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IM NAMEN DER REPUBLIK

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41 Cg 55/11 pdass selbst diese nicht ident abgelaufen wäre, sondern eben nurstrukturelle Ähnlichkeiten habe, „so einer Art“.Herangezogen würden bei der Registerzählung 2011 im wesentlichenfolgende Register:• die zentrale Meldeevidenz (ZMR)• die Versichertenregister der österreichischenSozialversicherungsträger• die Register der Krankenfürsorgeanstalten derLänder und Gemeinden• das Bildungsstandsregister• das Steuerregister der Abgabenbehörde des Bundes• das Register des Arbeitsmarktservice Österreichischen• das Unternehmensregister• das WohnungsregisterAlle diese Register würden personenbezogen geführt undsollen personenbezogen nach dem Registerzählungsgesetz verwertetwerden. Zumindest der Abgleich der Register, die Kontrolleund die Qualitätssicherung erfolge personenbezogen. Um voneinandergetrennte Register sinnvoll zusammen führen zu können,sei die eindeutige Identifikation der betroffenen Person erforderlich.Es müsse beispielsweise sichergestellt werden, dassein männlicher, 25-jähriger Mödlinger Albaner in der ZentralenMeldeevidenz als ledig gemeldet, dieselbe Person sei, wie einmännlicher, 25-jähriger Mödlinger Albaner, der in der Evidenzdes Arbeitsmarktservice arbeitslos gemeldet sei oder in derEvidenz des Bildungsstandsregisters mit Hauptschulabschlusseingetragen sei.Es sei klassische Aufgabe einer Inventur, nicht bloß einen7 von 19

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