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Prof. Dr. Herbert Effinger Ausbildungssupervision im Rahmen von ...

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<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Herbert</strong> <strong>Effinger</strong><br />

<strong>Ausbildungssupervision</strong> <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>von</strong> Fachhochschulstudiengängen für<br />

Soziale Arbeit in Deutschland- Eine empirische Studie<br />

Vorwort 2<br />

1 Einleitung 3<br />

1.1 Der Untersuchungsgegenstand und die 3<br />

Problemstellung<br />

1.2 Das Ziel und die Fragestellung 6<br />

1.3 Die Untersuchungsanlage 7<br />

2 Die Ergebnisse 7<br />

2.1 Die Beteiligten 7<br />

2.2 Das Verständnis und die Definitionen <strong>von</strong> 8<br />

(Ausbildungs)-Supervision<br />

2.3 Der Zeitpunkt <strong>von</strong> Supervision <strong>im</strong> Studienverlauf 13<br />

2.4 Der Stundenumfang 13<br />

2.5 Die Gruppengröße, Anzahl und Dauer <strong>von</strong> 14<br />

Supervisionssitzungen<br />

2.6 Sitzungsrhythmus und Ausnahmeregeln 15<br />

2.7 Die Wahlmöglichkeiten 15<br />

2.8 Die institutionelle Einbindung <strong>von</strong> 16<br />

Supervision und den Supervisoren<br />

2.9 Die fachlichen Anforderungen 17<br />

2.10 Die methodische Ausrichtung 18<br />

2.11 Die Entscheidungsebenen und formellen Grundlagen 19<br />

2.12 Die Leistungsentgelte und Honorare 20<br />

2.13 Die Reformbestrebungen 21<br />

3 Zusammenfassung und Schlussbemerkungen 21<br />

4 Literatur 24<br />

5 Anhang 26


Vorwort<br />

Spricht man mit Lehrenden über den Stellenwert <strong>von</strong> Supervision bei der Ausbildung<br />

und die Qualifizierung <strong>von</strong> Diplomsozialarbeitern und Diplomsozialpädagoginnen <strong>im</strong><br />

Studium gibt es zwar kaum jemanden, der Supervision grundsätzlich in Frage stellt oder<br />

gar für Unsinn hält – es sei denn, er oder sie sind der Ansicht, diese sei viel zu teuer.<br />

Fragt man näher nach, stellt man schnell fest, dass über die Inhalte und die Ziele <strong>von</strong><br />

Supervision in der Ausbildung recht unterschiedliche Vorstellungen existieren.<br />

Da es zu dieser Frage kaum verlässliche Aussagen gibt, wurde die vorliegende Studie<br />

durchgeführt. Diese möchte eine Grundlage für einen als notwendig und wünschenswert<br />

angesehenen Klärungsprozess bei den Verantwortlichen innerhalb und außerhalb der<br />

Hochschulen schaffen.<br />

Ohne die Bereitschaft vieler Kolleginnen und Kollegen sich an der Befragung zu<br />

beteiligen, würde diese Untersuchung nicht vorliegen. Ihnen sowie Gábor Mésáros,<br />

Herwig Grote und Ilse Illsche, die mir bei der technischen Datenverarbeitung geholfen<br />

haben, Peter Jensen, der mir wichtige inhaltliche Hinweise gegeben hat und jene, die<br />

mir außerdem mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben, möchte ich meinen<br />

besonderen Dank aussprechen.<br />

Wegen einiger unvorhergesehener technischer Probleme und Unterbrechungen hat sich<br />

die Auswertung und Veröffentlichung leider sehr viel länger hingezogen als dies<br />

ursprünglich geplant war. Dafür bitte ich insbesondere jene um Entschuldigung, die<br />

möglicherweise schon seit Monaten auf diese Ergebnisse gewartet haben.<br />

Der besseren Lesbarkeit wegen habe ich <strong>im</strong> Text die weibliche und die männliche Form<br />

abwechselnd benutzt. Grundsätzlich sind natürlich <strong>im</strong>mer beide Geschlechter gemeint.<br />

2


1 Einleitung<br />

1.1 Der Untersuchungsgegenstand und die Problemstellung<br />

Supervision, Praxisberatung oder Praxisreflexion werden <strong>im</strong> allgemeinen zu einer<br />

zentralen Methode der Reflexion beruflichen Handelns <strong>von</strong> Sozialpädagoginnen und<br />

Sozialarbeiterinnen gezählt. Welchen Stellenwert dieser Methode <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> des<br />

Studiums der Sozialen Arbeit und der Ausbildung zum Diplom<br />

Sozialarbeiter/Sozialpädagogen (FH) gegenwärtig zugemessen wird, ist Gegenstand der<br />

vorliegenden Untersuchung.<br />

Erstaunlich ist zunächst, dass es über die konkrete Ausgestaltung, das Verständnis und<br />

den Umfang <strong>von</strong> Reflexion beruflichen Handelns <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> dieses Studiums bisher<br />

kaum stichhaltige und repräsentative Untersuchungen gibt. Seit dem<br />

Schwerpunktthema „Supervision in der Ausbildung“ (supervision, 5/88) hat es dazu nur<br />

noch wenige Veröffentlichungen gegeben (vgl. Geuthner 1996; Dittman-Dornauf 2000;<br />

Gramlich/Schneider 1997, Tischner 1999).<br />

Supervision ist in den Veröffentlichungen der letzten Jahre – insbesondere in<br />

Verbindung mit Qualitätsmanagement (vgl. Kühl 1999; Hermann-Stietz 2002) -<br />

geradezu zu einem Modethema in der Sozialen Arbeit geworden. Dennoch scheint das<br />

Thema <strong>Ausbildungssupervision</strong> <strong>im</strong> Studium Sozialer Arbeit in den letzten Jahren ein<br />

wenig aus dem Blick geraten zu sein. Neuere Veröffentlichungen und auch die Politik<br />

der Deutschen Gesellschaft für Supervision (DGSv) scheinen sich eher mit der<br />

eigenständigen <strong>Prof</strong>essionalisierung der Supervision sowie mit dem Verhältnis <strong>von</strong><br />

Supervision und Organisationsentwicklung oder mit der Ausweitung der Supervision in<br />

neue, wirtschaftlich ergiebigere Handlungsfelder zu befassen, als mit jenem Feld, in dem<br />

Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen beruflich qualifiziert werden, sich in ihre neue<br />

Berufsrolle einüben und die Grundlage ihrer beruflich-professionellen Identität erhalten<br />

(vgl. Kron 2000, 9). In keinem der mir vorliegenden Handbücher oder Einführungen für<br />

die Supervision wird die <strong>Ausbildungssupervision</strong> <strong>im</strong> Studium der Sozialen Arbeit als ein<br />

eigenständiges Handlungsfeld oder als ein eigenständiges Supervisionssetting mit<br />

eigenen Kontextbedingungen beschrieben (Fatzer/Eck 1990; Belardi 1992a und 1996;<br />

Buer 1999; Schneider 2000; Schreyögg 2000; Oberhoff/Beumer 2001).<br />

Auch in der für die Ausbildung der Sozialen Arbeit relevanten Fachliteratur, ins-<br />

besondere den Methodik Handbüchern oder Einführungen (vgl. Franke/Sander-Franke<br />

1998, 73ff; Galuske 1998, 253ff; Geißler/Hege 1992, 236 ff; St<strong>im</strong>mer 2000, 204ff), sowie<br />

in den mir bekannten Studienordnungen finden sich keine einheitlichen Begriffe für<br />

Supervision, Praxisreflexion, Praxisberatung und Praxisanleitung. Es tröstet wenig,<br />

wenn dies auch <strong>im</strong> benachbarten Ausland nicht viel besser zu sein scheint. (vgl. Reichel<br />

1998).<br />

Was heute in Deutschland unter Supervision und Praxisreflexion verstanden wird<br />

entspricht kaum noch dem, was ursprünglich in der Sozialen Arbeit Nord-Amerikas<br />

unter Supervison verstanden wurde.(vgl. Galuske 1998, 254; Belardi 1996, 35). Das<br />

nordamerikanische Verständnis eines Supervisors entspricht eher dem, was wir bei uns<br />

als Praxisanleiter verstehen. Dabei handelt es sich um eine berufsbegleitende Anleitung<br />

und Aufsicht <strong>von</strong> untergeordneten Mitarbeitern, also um Kontrolle durch erfahrene<br />

Kollegen (vgl. Reichel 1998) bzw. einem „Praxislehrer“ oder einem „leitenden Fürsorger“<br />

(Belardi 1996, 25). In dem Bemühen, die Supervision als eigenständige <strong>Prof</strong>ession<br />

3


aufzuwerten und sich damit vom „Aschenputtel Soziale Arbeit“ ein wenig zu befreien,<br />

findet eine Anlehnung an die professionellen Settings der Psychotherapie und den in<br />

allen personenbezogenen Dienstleistungen populär gewordenen Leitbild der Kundenorientierung<br />

statt. Daher scheint sich <strong>im</strong> deutschsprachigem Raum ein<br />

Selbstverständnis <strong>von</strong> Supervision durchgesetzt zu haben, das mit Anleitung, Zwang<br />

und Kontrolle nicht mehr assoziiert und identifiziert werden möchte und seine<br />

ursprünglich in diesem Kontext verhafteten Wurzeln tendenziell verleugnet. Dies mag<br />

erklären, dass man sich in der Literatur kaum noch mit Supervision in<br />

Zwangskontexten befasst (vgl. <strong>Effinger</strong> 2002).<br />

Im allgemeinen scheint die Differenz <strong>im</strong> Verständnis darin zu liegen, wo und in welchem<br />

Umfang die Bestandteile: Fremdreflexion/Selbstreflexion, Wissensvermittlung und -<br />

aneignung, Anleitung, Übung und Kontrolle best<strong>im</strong>mt werden (siehe Schaubild 1 und<br />

Abschnitt 2.2). Reduziert sich Supervision auf die Strukturierung eines<br />

Reflexionsprozesses beruflichen Handelns, wo nur wenig neues Wissen vermittelt und<br />

keine Anleitung gegeben wird (vgl. Franke/Sander-Franke 1998, 74-76) oder beinhaltet<br />

Supervision alle diese Bestandteile. Sollte sich dieses Handlungsfeld weiter<br />

ausdifferenzieren und beispielsweise <strong>von</strong> Coaching und Beratung abgrenzen oder sollte<br />

man eher umfassend <strong>von</strong> Beratung sprechen, die dann alle diese Elemente beinhaltet<br />

(vgl. Fürstenau 2001)?<br />

4


Schaubild 1:<br />

Mögliche Anteile und Gewichte <strong>von</strong> professionell begleiteten<br />

Qualifizierungselementen und -formen beruflichen Handelns (exemplarisch)<br />

Qualifizie-<br />

rungs-<br />

elemente<br />

Qualifizie-<br />

rungsformen <br />

Methoden-<br />

unterricht <br />

Praxis-<br />

anleitung <br />

Praxis-<br />

beratung<br />

Praxis-<br />

reflexion<br />

Ausbildungs-<br />

supervision<br />

Supervision<br />

(<strong>im</strong> Berufsfeld)<br />

Kollegiale<br />

Beratung/<br />

Intervision<br />

Aneignung<br />

(Qualifizierung<br />

durch kognitive<br />

Wissensan-<br />

eignung)<br />

XXXX<br />

X<br />

XXX<br />

XX<br />

X<br />

X<br />

Anleitung<br />

(Qualifizierung<br />

durch Instruktion<br />

und Kontrolle)<br />

X<br />

XXXX<br />

X<br />

X<br />

X<br />

Fremdreflexion<br />

(Qualifizierung<br />

durch Beobachtung<br />

<strong>von</strong> außen)<br />

XX<br />

XXX<br />

XX<br />

XXXX<br />

XXXX<br />

XXX<br />

Selbstreflexion<br />

(Qualifizierung<br />

durch Selbst-<br />

beobachtung)<br />

XX<br />

X<br />

XX<br />

XXX<br />

XXX<br />

XXXX<br />

Übung<br />

(Qualifi-<br />

zierung durch<br />

praktisches<br />

Ausprobieren<br />

und<br />

unmittelbares<br />

Erleben)<br />

XXX<br />

Man kann Supervision also in einem umfassenden, integrierten Sinne als Reflexion,<br />

Aneignung, Anleitung und Übung oder aber <strong>im</strong> engeren, differenzierten Sinne als reine<br />

Reflexion verstehen. Jenseits des unbestreitbaren Sinns <strong>von</strong> theoretisch - analytischen<br />

Unterscheidungen, lassen sich aus einer pragmatisch-praktischen Perspektive allerdings<br />

Zweifel anmelden, ob sich solche Differenzierungen <strong>von</strong> Supervision aber auch <strong>von</strong><br />

Anleitung, Beratung usw. - in dieser reinen Form in der Praxis durchhalten lassen und<br />

ob eine sich jeweils ausschließende Aufsplittung verschiedener Qualifizierungsformen<br />

aus der Sicht des Lernens und Qualifizierens in diesem Kontext und überhaupt sinnvoll<br />

und angemessen ist.<br />

Viele unmittelbare Rückmeldungen <strong>von</strong> Studierenden und die Evaluation<br />

praxisbegleitender Lehrveranstaltungen an meiner Hochschule zeigen <strong>im</strong>mer wieder,<br />

dass die <strong>Ausbildungssupervision</strong> als eine der intensivsten und effizientesten Lernformen<br />

