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Ergänzende Bedingungen HSE anzeigen - Hitachi Power Europe ...

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Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-307-003-<strong>Ergänzende</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>HSE</strong>Veränderungen ergeben, so hat der Auftragnehmer diese Änderungen bzw. deren Absehbarkeit unverzüglichan HPE zu melden.HPE ist berechtigt, in den Büroräumen des Auftragnehmers, jederzeit nach vorheriger Anmeldung, <strong>HSE</strong>- bezogeneAudits durchzuführen.Bei Verstoß gegen die vorgenannten Informations- und Offenlegungspflichten ist HPE berechtigt, dem Auftragnehmerden Zugang zur Baustelle zu verwehren, bis dieser seinen Pflichten nachgekommen ist. Geschieht diesnicht innerhalb von 10 Arbeitstagen, hat HPE darüber hinaus das Recht, den Vertrag mit dem Auftragnehmeraußerordentlich zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.3.6. GefährdungsbeurteilungVor Aufnahme seiner Arbeiten auf der Baustelle hat der Auftragnehmer entsprechend § 5 ArbSchG fürdie zum Einsatz kommenden Mitarbeiter eine Beurteilung der mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungenvorzunehmen, erforderliche Schutzmaßnahmen zu treffen und nach Maßgabe des § 6 ArbSchG vor Arbeitsbeginnbzw. unverzüglich nach Kenntniserlangung von dieser Verpflichtung geeignete Unterlagen hierüber zuerstellen. Um kurzfristig bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenarbeitenzu können (§ 8 ArbSchG), hat der Auftragnehmer diese Unterlagen am Einsatzort verfügbarzu halten und auf Verlangen von HPE vorzulegen. Für die Richtigkeit und Angemessenheit der Gefährdungsbeurteilungsowie der daraus zum Schutz seiner Mitarbeiter abgeleiteten Maßnahmen bleibt derAuftragnehmer allein verantwortlich. Von ihm, mit Zustimmung von HPE, eingeschaltete Nachunternehmerwird der Auftragnehmer in gleicher Weise verpflichten und die Einhaltung dieser Verpflichtung selbst überwachen.3.7. SicherheitspassGrundsätzlich muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass jeder von ihm oder seinem Nachunternehmereingesetzte Mitarbeiter bei Ausführung seiner Tätigkeit auf der Baustelle einen Sicherheitspass (z.B. nachdem Muster des Wirtschaftsverbandes Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (WEG) oder der Deutschen WissenschaftlichenGesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e.V. (DGMK)) bei sich führt, in dem alle wichtigenInformationen im Bezug auf Gesundheit und Arbeitssicherheit der Mitarbeiter eingetragen werden, diesebeinhalten Angaben zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, Unterweisungen, Lehrgängen mitBescheinigung. Auf Verlangen ist dieser den zuständigen Mitarbeitern von HPE zur Einsichtnahme vorzulegen.Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Sicherheitspass unbeschadet etwaiger andererDokumentationspflichten alle für die beauftragte Tätigkeit maßgeblichen Angaben beinhaltet. HPE ist berechtigt,den Auftragnehmer bzw. seine Mitarbeiter, die ohne auf aktuellem Stand gehaltenen Sicherheitspassauf der Baustelle angetroffen werden, unverzüglich vom Baustellengelände zu verweisen.3.8. Veranlassung und Koordination von ArbeitssicherheitsmaßnahmenIn seinem Arbeitsbereich ist der Auftragnehmer für die Veranlassung und Durchführung der Arbeitssicherheitsmaßnahmenverantwortlich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich und weist die zum Einsatz kommendenMitarbeiter entsprechend an, die Leistung so zu erbringen, dass Sicherheit und Gesundheitsschutzder zum Einsatz kommenden Mitarbeiter sowie aller anderen Personen im Umfeld des jeweiligen Arbeitsbereichs,stets gewährleistet sind.Der Auftragnehmer trägt auch dann die Verantwortung - insbesondere hinsichtlich Aufsichts- und Koordinierungspflichten- für seine eigenen Mitarbeiter und von ihm beauftragte Nachunternehmer, falls HPE einenKoordinator benannt haben sollte, der für die gegenseitige Abstimmung bei Durchführung mehrerer zeitlich undörtlich zusammenfallender Aufträge von HPE aus Gründen der Arbeitssicherheit zuständig ist.Der Auftragnehmer hat sich bei Auftreten oder Erkennbarwerden einer möglichen Gefährdung mit den anderenAuftragnehmern abzustimmen bzw. seine Arbeiten ggf. zu unterbrechen und HPE unverzüglich zu unterrichten,damit die geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, denWeisungen von HPE bzw. des HPE-Koordinators Folge zu leisten.VOR180_1 Seite / Page 6 ÷ 12HPES-307-003-<strong>Ergänzende</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>HSE</strong>.doc Ausg. / Issue 04.2011

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