Geschäftsbericht 2007 - KUKA Aktiengesellschaft
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Selbst erstellte Software und andere Entwicklungskosten<br />
Entwicklungskosten für neu entwickelte Produkte oder selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte<br />
(z. B. Software) wurden unter den Voraussetzungen des ias 38 aktiviert, soweit sowohl die technische<br />
Realisierbarkeit als auch die Vermarktung der neu entwickelten Produkte sichergestellt sind und dem<br />
Konzern daraus ein wirtschaftlicher Nutzen zufließt. Die Herstellungskosten umfassen dabei die direkt<br />
und indirekt dem Entwicklungsprozess zurechenbaren Kosten. Forschungskosten werden gemäß ias 38<br />
als laufender Aufwand berücksichtigt.<br />
Die planmäßige Abschreibung beginnt mit der wirtschaftlichen Nutzung des Vermögenswerts und<br />
läuft stückzahlbezogen oder linear über die jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer von in der Regel<br />
ein bis drei Jahren. Darüber hinaus wird die Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten durch<br />
jährliche Werthaltigkeitstests überprüft.<br />
Sonstige immaterielle Vermögenswerte<br />
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Software, werden zu Anschaf-<br />
fungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer<br />
von drei bis fünf Jahren abgeschrieben.<br />
Sachanlagevermögen<br />
Das Sachanlagevermögen der fortzuführenden Bereiche wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,<br />
vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt, die in der Regel linear vorgenommen werden.<br />
Sollten Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen nach der degressiven Methode dem Werte-<br />
verzehr besser entsprechen, so kommen diese zum Ansatz.<br />
In die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen werden in Übereinstimmung mit ifrs neben den<br />
direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden als<br />
Aufwand verrechnet.<br />
Den planmäßigen Abschreibungen liegen hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zu Grunde:<br />
Gebäude 25 – 50<br />
Grundstückseinrichtungen 2 – 15<br />
Technische Anlagen und Maschinen 2 – 15<br />
Andere Anlagen 2 – 15<br />
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 – 15<br />
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden gemäß ias 36 vorgenommen, soweit der<br />
erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag ist dabei der<br />
höhere Betrag aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert des betroffenen Vermögenswerts. Sind<br />
Jahre