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Prof. Dr. Herbert Effinger Ausbildungssupervision im Rahmen von ...

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2.8 Die institutionelle Einbindung <strong>von</strong> Supervision und den<br />

Supervisoren<br />

Die Bereitschaft, sich <strong>im</strong> Zwangskontext Studium und Ausbildung gegenüber einem<br />

Supervisor zu öffnen, Vertrauen aufzubauen und Anliegen einzubringen, hängt zunächst<br />

stark <strong>von</strong> der institutionellen Einbindung der Supervisoren ab. Grundsätzlich kann man<br />

da<strong>von</strong> ausgehen, dass interne Supervisoren zwar bekannter und damit vielfach auch<br />

vertrauter sind (was nicht unbedingt mit Beliebtheit gleich zusetzen ist). Gleichzeitig<br />

befinden sich diese aber meist auch in der Rolle <strong>von</strong> Lehrenden, die <strong>im</strong> Studiumsverlauf<br />

Bewertungs- und Prüfungsaufgaben übernehmen müssen.<br />

Gefragt wurde darum, ob die Supervision <strong>von</strong> internen oder <strong>von</strong> externen bzw. <strong>von</strong><br />

beiden Anbietergruppen durchgeführt wird. Als externe Supervisorinnen, die als<br />

Lehrbeauftragte beschäftigt werden, sollten nur solche gelten, die keine sonstigen<br />

Lehrverpflichtungen mit Bewertungs- bzw. Prüfungsfunktionen an der Hochschule<br />

haben.<br />

Schaubild 9:<br />

Institutionelle Einbindung der Supervisorinnen<br />

Typ<br />

in Prozent<br />

ausschließlich<br />

interne<br />

Supervisoren<br />

20 %<br />

ausschließlich externe<br />

Supervisoren<br />

29 %<br />

interne und externe<br />

Supervisoren<br />

51 %<br />

Etwa 20 % der Studiengänge setzten ausschließlich interne Supervisoren bzw.<br />

hauptamtliche Dozenten der Hochschulen ein. Dagegen beschäftigen etwa 29 %<br />

ausschließlich externe Supervisoren für diese Aufgabe. Hier handelt es sich fast<br />

ausschließlich um die einphasigen Studiengänge. Dieses Ergebnis ist verständlich, denn<br />

in der einphasigen Ausbildung gehören die Praxisphasen zum integralen Bestandteil des<br />

Studiums, während Hochschulen mit einer zweiphasigen Ausbildung ihren Absolventen<br />

<strong>im</strong> Auftrag der staatlichen Anerkennungsbehörde quasi ein Dienstleistungsangebot<br />

machen. Der Rollenkonflikt ist hier geringer und die Übernahme <strong>von</strong><br />

Supervisionsaufgaben trägt aus der Sicht der Hochschule dazu bei, den Kontakt mit den<br />

Absolventen zu halten bzw. Einblick in die Handlungsfelder Sozialer Arbeit zu<br />

bekommen.<br />

Bei gut der Hälfte aller Studiengänge kommen jedoch beide Anbietergruppen zum<br />

Einsatz. Bei den kirchlichen Trägern werden häufiger externe Anbieter beschäftigt.<br />

Zu einer Bewertung <strong>im</strong> Sinne einer Benotung der „Leistungen“ der Supervisanden<br />

kommt es nur in 2 Fällen. Gleichwohl sind <strong>im</strong> Kontext der Supervision vielfach<br />

Praxisberichte anzufertigen, die dann <strong>von</strong> den Supervisorinnen gelesen und bewertet<br />

werden. Diese Bewertung besteht in aller Regel nicht in einer Zensur, sondern in einem<br />

Testat, worin die „aktive Teilnahme“ und eine positive Beurteilung des Berichtes als<br />

„mit Erfolg“ bzw. als „bestanden“ bescheinigt wird. In einigen Fällen gibt es auch<br />

inhaltliche Anforderungen an die Supervisanden. Sollten die Reflexionsleistungen oder<br />

sonstigen Anforderungen nicht zur Zufriedenheit der Bewertenden ausfallen, erhalten<br />

die Studierenden in einigen Studiengängen auch Auflagen. In den meisten Fällen gibt es<br />

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