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Beteiligungsprospekt - DCM AG

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D C M F L U G Z E U G F O N D S 2<br />

Höhenflüge<br />

Boeing 777-200LRF:<br />

Effizienz im Luftfrachtmarkt


I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />

„Höhenflüge“ – eine Investition in die Effizienz am Luftfrachtmarkt 4<br />

A. Hinweise zum Beteiligungsangebot 6<br />

1. Prospektverantwortung, Datum der Aufstellung 7<br />

2. Prospektveröffentlichung, Begriffsdefinitionen 7<br />

B. Überblick über das Beteiligungsangebot 8<br />

1. Beteiligungsangebot 9<br />

2. Der internationale Luftfrachtmarkt 14<br />

3. Boeing 777-200LRF 15<br />

4. Die Partner 15<br />

5. Anlegerzielgruppe 17<br />

C. Wesentliche Risiken der Beteiligung 18<br />

1. Allgemeine wirtschaftliche Risiken 19<br />

2. Allgemeine Luftfahrtrisiken 24<br />

3. Vertragliche Risiken 26<br />

4. Steuerliche Risiken 29<br />

5. Sonstige rechtliche Risiken 32<br />

6. Kumulation von Risiken, Maximalrisiko 34<br />

D. Rahmenbedingungen des Beteiligungsangebotes 35<br />

1. Höhenflüge 36<br />

„Der internationale Luftfrachtmarkt mit Potenzial zum Steigflug“<br />

„Die Boeing 777-200LRF – die neue Königin am Cargo-Himmel“<br />

„Die AeroLogic GmbH – mit ihren renommierten Partnern am Boden und in der Luft“<br />

2. Anlageziele 42<br />

3. Der internationale Luftfrachtmarkt 44<br />

4. Die Anlageobjekte (zwei Boeing 777-200LRF) 49<br />

5. Der Leasingnehmer AeroLogic 56<br />

6. Leipzig als Flughafenstandort 59<br />

7. Amentum Capital Limited 61<br />

E. Wirtschaftliche Angaben 63<br />

1. Investitions- und Finanzierungsplan 64<br />

2. Ergebnis- und Liquiditätsprognose 70<br />

3. Sensitivitätsanalyse 78<br />

4. Vermögens-, Finanz und Ertragslage 81<br />

5. Kapitalrückflussrechnung 86<br />

F. Rechtliche Angaben 88<br />

1. Allgemeine Ausführungen 89<br />

2. Gesellschaftsverträge 91<br />

3. Treuhandvertrag 97<br />

4. Mittelverwendungskontrollvertrag 99<br />

5. Fremdfinanzierungszusagen 100<br />

6. Operative Verträge 101<br />

7. Fondsbezogene Verträge 111


I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />

G. Steuerliche Angaben 116<br />

1. Vorbemerkung 117<br />

2. Einkommensteuer 117<br />

3. Umsatzsteuer 125<br />

4. Gewerbesteuer 126<br />

5. Erbschaft- und Schenkungsteuer 126<br />

H. Vertragspartner 128<br />

1. Angaben über die Fondsgesellschaften und ihre Gründungsgesellschafter 129<br />

2. Angaben zum Prospektherausgeber und Initiator 134<br />

3. Angaben über weitere wesentliche Vertragspartner 140<br />

4. Personelle und kapitalmäßige Verflechtungen, wirtschaftliche Interessen 141<br />

I. Weitere nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

erforderliche Angaben (Negativtestate) 142<br />

J. Glossar 145<br />

K. Abdruck wesentlicher Verträge 150<br />

L. Angabenvorbehalt 178<br />

M. Abwicklungshinweise 180<br />

HINWEIS<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist<br />

nicht Gegenstand der Prüfung dieses Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

3


H Ö H E N F L Ü G E<br />

„Höhenflüge“ – eine Investition<br />

in die Effizienz am Luftfrachtmarkt<br />

1 Quellen: Airbus Air Cargo Forecast 2007, Boeing World Air Cargo Forecast 2006-2007, Boeing Summary Outlook 2008-2027<br />

Entwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Entwicklung.<br />

4 <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Der internationale Frachtflugmarkt<br />

mit Potenzial zum Steigflug<br />

Der internationale Luftfrachtmarkt hat in den letzten<br />

Jahren „Höhenflüge“ vollführt: Das belegen die Steigerungsraten<br />

der vergangenen Jahre. Studien der<br />

weltweit größten Flugzeughersteller Airbus und<br />

Boeing aus den Jahren 2007 bzw. 2008 prognostizieren<br />

auch für die Zukunft, dass Globalisierung<br />

und die zunehmende Vernetzung internationaler<br />

Produktionsstandorte immer öfter nach schnellen<br />

und sicheren Luftfrachttransporten verlangen und<br />

damit potenziell eine Verdreifachung des internationalen<br />

Luftfrachtmarktes bis 2026 bzw. 2027 bewirken<br />

können 1 . ■ S. 36/37


Die Boeing 777-200LRF –<br />

die neue Königin am Cargo-Himmel<br />

Gefragt sein dürften damit insbesondere – auch angesichts<br />

sich verändernder Marktbedingungen, wie z.B. steigende<br />

Kerosinpreise – Maschinen, die zum einen<br />

über ein hohes Ladevolumen und eine<br />

große Reichweite verfügen und zum<br />

anderen mit niedrigen Verbrauchswerten<br />

kostengünstig ihr Ziel erreichen.<br />

Diese Vorteile vereint die Boeing<br />

777-200LRF in sich. Die Frachtversion wird nach<br />

aktueller Planung Ende 2008 neu auf den Markt kommen und<br />

gilt derzeit in Summe als eine der zukunftsträchtigsten großen<br />

Frachtmaschinen. Die so genannte „Triple Seven“ besitzt nicht<br />

zuletzt aufgrund ihrer innovativen Technik und Konzeption als<br />

Langstreckenflugzeug gute Voraussetzungen für einen „Höhenflug“<br />

im expandierenden Frachtmaschinenmarkt. ■ S. 38/39<br />

Die AeroLogic GmbH – mit ihren renommierten Partnern<br />

am Boden und in der Luft<br />

Hinter dem Leasingnehmer, dem aufstrebenden Leipziger Cargo-Carrier<br />

AeroLogic, stehen die beiden größten und international bedeutenden<br />

deutschen Unternehmen für Luftfracht, die Lufthansa Cargo und<br />

die Deutsche Post Unternehmensgruppe. AeroLogic soll mit den beiden<br />

Maschinen dieses Beteiligungsangebotes, vom aufstrebenden Heimatflughafen<br />

Leipzig/Halle aus, die Netzwerke der Muttergesellschaften<br />

mit Zielen in Europa, Asien und den USA verstärken. ■ S. 40/41<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

5


HINWEISE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

A


H I N W E I S E Z U M B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />

1. Prospektverantwortung, Datum der Aufstellung<br />

PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />

Die <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management <strong>AG</strong> mit Sitz in der Hopfenstr. 6 in 80335 München übernimmt<br />

als Initiator, Anbieter des Beteiligungsangebotes sowie als Prospektherausgeber für den Inhalt des vorliegenden<br />

Prospektes allein und insgesamt die Verantwortung und erklärt, dass nach ihrem Wissen die Angaben<br />

richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Alle Angaben und Berechnungen in diesem<br />

Prospekt wurden mit großer Sorgfalt auf der Grundlage der zu schließenden Verträge und der gegenwärtig<br />

geltenden gesetzlichen Bestimmungen zusammengestellt und geprüft. Für den Inhalt dieses Prospektes<br />

sind nur bis zum Datum der Aufstellung des Prospektes (24. Juli 2008) der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> bekannte<br />

oder erkennbare Sachverhalte maßgeblich. Eine Haftung für den Eintritt der prognostizierten Ergebnisse<br />

und ihrer wirtschaftlichen Folgen beim Gesellschafter sowie für Abweichungen durch künftige wirtschaftliche,<br />

steuerliche oder rechtliche Änderungen wird nicht übernommen.<br />

Datum der Prospektaufstellung: 24. Juli 2008<br />

Claus Hermuth, Vorstandsvorsitzender <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management <strong>AG</strong><br />

2. Prospektveröffentlichung, Begriffsdefinitionen<br />

Prospektveröffentlichung<br />

Seit dem 01.07.2005 besteht nach dem Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes vom 28.10.2004 die<br />

gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts für die vorliegend angebotene, nicht in Wertpapieren<br />

verbriefte Vermögensanlage. Nach dem auf der Grundlage des Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes<br />

neu gefassten Verkaufsprospektgesetz und der hierzu ergangenen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

(VermVerkProspV) vom 16.12.2004 unterliegt der Verkaufsprospekt bestimmten Mindestanforderungen.<br />

Vor seiner Veröffentlichung muss der Verkaufsprospekt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) als Hinterlegungsstelle übermittelt werden und darf erst veröffentlicht werden, wenn die<br />

BaFin die Veröffentlichung gestattet hat.<br />

Aufbau und Gliederung orientieren sich ferner an dem im Mai 2006 veröffentlichten Standard des Instituts der<br />

Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW-Standard S 4) „Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von Verkaufsprospekten<br />

über öffentlich angebotene Vermögensanlagen“.<br />

Begriffsdefinitionen und Abkürzungen:<br />

■ Prospektverantwortliche ist die <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management <strong>AG</strong> (nachfolgend auch „<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>“,<br />

„Initiator“ oder „Prospektherausgeber“ genannt).<br />

■ Anbieter der Vermögensanlage ist die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>.<br />

■ Emittenten der Vermögensanlage sind gemeinsam die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG und die<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG (nachfolgend auch einzeln als Flugzeugfonds 2 KG bzw. Flugzeugfonds<br />

3 KG und gemeinsam als die „Fondsgesellschaften“ bezeichnet).<br />

■ Vermögensanlage im Sinne der VermVerkProspV ist vorliegend die mittelbare Beteiligung des Anlegers an<br />

der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG und der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG in Form<br />

eines Treugeberanteils (nachfolgend auch „Beteiligung“ oder „Beteiligungsangebot“ genannt).<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

7<br />

A


ÜBERBLICK ÜBER DAS<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

B


Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />

Zwei Maschinen des Typs Boeing 777-200LRF sind die Fondsobjekte des <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

1. Beteiligungsangebot<br />

Das Beteiligungsangebot bietet unternehmerisch<br />

denkenden Anlegern die Möglichkeit, an der Entwicklung<br />

des internationalen Luftfrachtverkehrs zu<br />

partizipieren. Das Konzept sieht vor, dass sich die<br />

Anleger mit ihrer Beitrittserklärung gleichzeitig und<br />

mit jeweils annähernd gleichen Beträgen (die<br />

Gesamtzeichnungssumme wird im Verhältnis 49,7%<br />

zu 50,3% aufgeteilt) indirekt – über einen Treuhandkommanditisten<br />

– an den beiden Fondsgesellschaften<br />

beteiligen. Beide Fondsgesellschaften erwerben<br />

jeweils ein Frachtflugzeug des Typs Boeing 777-<br />

200LRF (nachfolgend auch die „Frachtflugzeuge“<br />

oder die „777-200LRF“ genannt) von der Verkäuferin<br />

Deucalion Capital VII Limited (nachfolgend auch<br />

„Deucalion“ genannt).<br />

Die Frachtflugzeuge sind baugleich und werden in<br />

der vom Leasingnehmer AeroLogic GmbH mit Sitz<br />

in Leipzig/Schkeuditz (nachfolgend auch „AeroLogic“<br />

oder „Leasingnehmer“ genannt) bestellten Spezifikation<br />

ausgeliefert. Der höhere Kaufpreis für das<br />

planmäßig im Mai 2010 zur Auslieferung kommende<br />

Frachtflugzeug spiegelt die höheren Vorfinanzierungskosten<br />

der Verkäuferin Deucalion sowie mögliche<br />

Kaufpreisanpassungen des Herstellers Boeing für<br />

diese Maschine wider.<br />

Die Frachtflugzeuge sind jeweils durch einen 10jährigen<br />

Leasingvertrag an die AeroLogic vermietet.<br />

Die Nutzungsüberlassung beginnt mit Auslieferung<br />

des jeweiligen Frachtflugzeugs durch Boeing. Aero-<br />

Logic als gemeinsames Unternehmen der Lufthansa<br />

Cargo <strong>AG</strong> und der Deutsche Post Beteiligungen Hol-<br />

FLUGZEUGFONDS 2 KG FLUGZEUGFONDS 3 KG<br />

Hersteller-Seriennummer MSN 36004 MSN 36198<br />

Geplante Auslieferung Dezember 2009 Mai 2010<br />

(Basis-) Kaufpreis in USD 166,0 Mio. 168,0 Mio.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

9<br />

B


B<br />

Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />

ding GmbH (nachfolgend „Joint Venture Partner“<br />

genannt) wird mit den Frachtflugzeugen von Leipzig/Halle<br />

aus die Luftfracht für die Mutterunternehmen<br />

auf den internationalen Luftfrachtrouten nach<br />

Asien und Nordamerika befördern.<br />

Die DHL International GmbH nimmt dabei das operative<br />

Geschäft für den Joint Venture Partner Deutsche<br />

Post Beteiligungen Holding GmbH wahr. Die<br />

Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> und die DHL International<br />

GmbH haben auf der Grundlage der mit AeroLogic<br />

abgeschlossenen Luftfrachtbeförderungsverträge (nachfolgend<br />

auch „FSA Agreements“ oder „FSA“ genannt)<br />

monatliche Beförderungsentgelte an Aero-<br />

Logic zu leisten. Die Luftfrachtbeförderungsverträge<br />

haben eine Laufzeit über die bestehenden Leasingverträge<br />

zwischen den Fondsgesellschaften und<br />

AeroLogic hinaus und enden grundsätzlich erst mit<br />

Rückgabe des letzten Frachtflugzeuges aus der Flugzeugflotte<br />

von AeroLogic.<br />

Für die Nutzung der Frachtflugzeuge zahlt AeroLogic<br />

monatliche Leasingraten an die Fondsgesellschaften<br />

und trägt die für den Betrieb und die Wartung<br />

der jeweiligen 777-200LRF entstehenden<br />

Kosten. AeroLogic ist am Vertragsende verpflichtet,<br />

die Frachtflugzeuge im Zustand „Full Life Condition“<br />

zurückzugeben. Dies bedeutet, dass die wesentlichen<br />

Bauteile der Frachtflugzeuge mit Ausnahme<br />

des Flugzeugrumpfes selbst, namentlich die Triebwerke<br />

und die Fahrwerke, entweder mit einer<br />

Betriebstundenanzahl von Null, also in ausgetauschter<br />

oder grundüberholter Form zurückzugeben sind<br />

oder AeroLogic für die im Rückgabezeitpunkt verbrauchte<br />

Nutzung dieser Bauteile einen finanziellen<br />

Ausgleich an die Fondsgesellschaften zu leisten hat.<br />

Das Fondskonzept sieht nach der Rückgabe der<br />

Frachtflugzeuge durch AeroLogic eine rd. 7-jährige<br />

Anschlussvermietung und einen anschließenden<br />

Verkauf der Frachtflugzeuge vor. Zugunsten des Leasingnehmers<br />

bestehen keine Mietverlängerungsoder<br />

Kaufoptionen.<br />

10<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Erwerbspreis der Beteiligung<br />

Die Mindestgesamtzeichnungssumme beträgt USD<br />

15.000 zuzüglich eines Aufgeldes (Agio) in Höhe von<br />

5%. Damit beträgt der Erwerbspreis einer Mindestbeteiligung<br />

insgesamt USD 15.750. Höhere Zeichnungsbeträge<br />

müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

Die jeweils gewählte Gesamtzeichnungssumme der<br />

Anleger begründet zu 49,7% eine mittelbare Beteiligung<br />

an der Flugzeugfonds 2 KG und zu 50,3% eine<br />

mittelbare Beteiligung an der Flugzeugfonds 3 KG<br />

basierend auf den unterschiedlichen Anschaffungskosten<br />

für das jeweilige Frachtflugzeug. Das Aufteilungsverhältnis<br />

ist fix; die individuelle Bestimmung<br />

eines anderen Aufteilungsverhältnisses durch die<br />

Zeichner ist ausgeschlossen.<br />

Die Gesamtzeichnungssumme nebst Agio ist an<br />

zwei Einzahlungsterminen mit Teilbeträgen zur Zahlung<br />

fällig. Anleger, die einschließlich bis zum<br />

17.10.2008 ihr Beteiligungsangebot abgegeben<br />

haben, haben am 13.11.2008 eine erste Teilzahlung<br />

in Höhe von 30% der Gesamtzeichnungssumme<br />

zzgl. des Gesamtbetrages des Agios zu leisten. Bei<br />

Anlegern, die ihr Beteiligungsangebot vom<br />

18.10.2008 bis zum 31.12.2008 abgegeben haben,<br />

ist die erste Teilzahlung am 29.01.2009 fällig. Für<br />

den Fall einer Verlängerung der Zeichnungsfrist über<br />

den 31.12.2008 hinaus, sind die Anleger, welche ihr<br />

Beteiligungsangebot im Jahr 2009 abgegeben haben,<br />

verpflichtet, die erste Teilzahlung samt gesamten<br />

Agio 21 Tage nach Abgabe der Beitrittserklärung zu<br />

leisten, frühestens jedoch drei Bankarbeitstage nach<br />

Erhalt der Mitteilung über die Annahme des Beteiligungsangebots.<br />

Die zweite Teilzahlung in Höhe von<br />

70% der Gesamtzeichnungssumme ist am<br />

15.10.2009 zur Zahlung fällig; für den Fall einer Verlängerung<br />

der Zeichnungsfrist sind die ihr Beteiligungsangebot<br />

in 2009 abgebenden Anleger verpflichtet,<br />

den zweiten Teilbetrag innerhalb von 21<br />

Tagen nach Abgabe ihrer Beitrittserklärung, frühestens<br />

jedoch drei Bankarbeitstage nach Erhalt der<br />

Mitteilung über die Annahme des Beteiligungsangebotes,<br />

nicht aber vor dem 15.10.2009 zu leisten.<br />

Die Einlageleistungen der Anleger erfolgen mit den


Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Übersicht: Wesentliche Projektverträge<br />

VERKÄUFER<br />

Deucalion Capital<br />

VII<br />

Limited<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Übersicht: Fondsverträge<br />

KOMPLEMENTÄRE<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Verwaltungs GmbH<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3<br />

Verwaltungs GmbH<br />

GESCHÄFTSFÜHRENDE<br />

KOMMANDITISTEN<br />

Johann Deinböck<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH<br />

Kaufverträge<br />

Fondsverwaltungsverträge<br />

FONDSGESELLSCHAFTEN<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG<br />

Leasingverträge<br />

LEASINGNEHMER<br />

AeroLogic GmbH<br />

Schkeuditz/Leipzig<br />

Anlageobjekte:<br />

2 Boeing 777-200LRF<br />

(Frachtflugzeuge)<br />

ANLEGER<br />

TREUHANDKOMMANDITIST<br />

Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

FONDSGESELLSCHAFTEN<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG<br />

Anlageobjekte:<br />

2 Boeing 777-200 LRF<br />

(Frachtflugzeuge)<br />

Lufthansa Cargo <strong>AG</strong><br />

Kelsterbach<br />

Flugzeugverwaltungsverträge<br />

ASSET MAN<strong>AG</strong>ER<br />

Amentum Capital<br />

Limited<br />

Vereinbarungen zum FSA (FSA Direct Agreements)<br />

Luftfrachtbeförderungsverträge („FSA“)<br />

DHL International<br />

GmbH<br />

Schkeuditz/Leipzig<br />

FREMDFINANZIERUNG<br />

Calyon Credit Agricole CIB<br />

Sumitomo Mitsui Banking<br />

Corporation<br />

Sonstige Berater/<br />

Dienstleister<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

11<br />

B


B<br />

Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />

bezeichneten Teilbeträgen, im Übrigen aber für beide<br />

Beteiligungen zusammen in einem Betrag zugunsten<br />

eines Einzahlungskontos (gemäß der Beitrittserklärung).<br />

Das Einzahlungskontoguthaben wird<br />

nach erfolgten Gutschriften an die Fondsgesellschaften<br />

im Verhältnis 49,7% zu 50,3% weitergereicht.<br />

Art, Anzahl und Gesamtbetrag der<br />

Beteiligungen und Zeichnungsfrist<br />

Anleger können treuhänderische Kommanditbeteiligungen<br />

an den beiden Fondsgesellschaften in Höhe<br />

von insgesamt bis zu maximal USD 182,0 Mio.<br />

zeichnen. Davon entfallen rund 90,45 Mio. der Gesamtzeichnungssumme<br />

(49,7%) auf die Flugzeugfonds<br />

2 KG und rund 91,55 Mio. der Gesamtzeichnungssumme<br />

(50,3%) auf die Flugzeugfonds 3 KG.<br />

Die Beteiligungen werden mit einem Aufgeld (Agio)<br />

in Höhe von 5% ausgegeben.<br />

Bei einer Mindestgesamtzeichnungssumme von USD<br />

15.000 können demnach insgesamt höchstens 12.133<br />

Beteiligungen ausgegeben werden. Die Zeichnungsfrist<br />

beginnt einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />

und endet am 31.12.2008 und kann<br />

durch die Geschäftsführung der Fondsgesellschaften<br />

bis zum 31.12.2009 verlängert werden.<br />

12<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Prognoserechnung/Auszahlungen<br />

Die Prognoserechnung ermittelt auf der Basis der<br />

10-jährigen Leasingverträge mit AeroLogic und einer<br />

prognostizierten rd. siebenjährigen Anschlussvermietung<br />

sowie unter Einbeziehung prognostizierter<br />

Veräußerungserlöse aus der abschließenden Verwertung<br />

der Frachtflugzeuge Auszahlungen an die Anleger<br />

(inklusive Rückführung des eingezahlten Kapitals)<br />

in Höhe von insgesamt rd. 221% der jeweiligen<br />

Gesamtzeichnungssumme ohne Agio.<br />

Prognosegemäß soll die erste Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen<br />

der Fondsgesellschaften per<br />

01.02.2011 erfolgen. Die prognostizierten jährlichen<br />

Auszahlungen betragen für die Jahre 2010 bis einschließlich<br />

2019 jeweils 7,25% p.a. bezogen auf die<br />

Gesamtzeichnungssumme ohne Agio. Die jährlichen<br />

Auszahlungen sollen prognosegemäß ab 2020 auf<br />

7,5% p.a., in 2024 auf 8% p.a., jeweils bezogen auf<br />

die Gesamtzeichnungssumme ohne Agio ansteigen.<br />

Es wird auf die Einzelangaben zur langfristigen Prognoserechnung<br />

und zur Sensitivitätsanalyse (Abweichung<br />

von der Prognoserechnung) in Kapitel E verwiesen.


Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T B<br />

Beteiligungsstruktur<br />

Der Anleger beteiligt sich an den Fondsgesellschaften<br />

mittelbar als Treugeber über die Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH (nachfolgend „Treuhandkommanditist“<br />

oder „Treuhänder“ genannt). Die mittelbaren<br />

Kommanditanteile werden in zivil- und<br />

gesellschaftsrechtlicher Hinsicht und nach Maßgabe<br />

der gesellschafts- und treuhandvertraglichen Vereinbarungen<br />

jeweils von dem Treuhänder für die Anleger<br />

erworben und gehalten sowie verwaltet. Der<br />

Treuhänder handelt aber ausschließlich für Rechnung<br />

der Anleger (Treugeber); diese sind in wirtschaftlicher<br />

Hinsicht einem Kommanditisten gleichgestellt.<br />

Die Anleger können nach dem Beitritt mit<br />

einer Frist von drei Monaten jeweils zum 31.03.,<br />

30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres auf eigene<br />

Kosten in die Rechtsstellung eines unmittelbar beteiligten<br />

Kommanditisten wechseln.<br />

Für die Flugzeugfonds 2 KG wird die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />

2 Verwaltungs GmbH und für die Flugzeugfonds<br />

3 KG wird die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs<br />

GmbH als Komplementär und damit vollhaftender<br />

geschäftsführender Gesellschafter der<br />

jeweiligen Fondsgesellschaft handeln. Die <strong>DCM</strong> Service<br />

GmbH und Herr Johann Deinböck sind an bei-<br />

den Fondsgesellschaften als geschäftsführende Kommanditisten<br />

beteiligt und neben dem Komplementär<br />

zur Geschäftsführung berechtigt.<br />

Die Fondsgesellschaften sind steuerlich transparent<br />

und vermögensverwaltend tätig. Die Anleger erzielen<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus<br />

der Vermietung der Flugzeuge gemäß § 21 Abs. 1<br />

Satz 1 Nr. 1 EStG sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

aus der Anlage der Liquiditätsreserve gemäß<br />

§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Die Beteiligungsverluste<br />

unterliegen der Verlustverrechnungsbeschränkung<br />

des § 15b EStG, so dass sie nur mit künftigen Gewinnen<br />

aus der Beteiligung verrechnet werden können.<br />

Beendigung der Vermögensanlage des Anlegers<br />

Die Fondsgesellschaften wurden auf unbegrenzte<br />

Zeit gegründet. Die Anleger können gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

der jeweiligen Fondsgesellschaft erstmals<br />

mit Frist von sechs Monaten zum 31.12.2026<br />

ihre Beteiligungen kündigen. Es können nur beide<br />

Beteiligungen gemeinsam gekündigt werden. Die<br />

Kündigung nur einer Beteiligung ist nicht möglich.<br />

Scheidet ein Anleger aus den Fondsgesellschaften<br />

aus, hat er Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben<br />

(Näheres hierzu auf Seite 96).<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

13


B<br />

Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />

Der Luftfrachtmarkt soll auch in Zukunft weiter stark wachsen.<br />

2. Der internationale Luftfrachtmarkt<br />

(siehe Kapitel D)<br />

Aufgrund von Globalisierung und zunehmender Vernetzung<br />

internationaler Produktionsstandorte ist die<br />

Luftfracht zu einem integralen Bestandteil internationaler<br />

Logistiksysteme geworden und bildet knapp<br />

40% des Welthandels, gemessen am Wert der Waren,<br />

ab. Insoweit ist der Welthandel in seiner heutigen<br />

Form ohne Luftfrachtverkehr nicht mehr vorstellbar.<br />

Airbus und Boeing gehen in ihren Studien aus den<br />

Jahren 2007 und 2008 von einer jährlichen Zuwachsrate<br />

des Luftfrachtverkehrs in Höhe von 5,8%<br />

über die nächsten 17 Jahre aus und damit von einer<br />

Verdreifachung des Luftfrachtaufkommens bis zum<br />

Jahr 2025/2026. Damit übersteigen die Wachstumsprognosen<br />

für den Luftfrachtverkehr sogar jene des<br />

Passagierluftverkehrs.<br />

Diesem positiven Aufwärtstrend stehen in besonderer<br />

Weise sich nachhaltig verändernde Marktbedingungen<br />

wie zum Beispiel die steigenden Kerosinpreise<br />

gegenüber. Dieser Effekt könnte die prognostizierten<br />

hohen Wachstumsraten abschwächen (vgl.<br />

Kapitel C „Wesentliche Risiken der Beteiligung“,<br />

14<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Abschnitt „Allgemeine Luftfahrtrisiken“). Gründe für<br />

die immer häufigere Nachfrage nach schnellen Lufttransporten<br />

sind laut diesen Studien in der zunehmenden<br />

Globalisierung und Vernetzung internationaler<br />

Produktionsstandorte, aber auch in geänderten<br />

Konsumgewohnheiten zu sehen.<br />

Besonders stark soll der Luftfrachtmarkt zwischen<br />

den Destinationen Asien, Nordamerika und Europa<br />

wachsen, also denjenigen Regionen, zwischen den<br />

schon heute 98% der Luftfrachtbewegungen stattfinden.<br />

Als Motor für diese Wachstumsraten sehen die<br />

Boeing-Studien vor allem den asiatischen Markt.<br />

Die Luftfracht spielt ihre Vorteile insbesondere dort<br />

aus, wo die Geschwindigkeit beim Transport über<br />

weite Strecken entscheidend ist: So können über<br />

Nacht wichtige Ersatzteile für Maschinen rund um<br />

den Globus geflogen werden und damit kostspielige<br />

Produktionsstillstände vermieden werden. Auf jede<br />

Minute kommt es auch bei Hilfsgütern an, die in<br />

Katastrophenfällen schnell via Luftfracht bei den<br />

Betroffenen ankommen müssen. Doch auch zeitsensible<br />

Poststücke, eilige Medikamente, kostbare Diamanten<br />

oder einmalige Kunstwerke werden per Luftfracht<br />

versandt.


Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />

3. Boeing 777-200LRF (siehe Kapitel D)<br />

Boeing ist zur Zeit der unbestrittene Marktführer bei<br />

Frachtflugzeugen. Über 90 Prozent des gesamten<br />

Frachtaufkommens werden derzeit mit Boeing-<br />

Frachtflugzeugen befördert.<br />

Die Boeing 777-200LRF ist das neueste Modell der<br />

777 Familie, die als zweistrahliges Passagierflugzeug<br />

ihre Erfolgsgeschichte mit dem Erstflug am 14. Juni<br />

1994 begann. Grundmodell für die neu entwickelte<br />

Frachtversion ist die seit 2005 im Flugbetrieb befindliche<br />

Boeing 777-200LR Worldliner (LR für „Long<br />

Range“ – große Reichweite).<br />

Die Frachtversion Boeing 777-200LRF vereint sämtliche<br />

technische Neuentwicklungen der Boeing 777<br />

Familie und wird auf der gleichen Fertigungsstraße<br />

gebaut wie alle anderen 777-Modelle. Durch ihre<br />

bislang unübertroffene Reichweite von 9.045 km<br />

(z.B. Paris-Hongkong) bei voller Auslastung (103<br />

Tonnen) und nur zwei verbrauchsarmen Großtriebwerken<br />

ergeben sich erhebliche Einsparpotenziale<br />

für die Frachtbetreiber: weniger Stopps und damit<br />

verminderte Landegebühren, weniger Verkehrsaufkommen<br />

an den Transferdrehkreuzen, geringere<br />

Kosten für Kraftstoff, beim Frachtumschlag und bei<br />

der Wartung sowie kürzere Frachtlieferzeiten. Die<br />

Kostenvorteile je Tonnenmeile summieren sich laut<br />

Boeing auf 14% bis 38% bei einem Vergleich mit<br />

anderen großen Frachtmaschinen wie z.B. MD-11F<br />

sowie Boeing 747-200F und 747-400F.<br />

Die erste Auslieferung der Boeing 777-200LRF an<br />

Air France wird planmäßig im 4. Quartal 2008<br />

erwartet. Die von den Fondsgesellschaften erworbenen<br />

Frachtflugzeuge sollen planmäßig im Dezember<br />

2009 und im Mai 2010 ausgeliefert werden.<br />

Die Boeing 777-200LRF gilt aufgrund ihrer Nutzlast<br />

von bis zu 103 Tonnen als Großfrachtmaschine (Large<br />

Widebody). Boeing erwartet laut ihrer Studien<br />

„Current Market Outlook 2007“ und „Summary<br />

Outlook 2008-2027“, dass der Anteil an diesen<br />

Frachtmaschinen aufgrund der prognostizierten jähr-<br />

lichen Wachstumsrate des Luftfrachtverkehrs von<br />

5,8% auf bis zu 1.340 Großraumfrachter anwächst.<br />

Insgesamt soll sich die Frachterflotte in den nächsten<br />

20 Jahren von 1.980 auf 3.890 Maschinen verdoppeln.<br />

Luftfahrtexperten sind der Ansicht, dass in diesem<br />

Zeitraum ca. 1.350 Maschinen altersbedingt<br />

aus dem Verkehr gezogen werden. Damit ist ein<br />

zusätzlicher Bedarf an 3.260 weiteren Frachtmaschinen<br />

zu erwarten. Es bestehen gute Chancen, dass<br />

die Boeing 777-200LRF aufgrund ihrer großen<br />

Reichweite, ihrer enormen Ladekapazität verbunden<br />

mit hoher Kosteneffizienz auf lange Sicht einen<br />

wesentlichen Anteil an interkontinentalen Luftfrachtbeförderungen<br />

haben und mittelfristig in diesem<br />

Markt eine Vorreiterrolle spielen wird.<br />

Zu diesen Angaben im Einzelnen einschließlich der<br />

Quellenbezeichnungen vgl. Kapitel D „Rahmenbedingungen<br />

des Beteiligungsangebots“.<br />

4. Die Partner (siehe Kapitel D)<br />

AeroLogic – Lufthansa Cargo – DHL<br />

AeroLogic wurde im September 2007 durch die beiden<br />

Joint Venture Partner Deutsche Post Beteiligungen<br />

Holding GmbH und der Lufthansa Cargo <strong>AG</strong><br />

gegründet und ist aus dem bereits seit 2004 bestehenden<br />

Joint Venture der beiden Partner hervorgegangen.<br />

Der Businessplan von AeroLogic geht von<br />

einem zukünftigen jährlichen Umsatz von rund EUR<br />

500 Mio. und einem Personalaufbau auf bis zu 250<br />

Mitarbeiter im Jahr 2012 aus. In diesem Zeitraum<br />

soll die Frachtflugzeugflotte auf acht geleaste Frachtmaschinen<br />

des Typs Boeing 777-200LRF anwachsen.<br />

Alle von AeroLogic angemieteten Frachtflugzeuge<br />

– auch die der Fondsgesellschaften – werden die<br />

erwartete hohe Nachfrage nach Luftfrachtbeförderungskapazitäten<br />

der Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> und der<br />

DHL International GmbH (letztere übernimmt das<br />

operative Geschäft für den Joint Venture Partner<br />

Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH) und<br />

deren Kunden bedienen, verbunden mit einem verbesserten<br />

Flugplan und einem vergrößerten Streckennetz.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

15<br />

B


B<br />

Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />

Die Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> und die DHL International<br />

GmbH (nachfolgend auch „FSA Parteien“ genannt)<br />

haben je Frachtflugzeug einen Vertrag mit den<br />

Fondsgesellschaften abgeschlossen, der ihnen den<br />

unmittelbaren Zugriff auf die Kapazität des jeweiligen<br />

Frachtflugzeugs im Fall einer außerordentlichen<br />

vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages mit<br />

AeroLogic ermöglicht (sog. „FSA Direct Agreements“).<br />

Die FSA Parteien haben danach die Möglichkeit,<br />

unter Beibehaltung der Luftfrachtbeförderungsverträge<br />

(Näheres siehe Kapitel F „Rechtliche<br />

Angaben“, Abschnitt 6.3 auf Seite 107f.) die<br />

ursprünglichen Leasingverträge jeweils durch neue<br />

Verträge zu gleichen Konditionen, jedoch mit anderen<br />

für die Fondsgesellschaften akzeptablen Leasingnehmern<br />

zu ersetzen. Alternativ haben die FSA Parteien<br />

die Möglichkeit, selbst als Leasingnehmer Lea-<br />

16<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

singverträge zu gleichen Konditionen mit den Fondsgesellschaften<br />

abzuschließen. Für den Fall, dass die<br />

FSA Parteien keine Vertragsfortsetzung anstreben<br />

sollten, können die Frachtflugzeuge im vertraglichen<br />

Zustand „Full Life Condition“ an die Fondsgesellschaften<br />

zurückgegeben werden, allerdings mit der<br />

Verpflichtung der FSA Parteien, an die Fondsgesellschaften<br />

vollen Schadensersatz leisten zu müssen.<br />

Gemäß der FSA Direct Agreements wird ebenso wie<br />

durch die ergänzend zu vereinbarenden Sicherungsabtretungen<br />

der Zahlungsansprüche des Leasingnehmers<br />

gegenüber den FSA Parteien (siehe Teil F<br />

„Rechtliche Angaben“ 6.3 auf der Seite 107f.) aus<br />

den Luftfrachtbeförderungsverträgen an die Fondsgesellschaften<br />

vertraglich geregelt, dass diese im Falle<br />

einer außerordentlichen vorzeitigen Vertragskündigung<br />

bis zur endgültigen Optionsausübung der FSA<br />

Parteien so gestellt werden, als wären die Leasingverträge<br />

ordnungsgemäß erfüllt worden. Der Fall<br />

eines Totalverlusts eines Frachtflugzeugs ist nicht im<br />

Rahmen der FSA Direct Agreements abgedeckt.<br />

Insoweit bestehen keine indirekten oder direkten<br />

Zahlungsverpflichtungen der FSA-Parteien gegenüber<br />

den Fondsgesellschaften (siehe Kapitel F<br />

„Rechtliche Angaben; Abschnitt 6.4. auf Seite 108).<br />

Assetmanager – Amentum Capital Limited<br />

Die Fondsgesellschaften haben mit der Amentum<br />

Capital Limited mit Sitz in Dublin (nachfolgend<br />

„Amentum“ genannt) jeweils einen Flugzeugverwaltungsvertrag<br />

abgeschlossen. Amentum ist ein Joint<br />

Venture-Unternehmen der HSH Nordbank <strong>AG</strong> und<br />

der AVG Irish Leasing Ltd. Die DAL Deutsche Anlagen-Leasing<br />

GmbH & Co. KG hält mittelbar über die<br />

AVG Irish Leasing Ltd. 40% der Gesellschaftsanteile<br />

an Amentum. Die HSH Nordbank <strong>AG</strong> hält die restlichen<br />

60% der Gesellschaftsanteile an Amentum.<br />

Das Unternehmen bündelt Know How in den Bereichen<br />

Leasingdienstleistung und Luftfahrtindustrie.<br />

Die technischen Mitarbeiter von Amentum betreuen<br />

seit mehreren Jahren unterschiedliche Flugzeugtypen.<br />

Der überwiegende Teil der Beschäftigten war<br />

zuvor bei Lufthansa Technik bzw. bei Flugzeugherstellern<br />

tätig.


Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />

Die von Amentum vertragsgemäß zu erbringenden<br />

Leistungen erstrecken sich auf die laufende Verwaltung<br />

bzw. Überwachung der Leasingverträge mit<br />

AeroLogic, die Sicherstellung einer vertragsgemäßen<br />

Rückgabe der Frachtflugzeuge durch AeroLogic am<br />

Vertragsende sowie auf die Herbeiführung einer<br />

Anschlussvermietung, ggf. auch mehrerer Anschlussvermietungen<br />

und einer Schlussverwertung (Verkauf)<br />

der Frachtflugzeuge.<br />

Flughafen Leipzig/Halle – auf dem Weg zu<br />

einem bedeutenden und modernen Logistikstandort<br />

in Europa<br />

AeroLogic wird mit der ersten Frachtmaschine des<br />

Typs Boeing 777-200LRF im 1. Quartal 2009 den<br />

Flugbetrieb am Heimatflughafen Leipzig/Halle<br />

(nachfolgend auch „Flughafen“ genannt) aufnehmen.<br />

Der Flughafen zeichnet sich durch seine günstige<br />

verkehrsgeographische Lage im Zentrum<br />

Europas sowie die Möglichkeit des 24-Stunden-<br />

Betriebes über 365 Tage aus.<br />

Die Deutsche Post Unternehmensgruppe hat ihr<br />

europäisches DHL-Drehkreuz am Flughafen Leipzig/<br />

Halle mit einer Gesamtinvestitionssumme von ca.<br />

EUR 300 Mio. errichtet und am 26.05.2008 in<br />

Betrieb genommen. An dem neuen Logistikstandort<br />

sind der Ausbau des Flughafens und die Schaffung<br />

von bis zu ca. 3.500 neuen Arbeitsplätzen direkt bei<br />

der DHL geplant. Der Flughafen Leipzig/Halle soll<br />

zu einem zentralen Verkehrsdrehkreuz neben Hongkong<br />

(Asien) ausgebaut werden. Von Leipzig/Halle<br />

aus sollen die stark wachsenden Märkte, insbesondere<br />

in Osteuropa und in Asien, aber auch Frachtrouten<br />

nach Nordamerika bestmöglich erschlossen<br />

werden. Darüber hinaus ist an diesem Standort die<br />

Errichtung eines Logistikzentrums mit einer Jahreskapazität<br />

von 170.000 Tonnen geplant, welches durch<br />

die Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> genutzt werden soll.<br />

Zu diesen Angaben im Einzelnen einschließlich der<br />

Quellenbezeichnungen vgl. Kapitel D „Rahmenbedingungen<br />

des Beteiligungsangebots“.<br />

5. Anlegerzielgruppe<br />

Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an in<br />

Deutschland ansässige natürliche Personen, die ihre<br />

Beteiligung im Privatvermögen halten werden und<br />

ferner – auch vor dem Hintergrund ihrer Vermögensverhältnisse<br />

– gewillt und in der Lage sind, für einen<br />

längeren Zeitraum eine unternehmerische Beteiligung<br />

einzugehen und auch bei einer negativen wirtschaftlichen<br />

Entwicklung der Beteiligung gegebenenfalls<br />

einen Totalverlust in Kauf zu nehmen.<br />

Der Anleger sollte die in diesem Prospekt enthaltenen<br />

Einschätzungen teilen und bereit sein, eine<br />

langfristige, gegebenenfalls auch über das Jahr 2026<br />

hinausgehende unternehmerische Beteiligung einzugehen.<br />

Der Anleger darf nicht auf einen kurzfristigen<br />

Zugriff auf das investierte Kapital angewiesen sein<br />

und sollte vor der Anlageentscheidung den gesamten<br />

Prospekt insbesondere die mit dieser Investition<br />

verbundenen und in diesem Prospekt dargestellten,<br />

wesentlichen Risiken sorgfältig lesen. Die Beteiligung<br />

ist nicht geeignet für Anleger, die an einer risikolosen<br />

Kapitalanlage mit fester Verzinsung und<br />

festen (Rück-) Zahlungsterminen interessiert sind.<br />

Eine Beteiligung von Ehepaaren, Gesellschaften bürgerlichen<br />

Rechts und sonstigen Gemeinschaften ist<br />

ausgeschlossen. Anteile an den Fondsgesellschaften<br />

dürfen weder direkt noch indirekt Staatsangehörigen<br />

der USA, Kanadas, Japans oder Australiens, Inhabern<br />

einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung<br />

der USA („Green Card“), Kanadas, Japans oder<br />

Australiens, Gebietsansässigen mit Wohnsitz in den<br />

USA, in Kanada, Japan oder Australien oder Personen,<br />

die die Anteile für eine Vermögensmasse mit<br />

Sitz in den USA, in Kanada, Japan oder Australien<br />

eingehen wollen, noch innerhalb des Territoriums<br />

eines der vorgenannten Länder angeboten werden.<br />

Eine Übertragung von Anteilen an den Fondsgesellschaften<br />

an solche Personen ist nicht möglich.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

17<br />

B


WESENTLICHE RISIKEN<br />

DER BETEILIGUNG<br />

C


W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Die Beteiligungen an der Flugzeugfonds 2 KG und<br />

an der Flugzeugfonds 3 KG sind unternehmerische<br />

Beteiligungen. Die prognostizierten Ergebnisse beider<br />

Gesellschaften werden nicht gewährleistet. Die<br />

Fondsgesellschaften und ihre Gesellschafter/Treugeber<br />

partizipieren an der weiteren Entwicklung des<br />

weltweiten Frachtflugverkehrs und tragen in wirtschaftlicher<br />

Hinsicht insbesondere das Risiko einer<br />

die Prognosen nicht erfüllenden Anschlussvermietung<br />

der Frachtflugzeuge nach Ablauf der ersten 10jährigen<br />

Festmietzeit sowie das Schlussverwertungsrisiko.<br />

Der wirtschaftliche Erfolg dieser Fondsbeteiligung<br />

hängt im Wesentlichen von der prognosegemäßen<br />

Übernahme der Flugzeuge, der allgemeinen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung und der Marktentwicklung<br />

im Frachtflugsegment, den Leasingeinnahmen,<br />

den Verkaufserlösen, der Entwicklung von Kapitalmarktzinsen<br />

und von Managemententscheidungen<br />

ab. Auch steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen<br />

in Deutschland und anderen Staaten können<br />

sich während der Dauer der Beteiligung ändern und<br />

die Wertentwicklung der Beteiligung negativ beeinflussen.<br />

Sowohl die laufende Liquiditäts- und Rentabilitätslage<br />

der Fondsgesellschaften als auch die Profitabilität<br />

der Beteiligungen als solche können durch Änderungen<br />

dieser Faktoren negativ beeinflusst werden. Einzelrisiken<br />

können in kumulativer Weise eintreten und<br />

so zu einer deutlichen Verstärkung der Risikolage<br />

führen. Unter Umständen kann sich das prognostizierte<br />

Ergebnis wesentlich verschlechtern, bis hin<br />

zum vollständigen Verlust des eingezahlten Kapitals<br />

des Anlegers (Totalverlustrisiko). Sollte ein Anleger<br />

zur Finanzierung seiner Beteiligungssumme ein Darlehen<br />

beanspruchen, könnten die persönlich<br />

geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen bei Ausbleiben<br />

von Mittelrückflüssen aus den Fondsgesellschaften<br />

auch sein sonstiges Vermögen gefährden.<br />

Kann der Anleger den Kapitaldienst nicht aus sonstigen<br />

verfügbaren Mitteln leisten, droht ihm die Insolvenz.<br />

1. Allgemeine wirtschaftliche Risiken<br />

Mehrkostenrisiko<br />

Der jeweilige Flugzeugkaufvertrag der Fondsgesellschaften<br />

beinhaltet eine Preisanpassungsklausel.<br />

Deucalion kann einen Preiszuschlag fordern, wenn<br />

der Hersteller Boeing aufgrund vereinbarter Preisanpassungsmechanismen<br />

seinen Lieferpreis erhöht oder<br />

wenn der Leasingnehmer AeroLogic beim Hersteller<br />

Sonderausstattungen oder Spezialausführungen ordert,<br />

die über einen Gesamtbetrag von USD 250.000<br />

hinausgehen. Der Kaufpreiszuschlag errechnet sich<br />

in Abhängigkeit von dem Zuschlag zur Basisleasingrate,<br />

den der Leasingnehmer bereit ist zu entrichten<br />

und dem endgültigen Finanzierungszinssatz, d.h. der<br />

endgültige Kaufpreis ist eine aus diesen Parametern<br />

abgeleitete Größe. Die für den Basiszinssatz vereinbarte<br />

Leasingrate sieht einen Höchstbetrag zum Ausgleich<br />

von Kaufpreismehrungen vor, insofern ist auch<br />

der maximal mögliche Kaufpreiszuschlag für die<br />

Fondsgesellschaften begrenzt. Bei dem kalkulatorisch<br />

angenommenen 10-jährigen USD-Swapsatz von<br />

4,9% p.a. errechnet sich für die Flugzeugfonds 2 KG<br />

ein Kaufpreiszuschlag von höchstens rd. USD 1,9<br />

Mio. und für die Flugzeugfonds 3 KG ein Kaufpreiszuschlag<br />

von höchstens rd. USD 2,1 Mio. Ein durch<br />

Darlehen finanzierter Kaufpreiszuschlag führt zu<br />

erhöhten Zins- und Tilgungsaufwendungen, die<br />

grundsätzlich aus der angepassten Leasingrate bedient<br />

werden können. Die kaufvertraglichen und leasingvertraglichen<br />

Anpassungsklauseln gewährleisten<br />

im Zusammenspiel jedoch nicht notwendigerweise<br />

einen vollständigen Ausgleich, insoweit besteht für<br />

den Fall sinkender Zinsen das Risiko einer geringeren<br />

Mietrendite, was geringere Auszahlungen an die<br />

Anleger nach sich ziehen würde.<br />

Der Flugzeugkaufpreis könnte sich ferner im Zusammenhang<br />

mit einer Lieferverzögerung erhöhen (vgl.<br />

dazu nachfolgend unter Ziffer 3 „Kaufvertragliche<br />

Risiken“).<br />

Die in der Prognoserechnung ausgewiesenen fondsabhängigen<br />

Kosten beruhen grundsätzlich auf einer<br />

festen vertraglichen Grundlage. Einem Mehrkostenri-<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

19<br />

C


C<br />

W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

siko unterliegen aber die mit geschätzten Beträgen<br />

ausgewiesenen Vertrags- bzw. Rechtsanwaltskosten<br />

in der Initialphase. Ein Mehrkostenrisiko besteht ferner<br />

bezüglich der anfallenden Kreditbereitstellungsund<br />

Avalprovisionen, da sich die hierfür entstehenden<br />

Beträge nach dem Zeitpunkt der Valutierung der<br />

Finanzierungsdarlehen bemessen. Höhere Kreditbereitstellungskosten<br />

entstehen also im Zusammenhang<br />

mit einer etwaigen verspäteten Auslieferung eines<br />

Flugzeugs.<br />

Auch die laufenden Fonds- und Flugzeugverwaltungskosten,<br />

mit Ausnahme der mit geschätzten<br />

Beträgen angesetzten Jahresabschlussprüfungskosten<br />

der Fondsgesellschaften sind durch feste vertragliche<br />

Grundlagen gedeckt. Die abgeschlossenen Verträge<br />

sehen allerdings eine jährliche indexierte Steigerung<br />

der Vergütungen vor und zwar unabhängig von der<br />

Höhe der künftig erzielten Anschlussmiete. Ein<br />

etwaiger Mehraufwand der Fondsgesellschaft für Sonderleistungen<br />

des Asset Managers, die z.B. im<br />

Zusammenhang mit der Anschlussvermietung zusätzlich<br />

erbracht werden und zu vergüten sind, kann derzeit<br />

nicht beziffert werden. Die Prognoserechnung<br />

berücksichtigt hierfür je Frachtflugzeug einmalig<br />

anfallende Kosten i.H.v. USD 300.000.<br />

Sollten Auflagen der Luftverkehrsbehörden oder Vorgaben<br />

des Herstellers, die nach Ablauf des 102. Mietmonats<br />

erlassen werden, Umbauten bzw. Nachrüstungen<br />

am Flugzeug mit Kosten über USD 300.000<br />

bedingen, so haben die Fondsgesellschaften die Verpflichtung<br />

zur anteiligen Kostenübernahme.<br />

Bei einer Anschlussvermietung nach Auslaufen des<br />

Leasingvertrages mit AeroLogic kann ferner nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass derartige Kosten von den<br />

Fondsgesellschaften vollständig zu übernehmen sind.<br />

Kostensteigerungen in der Initialphase und der laufenden<br />

Vermietungsphase vermindern das prognostizierte<br />

Ergebnis der Fondsgesellschaften und die prognostizierten<br />

Auszahlungen an die Anleger.<br />

20<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Zinsertragsrisiko<br />

Die laufenden Zinserträge ergeben sich in Abhängigkeit<br />

von den tatsächlichen Zahlungsströmen auf Ebene<br />

der Fondsgesellschaften und der sich daraus ableitenden<br />

und zur Anlage stehenden Geldüberschüsse.<br />

Niedrigere Mieteinnahmen als kalkuliert und/oder<br />

höhere Kosten führen genauso zu geringeren Anlagebeträgen<br />

und Zinserträgen wie etwa vorzeitige Tilgungen<br />

der Darlehen der Fondsgesellschaften. Ferner<br />

reduzieren sich die erzielbaren Zinserträge dann,<br />

wenn der kalkulierte USD-Anlagezins in Höhe von<br />

3,0% p.a. für die jeweilige Anlagedauer nicht erzielt<br />

werden kann. Geringere Zinserträge vermindern das<br />

prognostizierte Ergebnis der Fondsgesellschaften und<br />

die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger.<br />

Wechselkursrisiko<br />

Die funktionale Währung der Fondsgesellschaften ist<br />

der USD. Grundsätzlich sollen alle Zahlungsmittelzu-<br />

und -abflüsse in dieser Währung erfolgen, einschließlich<br />

der Eigenkapitalzuflüsse und der beanspruchten<br />

Darlehen. Dies gilt auch für die Vergütungsansprüche<br />

der deutschen Vertragspartner der<br />

Fondsgesellschaften und ferner hinsichtlich der Zinserträge,<br />

die die Fondsgesellschaften aus der Anlage<br />

der jeweils verfügbaren Barreserve erzielen werden.<br />

Ein Wechselkursrisiko auf Ebene der Fondsgesellschaften<br />

besteht folglich insoweit, als Zahlungen in<br />

Deutschland zwingend in EUR zu leisten sind, insbesondere<br />

Steuern, Notarkosten, Handelsregisterkosten,<br />

IHK-Beiträge.<br />

Die jeweilige Zeichnungssumme der Anleger ist<br />

grundsätzlich ebenfalls in USD zu erbringen. Bei der<br />

optional möglichen Einzahlung der zweiten Teilzahlung<br />

(70 % der Gesamtzeichnungssumme) in EUR<br />

wird der erbrachte Eurobetrag zum jeweiligen Stichtagskurs<br />

der geleisteten Einzahlung in USD<br />

getauscht. Zur Abdeckung von möglichen Währungsschwankungen<br />

muss der in EUR einzahlende Anleger<br />

einen Zahlungsaufschlag leisten, der bei Überzahlung<br />

nur eines geringen Betrages erst mit der ersten<br />

Auszahlung rückerstattet wird.


W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

Auszahlungen der Fondsgesellschaften an die Anleger<br />

erfolgen in USD. Der Anleger kann alternativ die<br />

Auszahlung in EUR wählen, die von den Fondsgesellschaften<br />

zum jeweiligen Stichtagskurs angeschafft<br />

werden. Der in EUR tauschende Anleger trägt ein auf<br />

den Stichtag des Umtauschs bezogenes Wechselkursrisiko.<br />

Das USD-Wechselkursrisiko ist für den die<br />

Auszahlungen in EUR tauschenden Anleger ein<br />

wesentliches Risiko und geeignet, den prognostizierten<br />

USD-Gesamtrückfluss in EUR gerechnet erheblich<br />

zu vermindern. Für die die Auszahlungen nicht<br />

unmittelbar in EUR tauschenden Anleger besteht aufgrund<br />

des Fondkonzepts auf USD-Basis ein über die<br />

gesamte Beteiligungsdauer bestehendes Risiko einer<br />

weiteren bzw. nachhaltigen Entwertung des USD<br />

gegenüber dem EUR, welches sich im Zeitpunkt<br />

eines späteren Umtauschs materialisieren könnte und<br />

geeignet ist, den prognostizierten Gesamtrückfluss in<br />

USD in EUR gerechnet zu vermindern.<br />

Platzierungs-, Einzahlungsausfall- und<br />

Rückabwicklungsrisiko<br />

Der Prospektherausgeber hat für die vollständige und<br />

fristgerechte Platzierung des prospektierten Kommanditkapitals<br />

der Fondsgesellschaften eine Platzierungsgarantie<br />

abgegebenen. Es besteht das Risiko, dass der<br />

Platzierungsgarant seine vertraglichen Verpflichtungen<br />

nur teilweise oder überhaupt nicht erfüllt und ein<br />

etwaig fehlendes Kommanditkapital auch nicht durch<br />

zusätzliches Fremdkapital substituiert werden kann.<br />

Sollte weder ausreichend Kommanditkapital eingeworben<br />

werden noch der Platzierungsgarant seine<br />

Zahlungsverpflichtungen erfüllen und auch zusätzliches<br />

Fremdkapital nicht aufgenommen werden können,<br />

werden die Fondsgesellschaften rückabzuwickeln.<br />

Es bestehen diesbezüglich keine gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen.<br />

Die von den Anlegern übernommene Gesamtzeichnungssumme<br />

ist hinsichtlich der zweiten Teilzahlung<br />

(70% der Gesamtzeichnungssumme) im Grundsatz<br />

zum 15.10.2009 fällig. Der Platzierungsgarant übernimmt<br />

nach Erreichen der Vollplatzierung keine Einzahlungsgarantie<br />

für vermittelte, aber nicht erbrachte<br />

Zeichnungsbeträge. Sollten Anleger verspätet einzah-<br />

len, verminderten sich die erzielbaren Zinserträge<br />

und die verfügbare Liquidität der Fondsgesellschaften.<br />

Sollten Anleger ihrer Einzahlungsverpflichtung<br />

bis zum Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung für die<br />

Frachtflugzeuge nicht nachkommen, müssten die<br />

Fondsgesellschaften ggf. eine (Zwischen-) Finanzierung<br />

in Höhe der ausstehenden Einzahlungsbeträge<br />

aufnehmen. Die Aufnahme einer (Zwischen-) Finanzierung<br />

führte zu zusätzlichen Finanzierungskosten.<br />

Sollten die Fondsgesellschaften sich nicht an den<br />

zahlungssäumigen Anlegern schadlos halten können,<br />

hätten die Fondsgesellschaften die zusätzlichen<br />

Finanzierungskosten zu tragen, was zu einer Verringerung<br />

der Auszahlungen an die Anleger führen würde.<br />

Sollten die Fondsgesellschaften keine zusätzliche<br />

Finanzierung aufnehmen können, bestünde das Risiko<br />

der Rückabwicklung der Fondsgesellschaften.<br />

Im Falle der Rückabwicklung der Fondsgesellschaften<br />

hätte der Anleger keinen Anspruch auf vollständige<br />

Rückzahlung seiner erbrachten Einlagen. Aufgrund<br />

der im Zeitpunkt einer etwaigen Rückabwicklung<br />

bereits erfüllten oder durch die Fondsgesellschaften<br />

noch zu erfüllenden Zahlungsansprüche der Vertragspartner<br />

aus erbrachten Leistungen würden den<br />

Fondsgesellschaften zu diesem Zeitpunkt auch faktisch<br />

nicht mehr die Mittel zur vollständigen Rückzahlung<br />

der erbrachten Einlagen zur Verfügung stehen.<br />

Die Fondsgesellschaften sähen sich im Falle der<br />

Rückabwicklung auch Schadensersatzansprüchen<br />

des Flugzeugverkäufers wegen nicht erfüllter Verträge<br />

ausgesetzt. Diesbezüglich könnte sich der Flugzeugverkäufer<br />

zunächst aus den bereit gestellten Bankavalen<br />

in Höhe von USD 10 Mio. je Frachtflugzeug<br />

befriedigen. Er hätte danach die Pflicht, aber auch<br />

die Berechtigung, seinen tatsächlichen Schaden einschließlich<br />

des entgangenen Gewinns nachzuweisen<br />

und einen Differenzbetrag entweder zu erstatten<br />

oder nachzufordern. Die Fondsgesellschaften könnten<br />

folglich die geleisteten Einlagen im Rückabwicklungsfall<br />

nur noch teilweise zurückerstatten, so dass<br />

die Anleger einen teilweisen Vermögensverlust erlitten.<br />

Im schlimmsten Fall könnte die Einlage vollständig<br />

verloren sein.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

21<br />

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W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

Finanzierungs- und Zinsrisiken<br />

Die Kreditzusagen zugunsten der Fondsgesellschaften<br />

stehen unter dem Vorbehalt der ausreichenden<br />

Stellung von Sicherheiten und ordnungsgemäßer Vertragsdokumentation.<br />

Insofern besteht das Risiko, dass<br />

die Darlehen nicht fristgerecht oder gar nicht ausgezahlt<br />

werden können. Es ist vorgesehen, jeweils<br />

sowohl ein Tilgungsdarlehen als auch ein endfälliges<br />

Darlehen jeweils mit einem Festzins für die gesamte<br />

Laufzeit des Leasingvertrages mit AeroLogic abzuschließen<br />

(auf Basis des 10-Jahres-USD-Swapsatzes).<br />

Die endgültige Eindeckung der Darlehensmittel mit<br />

Festschreibung des Basiszinses soll einhergehend mit<br />

der endgültigen Fixierung der Leasingrate erst 2 Tage<br />

vor Auslieferung des Flugzeugs erfolgen. Die leasingvertragliche<br />

Berechnungsformel zur Anpassung der<br />

Leasingrate an den endgültigen Fremdkapitalzins hat<br />

zur Folge, dass ein niedriger Fremdkapitalzins zu<br />

einer niedrigeren Leasingrate und aus Sicht der<br />

Fondsgesellschaft zu einer geringeren Mietrendite<br />

führt. Das Risiko der Anleger liegt also in einem bis<br />

zum Zeitpunkt der Eindeckung der Fremdmittel sinkenden<br />

USD-Zinsniveau mit der Folge einer Verringerung<br />

der prognostizierten Auszahlungen.<br />

Die beiden Tilgungsdarlehen der Fondsgesellschaften<br />

werden mit Beendigung des jeweiligen Leasingvertrages,<br />

d.h. nach 120 Monaten Laufzeit vollständig<br />

getilgt sein. Ein Anschlussfinanzierungsrisiko besteht<br />

folglich hinsichtlich des endfälligen Darlehens, das<br />

zu diesem Zeitpunkt in Höhe der ursprünglichen<br />

Kreditaufnahme, d.h. mit USD 31,3 Mio. (Flugzeugfonds<br />

2 KG) bzw. rd. USD 31,7 Mio. (Flugzeugfonds<br />

3 KG) valutiert. Die Fondsgesellschaften können diesbezüglich<br />

nicht auf eine bestehende Darlehenszusage<br />

zurückgreifen und sind folglich gezwungen, sich<br />

zu den dann gegebenen Kapitalmarktverhältnissen<br />

einzudecken. Es besteht grundsätzlich das Risiko,<br />

dass eine Anschlussfinanzierung nicht gelingt, etwa<br />

im Fall einer verzögerten oder zu geringen<br />

Anschlussvermietung, und ferner das Risiko, dass die<br />

Anschlussfinanzierung nur zu höheren Zinssätzen als<br />

kalkuliert abgeschlossen werden kann. Im ersten Fall<br />

würden die Banken ihre dingliche Sicherheit verwerten,<br />

d.h. das Flugzeug zur Veräußerung bringen, was<br />

22<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

unter Umständen zur vorzeitigen Liquidation der<br />

jeweils betroffenen Fondsgesellschaft und zu erheblich<br />

verringerten Auszahlungen an die Anleger oder<br />

sogar zur Insolvenz der Fondsgesellschaften und<br />

somit zum Verlust der Einlagen führen kann. Im<br />

zweiten Fall verringerte sich die Leasingrate der<br />

Fondsgesellschaften und die Anleger erhielten geringere<br />

Auszahlungen aus ihrer Beteiligung, wenn der<br />

höhere Zinsaufwand nicht über eine höhere Leasingrate<br />

kompensiert werden könnte.<br />

Allgemein gilt, dass die Finanzierungsbanken die<br />

Darlehen im Falle einer Kreditvertragsverletzung<br />

durch die Fondsgesellschaften und bestimmter anderer<br />

vertraglich geregelter Ereignisse fällig stellen können<br />

und die Verwertung des Flugzeugs in eigener<br />

Regie betreiben können, wenn es den Fondsgesellschaften<br />

nicht gelingt, eine alternative Finanzierung<br />

zu beschaffen. Dieser Fall hätte erheblich verringerte<br />

Auszahlungen an die Anleger bis hin zum Verlust<br />

der Einlagen zur Folge.<br />

Anschlussvermietung<br />

Die Rückgabe eines Flugzeuges durch den Leasingnehmer<br />

AeroLogic im Zustand „Full Life Condition“<br />

schafft zwar die wirtschaftlichen Voraussetzungen für<br />

eine Anschlussvermietung, beseitigt aber nicht die<br />

Risiken, die kennzeichnend für das Operate-Leasing-<br />

Geschäft sind. So ist keinesfalls gewährleistet, dass<br />

auch bei frühzeitigen Vermarktungsbemühungen eine<br />

sich nahtlos anschließende Anschlussvermietung zu<br />

den prognostizierten Konditionen erzielt werden<br />

kann. Das Marktumfeld im Zeitfenster der planmäßigen<br />

Anschlussvermietung, d.h. im 2. Halbjahr 2019<br />

bzw. im 1. Halbjahr 2020 kann aus heutiger Perspektive<br />

nur mit entsprechender Prognoseunsicherheit eingeschätzt<br />

werden. Auch die weitere Entwicklung von<br />

Inflationsraten und Kapitalmarktzinsen in den jeweiligen<br />

Wirtschaftsräumen wird die Höhe der künftig<br />

erzielbaren Anschlussmiete beeinflussen.<br />

Es besteht das Risiko, dass in einem schwierigen<br />

Marktumfeld Stillstandszeiten ohne Mietertrag hinzunehmen<br />

sind. Es besteht ferner das Risiko, dass in<br />

einem von Angebotsüberhang bzw. mangelnder


W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

Nachfrage geprägten Marktumfeld Anschlussmieten<br />

zu akzeptieren sind, die die prognostizierten Werte<br />

nicht erreichen. Auch die weitere Entwicklung von<br />

Inflationsraten und Kapitalmarktzinsen in den jeweiligen<br />

Wirtschaftsräumen wird die Höhe der künftig<br />

erzielbaren Anschlussmiete beeinflussen. Ferner kann<br />

nach Ablauf des Leasingvertrages mit AeroLogic<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass bei Abschluss<br />

eines Anschlussmietvertrags mit einem anderen Leasingnehmer<br />

abweichend vom derzeitigen Marktstandard<br />

keine vollständige Wartungs- und Instandhaltungsverpflichtung<br />

des Leasingnehmers durchsetzbar<br />

ist, was ebenfalls zu negativen Abweichungen von<br />

dem prospektierten Ergebnis führen würde. Es ist<br />

auch nicht gewährleistet, dass eine feste Anschlussmiete<br />

bis zum Ende des Prognosezeitraums abgeschlossen<br />

werden kann; vielmehr kann die Fondsgesellschaft<br />

zur mehrfachen Anschlussvermietung<br />

gezwungen sein, mit entsprechenden Risiken bei<br />

jeder Vertragsneuverhandlung bzw. bei jedem Mieterwechsel.<br />

Sollte eine Anschlussvermietung zu vertretbaren<br />

Konditionen nicht herbeigeführt werden<br />

können, wären die Fondsgesellschaften ggf. zur<br />

(Not-) Veräußerung des jeweiligen Frachtflugzeugs<br />

gezwungen. Sollte eine mindestens die Darlehenskosten<br />

abdeckende Anschlussvermietung nicht herbeigeführt<br />

werden können, würden die finanzierenden<br />

Banken von ihren Sicherungsrechten Gebrauch<br />

machen und die Frachtflugzeuge in Eigenregie verwerten.<br />

Die in diesen Fällen erzielten Verwertungserlöse<br />

könnten nach Tilgung der noch bestehenden<br />

Restdarlehen und Abzug von Kosten, z.B. von den<br />

Banken geltend gemachten Vorfälligkeitsentschädigungen,<br />

nicht mehr ausreichen, die Einlagen der<br />

Anleger vollständig auszukehren. Es besteht also für<br />

die Anleger das Risiko, dass sie dann einen teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust der Einlagen hinnehmen<br />

müssten.<br />

Verkauf der Frachtflugzeuge<br />

Auch der tatsächlich erzielbare Veräußerungspreis<br />

der Frachtflugzeuge beeinflusst den wirtschaftlichen<br />

Gesamterfolg der Fondsgesellschaften in wesentlicher<br />

Hinsicht. Die Ergebnisprognose geht davon aus,<br />

dass die Frachtflugzeuge im Anschluss an eine pro-<br />

gnostizierte siebenjährige Zweitvermietungsphase<br />

veräußert werden. Die Prognoseunsicherheit hinsichtlich<br />

des kalkulatorisch angesetzten Veräußerungspreises<br />

ist in Anbetracht eines Prognosezeitraums<br />

von mindestens 17 Jahren naturgemäß sehr<br />

hoch. Als weiterer Risikofaktor tritt hinzu, dass der<br />

(wartungs-) technische Zustand der Frachtflugzeuge<br />

am Ende der Anschlussmietdauer per heute nicht einschätzbar<br />

ist. Es kann insbesondere nicht davon ausgegangen<br />

werden, dass auch der oder die Anschlussmieter<br />

vertraglich darauf verpflichtet werden können,<br />

das Frachtflugzeug in wirtschaftlicher Hinsicht im<br />

Zustand „Full Life Condition“ zurückzugeben. Insgesamt<br />

kommt daher den in der Prognoserechnung<br />

angesetzten Verkaufspreisen nur eine indikative<br />

Bedeutung zu. Das Risiko für die Anleger besteht<br />

darin, dass die Schlusszahlung und damit der<br />

Gesamtrückfluss entsprechend geringer ausfallen.<br />

Gutachterrisiko<br />

Der Prognoserechnung liegen Bewertungsgutachten<br />

für die Frachtflugzeuge und Markteinschätzungen für<br />

künftig erzielbare Mieteinnahmen sowie Veräußerungserlöse<br />

zugrunde, die von beauftragten Gutachtern<br />

erstellt wurden. Die Auswahl der beauftragten<br />

Gutachter erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen.<br />

Es besteht gleichwohl das Risiko, dass die<br />

Annahmen, Berechnungen und Werteinschätzungen<br />

der Gutachter sich im Nachhinein als ungenau oder<br />

zu optimistisch herausstellen können. Dem Prospektherausgeber<br />

sind keine Umstände bekannt, die den<br />

vorliegenden Prognosen entgegenstehen oder selbige<br />

einschränken. Der Prospektherausgeber ist andererseits<br />

aber nicht in der Lage, ein eigenes Urteil über<br />

die Plausibilität der vorliegenden Prognosen abzugeben.<br />

Sollten sich die Gutachtenwerte im Nachhinein<br />

als zu optimistisch herausstellen und die Fondsgesellschaften<br />

nur geringere Anschlussmieten bzw. Veräußerungserlöse<br />

erzielen, würden sich die in den vorigen<br />

Abschnitten „Anschlussvermietung“ und „Verkauf<br />

der Frachtflugzeuge“ dargestellten Risiken verwirklichen.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

23<br />

C


C<br />

W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

Vertragspartnerrisiko<br />

Für einen störungsfreien und planmäßigen Verlauf<br />

des Beteiligungsangebots ist Voraussetzung, dass<br />

neben dem Leasingnehmer AeroLogic auch die<br />

künftigen Leasingnehmer und die weiteren wesentlichen<br />

Vertragspartner der Fondsgesellschaften sowie<br />

das jeweilige Management ihre Verträge und Pflichten<br />

ordnungsgemäß erfüllen. Dies gilt neben den<br />

Leasingnehmern insbesondere für den beauftragten<br />

Asset-Manager, dem als Dienstleister und Fachberater<br />

wesentliche Bedeutung für alle Themen und Aufgabenstellungen<br />

rund um die Frachtflugzeuge und<br />

deren Vermarktung zukommt. Im Falle einer ordentlichen<br />

oder vorzeitigen Vertragskündigung durch<br />

einen wesentlichen Dienstleister besteht das Risiko,<br />

dass Dritte die erforderlichen Dienstleistungen nicht<br />

in gleicher Qualität und/oder nur zu höheren Kosten<br />

erbringen können. Kostensteigerungen der Fondsgesellschaften<br />

bewirken bei im übrigen unveränderten<br />

Verhältnissen reduzierte Auszahlungen an die Anleger.<br />

Diese Vertragspartnerrisiken können im<br />

schlimmsten Falle dazu führen, dass die Einlagen<br />

vollständig verloren gehen.<br />

Presseberichten zufolge plant die EU-Kommission,<br />

den Emissionshandel, d.h. die Ersteigerung von Verschmutzungsrechten,<br />

bis spätestens für das Jahr<br />

2020 zu verschärfen. Betroffen wäre davon neben<br />

anderen energieintensiven Branchen auch die europäische<br />

Luftfahrtindustrie. Ihr drohte auf interkontinentalen<br />

Flugstrecken aufgrund der steigenden<br />

Kosten durch den Emissionshandel eine Einbuße an<br />

Konkurrenzfähigkeit gegenüber außereuropäischen<br />

Wettbewerbern. Im Falle eines zukünftigen Emissionshandels<br />

ist nicht auszuschließen, dass dadurch<br />

zusätzliche Kostenbelastungen und eine verringerte<br />

Wettbewerbsfähigkeit des Leasingnehmners AeroLogic<br />

sowie der FSA Parteien DHL International GmbH<br />

und Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> entstehen und dass sich das<br />

Insolvenz- und Ausfallrisiko dieser Vertragspartner<br />

der Fondsgesellschaften erhöht.<br />

24<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Insolvenz und Ausfall wichtiger<br />

Vertragspartner<br />

Sollten die wesentlichen Vertragspartner der Fondsgesellschaften,<br />

z.B. Deucalion als Verkäufer des<br />

Frachtflugzeugs, AeroLogic als Leasingnehmer, die<br />

FSA Parteien als Zahlungsverpflichtete bei Ausfall<br />

von AeroLogic, ein Anschlussmieter oder Amentum<br />

als Flugzeugverwalter mit ihren vertraglich geschuldeten<br />

Leistungen vor oder während der Fondslaufzeit<br />

aufgrund von Insolvenz oder aus einem anderen<br />

Grund ausfallen, müssten die Fondsgesellschaften<br />

zur Aufrechterhaltung des Betriebskonzepts entsprechende<br />

Verträge mit neuen Vertragspartnern<br />

abschließen.<br />

Allgemein besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaften<br />

neue Vertragspartner nicht oder nur zu<br />

schlechteren Konditionen verpflichten können. Ferner<br />

könnten bei Insolvenz eines wichtigen Vertragspartners<br />

oder dessen Ausfall aus anderen Gründen<br />

die von ihm ggf. zu erbringenden Garantie-,<br />

Gewährleistungs- oder Schadensersatzleistungen<br />

entfallen. Weiterhin könnten im Falle der Insolvenz<br />

eines Vertragspartners vertragliche Vorleistungen der<br />

Fondsgesellschaften in die Insolvenzmasse fallen<br />

oder umgekehrt die Fondsgesellschaften zur Rückzahlung<br />

an den Insolvenzverwalter verpflichtet sein.<br />

Bei Insolvenz und Ausfall wichtiger Vertragspartner<br />

besteht somit das Risiko, dass das Betriebskonzept<br />

der Fondsgesellschaften nicht mehr oder nur unter<br />

erhöhtem Kostenaufwand mit entsprechenden negativen<br />

Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der<br />

Beteiligung fortgesetzt werden kann. In diesen Fällen<br />

besteht das Risiko, dass die Anleger einen teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust ihrer jeweiligen<br />

Einlage erleiden.<br />

2. Allgemeine Luftfahrtrisiken<br />

Der Betrieb eines Flugzeuges ist mit den allgemeinen<br />

Risiken der Luftfahrt verbunden, wie z.B. einer<br />

nachteiligen wirtschaftlichen Entwicklung der Luftfahrt<br />

aufgrund von Kriegs- und Terrorereignissen.<br />

Insbesondere besteht das Risiko des Totalverlustes


W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

eines Frachtflugzeuges aufgrund Zerstörung oder<br />

irreparabler Beschädigungen. Unglücksereignisse<br />

mit Personen- und Sachschäden begründen Schadenersatzansprüche<br />

von Dritten, für die der Eigentümer<br />

eines Flugzeuges nach vielen Rechtsordnungen<br />

mithaftet. Somit kann eine Anlegerhaftung nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Der Leasingnehmer AeroLogic ist als Betreiber der<br />

Frachtflugzeuge verpflichtet, zur Abdeckung dieser<br />

Gefahren eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung<br />

abzuschließen und über die Mietdauer ununterbrochen<br />

aufrechtzuerhalten, wobei der Versicherungsschutz<br />

bestimmten, vertraglich geregelten Mindestanforderungen<br />

genügen muss. Die Allgefahren-<br />

Kaskoversicherung des Flugzeugrumpfes, der<br />

Triebwerke und aller Flugzeugkomponenten muss<br />

alle Schadensereignisse abdecken, die derzeit am<br />

Versicherungsmarkt nach wirtschaftlichen Kriterien<br />

versicherbar sind. AeroLogic ist verpflichtet, die Versicherung<br />

mit einer angemessenen (zeitwertbezogenen)<br />

Mindestversicherungssumme abzuschließen. Es<br />

kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im<br />

Schadensfall die Versicherungssumme nach Tilgung<br />

der Darlehen und Abzug von Kosten, z.B. von den<br />

Banken geltend gemachten Vorfälligkeitsentschädigungen<br />

in den ersten Jahren der Beteiligungsdauer<br />

nicht ausreicht, um im Schadensfall die Einlage der<br />

Anleger vollständig zurückzuführen.<br />

Die abzuschließende Haftpflichtversicherung für<br />

durch den Betrieb der Frachtflugzeuge verursachte<br />

Personen- und Sachschäden, einschließlich des Verlustes<br />

oder der Beschädigung der transportierten<br />

Fracht, hat grundsätzlich ebenfalls alle in wirtschaftlicher<br />

Hinsicht versicherbaren Schadensereignisse<br />

abzudecken, und sie muss nach vertraglichen Vereinbarungen<br />

eine Deckung für das jeweilige Einzelereignis<br />

von mind. USD 800 Mio. aufweisen. Höhere<br />

Mindestversicherungssummen nach luftfahrtrechtlichen<br />

Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.<br />

Es besteht das Risiko, dass im Falle eines Schadensereignisses<br />

Versicherungssummen nicht, nur mit Teilbeträgen<br />

oder verspätet ausbezahlt werden. Es<br />

besteht ferner das Risiko, dass die Versicherungssumme<br />

das Schadensereignis nicht (z.B. im Fall von<br />

nicht versicherbaren Schadensereignissen) oder<br />

nicht vollständig abdeckt. In diesen Fällen haftet<br />

zunächst AeroLogic als Leasingnehmer und Betreiber<br />

der Frachtflugzeuge für etwaige Fehlbeträge.<br />

Sollte der Leasingnehmer diesen Verpflichtungen<br />

nicht nachkommen oder sollte das anwendbare<br />

Recht eine unmittelbare Haftung des Flugzeugeigentümers<br />

vorsehen, würden die Fondsgesellschaften<br />

ebenfalls Zahlungsansprüchen Dritter ausgesetzt<br />

sein. Es besteht für diesen Fall das Risiko des teilweisen<br />

oder vollständigen Verlustes der Vermögenswerte<br />

der Fondsgesellschaften. Es ist schließlich nicht ausgeschlossen,<br />

dass geschädigte Dritte überdies direkte<br />

Ansprüche gegen die Gesellschafter der Fondsgesellschaften<br />

vor Auslandsgerichten durchsetzen können,<br />

die nicht auf die eingetragenen Haftsummen<br />

beschränkt sind. Insoweit kann nicht gänzlich ausgeschlossen<br />

werden, dass eine Vollstreckung eines derartigen<br />

Urteils in Deutschland dem Grunde und der<br />

Höhe nach nicht auf die gesetzlichen Haftungstatbestände<br />

beschränkt wäre. Eine Anlegerhaftung kann<br />

somit nicht ausgeschlossen werden.<br />

Sollte der Versicherungsschutz der Frachtflugzeuge<br />

den vertraglichen Vorgaben nicht entsprechen oder<br />

unterbrochen werden, dürfen sie nicht eingesetzt<br />

werden. Gleiches gilt für den Fall, dass die luftfahrtrechtliche<br />

Betriebserlaubnis aus anderen Gründen<br />

erlischt oder eingeschränkt wird. Das Risiko eines<br />

nicht einsatzfähigen Flugzeuges trägt der Leasingnehmer,<br />

da hiervon seine Mietzahlungsverpflichtungen<br />

nicht berührt werden. Ebenso bestehen die Mietzahlungsverpflichtungen<br />

des Leasingnehmers fort, wenn<br />

die Verfügbarkeit der Frachtflugzeuge aus sonstigen<br />

Gründen eingeschränkt oder nicht gegeben sein sollte<br />

(z.B. im Falle einer Beschlagnahmung). Allerdings<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Leasingnehmer<br />

oder ein dritter Betreiber – der Leasingnehmer<br />

ist grundsätzlich zur Untervermietung berechtigt<br />

– ein Flugzeug vertragswidrig dennoch einsetzt und<br />

es hierdurch zu behördlichen Zwangsmaßnahmen<br />

und Bußgeldfestsetzungen kommt, die ggf. auch<br />

gegenüber der jeweiligen Fondsgesellschaft als<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

25<br />

C


C<br />

W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

Eigentümerin vollstreckbar wären bzw. im schlimmsten<br />

Falle nicht durch Versicherungsschutz gedeckte<br />

Schadensersatzansprüche Dritter entstehen, welche<br />

zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Einlage<br />

der Anleger führen könnten.<br />

Im Falle einer längerfristigen Untervermietung von<br />

AeroLogic an eine zulässige ausländische Frachtfluggesellschaft<br />

erfolgen eine Löschung des betreffenden<br />

Frachtflugzeuges in der deutschen Luftfahrzeugrolle<br />

und eine Registrierung bei der dann für den Betreiber<br />

zuständigen ausländischen Luftfahrtbehörde. Es kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass die Eigentümerrechte<br />

der Fondsgesellschaften nach der dann geltenden<br />

ausländischen Rechtsordnung nicht dem deutschen<br />

Rechtsverständnis entsprechen. Ferner wird<br />

sich die Durchsetzbarkeit dieser Rechte vor ausländischen<br />

Behörden oder Gerichten schwieriger und<br />

kostenintensiver gestalten. Dies kann zum teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust der Einlage führen.<br />

Jüngste Preissprünge bei Kerosin führen zu erheblichen<br />

Kostensteigerungen bei den Fluggesellschaften.<br />

Dies führte bereits zu vereinzelten Streichungen im<br />

Streckennetz von Fluggesellschaften und zu einigen<br />

Insolvenzen im Bereich der Low-Cost-Carrier. Können<br />

treibstoffinduzierte Kostensteigerungen von den Fluggesellschaften<br />

mittelfristig nicht in einem ausreichenden<br />

Maße an ihre Kunden weitergegeben werden, ist<br />

nicht ausgeschlossen, dass weiteren Fluggesellschaften,<br />

auch etablierten Gesellschaften, die Insolvenz<br />

droht. Dies gilt in gleicher Weise für Frachtfluggesellschaften,<br />

die gezwungen sein werden, ihre zum Teil<br />

veralteten Flotten auf neue, verbrauchsgünstige<br />

Frachtflugzeuge umzustellen. Zwar werden sämtliche<br />

Betriebs- und Wartungskosten (z.B. Kerosinkosten)<br />

des Leasingnehmers AeroLogic gemäß den jeweiligen<br />

Luftfrachtbeförderungsverträgen mit der DHL International<br />

GmbH und der Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> übernommen.<br />

Jedoch kann das Insolvenzrisiko für AeroLogic<br />

sowie der DHL International GmbH und der Lufthansa<br />

Cargo <strong>AG</strong> nicht gänzlich ausgeschlossen werden.<br />

In diesem Falle kann ein teilweiser oder vollständiger<br />

Verlust der jeweiligen Einlage der Anleger nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

26<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

3. Vertragliche Risiken<br />

Kaufvertragliche Risiken<br />

Die Fondsgesellschaften erwerben Eigentum an dem<br />

jeweiligen Frachtflugzeug im Zeitpunkt unmittelbar<br />

nach Auslieferung der Maschine durch Boeing und<br />

Übergabe an AeroLogic. AeroLogic ist als Vertreter<br />

von Deucalion allein berechtigt und verpflichtet, den<br />

ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand der Maschine<br />

im Auslieferungszeitpunkt zu überprüfen. Die<br />

Abnahme der Frachtflugzeuge durch AeroLogic ist für<br />

Deucalion und die jeweilige Fondsgesellschaft gleichermaßen<br />

bindend. Es besteht das Risiko, dass<br />

AeroLogic als Leasingnehmer nicht die besondere<br />

Sorgfalt walten lässt, die dem speziellen Käuferinteresse<br />

der Fondsgesellschaften gerecht wird.<br />

Die Fondsgesellschaften erhalten im Zuge des Eigentumserwerbs<br />

von Deucalion die Gewährleistungsansprüche<br />

gegenüber Boeing und dem Triebwerkshersteller<br />

abgetreten. Sollten die Hersteller der offen<br />

gelegten Abtretung der Gewährleistungsansprüche<br />

nicht bis zur Lieferung der Frachtflugzeuge in schriftlicher<br />

Form zustimmen, könnten die Fondsgesellschaften<br />

den Vollzug der Kaufverträge verweigern. In<br />

diesem Falle käme es zur Rückabwicklung der Fondsgesellschaften<br />

und den damit verbundenen Risiken<br />

für die Anleger, ausführlich dargestellt im Abschnitt<br />

„Platzierungs-, Einzahlungsausfall- und Rückabwicklungsrisiko“.<br />

Sollten die abgetretenen Gewährleistungsansprüche<br />

nicht dem marktüblichen Standard<br />

entsprechen, hätte AeroLogic während der Laufzeit<br />

des Leasingvertrags die daraus entstehenden Folgen<br />

und Kosten zu tragen. Nach Ablauf des Leasingsvertrags<br />

würden allerdings die Fondsgesellschaften das<br />

Risiko nicht ausreichender Gewährleistungsansprüche<br />

und das damit verbunden Kostenrisiko tragen,<br />

welches zur Verringerung der prognostizierten Auszahlungen<br />

an die Anleger führen kann.<br />

Die Auslieferung der Frachtflugzeuge soll planmäßig<br />

im Dezember 2009 bzw. Mai 2010 erfolgen. Eine<br />

Lieferverzögerung kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

z.B. bei Streikmaßnahmen, Zulieferproblemen<br />

oder Ereignissen höherer Gewalt. Deucalion als Käu-


W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

fer der bei Boeing hergestellten Frachtflugzeuge und<br />

die Fondsgesellschaften als Zweiterwerber sind<br />

gleichwohl verpflichtet, die Maschinen zum jeweils<br />

späteren Liefertermin abzunehmen, wobei die<br />

Abnahmeverpflichtung im Falle einer von Boeing<br />

nicht zu vertretenden Lieferverzögerung für 12<br />

Monate fortbesteht und im Falle einer von Boeing zu<br />

vertretenden Lieferverzögerung für 194 Tage. AeroLogic<br />

ist verpflichtet, den zusätzlichen Zinsaufwand aus<br />

der von Deucalion beanspruchten Zwischenfinanzierung<br />

zu übernehmen, soweit sich die Lieferung um<br />

mehr als zwei Monate verzögert. Die Fondsgesellschaft<br />

selbst kann im Falle einer Lieferverzögerung<br />

aber weder gegenüber Boeing, noch gegenüber Deucalion<br />

Ansprüche geltend machen. Der Mietvertragsbeginn<br />

mit AeroLogic würde sich auf den Tag der tatsächlichen<br />

Auslieferung verschieben, insoweit würden<br />

sich die prognostizierten Auszahlungen an die<br />

Anleger für das Jahr der ersten geplanten Auszahlung<br />

vermindern oder im Extremfall gänzlich entfallen und<br />

sich die Fondslaufzeit entsprechend verlängern, was<br />

sich negativ auf die Rentabilität der Beteiligung auswirken<br />

würde.<br />

Sofern sich die Auslieferung des Flugzeugs um mehr<br />

als 6 Monate verspätet, hat die davon betroffene<br />

Fondsgesellschaft keinen Anspruch mehr auf Auszahlung<br />

der Darlehen unter dem bestehenden Kreditvertrag.<br />

Sie wäre dann ggf. gezwungen, die Konditionen<br />

mit den Kreditgebern neu zu verhandeln<br />

bzw. die Finanzierung gänzlich neu zu den dann<br />

gegebenen Marktkonditionen einzudecken. Das<br />

Risiko besteht also in diesem Fall darin, keine (andere)<br />

Finanzierung abschließen zu können oder nur zu<br />

ungünstigeren Konditionen, die auf den Leasingnehmer<br />

aber nicht abwälzbar sind. Im erstgenannten<br />

Fall wären die Fondsgesellschaften nicht in der Lage<br />

die kaufvertraglichen Zahlungspflichten gegenüber<br />

Deucalion zu erfüllen. Die sich daraus ableitenden<br />

Schadensersatzansprüche gegen die Fondsgesellschaften<br />

könnten schlimmsten Falls zum vollständigen<br />

Verlust der erbrachten Einlagen führen. Im<br />

zweitgenannten Fall käme es zu verminderten Auszahlungen<br />

an die Anleger.<br />

Die Fondsgesellschaften müssen ihre Kaufpreiszahlungsverpflichtungen<br />

durch Stellung von Bankavalen<br />

in einer Gesamthöhe von jeweils USD 10,0 Mio.<br />

unterlegen. Sollten die Fondsgesellschaften bei Auslieferung<br />

ihre Kaufpreiszahlungsverpflichtungen<br />

nicht erfüllen können, beispielsweise im Fall einer<br />

nicht erreichten Vollplatzierung mit Ausfall des Platzierungsgaranten<br />

<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>, so würde Deucalion die<br />

gestellten Bankavale zunächst als pauschalen Schadensersatz<br />

einlösen. Deucalion hätte danach die<br />

Pflicht aber auch die Berechtigung, seinen tatsächlichen<br />

Schaden einschließlich des entgangenen<br />

Gewinns nachzuweisen und einen Differenzbetrag<br />

entweder nachzufordern oder zu erstatten. Jedenfalls<br />

stünden den Fondsgesellschaften im Falle des von<br />

ihnen verschuldeten Scheiterns des Flugzeugerwerbs<br />

nicht mehr die Mittel zur vollständigen Rückzahlung<br />

der Einlagen zur Verfügung, d.h. die Anleger erlitten<br />

einen teilweisen oder im schlimmsten Fall einen vollständigen<br />

Verlust der Einlagen (Totalverlustrisiko).<br />

Deucalion ist nur unter der Prämisse des erfolgten<br />

eigenen Erwerbs des Flugzeugs verpflichtet, das<br />

Eigentum weiter auf die Fondsgesellschaften zu übertragen.<br />

Boeing wird insbesondere dann die Lieferung<br />

der Frachtflugzeuge verweigern, wenn Deucalion<br />

Kaufpreisteilzahlungen an Boeing nicht leistet. Der<br />

Sicherheitentreuhänder für die von Deucalion beanspruchte<br />

Zwischenfinanzierung kann seinerseits die<br />

Lieferpositionen nach eigenem Ermessen verwerten,<br />

wenn Deucalion eine Kündigung des Kreditvertrages<br />

mit dem zwischenfinanzierenden Bankenkonsortium<br />

verschuldet. Die Fondsgesellschaft trägt das Risiko<br />

einer etwaigen Nicht-Lieferung, weil ihre kaufvertraglichen<br />

Ansprüche erstens auf Fälle einer von<br />

Deucalion verschuldeten Nicht-Lieferung und zweitens<br />

der Höhe nach auf USD 500.000 je Frachtflugzeug<br />

beschränkt sind und gegebenenfalls auch nicht<br />

werthaltig wären. Sollte Boeing die Lieferung der<br />

Frachtflugzeuge an Deucalion verweigern, ohne dass<br />

dies auf ein Verschulden von Deucalion zurückzuführen<br />

wäre, so verbliebe die Verpflichtung der<br />

Fondsgesellschaften zur Zahlung der Vermittlungsprovision<br />

an die DVB Bank <strong>AG</strong> bestehen. Auch in<br />

allen Fällen eines von Deucalion oder von Boeing<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

