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Geschäftsbericht 2007 - KUKA Aktiengesellschaft

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Selbst erstellte Software und andere Entwicklungskosten<br />

Entwicklungskosten für neu entwickelte Produkte oder selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte<br />

(z. B. Software) wurden unter den Voraussetzungen des ias 38 aktiviert, soweit sowohl die technische<br />

Realisierbarkeit als auch die Vermarktung der neu entwickelten Produkte sichergestellt sind und dem<br />

Konzern daraus ein wirtschaftlicher Nutzen zufließt. Die Herstellungskosten umfassen dabei die direkt<br />

und indirekt dem Entwicklungsprozess zurechenbaren Kosten. Forschungskosten werden gemäß ias 38<br />

als laufender Aufwand berücksichtigt.<br />

Die planmäßige Abschreibung beginnt mit der wirtschaftlichen Nutzung des Vermögenswerts und<br />

läuft stückzahlbezogen oder linear über die jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer von in der Regel<br />

ein bis drei Jahren. Darüber hinaus wird die Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten durch<br />

jährliche Werthaltigkeitstests überprüft.<br />

Sonstige immaterielle Vermögenswerte<br />

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Software, werden zu Anschaf-<br />

fungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer<br />

von drei bis fünf Jahren abgeschrieben.<br />

Sachanlagevermögen<br />

Das Sachanlagevermögen der fortzuführenden Bereiche wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,<br />

vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt, die in der Regel linear vorgenommen werden.<br />

Sollten Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen nach der degressiven Methode dem Werte-<br />

verzehr besser entsprechen, so kommen diese zum Ansatz.<br />

In die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen werden in Übereinstimmung mit ifrs neben den<br />

direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden als<br />

Aufwand verrechnet.<br />

Den planmäßigen Abschreibungen liegen hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zu Grunde:<br />

Gebäude 25 – 50<br />

Grundstückseinrichtungen 2 – 15<br />

Technische Anlagen und Maschinen 2 – 15<br />

Andere Anlagen 2 – 15<br />

Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 – 15<br />

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden gemäß ias 36 vorgenommen, soweit der<br />

erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag ist dabei der<br />

höhere Betrag aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert des betroffenen Vermögenswerts. Sind<br />

Jahre

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