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Sykosch ImmobilienVerwaltung 2010 ... - von Sykosch

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ProfitippsIn jedem Fall wird empfohlen, die entstandene Rücklast als Ausgabe gegen das Debitoren-Konto (Miete und Betriebskosten bzw. Hausgeld) zu buchen. Da sich vielfach erst späterklären lässt, wer „verantwortlich“ für die Rücklast ist, sollte die Rücklastgebühr gesondertüber Verrechnung (siehe Kapitel WEG-Verwaltung/Rechnungseingang/Abrechnungen) mitentsprechendem Buchungstext gebucht werden. So wird sie am Jahresende auf denKontoblättern separat ausgewiesen und erleichtert die Nachvollziehbarkeit beiUnstimmigkeiten mit dem Zahlungspflichtigen. Nach abschließender Klärung kann eineUmbuchung auf Miete/Hausgeld oder bei Verschulden des Verwalters zu dessen Lastenerfolgen.Praxisrat:Sollte aus irgendeinem Grund einer oder mehrere Debitoren eine Rücklastschrift verursachen,so buchen Sie diese ebenfalls unter Buchhaltung/Bankbericht:Klicken Sie auf Neu und tragen Sie das Datum, den Buchungstext (z. B. Rücklastschrift)und den Betrag mit einem Minuszeichen davor ein. Anschließend klicken Sie in Zahlungaus auf Hausgeld oder Miete und wählen den betreffenden Eigentümer oder Vertragaus.Speichern Sie diesen Vorgang. Das Programm erwartet nun <strong>von</strong> Ihnen ein Hausgeld- oderBetriebskostensplitting.Tragen Sie die vom Programm erwarteten Beträge z. B. in die Zeilen Hausgeld bzw. Mieteund Allgemeine Betriebskostenvorauszahlung als Minusbeträge in die Spalte Ist-Betrag ein© 2009 <strong>Sykosch</strong> Software AG - www.sykosch.de 143

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