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Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und ...

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9(2) Zusätzliche Angebote <strong>in</strong> den K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d so auszugestalten,dass alle K<strong>in</strong>der die Möglichkeit erhalten, daran teilzunehmen.(3) Bildung, Erziehung <strong>und</strong> Betreuung <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen erfolgengr<strong>und</strong>sätzlich durch Fachkräfte. Sie haben unter Beachtung der alters- <strong>und</strong>entwicklungsspezifischen sowie der <strong>in</strong>dividuellen Besonderheiten der K<strong>in</strong>der<strong>in</strong>sbesondere1. für den Aufbau positiver B<strong>in</strong>dungen zwischen ihnen <strong>und</strong> dem K<strong>in</strong>d sowie für denAufbau sozialer Beziehungen <strong>in</strong> der K<strong>in</strong>dergruppe Sorge zu tragen,2. die <strong>Förderung</strong> unter Beteiligung der K<strong>in</strong>der durch Schaffung <strong>von</strong> geeignetenentwicklungs- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsfördernden Lebens-, Handlungs- <strong>und</strong>Erfahrungsräumen zu gestalten, <strong>in</strong>sbesondere durch Organisation desTagesablaufes, Raumgestaltung <strong>und</strong> Materialauswahl,3. Themen <strong>und</strong> Interessen der K<strong>in</strong>der aufzugreifen, zu erweitern <strong>und</strong> <strong>in</strong> Lernprozessengeme<strong>in</strong>sam mit den <strong>K<strong>in</strong>dern</strong> zu gestalten,4. k<strong>in</strong>dbezogene Beobachtungen durchzuführen, zu dokumentieren, zu reflektieren<strong>und</strong> sich fachlich auszutauschen, um e<strong>in</strong>e auf die Persönlichkeit des jeweiligenK<strong>in</strong>des <strong>und</strong> Planung des pädagogischen Prozesses bezogene <strong>Förderung</strong> zuermöglichen <strong>und</strong> dies mit den Personensorgeberechtigten abzustimmen <strong>und</strong> zubesprechen, wobei der alltags<strong>in</strong>tegrierten Sprachförderung e<strong>in</strong>e besondereBedeutung beizumessen ist,5. die K<strong>in</strong>der auf den E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die Gr<strong>und</strong>schule vorzubereiten sowie6. die Personensorgeberechtigten bei ihren Erziehungs- <strong>und</strong> <strong>Förderung</strong>saufgabenzu beraten.Zur Gewährleistung e<strong>in</strong>er kont<strong>in</strong>uierlichen Entwicklungsförderung sollen Fachkräftegr<strong>und</strong>sätzlich nicht unter fünf St<strong>und</strong>en täglich <strong>in</strong> der Gruppe beschäftigt werden.(4) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellt für die unmittelbarepädagogische Arbeit unter Berücksichtigung sozialer <strong>und</strong> sozialräumlicherGegebenheiten sicher, dass e<strong>in</strong>e Fachkraft durchschnittlich1. sechs K<strong>in</strong>der bis zum vollendeten dritten Lebensjahr,2. 18 K<strong>in</strong>der ab vollendetem dritten Lebensjahr bis zum Schule<strong>in</strong>tritt oder3. 22 K<strong>in</strong>der im Gr<strong>und</strong>schulalterfördert. Das Nähere legen die Landkreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte durch Satzung fest.Ab dem Jahr 2011 ist durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfesicherzustellen, dass e<strong>in</strong>e Fachkraft durchschnittlich 17 K<strong>in</strong>der ab vollendetem drittenLebensjahr bis zum Schule<strong>in</strong>tritt fördert.(5) Die Träger der K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen haben den Fachkräften e<strong>in</strong>enangemessenen Teil der Arbeitszeit für die mittelbare pädagogische Arbeite<strong>in</strong><strong>zur</strong>äumen. Dazu gehören <strong>in</strong>sbesondere Zeiten für die− Beobachtung <strong>und</strong> Dokumentation der Entwicklungsverläufe <strong>von</strong> <strong>K<strong>in</strong>dern</strong>,− Qualitätsentwicklung <strong>und</strong> -sicherung,− Planung der <strong>in</strong>dividuellen <strong>Förderung</strong>,− Zusammenarbeit mit Personensorgeberechtigten, Schulen <strong>und</strong> E<strong>in</strong>richtungen derFamilienbildung,− Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung sowie

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