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Sykosch ImmobilienVerwaltung 2010 ... - von Sykosch

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Immobilien verwalten3.2.1.3 Register: HausgeldDie Bestimmung des Hausgeldes ist notwendig für:• die monatliche Sollstellung der Hausgelder und• die korrekte Verbuchung der eingehenden Hausgelder über den Dialog Buchhaltung/BankberichtDie im Wirtschaftsplan errechneten Hausgelder werden nun der entsprechenden Einheitzugeordnet. Diese Zuordnung wird im Bearbeitungsdialog Hausgeld vorgenommen.So gehen Sie vor:• Zuerst das gültig <strong>von</strong>-Feld mit dem <strong>von</strong> Ihnen gewünschten Datum der erstmaligenSollstellung des genannten Betrags ausfüllen.• Unter Zahlung den ersten Fälligkeitstag (Feld ab) und den Turnus der Sollstellung (Feldalle) eintragen.• Im Feld durch wählen Sie die Zahlungsweise des Eigentümers (Überweisung,Bankeinzug etc.). Bankeinzug benötigen Sie beim Einziehen <strong>von</strong> Hausgeldern perDTAUS-Datei oder Online-Banking (plus und pro).• Nach Auswahl des Wirtschaftsplans im Datenauswahlfeld Wirtsch.-Plan können Sie sichdie errechneten Hausgelder einfach per Mausklick auf die Schaltfläche Für alle Einheiten74WEG-Verwaltung

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