Beteiligungsprospekt - DCM AG
Beteiligungsprospekt - DCM AG
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D C M F L U G Z E U G F O N D S 2<br />
Höhenflüge<br />
Boeing 777-200LRF:<br />
Effizienz im Luftfrachtmarkt
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />
„Höhenflüge“ – eine Investition in die Effizienz am Luftfrachtmarkt 4<br />
A. Hinweise zum Beteiligungsangebot 6<br />
1. Prospektverantwortung, Datum der Aufstellung 7<br />
2. Prospektveröffentlichung, Begriffsdefinitionen 7<br />
B. Überblick über das Beteiligungsangebot 8<br />
1. Beteiligungsangebot 9<br />
2. Der internationale Luftfrachtmarkt 14<br />
3. Boeing 777-200LRF 15<br />
4. Die Partner 15<br />
5. Anlegerzielgruppe 17<br />
C. Wesentliche Risiken der Beteiligung 18<br />
1. Allgemeine wirtschaftliche Risiken 19<br />
2. Allgemeine Luftfahrtrisiken 24<br />
3. Vertragliche Risiken 26<br />
4. Steuerliche Risiken 29<br />
5. Sonstige rechtliche Risiken 32<br />
6. Kumulation von Risiken, Maximalrisiko 34<br />
D. Rahmenbedingungen des Beteiligungsangebotes 35<br />
1. Höhenflüge 36<br />
„Der internationale Luftfrachtmarkt mit Potenzial zum Steigflug“<br />
„Die Boeing 777-200LRF – die neue Königin am Cargo-Himmel“<br />
„Die AeroLogic GmbH – mit ihren renommierten Partnern am Boden und in der Luft“<br />
2. Anlageziele 42<br />
3. Der internationale Luftfrachtmarkt 44<br />
4. Die Anlageobjekte (zwei Boeing 777-200LRF) 49<br />
5. Der Leasingnehmer AeroLogic 56<br />
6. Leipzig als Flughafenstandort 59<br />
7. Amentum Capital Limited 61<br />
E. Wirtschaftliche Angaben 63<br />
1. Investitions- und Finanzierungsplan 64<br />
2. Ergebnis- und Liquiditätsprognose 70<br />
3. Sensitivitätsanalyse 78<br />
4. Vermögens-, Finanz und Ertragslage 81<br />
5. Kapitalrückflussrechnung 86<br />
F. Rechtliche Angaben 88<br />
1. Allgemeine Ausführungen 89<br />
2. Gesellschaftsverträge 91<br />
3. Treuhandvertrag 97<br />
4. Mittelverwendungskontrollvertrag 99<br />
5. Fremdfinanzierungszusagen 100<br />
6. Operative Verträge 101<br />
7. Fondsbezogene Verträge 111
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />
G. Steuerliche Angaben 116<br />
1. Vorbemerkung 117<br />
2. Einkommensteuer 117<br />
3. Umsatzsteuer 125<br />
4. Gewerbesteuer 126<br />
5. Erbschaft- und Schenkungsteuer 126<br />
H. Vertragspartner 128<br />
1. Angaben über die Fondsgesellschaften und ihre Gründungsgesellschafter 129<br />
2. Angaben zum Prospektherausgeber und Initiator 134<br />
3. Angaben über weitere wesentliche Vertragspartner 140<br />
4. Personelle und kapitalmäßige Verflechtungen, wirtschaftliche Interessen 141<br />
I. Weitere nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
erforderliche Angaben (Negativtestate) 142<br />
J. Glossar 145<br />
K. Abdruck wesentlicher Verträge 150<br />
L. Angabenvorbehalt 178<br />
M. Abwicklungshinweise 180<br />
HINWEIS<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist<br />
nicht Gegenstand der Prüfung dieses Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
3
H Ö H E N F L Ü G E<br />
„Höhenflüge“ – eine Investition<br />
in die Effizienz am Luftfrachtmarkt<br />
1 Quellen: Airbus Air Cargo Forecast 2007, Boeing World Air Cargo Forecast 2006-2007, Boeing Summary Outlook 2008-2027<br />
Entwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Entwicklung.<br />
4 <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Der internationale Frachtflugmarkt<br />
mit Potenzial zum Steigflug<br />
Der internationale Luftfrachtmarkt hat in den letzten<br />
Jahren „Höhenflüge“ vollführt: Das belegen die Steigerungsraten<br />
der vergangenen Jahre. Studien der<br />
weltweit größten Flugzeughersteller Airbus und<br />
Boeing aus den Jahren 2007 bzw. 2008 prognostizieren<br />
auch für die Zukunft, dass Globalisierung<br />
und die zunehmende Vernetzung internationaler<br />
Produktionsstandorte immer öfter nach schnellen<br />
und sicheren Luftfrachttransporten verlangen und<br />
damit potenziell eine Verdreifachung des internationalen<br />
Luftfrachtmarktes bis 2026 bzw. 2027 bewirken<br />
können 1 . ■ S. 36/37
Die Boeing 777-200LRF –<br />
die neue Königin am Cargo-Himmel<br />
Gefragt sein dürften damit insbesondere – auch angesichts<br />
sich verändernder Marktbedingungen, wie z.B. steigende<br />
Kerosinpreise – Maschinen, die zum einen<br />
über ein hohes Ladevolumen und eine<br />
große Reichweite verfügen und zum<br />
anderen mit niedrigen Verbrauchswerten<br />
kostengünstig ihr Ziel erreichen.<br />
Diese Vorteile vereint die Boeing<br />
777-200LRF in sich. Die Frachtversion wird nach<br />
aktueller Planung Ende 2008 neu auf den Markt kommen und<br />
gilt derzeit in Summe als eine der zukunftsträchtigsten großen<br />
Frachtmaschinen. Die so genannte „Triple Seven“ besitzt nicht<br />
zuletzt aufgrund ihrer innovativen Technik und Konzeption als<br />
Langstreckenflugzeug gute Voraussetzungen für einen „Höhenflug“<br />
im expandierenden Frachtmaschinenmarkt. ■ S. 38/39<br />
Die AeroLogic GmbH – mit ihren renommierten Partnern<br />
am Boden und in der Luft<br />