27<br />

C


C<br />

W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

verursachten Scheiterns des Flugzeugserwerbs stünden<br />

den Fondsgesellschaften nicht mehr die Mittel<br />

zur vollständigen Rückzahlung der Einlagen zur Verfügung,<br />

d.h. die Anleger erlitten einen teilweisen Verlust<br />

der Einlagen.<br />

Leasingvertragliche Risiken (einschließlich<br />

Nebenabreden und FSA Agreements, FSA<br />

Direct Agreements)<br />

Die pünktliche Zahlung des Mietentgelts und die<br />

Erfüllung aller vertraglichen Nebenverpflichtungen<br />

(z.B. Versicherung, Wartung, Instandhaltung der<br />

Frachtflugzeuge) sollen über die zwischen AeroLogic<br />

und den FSA Parteien bestehenden Verträge (Flight<br />

Service Agreements, „FSA“) sichergestellt werden.<br />

Die Zahlungsansprüche des Leasingnehmers gegenüber<br />

den FSA Parteien wurden zur Sicherheit in dem<br />

Umfang an den Leasinggeber abgetreten, in dem<br />

korrespondierende Zahlungsverpflichtungen des<br />

Leasingnehmers gegenüber dem Leasinggeber bestehen.<br />

Die Fondsgesellschaften sollen spätestens zum<br />

Zeitpunkt des Erwerbs der Frachtflugzeuge gemäß<br />

Schuldnovation in die Rechtsposition des Leasinggebers<br />

bezogen auf die Abtretung der Ansprüche an<br />

den Flight Service Agreements eintreten.<br />

Im Falle einer vom Leasingnehmer verschuldeten<br />

vorzeitigen Vertragsbeendigung des Leasingvertrags<br />

mit dem Leasinggeber, d.h. vorliegend den Fondsgesellschaften<br />

(z.B. Ausfall von monatlichen Leasingraten),<br />

stehen den FSA Parteien im Rahmen eines weiteren<br />

Vertrages, des sog. „FSA Direct Agreements“,<br />

mehrere Optionen gegenüber dem Leasinggeber<br />

offen und zwar entweder (i) einen vom Leasinggeber<br />

vorgeschlagenen neuen Leasingnehmer zu akzeptieren,<br />

der dann auch die Rechte und Pflichten unter<br />

den FSA-Agreements zu gleichen Bedingungen<br />

übernimmt, oder (ii) durch eigene Benennung eines<br />

neuen Leasingnehmers bzw. durch eigenen Vertragseintritt<br />

für eine weitere Vertragsfortsetzung Sorge zu<br />

tragen oder (iii) im Zuge einer außerordentlichen<br />

Kündigung der FSA-Agreements ihr Engagement zu<br />

beenden und den Leasinggeber für seine dadurch<br />

entstandenen Kosten und Verluste zu entschädigen.<br />

Unabhängig von der letztendlichen Optionsaus-<br />

28<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

übung sind die FSA Parteien aber gemeinsam gegenüber<br />

AeroLogic verpflichtet, eine kontinuierliche<br />

Leasingratenzahlung bis zur Umsetzung der gewählten<br />

Option sicher zu stellen.<br />

Es besteht das Risiko, dass die FSA Parteien ihre vertraglichen<br />

Verpflichtungen gegenüber AeroLogic und<br />

dann infolge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung<br />

auch gegenüber den Fondsgesellschaften nicht oder<br />

nicht vollständig oder verspätet erfüllen und die<br />

Fondsgesellschaften mithin gezwungen wären, in eigener<br />

Verantwortung eine Anschlussvermietung herbeizuführen<br />

und ihre Zahlungsansprüche gegenüber den<br />

FSA Parteien auf eigenes Kostenrisiko hin einzuklagen<br />

und durchzusetzen. Das Risiko eines Ausfalls der FSA-<br />

Parteien besteht für die Fondsgesellschaften und die<br />

Anleger also darin, zu einem früheren Zeitpunkt eine<br />

Anschlussvermietung herbeiführen zu müssen, was im<br />

Falle von zwischenzeitlichen Stillstandszeiten oder<br />

schlechteren Mietkonditionen in Verbindung mit nicht<br />

kalkulierten Zusatzkosten zu verminderten Auszahlungen<br />

an die Anleger führen würde.<br />

Etwaige Schadensersatzansprüche der Fondsgesellschaften<br />

gegenüber AeroLogic im Fall eines Totalverlusts<br />

eines Frachtflugzeugs sind nicht im Rahmen der<br />

FSA Direct Agreements abgedeckt. Insoweit bestehen<br />

keine indirekten oder direkten Zahlungsverpflichtungen<br />

der FSA-Parteien gegenüber den Fondsgesellschaften<br />

und haftet nur AeroLogic als Leasingnehmer,<br />

sofern dieser Fall nicht vollumfänglich versichert ist<br />

(Näheres zu Versicherungsrisiken siehe Abschnitt<br />

„Allgemeine Luftfahrtrisiken“).<br />

Ein weiteres leasingvertragliches Risiko besteht darin,<br />

dass sich der Leasingnehmer AeroLogic für das<br />

Frachtflugzeug mit der Seriennummer 36004 das<br />

Optionsrecht gesichert hat, den Leasingvertrag<br />

ordentlich vorzeitig zum Ende des 6. Mietjahres<br />

oder des 7. Mietjahres kündigen zu können (sog.<br />

„Walk Away Option“). Das Optionsrecht des Leasingnehmers<br />

erstreckt sich nicht auf das Flugzeug<br />

mit der Seriennummer 36198 bzw. auf die Flugzeugfonds<br />

3 KG. Im Falle der Optionsausübung ist der<br />

Leasingnehmer im Gegenzug verpflichtet, an die


W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

Flugzeugfonds 2 KG eine Abstandszahlung in Höhe<br />

von 15 Monatsmietraten (Optionsausübung zum<br />

Ende des 6. Mietjahres) bzw. von 14 Monatsmietraten<br />

(Optionsausübung zum Ende des 7. Mietjahres)<br />

zu zahlen. Nach den darlehensvertraglichen Regelungen<br />

ist die Flugzeugfonds 2 KG in diesem Fall<br />

verpflichtet, das Tilgungsdarlehen vollständig zurückzuzahlen.<br />

Hierzu muss die Gesellschaft die<br />

Abstandszahlung des Leasingnehmers vollständig<br />

verwenden sowie ggf. darüber hinaus benötigte<br />

Beträge aus den laufenden Mieteinnahmen ansparen<br />

und einsetzen oder eine entsprechend vorhandene<br />

Liquiditätsreserve nutzen. Die prognostizierten Auszahlungen<br />

der Flugzeugfonds 2 KG für das Optionsjahr<br />

und das Folgejahr können folglich geringer ausfallen<br />

oder im Extremfall sogar gänzlich entfallen.<br />

Das Risiko der Flugzeugfonds 2 KG im Falle der Ausübung<br />

der „Walk Away Option“ durch den Leasingnehmer<br />

besteht ferner darin, dass das Frachtflugzeug<br />

mit Rückgabe durch AeroLogic bereits zum Ende des<br />

6. oder des 7. Mietjahres nicht nahtlos anschlussvermietet<br />

oder nur unter Inkaufnahme einer geringeren<br />

Anschlussmiete vermietet werden kann. Sollten wirtschaftlich<br />

sinnvolle Anschlussvermietungsmöglichkeiten<br />

nicht gegeben sein, wäre das Frachtflugzeug<br />

ggf. planwidrig zu veräußern. In diesem Fall bestünde<br />

z.B. das Risiko der Erzielung eines niedrigen Veräußerungspreises,<br />

was aus Sicht des Anlegers zu<br />

einer Verringerung der prognostizierten Auszahlungen<br />

führen würde.<br />

4. Steuerliche Risiken<br />

Allgemeine Steuerliche Risiken<br />

Die Ausführungen zu den steuerlichen Grundlagen<br />

des Beteiligungsangebots beruhen im Wesentlichen<br />

auf den von den Fondsgesellschaften abgeschlossenen<br />

Verträgen, auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

geltenden deutschen Steuergesetzen, der<br />

veröffentlichten Steuerrechtsprechung und der derzeitigen<br />

Auffassung der deutschen Finanzverwaltung,<br />

soweit diese in Richtlinien und Erlassen ihren<br />

Niederschlag gefunden hat. Die Fortentwicklung der<br />

Steuergesetze und deren Interpretation durch Rechtsprechung<br />

und Finanzverwaltung können zu einer<br />

anderen, nachteiligen steuerrechtlichen Bewertung<br />

des Sachverhalts führen. Es besteht insbesondere<br />

auch das Risiko, dass sich der Progressionsverlauf<br />

und die Spitzensteuersätze in der Einkommensteuer<br />

nach derzeitiger Rechtslage (42% allgemeiner Spitzensteuersatz;<br />

45% erhöhter Spitzensteuersatz für<br />

Einkünfte über EUR 250.000 bzw. EUR 500.000 bei<br />

zusammen veranlagten Ehegatten) künftig zum<br />

Nachteil der Steuerpflichtigen verändern können.<br />

Die steuerliche Konzeption der Fondsgesellschaften<br />

wurde der Finanzverwaltung nicht zur Vorprüfung<br />

nach § 89 Abs. 2 AO vorgelegt. Über die Einkunftsart<br />

und die Höhe der steuerlichen Ergebnisse wird<br />

seitens der Finanzverwaltung erst im Rahmen einer<br />

Betriebsprüfung entschieden. Eine abweichende<br />

Auffassung der Betriebsprüfung, die auch im Rahmen<br />

eines Rechtsbehelfsverfahrens oder einer<br />

gerichtlichen Überprüfung nicht beseitigt werden<br />

kann, kann zu höheren steuerlichen Ergebnissen<br />

und zu Steuernachzahlungen bei dem einzelnen<br />

Gesellschafter führen, die nach § 233 a AO mit 6%<br />

p.a. verzinst werden.<br />

Das jeweilige steuerliche Konzept der Fondsgesellschaften<br />

geht gemäß vertraglichen Grundlagen<br />

davon aus, dass die Auslieferung der Flugzeuge am<br />

Sitz des Herstellers Boeing in Seattle (USA) erfolgt.<br />

Insoweit wird in der Prognoserechnung unterstellt,<br />

dass keine Verkehrssteuern oder sonstige Steuern im<br />

Zusammenhang mit der Auslieferung der Flugzeuge<br />

anfallen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass es zu einer Verkehrssteuerbelastung in den<br />

USA im Zeitpunkt der Auslieferung kommen kann,<br />

welche die Fondsgesellschaften zu tragen hätten und<br />

entsprechend zu einer Verringerung der prognostizierten<br />

Auszahlungen an die Anleger führen würde.<br />

Einkommensteuerliche Risiken<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />

Finanzverwaltung die steuerliche Konzeption der<br />

Fondsgesellschaften als vermögensverwaltende<br />

Gesellschaften mit Vermietungseinkünften nicht<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

29<br />

C


C<br />

W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

anerkennt und im Rahmen der Betriebsprüfung auf<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG<br />

erkennt. Dieses Risiko bestünde insbesondere dann,<br />

wenn die Fondsgesellschaften bzw. die Anleger<br />

planwidrig eine vorzeitige Veräußerung der Flugzeuge<br />

beschließen sollten, d.h. eine Veräußerung vor<br />

Erreichen eines Totalüberschusses aus der Vermietungstätigkeit<br />

oder etwa eine Veräußerung noch vor<br />

Ablauf der der Abschreibung zugrunde liegenden<br />

Nutzungsdauer der Flugzeuge. Sollte die Rechtsauffassung<br />

der Finanzverwaltung durch das angerufene<br />

Finanzgericht und ggf. durch den Bundesfinanzhof<br />

bestätigt werden, sofern die Fondsgesellschaften mit<br />

Zustimmung der Anleger gegen die Änderungsbescheide<br />

Klage erheben würden, unterlägen die<br />

Fondsgesellschaften der Gewerbesteuer mit Auswirkung<br />

auch in Bezug auf die gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung.<br />

Letzteres bedeutet, dass wegen der<br />

begrenzten jährlichen Ausgleichsfähigkeit von Verlustvorträgen<br />

ein Gewerbesteueraufwand der Fondsgesellschaften<br />

bereits in Gewinnjahren entstünde,<br />

obwohl Verlustvorträge noch verfügbar wären. Ferner<br />

unterläge ein künftiger Gewinn aus der Veräußerung<br />

des Flugzeugs der Einkommensteuer auf Ebene<br />

der Anleger und möglicherweise auch der Gewerbesteuer<br />

auf Ebene der Fondsgesellschaften. Die auf<br />

der Grundlage eines Änderungsbescheids zu zahlende<br />

Gewerbesteuer verringerte die zur Auszahlung an<br />

die Anleger zur Verfügung stehende Liquidität,<br />

bewirkte andererseits aber eine Anrechnungsmöglichkeit<br />

auf die Einkommensteuer der Anleger.<br />

Die steuerlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaften<br />

wären bei Begründung der gewerblichen Einkunftsart<br />

nicht als Überschuss der Einnahmen über die<br />

Werbungskosten, sondern durch Vermögensvergleich,<br />

d.h. durch Bilanzierung zu ermitteln, mit der<br />

Folge möglicher interperiodischer Ergebnisverschiebungen.<br />

Bei Vorliegen von gewerblichen Einkünften<br />

und bei Anlegern, die die Beteiligung im betrieblichen<br />

Bereich halten, wäre ferner nicht auszuschließen,<br />

dass die mit dem Unternehmensteuerreformgesetz<br />

2008 eingeführte Zinsschranke nach § 4 h EStG<br />

zum Tragen käme mit dem Ergebnis, dass die jährlichen<br />

Zinsaufwendungen der Fondsgesellschaften<br />

30<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

nur teilweise zum sofortigen Betriebsausgabenabzug<br />

zugelassen und im übrigen einen Zinsvortrag<br />

begründen würden. Sodann unterlägen Zinserträge<br />

aus der angelegten Liquidität als Teil der betrieblichen<br />

Einkünfte der Regelbesteuerung auf Ebene der<br />

Anleger; die Abgeltungssteuer käme nicht zur<br />

Anwendung.<br />

Ein im Zusammenhang mit dem Verkauf der Flugzeuge<br />

nach Beendigung der 17-jährigen (oder längeren)<br />

Vermietungstätigkeit entstehender Veräußerungsgewinn<br />

ist nach derzeitiger Rechtslage steuerfrei, wenn<br />

die vermögensverwaltende Konzeption der Fondsgesellschaften<br />

durch die Betriebsprüfung anerkannt<br />

wird. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass sich<br />

die Gesetzeslage dahingehend ändert, dass künftig<br />

Veräußerungsgewinne im steuerlichen Privatvermögen<br />

nach Abzug bestimmter Freibeträge generell und<br />

unabhängig einer bestimmten Haltefrist der Einkommensteuer<br />

unterliegen.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />

Finanzverwaltung künftig die Auffassung vertreten<br />

wird, dass Anleger, die in einem bestimmten Zeitraum<br />

von z.B. 5 Jahren mehrere Flugzeugfondsbeteiligungen<br />

und damit mittelbar Anteile an Flugzeugen<br />

veräußern, einen persönlichen gewerblichen Flugzeughandel<br />

begründen und damit mit ihren Ergebnisanteilen<br />

einschließlich eines Veräußerungsgewinnes<br />

der Gewerbe- und der Einkommensteuer unterliegen.<br />

Die Veräußerung einer Beteiligung an den Fondsgesellschaften<br />

bedeutete bereits eine mittelbare Veräußerung<br />

von zwei Flugzeugen.<br />

Die bestehende Überschusserzielungsabsicht der<br />

Fondsgesellschaften im Rahmen des langfristigen Vermietungskonzepts<br />

kann durch die Prognoserechnung<br />

ohne weiteres belegt werden. Dieses auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaften verwirklichte Besteuerungskriterium<br />

könnte nur im Fall eines planwidrigen frühzeitigen<br />

Verkaufs der Flugzeuge aberkannt werden (sofern<br />

dann nicht ohnehin gewerbliche Einkünfte anzunehmen<br />

wären mit der Folge einer steuerlichen Erfassung<br />

des Veräußerungsgewinns). Sollte ein Anleger seine<br />

Beteiligung ganz oder teilweise durch Kredit finan-


W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

zieren, kann auf seiner Ebene die persönliche Überschusserzielungsabsicht<br />

aberkannt werden. Die<br />

Überschusserzielungsabsicht eines Anlegers kann<br />

individuell auch dann aberkannt werden, wenn dieser<br />

seine Beteiligung vor Erreichen des Totalüberschusses<br />

unentgeltlich an einen Dritten überträgt. In<br />

Folge einer anfänglichen Aberkennung der Überschusserzielungsabsicht<br />

würden steuerliche Einkünfte<br />

der Anleger insgesamt bzw. des betroffenen Anlegers<br />

zunächst nicht festgestellt werden.<br />

Der Prospektherausgeber geht allerdings davon aus,<br />

dass die Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15 b<br />

EStG Anwendung findet, weil die Fondsgesellschaften<br />

konzeptionsbedingt bis zum Jahr 2021 kontinuierlich<br />

steuerliche Verluste aus Vermietungstätigkeit<br />

aufweisen werden, die sich in der Verlustphase prognosegemäß<br />

aufkumulierenden Verluste rund 42,3%<br />

das gezeichnete Kapital erreichen und die in § 15 b<br />

Abs. 3 EStG genannte Verlustgrenze von 10% im<br />

fünften Jahr (2012) nach Vermietungsbeginn überschritten<br />

wird. Die Anwendung des § 15 b EStG auf<br />

Vermietungseinkünfte ergibt sich aus § 21 Abs. 1<br />

EStG. In Folge der Anwendung des § 15b EStG werden<br />

die anfänglichen steuerlichen Verluste in der<br />

jeweiligen Fondsgesellschaft gekapselt und gegen<br />

spätere Gewinne aus der Vermietungstätigkeit der<br />

Fondsgesellschaften verrechnet. Bis zum Verbrauch<br />

der Verlustvorträge werden den Anlegern steuerlich<br />

Nullergebnisse zugewiesen. Insofern ergäbe sich aus<br />

der Aberkennung der Überschusserzielungsabsicht<br />

zunächst keine Auswirkung auf die persönliche Steuerposition<br />

der Anleger, denn die anfänglichen steuerlichen<br />

Verluste der Fondsgesellschaften begründen<br />

lediglich einen Verlustvortrag auf Gesellschaftsebene,<br />

ermöglichen jedoch keinen Verlustvortrag auf<br />

Anlegerebene. Es verbliebe aber in dieser Fallkonstellation<br />

das Risiko, dass ungeachtet einer in der<br />

Verlustphase zunächst aberkannten Überschusserzielungsabsicht<br />

mit Eintritt in die Gewinnphase steuerliche<br />

Ergebnisse festgestellt werden könnten, ohne<br />

dass aus verfahrensrechtlichen Gründen (mangels<br />

Feststellung vortragsfähiger Verluste) gleichzeitig Verlustvorträge<br />

berücksichtigt würden. Es käme in diesem<br />

Fall zur Besteuerung von Scheingewinnen.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die derzeit<br />

geltenden amtlichen AfA-Tabellen für Luftfahrtunternehmen<br />

und Flughafenbetriebe überarbeitet<br />

werden und in der überarbeiteten Fassung eine längere<br />

betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Verkehrsflugzeuge<br />

allgemein oder für Frachtflugzeuge<br />

im speziellen festgeschrieben wird. Es ist ferner nicht<br />

ausgeschlossen, dass die Finanzverwaltung für die<br />

lineare Abschreibung an Stelle der betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer nach den derzeit geltenden<br />

amtlichen AfA-Tabellen für Luftfahrtunternehmen<br />

und Flughafenbetriebe die längere Nutzungsdauer<br />

nach dem Betriebskonzept der Gesellschaft zugrunde<br />

legt, so dass sich die jährlichen Abschreibungsbeträge<br />

entsprechend vermindern. Dies kann in den einzelnen<br />

Jahren zu jeweils höheren steuerpflichtigen<br />

Ergebnissen führen. Im Anwendungsbereich von § 15<br />

b EStG würde ein längerer AfA-Zeitraum mit entsprechend<br />

verminderten jährlichen Abschreibungsbeträgen<br />

die Steuersituation der Anleger nur dann beeinflussen,<br />

wenn dies entweder zu einem früheren Verbrauch<br />

der Verlustvorträge führen würde oder wenn<br />

die Finanzverwaltung auf gewerbliche Einkünfte<br />

erkennen sollte.<br />

Gewerbesteuerliche Risiken<br />

Sollte die Finanzverwaltung die Vermietungseinkünfte<br />

(einschließlich der Kapitaleinkünfte) der Fondsgesellschaften<br />

in Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß<br />

§ 15 EStG umqualifizieren, unterlägen die Gesellschaften<br />

mit allen laufenden Erträgen und auch hinsichtlich<br />

eines Veräußerungsgewinns der Gewerbesteuerpflicht.<br />

Die gewerbesteuerliche Belastung verschärfte<br />

sich wegen der Mindestbesteuerungsregeln<br />

insofern als schon Periodengewinne über EUR 1,0<br />

Mio. besteuert würden, obwohl gewerbesteuerliche<br />

Verlustvorträge noch bestehen. In Abhängigkeit vom<br />

tatsächlichen Verkaufszeitpunkt könnte sogar eine<br />

gewerbesteuerliche Scheingewinnbesteuerung eintreten,<br />

d.h. ein gewerbesteuerliches Gesamtergebnis<br />

muss versteuert werden, das den tatsächlichen Totalüberschuss<br />

(ohne Veräußerungsgewinn) übersteigt.<br />

Gewerbesteuerzahlungen der Fondsgesellschaften<br />

reduzierten die verfügbare Liquidität für Auszahlun-<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

31<br />

C


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W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

gen an die Anleger. Dem Nachteil geringerer Auszahlungen<br />

aus der Beteiligung stünde auf Ebene des<br />

Anlegers der Vorteil der Anrechenbarkeit der auf ihn<br />

anteilig entfallenden Gewerbesteuer auf seine persönliche<br />

Einkommensteuerschuld gegenüber. Allerdings<br />

ist die Anrechenbarkeit von Gewerbesteuer auf<br />

die Einkommensteuer dem Grunde und der Höhe<br />

nach von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen<br />

in Bezug auf die individuelle Steuerposition des<br />

Anlegers abhängig und kann daher im Einzelfall<br />

nicht oder nur partiell gegeben sein.<br />

Im Falle der Einlegung von Rechtsmitteln gegen den<br />

die Gewerblichkeit der Einkünfte feststellenden<br />

Grundlagenbescheid kann eine vorläufige Zahlung<br />

der sodann festgesetzten Gewerbesteuer nur vermieden<br />

werden, wenn das Finanzamt oder das Finanzgericht<br />

den Antrag der Fondsgesellschaften auf Aussetzung<br />

der Vollziehung positiv bescheiden.<br />

Sozialversicherungsleistungen werden bei Überschreiten<br />

bestimmter Hinzuverdienstgrenzen gekürzt.<br />

Sollten die Anleger gewerbliche Einkünfte aus dieser<br />

Beteiligung erzielen, wären diese Einkünfte und ggf.<br />

bereits die Auszahlungen der Fondsgesellschaften als<br />

Arbeitseinkünfte im sozialversicherungsrechtlichen<br />

Sinne in den Hinzuverdienst einzubeziehen, was bei<br />

Beziehern von Sozialversicherungsleistungen zu<br />

Leistungskürzungen oder zur vollständigen Streichung<br />

dieser Leistungen führen kann.<br />

5. Sonstige Rechtliche Risiken<br />

Das Fondskonzept basiert auf den rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

in Deutschland zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung des Verkaufsprospektes. Es kann nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass eine zukünftige Änderung<br />

der Rechtslage zu einer Beeinträchtigung der<br />

Wirtschaftlichkeit der Beteiligung führt.<br />

Majorisierung der Gesellschafterversammlung<br />

Im Rahmen von Gesellschafterversammlungen besteht<br />

das Risiko, dass der Treuhandkommanditist bei<br />

Abwesenheit der als Treugeber beigetretenen Anleger<br />

32<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

sein auf die Treugeberanteile der abwesenden Anleger<br />

entfallendes Stimmrecht auf Anweisung der Treugeber<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen ausübt. Vereinigt<br />

der Treuhandkommanditist danach einen entsprechend<br />

hohen Stimmrechtsanteil auf sich, besteht<br />

das Risiko, dass er die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung<br />

dominieren kann (Majorisierung<br />

der Gesellschafterversammlung). Ein Majorisierungsrisiko<br />

besteht auch, wenn ein einzelner Anleger<br />

einen sehr hohen Beteiligungsanteil zeichnet oder<br />

falls die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> im Rahmen ihrer Platzierungsgarantie<br />

einen hohen Beteiligungsanteil erwerben<br />

muss. Im Übrigen sind für jeden Gesellschafter die<br />

gemäß Gesellschaftsvertrag gefassten Gesellschafterbeschlüsse<br />

bindend, weshalb etwa ein Mehrheitsbeschluss<br />

auch gegen die Stimmen von Anlegern mit<br />

geringer Beteiligung gefasst werden kann.<br />

Haftung der Anleger<br />

Die sich als Treugeber an den Fondsgesellschaften<br />

beteiligenden Anleger haften nicht unmittelbar für<br />

Schulden der Fondsgesellschaften, vielmehr tritt insoweit<br />

der Treuhandkommanditist an ihre Stelle. Allerdings<br />

sind die Treugeber nach dem Treuhandvertrag<br />

verpflichtet, den Treuhandkommanditisten von seiner<br />

Haftung aus der Beteiligung freizustellen, so dass<br />

Treugeber einem Kommanditisten hinsichtlich der<br />

Haftung wirtschaftlich gleichgestellt sind. Die in das<br />

Handelsregister einzutragende Haftsumme des Treuhänders<br />

beträgt € 1 pro volle 100 USD der Zeichnungssumme<br />

der Anleger je Fondsgesellschaft.<br />

Ein in die Kommanditistenstellung wechselnder Anleger<br />

haftet nach erfolgter Eintragung im Handelsregister<br />

unmittelbar in Höhe des vorbezeichneten Betrages<br />

je Fondsgesellschaft, sofern ein Haftungstatbestand<br />

nach § 172 Abs. 4 HGB gegeben sein sollte (Wiederaufleben<br />

der Haftung aufgrund von Entnahmen). Die<br />

Haftung der Kommanditisten bzw. die Freistellungsverpflichtung<br />

der Treugeber besteht nach einem Ausscheiden<br />

aus den Fondsgesellschaften für einen Zeitraum<br />

von fünf Jahren fort. In diesen Fällen kann eine<br />

Inanspruchnahme der Anleger mit ihrem übrigen Vermögen<br />

insoweit nicht ausgeschlossen werden.


W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

Interessenkollisionen<br />

Die geschaftsführenden Kommanditisten Herr<br />

Johann Deinböck und die <strong>DCM</strong> Service GmbH führen<br />

auch die Geschäfte bereits bestehender Fonds<br />

und sind berechtigt, auch bei zukünftigen Fonds die<br />

Geschäftsführung zu übernehmen. Die Komplementäre<br />

der Fondsgesellschaften können ebenfalls ihre<br />

im vorliegenden Fall bestehende Organstellung in<br />

zukünftigen Fonds einnehmen. Die Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH, München, fungiert sowohl<br />

als Treuhänder als auch als Mittelverwendungskontrolleur.<br />

Es ist denkbar, dass sich hieraus Interessenkollisionen<br />

ergeben. Diese sowie mögliche Fehlentscheidungen<br />

können zulasten der Fondsgesellschaften<br />

ausfallen. Es ist ferner möglich, dass die Verwirklichung<br />

von Risiken aus anderen Fonds dazu führen,<br />

dass Herr Johann Deinböck oder/und die <strong>DCM</strong> Service<br />

GmbH aus den Fondsgesellschaften ausscheiden<br />

müssen. Dadurch können Mehrkosten entstehen,<br />

sodass sich Auszahlungen an die Anleger im<br />

Vergleich zur Prognose schmälern können.<br />

Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaften<br />

sieht bis zum 31.12.2026 kein ordentliches Kündigungsrecht<br />

vor. Der Anleger kann seine Beteiligung<br />

an den Fondsgesellschaften zum Ende eines jeden<br />

Kalenderquartals auf einen Dritten (durch Abtretung<br />

aufgrund von z.B. Schenkung oder Verkauf) übertragen,<br />

dies allerdings nur bei gleichzeitiger Übertragung<br />

beider Beteiligungen. Für die Übertragung ist<br />

die Zustimmung der Komplementärin der Fondsgesellschaften<br />

notwendig, die nur aus wichtigem<br />

Grund verweigert werden kann. Da jedoch kein<br />

funktionsfähiger Zweitmarkt existiert, kann eine Veräußerung<br />

der Beteiligungen sich als unmöglich<br />

gestalten oder zumindest mit erheblichen Schwierigkeiten<br />

verbunden und ggf. nur unter Inkaufnahme<br />

von entsprechenden Wertverlusten möglich sein. Es<br />

besteht also insbesondere das Risiko, dass der Anleger,<br />

der zu einem künftigen Zeitpunkt auf die vorzeitige<br />

Realisierung seiner Beteiligungen angewiesen<br />

ist, eine solche nicht, nicht zeitnah oder nur zu<br />

einem Wert realisieren kann, der unterhalb der prognostizierten<br />

Auszahlungen liegt und unter Umstän-<br />

den den Wert der jeweiligen Einlage der Anleger<br />

nicht erreicht.<br />

Vorzeitiger Ausschluss aus der Gesellschaft<br />

Die Treuhand- und Gesellschaftsverträge sehen vor,<br />

dass ein Anleger bei Vorliegen wichtiger Gründe wie<br />

z.B. in Fällen der Nichtleistung seiner Zeichnungssumme,<br />

Zahlungsverzug, Insolvenz u.a. aus der<br />

Gesellschaft ausgeschlossen werden kann. Der Anleger<br />

hat in diesem Fall Anspruch auf ein Abfindungsguthaben,<br />

welches – weil es auf den Buchwert<br />

abstellt – jedoch unterhalb des Verkehrswertes seiner<br />

Beteiligung liegen wird. Insofern besteht das Risiko,<br />

dass der Anleger im Falle seines Ausschlusses seine<br />

erbrachte Einlage nicht vollständig zurückgewährt<br />

bzw. geringere als die prognostizierten Auszahlungen<br />

erhält.<br />

Anteilsfinanzierung<br />

Obgleich das Beteiligungsangebot keine Fremdfinanzierung<br />

der Beteiligungssummen der einzelnen<br />

Anleger mittels eines persönlichen Kredits vorsieht,<br />

steht es dem Anleger selbstverständlich frei, seine<br />

Beteiligungen individuell durch die Aufnahme eines<br />

Kredits ganz oder teilweise fremd zu finanzieren.<br />

Für diesen Fall weist der Prospektherausgeber vorsorglich<br />

darauf hin, dass die dann geschuldeten<br />

Zins- und Tilgungsleistungen aus sonstigen finanziellen<br />

Mitteln des Anlegers zu erbringen wären, wenn<br />

Auszahlungen der Fondsgesellschaften nicht, nicht<br />

zeitgerecht oder nicht in ausreichender Höhe zur<br />

Verfügung stehen. Kann der Anleger den Kapitaldienst<br />

nicht aus sonstigen verfügbaren Mitteln leisten,<br />

droht ihm die Insolvenz (maximales Risiko).<br />

Ausländisches Recht<br />

Die Verträge, die von den Fondsgesellschaften abgeschlossen<br />

werden, unterliegen zum Teil ausländischem<br />

Recht. Mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen<br />

in diesem Zusammenhang richten sich<br />

grundsätzlich nach den dort geltenden gesetzlichen<br />

Regelungen oder den vertraglich vereinbarten ausländischen<br />

Regelungen, die erheblich vom deutschen<br />

Rechtsverständnis abweichen können. Aufgrund<br />

der Andersartigkeit dieser Rechtsordnung<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

33<br />

C


C<br />

W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

kann sich die Durchsetzung und Abwehr von<br />

Ansprüchen schwieriger gestalten und/oder mit<br />

erheblichen höheren Kosten verbunden sein als<br />

geplant. Die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken<br />

wird dadurch erschwert.<br />

6. Kumulation von Risiken,<br />

Maximalrisiko<br />

Einzelrisiken können sich in kumulativer Weise verwirklichen<br />

und so zu einer deutlichen Verstärkung<br />

der Risikolage führen. Unter Umständen kann sich<br />

das prognostizierte Ergebnis wesentlich verschlechtern,<br />

bis hin zum vollständigen Verlust der eingezahlten<br />

Einlage des Anlegers oder dessen persönlichen<br />

Insolvenz.<br />

Unter bestimmten Umständen ist zudem denkbar,<br />

dass der Anleger Gewinnanteile zu versteuern hat<br />

ohne dass ihm aus der Beteiligung hinreichende<br />

Mittel zufließen mit dem Ergebnis, dass die Steuerzahlungen<br />

aus sonstigem Barvermögen zu finanzieren<br />

wären. Kann der Anleger die fälligen Steuerzahlungen<br />

nicht aus sonstigen verfügbaren Mitteln leisten,<br />

droht ihm die Insolvenz.<br />

Sollte der Anleger seine Beteiligung fremdfinanzieren,<br />

besteht das Risiko, dass er den Kapitaldienst aus<br />

sonstigem Vermögen leisten muss. Schlimmstenfalls<br />

kann dies – wie auch eine eventuelle persönliche<br />

Haftung des Anlegers nach ausländischem Recht –<br />

zur Insolvenz des Anlegers führen (maximales Risiko).<br />

Nach Kenntnis des Anbieters sind alle wesentlichen<br />

Risiken aufgeführt.<br />

34<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2


RAHMENBEDINGUNGEN DES<br />

BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

D


H Ö H E N F L Ü G E<br />

Der internationale Luftfrachtmarkt<br />

mit Potenzial zum Steigflug<br />

Der wachsende Welthandel verdreifacht den<br />

Luftfrachtmarkt bis 2026/2027 (Prognose)<br />

Airbus und Boeing gehen in ihren Studien aus den<br />

Jahren 2007 und 2008 davon aus, dass der internationale<br />

Luftfrachtverkehr jährlich durchschnittlich um<br />

bis zu 5,8% steigt. Damit übersteigen die Wachstumsprognosen<br />

für den Luftfrachtverkehr sogar jene<br />

Hohe Wachstumsraten bei der Luftfracht (Prognose)<br />

Ø Wachstum p.a.<br />

6,0%<br />

5,0%<br />

4,0%<br />

3,0%<br />

2,0%<br />

1,0%<br />

0%<br />

3,2%<br />

Weltwirtschaft<br />

4,0%<br />

Passagierzahlen<br />

Quelle: Boeing Summary Outlook 2008-2027<br />

36 <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

5,8%<br />

Luftfracht<br />

des Passagierluftverkehrs (Passagierzahlen). Gründe<br />

für die immer häufigere Nachfrage nach schnellen<br />

Lufttransporten sind laut diesen Studien in der zunehmenden<br />

Globalisierung und Vernetzung internationaler<br />

Produktionsstandorte, aber auch in geänderten<br />

Konsumgewohnheiten zu sehen.<br />

Besonders starkes Wachstum zwischen Asien,<br />

Nordamerika und Europa erwartet<br />

Besonders stark soll der Luftfrachtmarkt zwischen<br />

den Destinationen Asien, Nordamerika und Europa<br />

wachsen, also denjenigen Regionen, zwischen den<br />

schon heute 98% der Luftfrachtbewegungen stattfinden.<br />

Als Motor für diese Wachstumsraten sehen die<br />

Boeing-Studien vor allem den asiatischen Markt.<br />

Die Expressfracht –<br />

schnell, sicher und unverzichtbar<br />

Die Luftfracht spielt ihre Vorteile insbesondere dort<br />

aus, wo die Geschwindigkeit beim Transport über<br />

weite Strecken entscheidend ist: So können über<br />

Nacht wichtige Ersatzteile für Maschinen rund um


den Globus geflogen werden und damit kostspielige<br />

Produktionsstillstände vermieden werden. Auf jede<br />

Minute kommt es auch bei Hilfsgütern an, die in<br />

Katastrophenfällen schnell via Luftfracht bei den<br />

Betroffenen ankommen müssen. Doch auch zeitsensible<br />

Poststücke, eilige Medikamente oder kostbare<br />

Diamanten werden häufig per Luftfracht versendet.<br />

Der aktuelle Trend im Frachtmaschinenmarkt –<br />

hin zu kostengünstigen Großraumfliegern<br />

Mit dem wachsenden Frachtaufkommen wird ein<br />

zunehmender Bedarf nach großen Frachtmaschinen,<br />

wie der Boeing 777-200LRF, erwartet. Boeing prognostiziert<br />

für das Marktsegment der Großfrachter<br />

nahezu eine Verdreifachung bis 2026 – auf Kosten<br />

kleiner und mittelgroßer Maschinen.<br />

Hoher Ersatzbedarf der Luftfrachtflotte erwartet<br />

Zusätzlichen Antrieb erfährt der Frachtmaschinenmarkt<br />

durch die Tatsache, dass die derzeitige Frachterflotte<br />

teilweise überaltert ist und dringend einer Erneuerung<br />

bedarf. Airbus geht davon aus, dass in den<br />

kommenden 17 Jahren 83% der bestehenden Flotte<br />

ausgemustert und durch neue Maschinen ersetzt werden<br />

müssen. Insofern liegt es nahe, dass vom Ersatzbedarf<br />

vor allem moderne und effiziente Maschinen,<br />

wie die Boeing 777-200LRF, profitieren werden.<br />

Diese positiven Rahmendaten führen insgesamt aber<br />

zu einem zunehmenden Wettbewerb in der Logistikbranche,<br />

der zudem aktuell z.B. durch steigende<br />

Treibstoffpreise und Währungsschwankungen beeinflusst<br />

wird.<br />

Stark wachsender Bedarf an großen<br />

Frachtmaschinen (Prognose)<br />

Stück<br />

1.400<br />

1.200<br />

1.000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

470<br />

Neue Frachtmaschinen<br />

2006 2026<br />

Umwandlungen älterer Passagierflugzeuge<br />

aktueller Bestand/in Betrieb verbleibend<br />

Quelle: Boeing Current Market Outlook 2007<br />

1.340<br />

250<br />

460<br />

630<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

37


H Ö H E N F L Ü G E<br />

Die Boeing 777-200LRF –<br />

die neue Königin am Cargo-Himmel<br />

Innovative Technik für<br />

hohe ökonomische Ansprüche<br />

Die Boeing 777-200LRF verfügt über zahlreiche<br />

technischen Neuentwicklungen, die für den ökonomischen<br />

Betrieb eines Frachtflugzeugs bedeutsam<br />

sind. Dazu gehören ein modernes Cockpit ebenso<br />

wie ein aerodynamisches Tragflächendesign mit<br />

abgeknickten („raked“) Flügelspitzen und ein besonders<br />

stabiler und leichter Vollaluminiumboden.<br />

Darüber hinaus erzielt die „Triple Seven“ durch ihre<br />

Konzeption als zweistrahliges Flugzeug gegenüber<br />

Flugzeugen mit vier Triebwerken Vorteile bei Kraftstoffverbrauch<br />

und Wartung.<br />

Die Boeing 777-200LRF ist damit zur Zeit der<br />

kostengünstige Großfrachter im internationalen Luftfrachtverkehr.<br />

Sie ist sparsam im Kraftstoffverbrauch,<br />

günstig bei der Wartung und fliegt mit bis zu rund<br />

einem Drittel geringeren Kosten als aktuell vergleichbare<br />

Großfrachtflugzeuge.<br />

38 <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Der Reichweitenvorteil –<br />

nonstop von Paris nach Hongkong<br />

Im Reichweitenvergleich mit anderen Flugzeugmodellen<br />

ihrer Klasse liegt die Boeing 777-200LRF mit<br />

9.045 km bei Volllast eindeutig vorn. Diese hohe<br />

Die „Triple Seven“ liegt im<br />

Kostenvergleich vorn<br />

Prozentualer Vergleich der Kosten je Frachttonnenmeile<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Basis<br />

+21%<br />

+38%<br />

+14%<br />

777-200LRF MD-11F 747-200F 747-400F<br />

Quelle: Boeing Freighter Overview 5/2008


Reichweite bietet im interkontinentalen Frachtverkehr<br />

durch die Vermeidung teurer und zeitaufwändiger<br />

Zwischenlandungen eindeutige Vorteile.<br />

Das Raumwunder –<br />

103 Tonnen auf der Reise um die Welt<br />

Der Laderaum der Boeing 777-200LRF fasst insgesamt<br />

37 Standardpaletten sowie zusätzliche 17<br />

Kubikmeter Großfracht. Mit dieser Ladekapazität<br />

von insgesamt rd. 103 Tonnen (653 Kubikmeter)<br />

wird die Maschine als Großfrachtflugzeug klassifiziert<br />

und ist zahlreichen Mitbewerbern überlegen.<br />

Die „Triple Seven“:<br />

Größte Reichweite ihrer Klasse<br />

777-200LRF<br />

bei 83.505 kg Nutzlast<br />

(bei lockerer Ladedichte von 131,6 kg/m 3 )<br />

777-200LRF<br />

bei 103.870 kg Nutzlast<br />

(volle Auslastung)<br />

MD-11F<br />

bei 90.130 kg Nutzlast<br />

747-200F<br />

bei 111.000 kg Nutzlast<br />

Quelle: Boeing (2006)<br />

Die erste Boeing 777-200LRF wurde beim „Roll-Out“ am 19. Mai 2008 vorgestellt.<br />

Tokio<br />

Anchorage<br />

Los Angeles Seattle<br />

Seoul<br />

Peking Manila<br />

Hong Kong<br />

Dallas<br />

Miami<br />

Bogota<br />

Chicago<br />

New York<br />

Tashkent<br />

London<br />

LEIPZIG<br />

Dubai<br />

Chengdu<br />

Singapur<br />

Delhi<br />

Mumbai<br />

Lima<br />

Addis Abeba<br />

Santiago<br />

La Paz<br />

Brasilia<br />

Lagos Nairobi<br />

Rio de Janeiro Luanda<br />

Buenos Aires<br />

Johannesburg<br />

Kapstadt<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

39


H Ö H E N F L Ü G E<br />

Die AeroLogic GmbH – mit ihren renommierten<br />

Partnern am Boden und in der Luft<br />

Der Leasingnehmer AeroLogic –<br />

eine Tochter bekannter Mütter<br />

Hinter dem Leasingnehmer AeroLogic mit Sitz in<br />

Schkeuditz bei Leipzig stehen zwei der größten und<br />

international bedeutenden deutschen Luftfracht-<br />

Unternehmen: die Lufthansa Cargo und die Deutsche<br />

Post Unternehmensgruppe. Es wird erwartet,<br />

dass AeroLogic in den kommenden Jahren zu einem<br />

der fünf größten Cargo-Carrier Europas heranwächst.<br />

40 <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Die Verträge für den Betrieb der Flugzeuge –<br />

Grundlage der Wirtschaftlichkeit<br />

Die vertragliche Gestaltung des Leasinggeschäfts<br />

(Operate Lease) beinhaltet Konditionen, die sich vorteilhaft<br />

auf das Beteiligungsangebot auswirken können.<br />

So legen die Leasingverträge fest, dass AeroLogic<br />

sämtliche Betriebskosten der Flugzeuge tragen<br />

und die Maschinen wirtschaftlich im Zustand „Full<br />

Life Condition“ zurückgegeben muss.<br />

Im Rahmen von Luftfrachtbeförderungsverträgen<br />

(Flight Service Agreements) verpflichtet sich die Aero-<br />

Logic gegenüber der DHL International GmbH, einer<br />

100%igen Tochter der Deutsche Post Beteiligungen<br />

Holding GmbH (Deutsche Post Unternehmensgruppe),<br />

sowie gegenüber der Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> die<br />

Maschinen für mindestens 10 Jahre in deren Netzwerken<br />

einzusetzen. Wochentags bedienen diese im<br />

Expressnetz der DHL Routen zwischen Europa und<br />

Asien, an den Wochenenden zusätzlich Destinationen<br />

in Nordamerika. Damit werden die Flugzeuge<br />

auf den besonders wachstumsstarken Routen des


Luftfrachtverkehrs eingesetzt. Die Höhe der Zahlungsverpflichtungen<br />

der DHL International GmbH<br />

und der Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> unter den Flight Service<br />

Agreements entsprechen mindestens der Höhe der<br />

geschuldeten Zahlungen unter den Lease Agreements<br />

an die Fondsgesellschaften.<br />

Der Heimatflughafen Leipzig/Halle –<br />

Basis weiteren Wachstums<br />

Der Flughafen Leipzig/Halle wurde in den vergangenen<br />

Jahren konsequent als modernes Drehkreuz für<br />

den Luftverkehr ausgebaut. Dieser Ausbau korrespondiert<br />

mit der Entwicklung der Region Leipzig zu<br />

einem attraktiven Wirtschaftsstandort in den neuen<br />

Bundesländern. Großunternehmen, wie Porsche,<br />

BMW, DuPont, Quelle und Amazon betreiben hier<br />

Produktionsstandorte bzw. Logistikzentren.<br />

Zu Gute kommt dem Standort Leipzig vor allem seine<br />

zentrale geografische Lage im Herzen Europas.<br />

Diesen Standortvorteil hat auch die Deutsche Post<br />

Unternehmensgruppe erkannt, die hier am 26. Mai<br />

2008 ihr neues europäisches Luftfrachtdrehkreuz für<br />

ihre Express-Marke DHL in Betrieb genommen hat<br />

und mit einem Investitionsvolumen von rd. EUR 300<br />

Mio. beabsichtigt, bis zu 3.500 neue Arbeitsplätze<br />

zu schaffen. Des Weiteren ist beabsichtigt, am Flughafen<br />

ein Logistikzentrum mit einer Jahreskapazität<br />

von bis zu 170.000 Tonnen zu errichten, welches<br />

von der Lufthansa Cargo genutzt werden soll.<br />

Mit an Bord – Amentum als Flugzeugverwalter<br />

Die Verwaltung der Flugzeuge, die Überwachung<br />

der Leasingverträge mit AeroLogic sowie die<br />

Anschlussvermietung und den Verkauf der Flugzeuge<br />

übernimmt Amentum, ein Joint Venture der HSH<br />

Nordbank <strong>AG</strong> und der AVG Irish Leasing Limited.<br />

Amentum bündelt das Know-How der Leasingdienstleistung<br />

mit dem der Luftfahrtindustrie und ist<br />

seit 2005 mit der Betreuung unterschiedlichster<br />

Flugzeugtypen betraut.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

41


D<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

2. Anlageziele<br />

2.1. Tätigkeit der Fondsgesellschaft,<br />

Anlageziele und Anlagepolitik<br />

Entsprechend ihrem jeweiligen Gesellschaftszweck<br />

erwerben die Fondsgesellschaften die Frachtflugzeuge<br />

Boeing 777-200LRF MSN 36004 bzw. MSN<br />

36198, um sie an den Leasingnehmer AeroLogic<br />

und ggf. an weitere Anschlussleasingnehmer zu vermieten.<br />

Anlageziel ist es, aus den Beteiligungen<br />

einen größtmöglichen Überschuss zu erzielen. Die<br />

langfristige Prognose ist in Kapitel E „Wirtschaftliche<br />

Angaben“ auf den Seiten 70-72 dargestellt. Die Nettoeinnahmen<br />

aus der Einwerbung des Kommanditkapitals<br />

(eingeworbenes Kommanditkapital abzüglich<br />

fondsabhängiger Kosten) werden für die<br />

Anschaffung der Flugzeuge und für die Bildung der<br />

Liquiditätsreserve verwendet. Eine Nutzung der Nettoeinnahmen<br />

für sonstige Zwecke findet nicht statt.<br />

Da die Nettoeinnahmen für die Realisierung des<br />

Anlageziels nicht ausreichen, werden für die Finanzierung<br />

der Anlageobjekte zusätzliche Fremdmittel<br />

aufgenommen.<br />

2.2. Bewertungsgutachten<br />

Die Fondsgesellschaften stützen sich auf vier für beide<br />

Anlageobjekte, die Flugzeuge Boeing 777-200<br />

LRF MSN 36004 und 36198, in Auftrag gegebene<br />

Bewertungsgutachten. Es handelt sich hierbei um die<br />

Bewertungsgutachten der Aviation Specialists Group,<br />

Inc. („ASG“ mit Sitz in Herndon, Virginia, USA) vom<br />

23.04.2008, des International Bureau of Aviation<br />

(„IBA“ mit Sitz in Horley, Surrey, United Kingdom)<br />

vom 04.04.2008, der Avitas, Inc. („AVITAS“ mit Sitz<br />

in Chantilly, Virginia, USA) vom 17.01.2008 und der<br />

Aircraft Value Analysis Company („AVAC“ mit Sitz in<br />

Stratford upon Avon, Warks, United Kingdom) vom<br />

Juni 2008; nach Kenntnis des Anbieters existieren<br />

keine weiteren Gutachten für die Anlageobjekte. Die<br />

Bewertungsgutachten weisen für die Frachtflugzeuge<br />

unter Berücksichtigung einer Inflationsrate von 2,5%<br />

(hiervon weicht das AVAC Gutachten insoweit ab,<br />

als eine variable jährliche Inflationsrate zugrundegelegt<br />

wird) jeweils in USD aus:<br />

42<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

■ die Gutachterwerte im Jahr des Erwerbs des<br />

jeweiligen Frachtflugzeuges<br />

■ die Anschlussleasingraten im Zustand Full Life<br />

Condition zu Beginn des Anschlussleases und<br />

mit der Rückgabeverpflichtung des jeweiligen<br />

Anschlussleasingnehmers im Zustand Half Life<br />

Condition im Falle der Ausübung der Walk Away<br />

Option hinsichtlich des Frachtflugzeuges der<br />

Flugzeugfonds 2 KG per Ende 2015 bzw. 2016<br />

■ die Anschlussleasingraten im Zustand Full Life<br />

Condition zu Beginn des Anschlussleases und<br />

mit der Rückgabeverpflichtung des jeweiligen<br />

Anschlussleasingnehmers im Zustand Half Life<br />

Condition nach Ablauf des Leasingvertrages mit<br />

AeroLogic per Ende 2019 (MSN 36004) sowie<br />

per Mitte 2020 (MSN 36198)<br />

■ die Veräußerungswerte der Frachtflugzeuge per<br />

Ende 2026<br />

Die gutachterlich geschätzten Verkehrswerte für<br />

2009 bzw. 2010 beziehen sich auf eine unterstellte<br />

Mindestausstattung der Frachtflugzeuge. Eine Einbindung<br />

der tatsächlichen Ausstattungen der zu erwerbenden<br />

Frachtflugzeuge fand in den Gutachten<br />

ebenso wenig Berücksichtigung wie die Tatsache der<br />

bestehenden 10-jährigen Leasingverträge mit Aero-<br />

Logic. Die gutachterlichen Bewertungen stellen folglich<br />

ausschließlich auf den Substanzwert der Frachtflugzeuge<br />

ohne Berücksichtigung von Ertragsaussichten<br />

aus den bestehenden Leasingverträgen ab.<br />

Die von den Fondsgesellschaften erworbenen<br />

Frachtflugzeuge weisen von AeroLogic georderte<br />

Sonderausstattungen oder Spezialausführungen<br />

(„optional features“) im Gesamtbetrag von rd. USD<br />

2,3 Mio. auf. Die Frachtflugzeuge werden mit weiteren<br />

Zusatzausstattungen im Gesamtbetrag von rd.<br />

USD 1,5 Mio. ausgeliefert, die sich als sog. „seller<br />

purchased equipment“ (SPE) qualifizieren. Das sind<br />

Zulieferungsteile, die von AeroLogic bestellt, von<br />

Deucalion im Voraus bezahlt und von Boeing eingebaut<br />

werden und bei Rückgabe der Frachtflugzeuge<br />

im Eigentum der Fondsgesellschaft verbleiben, ohne<br />

dass eine Ausgleichszahlung zu leisten ist. Die Ausstattungskosten<br />

des SPE werden von AeroLogic mit<br />

Auslieferung der Frachtflugzeuge direkt an Deucali-


R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

GUTACHTER ASG IBA AVITAS AVAC 1<br />

Verkehrswert (USD)<br />

MSN 36004 Ende 2009 164.300.000 165.050.000 153.600.000 151.750.000<br />

MSN 36198 Mitte 2010 167.100.000 166.410.000 155.500.000 154.000.000<br />

Anschlussleasingrate 2 (USD)<br />

MSN 36004 per Ende 2015 1.495.520 1.220.000 972.000 1.248.000<br />

MSN 36004 per Ende 2016 1.503.360 1.190.000 970.000 1.215.000<br />

Anschlussleasingrate 2 (USD)<br />

MSN 36004 per Ende 2019 1.478.880 1.100.000 914.600 1.106.000<br />

MSN 36198 per Mitte 2020 1.505.790 1.110.000 937.400 1.151.000<br />

Veräußerungswert 3 (USD)<br />

MSN 36004 per Ende 2026 84.300.000 85.140.000 94.500.000 70.710.000<br />

MSN 36198 per Ende 2026 89.200.000 88.480.000 99.200.000 71.240.000<br />

1 Mittelwert 2 für Flugzeuge in Full-Life-Condition 3 für Flugzeuge in Half-Life-Condition<br />

on erstattet und erhöhen den Kaufpreis der Fondsgesellschaften<br />

nicht. Ferner beinhalten die Flugzeugkaufpreise<br />

der Fondsgesellschaften die von Deucalion<br />

aufgewandten Vorfinanzierungszinsen aufgrund<br />

der von Boeing eingeforderten Abschlagszahlungen<br />

vor Lieferung.<br />

Die gutacherlichen geschätzten Anschlussleasingraten<br />

per Ende 2015/2016 sowie 2019/2020 gehen<br />

von einem Frachtflugzeug im Zustand Full Life Condition<br />

zu Beginn des Anschlussleases aus. Es wird<br />

unterstellt, dass die Rückgabe des jeweiligen Frachtflugzeuges<br />

durch den Anschlussmieter im Zustand<br />

„Half Life Condition“ erfolgt. Ferner wird davon ausgegangen,<br />

dass der jeweilige Anschlussmieter keine<br />

Wartungskostenvorauszahlungen zu leisten hat.<br />

Gemäß den Gutachten und nach Einschätzung von<br />

Boeing ist die Triple Seven aktuell das effizienteste<br />

und kostengünstigste Frachtflugzeug im Bereich der<br />

zweistrahligen Großfrachtflugzeuge. Durch vermehrt<br />

steigende Treibstoff- und Betriebskosten werden die<br />

Airlines verstärkt nach ökonomisch und ökologisch<br />

effizienten Frachtmodellen streben. Es ist damit zu<br />

rechnen, dass die Nachfrage nach diesen Boeing<br />

777-200LRFs über die nächsten Jahre konstant steigend<br />

bleibt. Sie wird prognosegemäß zukünftig den<br />

Frachtermarkt dominieren und ältere Modelle, wie<br />

die MD-11F und die 777-200F, in ihren Diensten<br />

ablösen. Des Weiteren wird sie die passende Ergänzung<br />

zu den Modellen der Boeing 747-400F und<br />

der Boeing 747-8F darstellen, und zusammen werden<br />

sie prognosegemäß den Hauptanteil des Frachtaufkommens<br />

bestreiten.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

43<br />

D


D<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Die in den nachfolgenden Abschnitten dargestellten<br />

Angaben basieren auf folgenden Quellen:<br />

■ HSH Nordbank Branchenstudie (Oktober 2007)<br />

■ Boeing World Air Cargo Forecast 2006-2007<br />

■ Boeing Current Market Outlook 2007<br />

■ Boeing Summary Outlook 2008-2027<br />

■ Airbus Air Cargo Forecast 2007 (Kapitel des<br />

Airbus Global Market Forecasts)<br />

3. Der internationale Luftfrachtmarkt<br />

Einführung<br />

Aufgrund von Globalisierung und zunehmender Vernetzung<br />

internationaler Produktionsstandorte ist die<br />

Luftfracht zu einem integralen Bestandteil internationaler<br />

Logistiksysteme geworden und bildet knapp<br />

40% des Welthandels, gemessen am Wert der Waren,<br />

ab. Insoweit ist der Welthandel in seiner heutigen<br />

Form ohne Luftfrachtverkehr nicht mehr vorstellbar.<br />

Dominanz von Asien, Europa und Nordamerika<br />

Eine besondere Rolle bei der Entwicklung von Welthandel<br />

und Luftfracht spielen vor allem die wirtschaftlichen<br />

Aktivitäten in Asien, den USA und<br />

Europa. Durch vermehrt steigende Handelsaktivitäten<br />

dieser Kontinente ist auch eine steigende Nachfrage<br />

nach Luftfracht zu erwarten. Dies zeigt sich<br />

nach einer kurzfristigen Wachstumsdelle im Jahre<br />

2001 in Folge der weltweiten Rezession und der Terroranschläge<br />

des 11. September mit einem durchschnittlichen<br />

Wachstum von 5,3% p.a. seit dem Jahre<br />

2002. Externe Schocks wie SARS, Irakkrieg oder<br />

ein hoher Ölpreis konnten diesen Wachstumstrend,<br />

anders als beim Personenverkehr, allenfalls nur kurzfristig<br />

beeinflussen. Bei einem durch die WTO langfristig<br />

prognostizierten Welthandelswachstum von<br />

jährlich 7% sehen die mittel- bis langfristigen Prognosen<br />

von Marktteilnehmern für die kommenden<br />

Jahre eine positive Entwicklung für die Luftfracht<br />

voraus. So wie der Welthandel reagiert auch der<br />

Luftfrachtmarkt dynamischer als das Weltwirtschaftswachstum,<br />

d.h. dass die Ausschläge der Wachstumsraten<br />

höher sind. Laut einer Boeing-Analyse ist der<br />

44<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Luftfrachtverkehr im Durchschnitt um das 2,3fache<br />

des Wirtschaftswachstums gestiegen.<br />

Hohe Wachstumsraten erwartet<br />

Für den Luftfrachtverkehr gehen Boeing und Airbus<br />

in ihren Studien (Boeing „Summary Outlook 2008-<br />

2017“ bzw. „Air Cargo Forecast“) von einem weiterhin<br />

weltweit starken Wachstum über die nächsten<br />

17-18 Jahre aus, welches mit 5,8% p.a. deutlich<br />

oberhalb des Passagierverkehrwachstums (5% p.a.)<br />

liegen soll. Diesem positiven Aufwärtstrend steht ein<br />

Preissteigerungspotenzial z.B. durch steigende Kerosinpreise<br />

gegenüber. Dieser Effekt könnte die prognostizierten<br />

hohen Wachstumsraten in negativer<br />

Weise beinträchtigen und abschwächen. Insgesamt<br />

gehen Boeing und Airbus jedoch von einer Verdreifachung<br />

des Luftfrachtverkehrs bis 2025/2026 aus.<br />

Das Wachstum im Cargo-Bereich wird in (RTK)<br />

Revenue Tonne Kilometers oder (FTK) Freight Tonne<br />

Kilometers gemessen, das bedeutet, dass das Gewicht<br />

der Fracht in Tonnen mit der Streckenlänge in<br />

Kilometern multipliziert wird.<br />

Der Motor für diesen Aufschwung in der Luftfrachtbranche<br />

ist laut Boeing vor allem der asiatische<br />

Markt, insbesondere China mit einem prognostizierten<br />

Luftfrachtwachstum von über 11% pro Jahr bis<br />

Luftfrachtverkehr verdreifacht sich<br />

bis 2026 (Prognose)<br />

Frachttonnenkilometer (Milliarden)<br />

550<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

1996<br />

Vergangenheit<br />

1998<br />

-Wachstum 4,6%<br />

2000<br />

2002<br />

2004<br />

2006<br />

2008<br />

Quelle: Airbus Air Cargo Forecast<br />

Prognose<br />

2010<br />

2012<br />

-Wachstum 5,8%<br />

2014<br />

2016<br />

2018<br />

2020<br />

2022<br />

2024<br />

2026


R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Tag und Nacht wird Luftfracht auf die Reise geschickt – rund um den Globus.<br />

2025. Diese große Nachfrage nach Luftfrachtdienstleistungen<br />

resultiert vor allem aus dem prognostizierten<br />

starken Wirtschaftswachstum in China bzw.<br />

im gesamten asiatischen Raum in Höhe von 6,8%<br />

p.a. bzw. 3,4% p.a. über die nächsten 17 Jahre.<br />

Neben diesen makroökonomischen Kennzahlen ist<br />

in der Luftfracht von vielen marktspezifischen Faktoren<br />

auszugehen, die sich in den kommenden Jahren<br />

positiv auf die Wachstumsraten auswirken können.<br />

Die Globalisierung hat wesentlich zur Deregulierung<br />

des internationalen Luftverkehrs beigetragen,<br />

was zu vermehrten Angeboten an Direktverbindungen<br />

und zur weltweiten Verlagerung von Produktionsstätten<br />

in Entwicklungs- und Schwellenländer<br />

führte. Damit verbunden ist eine hohe Nachfrage an<br />

Transportmöglichkeiten bei kürzeren Produktlebenszyklen<br />

der Fracht. Diese positiven Rahmendaten<br />

führen insgesamt aber zu einem zunehmenden<br />

Wettbewerb in der Logistikbranche, der zudem aktuell<br />

durch z.B. Treibstoffpreise und Währungsschwankungen<br />

beinflusst wird.<br />

Interkontinentale und interregionale<br />

Verbindungen<br />

Die zu erwartenden hohen Wachstumsraten des<br />

Luftfrachtverkehrs spiegeln sich nicht gleich stark in<br />

den einzelnen Regionen der Erde wieder. Insoweit<br />

wird es zukünftig Regionen geben, die von dem<br />

Wachstum voraussichtlich ausgeschlossen bleiben.<br />

Bereits heutzutage haben 98% aller Luftfrachtbewegungen<br />

ihren Ursprung in einem der drei Luftfrachtmärkte<br />

Asien, Europa oder Nordamerika. Die interregionalen<br />

Handelsrouten auf diesen Kontinenten<br />

spielen eine wichtige Rolle in der Entwicklung des<br />

Luftfrachtverkehrs, insbesondere in Asien. Eine weitaus<br />

größere Rolle als der asiatische Binnenmarkt<br />

wird jedoch der interkontinentale Luftverkehr einnehmen.<br />

Es wird erwartet, dass in zwei Jahrzehnten<br />

der Anteil des innerasiatischen Handels voraussichtlich<br />

nur bei rund 10% des weltweiten Luftfrachtaufkommens<br />

liegt, während der Anteil der interkontinentalen<br />

Frachttransporte von und nach Asien im<br />

Jahre 2023 bei ca. 62% liegen wird, wobei die aktuellen<br />

Preissteigerungsraten (z.B. steigende Kerosin-<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

45<br />

D


D<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

preise) im Luftfrachtverkehr, diese Entwicklung<br />

abschwächen könnten. Handelspartner für asiatische<br />

Güter sind und bleiben hauptsächlich Nordamerika<br />

und Europa.<br />

Die interkontinentalen Verbindungen zwischen diesen<br />

Luftfrachtmärkten werden überdurchschnittlich<br />

stark wachsen. Während für interkontinentale Verbindungen<br />

ein Wachstum von 8,2% p.a. erwartet<br />

wird, liegt das prognostizierte Wachstum auf interregionalen<br />

Verbindungen bei durchschnittlich 4,2%<br />

p.a. Die geplanten Flugrouten der AeroLogic Flotte<br />

(siehe Kapitel D 5. „Der Leasingnehmer AeroLogic“)<br />

werden gerade diese stark wachsenden Interkontinentalverbindungen<br />

bedienen. Dies kann aus untenstehender<br />

Graphik entnommen werden.<br />

Luftfracht im Vergleich zu anderen<br />

Transportwegen<br />

Der wesentliche Vorteil der Luftfracht gegenüber<br />

anderen Transportmöglichkeiten liegt in der enor-<br />

46<br />

Ø Wachstum p. a. bis 2015<br />

16 %<br />

15 %<br />

14 %<br />

13 %<br />

12 %<br />

11 %<br />

10 %<br />

Quelle: AeroLogic, HSH Nordbank-Branchenstudie 2007<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

men Geschwindigkeit. Der weit größte Teil des Cargovolumens<br />

wird daher auf Langstrecken bewegt.<br />

Die Boeing 777-200LRF (siehe Kapitel D 4. „Die<br />

Anlageobjekte“) ist gerade für diese wachstumsstarken,<br />

interkontinentalen Direktverbindungen konzipiert<br />

worden, um die Fracht schnell und direkt liefern<br />

zu können.<br />

Der Trend geht zur Expressfracht<br />

Aus den genannten Prognosen wird die zunehmend<br />

substantielle Relevanz der Luftfracht in der Weltwirtschaft<br />

offensichtlich. Die Luftfrachtgüter lassen sich<br />

grundsätzlich in drei wesentliche Komponenten einteilen:<br />

■ Expressfracht:<br />

Per Definition ist der entscheidende Faktor bei dieser<br />

Luftfrachtart die Zeit. Die Verkürzung des Time to<br />

Market ist hier gefragt, deswegen spielen andere<br />

Transportmittel hier kaum eine Rolle. Typische Güter<br />

in dieser Kategorie sind Produkte mit kurzen Lebens-<br />

Luftfrachtverkehr wächst zwischen den AeroLogic-Destinationen besonders stark (Prognose)<br />

10,0 %<br />

Nordamerika<br />

-<br />

China<br />

7,1 %<br />

Nordamerika<br />

-<br />

Asien<br />

11,1 %<br />

Europa -<br />

China<br />

9,9 %<br />

Europa -<br />

Asien<br />

15,3 %<br />

Asien -<br />

Europa<br />

13,8 %<br />

China -<br />

Europa<br />

6,7 %<br />

Asien -<br />

Nordamerika<br />

11,3 %<br />

China -<br />

Nordamerika


zyklen wie Handys, Laptops etc., die schnell weltweit<br />

transportiert werden müssen.<br />

■ Spezialfracht:<br />

Bei dieser Frachtkategorie spielen sowohl zeitliche<br />

Faktoren als auch besondere Zusatzleistungen wie<br />

beispielweise die Temperatur eine wichtige Rolle.<br />

Darunter fallen vor allem Tiertransporte, leicht verderbliche<br />

Waren, wie Obst, Blumen etc. sowie stoßund<br />

lichtempfindliche Güter. Auch in diesem Segment<br />

ist die Luftfracht dominierend.<br />

■ Normalfracht:<br />

Unter diese Kategorie fallen sämtliche Frachtgüter,<br />

die keine speziellen Zusatzleistungen zum Transport<br />

benötigen, somit also Standardfracht.<br />

Der Trend geht hin zur Spezial- und vor allem zur<br />

Expressfracht. Mit prognostizierten Wachstumsraten<br />

für die kommenden Jahre von 8,3% p.a. und 12,2%<br />

p.a. überholen sie die Normalfracht mit 2,7% p.a.<br />

um ein Vielfaches. Auch hier gilt China wieder als<br />

Marktführer mit den höchsten Wachstumsraten in<br />

allen drei Bereichen.<br />

AeroLogic beabsichtigt, genau dieses wachstumsträchtige<br />

Segment zu bedienen und mit den von den<br />

Fondsgesellschaften geleasten Frachtflugzeugen vor<br />

allem Expressfracht zu befördern.<br />

Erwartete Dominanz der Großfrachtflugzeuge<br />

Mit der prognostizierten Verdreifachung des Luftfrachtverkehrs<br />

ist mit erhöhter Nachfrage nach<br />

Frachtflugzeugen zu rechnen. Nach Schätzungen<br />

von Boeing und Airbus wird sich die Gesamtzahl der<br />

Frachtflugzeuge in den nächsten 20 Jahren von<br />

1.980 im Jahre 2006 auf 3.890 Frachtflugzeuge bis<br />

ins Jahr 2027 fast verdoppeln. Zeitgleich wird davon<br />

ausgegangen, dass das Segment der kleinen Frachtflugzeuge<br />

von derzeit 42% auf 36% bis ins Jahr<br />

2026 abnehmen wird und dagegen der Anteil der<br />

mittelgroßen bis großen Frachtflugzeuge auf bis zu<br />

33% der Gesamtzahl der Frachtflugzeuge zunehmen<br />

wird.<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Der Trend geht zu Großfrachtflugzeugen wie z.B. der<br />

Boeing 777-200LRF (siehe Kapitel D 4. „Die Anlageobjekte“)<br />

und der für 2009 geplante Boeing 747-8F.<br />

Es wird erwartet, dass sich der Anteil an diesen<br />

Maschinen, welche in der Lage sind mehr als 80 Tonnen<br />

zu transportieren, mit einer jährlichen Wachstumsrate<br />

von 5,4% fast verdreifachen und auf 1.340<br />

Großfrachtflugzeuge im Jahr 2026 anwachsen wird.<br />

Wenn man gemäß Schätzungen von Boeing davon<br />

ausgeht, dass dieser Bedarf an 1.340 Großfrachtern<br />

durch 460 umgebaute Passagiermaschinen zu<br />

Frachtmaschinen gedeckt wird und 250 Großfrachtflugzeuge<br />

aus vergangenen Jahren im Bestand bleiben<br />

ergibt sich ein Bedarf an neuen, effizienteren<br />

Großfrachtmaschinen wie z.B. der Boeing 777-<br />

200LRF in Höhe von 630 Stück.<br />

Dies spricht für starkes Wachstum und eine damit<br />

verbundene, hohe Nachfrage nach den Boeing 777-<br />

200LRF-Modellen.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

47<br />

D


D<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Per Luftfracht unterwegs:<br />

brisante Ersatzteile und dringend benötigte Hilfsgüter<br />

Ein Beispiel für Just-in-time-Lieferung: Bei einem<br />

Automobilzulieferer in Kuala Lumpur, Malaysia<br />

zeigt eine Werkzeugmaschine an, dass eine wichtige<br />

Baugruppe dringend gewechselt werden muss,<br />

um einen folgenschweren Produktionsstillstand<br />

zu vermeiden. Schon zehn Minuten<br />

später löst eine eMail beim süddeutschen<br />

Maschinenhersteller eine Bestellung aus<br />

und zwei Stunden später erreicht das<br />

Ersatzteil per Expresskurier den Frankfurter<br />

Flughafen. Von dort geht es über<br />

Nacht direkt nach Südostasien, wo das<br />

Ersatzteil bereits am nächsten Morgen<br />

eingebaut wird.<br />

Nur ein Beispiel für viele Situationen, die zeigen,<br />

dass Luftfracht in einer Zeit, in der Produktionsstillstände<br />

in einem einzigen Zulieferbetrieb zu Ausfällen<br />

in einer ganzen Branche führen können, nicht<br />

mehr wegzudenken ist.<br />

48<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Der Wunsch nach schnellem Transport steht jedoch<br />

nicht nur hinter Industrieprodukten, sondern ist<br />

auch dann unverzichtbar, wenn nach Katastrophen<br />

schnell geholfen werden muss. Zum Beispiel<br />

wurden nach dem Erdbeben<br />

in der chinesischen Provinz<br />

Sichuan im Mai 2008 mehrere<br />

Hilfstransporte via Luftfracht<br />

durchgeführt und dringend<br />

erwartete Hilfsgüter zu den<br />

Menschen in die Katastrophenregion<br />

geflogen.<br />

Typische mit Luftfracht transportierte<br />

Güter sind außerdem zeitsensible<br />

Poststücke, eilige Medikamente,<br />

kostbare Diamanten, einmalige Kunstwerke oder<br />

exklusive Delikatessen.


Die Boeing 777-200LR – die Passagierversion<br />

4. Die Anlageobjekte<br />

Die Geschichte der Boeing 777-Familie<br />

Die Boeing 777-200 ist das Basismodell der 777-<br />

Familie und weist als zweistrahliges Flugzeug<br />

(„Twinjet“) einen niedrigeren Treibstoffverbrauch<br />

und geringere Wartungs- und Betriebskosten auf als<br />

die vierstrahligen Konkurrenzprodukte.<br />

Der Erstflug des Prototyps fand am 14. Juni 1994<br />

statt. Die Triebwerke der Boeing 777-Familie stammen<br />

von Pratt & Whitney (PW 4000), General Electric<br />

(GE 90) oder Rolls Royce (Trent 800) und waren<br />

von entscheidender Bedeutung bei der Konstruktion<br />

dieses Flugzeuges. Die Triple Seven zählt heute zu<br />

den größten Twinjets der Welt.<br />

Zeitgleich mit der Boeing 777-300ER, ein Basismodell<br />

mit erheblich gesteigerter Reichweite (ER =<br />

Extended Range), wurde im Januar 2000 die Entwicklung<br />

der 777-200LR (LR für „Long range“ – große<br />

Reichweite) dieses Typs beschlossen. Im August<br />

2004 begann der Bau der ersten Boeing 777-200LR,<br />

die ihren Auslieferungstermin am 15. Februar 2005<br />

hatte.<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Boeing 777-200LRF: das Frachtflugzeug<br />

Am 15. November 2004 gab Boeing bekannt, auf<br />

Basis der 777-200LR auch eine Frachtversion mit<br />

großer Frachttür im hinteren Hauptdeck zu entwickeln.<br />

Diese 777F genannte Maschine soll bei einer<br />

Nutzlast von 103 Tonnen eine Reichweite von 9.045<br />

km haben.<br />

Das Boeing 777-Frachtflugzeug hat alle technischen<br />

Neuentwicklungen, welche bei der Konstruktion der<br />

Boeing 777-Familie eingeplant wurden, erhalten.<br />

Unter anderem zählt dazu eines der modernsten<br />

Cockpits, ein Fly-by-wire-Design und ein fortschrittliches<br />

Tragflächendesign mit „raked wingtips“. Bei<br />

der Fly-by-Wire Technologie werden Steuerbefehle<br />

an einen Computer weitergegeben und die beste<br />

Einstellung für den vom Piloten erhaltenen Befehl<br />

errechnet, um so einen möglichst ökonomischen<br />

Flug zu ermöglichen. Darüber hinaus versorgt das<br />

System die Piloten mit allen relevanten Daten und<br />

sendet aufgetretene Fehler an die Bodenstation. So<br />

ist man dort schon vor Landung darüber informiert<br />

welche Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt<br />

werden müssen. Unter raked wingtips versteht<br />

man die Ausstattung der Maschinen mit ca. 2 Meter<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

49<br />

D


D<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

langen abgewinkelten Flügelspitzen, um die Aerodynamik<br />

des Flügels insgesamt zu verbessern. Diese<br />

„raked wingtips“ ermöglichen den Start von einer<br />

kürzeren Startbahn, erhöhen die Steigleistung und<br />

reduzieren den Treibstoffverbrauch.<br />

Das Boeing 777-Frachtflugzeug wird vom derzeit<br />

größten und leistungsfähigsten Triebwerk für Verkehrsflugzeuge<br />

angetrieben, dem General Electric<br />

GE90-110B1L und erreicht damit einen maximalen<br />

Schub von 489 kN. Schub bezeichnet die Antriebskraft<br />

und dient als Kenngröße für die Leistungsfähigkeit<br />

von Strahltriebwerken und Raketentriebwerken.<br />

Der Schub dient der Überwindung des Luftwiderstandes<br />

und der Erdanziehungskraft, er erzeugt den<br />

Vortrieb und beschleunigt den Flugkörper.<br />

Die 777F basiert auf dem 777-200LR Worldliner<br />

Passagierflugzeug und wird auf der gleichen Fertigungsstraße<br />

gebaut wie alle anderen 777-Modelle.<br />

Zu den wesentlichen Änderungen bei der Produktion<br />

des 777-Frachtflugzeuges zählen der Einbau der<br />

Ladeluke des Hauptdecks und des neu entwickelten<br />

Aluminiumbodens. Der Aluminiumboden der Boeing<br />

777F besteht aus einem Stück, ist somit stabiler<br />

und dadurch für Schwerlast besonders geeignet. Des<br />

Eine „Triple Seven“ entsteht – der Blick in die Boeing-Fertigungshalle.<br />

50<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Der Frachtmaschinenmarkt verschiebt<br />

sich zu Gunsten der großen Maschinen<br />

(Prognose)<br />

50 %<br />

40 %<br />

30 %<br />

20 %<br />

10 %<br />

42 %<br />

2006<br />

– 7 %<br />

35 %<br />

2027<br />

Standard-body<br />

34 %<br />

– 4 %<br />

30 %<br />

2006 2027<br />

Medium widebody<br />

24 %<br />

+ 11 %<br />

35 %<br />

2006 2027<br />

Large widebody<br />

Quelle: Boeing Current Market Outlook 2007/Summary Outlook 2008


Weiteren wurde ein verbessertes und leichtes Frachtladesystem<br />

mit integrierten Prüfgeräten, die kontinuierlich<br />

den Betriebszustand des Systems beobachten,<br />

sowie eine feste Frachtabtrennung im vorderen<br />

Abschnitt des Flugzeugs eingebaut.<br />

Weitere Veränderungen des 777-Frachterdesigns<br />

umfassen zum einen die Verstärkung einiger Flugzeugbauteile,<br />

zum anderen ein System zur Verminderung<br />

von Flugbelastungen, das dabei hilft, die<br />

Lasten, die während des Flugs auf das Flugzeug wirken,<br />

zu verteilen. Einige passagierbezogene Bauteile<br />

wie Fenster und Türen wurden entfernt.<br />

Die erste Auslieferung der Frachtversion an Air<br />

France wird planmäßig im 4. Quartal 2008 erfolgen.<br />

Insgesamt wurden bei Boeing bis November 2007<br />

bereits 80 Bestellungen der neuen 777 Frachtversion<br />

von elf Fluggesellschaften aufgegeben. AeroLogic<br />

hat vom Typ Boeing 777-200LRF bereits acht Maschinen<br />

geordert. Die Frachtflugzeuge der Fondsgesellschaften,<br />

welche Ende 2009 (MSN 36004) bzw.<br />

Mitte 2010 (MSN 36198) ausgeliefert werden, führen<br />

zum Ausbau der AeroLogic-Flotte am Heimatflughafen<br />

Leipzig/Halle.<br />

Hohe Frachtkapaziät bei gleichzeitiger<br />

Kosteneffizienz und großer Reichweite<br />

Die Boeing 777-200LRF, als führendes zweistrahliges<br />

Frachtflugzeug, soll zur Zeit eine unübertroffene<br />

Reichweite und Kapazität bei gleichzeitig maximaler<br />

Kosteneffizienz durch zwei verbrauchsarme Triebwerke<br />

aufweisen. Im Gegensatz zu den vierstrahligen<br />

Frachtflugzeugen benötigt die neue Boeing 777F<br />

je Flugstrecke um bis zu 52% weniger Kraftstoff und<br />

verursacht damit – auch aufgrund der geringeren<br />

Wartungs- und Betriebskosten der Triebwerke – etwa<br />

ein Drittel niedrigere Kosten.<br />

Das Hauptdeck bietet Platz für 27 Standardpaletten<br />

(2,5 m x 3,1 m), der untere Frachtraum für weitere<br />

zehn Paletten. Darüber hinaus können dort zusätzlich<br />

17,0 Kubikmeter Großfracht geladen werden.<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Der Blick in den „Bauch“ einer Boeing-Frachtmaschine…<br />

Die „Triple Seven“:<br />

am Welt-Frachtmarkt gefragt<br />

Orderbuch Boeing 777-200LRF<br />

Besteller Bestellungen Optionen<br />

Federal Exp. 15 15<br />

Gecas 12<br />

Deucalion 8<br />

Emirates 8<br />

Qatar Airways 7<br />

China Southern 6<br />

Air France 5 3<br />

Korean Airlines 5<br />

andere 14<br />

Gesamt 80 18<br />

Quelle: Aviation Spezialist Group (2008)<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

51<br />

D


D<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Am Himmel werden zukünftig voraussichtlich die großen Frachtflugzeuge wie die Boeing 777 dominieren.<br />

Die Reichweite dieses Flugzeugs führt zu erheblichen<br />

Einsparungen für Frachtbetreiber: weniger<br />

Stopps und damit verbundene Landegebühren,<br />

weniger Verkehrsaufkommen an den Transferdrehkreuzen,<br />

geringere Kosten beim Frachtumschlag und<br />

kürzere Frachtlieferzeiten. Die Boeing 777-200 LRF<br />

wird dem aktuellsten Lärmstandard entsprechen und<br />

so maximalen Zugang zu Flughäfen mit strengen<br />

Lärmgrenzwerten anbieten können.<br />

Das Boeing 777 Frachtflugzeug und sein<br />

Umfeld<br />

Die Boeing 777-200LFR gilt als Großfrachtflugzeug<br />

(Large Widebody), da es maximal 103,9 Tonnen<br />

über 9.045 km bei einer durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit<br />

von 896 km/h verfrachten kann; die<br />

MD-11F als Großfrachtflugzeug kann dieser Leistung<br />

nicht standhalten: sie kann 91,67 Tonnen über<br />

7.242 km bei einer durchschnittlichen Fluggeschwindigkeit<br />

von 877 km/h transportieren. Die<br />

MD-11F ist ein Frachtflugzeug aus dem Jahr 1990,<br />

hergestellt von dem amerikanischen Flugzeugbauer<br />

52<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

McDonnell Douglas, der 1997 von Boeing übernommen<br />

wurde. Das neuere und effizientere Frachtflugzeug<br />

777-200LRF wird in den nächsten Jahren<br />

die ältere MD-11F ablösen. Auch der für 2009<br />

geplante Airbus 330-200F, welcher bei einer<br />

Geschwindigkeit von 896 km/h 69,3 Tonnen über<br />

7.400 km transportieren kann, wird von der Boeing<br />

777-200LRF übertroffen.<br />

Der Marktführer Boeing<br />

Boeing ist der unbestrittene Marktführer auf dem<br />

Frachtermarkt. Über 90% des gesamten Frachtaufkommens<br />

werden aktuell mit Boeing-Flugzeugen<br />

befördert.<br />

Das Design des 777-Frachtflugzeuges wird seine<br />

nahtlose Integration in bestehende Frachtabläufe<br />

erlauben und die Zusammenarbeit mit den 747-<br />

Frachterflotten ermöglichen, die derzeit fast die<br />

Hälfte der weltweiten Frachtkapazität decken. Die<br />

Frachtbetreiber werden durch die große Ladeluke<br />

des Hauptdecks problemlos die drei Meter hohen


Paletten zwischen den beiden Modellen umladen<br />

können.<br />

Das Konkurrenzunternehmen Airbus hat für 2009<br />

eine Frachtversion des A380 geplant, hat aber laut<br />

aktuellen Presseberichten wegen Lieferverzögerungen<br />

momentan alle weiteren Planungen für den<br />

A380F stillgelegt. Damit ist die Boeing 777-200LRF<br />

auf längere Sicht der Marktführer unter den Großfrachterflugzeugen.<br />

Es wird davon ausgegangen,<br />

dass die Boeing 747-200F und die Boeing 747-400F,<br />

welche bereits seit 37 bzw. 15 Jahren Dienst verrichten,<br />

in den nächsten Jahren durch die neue Boeing<br />

777-200LRF und die für 2009 geplante Boeing 747-<br />

8F abgelöst werden. Die Boeing 747-8F ist ein vierstrahliges<br />

Frachtflugzeug mit noch größerer Ladekapazität<br />

und soll erstmals Ende 2009 ausgeliefert werden.<br />

Diese beiden Maschinen werden prognosegemäß<br />

zusammen auf lange Sicht den Hauptteil des<br />

Luftfrachtaufkommens bedienen.<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Airbus geht davon aus, dass Frachtflugzeuge eine<br />

durchschnittliche Lebensdauer von 35 Jahren aufweisen.<br />

Kleinere Frachtmaschinen haben eine typische<br />

Lebensdauer von 37 Jahren und Passagiermaschinen<br />

werden üblicherweise nach 20 Jahren zu<br />

Frachtmaschinen umgebaut. Im Laufe der nächsten<br />

17 Jahre werden voraussichtlich ca. 83% der aktuellen<br />

Flotte bzw. 1.225 Frachter altersbedingt aus dem<br />

Verkehr gezogen. Demzufolge wird prognosegemäß<br />

davon ausgegangen, dass Großfrachtflugzeuge wie<br />

die 747-400F/ERF oder die MD-11F dann vor allem<br />

durch umgebaute Passagiermaschinen bzw. durch<br />

die dominierenden Frachtmodelle wie die Boeing<br />

777-200LRF und die Boeing 747-8F ersetzt werden.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

53<br />

D


BOEING 777-200LRF<br />

D<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Außenmaße der Boeing 777-200 LRF<br />

64,8 m<br />

10,9 m<br />

Technische Daten des Boeing 777-200LRF-Frachters<br />

Frachtvolumen: Gesamtvolumen: 653 m3 Ladevolumen Hauptdeck: 518 m3 (27 Paletten à 244 x 318 cm)<br />

Ladevolumen Unterdeck: 117,5 m3 (10 Paletten à 244 x 318 cm) plus<br />

Großlast von 17 m3 Auslastungsvermögen: 103,9 metrische Tonnen<br />

Triebwerke: Zwei; Typ: General Electric GE90-110B1L<br />

Schub (max.): 489 kN<br />

Tank-Fassungsvermögen (max.): 181.280 Liter<br />

Startgewicht (max.): 347.450 kg<br />

Reichweite (max.): 9.045 km bei voller Nutzlast von 163 kg/m 3 (z.B. Paris - Hong Kong)<br />

Typische Reisegeschwindigkeit: 896 km/h (bei einer Höhe von 35.000 Fuß/ca. 10.600 m)<br />

54 <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

25,9 m<br />

63,7 m<br />

21,54 m<br />

18,6 m


Palette<br />

2,45 x 3,18<br />

x 3,00 m<br />

19,5 m 3<br />

Unterdeck Palette<br />

11,8 m 3<br />

Bugquerschnitt<br />

Palette<br />

2,45 x 3,18<br />

x 3,00 m<br />

19,5 m 3<br />

9,1 cm<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Hauptdeck<br />

Ladetür<br />

Höhe<br />

3,05 m<br />

Vorderes Unterdeck<br />

70,5 m 3<br />

Hauptdeck<br />

27 Paletten<br />

518 m 3<br />

55<br />

D<br />

22 Paletten à 2,44 x 3,17 x 3,00 m (19,5 m 3 ) 1 Palette à 2,44 x 3,17 x 2,44 m (17,3 m 3 )<br />

4 Paletten à 2,44 x 3,17 x 2,95 m (17,7 m 3 )<br />

* ausgenommen Sperrgut<br />

Ladevolumen gesamt* = 636 m 3<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Hinteres Unterdeck<br />

47 m 3<br />

Sperrgut<br />

17 m 3<br />

10 Paletten à 2,44 x 3,17 x 1,62 m (11,5 m 3 )


D<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

5. Der Leasingnehmer AeroLogic<br />

AeroLogic hat mit den Fondsgesellschaften, der<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 GmbH & Co. KG und der<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 GmbH & Co. KG, jeweils<br />

einen 10-jährigen Leasingvertrag über die Boeing<br />

Frachtmaschinen 777-200LRF mit den Herstellernummern<br />

MSN 36004 und MSN 36198 abgeschlossen.<br />

Bei den Leasingverträgen handelt es sich um<br />

sog. Operating Leasingverträge (d.h. z.B. ohne Andienungsrechte<br />

bzw. Erwerbsoptionen). Insoweit<br />

beschränkt sich die Leistungspflicht der jeweiligen<br />

Fondsgesellschaft allein auf die Gebrauchsüberlassung<br />

der Frachtflugzeuge. AeroLogic ist verpflichtet,<br />

sämtliche direkten und indirekten Kosten zu tragen,<br />

die durch den Betrieb der Frachtflugzeuge anfallen.<br />

Der Leasingnehmer hat insbesondere auf eigene<br />

Rechnung sämtliche Wartungen und Reparaturen<br />

der Frachtflugzeuge zu veranlassen und den vertragsgemäßen<br />

Versicherungsschutz herzustellen und<br />

ununterbrochen aufrecht zu erhalten.<br />

AeroLogic ist ein gemeinsames Unternehmen der<br />

Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH und<br />

der Lufthansa Cargo <strong>AG</strong>, an dem beide Gesellschaften<br />

zu je 50 Prozent beteiligt sind. Die im September<br />

2007 gegründete Gesellschaft ist aus dem bereits<br />

56<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

seit 2004 bestehenden Joint Venture der beiden Partner<br />

hervorgegangen. Zum Unternehmen mit Sitz in<br />

Leipzig/Schkeuditz gehören derzeit rund 20<br />

Beschäftigte. AeroLogic plant pro Jahr Umsatzerlöse<br />

in Höhe von rund EUR 500 Mio. zu generieren und<br />

die Mitarbeiterzahl auf 250 im Jahr 2012 aufzubauen.<br />

Bis 2012 soll die AeroLogic Flotte mindestens<br />

acht geleaste Boeings 777-200LRF umfassen, von<br />

denen die ersten vier im Jahr 2009 zur Auslieferung<br />

anstehen. DHL und Lufthansa beabsichtigen mit der<br />

Flotte vor allem den Warenaustausch zwischen<br />

Asien und Europa zu forcieren. Angeflogen werden<br />

sollen dann beispielsweise Singapur, Shanghai,<br />

Bangkok, Hongkong, Seoul, Dubai und Mailand –<br />

an Wochenenden zudem Chicago und New York.<br />

Die Frachtmaschinen werden im Dezember 2009<br />

MSN 36004 und im Mai 2010 MSN 36198 in Seattle,<br />

USA von Boeing ausgeliefert und anschließend den<br />

Flugbetrieb vom Flughafen Leipzig/Halle aus aufnehmen.<br />

Im Rahmen der Flight Service Agreements (siehe<br />

Kapitel F „rechtliche Angaben“) haben sich DHL<br />

International GmbH, eine 100%ige Tochter der Deutsche<br />

Post Beteiligungen Holding GmbH, und Lufthansa<br />

Cargo <strong>AG</strong> die Kapazität der Frachtmaschinen über<br />

eine Laufzeit von jeweils 10 Jahren von AeroLogic<br />

gesichert. Sie übernehmen auch Vertrieb, Lagerhal-


tung und Warenumschlag. Entsprechend den Anforderungen<br />

beider Partner wird der Flugbetrieb geplant:<br />

Wochentags fliegen die Frachtmaschinen im Express-<br />

Netz von DHL Express vorwiegend asiatische Destinationen<br />

an, am Wochenende ergänzen sie das Angebot<br />

der Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> auch in Richtung Nordamerika.<br />

AeroLogic bedeutet für die Kunden der Mutterunternehmen<br />

mehr Kapazitäten, mehr Flexibilität, ein<br />

vergrößertes Netzwerk und verbesserte Flugzeiten.<br />

In Zeiten eines prognostizierten durchschnittlichen<br />

Wachstums des Frachtflugverkehrs von jährlich<br />

5,8% in den nächsten 20 Jahren ist die Kapazitätssicherung<br />

für DHL International GmbH und Lufthansa<br />

Cargo <strong>AG</strong> im Rahmen der Luftfrachtbeförderungsverträge<br />

(„FSA Agreements“) mit AeroLogic ein wesentlicher<br />

Schritt zur Festigung ihrer Marktposition, insbesondere<br />

vor dem Hintergrund, dass der Motor dieses<br />

Wachstums vor allem im asiatischen Markt zu<br />

finden ist.<br />

Sollte AeroLogic die 10-jährigen Leasingverträge mit<br />

den Fondsgesellschaften nicht erfüllen können, mit<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

dem Ergebnis, dass eine vorzeitige Vertragsbeendigung<br />

eintritt, haben sich DHL International GmbH<br />

und Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> durch Verträge mit den<br />

Fondsgesellschaften („FSA Direct Agreements“ siehe<br />

Kapitel F „Rechtliche Angaben“, Abschnitt 6.4 auf<br />

Seite 109f.) den unmittelbaren Zugriff auf die Kapazitäten<br />

der Frachtmaschinen gesichert und sich im<br />

Gegenzug verpflichtet, für eine ununterbrochene<br />

Leasingratenzahlung Sorge zu tragen. Die DHL International<br />

GmbH und Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> haben<br />

danach die Möglichkeit, unter Beibehaltung der Luftfrachtbeförderungsverträge<br />

(siehe Kapitel F „Rechtliche<br />

Angaben“, Abschnitt 6.3 auf Seite 107f.) die<br />

ursprünglichen Leasingverträge jeweils durch neue<br />

Verträge zu gleichen Konditionen, jedoch mit anderen<br />

für die Fondsgesellschaften akzeptablen Leasingnehmern,<br />

zu ersetzen. Alternativ haben die Joint<br />

Venture Partner die Möglichkeit, selbst als Leasingnehmer<br />

Leasingverträge zu gleichen Konditionen mit<br />

den Fondsgesellschaften abzuschließen. Für den Fall,<br />

dass die FSA Parteien keine Vertragsfortsetzung<br />

anstreben sollten, können die Frachtmaschinen im<br />

vertraglichen Zustand an die Fondsgesellschaften<br />

zurückgegeben werden, allerdings mit der Verpflich-<br />

Ab 2009: Die Frachtdestinationen der AeroLogic ab Airport Leipzig/Halle<br />

Chicago<br />

Quelle: AeroLogic (2008)<br />

New York<br />

East<br />

Midlands<br />

Frankfurt<br />

Leipzig<br />

Mailand<br />

Dubai<br />

Mumbai<br />

Bangkok<br />

Seoul<br />

Nagoya<br />

Shanghai<br />

Hong Kong<br />

Singapur<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

57<br />

D


D<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

tung der FSA Parteien, an die Fondsgesellschaften<br />

Schadensersatz leisten zu müssen. Durch die FSA<br />

Direct Agreements ist ebenso wie durch die ergänzend<br />

vereinbarten Sicherungsabtretungen der Zahlungsansprüche<br />

des Leasingnehmers gegenüber den<br />

FSA-Parteien an die Fondsgesellschaften vertraglich<br />

geregelt, dass diese im Falle einer außerordentlichen<br />

vorzeitigen Vertragskündigung bis zur endgültigen<br />

Optionsausübung der FSA-Parteien so gestellt werden,<br />

als wären die Leasingverträge ordnungsgemäß<br />

erfüllt worden. Der Fall eines Totalverlusts eines<br />

Frachtflugzeugs ist nicht im Rahmen der FSA Direct<br />

Agreements abgedeckt. Insoweit bestehen keine<br />

indirekten oder direkten Zahlungsverpflichtungen<br />

der FSA-Parteien gegenüber den Fondsgesellschaften.<br />

DHL<br />

DHL ist weltweit führend bei internationalen, innovativen<br />

Express- und Logistik-Dienstleistungen aus einer<br />

Hand. DHL bietet gebündeltes Know-how rund um<br />

Express- und Frachttransporte, Kontraktlogistik sowie<br />

internationale Briefsendungen, kombiniert mit globaler<br />

Präsenz und lokaler Kompetenz. Das internationale<br />

Netzwerk von DHL verbindet 220 Länder und Territorien<br />

weltweit. 285.000 Mitarbeiter streben<br />

58<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

danach, mit schnellem und zuverlässigem Service die<br />

Erwartungen der Kunden jeden Tag zu übertreffen.<br />

DHL ist eine Marke im Konzern Deutsche Post Unternehmensgruppe.<br />

Der Konzern erwirtschaftete einen<br />

Umsatz von EUR 63,5 Mrd. im Jahr 2007.<br />

Lufthansa Cargo <strong>AG</strong><br />

Mit einem Transportvolumen von über 1,81 Mio.<br />

Tonnen Fracht- und Postsendungen sowie 8,5 Mrd.<br />

verkauften Frachttonnenkilometern im Jahr 2007 ist<br />

die Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> eines der weltweit führenden<br />

Unternehmen im Transport von Luftfracht. Das<br />

Unternehmen beschäftigt derzeit rund 4.600 Mitarbeiter<br />

weltweit. Der Schwerpunkt der Lufthansa Cargo<br />

<strong>AG</strong> liegt im Airport-Airport-Geschäft. Das Streckennetz<br />

umfasst rund 300 Zielorte, wobei sowohl<br />

Frachtflugzeuge als auch die Frachtkapazitäten der<br />

Lufthansa Passagiermaschinen genutzt werden. Der<br />

Großteil des Cargo-Geschäftes wird über den Flughafen<br />

Frankfurt umgeschlagen, dem größten Frachtflughafen<br />

Europas. Lufthansa Cargo ist ein 100%iges<br />

Tochterunternehmen der Deutschen Lufthansa <strong>AG</strong>.<br />

Der Umsatz belief sich im Geschäftsjahr 2007 auf<br />

rund EUR 2,74 Mrd.


