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Open-Air-Gottesdienst im Englischen Garten des Weinguts-Dr ...

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Wachenhe<strong>im</strong> Freitag, den 11. Mai 2012 Seite 4<br />

Stellenausschreibungen<br />

Kindertagesstätte Weltentdecker<br />

– Janusz-Korczak-Haus<br />

110 pfiffige Weltentdecker <strong>im</strong> Alter von<br />

1 -10 Jahren SUCHEN SIE !<br />

Erzieher/in in Vollzeit ab 01.08.2012<br />

Befristet bis 31.07.2013<br />

Wir bieten und erwarten:<br />

eine reizvolle Tätigkeit mit den besonderen<br />

Herausforderungen einer neuen Kindertagesstätte<br />

mit kindzentrierter Konzeption<br />

• ein offenes, leistungsstarkes und flexibles<br />

Team<br />

• Fortbildung zur Qualitätsentwicklung und<br />

-sicherung<br />

• Kooperation mit Träger, Eltern und anderen<br />

Partnern<br />

Sie sehen Veränderung als Chance und möchten<br />

gemeinsam mit uns etwas bewegen? Wir<br />

freuen uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens<br />

31.05.2012 an folgende Adresse:<br />

Kita Weltentdecker • Janusz-Korczak-Haus,<br />

z. Hd. Frau Susan Wagner, Hauptstraße 154,<br />

67159 Friedelshe<strong>im</strong>, Tel.06322-5722;<br />

E-Mail: die.Kita@gmx.de<br />

Stelle <strong>im</strong> Bun<strong>des</strong>freiwilligendienst<br />

Die Verbandsgemeinde Wachenhe<strong>im</strong> bietet<br />

ab dem 1.8.2012 in den Bereichen allgemeine<br />

Verwaltung und Soziales eine Stelle <strong>im</strong> Bun<strong>des</strong>freiwilligendienst<br />

an.<br />

Frauen und Männer können sich entweder<br />

bei der Verbandsgemeinde oder be<strong>im</strong> Bun<strong>des</strong>amt<br />

für Familie und zivilgesellschaftliche<br />

Aufgaben, Köln, bewerben. Eine Altersbegrenzung<br />

gibt es nicht. Eine Einstellung<br />

erfolgt über eine Vereinbarung mit dem<br />

Bund, nachdem die Bewerberin oder der<br />

Bewerber und die Verbandsgemeinde einen<br />

entsprechenden gemeinsamen Vorschlag<br />

unterbreitet haben. Der Bun<strong>des</strong>freiwilligendienst<br />

wird abgeleistet mit einer wöchentlichen<br />

Arbeitszeit von 39 Stunden. Der/die<br />

Freiwillige erhält ein Taschengeld in Höhe<br />

von derzeit 330,— Euro.<br />

Voraussetzung für eine Einstellung ist der<br />

Besitz <strong>des</strong> Führerscheins Klasse B. Eine Unterkunft<br />

kann nicht zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Stelle <strong>im</strong> Überblick:<br />

Im Bereich der allgemeinen Verwaltung werden<br />

Hausmeistertätigkeiten sowie die Pflege<br />

der Außenanlage erwartet. Zusätzlich sind<br />

einfache Bürohilfsarbeiten (Kopieren, Telefondienst,<br />

Post) auszuführen.<br />

Im Bereich der Sozialverwaltung stehen die<br />

Betreuung der Obdachlosen und Asylbewerber<br />

(u.a. Unterstützung be<strong>im</strong> Besuch von<br />

Behörden, Ärzten, Schulen, Kontrolle der<br />

Wohnungen, Mithilfe bei der Herrichtung<br />

der Unterkünfte) sowie die Unterstützung<br />

der ehrenamtlichen Helfer der Kleiderkammer<br />

<strong>im</strong> Vordergrund. Bitte richten Sie Ihre<br />

schriftliche Bewerbung an Frau Büroleiterin<br />

Ulla Kaiser, Weinstraße 16, 67157 Wachenhe<strong>im</strong><br />

Telefonische Rückfragen richten Sie bitte<br />

unter 06322-958044 an Frau Murr.<br />

Deutsche Rentenversicherung<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Sprechtag zu Rente, Reha und Altersvorsorge<br />

