Staatsangehörigkeit und Staatenlosigkeit - Inter-Parliamentary Union
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schaftsgesetze <strong>und</strong> eine entsprechende Verwaltungspraxis erleichtern. Diese Lösung<br />
nennt man örtliche Integration.<br />
2005 erleichterten Kirgisistan <strong>und</strong> Turkmenistan zahlreichen staatenlosen<br />
Flüchtlingen aus Tadschikistan den Zugang zur <strong>Staatsangehörigkeit</strong> durch<br />
beschleunigte Verfahren <strong>und</strong> ermöglichten es ihnen dadurch, in ihrem<br />
Asylstaat ein neues Leben zu beginnen.<br />
In manchen Ausnahmefällen ist es vielleicht nicht möglich, die Rechtsstellung Staatenloser<br />
in dem Land, in dem sie leben, zu normalisieren. Für diese Personen kann daher<br />
die Neuansiedlung in einem anderen Land als geeignete Lösung in Betracht kommen.<br />
Zwar gehen die Neuansiedlungskriterien der Staaten in der Regel nicht auf die Lage von<br />
Staatenlosen ein (Neuansiedlung ist meist für Flüchtlinge vorgesehen), doch forderte das<br />
UNHCR-Exekutivkomitee die Staaten zuletzt in seinem Beschluss Nr. 95 (2003) auf, ihre<br />
Kriterien auf Staatenlose auszudehnen: ExKom<br />
„ermutigt die Staaten, gemeinsam mit UNHCR Methoden zur Lösung von Fällen<br />
von <strong>Staatenlosigkeit</strong> zu erarbeiten <strong>und</strong> die Möglichkeit zu prüfen, Neuansiedlungsplätze<br />
zur Verfügung zu stellen, wenn die Situation eines/einer Staatenlosen<br />
im gegenwärtigen Gastland oder in einem anderen Land, in dem<br />
er/sie seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, nicht gelöst werden kann<br />
<strong>und</strong> kritisch bleibt.“<br />
UNHCR kann den Staaten in Bezug auf die Integration <strong>und</strong> die Neuansiedlung Staatenloser<br />
Rat <strong>und</strong> Hilfe anbieten.<br />
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