X<br />

X<br />

XX<br />

X<br />

X<br />

5


des Studiums erlebt wird. Hier werden <strong>im</strong> hohen Maße selbstinduzierte Lernprozesse<br />

angestoßen und auch die Basisneugierde zum Erlernen <strong>von</strong> Wissen erzeugt, welches sich<br />

nicht durch unmittelbares Erleben aneignen lässt. Die curriculare Bedeutung dieser<br />

Form des Lernens in einer akademischen, wissenschaftsbasierten Ausbildung scheint<br />

aber noch nicht vollständig erkannt zu sein.<br />

Die <strong>im</strong> Schaubild 1 dargestellte Matrix veranschaulicht, welche Elemente und Formen<br />

einer professionell begleiteten Qualifizierung beruflichen Handelns <strong>im</strong> Bereich der<br />

Sozialen Arbeit – aber auch in den benachbarten <strong>Prof</strong>essionen – üblich sind. Dabei<br />

verringert sich bei den Qualifizierungsformen in der rechten Spalte das<br />

Hierarchiegefälle und damit auch mögliche Zwangskontexte <strong>von</strong> oben nach unten. Die<br />

obere Zeile verdeutlicht <strong>von</strong> links nach rechts ein Nachlassen <strong>von</strong> theoretischen und<br />

normativen Vorgaben durch Experten, Dozenten oder Vorgesetzte (Fremdorganisation)<br />

und eine Zunahme unmittelbaren selbstorganisierten und selbstgesteuerten<br />

Praxisbezuges. Je nach Veranstaltungsart bzw. Qualifizierungsform sind die einzelnen<br />

Elemente unterschiedlich stark ausgeprägt. Die Kreuze sollen eine solche Ausprägung<br />

exemplarisch verdeutlichen. Neben den unterschiedlichen Formen professionell<br />

begleiteter Formen der Qualifizierung trägt selbstverständlich auch das professionell<br />

nichtbegleitete, unmittelbare Tun, die eigenverantwortliche Praxis einen erheblichen<br />

Anteil zur Berufsqualifizierung bei.<br />

1.2 Das Ziel und die Fragestellung<br />

Mit der Dokumentation der vorliegenden Ergebnisse möchte diese Studie einen als<br />

wünschenswert angesehenen Selbstverständigungs- und Selbstklärungsprozess<br />

anstoßen.<br />

Zunächst soll der quantitative Stellenwert strukturierter Reflexion beruflichen Handels<br />

in der Ausbildung beleuchtet werden. Die Art der hierfür erforderlichen formellen<br />

Regelungen und rein quantitative D<strong>im</strong>ensionen – so die Arbeitshypothese dieser<br />

Untersuchung – liefern wesentliche Hinweise auf die konkrete Bedeutung dieses Teils<br />

der Qualifizierung <strong>von</strong> Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen. Diese Daten sagen<br />

etwas über den relativen Stellenwert <strong>von</strong> unmittelbar fall-, praxis- und prozessbezogener<br />

Qualifizierung in der Ausbildung gegenüber einer eher theorie- und kontextbezogenen,<br />

eher wissensbezogenen Stoffvermittlung aus. Werden in der Supervision eher die<br />

personalen und sozialkommunikativen Kompetenzen reflektiert und verbessert, so<br />

tragen die anderen Lehrveranstaltungen eher zur Verbesserung sozialanalytischer und<br />

sozialdiagnostischer Kompetenzen bei.<br />

Als Indikatoren für die Bedeutungsmessung dienen die meisten der erhobenen Daten.<br />

Gefragt wurde nach:<br />

• dem Zeitpunkt <strong>von</strong> Supervision und damit nach dem Zeitpunkt der Verknüpfung <strong>von</strong><br />

Theorie und Praxis <strong>im</strong> Studienverlauf (Frage 4),<br />

• dem quantitativen Stundenumfang <strong>von</strong> Supervision <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> des gesamten<br />

Studiums (Fragen 5, 6 und 8),<br />

• der Gruppengröße, welche ein Indikator für den Intensitätsgrad der Gruppenarbeit<br />

darstellt (Frage 9),<br />

• der Flexibilität bzw. Rigidität, mit der dieser Qualifizierungsbestandteil eingesetzt<br />

wird (Frage 7),<br />

6


• den Wahlmöglichkeiten <strong>von</strong> Studierenden (Frage 10 und 11),<br />

• der institutionellen Einbindung in die Studien- und Prüfungsordnungen und die<br />

Einbindung der Supervisoren in den institutionellen Kontext der Hochschule.<br />

(Fragen 13,14 und 20),<br />

• den qualifikatorischen Anforderungen an die Supervisorinnen sowie deren fachliche<br />

Ausrichtung (Frage 15 und 17),<br />

• der Ebene in der Organisation, wo über deren Einsatz entscheiden wird (Frage 16),<br />

• der Höhe der Entgelte, da ja in einer Gesellschaft, welche dem Markt eine <strong>im</strong>mer<br />

größere Bedeutung zuschreibt, sich die Bedeutung und der Stellenwert <strong>von</strong><br />

Supervision auch an der Höhe ihrer Honorare ablesen lässt (Frage 18).<br />

• den Bemühungen, die Supervision in der Ausbildung zu reformieren, weil auch daran<br />

Bedeutung gemessen werden kann, wie viel Aufmerksamkeit man einer Sache<br />

widmet (Frage 19)<br />

(Fragebogen in der Anlage)<br />

1.3 Die Untersuchungsanlage<br />

Im Wintersemester 2001/02 wurden alle <strong>im</strong> Verteiler des Fachbereichstages ver-<br />

zeichneten Hochschulen (Fachhochschulen, Gesamthochschulen und Universitäten mit<br />

Fachhochschulstudiengängen sowie zwei Berufsakademien) in Deutschland, die<br />

grundständige Studiengänge zum Erwerb eines FH oder BA - Diploms für Sozialarbeit<br />

und/oder Sozialpädagogik anbieten, befragt. Sechzig der fünfundsiebzig verzeichneten<br />

Diplom Studiengänge für Sozialpädagogik und Sozialarbeit haben sich beteiligt. Damit<br />

kann diese Studie durchaus den Anspruch auf Repräsentativität erheben. Hinter den<br />

einzelnen Studiengängen befinden sich teilweise Fachhochschulen mit integrierten<br />

Studiengängen für Sozialarbeit und Sozialpädagogik und teilweise Fachhochschulen,<br />

welche diese Studiengänge separat anbieten. 1<br />

Befragt wurden die Studiengänge mit einem teilstandardisierten Fragebogen, der in<br />

aller Regel <strong>von</strong> den jeweils zuständigen (Studien)Dekanen, Mitarbeitern der<br />

Praxisämter oder der Supervisionsbeauftragten beantwortet wurde.<br />

Im folgenden werden die Ergebnisse der Umfrage dokumentiert und kurz interpretiert.<br />

Die Daten wurden insbesondere nach Unterschieden zwischen kirchlichen und<br />

staatlichen, zwischen ein- und zweiphasigen Studiengängen sowie zwischen<br />

Studiengängen in den alten und den neuen Ländern untersucht. Nur wenn die<br />

Grundgesamtheiten es zuließen, die Zahlen genügend aussagekräftig und deutliche<br />

Unterschiede erkennbar waren, wurden diese benannt.<br />

2 Die Ergebnisse<br />

2.1 Die Beteiligten<br />

Von den 60 beteiligten Studiengängen sind 39 an staatlichen Hochschulen, da<strong>von</strong> 2<br />

Berufsakademien und 21 (10 evangelisch und 11 katholisch) an kirchlichen Hochschulen<br />

eingerichtet.<br />

1 Die genaue Zahl der Studiengänge ist nicht eindeutig fixiert. Grohall (1997, 30) geht <strong>von</strong> 62 Hochschulen aus (36 staatliche<br />

FHs und 4 Unis, 12 evangelische und 8 katholische FH und 1 katholische Uni). Berger (2001, 117) hat 61 Hochschulen<br />

ermittelt (5 Unis und Gesamthochschulen und 56 FH (38 staatliche, 7 katholische mit 12 Standorten und 10 evangelische<br />

7


Die Anzahl der Studiengänge ist nicht identisch mit der Anzahl der Hochschulen, weil<br />

an einzelnen Hochschulen teilweise je ein Studiengang für Sozialarbeit und ein<br />

Studiengang für Sozialpädagogik angesiedelt sind.<br />

Schaubild 2:<br />

Träger der Studiengänge<br />

Träger Anzahl Prozent<br />

staatlich 39 65 %<br />

katholisch 11 18 %<br />

evangelisch 10 17 %<br />

insgesamt 60 100 %<br />

Von den 60 grundständigen Studiengängen haben 50 ihren Standort in den alten und 10<br />

in den neuen Bundesländern (inkl. Berlin-Ost). Insgesamt waren darunter 35 einphasige<br />

Studiengänge mit integrierten Praktika und 25 zweiphasige Studiengänge mit einem<br />

Berufspraktikum oder Anerkennungsjahr nach der Diplomierung. Bei den einphasigen<br />

Studiengängen sind die kirchlichen Träger mit 40 % überproportional vertreten.<br />

Schaubild 3:<br />

Art der Studiengänge<br />

Art der Träger<br />

Studiengänge<br />

staatlich kirchlich insgesamt<br />

Einphasig 21 14 35<br />

Zweiphasig 18 7 25<br />

Insgesamt 39 21 60<br />

An 56 <strong>von</strong> 60 (93 %) grundständigen Studiengängen wird Supervision angeboten. Nur in<br />

4 einphasigen Studiengängen gibt es kein Supervisionsangebot. Hier ist zu<br />

berücksichtigen, dass der Anteil jener Studiengänge ohne Supervisionsangebot<br />

insgesamt wahrscheinlich höher liegt, da einige <strong>von</strong> denen, wo dies nicht der Fall ist,<br />

den Fragebogen vermutlich gar nicht erst ausgefüllt haben. Bei dem<br />

Supervisionsangebot handelt es sich überwiegend um Pflichtveranstaltungen (90 %). In<br />

den anderen Studiengängen erfolgt das Supervisionsangebot auf freiwilliger Basis.<br />

2.2 Das Verständnis und die Definitionen <strong>von</strong> (Ausbildungs)-<br />

Supervision<br />

Supervision ist in der Regel nicht die einzige Lehrveranstaltung während der<br />

Praxisphasen. Außerdem werden häufig angeboten:<br />

sowie eine Stiftungsfachhochschule). Die unterschiedlichen Zahlen erklären sich z.T. daraus, dass Hochschulen<br />

zusammengeschlossen wurden, einige Studiengänge ausgelaufen sind und andere neu installiert wurden.<br />

8


• Arbeitsfeld und projektbezogene Veranstaltungen, Theorie-Praxis-Seminare,<br />

• Methodikseminare und Übungen,<br />

• Konsultationen mit Betreuungsdozentinnen,<br />

• zusätzlich Praxisberatung und/oder Praxisreflexion,<br />

• Praxisanleitung in der Hochschule,<br />

• Blockseminare,<br />

• themenbezogene Seminare und Vorlesungen, insbesondere zu<br />

- Recht/Verwaltung,<br />

- Sozial- und Qualitätsmanagement.<br />

Nach der <strong>im</strong> Oktober 2001 <strong>von</strong> der Kultusministerkonferenz verabschiedeten<br />

<strong>Rahmen</strong>ordnung Soziale Arbeit gehört Supervision zum regulären Bestandteil der<br />

Ausbildung zum Diplom Sozialpädagogen oder zur Diplom Sozialarbeiterin (KMK 2001,<br />

45). Was unter Supervision zu verstehen ist, wurde dabei offen gelassen. Mit dem<br />

Anschreiben zur Befragung wurde den Befragten mitgeteilt, dass in diesem <strong>Rahmen</strong><br />

Supervision als Sammelbegriff für jene Lehrveranstaltungen angesehen wird, die sich<br />

„überwiegend mit der Reflexion beruflichen bzw. berufsbezogenen Handelns <strong>im</strong><br />

<strong>Rahmen</strong> der Ausbildung“ befassen. Lehrveranstaltungen, die zwar supervisorische<br />

Elemente beinhalten, pr<strong>im</strong>är aber der Vermittlung <strong>von</strong> Theorien und Techniken<br />

(Methoden) dienen, waren hier nicht gemeint.<br />

Eine der ersten Fragen lautete: Wie wird Supervision, Praxisreflexion, Praxisberatung,<br />

Praxisanleitung bei Ihnen definiert?<br />

Die schon in der Einleitung angesprochene Spannweite des Verständnisses <strong>von</strong><br />

Supervision in der Ausbildung drückte sich etwa in Extrempositionen aus. Ein Kollege<br />

war regelrecht empört. Er schrieb, Supervision in der Ausbildung könne es nicht geben,<br />

weil Supervision Reflexion beruflichen Handelns sei, was aber für das praktische<br />

Handeln in der Ausbildung nicht zuträfe. Andere Kollegen mochten dagegen überhaupt<br />

keinen Unterschied zwischen Reflexion und Qualifizierung beruflichen Handels machen,<br />

weil sie da<strong>von</strong> ausgehen, das Qualifizierung ohne Reflexion nicht möglich sei und<br />

Reflexion <strong>im</strong>mer auch der Qualifizierung diene. Somit würde es sich bei der Lehre, aber<br />

auch bei der Praxisanleitung, <strong>im</strong>mer auch um Supervision handeln.<br />

