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IM NAMEN DER REPUBLIK

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41 Cg 55/11 pDer Unterschied zwischen einer Tatsachenbehauptung und einemWerturteil liegt nach der Rechtsprechung des EGMR letztlichim Grad des zu erbringenden Beweises („degree of factual proofwhich has to be established“; EGMR 20.3.2003, Krone Verlag GmbH& Co KG Mediaprint Zeitschriften Verlag GmbH & Co KG gegen Österreich;Scharsach und News gegen Österreich Z 39). Selbstwenn es sich um ein Werturteil handelt, kann dieses unverhältnismäßigsein, wenn eine ausreichende Tatsachengrundlage fehlt(„absence of any factual basis“; EGMR 24.2.1997, Nr7/1996/626/809, De Haes und Gijsels gegen Belgien, Z 47; Jerusalemgegen Österreich Z 43; 12.7.2001, Nr 29032/95, Feldek gegenSlowakei Z 76; EGMR 26.2.2002, Nr 28525/95, Unabhängige InitiativeInformationsvielfalt gegen Österreich Z 47). AuchWerturteile, die unnötigerweise in beleidigender Sprache geäußertwerden, genießen keinen Schutz, wenn der Beschwerdeführerseine Kritik ohne weiteres auch ohne den Gebrauch der beleidigendenÄußerung äußern hätte können (vgl EGMR 27.6.2000, Nr28871/95, Constantinescu gegen Rumänien Z 73f; 6.2.2001, Nr41205/98, Tammer gegen Estland Z 67). Dabei kann nach derRechtsprechung des EGMR die Notwendigkeit eines Zusammenhangszwischen einem Werturteil und den es stützenden Fakten von Fallzu Fall entsprechend den besonderen Umständen variieren (FeldekZ 86). So hat der EGMR im Fall Oberschlick II (EGMR 1.7.1997,Nr 47/1996/666/852, Oberschlick gegen Österreich II, MR 1997,196) die Bezeichnung eines Politikers als „Trottel“ als zulässigesWerturteil angesehen (vgl auch etwa Unabhängige InitiativeInformationsvielfalt Z 43).Im Begriff „Generalinventur“ in Verbindung mit dem Nationalsozialismus,werden nach Ansicht des Gerichtes eine Tatsache,nämlich, dass die klagende Partei eine Registerzählung(„Inventur“) durchführt, und ein Werturteil, nämlich, dass dieklagende Partei dies nach Methoden wie zur Zeit des Nationalsozialismusmacht, vermengt. Es handelt sich aber keinesfalls umein reines Werturteil. Vielmehr überwiegt der „tatsächliche“,17 von 19

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