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Ergänzende Bedingungen HSE anzeigen - Hitachi Power Europe ...

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Dok.-Nr. / Doc.-No.HPES-307-003-<strong>Ergänzende</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>HSE</strong>Vor Arbeitsbeginn sind die jeweiligen Mitarbeiter auf die vorstehenden Benutzungsregelungen durch denAuftragnehmer hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Benutzungsregelungen durch seineMitarbeiter verantwortlich.3.9.4. Leitern und TritteAlle vom Auftragnehmer verwendeten Leitern und Tritte müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand sein.Sie sind nach Maßgabe der jeweils geltenden Vorschriften auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.Diese Prüfungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.3.10. Gefährliche ArbeitsstoffeDer Auftragnehmer hat eigenverantwortlich die nach Maßgabe der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erforderlichenSchutz- und Kontrollmaßnahmen zu treffen. Besteht nach Maßgabe der GefStoffV eine Anzeigepflichtgegenüber der Aufsichtsbehörde, hat der Auftragnehmer diese Pflicht zu erfüllen.Spätestens mit Unterzeichnung des zugrunde liegenden Vertrages bestätigt der Auftragnehmer, dass er füralle beauftragten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen über die gemäß § 15 Abs. 1 GefStoffV erforderliche besondereFachkenntnis und Erfahrung verfügt.Bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gefahrstoffen hat der Auftragnehmer mindestens 15 Werktage vorBeginn der Arbeiten bzw. unverzüglich nach Kenntniserlangung von dieser Verpflichtung eine Liste derdurch ihn oder ggf. auch durch seine Nachunternehmer zum Einsatz kommenden gefährlichen Arbeitsstoffe(Handelsname gemäß Sicherheitsdatenblatt) dem <strong>HSE</strong>-Manager der Baustelle (Mitarbeiter von HPE) vorzulegen.Des Weiteren hat der Auftragnehmer rechtzeitig vor Arbeitsbeginn eine Gefährdungsbeurteilung nachMaßgabe der GefStoffV zu erstellen, diese zusammen mit den Sicherheitsdatenblättern der zum Einsatzkommenden gefährlichen Arbeitsstoffe am Einsatzort vorzuhalten und an HPE zu übergeben.Verbleibende Reste gefährlicher Arbeitsstoffe hat der Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen oder weiterzu verwenden.3.11. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)Der Auftragnehmer hat für sich bzw. seine Mitarbeiter die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung erforderlichepersönliche Schutzausrüstung zu stellen und dafür zu sorgen, dass sie und die Mitarbeiter derNachunternehmer die PSA bestimmungsgemäß benutzen. Unabhängig davon muss in allen entsprechendgekennzeichneten Betriebsbereichen zumindest die dort jeweils angegebene PSA getragen werden.Wenn baustellenseits eine Helm-Kennzeichnungspflicht besteht, ist diese anzuwenden.3.12. Freigabe-/ Sicherungsmaßnahmen-Verfahren (Permit to Work - PTW)Die verantwortliche Person des Auftragnehmers hat sich vor Arbeitsbeginn bzw. unverzüglich nach Kenntniserlangungvon dieser Verpflichtung bei HPE über das auf der Baustelle übliche PTW-System zu informierenund dessen Einhaltung zu gewährleisten.Für Arbeiten im Sinne des PTW-Verfahrens ist eine vorherige schriftliche Erlaubnis der Abteilung <strong>HSE</strong> vonHPE erforderlich.3.13. Arbeitsmedizinische VorsorgeuntersuchungenDer Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass nur solche Mitarbeiter zum Einsatz kommen, die die jeweilserforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen erfolgreich durchlaufen haben.3.14. Transport und LagerungFür Transport und Lagerung von Teilen dürfen nur die von HPE angewiesenen Wege und Lagerstellen benutztwerden. Verkehrswege, auch innerhalb von Gebäuden, sind in jedem Fall freizuhalten.Für den Transport von Teilen sind die erforderlichen Ladungssicherungsmaßnahmen zu treffen. Die max.Tragfähigkeit von Bühnen, Gerüsten und Konstruktionen ist hierbei zu beachten.VOR180_1 Seite / Page 8 ÷ 12HPES-307-003-<strong>Ergänzende</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>HSE</strong>.doc Ausg. / Issue 04.2011

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