Insgesamt gaben ca. ein <strong>Dr</strong>ittel aller Befragten an, dass Supervision bei ihnen nicht<br />

eindeutig definiert sei. Schaut man sich <strong>im</strong> folgenden die Antworten der Studiengänge<br />

an, die diese Begriffe definiert haben, dann zeigt sich, dass es sich z.T. um recht<br />

allgemeine Formulierungen handelt. Auch wenn man berücksichtigt, dass die Aussagen<br />

auf einem Fragebogen mit Sicherheit nicht die ganze Realität des jeweiligen<br />

Verständnisses <strong>von</strong> Supervision an den jeweiligen Hochschulen wiedergeben, so kann<br />

man wohl da<strong>von</strong> ausgehen, dass man auch innerhalb der einzelnen Hochschulen bzw.<br />

Studiengänge <strong>von</strong> Supervisionsgruppe zu Supervisionsgruppe sehr unterschiedliche<br />

Selbstverständnisse und Auslegungen finden würde.<br />

Bei den Antworten auf diese Frage zeigte sich ein Trend. Der Begriff der Supervision <strong>im</strong><br />

Kontext <strong>von</strong> Ausbildung und Studium scheint erst jüngeren Datums und findet sich eher<br />

in den neueren Studienordnungen wieder. Der Begriff Supervision hat scheinbar andere<br />

Begriffe, insbesondere Praxisberatung oder Praxisreflexion, verdrängt oder ersetzt (vgl.<br />

Belardi 1992b, 37).<br />

9


Vielfach wird zwischen Supervision als einer Form der Praxisbegleitung durch externe<br />

und interne Lehrbeauftragte und Praxisreflexion als einer Form der internen<br />

Praxisbegleitung durch Betreuungsdozenten und Konsultationsgruppen sowie eigene<br />

Praxisauswertungsseminare unterschieden. Teilweise werden in der Praxisreflexion als<br />

eigenständiger Lehrveranstaltung erfahrene Praktiker als Methodiker eingesetzt, die<br />

mit den Besonderheiten der speziellen Handlungsfelder vertraut sind. An meiner<br />

eigenen Hochschule unterscheiden wir beispielsweise <strong>im</strong> berufsbegleitenden<br />

Studiengang zwischen „Supervision“, als einer adressatenbezogenen und<br />

„Praxisberatung“ als einer organisationsbezogen Supervision.<br />

Neben dem Fakt, dass es in verschiedenen Studiengängen zwar Praxisberatung und<br />

Supervision als eigenständige Angebote gibt, tatsächlich aber unklar ist, worin sich<br />

beide Angebote konkret <strong>von</strong>einander unterscheiden, zeigten sich in der Auswertung<br />

überwiegend folgende Varianten und Kombinationen.<br />

a) Integrative Konzeption:<br />

Supervision, Praxisreflexion und Praxisberatung sind mehr oder weniger<br />

identische Begriffe und Angebote, die nicht eindeutig <strong>von</strong>einander zu trennen<br />

bzw. als integraler Bestandteil dieser Angebote anzusehen sind.<br />

b) Differente Konzeption<br />

Supervision ist neben Praxisberatung und/oder Praxisreflexion eine eigenständige<br />

und hier<strong>von</strong> unterschiedene Veranstaltung der Praxisbegleitung.<br />

Insgesamt haben 43 (72 %) aller Befragten Supervision oder analoge Begriffe definiert<br />

und valide Angaben zu dieser Frage gemacht. Relativ einhellig ist das Verständnis <strong>von</strong><br />

Praxisanleitung und seine Abgrenzung zur Supervision und Praxisreflexion. Ganz<br />

überwiegend wird darunter eine meist weisungsgebundene Form der Begleitung,<br />

Beratung, Unterstützung und Beurteilung mit instruierenden, kontrollierenden aber<br />

auch reflektierenden Anteilen während der Praxisphasen durch erfahrene und möglichst<br />

besonders qualifizierte Anleiter (Berufsangehörige) bei den Praxisträgern verstanden.<br />

Dies entspricht etwa der gemeinsamen Definition der BAG Praxisämter/referate, des<br />

DBSH und des Fachbereichstages vom Oktober 1999 (BAG 1999, 4) sowie der etwas<br />

älteren Definition des Fachbereichstages (damals noch Konferenz der Fachbereichs-<br />

leitungen der Fachbereiche Sozialwesen (KFS)) zusammen mit der BAG der Freien<br />

Wohlfahrtspflege <strong>von</strong> 1989 (KFS 1989, 11ff). Der Unterschied <strong>von</strong> Praxisanleitung und<br />

Supervision, Praxisberatung und Praxisreflexion wird dabei allerdings weniger<br />

inhaltlich als institutionell best<strong>im</strong>mt. Während letzteres als Aufgabe des<br />

Ausbildungsträgers Hochschule angesehen wird, die in der Regel nicht mit Beurteilungs-<br />

und Kontrollfunktionen verbunden sein soll, fällt Praxisanleitung in die Zuständigkeit<br />

des Praxisträgers.<br />

Fast zwei <strong>Dr</strong>ittel (63 %) jener Studiengänge (27 <strong>von</strong> 43), die Supervision u.a. Begriffe<br />

definieren, haben eine eher integrative Konzeption <strong>von</strong> diesem Angebot der Reflexion<br />

beruflichen Handelns. Danach wird unter Supervision <strong>im</strong> integrativen Sinne<br />

beispielsweise folgendes verstanden:<br />

• „die Begleitung der praktischen Studienanteile, zum Strukturieren, reflektieren und evaluieren<br />

praktischen Handelns und Reflexion der organisatorischen Arbeitsbedingungen“ (1)<br />

10


• „eine Form <strong>von</strong> Fortbildung und Beratung (...) deren Aufgabe es ist, Einzelne, Gruppen oder Teams<br />

oder andere Subsysteme in Organisationen zu sozialer Selbstreflexion zu befähigen. Praxisreflexion ist<br />

Bestandteil <strong>von</strong> Supervision deren zentrales Merkmal professionelles Handeln zum Ziel hat.<br />

Praxisberatung ist Bestandteil <strong>von</strong> Supervision zweier ineinander greifender Bereiche: der Instruktion<br />

(Vermittlung und Aufnahme <strong>von</strong> Wissen gekoppelt an konkrete Handlungssituationen) und der<br />

Selbsterfahrung“ (10)<br />

• „berufsbezogene Selbsterfahrung, die sich mit dem beruflichen Handeln der Studentin befasst. Vor dem<br />

organisatorischen, institutionellen Hintergrund einer konkreten Praxisstelle sind besonders die<br />

persönlichen Anteile der beruflichen Beziehungen zu Klientinnen, Mitarbeiterinnen u. ä. Gegenstand<br />

der Bearbeitung. Es geht dabei darum, dass die Studentin ihre persönlichen Anteile an<br />

problematischen Situationen erkennt, überprüft und ggf. alternative Handlungsmöglichkeiten<br />

entwickelt. Dies geschieht unter qualifizierter Anleitung, zielgerichtet und systematisch.“ (12)<br />

• „Fall- und personenbezogene Reflexion des beruflichen Handelns in der Gruppe der Supervisanden /<br />

Praktikanten plus Arbeitsfeld- bzw. Institutionsanalysen unter Leitung des Supervisors / Dozenten.<br />

Die Praktikanten müssen einen Fall aus der Praxis vorstellen und/oder ihre Praxisstelle.“ (13)<br />

• „gezielte Reflexion des beruflichen Denkens, Fühlens und Handelns zur Entwicklung, Weiterentwicklung<br />

beruflicher Identität und professioneller Sozialer Arbeit als Instrument einer freiwillig/<br />

selbstgewählten Kontrolle / Evaluation Weiterentwicklungsmöglichkeit.“ (16)<br />

• „eine Lehrveranstaltung, die Praxisphasen <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> der Ausbildung begleitet und überwiegend der<br />

Reflexion eigenen beruflichen Handels <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> der Ausbildung dient.“ (23)<br />

• „Form der Beratung, in der das sozialarbeiterische Handeln der Studierenden in den Praxissemestern<br />

systematisch reflektiert wird. Sie setzt einen Lernprozess in Gang, in dem die berufliche Kompetenz der<br />

Studierenden unter Berücksichtigung emotionaler und kognitiver Aspekte entwickelt und erweitert<br />

wird.“ (31)<br />

• „Reflexion der Erfahrungen beruflicher Beziehungen und berufspraktischen Handelns. Entwicklung<br />

persönlicher, fachlicher und institutionsbezogener Kompetenz, Identitätsfindung und Entwicklung der<br />

eigener Berufsrolle“ (32)<br />

• „Beratungsform <strong>im</strong> beruflichen Kontext. Praxisreflexion und Praxisberatung ist Inhalt <strong>von</strong><br />

Supervision.“ (35)<br />

• „Praxisreflexion <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> des Projektstudiums.“ (42)<br />

• „eine aus der Sozialen Arbeit entwickelte spezifische Art <strong>von</strong> fachlicher Beratung, in der eine<br />

ausgebildete Supervisorin eine oder mehrere Supervisanden auf der Grundlage einer vertrauensvollen<br />

Beziehung zur Reflexion über ihre berufliche Rolle, ihr professionelles Handeln und über die<br />

Bedingungen, unter denen es stattfindet, anregt. Die Supervisorin setzt einen Lernprozess in Gang<br />

unter Berücksichtigung kognitiver und emotionaler Aspekte mit dem Ziel, die Berufskompetenz der<br />

Auszubildenden sowie der ausgebildeten Fachkraft zu entwickeln, zu stabilisieren beziehungsweise zu<br />

erweitern. Supervision/Praxisberatung findet in allen Bereichen der Sozialen Arbeit Anwendung und<br />

wird verstanden als systematische Reflexion der beruflichen Praxis in personalen und sozialen<br />

Bezügen, um Fachlichkeit und Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Sie ist fachliche Hilfe zur<br />

Entwicklung, Erhaltung und Erweiterung <strong>von</strong> beruflicher Kompetenz.“ (44)<br />

• „eine Beratungsmethode, die zur Sicherung und Verbesserung der Qualität beruflicher Arbeit eingesetzt<br />

wird. Sie bezieht sich auf psychische, soziale und institutionelle Faktoren. Supervision findet auf 5<br />

Ebenen statt: Vermittlung <strong>von</strong> Informationen, Reflexion und Entwicklung <strong>von</strong> Berufsrolle und -<br />

vollzügen. Selbstreflexion und -erkenntnis <strong>von</strong> Biographie- und Lebensphasen, Spiritualität.“ (45)<br />

• „eine auf die Persönlichkeit des einzelnen Studenten/Studentin abgest<strong>im</strong>mte Methode exemplarischen<br />

Lehrens und Lernens <strong>im</strong> Integrationsfeld <strong>von</strong> Theorie und Praxis mit dem Ziel der<br />

Berufsrollenentwicklung. Sie dient einer Förderung/Entwicklung kritischer Wahrnehmungsfähigkeit,<br />

der bewussten Handhabung der eigenen Person als Interventionsinstrument, der Überprüfung, und Be-<br />

und Auswertung berufsspezifischer Handlungsansätze.“ (58)<br />

• „eine Form der Beratung <strong>von</strong> Einzelnen und Gruppen, die sich auf Konflikte und Probleme beruflicher<br />

Interaktion bezieht. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Berufsalltags findet ein Lernprozess<br />

statt, in dem das professionelle Handeln und die Bedingungen, unter denen es organisiert ist,<br />

systematisch reflektiert werden. Dabei werden die persönlichen Anteile der Interaktion zwischen<br />

Supervisand und Klient sowie die institutionellen und gesellschaftlichen Bedingungen berücksichtigt.<br />

Praxisberatung ist ein als Ersatz für Supervision anerkannte Praxisreflexion, die nicht in<br />

Personalunion mit der Praxisanleitung erfolgen darf.“ (60)<br />

11


Gemeinsam ist den meisten Konzeptionen bzw. Definitionen, dass praktisches,<br />

berufsbezogenes Handeln und die berufliche bzw. studentische Rolle in bezug auf das<br />

Verhalten gegenüber den Adressaten und den Mitarbeitern <strong>im</strong> Mittelpunkt der<br />

Reflexion stehen. Neben den Antworten auf die Frage, ob es sich bei der Supervision um<br />

einen eher systematisch gesteuerten Prozess kontinuierlicher<br />

Persönlichkeitsentwicklung, der Rollen- und Identitätsfindung oder ob es sich bei den<br />

einzelnen Sitzungen eher um die systematische Bearbeitung <strong>von</strong> Fällen handelt, die<br />

supervisorisch begleitet werden, ist auch die Gewichtung bzw. Integration folgender<br />

Themen und Inhalte unterschiedlich:<br />

• Selbsterfahrung, Selbstreflexion, Spiritualität und Identitätsbildung,<br />

• Evaluation und Qualitätssicherung und Bewertung berufsbezogenen Handelns,<br />

• Fokussierung auf sozial-strukturelle bzw. auf individual-personale Probleme und<br />

Konflikte,<br />

• Wissensvermittlung (quasi Aus-, Fort- und Weiterbildung <strong>im</strong> methodischen Wissen)<br />

• Instruktion, Anleitung und Kontrolle<br />

Dort wo Supervision <strong>von</strong> Praxisreflexion und/oder Praxisberatung unterschieden wird,<br />

(differente Konzeption) finden sich folgende Definitionen (Beispiele):<br />

• „Supervision ist neutrale Beleitung der Praktikanten <strong>von</strong> externen Lehrbeauftragten<br />

Praxisreflexion wird vom Betreuungsdozent in den Konsultationsgruppen und <strong>im</strong> Seminar Auswertung<br />

des Praktikums durchgeführt.“ (6)<br />

• „Supervision ist ein Trainingsseminar<br />

Praxisreflexion ist ein Theorie-Praxis-Seminar.“ (8)<br />

• „Supervision ist kontinuierliche Prozessbegleitung für die Arbeit der Studentinnen mit einem<br />