Der Airport Leipzig/Halle: modern und architektonisch gelungen.<br />

6. Leipzig als Flughafenstandort<br />

Flughafen Leipzig/Halle – auf dem Weg zu<br />

einem bedeutenden und modernen<br />

Logistikstandort in Europas<br />

Der Flughafen Leipzig/Halle präsentiert sich dank<br />

konsequenter und marktorientierter Ausbaumaßnahmen<br />

heute als zentrales Drehkreuz, das Schienen-,<br />

Straßen- und Luftverkehr optimal miteinander verbindet.<br />

Er bietet 26 Hektar Gewerbefläche, die teils<br />

mit direktem Vorfeldzugang ausgestattet sind, freie<br />

Ansiedlungsflächen für Unternehmen der Luftverkehrs-<br />

und Logistikindustrie sowie eine direkte<br />

Anbindung an Schiene und Straße. Des Weiteren<br />

verfügt der Flughafen über ein Parallelbahnsystem<br />

mit zwei 3.600 Meter langen Start- und Landebahnen<br />

und über ausreichend viele Landerechte (Slots).<br />

Der Flughafen zeichnet sich durch eine ideale verkehrsgeographische<br />

Lage im Zentrum Europas, eine<br />

direkte Anbindung des Passagier- und Frachtbereiches<br />

an das transeuropäische Autobahn- und Schienennetz,<br />

sowie die Möglichkeit des 24-Stunden-<br />

Betriebes aus. Dementsprechend entwickelt er sich<br />

zu einem bedeutenden Logistikstandort in Europa,<br />

von wo aus die stark wachsenden Märkte, insbesondere<br />

in Osteuropa und in Asien erschlossen werden<br />

können.<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Diese überzeugenden Standortvorteile sowie die<br />

Möglichkeit des 24-Stunden-Betriebes und die<br />

Genehmigung von Starts und Landungen an 365<br />

Tagen im Jahr waren vor allem die ausschlaggebenden<br />

Gründe dafür, dass sich die Deutsche Post<br />

Unternehmensgruppe dazu entschied, ihr europäisches<br />

DHL-Drehkreuz am Flughafen Leipzig/Halle<br />

zu errichten. Mit einer Gesamtinvestitionssumme<br />

von ca. 300 Mio. EUR an dem neuen Logistikstandort<br />

ist der Ausbau des Flughafens und die Schaffung<br />

von bis zu ca. 3.500 neuen Arbeitsplätzen direkt bei<br />

der DHL geplant. Es wird nach heutigen Schätzungen<br />

davon ausgegangen, dass mit der Ansiedlung<br />

von DHL weitere 7.000 Arbeitsplätze bei Lieferanten<br />

und Dienstleistern bis zum Jahre 2012 entstehen.<br />

Mit der Ansiedlung dieses weltweit führenden<br />

Express- und Logistikunternehmens wird Leipzig zu<br />

einem der wichtigsten Frachtflughäfen Europas aufsteigen.<br />

Bis 2012 soll nach DHL-Planungen das von<br />

Brüssel nach Leipzig verlagerte Umschlagszentrum<br />

seine volle Leistung mit jährlich 600.000 t erreichen.<br />

Damit würde der Flughafen Leipzig/Halle zum<br />

wichtigsten DHL-Knotenpunkt noch vor Hong Kong<br />

(Asien) aufsteigen.<br />

Nachdem der Testbetrieb im Herbst 2007 abgeschlossen<br />

wurde, hat DHL ihr neues europäisches<br />

Luftfrachtdrehkreuz am 26. Mai 2008 in Betrieb<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

59<br />

D


D<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Der neue Terminal am Flughafen Leipzig/Halle<br />

genommen und in ihr bestehendes DHL-Netzwerk<br />

von mehr als 120.000 Zielen in 220 Ländern integriert.<br />

Im Moment starten und landen pro Tag und Nacht<br />

60 DHL-Maschinen auf dem Flughafen Leipzig/Halle,<br />

bis 2012 sollen es 80 Maschinen sein. Pro Tag<br />

werden bereits mehr als 1.500 Tonnen Fracht umgeschlagen<br />

und im Laufe der Zeit wird sich dies auf<br />

3.000 Tonnen steigern. Durch den Ausbau des<br />

Frachtgeschäftes sollen jährlich bis zu 124.000 Flugbewegungen<br />

stattfinden, 40 Prozent davon in den<br />

Nachtstunden.<br />

60<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Durch die Ansiedlung der global agierenden Frachtlinie<br />

AeroLogic wird Leipzig/Halle als wichtigster<br />

Logistikstandort in der Region weiter gestärkt und<br />

hunderte direkte sowie indirekte Arbeitsplätze entstehen.<br />

Des Weiteren ist beabsichtigt, ein Logistikzentrum<br />

mit einer Investitionssumme von ca. EUR<br />

25 bis 30 Mio. zu errichten. Dieses soll eine Jahreskapazität<br />

von 170.000 Tonnen aufweisen und von<br />

der Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> genutzt werden.<br />

Der Wirtschaftsstandort Leipzig<br />

Seit Jahrhunderten profitiert der Standort Leipzig von<br />

seiner strategisch günstigen Lage im Netz der transeuropäischen<br />

Verkehrswege. Der kontinuierliche<br />

Ausbau des Flughafens bildet inzwischen die Grundlage<br />

dafür, dass die mitteldeutsche Region über ein<br />

leistungsfähiges Tor zu den globalen Touristik- und<br />

Wirtschaftsmärkten verfügt.<br />

Der Wirtschaftsstandort Leipzig hat wesentliche Vorteile<br />

zu bieten. Dabei wären vor allem zu nennen:<br />

eine zentrale Verkehrsanbindung, Marktpotenzial,<br />

die Nähe zu wichtigen Abnehmern und die Präsenz<br />

von Zulieferern. Diese genannten Eigenschaften tragen<br />

in hohem Maße zur wirtschaftlichen Entwicklung<br />

der gesamten Region bei.<br />

In einem Umkreis von 100 Kilometern um den Flughafen<br />

Leipzig/Halle leben 6,8 Millionen Menschen.<br />

Hier konzentriert sich auch ein bedeutender Teil der<br />

Industrieansiedlungen und der Wirtschaftskraft der<br />

umliegenden Bundesländer. Beispielsweise ist die<br />

Leipziger Messe ein Unternehmen mit über 800-jähriger<br />

Geschichte und gilt als älteste Messe der Welt.<br />

Diese überzeugenden Standortvorteile verbunden mit<br />

dem stetigen Ausbau des Flughafens Leipzig zu dem<br />

drittwichtigsten Frachtflughafen Deutschlands und<br />

der Schaffung eines der modernsten Frachtzentren,<br />

sind vor allem Gründe dafür, dass sich viele Unternehmen,<br />

wie beispielsweise der weltweit größte<br />

Internetbuchhändler Amazon, Quelle, Porsche, BMW<br />

und weitere Unternehmen der Logistik-, Solar- und<br />

Chemiebranche rund um Leipzig angesiedelt haben.


Das neue Logistikzentrum von DHL am Flughafen Leipzig/Halle<br />

7. Amentum<br />

Amentum ist ein im Jahre 2005 gegründetes Joint<br />

Venture der HSH Nordbank <strong>AG</strong> und und der AVG<br />

Irish Leasing Limited. Die DAL Deutsche Anlagen-<br />

Leasing GmbH & Co. KG hält mittelbar über ihre<br />

Tochtergesellschaft AVG Irish Leasing Ltd. 40% der<br />

Gesellschaftsanteile an Amentum und ist ein führendes<br />

europäischen Unternehmen für Leasingdienstleistungen.<br />

Die HSH Nordbank <strong>AG</strong> hält die restlichen<br />

60% der Gesellschaftsanteile an Amentum. Sie<br />

ist die Landesbank der Hansestadt Hamburg sowie<br />

Schleswig-Holsteins und gehört zu den international<br />

führenden Geschäftsbanken.<br />

Amentum wird als Asset Manager die Flugzeuge<br />

betreuen, alle Wartungsarbeiten und Rechte und<br />

Pflichten aus dem Leasingvertrag kontrollieren<br />

sowie nach Ablauf des Lease mit AeroLogic für die<br />

Anschlussmietperiode den Remarketing-Service<br />

und den sich daran anschließenden Verkauf der<br />

Frachtflugzeuge für die Fondsgesellschaften durchführen.<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Das Unternehmen bündelt Know How in den<br />

Bereich Leasingdienstleistung und Luftfahrtindustrie.<br />

Die technischen Mitarbeiter von Amentum betreuen<br />

seit mehreren Jahren unterschiedliche Flugzeugtypen.<br />

Der überwiegende Teil der Beschäftigten war<br />

zuvor bei Lufthansa Technik bzw. bei Flugzeugherstellern<br />

tätig. Damit zeigt sich, dass fundierte Kenntnisse<br />

sowohl im technischen Bereich, als auch im<br />

administrativen (Leasingvertragsabwicklung) Bereich<br />

vorhanden sind.<br />

An der Spitze des Unternehmens stehen Christian<br />

Hatje und Michael Simpson, die zusammen 27 Jahre<br />

Berufserfahrung in anspruchsvollen und verantwortlichen<br />

Positionen im technischen Asset<br />

Management Bereich, als auch im großvolumigen<br />

internationalem Flugzeugleasinggeschäft vorweisen<br />

können.<br />

Herr Hatje war in seinem beruflichen Werdegang 15<br />

Jahre in führenden Positionen im Marketing und im<br />

Asset Management Bereich bei namhaften Luftfahrtunternehmen,<br />

wie beispielsweise der Lufthansa<br />

Technik und der Lufthansa Consulting, sowie für Air-<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

61<br />

D


D<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Amentum ist unter anderem für die Kontrolle der Einhaltung der Wartungsintervalle verantwortlich.<br />

bus Industry bzw. Daimler Benz Aerospace Capital<br />

Ltd., tätig. Herr Simpson kann 12 Jahre Berufserfahrung<br />

im grenzüberschreitenden Leasing Umfeld aufweisen<br />

und hat sich im Speziellen auf steueroptimierte<br />

Leasingstrukturen spezialisiert.<br />

Bei Amentum findet sich ein breit gefächertes Spektrum<br />

an Experten aus der Flugzeugindustrie, der<br />

Finanzbranche, aus Beratungsunternehmen und aus<br />

der Leasingbranche, wodurch ein Team entstanden<br />

ist, welches ihren Kunden gebündeltes technisches<br />

Know How, ein weltweites Netzwerk, Innovativität<br />

und Kreativität zur Verfügung stellen kann.<br />

62<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Beteiligungsstruktur der Amentum Ltd.<br />

Deutsche<br />

Leasing<br />

60%<br />

100%<br />

DAL<br />

AVG Irish<br />

Leasing<br />

40%<br />

Amentum<br />

Capital<br />

40%<br />

60%<br />

HSH<br />

Nordbank


WIRTSCHAFTLICHE<br />

ANGABEN<br />

E


E<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Prognoserechnungen basieren auf einem vom Anbieter erstellten und<br />

computergestützten finanzwirtschaftlichen Rechenmodell. Darin werden der Investitions- und Finanzierungsplan<br />

der Fondsgesellschaft sowie deren Prognoserechnungen rechnerisch in USD abgebildet. Die darauf<br />

beruhenden Planbilanzen nach HGB sind in EUR (mit einem unterstellten Kurs von 1 EUR = 1,55 USD) ausgewiesen.<br />

Die Anbieterin verweist ausdrücklich auf den Prognosecharakter sämtlicher Berechnungen dieses<br />

Abschnitts. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet; Rundungsdifferenzen sind daher nicht zu vermeiden.<br />

Hinsichtlich der Fremdfinanzierungskonditionen wird auf die Seiten 68f. verwiesen.<br />

1. Mittelverwendung und Mittelherkunft (Prognose)<br />

Mittelverwendung <strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamtinvestitionskosten Eigenfonds<br />

2 KG fonds 3 KG kapital<br />

in USD in USD in USD in % in %<br />

1 Flugzeugkaufpreis 166.000.000 168.000.000 334.000.000<br />

2 Nebenkosten des Erwerbs 267.768 387.093 654.860<br />

Erwerbskosten 166.267.768 168.387.093 334.654.860 88,98% 183,88%<br />

3 Prospekt- und Marketingvergütung 1.085.448 1.098.552 2.184.000 0,58% 1,20%<br />

4 Vergütung für die Platzierungsgarantie 904.540 915.460 1.820.000 0,48% 1,00%<br />

5 Vergütung für die Fremdkapitalvermittlung 1.655.010 1.674.990 3.330.000 0,89% 1,83%<br />

6 Konzeptionsvergütung 2.125.669 2.151.331 4.277.000 1,14% 2,35%<br />

7 Fondsgeschäftsführungskosten<br />

und Haftungsvergütungen 162.817 164.783 327.600 0,09% 0,18%<br />

8 Fondsverwaltungskosten 180.908 183.092 364.000 0,10% 0,20%<br />

9 Vergütungen an Anbieterseite gesamt 6.114.392 6.188.208 12.302.600 3,27% 6,76%<br />

10 Eigenkapitalvermittlungsvergütung 9.045.400 9.154.600 18.200.000 4,84% 10,00%<br />

11 Vermittlungsvergütung für die Kaufverträge 1.659.980 1.680.020 3.340.000 0,89% 1,84%<br />

12 Rechtsberatungskosten 298.200 301.800 600.000 0,16% 0,33%<br />

13 Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs 20.000 20.000 40.000 0,01% 0,02%<br />

14 Vergütung für die Fremdkapitalarrangierung 735.560 744.440 1.480.000 0,39% 0,81%<br />

15 Kosten der Flugzeugverwaltung (Initialvergütung) 20.000 20.000 40.000 0,01% 0,02%<br />

16 Nebenkosten der Vermögensanlage gesamt 11.779.140 11.920.860 23.700.000 6,30% 13,02%<br />

17 Liquiditätsreserve 2.761.900 2.683.639 5.445.540 1,45% 2,99%<br />

Investitionsvolumen inklusive Agio 186.923.200 189.179.800 376.103.000 100,00% 206,65%<br />

18 nachrichtlich: fondsabhängige Kosten (Zeilen: 9+16) 17.893.532 18.109.068<br />

Mittelherkunft in USD in USD in USD in % in %<br />

19 Eigenkapital<br />

Beteiligungskapital nominal 90.454.000 91.546.000 182.000.000 48,39% 100,00%<br />

Agio 4.522.700 4.577.300 9.100.000 2,42% 5,00%<br />

Gründungskapital 1.500 1.500 3.000 0,00% 0,00%<br />

Summe Eigenkapital 94.978.200 96.124.800 191.103.000 50,81% 105,00%<br />

20 Fremdkapital<br />

Langfristige Bankdarlehen 91.945.000 93.055.000 185.000.000 49,19% 101,65%<br />

Finanzierungsvolumen inklusive Agio 186.923.200 189.179.800 376.103.000 100,00% 206,65%<br />

64<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2


1. Erläuterungen zum Investitions- und<br />

Finanzierungsplan der <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />

2 GmbH & Co. KG und<br />

der <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 GmbH &<br />

Co. KG<br />

Mittelverwendung<br />

Flugzeugkaufpreis (Pos. 1)<br />

Die von den Fondsgesellschaften abgeschlossenen<br />

Kaufverträge weisen Basiskaufpreise für die Frachtflugzeuge<br />

in Höhe von USD 166,0 Mio. (MSN<br />

36004) bzw. USD 168,0 Mio. (MSN 36198) aus, die<br />

jeweils bereits von AeroLogic georderte Sonderausstattungen<br />

oder Spezialausführungen („optional features“)<br />

im Gesamtbetrag von rd. USD 2,3 Mio. und<br />

etwaige weitere aufpreispflichtige Modifikationen<br />

der Flugzeugspezifikationen bis zu einem Gesamtbetrag<br />

von USD 250.000 inkludieren. Nur mit Zustimmung<br />

der Fondsgesellschaften kann AeroLogic<br />

weitere aufpreispflichtige Modifikationen in Auftrag<br />

geben.<br />

Die Verkäuferin Deucalion kann einen Preiszuschlag<br />

fordern, wenn der Hersteller Boeing seinerseits den<br />

Lieferpreis anpasst. Die maximal mögliche Kaufpreiserhöhung<br />

der Fondsgesellschaften errechnet<br />

sich in Abhängigkeit von dem Zinssatz der Fremdfinanzierung<br />

und dem von AeroLogic akzeptierten<br />

höchstmöglichen Zuschlag zur Leasingrate. Bei dem<br />

kalkulatorisch angenommenen USD-Swapsatz von<br />

4,9% p.a. errechnet sich für die Flugzeugfonds 2 KG<br />

ein Kaufpreiszuschlag von höchstens rd. USD 1,9<br />

Mio. und für die Flugzeugfonds 3 KG ein Kaufpreiszuschlag<br />

von höchstens rd. USD 2,1 Mio. Kaufpreismehrungen<br />

werden vorrangig über eine erhöhte<br />

Darlehensbeanspruchung und ggf., soweit die eingeräumten<br />

Kredithöchstbeträge überschritten werden<br />

sollten, über eine Beanspruchung der geplanten<br />

Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaften finanziert.<br />

Nebenkosten des Erwerbs (Pos. 2)<br />

Die Nebenkosten des Erwerbs umfassen die für die<br />

planmäßigen Auslieferungszeitpunkte kalkulierten<br />

Kreditbereitstellungs- und Avalprovisionen der finan-<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

zierenden Banken. Die Avalprovisionen betreffen<br />

die von den Fondsgesellschaften zu stellenden Bankavale<br />

im Gesamtbetrag von USD 10,0 Mio. je<br />

Frachtflugzeug. Empfänger der Avalprovisionen in<br />

Höhe von 0,75% p.a. der zu stellenden Bankavale<br />

ist die Deutsche Bank <strong>AG</strong>. Die Fondsgesellschaften<br />

können diesbezüglich auf Kreditvereinbarungen mit<br />

der Deutsche Bank <strong>AG</strong> zurückgreifen.<br />

Die ausgewiesenen Beträge beider Kostenpositionen<br />

erhöhen sich im Fall einer Lieferverzögerung.<br />

Prospekt- und Marketingvergütung (Pos. 3)<br />

Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> wurde von den Fondsgesellschaften<br />

mit der Erstellung eines Marketingkonzepts und<br />

eines zum Vertrieb zugelassenen Verkaufsprospekts<br />

beauftragt. Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong><br />

von jeder Fondsgesellschaft eine einmalige Vergütung<br />

in Höhe von 1,2% des jeweils endgültig<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit Platzierungsschluss<br />

zur Zahlung fällig; Abschlagszahlungen<br />

auf den Vergütungsanspruch kann die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> entsprechend<br />

des dann erreichten Platzierungsstandes<br />

unter Berücksichtigung der aufgrund von Einzahlungen<br />

von Anlegern bestehenden Liquiditätslage der<br />

jeweiligen Fondsgesellschaft verlangen.<br />

Vergütung für die Platzierungsgarantie (Pos. 4)<br />

Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> garantiert den Fondsgesellschaften,<br />

dass zum Platzierungsschluss ein Kommanditkapital<br />

in Höhe von USD 90.454.000 Mio. zzgl. 5% Agio<br />

(Flugzeugfonds 2 KG) bzw. in Höhe von USD<br />

91.546.000 Mio. zzgl. 5% Agio (Flugzeugfonds 3<br />

KG) durch Anleger übernommen, d.h. rechtsverbindlich<br />

gezeichnet wurde. Für die Erfüllung der<br />

Einzahlungsverpflichtungen der Anleger steht die<br />

<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> hingegen nicht ein.<br />

Für die Übernahme der Platzierungsgarantie erhält<br />

die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> von jeder Fondsgesellschaft eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 1% des jeweils endgültig<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit<br />

Platzierungsschluss zur Zahlung fällig; Abschlags-<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

65<br />

E


E<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

zahlungen auf den Vergütungsanspruch kann die<br />

<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> entsprechend des dann erreichten Platzierungsstandes<br />

unter Berücksichtigung der aufgrund<br />

von Einzahlungen von Anlegern bestehenden Liquiditätslage<br />

der jeweiligen Fondsgesellschaft verlangen.<br />

Vergütung für die Fremdkapitalvermittlung (Pos. 5)<br />

Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> wurde von den Fondsgesellschaften<br />

beauftragt Kredite auf USD-Basis in dem durch das<br />

Finanzierungskonzept der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />

festgelegten Umfang zu vermitteln und die<br />

Kreditverhandlungen im Namen und im Auftrag der<br />

Fondsgesellschaften zu begleiten. Für ihre Leistungen<br />

erhält die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> von jeder Fondsgesellschaft<br />

eine einmalige Vergütung in Höhe von 1,8% der<br />

jeweils vermittelten Kredite zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer, soweit die Leistung umsatzsteuerpflichtig<br />

ist. Die Kreditvermittlungsvergütung ist<br />

jeweils mit Abschluss des Darlehensvertrages, spätestens<br />

jedoch am 31.12.2008, zur Zahlung fällig;<br />

Abschlagszahlungen auf den Vergütungsanspruch<br />

kann die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> entsprechend des dann erreichten<br />

Platzierungsstandes unter Berücksichtigung der<br />

aufgrund von Einzahlungen von Anlegern bestehenden<br />

Liquiditätslage der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />

verlangen.<br />

Konzeptionsvergütung (Pos. 6)<br />

Ferner wurde die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> von den Fondsgesellschaften<br />

beauftragt, die wirtschaftliche, steuerliche<br />

und rechtliche Konzeption für ein in Deutschland<br />

platzierungsfähiges Beteiligungsangebot, einschließlich<br />

eines endgültigen Finanzierungskonzeptes, zu<br />

erarbeiten. Für die Erbringung der Konzeptionsleistungen<br />

erhält die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> von jeder Fondsgesellschaft<br />

eine einmalige Vergütung in Höhe von 2,35%<br />

des jeweils endgültig gezeichneten Kommanditkapitals<br />

zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die <strong>DCM</strong><br />

<strong>AG</strong> verwendet die ihr zufließende Vergütung zum<br />

Teil zur Bezahlung der von ihr im Rahmen der Konzeption<br />

beauftragten Dienstleister, z.B. Gutachter,<br />

Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer. Die<br />

Konzeptionsvergütung ist mit Platzierungsschluss zur<br />

Zahlung fällig; Abschlagszahlungen auf den Vergü-<br />

66<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

tungsanspruch kann die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> entsprechend des<br />

dann erreichten Platzierungsstandes unter Berücksichtigung<br />

der aufgrund von Einzahlungen von Anlegern<br />

bestehenden Liquiditätslage der jeweiligen<br />

Fondsgesellschaft verlangen.<br />

Fondsgeschäftsführungskosten und Haftungsvergütungen<br />

(Pos. 7)<br />

Die Komplementäre der Fondsgesellschaften erhalten<br />

jeweils für ihre Geschäftsführungsleistungen in<br />

der Platzierungsphase eine einmalige Vergütung in<br />

Höhe von jeweils 0,02% des jeweils endgültig<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH und<br />

Herr Johann Deinböck erhalten als geschäftsführende<br />

Kommanditisten von beiden Fondsgesellschaften<br />

für die Übernahme der Geschäftsführung in der Platzierungsphase<br />

eine Vergütung in Höhe von jeweils<br />

0,1% (<strong>DCM</strong> Service GmbH) bzw. jeweils 0,05%<br />

(Herr Johann Deinböck) des jeweils endgültig<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Ab dem 01.01.2009 erhalten<br />

die Komplementäre jeweils eine laufende jährliche<br />

Geschäftsführungsvergütung in Höhe von USD<br />

50.000 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die<br />

laufende Geschäftsführungstätigkeit der <strong>DCM</strong> Service<br />

GmbH in den beiden Fondsgesellschaften ab<br />

dem 01.01.2009 ist mit ihrer jeweiligen laufenden<br />

Verwaltungsvergütung abgegolten.<br />

Die Komplementäre der Fondsgesellschaften erhalten<br />

für die Übernahme des Haftungsrisikos in der<br />

Platzierungsphase eine Vergütung in Höhe von<br />

0,01% des jeweils endgültig gezeichneten Kommanditkapitals<br />

sowie ab dem 01.01.2009 eine laufende<br />

jährliche Vergütung in Höhe von jeweils USD 5.000.<br />

Fondsverwaltungskosten (Pos. 8)<br />

Die Fondsgesellschaften haben die <strong>DCM</strong> Service<br />

GmbH mit der Durchführung der Fondsverwaltung<br />

beauftragt. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH ist u.a. verantwortlich<br />

für die ständige administrative Betreuung<br />

der Einzelbeteiligungen in Abstimmung mit dem<br />

Treuhänder, die Vorbereitung und administrative<br />

Abwicklung der Auszahlungen und die Vorbereitung


und Abwicklung der Gesellschafterversammlungen.<br />

Die <strong>DCM</strong> Service GmbH ist berechtigt, die Fondsverwaltungsaufgaben<br />

teilweise oder vollständig<br />

durch Dritte erfüllen zu lassen. Die <strong>DCM</strong> Service<br />

GmbH erhält von jeder Fondsgesellschaft für ihre<br />

Leistungen in der Platzierungsphase eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 0,2% des jeweils endgültig<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer, die mit Platzierungsschluss zur<br />

Zahlung fällig ist. Abschlagszahlungen auf den Vergütungsanspruch<br />

kann die <strong>DCM</strong> Service GmbH entsprechend<br />

des dann erreichten Platzierungsstandes<br />

unter Berücksichtigung der aufgrund von Einzahlungen<br />

von Anlegern bestehenden Liquiditätslage der<br />

jeweiligen Fondsgesellschaft verlangen.<br />

Ab dem 01.01.2009 erhält sie von jeder Fondsgesellschaft<br />

für ihre Tätigkeit, einschließlich ihrer<br />

Geschäftsführungsleistungen, eine laufende jährliche<br />

Vergütung in Höhe von jeweils USD 130.000<br />

zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die laufende<br />

Vergütung ist in zwei gleichen halbjährlichen Raten<br />

jeweils zum 01.01. und zum 01.07. eines Jahres<br />

zahlungsfällig.<br />

Eigenkapitalvermittlungsvergütung (Pos. 10)<br />

Für die Vermittlung des Eigenkapitals der jeweiligen<br />

Fondsgesellschaft erhalten die die Anteile vermittelnden<br />

Banken (die Deutsche Bank <strong>AG</strong>, die Deutsche<br />

Bank Privat- und Geschäftskunden <strong>AG</strong>, Frankfurt am<br />

Main, die Berliner Bank <strong>AG</strong> & Co. KG), von der<br />

jeweiligen Fondsgesellschaft eine Vergütung in Höhe<br />

von 5% des jeweils vermittelten Kommanditkapitals<br />

sowie die von den Fondsgesellschaften vereinnahmten<br />

Agiobeträge in Höhe von 5%. Sollte die Gesamtzeichnungssumme<br />

durch die vermittelnden Banken<br />

nicht bis zum 31.12.2008 im Alleinvertrieb platziert<br />

worden sein, erfolgt eine Weiterplatzierung des<br />

noch nicht gezeichneten Kommanditkapitals durch<br />

die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>. In diesem Fall erhält die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> von<br />

den Fondsgesellschaften ebenfalls eine Eigenkapitalvermittlungsvergütung<br />

in Höhe von 5% des jeweils<br />

vermittelten Kommanditkapitals sowie die von den<br />

Fondsgesellschaften vereinnahmten Agiobeträge in<br />

Höhe von 5%. Die Eigenkapitalvermittlungsvergü-<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

tung der vermittelnden Banken ist zwei Wochen<br />

nach Zugang der Abrechnung, jedoch nicht vor Eingang<br />

des ersten Teilbetrages der Gesamtzeichnungssumme<br />

des jeweiligen Anlegers sowie des vollen<br />

Agios auf dem Einzahlungskonto zur Zahlung fällig.<br />

Vermittlungsvergütung für die Kaufverträge (Pos. 11)<br />

Die DVB Bank <strong>AG</strong>, Frankfurt, hat sich gegenüber<br />

den Fondsgesellschaften verpflichtet, den Abschluss<br />

der Kaufverträge über die vermieteten Frachtflugzeuge<br />

zu vermitteln. Die DVB <strong>AG</strong> erhält hierfür von<br />

jeder Fondsgesellschaft eine Vermittlungsprovision<br />

in Höhe von 1% des jeweiligen Flugzeugkaufpreises<br />

zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />

ist fällig mit vollständigem Zufluss des Kommanditkapitals<br />

bei der jeweiligen Fondsgesellschaft, spätestens<br />

jedoch mit Lieferung des jeweiligen Frachtflugzeuges.<br />

Die DVB <strong>AG</strong> hat eine Abschlagszahlung auf<br />

diese Vergütungen in Höhe von jeweils USD<br />

150.000 je Frachtflugzeug mit Abschluss der Kaufverträge<br />

bereits erhalten. Hierfür wurden von den<br />

Fondsgesellschaften Darlehensmittel der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> in<br />

Anspruch genommen. Die beanspruchten Darlehen<br />

samt Zinsen in Höhe von 7% p.a. sind von den<br />

Fondsgesellschaften aus den zufließenden Kommanditeinlagen<br />

(aus der ersten Teilzahlung der Anleger,<br />

vgl. nachfolgend „Mittelherkunft“) zurück zu führen.<br />

Rechtsberatungskosten (Pos. 12)<br />

Ausgewiesen werden die den Fondsgesellschaften in<br />

der Initialphase entstehenden Kosten für die Beauftragung<br />

der Anwälte in geschätzter Höhe von insgesamt<br />

USD 600.000.<br />

Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

(Pos. 13)<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für seine<br />

Leistungen in der Platzierungs- und Investitionsphase<br />

von jeder Fondsgesellschaft eine einmalige Vergütung<br />

in Höhe von jeweils 0,02% des jeweils endgültig<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer, mindestens jedoch von<br />

beiden Fondsgesellschaften zusammen eine Gesamtvergütung<br />

von USD 40.000 zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütungen sind mit Platzie-<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

67<br />

E


E<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

rungsschluss zur Zahlung fällig. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

kann Abschlagszahlungen auf den<br />

Vergütungsanspruch nach Erbringung der ersten Teilzahlung<br />

auf die Gesamtzeichnungssumme durch die<br />

Anleger entsprechend des dann erreichten Platzierungsstandes<br />

verlangen.<br />

Vergütung für die Fremdkapitalarrangierung (Pos. 14)<br />

Die finanzierenden Banken erhalten für die Arrangierung<br />

der von den Fondsgesellschaften beanspruchten<br />

Darlehen einmalige Vergütungen. Die<br />

Vergütungen belaufen sich auf 0,8% bezogen auf<br />

den jeweils beanspruchten Darlehensbetrag und<br />

sind mit Abschluss der Kreditverträge in 2008 zur<br />

Zahlung fällig.<br />

Kosten der Flugzeugverwaltung (Initialvergütung)<br />

(Pos. 15)<br />

Für die Aufwendungen des Asset Managers Amentum<br />

Capital Ltd. zur Einrichtung des Leasingvertragsmanagements<br />

entstehen den Fondsgesellschaften<br />

einmalige Kosten in Höhe von jeweils USD 20.000,<br />

die drei Monate vor Auslieferung des jeweiligen<br />

Frachtflugzeugs zur Zahlung fällig sind. Für Zwecke<br />

der Ergebnisprognose gilt der Gesamtbetrag von<br />

USD 40.000 als im Jahr 2008 abgeflossen.<br />

Mittelherkunft<br />

Eigenkapital (Pos. 19)<br />

Die Fondsgesellschaften planen, ihr derzeitiges<br />

Kommanditkapital in Höhe von jeweils USD 1.500<br />

um nominal USD 90.454.000 (Flugzeugfonds 2 KG)<br />

zzgl. 5% Agio bzw. um nominal USD 91.546.000<br />

(Flugzeugfonds 3 KG) zu erhöhen. Die Zeichnungssumme<br />

der Anleger inklusive Agio ist an zwei Einzahlungsterminen<br />

mit Teilbeträgen zur Zahlung fällig.<br />

Anleger, die einschließlich bis zum 17.10.2008<br />

ihr Beteiligungsangebot abgegeben haben, haben<br />

am 13.11.2008 eine erste Teilzahlung in Höhe von<br />

30% der Gesamtzeichnungssumme zzgl. des Gesamtbetrages<br />

des Agios zu leisten. Bei Anlegern, die<br />

ihr Beteiligungsangebot vom 18.10.2008 bis zum<br />

31.12.2008 abgegeben haben, ist die erste Teilzahlung<br />

am 29.01.2009 fällig. Für den Fall einer Verlän-<br />

68<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

gerung der Zeichnungsfrist über den 31.12.2008<br />

hinaus, sind die Anleger, welche ihr Beteiligungsangebot<br />

im Jahr 2009 abgegeben haben, verpflichtet,<br />

die erste Teilzahlung 21 Tage nach Abgabe der Beitrittserklärung<br />

zu leisten, frühestens jedoch drei<br />

Bankarbeitstage nach Erhalt der Mitteilung über die<br />

Annahme des Beteiligungsangebots. Die zweite Teilzahlung<br />

in Höhe von 70% der Gesamtzeichnungssumme<br />

ist am 15.10.2009 zur Zahlung fällig; für<br />

den Fall einer Verlängerung der Zeichnungsfrist sind<br />

die ihr Beteiligungsangebot in 2009 abgebenden<br />

Anleger verpflichtet, den zweiten Teilbetrag innerhalb<br />

von 21 Tagen nach Abgabe ihrer Beitrittserklärung,<br />

frühestens jedoch drei Bankarbeitstage nach<br />

Erhalt der Mitteilung über die Annahme des Beteiligungsangebotes,<br />

nicht aber vor dem 15.10.2009 zu<br />

leisten. Die Einlageleistungen der Anleger erfolgen<br />

mit den bezeichneten Teilbeträgen, im Übrigen aber<br />

für beide Beteiligungen zusammen in einem Betrag<br />

zugunsten eines gemeinsamen Einzahlungskontos.<br />

Das Einzahlungskontoguthaben wird nach erfolgten<br />

Gutschriften und Abzug der Eigenkapitalvermittlungsprovisionen<br />

der vermittelnden Banken auf die<br />

Konten der Fondsgesellschaften im Verhältnis 49,7%<br />

zu 50,3% weitergereicht.<br />

Fremdkapital (Pos. 20)<br />

Die Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaften reichen<br />

zur Realisierung der Anlageziele nicht aus. Die<br />

Finanzierung des Geschäftszweckes soll daher durch<br />

Aufnahme von Darlehen sichergestellt werden. Die<br />

nachstehende Übersicht zeigt die Zusammensetzung<br />

der planmäßig aufzunehmenden Fremdfinanzierungsmittel.<br />

Die Darlehen weisen unterschiedliche Zins- und Tilgungsmodalitäten<br />

auf. Die Darlehen der Tranche A<br />

sind über die Zinsfestschreibungsdauer von 120<br />

Monaten vollständig zu tilgen. Die Darlehen der<br />

Tranche B sind über die vereinbarte Laufzeit von<br />

120 Monaten tilgungsfrei und folglich zum Fälligkeitszeitpunkt<br />

durch eine Anschlussfinanzierung neu<br />

einzudecken. Beide Darlehenstranchen werden<br />

jeweils zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Kaufpreiszahlung<br />

valutiert, d.h. bei planmäßiger Auslieferung


der Flugzeuge zum 01.12.2009 (Flugzeugfonds 2<br />

KG) bzw. zum 01.05.2010 (Flugzeugfonds 3 KG).<br />

Die Fondsgesellschaften beanspruchen bis zum<br />

Zufluss der Eigenmittel aus der ersten 30%-igen Einzahlung<br />

der Zeichnungssummen (vgl. vorstehend)<br />

Darlehen der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> in Höhe von jeweils USD<br />

150.000 zur Bezahlung der Abschlagszahlungen auf<br />

die Vermittlungsvergütung der DVB <strong>AG</strong> (vgl. oben zu<br />

„Vermittlungsvergütung“) und im übrigen keine Zwischenfinanzierungsmittel.<br />

Weitere Hinweise:<br />

Soweit die Leistungsvergütungen als prozentuale<br />

Größe vereinbart sind und in Abhängigkeit vom<br />

erreichten Platzierungsstand am Platzierungsschluss<br />

(grundsätzlich am 31.12.2008) berechnet werden,<br />

unterstellen die im Prospekt ausgewiesenen Vergütungen<br />

das Erreichen der angestrebten Vollplatzierung.<br />

DARLEHEN (ÜBERSICHT)<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

Die von den Fondsgesellschaften im Rahmen des sog.<br />

„Reverse Charge“-Verfahrens geschuldete deutsche<br />

Umsatzsteuer, die auf Vergütungsansprüche der ausländischen<br />

Vertragspartner entsteht, führt in Verbindung<br />

mit dem Vorsteuerabzug in gleicher Höhe zu<br />

keiner Liquiditätsbelastung der Fondsgesellschaften.<br />

Alle weiteren Leistungsverträge sehen vor, dass die<br />

auf die Vergütungsansprüche entstehende Umsatzsteuer<br />

von den Vertragspartnern bis zur erfolgten Vorsteuererstattung<br />

zu stunden ist, sofern und soweit die<br />

sofortige Bezahlung der Umsatzsteuer die Liquidität<br />

der Fondsgesellschaften gefährden würde.<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen, bestehend aus<br />

Eigenkapitalvermittlungsvergütungen in Höhe von<br />

USD 18,2 Mio., Vergütungen für die Fremdkapitalvermittlung<br />

in Höhe von USD 3,33 Mio. und Vermittlungsvergütungen<br />

für die Kaufverträge in Höhe von<br />

USD 3,34 Mio., beträgt USD 24,87 Mio.<br />

Tranche A Darlehen Tranche B Darlehen Gesamtdarlehen<br />

(USD) (USD) (USD)<br />

Flugzeugfonds 2 KG<br />

(MSN 36004) 60.634.000 31.311.000 91.945.000<br />

Flugzeugfonds 3 KG<br />

(MSN 36198) 61.366.000 31.689.000 93.055.000<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

69<br />

E


E<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

2. Langfristige Prognoserechnung in USD<br />

Liquiditätsrechnung 2008 2009 2010 2011<br />

1 Einnahmen aus Leasingraten 1.367.254 27.480.880 33.017.796<br />

2 Zinseinnahmen 76.834 1.512.423 1.075.614 211.304<br />

3 Zinsausgaben -7.000 -455.532 -8.745.200 -9.784.382<br />

4 Tilgung des Fremdkapitals 0 -14.863.400 -9.563.400<br />

5 Fondsverwaltungskosten -585.000 -585.000 -596.700<br />

6 Asset Management -6.000 -121.440 -148.349<br />

7 Veräußerungserlös 0 0 0<br />

8 Liquiditätsergebnis p.a. vor Auszahlungen 69.834 1.833.145 4.241.454 13.136.270<br />

9 Liquiditätsreserve per 31.12. vor Auszahlungen 82.680.611 11.589.972 11.531.242<br />

10 Auszahlungen an Gesellschafter in % 0,00% 7,25% 7,25%<br />

in USD 0 13.195.000 13.195.000<br />

nur informatorisch (zum 1.2. des Folgejahres):<br />

Liquiditätsreserve vor Auszahlung 83.792.706 15.277.746 15.212.241<br />

Liquiditätsreserve nach Auszahlung 83.792.706 2.082.746 2.017.241<br />

Steuerliche Rechnung (Einkünfte aus V+V) 2008 2009 2010 2011<br />

11 Einnahmen aus Leasingraten 1.367.254 27.480.880 33.017.796<br />

12 Zinsausgaben -7.000 -455.532 -8.745.200 -9.784.382<br />

13 Fondsverwaltungskosten -585.000 -585.000 -596.700<br />

14 Asset Management -6.000 -121.440 -148.349<br />

15 Abschreibungen -1.272.615 -25.581.429 -30.736.455<br />

16 Steuerliches Ergebnis -1.827.000 -951.892 -7.552.189 -8.248.089<br />

in % des EK -0,52% -4,15% -4,53%<br />

17 Verlustvortrag aus Vorjahr (§ 15b EStG) -1.827.000 -2.778.892 -10.331.082<br />

18 Zu versteuerndes Ergebnis in USD 0 0 0 0<br />

in % des EK 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Steuerliche Rechnung (Einkünfte aus Kapitalvermögen) 2008 2009 2010 2011<br />

19 Zinseinkünfte in USD 76.834 1.512.423 1.075.614 211.304<br />

in % des EK 0,04% 0,83% 0,59% 0,12%<br />

Steuerzahlung 2008 2009 2010 2011<br />

20 Einkommensteuer in USD 36.477 398.902 283.693 55.732<br />

in % des EK 0,02% 0,22% 0,16% 0,03%<br />

Stand Darlehensverbindlichkeiten 2008 2009 2010 2011<br />

21 Restdarlehen per 31.12 91.945.000 170.136.600 160.573.200<br />

70<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2


2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

33.017.796 33.017.796 33.017.796 33.017.796 33.017.796 33.017.796 33.017.796 32.753.542 27.812.916<br />

207.962 206.415 203.107 196.162 189.759 184.267 179.433 195.300 168.432<br />

-9.217.658 -8.622.059 -7.988.923 -7.312.474 -6.598.487 -5.845.520 -5.050.683 -4.295.616 -3.895.814<br />

-10.063.400 -10.563.400 -11.263.400 -11.963.400 -12.563.400 -13.363.400 -14.063.400 -13.729.400 -8.900.000<br />

-608.634 -620.807 -633.223 -645.887 -658.805 -671.981 -685.421 -949.617 -966.624<br />

-151.316 -154.342 -157.429 -160.578 -163.789 -167.065 -170.406 -495.874 -925.418<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

13.184.751 13.263.604 13.177.929 13.131.620 13.223.073 13.154.097 13.227.319 13.478.335 13.293.493<br />

11.520.993 11.589.596 11.572.525 11.509.145 11.537.218 11.496.315 11.528.634 11.811.969 11.910.462<br />

7,25% 7,25% 7,25% 7,25% 7,25% 7,25% 7,25% 7,25% 7,50%<br />

13.195.000 13.195.000 13.195.000 13.195.000 13.195.000 13.195.000 13.195.000 13.195.000 13.650.000<br />

15.195.206 15.257.085 15.232.937 15.162.224 15.183.050 15.134.580 15.159.366 15.198.856 15.601.929<br />

2.000.206 2.062.085 2.037.937 1.967.224 1.988.050 1.939.580 1.964.366 2.003.856 1.951.929<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

33.017.796 33.017.796 33.017.796 33.017.796 33.017.796 33.017.796 33.017.796 32.753.542 27.812.916<br />

-9.217.658 -8.622.059 -7.988.923 -7.312.474 -6.598.487 -5.845.520 -5.050.683 -4.295.616 -3.895.814<br />

-608.634 -620.807 -633.223 -645.887 -658.805 -671.981 -685.421 -949.617 -966.624<br />

-151.316 -154.342 -157.429 -160.578 -163.789 -167.065 -170.406 -495.874 -925.418<br />

-30.736.455 -30.736.455 -30.736.455 -30.736.455 -30.736.455 -30.736.455 -30.736.455 -30.736.455 -30.736.455<br />

-7.696.267 -7.115.867 -6.498.233 -5.837.597 -5.139.740 -4.403.225 -3.625.169 -3.724.020 -8.711.394<br />

-4,23% -3,91% -3,57% -3,21% -2,82% -2,42% -1,99% -2,05% -4,79%<br />

-18.579.171 -26.275.438 -33.391.304 -39.889.537 -45.727.135 -50.866.875 -55.270.100 -58.895.269 -62.619.290<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

207.962 206.415 203.107 196.162 189.759 184.267 179.433 195.300 168.432<br />

0,11% 0,11% 0,11% 0,11% 0,10% 0,10% 0,10% 0,11% 0,09%<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

54.850 54.442 53.570 51.738 50.049 48.600 47.325 51.510 44.424<br />

0,03% 0,03% 0,03% 0,03% 0,03% 0,03% 0,03% 0,03% 0,02%<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

150.509.800 139.946.400 128.683.000 116.719.600 104.156.200 90.792.800 76.729.400 63.000.000 54.100.000<br />

71


W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

2021 2022 2023 2024 2025 2026 Summe<br />

26.796.000 26.796.000 26.796.000 26.796.000 26.796.000 26.796.000 514.332.960<br />

165.269 162.328 159.853 149.773 143.086 219.156 5.606.476<br />

-3.372.833 -2.753.333 -2.091.833 -1.366.167 -658.583 -102.667 -88.164.763<br />

-8.500.000 -9.200.000 -9.700.000 -10.500.000 -10.300.000 -5.900.000 -185.000.000<br />

-727.374 -741.921 -756.760 -771.895 -787.333 -803.080 -12.796.062<br />

-722.114 -728.631 -735.376 -742.357 -749.582 -757.060 -7.257.125<br />

0 0 0 0 0 170.100.300 170.100.300<br />

13.638.947 13.534.442 13.671.884 13.565.354 14.443.587 189.552.649<br />

11.899.409 11.783.851 11.805.735 11.721.089 11.604.677 186.597.326<br />

7,50% 7,50% 7,50% 8,00% 8,00% 102,53% 221,03%<br />

13.650.000 13.650.000 13.650.000 14.560.000 14.560.000 186.597.326 402.267.326<br />

15.631.868 15.560.938 15.630.517 15.597.770 15.531.809 186.597.326<br />

1.981.868 1.910.938 1.980.517 1.037.770 971.809 0<br />

2021 2022 2023 2024 2025 2026 Summe<br />

26.796.000 26.796.000 26.796.000 26.796.000 26.796.000 26.796.000 514.332.960<br />

-3.372.833 -2.753.333 -2.091.833 -1.366.167 -658.583 -102.667 -88.164.763<br />

-727.374 -741.921 -756.760 -771.895 -787.333 -803.080 -12.796.062<br />

-722.114 -728.631 -735.376 -742.357 -749.582 -757.060 -7.257.125<br />

-29.463.840 -5.155.026 0 0 0 0 -368.837.460<br />

-7.490.162 17.417.088 23.212.031 23.915.581 24.600.502 25.133.193<br />

-4,12% 9,57% 12,75% 13,14% 13,52% 13,81%<br />

-71.330.684 -78.820.846 -61.403.757 -38.191.727 -14.276.145 0<br />

0 0 0 0 10.324.357 25.133.193 35.457.550<br />

0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 5,67% 13,81% 19,48%<br />

2021 2022 2023 2024 2025 2026 Summe<br />

165.269 162.328 159.853 149.773 143.086 219.156 5.606.476<br />

0,09% 0,09% 0,09% 0,08% 0,08% 0,12% 3,08%<br />

2021 2022 2023 2024 2025 2026 Summe<br />

43.590 42.814 42.161 39.503 4.939.227 11.989.786 18.328.392<br />

0,02% 0,02% 0,02% 0,02% 2,71% 6,59% 10,07%<br />

2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />

45.600.000 36.400.000 26.700.000 16.200.000 5.900.000 0<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

72<br />

E


E<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

2. Erläuterungen zur langfristigen<br />

Prognoserechnung<br />

Die Prognoserechnung stellt die Liquiditäts- und<br />

Steuerplanungsrechnung für beide Fondsgesellschaften<br />

in zusammengefasster Form dar.<br />

Einnahmen aus Leasingraten (Zeilen 1 und 11):<br />

Die von AeroLogic zu zahlenden Leasingraten werden<br />

mit Festschreibung der Fremdkapitalzinsen<br />

sowie in Abhängigkeit von dem endgültigen<br />

Flugzeugkaufpreis ermittelt und festgelegt (vgl. dazu<br />

die Erläuterungen zu „Flugzeugkaufpreis“ und „Zinsausgaben“).<br />

Die Prognoserechnung unterstellt, dass<br />

AeroLogic von seinen Optionen (i) zur Berechnung<br />

der Leasingraten auf der Basis variabler USD-Zinsen<br />

oder (ii) auf der Grundlage von EUR-Krediten keinen<br />

Gebrauch machen wird und demgemäß mit den<br />

Fondsgesellschaften feste USD-Leasingraten für die<br />

gesamte Mietdauer vereinbaren wird. Die fest vereinbarte<br />

Mietzeit von 120 Monaten läuft bei planmäßiger<br />

Auslieferung der Frachtflugzeuge vom<br />

01.12.2009 bis 30.11.2019 (Flugzeugfonds 2 KG)<br />

bzw. vom 01.05.2010 bis 30.04.2020 (Flugzeugfonds<br />

3 KG). Bei Ansatz der Basiskaufpreise für die<br />

Frachtflugzeuge in Höhe von USD 166,0 Mio. bzw.<br />

in Höhe von USD 168,0 Mio. sowie eines prognostizierten<br />

10-Jahres-USD-Swapsatzes von 4,9% p.a.<br />

bei Auslieferung der Frachtflugzeuge errechnen sich<br />

Leasingraten in Höhe von rd. USD 1,367 Mio.<br />

(Flugzeugfonds 2 KG) bzw. in Höhe von rd. USD<br />

1,384 Mio. (Flugzeugfonds 3 KG). Die Leasingraten<br />

sind jeweils monatlich vorschüssig zur Zahlung fällig.<br />

Aufgrund der wechselseitigen Abhängigkeiten<br />

zwischen Flugzeugkaufpreis, Marktzins und Leasingraten<br />

können und werden voraussichtlich die endgültigen<br />

Vertragsgrundlagen von den kalkulatorischen<br />

Ansätzen abweichen, mit möglichen Auswirkungen<br />

auf die Wirtschaftlichkeit der Investition<br />

aus Sicht der Fondsgesellschaften und der Anleger<br />

(vgl. hierzu die Darstellungen im Abschnitt C.<br />

Wesentliche Risiken der Beteiligung „Mehrkostenrisiko“<br />

und „Finanzierungs- und Zinsrisiken“ sowie<br />

die Darstellungen im nachfolgenden Abschnitt „Sensitivitätsanalyse“).<br />

73<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Die kalkulierten Mieteinnahmen für die Zweitvermietungsphase<br />

(prognosegemäß vom 01.12.2019<br />

bzw. vom 01.05.2020 bis zum 31.12.2026) beruhen<br />

auf einer gutachterlichen Einschätzung der Marktverhältnisse<br />

zum Zeitpunkt der jeweiligen<br />

Anschlussvermietung. Aus den vier vorliegenden<br />

Bewertungsgutachten (vgl. die Erläuterungen zu<br />

„Veräußerungserlöse“) wurde der jeweils höchste<br />

und niedrigste Wert unberücksichtigt gelassen und<br />

aus den beiden mittleren Werten das arithmetische<br />

Mittel gebildet. Diese mittlere gutachterlich geschätzte<br />

Monatsmiete beträgt für das Frachtflugzeug<br />

MSN 36004 per 01.12.2019 rd. USD 1,10 Mio. und<br />

für das Frachtflugzeug MSN 36198 per 01.05.2020<br />

rd. USD 1,13 Mio. Die Einschätzung der Gutachter<br />

beruht auf erwarteten Markt- und Restwertentwicklungen,<br />

einer unterstellten 2,5%-igen jährlichen<br />

Inflationsrate (mit Ausnahme von AVAC, die jährliche<br />

variable Inflationsraten zugrunde legen) und<br />

ferner auf der Annahme, dass die Frachtflugzeuge im<br />

Zustand „Full Life Condition“ an den jeweiligen Anschlussmieter<br />

übergeben werden und von diesem im<br />

Zustand „Half Life Condition“ zurück überstellt werden.<br />

Ferner wurde unterstellt, dass der Anschlussmieter<br />

keine Wartungskostenvorauszahlungen leisten<br />

wird, die den Verbrauch der zulässigen Nutzungsdauer<br />

der Flugzeugkomponenten auf „Half Life Condition“<br />

mit abgelten. Der Prospektherausgeber weist<br />

darauf hin, dass Instandhaltungskostenzahlungen<br />

und Rückgabebedingungen in Anschlussleasingverträgen<br />

unterschiedlich vereinbart werden können<br />

und daher nicht notwendigerweise dem dargestellten<br />

Konzept entsprechen müssen. Der Prospektherausgeber<br />

weist ferner darauf hin, dass eine Anschlussvermietung<br />

voraussichtlich nicht über eine<br />

weitere feste Mietdauer bis zum Ende des Prognosezeitraumes<br />

abgeschlossen werden kann, sondern<br />

vielmehr auch einen kürzeren Zeitraum umfassen<br />

kann mit der Folge eines möglicherweise weiteren<br />

Leasingnehmerwechsels. Für Zwecke der Prognoserechnung<br />

wird eine kontinuierliche Anschlussvermietung<br />

zu gleich bleibenden Konditionen unterstellt.


Zinseinnahmen (Zeile 2):<br />

Die jeweils verfügbare USD-Liquiditätsreserve der<br />

Fondsgesellschaften wird verzinslich angelegt. Für<br />

Kalkulationszwecke wurde für den gesamten Prognosezeitraum<br />

eine festverzinsliche USD-Anlage zu<br />

3,0% p.a. unterstellt. Die Fondsgesellschaften sind<br />

verpflichtet ihre Barreserven auf Gesellschaftskonten<br />

zu halten, die bei dem Sicherheitentreuhänder Calyon<br />

geführt werden. Diese Konten werden voraussichtlich<br />

nicht im Inland geführt; dies würde dazu<br />

führen, dass ein Quellensteuerabzug in Deutschland<br />

(Abgeltungssteuer) nicht erfolgt. Die (ausländischen)<br />

Zinserträge unterliegen in Deutschland<br />

auf Ebene der Anleger und im Rahmen des<br />

Steuerveranlagungsverfahrens gleichwohl ab 2009<br />

der Abgeltungssteuer (näheres vgl. Kapitel G<br />

„Steuerliche Grundlagen“ auf der Seite 119).<br />

Zinsausgaben (Zeilen 3 und 12):<br />

Der Zinsberechnung liegt die geplante und vorstehend<br />

bei der Mittelherkunft erläuterte Darlehensaufnahme<br />

beider Fondsgesellschaften zugrunde. Der<br />

Prognoserechnung liegt ferner die Annahme<br />

zugrunde, dass der Leasingnehmer von seinen<br />

Optionsrechten zur Wahl eines variablen USD-Zinses<br />

oder einer partiellen Finanzierung auf EUR-Basis<br />

keinen Gebrauch macht. Somit wurde bei beiden<br />

Darlehen jeder Fondsgesellschaft eine Zinsfestschreibung<br />

auf USD-Basis für eine Laufzeit von<br />

10 Jahren unterstellt. Die Bankmargen für beide<br />

Darlehensteilbeträge der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />

sind so wie die Bankprovisionen für die<br />

Arrangierung der Kredite fest vereinbart. Die jeweilige<br />

Finanzierung wird endgültig aber erst zwei Tage<br />

vor Auslieferung des jeweiligen Flugzeugs<br />

eingedeckt mit der Folge, dass der endgültige Zinsaufwand<br />

der Fondsgesellschaften erst zu diesem<br />

Zeitpunkt berechnet werden kann und sich dementsprechend<br />

auch mit Wirkung auf die Leasingratenberechnung<br />

noch verändern kann und voraussichtlich<br />

auch verändern wird (vgl. dazu Erläuterungen<br />

zu Zeilen 1 und 11 „Leasingraten“).<br />

Der Prognoserechnung liegt entsprechend des<br />

kalkulatorisch angesetzten Basiszinssatzes von 4,9%<br />

p.a. (10-Jahres-USD-Swapsatz) ein kalkulatorischer<br />

Zinssatz für die Tilgungsdarlehen von 5,775% p.a.<br />

und für die endfälligen Darlehen ein kalkulatorischer<br />

Zinssatz von 6,275% p.a. zugrunde. Die Zinsen<br />

werden von den finanzierenden Banken zusammen<br />

mit den Tilgungsbeträgen für die beiden Tilgungsdarlehen<br />

jeweils vierteljährlich nachschüssig abgerechnet<br />

und vereinnahmt. Für die Anschlussfinanzierung<br />

der Restdarlehen (der B-Tranchen) ab dem<br />

01.12.2019 bzw. ab dem 01.05.2020 wurde ein<br />

kalkulatorischer Zinssatz von 7,0% p.a. in Ansatz<br />

gebracht.<br />

In der Prognoserechnung wurden die Zwischenfinanzierungszinsen<br />

in Höhe von 7% p.a bezogen auf<br />

das von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> gewährte Darlehen in Höhe<br />

von jeweils USD 150.000 berücksichtigt.<br />

Tilgung des Fremdkapitals (Zeile 4):<br />

Nur die Darlehenstranchen A über rd. USD 60,6<br />

Mio. (Flugzeugfonds 2 KG) bzw. rd. USD 61,4 Mio.<br />

(Flugzeugfonds 3 KG) sind während der ersten 10jährigen<br />

Vermietungsphase vollständig zu tilgen. Der<br />

Darlehensvertrag verpflichtet die Fondsgesellschaften<br />

zu Tilgungsleistungen, die mindestens den<br />

Tilgungen auf Basis eines Annuitätendarlehens<br />

entsprechen. Den Fondsgesellschaften steht es<br />

allerdings frei, unterjährig zum Ende des ersten,<br />

zweiten oder dritten Kalenderquartals höhere<br />

Tilgungsbeträge zu leisten und die Tilgungsbeträge<br />

für die übrigen Kalenderquartale entsprechend zu<br />

reduzieren. Die Fondsgesellschaften werden hiervon<br />

voraussichtlich Gebrauch machen, entsprechend<br />

wurden kalkulatorisch anfänglich höhere Tilgungsbeträge<br />

eingestellt. Die zunächst tilgungsfreien Darlehenstranchen<br />

B über rd. USD 31,3 Mio. (Flugzeugfonds<br />

2 KG) bzw. rd. USD 31,7 Mio. (Flugzeugfonds<br />

3 KG) werden kalkulatorisch ab Beginn des Prolongationszeitraums<br />

über eine Laufzeit von 75 bzw. 80<br />

Monaten getilgt.<br />

Die aufgenommene Zwischenfinanzierung wird bis<br />

13.11.2008 in Anspruch genommen und gemäß<br />

Prognoserechnung bis zu diesem Zeitpunkt getilgt.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

74


Fondsverwaltungskosten (Zeilen 5 und 13):<br />

Die ausgewiesenen jährlichen Fondsverwaltungskosten<br />

setzen sich aus folgenden Teilbeträgen<br />

zusammen, die je Fondsgesellschaft anfallen:<br />

■ Geschäftsführung: USD 50.000,00<br />

■ Haftungsvergütung: USD 5.000,00<br />

■ Treuhändervergütung: USD 25.000,00<br />

■ Fondsverwaltung: USD 130.000,00<br />

■ Steuerberatungskosten: USD 45.000,00<br />

■ Jahresabschlussprüfungskosten: USD 15.000,00<br />

■ Bankprovisionen: USD 10.000,00<br />

■ Kontoführungsspesen und Abwicklungsprovisionen:<br />

USD 12.500<br />

Die Bankprovisionen betreffen vertragliche Vergütungsansprüche<br />

der Darlehensgebenden Banken für<br />

die Vertragsverwaltung (Agency Fee). Die mit<br />

geschätzten Beträgen ausgewiesenen Kontoführungsspesen<br />

und Abwicklungsprovisionen betreffen<br />

die Gesellschaftskonten der Fondsgesellschaften<br />

und insbesondere die Kosten, die im Zusammenhang<br />

mit der Abwicklung der jährlichen Auszahlungen<br />

an die Anleger anfallen. Die Geschäftsführungs-,<br />

Verwaltungs- und Dienstleistungsverträge sehen<br />

jeweils eine halbjährlich vorschüssige Zahlungsweise<br />

und eine 2%-ige Indexierung der Fondskosten<br />

p.a. ab dem 01.01.2011 vor. Auf die weiteren<br />

Angaben zur Erläuterung des Investitions- und<br />

Finanzierungsplans der Fondsgesellschaften („Fondsgeschäftsführungskosten“,<br />

„Fondsverwaltungskosten“)<br />

wird verwiesen.<br />

Flugzeugverwaltungskosten (Asset<br />

Management) (Zeilen 6 und 14):<br />

Amentum Capital Ltd. erhält für das Lease-Management<br />

und für technische Dienstleistungen von jeder<br />

Fondsgesellschaft ab Mietbeginn eine monatlich<br />

nachschüssig fällige Vergütung von USD 6.000,00.<br />

Die laufenden Vergütungen sind ab 01.01.2011 mit<br />

2,0% p.a. und ab Beginn der Anschlussvermietungsphase<br />

mit 3,5% p.a. indexiert. Sonderleistungen<br />

im Zusammenhang mit der Aufbereitung und<br />

Überstellung der Flugzeuge für die Anschlussvermietung<br />

werden gesondert nach Aufwand vergütet.<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

Kalkulatorisch wurden hierfür einmalig USD<br />

300.000 pro Frachtflugzeug berücksichtigt.<br />

Für seine Leistungen als Remarketing Agent erhält<br />

Amentum weitere Vergütungen. Für die Vermittlung<br />

eines Anschlussmieters erhält Amentum von jeder<br />

Fondsgesellschaft eine laufende Vergütung in Höhe<br />

von 2% der vereinbarten monatlichen Anschlussleasingraten<br />

zzgl. etwaiger Umsatzsteuer. Für die<br />

Vermittlung eines Flugzeugkäufers bei Beendigung<br />

der Vermietungstätigkeit erhält Amentum von jeder<br />

Fondsgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe<br />

von 1,1% bezogen auf den erzielten Verkaufspreis<br />

vor Abzug von Veräußerungskosten zuzüglich<br />

etwaiger Umsatzsteuer. Amentum erhält ferner<br />

nachgewiesene und angemessene Handlungs- und<br />

Reisekosten von den Fondsgesellschaften erstattet.<br />

Derartige Kosten wurden kalkulatorisch nicht gesondert<br />

erfasst.<br />

Veräußerungserlös (Zeile 7):<br />

Für Zwecke der Prospektkalkulation endet der Prognosezeitraum<br />

per 31.12.2026. Zur vollständigen<br />

Abbildung des Investments waren vom Prospektherausgeber<br />

Annahmen zu treffen über die Höhe eines<br />

erzielbaren Veräußerungserlöses bei dem Verkauf<br />

der Flugzeuge. Zur Einschätzung der Restwertentwicklung<br />

liegen dem Prospektherausgeber vier<br />

Bewertungsgutachten („Desktop Appraisals“)<br />

namhafter Gutachter vor (AVAC, Avitas, IBA, Aviation<br />

Specialists Group, vgl. hierzu auch die Darstellungen<br />

im Kapitel D Abschnitt 2.2. Bewertungsgutachten).<br />

Der niedrigste und der höchste<br />

Gutachtenwert per Ende 2026 blieben bei der<br />

Ermittlung der prognostizierten Erlöse unberücksichtigt<br />

und aus den beiden mittleren Werten wurde<br />

das arithmetische Mittel gebildet. Dieser mittlere<br />

Wert beträgt für das Frachtflugzeug MSN 36004<br />

(Flugzeugfonds 2 KG) rd. USD 84,7 Mio. und für das<br />

Frachtflugzeug MSN 36198 (Flugzeugfonds 3 KG)<br />

rd. USD 88,0 Mio. Die Einschätzung der Gutachter<br />

beruht auf erwarteten Marktentwicklungen und einer<br />

unterstellten linearen Inflationsrate von 2,5% p.a.<br />

(mit Ausnahme von AVAC, die jährliche variable<br />

Inflationsraten zugrunde legen). Die Restwerte ver-<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

75<br />

E


E<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

stehen sich als sog. „Half-Life”-Werte, d.h. es wird<br />

eine Flugzeugrückgabe bei Beendigung der<br />

Anschlussvermietung im Zustand „Half-Life-Condtion”<br />

unterstellt.<br />

Von den geschätzten Verkaufserlösen wurden die<br />

Vermarktungsprovisionen in Höhe von 1,1% bezogen<br />

auf den jeweiligen Verkaufserlös abgezogen,<br />

welche an den Asset Manager Amentum fließen.<br />

Ferner wurden von den Veräußerungserlösen die fixen<br />

Komplementärvergütungen in Höhe von jeweils<br />

USD 200.000 abgezogen, die für die Leistungen in<br />

Zusammenhang mit der Veräußerung des jeweiligen<br />

Frachtflugzeugs zu zahlen sind sowie die Vergütungen<br />

in Höhe von jeweils USD 150.000 zugunsten<br />

der <strong>DCM</strong> Service GmbH für ihre Leistungen im<br />

Zusammenhang mit der Liquidation der jeweiligen<br />

Fondsgesellschaft (vgl. dazu auch die Erläuterungen<br />

zum Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaften<br />

(„Fondsgeschäftsführungskosten“ und<br />

„Fondsverwaltungskosten“).<br />

Liquiditätsergebnis p.a. vor Auszahlungen<br />

(Zeile 8):<br />

Ausgewiesen ist hier der Saldo aus den kalenderjährlichen<br />

Einnahmen und Ausgaben der beiden<br />

Fondsgesellschaften vor Berücksichtigung von<br />

Auszahlungen an die Anleger, d.h. der jährlich prognosegemäß<br />

erzielbare Liquiditätsüberschuss.<br />

Liquiditätsreserve per 31.12. vor<br />

Auszahlungen (Zeile 9):<br />

Ausgewiesen ist hier der Stand der kalkulatorischen<br />

Liquiditätsreserve beider Fondsgesellschaften im<br />

Gesamtbetrag zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres,<br />

d.h. der Gesamtbetrag der verfügbaren Mittel<br />

beider Fondsgesellschaften vor Berücksichtigung der<br />

jährlichen Auszahlungen an die Anleger.<br />

Auszahlungen an die Anleger (Zeile 10):<br />

Die prognostizierten jährlichen Auszahlungen an die<br />

Anleger werden hier in prozentualer Höhe, bezogen<br />

auf das nominale Kommanditkapital der Fondsgesellschaften<br />

bzw. den Betrag einer Beispielsbeteiligung<br />

ausgewiesen und ferner mit den absoluten<br />

76<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Beträgen, die von beiden Fondsgesellschaften<br />

zusammen planmäßig zu erbringen sind. Die<br />

Auszahlung von Mitteln aus der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />

richtet sich nach der jeweiligen Verfügbarkeit<br />

von Mitteln in den Fondsgesellschaften unter<br />

Aufrechterhaltung vergleichbar hoher Liquiditätsreserven.<br />

Es ist geplant, dass beide Fondsgesellschaften<br />

die Auszahlungen für ein Geschäftsjahr<br />

jeweils zum 01.02. des Folgejahres leisten werden.<br />

Demgemäß wird im Weiteren der Stand der rechnerischen<br />

Liquiditätsreserve der beiden Fondsgesellschaften<br />

unmittelbar vor und unmittelbar nach<br />

erfolgter Auszahlung an die Anleger ausgewiesen.<br />

Abschreibungen (Zeile 15):<br />

Die handelsbilanziellen Anschaffungskosten der<br />

Frachtflugzeuge setzen sich aus dem jeweiligen<br />

Flugzeugkaufpreis und den jeweiligen Nebenkosten<br />

des Erwerbs zusammen. Für Zwecke der steuerlichen<br />

Abschreibungsberechnung und Ergebnisermittlung<br />

werden die an die Anbieterseite zu leistenden<br />

Vergütungen sowie die Eigenkapitalvermittlungsprovisionen<br />

als weitere aktivierungspflichtige<br />

Kosten behandelt. Nach Maßgabe der amtlichen<br />

AfA-Tabelle für Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe<br />

beträgt die betriebsgewöhnliche<br />

Nutzungsdauer eines Flugzeuges mit mindestens 20<br />

Tonnen höchstzulässigem Fluggewicht 12 Jahre.<br />

Anwendung findet die lineare Abschreibungsmethode.<br />

Dementsprechend werden die Anschaffungskosten<br />

gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche<br />

Nutzungsdauer von 144 Monaten verteilt. In<br />

den Anschaffungsjahren erfolgt eine zeitanteilige<br />

Abschreibung pro rata temporis für 1 Monat bzw. für<br />

8 Monate (Anschaffungen erfolgen planmäßig zum<br />

01.12.2009 bzw. zum 01.05.2010).<br />

Steuerliches Ergebnis (Zeile 16):<br />

Ausgewiesen wird hier der jährliche Überschuss der<br />

Einnahmen über die Werbungskosten bzw.<br />

(anfänglich) der Werbungskosten über die Einnahmen.


Verlustvortrag gemäß § 15 b EStG und zu<br />

versteuerndes Ergebnis (Zeilen 17 u. 18):<br />

Die anfänglichen Werbungskostenüberschüsse werden<br />

unter Anwendung von § 15 b EStG in Form<br />

eines Verlustvortrages in der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />

gespeichert, d.h. solche Verluste stehen<br />

den Anlegern nicht für den allgemeinen Verlustabzug<br />

bzw. Verlustausgleich zur Verfügung. Den<br />

Anlegern wird vielmehr anfänglich ein steuerliches<br />

Null-Ergebnis zugewiesen. Die in der jeweiligen<br />

Fondsgesellschaft zu speichernden anfänglichen Verluste<br />

können zeitlich unbegrenzt vorgetragen und<br />

gegen künftige jährliche Überschüsse der Mieteinnahmen<br />

über die Werbungskosten verrechnet werden.<br />

Zu versteuernde positive Ergebnisanteile werden<br />

den Anlegern daher erst nach Verbrauch des<br />

Verlustvortrages zugewiesen.<br />

Zinseinkünfte (Zeile 19):<br />

Ausgewiesen werden hier die den Anlegern getrennt<br />

zuzurechnenden Einkünfte aus Kapitalvermögen, die<br />

nicht mit den Verlusten aus der Vermietung und Verpachtung<br />

der Flugzeuge verrechnet werden können.<br />

Die prognostizierten Zinserträge werden den<br />

Anlegern ohne Abzug von Werbungskosten in<br />

anteiliger Höhe zugerechnet und unterliegen auf<br />

Ebene der Anleger ab 2009 der Abgeltungssteuer<br />

(vgl. dazu nachfolgend).<br />

Einkommensteuerzahlungen (Zeile 20):<br />

Ausgewiesen wird die sich gemäß der Ergebnisprognose<br />

ergebende jährliche Einkommensteuerlast der<br />

Anleger und dies in absoluten Beträgen für das nominale<br />

Gesamtkapital der Fondsgesellschaften zusammen<br />

sowie in prozentualer Höhe zur Ermittlung einer<br />

möglichen Steuerbelastung für eine individuelle<br />

Beteiligungssumme. In die Berechnung der Einkommensteuer<br />

fließen zwei Steuerberechnungsgrundlagen<br />

ein, zum einen die steuerlichen Einkünfte aus<br />

Vermietungstätigkeit und zum anderen die steuerlichen<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die steuerlichen<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen ab<br />

dem 01.01.2009 der Abgeltungssteuer in Höhe von<br />

25% zzgl. des Solidaritätszuschlags, der derzeit mit<br />

einem Satz von 5,5% bezogen auf die Einkommen-<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

steuerschuld erhoben wird. Die steuerlichen Einkünfte<br />

aus der Vermietungstätigkeit und die Zinserträge<br />

des Jahres 2008 unterliegen dem jeweils persönlich<br />

maßgeblichen Grenzsteuersatz. Für Zwecke der<br />

Prognoserechnung wurde der derzeit geltende<br />

erhöhte Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer<br />

von 45% („Reichensteuer“) angesetzt. Dieser Steuersatz<br />

kommt zur Anwendung für ein zu versteuerndes<br />

Einkommen von mehr als EUR 250.000,00 (Grundtabelle)<br />

bzw. von EUR 500.000,00 (Splittingtabelle).<br />

Auf die veranlagte Einkommensteuer wird wiederum<br />

der Solidaritätszuschlag mit 5,5% erhoben. Eine<br />

etwaige Kirchensteuerbelastung der zu versteuernden<br />

Einkünfte wurde nicht berücksichtigt.<br />

Stand Darlehensverbindlichkeiten(Zeile 21):<br />

Ausgewiesen wird hier die jeweilige Restvaluta aus<br />

den beiden Darlehensteilbeträgen für beide Beteiligungsgesellschaften<br />

zusammen zum 31.12. des jeweiligen<br />

Kalenderjahres. Zur Tilgungsstruktur dieser<br />

Darlehen vgl. die Anmerkungen oben Zeile 4<br />

(Tilgung des Fremdkapitals).<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

77<br />

E


E<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

3. Sensitivitätsanalyse (Abweichungen<br />

von der Prognoserechnung)<br />

Die langfristige Ergebnisprognose beruht hinsichtlich<br />

der dargestellten Leasingeinnahmen und Zinsausgaben<br />

auf den im Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

bekannten Vertragsgrundlagen sowie kalkulatorischen<br />

Zinsansätzen. Die von AeroLogic zu<br />

zahlende Leasingrate bestimmt sich unter anderem<br />

in Abhängigkeit vom maßgeblichen endgültigen<br />

(Basis-) Zinssatz. Festgeschrieben werden der<br />

Basiszinssatz und die sich daraus ableitende Leasingrate<br />

erst zwei Tage vor der tatsächlichen Auslieferung<br />

und Übergabe der Flugzeuge. Die nach<br />

dem endgültigen Darlehenszinssatz und einer vertraglich<br />

vorgegebenen Berechnungsformel zu bestimmende<br />

Leasingrate soll einen höheren oder<br />

niedrigeren Basiszins prinzipiell kompensieren, so<br />

dass die Wirtschaftlichkeit des Engagements aus<br />

Sicht des Leasinggebers stets gewahrt bleibt. Die<br />

leasingvertragliche Anpassungsformel ist jedoch so<br />

ausgestaltet, dass ein niedriger Fremdkapitalzins aufgrund<br />

des konkreten Verhältnisses zwischen Eigenund<br />

Fremdkapital der Fondsgesellschaften im Ergebnis<br />

zu einer niedrigeren Mietrendite für die Fondsgesellschaften<br />

führt. Der entsprechend gegenläufige<br />

1. Prognostizierte Gesamtrückflüsse bei<br />

Änderung des 10-Jahres-USD-Swapsatzes<br />

Gesamtausschüttung<br />

235%<br />

230%<br />

225%<br />

220%<br />

215%<br />

210%<br />

205%<br />

200%<br />

195%<br />

78<br />

212%<br />

Zinssatz<br />

3,40%<br />

217%<br />

Zinssatz<br />

4,15%<br />

221%<br />

Basisszenario<br />

4,90%<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

225%<br />

Zinssatz<br />

5,65%<br />

230%<br />

Zinssatz<br />

6,40%<br />

Effekt ergibt sich im Falle eines höheren Fremdkapitalzinses.<br />

Der Prognoserechnung liegt ein<br />

Basiszinssatz von 4,9% p.a. (10-Jahres-USD-Swapsatz)<br />

zugrunde.<br />

Die 1. Grafik zeigt die Auswirkungen eines um 75<br />

bzw. 150 Basispunkte (0,75% p.a. bzw. 1,5% p.a)<br />

erhöhten bzw. verminderten endgültigen Zinssatzes<br />

und zwar in Bezug auf die möglichen Gesamtauszahlungen<br />

an die Anleger bei ansonsten unveränderten<br />

Verhältnissen. Im niedrigsten Zinsszenario, d.h.<br />

bei einem Basiszins von 3,4% p.a., reduzieren sich<br />

die jährlichen Auszahlungen an die Anleger für die<br />

Jahre 2010 bis 2019 auf 6%, 6,5% bzw. 7%. Im<br />

Zinsszenario mit einem Basiszins von 4,15% p.a.<br />

reduzieren sich die jährlichen Auszahlungen an die<br />

Anleger für die Jahre 2010 und 2011 auf 6%. Danach<br />

kann in beiden Fällen von jährlichen Auszahlungen<br />

gemäß dem Grundmodell und der dafür geltenden<br />

Prognoserechnung (abgebildet auf den Seiten 70-72)<br />

ausgegangen werden. Im erstgenannten Fall betragen<br />

die Gesamtauszahlungen über die prognostizierte<br />

Fondslaufzeit 212% und im zweiten Fall 217%.<br />

AeroLogic hat das Optionsrecht (nur) für das erste<br />

Frachtflugzeug MSN 36004, den Leasingvertrag<br />

2. Prognostizierte Gesamtrückflüsse nach<br />

Ausübung der Vertragsbeendigungsoption<br />

nach 6 Jahren für ein Flugzeug<br />

Gesamtausschüttung<br />

250%<br />

240%<br />

230%<br />

220%<br />

210%<br />

200%<br />

190%<br />

180%<br />

215%<br />

Anschlussleasingrate<br />

USD 972.000<br />

221%<br />

Anschlussleasingrate<br />

USD 1.040.000<br />

247%<br />

Anschlussleasingrate<br />

USD 1.348.000


ordentlich vorzeitig zum Ende des 6. Mietjahres oder<br />

des 7. Mietjahres kündigen zu können. Im Falle der<br />

Optionsausübung ist AeroLogic verpflichtet, an die<br />

Flugzeugfonds 2 KG eine Abstandszahlung in Höhe<br />

von 15 Monatsleasingraten (Optionsausübung zum<br />

Ende des 6. Mietjahres) bzw. von 14 Monatsleasingraten<br />

(Optionsausübung zum Ende des 7.<br />

Mietjahres) zu zahlen. Nach den darlehensvertraglichen<br />

Regelungen ist die Flugzeugfonds 2 KG im<br />

Fall der Optionsausübung verpflichtet, das Tilgungsdarlehen<br />

vollständig zurückzuzahlen. Die Restamortisation<br />

kann aus der Abstandszahlung des Leasingnehmers<br />

und der im Zeitpunkt der Flugzeugrückgabe<br />

verfügbaren Liquidität der Flugzeugfonds 2 KG<br />

erbracht werden. Das Frachtflugzeug, das dann nur<br />

noch hinsichtlich des endfälligen Darlehens, d.h. mit<br />

rd. USD 31,3 Mio. belastet ist, wird mit Rückgabe<br />

durch AeroLogic (im Zustand „Full Life Condition“)<br />

einer Anschlussvermietung zugeführt.<br />

Die Sensitivitätsanalyse untersucht die Auswirkungen<br />

unterschiedlich hoher Anschlussleasingraten auf<br />

die Höhe der prognostizierten Gesamtauszahlungen<br />

an die Anleger sowie den weiteren Auszahlungsverlauf<br />

für das Optionsjahr und die Folgejahre unter der<br />

weiteren Annahme, dass die jeweils angesetzte<br />

3. Prognostizierte Gesamtrückflüsse bei<br />

verschiedenen Anschlussleasingraten<br />

Gesamtausschüttung<br />

240%<br />

235%<br />

230%<br />

225%<br />

220%<br />

215%<br />

210%<br />

205%<br />

200%<br />

195%<br />

199%<br />

niedrigster<br />

GA-Wert*<br />

209%<br />

Anschlussleasingrate<br />

(-10%)<br />

221%<br />

Basisszenario<br />

232%<br />

Anschlussleasingrate<br />

(+10%)<br />

* der jeweilige zugrunde gelegte Gutachter-Wert<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

240%<br />

höchster<br />

GA-Wert*<br />

Anschlussleasingrate im restlichen Vermietungszeitraum<br />

bis zum 31.12.2026 in gleich bleibender Höhe<br />

erzielt wird bei im übrigen unveränderten<br />

Verhältnissen.<br />

Das in der 2. Grafik untersuchte mittlere Szenario<br />

stellt die Situation für eine Anschlussleasingrate zum<br />

Ende des 6. Mietjahres (2015) dar, die zur Aufrechterhaltung<br />

der prognostizierten Gesamtauszahlungen<br />

(rd. 221%) an die Anleger im Grundmodell<br />

führen würde. Auch bei Ausübung der Option<br />

zum Ende des 7. Mietjahres per Dezember 2016<br />

wird eine monatliche Anschlussleasingrate (USD<br />

1.015.000) kalkulatorisch unterstellt, die zur<br />

Aufrechterhaltung der prognostizierten Gesamtauszahlungen<br />

(rd. 221%) an die Anleger im Grundmodell<br />

führen würde.<br />

Das untersuchte negative Szenario stellt die Situation<br />

für eine Anschlussleasingrate dar, die dem niedrigsten<br />

der vorliegenden Gutachterwerte für den<br />

jeweiligen Optionszeitpunkt entspricht. In diesem<br />

Fall reduzierten sich die prognostizierten Gesamtauszahlungen<br />

an die Anleger auf rd. 215% bei Ausübung<br />

der Option per Dezember 2015 bzw. auf rd.<br />

217% bei Ausübung der Option per Dezember 2016.<br />

4. Prognostizierte Gesamtrückflüsse bei<br />

Änderung des Anschlusszinssatzes<br />

Gesamtausschüttung<br />

225%<br />

224%<br />

223%<br />

222%<br />

221%<br />

220%<br />

219%<br />

218%<br />

217%<br />

216%<br />

215%<br />

219%<br />

Zinssatz<br />

+1%<br />

221%<br />

Basisszenario<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

222%<br />

Zinssatz<br />

-1%<br />

79<br />

E


E<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

Das untersuchte positive Szenario stellt die Situation<br />

für eine Anschlussleasingrate bis zum Ende der prognostizierten<br />

Fondslaufzeit dar. Der Prospektherausgeber<br />

geht bei diesem Szenario und einer<br />

verbleibenden Anschlussleasezeit von 11 bzw. 10<br />

Jahren von mehreren aufeinanderfolgenden Anschlußleasingverträgen<br />

aus und wendet die gutachterliche<br />

höchste Anschlußleasingrate bei unterstellter<br />

Half-Life-Condition an. In diesem Fall erhöhten<br />

sich die prognostizierten Gesamtauszahlungen<br />

an die Anleger auf rd. 247% bei Ausübung der<br />

Option per Dezember 2015 bzw. auf rd. 246% bei<br />

Ausübung der Option per Dezember 2016.<br />

In diesem Fall könnten die prognostizierten Auszahlungen<br />

für das Optionsjahr und die Folgejahre der<br />

Höhe nach beibehalten werden, die Auszahlung für<br />

das Optionsjahr wäre im Folgejahr aber zu einem<br />

späteren Zeitpunkt zu leisten.<br />

Die langfristige Ergebnisprognose beruht im Übrigen<br />

bis zum Ende des zehnjährigen Leasingvertrages mit<br />

AeroLogic hinsichtlich aller wesentlichen Parameter<br />

auf festen vertraglichen Grundlagen, d.h. auf feststehenden<br />

Rechengrößen. Für den sich anschließenden<br />

Vermietungszeitraum bis zum Ende des Prognose-<br />

5. Prognostizierte Gesamtrückflüsse<br />

bei verschiedenen Verkaufspreisen<br />

Gesamtausschüttung<br />

235%<br />

230%<br />

225%<br />

220%<br />

215%<br />

210%<br />

205%<br />

200%<br />

80<br />

204%<br />

Verkaufspreis<br />

niedriger<br />

GA-Wert*<br />

211%<br />

Verkaufspreis<br />

(-10%)<br />

221%<br />

Basisszenario<br />

mittlerer<br />

GA-Wert*<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

230%<br />

Verkaufspreis<br />

(+10%)<br />

* der jeweilige zugrunde gelegte Gutachter-Wert<br />

232%<br />

Verkaufspreis<br />

hoher<br />

GA-Wert*<br />

horizonts (31.12.2026) liegen der langfristigen<br />

Ergebnisprognose jedoch Annahmen des Prospektherausgebers<br />

zur Höhe<br />

■ erzielbarer Anschlussleasingraten<br />

■ des künftigen Zinssatzes für die Prolongation der<br />

Restdarlehen und<br />

■ erzielbarer Veräußerungserlöse<br />

zugrunde. Die in der Prognoserechnung ausgewiesenen<br />

Kosten für Fondsverwaltung und Asset Management<br />

beruhen hingegen auch für den Zeitraum<br />

der Anschlussvermietung auf festen vertraglichen<br />

Grundlagen.<br />

Da eine exakte Prognose zu den vorstehend genannten<br />

und das Ergebnis im wesentlichen beeinflussenden<br />

variablen Größen für den Prognosezeitraum<br />

nach Ablauf der zehnjährigen Festmietdauer<br />

nicht möglich ist, werden in den Grafiken 3 bis 5<br />

die Auswirkungen von Veränderungen der benannten<br />

Einflussgrößen auf die Höhe der prognostizierten<br />

Gesamtauszahlungen an die Anleger dargestellt. Die<br />

Einflussgrößen wurden dabei wie folgt variiert:<br />

■ Erzielbare Anschlussleasingraten: Angesetzt<br />

wurden die niedrigsten der vorliegenden<br />

Gutachterwerte per Dezember 2019 bzw. per<br />

6. Prognostizierte Gesamtrückflüsse bei<br />

kumulativer Veränderung der Einflussfaktoren<br />

Gesamtausschüttung<br />

260%<br />

250%<br />

240%<br />

230%<br />

220%<br />

210%<br />

200%<br />

190%<br />

180%<br />

170%<br />

180%<br />

Negativszenario<br />

niedrige<br />

GA-Werte*<br />

221%<br />

251%<br />

Basisszenario Positivszenario<br />

hohe<br />

GA-Werte*<br />

* der jeweilige zugrunde gelegte Gutachter-Wert


Mai 2020. Der Prospektherausgeber hat die<br />

höchsten vorliegenden Gutachterwerte basierend<br />

auf „Half-Life-Condition“ herangezogen,<br />

um somit einem möglichen Verlauf von<br />

aufeinanderfolgenden Anschlußleasingverträgen<br />

bis zum Ende der Fondslaufzeit Rechnung zu tragen.<br />

Ferner werden die Ergebnisse ausgewiesen<br />

für eine Variation der Anschlussleasingraten<br />

gemäß Grundfall um +/- 10%.<br />

■ Künftige Zinssätze: Es werden die Ergebnisse<br />

ausgewiesen für eine Variation des Zinssatzes<br />

gemäß Grundfall um +/- 1% p.a.<br />

■ Erzielbare Veräußerungserlöse: angesetzt wurden<br />

die niedrigsten bzw. höchsten der vorliegenden<br />

Gutachterwerte per Dezember 2026. Ferner<br />

werden die Ergebnisse ausgewiesen für eine<br />

Variation der Veräußerungserlöse gemäß Grundfall<br />

um +/- 10%.<br />

4. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

ERÖFFNUNGSBILANZ <strong>DCM</strong> FLUGZEUGFONDS 2 KG ZUM 31.05.2008<br />

Der Prospektherausgeber weist darauf hin, dass die<br />

im Rahmen dieser Sensitivitätsanalyse untersuchte<br />

Bandbreite der variablen Größen keinesfalls die maximal<br />

mögliche Schwankungsbreite der benannten Faktoren<br />

abdeckt. So ist durchaus vorstellbar, dass die<br />

Faktoren zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt noch<br />

unter dem das Negativszenario kennzeichnenden<br />

Betrag bzw. über dem das Positivszenario kennzeichnenden<br />

Betrag liegen können. Es ist ferner möglich,<br />

dass sich die benannten Einflussfaktoren gleichgerichtet<br />

verändern, so dass sie sich in der Wirkung<br />

insgesamt verstärken (vgl. Kapitel C, S. 34). Die<br />

Auswirkungen dieser beiden Kumulationsszenarien<br />

auf die prognostizierten Auszahlungen verdeutlicht<br />

die 6. Grafik. Der Prospektherausgeber hat bei der<br />

Darstellung des Positivszenarios in dieser Grafik die<br />

gutachterliche höchste Anschlussleasingrate bei unterstellter<br />

„Half-Life-Condition“ vorgenommen.<br />

Aktiva in EUR Passiva in EUR<br />

Ausstehende Einlagen 25,00 Kommanditkapital 0,00<br />

Guthaben bei Kreditinstituten 18,57 Jahresüberschuss 0,00<br />

Nicht durch Vermögenseinlagen Verbindlichkeiten 1.025,89<br />

gedeckte Kapitalanteile 982,32<br />

Summe 1.025,89 Summe 1.025,89<br />

ERÖFFNUNGSBILANZ <strong>DCM</strong> FLUGZEUGFONDS 3 KG ZUM 31.05.2008<br />

Aktiva in EUR Passiva in EUR<br />

Ausstehende Einlagen 25,00 Kommanditkapital 0,00<br />

Guthaben bei Kreditinstituten 11,40 Jahresüberschuss 0,00<br />

Nicht durch Vermögenseinlagen Verbindlichkeiten 1.025,89<br />

gedeckte Kapitalanteile 989,49<br />

Summe 1.025,89 Summe 1.025,89<br />

In dem Zeitraum zwischen Aufstellung der Zwischenübersicht<br />

und der Aufstellung des Verkaufsprospektes<br />

haben die Fondsgesellschaften jeweils<br />

eine Abschlagszahlung in Höhe von USD 150.000<br />

(rd. EUR 96.774) an die DVB Bank <strong>AG</strong> geleistet.<br />

Hierfür haben die Fondsgesellschaften jeweils ein<br />

mit 7% p.a. verzinsliches Darlehen von der <strong>DCM</strong><br />

<strong>AG</strong> erhalten (siehe hierzu S. 87). Darüber hinaus<br />

sind in diesem Zeitraum keine wesentliche bilanzund<br />

erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle erfolgt.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

