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mach mit Ausgabe 04.2006 - Turngemeinde Münster von 1862 e.V.

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Aus dem Vorstandjeweils im ersten Halbjahr eines Kalenderjahres dieordentliche Delegiertenversammlung statt.Die Mitglieder-/Delegiertenversammlung ist vomVorstand <strong>mit</strong> einer Frist <strong>von</strong> mindestens drei Wochendurch gewöhnlichen Brief an die Mitglieder/Delegierten einzuberufen.Die Einberufung ist auch dann wirksam, wenn einMitglied/Delegierter eine Einladung nicht erhaltenhaben sollte. Entscheidend ist allein, dass die Einladungdurch die Geschäftsstelle des Vereins zur Postaufgegeben worden ist.Anträge müssen spätestens 7 Tage vor der Versammlungdem Vorstand schriftlich eingereicht werden.Über Anträge, die nicht fristgerecht eingereichtworden sind, wird nur dann beschlossen, wenn ihreDringlichkeit <strong>mit</strong> 2/3 Mehrheit anerkannt wird.§ 13 Der VorstandDer Vorstand besteht aus acht gleichberechtigten,ehrenamtlich tätigen Mitgliedern, die im Rahmen derGeschäftsführung die Aufgaben unter sich aufteilen.Eines dieser Vorstands<strong>mit</strong>glieder ist der <strong>von</strong> derDelegiertenversammlung bestätigte Jugendwart.Der Vorstand kann bis zu zwei Beisitzer berufen,denen besondere Aufgaben übertragen werdenkönnen.§ 14 Zuständigkeit des VorstandesDer Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereinszuständig, soweit sie nicht durch Satzung einemanderen Vereinsorgan zugewiesen sind.Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlichdurch zwei seiner Mitglieder. Der Vorstandhat folgende Kernaufgaben:• Sicherstellung effizienter Dienstleistungen fürSparten und Mitglieder durch− Buchhaltung;− Zahlungsabwicklung;− Mitgliederverwaltung;− Information über die Aktivitäten der Spartenund des Dachvereins;− Hilfestellung bei Planung und Budgetkontrolle;− Vergabe und Ver<strong>mit</strong>tlung <strong>von</strong> internen Krediten;• Marketing und PR;• Erarbeitung <strong>von</strong> Konzepten zur langfristigenEntwicklung des Vereins;• Sicherstellung, dass der Verein sowohl aufDachvereinsebene als auch auf Spartenebenekostendeckend arbeitet.Der Vorstand hat folgende Kompetenzen:• Zur Wahrung der finanziellen Stabilität der TG(Dachverein und Sparten) kann der Vorstandgegen die Sparten, deren Finanzgebaren entwederden Kriterien der Ordnungsmäßigkeitnicht genügt oder nicht vereinbarte oder nicht finanzierteDefizite verursachen oder zu verursachendrohen, <strong>Ausgabe</strong>nsperren verhängen (vorgelegteRechnungen werden nicht bezahlt etc.)bzw. Spartenkonten sperren.• Sparten, die sich als unfähig oder unwillig erweisen,angemessene Leitungs- u. Verwaltungsfunktionenaufzubauen, können auf Vorschlagdes Vorstandes <strong>von</strong> der Delegiertenversammlunggeschlossen werden. Für den Fall, dassbegründete Aussicht auf Veränderung der Situationbesteht, kann die Sparte vom Vorstand unterzentrale Verwaltung genommen werden(max. bis zur nächsten Delegiertenversammlung).Die hierdurch verursachten Kosten werdender Sparte in Rechnung gestellt. Für denFall, dass die Sparte nicht in der Lage ist, diedem Dachverein entstandenen Kosten aus ihremSportbeitrag zu finanzieren, ist der Vorstandberechtigt, bei den Sparten<strong>mit</strong>gliedern eine entsprechendeUmlage zu erheben bzw. die Spartebis zur nächsten Delegiertenversammlung zuschließen.• Der Vorstand kann eine Budgetierungsrichtlinieerlassen, die den formalen Aufbau der Pläneund Berichte sowie die Organisation des Planungsprozessesund des Berichtswesens zumInhalt hat. Hinsichtlich des Inhaltes dieser Richtlinieist die Zustimmung des Finanzausschusseserforderlich.Folgende formale Aufgaben hat der Vorstand zuerfüllen:• Vorbereitung der Mitglieder- u. Delegiertenversammlungund Aufstellung der Tagesordnung;• Einberufung der Mitglieder- u. Delegiertenversammlung;11

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