Klientsystem und fachliche Reflexion dieses Handelns (Fallbearbeitung, methodisches Vorgehen,<br />

institutionelle Aspekte, Beziehung zur Anleiterin o.a. in der Praxisstelle, Berufsstelle etc.).<br />

Praxisreflexion ist Einführung und Wissensvermittlung in bzw. für best<strong>im</strong>mte Arbeitsfelder durch<br />

erfahrene Praktikerinnen.<br />

Praxisanleitung gibt es vor Ort <strong>im</strong> Praktikum durch die Anleiterinnen als Alternative zur Supervision<br />

in der Fachhochschule für die Studierenden, die ihr Praktikum <strong>im</strong> Block absolvieren.“ (11)<br />

• „Supervision ist Reflexion der professionellen Rolle, bezogen auf Person, System und Organisation.<br />

Praxisreflexion ist fachliche Begleitung und Reflexion via Praxisamt und Betreuungsdozenten.“ (21)<br />

• „Supervision ist externe Unterstützung <strong>im</strong> subjektiven berufsvorbereitenden Qualifikationsprozess in<br />

der Berufspraxis.<br />

Praxisreflexion ist spezifische Lehrveranstaltung zur Reflexion <strong>von</strong> Theorie- Praxisbezügen <strong>im</strong><br />

Handlungsfeld.<br />

Praxisberatung ist a) Beratung der Praxisanleitungen durch die FH b) Beratung <strong>von</strong> Studierenden zur<br />

Wahrnehmung und Bewältigung <strong>von</strong> Praxis.“ (22)<br />

• „Supervision ist Rückkoppelung <strong>von</strong> Theorie und Praxis durch mehrperspektivische Betrachtung der<br />

Beziehungen, Interaktionen, Systeme und Prozesse.<br />

Praxisreflexion hat eine ähnliche Zielsetzung; ist jedoch keine interdisziplinär begleitete Methode.<br />

Praxisberatung n<strong>im</strong>mt konkrete Praxissituationen in den Blick; analysiert diese gemeinsam mit den<br />

Praktikantinnen; unterstützt bei der Auswahl einer Anordnung <strong>von</strong> Theorien, Methoden, Techniken<br />

und bei der Konzeptentwicklung.“ (24)<br />

• „Supervision bedeutet (...) sich in der Supervision als eigenes Handwerkszeug <strong>im</strong> Hilfeprozess zu<br />

erleben.<br />

Praxisreflexion ist das Zusammentragen <strong>von</strong> Lernerfahrungen <strong>im</strong> Umgang mit dem Klienten-<br />

Mitarbeiter-Subsystem.<br />

12


Praxisberatung ist Praxisreflexion zwischen Betreuungsdozenten und Studenten, wobei häufig bei<br />

Beratungsprozessen Studenten anwesend sind. Der Dozent bietet sich <strong>im</strong> Beisein des Studenten als<br />

Modell an, wobei der Student nachfolgend ansatzweise eigenes Beraterverhalten einübt.“ (29)<br />

• „Supervision ist personenbezogene Reflexion der Kompetenzentwicklung.<br />

Praxisreflexion ist arbeitsfeldbezogene Reflexion.“ (30)<br />

• „Supervision ist Reflexion <strong>von</strong> Person, Rolle, institutionellen- und gesellschaftlichen Bezügen.<br />

Praxisreflexion ist Reflexion der Tätigkeit in integrierten Praxissemestern mit stark personal- und<br />

rollenbezogenem Anteil.“ (36)<br />

• „Supervision ist eine Theorie-Veranstaltung.<br />

Praxisreflexion führt der Student anhand seines Praxisberichts ( 3 Stück) mit dem Fachleiter (...) und<br />

in „Theorie-Praxis-Seminaren“ durch.“ (37)<br />

• „Supervision ist Teil der Begleitung <strong>im</strong> Projekt und Teil der Begleitung <strong>im</strong> Berufspraktikum.<br />

Praxisreflexion geschieht in der Nachbereitung zu Blockpraktikum.<br />

Praxisberatung geschieht während der Blockpraktika durch Dozenten der Fachhochschule.“ (43)<br />

• „Supervision ist spezifische Beratung für Praktikantinnen zur Verarbeitung <strong>von</strong> Erfahrung und<br />

Vervollständigung der Handlungskompetenz.<br />

Praxisreflexion ist Auswertung des Lehr- und Lernprozesses, Überprüfung <strong>von</strong> Zielen, Bewertung <strong>von</strong><br />

Leistungen.“ (49)<br />

• „Supervision ist längerfristig prozesshaft angelegte, methodische Beratung durch ausgebildete<br />

Supervisoren, die bei den Supervisanden einen berufsbezogenen Lernprozess initiieren, strukturieren<br />

und begleiten sollen.<br />

Praxisreflexion findet <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> der praxisbegleitenden Seminare statt. Zur Vertiefung wird <strong>von</strong> den<br />

Studenten eine Praxisaufgabe bearbeitet, präsentiert und zur Diskussion gestellt.“ (50)<br />

• „Supervision hat die Aufgabe, einen methodischen Arbeitsprozess zu begleiten und auftretende inter-<br />

und intrapersonelle Konflikte zu bearbeiten.<br />

Praxisreflexion geschieht in den praxisbegleitenden Seminaren.“ (51)<br />

• „Supervision ist eine spezielle Form der Beratung <strong>von</strong> Fachleuten für Fachleute. Daher <strong>im</strong><br />

Berufspraktikum nur in Ansätzen vermittelbar.<br />

Praxisreflexion und Praxisberatung ist Lernhilfe zum Aufbau <strong>von</strong> instrumenteller , sozialer und<br />

reflexiver Kompetenz.“ (53)<br />

Die studiengangsinternen Unterschiede der differenten Konzeptionen zu Praxisreflexion<br />

und/oder Praxisberatung beruhen oft weniger auf unterschiedlichen Inhalten, als auf<br />

unterschiedlichen institutionellen, zeitlichen oder personellen Kontexten. Teilweise<br />

handelt es sich um unterschiedlich bezeichnete Lehrveranstaltungen oder Angebote, die:<br />

• in der Studienordnung an unterschiedlichen Schnittstellen des Theorie-Praxis-<br />

Bezuges angesiedelt sind (Zeitpunkt und Anbindung an andere Lehr-<br />

veranstaltungen, z.B. Projekte)<br />

• <strong>von</strong> unterschiedlichen Personen (Dozenten, Praktikern als Lehrbeauftragte) mit<br />

unterschiedlichen Qualifikationen und Positionen (partnerschaftlich-neutral versus<br />

hierarchisch-bewertend) durchgeführt werden,<br />

• unterschiedliche Reflexionsebenen ansprechen und auf eher disziplinäre oder<br />

interdisziplinäre Bezüge ausgerichtet sind,<br />

• unterschiedliche Aufgaben erfüllen (z.B. Reflexion versus Wissensvermittlung),<br />

Als ein Beispiel für eine integrative Konzeption <strong>von</strong> <strong>Ausbildungssupervision</strong> zitiere ich<br />

aus einer mitgesandten Beschlussvorlage der FH Esslingen. Hier werden folgende<br />

Aspekte für zentral gehalten: (Hervorhebungen durch den Autor)<br />

13


a) Supervision lehrt, was der Supervisand zur Bewältigung sozialer Arbeit an Wissen<br />

benötigt.<br />

b) Supervision gibt Hilfe be<strong>im</strong> Erlernen benötigten Wissens.<br />

c) Supervision qualifiziert für die sozialberufliche Aufgabenerfüllung.<br />

d) Supervision kontrolliert fachliche Standards und angemessene Interventions-<br />

techniken.<br />

e) Supervision zielt auf die Veränderung <strong>von</strong> Deutungs- und Handlungsmustern<br />

geplanter und ungeplanter Art.<br />

f) Supervision intendiert persönliches Wachstum und die Internalisierung einer<br />

spezifischen Berufsethik.<br />

g) Sie führt vom nachahmenden Praxislernen zur selbstverantwortlichen<br />

kritischen Wissensanwendung.“<br />

Betrachtet man die unterschiedlichen Konzeptionen insgesamt, so sind viele der<br />

Unterscheidungen durchaus plausibel. Weniger plausibel erscheint aber die jeweilige<br />

begriffliche Benennung dieser Unterschiede. So finden sich teilweise wortgleiche<br />

Definitionen für die Begriffe Supervision, Praxisreflexion und Praxisberatung.<br />

Wahrscheinlich würde es die zukünftige Diskussion und damit auch die<br />

Durchschaubarkeit und Vergleichbarkeit der jeweiligen Studienordnungen erleichtern,<br />

wenn man auf die Begriffe Praxisberatung und Praxisreflexion zugunsten <strong>von</strong><br />

Supervision oder <strong>Ausbildungssupervision</strong> verzichtet und <strong>im</strong> wesentlichen zwischen<br />

Supervision als <strong>Ausbildungssupervision</strong> in der Hochschule und Praxisanleitung als<br />

Form der Begleitung am Praxisort unterscheidet. Die Ausdifferenzierung dieser Begriffe<br />

hat jedenfalls kaum zu einer größeren Klarheit und Durchschaubarkeit geführt.<br />

2.3 Der Zeitpunkt <strong>von</strong> Supervision <strong>im</strong> Studienverlauf<br />

Das Angebot <strong>von</strong> Supervision <strong>im</strong> Studium ergibt sich aus dem Zeitpunkt der<br />

Verknüpfung <strong>von</strong> Theorie und Praxis (Praxissemester u.a. Praktika) <strong>im</strong> Studienverlauf<br />

der einphasigen Ausbildung. In den zweiphasigen Studiengängen schließt das<br />

Anerkennungsjahr in der Regel nach dem Diplom <strong>im</strong> 6. Semester in Form eines<br />

sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, dem Berufspraktikum, an.<br />

Die Daten zu der Frage, in welcher Studienphase bzw. in welchen Semestern<br />

Supervision angeboten wird, müssen mit Vorbehalt interpretiert werden.<br />

Wahrscheinlich war die Fragestellung nicht präzise genug. Offensichtlich wurde die<br />

Frage recht unterschiedlich verstanden. Erwartet wurde, dass – wenn man da<strong>von</strong><br />

ausgeht, dass das Anerkennungsjahr als Teil des Studiums gewertet wird – in der<br />

zweiphasigen Ausbildung Supervision vor allem <strong>im</strong> 7. und 8. Semester stattfindet. Trotz<br />

des Anteils <strong>von</strong> etwa 42 % zweiphasiger Studiengänge ist das Supervisionsangebot <strong>im</strong> 7.<br />

und 8. Semester bei den Antworten überraschend gering. Es zeigen sich zudem kaum<br />

signifikante Unterschiede zwischen den ein- und den zweiphasigen Studiengängen. Das<br />

Ergebnis kann man eigentlich nur so verstehen, dass viele der Befragten das<br />

Anerkennungsjahr ausgeklammert haben. Erfreulich ist es aber festzustellen, dass es<br />

auch in diesen Studiengängen bereits während des regulären Studiums<br />

Supervisionsangebote gibt.<br />

Insgesamt bieten die meisten Studiengänge Supervision <strong>im</strong> 4. (60 %) und <strong>im</strong> 5. (62%)<br />

Semester an. Hier sind während der meisten einphasigen Studiengänge die<br />

14


Praxissemester angesiedelt. Allerdings findet die Reflexion beruflichen Handelns schon<br />

bei fast 2/3 aller Befragten <strong>im</strong> 3. Semester statt. Dies lässt auf einen relativ frühzeitigen<br />

Praxisbezug in einigen Studiengängen schließen.<br />

2.4 Der Stundenumfang<br />

Einer der Hauptindikatoren für die Bedeutung <strong>von</strong> Supervision in der Ausbildung ist<br />

ohne Zweifel der reale Stundenumfang und damit der relative Anteil an der gesamten<br />

Studienzeit. Gefragt wurde danach, wie viele Semesterwochenstunden (SWS) <strong>von</strong> den<br />

Studierenden <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> ihrer Ausbildung insgesamt belegt werden müssen. Die <strong>im</strong><br />

Fragebogen angegebene Verrechnungskategorie SWS war allerdings nicht allen<br />

Befragten geläufig. Danach sind eine SWS 16 mal 45 min oder 16 Unterrichtsstunden.<br />

Die zu dieser Frage oft recht ungenauen Angaben konnten aber teilweise aus den<br />

Antworten zu den Fragen 6 und 8 rekonstruiert werden. Insgesamt liegen 47 valide<br />

Antworten vor.<br />

Der Durchschnittswert für alle liegt bei 3,5 SWS. D.h. etwa 57 % der Studierenden<br />

müssen zwischen 3 und 4 SWS Supervision belegen. Geht man da<strong>von</strong> aus, dass die<br />

durchschnittliche Studienbelastung etwa bei 140 SWS liegt, dann beträgt der Anteil <strong>von</strong><br />

Supervision etwa 2,5 % an der gesamten Lehrverpflichtung.<br />

Schaubild 4:<br />

Durchschnittlicher Stundenumfang <strong>von</strong> Supervision <strong>im</strong> Studium<br />

Typ<br />

Semesterwochenstunden<br />

(Anzahl der Studiengänge)<br />

1 SWS<br />

2 SWS<br />

3 SWS<br />

4 SWS<br />

6 SWS<br />

8 SWS<br />

einphasig 2 6 9 8 2 3,2<br />

zweiphasig 1 4 3 7 3 2 4,9<br />

Durchschnitt<br />

SWS<br />

insgesamt 3 10 12 15 5 2 3,5<br />

Das durchschnittliche Supervisionsangebot kirchlicher Studiengänge liegt dabei leicht<br />

