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Sykosch ImmobilienVerwaltung 2010 ... - von Sykosch

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Profitippsteils zwei Möglichkeiten, die mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt werden sollten:1. Das Finanzamt erkennt einen bestimmten Anteil unabhängig vom Anfall der Kosten(Wohnung oder Gewerbe) pauschal an.2. Bei jedem Rechnungseingang ist zu prüfen, ob der Aufwand für eine mehrwertsteuerpflichtigeoder mehrwertsteuerfreie Einheit verwendet wurde.Bei dem ersten Fall sollte ein Konto für nicht abzugsfähige Vorsteuer eingerichtet werden.Dies ermöglicht am Jahresende den Überblick über die entrichtete und die zu entrichtendeUmsatzsteuer. Die Buchung erfolgt am Ende des Jahres, nachdem man sich mithilfedes Journals die Stichtagsabrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12. ausgedruckthat. Dieser ist, bei zuvor beschriebener Vorgehensweise, der gesamte Vorsteueranteilzu entnehmen. Entsprechend des zuerkannten Prozentsatzes ist der Anteil nichtabzugsfähiger Vorsteuer auf das separate Konto umzubuchen.Überprüfen Sie zunächst in Buchhaltung/ Voreinstellungen/ Steuerkonten die programmgemäßeHinterlegung der beiden Steuerkonten.Bei jeder Eingabe in den Dialogen Rechnungseingang, Umbuchungen und Bankbericht ist aufdie Mehrwert- oder Vorsteuereingabe jeweils im Feld Steuersatz zu achten.© 2009 <strong>Sykosch</strong> Software AG - www.sykosch.de 231

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