Am 15.05.2012 berät die Deutsche Rentenversicherung<br />

Rheinland- Pfalz in der Verbandsgemeindeverwaltung<br />

Wachenhe<strong>im</strong> von 9.00 -<br />

12.00 und 13.00 – 15.30 Uhr vor Ort in allen<br />

Fragen zu Rente, Reha und Altersvorsorge individuell<br />

und neutral. Dabei spielt es keine Rolle,<br />

welcher Rentenversicherungsträger das Konto<br />

führt.<br />

Der Berater informiert über den Stand <strong>des</strong> Versicherungskontos<br />

und die aktuelle Rentenhöhe<br />

oder hilft dabei, einen Antrag auszufüllen.<br />

Dazu sind der Personalausweis oder Reisepass<br />

sowie sämtliche Rentenversicherungsunterlagen<br />

erforderlich. Auskünfte über andere Personen,<br />

zum Beispiel den Ehegatten, sind möglich,<br />

wenn eine Vollmacht vorliegt.<br />

Einen Termin für eine persönliche Beratung<br />

gibt es bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />

Wachenhe<strong>im</strong>, Frau Würz, Tel. 06322 – 9580-0.<br />

Dabei sollten die Versicherungsnummer und<br />

der Grund der Beratung angegeben werden.<br />

Auskunft und Beratung bietet auch täglich die<br />

Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen<br />

Rentenversicherung an, und zwar in Speyer,<br />

Eichendorffstraße 4 - 6. Gerne kann auch hier<br />

ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch<br />

vereinbart werden.<br />

Amtsgericht Bad Dürkhe<strong>im</strong><br />

Terminsbest<strong>im</strong>mung<br />

Zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft<br />

soll der <strong>im</strong> Grundbuch von Gönnhe<strong>im</strong><br />

Blatt 450 eingetragene, nachstehend bezeichnete<br />

Grundbesitz<br />

am Dienstag, den 17.07.2012 um 9:00 Uhr<br />

<strong>im</strong> Amtsgericht Bad Dürkhe<strong>im</strong><br />

Sitzungssaal 6<br />

versteigert werden:<br />

lfd. Nr. 2:<br />

Gemarkung Gönnhe<strong>im</strong>, Flurstück 1092<br />

Ackerland, Bäckersgraben, 1.730 qm;<br />

(Laut Gutachten handelt es sich um ein landwirtschaftliches<br />

Grundstück, das zweiseitig<br />

erschlossen, an das Beregnungssystem angeschlossen<br />

und derzeit überwiegend mit Goldrute<br />

bewachsen ist. Verkehrswert: 4.000 Euro)<br />

Erste Beschlagnahme: 21.12.2009<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht<br />

ersichtlich waren, sind spätestens <strong>im</strong> Versteigerungstermin<br />

vor der Aufforderung zur Abgabe<br />

von Geboten anzumelden und gegebenenfalls<br />

glaubhaft zu machen, sofern der Antragsteller<br />

widerspricht.<br />

Andernfalls wird das Recht <strong>im</strong> geringsten<br />

Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung<br />

<strong>des</strong> Versteigerungserlöses den anderen<br />

Ansprüchen nachgesetzt.<br />

Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem<br />

Termin eine genaue Berechnung der<br />

Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit<br />

Angabe <strong>des</strong> beanspruchten Ranges schriftlich<br />

einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle<br />

zu erklären.<br />

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung <strong>des</strong><br />