über jenem der staatlichen Studiengänge.<br />

2.5 Die Gruppengröße, Anzahl und Dauer <strong>von</strong> Supervisionssitzungen<br />

Die Gruppengröße und die Dauer der Supervisionssitzungen sagen etwas über die<br />

potenzielle Intensität der Supervision und den Stellenwert dieses Angebotes aus. Kleine<br />

Gruppen sind teurer als große Gruppen, da sie deutlich mehr Lehrdeputat benötigen.<br />

Die durchschnittliche Gruppengröße liegt bei 8,4 Studenten pro Gruppe. Kleine Gruppen<br />

zwischen 3-5 Studierenden gibt es in 28 %, mittelgroße Gruppen zwischen 6 und 9<br />

Studierenden in 31 % und relativ große Gruppen mit 10-15 Studierenden in <strong>im</strong>merhin<br />

41 % aller Studiengänge. An den kirchlichen Hochschulen sind die durchschnittlichen<br />

Gruppengrößen etwas kleiner als an den staatlichen. Während die Gruppengröße in den<br />

kirchlichen Studiengängen bei fast der Hälfte zwischen 3-5 Studierenden liegt, ist dies<br />

bei den staatlichen nur zu 15% der Fall.<br />

Schaubild 5:<br />

15


Gruppengrößen<br />

Gruppengröße 3-5 6-9 10-15<br />

Anzahl 15 17 22<br />

Anteil in<br />

Prozent 28 % 31 % 41 %<br />

Die Frage nach der Anzahl der Supervisionssitzungen haben <strong>von</strong> den 60 Befragten leider<br />

nur 37 beantwortet. Bei diesen zeigt sich insgesamt ein uneinheitliches Bild.<br />

Schaubild 6:<br />

Anzahl der Supervisionssitzungen <strong>im</strong> Studienverlauf<br />

Anzahl der<br />

Sitzungen<br />

absolut<br />

in Prozent<br />

2-8<br />

7<br />

19 %<br />

9-18<br />

16<br />

43 %<br />

19-32<br />

14<br />

38 %<br />

Bei 19 % gibt es lediglich zwischen 2 und 8 Sitzungen, 43 % haben zwischen 9 und 18<br />

Sitzungen und rund 38 % müssen <strong>im</strong>merhin 19 bis 32 Sitzungen nachweisen.<br />

Eine Supervisionssitzung dauert durchschnittlich etwa 3 Unterrichtsstunden (133 min),<br />

in kirchlichen Studiengängen etwas länger. In 7 % aller Fälle dauert eine Sitzung nur 45<br />

bis 60 min. In 59 %der Fälle zwischen 90 und 135 min und bei einem <strong>Dr</strong>ittel 180 min<br />

und länger.<br />

2.6 Sitzungsrhythmus und Ausnahmeregeln<br />

Auf die Frage, wie regelmäßig die Sitzungen stattfinden, antworteten 49 Befragte. Bei<br />

41 % der Studiengänge finden die Sitzungen unregelmäßig statt, wahrscheinlich nach<br />

Vereinbarung der Gruppen mit den jeweiligen Supervisorinnen. Dort wo regelmäßige<br />

Sitzungen <strong>im</strong> Studienbetrieb verankert sind, treffen sich 41% wöchentlich, 45%<br />

vierzehntäglich und 14% <strong>im</strong> vierwöchigen Rhythmus.<br />

Viele Hochschulen erlauben oder fördern das zeitweilige Studium bzw. die Ableistung<br />

<strong>von</strong> Praktika außerhalb der unmitttelbaren Reichweite des Hochschulstandortes. Darum<br />

wurde gefragt, ob und wenn ja, welche Möglichkeiten für Ausnahmen <strong>von</strong> der<br />

regelmäßigen Teilnahme an der Supervision am Hochschulstandort gegeben sind.<br />

Schaubild 7:<br />

Sitzungsrhythmus<br />

Rhythmus wöchentlich vierzehn-täglich vierwöchent-lich unregelmäßig<br />

in Prozent<br />

25 %<br />

26%<br />

8 %<br />

41 %<br />

16


Gut 80 % der Befragten lassen solche Ausnahmen <strong>von</strong> der regelmäßigen Teilnahme zu.<br />

Das bedeutet vor allem, dass die Supervision bei Praktika außerhalb des<br />

Hochschulstandortes bei etwa drei Viertel der Befragten an anderen Hochschulen oder<br />

aber in der Praxisstelle (24%) durchgeführt werden kann. Etwa 39 % sehen dafür auch<br />

Blockveranstaltungen als Möglichkeit vor. Hier kann man allerdings fragen, inwieweit<br />

dieses Setting tatsächlich praxisbegleitenden Supervisionscharakter trägt oder aber<br />

eher dem Charakter <strong>von</strong> Methodik- und Theorieveranstaltungen mit supervisorischen<br />

Elementen entspricht.<br />

Supervision auf eigene Rechnung wird nur <strong>von</strong> 13 der Befragten als Ausnahmeregelung<br />

zugelassen. An staatlichen Hochschulen ist die Bereitschaft Ausnahmen zuzulassen<br />

etwas stärker als an den kirchlichen.<br />

2.7 Die Wahlmöglichkeiten<br />

Hinsichtlich der Bedeutung des Zwangskontextes <strong>Ausbildungssupervision</strong> spielt die<br />

Frage, wie die Supervisionsgruppen gebildet werden eine Rolle. Werden die<br />

Studierenden <strong>von</strong> einer Instanz der Hochschule eingeteilt, sind die Gruppen an<br />

bestehende Projekte oder vergleichbare Lehrveranstaltungen angebunden oder haben<br />

sie die Möglichkeit ihren Supervisor <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> mehrerer Möglichkeiten auszuwählen.<br />

Nach welchen Kriterien kann ein Wahl vorgenommen werden, wenn diese prinzipiell<br />

ermöglicht wird?<br />

Schaubild 8:<br />

Wahlmöglichkeiten (Mehrfachnennungen)<br />

Wahlmöglichkeit<br />

in Prozent<br />

zwischen<br />

verschiedenen<br />

Supervisoren<br />

85 %<br />

nach<br />

Praxisfeldern<br />

43 %<br />

nach<br />

verschiedenen<br />

Methoden<br />

26 %<br />

nach<br />

Geschlecht der<br />

Supervisanden<br />

19 %<br />

In aller Regel (90 %) existieren Wahlmöglichkeiten. Diese bestehen zum größten Teil in<br />

der studentischen Auswahl zwischen verschiedenen Supervisorinnen (85 %). Knapp die<br />

Hälfte (43%) der Studiengänge ermöglichen eine Wahl nach unterschiedlichen<br />

Praxisfeldern oder nach verschiedenen Methoden (26%). Immerhin können 19% eine<br />

Auswahl nach Geschlechtszugehörigkeit treffen. Dies gilt überproportional (60%) für die<br />

kirchlichen Studiengänge.<br />

Grundsätzlich sehen nur 30% aller Befragten Einschränken bei der Auswahl, diese<br />

beziehen sich <strong>im</strong> wesentlichen auf die Grenzen hinsichtlich der Anzahl der Supervisoren<br />

bzw. der Gruppengröße.<br />

17


2.8 Die institutionelle Einbindung <strong>von</strong> Supervision und den<br />

Supervisoren<br />

Die Bereitschaft, sich <strong>im</strong> Zwangskontext Studium und Ausbildung gegenüber einem<br />

Supervisor zu öffnen, Vertrauen aufzubauen und Anliegen einzubringen, hängt zunächst<br />

stark <strong>von</strong> der institutionellen Einbindung der Supervisoren ab. Grundsätzlich kann man<br />

da<strong>von</strong> ausgehen, dass interne Supervisoren zwar bekannter und damit vielfach auch<br />

vertrauter sind (was nicht unbedingt mit Beliebtheit gleich zusetzen ist). Gleichzeitig<br />

befinden sich diese aber meist auch in der Rolle <strong>von</strong> Lehrenden, die <strong>im</strong> Studiumsverlauf<br />

Bewertungs- und Prüfungsaufgaben übernehmen müssen.<br />

Gefragt wurde darum, ob die Supervision <strong>von</strong> internen oder <strong>von</strong> externen bzw. <strong>von</strong><br />

beiden Anbietergruppen durchgeführt wird. Als externe Supervisorinnen, die als<br />

Lehrbeauftragte beschäftigt werden, sollten nur solche gelten, die keine sonstigen<br />

Lehrverpflichtungen mit Bewertungs- bzw. Prüfungsfunktionen an der Hochschule<br />

haben.<br />

Schaubild 9:<br />

Institutionelle Einbindung der Supervisorinnen<br />

Typ<br />

in Prozent<br />

ausschließlich<br />

interne<br />

Supervisoren<br />

20 %<br />

ausschließlich externe<br />

Supervisoren<br />

29 %<br />

interne und externe<br />

Supervisoren<br />

51 %<br />

Etwa 20 % der Studiengänge setzten ausschließlich interne Supervisoren bzw.<br />

hauptamtliche Dozenten der Hochschulen ein. Dagegen beschäftigen etwa 29 %<br />

ausschließlich externe Supervisoren für diese Aufgabe. Hier handelt es sich fast<br />

ausschließlich um die einphasigen Studiengänge. Dieses Ergebnis ist verständlich, denn<br />

in der einphasigen Ausbildung gehören die Praxisphasen zum integralen Bestandteil des<br />

Studiums, während Hochschulen mit einer zweiphasigen Ausbildung ihren Absolventen<br />

<strong>im</strong> Auftrag der staatlichen Anerkennungsbehörde quasi ein Dienstleistungsangebot<br />

machen. Der Rollenkonflikt ist hier geringer und die Übernahme <strong>von</strong><br />

Supervisionsaufgaben trägt aus der Sicht der Hochschule dazu bei, den Kontakt mit den<br />

Absolventen zu halten bzw. Einblick in die Handlungsfelder Sozialer Arbeit zu<br />

bekommen.<br />

Bei gut der Hälfte aller Studiengänge kommen jedoch beide Anbietergruppen zum<br />

Einsatz. Bei den kirchlichen Trägern werden häufiger externe Anbieter beschäftigt.<br />

Zu einer Bewertung <strong>im</strong> Sinne einer Benotung der „Leistungen“ der Supervisanden<br />

kommt es nur in 2 Fällen. Gleichwohl sind <strong>im</strong> Kontext der Supervision vielfach<br />

Praxisberichte anzufertigen, die dann <strong>von</strong> den Supervisorinnen gelesen und bewertet<br />

werden. Diese Bewertung besteht in aller Regel nicht in einer Zensur, sondern in einem<br />

Testat, worin die „aktive Teilnahme“ und eine positive Beurteilung des Berichtes als<br />

„mit Erfolg“ bzw. als „bestanden“ bescheinigt wird. In einigen Fällen gibt es auch<br />

inhaltliche Anforderungen an die Supervisanden. Sollten die Reflexionsleistungen oder<br />

sonstigen Anforderungen nicht zur Zufriedenheit der Bewertenden ausfallen, erhalten<br />

die Studierenden in einigen Studiengängen auch Auflagen. In den meisten Fällen gibt es<br />

18


interne Bewertungen der Reflexionsleistungen als Teil des Reflexionsprozesses, die aber<br />

nicht nach außerhalb der Gruppe weitergeleitet werden. Dies entspricht in etwa auch<br />

der Praxis <strong>von</strong> Lehrsupervision in vielen berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildungen.<br />

2.9 Die fachlichen Anforderungen<br />

Auch die Qualifikation und die formellen Anforderungen an die Anbieter <strong>von</strong><br />

Supervision lässt Rückschlüsse auf die Qualität bzw. den Stellenwert der Supervision <strong>im</strong><br />

Kontext der gesamten Ausbildung zu. Sind die qualifikatorischen Anforderungen an die<br />

Kompetenz der Supervisoren hoch, so kann man darin auch ein Indiz für den<br />

Stellenwert der Supervision in der Ausbildung sehen.<br />

Es wurde gefragt, ob die Supervisorinnen über eine spezifische Qualifikation als<br />

Supervisor und oder als Diplom Sozialarbeiter/Sozialpädagogin sowie über<br />

Berufserfahrung als Supervisorin und/oder als Sozialarbeiter verfügen müssen.<br />

In fast drei Viertel aller Studiengänge ist diese Frage formell oder durch eine allgemein<br />

akzeptierte und verbindliche Praxis geregelt. Nur in 16 Studiengängen (27 %) gibt es<br />

weder formelle Regeln noch eine allgemein akzeptierte Praxis der<br />

Mindestanforderungen. Hierbei handelt es sich zu 81 % um die staatlichen<br />

Studiengänge. Einschränkend muss allerdings gesagt werden, dass die qualifikatorischen<br />

Anforderungen bei sehr vielen Hochschulen nur für die externen Anbieter<br />

gelten. Von den internen Anbietern wird offensichtlich unterstellt, dass sie für diese<br />

Tätigkeit grundsätzlich ausreichend qualifiziert sind. Ob dies der Realität entspricht<br />

oder ob es signifikante Unterschiede in der Qualifikation der Supervisioren und der<br />

Qualität ihrer jeweiligen Supervision gibt, müsste erst noch untersucht werden. Hier<br />

wäre auch zu fragen, ob die Supervision in den einzelnen Studiengängen evaluiert wird.<br />