81<br />

E


E<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

ENTWICKLUNG DER BILANZ FÜR DIE JAHRE 2008 BIS 2011 (PROGNOSE)*<br />

Aktiva in EUR 2008 2009<br />

A. Anlagevermögen<br />

82<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt <strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt<br />

fonds 2 KG fonds 3KG fonds 2 KG fonds 3KG<br />

I. Sachanlagen (Flugzeug) 0 0 0 106.524.600 0 106.524.600<br />

B. Umlaufvermögen<br />

I. Guthaben bei Kreditinstituten 9.879.145 9.998.425 19.877.570 2.626.922 50.715.408 53.342.330<br />

Summe Aktiva 9.879.145 9.998.425 19.877.570 109.151.522 50.715.408 159.866.930<br />

Passiva in EUR 2008 2009<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kapitalanteile<br />

Kommanditkapital 17.508.194 17.719.548 35.227.742 58.358.387 59.062.903 117.421.290<br />

Variables Kapital 0 0 0 0 0 0<br />

II. Verlustvortrag 0 0 0 -7.629.049 -7.721.123 -15.350.172<br />

III. Jahresfehlbetrag -7.629.049 -7.721.123 -15.350.172 -897.171 -626.372 -1.523.543<br />

B. Verbindlichkeiten gegenüber<br />

ZWISCHENÜBERSICHT <strong>DCM</strong> FLUGZEUGFONDS 2 KG ZUM 15.06.2008<br />

Aktiva in EUR Passiva in EUR<br />

Ausstehende Einlagen 25,00 Kommanditkapital 0,00<br />

Guthaben bei Kreditinstituten 18,57 Jahresüberschuss 0,00<br />

Nicht durch Vermögenseinlagen Verbindlichkeiten 1.025,89<br />

gedeckte Kapitalanteile 982,32<br />

Summe 1.025,89 Summe 1.025,89<br />

In dem Zeitraum zwischen Aufstellung der Eröffnungsbilanz<br />

und Aufstellung der Zwischenübersicht<br />

sind keine bilanz- und erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle<br />

erfolgt.<br />

Kreditinstituten 0 0 0 59.319.355 0 59.319.355<br />

C. Sonstige Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0<br />

Summe Passiva 9.879.145 9.998.425 19.877.570 109.151.522 50.715.408 159.866.930<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2


W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

ZWISCHENÜBERSICHT <strong>DCM</strong> FLUGZEUGFONDS 3 KG ZUM 15.06.2008<br />

Aktiva in EUR Passiva in EUR<br />

Ausstehende Einlagen 25,00 Kommanditkapital 0,00<br />

Guthaben bei Kreditinstituten 11,40 Jahresüberschuss 0,00<br />

Nicht durch Vermögenseinlagen Verbindlichkeiten 1.025,89<br />

gedeckte Kapitalanteile 989,49<br />

Summe 1.025,89 Summe 1.025,89<br />

In dem Zeitraum zwischen Aufstellung der Eröffnungsbilanz<br />

und Aufstellung der Zwischenübersicht<br />

sind keine bilanz- und erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle<br />

erfolgt.<br />

2010 2011<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt <strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt<br />

fonds 2 KG fonds 3KG fonds 2 KG fonds 3KG<br />

97.585.473 102.601.454 200.186.927 88.646.346 93.548.385 182.194.731<br />

5.815.191 1.662.211 7.477.401 3.289.651 4.149.860 7.439.511<br />

103.400.664 104.263.665 207.664.329 91.935.997 97.698.245 189.634.242<br />

2010 2011<br />

58.358.387 59.062.903 117.421.290 58.358.387 59.062.903 117.421.290<br />

0 0 0 -5.870.968 -2.641.935 -8.512.903<br />

-8.526.220 -8.347.495 -16.873.715 -10.365.207 -9.157.302 -19.522.510<br />

-1.838.987 -809.807 -2.648.795 -1.681.828 -1.665.420 -3.347.248<br />

55.407.484 54.358.065 109.765.548 51.495.613 52.100.000 103.595.613<br />

0 0 0 0 0 0<br />

103.400.664 104.263.665 207.664.329 91.935.997 97.698.245 189.634.242<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

83<br />

E


E<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

ENTWICKLUNG DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE JAHRE 2008 BIS 2011 (PROGNOSE)*<br />

GuV-Posten in EUR 2008 2009<br />

ENTWICKLUNG DER LIQUIDITÄT FÜR DIE JAHRE 2008 BIS 2011 (PROGNOSE)*<br />

alle Werte in EUR 2008 2009<br />

84<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt <strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt<br />

fonds 2 KG fonds 3KG fonds 2 KG fonds 3KG<br />

1. Umsatzerlöse (Leasingerlöse) 0 0 0 882.099 0 882.099<br />

2. Sonst. betriebliche Aufwendungen -7.651.427 -7.743.799 -15.395.226 -1.166.210 -1.176.371 -2.342.581<br />

3. Abschreibungen 0 0 0 -744.927 0 -744.927<br />

4. Zinsaufwendungen -2.258 -2.258 -4.516 -293.891 0 -293.891<br />

5. Sonstige Zinserträge 24.636 24.934 49.570 425.758 549.999 975.757<br />

6. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -7.629.049 -7.721.123 -15.350.172 -897.171 -626.372 -1.523.543<br />

ENTWICKLUNG DER PLANZAHLEN FÜR DIE JAHRE 2008 BIS 2011 (PROGNOSE)*<br />

alle Werte in EUR 2008 2009<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt <strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt<br />

fonds 2 KG fonds 3KG fonds 2 KG fonds 3KG<br />

Investition 0 0 0 107.269.528 0 107.269.528<br />

Umsatz und sonstige Erlöse 24.636 24.934 49.570 1.307.857 549.999 1.857.856<br />

Jahresergebnis -7.629.049 -7.721.123 -15.350.172 -897.171 -626.372 -1.523.543<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt <strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt<br />

fonds 2 KG fonds 3KG fonds 2 KG fonds 3KG<br />

Umsatzerlöse (Leasingerlöse) 0 0 0 882.099 0 882.099<br />

Zinsen 24.636 24.934 49.570 425.758 549.999 975.757<br />

Betriebseinnahmen 24.636 24.934 49.570 1.307.857 549.999 1.857.856<br />

Zinsen -2.258 -2.258 -4.516 -293.891 0 -293.891<br />

Tilgung 0 0 0 0 0 0<br />

sonstige Betriebsausgaben -7.651.427 -7.743.799 -15.395.226 -1.166.210 -1.176.371 -2.342.581<br />

Betriebsausgaben -7.653.685 -7.746.057 -15.399.742 -1.460.101 -1.176.371 -2.636.472<br />

Liquiditätsergebnis -7.629.049 -7.721.123 -15.350.172 -152.244 -626.372 -778.616<br />

* Für Zwecke der in EUR ausgewiesenen Planzahlen werden die aus der Prognoserechnung übernommenen USD-Beträge zum Kurs von 1 EUR = 1,55 USD umgerechnet.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2


W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

2010 2011<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt <strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt<br />

fonds 2 KG fonds 3KG fonds 2 KG fonds 3KG<br />

10.585.192 7.144.408 17.729.600 10.585.192 10.716.612 21.301.804<br />

-234.958 -220.810 -455.768 -239.657 -241.019 -480.677<br />

-8.939.127 -6.035.380 -14.974.507 -8.939.127 -9.053.070 -17.992.197<br />

-3.385.502 -2.256.563 -5.642.065 -3.159.591 -3.152.913 -6.312.504<br />

135.408 558.537 693.945 71.356 64.970 136.325<br />

-1.838.987 -809.807 -2.648.795 -1.681.828 -1.665.420 -3.347.248<br />

2010 2011<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt <strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt<br />

fonds 2 KG fonds 3KG fonds 2 KG fonds 3KG<br />

0 108.636.834 108.636.834 0 0 0<br />

10.720.600 7.702.945 18.423.545 10.656.548 10.781.581 21.438.129<br />

-1.838.987 -809.807 -2.648.795 -1.681.828 -1.665.420 -3.347.248<br />

2010 2011<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt <strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt<br />

fonds 2 KG fonds 3KG fonds 2 KG fonds 3KG<br />

10.585.192 7.144.408 17.729.600 10.585.192 10.716.612 21.301.804<br />

135.408 558.537 693.945 71.356 64.970 136.325<br />

10.720.600 7.702.945 18.423.545 10.656.548 10.781.581 21.438.129<br />

-3.385.502 -2.256.563 -5.642.065 -3.159.591 -3.152.913 -6.312.504<br />

-3.911.871 -5.677.419 -9.589.290 -3.911.871 -2.258.065 -6.169.935<br />

-234.958 -220.810 -455.768 -239.657 -241.019 -480.677<br />

-7.532.331 -8.154.792 -15.687.123 -7.311.120 -5.651.997 -12.963.116<br />

3.188.269 -451.847 2.736.422 3.345.428 5.129.585 8.475.013<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

85<br />

E


E<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

Erläuterungen der wesentlichen Annahmen<br />

und Wirkungszusammenhänge<br />

Die in EUR ausgewiesenen Planbilanzen, Plangewinn-<br />

und Verlustrechnungen und die Planliquiditätszahlen<br />

der Flugzeugfonds 2 KG und der Flugzeugfonds<br />

3 KG für den Zeitraum 2008 bis 2011<br />

wurden ntsprechend den Rechnungslegungsvorschriften<br />

des Handelsgesetzbuchs für jede Fondsgesellschaft<br />

einzeln erstellt. Die zugrunde liegenden<br />

Annahmen beruhen auf der im Prospekt auf den<br />

Seiten 70 ff. abgedruckten Prognoserechnung. Die<br />

nachfolgenden Erläuterungen werden, soweit<br />

möglich, für beide Fondsgesellschaften zusammengefasst<br />

dargestellt.<br />

Die Flugzeugfonds 2 KG beabsichtigt, im Dezember<br />

2009 das Frachtflugzeug Boeing 777-200LRF MSN<br />

36004 zu erwerben; die Flugzeugfonds 3 KG wird<br />

das Frachtflugzeug Boeing 777-200LRF MSN 36198<br />

planmäßig im Mai 2010 erwerben. Die voraussichtlichen<br />

Anschaffungskosten samt Anschaffungsnebenkosten<br />

betragen für das Frachtflugzeug<br />

777-200LRF MSN 36004 prognosegemäß rd. EUR<br />

107.269.000 und für das Frachtflugzeug Boeing 777-<br />

200LRF MSN 36198 prognosegemäß rd. EUR<br />

108.636.000. Die Frachtflugzeuge werden nach<br />

erfolgter Anschaffung im Anlagevermögen der Fondsgesellschaften<br />

ausgewiesen. Die aktivierten Anschaffungs-<br />

und Anschaffungsnebenkosten reduzieren sich<br />

5. KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG FÜR EINE BETEILIGUNG IN HÖHE VON USD 15.000 ZZGL. 5% <strong>AG</strong>IO (PROGNOSE)<br />

alle Werte in USD 2008 2009 2010 2011 2012 2013<br />

1. Gebundenes Kapital 5.250 15.786 14.722 13.639 12.556 11.473<br />

2.1 Gewinnausschüttung 0 0 0 0 0 0<br />

2.2 Steuerzahlungen (-) -3 -33 -23 -5 -5 -4<br />

2.3 Eigenkapitaleinzahlung (-) 5.250 10.500 0 0 0 0<br />

Eigenkapitalrückzahlung (+) 0 0 1.088 1.088 1.088 1.088<br />

2.4 Summe des Rückflusses -3 -33 1.064 1.083 1.083 1.083<br />

Summe des Rückflusses kumuliert -3 -36 1.028 2.111 3.194 4.277<br />

3. Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0<br />

4. anteiliges Fremdkapital 0 7.578 14.022 13.234 12.405 11.534<br />

86<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

innerhalb des Darstellungszeitraums um die jährlichen<br />

linearen Abschreibungen auf die Frachtflugzeuge.<br />

Im Umlaufvermögen der Fondsgesellschaften<br />

ist jeweils die Liquiditätsreserve als Guthaben bei<br />

Kreditinstituten ausgewiesen. Die Finanzierung der<br />

Gesamtinvestitionen erfolgen bei der Flugzeugfonds<br />

2 KG prognosegemäß durch das Kommanditkapital in<br />

Höhe von EUR 58.358.388 (ohne einbezahlte Agiobeträge)<br />

sowie durch Aufnahme von Fremdkapital in<br />

Höhe von EUR 59.319.355. Die Finanzierung der<br />

Gesamtinvestition erfolgt bei der Flugzeugfonds 3 KG<br />

prognosegemäß durch das Kommanditkapital in<br />

Höhe von EUR 59.062.903 (ohne einbezahlte Agiobeträge)<br />

sowie durch Aufnahme von Fremdkapital in<br />

Höhe von EUR 60.035.484. Die durch die Anleger zu<br />

erbringenden Einlagen stehen den Fondsgesellschaften<br />

bei plangemäßem Platzierungs- und Einzahlungsverlauf<br />

jeweils in Höhe von 30% zzgl. 5%<br />

Agio auf das gesamte gezeichnete Kommanditkapital<br />

bis zum 31.12.2008 und in voller Höhe bis zum<br />

31.12.2009 zur Verfügung. Die Darlehen werden<br />

jeweils im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kaufpreiszahlung<br />

für die Frachtflugzeuge valutiert. Mit<br />

Abschluss der Kaufverträge über die Frachtflugzeuge<br />

am 24.06.2008 wurde von den Fondsgesellschaften<br />

eine Abschlagszahlung auf die Maklergebühr der<br />

DVB Bank <strong>AG</strong> in Höhe von jeweils rd. EUR 96.774<br />

geleistet. Die Abschlagszahlungen wurden jeweils<br />

durch ein von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> ausgereichtes Zwischen-<br />

2014 2015 2016<br />

10.390 9.307 8.223<br />

0 0 0<br />

-4 -4 -4<br />

0 0 0<br />

1.088 1.088 1.088<br />

1.083 1.083 1.083<br />

5.360 6.443 7.527<br />

0 0 0<br />

10.606 9.620 8.584


finanzierungsdarlehen in gleicher Höhe finanziert.<br />

Diese Darlehen sind mit 7% p.a. zu verzinsen und<br />

aus der ersten Teilzahlung der Anleger in 2008 auf<br />

die geschuldeten Kommanditeinlagen zu tilgen.<br />

Die Fondsgesellschaften werden prognosegemäß ab<br />

Erwerb der Frachtflugzeuge Umsatzerlöse aus Vermietungstätigkeiten<br />

(Leasingerlöse) erzielen. Neben<br />

sonstigen betrieblichen Aufwendungen fallen bei<br />

den Fondsgesellschaften aufwandswirksame lineare<br />

Abschreibungen auf die Frachtflugzeuge sowie Zinsaufwendungen<br />

aus den Fremdfinanzierungsdarlehen<br />

an. Aus der Anlage der jeweiligen Liquiditätsreserve<br />

entstehen bei den Fondsgesellschaften laufende Zinserträge.<br />

In den Geschäftsjahren 2008-2011 werden<br />

die Fondsgesellschaften insbesondere aufgrund der<br />

linearen Abschreibung jeweils mit einem Jahresfehlbetrag<br />

abschließen.<br />

Die prognostizierte Liquiditätsentwicklung bei den<br />

Fondsgesellschaften in den Geschäftsjahren 2008 bis<br />

2011 resultiert aus den geplanten Betriebseinnahmen<br />

(Leasingerlösen) und Zinserträgen aus der<br />

Anlage der Liquiditätsreserve abzüglich der<br />

geplanten Betriebsausgaben (Kapitaldienst und<br />

laufende Flugzeug- und Fondsverwaltungskosten).<br />

Das Liquiditätsergebnis ist bei beiden Fondsgesellschaften<br />

im Geschäftsjahr 2008 mangels Umsatzerlösen<br />

negativ. Bei der Flugzeugfonds 3 KG fal-<br />

2017 2018 2019<br />

7.140 6.056 4.973<br />

0 0 0<br />

-4 -4 -4<br />

0 0 0<br />

1.088 1.088 1.088<br />

1.083 1.084 1.083<br />

8.610 9.694 10.777<br />

0 0 0<br />

7.483 6.324 5.192<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

len Umsatzerlöse erst nach Erwerb des Frachtflugzeugs<br />

im Jahr 2010 an, so dass ihr Liquiditätsergebnis<br />

auch im Jahr 2009 negativ ist.<br />

Erläuterungen zu den Planzahlen<br />

Die Investitionen der Fondsgesellschaften betreffen<br />

den Erwerb der Frachtflugzeuge Boing 777-200 LRF<br />

MSN 36001 und MSN 36198 in den Jahren 2009<br />

und 2010. Danach erfolgen prognosegemäß keine<br />

weiteren Investitionen. Entsprechend entstehen die<br />

wesentlichen Umsatzerlöse durch Vermietung des<br />

Flugzeugs auch erst ab dem Jahr 2009 bzw. 2010.<br />

2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />

3.852 2.730 1.609 487 0 0 0<br />

0 0 0 0 713 1.200 15.379<br />

-4 -4 -4 -3 -3 -407 -988<br />

0 0 0 0 0 0 0<br />

1.125 1.125 1.125 1.125 487 0 0<br />

1.121 1.121 1.121 1.122 1.197 793 14.391<br />

11.899 13.020 14.141 15.263 16.460 17.253 31.643<br />

0 0 0 0 233 0 0<br />

4.459 3.758 3.000 2.201 1.335 486 0<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

87<br />

E


RECHTLICHE<br />

ANGABEN<br />

F


1. Allgemeine Ausführungen<br />

Der Gesellschaftsvertrag der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />

Flugzeugfonds 2 KG, der Treuhandvertrag sowie der<br />

von beiden Fondsgesellschaften mit der Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH, München, geschlossene<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag sind im Prospekt<br />

jeweils vollständig abgedruckt; die Punkte, in denen<br />

sich der Gesellschaftsvertrag der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />

Flugzeugfonds 3 KG von dem der <strong>DCM</strong> GmbH &<br />

Co. Flugzeugfonds 2 KG unterscheidet, sind auf den<br />

Seiten 166-168 im Einzelnen aufgelistet.<br />

Im Folgenden werden nur die wesentlichen Inhalte<br />

dargestellt bzw. die Besonderheiten der Vertragswerke<br />

hervorgehoben. Gleichwohl ist es für den Anleger<br />

empfehlenswert, sich vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

eingehend mit den Regelungen der<br />

genannten Verträge zu beschäftigen.<br />

Der Anleger kann sich nur mittelbar über die Curia<br />

Steuerberatungsgesellschaft mbH, München, (im<br />

Folgenden auch „Treuhandkommanditist“ oder<br />

„Treuhänder“) als Treugeber an der <strong>DCM</strong> GmbH &<br />

Co. Flugzeugfonds 2 KG und an der <strong>DCM</strong> GmbH &<br />

Co. Flugzeugfonds 3 KG (im Folgenden auch<br />

„Fondsgesellschaften“ oder „Gesellschaften“) beteiligen.<br />

Der Anleger kann jedoch nach der nachstehend<br />

unter 1.2. beschriebenen Maßgabe in die Stellung<br />

eines (Direkt-)Kommanditisten wechseln.<br />

1.1. Beteiligung des Anlegers an den<br />

Fondsgesellschaften<br />

Die Beteiligung des Anlegers an den Fondsgesellschaften<br />

geschieht durch Begründung eines Treuhandverhältnisses.<br />

Hierzu unterbreitet der Anleger<br />

als Treugeber der Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH, München, als Treuhänder nach Maßgabe der<br />

Beitrittserklärung und auf Grundlage des Verkaufsprospekts<br />

das Angebot auf Abschluss des im Verkaufsprospekt<br />

abgedruckten Treuhandvertrags zur<br />

mittelbaren Beteiligung an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />

Flugzeugfonds 2 KG und – gleichzeitig – an der<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. KG Flugzeugfonds 3 KG. Für die<br />

Annahme des Treuhandvertrages genügt die Unter-<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

schrift des Treuhänders auf der Beitrittserklärung;<br />

eines Zugangs der Annahmeerklärung bedarf es für<br />

deren Wirksamkeit nicht (vgl. dazu genauer unter<br />

Abschnitt 3 „Treuhandvertrag“ dieses Kapitels). Eine<br />

Beteiligung an den Gesellschaften ist jeweils nur<br />

zeitgleich (parallel) möglich.<br />

Anteile an den Fondsgesellschaften dürfen nur natürlichen<br />

(Einzel-)Personen angeboten werden; Beitrittserklärungen<br />

von Gesellschaften bürgerlichen<br />

Rechts, Ehepaaren oder sonstigen Gemeinschaften<br />

werden nicht angenommen. Unberührt hiervon<br />

bleibt die Befugnis des Treuhandkommanditisten,<br />

juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften<br />

im Einzelfall als Anleger zuzulassen und<br />

entsprechende Beitrittserklärungen anzunehmen.<br />

Weiterhin dürfen Anteile an den Fondsgesellschaften<br />

weder direkt noch indirekt Staatsangehörigen der<br />

USA, Kanadas, Japans oder Australiens, Inhabern<br />

einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung<br />

der USA („Green Card“), Kanadas, Japans oder<br />

Australiens, Gebietsansässigen mit Wohnsitz in den<br />

USA, in Kanada, Japan oder Australien oder Personen,<br />

die Beteiligungen für eine Vermögensmasse mit<br />

Sitz in den USA, in Kanada¸ Japan oder Australien<br />

eingehen wollen, noch innerhalb des Territoriums<br />

eines der vorgenannten Länder angeboten werden.<br />

Beitrittserklärungen dieser Personen können daher<br />

nicht angenommen werden.<br />

Im Rahmen des Treuhandvertrages ist der Treuhänder<br />

beauftragt, sich im eigenen Namen, jedoch für<br />

Rechnung und Gefahr des Treugebers, an den Fondsgesellschaften<br />

jeweils durch Erhöhung seiner eigenen<br />

Kommanditeinlage in Höhe der in der Beitrittserklärung<br />

jeweils genannten Zeichnungssumme zu<br />

beteiligen und die so begründeten Beteiligungen als<br />

Treugut treuhänderisch für den Treugeber zu halten<br />

und zu verwalten. Der Anleger ist nur wirtschaftlich<br />

an den Gesellschaften beteiligt, im Verhältnis zu<br />

Dritten außerhalb der Gesellschaften ist er kein<br />

Gesellschafter. Er wird daher nicht in das Handelsregister<br />

eingetragen. Im Innenverhältnis wird der Treugeber<br />

– soweit es gesetzlich zulässig ist – jeweils wie<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

89<br />

F


F R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

ein Gesellschafter mit den gleichen Rechten und<br />

Pflichten behandelt. Dies gilt jeweils insbesondere<br />

für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am<br />

Gewinn und Verlust, an einem etwaigen Auseinandersetzungsguthaben,<br />

dem Liquidationserlös und<br />

bezüglich der Ausübung des Stimmrechts. Die Treugeber<br />

werden gemäß dem Treuhandvertrag den<br />

(Direkt-)Kommanditisten hinsichtlich der Widerspruchs-<br />

und Kontrollrechte gleichgestellt.<br />

1.2. Wechsel in die Stellung als unmittelbar an<br />

den Fondsgesellschaften beteiligter Kommanditist<br />

Jeder Anleger als Treugeber kann mit einer Frist von<br />

drei Monaten jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und<br />

31.12. eines Jahres seine treuhänderisch gehaltenen<br />

Beteiligungen an den Fondsgesellschaften nach Maßgabe<br />

der Regelungen des Treuhandvertrages (vgl.<br />

dazu genauer unter Abschnitt 3 „Treuhandvertrag“<br />

dieses Kapitels) ordentlich kündigen und so in die<br />

Stellung als unmittelbar an den Gesellschaften beteiligter<br />

Kommanditist wechseln, denn mit Wirksamwerden<br />

der Kündigung des Treuhandvertrages überträgt<br />

der Treuhänder die für den Treugeber gehaltene<br />

Gesellschaftsbeteiligungen auf den Treugeber; die<br />

Übertragung erfolgt im Außenverhältnis jeweils aufschiebend<br />

bedingt durch die Eintragung des Treugebers<br />

als (Direkt)Kommanditist der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />

im Handelsregister. Die in das Handelsregister<br />

einzutragende Haftsumme beträgt je volle<br />

USD 100 der jeweils gezeichneten Pflichteinlage<br />

(ohne Agio) EUR 1, d.h. bei einer Gesamtzeichnungssumme<br />

in Höhe von USD 15.000, die anteilig (vgl.<br />

nachfolgend Ziffer 2.3) auf die jeweilige Fondsgesellschaft<br />

entfällt, beträgt die Haftsumme, da nur auf volle<br />

USD 100 Pflichteinlage (dies sind USD 7.455 für<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG und USD<br />

7.545 für <strong>DCM</strong> GmbH & Co. KG Flugzeugfonds 3<br />

KG) berechnet wird, insgesamt EUR 149.<br />

Von der Treugeber- in die Kommanditistenstellung<br />

wechselnde Anleger sind verpflichtet, die Komplementärinnen<br />

der Gesellschaften, die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />

2 Verwaltungs GmbH sowie die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />

3 Verwaltungs GmbH, jeweils unverzüg-<br />

90<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

lich zu bevollmächtigen, in ihrem Namen sämtliche<br />

erforderlichen Anmeldungen der Fondsgesellschaften<br />

zum Handelsregister vorzunehmen. Diese Vollmacht<br />

muss unwiderruflich sein, über den Tod<br />

hinaus lauten und die Bevollmächtigte insbesondere<br />

zu folgenden Erklärungen für den Vollmachtgeber<br />

gegenüber dem Handelsregister berechtigen:<br />

■ Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten,<br />

auch des Vollmachtgebers,<br />

■ Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden<br />

Gesellschaftern,<br />

■ Änderung der Beteiligungsverhältnisse und des<br />

Kapitals der Gesellschaft oder von Kommanditisten,<br />

■ Änderungen von Firma, Sitz und Gegenstand der<br />

Gesellschaft und<br />

■ allen sonst erforderlichen Anmeldungen der<br />

Gesellschaft zum Handelsregister.<br />

Die Komplementärinnen stellen hierzu jeweils ein<br />

Muster einer Handelsregistervollmacht zur Verfügung.<br />

Die entsprechende Vollmacht ist der jeweiligen<br />

Komplementärin auf Kosten des jeweiligen künftigen<br />

Kommanditisten in notariell beglaubigter Form<br />

auf Aufforderung unverzüglich zu übergeben. Kosten,<br />

die durch die Beendigung des Treuhandvertrages<br />

und die Übertragung der Beteiligungen entstehen,<br />

trägt der Treugeber.<br />

1.3. Ombuds-/Schlichtungsverfahren<br />

Die Anbieterin, die Fondsgesellschaften und der<br />

Treuhandkommanditist haben sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds angeschlossen und unterwerfen sich der gültigen<br />

Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />

der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen. Anleger haben die Möglichkeit,<br />

im Falle von Streitigkeiten ihre Beschwerden<br />

schriftlich an die Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds zu richten und damit ein außergerichtliches<br />

Schlichtungsverfahren einzuleiten (vgl. § 25 des<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaften und<br />

§ 13 des Treuhandvertrages). Das Verfahren wird<br />

schriftlich geführt. Soweit sich die Parteien nicht


während des Verfahrens einigen, ergeht als Ergebnis<br />

der Prüfung ein Schlichtungsspruch der Ombudsperson.<br />

Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds ist der Beschwerdegegner an<br />

einen Schlichtungsspruch der Ombudsperson<br />

gebunden, sofern der Beschwerdegegenstand EUR<br />

5.000 nicht übersteigt. Die Berechnung der Höhe<br />

des Beschwerdegegenstandes richtet sich nach der<br />

von dem beschwerdeführenden Anleger geltend<br />

gemachten Forderung. Das bedeutet, dass der<br />

Beschwerdegegner in einem solchen Fall einer Entscheidung<br />

der Ombudsperson, die den Beschwerdegegner<br />

verpflichtet, nachkommen muss und gegen<br />

den Schlichtungsspruch den ordentlichen Rechtsweg<br />

nicht beschreiten kann. Bei Beschwerden mit einem<br />

höheren Streitwert gibt die Ombudsperson eine<br />

Empfehlung ab. Dem Anleger steht es immer frei,<br />

den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.<br />

Nähere Informationen zur Ombudsperson und dem<br />

Schlichtungsverfahren sind erhältlich bei: Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds, Postfach 64 02 22,<br />

10048 Berlin, Tel.: 030 / 257 616 90, Fax: 030 / 257<br />

616 91, info@ombudsstelle-gfonds.de.<br />

2. Gesellschaftsverträge der<br />

Fondsgesellschaften<br />

Die Gesellschaftsverträge der beiden Fondsgesellschaften<br />

stimmen, bis auf wenige Einzelheiten (vgl.<br />

S. 166-168 im Kapitel K „Abdruck wesentlicher Verträge“)<br />

überein. Soweit in diesem Abschnitt 2 nicht<br />

ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, ist mit<br />

„Gesellschaft“ jeweils jede der beiden Fondsgesellschaften<br />

gemeint.<br />

2.1. Gesellschaft/Unternehmensgegenstand/<br />

Gesellschaftsdauer/Geschäftsjahr<br />

Die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG und die<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG sind Kommanditgesellschaften<br />

nach deutschem Recht jeweils<br />

mit Sitz in München. Die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />

2 KG ist im Handelsregister beim Amtsgericht<br />

München unter HRA 83145 und die <strong>DCM</strong><br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N F<br />

GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG ist im Handelsregister<br />

beim Amtsgericht München unter HRA 83151<br />

eingetragen.<br />

Gegenstand des Unternehmens der <strong>DCM</strong> GmbH &<br />

Co. Flugzeugfonds 2 KG ist der Erwerb des Flugzeugs<br />

Boeing 777-200LRF mit der Seriennummer<br />

MSN 36004, dessen Vermietung und Verwertung<br />

sowie alle damit im Zusammenhang stehenden<br />

Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtsgeschäfte,<br />

Rechtshandlungen oder Maßnahmen aller<br />

Art durchzuführen oder vornehmen zu lassen, die<br />

zur unmittelbaren oder mittelbaren Förderung oder<br />

Erreichung des Gesellschaftszwecks geeignet<br />

erscheinen oder damit in Zusammenhang stehen.<br />

Der Gegenstand des Unternehmens der <strong>DCM</strong><br />

GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG entspricht dem,<br />

jedoch mit dem Unterschied, dass sich dieser auf<br />

das Flugzeug Boeing 777-200LRF mit der Seriennummer<br />

MSN 36198 bezieht.<br />

Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer<br />

geschlossen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

2.2. Gesellschafter/Gesellschaftskapital<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin der <strong>DCM</strong><br />

GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG ist die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />

2 Verwaltungs GmbH, München, die der<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG die <strong>DCM</strong><br />

Flugzeugfonds 3 Verwaltungs GmbH (jeweils „Komplementärin“).<br />

Sie ist jeweils am Gesellschaftskapital<br />

und am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

(Gründungs-)Kommanditisten sind jeweils die <strong>DCM</strong><br />

Service GmbH und Herr Johann Deinböck sowie die<br />

Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH (nachstehend<br />

auch „Treuhandkommanditist“ genannt).<br />

Die Gesellschafter der Fondsgesellschaften beabsichtigen<br />

jeweils, bis zum Ende der Platzierungsphase<br />

weitere Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen<br />

und so das Kommanditkapital – im Fall der<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG – um USD<br />

90.454.000,- und – im Fall der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />

Flugzeugfonds 3 KG – um USD 91.546.000,-<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

91


F<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

(jeweils zzgl. 5% Agio) zu erhöhen. Die Platzierungsphase<br />

endet am 31.12.2008, sofern sie nicht<br />

durch schriftliche Erklärung der Komplementärinnen<br />

gegenüber dem Treuhandkommanditisten bis zum<br />

15.12.2008 bis längstens zum 31.12.2009 verlängert<br />

wird.<br />

2.3. Kapitalerhöhung/Gesamtzeichnungssumme<br />

Der Treuhandkommanditist ist von den Altgesellschaftern<br />

und jedem neu hinzutretenden Gesellschafter<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB beauftragt und bevollmächtigt, seine<br />

Kommanditeinlage gemäß dem Umfang der mit den<br />

Treugebern geschlossenen Treuhandverträge zu erhöhen.<br />

Die Gesamtzeichnungssumme eines Gesellschafters/Treugebers,<br />

d.h. die Zeichnungssumme im Rahmen<br />

der Beteiligungen an den Fondsgesellschaften<br />

zusammen („Gesamtzeichnungssumme“), soll mindestens<br />

USD 15.000 betragen („Mindestgesamtzeichnungssumme“).<br />

Die Mindestzeichnungssumme<br />

für eine Beteiligung an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />

2 KG beträgt 49,7% der Mindestgesamtzeichnungssumme<br />

(USD 7.455) und für eine Beteiligung<br />

an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG<br />

50,3% der Mindestgesamtzeichnungssumme (USD<br />

7.545). Eine höhere Gesamtzeichnungssumme muss<br />

ganzzahlig durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. In<br />

Ausnahmefällen können Mindestgesamtzeichnungssummen<br />

unter USD 15.000,- vom Treuhandkommanditisten<br />

in Abstimmung mit dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten akzeptiert werden, wobei<br />

die Gesamtzeichnungssumme auch in diesem Fall<br />

ganzzahlig durch 1.000 ohne Rest teilbar sein muss<br />

und nicht den Betrag von USD 10.000,- unterschreiten<br />

darf.<br />

Neben der Zeichnungssumme ist an die Gesellschaft<br />

ein Agio in Höhe von 5% der Zeichnungssumme zu<br />

zahlen. Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren<br />

Leistungen zu erbringen, insbesondere keine<br />

Zahlungen zu leisten.<br />

92<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

2.4. Haftung im Innen- und Außenverhältnis/<br />

Wiederaufleben der Haftung/Keine Nachschusspflicht<br />

Alle Gesellschafter/Treugeber, mit Ausnahme der<br />

Altgesellschafter und des Treuhandkommanditisten,<br />

haben im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />

untereinander nur für diejenige Sorgfalt einzustehen,<br />

welche sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden<br />

pflegen.<br />

Im Außenverhältnis gegenüber Gläubigern der<br />

Fondsgesellschaft haften Gesellschafter/Treugeber<br />

vor Leistung ihrer Pflichteinlage unmittelbar bzw.<br />

mittelbar über den Treuhandkommanditisten bis zur<br />

Höhe der im Handelsregister eingetragenen Einlage<br />

(„Haftsumme“). Die Haftsumme beträgt je volle<br />

USD 100 der jeweils gezeichneten Pflichteinlage<br />

(ohne Agio) EUR 1,-. Mit vollständiger Erfüllung der<br />

Pflichteinlage durch Leistung an die Gesellschaft erlischt<br />

im Außenverhältnis die unmittelbare/mittelbare<br />

Haftung der Gesellschafter/Treugeber. Treugeber<br />

sind jedoch gemäß Treuhandvertrag verpflichtet,<br />

den Treuhandkommanditisten von allen Verbindlichkeiten<br />

freizustellen, die bei pflichtgemäßer Erfüllung<br />

dieses Treuhandvertrages im Zusammenhang mit der<br />

Begründung und der Verwaltung der für ihn gehaltenen<br />

Gesellschaftsbeteiligung entstehen.<br />

Gesellschafter haften gemäß §§ 161 Abs. 2, 160 Abs.<br />

1 HGB trotz ihres Ausscheidens aus der Gesellschaft<br />

für die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten der<br />

Gesellschaft in Höhe der eingetragenen Haftsumme,<br />

wenn die Verbindlichkeiten vor Ablauf von fünf Jahren<br />

nach dem Ausscheiden fällig und Ansprüche<br />

gegen den Gesellschafter bzw. Treuhandkommanditisten<br />

in seiner Eigenschaft als Treuhandkommanditist<br />

gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

Wird das Kommanditkapital durch Verluste oder<br />

Auszahlungen unter den Betrag der Haftsumme<br />

herabgemindert, lebt die Haftung der Gesellschafter<br />

gem. § 172 Abs. 4 HGB insoweit bis zur Höhe der<br />

Haftsumme wieder auf, da die Einlage gegenüber<br />

den Gesellschaftsgläubigern als nicht geleistet gilt.<br />

Gemäß Treuhandvertrag besteht in diesem Fall eine


Freistellungsverpflichtung des Treugebers bis zu der<br />

Höhe, bis zu der die anteilige Haftung des Treuhandkommanditisten<br />

durch die an den Treugeber<br />

vorgenommenen Auszahlungen wieder auflebt.<br />

Eine Nachschusspflicht der Gesellschafter/Treugeber<br />

im Innenverhältnis der Gesellschaft gegenüber<br />

besteht gemäß dem Gesellschaftsvertrag nicht. Eine<br />

Nachschusspflicht der Gesellschafter könnte durch<br />

Änderung des Gesellschaftsvertrags nur begründet<br />

werden, wenn alle Gesellschafter/Treugeber zustimmen.<br />

Darüber hinaus ist der Anleger nicht verpflichtet,<br />

weitere Leistungen und Zahlungen zu erbringen.<br />

2.5. Zahlungspflicht/Folgen bei<br />

Zahlungsrückstand<br />

Die Gesamtzeichnungssumme nebst Agio ist an<br />

zwei Einzahlungsterminen mit Teilbeträgen zur Zahlung<br />

fällig. Anleger, die bis einschließlich zum<br />

17.10.2008 ihr Beteiligungsangebot abgegeben<br />

haben, haben am 13.11.2008 eine erste Teilzahlung<br />

in Höhe von 30% der Gesamtzeichnungssumme<br />

zzgl. des Gesamtbetrages des Agios zu leisten. Bei<br />

Anlegern, die ihr Beteiligungsangebot vom<br />

18.10.2008 bis zum 31.12.2008 abgegeben haben,<br />

ist die erste Teilzahlung am 29.01.2009 fällig. Für<br />

den Fall einer Verlängerung der Zeichnungsfrist über<br />

den 31.12.2008 hinaus, sind die Anleger, welche ihr<br />

Beteiligungsangebot in 2009 abgegeben haben, verpflichtet,<br />

die erste Teilzahlung 21 Tage nach Abgabe<br />

der Beitrittserklärung zu leisten, frühestens jedoch<br />

drei Bankarbeitstage nach Erhalt der Mitteilung über<br />

die Annahme des Beteiligungsangebots. Die zweite<br />

Teilzahlung in Höhe von 70% der Gesamtzeichnungssumme<br />

ist am 15.10.2009 zur Zahlung fällig;<br />

für den Fall einer Verlängerung der Zeichnungsfrist<br />

sind die ihr Beteiligungsangebot in 2009 abgebenden<br />

Anleger verpflichtet, den zweiten Teilbetrag<br />

innerhalb von 21 Tagen nach Abgabe ihrer Beitrittserklärung,<br />

frühestens jedoch drei Bankarbeitstage<br />

nach Erhalt der Mitteilung über die Annahme des<br />

Beteiligungsangebotes, nicht aber vor dem<br />

15.10.2009 zu leisten. Die Einlageleistungen der<br />

Anleger erfolgen mit den bezeichneten Teilbeträgen,<br />

im Übrigen aber für beide Beteiligungen zusammen,<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

in einem Betrag zugunsten eines Einzahlungskontos<br />

(gemäß der Beitrittserklärung). Das Einzahlungskontoguthaben<br />

wird nach erfolgten Gutschriften an die<br />

Fondsgesellschaften im Verhältnis 49,7% zu 50,3%<br />

weitergereicht.<br />

Werden die Gesamtzeichnungssumme und das Agio<br />

nicht innerhalb der o.g. Fristen erbracht, so ist die<br />

Gesellschaft berechtigt, Zinsen ab Fälligkeit in Höhe<br />

von 1% (des ausstehenden Betrages) pro Monat zu<br />

verlangen. Die Zinspflicht tritt ein, ohne dass es<br />

einer Mahnung bedarf. Im Falle des Zahlungsverzuges<br />

kann der Kapitalanteil auf den Betrag bereits<br />

geleisteter Zahlungen herabgesetzt werden oder der<br />

Gesellschafter/Treugeber (nach Beendigung des<br />

Treuhandvertrages und Streichung aus dem Treugeberregister)<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

werden. Die im Zusammenhang mit dem Ausscheiden<br />

entstandenen Kosten hat der Gesellschafter/<br />

Treugeber zu tragen. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

für diese Kosten neben dem vollem Agio eine Schadenspauschale<br />

in Höhe von 10% der Gesamtzeichnungssumme<br />

geltend zu machen, soweit nicht der<br />

Gesellschafter/Treugeber einen geringeren Schaden<br />

nachweist.<br />

Im Falle einer Herabsetzung der Pflichteinlagen oder<br />

eines Ausschlusses eines Gesellschafters/Treugebers<br />

ist die Gesellschaft berechtigt, in Höhe der ausstehenden<br />

Pflichteinlagen neue Gesellschafter/<br />

Treugeber aufzunehmen oder an einer entsprechenden<br />

Erhöhung von bestehenden Beteiligungen von<br />

hierzu bereiten Anlegern mitzuwirken und alle notwendigen<br />

Maßnahmen/Erklärungen in diesem<br />

Zusammenhang vorzunehmen/abzugeben.<br />

2.6. Vertretung/Geschäftsführung/Vergütung<br />

Die alleinige gesetzliche Vertretung der Gesellschaft<br />

obliegt der Komplementärin.<br />

Zur Geschäftsführung sind die Komplementärin<br />

sowie die geschäftsführenden Kommanditisten<br />

berechtigt. „Geschäftsführende Kommanditisten“<br />

sind die <strong>DCM</strong> Service GmbH und Herr Johann<br />

Deinböck, wobei die <strong>DCM</strong> Service GmbH zur<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

93<br />

F


F<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet ist,<br />

während Herr Johann Deinböck zur Geschäftsführung<br />

berechtigt, nicht aber verpflichtet ist. Die Komplementärin<br />

ist zur Geschäftsführung berechtigt und<br />

verpflichtet. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt<br />

sich auf alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen,<br />

die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft gehören.<br />

Sie hat die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns zu führen.<br />

Die Komplementärin erhält für die Geschäftsführung<br />

in der Platzierungsphase eine einmalige Vergütung<br />

in Höhe von 0,02% des zum Ende der Platzierungsphase<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH und<br />

Herr Johann Deinböck erhalten als geschäftsführende<br />

Kommanditisten für die Übernahme der<br />

Geschäftsführung in der Platzierungsphase eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 0,1% bzw. 0,05%<br />

des zum Ende der Platzierungsphase gezeichneten<br />

Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer;<br />

entsprechend dem jeweils erreichten Platzierungsstand<br />

können jeweils unter Berücksichtigung der<br />

aufgrund von Einzahlungen der Anleger bestehenden<br />

Liquiditätslage der Gesellschaft angemessene<br />

Abschlagszahlungen auf die einmalige Vergütung<br />

verlangt werden. Ab dem 01.01.2009 erhält die<br />

Komplementärin eine laufende jährliche Geschäftsführungsvergütung<br />

in Höhe von USD 50.000 zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH<br />

erhält für ihre Tätigkeit bei der Abwicklung der<br />

Gesellschaft und Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />

(zusätzlich zu ihrer laufenden Vergütung<br />

für die Fondsverwaltung) den Ersatz der Auslagen<br />

sowie eine angemessene Abwicklungsprovision in<br />

Höhe von mindestens USD 150.000 zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die Komplementärin erhält für<br />

ihre Leistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung<br />

des Flugzeugs eine einmalige Vergütung in<br />

Höhe von USD 200.000 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Komplementärin erhält für die Übernahme des<br />

unbeschränkten Haftungsrisikos in der Platzierungsphase<br />

eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,01%<br />

94<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

des zum Ende der Platzierungsphase gezeichneten<br />

Kommanditkapitals sowie ab dem 01.01.2009 eine<br />

laufende jährliche Vergütung in Höhe von USD<br />

5.000, jeweils einschließlicht ggfs. anfallender<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer; die laufende Vergütung<br />

wird jeweils anteilig zu Beginn eines Kalenderquartals<br />

zur Zahlung fällig.<br />

Die laufenden Vergütungen erhöhen sich kalenderjährlich<br />

um 2,0% p.a., erstmals für das Jahr 2011.<br />

2.7. Gesellschafter-/Treugeberversammlung/<br />

Gegenstand der Beschlussfassung<br />

Gemäß dem Gesellschaftsvertrag beschließen die<br />

Gesellschafter/Treugeber in Gesellschafter-/Treugeberversammlungen<br />

oder im Wege eines schriftlichen<br />

Abstimmungsverfahrens. Wesentliche Beschlussgegenstände,<br />

die zum Teil wegen ihrer Bedeutung für<br />

die Gesellschaft und Gesellschafter/Treugeber auch<br />

nur mit qualifizierten Mehrheiten getroffen werden<br />

können, sind in § 14.6 des Gesellschaftsvertrages<br />

aufgeführt. Eine ordentliche Gesellschafterversammlung<br />

hat, beginnend mit dem Jahre 2009, jährlich<br />

spätestens zum 01.11. zu erfolgen. Hinsichtlich der<br />

Erfordernisse der Beschlussfähigkeit, die jedem<br />

Gesellschafter/Treugeber zustehenden Stimmrechte<br />

und deren Ausübungsmöglichkeit, die Informationspflicht<br />

für alle Gesellschafter/Treugeber über Ergebnisse<br />

von Abstimmungen u.a. enthalten, wird auf die<br />

entsprechenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />

verwiesen. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafter-/Treugeberbeschlusses<br />

kann mit einer Ausschlussfrist<br />

von einem Monat gemäß § 14.7 des<br />

Gesellschaftsvertrages geltend gemacht werden;<br />

nach Fristablauf tritt Heilung eines etwaigen Mangels<br />

ein.<br />

2.8. Jahresabschluss/Sonderwerbungskosten<br />

Nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres, das<br />

dem Kalenderjahr entspricht, sind innerhalb von<br />

sechs Monaten bzw. früher – wenn gesetzlich vorgeschrieben<br />

– der Jahresabschluss, die Einnahmen-/<br />

Überschussrechnung sowie der Geschäftsbericht<br />

anzufertigen und den Gesellschaftern rechtzeitig<br />

vor Gesellschafterversammlungen oder mit der Ein-


leitung eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens<br />

zuzusenden. Bei dem Gesellschafter/Treugeber in<br />

einer Rechnungsperiode etwa entstehende persönliche<br />

Sonderwerbungskosten in Zusammenhang mit<br />

der Beteiligung sind der Gesellschaft bis zum<br />

31.03. des jeweiligen Folgejahres schriftlich mitzuteilen.<br />

Für Mitteilungen, die nach diesem Stichtag<br />

eingehen, kann wegen Mehraufwandes ein Entgelt<br />

von je EUR 100 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

berechnet werden, das gesondert in Rechnung<br />

gestellt oder bei der nächsten Auszahlung einbehalten<br />

wird. Für eine Berücksichtigung der verspätet<br />

eingehenden Mitteilungen kann keine Gewähr<br />

übernommen werden.<br />

2.9. Beteiligung am Ergebnis und am<br />

Vermögen sowie Auszahlungen<br />

Die Beteiligung der Gesellschafter/Treugeber an den<br />

Ergebnissen (= Gewinn und Verlust) und am Vermögen<br />

der Gesellschaft bestimmt sich nach den jeweils<br />

geleisteten Pflichteinlagen im Verhältnis zum insgesamt<br />

gezeichneten Kommanditkapital (Beteiligungsanteil).<br />

An den Ergebnissen der Gesellschaft werden<br />

die Gesellschafter/Treugeber anteilig beteiligt,<br />

sobald sie ihre Pflichteinlage nebst Agio vollständig<br />

erbracht haben. Dabei ist die Ergebnisverteilung<br />

während der Platzierungsphase so vorzunehmen,<br />

dass Gesellschafter/Treugeber, unabhängig vom Zeitpunkt<br />

des Beitritts zur Gesellschaft, an den erzielten<br />

Ergebnissen der Gesellschaft gleichbehandelt teilnehmen<br />

(Gleichverteilungsabrede). Diese Vereinbarung<br />

gilt, soweit möglich, auch für die steuerliche<br />

Ergebnisverteilung. Zu diesem Zweck ist den Gesellschaftern/Treugebern<br />

das nach ihrem jeweiligen Beitritt<br />

von der Gesellschaft erzielte Ergebnis solange<br />

und in dem Umfang vorrangig zuzurechnen, bis alle<br />

Gesellschafter/Treugeber an dem während der Platzierungsphase<br />

insgesamt erzielten Ergebnis anteilig<br />

im Verhältnis ihrer jeweils geleisteten Pflichteinlagen<br />

zu den insgesamt geleisteten Pflichteinlagen beteiligt<br />

sind.<br />

2.10. Anteilsübertragung<br />

Kommanditisten können die selbst gehaltene Gesellschaftsbeteiligung<br />

grundsätzlich übertragen oder<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

darüber in sonstiger Weise (bspw. durch Verpfändung<br />

oder Abtretung von Auszahlungsansprüchen)<br />

verfügen.<br />

Die Übertragung ist allerdings nur mit Wirkung zum<br />

31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. eines Jahres möglich<br />

und nur in soweit, als dadurch nicht Kommanditanteile<br />

unter dem Betrag der Mindestzeichnungssumme<br />

(vgl. oben unter Ziffer 2.3.) entstehen und<br />

soweit die Verfügung nicht zugunsten von Personen,<br />

die sich gem. §§ 6.3 oder 6.8 des Gesellschaftsvertrages<br />

nicht an der Gesellschaft beteiligen können,<br />

erfolgt. Voraussetzung für die Übertragung ist ferner<br />

die Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />

die nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

verweigert werden darf. Der Übertragende haftet<br />

auch nach seinem Ausscheiden neben dem Erwerber<br />

für etwaige Rückstände auf die gezeichnete Pflichteinlage<br />

sowie das daneben geschuldete Agio und<br />

trägt alle entstehenden Kosten.<br />

2.11. Kündigung/Ausscheiden/Erbfall<br />

Eine ordentliche Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />

ist erstmals im Jahr 2026 zum 31.12. des<br />

jeweiligen Jahres binnen einer Frist von 6 Monaten<br />

möglich. Eine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />

aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich.<br />

Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus<br />

nach Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses oder<br />

Ausschluss aus der Gesellschaft bei Zahlungsrückstand<br />

oder aus anderem wichtigen Grund. Die Kündigung<br />

hat nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern<br />

nur das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters<br />

zur Folge. Bezüglich der näheren Ausgestaltung<br />

in diesen Fällen wird auf die §§ 20, 21 des<br />

Gesellschaftsvertrages verwiesen.<br />

Verstirbt ein Gesellschafter/Treugeber, so geht die<br />

Beteiligung mit allen Rechten und Pflichten auf seinen<br />

Erben, soweit es sich dabei um seinen Alleinerben<br />

handelt, über und wird mit diesem fortgesetzt.<br />

Der Erbe hat sich in geeigneter Weise, in der Regel<br />

durch die Vorlage eines Erbscheins, gegenüber der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin zu legitimieren.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

95<br />

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R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

Solange die Legitimation nicht erfolgt ist, ruhen die<br />

Rechte aus dem Gesellschaftsvertrag.<br />

Verstirbt ein Gesellschafter/Treugeber und hinterlässt<br />

er mehrere Erben, wird die Gesellschaft nach Maßgabe<br />

der Bestimmungen von § 22 des Gesellschaftsvertrages<br />

mit seinen Erben fortgesetzt. Die bei der<br />

Gesellschaft und dem Treuhandkommanditisten<br />

durch den Erbfall verursachten Kosten trägt der<br />

jeweils für den Erblasser eintretende Gesellschafter/Treugeber.<br />

Eine Kündigung, eine ganze oder teilweise Übertragung<br />

der Beteiligung sowie ein Ausschluss von<br />

Gesellschaftern/Treugebern kann nur parallel für beide<br />

Fondsgesellschaften erfolgen.<br />

2.12. Auseinandersetzungsguthaben<br />

Mit Ausscheiden eines Gesellschafters aus der<br />

Fondsgesellschaft hat dieser einen Anspruch auf ein<br />

Auseinandersetzungsguthaben, das sich wie folgt<br />

ermittelt:<br />

(a) Das Auseinandersetzungsguthaben richtet sich<br />

im Fall der außerordentlichen Kündigung, deren<br />

Grund die Fondsgesellschaft nicht zu vertreten<br />

hat, und des Ausschlusses aus der Fondsgesellschaft<br />

nach dem Buchwert der Beteiligung des<br />

Anlegers ohne Berücksichtigung eines ideellen<br />

Geschäftswerts.<br />

(b) Das Auseinandersetzungsguthaben richtet sich in<br />

allen anderen Fällen nach dem Verkehrswert der<br />

Beteiligung. Soweit innerhalb der letzten sechs<br />

Monate vor seinem Ausscheiden bereits ein<br />

externes, der Fondsgesellschaft vorliegendes Verkehrswertgutachten<br />

erstellt wurde, ist der Verkehrswert<br />

im Grundsatz unter Fortführung der<br />

dort ermittelten Werte zu bestimmen. Vom Verkehrswert<br />

sind – bei einem Ausscheiden ab dem<br />

31.12.2026 – die voraussichtlichen anteiligen<br />

Kosten der Veräußerung des Flugzeugs und der<br />

Abwicklung der Gesellschaft abzuziehen. In<br />

Streitfällen über die Höhe des mitgeteilten Verkehrswertes<br />

ist auf Wunsch des ausscheidenden<br />

Gesellschafters von der Fondsgesellschaft auf<br />

den Tag des vollkommenen oder teilweisen Aus-<br />

96<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

scheidens ein Verkehrswertgutachten eines unabhängigen<br />

Sachverständigen einzuholen. Übersteigt<br />

der vom Sachverständigen festgestellte Verkehrswert<br />

den von der Gesellschaft mitgeteilten<br />

Verkehrswert um weniger als 15 %, trägt der<br />

ausscheidende Gesellschafter die Kosten des<br />

Gutachtens, ansonsten die Fondsgesellschaft.<br />

Verlangen mehrere ausgeschiedene Gesellschafter<br />

die Einholung eines Verkehrswertgutachtens<br />

zum gleichen Ausscheidenszeitpunkt, so sind die<br />

ausscheidenden Gesellschafter auf diesen<br />

Umstand von der Fondsgesellschaft hinzuweisen;<br />

die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, dann<br />

soweit möglich ein für die Ermittlung sämtlicher<br />

betroffener Beteiligungen dienliches Gutachten<br />

einzuholen; im Falle der Kostentragung durch<br />

die Gesellschafter tragen diese die Kosten in<br />

Höhe des Verhältnisses ihrer zu bewertenden<br />

Beteiligungen.<br />

Die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

erfolgt grundsätzlich nach seiner verbindlichen Feststellung.<br />

Wird die wirtschaftliche und insbesondere<br />

die Liquiditätslage der Gesellschaft durch die Zahlung<br />

von Auseinandersetzungsguthaben gefährdet,<br />

kann das Auseinandersetzungsguthaben in bis zu<br />

drei Jahresraten ausbezahlt werden.<br />

Führt die Zahlung des festgestellten Auseinandersetzungsguthabens<br />

in einem Geschäftsjahr dazu, dass<br />

die verbleibenden Gesellschafter nur einen geringeren<br />

Betrag als die jeweils beschlossene Auszahlung<br />

entnehmen könnten, ist die Gesellschaft berechtigt,<br />

die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens entsprechend<br />

anzupassen.<br />

Bei ratenweiser Zahlung ist das restliche Auseinandersetzungsguthaben<br />

in dem Umfang zu verzinsen,<br />

wie die Gesellschaft Auszahlungen an verbleibende<br />

Gesellschafter vornimmt.<br />

2.13. Liquidation der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft löst sich nach einem entsprechenden,<br />

wirksamen Gesellschafterbeschluss auf. Im Falle<br />

der Auflösung ist die Gesellschaft zum Zwecke


der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

zwischen den Gesellschaftern/Treugebern durch die<br />

geschäftsführende Kommanditistin abzuwickeln.<br />

Der aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />

erzielte Erlös wird an die Gesellschafter/Treugeber<br />

im Verhältnis ihrer Beteiligung am Vermögen und<br />

Ergebnis der Gesellschaft zueinander ausbezahlt.<br />

3. Treuhandvertrag<br />

Der Anleger schließt für seine mittelbare Beteiligung<br />

an beiden Fondsgesellschaften einen Treuhandvertrag<br />

mit dem Treuhänder Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH, München, ab. Der Treugeber beteiligt<br />

sich damit mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />

zeitgleich (parallel) an beiden<br />

Fondsgesellschaften. Die Gesamtzeichnungssumme<br />

des Anlegers wird in Höhe von 49,70% der mittelbaren<br />

Beteiligung der Flugzeugfonds 2 KG und in Höhe<br />

von 50,30% der Flugzeugfonds 3 KG zugeordnet.<br />

3.1. Abschluss des Treuhandvertrags<br />

Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung unterbreitet<br />

der Treugeber nach Maßgabe der Beitrittserklärung<br />

und auf Grundlage des Verkaufsprospekts dem<br />

Treuhänder das Angebot auf Abschluss eines Treuhandvertrages<br />

betreffend der treuhänderisch für ihn<br />

gehaltenen Beteiligungen an den beiden Fondsgesellschaften<br />

in der Fassung des im Prospekt abgedruckten<br />

Vertrags. An das Treuhandangebot ist der<br />

Treugeber für die Dauer von vier Wochen gebunden;<br />

ein dem Anleger gesetzlich zustehendes Widerrufsrecht<br />

bleibt hiervon unberührt. Für die Annahme<br />

des Treuhandangebotes genügt die Unterschrift des<br />

Treuhänders innerhalb der Annahmefrist auf der Beitrittserklärung.<br />

Eines Zugangs der Annahmeerklärung<br />

bedarf es für deren Wirksamkeit nicht. Der<br />

Treugeber verzichtet insoweit auf den Zugang der<br />

Annahmeerklärung. Der Treugeber wird jedoch zeitnah<br />

mit gesondertem Schreiben über die Annahme<br />

seines Angebots informiert.<br />

Der Treuhänder ist berechtigt, unter Befreiung von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB, weitere Treu-<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

handverträge mit dritten Personen als Treugebern<br />

abzuschließen und die bewirkten Gesellschaftsbeteiligungen<br />

für sämtliche Treugeber im Außenverhältnis<br />

jeweils als einheitlichen Gesellschaftsanteil im eigenen<br />

Namen zu halten. Der Treuhänder ist jeweils als<br />

Kommanditist (Treuhandkommanditist) der Fondsgesellschaften<br />

in das Handelsregister eingetragen. Er<br />

tritt gegenüber Dritten im eigenen Namen auf. Dies<br />

gilt auch im Verhältnis zu den Fondsgesellschaften.<br />

Der Treuhänder ist berechtigt, den Treuhandvertrag<br />

erst auszuführen, wenn der erste Teilbetrag der<br />

Gesamtzeichnungssumme dem in der Beitrittserklärung<br />

genannten Eigenkapitaleinzahlungskonto der<br />

Fondsgesellschaften gutgeschrieben ist.<br />

3.2. Treuhandverwaltung<br />

Der Treuhänder ist unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB durch den Treugeber<br />

beauftragt, im Interesse und für Rechnung des<br />

Treugebers die gezeichneten Kommanditanteile an<br />

den Fondsgesellschaften durch Erhöhung seiner<br />

eigenen Kommanditanteile zu bewirken und treuhänderisch<br />

zu halten und zu verwalten.<br />

Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich<br />

im Auftrag, für Rechnung und auf Weisung<br />

des Treugebers. Der Treuhänder nimmt grundsätzlich<br />

die den Treugeber betreffenden Gesellschafterrechte<br />

(z.B. die Rechte des Treugebers in der<br />

Gesellschafterversammlung) gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

nur wahr, soweit der Treugeber ihn hierzu<br />

ausdrücklich beauftragt oder angewiesen hat. Da<br />

der Treugeber gemäß Gesellschaftsvertrag einem<br />

Gesellschafter gleichgestellt ist, hat er selbst gegenüber<br />

den Fondsgesellschaften die Widerspruchsrechte<br />

nach § 164 HGB und die Kontrollrechte nach<br />

§ 166 HGB. Er wird in wirtschaftlicher Hinsicht wie<br />

ein Kommanditist der Fondsgesellschaften behandelt.<br />

Der Treuhänder tritt an den Treugeber sämtliche Vermögensrechte<br />

aus den für diesen treuhänderisch<br />

gehaltenen Gesellschaftsbeteiligungen in dem Umfange<br />

ab, wie diese dem Treugeber nach Maßgabe<br />

der Gesellschaftsverträge der Fondsgesellschaften<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

97<br />

F


F<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

und des Treuhandvertrages gebühren. Der Treuhänder<br />

ist aber ermächtigt, die abgetretenen Ansprüche<br />

aus den Gesellschaftsbeteiligungen im eigenen<br />

Namen einzuziehen.<br />

Der Treuhänder ist seitens des Treugebers von allen<br />

Verbindlichkeiten freizustellen, die im Zusammenhang<br />

mit der Übernahme und Verwaltung des Treugutes<br />

stehen. Sofern mit den Auszahlungen die Haftung<br />

gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaften<br />

wieder aufleben sollte, hat der Treugeber vor Weitergabe<br />

von Auszahlungen Sicherheit an den Treuhänder<br />

nach entsprechender Aufforderung zu leisten.<br />

Der Treuhänder hat die ihm übertragenen Aufgaben<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen und im Interesse des Treugebers<br />

auszuüben. Er haftet nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit.<br />

Eine Haftung für die Bonität der Vertragspartner<br />

der Fondsgesellschaften oder dafür, dass die<br />

Vertragspartner der Fondsgesellschaften die eingegangenen<br />

vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß<br />

erfüllen, wird nicht übernommen. Der Treuhänder<br />

haftet ferner nicht für die Ertragsfähigkeit des oder<br />

der Investitionsobjekte der Fondsgesellschaften, insbesondere<br />

nicht für den Eingang der prospektierten<br />

Erträge bzw. die Einhaltung der prospektierten Kosten<br />

und Aufwendungen.<br />

3.3. Übertragung / Erbfall<br />

Treugeber können jederzeit durch gesonderten Vertrag<br />

das Treugut mit Wirkung zum 31.03, 30.06.,<br />

30.09. oder 31.12. eines Jahres übertragen oder<br />

darüber in sonstiger Weise verfügen, soweit dadurch<br />

nicht treuhänderische Beteiligungen unter der Mindestzeichnungssumme<br />

gemäß § 6.5 der Gesellschaftsverträge<br />

der Fondsgesellschaften entstehen<br />

und soweit die Verfügung nicht zugunsten von Personen<br />

im Sinne des § 6.3 oder § 6.8 der Gesellschaftsverträge<br />

der Fondsgesellschaften erfolgt.<br />

Voraussetzung für die Übertragung ist die Zustimmung<br />

des Treuhänders, die nur bei Vorliegen eines<br />

wichtigen Grundes verweigert werden darf. Sonstige<br />

Verfügungen bedürfen der Anzeige beim Treuhän-<br />

98<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

der. Der Übertragende haftet auch nach seinem Ausscheiden<br />

neben dem Erwerber für etwaige Rückstände<br />

auf die gezeichnete Pflichteinlage sowie das<br />

daneben geschuldete Agio. Eine Übertragung einer<br />

treuhänderischen Beteiligung oder eine sonstige Verfügung<br />

hierüber ist wirksam nur möglich, soweit<br />

dies zugleich bezüglich der Beteiligung an beiden<br />

Fondsgesellschaften erfolgt.<br />

Verstirbt ein Treugeber, so geht der Treuhandvertrag<br />

mit allen Rechten und Pflichten auf seinen Erben<br />

über. Im Verhältnis zum Treuhänder gilt als Rechtsnachfolger<br />

hinsichtlich der mittelbaren Beteiligung<br />

des verstorbenen Treugebers, wer sich durch Vorlage<br />

eines geeigneten Erbnachweises (in der Regel Erbschein)<br />

legitimiert. Bei mehreren Erben ist die Erbengemeinschaft<br />

verpflichtet, sofern nicht eine entsprechende<br />

Nachfolgeregelung besteht, eine Auseinandersetzung<br />

herbeizuführen, bei der keiner der zur<br />

Nachfolge in die Beteiligung an der Gesellschaft<br />

vorgesehenen Erben nicht berechtigte Person oder<br />

Gesellschaft im Sinne des § 6.3 oder § 6.8 des<br />

Gesellschaftsvertrages ist und ferner eine Aufspaltung<br />

der Gesamtzeichnungssumme in Beträge unter<br />

USD 15.000 vermieden sowie eine Aufteilung von<br />

Teilbeträgen unter Berücksichtigung einer Teilbarkeit<br />

durch 1.000 glatt vorgenommen wird. Bei Nichterfüllung<br />

der vorgenannten Voraussetzungen ist der<br />

Treuhänder berechtigt, den Treuhandvertrag durch<br />

schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.<br />

Die dem Treuhänder durch den Erbfall verursachten<br />

Kosten trägt der jeweils für den Erblasser<br />

eintretende Treugeber.<br />

3.4. Beendigung des Treuhandvertrags und<br />

Wechsel in die Beteiligung als Kommanditist<br />

Das Treuhandverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit.<br />

Es endet mit Beendigung der Fondsgesellschaften<br />

und Verteilung des nach Befriedigung der Gläubiger<br />

verbleibenden Vermögens. Jeder Treugeber kann den<br />

Treuhandvertrag mit einer Frist von drei Monaten<br />

jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines<br />

Jahres durch schriftliche Erklärung gegenüber dem<br />

Treuhänder kündigen und so in die Stellung eines<br />

Kommanditisten wechseln. Mit Kündigung des Treu-


handvertrages überträgt der Treuhänder die für den<br />

Treugeber gehaltenen Gesellschaftsbeteiligungen an<br />

den Fondsgesellschaften zurück auf den Treugeber,<br />

der damit jeweils die Stellung eines Kommanditisten<br />

erlangt. Als Kommanditist der Fondsgesellschaften ist<br />

der Anleger in das Handelsregister einzutragen. Die<br />

Übertragung der Kommanditbeteiligung erfolgt im<br />

Außenverhältnis aufschiebend bedingt durch die<br />

Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das<br />

Handelsregister. Kosten, die durch die Beendigung<br />

des Treuhandvertrages und die Übertragung der<br />

Gesellschaftsbeteiligungen entstehen, trägt der Treugeber.<br />

Das Recht zur Kündigung des Treuhandvertrages<br />

aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine<br />

Kündigung des Treuhandvertrags sowie eine Übertragung<br />

von Anteilen ist wirksam nur möglich, soweit<br />

dies zugleich bezüglich der Beteiligung an beiden<br />

Fondsgesellschaften erfolgt.<br />

3.5 Vergütung<br />

Für die Übernahme der Treuhandschaft und die<br />

damit verbundenen Tätigkeiten, einschließlich für<br />

etwaige ausdrückliche Weisungen oder Aufträge von<br />

Treugebern zur Wahrnehmung ihrer Gesellschafterrechte<br />

gegenüber den Fondsgesellschaften, erhält<br />

der Treuhänder ab dem 01.01.2009 von den Fondsgesellschaften<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />

insgesamt USD 50.000 einschließlich der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer, die jeweils hälftig zum 01.01.<br />

und 01.07. eines Kalenderjahres fällig wird. Die laufende<br />

Vergütung verringert sich jeweils um 10%,<br />

wenn sich seine für Treugeber gehaltene Beteiligung<br />

um mindestens jeweils 10% gegenüber dem Stand<br />

der Vollplatzierung verringert. Die laufende Vergütung<br />

erhöht sich kalenderjährlich um 2,0% p.a., erstmals<br />

für das Jahr 2011. Insofern beträgt der Gesamtbetrag<br />

der Vergütungen des Treuhänders über die<br />

gesamte Fondslaufzeit (bis 31.12.2026) nach der<br />

Prognose rd. USD 1 Mio.<br />

4. Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Die Fondsgesellschaften haben mit der Curia<br />

Steuerberatungsgesellschaft mbH, München, am<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

24.07.2008 einen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

abgeschlossen:<br />

Die Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH hat als<br />

Mittelverwendungskontrolleur die Verpflichtung<br />

übernommen, die Verwendung der auf dem Einzahlungskonto<br />

und den Gesellschaftskonten der Fondsgesellschaften<br />

befindlichen Geldmittel zu kontrollieren.<br />

Das Einzahlungskonto wird als sog. „Und-Konto“<br />

eingerichtet, über das die Geschäftsführung der<br />

Fondsgesellschaften nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

verfügen kann. Die auf das<br />

Einzahlungskonto eingezahlte Gesamtzeichungssumme<br />

wird nach Zahlung der Eigenkapitalvermittlungsvergütung<br />

an die vermittelnden Banken zunächst auf<br />

die Gesellschaftskonten der Fondsgesellschaften<br />

übertragen und für die in den Investitionsplänen festgelegten<br />

Zwecke vorgehalten.<br />

Die Leistungen des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

sind erfüllt, wenn die Fondsgesellschaften allen Zahlungsverpflichtungen<br />

gemäß den Investitionsplänen<br />

(u.a. Erwerb der Flugzeuge) der Gesellschaftsverträge<br />

der Fondsgesellschaften ordnungsgemäß nachgekommen<br />

sind.<br />

Stimmt der Mittelverwendungskontrolleur einer von<br />

der Geschäftsführung der Fondsgesellschaften<br />

schriftlich angeforderten Auszahlung von auf den<br />

Gesellschaftskonten befindlichen Mitteln endgültig<br />

nicht zu, so können Beschlüsse der Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaften über die angeforderte Auszahlung<br />

herbeigeführt werden.<br />

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaften wird<br />

dem Mittelverwendungskontrolleur alle zur Durchführung<br />

der übernommenen Aufgaben erforderlichen<br />

Unterlagen zur Verfügung stellen, erforderliche<br />

Auskünfte erteilen und jede erbetene und sachdienliche<br />

Unterstützung in geeigneter Form gewähren.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für seine<br />

Leistungen ein einmaliges Pauschalhonorar in Höhe<br />

von 0,02% des Kommanditkapitals der jeweiligen<br />

Fondsgesellschaft jedoch mindestens insgesamt USD<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

99<br />

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R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

40.000 von beiden Fondsgesellschaften, zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist bei<br />

Abschluss der Platzierung zur Zahlung fällig, nicht<br />

jedoch bevor die Fondsgesellschaften entsprechende<br />

Mittel durch Einzahlungen der Anleger in ausreichender<br />

Höhe zur Verfügung haben. Abschlagszahlungen<br />

auf den Vergütungsanspruch können nach<br />

Erbringung der ersten Teilzahlung auf die Gesamtzeichnungssumme<br />

durch die Anleger entsprechend<br />

des dann erreichten Platzierungsstandes erfolgen.<br />

5. Fremdfinanzierungszusagen<br />

Die Fondsgesellschaften haben von einem Bankenkonsortium,<br />

bestehend aus der Calyon Credit Agricole<br />

CIB (nachfolgend „Calyon“ genannt) und Sumitomo<br />

Mitsui Banking Corporation (nachfolgend<br />

„SMBC“ genannt) eine verbindliche Kreditzusage zu<br />

folgenden Bedingungen erhalten; diese Kreditzusage<br />

unterliegt englischem Recht.<br />

Für beide Fondsgesellschaften gelten nachfolgende<br />

Bedingungen gleichermaßen:<br />

■ Darlehensvaluta: insgesamt höchstens USD 95<br />

Mio.<br />

■ Darlehenstranchen<br />

❒ Tranche A: höchstens USD 65 Mio. oder alternativ<br />

der dem Wert entsprechende Betrag in<br />

EUR<br />

❒ Tranche B: höchstens USD 35 Mio.<br />

■ Laufzeit: 10 Jahre ab Auslieferung des jeweiligen<br />

Flugzeugs<br />

■ Darlehenswährung: USD oder EUR bei Tranche<br />

A; USD bei Tranche B<br />

■ Darlehenszinsen für die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />

2 KG:<br />

❒ Tranche A: in Abhängigkeit von der vom Leasingnehmer<br />

ausgeübten Option ist der Darlehenszins<br />

für Tranche A entweder<br />

• Variabler Zins auf Basis eines 3- oder 6-<br />

Monats-EURIBOR oder USD LIBOR oder<br />

• Fester 10-Jahres-Zins auf Basis EURIBOR<br />

oder USD-Swapsatz, zu ermitteln zwei<br />

Banktage vor Auslieferung<br />

100<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

❒ Tranche B in Abhängigkeit von der vom Leasingnehmer<br />

vor der Auslieferung ausgeübten<br />

Option ist der Darlehenszins entweder<br />

• Variabler Zins auf Basis eines 3- oder 6-<br />

Monats-USD LIBOR oder<br />

• Fester Zins in Form des 10-Jahres-USD-<br />

Swapsatzes, zu ermitteln zwei Banktage vor<br />

der jeweiligen Auslieferung<br />

Die Zinsen sind jeweils vierteljährlich nachschüssig<br />

fällig und zahlbar (bei Option eines<br />

6-Monats LIBOR entsprechend halbjährlich).<br />

■ Darlehenstilgung<br />

❒ Tranche A: vierteljährliche (bei 6-Monats USD<br />

LIBOR halbjährliche) nachschüssige Tilgung<br />

p.a. mit Flexibilität betreffend den unterjährigen<br />

Tilgungsverlauf<br />

❒ Tranche B: endfällige Tilgung zum Ende der<br />

jeweiligen Darlehenslaufzeit<br />

■ Darlehenssicherheiten je Fondsgesellschaft: erstrangige<br />

Flugzeughypothek, Abtretung der Versicherungsansprüche,<br />

Abtretung der Ansprüche aus<br />

dem Leasingvertrag, dem FSA Assignment sowie<br />

dem FSA Direct Agreement, Verpfändung der<br />

Anteile an der Komplementärin, Verpfändung des<br />

Kontos der jeweiligen Fondsgesellschaft, Erklärungen<br />

der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> zugunsten der jeweiligen<br />

Fondsgesellschaft und der Komplementärin<br />

■ Kreditbereitstellung bis 6 Monate nach geplanter<br />

Lieferung des jeweiligen Flugzeugs, ggf. Verlängerung<br />

um weitere 6 Monate<br />

■ Bereitstellungsprovision: 0,25% der nicht gezogenen<br />

Darlehensteile ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung<br />

des jeweiligen Darlehensvertrags<br />

■ Darlehensvermittler und Sicherheitentreuhänder:<br />

Calyon<br />

■ Bankprovisionen je Fondsgesellschaft: USD<br />

10.000 p.a.<br />

■ Bankprovisionen<br />

❒ Tranche A: 0,8% des Kreditbetrags<br />

❒ Tranche B: 0,8% des Kreditbetrags<br />

Im Falle der Ausübung der vorzeitigen Vertragsbeendigungsoption<br />

durch den Leasingnehmer gegenüber<br />

der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG ist diese<br />

verpflichtet, die noch ausstehende Darlehensvaluta


der Tranche A sofort und vollständig zurückzuzahlen.<br />

6. Operative Verträge<br />

6.1. Kaufverträge<br />

Die Fondsgesellschaften haben am 24.06.2008 mit<br />

Deucalion Capital VII Limited als Veräußerer jeweils<br />

einen Kaufvertrag über die Flugzeuge Boeing 777-<br />

200LRF, MSN 36004 bzw. 36198 abgeschlossen<br />

(„Aircraft Forward Sale Agreement“). Die Verträge<br />

unterliegen englischem Recht.<br />

Die von den Fondsgesellschaften abgeschlossenen<br />

Kaufverträge weisen Basiskaufpreise für die Frachtflugzeuge<br />

in Höhe von USD 166,0 Mio. (MSN<br />

36004) bzw. USD 168,0 Mio. (MSN 36198) aus, die<br />

jeweils bereits von AeroLogic georderte Sonderausstattungen<br />

oder Spezialausführungen („optional features“)<br />

im Gesamtbetrag von rd. USD 2,3 Mio. und<br />

etwaige weitere aufpreispflichtige Modifikationen<br />

der Flugzeugspezifikationen bis zu einem Gesamtbetrag<br />

von USD 250.000 enthalten. Unter anderem<br />

werden die Flugzeuge so umgerüstet, dass sich das<br />

maximale Abfluggewicht auf 760.000 lbs erhöht,<br />

was den höchst zulässigen Wert für diese Maschine<br />

darstellt. Nur mit Zustimmung der Fondsgesellschaften<br />

kann AeroLogic weitere aufpreispflichtige Modifikationen<br />

in Auftrag geben.<br />

Die Flugzeuge werden mit weiteren Zusatzausstattungen<br />

im Gesamtbetrag von rd. USD 1,5 Mio. ausgeliefert,<br />

die sich als sog. „seller purchased equipment“<br />

(SPE) qualifizieren. Das sind Zulieferungsteile,<br />

die von AeroLogic bestellt, von Deucalion im Voraus<br />

bezahlt und von Boeing eingebaut werden und bei<br />

Rückgabe der Frachtflugzeuge im Eigentum der<br />

Fondsgesellschaft verbleiben, ohne dass eine Ausgleichszahlung<br />

zu leisten ist. Die Ausstattungskosten<br />

des SPE werden von AeroLogic mit Auslieferung des<br />

Flugzeugs direkt an Deucalion erstattet und erhöhen<br />

den Kaufpreis der Fondsgesellschaften nicht.<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

6.1.1. Lieferverpflichtung des Veräußerers<br />

Deucalion ist verpflichtet, die Flugzeuge vorbehaltlich<br />

des eigenen Erwerbs vom Hersteller Boeing an<br />

die Fondsgesellschaften am Herstellungsort in<br />

Seattle (USA) zu übereignen. Die Fondsgesellschaften<br />

haben sich verpflichtet, das Flugzeug in dem<br />

Zustand zu übernehmen, den der Leasingnehmer für<br />

sich und als Vertreter für Deucalion als vertragskonform<br />

abgenommen hat.<br />

Vereinbarter Zeitpunkt der Lieferung und Übergabe<br />

der Flugzeuge ist der Zeitpunkt unmittelbar nach (i)<br />

erfolgter Übergabe der Flugzeuge von dem Hersteller<br />

an Deucalion sowie (ii) erfolgter Übergabe des<br />

Flugzeugs an den Leasingnehmer. Die erfolgte<br />

Abnahme wird von den Fondsgesellschaften in<br />

einer Abnahmebescheinigung bestätigt. Im Gegenzug<br />

ist Deucalion verpflichtet, den Fondsgesellschaften<br />

mit einer Übertragungsurkunde (Bill of<br />

Sale) zu bescheinigen, dass ihnen das Eigentum an<br />

den Flugzeugen frei von Sicherungsrechten Dritter<br />

mit Ausnahme der Rechte und Pflichten nach dem<br />

Leasingvertrag übereignet wurde. Mit Übergabe der<br />

Flugzeuge geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs,<br />

der Zerstörung oder der Beschädigung der<br />

Flugzeuge auf die Fondsgesellschaften über. Die<br />

Fondsgesellschaften erkennen an, dass die Flugzeuge<br />

im Besitz des Leasingnehmers AeroLogic verbleiben<br />

und Deucalion nicht zur Übergabe an die<br />

Fondsgesellschaften durch Einräumung der Verfügungsgewalt<br />

verpflichtet ist.<br />

6.1.2 Kaufpreisermittlung und<br />

Kaufpreiszahlung<br />

Als Kaufpreis ist zunächst ein Basispreis in Höhe von<br />

USD 166,0 Mio. bzw. 168,0 Mio vereinbart. Diese<br />

Kaufpreise unterliegen bestimmten Anpassungsklauseln,<br />

die etwaige Kaufpreisanpassungen nach dem<br />

von Deucalion mit dem Flugzeughersteller Boeing<br />

abgeschlossenen Kaufverträgen und die vom Leasingnehmer<br />

georderten Ausstattungsspezifikationen<br />

widerspiegeln. Danach werden die endgültigen<br />

Kaufpreise der Fondsgesellschaften von folgenden<br />

Faktoren beeinflusst:<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

101<br />

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F<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

■ Der Kaufvertrag mit dem Hersteller Boeing enthält<br />

das Recht des Herstellers, den Kaufpreis<br />

gegenüber Deucalion unter bestimmten Voraussetzungen<br />

(z.B. Erhöhung der US-Inflationsrate)<br />

zu erhöhen;<br />

■ Der Leasingnehmer kann bis zu einer Obergrenze<br />

von USD 250.000 ohne Zustimmung des Leasinggbers<br />

mit dem Hersteller Anpassungen der<br />

Flugzeugspezifikation vereinbaren. Zustimmungspflichtig<br />

sind Mehrausstattungen, die über die<br />

Obergrenze von USD 250.000 hinausgehen. Ein<br />

mögliches Mehrausstattungspaket mit Kosten von<br />

bis zu USD 250.000 ist im Kaufpreis beinhaltet.<br />

Wird dieses Paket vom Leasingnehmer nicht oder<br />

nicht vollständig beansprucht, reduziert sich der<br />

endgültige Kaufpreis entsprechend der Anpassung<br />

der Leasingrate (vgl. nachfolgend).<br />

Deucalion ist verpflichtet, die Fondsgesellschaften<br />

unverzüglich über eine Kaufpreisanpassung in<br />

Kenntnis zu setzen.<br />

Eine Kaufpreisanpassung führt automatisch zu einer<br />

Anpassung der vom Leasingnehmer geschuldeten<br />

Leasingraten. Allerdings ist eine Erhöhung der Leasingrate<br />

nach oben begrenzt. Insofern definiert die<br />

vom Leasingnehmer akzeptierte höchstmögliche<br />

Leasingrate wiederum den höchstmöglichen von der<br />

Fondsgesellschaft zu zahlenden Kaufpreis und zwar<br />

unabhängig davon, welche Kaupreisanpassung der<br />

Hersteller Boeing gegenüber Deucalion geltend<br />

machen kann.<br />

Deucalion kann für den Fall einer verspäteten Flugzeugübergabe<br />

vom Leasingnehmer einen Barausgleich<br />

zur Abdeckung der erhöhten Finanzierungskosten<br />

verlangen. Der Leasingnehmer wiederum hat<br />

die Option, diese Ausgleichszahlung vorab als<br />

Einmalzahlung direkt an Deucalion zu leisten oder<br />

in Form einer erhöhten Leasingrate über die Laufzeit<br />

des Leasingvertrages verteilt; in letzterem Fall wären<br />

die Fondsgesellschaften verpflichtet, die zusätzlichen<br />

Mietzahlungen an Deucalion weiterzuleiten.<br />

102<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar spätestens bis<br />

zur Auslieferung des Flugzeugs. Der Kaufpreis ist<br />

exklusive Umsatzsteuer oder vergleichbarer Steuern<br />

und Abgaben. Sollten solche Steuern oder Abgaben<br />

erhoben werden, wären die Fondsgesellschaften zur<br />

zusätzlichen Leistung verpflichtet.<br />

Bei verspäteter Kaufpreiszahlung entstehen Säumniszinsen<br />

in Höhe von 2% p.a. über dem auf Monatsbasis<br />

ermittelten USD-LIBOR.<br />

6.1.3. Sicherheitsleistung durch die<br />

Fondsgesellschaften<br />

Die Fondsgesellschaften sind verpflichtet, durch Bankavale<br />

(„Deposit Letter of Credit“) vorab Sicherheit für<br />

die spätere Kaufpreiszahlung zu leisten. Die Fondsgesellschaften<br />

sind danach jeweils verpflichtet, ein<br />

Anzahlungsaval in Höhe von USD 5.000.000 bis spätestens<br />

vier Monate vor dem Liefertermin zu erbringen<br />

und dieses Aval bis spätestens zwei Monate vor<br />

dem Liefertermin auf USD 10.000.000 zu erhöhen.<br />

Hierzu können die Fondsgesellschaften auf eine Kreditzusage<br />

vom 18.07.2008 der Deutsche Bank <strong>AG</strong><br />

zurückgreifen. Die Avalprovision beträgt 0,75% p.a.<br />

bezogen auf den jeweils verbürgten Betrag.<br />

6.1.4. Gewährleistungen<br />

Deucalion gewährleistet, dass sie den Fondsgesellschaften<br />

lastenfreies Eigentum an den Flugzeugen<br />

verschafft und dass die abgeschlossenen Leasingverträge<br />

vollumfänglich in Kraft getreten sind. Ferner<br />

tritt Deucalion mit der Übergabe der Flugzeuge seine<br />

Gewährleistungsansprüche gegenüber Boeing<br />

und dem Hersteller der Triebwerke an die Fondsgesellschaften<br />

ab und verpflichtet sich im Rahmen<br />

einer aufschiebenden Bedingung die Zustimmung<br />

der Hersteller zur Abtretung der Gewährleistungsansprüche<br />

zu erhalten. Gegenüber dem Verkäufer<br />

Deucalion können die Fondsgesellschaften keinerlei<br />

Gewährleistungsansprüche geltend machen.<br />

6.1.5. Leistungsstörungen und<br />

Beendigungsregelungen<br />

Die Vertragsparteien erkennen an, dass sich der<br />

planmäßige Liefertermin von Boeing verzögern


kann. Im Falle einer von Boeing nicht zu vertretenden<br />

Lieferverzögerung gemäß näherer Regelungen<br />

im Boeing Kaufvertrag (z.B. Ereignisse höherer<br />

Gewalt, Streikmaßnahmen, Zulieferprobleme) bleibt<br />

der Erwerber bis zu zwölf Monate nach dem planmäßigen<br />

Liefertermin zur Abnahme verpflichtet. Im<br />

Falle einer von Boeing zu vertretenden Lieferverzögerung<br />

bleibt der Erwerber bis zu 194 Tage zur<br />

Abnahme verpflichtet. Deucalion haftet nicht für<br />

eine Verzögerung oder Nichterfüllung der Lieferung<br />

des Flugzeugs, sofern dies nicht ausschließlich Folge<br />

eines Vertragsbruchs oder grob fahrlässigem oder<br />

vorsätzlichem Fehlverhaltens seitens Deucalion ist.<br />

Zu den Risiken der Leistungstörungen siehe Kapitel<br />

C „Wesentliche Risiken der Beteiligung“, Abschnitt<br />

3. „Vertragliche Risiken“ auf Seite 26 ff.<br />

Im Falle eines Totalverlusts des Flugzeugs vor Übergabe<br />

wird der Kaufvertrag aufgehoben, die Vertragsparteien<br />

unterliegen dann keinen weiteren Verpflichtungen<br />

mehr. Sollte Boeing das Flugzeug nicht an Deucalion<br />

ausliefern, hätte dies ebenfalls die Aufhebung<br />

des Kaufvertrags zwischen Deucalion und den Fondsgesellschaften<br />

zur Folge. In beiden Fällen wäre Deucalion<br />

zur Freigabe bzw. Rückgabe der Bankavale<br />

verpflichtet. Sollte es aufgrund des Verschuldens von<br />

Deucalion nicht zur Lieferung der Flugzeuge kommen,<br />

könnten die Fondsgesellschaften den ihr entstandenen<br />

unmittelbaren Schaden gegenüber Deucalion<br />

bis höchstens USD 500.000 geltend machen.<br />

6.1.6. Maklervereinbarungen<br />

Gemäß einer englischem Recht unterliegenden<br />

Maklervereinbarung mit der DVB <strong>AG</strong> erhält diese für<br />

die erfolgreiche Vermittlung der Kaufverträge über<br />

die Flugzeuge und für damit in Zusammenhang stehende<br />

Leistungen (Mitwirkung bei der Erstellung von<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnungen) eine Maklerprovision<br />

in Höhe von 1% des Kaufpreises. Eine Abschlagszahlung<br />

in Höhe von USD 150.000 je Fondsgesellschaft<br />

ist mit Abschluss der Kaufverträge zur<br />

Zahlung fällig gewesen. Der darüber hinausgehende<br />

Vergütungsbetrag ist mit vollständiger Einzahlung<br />

der Gesamtzeichnungssumme, spätestens jedoch<br />

mit Auslieferung der Flugzeuge an die Fondsgesell-<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

schaften zur Zahlung fällig. Im Falle einer durch den<br />

Verkäufer verschuldeten Nichtlieferung der Frachtflugzeuge<br />

ist die an die DVB <strong>AG</strong> geleistete Maklervergütung<br />

vollumfänglich an die Fondsgesellschaften<br />

zurückzuzahlen.<br />

6.2. Leasingverträge<br />

Die Fondsgesellschaften haben am 24.06.2008 im<br />

Wege der Schuldnovation den am 30.11.2007 zwischen<br />

Deucalion als Leasinggeber und AeroLogic als<br />

Leasingnehmer jeweils abgeschlossenen Leasingvertrag<br />

über das jeweilige Flugzeug Boeing B777-<br />

200LRF, MSN 36004 bzw. MSN 36198 als neuer<br />

Leasinggeber übernommen. Dies bedeutet, dass die<br />

Fondsgesellschaften die zwischen Deucalion und<br />

AeroLogic geschlossenen Leasingverträge zu gleichen<br />

Konditionen als Leasinggeber neu abgeschlossen<br />

haben. Die Leasingverträge unterliegen englischem<br />

Recht.<br />

6.2.1. Leasing-Novationsverträge<br />

Gemäß den Leasing-Novationsverträgen zwischen<br />

Deucalion als bisherigem Leasinggeber und den<br />

Fondsgesellschaften als neue Leasinggeber sowie<br />

AeroLogic als Leasingnehmer haben die Parteien im<br />

Rahmen von Drei-Parteien-Vereinbarungen mit Wirkung<br />

zum Zeitpunkt der Übergabe des Flugzeuges<br />

vereinbart, dass die bisherigen Leasingvertragsparteien<br />

sich gegenseitig von allen bestehenden leasingvertraglichen<br />

Pflichten entbinden und auf alle<br />

gegenseitigen Rechte verzichten. Die Fondsgesellschaften<br />

übernehmen als neue Leasinggeber die<br />

Rechte und Pflichten von Deucalion inhaltlich<br />

grundsätzlich unverändert, wobei der jeweilige<br />

bestehende Leasingvertrag in Anbetracht des Leasinggeberwechsels<br />

und daraus resultierender notwendiger<br />

Überarbeitungen in insgesamt angepasster<br />

Form abgeschlossen wird („Restated Operating<br />

Lease Agreement“).<br />

6.2.2. Laufzeit und Natur der Leasingverträge<br />

Die nachfolgende Darstellung der jeweils von den<br />

Fondsgesellschaften abgeschlossenen und übernommenen<br />

Leasingverträge wird aufgrund ihrer weitgehenden<br />

Inhaltsgleichheit zusammengefasst.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

