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Gesundheitliche Versorgung in Stadt und Land - Bibliothek der ...

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30<br />

Kapitel 5<br />

Bedeutung kommt darüber h<strong>in</strong>aus den <strong>Land</strong>esausschüssen<br />

Ärzte <strong>und</strong> Krankenkassen<br />

zu. Die Kassenärztlichen Vere<strong>in</strong>igungen jedoch<br />

haben we<strong>der</strong> ihren Sicherstellungsauftrag<br />

durchgängig erfüllen, noch Überversorgung<br />

wirkungsvoll abbauen können.<br />

Gleiches gilt für die paritätisch zusammengesetzten<br />

<strong>Land</strong>esausschüsse Ärzte <strong>und</strong> Krankenkassen.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Autoren ist dieses<br />

Defi zit nicht nur auf die oben angesprochenen<br />

Mängel <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bedarfsplanung zurückzuführen.<br />

Weitere Ursachen liegen – neben<br />

dem weitgehend stumpfen Instrumentarium<br />

zum Abbau von Über- <strong>und</strong> Unterversorgung<br />

– <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zusammensetzung <strong>und</strong> überregionalen<br />

Verortung <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vere<strong>in</strong>igungen<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>Land</strong>esausschüsse.<br />

In den Kassenärztlichen Vere<strong>in</strong>igungen s<strong>in</strong>d<br />

lediglich die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er KV-Region zugelassenen<br />

nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzt<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Ärzte<br />

repräsentiert. Dieser relativ beschränkte<br />

Kreis wird <strong>in</strong> den <strong>Land</strong>esausschüssen noch<br />

um die Krankenkassen erweitert. Die KV-<br />

Region ist jedoch nicht nur für die Bedarfsplanung<br />

zu großräumig, son<strong>der</strong>n auch für<br />

die Sicherstellung. Es ist daher notwendig,<br />

auch die Sicherstellung <strong>der</strong> <strong>Versorgung</strong> stärker<br />

kle<strong>in</strong>räumig organisieren zu können.<br />

Hier bieten sich die Regionen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Land</strong>kreise an.<br />

In je<strong>der</strong> dieser <strong>Versorgung</strong>sregionen sollte<br />

aus Sicht <strong>der</strong> Autoren e<strong>in</strong>e regionale <strong>Versorgung</strong>skonferenz<br />

gebildet werden, die die<br />

Verantwortung für die Sicherstellung <strong>der</strong><br />

<strong>Versorgung</strong> von den Kassenärztlichen Vere<strong>in</strong>igungen<br />

bzw. den <strong>Land</strong>esausschüssen Ärzte<br />

<strong>und</strong> Krankenkassen übernimmt. Die <strong>Versorgung</strong>skonferenzen<br />

s<strong>in</strong>d damit erstens<br />

dafür verantwortlich, bei Vorliegen von Unterversorgung<br />

Maßnahmen zur Sicherstellung<br />

<strong>der</strong> <strong>Versorgung</strong> zu treffen (vgl. Abschnitt<br />

5.2). Zweitens müssen sie bei Vorliegen von<br />

Überversorgung <strong>in</strong>tervenieren, um Überkapazitäten<br />

abzubauen (vgl. Abschnitt 5.3).<br />

Friedrich-Ebert-Stiftung<br />

In dieser <strong>Versorgung</strong>skonferenz sollten neben<br />

den Kassenärztlichen Vere<strong>in</strong>igungen<br />

<strong>und</strong> den Krankenkassen auch Vertreter bzw.<br />

Vertreter<strong>in</strong>nen <strong>der</strong> jeweiligen Kommunen<br />

stimmberechtigt repräsentiert se<strong>in</strong>, um die<br />

vielfältigen Aktivitäten <strong>und</strong> Initiativen <strong>der</strong><br />

Kommunen zur Sicherstellung <strong>der</strong> <strong>Versorgung</strong><br />

mit koord<strong>in</strong>ieren zu können. Um e<strong>in</strong>en<br />

sektorübergreifenden Bezug <strong>der</strong> <strong>Versorgung</strong>skonferenzen<br />

herzustellen, sollten auch regionale<br />

Anbieter von stationären Leistungen<br />

vertreten se<strong>in</strong>. Die jeweiligen Vorsitzenden<br />

<strong>der</strong> <strong>Versorgung</strong>skonferenzen s<strong>in</strong>d vom <strong>Land</strong><br />

zu bestimmen. Das Votum <strong>der</strong> Vorsitzenden<br />

entscheidet bei Stimmengleichheit. 8<br />

Die Aufsicht über die regionalen <strong>Versorgung</strong>skonferenzen<br />

führen – auch im S<strong>in</strong>ne<br />

<strong>der</strong> Wahrnehmung <strong>der</strong> Letztverantwortung<br />

für das ges<strong>und</strong>heitliche <strong>Versorgung</strong>sangebot<br />

– die B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>. Erweisen sich die regionalen<br />

<strong>Versorgung</strong>sausschüsse <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen<br />

als nicht handlungsfähig, haben die<br />

B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> das Recht <strong>und</strong> die Pfl icht zur<br />

Ersatzvornahme.<br />

Die <strong>Versorgung</strong>skonferenzen haben im Vergleich<br />

zur <strong>der</strong>zeitigen Teilung <strong>der</strong> Verantwortung<br />

für die Sicherstellung <strong>der</strong> <strong>Versorgung</strong><br />

entscheidende Vorteile. Erstens s<strong>in</strong>d<br />

die <strong>Versorgung</strong>skonferenzen sektorübergreifend<br />

organisiert <strong>und</strong> überw<strong>in</strong>den damit die<br />

bisher strikt sektorspezifi sche Bedarfsplanung.<br />

E<strong>in</strong> zweiter – aus Sicht <strong>der</strong> Autoren<br />

entscheiden<strong>der</strong> Vorteil – liegt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Kommunen. Schon heute ergreifen<br />

Kommunen Maßnahmen, um Unterversorgung<br />

beson<strong>der</strong>s <strong>in</strong> ländlichen Regionen<br />

zu vermeiden (vgl. Abschnitt 5.2). Diese<br />

Maßnahmen s<strong>in</strong>d jedoch nicht ausreichend<br />

koord<strong>in</strong>iert <strong>und</strong> nicht adäquat mit den<br />

Maßnahmen von Kassenärztlichen Vere<strong>in</strong>igungen<br />

<strong>und</strong> <strong>Land</strong>esausschüssen abgestimmt.<br />

E<strong>in</strong>e solche Abstimmung könnte <strong>und</strong> müsste<br />

<strong>in</strong> den <strong>Versorgung</strong>skonferenzen erfolgen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus könnten die Kommunen je<br />

8 Damit folgen die Autoren auch den e<strong>in</strong>stimmig beschlossenen For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> 83. Ges<strong>und</strong>heitsm<strong>in</strong>isterkonferenz<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, die mehr Beteiligungsrechte <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> ambulanten Bedarfsplanung gefor<strong>der</strong>t<br />

hat.

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