Schaubild 10:<br />

Formelle Qualifikationsanforderungen an die Supervisorinnen<br />

Qualifika-<br />

tionsanforderung<br />

Anzahl<br />

(Mehrfach-<br />

nennungen)<br />

DGSv<br />

32<br />

BDP<br />

8<br />

andere<br />

(z.B. 3 x<br />

DBSH)<br />

19<br />

Diplom als<br />

Berufserfahrung / Jahre<br />

Soz.arb./päd. als<br />

Soz.arb./päd.<br />

20<br />

11<br />

da<strong>von</strong><br />

DGSv : Deutsche Gesellschaft für Supervision<br />

BDP: Bund Deutscher Psychologen<br />

DBSH: Deutscher Berufsverband für Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Heilpädagogik<br />

7 x 5 Jahre<br />

2 x 3 Jahre<br />

2 x 2 Jahre<br />

als Supervisor<br />

Die mit Abstand größte Bedeutung hat die DGSv als der Berufsverband der<br />

Supervisorinnen. Überraschend gering ist die Anerkennung der Qualifikation der<br />

Supervisorinnen mit einer Psychologischen und psychotherapeutischen Grundqualifikation<br />

(BDP). Die Gründe dafür können zum einen darin bestehen, dass es<br />

gegenüber eher psychotherapeutisch qualifizierten Supervisoren gewisse Vorbehalte in<br />

den Studiengängen gibt, zum anderen kann es aber auch daran liegen, dass diese<br />

1<br />

19


Gruppe als Anbieter zu teuer ist, weil auf dem Psychotherapie- und Beratungsmarkt<br />

deutlich höhere Honorare als an den Hochschulen erzielt werden (vgl. 2.11). Gestützt<br />

wird diese Hypothese auch dadurch, dass sich in den Antworten auf diese Frage<br />

entsprechende Hinweise in den Fragebögen fanden.<br />

Die Qualifikationsanforderungen hinsichtlich der Mitgliedschaft in einem<br />

Berufsverband gelten überproportional für die Studiengänge <strong>im</strong> Westen. An den<br />

ostdeutschen Hochschulen ist diese Frage häufiger als sonst nicht geregelt und auch die<br />

formellen Anforderungen sind geringer. In den einphasigen Studiengängen wird deutlich<br />

öfter als in der zweiphasigen Ausbildung das Diplom als Sozialarbeiter/Sozialpädagogin<br />

verlangt.<br />

Schaut man sich die Antworten darauf hin an, welche Kombinationen zwischen<br />

Supervisionsausbildung und Berufserfahrung typisch sind, ergibt sich folgendes Bil<br />

Schaubild 11:<br />

Kombination <strong>von</strong> Qualifikationsanforderungen (Supervisionsausbildung und<br />

Berufserfahrung)<br />

Qualifi-<br />

kationsanforderungen<br />

Anzahl<br />

Nur DGSv<br />

10<br />

nur DGSv, BDP<br />

oder andere<br />

ohne Diplom als<br />

Soz.arb./-päd und<br />

Berufs-erfahrung<br />

20<br />

DGSv, BDP<br />

oder andere<br />

plus Diplom als<br />

Soz.arb./päd<br />

12<br />

.<br />

nur andere<br />

plus Diplom<br />

als<br />

Soz.arb./päd<br />

nur Diplom als<br />

Soz.arb./päd<br />

plus Berufs<br />

erfahrung als<br />

Soz.arb./päd.<br />

nur Diplom als<br />

Soz.arb./päd.<br />

Insgesamt erscheint die Qualifikation <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> einer anerkannten Supervisionsausbildung<br />

wichtiger als die Zugehörigkeit zur auszubildenden <strong>Prof</strong>ession. Ob<br />

dies tatsächlich so bewertet wird oder wiederum nur Ausdruck da<strong>von</strong> ist, dass die in den<br />

Studiengängen beschäftigten Supervisorinnen (noch) über wenig Berufserfahrung<br />

verfügen, weil die Hochschulen für ihre niedrigen Honorare nur eher weniger etablierte,<br />

z.T. noch in Ausbildung befindliche Supervisoren engagieren können (vgl. 2.12), lässt<br />

sich aus den Antworten nicht klar erkennen. Dass die berufliche Beraterkompetenz und<br />

die Feldkompetenz eine eher geringe Rolle bei den formalen Anforderungen spielt,<br />

überrascht dennoch.<br />

2.10 Die methodische Ausrichtung<br />

Die methodische Ausrichtung der Supervision sagt zunächst vielleicht etwas über die<br />

Bedeutung unterschiedlicher Paradigmen und mehr oder weniger modischer<br />

Strömungen in der Beratungslandschaft und damit auch an den Hochschulen aus. Eine<br />

Bedeutung über den Stellenwert <strong>von</strong> Supervision an sich kann man daraus noch nicht<br />

ablesen. Eine solche Bedeutung könnte dieser Frage aber insofern zukommen, wenn<br />

man ann<strong>im</strong>mt, dass die Festlegung oder Orientierung an einer Leitmethode Ausdruck<br />

einer bedeutsamen Auswahl durch die dafür zuständigen Personen und Gremien in der<br />

Hochschule ausdrückt. Bleibt diese Orientierung offen bzw. den einzelnen Supervisoren<br />

überlassen, kann dies sowohl Ausdruck <strong>von</strong> Liberalität als auch <strong>von</strong> Nachlässigkeit sein.<br />

8<br />

3<br />

5<br />

20


Möglich wäre auch, dass dies einfach nur der Marktsituation geschuldet ist. Die<br />

Antworten zu dieser Frage lassen dazu keine eindeutige Aussage zu.<br />

Nach den Daten ist die Ausrichtung <strong>von</strong> Supervision an einer best<strong>im</strong>mten Methode oder<br />

Schule zu 78 % abhängig <strong>von</strong> der jeweiligen Ausrichtung des Supervisors.<br />

Schaubild 12:<br />

Methodische Ausrichtung der Supervision<br />

Methode<br />

Anzahl<br />

Psychoanalytisch<br />

12<br />

Humanistisch<br />

17<br />

Systemisch-<br />

konstruktivistisch<br />

21<br />

Integrativ<br />

Andere<br />

Diese bevorzugen selten eine best<strong>im</strong>mte Methode. Die vermutlich früher dominierende,<br />

psychoanalytische Ausrichtung scheint zugunsten anderer Verfahren an Bedeutung<br />

abgenommen zu haben. Dies entspricht wohl auch einem allgemeinen Trend in<br />

angrenzenden <strong>Prof</strong>essionen, wie beispielsweise in den Bereichen Therapie und Beratung<br />

und spiegelt die seit den achtziger Jahren feststellbare Methodenausdifferenzierung in<br />

der Sozialen Arbeit wieder (vgl. Galuske 1999, 149ff; Schilling 1997, 272 ff; St<strong>im</strong>mer<br />

2000, 27f)<br />

2.11 Die Zuständigkeiten und formellen Grundlagen<br />

An dem Ort <strong>von</strong> Zuständigkeit kann man generell die Bedeutung einer hier geregelten<br />

Sache ablesen. Wird die Zuständigkeit für Supervision eher hoch oder niedrig in der<br />

Hierarchie angesiedelt, wird sie eher als eine reine Verwaltungsaufgabe gesehen oder<br />

aber in die Hände <strong>von</strong> dafür fachlich qualifizierten Personen gelegt? Ist die<br />

Zuständigkeit eher nach pragmatisch-technischen, nach fachlichen oder eher nach<br />

demokratischen Gesichtspunkten wie Transparenz und Mitbest<strong>im</strong>mung <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> der<br />

Selbstwaltung einer Hochschule, geregelt?<br />

Zunächst wurde gefragt, ob und wenn ja in welcher Form bzw. auf welchen formellen<br />

Grundlagen (Ordnungen, Beschlüsse, Konzeptionen u.ä.) das Supervisionsangebot<br />

geregelt ist.<br />

In fast 90 % der Fälle ist diese Frage formell geregelt. Dies ist überwiegend <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong><br />

<strong>von</strong> Studien- bzw. Praxisordnungen der Fall. In 15 <strong>von</strong> 52 Fällen (29 %) regelt dies auch<br />

die Prüfungsordnung. Da diese eine <strong>von</strong> den zuständigen Landesbehörden<br />

genehmigungspflichtige Ordnung ist und gegenüber der Studienordnung Vorrang<br />

besitzt, könnte man daraus auch eine höhere Bedeutungszuweisung ablesen.<br />

Wichtig ist dann, wer die Entscheidungen <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> dieser Ordnungen und Beschlüsse<br />

zu treffen hat und damit über Einfluss verfügt, die inhaltliche und personelle Besetzung<br />

des Supervisionsangebotes zu gestalten.<br />

Hier sieht man, dass es für die Supervision überwiegend zuständige Dozenten<br />

(Beauftragte) <strong>im</strong> Lehrkörper oder zuständige Gremien gibt, also eher nach fachlichen<br />

Kriterien entschieden wird. Dabei gibt es durchaus Unterschiede zwischen den<br />

staatlichen und den kirchlichen Studiengängen. Es fällt auf, dass die Zuständigkeit<br />

22<br />

2<br />

21


<strong>im</strong>merhin bei einem Viertel aller kirchlichen Studiengänge bei der Hochschulleitung<br />

angesiedelt ist, während dies bei den staatlichen Studiengängen nirgendwo vorkommt.<br />

Schaubild 13<br />

Entscheidungsebene(n) über das Engagement <strong>von</strong> Supervisorinnen<br />

(Mehrfachnennungen)<br />

Instanz<br />

Hochschulleitung<br />

Zuständiges<br />

Gremium<br />

zuständige<br />

Person in der<br />

Verwaltung<br />

zuständige<br />

Person <strong>im</strong><br />

Lehrkörper<br />

staatliche 17 2 23 1<br />

kirchliche 5 8 3 12<br />

insgesamt<br />

5<br />

2.12 Die Leistungsentgelte und Honorare<br />

25<br />

5<br />

35<br />

Praxisstelle<br />

In einer Gesellschaft, in der das Ansehen und die Bedeutung <strong>von</strong> Personen und deren<br />

Leistungen <strong>im</strong> wesentlichen und <strong>im</strong>mer stärker über das Einkommen bzw. über die<br />

spezifischen Leistungsentgelte vermittelt werden, kommt der Frage nach der<br />

Honorierung <strong>von</strong> Supervisorinnen eine zentrale Bedeutung zu.<br />

Da viele Studiengänge nur interne Supervisorinnen beschäftigen, haben 17<br />

Studiengänge diese Frage nicht beantwortet.<br />

Das durchschnittliche Entgelt (Honorar) für eine Supervisionsstunde <strong>von</strong> 45 Minuten<br />

beträgt etwa 20,50 EURO (40 DM). Die kirchlichen Studiengänge zahlen mit etwa 19,40<br />

EURO (38 DM) durchschnittlich etwa 1,80 EURO (3,50 DM) weniger als ihre staatlichen<br />

Konkurrenten, die insgesamt bei einem Durchschnitt <strong>von</strong> 21,20 EURO (41,57 DM)<br />

liegen.<br />

Insgesamt fällt dabei folgendes auf. Zum einen liegen diese Sätze weit unterhalb der auf<br />

dem Markt üblichen Sätze. Die DGSv geht <strong>von</strong> ca. 93,00 EURO (182,00 DM) aus. Wobei<br />

die Honorare in den neuen Bundesländern noch deutlich unter denen in den alten liegen.<br />

Dass die Honorare in den ostdeutschen Studiengängen mit durchschnittlich 22,60 Euro<br />

(44,25 DM) etwa 10 % über denen <strong>im</strong> Westen liegen, ist wahrscheinlich durch die<br />

vergleichsweise junge Existenz dieser Hochschulen begründet. Im Westen gelten<br />

offensichtlich noch Honorarsätze, die seit Jahrzehnten nicht mehr verändert oder<br />

angepasst wurden.<br />

Erstaunlich ist auch, dass die kirchlichen Träger weniger zahlen, obwohl diese doch als<br />

private Hochschulen mehr Spielräume haben sollten als ihre staatlichen Schwestern.<br />

1<br />

22


Insgesamt entsprechen die an den Hochschulen gezahlten Entgelte eher einer<br />

Aufwandsentschädigung. Von der Höhe des Entgeltes dürften sie kaum geeignet sein,<br />

die qualifiziertesten und erfahrensten Supervisoren an die Hochschulen zu binden.<br />

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie es den Hochschulen trotzdem gelingt,<br />

ausreichend gut qualifizierte Supervisoren zu engagieren. In einigen Fällen scheint es so<br />

zu sein, dass die Hochschulen Möglichkeiten haben, den Supervisoren Vergütungen zu<br />

zahlen, die über den sonst üblichen und verbindlichen Sätzen der einzelnen<br />

Bundesländer liegen.<br />

Schaubild 14:<br />

Entgelte für Supervisorinnen<br />

Höhe der Ent-<br />

gelte<br />

in DM/Ustd<br />

(45min)<br />

Anzahl<br />

in Prozent<br />

bis 30<br />

3<br />

8 %<br />

31-39<br />

17<br />

44 %<br />

40-49<br />

13<br />

33 %<br />

50-60<br />

6<br />

15 %<br />

Gesamt<br />

39<br />

100 %<br />

In vielen Fällen engagieren sich Supervisoren weniger aus einer professionellen als aus<br />

einer idealistischen Haltung heraus. Dass die Hochschulen dennoch genügend<br />

Supervisorinnen finden, mag neben diesem Idealismus darin begründet liegen, dass der<br />

