Geschäftsbericht 2009 bis 2010 - DCM
Geschäftsbericht 2009 bis 2010 - DCM
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<strong>DCM</strong> ZukunftsWerte - Deutsche Fonds Management GmbH & Co. <strong>DCM</strong> Renditefonds 24 KG<br />
� RUND UM DIE FONDSGESELLSCHAFT<br />
Kurzübersicht über die Objektgesellschaften<br />
Objektgesellschaft <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Seniorenimmobilie Leinfelden KG<br />
Objektname Kursana Domizil Leinfelden<br />
Objektanschrift Stadionstraße 5-7, 70771 Leinfelden-Echterdingen<br />
Betreiber Kursana Care GmbH<br />
Nutzen-Lasten-Wechsel 15.04.2006<br />
Mietbeginn 01.06.2007<br />
Mietdauer 20 Jahre<br />
Option 2 x 5 Jahre<br />
Jährliche Pacht EUR 798.036<br />
Anzahl Betten 133<br />
davon Einzelzimmer 111<br />
davon Doppelzimmer 11<br />
Einzelplatzquote 83,5 %<br />
Auslastung / Belegung 2008 58,5 %<br />
<strong>2009</strong> 96,2 %<br />
<strong>2010</strong> 93,2 %<br />
2011 96,2 %<br />
Besonderheiten/ Sonstiges<br />
Wie im letzten <strong>Geschäftsbericht</strong> bereits mitgeteilt hat das Landgericht München der Klage in<br />
vollem Umfang mit Urteil im März <strong>2010</strong> mit der Begründung stattgegeben, die tatbestandlichen<br />
Voraussetzungen für den zusätzlichen Pre-Opening Zuschuss des Pächters hätten nicht vorgelegen<br />
bzw. die Fristsetzung der Objektgesellschaft zur Freistellung sei zu kurz gewesen. Die<br />
Objektgesellschaft sei daher nicht berechtigt gewesen, die Bürgschaft des Verkäufers zu ziehen.<br />
Die Objektgesellschaft hat gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung vor dem OLG München<br />
eingelegt und der Pächterin den Streit verkündet. Zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung<br />
wurde der Klagebetrag von rd. EUR 272.000,- beim Amtsgericht hinterlegt.<br />
Vor dem OLG München hat die Objektgesellschaft vollständig obsiegt, d.h. das erstinstanzliche<br />
Urteil wurde aufgehoben. Die Entscheidung ist rechtskräftig, der hinterlegte Geldbetrag in Höhe<br />
von € 272.000,- wurde an die Objektgesellschaft zurück überwiesen. Sämtliche Gerichts- und<br />
Anwaltskosten wurden vom Verkäufer erstattet.<br />
Die Objektgesellschaft hat aus den Anschaffungskosten für das Inventar den Vorsteuerabzug<br />
geltend gemacht; im Gegenzug wurde die gezahlte Miete oder Pacht in einen umsatzsteuerfreien<br />
Teil, der die Überlassung der Immobilie betrifft, und einen umsatzsteuerpflichtigen Teil, der<br />
die Überlassung des Inventars betrifft, aufgeteilt. Bei der Objektgesellschaft verringern sich daher<br />
die Mieteinnahmen um den Umsatzsteueranteil, der in den anteiligen Mieten für die Überlassung<br />
des Inventars enthalten ist.<br />
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