Grundstückes oder <strong>des</strong> nach § 55 ZVG mithaftenden<br />

Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert,<br />

vor der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die<br />

Aufhebung oder einstweilige Einstellung <strong>des</strong><br />

Verfahrens herbeizuführen. Geschieht dies<br />

nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös<br />

an die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong>.<br />

Weitere Informationen, insb. auch das Gutachten<br />

finden Sie <strong>im</strong> Internet unter<br />

www.Immobilienpool.de und<br />

www.versteigerungspool.de<br />

gez.: Tomschik, Rechtspflegerin<br />

Terminsbest<strong>im</strong>mung<br />

Zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft<br />

soll der <strong>im</strong> Grundbuch von Gönnhe<strong>im</strong><br />

Blatt 779 eingetragene, nachstehend bezeichnete<br />

Grundbesitz<br />

am Dienstag, den 17.07.2012 um 10:00 Uhr<br />

<strong>im</strong> Amtsgericht Bad Dürkhe<strong>im</strong><br />

Sitzungssaal 6<br />

versteigert werden:<br />

lfd. Nr. 1:<br />

Gemarkung Gönnhe<strong>im</strong>, Flurstück 1093<br />

Ackerland, Bäckersgraben. 1.640 qm;<br />

(Laut Gutachten handelt es sich um ein landwirtschaftliches<br />

Grundstück, das zweiseitig<br />

erschlossen, an das Beregnungssystem angeschlossen<br />

ist. <strong>im</strong> nördlichen Bereich, befindet<br />

sich ein Graben. Das Grundstück ist aktuell<br />

überwiegend mit Goldrute bewachsen, <strong>im</strong><br />

Bereich <strong>des</strong> Grabens sind Büsche vorhanden.<br />

Verkehrswert: 2.000 Euro)<br />

Erste Beschlagnahme: 21.12.2009<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht<br />

ersichtlich waren, sind spätestens <strong>im</strong> Versteigerungstermin<br />

vor der Aufforderung zur Abgabe<br />

von Geboten anzumelden und gegebenenfalls<br />

glaubhaft zu machen, sofern der Antragsteller<br />

widerspricht.<br />

Andernfalls wird das Recht <strong>im</strong> geringsten<br />

Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung<br />

<strong>des</strong> Versteigerungserlöses den anderen<br />

Ansprüchen nachgesetzt.<br />

Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vordem<br />

Termin eine genaue Berechnung der<br />

Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit<br />

Angabe <strong>des</strong> beanspruchten Ranges schriftlich<br />

einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle<br />

zu erklären.<br />

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung <strong>des</strong><br />

Grundstückes oder <strong>des</strong> nach § 55 ZVG mithaftenden<br />

Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert,<br />

vor der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die<br />

Aufhebung oder einstweilige Einstellung <strong>des</strong><br />

Verfahrens herbeizuführen. Geschieht dies<br />

nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös<br />

an die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong>.<br />

Weitere Informationen, insb. auch das Gutachten<br />

finden Sie <strong>im</strong> Internet unter<br />

www.<strong>im</strong>mobilienpool.de und<br />

www.versteigerungspool.de<br />

gez.: Tomschik, Rechtspflegerin<br />

Verunreinigungen<br />

durch Hundekot<br />

Dem Ordnungsamt wurden wieder Verunreinigungen<br />

der Gehwege, Straßen und öffentlichen<br />

Plätze durch Hundekot angezeigt.<br />

n diesem Zusammenhang weisen wir nochmals<br />

auf die geltende Gefahrenabwehrverordnung<br />

der Verbandsgemeindeverwaltung Wachenhe<strong>im</strong><br />

hin.<br />

Nach § 1 Absatz 4 der Verordnung müssen<br />

Hundehalter und Hundeführer dafür sorgen,<br />

dass öffentliche Anlagen und Gehwege sowie<br />

öffentliche Straßen nicht mehr als verkehrsüblich<br />

verunreinigt werden. Ebenso besteht die<br />

Verpflichtung, eingetretene Verunreinigungen<br />

durch Hundekot unverzüglich zu beseitigen.<br />

Nach § 2 Abs. 2 der Verordnung dürfen Hunde<br />

innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint<br />

ausgeführt werden. Daher haben Hundehalter<br />

und Hundeführer auch dafür Sorge zu tragen,<br />

dass Hunde nicht unangeleint auf Privatgrundstücke<br />

gelangen, um dort abzukoten.<br />

Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung<br />

können als Ordnungswidrigkeit mit einer<br />

Geldbuße bis zu 5.000 €geahndet werden.<br />

Wir bitten alle Hundehalter und Hundeführer,<br />

die geltenden Best<strong>im</strong>mungen einzuhalten.

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