103<br />

F


F<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

Der Leasingvertrag weist eine Laufzeit von 10 Jahren<br />

ab dem Zeitpunkt der Auslieferung des Flugzeugs an<br />

den Leasingnehmer auf. Der Leasingvertrag enthält<br />

keine Verlängerungsoption.<br />

Der zwischen der Flugzeugfonds 2 KG über das<br />

Frachtflugzeug Boeing B777-200LRF, MSN 36004,<br />

abgeschlossene Leasingvertrag enthält allerdings eine<br />

vorzeitige Beendigungsoption. Diese berechtigt den<br />

Leasingnehmer, den Leasingvertrag über das Frachtflugzeug<br />

Boeing B777-200LRF, MSN 36004, zum<br />

Ende des sechsten bzw. siebten Mietjahres binnen<br />

einer Frist von sechs Monaten zu kündigen. Für den<br />

Fall, dass der Leasingnehmer die vorzeitige Vertragsbeendigungsoption<br />

ausübt, hat er an den Leasinggeber<br />

eine Entschädigung zu zahlen. Diese Abstandszahlung<br />

beträgt 15 Monatsmieten bei der Ausübung<br />

der Option nach sechs Jahren und 14 Monatsmieten<br />

bei der Ausübung der Option nach sieben Jahren.<br />

Bei dem Leasingvertrag handelt es sich um einen sog.<br />

Operating Leasingvertrag. Dies bedeutet, dass der<br />

Vertrag keine weiteren typischen Vertragsbeendigungsregelungen<br />

wie z.B. Andienungsrecht bzw.<br />

Erwerbsoptionen enthält. Im vorliegenden Vertrag<br />

beschränkt sich die Hauptleistungspflicht des Leasinggebers<br />

allein auf die Gebrauchsüberlassung des<br />

Flugzeugs. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, sämtliche<br />

direkten und indirekten Kosten zu tragen, die<br />

durch den Betrieb des Flugzeugs anfallen („Net Lease“<br />

Agreement). Der Leasingnehmer hat insbesondere<br />

auf eigene Rechnung sämtliche Wartungen und<br />

Reparaturen des Flugzeugs zu veranlassen und den<br />

vertragsgemäßen Versicherungsschutz des Flugzeugs<br />

herzustellen und ununterbrochen aufrecht zu erhalten.<br />

Die den Fondsgesellschaften von Deucalion<br />

abgetretenen Gewährleistungsansprüche gegenüber<br />

dem Hersteller Boeing werden vom Leasingnehmer<br />

als Vertreter der Fondsgesellschaften wahrgenommen.<br />

Der Leasingnehmer erkennt an, dass die Fondsgesellschaften<br />

eine etwaige Lieferverzögerung von<br />

Boeing nicht verantworten und für die ihm dadurch<br />

entstandenen Nachteile nicht haften. Davon unberührt<br />

bleibt die Haftung der Fondsgesellschaften<br />

104<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

wegen vorsätzlichem Handeln. Die wirtschaftlichen<br />

Folgen des Totalverlustes des Flugzeugs nach erfolgter<br />

Übergabe trägt der Leasingnehmer.<br />

6.2.3. Ermittlung und Zahlung der<br />

Leasingraten<br />

Der Leasingnehmer ist grundsätzlich verpflichtet,<br />

feste und gleich hohe monatliche Leasingraten zu<br />

zahlen. Die endgültige Leasingrate wird zwei Banktage<br />

vor Auslieferung des Flugzeugs nach Maßgabe<br />

des dann gültigen USD-10-Jahres-Swapsatzes und<br />

der Höhe des vom Verkäufer Deucalion an den Hersteller<br />

Boeing zu zahlenden Kaufpreises ermittelt<br />

und fixiert. Die Leasingrate ist jeweils am 1. Tag des<br />

Kalendermonats vorschüssig für den laufenden<br />

Kalendermonat fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug<br />

fallen taggenau zu ermittelnde Verzugszinsen in<br />

Höhe von 2% über dem auf Monatsbasis zu ermittelnden<br />

USD LIBOR an.<br />

Der Leasingnehmer kann allerdings noch vor Auslieferung<br />

und Übernahme des Flugzeugs zwischen<br />

zwei möglichen weiteren Methoden zur Berechnung<br />

und Festsetzung der Leasingraten wählen. Die Leasingraten<br />

sind danach, entsprechend der vom Leasingnehmer<br />

ausgeübten Option, entweder auf der<br />

Grundlage variabler Zinsen (USD-Floating-Rent)<br />

oder auf der Grundlage fixer Eurozinssätze (EUR-<br />

Fixed-Rent) zu berechnen. Der Leasingnehmer kann<br />

die Optionen bis 60 Tage vor Flugzeugauslieferung<br />

ausüben und die Fondsgesellschaften auffordern, der<br />

Entscheidungsfindung dienende Mietkalkulationsgrundlagen<br />

vorzulegen. Die EUR-Fixed-Rent Option<br />

kann nur hinsichtlich des Teils der Leasingraten ausgeübt<br />

werden, der der Tilgung und Verzinsung des<br />

Tilgungsdarlehens dient (Tranche A). Entsprechend<br />

der ausgeübten Option werden die Fondsgesellschaften<br />

ihre Finanzierung letztlich eindecken (vgl.<br />

dazu oben unter 5.). Die Ausübung einer der beiden<br />

Optionen durch den Leasingnehmer wird die Wirtschaftlichkeit<br />

des Leasingengagements aus Sicht der<br />

Fondsgesellschaften aber nicht beeinflussen, d. h.<br />

der Tilgungsverlauf der Darlehen und die der Fondsgesellschaften<br />

zur Verfügung stehenden Beträge zur<br />

Begleichung ihrer laufenden Kosten und zur Erfül-


lung der prognosegemäßen Auszahlungen an die<br />

Anleger werden durch die Optionsausübung nicht<br />

beeinträchtigt.<br />

6.2.4. Vertraggemäßer Versicherungsschutz<br />

Der vertraglich definierte Versicherungsschutz<br />

umfasst zum einen eine Allgefahren-Kaskoversicherung,<br />

die den Totalverlust und sonstige Schäden am<br />

Flugzeugrumpf, den Triebwerken und allen übrigen<br />

Flugzeugkomponenten mit vertraglich definierten<br />

Mindestsummen (Flugzeugkaufpreis abzüglich<br />

bestimmter Abschlagsbeträge über die Laufzeit des<br />

Leasingvertrags) abdeckt. Die Allgefahren-Kaskoversicherung<br />

muss generell alle Schadensereignisse<br />

umfassen, die dem Luftfahrt-Branchenstandard entsprechen<br />

und am aktuellen Versicherungsmarkt nach<br />

wirtschaftlichen Kriterien versicherbar sind. Der<br />

Selbstbehalt in der Kaskoversicherung für den Flugzeugrumpf<br />

darf USD 1.000.000 nicht überschreiten.<br />

Für Schäden am Flugzeug, die durch Einwirkung<br />

von chemischen, biologischen oder biochemischen<br />

Stoffen oder durch nukleare Explosionen oder Verseuchung<br />

verursacht werden, besteht derzeit eine<br />

der Höhe nach eingeschränkte Versicherungsdeckung.<br />

Der Leasingnehmer hat zum anderen eine branchenübliche<br />

Haftpflichtversicherung abzuschließen, welche<br />

eine Schadensdeckung für ein Einzelschadensereignis<br />

(„Combined Single Limit“) in Höhe von mindestens<br />

USD 800.000.000 aufweisen muss. Die Versicherungsdeckung<br />

umfasst alle Personen- und<br />

Sachschäden, u. a. auch Schäden an der Fracht und<br />

Postsendungen, die am aktuellen Versicherungsmarkt<br />

nach wirtschaftlichen Kriterien versicherbar sind.<br />

Die versicherten Risiken und die Versicherungsausschlüsse<br />

bestimmen sich im Einzelnen nach den<br />

hierfür maßgeblichen Lloyds-Standards. Der Leasingnehmer<br />

ist verpflichtet, den vertragsgemäßen<br />

Bestand des Versicherungsschutzes durch Versicherungszertifikate<br />

jederzeit nachzuweisen. Die Versicherungszertifikate<br />

müssen die Fondsgesellschaften<br />

als Mitbegünstigte benennen; Zahlungsempfänger<br />

von Versicherungsleistungen unter der Kaskoversi-<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

cherung im Fall eines Totalverlustes ist allerdings der<br />

Sicherheitentreuhänder (Calyon), solange Finanzierungsdarlehen<br />

valutieren.<br />

Der Leasingvertrag bestimmt ferner, dass das Flugzeug<br />

bei nicht vorhandenem oder ungenügendem<br />

Versicherungsschutz nicht eingesetzt werden darf;<br />

die Fondsgesellschaften oder der Sicherheitentreuhänder<br />

können geeignete Maßnahmen zur Stilllegung<br />

des Flugzeugs ergreifen.<br />

Die in das Versicherungskonzept eingebundenen<br />

Versicherer und Versicherungsmakler müssen eine<br />

hinreichende Reputation als international tätiger<br />

Flugzeugversicherer bzw. Makler aufweisen, und die<br />

Auswahl der Beteiligten bedarf grundsätzlich der<br />

Genehmigung durch die Fondsgesellschaften.<br />

6.2.5. Wartung und Instandhaltung<br />

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug ordnungsgemäß<br />

entsprechend den Vorschriften des Herstellers<br />

und der Luftverkehrsbehörden und in gleicher<br />

Art und Weise wie die anderen Flugzeuge seiner<br />

Flotte zu warten und in einem Zustand zu halten, der<br />

einem neu ausgelieferten Flugzeug unter Berücksichtigung<br />

der üblichen Abnutzung entspricht.<br />

Von den Luftverkehrsbehörden wird ein Wartungsprogramm<br />

für den Flugzeugtyp festgelegt, das insbesondere<br />

aus regelmäßigen sog. „C-Checks“ besteht,<br />

die in Wartungsintervallen von derzeit 18 Monaten<br />

erfolgen müssen. Der Wartungsumfang und die<br />

Maßnahmen zur Kontrolle und zum Austausch<br />

sicherheitsrelevanter Bauteile, insbesondere der<br />

Triebwerke, sind im jeweils 4. und 8. aufeinander<br />

folgenden C-Check wesentlich erhöht und mithin<br />

deutlich zeit- und kostenintensiver.<br />

Der Leasingnehmer muss alle Inspektionen, Wartungsarbeiten,<br />

Instandsetzungen und den Austausch<br />

von Komponenten auf eigene Kosten durchführen.<br />

Der Leasinggeber ist zu regelmäßigen Inspektionen<br />

des Flugzeugs und zur Überprüfung der Wartungsnachweise<br />

befugt und wird durch Amentum überwacht.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

105<br />

F


F<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

6.2.6. Untervermietung<br />

Der Leasingnehmer ist unter Fortbestehen seiner Verpflichtungen<br />

aus dem Leasingvertrag (z.B. Wartung<br />

und Instandhaltung) zur kurzfristigen („Wet Lease“)<br />

und langfristigen („Sub-Lease“) Untervermietung des<br />

Flugzeugs berechtigt, sofern bestimmt Voraussetzungen<br />

für die jeweilige Kategorie der Nutzungsüberlassung<br />

erfüllt werden. Insbesondere darf die Untervermietung<br />

die Laufzeit des Leasingvertrages nicht<br />

überschreiten, und die Untermietverträge müssen<br />

dieselben Anforderungen betreffend der Einsatzzwecke,<br />

des Versicherungsumfangs und der Instandhaltung<br />

des Flugzeugs wie der Leasingvertrag enthalten.<br />

Eine weitere Untervermietung durch den Untermieter<br />

ist ausgeschlossen. Wet Leases dürfen die Registrierung<br />

des Flugzeugs im Luftfahrzeugregister und<br />

die Kontrolle durch das Bundesluftfahrtamt nicht<br />

gefährden. Eine langfristige Untervermietung kann<br />

mit einer Deregistrierung in Deutschland einhergehen,<br />

sie darf aber nur an bestimmte vorab festgelegte<br />

Fluggesellschaften erfolgen.<br />

6.2.7. Vorzeitige Beendigung des<br />

Leasingvertrages infolge von<br />

Leistungsstörungen<br />

Der Leasingvertrag definiert verschiedene, vom Leasingnehmer<br />

verursachte Sachverhalte als Vertragsstörungen,<br />

deren Vorliegen den Leasinggeber zur<br />

außerordentlichen Kündigung des Leasingvertrages<br />

berechtigen. Diese sind u. a.:<br />

■ unterlassene oder verspätete Zahlung der Leasingraten<br />

und/oder anderer fälliger Beträge;<br />

■ fehlender oder ungenügender Versicherungsschutz<br />

des Flugzeugs;<br />

■ Unerlaubte Verfügung über den Besitz am Flugzeug;<br />

■ Belastung des Flugzeugs mit Sicherungsrechten<br />

Dritter;<br />

■ Unterlassung des Leasingnehmers, das Flugzeug<br />

zum vertragsgemäßen Zeitpunkt, in der vertragsgemäßen<br />

Art und Weise, an dem vertragsgemäßen<br />

Ort und in dem vertragsgemäßen Zustand<br />

zurückzugeben;<br />

106<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

■ Überschuldung oder Insolvenz des Leasingnehmers<br />

oder einer FSA Partei;<br />

■ Entzug der für den Betrieb einer kommerziellen<br />

Frachtgesellschaft notwendigen Lizenzen oder<br />

Berechtigungen;<br />

■ Absenkung der Gesellschaftsanteile bzw. Stimmrechte<br />

der Joint Venture Partner am Leasingnehmer<br />

auf weniger als 51%<br />

Bei einer durch den Leasingnehmer verursachten<br />

Vertragsstörung hat der Leasinggeber das Recht, den<br />

Leasingnehmer auf Vertragserfüllung oder Schadensersatz<br />

zu verklagen, den Leasingvertrag durch<br />

schriftliche Mitteilung an den Leasingnehmer zu<br />

einem mitzuteilenden Datum zu beenden und das<br />

Flugzeug stilllegen zu lassen sowie in Besitz zu nehmen.<br />

Vorrangig zu beachten sind insoweit allerdings<br />

zusätzlich die Regelungen im FSA-Agreement (vgl.<br />

nachfolgend unter 6.3.).<br />

Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung aufgrund<br />

einer Vertragsverletzung ist der Leasingnehmer<br />

verpflichtet, den Leasinggeber für alle unmittelbar<br />

oder mittelbar als Folge der Vertragsverletzung entstandenen<br />

Schäden zu entschädigen. Dieser Schaden<br />

beinhaltet u. a. sämtliche fälligen und zahlbaren Leasingraten<br />

und damit zusammenhängenden zusätzlichen<br />

Kosten, sämtliche für eine vertragsgemäße Rückgabe<br />

des Flugzeugs erforderlichen Kosten, die dem<br />

Leasinggeber bei einem ausbleibenden Anschlussleasingvertrag<br />

oder einem Anschlussleasingvertrag zu<br />

schlechteren Konditionen entstehenden Schäden,<br />

sämtliche im Zusammenhang mit der Wiederinbesitznahme<br />

und ordnungsgemäßen Rückgabe des Flugzeugs<br />

anfallende Kosten einschließlich der entstehenden<br />

Anwaltskosten, Steuern und Registrierungsgebühren.<br />

Der Leasinggeber ist verpflichtet, in zumutbarem<br />

Umfang zu einer Schadensminderung beizutragen.<br />

6.2.8 Rückgabe des Flugzeugs in „Full Life<br />

Condition“ bei Vertragsablauf/ Ausübung der<br />

Walk Away Option<br />

Bei Ablauf des jeweiligen Leasingvertrags für beide<br />

Flugzeuge nach 10 Jahren bzw. nach Ausübung der<br />

Walk Away Option nach 6 bzw. 7 Jahren beim Flug-


zeug MSN 36004 ist der Leasingnehmer AeroLogic<br />

zur Rückgabe des jeweils lastenfreien Flugzeugs am<br />

Flughafen Leipzig/Halle in sogenannter „Full Life<br />

Condition“ verpflichtet. Die Rückgabe hat entsprechend<br />

den vertraglichen Bestimmungen und einschließlich<br />

der vollständigen und ordnungsgemäßen<br />

Flugzeugdokumente zu erfolgen. Eine vertragsgemäße<br />

Rückgabe des Flugzeugs setzt u. a. voraus:<br />

■ Durchführung einer zufrieden stellenden Bodeninspektion<br />

und eines ebensolchen Testflugs durch<br />

den Beauftragten des Leasinggebers<br />

■ Schadens- und korrosionsfreier Zustand des Flugzeugrumpfes<br />

■ Vorliegen eines gültigen Flugtauglichkeitszertifikates<br />

sowie einer gültigen Exportlizenz<br />

■ Vorliegen lückenloser Wartungsnachweise<br />

■ Unmittelbar vor Rückgabe erfolgter C-Check<br />

■ vertraglich festgelegte Mindestrestlebensdauer<br />

der Triebwerke<br />

■ vertraglich festgelegte Mindestrestlebensdauer<br />

des Fahrwerks und weiterer spezifischer Flugzeugkomponenten<br />

Für den Verbrauch der zulässigen Betriebsdauer bzw.<br />

Betriebsstunden des Flugzeugrumpfes, der Triebwerke<br />

und bestimmter weiterer Flugzeugkomponenten<br />

im Zeitpunkt der Rückgabe hat der Leasingnehmer<br />

einen finanziellen Ausgleich zu zahlen. Grundlage<br />

der Ermittlung der Ausgleichszahlung ist ein Vergleich<br />

zwischen dem Abnutzungswert und dem Neuwert<br />

zum Zeitpunkt der Übergabe der entsprechenden<br />

Teile. Entsprechend wird die Höhe der Ausgleichszahlung<br />

anhand einer bestimmten vertraglich<br />

vereinbarten Formel nach dem Verhältnis von tatsächlicher<br />

Nutzungsdauer und Restnutzungsdauer<br />

einerseits und dem Wert des abgenutzten Teils zum<br />

Neu- bzw. Ersatzwert des Teils andererseits ermittelt.<br />

Sofern der Leasingnehmer seine Pflichten in Zusammenhang<br />

mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des<br />

Flugzeuges nicht vollständig erfüllt hat, hat der Leasinggeber<br />

das Recht, vom Leasingnehmer umgehende<br />

Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bei Fortzahlung<br />

der Leasingraten zu verlangen. Alternativ<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

kann der Leasinggeber vom Leasingnehmer die<br />

Übergabe des Flugzeuges und die Zahlung eines<br />

Entschädigungsbetrags zur Abdeckung derjenigen<br />

Kosten fordern, die für eine Instandsetzung in eigener<br />

Beauftragung durch den Leasinggeber anfallen.<br />

Ferner hat der Leasingnehmer das Flugzeug zu deregistrieren<br />

sowie dem Leasinggeber sämtliche für<br />

eine Neuregistrierung erforderlichen Dokumente zu<br />

übergeben. Mit erfolgter ordnungsgemäßer Rückgabe<br />

des Flugzeugs erhält der Leasingnehmer ein dies<br />

bestätigendes Rückgabezertifikat.<br />

6.3. Flight Services Agreements zwischen dem<br />

Leasingnehmer und DHL International GmbH<br />

und Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> (FSA Parteien)<br />

Die DHL International GmbH und die Lufthansa<br />

Cargo <strong>AG</strong> (FSA Parteien) haben mit dem Leasingnehmer<br />

am 30.11.2007 je ein sog. „Flight Services<br />

Agreement“ (FSA) abgeschlossen, aufgrund dessen<br />

der Leasingnehmer als Betreiber der Flugzeuge den<br />

FSA Parteien planmäßige und außerplanmäßige Luftfrachtbeförderungsleistungen<br />

anbietet. Der Vertrag<br />

regelt im Wesentlichen die Details zur Bereitstellung<br />

der Flugkapazitäten und zur Durchführung der Flüge<br />

durch den Leasingnehmer zugunsten der FSA Parteien.<br />

AeroLogic verpflichtet sich danach, zum einen<br />

bestimmte, in einem vertraglich vereinbarten Flugplan<br />

festgelegte Flüge für die FSA Parteien durchführen<br />

und zum anderen einen Teil der Flugzeugkapazität<br />

für ad-hoc-Charterflüge bereitzustellen.<br />

Eine Verpflichtung der FSA Parteien, die zur Verfügung<br />

gestellten Flugkapazitäten abzurufen, besteht<br />

nach den vertraglichen Regelungen nicht.<br />

Der vertraglich vereinbarte feste Flugplan enthält im<br />

Einzelnen termingenau festgelegte Abflug- und<br />

Ankunftszeiten und Flugzeiten hinsichtlich fest vereinbarter<br />

Flugrouten. Hinsichtlich dieser flugplanmäßig<br />

festgelegten Frachtflüge verpflichtet sich der<br />

Leasingnehmer, die Flüge entsprechend dem vertraglich<br />

vereinbarten Flugplan durchzuführen.<br />

Hinsichtlich der kurzfristigen optionalen (ad hoc)<br />

Charterflüge sind sich die FSA Parteien darüber<br />

einig, dass jede Partei berechtigt ist, die freie Flug-<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

107<br />

F


F<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

zeugkapazität an einen dritten Luftcargoanbieter zu<br />

veräußern und der Leasingnehmer entsprechend<br />

verpflichtet ist, diese freien Kapazitäten an Dritte zur<br />

Verfügung zu stellen und die Flüge auftragsgemäß<br />

durchzuführen, sofern weder der zur Verfügung stehende<br />

Zeitrahmen noch rechtliche Erfordernisse<br />

oder notwendige Flugzeugwartungserfordernisse die<br />

Umsetzung der Flugaufträge beeinträchtigen. Die<br />

Flugzeugkapazität ist insofern vollumfänglich auch<br />

für die Charterflüge zu gewährleisten.<br />

Der Leasingnehmer erhält als Betreiber des Flugzeugs<br />

von den FSA Parteien vertraglich vereinbarte<br />

und monatlich abzurechnende Zahlungsbeträge.<br />

Die Zahlungsbeträge setzen sich aus den tatsächlichen<br />

Flugzeugkosten (definiert als Leasingraten und<br />

Versicherungskosten), den Flugmannschafts- und<br />

Wartungskosten, den Treibstoffkosten und weiteren<br />

Einzel- und Gemeinkosten zusammen und werden<br />

nach einem bestimmten Schlüssel unter Berücksichtigung<br />

der Nutzung der Flugkapazität nach Flugstunden<br />

zwischen den FSA Parteien aufgeteilt. Unabhängig<br />

von der konkreten Aufteilung zwischen den FSA<br />

Parteien sind insgesamt von beiden FSA Parteien<br />

jedoch zusammen immer 100% der monatlichen<br />

Zahlungsbeträge, insbesondere der Flugzeugkosten<br />

einschließlich der Leasingraten unter den Leasingverträgen<br />

mit den Fondsgesellschaften zu leisten, so<br />

dass z. B. auch eine geringere Auslastung der Beförderungskapazitäten<br />

die Zahlungsfähigkeit des Betreibers<br />

nicht gefährdet. Die Abrechnung der monatlichen<br />

Zahlungsbeträge erfolgt zunächst vorschüssig<br />

für den folgenden Kalendermonat auf Basis der planmäßigen<br />

Auslastung des Flugzeugs durch die FSA<br />

Parteien. Die FSA Parteien sind verpflichtet, die zum<br />

Abrechnungsdatum in Rechnung gestellten Zahlungsbeträge<br />

für den Folgemonat spätestens 10<br />

Banktage vor dem Fälligkeitsdatum nach Maßgabe<br />

der leasingvertraglichen Bestimmungen zu zahlen.<br />

Nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats ist der<br />

Betreiber verpflichtet, den Aufteilungsschlüssel nach<br />

Maßgabe der tatsächlichen Kapazitätsnutzung durch<br />

die jeweilige FSA Partei im abgelaufenen Monat neu<br />

zu berechnen und einen Ausgleich mit den vorausbezahlten<br />

Beträgen vorzunehmen.<br />

108<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Die Laufzeit des jeweiligen Vertrags beginnt am Tag<br />

der Auslieferung und Übernahme des ersten Flugzeugs<br />

an AeroLogic und endet grundsätzlich mit<br />

dem Datum der Rückgabe des letzten Flugzeugs der<br />

AeroLogic Flotte. Das jeweilige FSA enthält außerordentliche<br />

Kündigungsgründe (wie z.B. Zahlungsverzug<br />

der FSA Parteien, Insolvenztatbestände, Kündigung<br />

oder Auflösung des Joint-Venture Agreements<br />

der FSA Parteien).<br />

Der Leasingnehmer hat am 30.11.2007 in einem<br />

separaten Vertrag („Assignment Agreement“) alle<br />

bestehenden und künftigen Ansprüche gegenüber<br />

den FSA Parteien auf Zahlung der Flugzeugkosten<br />

und der Wartungskosten in dem Umfang, in dem sie<br />

mit Zahlungsverpflichtungen des Leasingnehmers<br />

unter dem Leasingvertrag korrespondieren, an Deucalion<br />

zur Sicherung abgetreten. Im Zuge der Leasing-Novationsverträge<br />

haben die Parteien vereinbart,<br />

dass das jeweilige Assignment Agreement spätestens<br />

mit Auslieferung der Flugzeuge inhaltsgleich<br />

zwischen dem Leasingnehmer und den Fondsgesellschaften<br />

neu abgeschlossen wird. Eine leasingvertragliche<br />

Vertragsverletzung durch den Leasingnehmer,<br />

insbesondere die Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen,<br />

würde den Sicherungsfall begründen<br />

mit der Folge, dass die Fondsgesellschaften<br />

dann von den FSA Parteien unmittelbar Zahlungen<br />

im vorbezeichneten Umfang verlangen können. Ferner<br />

bedarf nach der Sicherungsabrede jegliche<br />

Änderung der FSA und der hieraus bestehenden<br />

gegenseitigen Verpflichtungen der vorherigen schriftlichen<br />

Zustimmung des Leasinggebers, soweit durch<br />

die Änderungen die Zahlungsverpflichtungen der<br />

FSA Parteien unter dem FSA beeinträchtigt werden.<br />

Der Bestand und die Durchführung des FSA sowie<br />

die Sicherungsabtretung werden von einer etwaigen<br />

Nutzungsüberlassung des Flugzeugs an Dritte nicht<br />

berührt.<br />

Die Flight Service Agreements und die Sicherungsabtretung<br />

unterliegen deutschem Recht.


6.4. FSA Direct Agreement zwischen Lufthansa<br />

Cargo <strong>AG</strong>, DHL International GmbH und<br />

Deucalion Capital VII Limited<br />

Neben dem mit dem Leasingnehmer abgeschlossenen<br />

Flight Services Agreements samt Assignment<br />

Agreement haben die FSA Parteien am 30.11.2007<br />

zur Sicherung ihrer Interessen auch einen unmittelbaren<br />

Vertrag mit Deucalion abgeschlossen („FSA<br />

Direct Agreement“), den die Fondsgesellschaften am<br />

24.06.2008 im Zuge der Vertragsnovation übernommen<br />

haben. Der Vertrag unterliegt englischem Recht.<br />

Gegenstand dieses Vertrags ist im Fall einer außerordentlichen<br />

vorzeitigen Vertragsbeendigung nach leasingvertraglicher<br />

Definition (außer in Fällen eines<br />

Totalverlusts des Flugzeugs) die Einräumung verschiedener<br />

Optionen zugunsten der FSA Parteien.<br />

Die Ausübung der Optionen ist an die Erfüllung<br />

einer Reihe von Voraussetzungen geknüpft. So müssen<br />

die FSA Parteien auf der Grundlage einer unwiderruflichen,<br />

selbständigen und erstrangigen Verpflichtung<br />

sämtliche Beträge an den Leasinggeber<br />

zahlen, die bis zum Zeitpunkt der Umsetzung der<br />

Option unter dem Leasingvertrag fällig und zahlbar<br />

sind, sofern und soweit solche Zahlungen nicht<br />

durch AeroLogic erfolgen. Die FSA Parteien haben<br />

darüber hinaus dem Leasinggeber die Kosten für die<br />

Sicherstellung, Verwahrung, Wartung und Aufrechterhaltung<br />

der Versicherungen zu erstatten oder diese<br />

Maßnahmen auf Wunsch des Leasinggebers selbst<br />

vorzunehmen.<br />

Unter den vorstehend beschriebenen Voraussetzungen<br />

stehen den Vertragsparteien des FSA Direct<br />

Agreements folgende Optionen zu:<br />

■ zugunsten des Leasinggebers: Recht auf Benennung<br />

eines anderen Leasingnehmers / Betreibers<br />

des Flugzeugs, der bereit ist, in den Leasingvertrag<br />

und in die Flight Service Agreements zu gleichen<br />

Bedingungen einzutreten; dies setzt allerdings<br />

die gemeinsame Zustimmung der FSA Parteien<br />

voraus;<br />

■ zugunsten der FSA Parteien gemeinsam: Recht<br />

auf Benennung eines anderen Leasingneh-<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

mers/Betreibers des Flugzeugs, der bereit ist, in<br />

den Leasingvertrag und in die Flight Service<br />

Agreements zu gleichen Bedingungen einzutreten;<br />

dies setzt allerdings die Zustimmung des Leasinggebers<br />

voraus (mit der Maßgabe, dass jedenfalls<br />

eine der beiden FSA Parteien als Nachfolger<br />

seitens des Leasinggebers zu akzeptieren ist);<br />

■ zugunsten der FSA Parteien gemeinsam: Recht<br />

auf Benennung einer FSA Partei als unmittelbarer<br />

Leasingnehmer zu unveränderten Konditionen;<br />

■ zugunsten der FSA Parteien gemeinsam: Recht<br />

auf vorzeitige Beendigung der Flight Service<br />

Agreements („FSA Walk-Away Option“).<br />

Im Falle der Ausübung der FSA Walk-Away Option<br />

sind die FSA Parteien verpflichtet, den Leasinggeber<br />

für die aus der vorzeitigen Vertragsbeendigung resultierenden<br />

Kosten und Verluste zu entschädigen.<br />

Ohne Einschränkung der vollständigen Entschädigungspflicht<br />

haben die FSA Parteien bei Ausübung<br />

dieser Option auf Anforderung des Leasinggebers<br />

eine anrechenbare Abschlagszahlung in folgender<br />

Höhe zu leisten: Der höhere Betrag aus<br />

■ der im Zeitpunkt der vorzeitigen Vertragsbeendigung<br />

noch ausstehenden Darlehensvaluta hinsichtlich<br />

des beanspruchten Tilgungsdarlehens<br />

(Tranche A) und<br />

■ dem niedrigeren Betrag aus entweder (i) 36<br />

Monatsmieten oder (ii) dem Betrag der bis zum<br />

regulären Vertragsverlauf noch ausstehenden<br />

Monatsmieten.<br />

Diesen Betrag haben die FSA Parteien auf Verlangen<br />

der Fondsgesellschaften innerhalb von fünf Werktagen<br />

zu begleichen.<br />

Die Fondsgesellschaften haben die FSA Parteien<br />

unverzüglich von jedem Ereignis in Kenntnis zu setzen,<br />

das die Beendigung des Leasingvertrages zur<br />

Folge hat. Die Optionen müssen innerhalb von 90<br />

Tagen nach Bekanntgabe eines zur Vertragsbeendigung<br />

führenden Ereignisses ausgeübt werden. Die<br />

Vertragsparteien sind gehalten, alle Anstrengungen<br />

zu unternehmen, damit die gewählte Option inner-<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

109<br />

F


F<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

halb von 150 Tagen nach Bekanntgabe eines zur<br />

Vertragsbeendigung führenden Ereignisses tatsächlich<br />

umgesetzt wird.<br />

6.5. Asset Management Agreement<br />

(Flugzeugverwaltungsvertrag)<br />

Die Fondsgesellschaften und die Amentum Capital<br />

Limited, Dublin (nachfolgend „Amentum“ genannt)<br />

haben am 24.06.2008 jeweils einen Vertrag über die<br />

Verwaltung des Flugzeugs geschlossen. Die Verträge<br />

unterliegen englischem Recht.<br />

In dem jeweiligen Vertrag übernimmt Amentum die<br />

Verwaltung des jeweiligen Flugzeugs und des jeweiligen<br />

Leasingvertrages einschließlich der Portfolioverwaltung<br />

sowie alle damit zusammenhängenden<br />

administrativen und technischen Serviceleistungen.<br />

Der Leistungskatalog betreffend die Verwaltung des<br />

Flugzeugs und die technischen Serviceleistungen<br />

umfasst die Phase der Übernahme und Übergabe des<br />

Flugzeugs an den Leasingnehmer („Set-up Phase“),<br />

die laufende Überwachung des Flugzeugs, das laufende<br />

Management sowie die Berichterstattung und<br />

beinhaltet im Einzelnen u. a. folgende Leistungen:<br />

1. Set up-Phase<br />

■ Prüfung und Bewertung der technischen Aspekte<br />

des Leasingvertrags<br />

■ Aufbereitung und EDV-mäßige Erfassung der notwendigen<br />

Systemdaten<br />

■ Durchführung einer technischen Inspektion des<br />

Flugzeugs und Erstellung eines Inspektionsberichts<br />

sowie Überprüfung des Wartungsprogramms<br />

und des laufenden Betriebs<br />

2. Laufende Überwachung<br />

■ Überwachung der Nutzung des Flugzeugs<br />

■ Überwachung der Einhaltung der Luftfahrtregularien,<br />

der Flugtauglichkeitsrichtlinien, der Servicebekanntmachungen<br />

und der Ersatzteile<br />

■ Durchführung von Übergabe- und Rückgabeinspektionen<br />

für Zwecke der Ermittlung von Ausgleichszahlungen<br />

des Leasingnehmers<br />

■ Rücknahme des Flugzeugs nach Beendigung des<br />

Leasingvertrags mit dem Leasingnehmer AeroLogic<br />

110<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

■ Administration der Flugzeugaufbereitung und<br />

Flugzeugüberstellung an einen neuen Leasingnehmer<br />

3. Laufendes Management<br />

■ Evaluierung und Billigung von umfangreichen<br />

Wartungsmaßnahmen<br />

■ Durchführung von Inspektionen des Flugzeugs<br />

und der Triebwerke sowie aller wesentlichen<br />

Flugzeugteile und Überprüfung der Flugaufzeichnungen<br />

Der Leistungskatalog von Amentum umfasst ferner<br />

die laufende Berichterstattung über das Vertragsmanagement<br />

einschließlich der Portfolioverwaltung<br />

sowie gegebenenfalls eine Sonderberichterstattung<br />

über außerplanmäßige Ereignisse.<br />

Für die Flugzeugverwaltung erhält Amentum eine<br />

einmalige Vergütung für die Einrichtung des Vertragsmanagements<br />

in Höhe von USD 20.000, fällig und<br />

zahlbar drei Monate vor dem geplanten Auslieferungsdatum<br />

sowie eine monatliche Vergütung in<br />

Höhe von USD 6.000, fällig und zahlbar am Ende<br />

des Monats, beginnend mit Auslieferung des Flugzeugs.<br />

Im Fall der Vermittlung eines Anschlussleasingvertrags<br />

für das Flugzeug erhält Amentum eine pauschale<br />

laufende Vermittlungsprovision in Höhe von<br />

2,0% der mit dem Anschlussmieter vereinbarten<br />

monatlichen Leasingrate zzgl. etwaiger Umsatzsteuer.<br />

Bei Vermittlung des Verkaufs des Flugzeugs erhält<br />

Amentum eine pauschale Vermittlungsprovision in<br />

Höhe von 1,1% des Kaufpreises zzgl. etwaiger<br />

Umsatzsteuer.<br />

Darüber hinaus erhält Amentum für die Durchführung<br />

von vertraglich nicht vereinbarten Sonderleistungen<br />

eine gesonderte Vergütung in Höhe von EUR<br />

220 je Mannstunde.<br />

Amentum erhält eine Erstattung nachgewiesener und<br />

angemessener Reisekosten.


Die laufende Verwaltungsvergütung ist mit jährlich<br />

2,0% indexiert, beginnend mit dem 01.01.2010. Mit<br />

Beginn der Anschlussvermietung erhöht sich die<br />

jährliche Indexierung auf 3,5% p.a.<br />

Der Vertrag endet grundsätzlich mit Verkauf des<br />

Flugzeugs. Beide Vertragsparteien haben ein Kündigungsrecht<br />

erstmals mit Ablauf des Leasingvertrags<br />

mit AeroLogic. Amentum hat ein außerordentliches<br />

Kündigungsrecht, sofern die Fondsgesellschaften in<br />

Zahlungsverzug geraten und die fälligen Zahlungen<br />

nicht binnen 14 Tagen auf schriftliche Anforderung<br />

von Amentum beglichen werden. Ferner haben beide<br />

Vertragsparteien ein vorzeitiges Kündigungsrecht<br />

für den Fall, dass die eine Partei ihren Leistungspflichten<br />

nicht binnen 30 Tagen nach einer entsprechenden<br />

Mitteilung der anderen Partei nachkommt.<br />

Amentum haftet für Schäden im Zusammenhang mit<br />

der Objektverwaltung nur, sofern sie vorsätzlich<br />

gehandelt oder ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat.<br />

Die Haftung ist beschränkt auf einen Betrag von<br />

USD 1 Mio. und die Gesamtsumme der zum Zeitpunkt<br />

der Geltendmachung von Haftungsansprüchen<br />

an Amentum geleisteten Vergütungen.<br />

7. Fondsbezogene Verträge<br />

7.1. Konzeption und Fremdkapitalvermittlung<br />

Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> wurde jeweils mit Vertrag vom<br />

24.07.2008 von der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />

2 KG und der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />

3 KG mit der Fondskonzeption und der Fremdkapitalvermittlung<br />

beauftragt. Die beiden Verträge<br />

entsprechen sich inhaltlich weitgehend, soweit im<br />

Folgenden nicht auf Unterschiede besonders hingewiesen<br />

ist.<br />

Im Rahmen der Fondskonzeption hat die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong><br />

die wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Konzeption<br />

für ein in Deutschland platzierungsfähiges<br />

Beteiligungsangebot, einschließlich eines endgültigen<br />

Finanzierungskonzeptes, zu erarbeiten. Dabei<br />

ist sie hinsichtlich von Teilleistungen berechtigt und,<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

soweit die Leistungen Rechts- und Steuerberatung<br />

betreffen, auch verpflichtet, geeignete Dritte im<br />

Innenverhältnis zu beauftragen und zu vergüten.<br />

Dabei hat sie in Abstimmung mit der (jeweiligen)<br />

Fondsgesellschaft Analysen zur Entwicklung des<br />

Frachtflugverkehrsmarktes zu erstellen, Gutachten<br />

über Restwert- und Mietentwicklungen in Bezug auf<br />

das Frachtflugzeug einzuholen, unterschiedliche<br />

Finanzierungskonzepte zu entwickeln, Tilgungs- und<br />

Auszahlungsverläufe zu optimieren, einen endgültigen<br />

Investitions- und Finanzierungsplan zu erstellen,<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die (jeweilige)<br />

Fondsgesellschaft und die Anleger samt Sensitivitätsanalysen<br />

zu erstellen, Währungsabsicherungsmaßnahmen<br />

zu prüfen und zu bewerten und<br />

die steuerlichen Grundlagen des Fondskonzeptes<br />

und Beteiligungsangebotes zu ermitteln und darzustellen.<br />

Die Erarbeitung des Finanzierungskonzepts<br />

hat die durch den Leasingvertrag mit AeroLogic<br />

geschaffenen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.<br />

Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> von jeder<br />

der beiden Fondsgesellschaften eine einmalige Vergütung<br />

in Höhe von 2,35% des jeweils bei Platzierungsschluss<br />

gezeichneten Kommanditkapitals der<br />

Fondsgesellschaft zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

die mit Abschluss der Platzierung zur Zahlung fällig<br />

ist, nicht jedoch bevor der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />

Mittel durch Einzahlungen der Anleger in ausreichender<br />

Höhe zur Verfügung stehen. In die<br />

Berechnungsgrundlage einbezogen werden auch<br />

etwaige von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> als Platzierungsgarant<br />

selbst oder durch Dritte übernommenen Kommandit-<br />

oder Treugeberanteile.<br />

Hinsichtlich der Fremdkapitalvermittlung ist die<br />

<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> verpflichtet, den Fondsgesellschaften Kredite<br />

auf USD-Basis in dem durch die Finanzierungskonzepte<br />

jeweils festgelegten Umfang zu vermitteln<br />

und die Kreditverhandlungen im Namen und im<br />

Auftrag der Fondsgesellschaften zu begleiten. Für<br />

ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> jeweils eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 1,8% der vermittelten<br />

Kredite zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer,<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

111<br />

F


F<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

soweit die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Die<br />

Vergütung ist mit Abschluss des Darlehensvertrages,<br />

spätestens jedoch am 31.12.2008 zur Zahlung fällig,<br />

nicht jedoch bevor der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />

Mittel durch Einzahlung der Anleger in ausreichender<br />

Höhe zur Verfügung stehen.<br />

Entsprechend dem jeweils erreichten Platzierungsstand<br />

können unter Berücksichtigung der aufgrund<br />

von Einzahlungen der Anleger bestehenden Liquiditätslage<br />

der jeweiligen Fondsgesellschaft angemessene<br />

Abschlagszahlungen auf die vorgenannten Vergütungsansprüche<br />

von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> verlangt werden.<br />

Die Verträge sehen vor, dass die auf die Vergütungsansprüche<br />

entstehende Umsatzsteuer von der <strong>DCM</strong><br />

<strong>AG</strong> bis zur erfolgten Vorsteuererstattung zu stunden<br />

ist, sofern und soweit die sofortige Bezahlung der<br />

Umsatzsteuer die Liquidität einer oder beider Fondsgesellschaften<br />

gefährden würde.<br />

Die Verträge enden mit Erfüllung aller gegenseitigen<br />

Verpflichtungen und sind nur aus wichtigem Grund<br />

kündbar. Die Haftung der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> ist auf vorsätzliches<br />

und grob fahrlässiges Handeln beschränkt.<br />

7.2. Marketing<br />

Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> wurde mit Vertrag vom 24.07.2008<br />

von der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />

und mit Vertrag vom gleichen Tag von der <strong>DCM</strong><br />

GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG jeweils mit der<br />

Erstellung eines Marketingkonzepts und eines Verkaufsprospekts<br />

beauftragt. Die beiden Verträge stimmen<br />

inhaltlich weitgehend überein, soweit in der<br />

folgenden Darstellung nicht auf Unterschiede hingewiesen<br />

ist.<br />

Der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> obliegt diesbezüglich unter anderem<br />

die Abstimmung des Beteiligungsangebotes mit den<br />

Vertriebspartnern, die Ausarbeitung von geeigneten<br />

Werbemaßnahmen mit den Vertriebspartnern, die<br />

Erstellung des Verkaufsprospekts, die Erarbeitung<br />

sämtlicher sonstiger Verkaufshilfen und die Bereithaltung<br />

der gedruckten Verkaufsprospekte in ausreichender<br />

Stückzahl.<br />

112<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> jeweils eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von 1,20% des bei<br />

Platzierungsschluss gezeichneten Kommanditkapitals<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />

ist mit Abschluss der Platzierung zur Zahlung fällig,<br />

nicht jedoch bevor der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />

Mittel durch Einzahlungen der Anleger in ausreichender<br />

Höhe zur Verfügung stehen.<br />

In die Berechnungsgrundlage einbezogen werden<br />

auch etwaige von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> als Platzierungsgarant<br />

selbst oder durch Dritte übernommenen Kommandit-<br />

oder Treugeberanteile.<br />

Die unter Ziffer 7.1. dargestellten Vertragsinhalte zur<br />

Anforderung von Abschlagszahlungen, zur Stundung<br />

des auf die gesetzliche Umsatzsteuer entfallenden<br />

Vergütungsanspruchs, zur Vertragsbeendigung und<br />

zur Haftung der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> sind auch in diesen Verträgen<br />

vereinbart worden.<br />

7.3. Eigenkapitalvermittlung<br />

Mit Vertrag vom 21.07.2008 haben die Fondsgesellschaften<br />

die Deutsche Bank <strong>AG</strong>, Frankfurt am Main,<br />

die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden <strong>AG</strong>,<br />

Frankfurt am Main, sowie die Berliner Bank <strong>AG</strong> &<br />

Co. KG, Berlin, (die „vermittelnden Banken“) beauftragt,<br />

die (mittelbare) Übernahme von Kommanditanteilen<br />

durch Anleger über den Treuhänder<br />

im Gesamtbetrag von insgesamt USD 182 Mio. zu<br />

vermitteln. Hiervon entfallen 49,7% der mittelbaren<br />

Beteiligung auf die <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />

Flugzeugfonds 2 KG und 50,3% der mittelbaren<br />

Beteiligung auf die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />

3 KG.<br />

Eine Platzierungsgarantie haben die vermittelnden<br />

Banken nicht abgegeben. Sie haben aber den Alleinauftrag<br />

erhalten, die (mittelbare) Übernahme von<br />

Kommanditanteilen durch Anleger über den Treuhänder<br />

im genannten Umfang vom Zeitpunkt des<br />

Platzierungsbeginns bis zum 31.12.2008 zu vermitteln.<br />

Innerhalb dieses Zeitraums ist es den Fondsgesellschaften<br />

und der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>, die auch Vertragspartei<br />

ist, nicht gestattet, Dritte mit der Vermittlung von


Anteilen an Fondsgesellschaften zu beauftragen.<br />

Wird das zu platzierende Zeichnungskapital nicht<br />

vollständig innerhalb des genannten Zeitraums vermittelt,<br />

bleibt es den Fondsgesellschaften und der<br />

<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> unbenommen, das noch nicht vermittelte<br />

Zeichnungskapital selbst oder durch Dritte an Anleger<br />

zu vermitteln.<br />

Die vermittelnden Banken sind berechtigt, Untervermittler<br />

zu beauftragen.<br />

Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhalten die<br />

vermittelnden Banken eine einmalige Vergütung von<br />

der jeweiligen Fondsgesellschaft in Höhe von 5% des<br />

von ihnen für die jeweilige Fondsgesellschaft vermittelnden<br />

Eigenkapitals sowie das von der jeweiligen<br />

Fondsgesellschaft dabei vereinnahmte Agio in Höhe<br />

von 5% der jeweiligen Zeichnungssumme.<br />

Der Anspruch auf die jeweilige Vergütung entsteht<br />

dem Grunde und der Höhe nach, sobald und<br />

soweit, bezogen auf eine vermittelte Beteiligung<br />

vollständige und unterzeichnete Zeichnungsunterlagen<br />

im Vertrieb der vermittelnden Banken vorliegen.<br />

Die Vergütung ist zwei Wochen nach Zugang der<br />

Abrechnung, jedoch nicht vor Eingang des ersten im<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaften vorgesehen<br />

Teilbetrages der Gesamtzeichnungssumme<br />

des jeweiligen Anlegers sowie des vollen Agios auf<br />

dem Einzahlungskonto zur Zahlung fällig.<br />

Die vermittelnden Banken haften nicht für die Richtigkeit<br />

der ihnen von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> zur Verfügung<br />

gestellten Unterlagen.<br />

Die Fondsgesellschaften haben die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> mit<br />

Vertrag vom 24.07.2008 beauftragt, die (mittelbare)<br />

Übernahme von Kommanditanteilen durch Anleger<br />

an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG und<br />

der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG zu vermitteln,<br />

jedoch erst nach dem 31.12.2008 und nur<br />

dann und nur insoweit, als zu diesem Zeitpunkt die<br />

Vollplatzierung der Fondsgesellschaften noch nicht<br />

erreicht ist.<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> ist berechtigt, den Vermittlungsauftrag<br />

jeweils insgesamt oder hinsichtlich einer Teilsumme<br />

auf geeignete Dritte als Erfüllungsgehilfen zu übertragen.<br />

Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die<br />

<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> jeweils eine einmalige Vergütung in Höhe<br />

von 5,0% des durch sie oder durch von ihr eingeschaltete<br />

Dritte an Anleger vermittelten Zeichnungskapitals<br />

sowie das von der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />

vereinnahmte Agio in Höhe von 5% der jeweiligen<br />

Zeichnungssumme. Als vermitteltes Zeichnungskapital<br />

in diesem Sinne gilt auch das von der<br />

<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> in Erfüllung ihrer Platzierungsgarantie<br />

selbst oder durch Dritte übernommene Kapital.<br />

Der Vergütungsanspruch unterliegt nach geltender<br />

Rechtslage nicht der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die<br />

Vergütung ist jeweils mit dem rechtswirksamen Beitritt<br />

von Anlegern verdient und mit Ablauf der<br />

Widerrufsfrist nicht jedoch vor Eingang der ersten im<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaften vorgesehen<br />

Teilbetrages der Gesamtzeichnungssumme<br />

des jeweiligen Anlegers sowie des vollen Agios auf<br />

dem Einzahlungskonto zur Zahlung fällig.<br />

Die unter Ziffer 7.1. dargestellten Vertragsinhalte zur<br />

Vertragsbeendigung und zur Haftung der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong><br />

sind auch hinsichtlich der Eigenkapitalvermittlung<br />

durch die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> vereinbart worden.<br />

7.4. Platzierungsgarantie<br />

Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> garantiert den Fondsgesellschaften<br />

gemäß dem jeweiligen Platzierungsgarantievertrag<br />

vom 24.07.2008 unwiderruflich, dass zum Zeitpunkt<br />

des Abschlusses der Platzierung eine Gesamtzeichnungssumme<br />

von USD 182,0 Mio. zzgl. 5%<br />

Agio übernommen wurde. Von der Gesamtzeichnungssumme<br />

werden 49,7% der mittelbaren Beteiligung<br />

der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />

und 50,3% der mittelbaren Beteiligung der <strong>DCM</strong><br />

GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG zugeordnet.<br />

Tag des Abschlusses der Platzierung ist grundsätzlich<br />

der 31.12.2008, im Falle der Verlängerung des Plat-<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

113<br />

F


F<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

zierungszeitraums der in Übereinstimmung mit § 6<br />

Abs. 2 der Gesellschaftsverträge der Fondsgesellschaften<br />

festgesetzte Tag.<br />

Sofern zum Zeitpunkt des Abschlusses der Platzierung<br />

nur ein geringeres Volumen als das Gesamtzeichnungsvolumen<br />

vermittelt werden konnte, ist<br />

die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> verpflichtet, die nicht vermittelte<br />

Gesamtzeichnungssumme als Kommandit- oder als<br />

Treugebereinlage zu übernehmen und einzuzahlen<br />

oder einen Dritten zu benennen, der das ausstehende<br />

Beteiligungskapital als Kommanditist oder als<br />

Treugeber übernimmt und einzahlt.<br />

Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> ist alternativ dazu berechtigt, den<br />

Fondsgesellschaften das nicht vermittelte Zeichnungskapital<br />

in Form eines Darlehens zur Verfügung zu stellen<br />

oder die Gewährung eines Darlehens durch einen<br />

Dritten zu vermitteln. Alle im Zusammenhang mit der<br />

Refinanzierung des Darlehens entstehenden Kosten<br />

sind in diesem Fall von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> zu übernehmen.<br />

Zinsansprüche kann der Darlehensgeber gegenüber<br />

den Fondsgesellschaften dem Grunde, dem Zeitpunkt<br />

und der Höhe nach nur geltend machen, sobald und<br />

soweit die Fondsgesellschaften Auszahlungen auf den<br />

dem Darlehensbetrag entsprechenden Kommanditanteil<br />

schulden würden, wenn die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> das nicht<br />

vermittelte Zeichnungskapital als Kommandit- oder<br />

Treugebereinlage übernommen hätte. Die Rückführung<br />

des Darlehens durch die Fondsgesellschaften<br />

erfolgt nur dann und insoweit als im Rahmen einer<br />

Nachplatzierung weiteres Kommanditkapital vermittelt<br />

und eingezahlt wird.<br />

Für die Einzahlung des platzierten Kapitals, insbesondere<br />

für die Einzahlung des zweiten Teilbetrages<br />

des jeweiligen Beteiligungsbetrages, steht die <strong>DCM</strong><br />

<strong>AG</strong> nicht ein. Mit der Platzierungsgarantie garantiert<br />

die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> also die Zeichnung des zu platzierenden<br />

Kapitals durch Anleger, nicht jedoch auch die<br />

Erfüllung deren Einzahlungsverpflichtungen.<br />

Die Verpflichtungen der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> unter dem Platzierungsgarantievertrag<br />

enden mit Vollplatzierung der<br />

Gesamtzeichnungssumme.<br />

114<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Für die Übernahme der Platzierungsgarantie erhält<br />

die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> von jeder Fondsgesellschaft eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 1,0% des zum Abschluss<br />

der Platzierung gezeichneten Kommanditkapitals der<br />

jeweiligen Fondsgesellschaft zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. In die Berechnungsgrundlage einbezogen<br />

werden auch etwaige von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> als Platzierungsgarant<br />

selbst oder durch Dritte übernommenen<br />

Kommandit- oder Treugeberanteile.<br />

Die Vergütung ist mit Abschluss der Platzierung zur<br />

Zahlung fällig, nicht jedoch bevor der jeweiligen<br />

Fondsgesellschaft Mittel durch Einzahlungen der<br />

Anleger in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.<br />

Die unter Ziffer 7.1. dargestellten Vertragsinhalte zur<br />

Anforderung von Abschlagszahlungen, zur Stundung<br />

des auf die gesetzliche Umsatzsteuer entfallenden<br />

Vergütungsanspruchs, zur Vertragsbeendigung und<br />

zur Haftung der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> sind auch Bestandteile der<br />

abgeschlossenen Platzierungsgarantieverträge.<br />

7.5 Fondsverwaltung<br />

Die Fondsgesellschaften haben jeweils mit gesondertem<br />

Vertrag die (jeweils) geschäftsführende Kommanditistin<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH am 24.07.2008 mit<br />

der Durchführung der Fondsverwaltung für die<br />

gesamte Dauer der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />

beauftragt.<br />

Die <strong>DCM</strong> Service GmbH ist im Rahmen der Fondsverwaltung<br />

jeweils insbesondere verantwortlich für<br />

die ständige Aktualisierung der Anlegeradressen und<br />

der Höhe der Einzelbeteiligungen, die Abwicklung<br />

der Auszahlungen, den Schriftwechsel mit den Anlegern,<br />

die Vorbereitung der Gesellschafterversammlungen<br />

und die Korrespondenz und Abstimmung mit<br />

dem Treuhänder bezüglich der als Treugeber beteiligten<br />

Anleger. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH ist jeweils<br />

berechtigt, die Fondsverwaltungsaufgaben teilweise<br />

oder vollständig durch Dritte erfüllen zu lassen.<br />

Die <strong>DCM</strong> Service GmbH erhält für ihre Leistungen<br />

in der Platzierungsphase jeweils eine einmalige Ver-


gütung in Höhe von 0,2% des zum Abschluss der<br />

Platzierung gezeichneten Kommanditkapitals zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer, die mit Abschluss der<br />

Platzierung fällig ist, nicht jedoch bevor der jeweiligen<br />

Fondsgesellschaft Mittel durch Einzahlungen der<br />

Anleger in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.<br />

In die Berechnungsgrundlage einbezogen werden<br />

auch etwaige von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> als Platzierungsgarant<br />

selbst oder durch Dritte übernommenen<br />

Kommandit- oder Treugeberanteile. Der unter Ziffer<br />

7.1 dargestellte Vertragsinhalt zur Anforderung von<br />

Abschlagszahlungen ist bezüglich der hier dargestellten<br />

Vergütung auch Bestandteil der abgeschlossenen<br />

Fondsverwaltungsverträge.<br />

Ab dem 01.01.2009 erhält sie für ihre Tätigkeit einschließlich<br />

der Geschäftsführung jeweils eine laufende<br />

jährliche Vergütung in Höhe von jeweils USD<br />

130.000,- zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die laufende<br />

Vergütung ist in zwei gleichen halbjährlichen<br />

Raten jeweils zum 01.01. und zum 01.07. eines Jahres<br />

vorschüssig zur Zahlung fällig. Die laufende Vergütung<br />

erhöht sich kalenderjährlich um 2,0% p.a.,<br />

erstmals für das Jahr 2011.<br />

Ferner erhält die <strong>DCM</strong> Service GmbH von jeder<br />

Fondsgesellschaft jeweils aus dem Veräußerungserlös<br />

jeweils eine Einmalvergütung für ihre Leistungen<br />

im Zusammenhang mit der Liquidation der Fondsgesellschaften<br />

in Höhe von USD 150.000, jeweils<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die beiden Fondsverwaltungsverträge wurden auf<br />

unbestimmte Dauer geschlossen. Die Vertragsparteien<br />

können das jeweilige Vertragsverhältnis mit einer<br />

Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen<br />

Geschäftsjahres der Fondsgesellschaft kündigen,<br />

erstmals jedoch zum 31.12.2026. Eine Kündigung<br />

aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Der<br />

unter Ziffer 7.1. dargestellte Vertragsinhalt zur Haftung<br />

der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> ist auch Bestandteil der abgeschlossenen<br />

Fondsverwaltungsverträge.<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

7.6. Steuerberatung<br />

Die Fondsgesellschaften haben die HHKL GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 24.07.2008 jeweils<br />

mit gesondertem Vertrag mit der laufenden<br />

steuerlichen Beratung beauftragt. Die HHKL GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhält für ihre steuerlichen<br />

Beratungsleistungen ab dem 01.01.2009<br />

von jeder Fondsgesellschaft jeweils eine jährliche<br />

Pauschalvergütung in Höhe von USD 45.000 zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist in zwei<br />

gleichen halbjährlichen Raten jeweils zum 01.01.<br />

und zum 01.07. eines Jahres vorschüssig zur Zahlung<br />

fällig. Die laufende Vergütung erhöht sich<br />

kalenderjährlich um 2% p.a., erstmals für das Jahr<br />

2011.<br />

Die Steuerberatungsverträge können von den jeweiligen<br />

Vertragsparteien mit einer Frist von sechs<br />

Monaten zum Jahresende, erstmals zum<br />

31.12.2026, gekündigt werden. Der jeweilige Steuerberatungsvertrag<br />

endet, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf, nach Erbringung sämtlicher Leistungen<br />

für das Jahr der Beendigung der Liquidation der<br />

jeweiligen Fondsgesellschaft. Eine Kündigung aus<br />

wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

115<br />

F


STEUERLICHE<br />

ANGABEN<br />

G


1. Vorbemerkung<br />

Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen<br />

Grundlagen richtet sich an natürliche Personen, die<br />

in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind<br />

und ihre (mittelbare) Beteiligung an den Fondsgesellschaften<br />

im Privatvermögen halten. Sollte die Beteiligung<br />

von einer Kapitalgesellschaft eingegangen<br />

werden, zum Betriebsvermögen eines Beteiligten<br />

zählen oder einer Person gehören, die in einem<br />

anderen Staat ansässig ist, können sich erhebliche<br />

Abweichungen von den dargestellten Grundsätzen<br />

ergeben.<br />

Die Darstellung der steuerlichen Angaben umfasst<br />

die wesentlichen Grundlagen des steuerlichen Konzepts<br />

der Fondsgesellschaften. Im Rahmen dieser<br />

Darstellung können jedoch nicht sämtliche steuerlich<br />

relevanten individuellen Aspekte der Beteiligung<br />

des Anlegers berücksichtigt werden, so dass<br />

den Anlegern insofern empfohlen wird, einen steuerlichen<br />

Berater hinzuzuziehen.<br />

Die Darstellung der steuerlichen Grundlagen basiert<br />

auf den geltenden Steuergesetzen, der Rechtsprechung<br />

und den einschlägigen Erlassen und Stellungnahmen<br />

der Finanzverwaltung zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung. Sowohl die maßgeblichen Steuergesetze<br />

als auch die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis<br />

können sich während der Dauer der<br />

Beteiligung ändern.<br />

Die endgültige steuerliche Beurteilung des Beteiligungskonzepts<br />

obliegt der Finanzverwaltung im Veranlagungsverfahren<br />

bzw. einer im Anschluss ggf.<br />

durchgeführten steuerlichen Außenprüfung und<br />

einem sich ggf. daran anschließenden Verfahren vor<br />

den Finanzgerichten.<br />

Hinsichtlich der steuerlichen Risiken wird auf den<br />

Abschnitt „Steuerliche Risiken“ im Kapitel „Wesentliche<br />

Risiken“ verwiesen.<br />

S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />

2. Einkommensteuer<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG<br />

Die Fondsgesellschaften erzielen in Zusammenhang<br />

mit dem Verleasen der Flugzeuge Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1<br />

Nr. 1 EStG.<br />

Gegenstand der jeweiligen Fondsgesellschaft ist der<br />

Erwerb eines Frachtflugzeuges des Typs Boeing 777-<br />

200LRF einschließlich der Triebwerke und aller sonstigen<br />

Flugzeugbestandteile, die Vermietung und<br />

Verwertung des jeweiligen Flugzeugs sowie alle<br />

damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die<br />

Flugzeuge werden in die Luftfahrzeugrolle des deutschen<br />

Luftfahrt-Bundesamtes eingetragen und für<br />

zunächst 10 Jahre an den Leasingnehmer AeroLogic<br />

vermietet. Das Fondskonzept sieht eine mindestens<br />

7-jährige Anschlussvermietung vor. Die prognostizierten<br />

Mieteinnahmen der Fondsgesellschaften führen<br />

gemäß Prognoserechnung ab dem Jahr 2025 zu<br />

einem Totalüberschuss der Mieteinnahmen über die<br />

Werbungskosten. Ein späterer Verkauf der Flugzeuge<br />

erfordert einen hierauf und auf die damit einhergehende<br />

Liquidation der Gesellschaft gerichteten<br />

Beschluss der Gesellschafterversammlung. Es bestehen<br />

weder Andienungsrechte zugunsten der Fondsgesellschaften<br />

noch Erwerbsrechte Dritter, die zu<br />

einem vorzeitigen Verkauf der Flugzeuge führen<br />

würden.<br />

Zu den Einkünften gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1<br />

EStG zählen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

von unbeweglichem Vermögen, insbesondere<br />

u.a. von Schiffen, die in ein Schiffsregister eingetragen<br />

sind. Aus der Einschränkung „insbesondere“<br />

wird allgemein abgeleitet, dass die Vorschrift keine<br />

abschließende Aufzählung von Beispielen enthält.<br />

Die Erwähnung der im Schiffsregister eingetragenen<br />

Schiffe macht deutlich, dass zum unbeweglichen<br />

Vermögen im Sinne von § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr.<br />

1 EStG auch Wirtschaftgüter gehören können, die<br />

zwar nach bürgerlichem Recht bewegliche Sachen<br />

darstellen, auf die aber zumindest teilweise dem<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

117<br />

G


G<br />

S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />

Grundstücksrecht vergleichbare Vorschriften anzuwenden<br />

sind. Aufgrund der zwischenzeitlichen<br />

Rechtsentwicklung sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs<br />

(BFH) und der Finanzverwaltung auch die<br />

in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeuge als<br />

unbewegliches Vermögen im Sinne des § 21 Abs. 1<br />

Satz 1 Nr. 1 EStG einzuordnen (BFH-Urteil v.<br />

02.05.2000, BStBl. II 2000, 467; R 15.7 Abs. 3 EStR<br />

2005).<br />

Abgrenzung zu gewerblichen Einkünften im<br />

Sinne des § 15 EStG<br />

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs und der Finanzverwaltung<br />

stellt das Vermieten eines in die Luftfahrzeugrolle<br />

eingetragenen Flugzeugs ohne Sonderleistungen<br />

des Vermieters regelmäßig keine gewerbliche<br />

Tätigkeit dar, sondern führt zu Einkünften aus Vermietung<br />

und Verpachtung im Sinne des § 21 Abs. 1<br />

Satz 1 Nr. 1 EStG (vgl. BFH-Urteil v. 02.05.2000,<br />

BStBl. II 2000, 467; H 15.7 Abs. 3 EStR 2005). Nach<br />

Maßgabe des Leasingvertrags übernehmen die<br />

Fondsgesellschaften keine Leistungen, die über die<br />

bloße Flugzeugüberlassung hinausgehen. Es ist die<br />

Obliegenheit des Leasingnehmers, in eigener Verantwortung<br />

und auf eigene Rechnung für den Versicherungsschutz,<br />

die Erfüllung aller luftfahrtrechtlichen<br />

Bestimmungen und Auflagen und insbesondere für<br />

die planmäßige Wartung, Instandhaltung sowie ggf.<br />

Instandsetzung des Flugzeugs und der Triebwerke<br />

Sorge zu tragen. Im Rahmen einer späteren<br />

Anschlussvermietung an Dritte ist nicht auszuschließen,<br />

dass ein Eigeninteresse der Fondsgesellschaften<br />

besteht, den Versicherungsschutz und die Wartung<br />

des Flugzeugs in eigener Verantwortung und ggf. auf<br />

eigene Rechnung zu organisieren. Es kann aus heutiger<br />

Sicht nicht abschließend beurteilt werden, ob<br />

solche Maßnahmen schädliche „Sonderleistungen“<br />

im Sinne der steuerlichen Einkunftsabgrenzung darstellen<br />

würden. Die Fondsgesellschaften werden<br />

aber zum gegebenen Zeitpunkt die Steuerrechtslage<br />

prüfen lassen und ggf. eine bestätigende (gebührenpflichtige)<br />

Finanzamtsauskunft nach § 89 Abs. 2 AO<br />

einholen bzw. steuerschädliche Maßnahmen unterlassen.<br />

118<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Ferner hat der BFH wiederholt entschieden, dass die<br />

Vermietung eines Flugzeugs während seiner gesamten<br />

Nutzungsdauer den Bereich der privaten Vermögensverwaltung<br />

nicht überschreitet. Das gilt auch<br />

dann, wenn das Flugzeug dem Geschäftsplan entsprechend<br />

schließlich zum Schrottwert veräußert<br />

wird oder wenn es – planwidrig – vorzeitig verkauft<br />

wird, um eine wider Erwarten verlustbringende Vermietung<br />

zu beenden (BFH-Beschluss v. 04.07.2002,<br />

BFH/NV 2002, 1559). Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit<br />

ist erst dann anzunehmen, wenn nach<br />

dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall<br />

besondere Umstände hinzutreten, die der Tätigkeit<br />

als Ganzes das Gepräge einer gewerblichen Tätigkeit<br />

geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung<br />

in den Hintergrund tritt. Nach Auffassung<br />

des BFH kann eine gewerbliche Tätigkeit erst<br />

dann angenommen werden, wenn die Vermietung<br />

und der spätere Verkauf des Flugzeugs aufgrund<br />

eines einheitlichen Geschäftskonzepts verklammert<br />

sind. Eine solche schädliche Verklammerung kann<br />

nach BFH dann vorliegen, wenn nach dem betrieblichen<br />

Konzept Flugzeuge lediglich für einen Zeitraum<br />

vermietet werden, in dem deren betriebsgewöhnliche<br />

Nutzungsdauer noch nicht abgelaufen ist<br />

und erst durch die Erzielung eines Veräußerungsgewinns<br />

der angestrebte Totalüberschuss zu erzielen<br />

ist. In einem solchen Fall besteht nach BFH eine<br />

planmäßige und zur Gewerblichkeit der Betätigung<br />

führende Verbindung zwischen der Vermietungstätigkeit<br />

und der Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte<br />

durch Umschichtung. Vorliegend sieht<br />

das Fondskonzept jedoch vor, dass die Flugzeuge<br />

über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von<br />

12 Jahren hinaus vermietet werden und allein aus<br />

den Leasingraten während der Vermietungstätigkeit<br />

ein ins Gewicht fallender Totalüberschuss erzielt<br />

wird. Eine Veräußerung des Vermietungsgegenstandes<br />

im Rahmen der Liquidation der Fondsgesellschaften<br />

kann als typische Maßnahme zur Beendigung<br />

der vermögensverwaltenden Tätigkeit selbst<br />

dann nicht – isoliert betracht – zur Gewerblichkeit<br />

führen, wenn die Veräußerung vor dem Ende der<br />

wirtschaftlichen Nutzungsfähigkeit des Wirtschaftsgutes<br />

erfolgt. Nach derzeitiger Rechtsauffassung liegt


damit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse keine<br />

originär gewerbliche Tätigkeit der Fondsgesellschaften<br />

vor.<br />

Die Fondsgesellschaften sind auch keine gewerblich<br />

geprägten Personengesellschaften gem. § 15 Abs. 3<br />

Nr. 2 EStG. Eine Personengesellschaft ist (nur) dann<br />

gewerblich geprägt, wenn ausschließlich eine oder<br />

mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende<br />

Gesellschafter sind und nur diese oder Personen, die<br />

nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung<br />

befugt sind. Nach Maßgabe der abgeschlossenen<br />

Gesellschaftsverträge sind neben den Komplementären<br />

der Fondsgesellschaften auch die Kommanditisten<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH und Johann Deinböck zur<br />

Vertretung der Gesellschaft berechtigt.<br />

Hinsichtlich der Risiken einer gewerblichen Qualifizierung<br />

wird auf S. 29 ff. im Kapitel C „Wesentliche<br />

Risiken der Beteiligung“ verwiesen.<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20<br />

Abs. 1 Nr. 7 EStG<br />

Die Zinserträge der Fondsgesellschaften aus der<br />

Anlage der geplanten und zur allgemeinen Risikovorsorge<br />

unterhaltenen Liquiditätsreserve stellen Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs.1<br />

Nr. 7 EStG dar, da insoweit kein enger wirtschaftlicher<br />

Zusammenhang mit dem Vermieten bzw. Verleasen<br />

des Flugzeugs besteht. Den Einkünften aus<br />

Vermietung und Verpachtung zuzuordnen wären<br />

hingegen Zinserträge, die aus einer spezifischen<br />

Wartungskostenrücklage erzielt würden, sofern ein<br />

künftiger Mieter im Rahmen einer Anschlussvermietung<br />

verpflichtet wäre, Wartungskostenvorauszahlungen<br />

zu leisten.<br />

Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 unterliegen Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen einem pauschalen<br />

Abgeltungssteuersatz von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag.<br />

Bei ausländischen Kapitalerträgen wie etwa<br />

die Zinsen aus der Liquiditätsanlage in Frankreich<br />

findet kein inländischer Quellensteuerabzug statt;<br />

die ausländischen Kapitalerträge sind im Rahmen<br />

des Veranlagungsverfahrens zu deklarieren und<br />

S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />

unterliegen einem Steuersatz von 25% zzgl. 5,5%<br />

Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Ein Werbungskostenabzug<br />

ist auf Ebene der Fondsgesellschaften<br />

ausgeschlossen. Auf Gesellschafterebene<br />

kann der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von EUR 801<br />

bzw. EUR 1.602 bei zusammen veranlagten Ehegatten<br />

geltend gemacht werden, sofern dieser nicht<br />

bereits anderweitig Verwendung findet. Liegt der<br />

persönliche Einkommenssteuersatz des Anlegers<br />

unter 25%, kann dieser die Veranlagung wählen<br />

(§32 d Abs. 6 EStG). Das Finanzamt prüft im Rahmen<br />

einer Günstigerprüfung auf Antrag, ob die<br />

Besteuerung nach der allgemeinen Einkommensteuertabelle<br />

für den Anleger günstiger ist.<br />

Nicht in Deutschland erzielte Kapitalerträge können<br />

einem ausländischen Quellensteuerabzug unterliegen.<br />

Ausländische Quellensteuern auf Kapitalerträge<br />

sind auf die deutsche Einkommensteuer grundsätzlich<br />

anrechenbar, auch im Rahmen der Abgeltungssteuer.<br />

Überschusserzielungsabsicht<br />

Die steuerliche Anerkennung der Vermietungseinkünfte<br />

der Fondsgesellschaften bzw. der Anleger<br />

setzt voraus, dass sowohl die Fondsgesellschaften als<br />

auch die Anleger mit Überschusserzielungsabsicht<br />

handeln. Erforderlich ist die Absicht, über den Zeitraum<br />

der voraussichtlichen Dauer der Gesellschaft<br />

einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten<br />

zu erzielen (Totalüberschuss). Bei<br />

Überschusseinkünften sind für die Ermittlung des<br />

Totalüberschusses nur die laufenden Vermietungseinkünfte<br />

zu berücksichtigen; etwaige Veräußerungsgewinne<br />

sind nicht in die Prognose einzubeziehen,<br />

unabhängig davon, ob ggf. ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft<br />

gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG<br />

aufgrund einer Veräußerung binnen eines Zeitraums<br />

von zehn Jahren nach Anschaffung vorliegt (BMF-<br />

Schreiben vom 08.10.2004, BStBl. I 2004, 933).<br />

Nach Maßgabe der steuerlichen Ergebnisprognose<br />

werden die Fondsgesellschaften einen Totalüberschuss<br />

ab dem Jahr 2025 erzielen. Eine Aberkennung<br />

der Überschusserzielungsabsicht der Fondsge-<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

119<br />

G


G<br />

S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />

sellschaften scheidet somit aus bzw. wäre nur dann<br />

als Risiko zu beschreiben, wenn die Beteiligungsgesellschafter<br />

planwidrig eine vorzeitige Veräußerung<br />

des Flugzeugs herbeiführen würden.<br />

Auf Ebene des einzelnen Anlegers kann die Überschusserzielungsabsicht<br />

insbesondere dann aberkannt<br />

werden, wenn er seine Beteiligung ganz oder<br />

teilweise fremdfinanziert und die auf ihn entfallenden<br />

steuerlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaften<br />

zusammen mit den in seiner Person anfallenden<br />

Schuldzinsen zu einem negativen Gesamtergebnis<br />

führen. Eine Überschusserzielungsabsicht des Anlegers<br />

kann individuell auch dann aberkannt werden,<br />

wenn der Anleger seine Beteiligung vor Erreichen<br />

des Totalüberschusses unentgeltlich an einen Dritten<br />

überträgt.<br />

In Folge einer anfänglichen Aberkennung der persönlichen<br />

Überschusserzielungsabsicht würden<br />

steuerliche Einkünfte des betroffenen Gesellschafters<br />

zunächst nicht festgestellt werden. Faktisch ergäbe<br />

sich hieraus aber voraussichtlich keine Auswirkung<br />

auf die persönliche Steuerposition, weil die anfänglichen<br />

abschreibungsbedingten Verluste aus der Vermietungstätigkeit<br />

wegen der anzuwendenden Regelung<br />

des § 15 b EStG ohnehin nur einen Verlustvortrag<br />

auf Gesellschaftsebene begründen, hingegen<br />

keinen Verlustabzug auf Gesellschafterebene (vgl.<br />

nachfolgend „Verlustverrechnungsbeschränkung nach<br />

§ 15 b EStG“).<br />

Einkünfteermittlung<br />

Allgemeines<br />

Die Einkünfte der Fondsgesellschaften aus Vermietung<br />

und Verpachtung werden so wie die erzielten<br />

Kapitalerträge jeweils gesondert und in Form einer<br />

reinen Geldrechnung, d.h. als Überschuss der Einnahmen<br />

über die Werbungskosten ermittelt. Einnahmen<br />

sind alle im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart<br />

zugeflossenen Geldbeträge. Als Werbungskosten<br />

qualifizieren sich alle Ausgaben, die zur Erwerbung,<br />

Sicherung und Erhaltung der jeweiligen Einkunftsquelle<br />

getätigt werden (§§ 8, 9 EStG).<br />

120<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Einnahmen sind im Zuflusszeitpunkt zu erfassen,<br />

Ausgaben im Zeitpunkt des Mittelabflusses. Eine<br />

periodengerechte Abgrenzung von im Voraus empfangenen<br />

bzw. geleisteten Zahlungen kommt grundsätzlich<br />

nicht in Frage, lediglich in den in § 11 EStG<br />

bestimmten Ausnahmefällen soll eine periodengerechte<br />

Zuordnung bzw. Verteilung der Zahlungen<br />

vorgenommen werden.<br />

Das Zahlungsflussprinzip wird ferner durchbrochen<br />

hinsichtlich der Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter,<br />

deren Nutzung sich über einen Zeitraum von<br />

mehr als einem Jahr erstreckt. Wie im Bereich des<br />

Betriebsvermögens sind solche Aufwendungen<br />

gleichmäßig über die Gesamtdauer der Nutzung des<br />

Wirtschaftsguts zu verteilen, d.h. durch Abschreibungsbeträge<br />

zu erfassen (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG).<br />

Die Inanspruchnahme der Abschreibungen erfordert,<br />

dass die Fondsgesellschaften wirtschaftliche Eigentümer<br />

des Flugzeugs sind.<br />

Wirtschaftliches Eigentum<br />

Das für Bilanzierungs- und Besteuerungszwecke<br />

relevante sog. wirtschaftliche Eigentum folgt grundsätzlich<br />

aus dem zivilrechtlichen Eigentum an einem<br />

Wirtschaftsgut. Lediglich in bestimmten Rechtsverhältnissen<br />

oder tatsächlichen Verhältnissen kann das<br />

wirtschaftliche Eigentum ausnahmsweise einem<br />

Dritten zuzuordnen sein (§ 39 Abs. 2 AO). In verschiedenen<br />

Erlassen hat die deutsche Finanzverwaltung<br />

allgemein anerkannte Abgrenzungsregeln bei<br />

Leasingverträgen niedergelegt.<br />

Die Fondsgesellschaften werden am Tag der Auslieferung<br />

und Übergabe des Flugzeugs in Seattle zivilrechtliche<br />

Eigentümer des Flugzeugs. Dies wird<br />

nach dem anzuwendenden englischen Recht dokumentiert<br />

durch Aushändigung einer Übereignungsurkunde<br />

(Bill of Sale).<br />

Der Eintritt in den bereits abgeschlossenen Leasingvertrag<br />

mit dem Leasingnehmer AeroLogic gefährdet<br />

das wirtschaftliche Eigentum der Fondsgesellschaften<br />

am erworbenen Flugzeug nicht. Es liegt hier ein<br />

sog. Operating-Leasingvertrag vor, der im wesentli-


chen nur mietvertragstypische Regelungen beinhaltet,<br />

in Abgrenzung zu Finanzierungsleasingverträgen<br />

mit entsprechenden Optionsgestaltungen. Die<br />

Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums am verleasten<br />

Flugzeug zu der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />

als Leasinggeber folgt aus dem BMF-Schreiben zur<br />

ertragsteuerlichen Behandlung von Teilamortisations-Leasingverträgen<br />

über unbewegliche Wirtschaftsgüter<br />

vom 23.12.1991, da zum einen die<br />

Flugzeuge aufgrund ihrer Eintragung in die Luftfahrzeugrolle<br />

steuerlich als unbewegliches Wirtschaftsgut<br />

behandelt werden und zum anderen die Leasinggeberkosten<br />

durch die Leasingraten während der<br />

zehnjährigen Vertragslaufzeit nicht vollständig<br />

gedeckt werden. Die Fondsgesellschaften sind<br />

danach als Leasinggeber auch wirtschaftliche Eigentümer<br />

der Flugzeuge, weil:<br />

■ die feste Vertragslaufzeit von 10 Jahren nicht<br />

mehr als 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer<br />

des Flugzeugs beträgt (12 Jahre, vgl.<br />

dazu unten),<br />

■ wegen der uneingeschränkten Verwendungsmöglichkeit<br />

des Flugzeugs auch für dritte Luftfrachtunternehmen<br />

kein Spezialleasing vorliegt und<br />

■ kein Andienungsrecht zugunsten des Leasinggebers<br />

und keine Kaufoption oder Mietverlängerungsoption<br />

zugunsten des Leasingnehmers<br />

besteht.<br />

Auch das Optionsrecht des Leasingnehmers bezüglich<br />

des Frachtflugzeugs mit der Seriennummer<br />

36004 zur vorzeitigen ordentlichen Kündigung des<br />

Leasingvertrages zum Ende des 6. oder des 7. Mietjahres<br />

kann die Zuordnung des wirtschaftlichen<br />

Eigentums des Wirtschaftsgutes zur Flugzeugfonds 2<br />

KG nicht gefährden.<br />

Die gleiche Beurteilung ergäbe sich bei hilfsweiser<br />

Anwendung des BMF-Schreibens über die steuerrechtliche<br />

Zurechnung des Leasinggegenstandes bei<br />

Teilamortisationsverträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter<br />

vom 22.12.1975. Auch dieses Schreiben<br />

regelt nur eine abweichende Zuordnung zum Leasingnehmer<br />

in bestimmten Leasingfällen mit Kaufop-<br />

S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />

tionen oder mit Aufteilungs- oder Anrechnungsregeln<br />

für Veräußerungserlöse bei Verkauf des verleasten<br />

Wirtschaftsgutes. Solche Vereinbarungen enthält<br />

der abgeschlossene Leasingvertrag nicht.<br />

Erfassung der initialen Fondskosten<br />

Der steuerlichen Behandlung der Aufwendungen in<br />

der Investitionsphase der Fondsgesellschaften wurde<br />

das BMF-Schreiben vom 20.12.2003 (BStBl. I 2003,<br />

546, sog. 5. Bauherrenerlass) zugrunde gelegt. Demnach<br />

sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die im<br />

wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Abwicklung<br />

des Projekts in der Investitionsphase anfallen<br />

und an die Anbieterseite geleistet werden, d.h. die<br />

Konzeptionskosten, die Eigenkapitalvermittlungsprovisionen,<br />

die Provision für die Vermittlung des<br />

Fremdkapitals der jeweiligen Fondsgesellschaft, die<br />

Platzierungsgarantievergütung sowie die Marketinggebühr<br />

den zu aktivierenden und abzuschreibenden<br />

Anschaffungskosten der Fondsgesellschaften für das<br />

Flugzeug zuzurechnen und wurden entsprechend in<br />

der Prognoserechnung aktiviert. Ferner sind Beratungskosten<br />

für Rechtsanwälte und Steuerberater im<br />

Zusammenhang mit der Anschaffung der Flugzeuge<br />

den jeweiligen Anschaffungskosten der Fondsgesellschaft<br />

zuzordnen und wurden entsprechend aktiviert.<br />

Die nicht an die Anbieterseite fließende Marklerprovision<br />

für die Vermittlung der Kauf- und Leasingverträge<br />

an die Fondsgesellschaften sowie Bankprovisionen<br />

für die Ausreichung der Bankavale sind<br />

den Anschaffungsnebenkosten des jeweiligen Flugzeugs<br />

hinzuaktiviert worden. Darüber hinaus wurden<br />

in der Prognoserechnung die Fondsverwaltungskosten<br />

sowie die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung<br />

in der Initialphase den aktivierungspflichtigen<br />

Anschaffungskosten zugeordnet. Die Vergütung<br />

für die Fremdkapitalarrangierung ist als Werbungskosten<br />

abziehbar, soweit die marktüblichen Beträge<br />

nicht überschritten werden.<br />

Abschreibungen<br />

Die Abschreibungsregeln im Bereich der Überschusseinkünfte<br />

folgen den für die Gewinneinkünfte geltenden<br />

Regelungen. Die im Betriebsvermögensbereich<br />

bis zum 31.12.2007 zulässige degressive Abschrei-<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

121<br />

G


G<br />

S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />

bung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

war im Bereich der Überschusseinkünfte<br />

allerdings nicht anzuwenden. Nunmehr gilt für die<br />

betriebliche Gewinnermittlung wie für die außerbetriebliche<br />

Überschussermittlung gleichermaßen, dass<br />

die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter<br />

gleichmäßig auf die Nutzungsdauer zu<br />

verteilen, d.h. mit jahresgleichen Abschreibungsbeträgen<br />

abzusetzen sind (lineare Absetzung für Abnutzung<br />

(AfA) nach § 7 Abs. 1 EStG).<br />

Gemäß § 7 Abs. 1 EStG bemisst sich die lineare AfA<br />

nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des<br />

Wirtschaftsguts. Nach Maßgabe der amtlichen AfA-<br />

Tabelle für Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe<br />

beträgt diese für Flugzeuge mit mindestens 20<br />

Tonnen höchstzulässigem Fluggewicht zwölf Jahre.<br />

Die amtlichen AfA-Tabellen beinhalten für Gewinneinkünfte<br />

und Überschusseinkünfte gleichermaßen<br />

eine typisierte bzw. objektivierte Schätzung der Nutzungsdauer<br />

für die dort verzeichneten Wirtschaftsgüter.<br />

Die AfA-Tabellen haben weder Gesetzes- noch<br />

Verordnungsrang und sie binden nicht die Finanzgerichte.<br />

Sie binden aber als Verwaltungsanordnung<br />

die Finanzverwaltung, und die Steuerpflichtigen<br />

können und werden sich in der Regel auf die Vermutung<br />

der Richtigkeit der in den Tabellen genannten<br />

Werte stützen. Die Werte können widerlegt werden<br />

bei offensichtlicher Unrichtigkeit für den konkreten<br />

Fall. Die Finanzverwaltung hat früher zu Fällen von<br />

Verlustzuweisungsgesellschaften die Auffassung vertreten,<br />

dass die dem Betriebskonzept zugrunde liegende<br />

längere Nutzungsdauer maßgeblich sein soll,<br />

wenn hierauf die Betriebsführung überwiegend<br />

beruht. Eine solche Fallkonstellation ist vorliegend<br />

aber nicht gegeben.<br />

Die Abschreibung ist im Anschaffungs- und Veräußerungsjahr<br />

pro rata temporis auf Monatsbasis vorzunehmen.<br />

Steuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinns<br />

Im Bereich des steuerlichen Privatvermögens, also<br />

auch in Bezug auf Wirtschaftsgüter, die zur Erzielung<br />

von Überschusseinkünften genutzt wurden, unterlie-<br />

122<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

gen Veräußerungsgewinne nur dann der Besteuerung,<br />

wenn entweder eine relevante Beteiligung im<br />

Sinne des § 17 EStG verwertet wird oder wenn ein<br />

privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23<br />

Abs. 1 Nr. 2 EStG vorliegt. Letzteres setzt eine Veräußerung<br />

des Wirtschaftsgutes innerhalb bestimmter<br />

Fristen nach dem Anschaffungszeitpunkt voraus. Bei<br />

Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten<br />

beträgt die Frist (sog. Spekulationsfrist) zehn Jahre,<br />

bei anderen Wirtschaftsgütern nach bisheriger<br />

Rechtslage ein Jahr. § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG in<br />

der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes<br />

2008 verlängert die Spekulationsfrist auch bei anderen<br />

Wirtschaftsgütern auf 10 Jahre, wenn – wie vorliegend<br />

der Fall – aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes<br />

als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr<br />

Einkünfte erzielt werden. Diese Regelung<br />

wird gem. § 52a Abs. 11 Satz 3 EStG erst auf Veräußerungsgeschäfte<br />

angewandt, bei denen das Wirtschaftsgut<br />

nach dem 31.12.2008 angeschafft worden<br />

ist. Die Neuregelung greift mithin für die von den<br />

Fondsgesellschaften zu erwerbenden Flugzeuge, die<br />

erst mit Auslieferung (planmäßig im Dezember 2009<br />

bzw. Mai 2010) im steuerlichen Sinne angeschafft<br />

werden.<br />

Zu beachten ist, dass wegen der steuerlichen Transparenz<br />

der Fondsgesellschaften auf den Zeitpunkt<br />

der Anschaffung durch den einzelnen Gesellschafter<br />

abgestellt wird. Das bedeutet, dass sich die 10-Jahres-Frist<br />

für Anleger, die den Fondsgesellschaften<br />

nach dem Zeitpunkt der Flugzeugübernahme beitreten<br />

sollten, ab dem Beitrittszeitpunkt berechnet. Bei<br />

den sich planmäßig vor Auslieferung der Flugzeuge<br />

beteiligenden Anlegern verbleibt es dabei, dass auf<br />

den Anschaffungszeitpunkt der Fondsgesellschaften<br />

abzustellen ist.<br />

Bei Veräußerung der unmittelbaren oder mittelbaren<br />

Beteiligung des Anlegers an den Fondsgesellschaften<br />

innerhalb der 10-Jahres-Frist unterliegt ein Veräußerungsgewinn<br />

aus dem Beteiligungsverkauf ebenfalls<br />

der Einkommensteuer. Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 4<br />

