.<br />

6. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER<br />

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag<br />

zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:<br />

a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet<br />

einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in<br />

solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages<br />

gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf<br />

den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie<br />

derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer <strong>and</strong>erweitigen Verwendung<br />

der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm<br />

von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.<br />

b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in<br />

der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl<br />

hingewiesen wird. Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich zuzuleiten.<br />

Der Kunde hat Anspruch auf umgehende Rückzahlung des entrichteten Reisepreises.<br />

7. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE<br />

Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen)<br />

erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl<br />

der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen.<br />

Wird der Vertrag gekündigt, kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten<br />

oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene<br />

Entschädigung verlangen. Erfolgt eine Kündigung nach Antritt der Reise,<br />

ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,<br />

den Reisenden zurückzubefördern, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst.<br />

Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu<br />

tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

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