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Prof. Dr. Herbert Effinger Ausbildungssupervision im Rahmen von ...

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für die Bedeutung und den Stellenwert dieses Qualifizierungsangebotes sein. Gefragt<br />

wurde, ob es konkrete Planungen zur quantitativen Ausweitung und/oder qualitativen<br />

Verbesserung oder ob es gar Absichten gibt, das Supervisionsangebot einzuschränken.<br />

Bei gut einem <strong>Dr</strong>ittel (36 %) gibt es solche Veränderungsbemühungen. 43 % der<br />

kirchlichen und 31 % der staatlichen Hochschulen beabsichtigen solche Veränderungen<br />

oder befinden sich gerade in der Umsetzung <strong>von</strong> neuen Konzepten. Diese bestehen<br />

überwiegend darin, die qualitative Ausstattung dieses Angebotes zu verbessern. Nur 3<br />

Studiengänge befürchten qualitative oder quantitative Einschränkungen.<br />

3 Zusammenfassung und Schlussbemerkungen<br />

Supervision hat offensichtlich einen etablierten Platz als Pflichtveranstaltung in der<br />

Ausbildung zum Diplomsozialpädagogen bzw. Diplomsozialarbeiterin. Gleichwohl ist das<br />

Verständnis darüber, wie sich Supervision als Reflexion beruflichen bzw.<br />

berufsbezogenen Handelns gegenüber anderen Qualifizierungsformen <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> der<br />

Ausbildung verhalten soll, recht unterschiedlich. Diese Unterschiedlichkeit geht dabei<br />

scheinbar nicht nur auf unterschiedliche Konzepte, sondern auch auf einen<br />

unterschiedlichen Sprachgebrauch zurück. Weitgehend einvernehmlich scheint die<br />

Trennung zwischen Qualifizierung durch Aneignung, Übung und Reflexion beruflichen<br />

Handelns an der Hochschule einerseits und Anleitung <strong>von</strong> Praxis durch den<br />

Praxisträger anderseits zu sein. Praxisberatung, Praxisreflexion und Supervision<br />

werden überwiegend als synonyme, teilweise aber auch als unterschiedene Formen <strong>von</strong><br />

Qualifizierung in der Verantwortung der Hochschule gesehen, Praxisanleitung dagegen<br />

als Form der Qualifizierung in der Verantwortung der Praxisträger. Dort, wo Praxisberatung,<br />

Praxisreflexion und Supervision eine überwiegend synonyme Konnotation<br />

erfahren, könnte man <strong>von</strong> einer integrativen Konzeption der <strong>Ausbildungssupervision</strong><br />

sprechen, dort wo diese Begriffe eine unterschiedliche Bedeutung haben, könnte man<br />

<strong>von</strong> einer differenten Konzeption sprechen.<br />

Mit durchschnittlich 3,5 Semesterwochenstunden (etwa 56 Unterrichtsstunden) oder<br />

etwa 2,5 % der insgesamt nachzuweisenden Stundenanteile <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> des Studiums<br />

ist die quantitative Bedeutung <strong>von</strong> Supervision in der Ausbildung nicht sehr gering,<br />

aber auch nicht gerade herausragend. Geht man da<strong>von</strong> aus, dass es <strong>im</strong> Studium 2<br />

Praxissemester <strong>von</strong> je 20 Wochen gibt, dann beträgt hierfür der Anteil <strong>von</strong> Supervision<br />

nicht mal 2 SWS pro Praxissemester. Eine Erhöhung auf mindestens 4-6 SWS, je nach<br />

Umfang der Praxisanteile, scheint mir durchaus sinnvoll und angebracht.<br />

Mit 8,4 Studierenden pro Gruppe ist die durchschnittliche Größe für eine<br />

Gruppensupervision zwar nicht gerade klein aber auch nicht ungewöhnlich. Rein<br />

rechnerisch bleiben bei einer durchschnittlichen Sitzungsdauer <strong>von</strong> etwa 3 Ustd. (133<br />

min) pro Supervisand und Anliegen gerade mal gut 15 Minuten Zeit. Betrachtet man<br />

nur die Supervision als eine Möglichkeit, eigene Anliegen vorzubringen und intensiv zu<br />

beraten, ist der Reflexionsraum schon erheblich eingeschränkt. Man kann allerdings<br />

da<strong>von</strong> ausgehen, dass es dazu auch noch in den anderen Lehrveranstaltungen<br />

Gelegenheit gibt. Berücksichtigt man außerdem, dass der durchschnittliche Rhythmus<br />

bei ein- oder zweiwöchentlichen Sitzungen liegt, relativiert sich dieses Bild ein weiteres<br />

mal.<br />

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