EStG gilt die Anschaffung oder Veräußerung einer<br />

unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer


Personengesellschaft als Anschaffung oder Veräußerung<br />

der anteiligen Wirtschaftsgüter.<br />

Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 15b EStG<br />

Ausweislich der steuerlichen Ergebnisprognose für<br />

die Fondsgesellschaften fallen während des<br />

Abschreibungszeitraums kontinuierlich steuerliche<br />

Verluste aus der Vermietung und Verpachtung der<br />

Frachtflugzeuge an. Den allgemeinen Beschränkungen<br />

des Verlustausgleichs- und -abzugs im Rahmen<br />

der sog. Mindestbesteuerung gemäß § 10d EStG geht<br />

die Sonderregelung nach § 15b EStG betreffend Verluste<br />

in Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen<br />

vor. Diese Regelung ist gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2<br />

EStG sinngemäß auf Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung anzuwenden. In Anwendungsfällen des<br />

§ 15b EStG findet die Verlustausgleichsbeschränkung<br />

nach § 15 a EStG keine Anwendung.<br />

Nach § 15b Abs. 1 EStG dürfen Verluste aus einem<br />

sog. Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften<br />

aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen<br />

Einkunftsarten ausgeglichen werden. Sie dürfen<br />

auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Die<br />

Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige<br />

in den folgenden Wirtschaftsjahren aus<br />

derselben Einkunftsquelle erzielt. Die Verrechnung<br />

mit späteren Gewinnen ist dabei nicht nach Maßgabe<br />

des § 10d EStG durchzuführen, so dass es innerhalb<br />

des besonderen Verrechnungskreises des § 15b<br />

EStG keine Mindestbesteuerung gibt. Die Verluste<br />

können daher unbeschränkt mit zukünftigen Gewinnen<br />

aus der Beteiligung an den Fondsgesellschaften<br />

verrechnet werden. Gemäß dem Anwendungsschreiben<br />

des BMF zu § 15b EStG vom 17.07.2007 setzt<br />

die Anwendung des § 15b EStG zunächst eine einkommensteuerlich<br />

relevante Tätigkeit voraus; d.h.<br />

das Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht,<br />

welche vorliegend gegeben ist. Ferner ist es nach<br />

Ansicht der Finanzverwaltung ohne Belang, auf welchen<br />

Ursachen die negativen Einkünfte aus dem<br />

Steuerstundungsmodell beruhen. Ein Steuerstundungsmodell<br />

im Sinne dieser Vorschrift liegt nach<br />

§ 15b Abs. 2 EStG vor, wenn auf Grund einer<br />

modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form<br />

S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />

negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Dies ist<br />

der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen auf Grund<br />

eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit geboten<br />

werden soll, zumindest in der Anfangsphase der<br />

Investition Verluste mit übrigen Einkünften verrechnen<br />

zu können. Die dargestellte Verlustausgleichsbeschränkung<br />

ist nach § 15b Abs. 3 EStG nur anzuwenden,<br />

wenn innerhalb der sog. Anfangsphase das Verhältnis<br />

der Summe der prognostizierten Verluste zur<br />

Höhe des gezeichneten und nach dem Konzept auch<br />

aufzubringenden Kapitals 10% übersteigt. Die<br />

Anfangsphase entspricht der konzeptgemäßen Verlustphase.<br />

Der Abschluss der Investitionsphase ist zur<br />

Bestimmung der Anfangsphase nach Ansicht der<br />

Finanzverwaltung ohne Bedeutung. Entsprechend<br />

der steuerlichen Prognoserechnung betragen die kumulierten<br />

Verluste in der Verlustphase rd. 42,3% des<br />

aufzubringenden Eigenkapitals. Demzufolge handelt<br />

es sich bei den Beteiligungen an den Fondsgesellschaften<br />

jeweils um ein Steuerstundungsmodell im<br />

Sinne des § 15b EStG. Die Anleger können die ihnen<br />

zugewiesenen Verluste in der konzeptgemäßen Verlustphase<br />

daher nicht mit ihren sonstigen Einkünften<br />

verrechnen. Die kumulierten Verluste können nur<br />

mit zukünftigen Gewinnen aus dieser Beteiligung<br />

verrechnet werden. Eine entsprechende Verlustverrechnung<br />

setzt nach der Prognoserechnung mit<br />

Beginn der Überschussphase im Jahr 2022 ein.<br />

Einkunftsverteilung, Entnahmen, Sonderwerbungskosten<br />

Die Verteilung bzw. Zuordnung der auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaften einheitlich ermittelten steuerlichen<br />

Ergebnisse (Vermietungseinkünfte und Kapitaleinkünfte)<br />

und Steueranrechnungsbeträge (Zinsabschlagsteuer<br />

nur im Jahre 2008) auf die Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaften erfolgt grundsätzlich im<br />

Verhältnis der jeweils gezeichneten Pflichteinlage<br />

des Anlegers zum Gesamtkapital der Fondsgesellschaften.<br />

Der Gesellschaftsvertrag stellt durch eine<br />

Ergebnisgleichverteilungsklausel sicher, dass alle<br />

Anleger in der Platzierungsphase unabhängig vom<br />

Zeitpunkt ihres Gesellschaftsbeitritts ergebnismäßig<br />

gleichgestellt werden. Zu beachten ist allerdings,<br />

dass aufgrund der Wirkungsweise von § 15b EStG<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

123<br />

G


G<br />

S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />

bis zur Erzielung eines Totalüberschusses auf Gesellschaftsebene<br />

allen Gesellschaftern jeweils nur ein<br />

steuerliches Nullergebnis zugerechnet wird.<br />

Die von den Fondsgesellschaften an die Anleger ausbezahlten<br />

Beträge stellen steuerlich unbeachtliche<br />

Entnahmen dar. Steuerpflichtig sind ausschließlich<br />

die steuerlichen Ergebnisse, die im Rahmen der Feststellung<br />

der Einkünfte der Fondsgesellschaften ermittelt<br />

und festgestellt sowie den Anlegern entsprechend<br />

ihrer Beteiligungshöhe zugewiesen werden.<br />

Persönlich verausgabte Sonderwerbungskosten der<br />

Anleger wie z.B. Reise- und Beratungskosten im<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung sowie ggf.<br />

Fremdfinanzierungszinsen im Falle einer individuell<br />

beanspruchten Anteilsfinanzierung sind durch die<br />

Gesellschafter mitzuteilen und zu belegen. Nachgewiesene<br />

Sonderwerbungskosten, die im Zusammenhang<br />

mit den Vermietungseinkünften stehen, finden<br />

sodann Eingang in das steuerliche Feststellungsverfahren<br />

auf Ebene der Fondsgesellschaften; eine<br />

Berücksichtigung im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung<br />

scheidet aus.<br />

Einkommensteuertarif, Solidaritätszuschlag,<br />

Kirchensteuer, Zinsabschlagsteuer<br />

Die nach Erreichen des steuerlichen Totalüberschusses<br />

zu versteuernden Vermietungsüberschüsse<br />

unterliegen der individuellen Steuerbelastung des<br />

jeweiligen Anlegers. Nach geltendem Recht beträgt<br />

der Eingangssteuersatz in der Einkommensteuer 15%<br />

und der Spitzensteuersatz grundsätzlich 42%. Mit<br />

dem Steueränderungsgesetz 2007 wurde der Spitzensteuersatz<br />

von 42% für Einkünfte von über EUR<br />

250.000 bzw. EUR 500.000 bei zusammen veranlagten<br />

Ehegatten auf 45 % erhöht (sog. „Reichensteuer“).<br />

Auf die Einkommensteuerschuld wird derzeit der<br />

Solidaritätszuschlag mit einem Satz von 5,5% erhoben.<br />

Es kann nicht prognostiziert werden, wie lange<br />

und mit welchem Satz der Solidaritätszuschlag weiterhin<br />

erhoben wird. Für Zwecke der Prognoserechnung<br />

wurde angenommen, dass der Solidaritätszu-<br />

124<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

schlag bis zum Ende der Beteiligungsdauer mit dem<br />

derzeit geltenden Satz erhoben wird.<br />

Die auf die Einkommensteuerschuld zu erhebende<br />

Kirchensteuer bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern<br />

wurde in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt.<br />

Für inländische Zinserträge wird gemäß §§ 43 Abs. 1<br />

Nr. 7, 43a Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG<br />

Kapitalertragsteuer (Zinsabschlagsteuer) von derzeit<br />

30 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag einbehalten,<br />

die eine Steuervorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld<br />

der Anleger darstellt und entsprechend<br />

angerechnet wird. Ab dem Veranlagungszeitraum<br />

2009 unterliegen die Zinserträge dem pauschalen<br />

Abgeltungssteuersatz von 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag.<br />

Liegt der persönliche Steuersatz des<br />

Anlegers unter 25%, kann er die Veranlagung wählen<br />

(vgl. vorstehenden Abschnitt „Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG“).<br />

Einkommensteuerverfahren<br />

Die auf Ebene der Fondsgesellschaften erzielten Vermietungs-<br />

und Kapitaleinkünfte werden nach Abgabe<br />

der Steuererklärungen vom Betriebsfinanzamt<br />

gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO einheitlich und<br />

gesondert für alle Gesellschafter festgestellt. Sonderwerbungskosten<br />

sind zwingend in dieses Feststellungsverfahren<br />

einzubeziehen (vgl. vorstehend). Bei<br />

ausländischen Kapitalerträgen findet kein inländischer<br />

Quellensteuerabzug statt; gleichwohl sind die<br />

ausländischen Kapitalerträge Bestandteil der auf<br />

Ebene der Fondsgesellschaften festzustellenden Einkünfte<br />

und werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung<br />

der persönlichen Einkommensteuer in<br />

Höhe des Abgeltungssteuersatzes unterworfen.<br />

Über die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse<br />

entscheidet die Finanzverwaltung anlässlich einer<br />

steuerlichen Außenprüfung. Zinsen auf eventuelle<br />

Steuernachforderungen sind steuerlich nicht abzugsfähig.<br />

Die Gesellschafter der Fondsgesellschaften können<br />

ihre persönlichen Einkommensteuererklärungen


unabhängig davon erstellen (lassen) und zu ihrem<br />

Wohnsitzfinanzamt einreichen, ob zu diesem Zeitpunkt<br />

bereits Ergebnismitteilungen der Fondsverwaltung<br />

vorliegen. Maßgeblich für die Besteuerung der<br />

Anleger sind ausschließlich die vom Betriebsfinanzamt<br />

festgestellten steuerlichen Ergebnisanteile, die<br />

amtsintern den jeweils zuständigen Wohnsitzfinanzämtern<br />

mitgeteilt werden. Die Wohnsitzfinanzämter<br />

berücksichtigen dann von Amts wegen die steuerlichen<br />

Ergebnisse bei der Veranlagung, ohne dass der<br />

Anleger noch besondere Erklärungen abzugeben<br />

oder Anträge zu stellen hätte. Im Falle einer nachträglichen<br />

Übermittlung von Ergebnisanteilen durch<br />

das Betriebsfinanzamt ergehen entsprechende Änderungsbescheide<br />

durch die Wohnsitzfinanzämter.<br />

3. Umsatzsteuer<br />

Die Fondsgesellschaften sind Unternehmer im Sinne<br />

des § 2 Abs. 1 UStG. Die Vermietung eines Luftfahrzeugs<br />

stellt eine sonstige Leistung gem. § 3 Abs. 9<br />

Satz 1 UStG dar, die nach § 3a Abs. 1 Satz 1 UStG<br />

an dem Ort ausgeführt wird, an dem die Fondsgesellschaften<br />

ihr Unternehmen betreiben, mithin in<br />

Deutschland.<br />

Da die Übergabe der Frachtflugzeuge in Seattle,<br />

USA, mithin außerhalb des Geltungsbereichs des<br />

deutschen Umsatzsteuergesetzes erfolgen wird, ist<br />

der Erwerb der Frachtflugzeuge durch die Fondsgesellschaften<br />

nicht umsatzsteuerbar.<br />

Nach § 4 Nr. 2 UStG i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG<br />

stellt die Vermietung eines Luftfahrzeugs, das zur<br />

Verwendung durch Unternehmer bestimmt ist, die<br />

im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende<br />

Beförderungen (im Personen- oder<br />

Frachtverkehr) oder solche Beförderungen auf ausschließlich<br />

im Ausland gelegenen Strecken durchführen,<br />

einen steuerfreien Umsatz dar. Voraussetzung<br />

der Steuerfreiheit ist allerdings, dass der Mieter<br />

selbst und nicht eine andere Gesellschaft im Untermietverhältnis<br />

im entgeltlichen Luftverkehr Beförderungen<br />

vornimmt. Das von den Fondsgesellschaften<br />

S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />

zu erwerbende Flugzeug wird zunächst an ein zugelassenes<br />

Luftfrachtunternehmen (AeroLogic) vermietet,<br />

das Beförderungen im internationalen Luftfrachtverkehr<br />

durchführen wird. Die Steuerbefreiung der<br />

Vermietungsumsätze der Fondsgesellschaften ist<br />

danach jedenfalls während der Erstvermietung gegeben.<br />

Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung sind<br />

im Zeitpunkt einer künftigen Anschlussvermietung<br />

neu zu überprüfen.<br />

Die Vorsteuerabzugsberechtigung des leistenden<br />

Unternehmers ist aufgrund von § 15 Abs. 3 Nr. 1a<br />

UStG ungeachtet der Steuerbefreiung der Ausgangsumsätze<br />

dennoch gegeben, so dass die Fondsgesellschaften<br />

zum grundsätzlich uneingeschränkten Vorsteuerabzug<br />

aus den ihr entstehenden Kosten in der<br />

Investitions- und Vermietungsphase berechtigt sind.<br />

Nach älterer Rechtsprechung und Sichtweise der<br />

Finanzverwaltung war der Vorsteuerabzug von<br />

Publikums-Fondsgesellschaften allerdings ausgeschlossen<br />

in Bezug auf Eingangsleistungen, die mit<br />

der Ausgabe von Kommanditanteilen in Zusammenhang<br />

stehen. Diese Eingangsleistungen wurden den<br />

steuerfreien Umsätzen gem. § 4 Nr. 8f UStG zugeordnet.<br />

Inhaltlich betraf dies die gesondert in Rechnung<br />

gestellten Umsatzsteuerbeträge für Gründungs-,<br />

Konzeptions-, Beratungs-, Marketing- und Vertriebskosten<br />

(vgl. BMF-Schreiben vom 10. August 1998,<br />

DStR 1998, S. 1358). Diese Qualifikation wurde im<br />

Anschluss an eine EuGH-Entscheidung durch den<br />

BFH aufgegeben (BFH V R 32/00 vom 01.07.2004).<br />

Der Vorsteuerabzug aus solchen Kosten richtet sich<br />

nunmehr nach der allgemeinen umsatzsteuerlichen<br />

Würdigung der Ausgangsumsätze; Fondsgesellschaften<br />

mit ausschließlich steuerpflichtigen oder steuerfreien,<br />

aber den Vorsteuerabzug erlaubenden Ausgangsumsätzen<br />

können folglich auch den vollen<br />

Vorsteuerabzug aus den in Anspruch genommenen<br />

Initialleistungen tätigen.<br />

Die Steuerbarkeit der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen<br />

eines Gesellschafters an die Gesellschaft<br />

setzt nach Ansicht der Finanzverwaltung das<br />

Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwi-<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

125<br />

G


G<br />

S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />

schen der erbrachten Leistung und dem empfangenen<br />

Sonderentgelt voraus. Dies ist vorliegend hinsichtlich<br />

der vereinbarten Geschäftsführungshonorare<br />

der beteiligten Gesellschafter gegeben. Haftungsvergütungen<br />

einer Personengesellschaft an einen<br />

persönlich haftenden Gesellschafter sind hingegen<br />

mangels Leistungsaustausch nicht steuerbar.<br />

4. Gewerbesteuer<br />

Die Fondsgesellschaften sind nach Auffassung des<br />

Prospektherausgebers und seiner steuerlichen Berater<br />

kein Gewerbebetrieb und sie unterliegen mithin<br />

auch nicht der Gewerbesteuerpflicht.<br />

5. Erbschaft- und Schenkungssteuer<br />

Die unentgeltliche Übertragung eines Anteils an den<br />

Fondsgesellschaften im Wege einer Erbschaft oder<br />

Schenkung unterliegt der Erbschaft- und Schenkungssteuer<br />

gem. § 1 Abs. 1 ErbStG. Da es sich um<br />

einen Anteil an einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft<br />

handelt, sind die erbschaftsteuerlichen<br />

Begünstigungen für Betriebsvermögen nicht<br />

einschlägig.<br />

Der Erwerb einer mittelbaren Beteiligung an einer<br />

vermögensverwaltenden Personengesellschaft gilt<br />

gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 ErbStG als Erwerb der<br />

anteiligen Wirtschaftsgüter. Die anteilig als übertragen<br />

geltenden Wirtschaftsgüter werden gemäß § 12<br />

Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 9 Abs. 1 BewG mit dem<br />

gemeinen Wert angesetzt. Die mit den als übertragen<br />

geltenden Wirtschaftsgütern zusammenhängenden<br />

Schulden der vermögensverwaltenden Personengesellschaft<br />

sind in anteiliger Höhe in Abzug zu<br />

bringen. Der so ermittelte Vermögenswert wird dem<br />

Erben bzw. Beschenkten anteilig zugerechnet, d.h.<br />

entsprechend der Beteiligungsquote, die der übertragene<br />

Anteil vermittelt.<br />

Ob und wie sich die dargestellten Bewertungsgrundsätze<br />

im Rahmen der derzeit zwischen den Koaliti-<br />

126<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

onsfraktionen verhandelten Erbschaftssteuerreform<br />

ändern werden, bleibt abzuwarten. Die Bewertung<br />

der mittelbar gehaltenen Anteile an den Fondsgesellschaften<br />

sollte von etwaigen Neuregelungen allerdings<br />

nicht betroffen sein, da sie bereits nach derzeit<br />

geltendem Recht zum gemeinen Wert als derzeitig<br />

und auch künftig geltende Bewertungsobergrenze<br />

vorzunehmen ist.


<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

127


VERTR<strong>AG</strong>SPARTNER<br />

H


V E R T R A G S P A R T N E R<br />

1. Angaben über die Fondsgesellschaften und ihre Gründungsgesellschafter<br />

1.1. Angaben zur Fondsgesellschaft (Emittentin)<br />

Firma: <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />

Sitz und Anschrift: Hopfenstraße 6, 80335 München<br />

Handelsregister, Registergericht: HRA 83145, <strong>AG</strong> München<br />

Handelsregistereintragung: 11.12.2003<br />

Wirtschaftliche Neugründung: 26.05.2008<br />

Die Fondsgesellschaft wurde zunächst als Vorratsgesellschaft<br />

gegründet und am 11.12.2003 ins Handelsregister eingetragen.<br />

Mit Gesellschaftsbeschluss vom 26.05.2008 haben die Gesellschafter<br />

die Änderung des Gesellschaftszwecks sowie die Umfirmierung<br />

der Gesellschaft beschlossen und den Gesellschaftsvertrag<br />

vollständig neu gefasst. Am selben Tag wurde die Umfirmierung<br />

der Gesellschaft zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet<br />

und im Folgenden die Komplementärin durch Gesellschafterbeschluss<br />

ausgetauscht.<br />

Gesellschaftsdauer: Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Dauer errichtet.<br />

Gesellschaftszweck: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb des<br />

Flugzeugs Boeing 777-200LRF MSN 36004, dessen Vermietung und<br />

Verwertung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden<br />

Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen<br />

oder Maßnahmen aller Art durchzuführen oder vornehmen<br />

zu lassen, die zur unmittelbaren oder mittelbaren Förderung<br />

oder Erreichung des Gesellschaftszweckes geeignet erscheinen oder<br />

damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann insbesondere<br />

auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im Inund<br />

Ausland errichten. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte,<br />

die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere keine<br />

nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte.<br />

Kommanditkapital: – im Zeitpunkt der Prospektaufstellung: USD 1.500 (gezeichnet,<br />

aber noch nicht einbezahlt)<br />

– geplant nach Vollplatzierung: USD 93.934.500; das Kommanditkapital<br />

kann darüber hinaus nach Ermessen der <strong>DCM</strong> Service<br />

GmbH bis auf USD 96.934.500 erhöht werden<br />

Gründungsgesellschafter: – <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 Verwaltungs GmbH (Komplementärin)<br />

ohne Kapitalbeteiligung<br />

– Herr Johann Deinböck mit einer Kommanditeinlage von USD<br />

500<br />

– <strong>DCM</strong> Service GmbH mit einer Kommanditeinlage von USD 500<br />

– Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH mit einer Kommanditeinlage<br />

von USD 500<br />

Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern insgesamt<br />

gezeichneten und der eingezahlten Kommanditeinlagen der Grün-<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

129<br />

H


H<br />

V E R T R A G S P A R T N E R<br />

dungsgesellschafter: USD 1.500, davon USD 0 eingezahlt (jedoch<br />

teilweise bereits angewiesen).<br />

Geschäftsführer: <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 Verwaltungs GmbH (Komplementärin),<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH, Herr Johann Deinböck (letzterer ist zur<br />

Geschäftsführung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet);<br />

Haftung der Komplementärin: Die Komplementärin <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 Verwaltungs GmbH<br />

haftet zwar unbeschränkt, aufgrund ihrer Rechtsform jedoch<br />

höchstens mit ihrem Gesellschaftsvermögen.<br />

Haftung der Kommanditisten: Die Haftsumme der als Anleger beitretenden Kommanditisten<br />

beträgt 1% der jeweils erbrachten Pflichteinlage ohne Agio, wobei<br />

der sich daraus ergebende Betrag in EUR bei einem allein für diesen<br />

Zweck fest unterstellten Kurs von 1 USD für 1 EUR umgerechnet<br />

wird. Die Haftsumme der Gründungskommanditisten mit Ausnahme<br />

der Treuhandkommanditisten beträgt 100%.<br />

Art und Hauptmerkmale der Anteile: Kommanditanteile, welche eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen<br />

sowie Auszahlungsansprüche vermitteln, zur Information,<br />

Mitbestimmung, Widerspruch und Kontrolle berechtigen und zur<br />

Einlagenzahlung sowie zum Einlagehalten verpflichten. Die Rechte<br />

der Gründungskommanditisten und der als Anleger beitretenden<br />

Kommanditisten stimmen mit Ausnahme der unterschiedlichen<br />

Haftsummen und der Zustimmungsrechte der geschäftsführenden<br />

Gründungskommanditisten zur Anteilsübertragung überein<br />

(vgl. Seiten 92 ff.). Die Komplementärin ist nicht am Vermögen<br />

und am Ergebnis der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

Rechtsform: Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)<br />

Rechtsordnung: Die Fondsgesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />

1.2. Angaben zur Fondsgesellschaft (Emittentin)<br />

Firma: <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG<br />

Sitz und Anschrift: Hopfenstraße 6, 80335 München<br />

Handelsregister, Registergericht: HRA 83151, <strong>AG</strong> München<br />

Handelsregistereintragung: 11.12.2003<br />

Wirtschaftliche Neugründung: 26.05.2008<br />

Die Fondsgesellschaft wurde zunächst als Vorratsgesellschaft<br />

gegründet und am 11.12.2003 ins Handelsregister eingetragen.<br />

Mit Gesellschaftsbeschluss vom 26.05.2008 haben die Gesellschafter<br />

die Änderung des Gesellschaftszwecks sowie die Umfirmierung<br />

der Gesellschaft beschlossen und den Gesellschaftsvertrag<br />

vollständig neu gefasst. Am selben Tag wurde die Umfirmierung<br />

der Gesellschaft zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet<br />

und im Folgenden die Komplementärin durch Gesellschafterbeschluss<br />

ausgetauscht.<br />

Gesellschaftsdauer: Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Dauer errichtet.<br />

Gesellschaftszweck: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb des<br />

Flugzeugs Boeing 777-200LRF MSN 36198, dessen Vermietung<br />

130<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2


V E R T R A G S P A R T N E R<br />

und Verwertung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden<br />

Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtsgeschäfte,<br />

Rechtshandlungen oder Maßnahmen aller Art durchzuführen oder<br />

vornehmen zu lassen, die zur unmittelbaren oder mittelbaren Förderung<br />

oder Erreichung des Gesellschaftszweckes geeignet<br />

erscheinen oder damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft<br />

kann insbesondere auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften<br />

im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft<br />

betreibt keine Geschäfte, die einer behördlichen Genehmigung<br />

bedürfen, insbesondere keine nach dem Kreditwesengesetz<br />

erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte.<br />

Kommanditkapital: – im Zeitpunkt der Prospektaufstellung: USD 1.500 (gezeichnet,<br />

aber noch nicht einbezahlt)<br />

– geplant nach Vollplatzierung: USD 95.068.500; das Kommanditkapital<br />

kann darüber hinaus nach Ermessen der <strong>DCM</strong> Service<br />

GmbH bis auf USD 98.068.500 erhöht werden<br />

Gründungsgesellschafter: – <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs GmbH (Komplementärin)<br />

ohne Kapitalbeteiligung<br />

– Herr Johann Deinböck mit einer Kommanditeinlage von USD<br />

500<br />

– <strong>DCM</strong> Service GmbH mit einer Kommanditeinlage von USD 500<br />

– Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH mit einer Kommanditeinlage<br />

von USD 500<br />

Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern insgesamt<br />

gezeichneten und der eingezahlten Kommanditeinlagen der Gründungsgesellschafter:<br />

USD 1.500, davon USD 0 eingezahlt (jedoch<br />

teilweise bereits angewiesen).<br />

Geschäftsführer: <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs GmbH (Komplementärin),<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH, Herr Johann Deinböck (letzterer ist zur<br />

Geschäftsführung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet);<br />

Haftung der Komplementärin: Die Komplementärin <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs GmbH<br />

haftet zwar unbeschränkt, aufgrund ihrer Rechtsform jedoch<br />

höchstens mit ihrem Gesellschaftsvermögen.<br />

Haftung der Kommanditisten: Die Haftsumme der als Anleger beitretenden Kommanditisten<br />

beträgt 1% der jeweils erbrachten Pflichteinlage ohne Agio, wobei<br />

der sich daraus ergebende Betrag in EUR bei einem allein für diesen<br />

Zweck fest unterstellten Kurs von 1 USD für 1 EUR umgerechnet<br />

wird. Die Haftsumme der Gründungskommanditisten mit Ausnahme<br />

der Treuhandkommanditisten beträgt 100%.<br />

Art und Hauptmerkmale der Anteile: Kommanditanteile, welche eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen<br />

sowie Auszahlungsansprüche vermitteln, zur Information,<br />

Mitbestimmung, Widerspruch und Kontrolle berechtigen und zur<br />

Einlagenzahlung sowie zum Einlagehalten verpflichten. Die Rechte<br />

der Gründungskommanditisten und der als Anleger beitretenden<br />

Kommanditisten stimmen mit Ausnahme der unterschiedlichen<br />

Haftsummen und der Zustimmungsrechte der geschäftsfüh-<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

131<br />

H


H<br />

V E R T R A G S P A R T N E R<br />

renden Gründungskommanditisten zur Anteilsübertragung überein<br />

(vgl. Seiten 92 ff.). Die Komplementärin ist nicht am Vermögen<br />

und am Ergebnis der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

Rechtsform: Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)<br />

Rechtsordnung: Die Fondsgesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />

1.3. Angaben zu den Gründungsgesellschaftern<br />

Komplementärin:<br />

Firma: <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 Verwaltungs GmbH<br />

Sitz und Anschrift: Hopfenstraße 6, 80335 München<br />

Handelsregister: HRB 174120<br />

Handelsregistereintragung: 19.06.2008<br />

Gesellschaftszweck: Beteiligung an anderen Unternehmen in beliebiger Rechtsform<br />

Stammkapital: EUR 25.000, davon einbezahlt EUR 25.000<br />

Geschäftsführer: Frank-Michael Lacher, Jens Stolze<br />

(beide geschäftsansässig: Hopfenstraße 6, 80335 München)<br />

Gesellschafter mit mind. 25%: <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management <strong>AG</strong><br />

Haftung der Komplementärin: Die Komplementärin haftet als persönlich haftende Gesellschafterin<br />

der Emittentin grundsätzlich unbeschränkt, aufgrund ihrer<br />

Rechtsform als GmbH allerdings beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />

Komplementärin:<br />

Firma: <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs GmbH<br />

Sitz und Anschrift: Hopfenstraße 6, 80335 München<br />

Handelsregister: HRB 174122<br />

Handelsregistereintragung: 19.06.2008<br />

Gesellschaftszweck: Beteiligung an anderen Unternehmen in beliebiger Rechtsform<br />

Stammkapital: EUR 25.000, davon einbezahlt EUR 25.000<br />

Geschäftsführer: Frank-Michael Lacher, Jens Stolze<br />

(beide geschäftsansässig: Hopfenstraße 6, 80335 München)<br />

Gesellschafter mit mind. 25%: <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management <strong>AG</strong><br />

Haftung der Komplementärin: Die Komplementärin haftet als persönlich haftende Gesellschafterin<br />

der Emittentin grundsätzlich unbeschränkt, aufgrund ihrer Rechtsform<br />

als GmbH allerdings beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />

Gründungskommanditisten:<br />

Firma: <strong>DCM</strong> Service GmbH<br />

Sitz und Anschrift: Hopfenstraße 6, 80335 München<br />

Handelsregister: HRB 88245<br />

Handelsregistereintragung: 07.03.2003<br />

Gesellschaftszweck: Verwaltung sowie Übernahme der Geschäftsführung von anderen<br />

Gesellschaften und Vermittlung von Immobilien, Finanzierungen<br />

u.a.<br />

Stammkapital: EUR 25.000<br />

132<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2


V E R T R A G S P A R T N E R<br />

Geschäftsführer: Matthias Meyer<br />

(geschäftsansässig: Hopfenstraße 6, 80335 München)<br />

Gesellschafter mit mind. 25%: <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management <strong>AG</strong><br />

Person: Johann Deinböck<br />

(geschäftsansässig: Hopfenstraße 6, 80335 München)<br />

Treuhandkommanditistin:<br />

Firma: Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

Sitz und Anschrift: Maria-Theresia-Straße 6, 81675 München<br />

Handelsregister: HRB 127749<br />

Handelsregistereintragung: 06.10.1999<br />

Gesellschaftszweck: für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich<br />

zulässige Tätigkeiten<br />

Stammkapital: EUR 25.000<br />

Geschäftsführer: Wolfgang Schmidt-Gorbach<br />

(geschäftsansässig: Maria-Theresia-Straße 6, 81675 München)<br />

Gesellschafter mit mind. 25%: Wolfgang Schmidt-Gorbach, Rudolf L. Müller<br />

Vergütungen an die Gründungsgesellschafter:<br />

Komplementärinnen: Die Komplementärinnen <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 Verwaltungs<br />

GmbH und die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs GmbH erhalten<br />

jeweils einmalige Geschäftsführungsvergütungen während der<br />

Platzierungsphase i.H.v. 0,02% des zum Ende der Platzierungsphase<br />

jeweils gezeichneten Kommanditkapitals sowie ab dem<br />

01.01.2009 eine laufende jährliche Geschäftsführungsvergütung<br />

i.H.v. jeweils USD 50.000, jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Einmalige Haftungsvergütung während der Platzierungsphase<br />

i.H.v. 0,01% des zum Ende der Platzierungsphase gezeichneten<br />

Kommanditkapitals sowie ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche<br />

Haftungsvergütung i.H.v. jeweils USD 5.000. Insgesamt<br />

erhalten die Komplementärinnen über die Fondslaufzeit eine laufende<br />

Gesamtnominalvergütung für Haftung und Geschäftsführung<br />

in Höhe von USD 1.870.000. Bei Veräußerung des Flugzeuges<br />

erhalten die Komplementärinnen eine Vergütung in Höhe von<br />

jeweils USD 200.000.<br />

Geschäftsführende Kommanditisten:<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH Einmalige Geschäftsführungsvergütung während der Platzierungsphase<br />

i.H.v. jeweils 0,10% des zum Ende der Platzierungsphase<br />

gezeichneten Kommanditkapitals sowie ab dem 01.01.2009 eine<br />

laufende jährliche Fondsverwaltungsvergütung i.H.v. jeweils USD<br />

130.000. Insgesamt erhält die <strong>DCM</strong> Service GmbH über die Fondslaufzeit<br />

eine laufende Gesamtnominalvergütung für die Fondsverwaltung<br />

in Höhe von USD 4.420.000 und bei Veräußerung des<br />

Flugzeugs jeweils eine Vergütung in Höhe von USD 150.000.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

133<br />

H


H<br />

V E R T R A G S P A R T N E R<br />

Herr Johann Deinböck: Einmalige Geschäftsführungsvergütung während der Platzierungsphase<br />

i.H.v. 0,05% des zum Ende der Platzierungsphase gezeichneten<br />

Kommanditkapitals.<br />

Treuhandkommanditist: Laufende jährliche Treuhandvergütung ab dem 01.01.2009 i.H.v.<br />

jeweils USD 25.000. Insgesamt erhält der Treuhandkommanditist<br />

über die Fondslaufzeit eine Gesamtnominalvergütung in Höhe von<br />

rd. USD 850.000.<br />

2. Angaben zum Prospektherausgeber und Initiator<br />

134<br />

Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern keine<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge,<br />

insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art, zu.<br />

Firma: <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management <strong>AG</strong> (<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>)<br />

Sitz und Anschrift: München; Hopfenstraße 6, 80335 München<br />

Telefon: (089) 416097-0<br />

Telefax: (089) 416097-29<br />

Registergericht und -nummer: <strong>AG</strong> München, HRB 126444<br />

Ersteintragung/Tag der Geschäftsaufnahme: 06.07.1998<br />

Gegenstand des Unternehmens: Konzeption, Vertrieb und Vermarktung von geschlossenen Fonds<br />

sowie der Erwerb und die Verwaltung von Geschäftsanteilen an verschiedenen<br />

Unternehmungen. Gegenstand des Unternehmens ist<br />

des weiteren die Vermittlung von und der Nachweis der Gelegenheit<br />

zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen<br />

einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen,<br />

von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen,<br />

die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden,<br />

oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften<br />

Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft,<br />

von Grundstücken, von grundstücksgleichen Rechten,<br />

gewerblichen Räumen, Wohnräumen oder Darlehen. Ferner die<br />

Tätigkeit, Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene<br />

oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu<br />

Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen<br />

Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte<br />

zu verwenden, als Baubetreuer im fremden Namen für<br />

fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen.<br />

Stammkapital: EUR 15.000.000<br />

Vorstand: RA Claus Hermuth (Vorsitzender), Dipl. Kfm. Heinz-Theo Tetsch<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Johann Deinböck<br />

Aktionär mit Anteilen von mehr als 25%: Johann Deinböck<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2


Das Unternehmen<br />

Die Münchner <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management<br />

<strong>AG</strong> ist eines der führenden unabhängigen Emissionshäuser<br />

im Bereich der Geschlossenen Fonds. Das<br />

Leistungsspektrum umfasst die Konzeption und<br />

Emission strukturierter Investments einschließlich<br />

aller zu erbringenden Dienstleistungen vom Einkauf<br />

bis hin zur Verwaltung.<br />

Die Geschäftsfelder sind Real Estate Products mit inund<br />

ausländischen Immobilien, Non Real Estate Pro-<br />

Daten und Fakten zur <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong><br />

V E R T R A G S P A R T N E R<br />

ducts mit den Investitionsobjekten Transportcontainer,<br />

Photovoltaik-Anlagen im In- und Ausland sowie<br />

KG-Dachfonds mit mehreren Assetklassen. Weitere<br />

Anlagebereiche sind in Vorbereitung.<br />

Dieser <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds ist das zweite Beteiligungsangebot<br />

der <strong>DCM</strong>, das in Flugzeuge investiert.<br />

Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> stützt sich hierbei auf ihre eigene Konzeptionskompetenz<br />

in Verbindung mit internationalen<br />

erfahrenen sowie lokal hervorragend vernetzten<br />

Partnern. Wesentliche Unternehmenswerte sind eine<br />

langjährige Produktkompetenz, hohes Konzeptions-<br />

Vorstand RA Claus Hermuth (Vorsitzender)<br />

Dipl.-Kfm. Heinz Theo Tetsch<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats Johann Deinböck<br />

Stammkapital EUR 15 Mio.<br />

Mitarbeiter ca. 130<br />

Investitionen Real Estate-Products ca. EUR 2,9 Mrd.<br />

Investitionen Non Real Estate-Products ca. EUR 1,1 Mrd.<br />

Platziertes Eigenkapital ca. EUR 1,7 Mrd.<br />

Beteiligungen ca. 80.000<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

135<br />

H


H<br />

V E R T R A G S P A R T N E R<br />

Beispielhafte Assetklassen der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong><br />

Non-Real Estate Products:<br />

Container-, Flugzeug- und Solarfonds<br />

Real Estate Products: Immobilienfonds<br />

(Beispiel: Zentrale T-Online in Darmstadt, re. unten)<br />

Know-how und eine ausgeprägte Orientierung an<br />

den Bedürfnissen der Kunden und Vertriebspartner.<br />

Diese Unternehmenswerte sind damit auch die Basis<br />

für den Erfolg der <strong>DCM</strong>-Produkte. So haben Anleger<br />

bereits mit rund 80.000 Beteiligungen der <strong>DCM</strong><br />

Deutsche Capital Management <strong>AG</strong> ihr Vertrauen<br />

ausgesprochen.<br />

136 <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Die Leistungsbilanz der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong><br />

Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> verfügt über eine per Saldo positive<br />

Leistungsbilanz, die jährlich aktualisiert wird. In der<br />

Leistungsbilanz wird die Entwicklung der bisherigen<br />

Immobilien- und Medienfonds dargestellt. Die Kategorien<br />

Containerfonds und KG-Dachfonds sind in<br />

der Leistungsbilanz noch nicht enthalten, da diese<br />

Produkte erst in 2006 platziert wurden.


Immobilienfonds<br />

Die renommierte FMG FondsMedia GmbH in Hamburg<br />

hat Ende 2007 das Immobilienportfolio der<br />

<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> einer umfassenden Leistungsbilanzanalyse<br />

unterzogen. Im Mittelpunkt dieser Analyse stand die<br />

Frage, inwieweit zentrale Anlageziele auf Anlegerebene<br />

realisiert werden konnten. Im Rahmen eines<br />

Soll-Ist-Vergleichs wurden die Kriterien Transparenz,<br />

Investition, Einnahmen, Ausgaben, Tilgung und Auszahlung<br />

analysiert. Die Studie ergab ein Fazit, das<br />

untenstehend grafisch dargestellt ist.<br />

Abweichungen innerhalb der Planungen treten<br />

hauptsächlich bei Fonds auf, die in den Neuen Bundesländern<br />

investiert haben. Natürlich konnten sich<br />

auch die <strong>DCM</strong>-Fonds der dortigen Marktentwicklung<br />

nicht gänzlich entziehen. Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> hat<br />

jedoch nur einen geringen Teil ihres Investitionsvolumens<br />

in den Neuen Bundesländern realisiert. Bis<br />

heute liegt der Schwerpunkt der Immobilieninvesti-<br />

V E R T R A G S P A R T N E R<br />

Leistungsbilanzanalyse des Immobilienportfolios der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> (Zusammenfassung)<br />

120%<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

100%<br />

88,6%<br />

99,0% 98,2% 101,7%<br />

105,6% 103,1%<br />

82,4%<br />

100,8%<br />

Plan Einnahmen Ausgaben Tilgungen Auszahlungen<br />

Gesamtportfolio moderne Immobilienfonds<br />

tionen in den Alten Bundesländern. Gewichtet nach<br />

Investitionsanteilen ergibt sich eine Planerreichung<br />

bei den Auszahlungen von 88,9%. Für das Immobilienportfolio<br />

seit 2000 konnten unter dem neuen<br />

Management Auszahlungen von 101,7% gegenüber<br />

Plan erzielt werden.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Quelle: Fonds Media<br />

137<br />

H


H<br />

V E R T R A G S P A R T N E R<br />

LEISTUNGSBILANZ 2006 IN EUR<br />

Gesamtinvestition Eigenkapital<br />

Fondsname Emissions- Schlie- in der ohne Agio<br />

jahr ßungsjahr Investitionsphase<br />

138<br />

Soll Ist Soll Ist<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Wohnimmobilien-Fonds<br />

2 KG 2006 - 34.011 ** 21.000 **<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. 1. Vermögensaufbau<br />

Beteiligungs-KG 2006 - 8.798 ** 7.344 **<br />

Deutsche Fonds Management GmbH<br />

& Co. <strong>DCM</strong> Renditefonds 24 KG 2006 - 341.730 ** 145.023 **<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Vermögensaufbau<br />

Fonds 2 KG 2003 - 51.985 ** 20.001 **<br />

<strong>DCM</strong> US 1, L.P. 2005 - 111.697 ** 43.800 **<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Wohnimmobilien-<br />

Fonds 1 KG 2005 - 37.877 ** 26.011 **<br />

Deutsche Fonds Management GmbH<br />

& Co. <strong>DCM</strong> Renditefonds 23 KG 2005 2006 429.262 414.688 183.112 181.515<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Europafonds 1<br />

Budapest KG 2005 2005 100.757 99.782 45.150 45.150<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Renditefonds 22 KG 2003 2005 192.130 188.576 72.505 72.505<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Renditefonds 19 KG 2002 2005 36.812 36.214 30.002 30.002<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Vermögensaufbau<br />

Fonds 1 KG 2003 2005 66.801 57.583 51.401 51.401<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. PartnerFonds 2 KG 2003 2004 18.378 18.191 7.027 7.027<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. PartnerFonds 1 KG 2002 2003 31.093 30.096 10.221 10.391<br />

Deutsche Fonds Management GmbH<br />

& Co. <strong>DCM</strong> Renditefonds 18 KG 2003 2003 184.642 185.040 58.402 58.402<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Renditefonds<br />

16 KG 2001 2003 28.628 28.457 12.027 12.027<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Renditefonds<br />

14 KG 2001 2003 150.787 150.379 100.002 100.533<br />

Deutsche Fonds Management GmbH<br />

& Co. <strong>DCM</strong> Renditefonds 15 KG 2001 2002 143.488 143.777 53.211 53.211<br />

* Keine Angaben im jeweiligen Prospekt bzw. in der Leistungsbilanz 2006<br />

** Die Platzierung dieser Fonds war zum 31.12.2006 noch nicht abgeschlossen.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2


V E R T R A G S P A R T N E R H<br />

Steuerliches Steuerliches<br />

Stand des kumulierte Ergebnis in der Ergebnis in der<br />

Fremdkapitals Ausschüttung Investitionsphase Bewirtschaftungsin<br />

% (ohne Agio) in % phase in %<br />

Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />

19.000 ** 5% 5% -1,79% ** ** **<br />

645 ** k.A. * ** -35,27% ** ** **<br />

189.457 ** k.A. * ** -0,93% ** ** **<br />

29.000 ** 14,00% 14,00% -2,02% ** ** **<br />

50.000 ** 7,25% 7,25% k.A.* ** ** **<br />

19.600 ** 5,00% 5,00% k.A.* ** ** **<br />

233.073 233.236 12,00% 12,00% -5,29% -4,74% 3,81% 4,06%<br />

53.350 k.A.* 13,80% 10,40% k.A.* k.A.* - -<br />

112.243 112.399 16,00% 16,00% -16,55% -12,31% 6,00% 6,00%<br />

16.869 16.869 28,00% 28,00% -12,69% -9,06% 4,30% 1,60%<br />

7.542 7.068 k.A. * k.A.* -14,62% -9,81% -7,50% -6,30%<br />

10.568 10.568 22,00% 20,70% -16,21% -26,79% 10,33% -0,47%<br />

18.662 18.376 29,00% 35,00% -17,89% -25,20% 19,10% 18,80%<br />

122.425 122.578 23,00% 24,00% -16,78% -16,93% 21,00% 22,00%<br />

16.000 16.000 32,50% 32,50% -25,92% -26,56% 14,40% 14,10%<br />

32.107 21.920 35,00% 35,00% -41,99% -35,56% 7,30% 2,50%<br />

80.273 80.273 30,00% 30,00% -40,34% 40,26% 23,70% 20,30%<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

139


H<br />

V E R T R A G S P A R T N E R<br />

3. Angaben über weitere wesentliche Vertragspartner<br />

3.1. Angaben zum Verkäufer Deucalion Capital VII Limited<br />

Firma: Deucalion Capital VII Limited<br />

Sitz und Anschrift: c/o Maples Finance Limited<br />

P.O. Box 1093 GT<br />

Queensgate House, South Church Street<br />

George Town, Grand Cayman, Cayman Islands<br />

Handelsregister: MC-195017<br />

Handelsregistereintragung: 12.09.2007<br />

Geschäftsführer: Hugh Thompson, Chris Marett, Karen Ellerbe, John Tierney<br />

Gesellschafter mit mind. 25%: Maples Finance Limited<br />

3.2 Angaben zum Asset Manager Amentum Capital Limited<br />

Firma: Amentum Capital Limited<br />

Sitz und Anschrift: 28 Upper Mount Street<br />

Dublin 2, Ireland<br />

Rechtsform: Limited Partnership<br />

Registernummer: 411598<br />

Registereintragung: 29.11.2005<br />

Gesellschafter mit mind. 25%: HSH Nordbank <strong>AG</strong><br />

Geschäftsführer: Christian Hatje, Mitchel Simpson<br />

3.3 Angaben zum Leasingnehmer AeroLogic GmbH<br />

Firma: AeroLogic GmbH<br />

Sitz undAnschrift: Industriestr. 65, 04435 Schkeuditz<br />

Handelsregister: HRB 23498<br />

Handelsregistereintragung: 03.09.2007<br />

Gesellschaftszweck: Aufbau eines Unternehmens zur Durchführung von Luftfrachtdiensten<br />

im Rahmen von gewerblichem Linien- und<br />

Gelegenheitsfrachtverkehr mit Luftfahrzeugen und deren Er- und<br />

Vercharterung im In- und Ausland sowie alle damit im<br />

Zusammenhang stehenden Geschäfte. Insbesondere gehört zum<br />

Unternehmensgegenstand auch die Vorbereitung des Betriebs von<br />

Luftfahrzeugen, der Erwerb und Betrieb von Grundstücken und<br />

Gebäuden, Fracht- und Abfertigungsanlagen, Informatikanwendungen<br />

und Rechenanlagen (Soft- und Hardware), Beteiligungen<br />

sowie von weiteren Vermögensgegenständen und Anlagen zur<br />

Durchführung der Luftfrachtdienste.<br />

Stammkapital: EUR 1.000.000<br />

Geschäftsführer: Dr. Thomas Papke, Thomas Pusch<br />

Gesellschafter mit mind. 25%: Lufthansa Cargo <strong>AG</strong>, Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH<br />

140<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2


V E R T R A G S P A R T N E R<br />

3.4. Angaben zur DVB Bank <strong>AG</strong> (Vermittler des jeweiligen Flugzeugs)<br />

Firma: DVB Bank <strong>AG</strong><br />

Anschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 2-14, 60325 Frankfurt am Main<br />

Handelsregister: HRB 9604<br />

Handelsregistereintragung: 01.07.1918<br />

Geschäftsführer: Wolfgang Fritz Driese (Vorstand), Bertrand Grabowski (Vorstand),<br />

Dagfinn Lunde (Vorstand)<br />

Gesellschafter mit mind. 25%: DZ Bank <strong>AG</strong><br />

3.5. Angaben zum Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur<br />

Hinsichtlich der Angaben zum Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH wird auf die Angaben oben unter 1.3 verwiesen.<br />

4. Personelle und kapitalmäßige Verflechtungen, wirtschaftliche Interessen<br />

Kapitalmäßige und/oder personelle Verflechtungen zwischen dem Anbieter und/oder wesentlichen Vertragspartnern,<br />

Sachverständigen und Gutachtern sowie Abhängigkeiten der mit Kontrollfunktionen beauftragten<br />

Personen sind anzugeben. Eine kapitalmäßige Verflechtung zwischen der Gesellschaft und Vertragspartnern<br />

liegt vor bei einer direkten oder indirekten Beteiligung von Vertragspartnern mit mindestens 25%; die Beteiligungen<br />

von mehreren Vertragspartnern und von nahen Angehörigen sind zusammenzurechnen. Eine personelle<br />

Verflechtung liegt vor, wenn mehrere wesentliche Funktionen im Rahmen des Gesamtprojekts durch die selbe<br />

Person, Gesellschaft oder nahe Angehörige wahrgenommen werden. Kontrollfunktionen werden z.B. durch<br />

Treuhänder, Mittelverwendungskontrolleur, Aufsichtsorgane, Gutachter etc. ausgeübt.<br />

Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>, die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 Verwaltungs GmbH, die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs GmbH<br />

und die <strong>DCM</strong> Service GmbH gehören zur <strong>DCM</strong>-Unternehmensgruppe und sind kapitalmäßig und personell<br />

miteinander verbunden. Herr Johann Deinböck ist Gründungskommanditist der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

sowie Vorsitzender des Aufsichtsrats des Anbieters <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> und mit mehr als 25% an der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong><br />

beteiligt.<br />

Die HHKL GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH gehören zur<br />

HHKL-Unternehmensgruppe und sind personell miteinander verbunden.<br />

Weitere kapitalmäßige und/oder personelle Verflechtungen zwischen der Fondsgesellschaft und ihren Vertragspartnern<br />

bzw. deren Gesellschaften bestehen nicht.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

141<br />

H


I<br />

W E I T E R E N A C H D E R V E R M Ö G E N S A N L A G E N -<br />

V E R K A U F S P R O S P E K T V E R O R D N U N G E R F O R -<br />

D E R L I C H E A N G A B E N ( N E G A T I V T E S T A T E )<br />

Nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

muss der Verkaufsprospekt zu allen in der<br />

Verordnung genannten Punkten Angaben enthalten.<br />

Dies gilt auch, wenn die betreffenden Angaben bei<br />

der konkreten angebotenen Vermögensanlage nicht<br />

einschlägig sind oder aus sonstigen Gründen nicht<br />

gemacht werden können (sog. Negativ-Testate). Aus<br />

diesem Grunde weist der Prospektherausgeber auf<br />

Folgendes hin (§§ ohne nähere Bezeichnung sind im<br />

Folgenden solche der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung):<br />

§ 2 Abs. 1 S. 5: Der Verkaufsprospekt ist in deutscher<br />

Sprache und nicht, weder ganz noch zum Teil, in<br />

einer anderen in internationalen Finanzkreisen<br />

gebräuchlichen Sprache abgefasst. Aus diesem<br />

Grund ist eine vorangestellte deutsche Zusammenfassung<br />

nicht erforderlich.<br />

§ 4 S. 1 Nr. 2: Der Anbieter übernimmt nicht die<br />

Zahlung von aus der Vermögensanlage entstehenden<br />

Steuern für den Anleger.<br />

§ 4 S. 1 Nr. 7: Es besteht keine Möglichkeit, die<br />

Zeichnung von Beteiligungen vorzeitig zu schließen.<br />

Nur, sofern ein Anleger die geschuldete Einlage nur<br />

teilweise erbringt, kann der Zeichnungsbetrag um<br />

die geschuldete Leistung gekürzt werden.<br />

§ 4 S. 1 Nr. 8: Die Möglichkeit der Beteiligung an<br />

den Fondsgesellschaften wird nur in Deutschland<br />

angeboten werden. Das Anbieten von Teilbeträgen<br />

in verschiedenen Staaten ist nicht beabsichtigt.<br />

§ 5 Nr. 3: Die Gesellschaftsverträge der Komplementärinnen<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 Verwaltungs<br />

GmbH und <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs<br />

GmbH enthalten mit Ausnahme des Ausschlusses<br />

des Selbstkontrahierungsverbots keine weiteren von<br />

den gesetzlichen Regelungen abweichenden Bestimmungen.<br />

Mit Ausnahme der auf den Seite 91<br />

beschriebenen fehlenden Beteiligung der Komplementärinnen<br />

am Vermögen und Ergebnis enthalten<br />

die Gesellschaftsverträge der Fondsgesellschaften<br />

keine von den gesetzlichen Regelungen abweichen-<br />

142<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

den Bestimmungen in Bezug auf die Komplementärinnen.<br />

§ 5 Nr. 6: Die Emittenten sind keine Konzernunternehmen<br />

der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> i.S.d. §§ 18 ff AktG i.V.m.<br />

§ 290 HGB, weil zum einen die geschäftsführende<br />

Kommanditistin <strong>DCM</strong> Service GmbH, die ihrerseits<br />

ein Konzernunternehmen der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> ist, nicht zu<br />

mehr als 50% an den Emittenten beteiligt ist und<br />

zum anderen die Komplementärinnen <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />

2 Verwaltungs GmbH und <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />

3 Verwaltungs GmbH, die ihrerseits Konzernunternehmen<br />

der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> sind, jeweils über<br />

keine Kapitalbeteiligung und Stimmrechte an den<br />

Emittenten verfügen. Im Übrigen wird die Beteiligung<br />

der <strong>DCM</strong> Service GmbH an dem Emittenten<br />

mit dem Beitritt des ersten Anlegers verwässert.<br />

§ 6 S. 1 Nr. 2: Die Emittenten haben bisher keine<br />

Wertpapiere oder Vermögensanlagen i.S.d. § 8f Abs.<br />

1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />

§ 6 S. 2 und 3: Da die Emittenten keine Aktiengesellschaft<br />

oder Kommanditgesellschaft auf Aktien sind,<br />

gibt es keine Wertpapiere, die Gläubigern ein<br />

Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien einräumen.<br />

§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3: Den Gründungsgesellschaftern<br />

der Emittenten stehen keine Gewinnbeteiligungen,<br />

Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere<br />

keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen oder Nebenleistungen jeder Art außerhalb<br />

des Gesellschaftsvertrages zu.<br />

§ 7 Abs. 2 Nr. 1 bis 3: Die Gründungsgesellschafter<br />

der Emittenten sind über die auf den Seiten 134 und<br />

141 genannte Beteiligung von Herrn Deinböck an<br />

der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>, die neben Dritten mit dem Vertrieb<br />

der Vermögensanlage betraut ist, hinaus weder<br />

unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen beteiligt,<br />

die (1.) mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage<br />

beauftragt sind, (2.) den Emittenten<br />

Fremdkapital zur Verfügung stellen oder (3.) im<br />

Zusammenhang mit der Herstellung der Anlageob-


W E I T E R E N A C H D E R V E R M Ö G E N S A N L A G E N -<br />

V E R K A U F S P R O S P E K T V E R O R D N U N G E R F O R -<br />

D E R L I C H E A N G A B E N ( N E G A T I V T E S T A T E )<br />

jekte nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />

erbringen.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 2: Die Emittenten sind abhängig von<br />

den Kaufverträgen über den Erwerb der Flugzeuge,<br />

den Leasing(-Novations-)-Verträgen über die Vermietung<br />

der Flugzeuge und den jeweiligen Fremdfinanzierungszusagen<br />

der fremdfinanzierenden Bank, die<br />

von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />

oder Ertragslage der Emittenten sind (vgl. Seite<br />

100ff.). Hinsichtlich der damit verbundenen Risiken<br />

wird auf das Kapitel „Wesentliche Risiken der Beteiligung“<br />

verwiesen. Darüber sind die Emittenten<br />

nicht von Patenten, Lizenzen, weiteren Verträgen<br />

oder neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher<br />

Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder<br />

Ertragslage der Emittenten sind, abhängig.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 3: Gerichts- oder Schiedsverfahren,<br />

die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />

Lage der Emittenten haben können, sind nicht<br />

anhängig.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 4: Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

(24. Juli 2008) wurden über die im Prospekt<br />

dargestellten Investitionen hinaus noch keine weiteren<br />

Investitionen getätigt. Es bestehen ferner keine<br />

laufenden Investitionen.<br />

§ 8 Abs. 2: Die Tätigkeit der Emittenten ist nicht<br />

durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 2: Den nach den §§ 3, 7 oder 12<br />

VermVerkProspV zu nennenden Personen (der Prospektherausgeber<br />

<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>, den Gründungsgesellschaftern<br />

der Emittenten, d.h. den persönlich<br />

haftenden Gesellschaftern <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Verwaltungs GmbH und <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs<br />

GmbH, den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

Herrn Johann Deinböck sowie der <strong>DCM</strong> Service<br />

GmbH und dem Treuhandkommanditisten Curia<br />

Steuerberatungsgesellschaft mbH), den Mitgliedern<br />

der Geschäftsführung sowie treuhänderisch<br />

tätigen Personen (dem Mittelverwendungskontrol-<br />

leur) standen oder stehen kein Eigentum an den<br />

Anlageobjekten oder an wesentlichen Teilen desselben<br />

zu; sie besitzen auch nicht aus anderen Gründen<br />

eine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten<br />

oder Teilen derselben.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4: Außer den auf Seite 100<br />

beschriebenen Belastungen der Flugzeuge mit<br />

jeweils einer Flugzeughypothek in Höhe der auf die<br />

jeweilige Fondsgesellschaft entfallenden ausstehenden<br />

Restschuld bestehen keine erheblichen dinglichen<br />

Belastungen der Anlageobjekte (Frachtflugzeuge).<br />

Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen<br />

der Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte,<br />

insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel, bestehen<br />

nicht.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 5: Für die Erreichung der Anlageziele<br />

sind keine behördlichen Genehmigungen erforderlich.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 6: Neben den im Prospekt auf Seite<br />

101 ff. dargestellten Kaufvertrag über die Anschaffung<br />

des Anlageobjekts (Frachtflugzeug) wurden<br />

noch keine weiteren Verträge über die Anschaffung<br />

oder Herstellung der Anlageobjekte geschlossen.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 8: Die persönlich haftende Gesellschafter<br />

der Emittenten <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 Verwaltungs<br />

GmbH und <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs<br />

GmbH, Herr Johann Deinböck, die <strong>DCM</strong> Service<br />

GmbH und die Treuhandkommanditistin (Gründungsgesellschafter<br />

des Emittenten), die Mitglieder<br />

der Geschäftsführung, treuhänderisch tätige Personen<br />

(Mittelverwendungskontrolleur) sowie der Prospektherausgeber<br />

erbringen im Zusammenhang mit<br />

der Anschaffung der Anlageobjekte keine Lieferungen<br />

oder Leistungen.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 1: Die Emittenten haben im Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung kein Aufsichtsgremium<br />

und keinen Beirat. Eine Funktionsaufteilung<br />

innerhalb der Geschäftsführung des jeweiligen Emittenten<br />

existiert nicht.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

143<br />

I


I<br />

W E I T E R E N A C H D E R V E R M Ö G E N S A N L A G E N -<br />

V E R K A U F S P R O S P E K T V E R O R D N U N G E R F O R -<br />

D E R L I C H E A N G A B E N ( N E G A T I V T E S T A T E )<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 2: Für das letzte abgeschlossene<br />

Geschäftsjahr (2007) wurden den Mitgliedern der<br />

Geschäftsführung der Emittenten keinerlei Gesamtbezüge<br />

gewährt.<br />

§ 12 Abs. 2 Nr. 1-3: Herr Deinböck ist als Aufsichtratsvorsitzender<br />

und Herr Stolze als Leiter Konzeption<br />

bei der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> tätig, die neben Dritten mit dem<br />

Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt ist. Darüber<br />

hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung<br />

der Emittenten nicht für Unternehmen tätig, die<br />

(1) mit dem Vertrieb der Vermögensanlage betraut<br />

sind<br />

(2) den Emittenten Fremdkapital geben oder<br />

(3) für die Emittenten Lieferungen oder Leistungen<br />

erbringen.<br />

§ 12 Abs. 3 Nr. 5: Der Treuhänder ist Gründungsgesellschafter<br />

der Emittenten und mit der Mittelverwendungskontrolle<br />

beauftragt. Darüber hinaus liegen<br />

keine Umstände oder Beziehungen vor, die Interessenskonflikte<br />

des Treuhänders begründen können.<br />

§ 12 Abs. 4: Sonstige Personen, die die Herausgabe<br />

oder den Inhalt des Prospekts oder die Abgabe oder<br />

den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage<br />

wesentlich beeinflusst haben, existieren nicht.<br />

§ 14: Keine juristische Person oder Gesellschaft hat<br />

für das Angebot der Vermögensanlage, für deren Verzinsung<br />

oder Rückzahlung die Gewährleistung übernommen.<br />

§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Da die Emittenten keine<br />

Produktion unterhalten, können keine Planzahlen<br />

zur Produktion ausgewiesen werden.<br />

144<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2


Abschreibung Nach handels- und/oder steuerrechtlichen Vorschriften ermittelte<br />

Verteilung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines<br />

Wirtschaftsgutes auf dessen voraussichtliche Nutzungsdauer zur<br />

periodengerechten Aufwandsverteilung (steuerlich auch: Absetzung<br />

für Abnutzung bzw. „AfA“).<br />

Agio Aufgeld des Zeichnungsbetrages (5%), das als Teil der Vertriebsvergütung<br />

an die vermittelnden Banken weitergeleitet wird.<br />

Anlagegefährdende Risiken Gemäß IDW S4 Standard wie folgt definiert: Risiken, die entweder<br />

das/die Anlageobjekt(e) oder die gesamte Vermögensanlage<br />

gefährden und damit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

der Zeichnungssumme führen können.<br />

Anlegergefährdende Risiken Gemäß IDW S4 Standard wie folgt definiert: Risiken, die nicht nur<br />

zu einem Verlust der gesamten Zeichnungssumme führen können,<br />

sondern z.B. über Nachschusspflichten, Bürgschaften, Steuerzahlungen<br />

u.Ä. auch das weitere Vermögen des Anlegers<br />

gefährden.<br />

Auszahlung Der Begriff wird in diesem Prospekt als Oberbegriff für Gewinnausschüttungen<br />

und Kapitalrückzahlungen verwendet. Bis zur<br />

Erzielung eines handelsrechtlich verteilungsfähigen Gewinns tätigt<br />

die Fondsgesellschaft Auszahlungen in Form von Rückzahlungen<br />

von Kapitaleinlagen.<br />

BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

G L O S S A R J<br />

Beitrittserklärung Zeichnungsschein, der im <strong>Beteiligungsprospekt</strong> als Muster abgedruckt<br />

ist. Erst mittels der nicht zugangsbedürftigen Annahmeerklärung<br />

durch den Treuhänder wird die mittelbare Beteiligung<br />

des Anlegers an den Fondsgesellschaften wirksam.<br />

C-Check Bezeichnung für eine bestimmte Kategorie von Wartungsintervallen<br />

innerhalb des von der zuständigen Luftfahrtbehörde zu<br />

genehmigenden Luftfahrzeug-Instandhaltungsprogramms. Ein<br />

C-Check beinhaltet dabei die detaillierte Inspektion der<br />

Flugzeugstruktur und einen gründlichen Test der Systeme unter<br />

teilweiser Freilegung der Fahrzeugverkleidung.<br />

Fly-by-wire Zu deutsch sinngemäß „Fliegen per Draht“, ist eine Steuerungstechnik<br />

für Luftfahrzeuge.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

145


J<br />

G L O S S A R<br />

Fondsgesellschaft Gesellschaft, regelmäßig in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft,<br />

an der sich Anleger als Kommanditisten oder als Treugeber<br />

über den Treuhandkommanditisten beteiligen können.<br />

FTK Frachttonnenkilometer, Gewicht der Ladung in Tonnen, multipliziert<br />

mit der Anzahl geflogener Kilometer. Einheit in der<br />

beispielsweise das Luftverkehrsaufkommen im Luftfrachtverkehr<br />

angegeben wird.<br />

Full Life Condition Bezeichnet grundsätzlich den Zustand des Flugzeuges und der<br />

wesentlichen Triebwerks- und Flugzeugbauteile, der einem<br />

Betriebsstundenzustand von null („zero hours“) entspricht. In<br />

Fällen, in denen die verbrauchten Teile nicht ausgetauscht oder<br />

grundüberholt werden, sind grundsätzlich finanzielle Ausgleichszahlungen<br />

zu leisten.<br />

Fungibilität Rechtsbegriff für Austauschbarkeit bzw. Handelbarkeit. Bei Fondsgesellschaften<br />

ist die Möglichkeit für Veräußerung und Übertragung<br />

von Kommanditanteilen gemeint.<br />

Gesamtzeichnungssumme Ist der Betrag, mit dem sich ein Anleger an dem Eigenkapital beider<br />

Fondsgesellschaften beteiligt.<br />

Gesellschafterversammlung Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder seltener unregelmäßige<br />

(außerordentliche) Versammlung der Fondsgesellschafter, wesentliches<br />

Forum der Anlegerbestimmung. Der Gesellschaftsvertrag<br />

regelt Form und Frist der Versammlung.<br />

Initiator Person oder Gesellschaft, die einen geschlossenen Fonds auflegt.<br />

Zu den Aufgaben zählen u.a.: Gründung der Fondsgesellschaft,<br />

Konzipierung des Fonds, Prospektaufstellung, Koordinierung von<br />

Eigenkapital- und Fremdkapitalbeschaffung etc.<br />

Initialphase Beschreibt den Zeitabschnitt zwischen der Gründung der Fondsgesellschaft<br />

und dem Beginn der Vermietungsphase, wobei letzterer<br />

mit dem Eigentumserwerb am Frachtflugzeug zusammenfällt.<br />

Kapitaleinlage/Einlage Die Kapitaleinlage/Einlage ist jeweils der Betrag, mit dem sich der<br />

Anleger an der jeweiligen Emittentin beteiligt, zzgl. des 5%-igen<br />

Agios.<br />

Kommanditist/Direktkommanditist Im Unterschied zum Komplementär ist die Haftung des Kommanditisten<br />

i.d.R. auf seine im Handelsregister eingetragene Hafteinlage<br />

(Haftsumme) beschränkt. Ein (Direkt-)Kommanditist ist im<br />

Gegensatz zu einem Treugeber unmittelbar an der jeweiligen<br />

146 <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2


G L O S S A R<br />

Fondsgesellschaft beteiligt und wird auch persönlich ins Handelsregister<br />

eingetragen.<br />

Komplementär Persönlich und unbeschränkt haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.<br />

Lb(s) Gewichtseinheit Pound (entspricht rd. 453 Gramm).<br />

Limited oder Ltd. Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach<br />

englischem Recht.<br />

Liquiditätsreserve Gesamtheit der liquiden oder kurzfristig liquidierbaren Mittel einer<br />

Unternehmung.<br />

Low Cost Carrier Ist eine Bezeichnung für Fluggesellschaften mit der Marktstrategie,<br />

sich auf die Kerndienstleistung „Personentransport“ zu konzentrieren.<br />

Sie bieten Services, wie z. B. Catering, wenn überhaupt,<br />

meist nur gegen Bezahlung an.<br />

Majorisierung Vereinigung von vielen Stimm- und Kontrollrechten mit der Folge<br />

der Dominanz in Abstimmung von Gesellschafterversammlungen.<br />

Mindestgesamtzeichnungssumme Die Mindestgesamtzeichnungssumme bezeichnet den Mindestbetrag,<br />

mit dem sich ein potenzieller Anleger (mittelbar) an beiden<br />

Fondsgesellschaften beteiligen muss.<br />

MSN Manufacturer’s Serial Number = Seriennummer des Herstellers für<br />

ein Flugzeug.<br />

Platzierungsgarantie Garantie gegenüber der Gesellschaft, dass das Fondskapital eines<br />

geschlossenen Fonds vollständig gezeichnet wird. Der Garant<br />

gewährleistet, dass er oder ein Dritter eventuelle Platzierungsreste<br />

zu einem bestimmten Zeitpunkt übernimmt.<br />

Prognosegefährdende Risiken Gemäß IDW S4 Standard Risiken, die lediglich zu einer<br />

schwächeren Prognose führen können.<br />

Raked wingtips Speziell gepfeilte, verlängerte Flügelspitzen, die den Start von einer<br />

kürzeren Startbahn ermöglichen, die Steigleistung erhöhen und<br />

den Treibstoffverbrauch reduzieren.<br />

RTK Engl.: Revenue Tonne Kilometers, Gewicht der Ladung in Tonnen,<br />

multipliziert mit der Anzahl der geflogenen Kilometer. Einheit, in<br />

der beispielsweise das Luftverkehrsaufkommen im Luftfrachtverkehr<br />

angegeben wird.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

147<br />

J


J<br />

G L O S S A R<br />

Treugeber Anleger, die sich nicht als Direkt- (unmittelbar beteiligte) Kommanditisten,<br />

sondern mittelbar über einen Treuhänder durch<br />

Abschluss eines Treuhandvertrages an einer Fondsgesellschaft<br />

beteiligen.<br />

Treuhandkommanditist Gesellschafter, der für die Treugeber deren wirtschaftliche Beteiligung<br />

an der Beteiligungs- oder Fondsgesellschaft treuhänderisch<br />

hält und verwaltet.<br />

Wet-Lease Begriff aus der kommerziellen Luftfahrt, der das Mieten eines<br />

Flugzeuges einschließlich Cockpit-Crew, Kabinenpersonal,<br />

Wartung und Versicherung bezeichnet.<br />

Widebody Flugzeugrumpfform mit mehr als einer Gangreihe.<br />

Zeichnungssumme Ist der Betrag, mit dem sich ein Anleger mittelbar am Eigenkapital<br />

der jeweiligen Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

148<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2


<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

149


K<br />

A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

Gesellschaftsvertrag der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />

Flugzeugfonds 2 KG<br />

Definitionen<br />

„Anleger“ bezeichnet natürliche oder juristische Personen sowie<br />

Personenhandelsgesellschaften, die der Gesellschaft mittelbar als<br />

Treugeber über den Treuhandkommanditisten beitreten sowie diejenigen,<br />

die ihre Treugeberstellung aufgegeben haben und nach<br />

der unter § 6.6 beschriebenen Maßgabe in die Stellung eines (Direkt)Kommanditisten<br />

gewechselt sind, sowie deren Rechtsnachfolger.<br />

„Altgesellschafter“ bezeichnet die Komplementärin <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />

2 Verwaltungs GmbH und die Kommanditistin <strong>DCM</strong><br />

Service GmbH sowie den Kommanditisten Herrn Johann Deinböck.<br />

Unter „Kommanditist“ werden Anleger verstanden, die ihre Treugeberstellung<br />

aufgegeben haben und nach der unter § 6.6 beschriebenen<br />

Maßgabe in die Stellung eines im Handelsregister eingetragenen<br />

beschränkt haftenden Kommanditisten gewechselt<br />

sind, ihre Rechtsnachfolger sowie weitere sich als beschränkt haftende<br />

Gesellschafter beteiligende Personen (insbesondere die geschäftsführenden<br />

Kommanditisten und der Treuhandkommanditist).<br />

„Eigenkapitaleinzahlungskonto“ bezeichnet ein Bankkonto, das<br />

der Einzahlung der Pflichteinlagen nebst Agio dient.<br />

„Gesamtzeichnungssumme“ bezeichnet den Beitrag, den ein Anleger<br />

in das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft und das Gesellschaftsvermögen<br />

der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG<br />

als Pflichteinlage zu leisten hat.<br />

Unter „Haftsumme“ wird der im Handelsregister einzutragende anteilige<br />

Betrag der Pflichteinlage verstanden, mit dem die Kommanditisten,<br />

einschließlich des Treuhandkommanditisten, im Außenverhältnis<br />

gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft haften.<br />

Unter „Kommanditkapital“ wird die Summe aller Pflichteinlagen<br />

der Treugeber und Kommanditisten verstanden.<br />

„Mindestgesamtzeichnungssumme“ bezeichnet den Beitrag, den<br />

ein Anleger in das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft und das<br />

Gesellschaftsvermögen der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3<br />

KG mindestens als Pflichteinlage zu leisten hat.<br />

Unter „Platzierungsphase“ wird der Zeitraum verstanden, in dem<br />

Treugeber (über den Treuhandkommanditisten) der Gesellschaft<br />

beitreten können.<br />

Unter „Treugeber“ werden Anleger verstanden, die der Gesellschaft<br />

mittelbar auf der Grundlage eines mit dem Treuhandkommanditisten<br />

geschlossenen Treuhandvertrages beitreten.<br />

150<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

„Treuhandvertrag“ im Sinne dieses Gesellschaftsvertrages ist der<br />

zwischen dem Anleger und dem Treuhandkommanditisten abgeschlossene<br />

Treuhandvertrag.<br />

„Zeichnungssumme“ bezeichnet den Beitrag, den ein Anleger in<br />

das Gesellschaftsvermögen zu leisten hat (= Pflicht- oder Kommanditeinlage).<br />

Die Fälligkeiten der Zeichnungssumme bestimmt sich<br />

nach der Beitrittserklärung und diesem Gesellschaftsvertrag, wobei<br />

letzterer vorgeht.<br />

Angaben von Paragraphen (§§) in diesem Gesellschaftsvertrag, die<br />

keinen Zusatz enthalten, beziehen sich ausschließlich auf diesen<br />

Gesellschaftsvertrag.<br />

§ 1 Firma/Sitz<br />

1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet: <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />

2 KG.<br />

1.2. Der Sitz der Gesellschaft ist München.<br />

§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />

2.1. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb<br />

des Flugzeugs Boeing B777-200LRF, Seriennummer<br />

MSN 36004, (nachstehend auch „Flugzeug“) dessen Vermietung<br />

und Verwertung sowie alle damit im Zusammenhang<br />

stehenden Geschäfte.<br />

2.2. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen<br />

oder Maßnahmen aller Art durchzuführen oder<br />

vornehmen zu lassen, die zur unmittelbaren oder mittelbaren<br />

Förderung oder Erreichung des Gesellschaftszweckes<br />

geeignet erscheinen oder damit im Zusammenhang stehen.<br />

2.3. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die einer behördlichen<br />

Genehmigung bedürfen, insbesondere keine nach<br />

dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte.<br />

§ 3 Dauer/Geschäftsjahr<br />

3.1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

3.2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 4 Gesellschafter/Gesellschaftskapital/<br />

Gesellschafterregister<br />

4.1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />

2 Verwaltungs GmbH, München (nachstehend auch<br />

„Komplementärin“ genannt). Sie ist am Gesellschaftskapital<br />

und am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

4.2. Kommanditisten sind:<br />

a. Herr Johann Deinböck<br />

– mit einer Kommanditeinlage von US Dollar (USD)<br />

500,- –<br />

b. <strong>DCM</strong> Service GmbH, München (nachstehend auch<br />

„geschäftsführende Kommanditistin“ genannt)<br />

– mit einer Kommanditeinlage von USD 500,- –<br />

c. Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH, München<br />

(nachstehend auch „Treuhandkommanditist“ genannt)<br />

– mit einer Kommanditeinlage von USD 500,- –<br />

Soweit in diesem Gesellschaftsvertrag der Begriff „geschäfts-


A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

führender Kommanditist“ in der Einzahl verwendet wird,<br />

sind Herr Johann Deinböck und die <strong>DCM</strong> Service GmbH jeweils<br />

einzeln gemeint. Der Begriff „geschäftsführende Kommanditisten“<br />

(in der Mehrzahl) bezeichnet in diesem Gesellschaftsvertrag<br />

Herrn Johann Deinböck und die geschäftsführende<br />

Kommanditistin zusammen. Die <strong>DCM</strong> Service<br />

GmbH ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet,<br />

soweit dieser Gesellschaftsvertrag keine anderen Regelungen<br />

trifft. Herr Johann Deinböck ist zur Geschäftsführung<br />

berechtigt, aber nicht verpflichtet.<br />

4.3. Die Gesellschafter beabsichtigen, bis zum Ende der Platzierungsphase<br />

weitere Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen<br />

und so das Kommanditkapital um USD<br />

90.454.000,- zuzüglich 5% Agio zu erhöhen. Die Aufnahme<br />

dieser weiteren Gesellschafter erfolgt über den Treuhandkommanditisten<br />

aufgrund des mit diesem abzuschließenden<br />

Treuhandvertrages und Erhöhung der Kommanditbeteiligung<br />

des Treuhandkommanditisten, wobei der<br />

Treuhandkommanditist von der Gesellschaft und den Gesellschaftern<br />

zur Annahme der jeweiligen Beitrittserklärung<br />

der Treugeber bevollmächtigt ist.<br />

Die Kosten für die erstmalige Eintragung von Kapitalerhöhungen<br />

des Treuhandkommanditisten in das Handelsregister<br />

trägt die Gesellschaft. Gleiches gilt auch für Eintragungen<br />

bei Auflösung der Gesellschaft sowie bei Kündigungen<br />

nach § 20. Im Übrigen erfolgen Eintragungen im Handelsregister,<br />

soweit in diesem Gesellschaftsvertrag nichts anderes<br />

bestimmt ist, auf Kosten derjenigen Gesellschafter/Treugeber,<br />

die den eintragungspflichtigen Sachverhalt verursacht<br />

haben; dies gilt insbesondere im Fall eines Gesellschafterwechsels<br />

oder eines Ausschlusses.<br />

4.4. Die Kapitalanteile der Gesellschafter und Treugeber sind<br />

fest.<br />

4.5. Alle Gesellschafter/Treugeber, mit Ausnahme der Altgesellschafter<br />

und des Treuhandkommanditisten, haben im Rahmen<br />

des Gesellschaftsverhältnisses untereinander nur für<br />

diejenige Sorgfalt einzustehen, welche sie in eigenen Angelegenheiten<br />

anzuwenden pflegen. Sie haften darüber hinaus<br />

nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei<br />

Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.<br />

Schadensersatzansprüche der Gesellschafter/Treugeber<br />

untereinander aus dem Gesellschaftsverhältnis verjähren<br />

drei Jahre nach Bekanntwerden des haftungsbegründenden<br />

Sachverhalts, soweit sie nicht kraft Gesetzes oder nach der<br />

Rechtsprechung einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen.<br />

Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />

nach Kenntniserlangung von dem Schaden gegenüber dem<br />

Verpflichteten durch eingeschriebenen Brief geltend zu machen.<br />

Die Haftung des Treuhandkommanditisten gegenüber<br />

der Gesellschaft für die Einzahlung der Einlagen ist auf die<br />

tatsächlich von den Treugebern auf das Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />

unwiderruflich geleisteten Zahlungen beschränkt.<br />

4.6. Für alle Gesellschafter bzw. Treugeber bestehen keine Wettbewerbsbeschränkungen<br />

im Sinne des § 112 HGB.<br />

Insbesondere ist die Komplementärin berechtigt, sonstige<br />

unternehmerische Tätigkeiten, auch wenn sie sich auf<br />

den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft erstrecken,<br />

auszuüben. Die Gesellschafter bzw. Treugeber sind dabei<br />

berechtigt, sich mittelbar oder unmittelbar an Gesellschaften<br />

oder Einzelunternehmen zu beteiligen und für solche<br />

konkurrierenden Unternehmen Organstellungen zu übernehmen<br />

oder in sonstiger Weise mit konkurrierenden Unternehmen<br />

zu kooperieren. Ihnen ist es auch gestattet, weitere<br />

Gesellschaften – gleich welcher Rechtsform – mit gleichem<br />

oder ähnlichem Unternehmensgegenstand wie dieser Gesellschaft<br />

zu gründen.<br />

Die gleichgerichteten Investitionstätigkeiten der Gesellschaft<br />

und bestehender bzw. neu gegründeter Gesellschaften,<br />

in denen die Komplementärin Gesellschafter wird oder<br />

sich am wirtschaftlichen Ergebnis – gleich welcher Form –<br />

beteiligen wird, können zu Interessenüberschneidungen<br />

führen. Der Komplementärin ist gestattet, ihr bekannt werdende<br />

Investitionsobjekte nach ihrem freiem Ermessen der<br />

Gesellschaft oder sonstigen Dritten anzubieten.<br />

4.7. Für alle Gesellschafter und Treugeber wird ein Gesellschafterregister<br />

geführt, in dem die Gesellschafter/Treugeber mit<br />

Namen und Vornamen bzw. Firma, Anschrift, übernommenem<br />

Kapitalanteil, Bankverbindung sowie Finanzamt und<br />

Steuernummer eingetragen werden. Der Gesellschafter/<br />

Treugeber hat Änderungen dieser Angaben unverzüglich der<br />

Gesellschaft bekannt zu geben; der Treuhandkommanditist<br />

ist verpflichtet, ihm bekannt gegebene Änderungen dieser<br />

Angaben unverzüglich an die Gesellschaft weiterzugeben.<br />

Gegenüber der Gesellschaft und dem Treuhandkommanditisten<br />

gelten lediglich die im Gesellschafterregister eingetragenen<br />

Personen als aus dem von ihnen oder für sie gehaltenen<br />

Kommanditanteil allein berechtigt und verpflichtet, es<br />

sei denn, eine andere Person weist durch Vorlage entsprechender<br />

Urkunden ihre Berechtigung nach. In diesem Fall<br />

sind die Gesellschaft bzw. der Treuhandkommanditist nicht<br />

verpflichtet, die Berechtigung aus der Gesellschaftsbeteiligung<br />

gesondert nachzuprüfen.<br />

Eintragungen in das Gesellschafterregister werden jeweils<br />

nur mit Wirkung zum 31.03., 30.06., 30.09. und<br />

31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres vorgenommen. Ausgenommen<br />

sind der Ausschluss von Gesellschaftern/Treugebern,<br />

Kündigungen aus wichtigem Grund nach § 20 sowie<br />

Kapitalherabsetzungen nach § 7; in diesen Fällen erfolgt<br />

eine Eintragung unverzüglich mit Wirkung auf den Zeitpunkt<br />

des betreffenden Ereignisses.<br />

Der Gesellschafter/Treugeber kann jederzeit bei der<br />

Gesellschaft das Gesellschafterregister bezüglich der Daten<br />

seiner Beteiligung bzw. seines Treuhandverhältnisses einsehen.<br />

Bezüglich der als Treugeber/Kommanditisten im Gesellschafterregister<br />

eingetragenen Anleger dürfen anderen<br />

Personen als der Komplementärin, dem Treuhandkommanditisten,<br />

der von der Gesellschaft mit der Fondsverwaltung<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

151<br />

K


K<br />

A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

beauftragten geschäftsführenden Kommanditistin und den<br />

von der Gesellschaft beauftragten steuerlichen Beratern und<br />

Jahresabschlussprüfern keine Auskünfte über die Beteiligung<br />

und die Eintragungen in das Gesellschafterregister erteilt<br />

werden, es sei denn, dass die Offenlegung gegenüber dem<br />

zuständigen Finanzamt erfolgt oder es gibt eine rechtliche<br />

Pflicht hierzu. Gegenüber gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichteten Personen gilt diese Einschränkung<br />

nicht, wenn diese als Berater der Gesellschaft tätig werden.<br />

Der Gesellschafter/Treugeber hat davon Kenntnis und<br />

ist damit einverstanden, dass die mitgeteilten bzw. mit der<br />

Beteiligung zusammenhängenden personenbezogenen Daten<br />

über eine EDVAnlage gespeichert und ausschließlich zur<br />

Verwaltung der Beteiligung durch die Gesellschaft, den<br />

Treuhandkommanditisten und ggf. im Rahmen der Fondsverwaltung<br />

durch beauftragte Dritte verwendet werden dürfen.<br />

Soweit der Gesellschafter/Treugeber dem nicht widerspricht,<br />

dürfen sowohl die vorgenannten Daten, als auch<br />

sonstiger Schriftwechsel und vorgesehene Anlegerinformationen<br />

zum Zwecke der Abstimmung/Betreuung durch die<br />

die jeweilige Beteiligung vermittelnde Bank oder andere<br />

Stelle (Vermittler) an diese übermittelt werden.<br />

§ 5 Gesellschafterkonten/Kapitalkonten<br />

5.1. Für jeden Gesellschafter/Treugeber werden getrennte Konten<br />

wie folgt geführt:<br />

a) Eingezahlte Pflichteinlage (Kapitalkonto I)<br />

b) Auszahlungen (Kapitalkonto II)<br />

c) Geschäftsergebnisse (Kapitalkonto III)<br />

d) Sonstige Einzahlungen der Gesellschafter (Kapitalkonto<br />

IV)<br />

5.2. Auf dem Kapitalkonto I wird die tatsächlich eingezahlte<br />

Pflichteinlage – ohne Agio – ausgewiesen. Es handelt sich<br />

bei diesem Konto um ein festes Kapitalkonto, so dass weder<br />

Auszahlungen noch Geschäftsergebnisse zu einer Erhöhung<br />

oder Reduzierung der eingezahlten Pflichteinlage führen<br />

dürfen. Verwirkte Vertragsstrafen, ein sonstiger der Gesellschaft<br />

entstandener Verzugsschaden sowie insbesondere<br />

auch die Kosten einer Rücklastschrift werden dem Kapitalkonto<br />

I belastet. Die Kapitalkonten I sind Festkonten und<br />

werden unbeschadet der Verpflichtung, im Jahresabschluss<br />

der Gesellschaft eine Umrechnung in Euro vorzunehmen, in<br />

USD geführt.<br />

5.3. Auf dem Kapitalkonto II werden die Auszahlungen (Entnahmen)<br />

an die Gesellschafter/Treugeber verbucht.<br />

5.4. Auf dem Kapitalkonto III werden Gewinngutschriften und<br />

Verlustlastschriften der Gesellschafter/Treugeber verbucht.<br />

5.5. Auf dem Kapitalkonto IV werden sonstige Einzahlungen der<br />

Gesellschafter, insbesondere das Agio, erfasst. Diese sonstigen<br />

Einzahlungen werden zunächst in eine Kapitalrücklage<br />

eingestellt und zum Ausgleich von Verlusten verwendet.<br />

5.6. Die Salden auf allen vorgenannten Konten werden nicht verzinst.<br />

5.7. Eine Nachschussverpflichtung der Gesellschafter/Treugeber<br />

besteht nicht, so dass diese zum Ausgleich etwaiger Verluste<br />

152<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

der Gesellschaft über die geleistete Pflichteinlage hinaus<br />

keine weiteren Leistungen an die Gesellschaft zu erbringen<br />

haben. Eine diesbezügliche Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

bedürfte der Zustimmung aller Gesellschafter/Treugeber;<br />

ein Gesellschafter/Treugeber ist ferner ohne seine Zustimmung<br />

nicht verpflichtet, sich an einer beschlossenen Kapitalerhöhung<br />

zu beteiligen. Die gesetzliche Regelung über<br />

die Haftung der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern<br />

nach den §§ 171 ff. HGB bleibt unberührt.<br />

§ 6 Beitritt/Kapitalerhöhung/Haftsumme/<br />

Mindestbeteiligung<br />

6.1. Der Treuhandkommanditist ist von den Altgesellschaftern<br />

und jedem neu hinzutretenden Gesellschafter/Treugeber unter<br />

Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB beauftragt<br />

und bevollmächtigt, Angebote auf Beitritt zur Gesellschaft<br />

als Treugeber, die auf Grundlage des Emissionsprospektes<br />

und nach Maßgabe der Beitrittserklärung und<br />

dieses Gesellschaftsvertrages sowie des Treuhandvertrages<br />

schriftlich gegenüber der Gesellschaft abgegeben werden,<br />

anzunehmen. Eines Zugangs der Annahmeerklärung bei<br />

dem Treugeber bedarf es für deren Wirksamkeit nicht; der<br />

Treugeber verzichtet insoweit auf den Zugang der Annahmeerklärung.<br />

Der jeweilige Treugeber wird jedoch zeitnah<br />

mit gesondertem Schreiben über die Annahme seines Angebotes<br />

auf Beitritt zur Gesellschaft informiert.<br />

An das Angebot auf Beitritt zur Gesellschaft ist der jeweilige<br />

Treugeber für die Dauer von vier Wochen ab Unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung gebunden; gesetzliche Widerrufsrechte<br />

bleiben hiervon unberührt.<br />

Mit Annahme des Angebots eines Treugebers auf Beitritt<br />

zur Gesellschaft als Treugeber und Abschluss eines Treuhandvertrages<br />

mit dem Treuhandkommanditisten erhöht sich<br />

der Kapitalanteil – im Sinne der Pflichteinlage, nicht der<br />

Haftsumme, die erst mit entsprechender Heraufsetzung der<br />

Haftsumme im Handelsregister erhöht wird – des Treuhandkommanditisten<br />

um den in der jeweiligen Beitrittserklärung<br />

genannten Betrag, ohne dass es einer weiteren Erklärung<br />

oder Handlung des Treuhandkommanditisten gegenüber der<br />

Gesellschaft bedarf.<br />

Die vorstehenden Aufträge und Vollmachten, Angebote<br />

auf Beitritt als Treugeber anzunehmen, gelten bis zum Ende<br />

der Platzierungsphase. Sie gelten jedoch auch darüber hinaus,<br />

wobei allerdings in diesem Fall die Treuhandkommanditistin<br />

von den Vollmachten nur im Einvernehmen mit der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin Gebrauch machen<br />

wird.<br />

6.2. Die Platzierungsphase endet grundsätzlich am 31.12.2008.<br />

Die Komplementärin kann die Platzierungsphase aber durch<br />

eine bis zum 15.12.2008 gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />

abzugebende schriftliche Erklärung bis längstens<br />

31.12.2009 verlängern.<br />

6.3. Anteile an der Gesellschaft dürfen nur natürlichen (Einzel)Personen<br />

angeboten werden; Beitrittserklärungen von<br />

Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Ehepaaren oder sonsti-


A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

gen Gemeinschaften können nicht angenommen werden.<br />

Unberührt hiervon bleibt die Befugnis des Treuhandkommanditisten,<br />

juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften<br />

im Einzelfall als Anleger zuzulassen und entsprechende<br />

Beitrittserklärungen anzunehmen.<br />

6.4. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme eines<br />

Kommanditisten beträgt je volle USD 100,- der jeweils gezeichneten<br />

Pflichteinlage (ohne Agio) Euro 1,-. Die sich aufgrund<br />

des sukzessiven Abschlusses von Treuhandverträgen<br />

ergebende Erhöhung der Kommanditeinlage – im Sinne der<br />

Pflichteinlage – des Treuhandkommanditisten führt erst mit<br />

der Eintragung der – unter Berücksichtigung des vorstehenden<br />

Satzes – erfolgten Erhöhung der Haftsumme im Handelsregister<br />

zu einer entsprechenden Heraufsetzung der<br />

Haftsumme. Diese Erhöhung der Haftsumme ist nach Abschluss<br />

der Platzierungsphase (in einem Betrag) zur Eintragung<br />

im Handelsregister anzumelden.<br />

Die Herabsetzung der Pflichteinlage eines Gesellschafters<br />

– mit Ausnahme einer Herabsetzung der Kommanditeinlage<br />

des Treuhandkommanditisten – führt nicht zu einer<br />

Veränderung der zum Zeitpunkt der Herabsetzung bereits<br />

im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Im Fall der<br />

Herabsetzung kann damit die herabgesetzte Pflichteinlage<br />

mit der Haftsumme übereinstimmen oder diese unterschreiten.<br />

Das Kommanditkapital kann durch Verluste und Auszahlungen<br />

auch unter den Betrag der Summe der im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsummen („Gesamthaftsumme“)<br />

vermindert werden. Sollte der Betrag der Gesamthaftsumme<br />

erreicht oder unterschritten werden, so ist die<br />

geschäftsführende Kommanditistin vor Durchführung von<br />

(weiteren) Auszahlungen verpflichtet, die Kommanditisten<br />

und Treugeber auf die Vorschrift des § 172 Absatz 4 HGB<br />

hinzuweisen. Auszahlungen, die über entnahmefähige Gewinne<br />

hinausgehen, erfolgen zunächst aus dem die<br />

Haftsumme übersteigenden Teil der Pflichteinlage, danach<br />

aus der Haftsumme.<br />

6.5. Eine Beteiligung an der Gesellschaft ist nur möglich, wenn<br />

sich der Anleger in gleicher Weise zeitgleich (parallel) mittelbar<br />

als Treugeber über den Treuhandkommanditisten an der<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG beteiligt. Eine Kündigung<br />

des Gesellschafts- oder Treuhandvertrages, der Ausschluss<br />

eines Gesellschafters/Treugebers sowie eine Übertragung<br />

von Anteilen ist wirksam nur möglich, soweit dies auch<br />

zugleich bezüglich der parallel gezeichneten Beteiligung an<br />

der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG erfolgt.<br />

Die Gesamtzeichnungssumme eines Kommanditisten/Treugebers<br />

soll mindestens USD 15.000,- betragen<br />

(Mindestgesamtzeichnungssumme). Die Mindestzeichnungssumme<br />

für die Beteiligung an der Gesellschaft beträgt<br />

49,7% der Mindestgesamtzeichnungssumme (USD 7.455,-)<br />

und für die Beteiligung an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />

3 KG 50,3% der Mindestgesamtzeichnungssumme<br />

(USD 7.545,-). Eine höhere Gesamtzeichnungssumme muss<br />

ganzzahlig durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

In Ausnahmefällen können Mindestgesamtzeichnungssummen<br />

unter USD 15.000,- vom Treuhandkommanditisten<br />

in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

akzeptiert werden, wobei die Gesamtzeichnungssumme<br />

auch in diesem Fall ganzzahlig durch 1.000 ohne Rest<br />

teilbar sein muss und nicht den Betrag von USD 10.000,unterschreiten<br />

darf.<br />

6.6 Die Treugeber können mit einer Frist von 3 (drei) Monaten<br />

jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres<br />

ihre treuhänderisch gehaltene Beteiligung nach Maßgabe<br />

der Regelungen des Treuhandvertrages jederzeit ordentlich<br />

kündigen und so in die Stellung als unmittelbar an der Gesellschaft<br />

beteiligter Kommanditist wechseln. Die in das<br />

Handelsregister einzutragende Hafteinlage des Treugebers,<br />

der in die Stellung als unmittelbar an der Gesellschaft beteiligter<br />

Anleger überwechselt, errechnet sich gemäß Ziffer<br />

6.4. Sollte die entsprechende Kündigung des Treuhandvertrages<br />

durch den Treugeber bereits vor vollständiger Einzahlung<br />

der Zeichnungssumme nebst Agio erklärt werden, gelten<br />

die Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages zu den<br />

Pflichten der Treugeber (insb. die Einzahlungspflichten für<br />

den zweiten Teilbetrag der Zeichnungssumme) und zu den<br />

Rechtsfolgen bei Verstoß gegen diese Pflichten für den jeweiligen<br />

in die Stellung eines (Direkt)Kommanditisten<br />

wechselnden Treugeber entsprechend.<br />

6.7 Sämtliche künftigen Kommanditisten sowie alle nach der<br />

unter vorstehender Ziffer 6.6 beschriebenen Maßgabe von<br />

der Treugeber- in die Kommanditistenstellung wechselnden<br />

Treugeber sind verpflichtet, die Komplementärin unverzüglich<br />

zu bevollmächtigen, in ihrem Namen sämtliche erforderlichen<br />

Anmeldungen der Gesellschaft zum Handelsregister<br />

vorzunehmen. Die Komplementärin stellt den Kommanditisten<br />

sowie allen nach der unter vorstehender Ziffer 6.6<br />

beschriebenen Maßgabe in die Kommanditistenstellung<br />

wechselnden Treugeber hierzu ein Muster einer Handelsregistervollmacht<br />

zur Verfügung. Die entsprechende Vollmacht<br />

ist der Komplementärin auf Kosten des jeweiligen<br />

künftigen Kommanditisten in notariell beglaubigter Form auf<br />

Aufforderung unverzüglich zu übergeben. Diese Vollmacht<br />

muss unwiderruflich sein, über den Tod hinaus lauten und<br />

die Bevollmächtigte insbesondere zu folgenden Erklärungen<br />

für den Vollmachtgeber gegenüber dem Handelsregister berechtigen:<br />

- Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten, auch des<br />

Vollmachtgebers,<br />

- Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern,<br />

- Änderung der Beteiligungsverhältnisse und des Kapitals<br />

der Gesellschaft oder von Kommanditisten,<br />

- Änderungen von Firma, Sitz und Gegenstand der Gesellschaft<br />

und<br />

- allen sonst erforderlichen Anmeldungen der Gesellschaft<br />

zum Handelsregister.<br />

6.8 Die Anteile an der Gesellschaft dürfen weder direkt noch indirekt<br />

Staatsangehörigen der USA, Kanadas, Japans oder<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

153<br />

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K<br />

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G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

Australiens, Inhabern einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung<br />

der USA (“Green Card“), Kanadas, Japans<br />

oder Australiens, Gebietsansässigen mit Wohnsitz in den<br />

USA, in Kanada, Japan oder Australien oder Personen, die<br />

die Beteiligung für eine Vermögensmasse mit Sitz in den<br />

USA, in Kanada¸ Japan oder Australien eingehen wollen,<br />

noch innerhalb des Territoriums eines der vorgenannten<br />

Länder angeboten werden. Beitrittserklärungen dieser Personen<br />

können daher nicht angenommen werden.<br />

§ 7 Zahlungspflicht/Folgen bei Zahlungsrückstand/<br />

Aufrechnungsbeschränkungen<br />

7.1. Jeder Treugeber verpflichtet sich gegenüber der Gesellschaft<br />

und dem Treuhandkommanditisten, seine Zeichnungssumme<br />

nebst Agio in Höhe von 5% der Zeichnungssumme als<br />

Barleistung auf das in der Beitrittserklärung angegebene Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />

zu zahlen. Die Zeichnungssumme<br />

und das Agio sind in zwei Teilbeträgen wie folgt zur<br />

Zahlung fällig:<br />

a. Der erste Teilbetrag in Höhe von 30% der Zeichnungssumme<br />

sowie das gesamte Agio ist bei Anlegern, die bis<br />

einschließlich zum 17.10.2008 ihr Beteiligungsangebot<br />

abgeben, am 13.11.2008 zu zahlen. Bei Anlegern, die<br />

ihr Beteiligungsangebot in der Zeit vom 18.10.2008 bis<br />

zum 31.12.2008 abgeben, ist der erste Teilbetrag samt<br />

vollem Agio am 29.01.2009 zur Zahlung fällig. Für den<br />

Fall einer Verlängerung der Platzierungsfrist über den<br />

31.12.2008 hinaus, sind die ihr Beteiligungsangebot in<br />

2009 abgebenden Anleger verpflichtet, den ersten Teilbetrag<br />

samt vollem Agio innerhalb von 21 Tagen nach<br />

Abgabe ihres Beteiligungsangebotes, frühestens jedoch<br />

3 Bankarbeitstage nach Erhalt der Mitteilung über die<br />

Annahme des Beteiligungsangebotes gemäß § 6.1 zu<br />

leisten.<br />

b. Der zweite Teilbetrag in Höhe von 70% der Zeichnungssumme<br />

ist am 15.10.2009 zur Zahlung fällig. Für<br />

den Fall einer Verlängerung der Platzierungsfrist über<br />

den 31.12.2008 hinaus, sind die ihr Beteiligungsangebot<br />

in 2009 abgebenden Anleger verpflichtet, den<br />

zweiten Teilbetrag innerhalb von 21 Tagen nach Abgabe<br />

ihres Beteiligungsangebotes, frühestens jedoch 3 Bankarbeitstage<br />

nach Erhalt der Mitteilung über die Annahme<br />

des Beteiligungsangebotes gemäß § 6.1, nicht aber<br />

vor dem 15.10.2009 zu leisten.<br />

7.2. Zahlungen der Treugeber erfolgen zunächst auf das Agio, im<br />

Übrigen auf die Haftsumme und dann auf den geschuldeten<br />

Restbetrag der Pflichteinlage entsprechend der Beitrittserklärung.<br />

Der Treuhandkommanditist ist nicht verpflichtet,<br />

Zahlungsrückstände der Treugeber aus eigenen Mitteln abzudecken.<br />

Unberührt davon bleibt die Haftung des Treuhandkommanditisten<br />

in der jeweiligen Höhe der Haftsumme<br />

gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft, von der die<br />

Treugeber den Treuhandkommanditisten im Innenverhältnis<br />

freistellen.<br />

154<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin hat die auf dem<br />

Eigenkapitaleinzahlungskonto eingehenden Zahlungen der<br />

Treugeber, soweit sie der Gesellschaft (und nicht der <strong>DCM</strong><br />

GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG) gebühren, den entsprechenden<br />

Kapitalkonten I zuzuordnen und die rückständigen<br />

Kapitaleinzahlungen der Treugeber anzumahnen. Der Treuhandkommanditist<br />

ist im Rahmen des Treuhandvertrages<br />

nicht verpflichtet, bei Zahlungsrückständen eines Treugebers<br />

diesen zu mahnen.<br />

7.3. Leistet ein Treugeber seine Einzahlung nicht bei Fälligkeit,<br />

so ist die Gesellschaft berechtigt, Zinsen ab Fälligkeit in<br />

Höhe von 1% (des ausstehenden Betrages) pro Monat in<br />

Rechnung zu stellen und deren Zahlung auf das Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />

zu verlangen. Die Zinspflicht tritt ein,<br />

ohne dass es einer Mahnung bedarf.<br />

7.4. Erbringt ein Treugeber die Zeichnungssumme (bzw. deren<br />

ersten und/oder zweiten Teilbetrag) zuzüglich Agio nicht<br />

oder nicht in voller Höhe fristgerecht, ist der Treuhandkommanditist<br />

im Rahmen des Treuhandvertrages berechtigt, vom<br />

Treuhandvertrag zurückzutreten und seinen Kapitalanteil an<br />

der Gesellschaft und der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />

3 KG entsprechend anteilig herabzusetzen. Die Komplementärin<br />

und/oder die geschäftsführende Kommanditistin<br />

können bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen<br />

von dem Treuhandkommanditisten verlangen, dass dieser<br />

seine entsprechenden Rechte nach dem Treuhandvertrag<br />

ausübt.<br />

Erbringt ein Anleger, der in die Stellung eines (Direkt)Kommanditist<br />

gewechselt ist die Zeichnungssumme zuzüglich<br />

Agio nicht oder nicht in voller Höhe fristgerecht,<br />

sind die Komplementärin und/oder die geschäftsführende<br />

Kommanditistin berechtigt, dessen Kapitalanteil entsprechend<br />

anteilig herabzusetzen oder ihn aus der Gesellschaft<br />

auszuschließen. Ein Ausschluss ist nur zulässig, soweit er<br />

zugleich auch bezüglich der parallel gezeichneten Beteiligung<br />

an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG erfolgt.<br />

7.5. Die im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Treugebers<br />

gemäß vorstehender Ziffer 7.4. der Gesellschaft entstandenen<br />

Kosten, insbesondere für erneuten Vertrieb und<br />

Veräußerung, hat der Treugeber zu tragen und der Gesellschaft<br />

nach Anforderung zu erstatten.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, für die vorstehenden<br />

Kosten eine Schadenspauschale in Höhe von 10% der<br />

Zeichnungssumme nebst vollem Agio gegenüber dem Treugeber<br />

geltend zu machen, soweit nicht der Treugeber einen<br />

geringeren Schaden nachweist. Die Gesellschaft oder der<br />

Treuhandkommanditist sind insoweit zur Aufrechnung mit<br />

Zahlungsansprüchen des Treugebers berechtigt. Auch bei<br />

der Geltendmachung der Schadenspauschale ist die Gesellschaft<br />

und/oder der Treuhandkommanditist berechtigt, einen<br />

weitergehenden Schaden geltend zu machen.<br />

7.6. Anstelle eines Ausschlusses aus der Gesellschaft ist die Gesellschaft<br />

bzw. der Treuhandkommanditist im Rahmen des<br />

Treuhandvertrages berechtigt, die Pflichteinlage des in Rückstand<br />

geratenen Treugebers auf den Betrag seiner bereits er-


A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

brachten Einlage, unter Abzug der herauszurechnenden<br />

Agio von 5% der herabgesetzten Pflichteinlage, herabzusetzen.<br />

In diesem Fall trägt der Treugeber eine anteilige Schadenspauschale<br />

von 10% aus der Differenz zwischen der ursprünglichen<br />

gezeichneten zu der herabgesetzten Pflichteinlage<br />

nebst der vollen Differenz zwischen dem ursprünglichen<br />

zu dem herabgesetzten Agio für die der Gesellschaft<br />

entstandenen Kosten, insbesondere für erneuten Vertrieb<br />

und Veräußerung, soweit nicht der Treugeber einen geringeren<br />

Schaden nachweist. Im Übrigen gilt Ziff. 7.5 entsprechend.<br />

Die Schadenspauschale ist von künftigen Auszahlungen<br />

des Treugebers bzw. von dessen Anteil am Liquidationserlös<br />

der Gesellschaft einzubehalten.<br />

Im Falle einer Herabsetzung der Pflichteinlagen oder<br />

eines Ausschlusses eines Gesellschafters/Treugebers ist die<br />

Gesellschaft berechtigt, in Höhe der ausstehenden Pflichteinlagen<br />

neue Gesellschafter/Treugeber aufzunehmen oder<br />

an einer entsprechenden Erhöhung von bestehenden Beteiligungen<br />

hierzu bereiter Anleger mitzuwirken und alle notwendigen<br />

Maßnahmen/Erklärungen in diesem Zusammenhang<br />

vorzunehmen/abzugeben.<br />

7.7. Verzugsschäden der Gesellschaft gemäß vorstehender Ziff.<br />

7.3 bis 7.6 sowie sonstige Verzugsschäden sind von Treugebern<br />

gesondert zu den bestehenden Zahlungspflichten für<br />

die Pflichteinlage der Gesellschaft gegenüber zu erbringen.<br />

Eine Belastung des Kapitalkontos I lässt die vorbenannten<br />

Zahlungsverbindlichkeiten unberührt.<br />

7.8 Kommanditisten/Treugeber können Aufrechnungen nur<br />

wirksam gegenüber der Gesellschaft erklären, wenn ihre<br />

Ansprüche gegenüber der Gesellschaft unbestritten oder<br />

rechtskräftig festgestellt sind.<br />

§ 8 Kontrollrechte der Gesellschafter/Rechtsstellung der<br />

Treugeber<br />

8.1. Die Gesellschafter/Treugeber haben das gesetzliche Widerspruchsrecht<br />

gegen Maßnahmen der Geschäftsführung nach<br />

§ 164 HGB sowie die gesetzlichen Informations- und Kontrollrechte<br />

nach § 166 HGB.<br />

Die Kommanditisten/Treugeber haben darüber hinaus<br />

das Recht, die Handelsbücher und Papiere der Gesellschaft<br />

durch einen Angehörigen der rechtsberatenden, steuerberatenden<br />

oder wirtschaftsprüfenden Berufe oder einer entsprechenden<br />

Gesellschaft auf eigene Kosten einsehen zu lassen.<br />

8.2. Die Gesellschafter behandeln im Innenverhältnis untereinander<br />

die Treugeber, deren Beteiligung vom Treuhandkommanditisten<br />

treuhänderisch gehalten wird, wie unmittelbar<br />

beteiligte Gesellschafter mit allen Rechten und Pflichten.<br />

Dies gilt insbesondere für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />

am Gewinn und Verlust, an einem etwaigen<br />

Auseinandersetzungsguthaben, dem Liquidationserlös<br />

sowie bezüglich der Ausübung der Stimmrechte. Die Rechte<br />

nach § 164 HGB (Widerspruchsrecht gegen Maßnahmen<br />

der Geschäftsführung) sowie nach § 166 HGB (Kontrollrecht)<br />

stehen den Treugebern vollinhaltlich zu. Die Treugeber<br />

haben volles Stimmrecht in der Gesellschafter-/Treuge-<br />

berversammlung. Treugeber sind berechtigt, in gleicher Weise<br />

wie Kommanditisten an den Gesellschafter-/Treugeberversammlungen<br />

persönlich teilzunehmen oder die Teilnahme<br />

einem bevollmächtigten Dritten zu übertragen.<br />

Treugeber können somit das auf ihre Beteiligung entfallende<br />

Stimmrecht sowie die einem Kommanditisten nach<br />

dem Gesetz und dem Gesellschaftsvertrag zustehenden<br />

Kontroll- und sonstigen Rechte unmittelbar selbst ausüben.<br />

§ 9 Gesellschaftswährung/Umrechnungskurs/<br />

Geschäftskonten<br />

9.1. Die Gesellschaftswährung ist USD. Das Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />

wird deshalb in USD geführt; auch erfolgen die<br />

Auszahlungen an die Gesellschafter/Treugeber in USD. Kosten,<br />

die dadurch entstehen, dass dem Gesellschafter/Treugeber<br />

auf seinen Wunsch hin Zahlungen an ihn in EUR geleistet<br />

werden, trägt der jeweilige Gesellschafter/Treugeber.<br />

Für die Umrechnung ist dabei der von der Gesellschaft im<br />

Rahmen des Währungstausches bei der Bank erzielte Umrechnungskurs<br />

maßgeblich.<br />

9.2. Soweit irgend möglich, soll der Zahlungsverkehr der Gesellschaft<br />

ausschließlich über Bank- und Postgirokonten abgewickelt<br />

werden. Dies gilt auch für sämtliche Zahlungen an<br />

die Gesellschaft, auch von dritter Seite. Sollte ein sonstiger<br />

Zahlungsverkehr unumgänglich sein, sind diese Zahlungen<br />

unverzüglich einem Bank- oder Postgirokonto der Gesellschaft<br />

gutzuschreiben.<br />

§ 10 Investitionsplan<br />

10.1. Die Gesellschaft beabsichtigt, das einzuwerbende Gesellschaftskapital<br />

gemäß dem nachfolgenden Investitionsplan<br />

zu verwenden:<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

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156<br />

Mittelverwendung und Mittelherkunft (Prognose)<br />

Mittelverwendung <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 KG Eigenkapital<br />

in USD in %<br />

1 Flugzeugkaufpreis 166.000.000<br />

2 Nebenkosten des Erwerbs 267.768<br />

Erwerbskosten 166.267.768 183,88%<br />

3 Prospekt- und Marketingvergütung 1.085.448 1,20%<br />

4 Vergütung für die Platzierungsgarantie 904.540 1,00%<br />

5 Vergütung für die Fremdkapitalvermittlung 1.655.010 1,83%<br />

6 Konzeptionsvergütung 2.125.669 2,35%<br />

7 Fondsgeschäftsführungskosten und Haftungsvergütungen 162.817 0,18%<br />

8 Fondsverwaltungskosten 180.908 0,20%<br />

9 Vergütungen an Anbieterseite gesamt 6.114.392 6,76%<br />

10 Eigenkapitalvermittlungsvergütung 9.045.400 10,00%<br />

11 Vermittlungsvergütung für die Kaufverträge 1.659.980 1,84%<br />

12 Rechtsberatungskosten 298.200 0,33%<br />

13 Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs 20.000 0,02%<br />

14 Vergütung für die Fremdkapitalarrangierung 735.560 0,81%<br />

15 Kosten der Flugzeugverwaltung (Initialvergütung) 20.000 0,02%<br />

16 Nebenkosten der Vermögensanlage gesamt 11.779.140 13,02%<br />

17 Liquiditätsreserve 2.761.900 2,99%<br />

Investitionsvolumen inklusive Agio 186.923.200 206,65%<br />

18 nachrichtlich: fondsabhängige Kosten (Zeilen: 9+16) 17.893.532<br />

Mittelherkunft in USD in %<br />

19 Eigenkapital<br />

Beteiligungskapital nominal 90.454.000 100,00%<br />

Agio 4.522.700 5,00%<br />

Gründungskapital 1.500 0,00%<br />

Summe Eigenkapital 94.978.200 105,00%<br />

20 Fremdkapital<br />

Langfristige Bankdarlehen 91.945.000 101,65%<br />

Finanzierungsvolumen inklusive Agio 186.923.200 206,65%<br />

10.2. Sämtliche in der Übersicht der Mittelverwendung unter 2.1.<br />

aufgeführte Vergütungen bestimmen sich nach den zugrunde<br />

liegenden vertraglichen Vereinbarungen in Abhängigkeit<br />

von dem zum Abschluss der Platzierungsphase gezeichneten<br />

Kommanditkapital der Gesellschaft. Änderungen der<br />

Höhe des Kommanditkapitals nach Abschluss der Platzierungsphase,<br />

beispielsweise durch Ausscheiden von Gesellschaftern/Treugebern,<br />

bleiben unbeachtet. Die vereinbarten<br />

Vergütungen entstehen auch für den Fall, dass die Gesell-<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

schaft Verluste erwirtschaftet. Die abzuschließenden Verträge<br />

sind in ihrem rechtlichen Bestand voneinander unabhängig<br />

und bilden weder eine rechtliche noch eine wirtschaftliche<br />

Einheit.<br />

Obgleich die als Empfänger der Vergütungen unter<br />

§ 10.1 angegebenen Vertragspartner zum Teil mit Gesellschaftern<br />

kapitalmäßig und personell verflochten sind bzw.<br />

es sich um Gesellschafter handelt, ist die Erfüllung der vorgesehenen<br />

Leistungsverpflichtungen nicht Gegenstand ge-


A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

sellschaftsvertraglich bestehender Verpflichtungen. Entsprechende<br />

Leistungen werden nicht als unentgeltliche Verpflichtungen<br />

der Gesellschafter an die Gesellschaft behandelt.<br />

§ 11 Geschäftsführung und Vertretung/Vergütungen der<br />

Komplementärin, der geschäftsführenden Kommanditisten<br />

und des Treuhandkommanditisten<br />

11.1. Die Komplementärin ist berechtigt, die Gesellschaft nach<br />

außen gemäß den §§ 161 Abs. 1, 125 Abs. 1 HGB zu vertreten<br />

(Vertretungsbefugnis). Sie ist von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit und berechtigt, Dritten Untervollmacht<br />

zum rechtsgeschäftlichen Handeln für die Gesellschaft<br />

zu erteilen. Auch Unterbevollmächtigte können von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Die<br />

Komplementärin ist zur Geschäftsführung berechtigt und<br />

verpflichtet.<br />

11.2. Geschäftsführende Kommanditisten sind Herr Johann Deinböck<br />

und die <strong>DCM</strong> Service GmbH. Die <strong>DCM</strong> Service<br />

GmbH ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet,<br />

soweit dieser Gesellschaftsvertrag keine anderen Regelungen<br />

trifft. Herr Johann Deinböck ist zur Geschäftsführung<br />

berechtigt, aber nicht verpflichtet.<br />

Die Geschäftsführung erstreckt sich auf die Vornahme<br />

aller Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die zum üblichen<br />

Betrieb der Gesellschaft gehören.<br />

Hierzu gehört insbesondere auch<br />

- die Vornahme aller Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen,<br />

die zur Durchführung des Investitionsplanes<br />

(§ 10) notwendig und/oder zweckmäßig sind einschließlich<br />

des Abschlusses von Darlehensverträgen zur<br />

Fremdfinanzierung der Investitions- und sonstigen Kosten<br />

der Gesellschaft sowie zur Zwischenfinanzierung<br />

von Umsatzsteuerbeträgen und ausstehenden Kapitaleinlagen,<br />

- nach Vorliegen eines entsprechenden Beschlusses der<br />

Gesellschafter-/Treugeberversammlung (vgl. § 13.8):<br />

Abschluss von Darlehensverträgen für die Zeit nach<br />

Auslaufen der bestehenden Finanzierungen einschließlich<br />

des Abschlusses sämtlicher Verträge (insbesondere<br />

der Sicherheitenverträge) sowie der Abgabe aller notwendigen<br />

und/oder zweckmäßigen Erklärungen und<br />

die Vornahme aller erforderlichen und/oder zweckmäßigen<br />

Maßnahmen in diesem Zusammenhang;<br />

und<br />

- nach Vorliegen eines entsprechenden Beschlusses der<br />

Gesellschafter-/Treugeberversammlung (vgl. § 13.6<br />

bzw. § 13.7): Abschluss aller notwendigen und/oder<br />

zweckmäßigen Verträge sowie Abgabe aller erforderlichen<br />

und/oder zweckmäßigen Erklärungen und Vornahme<br />

aller notwendigen und/oder zweckmäßigen Maßnahmen<br />

zur Umsetzung des entsprechenden Beschlusses<br />

zur Vermietung des Flugzeugs für die Zeit nach Beendigung<br />

des bereits abgeschlossenen Mietvertrages<br />

bzw. zu seiner Veräußerung.<br />

Soweit eine Beschlusszuständigkeit der Gesellschafter-/<br />

Treugeberversammlung nach § 13 dieses Vertrages besteht,<br />

ist der geschäftsführende Kommanditist nur handlungsberechtigt,<br />

wenn ein entsprechender Beschluss vorliegt oder<br />

Gefahr im Verzuge ist und der Treuhandkommanditist vorab<br />

über die beabsichtigte Handlung in Kenntnis gesetzt worden<br />

ist.<br />

11.3. Die Komplementärin erteilt hiermit den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten jeweils Einzelvollmacht zum rechtsgeschäftlichen<br />

Handeln im Umfang ihrer Geschäftsführungsbefugnisse<br />

für die Gesellschaft und befreit diese von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB. Diese Vollmacht umfasst<br />

auch die Berechtigung, Dritten Untervollmacht zum rechtsgeschäftlichen<br />

Handeln für die Gesellschaft zu erteilen sowie<br />

Dritte von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien.<br />

Mitwirkungs- und Zustimmungsrechte der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

sind zu beachten.<br />

11.4. Der geschäftsführende Kommanditist hat die Geschäfte mit<br />

der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen. Er ist<br />

berechtigt, mit Dritten Vertragsverhältnisse zu begründen, in<br />

denen nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten ist.<br />

11.5. Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, dritten<br />

Personen oder Gesellschaften teilweise Aufgaben der Geschäftsführung<br />

zu übertragen. Jedoch werden hierdurch keine<br />

weitergehenden Vergütungsansprüche begründet.<br />

11.6. Die Komplementärin stellt Kommanditisten/Treugeber von<br />

solchen Haftungsansprüchen frei, die Gesellschaftsgläubiger<br />

aus den §§ 173, 176 Abs. 2 HGB geltend machen gegenüber<br />

diesen Kommanditisten bzw. gegenüber dem Treuhänder<br />

und die der Treuhänder seinerseits zum Gegenstand eines<br />

Freistellungsverlangens gegenüber den Treugebern<br />

macht. Der Freistellungsanspruch verjährt nicht vor Verjährung<br />

des gegen den Kommanditisten/Treugeber gerichteten<br />

Anspruchs.<br />

11.7. Die Komplementärin erhält für die Übernahme der Geschäftsführungstätigkeit<br />

in der Platzierungsphase eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 0.02% des zum Ende der<br />

Platzierungsphase gezeichneten Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die <strong>DCM</strong><br />

Service GmbH und Herr Johann Deinböck erhalten für die<br />

Übernahme der Geschäftsführungstätigkeit in der Platzierungsphase<br />

eine einmalige Vergütung in Höhe von in Höhe<br />

von 0,1% (<strong>DCM</strong> Service GmbH) bzw. 0,05% (Herr Johann<br />

Deinböck) des zum Ende der Platzierungsphase gezeichneten<br />

Kommanditkapitals der Gesellschaft zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Entsprechend dem jeweils erreichten<br />

Platzierungsstand können die <strong>DCM</strong> Service GmbH und Herr<br />

Johann Deinböck jeweils unter Berücksichtigung der aufgrund<br />

von Einzahlungen der Anleger bestehenden Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft angemessene Abschlagszahlungen<br />

auf die einmalige Vergütung verlangen. Ab dem<br />

01.01.2009 erhält die Komplementärin eine laufende jährliche<br />

Geschäftsführungsvergütung in Höhe von je USD<br />

50.000,- zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die laufende<br />

Vergütung wird anteilig zu Beginn eines Kalenderquartals<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

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für das laufende Jahr zur Zahlung fällig. Die Vergütungsansprüche<br />

entstehen auch in Verlustjahren der Gesellschaft;<br />

die Geschäftsführungsvergütung wird als Aufwand behandelt.<br />

Die Komplementärin erhält für die Übernahme des unbeschränkten<br />

Haftungsrisikos in der Platzierungsphase eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von 0,01% des zum Ende der<br />

Platzierungsphase gezeichneten Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />

und ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche<br />

Vergütung in Höhe von USD 5.000,-, jeweils einschließlich<br />

ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer: Die laufende<br />

Vergütung wird anteilig zu Beginn eines Kalenderhalbjahrs<br />

für das laufende Jahr, erstmals zum 01.01.2009, zur Zahlung<br />

fällig. Die Vergütungsansprüche entstehen auch in Verlustjahren<br />

der Gesellschaft.<br />

Die laufende Vergütung der Komplementärin erhöht<br />

sich kalenderjährlich um 2,0% p.a., erstmals für das Jahr<br />

2011.<br />

11.8. Der Treuhandkommanditist erhält für die Übernahme der<br />

Treuhandschaft und die damit verbundenen Tätigkeiten,<br />

einschließlich Tätigkeiten aufgrund etwaiger ausdrücklicher<br />

Weisungen oder Aufträge von Treugebern zur Wahrnehmung<br />

ihrer Gesellschafterrechte gegenüber der Gesellschaft,<br />

ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche Vergütung in<br />

Höhe von USD 25.000,- einschließlich ggf. anfallender gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die laufende Vergütung verringert<br />

sich jeweils um 10%, wenn sich seine für Treugeber gehaltene<br />

Beteiligung um mindestens jeweils 10% gegenüber dem<br />

Stand der Vollplatzierung verringert. Die laufende Vergütung<br />

wird anteilig zu Beginn eines Kalenderhalbjahrs, erstmals<br />

zum 01.01.2009, für das laufende Jahr zur Zahlung fällig.<br />

Die Vergütung entsteht auch in Verlustjahren der Gesellschaft.<br />

Die laufende Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

erhöht sich kalenderjährlich um 2,0% p.a., erstmals für das<br />

Jahr 2011.<br />

§ 12 Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

12.1. Eine ordentliche Gesellschafter-/Treugeberversammlung findet<br />

jedes Jahr in München spätestens zum 01.11. – erstmals<br />

im Jahr 2009 statt. Diese Versammlung soll gemeinsam mit<br />

der ordentlichen Gesellschafter-/Treugeberversammlung der<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG erfolgen.<br />

12.2. Außerordentliche Gesellschafter-/Treugeberversammlungen<br />

finden auf Antrag des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

des Treuhandkommanditisten, von Gesellschaftern oder von<br />

Treugebern, die mindestens 5% des Kommanditkapitals vertreten,<br />

statt. Bei einem derartigen Antrag muss ein wichtiger<br />

Grund vorliegen und der Antrag muss die Tagesordnung mit<br />

Tagungsort und Tagungszeit enthalten; anderenfalls kann die<br />

Durchführung der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

abgelehnt werden.<br />

12.3. Eine Gesellschafter-/Treugeberversammlung ist schriftlich<br />

durch den geschäftsführenden Kommanditisten unter Bekanntgabe<br />

der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von<br />

158<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

mindestens zwei Wochen, gerechnet von der Absendung<br />

der Einladung an, einzuberufen. Zu laden sind alle Gesellschafter<br />

und Treugeber.<br />

12.4. Der geschäftsführende Kommanditist leitet die Gesellschafter-/Treugeberversammlung.<br />

Er kann sich hierzu eines Vertreters<br />

bedienen. Der geschäftsführende Kommanditist ist<br />

berechtigt, gesellschaftsfremde Dritte in der Gesellschafterversammlung<br />

zuzulassen bzw. einzuladen, wenn deren Anwesenheit<br />

von ihm als erforderlich oder zweckmäßig angesehen<br />

wird. Eine Verpflichtung zur Zulassung unbeteiligter<br />

Dritter besteht nicht und obliegt dem freien Ermessen des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

12.5. In der Gesellschafter-/Treugeberversammlung kann sich jeder<br />

Gesellschafter/Treugeber durch einen mit einer schriftlichen<br />

Vollmacht versehenen Dritten vertreten lassen.<br />

12.6. Einberufungen/Ladungen gelten als ordnungsgemäß durchgeführt,<br />

wenn diese den Gesellschaftern und Treugebern<br />

rechtzeitig an ihre zuletzt der Gesellschaft bekannt gegebene<br />

Adresse abgesandt wurden. Die Kenntnis des Treuhandkommanditisten<br />

hat sich die Gesellschaft als eigene Kenntnis<br />

zurechnen zu lassen.<br />

12.7. Die Vorbereitung der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

und ihre Durchführung obliegen dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten. Die Kosten der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

mit Ausnahme der persönlichen Kosten der<br />

Gesellschafter/Treugeber trägt die Gesellschaft.<br />

§ 13 Gegenstand der Beschlussfassung der<br />

Gesellschafter/Treugeber<br />

Die Gesellschafter-/Treugeberversammlung beschließt in Gesellschafterversammlungen<br />

(Präsenzveranstaltung) oder im Wege der<br />

schriftlichen Abstimmung und ist insbesondere zuständig für folgende<br />

Beschlussfassungen:<br />

13.1. Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

13.2. Entscheidung über die Entnahme von Liquiditätsüberschüssen<br />

auf Vorschlag des geschäftsführenden Kommanditisten;<br />

13.3. Entscheidung über die Durchführung einer Abschlussprüfung<br />

und ggf. Wahl eines Abschlussprüfers;<br />

13.4. Entlastung des geschäftsführenden Kommanditisten;<br />

13.5. Abberufung des Treuhandkommanditisten und Wahl eines<br />

neuen Treuhandkommanditisten;<br />

13.6. Entscheidung über die Vermietung des Flugzeugs für die Zeit<br />

nach Beendigung des bereits abgeschlossenen Mietvertrages;<br />

13.7. Entscheidung über die Veräußerung des Flugzeugs;<br />

13.8. Entscheidung über den Abschluss von Darlehensverträgen<br />

für die Zeit nach Auslaufen der bestehenden Finanzierungen;<br />

13.9. Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

13.10. Auflösung der Gesellschaft;<br />

13.11. Entscheidung über die Durchführung von Rechtsgeschäften<br />

und die Vornahme von Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen<br />

oder für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind;<br />

13.12. Alle anderen Angelegenheiten, die der geschäftsführende


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G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

Kommanditist den Gesellschaftern/Treugebern zur Entscheidung<br />

vorlegt.<br />

§ 14 Beschlussfassung<br />

14.1. Die Gesellschafter und Treugeber beschließen in den in diesem<br />

Vertrag und im Gesetz vorgesehenen Fällen. Beschlüsse<br />

können in der Gesellschafter-/Treugeberversammlung oder<br />

außerhalb im Wege der schriftlichen Abstimmung gefasst<br />

werden.<br />

14.2. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />

sämtliche Gesellschafter und Treugeber ordnungsgemäß geladen<br />

und ein geschäftsführender Kommanditist und der Treuhandkommanditist<br />

anwesend oder vertreten sind. Jeder Gesellschafter/Treugeber<br />

kann an der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

stimmberechtigt teilnehmen bzw. sich von einem<br />

Dritten mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.<br />

14.3. Alle Beschlüsse der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen,<br />

soweit nicht in diesem Vertrag oder durch Gesetz etwas<br />

anderes bestimmt ist. Stimmenthaltungen gelten als<br />

nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein<br />

Antrag als abgelehnt.<br />

14.4. Das Stimmrecht der Gesellschafter und Treugeber bemisst<br />

sich nach den tatsächlich von diesen der Gesellschaft bereits<br />

zur Verfügung gestellten Teilen der insgesamt geschuldeten<br />

Pflichteinlage. Die tatsächliche Stimmenzahl ergibt<br />

sich aus einer Stimme je vollem USD 1 der eingezahlten<br />

Pflichteinlage, die sich aus dem Kapitalkonto I der Gesellschafter<br />

bzw. dem Unterkonto der Treugeber zu Kapitalkonto<br />

I des Treuhandkommanditisten ergeben. Für die Ermittlung<br />

der Stimmenzahl ist jeweils der Stand der vorbenannten<br />

Kapitalkonten I mit Stichtag der Absendung der Einladung<br />

zu einer Gesellschafterversammlung bzw. der<br />

Absendung der schriftlichen Aufforderungen zur Abstimmung<br />

entscheidend. Jeder geschäftsführende Kommanditist<br />

hat bei Beschlussfassungen jeweils 10.000 Stimmen.<br />

14.5. Sowohl ein Bevollmächtigter, der mehrere Gesellschafter/Treugeber<br />

vertritt, als auch der Treuhandkommanditist<br />

kann bei der Beschlussfassung entsprechend unterschiedlich<br />

erteilter Weisungen voneinander abweichende Stimmabgaben<br />

vornehmen.<br />

14.6. Beschlüsse nach §§ 13.5, 13.7, 13.9 und 13.10 bedürfen einer<br />

Mehrheit von jeweils 75% der abgegebenen Stimmen.<br />

Soweit Beschlüsse einer Mehrheit von 75% der abgegebenen<br />

Stimmen bedürfen und sich 75% der Gesellschaftsanteile<br />

auf fünf oder weniger Gesellschafter/Treugeber – mit<br />

Ausnahme des Treuhandkommanditisten – vereinigen, tritt<br />

an die Stelle des Mehrheitserfordernisses von 75% ein<br />

Mehrheitserfordernis von 90%. Sind 90% oder mehr der<br />

Gesellschaftsanteile auf fünf oder weniger Gesellschafter/Treugeber<br />

– mit Ausnahme des Teuhandkommanditisten<br />

– vereinigt, sind die Beschlüsse einstimmig zu fassen.<br />

14.7. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafter-/Treugeberbeschlusses<br />

kann nur binnen einer Ausschlussfrist von einem<br />

Monat nach Versendung des Protokolls der Beschlussfassung<br />

durch eine gegen die Gesellschaft zu richtende Feststellungsklage<br />

geltend gemacht werden. Nach Fristablauf tritt<br />

Heilung eines etwaigen Mangels ein.<br />

14.8. Im Übrigen gelten die §§ 161 Absatz 2, 119 HGB.<br />

§ 15 Schriftliches Abstimmungsverfahren<br />

15.1. Anstelle der Ladung zu einer ordentlichen Gesellschafter-/<br />

Treugeberversammlung kann ein schriftliches Abstimmungsverfahren<br />

eingeleitet werden. Das Verfahren muss spätestens<br />

einen Monat vor dem Termin eingeleitet worden sein, in<br />

dem die ordentliche Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

spätestens stattzufinden hätte.<br />

Kann im Wege der schriftlichen Abstimmung kein ordnungsgemäßer<br />

Beschluss gefasst werden, da die Voraussetzungen<br />

nicht erfüllt sind, ist unverzüglich (ohne schuldhaftes<br />

Zögern) vom geschäftsführenden Kommanditisten zu einer<br />

ordentlichen Gesellschafter-/Treugeberversammlung zu<br />

laden.<br />

Die in § 14 dieses Vertrages zur Beschlussfassung getroffenen<br />

Vereinbarungen gelten sinngemäß, soweit nicht<br />

nachfolgend Abweichendes geregelt wird.<br />

15.2. Ein schriftliches Abstimmungsverfahren ist auch dann einzuleiten<br />

und durchzuführen, wenn der geschäftsführende<br />

Kommanditist oder der Treuhandkommanditist oder Gesellschafter/Treugeber,<br />

die insgesamt mehr als 5% der vorhandenen<br />

Stimmen innehaben, einen oder mehrere bestimmte<br />

Abstimmungsgegenstände benennen und diese mit einer<br />

Stellungnahme versehen haben, die einen wichtigen Grund<br />

für ein schriftliches Abstimmungsverfahren begründet. Ansonsten<br />

kann die Einleitung eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens<br />

vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />

abgelehnt werden.<br />

15.3. Der geschäftsführende Kommanditist hat den Gesellschaftern/Treugebern<br />

die Aufforderung zur Abstimmung unter<br />

konkreter Angabe der einzelnen Abstimmungsgegenstände<br />

mitzuteilen und diese so zu formulieren, dass mit „JA”,<br />

„NEIN” oder „ENTHALTUNG” abgestimmt werden kann.<br />

Die Gesellschafter-/Treugeberversammlung ist im schriftlichen<br />

Abstimmungsverfahren beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter<br />

und Treugeber zur schriftlichen Abstimmung<br />

aufgefordert wurden und mindestens 10% aller stimmberechtigten<br />

Teilnehmer an der Abstimmung teilnehmen. Dabei<br />

ist die Aufforderung zur schriftlichen Abstimmung ordnungsgemäß,<br />

wenn sie an die der Gesellschaft zuletzt angegebene<br />

Anschrift der Gesellschafter und Treugeber erfolgt.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, sollte<br />

das schriftliche Abstimmungsverfahren nicht ohnehin von<br />

ihm eingeleitet worden sein, zu den jeweiligen Beschlussgegenständen<br />

Stellung zu beziehen.<br />

Weiterhin ist eine Frist zu bestimmen, die jedoch drei<br />

Wochen nicht unterschreiten darf, in der die Stimmzettel<br />

der Gesellschafter/Treugeber der Gesellschaft zugegangen<br />

sein müssen. Schriftliche Stimmabgaben, die nach dieser<br />

Frist bei der Gesellschaft eingehen, nehmen an der Abstimmung<br />

nicht teil.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

159<br />

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Der geschäftsführende Kommanditist hat nach Ablauf<br />

der von ihm gesetzten Frist die Stimmen unverzüglich auszuzählen<br />

und den Gesellschaftern/Treugebern innerhalb angemessener<br />

Frist das Abstimmungsergebnis schriftlich mitzuteilen.<br />

15.4. Sollte der geschäftsführende Kommanditist trotz eines ordnungsgemäßen<br />

Verlangens des Treuhandkommanditisten<br />

und/oder von Gesellschaftern/Treugebern mit der Einleitung<br />

und der Durchführung des schriftlichen Abstimmungsverfahrens<br />

in Verzug geraten, sind die Vorbenannten berechtigt,<br />

über den Treuhandkommanditisten selbst das schriftliche<br />

Abstimmungsverfahren durchzuführen.<br />

In diesem Fall soll Folgendes gelten: Das Abstimmungsverfahren<br />

wird vom Treuhandkommanditisten durchgeführt.<br />

Die Stimmabgaben sind an die Adresse des Treuhandkommanditisten<br />

zu senden, der zur Auszählung der Stimmen<br />

und der Benachrichtigung über das Abstimmungsergebnis<br />

aller Gesellschafter/Treugeber verpflichtet ist. Die sonstigen<br />

Vereinbarungen zur Durchführung eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens<br />

gelten sinngemäß.<br />

15.5. Die Kosten des schriftlichen Abstimmungsverfahrens mit<br />

Ausnahme der persönlichen Kosten von Gesellschaftern/Treugebern<br />

trägt die Gesellschaft. Bei Einleitung über<br />

den Treuhandkommanditisten gilt dies nur, wenn sich der<br />

geschäftsführende Kommanditist tatsächlich in Verzug befunden<br />

hat.<br />

§ 16 Protokollierung der Gesellschafterbeschlüsse bzw. des<br />

schriftlichen Abstimmungsergebnisses und Erklärung von<br />

Einsprüchen<br />

16.1. Über die Beschlüsse der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll wird von<br />

dem Leiter der Gesellschafter-/Treugeberversammlung geführt<br />

und unterzeichnet und danach von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin den Gesellschaftern und Treugebern<br />

innerhalb von vier Wochen übersandt. Die Kosten trägt<br />

die Gesellschaft.<br />

16.2. Gegen das Protokoll bzw. die schriftliche Mitteilung des Ergebnisses<br />

eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens können<br />

innerhalb von zwei Wochen nach Absendung schriftliche<br />

Einsprüche dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

gegenüber erklärt werden, im Falle der Durchführung des<br />

schriftlichen Abstimmungsverfahrens durch den Treuhandkommanditisten<br />

gegenüber diesem. Die nächste Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

entscheidet über diese Einsprüche.<br />

§ 14.7 bleibt unberührt.<br />

§ 17 Jahresabschluss/Mitteilungsfrist für<br />

Sonderwerbungskosten<br />

17.1. Innerhalb von sechs Monaten, soweit gesetzlich erforderlich<br />

zu einem früheren Zeitpunkt, nach Abschluss eines jeden<br />

Geschäftsjahres sind vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />

– unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung sowie der gesetzlichen Vorschriften – der Jahresabschluss<br />

der Gesellschaft sowie die für die Zwecke der<br />

160<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Besteuerung maßgebliche Einnahmen-Überschussrechnung<br />

unter Einschaltung eines steuerlichen Beraters anzufertigen.<br />

17.2. Der Jahresabschluss, die Einnahmen-Überschussrechnung<br />

sowie der Geschäftsbericht sind den Gesellschaftern/Treugebern<br />

vom geschäftsführenden Kommanditisten in<br />

Kopie rechtzeitig vor der Gesellschafterversammlung oder<br />

mit der Aufforderung zur Stimmabgabe im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />

zuzusenden. Die Kosten trägt die Gesellschaft.<br />

17.3. Die Gesellschafter/Treugeber nehmen zustimmend zur<br />

Kenntnis, dass die vollständigen Belege für die Geltendmachung<br />

von Sonderwerbungskosten jeweils spätestens am<br />

31.03., der dem jeweils vorher abgeschlossenen Kalenderjahr<br />

(31.12.) folgt, bei der Gesellschaft eingegangen sein<br />

müssen. Den Gesellschaftern/Treugebern ist bekannt, dass<br />

von Seiten der Gesellschaft, des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

des Treuhandkommanditisten oder des steuerlichen<br />

Beraters keine gesonderte Aufforderung zur Wahrung<br />

dieser Frist (jeweils 31.03.) ergeht.<br />

Für Mitteilungen, die nach diesem Stichtag eingehen,<br />

kann wegen Mehraufwandes ein Entgelt von je EUR 100,zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet werden, das gesondert<br />

in Rechnung gestellt oder bei der nächsten Auszahlung<br />

einbehalten wird. Für eine Berücksichtigung der verspätet<br />

eingehenden Mitteilungen kann keine Gewähr übernommen<br />

werden.<br />

Die Gesellschafter/Treugeber kommen ferner überein,<br />

dass eine Übersendung von Kontoauszügen, Belegen oder<br />

sonstigen Unterlagen aus organisatorischen Gründen nur<br />

auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Gesellschafters/Treugebers<br />

mit dem Jahresabschluss sowie der Einnahmen-Überschussrechnung<br />

erfolgen kann. Alle für die Erstellung<br />

der Rechnungslegung erforderlichen Unterlagen werden<br />

bei der Gesellschaft aufbewahrt.<br />

§ 18 Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen/<br />

Auszahlungen<br />

18.1. Die Beteiligung der Gesellschafter/Treugeber am Vermögen<br />

der Gesellschaft bestimmt sich nach den jeweils geleisteten<br />

Pflichteinlagen im Verhältnis zu den insgesamt geleisteten<br />

Pflichteinlagen. Maßgebend ist der Stand des Kapitalkontos I<br />

der Gesellschafter/Treugeber zum 31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres.<br />

Die Komplementärin ist am Gesellschaftskapital<br />

nicht beteiligt.<br />

18.2. An den Ergebnissen (= Gewinn und Verlust) der Gesellschaft<br />

sind die Gesellschafter/Treugeber anteilig im Verhältnis ihrer<br />

jeweils geleisteten Pflichteinlagen zu den insgesamt geleisteten<br />

Pflichteinlagen beteiligt, sobald sie gemäß § 7.1 ihre<br />

Pflichteinlage nebst Agio vollständig erbracht haben. Maßgebend<br />

ist der Stand des Kapitalkontos I der Gesellschafter/<br />

Treugeber zum 31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres. Die<br />

Komplementärin ist am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

Die Ergebnisverteilung während der Platzierungsphase<br />

ist so vorzunehmen, dass alle Gesellschafter/Treugeber, un-


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G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

abhängig vom jeweiligen Zeitpunkt des Beitritts zur Gesellschaft,<br />

an den erzielten Ergebnissen der Gesellschaft gleichbehandelt<br />

teilnehmen (Gleichverteilungsabrede). Diese Vereinbarung<br />

gilt, soweit möglich, auch für die steuerliche Ergebnisverteilung.<br />

Zu diesem Zweck ist den Gesellschaftern/<br />

Treugebern das nach ihrem jeweiligen Beitritt von der Gesellschaft<br />

erzielte Ergebnis solange und in dem Umfang vorrangig<br />

zuzurechnen, bis alle Gesellschafter/Treugeber an<br />

dem während der Platzierungsphase insgesamt erzielten Ergebnis<br />

der Gesellschaft anteilig im Verhältnis ihrer jeweils<br />

geleisteten Pflichteinlagen zu den insgesamt geleisteten<br />

Pflichteinlagen beteiligt sind.<br />

18.3. Den Gesellschaftern/Treugebern werden Verlustanteile auch<br />

dann zugerechnet, wenn sie die Höhe ihrer gezeichneten<br />

Pflichteinlagen übersteigen.<br />

18.4. Liquide Mittel werden an die Gesellschafter/Treugeber nach<br />

folgender Maßgabe in dem Verhältnis, in dem die Gesellschafter/Treugeber<br />

am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt<br />

sind, ausgezahlt. Die Auszahlung liquider Mittel während<br />

der Platzierungsphase ist so vorzunehmen, dass alle Gesellschafter/Treugeber<br />

zeitanteilig ab dem Beginn des auf ihren<br />

Beitritt folgenden Monats an den Auszahlungen teilhaben.<br />

Die Komplementärin und/oder jeder der geschäftsführenden<br />

Kommanditisten ist berechtigt, unter Berücksichtigung<br />

der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />

und unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Genehmigung<br />

durch die Gesellschafterversammlung Vorab-Auszahlungen<br />

an die Gesellschafter/Treugeber vorzunehmen<br />

18.5. Über die endgültigen Auszahlungen von Liquiditätsüberschüssen,<br />

soweit sie nicht zur Erfüllung vertraglicher, gesetzlicher<br />

und sonstiger Verpflichtungen benötigt werden, entscheidet<br />

die Gesellschafterversammlung unter Berücksichtigung<br />

der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve zur<br />

Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Sie<br />

werden mit Beschluss der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

des jeweiligen Geschäftsjahres fällig.<br />

18.6. Erfolgte Auszahlungen reduzieren nicht die erbrachte Kapitaleinlage<br />

auf dem Kapitalkonto I.<br />

§ 19 Anteilsübertragung/sonstige Verfügung<br />

19.1. Jeder Kommanditist kann jederzeit durch gesonderten Vertrag<br />

seine selbst gehaltene Gesellschaftsbeteiligung mit Wirkung<br />

zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. eines Jahres übertragen<br />

oder in sonstiger Weise (bspw. durch Verpfändung oder<br />

Abtretung von Auszahlungsansprüchen) darüber verfügen,<br />

soweit dadurch nicht Kommanditanteile unter der Mindestzeichnungssumme<br />

gemäß § 6.5 dieses Vertrages entstehen<br />

und soweit die Verfügung nicht zugunsten von Personen im<br />

Sinne des § 6.3 oder § 6.8 erfolgt. Eine Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung ist nur zulässig, soweit dies auch zugleich<br />

bezüglich der parallel gezeichneten Beteiligung an der <strong>DCM</strong><br />

GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG erfolgt.<br />

19.2. Voraussetzung für die Übertragung der Kommanditbeteiligung<br />

ist die Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />

die nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ver-<br />

weigert werden darf. Sonstige Verfügungen bedürfen der Anzeige<br />

beim geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

Eine Übertragung der Gesellschaftsbeteiligung der<br />

Komplementärin bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />

19.3. Die Übertragung der selbst gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

ist bis zur Mindestzeichnungssumme nach § 6.5 dieses<br />

Vertrages nur im Ganzen, darüber hinaus in Teilbeträgen<br />

von USD 497,- möglich.<br />

19.4. Alle Kosten, die mit einer Übertragung/sonstigen Verfügung<br />

verbunden sind, trägt der Übertragende. Der Übertragende<br />

haftet auch nach seinem Ausscheiden neben dem Erwerber<br />

als Gesamtschuldner für etwaige Rückstände auf die gezeichnete<br />

Pflichteinlage sowie das daneben geschuldete<br />

Agio.<br />

§ 20 Kündigung<br />

20.1. Die ordentliche Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />

durch den Gesellschafter ist erstmals ab dem Jahr 2026 zum<br />

31.12. des jeweiligen Jahres binnen einer Frist von sechs<br />

Monaten möglich.<br />

Der Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis jederzeit<br />

aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund<br />

gilt insbesondere, wenn der Gesellschafter/Treugeber nachweislich<br />

unverschuldet und unvorhersehbar pflegebedürftig<br />

wird und nachweislich auf die Auszahlung eines etwaigen<br />

Auseinandersetzungsguthaben angewiesen ist oder ein vergleichbarer<br />

sonstiger Härtefall vorliegt.<br />

Eine Kündigung ist nur zulässig, soweit diese auch zugleich<br />

bezüglich der parallel gezeichneten Beteiligung an<br />

der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG erfolgt.<br />

Die Komplementärin und/oder der geschäftsführende<br />

Kommanditist sind berechtigt und bevollmächtigt, die Beteiligung<br />

eines Kommanditisten durch schriftliche einseitige Erklärung<br />

mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu<br />

kündigen. Hinsichtlich des Treuhandkommanditisten gilt<br />

dies mit der Maßgabe, dass von der Kündigung nur der jeweilige<br />

Teil seiner treuhänderisch gehaltenen Einlage betroffen<br />

ist, auf den das Vorliegen des wichtigen Kündigungsgrundes<br />

zurückzuführen ist. Ein zur außerordentlicher Kündigung<br />

berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />

a) ein Kommanditist/Treugeber oder einer oder mehrere<br />

Rechtsnachfolger seiner Beteiligung an der Gesellschaft<br />

Personen im Sinne des § 6.3 oder § 6.8 sind bzw. werden.<br />

b) ein rechtskräftiger Beschlusses vorliegt, durch den über<br />

das Vermögen eines Kommanditisten/Treugebers das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet oder die Eröffnung mangels<br />

Masse abgelehnt wird;<br />

c) der Gesellschaft ein Beschluss zugestellt wird, durch<br />

den dasjenige, was einem Kommanditisten/Treugeber<br />

bei der Auseinandersetzung zusteht, für einen Gläubiger<br />

gepfändet wurde, es sei denn, dass der Pfändungsbeschluss<br />

innerhalb von 3 Monaten seit Zustellung<br />

wieder beseitigt wird.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

161<br />

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A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

d) eine Kündigung oder ein Ausschluss des Kommanditisten/Treugebers<br />

bei der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />

3 KG erfolgt ist oder zeitgleich erfolgt oder Gründe<br />

hierfür vorliegen.<br />

Hinsichtlich der Treugeber gelten die vorstehenden Regelungen<br />

entsprechend mit der Maßgabe, dass ihnen gegenüber<br />

der Treuhandkommanditist bei Vorliegen eines wichtigen<br />

Grundes zur Kündigung berechtigt und – im Verhältnis zur<br />

Gesellschaft – verpflichtet ist.<br />

Soweit der Grund für eine Kündigung aus wichtigem<br />

Grund die durch den Treuhandkommanditisten treuhänderisch<br />

gehaltenen Gesellschaftsanteile nur in Teilen betrifft,<br />

kann eine Kündigung nicht ausgesprochen werden, wenn<br />

hierdurch auch die nicht betroffenen Teile berührt werden<br />

würden.<br />

Im Übrigen gilt für Kündigungen, dass sie nur schriftlich<br />

mittels eingeschriebenem Brief erklärt werden können.<br />

20.2. Die Kündigung hat nicht die Auflösung der Gesellschaft,<br />

sondern nur das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters<br />

zur Folge.<br />

20.3. Der Treuhandkommanditist hat das Recht, seine treuhänderisch<br />

gehaltene Gesellschaftsbeteiligung in dem Umfang der<br />

wirksam beendeten Treuhandverhältnisse herabsetzen. Erfolgt<br />

die ordentliche Kündigung des Treuhandvertrages fristgemäß,<br />

gilt auch die in angemessener Zeit erklärte Kündigung<br />

des Gesellschaftsvertrages durch den betreffenden Gesellschafter<br />

(vormaliger Treugeber des gekündigten Treuhandvertrages)<br />

vorbehaltlich der Regelung gemäß Ziff. 20.1,<br />

jedoch ohne die sechsmonatige Frist, als fristgemäß erfolgt.<br />

Der Treuhandkommanditist ist im Hinblick auf seine<br />

treuhänderische Beteiligung zur außerordentlichen Kündigung<br />

eines Teiles seiner Gesellschaftsbeteiligung berechtigt<br />

(Teilkündigung), wenn der Treugeber seinen Einzahlungsverpflichtungen<br />

auf die Kommanditeinlage nicht nachkommt.<br />

Gleiches gilt, wenn der Treugeber seinen Freistellungsverpflichtungen<br />

gegenüber dem Treuhänder nicht nachkommt<br />

bzw. der Treuhänder aus Gründen keine Freistellung im Innenverhältnis<br />

erlangen kann, die in der Person des Treugebers<br />

liegen.<br />

Darüber hinaus ist der Treuhandkommanditist auch zu<br />

einer außerordentlichen Teilkündigung für den Fall berechtigt,<br />

dass er den Treuhandvertrag mit dem Treugeber außerordentlich<br />

kündigt, und ein Ersatztreugeber nicht gefunden<br />

wird.<br />

§ 21 Ausscheiden von Gesellschaftern<br />

21.1. Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />

a) er das Gesellschaftsverhältnis gemäß § 20 dieses Vertrages<br />

kündigt, mit Wirksamwerden der Kündigung;<br />

b) ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grunde<br />

gekündigt wird, oder er seinen Einzahlungsverpflichtungen<br />

nicht nachkommt und gemäß § 7.4 dieses Vertrages<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird, mit<br />

Wirksamwerden der Kündigungserklärung bzw. der<br />

Ausschlusserklärung der Gesellschaft.<br />

162<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

21.2. Durch das Ausscheiden eines Kommanditisten wird die Gesellschaft<br />

nicht aufgelöst, sondern von den verbleibenden<br />

Gesellschaftern unter der bisherigen Firma fortgeführt.<br />

21.3. Scheidet die Komplementärin aus der Gesellschaft aus, wird<br />

die Gesellschaft nur dann mit den verbleibenden Gesellschaftern<br />

fortgesetzt, wenn in der Gesellschaft mindestens<br />

ein weiterer Komplementär vorhanden ist oder mit Ausscheiden<br />

der Komplementärin ein neuer Komplementär in<br />

die Gesellschaft aufgenommen wird. Andernfalls wird die<br />

Gesellschaft aufgelöst.<br />

21.4. Scheidet die Komplementärin durch Kündigung aus der Gesellschaft<br />

aus, wird ihre Kündigung erst zu dem Zeitpunkt<br />

wirksam, zu dem ein neuer Komplementär in die Gesellschaft<br />

eintritt.<br />

21.5. Bei Ausscheiden des Treuhandkommanditisten können die<br />

Treugeber einen neuen Treuhandkommanditisten wählen.<br />

Mit Annahme der Wahl durch den neuen Treuhandkommanditisten<br />

wird die Gesellschaft dann mit diesem fortgesetzt.<br />

Dabei gehen im Wege der Sonderrechtsnachfolge alle Rechte<br />

und Pflichten des ausgeschiedenen Treuhandkommanditisten<br />

unter Ausschluss der Auseinandersetzung auf den neuen<br />

Treuhandkommanditisten über.<br />

21.6. Eine Kündigung durch einen Pfändungsgläubiger (Privatgläubiger)<br />

eines Gesellschafters führt nicht zur Auflösung<br />

der Gesellschaft, diese wird von den übrigen Gesellschaftern<br />

fortgeführt.<br />

§ 22 Tod eines Kommanditisten/Treugebers<br />

22.1. Verstirbt ein Kommanditist/Treugeber, so geht die Beteiligung<br />

mit allen Rechten und Pflichten auf seinen Erben, soweit es<br />

sich dabei um seinen Alleinerben handelt, über und wird<br />

mit diesem fortgesetzt. Der Erbe hat sich in geeigneter Weise,<br />

in der Regel durch die Vorlage eines Erbscheins, gegenüber<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin zu legitimieren;<br />

im Übrigen findet Ziffer 22.3 Anwendung. Solange die<br />

Legitimation nicht erfolgt ist, ruhen die Rechte aus dem Gesellschaftsvertrag.<br />

22.2. Verstirbt ein Kommanditist/Treugeber und hinterlässt er<br />

mehrere Erben, wird die Gesellschaft nach Maßgabe der<br />

nachfolgenden Bestimmungen mit seinen Erben fortgesetzt:<br />

Hat ein Kommanditist/Treugeber für seinen Todesfall keine<br />

Nachfolgeregelung dergestalt getroffen, dass<br />

a) im Falle seines Todes eine Aufspaltung seiner Gesamtzeichnungssumme<br />

in Beträge unterhalb USD 15.000,nicht<br />

erfolgt und etwaige Teilbeträge durch 1.000 glatt<br />

teilbar sind und/oder dass<br />

b) keiner der zur Nachfolge in die Beteiligung an der Gesellschaft<br />

vorgesehenen Erben eine Person im Sinne des<br />

§ 6.3 oder § 6.8 ist,<br />

gilt Folgendes:<br />

Im Falle einer fehlenden Nachfolgeregelung gemäß vorstehend<br />

a) ist die Erbengemeinschaft verpflichtet, eine Auseinandersetzung<br />

herbeizuführen, bei der Gesamtzeichnungssummen<br />

entstehen, die mindestens USD 15.000,- betragen<br />

und durch 1.000 glatt teilbar sind. Bis dahin ruhen sämtli-


A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

che Gesellschafter-/Treugeberrechte, mit Ausnahme der Beteiligung<br />

an Gewinn und Verlust; Auszahlungen werden<br />

vom geschäftsführenden Kommanditisten jedoch unverzinslich<br />

einbehalten, bis die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft<br />

abgeschlossen ist und der/die eintretende(n)<br />

Erbe(n) sämtliche nach dem Dafürhalten des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten oder des Treuhandkommanditisten<br />

notwendigen Nachweise und Unterlagen überreicht<br />

hat/haben.<br />

Hat der Kommanditist/Treugeber für seinen Todesfall<br />

eine Nachfolgeregelung im Sinne von vorstehend b) nicht<br />

getroffen und ist einer oder sind mehrere seiner vorgesehenen<br />

Rechtsnachfolger seiner Beteiligung an der Gesellschaft<br />

Personen im Sinne des § 6.3 oder § 6.8, ist der geschäftsführende<br />

Kommanditist unwiderruflich bevollmächtigt, die<br />

Beteiligung des betreffenden Erben als Kommanditist/Treugeber<br />

durch schriftliche einseitige Erklärung mit sofortiger<br />

Wirkung zu kündigen. Die Bestimmungen des § 21 gelten<br />

in diesem Fall entsprechend.<br />

22.3. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Rechtsnachfolger hinsichtlich<br />

der Beteiligung des verstorbenen Kommanditisten/Treugebers,<br />

wer sich durch Vorlage eines geeigneten<br />

Erbnachweises (in der Regel Erbschein) legitimiert. Werden<br />

der Gesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis der<br />

Erbfolge, des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt,<br />

so ist die Gesellschaft berechtigt, auf Kosten dessen,<br />

der seine Berechtigung auf diese ausländischen Urkunden<br />

stützt, diese übersetzen zu lassen und/oder ein Rechtsgutachten<br />

im Hinblick auf die Rechtsfolgen der vorgelegten Urkunden<br />

einzuholen.<br />

22.4. Werden mehrere Erben eines Kommanditisten/Treugebers,<br />

die bislang noch nicht an der Gesellschaft beteiligt waren,<br />

Kommanditisten oder Treugeber, so können sie ihre Stimmrechte<br />

und sonstigen Gesellschafterrechte nur einheitlich<br />

durch einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten Vertreter<br />

ausüben, sofern es sich nicht um Beschlüsse über die<br />

Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages handelt.<br />

Mehrere Erben eines Kommanditisten/Treugebers sind<br />

verpflichtet, unverzüglich schriftlich einen gemeinsamen<br />

Vertreter gegenüber der Gesellschaft zu benennen.<br />

Gemeinsamer Vertreter kann nur ein Kommanditist<br />

oder Treugeber, ein Mitglied der Erbengemeinschaft, der Testamentsvollstrecker<br />

oder ein kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit<br />

verpflichtetes Mitglied der rechtsberatenden, steuerberatenden<br />

oder wirtschaftsprüfenden Berufe sein.<br />

Solange ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt ist, ruhen<br />

die Stimmrechte. Darüber hinaus ruhen die sonstigen<br />

Gesellschafterrechte der betroffenen Kommanditisten/Treugeber<br />

in den Angelegenheiten, in denen sie nur durch einen<br />

gemeinsamen Vertreter wahrgenommen werden können,<br />

mit Ausnahme der Beteiligung am Gewinn und Verlust. Der<br />

geschäftsführende Kommanditist und der Treuhandkommanditist<br />

sind berechtigt, Auszahlungen gegenüber dem/den Erben<br />

– auch im Falle einer Testamentsvollstreckung – solange<br />

unverzinslich einzubehalten, bis die Rechtsnachfolge des/<br />

der Erben in ausreichender Form nachgewiesen ist und<br />

sämtliche zur Erlangung der Handelsregistereintragung der<br />

Rechtsnachfolge erforderlichen Unterlagen bei der Gesellschaft<br />

vorliegen; ob der vorerwähnte Nachweis ausreichend<br />

ist und die Unterlagen zur Handelsregistereintragung in der<br />

erforderlichen Form vorliegen, bestimmt sich nach billigem<br />

Ermessen des Treuhandkommanditisten.<br />

22.5. Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen<br />

erfolgen in (ggf. entsprechender) Anwendung<br />

der Regelungen des § 19; abweichend davon kann der<br />

Übergang der Beteiligung mit Wirkung vom Zeitpunkt der<br />

Erfüllung der letztwilligen Verfügung erfolgen bzw. mit Wirkung<br />

zum Zeitpunkt des Erbfalls. Übernimmt nur ein Erbe<br />

aus einer Erbengemeinschaft vollständig die gesamte Beteiligung,<br />

so bedarf die Ermächtigung/Einverständniserklärung<br />

der anderen Erben grundsätzlich der notariellen Unterschriftsbeglaubigung.<br />

22.6. Die bei der Gesellschaft und dem Treuhandkommanditisten<br />

durch den Erbfall verursachten Kosten trägt der jeweils für<br />

den Erblasser eintretende Kommanditist/Treugeber.<br />

§ 23 Auseinandersetzungsguthaben<br />

23.1. Mit Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft<br />

hat dieser einen Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben.<br />

23.2. Das Auseinandersetzungsguthaben ermittelt sich wie folgt:<br />

(a) Das Auseinandersetzungsguthaben richtet sich im Fall<br />

der außerordentlichen Kündigung, deren Grund die<br />

Gesellschaft nicht zu vertreten hat, und des Ausschlusses<br />

aus der Gesellschaft nach dem Buchwert der Beteiligung<br />

des Anlegers ohne Berücksichtigung eines ideellen<br />

Geschäftswerts.<br />

(b) Das Auseinandersetzungsguthaben richtet sich in allen<br />

anderen Fällen, d.h. im Fall der ordentlichen Kündigung<br />

(erstmals möglich zum 31.12.2026) und im Fall<br />

einer außerordentlichen Kündigung, deren Grund die<br />

Gesellschaft zu vertreten hat, nach dem Verkehrswert<br />

der Beteiligung. Soweit innerhalb der letzten sechs Monate<br />

vor seinem Ausscheiden bereits ein externes der<br />

Gesellschaft vorliegendes Verkehrswertgutachten erstellt<br />

wurde, ist der Verkehrswert im Grundsatz unter<br />

Fortführung der dort ermittelten Werte zu bestimmen.<br />

Vom Verkehrswert sind – bei einem Ausscheiden ab<br />

dem 31.12.2026 – die voraussichtlichen anteiligen Kosten<br />

der Veräußerung des Flugzeugs und der Abwicklung<br />

der Gesellschaft abzuziehen. Die Gesellschaft teilt<br />

dem Anleger den Verkehrswert der Beteiligung unter Erläuterung<br />

der hierfür zugrunde gelegten Ansätze, Annahmen<br />

und Berechnungen nach seinem Ausscheiden<br />

mit. In Streitfällen über die Höhe des mitgeteilten Verkehrswertes<br />

ist auf Wunsch des ausscheidenden Anlegers<br />

von der Gesellschaft auf den Tag des vollkommenen<br />

oder teilweisen Ausscheidens ein Verkehrswertgutachten<br />

eines unabhängigen Sachverständigen einzuholen.<br />

Übersteigt der vom Sachverständigen festgestellte<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

163<br />

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A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

Verkehrswert den von der Gesellschaft mitgeteilten Verkehrswert<br />

um weniger als 15%, trägt der ausscheidende<br />

Anleger die Kosten des Gutachtens, ansonsten die Gesellschaft.<br />

Verlangen mehrere ausgeschiedene Anleger<br />

die Einholung eines Verkehrswertgutachtens zum gleichen<br />

Ausscheidenszeitpunkt, so sind die ausscheidenden<br />

Anleger auf diesen Umstand von der Gesellschaft<br />

hinzuweisen; die Gesellschaft ist verpflichtet, dann soweit<br />

möglich ein für die Ermittlung sämtlicher betroffener<br />

Beteiligungen dienliches Gutachten einzuholen; im<br />

Falle der Kostentragung durch die Anleger tragen diese<br />

die Kosten in Höhe des Verhältnisses ihrer zu bewertenden<br />

Beteiligungen.<br />

23.3. Das Auseinandersetzungsguthaben bleibt auch weiter maßgeblich,<br />

wenn später anlässlich einer steuerlichen Außenprüfung<br />

der Jahresabschluss geändert wird.<br />

23.4. Die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt<br />

nach sechs Monaten nach seiner verbindlichen Feststellung.<br />

Wird die wirtschaftliche und insbesondere die Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft durch die Zahlung von Auseinandersetzungsguthaben<br />

innerhalb der genannten Frist gefährdet,<br />

kann das Auseinandersetzungsguthaben in bis zu drei Jahresraten<br />

bezahlt werden und es kann die Zahlungsfrist in angemessener<br />

Weise verlängert werden.<br />

Führt die Zahlung des festgestellten Auseinandersetzungsguthabens<br />

in einem Geschäftsjahr dazu, dass die verbleibenden<br />

Gesellschafter nur einen geringeren Betrag als<br />

die jeweils beschlossene Auszahlung entnehmen könnten,<br />

ist die Gesellschaft berechtigt, die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

entsprechend anzupassen.<br />

Bei ratenweiser Zahlung ist das restliche Auseinandersetzungsguthaben<br />

in dem Umfang zu verzinsen, wie die Gesellschaft<br />

Auszahlungen an die verbleibenden Gesellschafter<br />

vornimmt.<br />

23.5. Ausscheidende Gesellschafter können keine Sicherstellung<br />

oder Verzinsung ihres Auseinandersetzungsguthabens verlangen,<br />

soweit nicht in Ziff. 23.4 etwas anderes bestimmt ist. Sie<br />

haben keinen Anspruch auf Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

oder auf Sicherheitsleistungen wegen künftiger<br />

Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger.<br />

23.6. Soweit dem ausscheidenden Kommanditisten die Einlage im<br />

Rahmen des Auseinandersetzungsguthabens zurückbezahlt<br />

wird, lebt seine Haftung wieder auf (§ 172 Abs. 4 HGB). In<br />

diesem Fall haftet er in Höhe der Haftsumme für die bis dahin<br />

begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn<br />

die Verbindlichkeiten vor Ablauf von fünf Jahren nach dem<br />

Ausscheiden fällig und Ansprüche daraus gegen ihn bzw.<br />

den Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treuhandkommanditist<br />

gerichtlich geltend gemacht werden (Nachhaftung).<br />

Bei öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten genügt der Erlass<br />

eines Verwaltungsakts. Entsprechendes gilt für die Haftung<br />

der Treugeber.<br />

§ 24 Abwicklung/Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />

24.1. Die Gesellschaft löst sich nach einem entsprechenden, wirk-<br />

164<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

samen Beschluss der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

auf. Im Fall der Auflösung der Gesellschaft ist die Gesellschaft<br />

zum Zwecke der Auseinandersetzung zwischen den<br />

Gesellschaftern/Treugebern durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin abzuwickeln. Die übrigen Regelungen dieses<br />

Vertrages, insbesondere § 11, gelten, soweit nicht der<br />

Zweck der Abwicklung entgegensteht, unverändert weiter.<br />

24.2. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält aus dem Veräußerungserlös<br />

für ihre Tätigkeit bei der Abwicklung der Gesellschaft<br />

und Verwertung des Gesellschaftsvermögens zusätzlich<br />

zu ihrer laufenden Vergütung den Ersatz ihrer Auslagen<br />

sowie eine angemessene Abwicklungsgebühr, mindestens<br />

jedoch einen Betrag in Höhe von USD 150.000,-,<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Ferner erhält die Komplementärin<br />

für ihre Leistungen im Zusammenhang mit der<br />

Veräußerung des Flugzeugs aus dem Veräußerungserlös eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von USD 200.000,- zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

24.3. Der aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens erzielte<br />

Erlös wird nach Begleichung der Verbindlichkeiten durch<br />

die geschäftsführende Kommanditistin an die Kommanditisten/Treugeber<br />

nach dem sich bei einer entsprechenden Anwendung<br />

von § 18.4 ergebenden Verhältnis ausbezahlt.<br />

Es gelten die Bestimmungen des § 23 dieses Vertrages<br />

sinngemäß mit der Maßgabe, dass die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

binnen sechs Monaten nach seiner<br />

verbindlichen Feststellung erfolgt. Wird die wirtschaftliche<br />

und insbesondere die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />

durch die Auszahlung von Auseinandersetzungsguthaben innerhalb<br />

der genannten Frist gefährdet, sind die Auseinandersetzungsguthaben<br />

im Laufe einer angemessenen Frist auszuzahlen.<br />

§ 25 Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />

25.1. Jeder Anleger ist berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />

Zusammenhang mit dem Gesellschaftsvertrag und dem damit<br />

begründeten Gesellschafterverhältnis die Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds e.V. anzurufen und gegen die Gesellschaft<br />

ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />

25.2. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden<br />

Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e.V.<br />

25.3. Geht eine Beteiligung an der Gesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

auf einen neuen Gesellschafter/Treugeber<br />

über, so gelten die Regelungen dieser Schlichtungsvereinbarung<br />

auch für den neuen Gesellschafter/Treugeber.<br />

Ein ausscheidender Gesellschafter/Treugeber soll seinen<br />

Rechtsnachfolger auf das Bestehen dieser Regelung hinweisen.<br />

§ 26 Schlussbestimmungen<br />

26.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein<br />

oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im<br />

Übrigen nicht berührt. Die Gesellschafter sind vielmehr verpflichtet,<br />

anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine sol-


che zu vereinbaren, die in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich<br />

der unwirksamen Bestimmung am nächsten<br />

kommt. Gleiches gilt für den Fall von Vertragslücken.<br />

26.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten<br />

aus diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen dieses<br />

Vertrages ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dies gesetzlich<br />

zulässig vereinbart werden kann.<br />

26.3. Die Gesellschaft trägt die Kosten für den Abschluss dieses<br />

Vertrages sowie die für die Gründung anfallenden Kosten<br />

und Steuern.<br />

München, den 24. Juli 2008<br />

A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 Verwaltungs GmbH (Komplementärin)<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Jens Stolze<br />

Johann Deinböck (geschäftsführender Kommanditist)<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH (geschäftsführender Kommanditist)<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Meyer<br />

Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH (Treuhandkommanditist)<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Schmidt-Gorbach<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

165<br />

K


K<br />

A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

Gesellschaftsvertrag der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />

Flugzeugfonds 3 KG<br />

Der Gesellschaftsvertrag der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />

Flugzeugfonds 3 KG entspricht dem Wortlaut des<br />

vorstehend abgedruckten Gesellschaftsvertrages der<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG bis auf folgende<br />

Abweichungen:<br />

Definitionen<br />

„Altgesellschafter“ bezeichnet die Komplementärin <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />

3 Verwaltungs GmbH und die Kommanditistin <strong>DCM</strong><br />

Service GmbH sowie den Kommanditisten Herrn Johann Deinböck.<br />

„Gesamtzeichnungssumme“ bezeichnet den Beitrag, den ein Anleger<br />

in das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft und das Gesellschaftsvermögen<br />

der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />

als Pflichteinlage zu leisten hat.<br />

„Mindestgesamtzeichnungssumme“ bezeichnet den Beitrag, den<br />

ein Anleger in das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft und das<br />

Gesellschaftsvermögen der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2<br />

KG mindestens als Pflichteinlage zu leisten hat.<br />

§ 1 Firma/Sitz<br />

1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet: <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />

3 KG.<br />

§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />

2.1. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb<br />

des Flugzeugs Boeing B777-200LRF, Seriennummer<br />

MSN 36198, (nachstehend auch „Flugzeug“) dessen Vermietung<br />

und Verwertung sowie alle damit im Zusammenhang<br />

stehenden Geschäfte.<br />

§ 4 Gesellschafter/Gesellschaftskapital/<br />

Gesellschafterregister<br />

4.1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />

3 Verwaltungs GmbH, München (nachstehend auch<br />

„Komplementärin“ genannt). Sie ist am Gesellschaftskapital<br />

und am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

4.3. Die Gesellschafter beabsichtigen, bis zum Ende der Platzierungsphase<br />

weitere Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen<br />

und so das Kommanditkapital um USD<br />

91.546.000,- zuzüglich 5% Agio zu erhöhen. Die Aufnahme<br />

dieser weiteren Gesellschafter erfolgt über den Treuhandkommanditisten<br />

aufgrund des mit diesem abzuschließenden<br />

Treuhandvertrages und Erhöhung der Kommanditbeteiligung<br />

des Treuhandkommanditisten, wobei der Treuhandkommanditist<br />

von der Gesellschaft und den Gesellschaftern zur Annahme<br />

der jeweiligen Beitrittserklärung der Treugeber bevollmächtigt<br />

ist.<br />

Die Kosten für die erstmalige Eintragung von Kapitaler-<br />

166<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

höhungen des Treuhandkommanditisten in das Handelsregister<br />

trägt die Gesellschaft. Gleiches gilt auch für Eintragungen<br />

bei Auflösung der Gesellschaft sowie bei Kündigungen<br />

nach § 20. Im Übrigen erfolgen Eintragungen im Handelsregister,<br />

soweit in diesem Gesellschaftsvertrag nichts anderes<br />

bestimmt ist, auf Kosten derjenigen Gesellschafter/Treugeber,<br />

die den eintragungspflichtigen Sachverhalt verursacht<br />

haben; dies gilt insbesondere im Fall eines Gesellschafterwechsels<br />

oder eines Ausschlusses.<br />

§ 6 Beitritt/Kapitalerhöhung/Haftsumme/<br />

Mindestbeteiligung<br />

6.5. Eine Beteiligung an der Gesellschaft ist nur möglich, wenn<br />

sich der Anleger in gleicher Weise zeitgleich (parallel) mittelbar<br />

als Treugeber über den Treuhandkommanditisten an der<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG beteiligt. Eine Kündigung<br />

des Gesellschafts- oder Treuhandvertrages, der Ausschluss<br />

eines Gesellschafters/Treugebers sowie eine Übertragung<br />

von Anteilen ist wirksam nur möglich, soweit dies auch<br />

zugleich bezüglich der parallel gezeichneten Beteiligung an<br />

der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG erfolgt.<br />

Die Gesamtzeichnungssumme eines Kommanditisten/<br />

Treugebers soll mindestens USD 15.000,- betragen (Mindestgesamtzeichnungssumme).<br />

Die Mindestzeichnungssumme<br />

für die Beteiligung an der Gesellschaft beträgt 50,3% der<br />

Mindestgesamtzeichnungssumme (USD 7.545,-) und für die<br />

Beteiligung an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />

49,7% der Mindestgesamtzeichnungssumme (USD 7.455,-).<br />

Eine höhere Gesamtzeichnungssumme muss ganzzahlig<br />

durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

In Ausnahmefällen können Mindestgesamtzeichnungssummen<br />

unter USD 15.000,- vom Treuhandkommanditisten<br />

in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

akzeptiert werden, wobei die Gesamtzeichnungssumme<br />

auch in diesem Fall ganzzahlig durch 1.000 ohne Rest<br />

teilbar sein muss und nicht den Betrag von USD 10.000,unterschreiten<br />

darf.<br />

§ 7 Zahlungspflicht/Folgen bei Zahlungsrückstand/<br />

Aufrechnungsbeschränkungen<br />

7.2. Zahlungen der Treugeber erfolgen zunächst auf das Agio, im<br />

Übrigen auf die Haftsumme und dann auf den geschuldeten<br />

Restbetrag der Pflichteinlage entsprechend der Beitrittserklärung.<br />

Der Treuhandkommanditist ist nicht verpflichtet,<br />

Zahlungsrückstände der Treugeber aus eigenen Mitteln abzudecken.<br />

Unberührt davon bleibt die Haftung des Treuhandkommanditisten<br />

in der jeweiligen Höhe der Haftsumme<br />

gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft, von der die<br />

Treugeber den Treuhandkommanditisten im Innenverhältnis<br />

freistellen.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin hat die auf dem<br />

Eigenkapitaleinzahlungskonto eingehenden Zahlungen der<br />

Treugeber, soweit sie der Gesellschaft (und nicht der <strong>DCM</strong><br />

GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG) gebühren, den entsprechenden<br />

Kapitalkonten I zuzuordnen und die rückständigen


A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

Kapitaleinzahlungen der Treugeber anzumahnen. Der Treuhandkommanditist<br />

ist im Rahmen des Treuhandvertrages<br />

nicht verpflichtet, bei Zahlungsrückständen eines Treugebers<br />

diesen zu mahnen.<br />

7.4. Erbringt ein Treugeber die Zeichnungssumme (bzw. deren ersten<br />

und/oder zweiten Teilbetrag) zuzüglich Agio nicht oder<br />

nicht in voller Höhe fristgerecht, ist der Treuhandkommanditist<br />

im Rahmen des Treuhandvertrages berechtigt, vom Treuhandvertrag<br />

zurückzutreten und seinen Kapitalanteil an der<br />

Gesellschaft und der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />

entsprechend anteilig herabzusetzen. Die Komplementärin<br />

und/oder die geschäftsführende Kommanditistin können bei<br />

Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen von dem Treuhandkommanditisten<br />

verlangen, dass dieser seine entsprechenden<br />

Rechte nach dem Treuhandvertrag ausübt.<br />

Erbringt ein Anleger, der in die Stellung eines (Direkt)Kommanditist<br />

gewechselt ist die Zeichnungssumme zuzüglich<br />

Agio nicht oder nicht in voller Höhe fristgerecht, sind<br />

die Komplementärin und/oder die geschäftsführende Kommanditistin<br />

berechtigt, dessen Kapitalanteil entsprechend anteilig<br />

herabzusetzen oder ihn aus der Gesellschaft auszuschließen.<br />

Ein Ausschluss ist nur zulässig, soweit er zugleich<br />

auch bezüglich der parallel gezeichneten Beteiligung an der<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG erfolgt.<br />

§ 10 Investitionsplan<br />

10.1. Die Gesellschaft beabsichtigt, das einzuwerbende Gesellschaftskapital<br />

gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Investitionsplan<br />

zu verwenden.<br />

§ 12 Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

12.1. Eine ordentliche Gesellschafter-/Treugeberversammlung findet<br />

jedes Jahr in München spätestens zum 01.11. – erstmals<br />

im Jahr 2009 statt. Diese Versammlung soll gemeinsam mit<br />

der ordentlichen Gesellschafter-/Treugeberversammlung der<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG erfolgen.<br />

§ 19 Anteilsübertragung/sonstige Verfügung<br />

19.1. Jeder Kommanditist kann jederzeit durch gesonderten Vertrag<br />

seine selbst gehaltene Gesellschaftsbeteiligung mit Wirkung<br />

zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. eines Jahres übertragen<br />

oder in sonstiger Weise (bspw. durch Verpfändung oder<br />

Abtretung von Auszahlungsansprüchen) darüber verfügen,<br />

soweit dadurch nicht Kommanditanteile unter der Mindestzeichnungssumme<br />

gemäß § 6.5 dieses Vertrages entstehen<br />

und soweit die Verfügung nicht zugunsten von Personen im<br />

Sinne des § 6.3 oder § 6.8 erfolgt. Eine Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung ist nur zulässig, soweit dies auch zugleich<br />

bezüglich der parallel gezeichneten Beteiligung an der <strong>DCM</strong><br />

GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG erfolgt.<br />

19.3. Die Übertragung der selbst gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

ist bis zur Mindestzeichnungssumme nach § 6.5 dieses<br />

Vertrages nur im Ganzen, darüber hinaus in Teilbeträgen<br />

von USD 503,- möglich.<br />

§ 20 Kündigung<br />

20.1. Die ordentliche Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />

durch den Gesellschafter ist erstmals ab dem Jahr 2026 zum<br />

31.12. des jeweiligen Jahres binnen einer Frist von sechs<br />

Monaten möglich.<br />

Der Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis jederzeit<br />

aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund<br />

gilt insbesondere, wenn der Gesellschafter/Treugeber nachweislich<br />

unverschuldet und unvorhersehbar pflegebedürftig<br />

wird und nachweislich auf die Auszahlung eines etwaigen<br />

Auseinandersetzungsguthaben angewiesen ist oder ein vergleichbarer<br />

sonstiger Härtefall vorliegt.<br />

Eine Kündigung ist nur zulässig, soweit diese auch zugleich<br />

bezüglich der parallel gezeichneten Beteiligung an<br />

der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG erfolgt.<br />

Die Komplementärin und/oder der geschäftsführende<br />

Kommanditist sind berechtigt und bevollmächtigt, die Beteiligung<br />

eines Kommanditisten durch schriftliche einseitige Erklärung<br />

mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu<br />

kündigen. Hinsichtlich des Treuhandkommanditisten gilt<br />

dies mit der Maßgabe, dass von der Kündigung nur der jeweilige<br />

Teil seiner treuhänderisch gehaltenen Einlage betroffen<br />

ist, auf den das Vorliegen des wichtigen Kündigungsgrundes<br />

zurückzuführen ist. Ein zur außerordentlicher Kündigung<br />

berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />

a) ein Kommanditist/Treugeber oder einer oder mehrere<br />

Rechtsnachfolger seiner Beteiligung an der Gesellschaft<br />

Personen im Sinne des § 6.3 oder § 6.8 sind bzw. werden.<br />

b) ein rechtskräftiger Beschlusses vorliegt, durch den über<br />

das Vermögen eines Kommanditisten/Treugebers das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet oder die Eröffnung mangels<br />

Masse abgelehnt wird;<br />

c) der Gesellschaft ein Beschluss zugestellt wird, durch<br />

den dasjenige, was einem Kommanditisten/Treugeber<br />

bei der Auseinandersetzung zusteht, für einen Gläubiger<br />

gepfändet wurde, es sei denn, dass der Pfändungsbeschluss<br />

innerhalb von 3 Monaten seit Zustellung<br />

wieder beseitigt wird.<br />

d) eine Kündigung oder ein Ausschluss des Kommanditisten/Treugebers<br />

bei der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />

2 KG erfolgt ist oder zeitgleich erfolgt oder Gründe<br />

hierfür vorliegen.<br />

Hinsichtlich der Treugeber gelten die vorstehenden Regelungen<br />

entsprechend mit der Maßgabe, dass ihnen gegenüber<br />

der Treuhandkommanditist bei Vorliegen eines wichtigen<br />

Grundes zur Kündigung berechtigt und – im Verhältnis<br />

zur Gesellschaft – verpflichtet ist.<br />

Soweit der Grund für eine Kündigung aus wichtigem<br />

Grund die durch den Treuhandkommanditisten treuhänderisch<br />

gehaltenen Gesellschaftsanteile nur in Teilen betrifft,<br />

kann eine Kündigung nicht ausgesprochen werden, wenn<br />

hierdurch auch die nicht betroffenen Teile berührt werden<br />

würden.<br />

Im Übrigen gilt für Kündigungen, dass sie nur schriftlich<br />

mittels eingeschriebenem Brief erklärt werden können.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

167<br />

K


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A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

München, den 24. Juli 2008<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs GmbH (Komplementärin)<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Jens Stolze<br />

Johann Deinböck (geschäftsführender Kommanditist)<br />

168<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH (geschäftsführender Kommanditist)<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Meyer<br />

Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH (Treuhandkommanditist)<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Schmidt-Gorbach<br />

ANL<strong>AG</strong>E 1: Mittelverwendung und Mittelherkunft (Prognose)<br />

Mittelverwendung <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 KG Eigenkapital<br />

in USD in %<br />

1 Flugzeugkaufpreis 168.000.000<br />

2 Nebenkosten des Erwerbs 387.093<br />

Erwerbskosten 168.387.093 183,88%<br />

3 Prospekt- und Marketingvergütung 1.098.552 1,20%<br />

4 Vergütung für die Platzierungsgarantie 915.460 1,00%<br />

5 Vergütung für die Fremdkapitalvermittlung 1.674.990 1,83%<br />

6 Konzeptionsvergütung 2.151.331 2,35%<br />

7 Fondsgeschäftsführungskosten und Haftungsvergütungen 164.783 0,18%<br />

8 Fondsverwaltungskosten 183.092 0,20%<br />

9 Vergütungen an Anbieterseite gesamt 6.188.208 6,76%<br />

10 Eigenkapitalvermittlungsvergütung 9.154.600 10,00%<br />

11 Vermittlungsvergütung für die Kaufverträge 1.680.020 1,84%<br />

12 Rechtsberatungskosten 301.800 0,33%<br />

13 Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs 20.000 0,02%<br />

14 Vergütung für die Fremdkapitalarrangierung 744.440 0,81%<br />

15 Kosten der Flugzeugverwaltung (Initialvergütung) 20.000 0,02%<br />

16 Nebenkosten der Vermögensanlage gesamt 11.920.860 13,02%<br />

17 Liquiditätsreserve 2.683.639 2,99%<br />

Investitionsvolumen inklusive Agio 189.179.800 206,65%<br />

18 nachrichtlich: fondsabhängige Kosten (Zeilen: 9+16) 18.109.068<br />

Mittelherkunft in USD in %<br />

19 Eigenkapital<br />

Beteiligungskapital nominal 91.546.000 100,00%<br />

Agio 4.577.300 5,00%<br />

Gründungskapital 1.500 0,00%<br />

Summe Eigenkapital 96.124.800 105,00%<br />

20 Fremdkapital<br />

Langfristige Bankdarlehen 93.055.000 101,65%<br />

Finanzierungsvolumen inklusive Agio 189.179.800 206,65%


Treuhandvertrag<br />

bezüglich<br />

einer Beteiligung an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG,<br />

