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Ergänzende Bedingungen HSE anzeigen - Hitachi Power Europe ...

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Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-307-003-<strong>Ergänzende</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>HSE</strong>3 <strong>HSE</strong> Anweisungen3.1. Verantwortliche Person des Auftragnehmers/ SprachkenntnisseSind mehr als eine Person für den Auftragnehmer auf der Baustelle tätig, so müssen grundsätzlich alleArbeiten unter der Leitung und Aufsicht einer für den Auftragnehmer vor Ort vertretungsberechtigten und verantwortlichenPerson (nachfolgend als „verantwortliche Person“ bezeichnet) durchgeführt werden (z. B. Auftragnehmer-Baustellenleiter),sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes zwischen HPE und demAuftragnehmer vereinbart wurde. Der Auftragnehmer hat diese verantwortliche Person und deren Vertreterdem HPE-Oberbauleiter spätestens 30 Arbeitstage vor Arbeitsaufnahme auf dem als Anlage beigefügtenVordruck zu benennen. Liegt der dem Einsatz des Auftragnehmers zugrunde liegende Vertragsschluss zeitlichinnerhalb dieser Frist oder danach, so benennt der Auftragnehmer die verantwortliche Person unverzüglichnach Vertragsschluss.Die verantwortliche Person und deren Vertreter müssen die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkunde undkörperliche Eignung besitzen sowie über ausreichende Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, umAnweisungen der zuständigen Personen der HPE in der für die Baustelle gültigen Geschäftssprache zu verstehenund an die von dem Auftragnehmer eingesetzten Arbeitskräfte in einer für diese verständlichenSprache weitergeben zu können.Die verantwortliche Person des Auftragnehmers wird auf der Baustelle durch <strong>HSE</strong>-Personal von HPE eingewiesen.Soweit zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich, hat die verantwortliche Person weitere Aufsichtspersonen(nachfolgend als „Supervisor“„oder „SV" benannt) mit der Leitung und Beaufsichtigung der Arbeitenvor Ort zu beauftragen und diese vor Arbeitsbeginn dem für die Ausführung des Auftrages zuständigen Ansprechpartnerder Baustelle schriftlich zu benennen. Die SV müssen von der verantwortlichen Person entsprechendder ihr von HPE erteilten Einweisung(en) unterrichtet werden und müssen in gleicher Weisezur Leitung und Beaufsichtigung der Arbeiten (einschließlich der Sprachkenntnisse) vor Ort geeignet sein,d.h. sie müssen die notwendige Fachkunde sowie grundlegende Kenntnisse des Arbeitsschutzes besitzen.Soweit sich die verantwortliche Person einer oder mehrerer SV bedient, bleibt sie für deren Beaufsichtigung,eine eindeutige Abgrenzung derer Aufgaben und Befugnisse, sowie für eine geordnete Zusammenarbeitverantwortlich. Sollte ein SV an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert sein und kann kein anderer SVeingesetzt werden, muss die verantwortliche Person bzw. ihr Vertreter dessen Aufgaben selbst wahrnehmen.Der Auftragnehmer hat durch geeignete Regelungen sicherzustellen, dass die verantwortliche Person und dieggf. beauftragten SV ihre Aufgaben und Befugnisse wahrnehmen können. Insbesondere muss ihnen dashierfür erforderliche Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeitern des Auftragnehmers sowie auch gegenüberden Mitarbeitern von Nachunternehmern des Auftragnehmers zustehen, wobei unter dem Begriff Mitarbeiterhier und nachfolgend nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch sog. Leiharbeiter, freie Mitarbeiter und sonstigeMitarbeiter gemeint sind, deren Handeln bzw. Unterlassen dem Auftragnehmer bzw. seinem Nachunternehmerzuzurechnen ist. Während der Ausführung der Arbeiten muss entweder die verantwortliche Person,ihr Vertreter oder ein von ihr beauftragter SV auf der Baustelle anwesend und ständig erreichbar sein.Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen in der Lage sein, Notfallanweisungen und Warnhinweise odersonstige Hinweisschilder im Betrieb zu lesen und zu verstehen. Zudem muss dem Auftragnehmer und seinenMitarbeitern die Bedeutung der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz geläufig sein.Soweit der Auftragnehmer als Einzelperson tätig wird, gelten die Regelungen zur verantwortlichen Person fürihn entsprechend.VOR180_1 Seite / Page 4 ÷ 12HPES-307-003-<strong>Ergänzende</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>HSE</strong>.doc Ausg. / Issue 04.2011

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