Hinter dem Leasingnehmer, dem aufstrebenden Leipziger Cargo-Carrier<br />
AeroLogic, stehen die beiden größten und international bedeutenden<br />
deutschen Unternehmen für Luftfracht, die Lufthansa Cargo und<br />
die Deutsche Post Unternehmensgruppe. AeroLogic soll mit den beiden<br />
Maschinen dieses Beteiligungsangebotes, vom aufstrebenden Heimatflughafen<br />
Leipzig/Halle aus, die Netzwerke der Muttergesellschaften<br />
mit Zielen in Europa, Asien und den USA verstärken. ■ S. 40/41<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
5
HINWEISE ZUM<br />
BETEILIGUNGSANGEBOT<br />
A
H I N W E I S E Z U M B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />
1. Prospektverantwortung, Datum der Aufstellung<br />
PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />
Die <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management <strong>AG</strong> mit Sitz in der Hopfenstr. 6 in 80335 München übernimmt<br />
als Initiator, Anbieter des Beteiligungsangebotes sowie als Prospektherausgeber für den Inhalt des vorliegenden<br />
Prospektes allein und insgesamt die Verantwortung und erklärt, dass nach ihrem Wissen die Angaben<br />
richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Alle Angaben und Berechnungen in diesem<br />
Prospekt wurden mit großer Sorgfalt auf der Grundlage der zu schließenden Verträge und der gegenwärtig<br />
geltenden gesetzlichen Bestimmungen zusammengestellt und geprüft. Für den Inhalt dieses Prospektes<br />
sind nur bis zum Datum der Aufstellung des Prospektes (24. Juli 2008) der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> bekannte<br />
oder erkennbare Sachverhalte maßgeblich. Eine Haftung für den Eintritt der prognostizierten Ergebnisse<br />
und ihrer wirtschaftlichen Folgen beim Gesellschafter sowie für Abweichungen durch künftige wirtschaftliche,<br />
steuerliche oder rechtliche Änderungen wird nicht übernommen.<br />
Datum der Prospektaufstellung: 24. Juli 2008<br />
Claus Hermuth, Vorstandsvorsitzender <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management <strong>AG</strong><br />
2. Prospektveröffentlichung, Begriffsdefinitionen<br />
Prospektveröffentlichung<br />
Seit dem 01.07.2005 besteht nach dem Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes vom 28.10.2004 die<br />
gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts für die vorliegend angebotene, nicht in Wertpapieren<br />
verbriefte Vermögensanlage. Nach dem auf der Grundlage des Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes<br />
neu gefassten Verkaufsprospektgesetz und der hierzu ergangenen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
(VermVerkProspV) vom 16.12.2004 unterliegt der Verkaufsprospekt bestimmten Mindestanforderungen.<br />
Vor seiner Veröffentlichung muss der Verkaufsprospekt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin) als Hinterlegungsstelle übermittelt werden und darf erst veröffentlicht werden, wenn die<br />
BaFin die Veröffentlichung gestattet hat.<br />
Aufbau und Gliederung orientieren sich ferner an dem im Mai 2006 veröffentlichten Standard des Instituts der<br />
Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW-Standard S 4) „Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von Verkaufsprospekten<br />
über öffentlich angebotene Vermögensanlagen“.<br />
Begriffsdefinitionen und Abkürzungen:<br />
■ Prospektverantwortliche ist die <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management <strong>AG</strong> (nachfolgend auch „<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>“,<br />
„Initiator“ oder „Prospektherausgeber“ genannt).<br />
■ Anbieter der Vermögensanlage ist die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>.<br />
■ Emittenten der Vermögensanlage sind gemeinsam die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG und die<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG (nachfolgend auch einzeln als Flugzeugfonds 2 KG bzw. Flugzeugfonds<br />
3 KG und gemeinsam als die „Fondsgesellschaften“ bezeichnet).<br />
■ Vermögensanlage im Sinne der VermVerkProspV ist vorliegend die mittelbare Beteiligung des Anlegers an<br />
der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG und der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG in Form<br />
eines Treugeberanteils (nachfolgend auch „Beteiligung“ oder „Beteiligungsangebot“ genannt).<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
7<br />
A
ÜBERBLICK ÜBER DAS<br />
BETEILIGUNGSANGEBOT<br />
B
Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />
Zwei Maschinen des Typs Boeing 777-200LRF sind die Fondsobjekte des <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
1. Beteiligungsangebot<br />
Das Beteiligungsangebot bietet unternehmerisch<br />
denkenden Anlegern die Möglichkeit, an der Entwicklung<br />
des internationalen Luftfrachtverkehrs zu<br />
partizipieren. Das Konzept sieht vor, dass sich die<br />
Anleger mit ihrer Beitrittserklärung gleichzeitig und<br />
mit jeweils annähernd gleichen Beträgen (die<br />
Gesamtzeichnungssumme wird im Verhältnis 49,7%<br />
zu 50,3% aufgeteilt) indirekt – über einen Treuhandkommanditisten<br />
