12.07.2015 Aufrufe

Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und ...

Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und ...

Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

7<strong>von</strong> den Fachkräften <strong>in</strong> die Bildungsplanung der K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen <strong>und</strong> derenUmsetzung e<strong>in</strong>zubeziehen <strong>und</strong> sollen über bestehende Angebote der Familienbildung<strong>und</strong> -beratung <strong>in</strong>formiert werden.(2) Die für e<strong>in</strong>e Gruppe verantwortliche Fachkraft beruft m<strong>in</strong>destens zweimal jährliche<strong>in</strong>e Versammlung der Personensorgeberechtigten der K<strong>in</strong>der der jeweiligen Gruppe(Elternversammlung) e<strong>in</strong>. Die Elternversammlung wählt aus ihren Reihen bis zu zweiPersonen <strong>zur</strong> Vertretung der Gruppe für den sich nach Absatz 3 bildenden Elternrat.Die Personensorgeberechtigten der K<strong>in</strong>der e<strong>in</strong>er Gruppe haben das Recht,Elternversammlungen durchzuführen, wenn die Mehrheit das verlangt. Im Rahmender Elternversammlungen erfolgt e<strong>in</strong>e Verständigung <strong>zur</strong> Bildung, Erziehung <strong>und</strong>Betreuung der K<strong>in</strong>der. Die Elternversammlungen sollen für Angebote <strong>zur</strong> Stärkungder Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungskompetenz genutzt werden.(2a) Personensorgeberechtigte mit e<strong>in</strong>er Hör- oder Sprachbeh<strong>in</strong>derung haben <strong>zur</strong>Wahrnehmung ihrer Rechte <strong>und</strong> Pflichten nach diesem <strong>Gesetz</strong> für die mündliche <strong>und</strong>schriftliche Kommunikation e<strong>in</strong>en Anspruch auf Bereitstellung e<strong>in</strong>er Dolmetscher<strong>in</strong>oder e<strong>in</strong>es Dolmetschers für die Deutsche Gebärdensprache, fürlautsprachbegleitende Gebärden oder andere geeignete Kommunikationshilfen. § 2Absatz 2 sowie die §§ 3 bis 5 der Kommunikationshilfeverordnung Mecklenburg-Vorpommern gelten entsprechend.(3) Die <strong>von</strong> den Elternversammlungen gewählten Personen <strong>zur</strong> Vertretung derGruppen bilden den Elternrat der K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung. Die Anzahl der Mitgliederdes Elternrats soll 15 nicht überschreiten. In E<strong>in</strong>richtungen mit nur e<strong>in</strong>er Gruppebildet die Elternversammlung den Elternrat. Der Elternrat wählt aus se<strong>in</strong>er Mitte e<strong>in</strong>enVorstand, dem e<strong>in</strong> vorsitzendes Mitglied <strong>und</strong> zwei weitere Mitglieder angehören.(4) Der Elternrat soll <strong>in</strong> wesentlichen Angelegenheiten der K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungmitwirken, <strong>in</strong>sbesondere bei der Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption,der regelmäßigen Öffnungszeiten <strong>und</strong> der Essenversorgung der K<strong>in</strong>der. Darüber h<strong>in</strong>auskann er unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorschriften Auskunftverlangen über die zweckentsprechende Verwendung der erstatteten Kostenanteile<strong>und</strong> der Beiträge der Eltern sowie über die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse derK<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung. Vertreter des Elternrates können an den Verhandlungenüber die Leistung, das Entgelt <strong>und</strong> die Qualitätsentwicklung nach § 16 beratendteilnehmen. Dabei s<strong>in</strong>d Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsgeheimnisse des Trägers derK<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung zu wahren. Er wirkt darauf h<strong>in</strong>, dass die Mitwirkungsrechteder K<strong>in</strong>der nach § 7 beachtet werden.(5) Die Elternräte können auf Ebene der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe<strong>und</strong> auf Landesebene Elternvertretungen bilden. In den Landkreisen <strong>und</strong> kreisfreienStädten als Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wird der Kreis- oder Stadtelternratdurch jeweils e<strong>in</strong> Mitglied der Elternräte der K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen gebildet. Zuden Beratungen des Kreis- oder Stadtelternrats soll auch e<strong>in</strong>e Vertretungsperson derEltern, deren K<strong>in</strong>der durch Tagespflegepersonen gefördert werden, h<strong>in</strong>zugezogenwerden. Der Kreis- oder Stadtelternrat wählt aus se<strong>in</strong>er Mitte e<strong>in</strong>en Vorstand, deme<strong>in</strong> vorsitzendes Mitglied <strong>und</strong> m<strong>in</strong>destens vier weitere Mitglieder angehören. DieElternvertretung auf Landesebene (Landeselternrat) wird durch zwei Mitglieder jedesKreis- oder Stadtelternrats gebildet. Zu den Beratungen des Landeselternrats sollauch e<strong>in</strong>e Vertretungsperson der Eltern, deren K<strong>in</strong>der durch Tagespflegepersonen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!