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mach mit Ausgabe 04.2006 - Turngemeinde Münster von 1862 e.V.

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Aus dem Vorstand1. der eingekaufte Gegenstand bzw. die Leistungdem Sportbetrieb auch tatsächlich zur Verfügunggestellt wurde,2. die entsprechende <strong>Ausgabe</strong> budgetiert war und3. auf den Spartenkonten Deckung vorhanden ist.Darüber hinausgehende Eingehung <strong>von</strong> Verbindlichkeitenund die Aufnahme <strong>von</strong> Geräten bedürfender Zustimmung des Vorstandes. Der Abschluss<strong>von</strong> Werbe- oder Sponsoringverträgen, wie auch dieDurchführung größerer sportlicher Veranstaltungenbedürfen der Zustimmung des Vorstandes.§ 19 KassenprüferDie Delegiertenversammlung wählt zwei Kassenprüfer/innen.Die Kassenprüfer haben anhand desHaushaltsplanes unter Zugrundelegung der Rechnungsbelegedie Jahresrechnung zu prüfen.Über die Prüfung ist eine dem Vorstand vorzulegendeNiederschrift anzufertigen. In der Delegiertenversammlunghaben die Kassenprüfer/ innen über dasErgebnis ihrer Prüfung zu berichten und ggf. dieEntlastung zu beantragen.§ 20 FinanzausschussDer Finanzausschuss ist ein Kontrollausschuss derDelegiertenversammlung. Es obliegt ihm, das Finanzgebarendes Dachvereins und der Sparten fürdie Delegiertenversammlung zu kommentieren,transparent und da<strong>mit</strong> kontrollierbar zu <strong>mach</strong>en. Erhat über seine Tätigkeit gegenüber der DelegiertenversammlungBericht zu erstatten. Der Ausschussbesteht aus drei bis fünf Mitgliedern der TG.Im Einzelnen übernimmt er insbesondere folgendeAufgaben:• überprüft und kommentiert die vom Vorstandeingereichten Budgetvorschläge des Dachvereinsund der Sparten im Hinblick auf seine finanziellenKonsequenzen und auf Einhaltungder Bestimmungen des Planungs- u. Budgetierungsleitfadens.Hierzu gehören auch Anträgedes Vorstandes, Kredite aufzunehmen;• überprüft und kommentiert die finanziellen Konsequenzen<strong>von</strong> Anträgen, insbesondere die Projektrechnungen,die Vorstand oder andere Antragstellerzur Unterstützung <strong>von</strong> Anträgen beider Delegiertenversammlung vorlegen;• prüft und kommentiert das vom für Finanzfragenzuständigen Mitglied des Vorstandes vorgelegteBudgetierungsverfahren;• prüft und kommentiert das finanzielle Berichtswesender TG;• überprüft und kommentiert auf Wunsch die Delegiertenversammlung,das <strong>von</strong> Sparten undDachverein verwendete Verfahren der Er<strong>mit</strong>tlungder Mitgliedsbeiträge und dessen Ergebnis;• prüft und billigt die Kosten, die der Dachvereinder Sparte in Rechnung stellt, wenn diese unterzentrale Verwaltung genommen wird;• prüft und kommentiert Umlagen, die auf Antragdes Vorstandes bei den Mitgliedern für besondereProjekte des Dachvereins erhoben werdensollen.Der Finanzausschuss handelt auf der Basis <strong>von</strong>Mehrheitsentscheidungen.§ 21 VereinsvermögenIm Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereinsoder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks erfolgtdie Liquidation durch den Vorstand. Mit der Beschlussfassungüber die Auflösung des Vereinsentscheidet die Mitgliederversammlung auch darüber,das Vereinsvermögen für steuerbegünstigteZwecke zu verwenden. Die Teile des Vereinsvermögens,die <strong>von</strong> einer Sparte un<strong>mit</strong>telbar genutztwerden, fallen an gemeinnützige Institutionen, die<strong>von</strong> der betreffenden Sparte vorgeschlagen werdenkönnen. Beschlüsse über die zukünftige Verwendungdes Vereinsvermögens dürfen erst nach Zustimmungdes zuständigen Finanzamtes ausgeführtwerden.Münster, den 22.6.200613

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