Open-Air-Gottesdienst im Englischen Garten des Weinguts-Dr ...
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Wachenhe<strong>im</strong> Freitag, den 11. Mai 2012 Seite 4<br />
Stellenausschreibungen<br />
Kindertagesstätte Weltentdecker<br />
– Janusz-Korczak-Haus<br />
110 pfiffige Weltentdecker <strong>im</strong> Alter von<br />
1 -10 Jahren SUCHEN SIE !<br />
Erzieher/in in Vollzeit ab 01.08.2012<br />
Befristet bis 31.07.2013<br />
Wir bieten und erwarten:<br />
eine reizvolle Tätigkeit mit den besonderen<br />
Herausforderungen einer neuen Kindertagesstätte<br />
mit kindzentrierter Konzeption<br />
• ein offenes, leistungsstarkes und flexibles<br />
Team<br />
• Fortbildung zur Qualitätsentwicklung und<br />
-sicherung<br />
• Kooperation mit Träger, Eltern und anderen<br />
Partnern<br />
Sie sehen Veränderung als Chance und möchten<br />
gemeinsam mit uns etwas bewegen? Wir<br />
freuen uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens<br />
31.05.2012 an folgende Adresse:<br />
Kita Weltentdecker • Janusz-Korczak-Haus,<br />
z. Hd. Frau Susan Wagner, Hauptstraße 154,<br />
67159 Friedelshe<strong>im</strong>, Tel.06322-5722;<br />
E-Mail: die.Kita@gmx.de<br />
Stelle <strong>im</strong> Bun<strong>des</strong>freiwilligendienst<br />
Die Verbandsgemeinde Wachenhe<strong>im</strong> bietet<br />
ab dem 1.8.2012 in den Bereichen allgemeine<br />
Verwaltung und Soziales eine Stelle <strong>im</strong> Bun<strong>des</strong>freiwilligendienst<br />
an.<br />
Frauen und Männer können sich entweder<br />
bei der Verbandsgemeinde oder be<strong>im</strong> Bun<strong>des</strong>amt<br />
für Familie und zivilgesellschaftliche<br />
Aufgaben, Köln, bewerben. Eine Altersbegrenzung<br />
gibt es nicht. Eine Einstellung<br />
erfolgt über eine Vereinbarung mit dem<br />
Bund, nachdem die Bewerberin oder der<br />
Bewerber und die Verbandsgemeinde einen<br />
entsprechenden gemeinsamen Vorschlag<br />
unterbreitet haben. Der Bun<strong>des</strong>freiwilligendienst<br />
wird abgeleistet mit einer wöchentlichen<br />
Arbeitszeit von 39 Stunden. Der/die<br />
Freiwillige erhält ein Taschengeld in Höhe<br />
von derzeit 330,— Euro.<br />
Voraussetzung für eine Einstellung ist der<br />
Besitz <strong>des</strong> Führerscheins Klasse B. Eine Unterkunft<br />
kann nicht zur Verfügung gestellt werden.<br />
Die Stelle <strong>im</strong> Überblick:<br />
Im Bereich der allgemeinen Verwaltung werden<br />
Hausmeistertätigkeiten sowie die Pflege<br />
der Außenanlage erwartet. Zusätzlich sind<br />
einfache Bürohilfsarbeiten (Kopieren, Telefondienst,<br />
Post) auszuführen.<br />
Im Bereich der Sozialverwaltung stehen die<br />
Betreuung der Obdachlosen und Asylbewerber<br />
(u.a. Unterstützung be<strong>im</strong> Besuch von<br />
Behörden, Ärzten, Schulen, Kontrolle der<br />
Wohnungen, Mithilfe bei der Herrichtung<br />
der Unterkünfte) sowie die Unterstützung<br />
der ehrenamtlichen Helfer der Kleiderkammer<br />
<strong>im</strong> Vordergrund. Bitte richten Sie Ihre<br />
schriftliche Bewerbung an Frau Büroleiterin<br />
Ulla Kaiser, Weinstraße 16, 67157 Wachenhe<strong>im</strong><br />
Telefonische Rückfragen richten Sie bitte<br />
unter 06322-958044 an Frau Murr.<br />
Deutsche Rentenversicherung<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Sprechtag zu Rente, Reha und Altersvorsorge<br />
Am 15.05.2012 berät die Deutsche Rentenversicherung<br />
Rheinland- Pfalz in der Verbandsgemeindeverwaltung<br />
Wachenhe<strong>im</strong> von 9.00 -<br />
12.00 und 13.00 – 15.30 Uhr vor Ort in allen<br />
Fragen zu Rente, Reha und Altersvorsorge individuell<br />
und neutral. Dabei spielt es keine Rolle,<br />
