Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Informations- und ...
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� Praktikum: Praktische Ausbildung in einem Unternehmen,<br />
� Exkursion: Studienfahrt zu Firmen, Institutionen, Messen etc.,<br />
� Laborpraktikum.<br />
(2) Aus welchen dieser Veranstaltungsformen sich die einzelnen Module<br />
zusammensetzen, ist im Studienplan (Anlage 1) festgelegt.<br />
(3) Lehrveranstaltungen können auch als Blockveranstaltungen durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />
§ 9<br />
Exkursionen<br />
(1) In das Studium sind Fachexkursionen als fachwissenschaftliche Veranstaltungen<br />
integriert, die als eigenständige Lehrveranstaltungen außerhalb der Hochschule<br />
angeboten wer<strong>den</strong>. Der Gesamtumfang wird in der Anlage 3 geregelt.<br />
(2) Die Teilnahme an – durchgeführten – Exkursionen ist Voraussetzung <strong>für</strong> die<br />
Gewährung der <strong>für</strong> die jeweilige Veranstaltung vorgesehenen Credits.<br />
§ 10<br />
Praktikum<br />
(1) Zur Ergänzung der Ausbildung <strong>und</strong> Erhöhung des Anwendungsbezugs ist eine<br />
integrierte Praxisphase als Unternehmenspraktikum in das Studium eingeordnet. Sie ist<br />
bis zum Beginn der <strong>Bachelor</strong>-Thesis abzuschließen. Der Umfang ist in der Anlage 4<br />
geregelt. Auf Antrag des Studieren<strong>den</strong> kann das Praktikum auch an einer Hochschule im<br />
In- bzw. Ausland abgeleistet wer<strong>den</strong>.<br />
(2) Im Rahmen der Studienberatung wird <strong>den</strong> Studieren<strong>den</strong> bei der Auswahl <strong>und</strong> der<br />
Durchführung der praktischen Studienzeit Hilfestellung geleistet.<br />
§ 11<br />
<strong>Studiengang</strong>wechsel<br />
(1) Der Wechsel vom Diplomstudiengang zum <strong>Bachelor</strong>-<strong>Studiengang</strong> ist unter<br />
Anerkennung vergleichbarer Studienleistungen möglich.<br />
(2) Vergleichbare Module oder deren Teile aus einem Diplomstudiengang, <strong>Bachelor</strong>-<br />
<strong>Studiengang</strong> oder Master-<strong>Studiengang</strong> der Hochschule Wismar oder vergleichbaren<br />
Studiengängen anderer Hochschulen wer<strong>den</strong> anerkannt. Die Vergleichbarkeit stellt der<br />
jeweilige Prüfungsausschuss im Benehmen mit <strong>den</strong> Fachvertretern fest.