– an den beiden Fondsgesellschaften<br />
beteiligen. Beide Fondsgesellschaften erwerben<br />
jeweils ein Frachtflugzeug des Typs Boeing 777-<br />
200LRF (nachfolgend auch die „Frachtflugzeuge“<br />
oder die „777-200LRF“ genannt) von der Verkäuferin<br />
Deucalion Capital VII Limited (nachfolgend auch<br />
„Deucalion“ genannt).<br />
Die Frachtflugzeuge sind baugleich und werden in<br />
der vom Leasingnehmer AeroLogic GmbH mit Sitz<br />
in Leipzig/Schkeuditz (nachfolgend auch „AeroLogic“<br />
oder „Leasingnehmer“ genannt) bestellten Spezifikation<br />
ausgeliefert. Der höhere Kaufpreis für das<br />
planmäßig im Mai 2010 zur Auslieferung kommende<br />
Frachtflugzeug spiegelt die höheren Vorfinanzierungskosten<br />
der Verkäuferin Deucalion sowie mögliche<br />
Kaufpreisanpassungen des Herstellers Boeing für<br />
diese Maschine wider.<br />
Die Frachtflugzeuge sind jeweils durch einen 10jährigen<br />
Leasingvertrag an die AeroLogic vermietet.<br />
Die Nutzungsüberlassung beginnt mit Auslieferung<br />
des jeweiligen Frachtflugzeugs durch Boeing. Aero-<br />
Logic als gemeinsames Unternehmen der Lufthansa<br />
Cargo <strong>AG</strong> und der Deutsche Post Beteiligungen Hol-<br />
FLUGZEUGFONDS 2 KG FLUGZEUGFONDS 3 KG<br />
Hersteller-Seriennummer MSN 36004 MSN 36198<br />
Geplante Auslieferung Dezember 2009 Mai 2010<br />
(Basis-) Kaufpreis in USD 166,0 Mio. 168,0 Mio.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
9<br />
B
B<br />
Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />
ding GmbH (nachfolgend „Joint Venture Partner“<br />
genannt) wird mit den Frachtflugzeugen von Leipzig/Halle<br />
aus die Luftfracht für die Mutterunternehmen<br />
auf den internationalen Luftfrachtrouten nach<br />
Asien und Nordamerika befördern.<br />
Die DHL International GmbH nimmt dabei das operative<br />
Geschäft für den Joint Venture Partner Deutsche<br />
Post Beteiligungen Holding GmbH wahr. Die<br />
Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> und die DHL International<br />
GmbH haben auf der Grundlage der mit AeroLogic<br />
abgeschlossenen Luftfrachtbeförderungsverträge (nachfolgend<br />
auch „FSA Agreements“ oder „FSA“ genannt)<br />
monatliche Beförderungsentgelte an Aero-<br />
Logic zu leisten. Die Luftfrachtbeförderungsverträge<br />
haben eine Laufzeit über die bestehenden Leasingverträge<br />
zwischen den Fondsgesellschaften und<br />
AeroLogic hinaus und enden grundsätzlich erst mit<br />
Rückgabe des letzten Frachtflugzeuges aus der Flugzeugflotte<br />
von AeroLogic.<br />
Für die Nutzung der Frachtflugzeuge zahlt AeroLogic<br />
monatliche Leasingraten an die Fondsgesellschaften<br />
und trägt die für den Betrieb und die Wartung<br />
der jeweiligen 777-200LRF entstehenden<br />
Kosten. AeroLogic ist am Vertragsende verpflichtet,<br />
die Frachtflugzeuge im Zustand „Full Life Condition“<br />
zurückzugeben. Dies bedeutet, dass die wesentlichen<br />
Bauteile der Frachtflugzeuge mit Ausnahme<br />
des Flugzeugrumpfes selbst, namentlich die Triebwerke<br />
und die Fahrwerke, entweder mit einer<br />
Betriebstundenanzahl von Null, also in ausgetauschter<br />
oder grundüberholter Form zurückzugeben sind<br />
oder AeroLogic für die im Rückgabezeitpunkt verbrauchte<br />
Nutzung dieser Bauteile einen finanziellen<br />
Ausgleich an die Fondsgesellschaften zu leisten hat.<br />
Das Fondskonzept sieht nach der Rückgabe der<br />
Frachtflugzeuge durch AeroLogic eine rd. 7-jährige<br />
Anschlussvermietung und einen anschließenden<br />
Verkauf der Frachtflugzeuge vor. Zugunsten des Leasingnehmers<br />
bestehen keine Mietverlängerungsoder<br />
Kaufoptionen.<br />
10<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Erwerbspreis der Beteiligung<br />
Die Mindestgesamtzeichnungssumme beträgt USD<br />
15.000 zuzüglich eines Aufgeldes (Agio) in Höhe von<br />
5%. Damit beträgt der Erwerbspreis einer Mindestbeteiligung<br />
insgesamt USD 15.750. Höhere Zeichnungsbeträge<br />
müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />
Die jeweils gewählte Gesamtzeichnungssumme der<br />
Anleger begründet zu 49,7% eine mittelbare Beteiligung<br />
an der Flugzeugfonds 2 KG und zu 50,3% eine<br />
mittelbare Beteiligung an der Flugzeugfonds 3 KG<br />
basierend auf den unterschiedlichen Anschaffungskosten<br />
für das jeweilige Frachtflugzeug. Das Aufteilungsverhältnis<br />
ist fix; die individuelle Bestimmung<br />
eines anderen Aufteilungsverhältnisses durch die<br />
Zeichner ist ausgeschlossen.<br />
Die Gesamtzeichnungssumme nebst Agio ist an<br />
zwei Einzahlungsterminen mit Teilbeträgen zur Zahlung<br />
fällig. Anleger, die einschließlich bis zum<br />
17.10.2008 ihr Beteiligungsangebot abgegeben<br />
haben, haben am 13.11.2008 eine erste Teilzahlung<br />
in Höhe von 30% der Gesamtzeichnungssumme<br />
zzgl. des Gesamtbetrages des Agios zu leisten. Bei<br />
Anlegern, die ihr Beteiligungsangebot vom<br />
18.10.2008 bis zum 31.12.2008 abgegeben haben,<br />
ist die erste Teilzahlung am 29.01.2009 fällig. Für<br />
den Fall einer Verlängerung der Zeichnungsfrist über<br />
