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Ergänzende Bedingungen HSE anzeigen - Hitachi Power Europe ...

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Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-307-003-<strong>Ergänzende</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>HSE</strong>3.15. Einrichtung der Arbeits- und BaustellenDie Einrichtung der Arbeits- und Baustellen ist mit dem für die Ausführung des Auftrages zuständigen Ansprechpartnerder Baustelle abzustimmen.Die Auflösung der Arbeits- und Baustelle ist rechtzeitig dem für die Ausführung des Auftrages zuständigenAnsprechpartner der Baustelle bekannt zu geben.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, sie arbeitstäglichaufzuräumen und zu säubern. Unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten hat der Auftragnehmer die Lager-und Arbeitsplätze, die Zufahrtswege sowie die Baustelle selbst zu räumen und in den Ursprungszustandzu versetzen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nach, so istHPE berechtigt, die Aufräumarbeiten selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen und vom AuftragnehmerErsatz der dafür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.3.16. Alkohol und andere berauschende MittelDas Einbringen und der Genuss von alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden Mitteln auf derBaustelle sind verboten. Ebenso ist es nicht gestattet, unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschendenMitteln die Baustelle zu betreten.HPE ist berechtigt, Personen, die unter Alkoholeinfluss oder unter Einfluss anderer berauschender Mittel stehen,den Zutritt zur Baustelle zu verweigern bzw. vom Gelände zu weisen.3.17. Notruf- MeldestelleBei besonderen Ereignissen (z. B. Brand, Unfall mit Personenschäden und Umweltschäden) ist die Notruf-Meldestelle zu benachrichtigen. Über diese ist im Bedarfsfall auch der Einsatz externer Rettungsdienste zuveranlassen.3.18. Unfall- und SchadensmeldungenJeder Unfall, der zu einer Arbeitsunterbrechung des Verletzten führt, muss HPE gemeldet werden. Dies hatdadurch zu geschehen, dass sich der Verletzte selbst unverzüglich in der örtlichen Sanitätsstation vorstellt.Soweit eine solche Sanitätsstation nicht vorhanden ist, muss der Auftragnehmer eine Kopie der entsprechendenEintragung seines Verbandbuches innerhalb von 3 Tagen über den zuständigen Ansprechpartnerder Baustelle an den <strong>HSE</strong>-Manager von HPE übersenden.Innerhalb von drei Werktagen nach einem Unfall, der zu einer Arbeitseinstellung von mindestens einer Arbeitschichtbei dem Auftragnehmer bzw. einem Mitarbeiter des Auftragnehmers oder eines von ihm eingeschaltetenNachunternehmers führt, hat der Auftragnehmer dem für die Ausführung des Auftrages zuständigenAnsprechpartner der Baustelle einen schriftlichen Unfallbericht zu übermitteln. In diesem Bericht sindder bis dahin erkennbare Unfallhergang, Art und Schwere der Unfallfolge, die bis dahin ermittelte Unfallursachesowie die vom Auftragnehmer bzw. Nachunternehmer vorgesehenen (Erst-) Maßnahmen zur künftigenVermeidung eines solchen Unfalles zu beschreiben. Ist eine abschließende Klärung der Unfallursacheinnerhalb dieser Frist nicht möglich, hat der Auftragnehmer unverzüglich nach deren Klärung einen abschließendenBericht vorzulegen. Der Auftragnehmer sichert eine sorgfältige Aufklärung der Unfallursachezu und verpflichtet sich, durch Auswahl geeigneter Maßnahmen, soweit erforderlich, unter Einbeziehungseiner Nachunternehmer, die Wiederholung eines solchen Unfalles in der Zukunft zu vermeiden.Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf Verlangen von HPE die Angaben in seinem Unfallberichtmündlich zu erläutern.Der Auftragnehmer hat den für die Ausführung des Auftrages zuständigen Ansprechpartner der Baustelleüber alle Unfälle und Schadensfälle nach § 18 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung unverzüglich zu informieren,damit HPE der dortigen Anzeigepflicht gegenüber der Behörde nachkommen kann.VOR180_1 Seite / Page 9 ÷ 12HPES-307-003-<strong>Ergänzende</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>HSE</strong>.doc Ausg. / Issue 04.2011

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