welcher Rentenversicherungsträger das Konto<br />
führt.<br />
Der Berater informiert über den Stand <strong>des</strong> Versicherungskontos<br />
und die aktuelle Rentenhöhe<br />
oder hilft dabei, einen Antrag auszufüllen.<br />
Dazu sind der Personalausweis oder Reisepass<br />
sowie sämtliche Rentenversicherungsunterlagen<br />
erforderlich. Auskünfte über andere Personen,<br />
zum Beispiel den Ehegatten, sind möglich,<br />
wenn eine Vollmacht vorliegt.<br />
Einen Termin für eine persönliche Beratung<br />
gibt es bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />
Wachenhe<strong>im</strong>, Frau Würz, Tel. 06322 – 9580-0.<br />
Dabei sollten die Versicherungsnummer und<br />
der Grund der Beratung angegeben werden.<br />
Auskunft und Beratung bietet auch täglich die<br />
Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen<br />
Rentenversicherung an, und zwar in Speyer,<br />
Eichendorffstraße 4 - 6. Gerne kann auch hier<br />
ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch<br />
vereinbart werden.<br />
Amtsgericht Bad Dürkhe<strong>im</strong><br />
Terminsbest<strong>im</strong>mung<br />
Zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft<br />
soll der <strong>im</strong> Grundbuch von Gönnhe<strong>im</strong><br />
Blatt 450 eingetragene, nachstehend bezeichnete<br />
Grundbesitz<br />
am Dienstag, den 17.07.2012 um 9:00 Uhr<br />
<strong>im</strong> Amtsgericht Bad Dürkhe<strong>im</strong><br />
Sitzungssaal 6<br />
versteigert werden:<br />
lfd. Nr. 2:<br />
Gemarkung Gönnhe<strong>im</strong>, Flurstück 1092<br />
Ackerland, Bäckersgraben, 1.730 qm;<br />
(Laut Gutachten handelt es sich um ein landwirtschaftliches<br />
Grundstück, das zweiseitig<br />
erschlossen, an das Beregnungssystem angeschlossen<br />
und derzeit überwiegend mit Goldrute<br />
bewachsen ist. Verkehrswert: 4.000 Euro)<br />
Erste Beschlagnahme: 21.12.2009<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht<br />
ersichtlich waren, sind spätestens <strong>im</strong> Versteigerungstermin<br />
vor der Aufforderung zur Abgabe<br />
von Geboten anzumelden und gegebenenfalls<br />
glaubhaft zu machen, sofern der Antragsteller<br />
widerspricht.<br />
Andernfalls wird das Recht <strong>im</strong> geringsten<br />
Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung<br />
<strong>des</strong> Versteigerungserlöses den anderen<br />
Ansprüchen nachgesetzt.<br />
Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem<br />
Termin eine genaue Berechnung der<br />
Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit<br />
Angabe <strong>des</strong> beanspruchten Ranges schriftlich<br />
einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle<br />
zu erklären.<br />
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung <strong>des</strong><br />
Grundstückes oder <strong>des</strong> nach § 55 ZVG mithaftenden<br />
Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert,<br />
vor der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die<br />
Aufhebung oder einstweilige Einstellung <strong>des</strong><br />
Verfahrens herbeizuführen. Geschieht dies<br />
nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös<br />
an die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong>.<br />
Weitere Informationen, insb. auch das Gutachten<br />
finden Sie <strong>im</strong> Internet unter<br />
www.Immobilienpool.de und<br />
www.versteigerungspool.de<br />
gez.: Tomschik, Rechtspflegerin<br />
Terminsbest<strong>im</strong>mung<br />
Zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft<br />
soll der <strong>im</strong> Grundbuch von Gönnhe<strong>im</strong><br />