den 31.12.2008 hinaus, sind die Anleger, welche ihr<br />
Beteiligungsangebot im Jahr 2009 abgegeben haben,<br />
verpflichtet, die erste Teilzahlung samt gesamten<br />
Agio 21 Tage nach Abgabe der Beitrittserklärung zu<br />
leisten, frühestens jedoch drei Bankarbeitstage nach<br />
Erhalt der Mitteilung über die Annahme des Beteiligungsangebots.<br />
Die zweite Teilzahlung in Höhe von<br />
70% der Gesamtzeichnungssumme ist am<br />
15.10.2009 zur Zahlung fällig; für den Fall einer Verlängerung<br />
der Zeichnungsfrist sind die ihr Beteiligungsangebot<br />
in 2009 abgebenden Anleger verpflichtet,<br />
den zweiten Teilbetrag innerhalb von 21<br />
Tagen nach Abgabe ihrer Beitrittserklärung, frühestens<br />
jedoch drei Bankarbeitstage nach Erhalt der<br />
Mitteilung über die Annahme des Beteiligungsangebotes,<br />
nicht aber vor dem 15.10.2009 zu leisten.<br />
Die Einlageleistungen der Anleger erfolgen mit den
Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Übersicht: Wesentliche Projektverträge<br />
VERKÄUFER<br />
Deucalion Capital<br />
VII<br />
Limited<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Übersicht: Fondsverträge<br />
KOMPLEMENTÄRE<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Verwaltungs GmbH<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3<br />
Verwaltungs GmbH<br />
GESCHÄFTSFÜHRENDE<br />
KOMMANDITISTEN<br />
Johann Deinböck<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH<br />
Kaufverträge<br />
Fondsverwaltungsverträge<br />
FONDSGESELLSCHAFTEN<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG<br />
Leasingverträge<br />
LEASINGNEHMER<br />
AeroLogic GmbH<br />
Schkeuditz/Leipzig<br />
Anlageobjekte:<br />
2 Boeing 777-200LRF<br />
(Frachtflugzeuge)<br />
ANLEGER<br />
TREUHANDKOMMANDITIST<br />
Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
FONDSGESELLSCHAFTEN<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG<br />
Anlageobjekte:<br />
2 Boeing 777-200 LRF<br />
(Frachtflugzeuge)<br />
Lufthansa Cargo <strong>AG</strong><br />
Kelsterbach<br />
Flugzeugverwaltungsverträge<br />
ASSET MAN<strong>AG</strong>ER<br />
Amentum Capital<br />
Limited<br />
Vereinbarungen zum FSA (FSA Direct Agreements)<br />
Luftfrachtbeförderungsverträge („FSA“)<br />
DHL International<br />
GmbH<br />
Schkeuditz/Leipzig<br />
FREMDFINANZIERUNG<br />
Calyon Credit Agricole CIB<br />
Sumitomo Mitsui Banking<br />
Corporation<br />
Sonstige Berater/<br />
Dienstleister<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
11<br />
B
B<br />
Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />
bezeichneten Teilbeträgen, im Übrigen aber für beide<br />
Beteiligungen zusammen in einem Betrag zugunsten<br />
eines Einzahlungskontos (gemäß der Beitrittserklärung).<br />
Das Einzahlungskontoguthaben wird<br />
nach erfolgten Gutschriften an die Fondsgesellschaften<br />
im Verhältnis 49,7% zu 50,3% weitergereicht.<br />
Art, Anzahl und Gesamtbetrag der<br />
Beteiligungen und Zeichnungsfrist<br />
Anleger können treuhänderische Kommanditbeteiligungen<br />
an den beiden Fondsgesellschaften in Höhe<br />
von insgesamt bis zu maximal USD 182,0 Mio.<br />
zeichnen. Davon entfallen rund 90,45 Mio. der Gesamtzeichnungssumme<br />
(49,7%) auf die Flugzeugfonds<br />
2 KG und rund 91,55 Mio. der Gesamtzeichnungssumme<br />
(50,3%) auf die Flugzeugfonds 3 KG.<br />
Die Beteiligungen werden mit einem Aufgeld (Agio)<br />
in Höhe von 5% ausgegeben.<br />
Bei einer Mindestgesamtzeichnungssumme von USD<br />
15.000 können demnach insgesamt höchstens 12.133<br />
Beteiligungen ausgegeben werden. Die Zeichnungsfrist<br />
beginnt einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />
und endet am 31.12.2008 und kann<br />
durch die Geschäftsführung der Fondsgesellschaften<br />
bis zum 31.12.2009 verlängert werden.<br />
12<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Prognoserechnung/Auszahlungen<br />
Die Prognoserechnung ermittelt auf der Basis der<br />
10-jährigen Leasingverträge mit AeroLogic und einer<br />
prognostizierten rd. siebenjährigen Anschlussvermietung<br />
sowie unter Einbeziehung prognostizierter<br />
Veräußerungserlöse aus der abschließenden Verwertung<br />
der Frachtflugzeuge Auszahlungen an die Anleger<br />
(inklusive Rückführung des eingezahlten Kapitals)<br />
in Höhe von insgesamt rd. 221% der jeweiligen<br />
Gesamtzeichnungssumme ohne Agio.<br />
Prognosegemäß soll die erste Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen<br />
der Fondsgesellschaften per<br />
01.02.2011 erfolgen. Die prognostizierten jährlichen<br />
Auszahlungen betragen für die Jahre 2010 bis einschließlich<br />
2019 jeweils 7,25% p.a. bezogen auf die<br />
Gesamtzeichnungssumme ohne Agio. Die jährlichen<br />
Auszahlungen sollen prognosegemäß ab 2020 auf<br />
7,5% p.a., in 2024 auf 8% p.a., jeweils bezogen auf<br />
die Gesamtzeichnungssumme ohne Agio ansteigen.<br />
Es wird auf die Einzelangaben zur langfristigen Prognoserechnung<br />
und zur Sensitivitätsanalyse (Abweichung<br />
von der Prognoserechnung) in Kapitel E verwiesen.
Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T B<br />
Beteiligungsstruktur<br />
Der Anleger beteiligt sich an den Fondsgesellschaften<br />
mittelbar als Treugeber über die Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH (nachfolgend „Treuhandkommanditist“<br />
oder „Treuhänder“ genannt). Die mittelbaren<br />
Kommanditanteile werden in zivil- und<br />
gesellschaftsrechtlicher Hinsicht und nach Maßgabe<br />
der gesellschafts- und treuhandvertraglichen Vereinbarungen<br />
jeweils von dem Treuhänder für die Anleger<br />
erworben und gehalten sowie verwaltet. Der<br />
Treuhänder handelt aber ausschließlich für Rechnung<br />
der Anleger (Treugeber); diese sind in wirtschaftlicher<br />
Hinsicht einem Kommanditisten gleichgestellt.<br />
Die Anleger können nach dem Beitritt mit<br />
einer Frist von drei Monaten jeweils zum 31.03.,<br />
30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres auf eigene<br />
Kosten in die Rechtsstellung eines unmittelbar beteiligten<br />
Kommanditisten wechseln.<br />
Für die Flugzeugfonds 2 KG wird die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />
2 Verwaltungs GmbH und für die Flugzeugfonds<br />
3 KG wird die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs<br />
GmbH als Komplementär und damit vollhaftender<br />
geschäftsführender Gesellschafter der<br />
jeweiligen Fondsgesellschaft handeln. Die <strong>DCM</strong> Service<br />
GmbH und Herr Johann Deinböck sind an bei-<br />
den Fondsgesellschaften als geschäftsführende Kommanditisten<br />
beteiligt und neben dem Komplementär<br />
zur Geschäftsführung berechtigt.<br />
Die Fondsgesellschaften sind steuerlich transparent<br />
und vermögensverwaltend tätig. Die Anleger erzielen<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus<br />
der Vermietung der Flugzeuge gemäß § 21 Abs. 1<br />
Satz 1 Nr. 1 EStG sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
aus der Anlage der Liquiditätsreserve gemäß<br />
§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Die Beteiligungsverluste<br />
unterliegen der Verlustverrechnungsbeschränkung<br />
des § 15b EStG, so dass sie nur mit künftigen Gewinnen<br />
aus der Beteiligung verrechnet werden können.<br />
Beendigung der Vermögensanlage des Anlegers<br />
Die Fondsgesellschaften wurden auf unbegrenzte<br />
Zeit gegründet. Die Anleger können gemäß Gesellschaftsvertrag<br />
der jeweiligen Fondsgesellschaft erstmals<br />
mit Frist von sechs Monaten zum 31.12.2026<br />
ihre Beteiligungen kündigen. Es können nur beide<br />
Beteiligungen gemeinsam gekündigt werden. Die<br />
Kündigung nur einer Beteiligung ist nicht möglich.<br />
Scheidet ein Anleger aus den Fondsgesellschaften<br />
aus, hat er Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben<br />
(Näheres hierzu auf Seite 96).<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
13
B<br />
Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />
Der Luftfrachtmarkt soll auch in Zukunft weiter stark wachsen.<br />
2. Der internationale Luftfrachtmarkt<br />
(siehe Kapitel D)<br />
Aufgrund von Globalisierung und zunehmender Vernetzung<br />
internationaler Produktionsstandorte ist die<br />
Luftfracht zu einem integralen Bestandteil internationaler<br />
Logistiksysteme geworden und bildet knapp<br />
40% des Welthandels, gemessen am Wert der Waren,<br />
ab. Insoweit ist der Welthandel in seiner heutigen<br />
Form ohne Luftfrachtverkehr nicht mehr vorstellbar.<br />
Airbus und Boeing gehen in ihren Studien aus den<br />
Jahren 2007 und 2008 von einer jährlichen Zuwachsrate<br />
des Luftfrachtverkehrs in Höhe von 5,8%<br />
über die nächsten 17 Jahre aus und damit von einer<br />
Verdreifachung des Luftfrachtaufkommens bis zum<br />
Jahr 2025/2026. Damit übersteigen die Wachstumsprognosen<br />
für den Luftfrachtverkehr sogar jene des<br />
Passagierluftverkehrs.<br />
Diesem positiven Aufwärtstrend stehen in besonderer<br />
Weise sich nachhaltig verändernde Marktbedingungen<br />
wie zum Beispiel die steigenden Kerosinpreise<br />
gegenüber. Dieser Effekt könnte die prognostizierten<br />
hohen Wachstumsraten abschwächen (vgl.<br />
Kapitel C „Wesentliche Risiken der Beteiligung“,<br />
14<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Abschnitt „Allgemeine Luftfahrtrisiken“). Gründe für<br />
die immer häufigere Nachfrage nach schnellen Lufttransporten<br />
sind laut diesen Studien in der zunehmenden<br />
Globalisierung und Vernetzung internationaler<br />
Produktionsstandorte, aber auch in geänderten<br />
Konsumgewohnheiten zu sehen.<br />
Besonders stark soll der Luftfrachtmarkt zwischen<br />
den Destinationen Asien, Nordamerika und Europa<br />
wachsen, also denjenigen Regionen, zwischen den<br />
schon heute 98% der Luftfrachtbewegungen stattfinden.<br />
Als Motor für diese Wachstumsraten sehen die<br />
Boeing-Studien vor allem den asiatischen Markt.<br />
Die Luftfracht spielt ihre Vorteile insbesondere dort<br />
aus, wo die Geschwindigkeit beim Transport über<br />
weite Strecken entscheidend ist: So können über<br />
Nacht wichtige Ersatzteile für Maschinen rund um<br />
den Globus geflogen werden und damit kostspielige<br />
Produktionsstillstände vermieden werden. Auf jede<br />
Minute kommt es auch bei Hilfsgütern an, die in<br />
Katastrophenfällen schnell via Luftfracht bei den<br />
Betroffenen ankommen müssen. Doch auch zeitsensible<br />
Poststücke, eilige Medikamente, kostbare Diamanten<br />
oder einmalige Kunstwerke werden per Luftfracht<br />
versandt.
Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />
3. Boeing 777-200LRF (siehe Kapitel D)<br />
Boeing ist zur Zeit der unbestrittene Marktführer bei<br />
Frachtflugzeugen. Über 90 Prozent des gesamten<br />
Frachtaufkommens werden derzeit mit Boeing-<br />
Frachtflugzeugen befördert.<br />
Die Boeing 777-200LRF ist das neueste Modell der<br />
777 Familie, die als zweistrahliges Passagierflugzeug<br />
ihre Erfolgsgeschichte mit dem Erstflug am 14. Juni<br />
1994 begann. Grundmodell für die neu entwickelte<br />
Frachtversion ist die seit 2005 im Flugbetrieb befindliche<br />
Boeing 777-200LR Worldliner (LR für „Long<br />
Range“ – große Reichweite).<br />
Die Frachtversion Boeing 777-200LRF vereint sämtliche<br />
technische Neuentwicklungen der Boeing 777<br />
Familie und wird auf der gleichen Fertigungsstraße<br />
gebaut wie alle anderen 777-Modelle. Durch ihre<br />
bislang unübertroffene Reichweite von 9.045 km<br />
(z.B. Paris-Hongkong) bei voller Auslastung (103<br />
Tonnen) und nur zwei verbrauchsarmen Großtriebwerken<br />
ergeben sich erhebliche Einsparpotenziale<br />
für die Frachtbetreiber: weniger Stopps und damit<br />
verminderte Landegebühren, weniger Verkehrsaufkommen<br />
an den Transferdrehkreuzen, geringere<br />
Kosten für Kraftstoff, beim Frachtumschlag und bei<br />
der Wartung sowie kürzere Frachtlieferzeiten. Die<br />
Kostenvorteile je Tonnenmeile summieren sich laut<br />
Boeing auf 14% bis 38% bei einem Vergleich mit<br />
anderen großen Frachtmaschinen wie z.B. MD-11F<br />
sowie Boeing 747-200F und 747-400F.<br />
Die erste Auslieferung der Boeing 777-200LRF an<br />
Air France wird planmäßig im 4. Quartal 2008<br />
erwartet. Die von den Fondsgesellschaften erworbenen<br />
Frachtflugzeuge sollen planmäßig im Dezember<br />
2009 und im Mai 2010 ausgeliefert werden.<br />
Die Boeing 777-200LRF gilt aufgrund ihrer Nutzlast<br />
von bis zu 103 Tonnen als Großfrachtmaschine (Large<br />
Widebody). Boeing erwartet laut ihrer Studien<br />
„Current Market Outlook 2007“ und „Summary<br />
Outlook 2008-2027“, dass der Anteil an diesen<br />
Frachtmaschinen aufgrund der prognostizierten jähr-<br />
lichen Wachstumsrate des Luftfrachtverkehrs von<br />
5,8% auf bis zu 1.340 Großraumfrachter anwächst.<br />
Insgesamt soll sich die Frachterflotte in den nächsten<br />
20 Jahren von 1.980 auf 3.890 Maschinen verdoppeln.<br />
Luftfahrtexperten sind der Ansicht, dass in diesem<br />
Zeitraum ca. 1.350 Maschinen altersbedingt<br />
aus dem Verkehr gezogen werden. Damit ist ein<br />
zusätzlicher Bedarf an 3.260 weiteren Frachtmaschinen<br />
zu erwarten. Es bestehen gute Chancen, dass<br />
die Boeing 777-200LRF aufgrund ihrer großen<br />
Reichweite, ihrer enormen Ladekapazität verbunden<br />
mit hoher Kosteneffizienz auf lange Sicht einen<br />
wesentlichen Anteil an interkontinentalen Luftfrachtbeförderungen<br />
haben und mittelfristig in diesem<br />
Markt eine Vorreiterrolle spielen wird.<br />
Zu diesen Angaben im Einzelnen einschließlich der<br />
Quellenbezeichnungen vgl. Kapitel D „Rahmenbedingungen<br />
des Beteiligungsangebots“.<br />
4. Die Partner (siehe Kapitel D)<br />
AeroLogic – Lufthansa Cargo – DHL<br />
AeroLogic wurde im September 2007 durch die beiden<br />
Joint Venture Partner Deutsche Post Beteiligungen<br />
Holding GmbH und der Lufthansa Cargo <strong>AG</strong><br />
gegründet und ist aus dem bereits seit 2004 bestehenden<br />
Joint Venture der beiden Partner hervorgegangen.<br />
Der Businessplan von AeroLogic geht von<br />
einem zukünftigen jährlichen Umsatz von rund EUR<br />
500 Mio. und einem Personalaufbau auf bis zu 250<br />
Mitarbeiter im Jahr 2012 aus. In diesem Zeitraum<br />
soll die Frachtflugzeugflotte auf acht geleaste Frachtmaschinen<br />
des Typs Boeing 777-200LRF anwachsen.<br />
Alle von AeroLogic angemieteten Frachtflugzeuge<br />
– auch die der Fondsgesellschaften – werden die<br />
erwartete hohe Nachfrage nach Luftfrachtbeförderungskapazitäten<br />
der Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> und der<br />
DHL International GmbH (letztere übernimmt das<br />
operative Geschäft für den Joint Venture Partner<br />
Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH) und<br />
deren Kunden bedienen, verbunden mit einem verbesserten<br />
Flugplan und einem vergrößerten Streckennetz.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
15<br />
B
B<br />
Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />
Die Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> und die DHL International<br />
GmbH (nachfolgend auch „FSA Parteien“ genannt)<br />
haben je Frachtflugzeug einen Vertrag mit den<br />
Fondsgesellschaften abgeschlossen, der ihnen den<br />
unmittelbaren Zugriff auf die Kapazität des jeweiligen<br />
Frachtflugzeugs im Fall einer außerordentlichen<br />
vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages mit<br />
AeroLogic ermöglicht (sog. „FSA Direct Agreements“).<br />
Die FSA Parteien haben danach die Möglichkeit,<br />