Einsatz an einer Hochschule bei Berufsanfängern unter Akquisitionsgesichtspunkten<br />

<strong>von</strong> Interesse sein kann.<br />

Ob die geringen und seit Jahrzehnten unveränderten Honorarsätze, die oft für normale<br />

Lehrbeauftragte noch niedriger sind ein Ausdruck real schwieriger Haushaltslagen der<br />

Länder oder aber Ausdruck eines eher geringen Stellenwertes dieses Angebots und<br />

mangelnden politischen Einsatzwillens seitens der Hochschulen sind, geht aus den<br />

Daten selbst nicht hervor. Allerdings scheint es so zu sein, dass dieses Thema weder in<br />

den Hochschulen noch in der Hochschulpolitik, aber auch nicht in der Tarifpolitik der<br />

Berufsverbände und Gewerkschaften große Aufmerksamkeit genießt.<br />

2.13 Die Reformbestrebungen<br />

Wenn in den Hochschulen versucht wird, die quantitative und/oder qualitative<br />

Ausgestaltung der Supervisionsangebote zu reformieren, dann kann auch dies ein Indiz<br />

23


für die Bedeutung und den Stellenwert dieses Qualifizierungsangebotes sein. Gefragt<br />

wurde, ob es konkrete Planungen zur quantitativen Ausweitung und/oder qualitativen<br />

Verbesserung oder ob es gar Absichten gibt, das Supervisionsangebot einzuschränken.<br />

Bei gut einem <strong>Dr</strong>ittel (36 %) gibt es solche Veränderungsbemühungen. 43 % der<br />

kirchlichen und 31 % der staatlichen Hochschulen beabsichtigen solche Veränderungen<br />

oder befinden sich gerade in der Umsetzung <strong>von</strong> neuen Konzepten. Diese bestehen<br />

überwiegend darin, die qualitative Ausstattung dieses Angebotes zu verbessern. Nur 3<br />

Studiengänge befürchten qualitative oder quantitative Einschränkungen.<br />

3 Zusammenfassung und Schlussbemerkungen<br />

Supervision hat offensichtlich einen etablierten Platz als Pflichtveranstaltung in der<br />

Ausbildung zum Diplomsozialpädagogen bzw. Diplomsozialarbeiterin. Gleichwohl ist das<br />

Verständnis darüber, wie sich Supervision als Reflexion beruflichen bzw.<br />

berufsbezogenen Handelns gegenüber anderen Qualifizierungsformen <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> der<br />

Ausbildung verhalten soll, recht unterschiedlich. Diese Unterschiedlichkeit geht dabei<br />

scheinbar nicht nur auf unterschiedliche Konzepte, sondern auch auf einen<br />

unterschiedlichen Sprachgebrauch zurück. Weitgehend einvernehmlich scheint die<br />

Trennung zwischen Qualifizierung durch Aneignung, Übung und Reflexion beruflichen<br />

Handelns an der Hochschule einerseits und Anleitung <strong>von</strong> Praxis durch den<br />

Praxisträger anderseits zu sein. Praxisberatung, Praxisreflexion und Supervision<br />

werden überwiegend als synonyme, teilweise aber auch als unterschiedene Formen <strong>von</strong><br />

Qualifizierung in der Verantwortung der Hochschule gesehen, Praxisanleitung dagegen<br />

als Form der Qualifizierung in der Verantwortung der Praxisträger. Dort, wo Praxisberatung,<br />

Praxisreflexion und Supervision eine überwiegend synonyme Konnotation<br />

erfahren, könnte man <strong>von</strong> einer integrativen Konzeption der <strong>Ausbildungssupervision</strong><br />

sprechen, dort wo diese Begriffe eine unterschiedliche Bedeutung haben, könnte man<br />

<strong>von</strong> einer differenten Konzeption sprechen.<br />

Mit durchschnittlich 3,5 Semesterwochenstunden (etwa 56 Unterrichtsstunden) oder<br />

etwa 2,5 % der insgesamt nachzuweisenden Stundenanteile <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> des Studiums<br />

ist die quantitative Bedeutung <strong>von</strong> Supervision in der Ausbildung nicht sehr gering,<br />

aber auch nicht gerade herausragend. Geht man da<strong>von</strong> aus, dass es <strong>im</strong> Studium 2<br />

Praxissemester <strong>von</strong> je 20 Wochen gibt, dann beträgt hierfür der Anteil <strong>von</strong> Supervision<br />

nicht mal 2 SWS pro Praxissemester. Eine Erhöhung auf mindestens 4-6 SWS, je nach<br />

Umfang der Praxisanteile, scheint mir durchaus sinnvoll und angebracht.<br />

Mit 8,4 Studierenden pro Gruppe ist die durchschnittliche Größe für eine<br />

Gruppensupervision zwar nicht gerade klein aber auch nicht ungewöhnlich. Rein<br />

rechnerisch bleiben bei einer durchschnittlichen Sitzungsdauer <strong>von</strong> etwa 3 Ustd. (133<br />

min) pro Supervisand und Anliegen gerade mal gut 15 Minuten Zeit. Betrachtet man<br />

nur die Supervision als eine Möglichkeit, eigene Anliegen vorzubringen und intensiv zu<br />

beraten, ist der Reflexionsraum schon erheblich eingeschränkt. Man kann allerdings<br />

da<strong>von</strong> ausgehen, dass es dazu auch noch in den anderen Lehrveranstaltungen<br />

Gelegenheit gibt. Berücksichtigt man außerdem, dass der durchschnittliche Rhythmus<br />

bei ein- oder zweiwöchentlichen Sitzungen liegt, relativiert sich dieses Bild ein weiteres<br />

mal.<br />

24


Da nur 29 % der Befragten ausschließlich externe Supervisorinnen einsetzen, spielt der<br />

vorhandene Zwangskontext in der <strong>Ausbildungssupervision</strong> eine beachtliche Rolle. Dies<br />

muss an sich noch nicht schlecht sein, es erfordert nur einen besonderen Umgang mit<br />

dieser Form <strong>von</strong> Supervision. Vor- und Nachteile wären hier gegeneinander abzuwägen.<br />

Interne Supervisoren haben den Vorteil, dass sie die Supervisanden eher in den<br />

Ausbildungskontext einordnen können und auch eine bessere Verkopplung <strong>von</strong> Theorie<br />

und Praxis stattfinden kann. Externe Supervisoren sind noch nicht so besetzt, und<br />

bringen auch oft neue Perspektiven in den Prozess ein. Um dies genauer zu beurteilen,<br />

wären Mischformen die Vergleiche zulassen und eine regelmäßige Evaluation der<br />

<strong>Ausbildungssupervision</strong> eine notwendige Voraussetzung. Allerdings ist zu vermuten,<br />

dass viele Hochschulen weniger aus konzeptionellen, sondern eher aus finanziellen<br />

Gründen vom Einsatz externer Supervisoren absehen.<br />

Grundsätzlich wäre es sicherlich zu begrüßen wenn alle Hochschullehrer, mindestens<br />

aber jene, die für solche Aufgaben eingesetzt werden, über supervisorische Kompetenzen<br />

verfügten.<br />

Der Feldkompetenz <strong>von</strong> Supervisoren <strong>im</strong> Bereich der Sozialen Arbeit kommt gegenüber<br />

ihrer formalen und das Feld der Sozialen Arbeit überschreitenden <strong>Prof</strong>essionskompetenz<br />

als Supervisor nur eine nachrangige Bedeutung zu.<br />

Die methodische Ausrichtung der Supervision ist überwiegend <strong>von</strong> den jeweiligen<br />

Supervisoren abhängig, d.h. sie unterliegt den jeweiligen Trends in der Beratungsszene.<br />

Eine deutliche Bevorzugung einer best<strong>im</strong>mten Methode ist derzeit nicht erkennbar.<br />

Die Zuständigkeit für Supervision liegt meist bei fachlich dafür zuständigen Personen<br />

(Beauftragten).<br />

Die für die Supervisoren durchschnittlich gezahlten Entgelte liegen mit etwa 20,50 Euro<br />

pro 45 Minuten oder einer Ustd. deutlich unter den sonst üblichen Honoraren am<br />

Beratermarkt. Seit Jahren bzw. seit Jahrzehnten hat es hier keine Anpassung an die<br />

allgemeine Lohn- und Preisentwicklung gegeben. Will man auf Dauer deutliche<br />

Qualitätseinbußen in der Ausbildung aber auch in der Praxis vermeiden, sind hier nicht<br />

nur die Hochschulen, sondern auch die Berufsverbände, die Gewerkschaften und die<br />

Spitzenverbände der öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege angefragt, diesen<br />

Missstand zu beseitigen. Das Ziel sollte sein, dass in der Ausbildung prinzipiell die<br />

besten Kräfte einer <strong>Prof</strong>ession eingesetzt werden, um mit qualifiziertem Personal<br />

qualifizierten Nachwuchs zu „produzieren“. Gegenwärtig ist - <strong>von</strong> einigen Versuchen<br />

abgesehen - <strong>von</strong> sichtbaren Bemühungen die Qualität der Supervisionsangebote zu<br />

verbessern noch nicht viel zu spüren.<br />

Einige Fragen blieben bei dieser Untersuchung offen. Unklar ist zum Beispiel, wie der<br />

Stellenwert <strong>von</strong> Supervision innerhalb der Kollegien der Hochschulen angesehen wird.<br />

Wie ist das Verhältnis und die Bedeutung <strong>von</strong> solchen Lehrveranstaltungen, die eher<br />

kognitiv ausgerichtet sind und zunächst einmal der reinen Wissensakkumulation<br />

dienen, gegenüber jenen Lehrveranstaltungen mit eher reflexiven und übenden<br />

Bestandteilen und einer eher prozesshaft-affektiven Orientierung?<br />

Die Antwort auf die Frage nach dem zukünftigen curricularen Stellenwert <strong>von</strong><br />

Supervision <strong>im</strong> Studium der Sozialen Arbeit hängt sicher auch da<strong>von</strong> ab, wie die<br />

Fachhochschulen in Zukunft ihr Ansehen stärken oder verbessern wollen. Sie befinden<br />

sich dabei in einem gewissen Dilemma. Einerseits möchten sie gegenüber den<br />

Universitäten als prinzipiell gleichwertige bzw. gleichrangige Institution angewandter<br />

25


Wissenschaften anerkannt bzw. aufgewertet werden, andererseits möchten sie ihre<br />

Spezifik als unmittelbar praxisbezogene Ausbildungs- und Forschungsinstanz mit einer<br />

besonderen Form der Theorie-Praxis-Integration festigen. Dabei geht der Streit um die<br />

Betonung des einen oder anderen Ansatzes quer durch die Kollegien der<br />

Fachhochschulen. Ein Ausweg aus diesem Dilemma kann m.E. nur eine (stärkere)<br />

sozialarbeitswissenschaftliche Fokussierung in Forschung und Lehre weisen. Dafür<br />

scheint es mir auch erforderlich, dass reine Theorievermittlung, die Aneignung<br />

sozial(arbeits)wissenschaftlicher Forschungskompetenz, die Aneignung <strong>von</strong><br />

Arbeitsformen (Methoden) für die unmittelbare Arbeit mit den Adressaten sowie die<br />

Ausbildung <strong>von</strong> Kompetenz durch die Reflexion praktischen Handels stärker<br />

miteinander verzahnt werden. Die hier und dort noch vorzufindende Hierarchie<br />

zwischen den eher „theoretisch“ und den eher „praktisch“ ausgerichteten<br />

Lehrveranstaltungen sowie die damit verbundene Hierarchie zwischen den<br />

„Wissenschaftlern“ auf der einen und „Methodikern“ auf der anderen Seite ist zu<br />

überwinden. Die oft zu hörende Formel „keine gute Theorie ohne Praxis und keine gute<br />

Praxis ohne Theorie“ müsste eben auch bei den Lehrenden selbst umgesetzt werden.<br />

Jenseits des unfruchtbaren standespolitischen Streits über die Sozialarbeitswissenschaft<br />

bedeutet eine sozialarbeitswissenschaftliche Fokussierung, <strong>im</strong>mer wieder folgende<br />

Leitfragen zu stellen: Wofür bilden wir aus? Welche Kompetenzen brauchen unsere<br />

Absolventen dafür? Sind unsere Lehrinhalte und -formen dafür geeignet?<br />

Insgesamt haben wir zur Zeit noch zu wenig gesichertes Wissen darüber, wie die<br />

Studierenden diese unterschiedlichen Lehrveranstaltungen bewerten. Was sagen<br />

beispielsweise Berufsanfänger darüber, wo sie die für ihre Praxis wichtigen<br />

Kompetenzen am ehesten erworben und ausgeprägt haben. All dies macht deutlich, dass<br />

es hier einen erheblichen Forschungs- und Evaluationsbedarf gibt. Dabei müssten auch<br />

Verfahren entwickelt werden, die einen Vergleich verschiedener Hochschulen bzw.<br />

Studiengänge zulassen.<br />

Es ist also Zeit, diesen Fragen einen geeigneten Raum und <strong>Rahmen</strong> zu geben.<br />

26


4 Literatur<br />

BAG (Bundesarbeitsgemeinschaft der Praxisämter/-referate an Hochschulen für Soziale<br />

Arbeit, Deutscher Berufsverband für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und<br />

Heilpädagogik e.V., Fachbereichstag Soziale Arbeit): Praxisorientierung <strong>im</strong><br />

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Belardi, Nando (1992a): Supervision. Von der Praxisberatung zur Organisationsentwicklung.<br />