München, und (kumulativ)<br />

einer Beteiligung an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG,<br />

München<br />

– nachfolgend zusammen „Beteiligungsgesellschaften“ genannt –<br />

zwischen der<br />

Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH, München<br />

– nachfolgend „Treuhänder“ genannt –<br />

A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

T R E U H A N D V E R T R A G<br />

und der<br />

in der Beitrittserklärung zu den Beteiligungsgesellschaften genannten<br />

Person<br />

– nachfolgend „Treugeber“ genannt –<br />

§ 1 Beteiligte/Grundlagen des Treuhandvertrages/<br />

Rechtsverhältnis der Treugeber/Parallelität<br />

1.1. Vertragsparteien/Vertragsgrundlage<br />

(a) Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die<br />

Rechtsbeziehungen zwischen dem Treuhänder und den<br />

Treugebern, die entsprechend der Beitrittserklärung der<br />

Beteiligungsgesellschaften den Treuhänder beauftragen,<br />

jeweils eine Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften<br />

im eigenen Namen, jedoch für Rechnung und Gefahr<br />

des Treugebers, durch Erhöhung seiner Kommanditeinlage<br />

an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2<br />

KG und an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG<br />

zu begründen und zu halten.<br />

(b) Die Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften<br />

sind Grundlage und Bestandteil dieses Treuhandvertrages.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />

Flugzeugfonds 2 KG ist im Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt<br />

der Beteiligungsgesellschaften („Verkaufsprospekt“)<br />

vollständig abgedruckt; die Punkte, in<br />

denen sich der Gesellschaftsvertrag der <strong>DCM</strong> GmbH &<br />

Co. Flugzeugfonds 3 KG von dem der <strong>DCM</strong> GmbH &<br />

Co. Flugzeugfonds 2 KG unterscheidet, sind im Verkaufsprospekt<br />

im Einzelnen aufgelistet.<br />

Für das Verhältnis zwischen dem Treuhänder und<br />

dem Treugeber gelten die Bestimmungen der Gesellschaftsverträge<br />

sinngemäß, sofern nicht in diesem Treuhandvertrag<br />

abweichende Regelungen getroffen sind.<br />

1.2. Rechtsform der Beteiligungsgesellschaften<br />

Die Beteiligungsgesellschaften sind Kommanditgesellschaften<br />

und im Handelsregister des Amtsgerichts München unter<br />

der Nummer HRA 83145 (<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />

2 KG) bzw. HRA 83151 (<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />

3 KG) eingetragen.<br />

1.3. Rechtsverhältnis der Treugeber untereinander<br />

Die Treugeber sind Teilgläubiger im Sinne des § 420 BGB.<br />

Auf ihr Verhältnis untereinander sind daher die §§ 705 ff.<br />

und 741 ff. BGB nicht – auch nicht entsprechend – anwendbar.<br />

1.4. Parallelität<br />

Der Treugeber beteiligt sich mittelbar als Treugeber über den<br />

Treuhänder zeitgleich (parallel) sowohl an der <strong>DCM</strong> GmbH<br />

& Co. Flugzeugfonds 2 KG als auch an der <strong>DCM</strong> GmbH &<br />

Co. Flugzeugfonds 3 KG. Eine Kündigung des Treuhandvertrages<br />

sowie eine Übertragung von Anteilen ist wirksam nur<br />

möglich, soweit dies zugleich bezüglich der Beteiligung an<br />

beiden Beteiligungsgesellschaften erfolgt.<br />

§ 2 Vertragsabschluss/Befreiung von § 181 BGB/ Pflichten<br />

des Treugebers<br />

2.1. Zustandekommen des Treuhandvertrages<br />

Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung unterbreitet der<br />

Treugeber nach Maßgabe der Beitrittserklärung und auf<br />

Grundlage des Verkaufsprospektes, dessen Veröffentlichung<br />

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet<br />

hat, und dieses Treuhandvertrages dem Treuhänder das Angebot<br />

(Treuhandangebot), sich im eigenen Namen, jedoch<br />

für Rechnung des Treugebers, an den Beteiligungsgesellschaften<br />

durch anteilige Erhöhung seiner Kommanditbeteiligungen<br />

zu beteiligen und diese Beteiligungen treuhänderisch<br />

für den Treugeber zu halten und zu verwalten.<br />

An das Treuhandangebot ist der Treugeber für die Dauer<br />

von 4 (vier) Wochen ab Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

gebunden. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben<br />

hiervon unberührt. Für die Annahme des Treuhandangebotes<br />

genügt die Unterschrift des Treuhänders auf der Beitrittserklärung;<br />

eines Zugangs der Annahmeerklärung bedarf es<br />

für deren Wirksamkeit nicht. Der Treugeber verzichtet insoweit<br />

auf den Zugang der Annahmeerklärung. Der Treugeber<br />

wird jedoch zeitnah mit gesondertem Schreiben über die<br />

Annahme seines Angebotes informiert. Der Treuhänder kann<br />

nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Überplatzierung<br />

oder Besorgnis, dass die Zeichnungssumme nicht<br />

oder nicht vollständig fristgemäß gezahlt werden kann) die<br />

Annahme des Treuhandangebotes des Treugebers verweigern.<br />

Der Treuhänder ist berechtigt, den Treuhandauftrag erst<br />

auszuführen, wenn der erste Teilbetrag der gezeichneten<br />

Pflichteinlage zuzüglich des gesamten Agios dem in der Beitrittserklärung<br />

genannten Eigenkapitaleinzahlungskonto gutgeschrieben<br />

ist.<br />

2.2. Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB<br />

Der Treugeber ist damit einverstanden, dass der Treuhänder<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

auch mit dritten Personen Treuhandverträge abschließt, seine<br />

Kommanditeinlagen gemäß dem Umfang der geschlossenen<br />

Treuhandverträge erhöht und auch für diese Personen<br />

Teile der Kommanditbeteiligungen an den Beteiligungsgesellschaften<br />

treuhänderisch hält und verwaltet.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

169<br />

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A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

T R E U H A N D V E R T R A G<br />

Der Treuhänder hält die Gesellschaftsbeteiligungen der<br />

Treugeber im Außenverhältnis jeweils (d.h. bezüglich jeder<br />

der Beteiligungsgesellschaften) als einheitlichen Gesellschaftsanteil<br />

und wird als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eingetragen. Die zu leistende und einzutragende<br />

Hafteinlage entspricht je volle USD 100,- der jeweils gezeichneten<br />

Pflichteinlage (ohne Agio) Euro 1,-. Der Treuhänder<br />

tritt gegenüber Dritten im eigenen Namen auf. Dies gilt<br />

auch im Verhältnis zu den Beteiligungsgesellschaften.<br />

2.3. Freistellung des Treuhänders<br />

Der Treugeber stellt den Treuhänder von allen Verbindlichkeiten<br />

frei, die bei pflichtgemäßer Erfüllung dieses Treuhandvertrages<br />

im Zusammenhang mit der Begründung und<br />

der Verwaltung der für ihn gehaltenen Gesellschaftsbeteiligungen<br />

entstehen. Hiervon ausgenommen sind die Kosten<br />

der laufenden Verwaltung, die mit der Vergütung gemäß<br />

§ 10.1 abgegolten sind.<br />

Werden an den Treuhänder Auszahlungen vorgenommen,<br />

während der Kapitalanteil des Treuhänders an der jeweiligen<br />

Beteiligungsgesellschaft durch Verlust unter den<br />

Betrag der Haftsumme herabgemindert war oder durch Auszahlung<br />

unter den Betrag der Haftsumme herabgemindert<br />

wird (§ 172 Abs. 4 HGB), besteht eine Freistellungsverpflichtung<br />

des Treugebers bis zu der Höhe, bis zu der die anteilige<br />

Haftung des Treuhänders durch die an den Treugeber vorgenommenen<br />

Auszahlungen wieder auflebt. In einem solchen<br />

Fall ist der Treuhänder berechtigt, die Weiterleitung der Auszahlung<br />

an den Treugeber davon abhängig zu machen, dass<br />

dieser bis zur Höhe der wieder auflebenden Freistellungsverpflichtung<br />

des Treuhänders Sicherheit leistet.<br />

§ 3 Gegenstand der Treuhandschaft/Aufgaben/Weisung/<br />

Haftung<br />

3.1. Gegenstand der Treuhandschaft<br />

Der Treugeber beauftragt den Treuhänder unter Befreiung<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB, sich im eigenen<br />

Namen, jedoch für Rechnung und Gefahr des Treugebers, an<br />

den Beteiligungsgesellschaften in Höhe der in der Beitrittserklärung<br />

genannten Anteile an der Gesamtzeichnungssumme<br />

jeweils durch Erhöhung seiner Kommanditeinlage zu beteiligen<br />

und diese Beteiligungen treuhänderisch für den Treugeber<br />

zu halten und zu verwalten (Verwaltungstreuhand).<br />

3.2. Höhe der treuhänderischen Beteiligungen<br />

Die Höhe der für den Treugeber zu haltenden Kommanditanteile<br />

bestimmt sich nach den in der Beitrittserklärung<br />

genannten Anteilen an der Gesamtzeichnungssummen; die<br />

Einzelheiten zur Höhe der Zeichnungssummen ergeben sich<br />

aus § 6.5 der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften.<br />

3.3. Aufgaben<br />

Der Treuhänder ist beauftragt,<br />

(a) alle zur Begründung, zum Halten und zur laufenden<br />

Verwaltung der Gesellschaftsbeteiligungen zweckdienlichen<br />

und erforderlichen Maßnahmen durchzuführen<br />

und<br />

170<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

(b) die Gesellschafterrechte des Treugebers als Kommanditist<br />

der Beteiligungsgesellschaften, insbesondere das anteilig<br />

auf den Treugeber entfallende Stimmrecht sowie<br />

die jeweils durch die Gesellschaftsverträge begründeten<br />

Rechte im Interesse des Treugebers wahrzunehmen, soweit<br />

der Treugeber den Treuhänder hierzu ausdrücklich<br />

beauftragt oder angewiesen hat.<br />

Der Treuhänder hat das Stimmrecht des Treugebers<br />

ausschließlich nach dessen Weisungen mit „JA“,<br />

„NEIN“ oder „ENTHALTUNG“ auszuüben und ist nur<br />

dann zu einer Stimmrechtsausübung nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen berechtigt und verpflichtet, wenn<br />

der Treugeber ihn ausdrücklich anweist, das Stimmrecht<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen auszuüben. Liegt keine<br />

Weisung des Treugebers zur Stimmrechtsausübung vor,<br />

enthält sich der Treuhänder bei Abstimmungen insoweit<br />

der Stimme.<br />

Bei der Ausübung von Stimmrechten nach seinem<br />

Ermessen hat der Treuhänder das vermutete Interesse eines<br />

durchschnittlichen Treugebers zugrunde zu legen<br />

und sein Ermessen für alle Treugeber, die ihn zu einer<br />

Stimmrechtsausübung nach pflichtgemäßem Ermessen<br />

angewiesen haben, einheitlich auszuüben; mögliche<br />

individuelle Interessen des Treugebers bleiben – gleich<br />

ob diese dem Treuhänder bekannt sind oder bekannt<br />

sein müssen – ohne Berücksichtigung. Die Ausübung<br />

des pflichtgemäßen Ermessens kann auch in einer Enthaltung<br />

bestehen, insbesondere wenn das vermutete Interesse<br />

eines durchschnittlichen Treugebers im Sinne eines<br />

gleichgerichteten Interesses aller Treugeber nach<br />

Ansicht des Treuhänders nicht hinreichend klar erkennbar<br />

ist. Der Treuhänder übt sein Stimmrecht entsprechend<br />

der Weisungen der einzelnen Treugeber gespalten<br />

aus.<br />

(c) Der Treuhänder leitet sämtliche Dokumente und Informationen,<br />

die er in seiner Eigenschaft als für den Treugeber<br />

handelnder Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaften<br />

erhält, unverzüglich nach Erhalt an den Treugeber<br />

weiter.<br />

3.4. Rechtsausübung nach Weisung<br />

Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich im<br />

Auftrag, für Rechnung und auf Weisung des Treugebers. Der<br />

Treugeber kann dem Treuhänder jederzeit Weisungen erteilen.<br />

Der Treuhänder hat nach diesen Weisungen zu handeln.<br />

Im Verhältnis zu den Beteiligungsgesellschaften stehen dem<br />

Treugeber gemäß den Gesellschaftsverträgen der Beteiligungsgesellschaften<br />

die Widerspruchsrechte nach § 164<br />

HGB und die Kontrollrechte nach § 166 HGB zu.<br />

3.5. Haftung und Verjährung<br />

Der Treuhänder hat seine Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns nach pflichtgemäßem Ermessen und<br />

im Interesse des Treugebers wahrzunehmen.<br />

Er haftet nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine Haftung<br />

für die Bonität der Vertragspartner der Beteiligungsgesellschaften<br />

oder dafür, dass die Vertragspartner der Beteili-


A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

T R E U H A N D V E R T R A G<br />

gungsgesellschaften die eingegangenen vertraglichen Pflichten<br />

ordnungsgemäß erfüllen, wird nicht übernommen.<br />

Der Treuhänder haftet ferner nicht für die Ertragsfähigkeit<br />

der Investitionsobjekte der Beteiligungsgesellschaften,<br />

insbesondere nicht für den Eingang der prospektierten Erträge<br />

bzw. die Einhaltung der prospektierten Kosten und Aufwendungen.<br />

Personen oder Firmen, die im Rahmen der<br />

werbenden Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaften oder<br />

während deren Auflösung für die Beteiligungsgesellschaften<br />

auftreten, sind nicht Erfüllungsgehilfen des Treuhänders im<br />

Sinne von § 278 BGB.<br />

Gleichermaßen haftet der Treuhänder nicht für das Erreichen<br />

der von dem Treugeber mit den Beteiligungen an<br />

den Beteiligungsgesellschaften verfolgten wirtschaftlichen<br />

Zielsetzungen; diese sind weder Vertragsinhalt noch Geschäftsgrundlage.<br />

Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren nach den<br />

gesetzlichen Vorschriften.<br />

§ 4 Erbringung der Zeichnungssummen und Agio/<br />

Rückstandsfolgen<br />

4.1. Der Treugeber verpflichtet sich jeweils zur Leistung der<br />

Zeichnungssumme nebst Agio nach Maßgabe der Beitrittserklärung<br />

und der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften.<br />

Zahlungen des Treugebers erfolgen zunächst<br />

auf das Agio, im Übrigen auf die Haftsumme und dann auf<br />

den geschuldeten Restbetrag der Pflichteinlage entsprechend<br />

der Beitrittserklärung.<br />

4.2. Erbringt der Treugeber die Zeichnungssummen bzw. Teilbeträge<br />

hiervon nicht bei Fälligkeit, so ist der Treuhänder berechtigt,<br />

Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von 1% pro Monat in<br />

Rechnung zu stellen, soweit nicht der Treugeber dem<br />

Treuhänder einen geringeren Schaden nachweist, und die<br />

Zahlung der Zinsen auf das in der Beitrittserklärung genannte<br />

Konto zu verlangen. Die Zinspflicht tritt ein, ohne dass es<br />

einer Mahnung bedarf.<br />

4.3. Der Treuhänder weist in diesem Zusammenhang den Treugeber<br />

auf die Regelungen des § 7 der Gesellschaftsverträge<br />

der Beteiligungsgesellschaften und die dort geregelten Folgen<br />

bei einem etwaigen Zahlungsrückstand hin.<br />

4.4. Der Treuhänder ist nicht verpflichtet, Zahlungsrückstände<br />

der Treugeber aus eigenen Mitteln abzudecken. Er ist ebenfalls<br />

nicht verpflichtet, bei Zahlungsrückständen des Treugebers<br />

zu mahnen.<br />

4.5. Der Treuhänder ist zudem berechtigt, vom Treuhandvertrag<br />

zurückzutreten und den Treugeber aus dem Treugeberregister<br />

zu streichen und seine Kapitalanteile entsprechend herabzusetzen,<br />

wenn der Treugeber jeweils (d.h. bezogen auf<br />

die jeweilige Beteiligungsgesellschaft) die Pflichteinlage zuzüglich<br />

Agio nicht oder nicht in voller Höhe fristgerecht erbringt.<br />

Ein Rückforderungsanspruch auf ein bereits gezahltes<br />

Agio besteht nicht.<br />

4.6. Anstelle eines Ausschlusses ist der Treuhänder gemäß § 7.6<br />

der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften berechtigt,<br />

die Pflichteinlagen des in Rückstand geratenen<br />

Treugebers auf den Betrag der bereits erbrachten Einlage,<br />

ohne Agio, herabzusetzen. Die sonstigen Regelungen der<br />

vorstehenden Ziff. 4.5 gelten sinngemäß.<br />

4.7. Der Treuhänder ist berechtigt, für die im Zusammenhang<br />

mit dem völligen oder teilweisen Ausscheiden des Treugebers<br />

entstehenden Kosten der Beteiligungsgesellschaften,<br />

insbesondere für erneuten Vertrieb und Veräußerung, jeweils<br />

(d.h. bezogen auf die jeweilige Beteiligungsgesellschaft)<br />

eine Schadenspauschale in Höhe von 10% der Zeichnungssumme<br />

nebst vollem Agio von dem Treugeber zu verlangen,<br />

soweit nicht der Treugeber einen geringeren Schaden nachweist.<br />

Der Treuhänder ist insoweit zur Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen<br />

des Treugebers berechtigt. Auch bei der<br />

Geltendmachung der Schadenspauschale ist der Treuhänder<br />

berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.<br />

§ 5 Gesellschafterregister<br />

5.1. Die Beteiligungsgesellschaften führen über alle Gesellschafter<br />

und Treugeber ein Verzeichnis (vgl. § 4.7 der Gesellschaftsverträge<br />

der Beteiligungsgesellschaften). Der Treugeber<br />

ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen Daten<br />

dem Treuhänder oder den Beteiligungsgesellschaften unverzüglich<br />

mitzuteilen; der Treuhänder ist verpflichtet, ihm bekannt<br />

gegebene Änderungen dieser Angaben unverzüglich<br />

an die Beteiligungsgesellschaften weiterzugeben.<br />

5.2. Der Treugeber hat davon Kenntnis und ist damit einverstanden,<br />

dass die mitgeteilten bzw. mit der Beteiligung zusammenhängenden<br />

personenbezogenen Daten über eine EDV-<br />

Anlage gespeichert und ausschließlich zur Verwaltung der<br />

Beteiligungen durch die Beteiligungsgesellschaften, den<br />

Treuhänder und im Rahmen der Fondsverwaltung durch von<br />

den Beteiligungsgesellschaften beauftragte Dritte verwendet<br />

werden dürfen. Soweit der Treugeber dem nicht widerspricht,<br />

dürfen die vorgenannten Daten gem. § 4.7 der Gesellschaftsverträge<br />

ferner an die die jeweilige Beteiligung<br />

vermittelnde Bank oder andere Stelle (Vermittler) übermittelt<br />

werden.<br />

5.3. Der Treugeber kann jederzeit bei den Beteiligungsgesellschaften<br />

das Gesellschafterregister bezüglich der Daten seines<br />

Treuhandverhältnisses einsehen. Anderen Personen als<br />

der jeweiligen Komplementärin, dem Treuhänder, der von<br />

den Beteiligungsgesellschaften jeweils mit der Fondsverwaltung<br />

beauftragten <strong>DCM</strong> Service GmbH und den von den<br />

Beteiligungsgesellschaften beauftragten steuerlichen Beratern<br />

und Jahresabschlussprüfern dürfen keine Auskünfte<br />

über die treuhänderische Beteiligung und die Eintragungen<br />

in das Gesellschafterregister erteilt werden, es sei denn, dass<br />

die Offenlegung gegenüber dem zuständigen Finanzamt<br />

oder im Zusammenhang mit der Finanzierung gegenüber einer<br />

Bank erfolgt oder es gibt eine rechtliche Pflicht hierzu.<br />

Gegenüber gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten<br />

Personen gilt diese Einschränkung nicht, wenn diese<br />

als Berater der Beteiligungsgesellschaften tätig werden.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

171<br />

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A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

T R E U H A N D V E R T R A G<br />

§ 6 Forderungsabtretung/Insolvenz<br />

6.1. Forderungsabtretung<br />

Der Treuhänder tritt hiermit dem Treugeber sämtliche Vermögensrechte<br />

aus den für diesen treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsbeteiligungen,<br />

insbesondere die Rechte aus den<br />

Beteiligungen am Ergebnis (Gewinn und Verlust), an beschlossenen<br />

Auszahlungen (Entnahmen), an einem Auseinandersetzungsguthaben<br />

und einem Liquidationserlös der Beteiligungsgesellschaften<br />

in dem Umfange ab, wie diese dem<br />

Treugeber nach Maßgabe der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften<br />

und dieses Treuhandvertrages gebühren.<br />

Der Treugeber nimmt hiermit die Abtretung an. Der<br />

Treuhänder teilt den Beteiligungsgesellschaften die Abtretung<br />

mit. Der Treuhänder bleibt ermächtigt, die an den Treugeber<br />

abgetretenen Ansprüche im eigenen Namen einzuziehen.<br />

Der Treuhänder ist verpflichtet, die Auszahlungen und<br />

sonstigen Zuflüsse unverzüglich an die Treugeber weiterzuleiten.<br />

6.2. Insolvenz des Treuhänders<br />

Für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein<br />

Vermögen überträgt der Treuhänder hiermit die treuhänderisch<br />

gehaltenen Gesellschaftsbeteiligungen auf den Treugeber,<br />

der hiermit die Abtretung annimmt.<br />

Die Übertragung ist im Außenverhältnis jeweils aufschiebend<br />

bedingt durch die Eintragung der Treugeber in das<br />

Handelsregister. Entsprechendes gilt, wenn die Eröffnung<br />

des Insolvenzverfahrens abgelehnt wird oder von Privatgläubigern<br />

des Treuhänders Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung<br />

in die Gesellschaftsbeteiligungen ausgebracht<br />

werden oder der Treuhandvertrag sonst aus einem wichtigen<br />

Grund endet, der vom Treuhänder zu vertreten ist.<br />

§ 7 Übertragungen/ Sonstige Verfügungen durch Treugeber<br />

7.1. Jeder Treugeber kann jederzeit durch gesonderten Vertrag<br />

das Treugut – im Wege der Übernahme des Treuhandvertrages<br />

– mit Wirkung zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12.<br />

eines Jahres übertragen oder darüber in sonstiger Weise (z.B.<br />

durch Verpfändung oder Abtretung von Auszahlungsansprüchen)<br />

verfügen, soweit dadurch nicht treuhänderische<br />

Beteiligungen unter der Mindestzeichnungssumme gemäß<br />

§ 6.5 der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften<br />

entstehen und soweit die Verfügung nicht zugunsten von<br />

Personen im Sinne des § 6.3 oder § 6.8 der Gesellschaftsverträge<br />

der Beteiligungsgesellschaften erfolgt.<br />

7.2. Voraussetzung für die Übertragung des Treuguts ist die Zustimmung<br />

des Treuhänders, die nur bei Vorliegen eines<br />

wichtigen Grundes verweigert werden darf. Sonstige Verfügungen<br />

bedürfen der Anzeige beim Treuhänder.<br />

7.3. Die Übertragung von treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen<br />

ist bis zur Mindestbeteiligung nach § 6.5 der Gesellschaftsverträge<br />

nur im Ganzen, darüber hinaus in Höhe der<br />

in § 6.5 der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften<br />

genannten Teilbeträgen möglich.<br />

7.4. Alle Kosten, die mit einer Übertragung/sonstigen Verfügung<br />

verbunden sind, sowie die nach § 10.3 entstehende Verwal-<br />

172<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

tungsgebühr und Auslagenersatzansprüche des Treuhänders<br />

trägt der Treugeber.<br />

Der Übertragende haftet auch nach seinem Ausscheiden<br />

neben dem Erwerber für etwaige Rückstände auf die jeweils<br />

gezeichnete Pflichteinlage, sowie das daneben geschuldete<br />

Agio.<br />

§ 8 Erbfall<br />

8.1. Verstirbt ein Treugeber, so geht dieser Treuhandvertrag mit<br />

allen Rechten und Pflichten auf seinen Erben, soweit es sich<br />

dabei um seinen Alleinerben handelt, über und wird mit<br />

diesem fortgesetzt. Der Erbe hat sich in geeigneter Weise, in<br />

der Regel durch die Vorlage eines Erbscheins, zu legitimieren;<br />

im Übrigen findet Ziffer 8.3 Anwendung. Solange die<br />

Legitimation nicht erfolgt ist, ruhen die Rechte aus dem<br />

Treuhandvertrag.<br />

8.2. Verstirbt ein Treugeber und hinterlässt er mehrere Erben,<br />

wird dieser Treuhandvertrag nach Maßgabe der nachfolgenden<br />

Bestimmungen mit seinen Erben fortgesetzt: Hat ein<br />

Treugeber für seinen Todesfall keine Nachfolgeregelung dergestalt<br />

getroffen, dass<br />

a) im Falle seines Todes eine Aufspaltung seiner Gesamtzeichnungssumme<br />

(d.h. die Zeichnungssumme der Beteiligung<br />

an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2<br />

KG zusammen mit der Zeichnungssumme der Beteiligung<br />

an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG)<br />

in Beträge unterhalb USD 15.000,- nicht erfolgt und etwaige<br />

Teilbeträge durch 1.000 glatt teilbar sind<br />

und/oder<br />

b) keiner der zur Nachfolge in die Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften<br />

vorgesehenen Erben eine Person<br />

im Sinne des § 6.3 oder § 6.8 der Gesellschaftsverträge<br />

der Beteiligungsgesellschaften ist,<br />

gilt Folgendes:<br />

Im Falle einer fehlenden Nachfolgeregelung gemäß vorstehend<br />

a) ist die Erbengemeinschaft verpflichtet, eine Auseinandersetzung<br />

herbeizuführen, bei der Gesamtzeichnungssummen<br />

entstehen, die mindestens USD 15.000,- betragen<br />

und durch 1.000 glatt teilbar sind. Bis dahin ruhen<br />

sämtliche Treugeberrechte, mit Ausnahme der Beteiligung<br />

an Gewinn und Verlust gemäß den Gesellschaftsverträgen<br />

der Beteiligungsgesellschaften; Auszahlungen werden unverzinslich<br />

einbehalten, bis die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft<br />

abgeschlossen ist und der/die eintretende(n)<br />

Erbe(n) sämtliche nach dem Dafürhalten des Treuhänders<br />

notwendigen Nachweise und Unterlagen überreicht<br />

hat/haben.<br />

Hat der Treugeber für seinen Todesfall eine Nachfolgeregelung<br />

im Sinne von vorstehend b) nicht getroffen und ist<br />

einer oder sind mehrere seiner vorgesehenen Rechtsnachfolger<br />

seiner (mittelbaren) Beteiligungen an den Beteiligungsgesellschaften<br />

Personen im Sinne des § 6.3 oder § 6.8 der<br />

Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften, ist der<br />

Treuhänder berechtigt, den Treuhandvertrag durch schriftliche<br />

Erklärung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.


A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

T R E U H A N D V E R T R A G<br />

8.3. Im Verhältnis zum Treuhänder gilt als Rechtsnachfolger hinsichtlich<br />

der (mittelbaren) Beteiligungen des verstorbenen<br />

Treugebers, wer sich durch Vorlage eines geeigneten Erbnachweises<br />

(in der Regel Erbschein) legitimiert. Werden<br />

dem Treuhänder ausländische Urkunden zum Nachweis der<br />

Erbfolge, des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt,<br />

so ist der Treuhänder berechtigt, auf Kosten dessen, der<br />

seine Berechtigung auf diese ausländischen Urkunden<br />

stützt, diese übersetzen zu lassen und/oder ein Rechtsgutachten<br />

im Hinblick auf die Rechtsfolgen der vorgelegten Urkunden<br />

einzuholen.<br />

8.4. § 22.4 und § 22.5 der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften<br />

gelten entsprechend.<br />

8.5. Die bei dem Treuhänder durch den Erbfall verursachten Kosten<br />

trägt der jeweils für den Erblasser eintretende Treugeber.<br />

§ 9 Dauer und Beendigung des Treuhandvertrages<br />

9.1. Dauer<br />

Das Treuhandverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Es endet<br />

mit Beendigung der Beteiligungsgesellschaften und Verteilung<br />

des nach Befriedigung der Gläubiger verbleibenden<br />

Vermögens gemäß § 24 der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften,<br />

ohne dass es einer besonderen Kündigung<br />

bedarf.<br />

Für eine Kündigung des Treuhandverhältnisses zum<br />

Zwecke der Beendigung der mittelbaren Beteiligungen des<br />

Treugebers an den Beteiligungsgesellschaften gelten die Regelungen<br />

des § 20 der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften<br />

mit der Maßgabe, dass die Kündigung<br />

gegenüber dem Treuhandkommanditisten zu erklären ist.<br />

9.2. Ordentliche Kündigung und Kündigung aus wichtigem<br />

Grund<br />

Der Treugeber kann den Treuhandvertrag mit einer Frist von<br />

3 (drei) Monaten jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und<br />

31.12. eines Jahres schriftlich mittels eingeschriebenem<br />

Brief gegenüber dem Treuhänder ordentlich kündigen und<br />

so nach der im Folgenden geregelten Maßgabe in die Stellung<br />

eines (Direkt)Kommanditisten wechseln.<br />

Das Recht zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem<br />

Grund bleibt unberührt. Es gilt § 627 BGB. Ein wichtiger<br />

Grund, der den Treuhänder zur Kündigung berechtigt,<br />

liegt insbesondere vor, wenn über das Vermögen eines Treugebers<br />

das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung<br />

eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird<br />

oder dessen treuhänderisch gehaltene Beteiligungen an den<br />

Beteiligungsgesellschaften gepfändet werden. Der Treuhänder<br />

ist im Hinblick auf seine treuhänderische Beteiligungen<br />

zu fristlosen Teilkündigungen seiner Beteiligungen in Fällen<br />

des § 2.3 dieses Vertrages berechtigt, wenn der Treugeber<br />

seinen Freistellungsverpflichtungen nicht nachkommt und<br />

der Treuhänder aus Gründen keine Freistellung im Innenverhältnis<br />

erlangen kann, die in der Person des Treugebers liegen.<br />

In diesem Falle ist eine Mahnung an den Treugeber<br />

nicht erforderlich; vielmehr genügt für das Aussprechen der<br />

Teilkündigung das Feststellen der Tatsache, dass der<br />

Treuhänder keine Freistellung vom Treugeber erlangen<br />

kann.<br />

9.3. Folgen der Kündigung<br />

Mit Wirksamwerden der Kündigung dieses Treuhandvertrages<br />

überträgt der Treuhänder die für den Treugeber gehaltene<br />

Gesellschaftsbeteiligungen auf den Treugeber; die Übertragung<br />

erfolgt im Außenverhältnis jeweils aufschiebend bedingt<br />

durch die Eintragung des Treugebers als (Direkt)Kommanditist<br />

der Beteiligungsgesellschaften im Handelsregister.<br />

Der Treugeber ist verpflichtet, den Komplementärinnen der<br />

Beteiligungsgesellschaften unverzüglich jeweils eine notariell<br />

beglaubigte Handelsregistervollmacht gemäß den Bestimmungen<br />

in § 6.7 der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften<br />

zu erteilen. Kosten, die durch die Beendigung<br />

des Treuhandvertrages und die Übertragung der Gesellschaftsbeteiligungen<br />

entstehen, trägt der Treugeber.<br />

9.4. Ausscheiden des Treuhänders<br />

Scheidet der Treuhänder aus den Beteiligungsgesellschaften<br />

als Treuhandkommanditist aus, kann diese gemäß § 21.5<br />

der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften mit<br />

einem neuen Treuhänder fortgesetzt werden. Mit der Wahl<br />

des neuen Treuhandkommanditisten gehen sämtliche Rechte<br />

und Pflichten aus dem Treuhandvertrag auf diesen als<br />

neuen Treuhänder über. In diesem Fall sind die Treugeber jedoch<br />

berechtigt, den Treuhandvertrag außerordentlich mit<br />

einer Frist von 3 (drei) Monaten zu kündigen.<br />

§ 10 Kosten/Mitteilungsfrist für Sonderwerbungskosten und<br />

-einnahmen<br />

10.1. Vergütung des Treuhänders<br />

(a) Gemäß § 11.8 der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften<br />

erhält der Treuhänder in seiner Eigenschaft<br />

als Treuhandkommanditist jeweils als pauschale<br />

Vergütung für die Übernahme der Treuhandschaft<br />

und die damit verbundenen Tätigkeiten, einschließlich<br />

Tätigkeiten aufgrund etwaiger ausdrücklicher<br />

Weisungen oder Aufträge von Treugebern zur<br />

Wahrnehmung ihrer Gesellschafterrechte gegenüber<br />

den Beteiligungsgesellschaften, die dort jeweils geregelten<br />

einmaligen und laufenden Vergütungen.<br />

(b) Darüber hinaus werden zusätzliche Leistungen des<br />

Treuhänders zugunsten eines einzelnen Treugebers diesem<br />

Treugeber gesondert in Rechnung gestellt.<br />

10.2. Mitteilungsfrist für Sonderwerbungskosten und -einnahmen<br />

Bei dem Treugeber in einer Rechnungsperiode etwa entstehende<br />

persönliche Sonderwerbungskosten oder -einnahmen<br />

in Zusammenhang mit der Beteiligung sind dem Treuhänder<br />

bis zum 31.03. des jeweiligen Folgejahres schriftlich mitzuteilen<br />

und den Beteiligungsgesellschaften belegmäßig zu<br />

übermitteln. Für Mitteilungen, die nach diesem Stichtag eingehen,<br />

kann wegen Mehraufwandes ein Entgelt von je Euro<br />

100,- zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet werden,<br />

das gesondert in Rechnung gestellt wird. Für eine Berücksichtigung<br />

der verspätet eingehenden Mitteilungen kann<br />

keine Gewähr übernommen werden.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

173<br />

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10.3. Übertragung<br />

Für die Übertragung von Beteiligungen durch den Treugeber<br />

gem. § 7 oder § 9 Abs. 3 sowie im Erb- oder Schenkungsfall<br />

kann der Treuhänder eine Verwaltungsgebühr von 0,5% der<br />

übertragenen Beteiligung, höchstens jedoch Euro 100,- zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer verlangen.<br />

§ 11 Rechenschaftsbericht<br />

11.1. Der Treuhänder leitet dem Treugeber jährlich den von einem<br />

Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss der Beteiligungsgesellschaften<br />

und jeweils den Geschäftsbericht der<br />

Geschäftsführung (Jahresabschluss) unverzüglich nach deren<br />

Erhalt zu, soweit diese Unterlagen dem Treugeber nicht bereits<br />

unmittelbar von den Beteiligungsgesellschaften zugeleitet<br />

werden. Zusammen mit der Übersendung des Jahresabschlusses<br />

erstattet der Treuhänder dem Treugeber jeweils einen<br />

Bericht über seine Treuhandtätigkeit im abgelaufenen<br />

Geschäftsjahr, soweit eine Darstellung der Tätigkeit nicht bereits<br />

in den Geschäftsberichten der Beteiligungsgesellschaften<br />

enthalten ist.<br />

11.2. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass eine Übersendung<br />

von Unterlagen, z.B. in Zusammenhang mit der<br />

Ausübung Kontrollrechte des Treugebers nach § 166 HGB,<br />

nur zusammen mit dem Jahresabschluss auf Kosten des Treugebers<br />

durchgeführt werden kann.<br />

§ 12 Besondere Hinweise<br />

12.1. Der Treuhänder weist im Rahmen seiner Sorgfalts- und vorvertraglichen<br />

Aufklärungspflichten darauf hin, dass der Treugeber<br />

diejenigen Risiken zu tragen hat, die im Zusammenhang<br />

mit dem Beitritt zu den Beteiligungsgesellschaften bestehen.<br />

12.2. Der Treugeber tritt wirtschaftlich Kommanditgesellschaften<br />

bei, deren Unternehmensgegenstände sich aus den Gesellschaftsverträgen<br />

der Beteiligungsgesellschaften sowie aus<br />

dem Verkaufsprospekt, dessen Veröffentlichung die Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet hat, ergeben.<br />

12.3. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Treuhänders, den Verkaufsprospekt<br />

oder andere Verkaufsunterlagen zu prüfen.<br />

Der Treuhänder hat eine derartige Prüfung auch nicht durchgeführt.<br />

12.4. Der Treuhänder haftet nicht für die Durchführbarkeit der Gesellschaftsverträge<br />

der Beteiligungsgesellschaften oder die<br />

Erreichbarkeit von deren Gesellschaftszweck.<br />

12.5. Zu den Aufgaben des Treuhänders gehört es nicht, die Geschäftsführung<br />

der Beteiligungsgesellschaften zu überprüfen<br />

oder zu überwachen.<br />

12.6. Der Treuhänder weist darauf hin, dass er nicht geprüft hat<br />

bzw. nicht prüft, ob die vorgesehene Kapitalanlage für den<br />

Zeichner wirtschaftlich sinnvoll ist.<br />

12.7. Im Falle einer Rückabwicklung einer oder beider Beteiligungsgesellschaften<br />

besteht das Risiko, dass vorfällig gezahlte<br />

Vergütungen und auch sonstige Gebühren nicht mehr<br />

zurückverlangt werden können. Weiterhin besteht das Risi-<br />

174<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

ko, dass die Beteiligungsgesellschaft/en sonstige Kosten und<br />

Aufwendungen hat/haben, die im Falle der Rückabwicklung<br />

vergeblich wären. Eine Schadlosstellung des Treugebers<br />

wäre dann nicht mehr möglich.<br />

§ 13 Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />

13.1. Der Treugeber ist berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />

Zusammenhang mit diesem Treuhandvertrag und dem damit<br />

begründeten Vertragsverhältnis die Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e.V. anzurufen und gegen den Treuhänder ein<br />

Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />

13.2. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden<br />

Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e.V.<br />

13.3. Ein ausscheidender Treugeber soll seinen Rechtsnachfolger<br />

auf das Bestehen dieser Schlichtungsvereinbarung hinweisen.<br />

§ 14 Schlussbestimmungen<br />

14.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder<br />

undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon im Zweifel<br />

die Wirksamkeit bzw. Durchführbarkeit der Bestimmungen<br />

im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen<br />

oder undurchführbaren Bestimmung verpflichten sich die<br />

Vertragsparteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren,<br />

die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten<br />

Zweck in rechtlich zulässiger Weise so nah wie möglich<br />

kommt.<br />

14.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist,<br />

soweit dies in gesetzlich zulässiger Weise zur Disposition<br />

der Parteien steht, der Ort des Sitzes der Beteiligungsgesellschaften.<br />

Auf diesen Vertrag findet, soweit zulässig, ausschließlich<br />

das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.<br />

14.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu<br />

ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung<br />

dieses Schriftformerfordernisses.


Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

zwischen<br />

der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />

Hopfenstrasse 6, 80335 München<br />

– nachfolgend „Flugzeugfonds 2 KG“ genannt –<br />

und<br />

der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG<br />

Hopfenstrasse 6, 80335 München<br />

– nachfolgend „Flugzeugfonds 3 KG“ genannt –<br />

– Flugzeugfonds 2 KG und Flugzeugfonds 3 KG zusammen nachfolgend<br />

auch „Fondsgesellschaften“ genannt –<br />

und<br />

A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

M I T T E L V E R W E N D U N G S K O N T R O L L V E R T R A G<br />

der CURIA Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

Maria-Theresia-Straße 6, 81675 München<br />

– nachfolgend Mittelverwendungskontrolleur genannt –<br />

1. Gegenstand der Fondsgesellschaften ist der Erwerb der<br />

Frachtflugzeuge des Typs Boeing B777-200LRF mit der Seriennummer<br />

36004 (Flugzeugfonds 2 KG) und mit der Seriennummer<br />

36198 (Flugzeugfonds 3 KG), deren Vermietung<br />

und Verwertung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden<br />

Geschäfte. Die Fondsgesellschaften sind berechtigt,<br />

Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen oder Maßnahmen aller<br />

Art durchzuführen oder vornehmen zu lassen, die zur unmittelbaren<br />

oder mittelbaren Förderung oder Erreichung des<br />

jeweiligen Gesellschaftszwecks geeignet erscheinen oder<br />

damit in Zusammenhang stehen. Die Fondsgesellschaften<br />

können insbesondere auch Zweigniederlassungen im Inund<br />

Ausland errichten. Die Fondsgesellschaften betreiben<br />

keine Geschäfte, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen,<br />

insbesondere keine nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen<br />

Bankgeschäfte.<br />

2. Zweck dieses Vertrages ist im Zusammenhang mit den vorgenannten<br />

Gesellschaftszwecken der Fondsgesellschaften:<br />

2.1. die Verwendung der auf dem gemeinsamen Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />

der Fondsgesellschaften bei der Deutschen<br />

Bank, Kto-Nr. 2420008, BLZ 700 700 10 sich befindenden<br />

Gelder während der Platzierungsphase der Fondsgesellschaften<br />

zu kontrollieren, auch zugunsten der der Gesellschaft<br />

zukünftig beitretenden Gesellschafter/Treugeber. Über das<br />

Guthaben darf, vorbehaltlich der nachstehend genannten<br />

Ausnahme, ausschließlich in der Weise verfügt werden, dass<br />

das durch die Anleger eingezahlte Kapital in dem in § 6 Ziffer<br />

5 des jeweiligen Gesellschaftsvertrags der Fondsgesell-<br />

schaften festgelegten Verhältnis auf die Gesellschaftskonten<br />

der Fondsgesellschaften überwiesen wird. Gegenstand der<br />

Mittelverwendungskontrolle ist auch die Verwendung des<br />

Teils der Vergütung der für die Vermittlung des Eigenkapitals<br />

der Fondsgesellschaften aufgrund gesondert geschlossenem<br />

Vermittlungsvertrag mit den Vermittlern Deutsche Bank <strong>AG</strong>,<br />

Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden <strong>AG</strong> und Berliner<br />

Bank <strong>AG</strong> & Co. KG fällig wird. Dieser Betrag wird jeweils<br />

am Tage der Einzahlung des ersten Teilbetrags der Einlage<br />

durch die Anleger unmittelbar vom gemeinsamen Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />

der Fondsgesellschaften an die vermittelnden<br />

Banken gezahlt. Spätestens drei Bankarbeitstage<br />

vor Fälligkeit des Betrags haben die vorgenannten Vermittler<br />

die Abrechnung im Sinne des § 2 Ziff. 5 des Vermittlungsvertrags<br />

dem Mittelverwendungskontrolleur zur Prüfung vorzulegen.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur prüft hierbei den<br />

Stand des auf dem Eigenkapitaleinzahlungskonto gutzuschreibenden<br />

Eigenkapitals und das Vorliegen der Abrechnung<br />

der Eigenkapitalvermittler, die 10% des vorhandenen<br />

Eigenkapitals nicht übersteigen darf. Bei Vorliegen dieser<br />

Voraussetzungen gibt der Mittelverwendungskontrolleur den<br />

Abrechnungsbetrag unverzüglich frei.<br />

2.2. die Verwendung der auf den jeweiligen Gesellschaftskonten<br />

der Fondsgesellschaften bei der Deutschen Bank, Kto-Nr.<br />

2420024, BLZ 700 700 10 (Flugzeugfonds 2 KG) und Kto-<br />

Nr. 2420040, BLZ 700 700 10 (Flugzeugfonds 3 KG) sich<br />

befindenden Gelder während der Platzierungs- und Investitionsphase<br />

der Fondsgesellschaften zu kontrollieren, auch<br />

zugunsten der der Gesellschaft zukünftig beitretenden Gesellschafter/Treugeber.<br />

2.3. Die Kontrolle der Mittelverwendung erfolgt in der Weise,<br />

dass während der Vertragslaufzeit die Fondsgesellschaften<br />

nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur über<br />

das gemeinsame Eigenkapitaleinzahlungskonto der Fondsgesellschaften<br />

bei der Deutschen Bank, Kto-Nr. 2420008,<br />

BLZ 700 700 10 und über ihr jeweiliges Gesellschaftskonto<br />

bei der Deutschen Bank, Kto-Nr. 2420024, BLZ 700 700 10<br />

(Flugzeugfonds 2 KG) und Kto-Nr. 2420040, BLZ 700 700<br />

10 (Flugzeugfonds 3 KG) verfügen können. Das gemeinsame<br />

Einzahlungskonto wird als sog. „Und-Konto“ eingerichtet.<br />

Es wird sichergestellt, daß die Geschäftsführungen der<br />

Fondsgesellschaften und des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

gemeinsam über die Konten verfügen.<br />

Unter „Platzierungsphase” wird der in § 6.2 des jeweiligen<br />

Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaften festgelegte<br />

bzw. im Falle der Verlängerung des Platzierungszeitraumes<br />

festzulegende Zeitraum verstanden, in dem Treugeber (bzw.<br />

Kommanditisten im Falle der Kündigung des Treuhandvertrags<br />

mit der Folge des Wechsels in die Kommanditistenstellung)<br />

den Fondsgesellschaften beitreten können.<br />

Unter „Investitionsphase“ wird der Zeitraum verstanden,<br />

in dem die Fondsgesellschaften die nach dem jeweiligen<br />

gesellschaftsvertraglich festgelegten Investitionsplan<br />

vorgesehenen Investitionen tätigen und die hierfür vorgesehenen<br />

Zahlungen leisten.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

175<br />

K


K<br />

V E R T R A G S W E R K :<br />

M I T T E L V E R W E N D U N G S K O N T R O L L V E R T R A G<br />

Unter „Vertragslaufzeit“ wird der Zeitraum von Beginn<br />

der Platzierungsphase bis zum Abschluss der Investitionsphase<br />

verstanden.<br />

3. Der Mittelverwendungskontrolleur wird beauftragt, bei Vorliegen<br />

nachfolgender Voraussetzungen die im Investitionsplan<br />

gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft<br />

(Mittelverwendung und Mittelherkunft) ausgewiesenen Mittel<br />

zur Zahlung freizugeben bzw. an Verfügungen zum<br />

Zwecke ihrer Auszahlung mitzuwirken:<br />

3.1. Bei Rechtsgeschäften zwischen den Komplementärinnen<br />

und den geschäftsführenden Kommanditisten bzw. den diesen<br />

nahestehenden Personen einerseits und den Fondsgesellschaften<br />

andererseits, sofern den Vertragspartnern der<br />

Fondsgesellschaften in diesen Fällen keine offenkundig erkennbaren<br />

unangemessenen wirtschaftlichen Sondervorteile<br />

zufließen würden.<br />

3.2. Die Fondsgesellschaften müssen entsprechende Mittel zur<br />

Verfügung stehen (Eigen- und/oder Fremdmittel).<br />

3.3. Die Zahlungen erfolgen zweckgebunden zur Erfüllung der<br />

ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaften<br />

oder sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen der Fondsgesellschaften.<br />

3.4. Die Zahlungen müssen zweckgebunden zur Erfüllung der<br />

gesellschaftsvertraglich im Investitionsplan der Fondsgesellschaften<br />

ausgewiesenen Verpflichtungen erfolgen.<br />

3.5. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten bzw. vereinbarten Abschlagszahlungen<br />

hierauf oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen<br />

sind fällig.<br />

4. Der Mittelverwendungskontrolleur ist berechtigt – auf der<br />

Grundlage von zur Durchführung des Investitionsplans der<br />

Fondsgesellschaften abgeschlossenen bzw. abzuschließenden<br />

Verträgen – bereits erbrachte oder noch zu erbringende<br />

Gegenleistungen der Vertragspartner der Fondsgesellschaften<br />

Vorauszahlungen bis zur vollen Höhe der vereinbarten<br />

Vergütung freizugeben und zwar auch dann, wenn die<br />

Fondsgesellschaften noch nicht vollplatziert sind oder die jeweiligen<br />

Gegenleistungen ganz oder teilweise noch nicht<br />

bewirkt wurden.<br />

Vollplatzierung der Fondsgesellschaften ist gegeben,<br />

wenn die von den Anlegern übernommene Gesamtzeichnungssumme<br />

bei den Fondsgesellschaften (ohne Agio) insgesamt<br />

USD 182.000.000 beträgt.<br />

5. Für den Fall, dass der Mittelverwendungskontrolleur die Mitwirkung<br />

an Verfügungen über das gemeinsame Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />

der Fondsgesellschaften verweigert bzw.<br />

Verfügungen nicht freigibt, ist auf seinen Antrag und/oder<br />

der Komplementärinnen oder der geschäftsführenden Kommanditisten<br />

über die Verfügung über Gelder durch Gesellschafterbeschluss<br />

zu entscheiden. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

hat dem Beschluss der Gesellschafterversammlungen<br />

entsprechend zu handeln.<br />

176<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

6. Die Fondsgesellschaften verpflichtet sich, dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

alle zur Auszahlung erforderlichen<br />

Verträge, Rechnungen oder sonstige Unterlagen so rechtzeitig<br />

vorzulegen, so dass eine angemessene Auszahlungskontrolle<br />

möglich ist. Die Fondsgesellschaften werden dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

Einblick in alle Rechnungen, Abrechnungsunterlagen,<br />

Verträge und sonstigen, die Gesellschaftszwecke<br />

betreffenden Schriftverkehr gewähren und<br />

ihm in allen hier interessierenden Fragen Auskunft erteilen.<br />

7. Der Mittelverwendungskontrolleur hat dafür Sorge zu tragen,<br />

dass anhand seiner Aufzeichnungen jederzeit festgestellt<br />

werden kann, welche Einzahlungen auf dem o.g. Konto<br />

eingegangen bzw. welche Auszahlungen von diesem<br />

Konto erfolgt sind.<br />

Nach Abschluss der Auszahlungen hat der Mittelverwendungskontrolleur<br />

über die Verwendung sämtlicher Geldmittel<br />

in der Platzierungs- und Investitionsphase der Fondsgesellschaften<br />

vollständige Rechenschaft abzulegen.<br />

8. Maßgeblich für den Mittelverwendungskontrolleur sind ausschließlich<br />

die Bestimmungen dieses Vertrages. Weitere<br />

Pflichten übernimmt der Mittelverwendungskontrolleur<br />

nicht. Er überprüft insbesondere nicht die Verwirklichung<br />

oder Realisierbarkeit der Gesellschaftszwecke der Fondsgesellschaften.<br />

Dem Mittelverwendungskontrolleur obliegen<br />

auch keine Prüfungspflichten bei Fragen des unternehmerischen<br />

Ermessens, so dass er auch nicht für die Erreichung<br />

der verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen Zielsetzungen<br />

verantwortlich ist. Dies ist weder Vertragsinhalt noch<br />

Geschäftsgrundlage der Funktion als Mittelverwendungskontrolleur.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur übernimmt<br />

auch keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner der<br />

Fondsgesellschaften oder dafür, dass die Vertragspartner der<br />

Fondsgesellschaften die eingegangenen vertraglichen Pflichten<br />

ordnungsgemäß erfüllen.<br />

9. Für seine Tätigkeit erhält der Mittelverwendungskontrolleur<br />

eine Vergütung von 0,02% des nach Abschluss der Platzierungsphase<br />

gezeichneten Kommanditkapitals der Fondsgesellschaften,<br />

mindestens jedoch USD 40.000, zuzüglich der<br />

jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung ist fällig bei Abschluss der Platzierung,<br />

nicht jedoch, bevor die Fondsgesellschaften entsprechende<br />

Mittel durch Einzahlungen der Anleger in ausreichender<br />

Höhe zur Verfügung haben. Auf die Vergütung können je<br />

nach Liquiditätslage der Fondsgesellschaften Abschlagszahlungen<br />

– auch vor Vollplatzierung – bis zur vollen Höhe erfolgen.<br />

10. Die Fondsgesellschaften verpflichten sich, diesen Vertrag jedem<br />

ernsthaften Interessenten in vollem Wortlautzugänglich<br />

zu machen. Im Übrigen darf der Name des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

nicht für Werbezwecke verwendet werden.


V E R T R A G S W E R K :<br />

M I T T E L V E R W E N D U N G S K O N T R O L L V E R T R A G<br />

11. Die Leistungen des Mittelverwendungskontrolleurs sind erfüllt,<br />

wenn die Fondsgesellschaften allen Zahlungsverpflichtungen<br />

aus dem Investitionsplan nach § 10 des jeweiligen<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaften nachgekommen<br />

ist. Der Vertrag endet mit Eintritt der vorstehenden Voraussetzung.<br />

Mit der Vergütung nach Ziffer 9 ist die gesamte<br />

Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs abgegolten.<br />

12. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.<br />

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die<br />

Gesellschafter-/Treugeberversammlungen die Abberufung<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs beschlossen hat. Im<br />

Übrigen gilt § 627 BGB. Bei einer Kündigung sind die auf<br />

dem Eigenkapitaleinzahlungskonto befindlichen Guthaben<br />

der Auszahlungskontrolle eines anderen Mittelverwendungskontrolleurs<br />

zu unterstellen.<br />

13. Der Mittelverwendungskontrolleur haftet lediglich für schuldhaft<br />

– d.h. vorsätzlich und fahrlässig – begangene Pflichtverletzungen.<br />

Gegen den Mittelverwendungskontrolleur können<br />

Schadenersatzansprüche erst geltend gemacht werden, wenn<br />

die Fondsgesellschaften oder Gesellschafter/Treugeber anderweitig<br />

Ersatz nicht zu erreichen vermögen. Alle Schadenersatzansprüche<br />

der Fondsgesellschaften oder der Gesellschafter/Treugeber<br />

gegenüber dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.<br />

Etwaige Schadenersatzansprüche von Gesellschaftern/<br />

Treugebern bzw. der Fondsgesellschaften mit Ausnahme von<br />

Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit<br />

sind auf einen Betrag von insgesamt EUR 1.000.000 begrenzt.<br />

Der Haftungshöchstbetrag gilt für alle etwaigen Schadensersatzansprüche,<br />

die im Zusammenhang mit der vertraglich<br />

geschuldeten Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

stehen; etwaige Ansprüche der an den Fondsgesellschaften<br />

beteiligten Gesellschafter/Treugeber gelten<br />

ausdrücklich als in den Haftungshöchstbetrag einbezogen.<br />

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist,<br />

soweit zulässig, München.<br />

15. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder<br />

Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />

der Schriftform. Die Schriftformvereinbarung kann ihrerseits<br />

nur schriftlich aufgehoben werden.<br />

16. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages – auch nur teilweise<br />

– unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die<br />

Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die<br />

Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, durch eine Vereinbarung<br />

eine unwirksame bzw. nichtige Bestimmung<br />

durch eine solche zu ersetzen, die in gesetzlich zulässiger<br />

Weise wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am<br />

nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall von Vertragslücken.<br />

München, 24. Juli 2008<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />

vertreten durch die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 Verwaltungs GmbH<br />

(Komplementärin)<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Jens Stolze<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG<br />

vertreten durch die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs GmbH<br />

(Komplementärin)<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Jens Stolze<br />

CURIA Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Schmidt-Gorbach<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

177<br />

K


L<br />

A N G A B E N V O R B E H A L T<br />

Dieser Verkaufsprospekt orientiert sich an den<br />

Grundsätzen ordnungsgemäßer Beurteilung von Prospekten<br />

über öffentlich angebotene Kapitalanlagen<br />

(IDW S4), Gliederungsabweichungen in diesem Prospekt<br />

dienen einer verbesserten Klarheit der Darstellungen.<br />

Er wurde gemäß der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte<br />

(VermVerkProspV) auf<br />

Grundlage des Verkaufsprospektgesetzes erstellt. Alle<br />

im Prospekt gemachten Angaben, Zahlenbeispiele<br />

und Prognoserechnungen sind durch den Prospektherausgeber<br />

mit Sorgfalt erstellt worden und entsprechen<br />

dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung.<br />

Sie geben der derzeitigen Stand der<br />

Planung sowie der Gutachten und Schätzwerte unabhängiger,<br />

anerkannter Sachverständiger wieder.<br />

Über die im Prospekt beschriebenen Vertragsverhältnisse<br />

hinaus wurden zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

keine weiteren wesentlichen Verpflichtungen<br />

zu Lasten der Fondsgesellschaft eingegangen.<br />

Die im Prospekt enthaltenen Prognoserechnungen<br />

stellen in ihrer Gesamtheit einen aus heutiger Sicht<br />

möglichen Verlauf der vorgesehenen Investitionen<br />

dar. Abweichungen von den im Prospekt dargestellten<br />

Ergebnissen sind jedoch wahrscheinlich, da die<br />

zukünftige Entwicklung aller wertbeeinflussenden<br />

Größen insbesondere hinsichtlich der prospektierten<br />

Erlöse nicht vorhergesagt werden kann.<br />

Zukünftig auftretende Abweichungen können ihre<br />

Ursache insbesondere in Änderungen der Gesetzgebung,<br />

Rechtsprechung, der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung<br />

oder der Entwicklung wirtschaftlicher<br />

Teilbereiche haben. Weitere Ursachen können auch<br />

Dispositionskorrekturen sein, welche die Gesellschafter<br />

selbst beschließen. Eine Haftung für den<br />

tatsächlichen Eintritt der in den Modellrechnungen<br />

ausgewiesenen Ergebnisse wird daher nicht übernommen.<br />

Eine Haftung für den Eintritt der prospektierten<br />

steuerlichen Ergebnisse wird ebenfalls nicht<br />

übernommen, weil die Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen<br />

allein der Finanzverwaltung und<br />

den zuständigen ausländischen Behörden obliegt.<br />

178<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Der vorliegende Prospekt ist an eine Vielzahl von Interessenten<br />

adressiert, die jeweils individuelle Beteiligungsinteressen<br />

verfolgen und deren Erwartungshaltungen<br />

und Detailkenntnisse im Hinblick auf die<br />

wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge<br />

sehr breit variieren können. Es ist möglich, dass der<br />

Prospekt diesen unterschiedlichen Informationsbedürfnissen<br />

nicht in allen Punkten gerecht wird. Der<br />

Eintritt der vom Anleger mit seiner Beteiligung verfolgten<br />

Ziele fällt letztlich in seine eigene Risikosphäre.<br />

Die Anleger sollten daher die Prospektangaben<br />

und die Risikohinweise unter Berücksichtigung<br />

ihrer besonderen Situation kritisch würdigen und<br />

prüfen, ob es nicht gegebenenfalls sinnvoll und notwendig<br />

ist, fachlichen Rat in Anspruch zu nehmen.<br />

Vermittler, Anlageberater und sonstige Dritte, die mit<br />

der Platzierung des Kapitals betraut sind, sind selbstständig<br />

tätige Unternehmer. Sie sind nicht berechtigt,<br />

von diesem Prospekt abweichende Auskünfte oder<br />

Zusicherungen zu geben.<br />

Abweichende Angaben sind nur dann verbindlich,<br />

wenn sie vor dem Beitritt schriftlich von der <strong>DCM</strong><br />

<strong>AG</strong> bestätigt wurden. Die Haftung des Prospektherausgebers<br />

für unrichtige und unvollständige Prospektangaben<br />

oder für die Verletzung eventueller<br />

Aufklärungspflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt.<br />

Vertragspartner des Emittenten, insbesondere die<br />

DVB Bank <strong>AG</strong>, übernehmen mit Ausnahme des Prospektherausgebers<br />

<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> keine Verantwortung für<br />

den Prospekt oder einzelne Inhalte des Prospekts.<br />

Die Angaben im Prospekt sind nach bestem Wissen<br />

des Fondsinitiators gemacht worden und basieren<br />

auf Annahmen und Prognosen, die der Fondsinitiator<br />

für richtig und verlässlich hält. Es wurden keine wesentlichen<br />

Umstände ausgelassen.<br />

24. Juli 2008


<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

179


M<br />

A B W I C K L U N G S H I N W E I S E<br />

Der Beitritt zu den Fondsgesellschaften vollzieht sich<br />

wie folgt:<br />

Sie als Anleger können sich nur in gleicher Weise zeitgleich<br />

(parallel) mittelbar als Treugeber über die Curia<br />

Steuerberatungsgesellschaft mbH („Treuhänder“) an<br />

der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG und der<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG beteiligen.<br />

Sie unterzeichnen die vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung<br />

sowie den Empfang des Verkaufsprospektes<br />

und der Widerrufsbelehrung.<br />

Die Gesamtzeichnungssumme, d.h. die Zeichnungssumme<br />

im Rahmen einer Beteiligung an der <strong>DCM</strong><br />

GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG zusammen mit<br />

der Zeichnungssumme im Rahmen einer Beteiligung<br />

an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG,<br />

muss mindestens USD 15.000,- betragen (Mindestgesamtzeichnungssumme);<br />

eine höhere Gesamtzeichnungssumme<br />

muss ganzzahlig durch 1.000<br />

ohne Rest teilbar sein. Aus der Gesamtzeichnungssumme<br />

entfällt auf die Beteiligung an der <strong>DCM</strong><br />

GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG ein Anteil von<br />

49,7% und auf die Beteiligung an der <strong>DCM</strong> GmbH<br />

& Co. Flugzeugfonds 3 KG ein Anteil von 50,3%.<br />

Damit erklären Sie, dass Sie sich mittelbar über den<br />

Treuhänder an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />

2 KG und der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />

3 KG beteiligen wollen.<br />

Beide Formulare senden Sie oder Ihr Berater bitte an<br />

die:<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH<br />

Hopfenstraße 6<br />

80335 München<br />

welche diese an den Treuhänder weiterleiten wird.<br />

Sie erhalten ein Eingangsschreiben Ihrer Beitrittserklärung<br />

von der <strong>DCM</strong> Service GmbH.<br />

Der Treuhänder nimmt das Treuhandangebot zum<br />

180<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

mittelbaren Beitritt in die Fondsgesellschaften als Bevollmächtigter<br />

an. Sie erhalten zeitnah ein Begrüßungsschreiben<br />

von der <strong>DCM</strong> Service GmbH mit<br />

einer Kopie der durch den Treuhänder angenommenen<br />

Beitrittserklärung.<br />

Bitte setzen Sie oder Ihr Berater in der Beitrittserklärung<br />

an der vorgesehenen Position für die Auszahlungen<br />

der Fondsgesellschaften Ihre US-Dollarbzw.<br />

EUR-Bankverbindung ein.<br />

Die Gesamtzeichnungssumme zzgl. Agio ist in zwei<br />

Teilbeträgen zu den untenstehenden Terminen zur<br />

Zahlung fällig.<br />

Hinweis: Das Fonds-Konto ist ein US-Dollar-Konto.<br />

Die erste Teilzahlung ist wie folgt zu leisten:<br />

Anleger, die einschließlich bis zum 17.10.2008 ihr<br />

Beteiligungsangebot abgegeben haben, haben am<br />

13.11.2008 eine erste Teilzahlung in Höhe von 30%<br />

der Gesamtzeichnungssumme zzgl. des Gesamtbetrages<br />

des Agios zu leisten. Bei Anlegern, die ihr Beteiligungsangebot<br />

vom 18.10.2008 bis zum<br />

31.12.2008 abgegeben haben, ist die erste Teilzahlung<br />

am 29.01.2009 fällig. Für den Fall einer Verlängerung<br />

der Zeichnungsfrist über den 31.12.2008<br />

hinaus, sind die Anleger, welche ihr Beteiligungsangebot<br />

im Jahre 2009 abgegeben haben, verpflichtet,<br />

die erste Teilzahlung 21 Tage nach Abgabe der Beitrittserklärung<br />

zu leisten, frühestens jedoch drei<br />

Bankarbeitstage nach Erhalt der Mitteilung über die<br />

Annahme des Beteiligungsangebots.<br />

Die zweite Teilzahlung ist wie folgt zu leisten:<br />

Die zweite Teilzahlung in Höhe von 70% der Gesamtzeichnungssumme<br />

ist am 15.10.2009 zur Zahlung<br />

fällig; für den Fall einer Verlängerung der Zeichnungsfrist<br />

sind die ihr Beteiligungsangebot in 2009<br />

abgebenden Anleger verpflichtet, den zweiten Teilbetrag<br />

innerhalb von 21 Tagen nach Abgabe ihrer<br />

Beitrittserklärung, frühestens jedoch drei Bankarbeitstage<br />

nach Erhalt der Mitteilung über die Annahme<br />

des Beteiligungsangebotes, nicht aber vor dem<br />

15.10.2009 zu leisten.


Sie erhalten im Jahr 2009 von der <strong>DCM</strong> Service<br />

GmbH ein Anschreiben im Vorfeld des Einzahlungstermins<br />

für die zweite Teilzahlung. Dieses Anschreiben<br />

wird die nachfolgenden Einzahlungsvarianten<br />

nochmals erläutern und die dafür notwendigen Unterlagen<br />

(beispielhaft ausgefüllt) beinhalten.<br />

Einzahlungsvarianten:<br />

1. Sie überweisen US-Dollar von Ihrem US-Dollar-<br />

Konto: Verwenden Sie bitte das Formular Zahlungsauftrag<br />

im Außenwirtschaftsverkehr.<br />

2. Sie überweisen US-Dollar von Ihrem EUR-Konto:<br />

Verwenden Sie den Überweisungsauftrag/Zahlkarte.<br />

Bitte halten Sie hierzu gesondert Rücksprache<br />

mit Ihrer Bank (Wichtig: Alle Entgelte/Sonstige<br />

Kosten müssen zu Lasten des Auftraggebers<br />

gehen.)<br />

3. Sie überweisen EUR von Ihrem EUR-Konto: Verwenden<br />

Sie den Überweisungsauftrag/Zahlkarte<br />

und beachten folgende Information: Mit dem Anschreiben<br />

wird die zu leistende Teilzahlung auch<br />

in EUR verbunden mit einem Sicherheitsaufschlag<br />

mitgeteilt. Aufgrund von dauernden<br />

Wechselkursschwankungen ist es notwendig,<br />

dass Sie bei einer EUR-Einzahlung einen Sicherheitsaufschlag<br />

einzahlen. Eine Überzahlung wird<br />

mit der ersten Auszahlung zurückgezahlt.<br />

Alle Entgelte und sonstigen Kosten, die im Zusammenhang<br />

mit diesen Teilzahlungen durch ihre kontoführende<br />

Bank anfallen, tragen Sie als Auftraggeber.<br />

Bei Einzahlung in EUR erfolgt die Gutschrift auf dem<br />

US-Dollar-Konto der Fondsgesellschaften abzüglich<br />

Bankprovisionen zum aktuellen Wechselkurs. Nach<br />

erfolgter Zahlung erhalten Sie eine Zahlungseingangsbestätigung.<br />

Ihre Einlageleistungen erfolgen mit den bezeichneten<br />

Teilbeträgen, im Übrigen aber für beide Beteiligungen<br />

zusammen in einem Betrag zugunsten eines<br />

vorgeschalteten, von beiden Fondsgesellschaften in<br />

USD gemeinsam geführten Einzahlungskontos (sog.<br />

„Und-Konto“). Das Einzahlungskontoguthaben wird<br />

A B W I C K L U N G S H I N W E I S E<br />

nach erfolgten Gutschriften und Zahlung der<br />

Eigenkapitalermittlungsvergütung an die Deutsche<br />

Bank <strong>AG</strong>, die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden<br />

<strong>AG</strong> sowie die Berliner Bank <strong>AG</strong> & Co. KG<br />

auf die jeweiligen Konten der Fondsgesellschaften<br />

im Verhältnis 49,7% (Flugzeugfonds 2 KG) zu 50,3%<br />

(Flugzeugfonds 3 KG) weitergereicht.<br />

Empfänger/Name des Begünstigten:<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />

und<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG<br />

Bank: Deutsche Bank<br />

Kontonummer: 2420008<br />

Bankleitzahl: 700 700 10<br />

IBAN: DE24 7007 0010 0242 0008 00<br />

Swift: DEUTDEMM<br />

Verwendungszweck: Ihr Vor- und Zuname, Wohnort<br />

Auszahlungen an die Anleger:<br />

1.1 Auszahlungen in USD<br />

Bei Auszahlung auf Ihr USD-Konto erfolgt die Gutschrift<br />

abzüglich Bankprovisionen ihrer kontoführenden<br />

Bank.<br />

1.2 Auszahlungen in EUR<br />

Bei Auszahlung auf ein EUR-Konto erfolgt die Gutschrift<br />

auf Ihrem EUR-Konto abzüglich Bankprovisionen<br />

ihrer kontoführenden Bank zum aktuellen<br />

Wechselkurs.<br />

Die mit der Auszahlung verbundenen Währungsrisiken<br />

sind ausführlich im Kapitel C „Wesentliche Risiken<br />

der Beteiligung“ auf der Seite 20 f dargestellt.<br />

Alle Entgelte und Kosten, die im Zusammenhang mit<br />

Auszahlungen der Fondsgesellschaften von ihrer<br />

kontoführenden Bank geltend gemacht werden, tragen<br />

Sie als Kontoinhaber.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

181<br />

M


M<br />

A B W I C K L U N G S H I N W E I S E<br />

Hinweise:<br />

Als Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von<br />

Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen entgegen<br />

nimmt, fungiert die:<br />

Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH (Treuhänder),<br />

Romanstr. 38, 80639 München.<br />

Zeichnungsscheine sind zu senden an die:<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH, Fondsverwaltung, Postfach<br />

310108, 80102 München. Die Annahmeschreiben<br />

werden durch die <strong>DCM</strong> Service GmbH versandt.<br />

Sämtliche Zahlungen an die Anleger erfolgen durch<br />

die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG und<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG, jeweils geschäftsansässig<br />

in der Hopfenstraße 6, 80335 München;<br />

dort wird auch der Verkaufsprospekt zur kostenlosen<br />

Ausgabe bereitgehalten.<br />

Beabsichtigt der Anleger seine mittelbare Beteiligung<br />

an den Fondsgesellschaften in eine direkte Beteiligung<br />

umzuwandeln, hat der Treuhänder die Beteiligungen<br />

zu übertragen und kann hierfür ein Bearbeitungsgentgelt,<br />

maximal jedoch EUR 100 zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer verlangen. Als weitere Kosten<br />

im Falle eines Wechsels in die direkte<br />

Kommanditistenstellung fallen für den Anleger Notar-<br />

und Gerichtskosten sowie Kosten für die notarielle<br />

Beglaubigung der hierfür erforderlichen Handelsregistervollmacht<br />

an, welche von dem Anleger<br />

selbst zu tragen sind. Auch kann im Erbschafts- und<br />

Schenkungsfall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe<br />

von maximal EUR 100 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

anfallen. Ferner können bei dem Anleger bei<br />

einer Übertragung der Beteiligungen Bankprovisionen<br />

durch Überweisung etc. anfallen. Auch sind ggf.<br />

anfallende Kosten der Teilnahme an Gesellschafterversammlungen<br />

vom Anleger zu tragen.<br />

Erbringt der Anleger seine Gesamtzeichnungssumme<br />

nebst 5% Agio nicht bei Fälligkeit der jeweiligen<br />

Teilzahlungen, so ist der Treuhänder für Rechnung<br />

der Fondsgesellschaften berechtigt, Verzugszinsen in<br />

Höhe von 1% pro Monat in Rechnung zu stellen.<br />

Die Zinspflicht tritt ein, ohne dass es einer Mahnung<br />

182<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

bedarf. Bei Ausschluss des Anlegers hat dieser eine<br />

anteilige Schadenspauschale von 10% aus der Differenz<br />

der ursprünglich eingezahlten zu der herabgesetzten<br />

Gesamtzeichnungssumme nebst der vollen<br />

Differenz zwischen dem ursprünglichen und herabgesetzten<br />

Aufgeld (Agio) zu leisten, soweit er nicht<br />

einen geringeren Schaden nachweist. Darüber hinaus<br />

sind mit dem Erwerb, der Verwaltung und der<br />

Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren<br />

Kosten für den Anleger verbunden.<br />

Gemäß dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag bemisst<br />

sich die Beteiligung der Anleger am Ergebnis und am<br />

Vermögen grundsätzlich nach den tatsächlich von<br />

diesen gezahlten Einlagen ohne Berücksichtigung<br />

des gezahlten Agios. Die Beteiligungen der Anleger<br />

an den Ergebnissen der Fondsgesellschaften<br />

während der Platzierungsphase (planmäßig bis<br />

31.12.2008) ist so vorzunehmen, dass alle Anleger,<br />

unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts in die jeweilige<br />

Gesellschaft, an den erzielten Ergebnissen der<br />

jeweiligen Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben.<br />

Rückfragen:<br />

Bei Rückfragen zur Abwicklung Ihres Beitritts wenden<br />

Sie sich bitte an die:<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH<br />

Hopfenstr. 6<br />

80335 München<br />

Tel.: (089) 41 60 97-0<br />

Fax: (089) 41 60 97-30<br />

E-Mail: info@dcm-ag.de


OFA166 Seite 1 von 3<br />

Straße, Hausnummer<br />

E-Mail<br />

Frau / Herr<br />

Gesamtzeichnungssumme in Höhe von<br />

USD*in Worten:<br />

Beitrittserklärung<br />

FÜR<br />

TREUHÄNDERISCH GEHALTENE KOMMANDITBETEILIGUNGEN<br />

AN DER <strong>DCM</strong> GMBH & CO. FLUGZEUGFONDS 2 KG UND<br />

DER <strong>DCM</strong> GMBH & CO. FLUGZEUGFONDS 3 KG<br />

– <strong>DCM</strong> FlugZeugFOnDs 2 –<br />

Name Vorname Telefon<br />

Wohnsitzfinanzamt (PLZ/Ort)<br />

Begründung bei fehlender Steuernummer<br />

Bankverbindung 1<br />

(für Auszahlungen)<br />

IBAN<br />

x<br />

MusterMann Max<br />

Musterstrasse 1<br />

12345 MusterstaDt<br />

Es wird auf § 9.1 der jeweiligen Gesellschaftsverträge hingewiesen, wonach die durch Zahlungen in Euro entstehenden Kosten der jeweilige Gesellschafter/Treugeber zu<br />

tragen hat.<br />

Ich, der / die Vorbenannte (im Folgenden „Zeichner“ genannt), unterbreite hiermit der Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH, München, (im Folgenden<br />

„Treuhänder“ genannt) das Treuhandangebot, mich als Treugeber nach Maßgabe dieser Beitrittserklärung und auf der Grundlage des Verkaufsprospektes<br />

(Stand Juli 2008) und des darin abgedruckten Treuhandvertrages sowie der Gesellschaftsverträge über den Treuhänder an der<br />

<strong>DCM</strong> gMBH & CO. FlugZeugFOnDs 2 kg<br />

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 83145<br />

und der<br />

<strong>DCM</strong> gMBH & CO. FlugZeugFOnDs 3 kg<br />

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 83151<br />

(beide Gesellschaften im Folgenden auch die „Fondsgesellschaften“ genannt) zu beteiligen mit einer<br />

Z w a n Z i g t a u s e n D USD: 20.000<br />

zuzüglich 5% Agio der Gesamtzeichnungssumme, entsprechend<br />

USD:<br />

Summe aus Gesamtzeichnungssumme und Agio USD:<br />

* mindestens USD 15.000,– bzw. durch 1.000 ohne Rest teilbare höhere Beträge<br />

* siehe hierzu auch die Ausfüllhilfe auf Seite 3 der Beitrittserklärung<br />

PLZ Ort<br />

Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit<br />

Steuernummer<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2<br />

Filial-Kontonummer Bankleitzahl<br />

De 12 34567 8901 23456 78<br />

12345 MusterstaDt<br />

012/34567890<br />

Falls Steuernummer nicht vorhanden, bitte<br />

nachfolgend kurz begründen.<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

a B C D e F g H 1 2 a B u s D<br />

Swift-Code Euro- oder USD- Konto<br />

1.000<br />

21.000<br />

012345 / 67890<br />

Mail@ MusterMail.De 1. 1. 1234 MusterstaDt DeutsCH<br />

Muster<br />

Nach Abgabe des Treuhandangebots ist die Gesamtzeichnungssumme inklusive Agio in zwei Teilbeträgen wie folgt einzuzahlen<br />

a. Erster Einzahlungstermin:<br />

- Für Zeichner, die bis einschließlich zum 17.10.2008 das Treuhandangebot abgeben, ist am 13.11.2008 ein Teilbetrag von 30% der Gesamtzeichnungssumme sowie<br />

das volle Agio zur Zahlung fällig.<br />

- Für Zeichner, die im Zeitraum vom 18.10.2008 bis einschließlich zum 31.12.2008 das Treuhandangebot abgeben, ist am 29.01.2009 ein Teilbetrag von 30%<br />

der Gesamtzeichnungssumme sowie das volle Agio zur Zahlung fällig.<br />

- Für Zeichner, die in einer verlängerten Platzierungsphase das Treuhandangebot ab dem 01.01.2009 abgeben, ist binnen 21 tagen nach Angebotsabgabe, frühestens<br />

jedoch 3 Bankarbeitstage nach Erhalt der Mitteilung über die Angebotsannahme, ein Teilbetrag von 30% der Gesamtzeichnungssumme sowie das volle Agio zur Zahlung<br />

fällig.<br />

b. Zweiter Einzahlungstermin:<br />

- Für alle Zeichner, die das Treuhandangebot bis einschließlich zum 31.12.2008 abgeben, ist am 15.10.2009 der restliche Teilbetrag von 70% der Gesamtzeichnungssumme<br />

zur Zahlung fällig.<br />

- Für Zeichner, die in einer verlängerten Platzierungsphase das Treuhandangebot in 2009 abgeben, ist binnen 21 tagen nach Angebotsabgabe, frühestens jedoch 3<br />

Bankarbeitstage nach Erhalt der Mitteilung über die Angebotsannahme, nicht aber vor dem 15.10.2009, der restliche Teilbetrag von 70% der Gesamtzeichnungssumme<br />

zur Zahlung fällig.


OFA166 Seite 2 von 3<br />

MusterMann Max<br />

Name Vorname<br />

Abbuchungsauftrag*<br />

Ich beauftrage bereits heute im Falle der Abgabe des Treuhandangebotes bis 31.12.2008 die Deutsche Bank Ag bzw. die Deutsche Bank Privat- und geschäftskunden<br />

Ag („Deutsche Bank“) bei Fälligkeit den nachfolgend bezifferten Teil der Gesamtzeichnungssumme zuzüglich des vollen Agios von nachfolgendem Konto (Bankverbindung<br />

2) bei der Deutschen Bank abzubuchen und auf das gemeinsame Eigenkapitaleinzahlungskonto der beiden Fondsgesellschaften bei der Deutsche Bank <strong>AG</strong><br />

München, Konto Nr. 2420008, BLZ 700 700 10, IBAN: DE24 70070010 0242000800, Swift: DEUTDEMM gutzuschreiben. Von der von mir gezeichneten Gesamtzeichnungssumme<br />

werde ich auf meinem Konto (Bankverbindung 2) bis spätestens zum ersten Einzahlungstermin (13.11.2008 bzw. 29.01.2009) einen Teil in Höhe<br />

von 30% sowie das volle Agio von 5% der Gesamtzeichnungssumme bereitstellen.<br />

Bankverbindung 2 (für Einzahlungen)<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 1 2 3 4 5 6 7 8 1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Filial-Kontonummer<br />

x<br />

Euro-Konto / USD-Konto<br />

Es wird auf § 9.1 der jeweiligen Gesellschaftsverträge hingewiesen, wonach die durch Zahlungen in Euro entstehenden Kosten der jeweilige Gesellschafter/Treugeber<br />

zu tragen hat.<br />

*) Der Abbuchungsauftrag kann nur für ein Konto der Deutschen Bank, ausgenommen Sparkonto und maxblue-Konto, erteilt werden.<br />

Überweisungsverpflichtung:<br />

Bei verspäteten Zahlungen trage ich als Treugeber gem. § 4 des Treuhandvertrages sowie § 7.4 und 7.5 der Gesellschaftsverträge die daraus entstehenden Kosten und Schäden,<br />

insbesondere Zinsen von 1% pro Monat auf rückständige Beträge. Ich bin darüber informiert, dass ich als Treugeber bei nicht fristgemäßer oder unvollständiger Zahlung durch<br />

schriftliche Erklärung aus beiden Fondsgesellschaften ausgeschlossen werden kann. Auf die weiteren Folgen einer verspäteten Zahlung gemäß § 4 des Treuhandvertrages sowie<br />

§ 7.4 und 7.5 der Gesellschaftsverträge bin ich hingewiesen worden.<br />

Ich erkläre ferner Folgendes:<br />

1. Nach Abgabe dieses Treuhandangebotes bin ich an dieses für die Dauer von vier Wochen, gerechnet von der Unterzeichnung dieser Beitrittserklärung, gebunden, sofern ich<br />

nicht mein Treuhandangebot nach Maßgabe der mir erteilten Widerrufsbelehrung fristgerecht widerrufe.<br />

2. Für die Annahme des Treuhandangebotes genügt die Unterschrift des Treuhänders auf der Beitrittserklärung. Eines Zugangs der Annahmeerklärung bedarf es für deren Wirksamwerden<br />

nicht; ich verzichte auf den Zugang der Annahmeerklärung. Ich erhalte jedoch eine unterrichtende Mitteilung hiervon.<br />

3. Mit der Annahme des Treuhandangebotes nehme ich die Stellung eines Treugebers mit allen Rechten und Pflichten gemäß dem Treuhandvertrag sowie den Gesellschaftsverträgen<br />

ein.<br />

4. Ich nehme ausdrücklich zur Kenntnis, dass für die Beteiligung ausschließlich der Inhalt des Verkaufsprospektes, dieser Beitrittserklärung, der Gesellschaftsverträge und des<br />

Treuhandvertrages maßgebend ist und bestätige, dass ich deren Inhalt als für mich verbindlich anerkenne. Mir ist bekannt, dass auf Grund von § 6 Ziff. 6.1 der Gesellschaftsverträge<br />

bzw. § 2 Ziff. 2.1 des Treuhandvertrages mit weiteren Treugebern Treuhandverhältnisse begründet werden und dergestalt die Kommanditanteile des Treuhänders an<br />

beiden Fondsgesellschaften erhöht werden können, ohne dass es der Zustimmung der übrigen Gesellschafter bedarf.<br />

5. Ich bin damit einverstanden, dass die hier mitgeteilten sowie die mit der Beteiligung zusammenhängenden personenbezogenen Daten über eine EDV-Anlage gespeichert<br />

und ausschließlich zur Durchführung und Verwaltung meiner Beteiligung durch die beiden Fondsgesellschaften, den Treuhänder und im Rahmen der Fondsverwaltung durch<br />

beauftragte Dritte verwendet werden dürfen. Soweit ich der Verwendung nicht widerspreche, dürfen sowohl die vorgenannten Daten, als auch sonstiger Schriftwechsel und<br />

vorgesehene Anlegerinformationen zum Zwecke der Abstimmung/Betreuung durch die meine jeweilige Beteiligung vermittelnde Bank bzw. andere meine Beteiligung vermittelnde<br />

Stellen (Vermittler) an diese übermittelt werden. Die Daten werden im Übrigen nur im Rahmen der zur Durchführung / Verwaltung der Beteiligung notwendigen<br />

Maßnahmen verarbeitet und genutzt und nach Beendigung meiner Beteiligung gelöscht, soweit eine Aufbewahrung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.<br />

6. Ich nehme ferner ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Vertriebsvergütung für die Deutsche Bank <strong>AG</strong> bzw. die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden <strong>AG</strong> 5% des durch<br />

diese jeweils in Form von treuhänderischen Kommanditbeteiligungen vermittelten Kommanditkapitals zuzüglich des von den Fondsgesellschaften für dieses vermittelte<br />

Kommanditkapital vereinnahmten Agios beträgt. Die Vergütung beträgt mithin 10% der durch die Deutsche Bank <strong>AG</strong> bzw. die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden<br />

<strong>AG</strong> vermittelten Gesamtzeichnungssummen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Kapitel F zu Eigenkapitalvermittlung, bezüglich weiterer Kosten auf Ebene der Fondsgesellschaften<br />

auf den Investitions- und Finanzierungsplan in Kapitel E des Verkaufsprospektes verwiesen.<br />

7. Ich handle auf eigene Rechnung.<br />

Hiermit unterbreite ich vorstehendes Treuhandangebot.<br />

Bankleitzahl Depotnummer<br />

Ich verpflichte mich hiermit, soweit ich keinen Abbuchungsauftrag erteilt habe,<br />

wenn ich bis einschließlich 17.10.2008 das Treuhandangebot abgebe, zum 13.11.2008 bzw. wenn ich im Zeitraum vom 18.10.2008 bis einschließlich 31.12.2008<br />

das Treuhandangebot abgebe, zum 29.01.2009 einen Teilbetrag von 30% der Gesamtzeichnungssumme sowie das volle Agio zu zahlen.<br />

In dem Fall, dass ich in einer verlängerten Platzierungsphase das Treuhandangebot ab dem 01.01.2009 abgebe, werde ich binnen 21 tagen nach Angebotsabgabe,<br />

frühestens jedoch 3 Bankarbeitstage nach Erhalt der Mitteilung über die Angebotsannahme, einen Teilbetrag von 30% der Gesamtzeichnungssumme sowie das volle<br />

Agio zahlen.<br />

Weiterhin verpflichte ich mich, zum 15.10.2009 den restlichen Teilbetrag von 70% der Gesamtzeichnungssumme zu zahlen.<br />

Falls ich in einer verlängerten Platzierungsphase das Treuhandangebot in 2009 abgebe, werde ich binnen 21 tagen nach Angebotsabgabe, frühestens jedoch 3 Bankarbeitstage<br />

nach Erhalt der Mitteilung über die Angebotsannahme, nicht aber vor dem 15.10.2009, den restlichen Teilbetrag von 70% der Gesamtzeichnungssumme<br />

zahlen.<br />

Die Zahlungen werde ich jeweils auf das gemeinsame Eigenkapitaleinzahlungskonto der beiden Fondsgesellschaften bei der Deutschen Bank <strong>AG</strong> München, Konto Nr.<br />

2420008, BLZ 700 700 10, IBAN: DE24 70070010 0242000800, Swift: DEUTDEMM überweisen.<br />

Muster<br />

Ort, Datum Unterschrift Zeichner<br />

x


OFA166 Seite 3 von 3<br />

MusterMann Max<br />

Name Vorname<br />

WiDerruFsBeleHrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist<br />

beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der<br />

Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wider rufs.<br />

Der Widerruf ist zu richten an: <strong>DCM</strong> Service GmbH, Hopfenstraße 6, 80335 München; Fax: (089) 41 60 97-30; E-Mail: info@dcm-ag.de.<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)<br />

herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,<br />

müssen Sie uns insoweit ggfs. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist<br />

beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

Musterstadt, 01. 01. 1234<br />

Ort, Datum Unterschrift Zeichner<br />

Empfangsbestätigung:<br />

Ich bestätige, dass ich den Verkaufsprospekt (Stand Juli 2008) mit dem Abdruck der Gesellschaftsverträge, des Treuhandvertrages sowie den Hinweisen zu den Risiken<br />

im Kapitel C „Wesentliche Risiken der Beteiligung“ erhalten habe. Ferner bestätige ich, heute eine dreiseitige Abschrift dieser Beitrittserklärung mit Widerrufsbelehrung<br />

erhalten zu haben.<br />

Musterstadt, 01. 01. 1234<br />

Ort, Datum Unterschrift Zeichner<br />

Vom Berater auszufüllen:<br />

Die im Zusammenhang mit dem Beitritt gemachten Angaben sowie die Unterschrift stimmen mit der o.g. Person überein. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass<br />

lag im Original vor.<br />

Region<br />

IFC<br />

Geschäftsadresse<br />

Telefon<br />

E-mail<br />

Datum / Unterschrift des Beraters Stempel IFC<br />

Hiermit ist das Treuhandangebot des Zeichners in der vorstehenden Form angenommen:<br />

Max Mustermann<br />

Max Mustermann<br />

Beratervorname/ -name<br />

geSaMTzeiChnUngSSUMMeMuster<br />

PLZ/Ort<br />

Ort, Datum Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

in USD<br />

BEISPIELHAFTE DARSTELLUNG DER ZAHLBETRÄGE IM ERSTEN UND ZWEITEN EINZAHLUNGSTERMIN<br />

30%-TeilbeTrag<br />

in USD<br />

1. einzahlUngSTerMin 2. einzahlUngSTerMin<br />

agiO<br />

in USD<br />

SUMMe<br />

in USD<br />

70% reSTbeTrag<br />

in USD<br />

15.000 4.500 750 5.250 10.500<br />

16.000 4.800 800 5.600 11.200<br />

17.000 5.100 850 5.950 11.900<br />

18.000 5.400 900 6.300 12.600<br />

19.000 5.700 950 6.650 13.300<br />

20.000 6.000 1.000 7.000 14.000<br />

21.000 6.300 1.050 7.350 14.700<br />

22.000 6.600 1.100 7.700 15.400<br />

23.000 6.900 1.150 8.050 16.100<br />

24.000 7.200 1.200 8.400 16.800<br />

25.000 7.500 1.250 8.750 17.500<br />

je weiTere 1.000 300 50 350 700


Bildnachweis<br />

AeroLogic: Seiten 5, 40, 56, 128<br />

Boeing Images: Seiten 1 (oben), 5, 9, 38, 39, 49, 50, 51, 52, 54/55, 62, 116, 136 (oben rechts)<br />

Corbis: Seiten 6, 16<br />

<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>: Seiten 135, 136 (unten rechts)<br />

Deutsche Lufthansa <strong>AG</strong>: Seiten 40 (Foto: Werner Krüger)<br />

Deutsche Post <strong>AG</strong>: Seiten 41, 61<br />

Digitalstock: Seite 60<br />

Flughafen Leipzig/Halle: Seiten 1 (unten rechts), 59<br />

Fotolia: Seiten 48, 136 (unten und oben links)<br />

Getty Images: Seiten 1 (unten links/Mitte), 4, 12/13, 14, 18, 36, 37, 47, 53, 63, 88<br />

Jupiterimages: Seiten 34, 45, 58<br />

Mauritius: Seite 8<br />

Druck<br />

Fuchs Druck<br />

Riezlerstraße 12<br />

83714 Miesbach


Fondsverwaltung:<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH<br />

Hopfenstr. 6 ■ 80335 München<br />

Tel. (089) 416097-0 ■ Fax (089) 416097-29<br />

email: info@dcm-ag.de<br />

Best.-Nr. 002 83633 64, Stand 07/2008

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