Geschäftsbericht 2007 - KUKA Aktiengesellschaft
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In einer gemeinsamen Sitzung mit dem Abschlussprüfer befasste sich der Prüfungsausschuss am<br />
12. März 2008 mit den beiden Jahresabschlüssen – auch unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte<br />
des Abschlussprüfers – und ließ sich diese schwerpunktmäßig von Vorstand und Abschlussprüfer erläu-<br />
tern. Die dabei von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses gestellten Fragen wurden beantwortet,<br />
die Abschlussunterlagen im Einzelnen mit dem Abschlussprüfer durchgegangen, diskutiert und geprüft<br />
sowie die Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer ausführlich erörtert. Der Prüfungsausschuss berichtete<br />
dem Aufsichtsrat über die Ergebnisse seiner Sitzung und seiner Prüfung in dessen Sitzung am<br />
18. März 2008 und empfahl ihm, den Jahresabschluss der kuka <strong>Aktiengesellschaft</strong> und den Jahresabschluss<br />
des kuka Konzerns zu billigen.<br />
Der Aufsichtsrat prüfte die Abschlussvorlagen des Vorstands. Die Prüfungsberichte von Ernst & Young<br />
lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Der Abschlussprüfer nahm an der Aufsichtsratssitzung<br />
über den Jahresabschluss am 18. März 2008 teil, um über wesentliche Ergebnisse der Prüfung zu berichten<br />
und ergänzende Auskünfte zu erteilen.<br />
jahresabschluss <strong>2007</strong> festgestellt<br />
Der Aufsichtsrat erhebt in Kenntnis und unter Berücksichtigung des Berichts des Prüfungsausschusses<br />
sowie der Berichte des Abschlussprüfers und der Erläuterung in seiner Sitzung am 18. März 2008 nach<br />
dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen und schließt sich dem Ergebnis<br />
des Abschlussprüfers an. Die Berichte des Abschlussprüfers entsprechen nach seiner Überzeugung den<br />
gesetzlichen Anforderungen nach den §§ 317 und 321 hgb.<br />
Der Aufsichtsrat hat sich von der Vollständigkeit des Lageberichts und des Konzernlageberichts überzeugt.<br />
Die vom Vorstand getroffenen Einschätzungen im Lagebericht und im Konzernlagebericht<br />
stimmen mit dessen Berichten an den Aufsichtsrat überein, und die Aussagen der beiden Berichte<br />
decken sich auch mit der eigenen Einschätzung des Aufsichtsrats. Nach dem abschließenden Ergebnis<br />
seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat auch gegen den Lagebericht und den Konzernlagebericht keine<br />
Einwendungen.<br />
Der Aufsichtsrat billigte in seiner Bilanzsitzung vom 18. März 2008 den vom Vorstand für das Geschäftsjahr<br />
<strong>2007</strong> aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht, einschließlich des Vergütungsberichts<br />
und des erläuternden Berichts des Vorstands der kuka <strong>Aktiengesellschaft</strong> zu den Angaben nach den<br />
§§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 hgb, welche Bestandteil des Lageberichts und des Konzernlageberichts<br />
sind. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.