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IM NAMEN DER REPUBLIK

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41 Cg 55/11 pse Durchführung der Registerzählung 2011 gefährden.Die inkriminierte Äußerung des Beklagten erwecke bei denZusehern den Eindruck, dass die Art und Weise der Durchführungder Registerzählung im Ermessen der klagenden Partei liege,über die sie selbst bestimmen könne und dass sie sich für eineauch im Nationalsozialismus angewandte Methode entschiedenhabe. Dies wäre völlig unzutreffend. Jede für die Registerzählungrelevante registerführende Einrichtung versehe ihren andie klagende Partei zu liefernden Datenbestand mit einem vonder Stammzahlenregisterbehörde (Datenschutzkommission) generiertenbereichsspezifischen Personenkennzeichen „Amtliche Statistik“(bPK AS), der nur von der klagenden Partei entschlüsseltwerden könne und keinerlei Rückschlüsse auf bestimmte oderauch nur bestimmbare Personen ermögliche. Die klagende Parteierhalte auf diese Weise einen vollständig anonymisierten Datenbestand.Diesen könne sie dann mit anderen, auf dieselbe Weiseanonymisierten und mit demselben bPK AS versehenen Datenbeständeneiner anderen registerführenden Einrichtung verknüpfen.Entgegen dem vom Beklagten vermittelten Eindruck seien beider Registerzählung 2011 alle erforderlichen Maßnahmen getroffen,um den Datenschutz und die Nicht-Rückführbarkeit auf Einzelpersonenausreichend zu gewährleisten. Die jeweiligen Datenwürden der klagenden Partei von dritter Seite anonymisiert zurVerfügung gestellt werden, weshalb sie gar keine Möglichkeithätte, die übermittelten Daten mit Namen von Einzelpersonen zuverknüpfen. Dass dabei Daten zur Stellung in der Familie erhobenwerden, sei gesetzlich vorgegeben und habe nichts mit demProcedere unter dem Nationalsozialismus gemein. Die Volkszählungunter dem Nationalsozialismus sei nämlich in keinster Weiseanonymisiert oder verschlüsselt erfolgt. Vielmehr seien vomNS-Regime Daten (insbesondere auch Abstammung, Religionszugehörigkeitetc.) ganz bewusst personenbezogen erhoben worden, umdie von den Nazis intendierten Deportationen organisatorischvorbereiten zu können. Überdies hätten die personenbezogenen3 von 19

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