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Geschäftsbericht 2009 bis 2010 - DCM

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<strong>DCM</strong> ZukunftsWerte - Deutsche Fonds Management GmbH & Co. <strong>DCM</strong> Renditefonds 24 KG<br />

� RUND UM DIE FONDSGESELLSCHAFT<br />

Kurzübersicht über die Objektgesellschaften<br />

Objektgesellschaft <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Seniorenimmobilie Leinfelden KG<br />

Objektname Kursana Domizil Leinfelden<br />

Objektanschrift Stadionstraße 5-7, 70771 Leinfelden-Echterdingen<br />

Betreiber Kursana Care GmbH<br />

Nutzen-Lasten-Wechsel 15.04.2006<br />

Mietbeginn 01.06.2007<br />

Mietdauer 20 Jahre<br />

Option 2 x 5 Jahre<br />

Jährliche Pacht EUR 798.036<br />

Anzahl Betten 133<br />

davon Einzelzimmer 111<br />

davon Doppelzimmer 11<br />

Einzelplatzquote 83,5 %<br />

Auslastung / Belegung 2008 58,5 %<br />

<strong>2009</strong> 96,2 %<br />

<strong>2010</strong> 93,2 %<br />

2011 96,2 %<br />

Besonderheiten/ Sonstiges<br />

Wie im letzten <strong>Geschäftsbericht</strong> bereits mitgeteilt hat das Landgericht München der Klage in<br />

vollem Umfang mit Urteil im März <strong>2010</strong> mit der Begründung stattgegeben, die tatbestandlichen<br />

Voraussetzungen für den zusätzlichen Pre-Opening Zuschuss des Pächters hätten nicht vorgelegen<br />

bzw. die Fristsetzung der Objektgesellschaft zur Freistellung sei zu kurz gewesen. Die<br />

Objektgesellschaft sei daher nicht berechtigt gewesen, die Bürgschaft des Verkäufers zu ziehen.<br />

Die Objektgesellschaft hat gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung vor dem OLG München<br />

eingelegt und der Pächterin den Streit verkündet. Zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung<br />

wurde der Klagebetrag von rd. EUR 272.000,- beim Amtsgericht hinterlegt.<br />

Vor dem OLG München hat die Objektgesellschaft vollständig obsiegt, d.h. das erstinstanzliche<br />

Urteil wurde aufgehoben. Die Entscheidung ist rechtskräftig, der hinterlegte Geldbetrag in Höhe<br />

von € 272.000,- wurde an die Objektgesellschaft zurück überwiesen. Sämtliche Gerichts- und<br />

Anwaltskosten wurden vom Verkäufer erstattet.<br />

Die Objektgesellschaft hat aus den Anschaffungskosten für das Inventar den Vorsteuerabzug<br />

geltend gemacht; im Gegenzug wurde die gezahlte Miete oder Pacht in einen umsatzsteuerfreien<br />

Teil, der die Überlassung der Immobilie betrifft, und einen umsatzsteuerpflichtigen Teil, der<br />

die Überlassung des Inventars betrifft, aufgeteilt. Bei der Objektgesellschaft verringern sich daher<br />

die Mieteinnahmen um den Umsatzsteueranteil, der in den anteiligen Mieten für die Überlassung<br />

des Inventars enthalten ist.<br />

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