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Sykosch ImmobilienVerwaltung 2010 ... - von Sykosch

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Profitipps4.20 HeizkostenabrechnungWerden mit der Heizanlage eines Gebäudes nicht nur die Heizungen der einzelnenWohnungen betrieben, sondern zudem auch das Warmwasser erhitzt, so muss durch eineHeizkostenabrechnung berechnet werden, welcher Kostenanteil der Heizanlage jeweils fürdie Warmwasseraufbereitung und für die Heizung angefallen ist.In vielen Fällen übernimmt die Erfassung, Verteilung und Abrechnung <strong>von</strong>entsprechenden Verbrauchswerten ein spezialisiertes Messdienstunternehmen. Mit der<strong>ImmobilienVerwaltung</strong> haben Sie jedoch die Möglichkeit, die Heizkostenabrechnung selbstdurchzuführen.Über die FunktionObjekt-Verwaltung/Objekte/Heizanlagestehen Ihnen in der Auswahlliste Kostenverteilung folgende Möglichkeiten zur Verteilungder Heizkosten zur Verfügung:• Extern• § 9 HeizkostenV (Beginn des Abrechnungszeitraums vor dem 31.12.2008)• § 9 HeizkostenV Fernwärme (Beginn des Abrechnungszeitraums vor dem 31.12.2008)• Prozentual (nur für einen Abrechnungszeitraum bis zum 31.12.2008 möglich)Ab dem 01.01.2009 ist die novellierte Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Dieaktuellen Änderungen bei der Berechnung der Heizkosten sind in der <strong>ImmobilienVerwaltung</strong>berücksichtigt worden. Das bedeutet, beginnt der Abrechnungszeitraum für dieHeizkosten mit oder nach dem 01.01.2009, wählen Sie eine dieser Möglichkeiten aus:• § 9 HeizkostenV (2009)• § 9 HeizkostenV Fernwärme (2009)• § 9 HeizkostenV Brennwertheizkessel (2009)• Wärmemengenzähler (Warmwasser)• Wohnfläche• Wohnfläche Fernwärme• Wohnfläche BrennwertheizkesselHinweis:Zwischen diesen Möglichkeiten können Sie nicht beliebig wählen. Nach § 9 derHeizkostenverordnung ist vorgeschrieben, dass die Betriebskosten der Heizanlage nachden Anteilen am Energieverbrauch aufzuteilen sind.Heizkostenformel nach § 9 HeizkostenV164Heizkostenabrechnung

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