Paderborn<br />

Belardi, Nando (1992b): Zur Geschichte der Supervision der sozialen Arbeit. In:<br />

Sozialmagazin 9/1992, S. 34-37<br />

Belardi, Nando (1996): Supervision. Eine Einführung für soziale Berufe. Freiburg i.B.<br />

Berger, Rainer (2001) (Hg.): Studienführer Soziale Arbeit, Münster<br />

Buer, Ferdinand (1999): Lehrbuch der Supervision. Münster<br />

Dittmann-Dornauf, Andrea (2000): Das Berufspraktikum <strong>im</strong> Spiegel der Supervision. In:<br />

SI:SO 1/2000, S. 13-19<br />

<strong>Effinger</strong> <strong>Herbert</strong> (2002): <strong>Dr</strong>aufsicht mit Aufsicht – Supervision <strong>im</strong> Zwangskontext. In:<br />

supervision 3/2002<br />

Fatzer, Gerhard / Eck, Claus D. (1990) (Hg.): Supervision und Beratung – Ein<br />

Handbuch. Köln<br />

Franke, Wolfgang / Sander-Franke, Ursula (1998): Methodisches Lösen sozialer<br />

Probleme. Köln<br />

Fürstenau, Peter (2001): Psychoanalytisch verstehen. Systemisch denken. Suggestiv<br />

intervenieren. Stuttgart<br />

Galuske, Michael (1998): Methoden der Sozialen Arbeit. Eine Einführung. Weinhe<strong>im</strong><br />

und München<br />

Geißler, Karlheinz A. / Hege, Marianne (1992): Konzepte sozialpädagogischen Handelns.<br />

Ein Leitfaden für soziale Berufe. Weinhe<strong>im</strong> und Basel 6. Aufl.<br />

Geuthner, Dorothea (1996): Supervision in der Fachhochschule. In: OSC 3/1996, S. 199-<br />

208<br />

Gramlich, Helga / Schneider, Klaus D. (1997): Zum Stellenwert der Supervision in den<br />

Studiengängen der EFH Freiburg. In: Walter, Joach<strong>im</strong> u.a. (Hg.):<br />

Sozialarbeit/Sozialpädagogik als Studium und Wissenschaft. Freiburg. i.B. 1997, S.<br />

120-125<br />

Hege, Marianne (1988): Der Theorie-Praxis-Bezug an der Fachochschule – Seine<br />

Reflexion in der Supervision <strong>von</strong> Studierenden. In: supervision 5/1988, S. 3-10<br />

Hermann-Stietz, Ina (2002): Supervision, was ist das genau? In: Sozialmagazin 4/2002,<br />

S. 33-44<br />

KFS (1989): Konferenz der Fachbereichsleitungen der Fachbereiche für Sozialwesen in<br />

der Bundesrepublik Deutschland und Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien<br />

Wohlfahrtspflege: Praxisanleitung: Qualifikation und Anforderungsprofil. Freiburg<br />

und Berlin<br />

KMK (2001): Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik<br />

Deutschland. <strong>Rahmen</strong>ordnung für die Diplomprüfung <strong>im</strong> Studiengang Soziale<br />

Arbeit – Fachhochschulen – Bonn 11.10.2001<br />

Kron, Maria (2000): Supervision und Modernisierungsanspruch Sozialer Arbeit. In:<br />

SI:SO 1/2000, S. 9-12<br />

Kühl, Wolfgang (1999)(Hg.): Qualitätsentwicklung durch Supervision. Münster<br />

Oberhoff, Bernd / Beumer, Ullrich (2001)(Hg.): Theorie und Praxis psychoanalytischer<br />

Supervision. Münster<br />

Pietsch, Gertrud Katharina (1995): Supervision <strong>im</strong> Ausbildungskontext der neuen<br />

Bundesländer. In: OSC 4/1995, S. 355-361<br />

Pühl, Harald (2000) (Hg.): Handbuch der Supervision 2. Berlin 2. Aufl.<br />

Reichel, Rene / Dvorak, Karl (1998) (Hg.): Sozialarbeit & Supervision. Liebesbeziehung<br />

& Vernunftehe. St. Pölten, S. 83-85<br />

27


Reichel, Rene u.a. (1998): Praxisanleitung – Praxisbegleitung – Praxisseminar –<br />

Supervision. Ein Versuch, aus Babylon herauszufinden. In: Reichel/Dvorak (Hg.):<br />

Sozialarbeit & Supervision. Liebesbeziehung &Vernunftehe. St. Pölten, S. 83-85<br />

Schilling, Johannes (1997): Soziale Arbeit. Entwicklungslinien in der Sozialpädagogik/Sozialarbeit.<br />

Neuwied, Kriftel, Berlin<br />

Schneider, Johann (2000): Supervidieren & beraten lernen. Paderborn<br />

Schreyögg, Astrid (2000): Supervision. Ein integratives Modell. Lehrbuch zu Theorie &<br />

Praxis. Paderborn<br />

St<strong>im</strong>mer, Franz (2000): Grundlagen des Methodischen Handelns in der Sozialen Arbeit.<br />

Stuttgart, Berlin, Köln<br />

Supervision (1988)– Materialien für berufsbezogene Beratung in sozialen, pädagogischen<br />

und therapeutischen Arbeitsfeldern. Schwerpunktheft „Supervision in der<br />

Ausbildung“, Heft 13, 5/1988<br />

Tischner, Wolfgang (1999): Supervision in der Sozialen Arbeit und Erziehung. Ein<br />

systemisch-konstruktivistisches Modell unter besonderer Berücksichtigung der<br />

<strong>Ausbildungssupervision</strong> an Fachhochschulen. In: Unsere Jugend 4/1999, S. 174-<br />

181<br />

28


5 Anhang<br />

Umfrage zur Bedeutung und zum Umfang <strong>von</strong> Supervision in der Ausbildung<br />

zum Diplom Sozialarbeiter/Sozialpädagogen an Fachhochschulen<br />

Name der Hochschule: .............................................................................................................................<br />

1. Worum handelt es sich bei Ihrem Studienangebot zum Diplom Sozialpädagogen/Sozialarbeiter?<br />

(Mehrfachnennungen möglich)<br />

( ) einphasiges Studium mit integrierten Praxissemestern<br />

( ) zweiphasiges Studium mit Berufspraktikum bzw. Anerkennungsjahr<br />

( ) berufsbegleitendes Studium<br />

2. Wird an Ihrer Hochschule Supervision <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> der Ausbildung zum Diplom<br />

Sozialpädagogen/Sozialarbeiter angeboten?<br />

( ) ja<br />

( ) nein<br />

3. Wie wird Supervision, Praxisreflexion, Praxisberatung, Praxisanleitung bei Ihnen definiert?<br />

Supervision:<br />

.......................................................................................................................................................................<br />

.....................................................................................................................................<br />

Praxisreflexion:<br />

.......................................................................................................................................................................<br />

.....................................................................................................................................<br />

Praxisberatung:<br />

.......................................................................................................................................................................<br />

.....................................................................................................................................<br />

Praxisanleitung:<br />

.......................................................................................................................................................................<br />

.....................................................................................................................................<br />

( ) ist nicht eindeutig definiert<br />

4. In welchen Studienphasen und Semestern wird Supervision angeboten?<br />

(Mehrfachnennungen möglich)<br />

( ) Grundstudium, <strong>im</strong> ......................................Semester<br />

( ) Hauptstudium, <strong>im</strong> ......................................Semester<br />

( ) Anerkennungsjahr, <strong>im</strong> ...............................Semester<br />

29


5. Wie viele Semesterwochenstunden (SWS) Supervision müssen <strong>von</strong> den Studierenden <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong><br />

ihrer Ausbildung insgesamt belegt oder nachgewiesen werden?<br />

( ) SWS<br />

6. Wie oft müssen die Studierenden in der Regel an Supervision <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> der Praxissemester bzw.<br />

des Anerkennungsjahres teilnehmen?<br />

( ) Sitzungen und zwar ( ) wöchentlich<br />

( ) alle 14 Tage<br />

( ) alle 4 Wochen<br />

( ) unregelmäßig, mindestens..........Sitzungen<br />

7. Sind Ausnahmen <strong>von</strong> dieser Regel möglich? (Mehrfachnennungen möglich)<br />

( ) nein<br />

( ) ja und zwar in Form <strong>von</strong> ( ) Blockveranstaltungen an der Hochschule für<br />

Studierende, die ihr<br />

Praxissemester/Anerkennungsjahr nicht<br />

am Hochschulort absolvieren<br />

( ) Supervision an einer anderen Hochschule<br />

( ) Supervision an der Praxisstelle<br />

( ) Supervision auf eigene Rechnung<br />

8. Wie lange dauert eine Sitzung in der Regel (ohne Blockveranstaltungen)?<br />

( ) Minuten<br />

9. Wie groß sind die Gruppen für Supervision in der Regel?<br />

( ) max. (bitte Anzahl eintragen)<br />

( ) min. (bitte Anzahl eintragen)<br />

( ) es gibt keine klare Regel<br />

30


10. Haben die Studierenden Wahlmöglichkeiten bei der Auswahl des Supervisors/der Supervisorin?<br />

(Mehrfachnennungen möglich)<br />

( ) nein<br />

( ) ja und zwar ( ) zwischen verschiedenen SupervisorInnen<br />

( ) nach Praxisfeldern<br />

( ) nach verschiedenen Methoden<br />

( ) nach Geschlecht der Supervisanden<br />

11. Wodurch werden die Wahlmöglichkeiten gegebenenfalls eingeschränkt?<br />

......................................................................................................................................................<br />

......................................................................................................................................................<br />

12. Gibt es neben der Supervision auch noch andere praxisbegleitende Lehrveranstaltungen <strong>im</strong><br />

<strong>Rahmen</strong> des Praxissemesters/Anerkennungsjahres?<br />

( ) nein<br />

( ) ja und zwar<br />

......................................................................................................................................................<br />

......................................................................................................................................................<br />

13. Wer bietet in Ihrer Hochschule Supervision an? (Mehrfachnennungen möglich)<br />

( ) interne Anbieter (DozentInnen der Hochschule, die auch andere<br />

Lehraufgaben mit Bewertungs- und<br />

Prüfungsfunktionen übernehmen)<br />

Begründung, wenn nur dieses zutrifft:<br />

.......................................................................................................................................................................<br />

.......................................................................................................................................................................<br />

....................................................................................................................<br />

( ) externe Anbieter (SupervisorInnen <strong>von</strong> außen, ohne sonstige Lehraufgaben, ohne<br />

Prüfungsberechtigung.<br />

Begründung, wenn nur dieses zutrifft:<br />

.......................................................................................................................................................................<br />

.......................................................................................................................................................................<br />

....................................................................................................................<br />

14. Werden die Leistungen der Studierenden <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> der Supervision <strong>von</strong> den SupervisorInnen<br />

bewertet/benotet?<br />

( ) nein<br />

( ) ja und zwar wie folgt<br />

.......................................................................................................................................................................<br />

.....................................................................................................................................<br />

31


15. Über welche Qualifikation müssen Ihre SupervisorInnen verfügen? (Mehrfachnennungen möglich)<br />

( ) Aus- bzw. Weiterbildung zum Supervisor nach den Standards der<br />

Deutschen Gesellschaft für Supervision (DGSv)<br />

( ) Aus- bzw. Weiterbildung zum Supervisor nach den Standards des<br />

Bundes Deutscher Psychologen (BDP)<br />

( ) Aus- bzw. Weiterbildung zum Supervisor (ohne Anerkennung durch DGSv oder BDP)<br />

( ) Ausbildung zum Diplom Sozialpädagogen/Sozialarbeiter<br />

( ) mindestens ........ Jahre Berufserfahrung <strong>im</strong> Bereich der Sozialen Arbeit<br />

( ) mindestens ........ Jahre Berufserfahrung als Supervisor<br />

( ) ist nicht ausdrücklich geregelt<br />

16. Wer entscheidet in der Regel über das Engagement <strong>von</strong> SupervisorInnen?<br />

(Mehrfachnennungen möglich)<br />

( ) die Hochschulleitung<br />

( ) das zuständige Gremium<br />

( ) zuständige Person(en) aus der Verwaltung<br />

( ) zuständige Person(en) aus dem Lehrkörper<br />

( ) die Praxisstelle<br />

17. Nach welcher Methode arbeiten Ihre SupervisorInnen überwiegend? (Mehrfachnennungen möglich)<br />

( ) psychoanalytisch<br />

( ) humanistisch<br />

( ) systemisch-konstruktivistisch<br />

( ) integrativ<br />

( ) andere, welche ..............................................................................................................<br />

( ) das hängt <strong>von</strong> den SupervisorInnen ab<br />

( ) unbekannt<br />

18. Wie wird die Tätigkeit externer SupervisorInnen honoriert?<br />

( ) DM/Ustd<br />

19. Gibt es konkrete Planungen, die Supervision <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> der Ausbildung zu reformieren?<br />

( ) nein<br />

( ) ja und zwar in Richtung auf ( ) eine Ausweitung des Angebots<br />

( ) eine qualitative Verbesserung<br />

( ) eine quantitative und/oder qualitative<br />

Einschränkung<br />

32


20. In welchen Ordnungen ist das Angebot <strong>von</strong> Supervision geregelt? (Mehrfachnennungen möglich)<br />

( ) Prüfungsordnung<br />

7<br />

( ) Studienordnung<br />

( ) Praxisordnung/Praktikantenordnung/Berufspraktikantenordnung, o.ä.<br />

( ) Beschluss der Hochschulgremien<br />

( ) gar nicht<br />

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit<br />

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