Blatt 779 eingetragene, nachstehend bezeichnete<br />
Grundbesitz<br />
am Dienstag, den 17.07.2012 um 10:00 Uhr<br />
<strong>im</strong> Amtsgericht Bad Dürkhe<strong>im</strong><br />
Sitzungssaal 6<br />
versteigert werden:<br />
lfd. Nr. 1:<br />
Gemarkung Gönnhe<strong>im</strong>, Flurstück 1093<br />
Ackerland, Bäckersgraben. 1.640 qm;<br />
(Laut Gutachten handelt es sich um ein landwirtschaftliches<br />
Grundstück, das zweiseitig<br />
erschlossen, an das Beregnungssystem angeschlossen<br />
ist. <strong>im</strong> nördlichen Bereich, befindet<br />
sich ein Graben. Das Grundstück ist aktuell<br />
überwiegend mit Goldrute bewachsen, <strong>im</strong><br />
Bereich <strong>des</strong> Grabens sind Büsche vorhanden.<br />
Verkehrswert: 2.000 Euro)<br />
Erste Beschlagnahme: 21.12.2009<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht<br />
ersichtlich waren, sind spätestens <strong>im</strong> Versteigerungstermin<br />
vor der Aufforderung zur Abgabe<br />
von Geboten anzumelden und gegebenenfalls<br />
glaubhaft zu machen, sofern der Antragsteller<br />
widerspricht.<br />
Andernfalls wird das Recht <strong>im</strong> geringsten<br />
Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung<br />
<strong>des</strong> Versteigerungserlöses den anderen<br />
Ansprüchen nachgesetzt.<br />
Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vordem<br />
Termin eine genaue Berechnung der<br />
Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit<br />
Angabe <strong>des</strong> beanspruchten Ranges schriftlich<br />
einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle<br />
zu erklären.<br />
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung <strong>des</strong><br />
Grundstückes oder <strong>des</strong> nach § 55 ZVG mithaftenden<br />
Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert,<br />
vor der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die<br />
Aufhebung oder einstweilige Einstellung <strong>des</strong><br />
Verfahrens herbeizuführen. Geschieht dies<br />
nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös<br />
an die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong>.<br />
Weitere Informationen, insb. auch das Gutachten<br />
finden Sie <strong>im</strong> Internet unter<br />
www.<strong>im</strong>mobilienpool.de und<br />
www.versteigerungspool.de<br />
gez.: Tomschik, Rechtspflegerin<br />
Verunreinigungen<br />
durch Hundekot<br />
Dem Ordnungsamt wurden wieder Verunreinigungen<br />
der Gehwege, Straßen und öffentlichen<br />
Plätze durch Hundekot angezeigt.<br />
n diesem Zusammenhang weisen wir nochmals<br />
auf die geltende Gefahrenabwehrverordnung<br />
der Verbandsgemeindeverwaltung Wachenhe<strong>im</strong><br />
hin.<br />
Nach § 1 Absatz 4 der Verordnung müssen<br />
Hundehalter und Hundeführer dafür sorgen,<br />
dass öffentliche Anlagen und Gehwege sowie<br />
öffentliche Straßen nicht mehr als verkehrsüblich<br />
verunreinigt werden. Ebenso besteht die<br />
Verpflichtung, eingetretene Verunreinigungen<br />
durch Hundekot unverzüglich zu beseitigen.<br />
Nach § 2 Abs. 2 der Verordnung dürfen Hunde<br />
innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint<br />
ausgeführt werden. Daher haben Hundehalter<br />
und Hundeführer auch dafür Sorge zu tragen,<br />
dass Hunde nicht unangeleint auf Privatgrundstücke<br />
gelangen, um dort abzukoten.<br />
Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung<br />
können als Ordnungswidrigkeit mit einer<br />
Geldbuße bis zu 5.000 €geahndet werden.<br />
Wir bitten alle Hundehalter und Hundeführer,<br />
die geltenden Best<strong>im</strong>mungen einzuhalten.