unter Beibehaltung der Luftfrachtbeförderungsverträge<br />
(Näheres siehe Kapitel F „Rechtliche<br />
Angaben“, Abschnitt 6.3 auf Seite 107f.) die<br />
ursprünglichen Leasingverträge jeweils durch neue<br />
Verträge zu gleichen Konditionen, jedoch mit anderen<br />
für die Fondsgesellschaften akzeptablen Leasingnehmern<br />
zu ersetzen. Alternativ haben die FSA Parteien<br />
die Möglichkeit, selbst als Leasingnehmer Lea-<br />
16<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
singverträge zu gleichen Konditionen mit den Fondsgesellschaften<br />
abzuschließen. Für den Fall, dass die<br />
FSA Parteien keine Vertragsfortsetzung anstreben<br />
sollten, können die Frachtflugzeuge im vertraglichen<br />
Zustand „Full Life Condition“ an die Fondsgesellschaften<br />
zurückgegeben werden, allerdings mit der<br />
Verpflichtung der FSA Parteien, an die Fondsgesellschaften<br />
vollen Schadensersatz leisten zu müssen.<br />
Gemäß der FSA Direct Agreements wird ebenso wie<br />
durch die ergänzend zu vereinbarenden Sicherungsabtretungen<br />
der Zahlungsansprüche des Leasingnehmers<br />
gegenüber den FSA Parteien (siehe Teil F<br />
„Rechtliche Angaben“ 6.3 auf der Seite 107f.) aus<br />
den Luftfrachtbeförderungsverträgen an die Fondsgesellschaften<br />
vertraglich geregelt, dass diese im Falle<br />
einer außerordentlichen vorzeitigen Vertragskündigung<br />
bis zur endgültigen Optionsausübung der FSA<br />
Parteien so gestellt werden, als wären die Leasingverträge<br />
ordnungsgemäß erfüllt worden. Der Fall<br />
eines Totalverlusts eines Frachtflugzeugs ist nicht im<br />
Rahmen der FSA Direct Agreements abgedeckt.<br />
Insoweit bestehen keine indirekten oder direkten<br />
Zahlungsverpflichtungen der FSA-Parteien gegenüber<br />
den Fondsgesellschaften (siehe Kapitel F<br />
„Rechtliche Angaben; Abschnitt 6.4. auf Seite 108).<br />
Assetmanager – Amentum Capital Limited<br />
Die Fondsgesellschaften haben mit der Amentum<br />
Capital Limited mit Sitz in Dublin (nachfolgend<br />
„Amentum“ genannt) jeweils einen Flugzeugverwaltungsvertrag<br />
abgeschlossen. Amentum ist ein Joint<br />
Venture-Unternehmen der HSH Nordbank <strong>AG</strong> und<br />
der AVG Irish Leasing Ltd. Die DAL Deutsche Anlagen-Leasing<br />
GmbH & Co. KG hält mittelbar über die<br />
AVG Irish Leasing Ltd. 40% der Gesellschaftsanteile<br />
an Amentum. Die HSH Nordbank <strong>AG</strong> hält die restlichen<br />
60% der Gesellschaftsanteile an Amentum.<br />
Das Unternehmen bündelt Know How in den Bereichen<br />
Leasingdienstleistung und Luftfahrtindustrie.<br />
Die technischen Mitarbeiter von Amentum betreuen<br />
seit mehreren Jahren unterschiedliche Flugzeugtypen.<br />
Der überwiegende Teil der Beschäftigten war<br />
zuvor bei Lufthansa Technik bzw. bei Flugzeugherstellern<br />
tätig.
Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />
Die von Amentum vertragsgemäß zu erbringenden<br />
Leistungen erstrecken sich auf die laufende Verwaltung<br />
bzw. Überwachung der Leasingverträge mit<br />
AeroLogic, die Sicherstellung einer vertragsgemäßen<br />
Rückgabe der Frachtflugzeuge durch AeroLogic am<br />
Vertragsende sowie auf die Herbeiführung einer<br />
Anschlussvermietung, ggf. auch mehrerer Anschlussvermietungen<br />
und einer Schlussverwertung (Verkauf)<br />
der Frachtflugzeuge.<br />
Flughafen Leipzig/Halle – auf dem Weg zu<br />
einem bedeutenden und modernen Logistikstandort<br />
in Europa<br />
AeroLogic wird mit der ersten Frachtmaschine des<br />
Typs Boeing 777-200LRF im 1. Quartal 2009 den<br />
Flugbetrieb am Heimatflughafen Leipzig/Halle<br />
(nachfolgend auch „Flughafen“ genannt) aufnehmen.<br />
Der Flughafen zeichnet sich durch seine günstige<br />
verkehrsgeographische Lage im Zentrum<br />
Europas sowie die Möglichkeit des 24-Stunden-<br />
Betriebes über 365 Tage aus.<br />
Die Deutsche Post Unternehmensgruppe hat ihr<br />
europäisches DHL-Drehkreuz am Flughafen Leipzig/<br />
Halle mit einer Gesamtinvestitionssumme von ca.<br />
EUR 300 Mio. errichtet und am 26.05.2008 in<br />
Betrieb genommen. An dem neuen Logistikstandort<br />
sind der Ausbau des Flughafens und die Schaffung<br />
von bis zu ca. 3.500 neuen Arbeitsplätzen direkt bei<br />
der DHL geplant. Der Flughafen Leipzig/Halle soll<br />
zu einem zentralen Verkehrsdrehkreuz neben Hongkong<br />
(Asien) ausgebaut werden. Von Leipzig/Halle<br />
aus sollen die stark wachsenden Märkte, insbesondere<br />
in Osteuropa und in Asien, aber auch Frachtrouten<br />
nach Nordamerika bestmöglich erschlossen<br />
werden. Darüber hinaus ist an diesem Standort die<br />
Errichtung eines Logistikzentrums mit einer Jahreskapazität<br />
von 170.000 Tonnen geplant, welches durch<br />
die Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> genutzt werden soll.<br />
Zu diesen Angaben im Einzelnen einschließlich der<br />
Quellenbezeichnungen vgl. Kapitel D „Rahmenbedingungen<br />
des Beteiligungsangebots“.<br />
5. Anlegerzielgruppe<br />
Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an in<br />
Deutschland ansässige natürliche Personen, die ihre<br />
Beteiligung im Privatvermögen halten werden und<br />
ferner – auch vor dem Hintergrund ihrer Vermögensverhältnisse<br />
– gewillt und in der Lage sind, für einen<br />
längeren Zeitraum eine unternehmerische Beteiligung<br />
einzugehen und auch bei einer negativen wirtschaftlichen<br />
Entwicklung der Beteiligung gegebenenfalls<br />
einen Totalverlust in Kauf zu nehmen.<br />
Der Anleger sollte die in diesem Prospekt enthaltenen<br />
Einschätzungen teilen und bereit sein, eine<br />
langfristige, gegebenenfalls auch über das Jahr 2026<br />
hinausgehende unternehmerische Beteiligung einzugehen.<br />
Der Anleger darf nicht auf einen kurzfristigen<br />
Zugriff auf das investierte Kapital angewiesen sein<br />
und sollte vor der Anlageentscheidung den gesamten<br />
Prospekt insbesondere die mit dieser Investition<br />
verbundenen und in diesem Prospekt dargestellten,<br />
wesentlichen Risiken sorgfältig lesen. Die Beteiligung<br />
ist nicht geeignet für Anleger, die an einer risikolosen<br />
Kapitalanlage mit fester Verzinsung und<br />
festen (Rück-) Zahlungsterminen interessiert sind.<br />
Eine Beteiligung von Ehepaaren, Gesellschaften bürgerlichen<br />
Rechts und sonstigen Gemeinschaften ist<br />
ausgeschlossen. Anteile an den Fondsgesellschaften<br />
dürfen weder direkt noch indirekt Staatsangehörigen<br />
der USA, Kanadas, Japans oder Australiens, Inhabern<br />
einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung<br />
der USA („Green Card“), Kanadas, Japans oder<br />
Australiens, Gebietsansässigen mit Wohnsitz in den<br />
USA, in Kanada, Japan oder Australien oder Personen,<br />
die die Anteile für eine Vermögensmasse mit<br />
Sitz in den USA, in Kanada, Japan oder Australien<br />
eingehen wollen, noch innerhalb des Territoriums<br />
eines der vorgenannten Länder angeboten werden.<br />
Eine Übertragung von Anteilen an den Fondsgesellschaften<br />
an solche Personen ist nicht möglich.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
17<br />
B
WESENTLICHE RISIKEN<br />
DER BETEILIGUNG<br />
C
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Die Beteiligungen an der Flugzeugfonds 2 KG und<br />
an der Flugzeugfonds 3 KG sind unternehmerische<br />
Beteiligungen. Die prognostizierten Ergebnisse beider<br />
Gesellschaften werden nicht gewährleistet. Die<br />
Fondsgesellschaften und ihre Gesellschafter/Treugeber<br />
partizipieren an der weiteren Entwicklung des<br />
weltweiten Frachtflugverkehrs und tragen in wirtschaftlicher<br />
Hinsicht insbesondere das Risiko einer<br />
die Prognosen nicht erfüllenden Anschlussvermietung<br />
der Frachtflugzeuge nach Ablauf der ersten 10jährigen<br />
Festmietzeit sowie das Schlussverwertungsrisiko.<br />
Der wirtschaftliche Erfolg dieser Fondsbeteiligung<br />
hängt im Wesentlichen von der prognosegemäßen<br />
Übernahme der Flugzeuge, der allgemeinen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung und der Marktentwicklung<br />
im Frachtflugsegment, den Leasingeinnahmen,<br />
den Verkaufserlösen, der Entwicklung von Kapitalmarktzinsen<br />
und von Managemententscheidungen<br />
ab. Auch steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen<br />
in Deutschland und anderen Staaten können<br />
sich während der Dauer der Beteiligung ändern und<br />
die Wertentwicklung der Beteiligung negativ beeinflussen.<br />
Sowohl die laufende Liquiditäts- und Rentabilitätslage<br />
der Fondsgesellschaften als auch die Profitabilität<br />
der Beteiligungen als solche können durch Änderungen<br />
dieser Faktoren negativ beeinflusst werden. Einzelrisiken<br />
können in kumulativer Weise eintreten und<br />
so zu einer deutlichen Verstärkung der Risikolage<br />
führen. Unter Umständen kann sich das prognostizierte<br />
Ergebnis wesentlich verschlechtern, bis hin<br />
zum vollständigen Verlust des eingezahlten Kapitals<br />
des Anlegers (Totalverlustrisiko). Sollte ein Anleger<br />
zur Finanzierung seiner Beteiligungssumme ein Darlehen<br />
beanspruchen, könnten die persönlich<br />
geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen bei Ausbleiben<br />
von Mittelrückflüssen aus den Fondsgesellschaften<br />
auch sein sonstiges Vermögen gefährden.<br />
Kann der Anleger den Kapitaldienst nicht aus sonstigen<br />
verfügbaren Mitteln leisten, droht ihm die Insolvenz.<br />
1. Allgemeine wirtschaftliche Risiken<br />
Mehrkostenrisiko<br />
Der jeweilige Flugzeugkaufvertrag der Fondsgesellschaften<br />
beinhaltet eine Preisanpassungsklausel.<br />
Deucalion kann einen Preiszuschlag fordern, wenn<br />
der Hersteller Boeing aufgrund vereinbarter Preisanpassungsmechanismen<br />
seinen Lieferpreis erhöht oder<br />
wenn der Leasingnehmer AeroLogic beim Hersteller<br />
Sonderausstattungen oder Spezialausführungen ordert,<br />
die über einen Gesamtbetrag von USD 250.000<br />
hinausgehen. Der Kaufpreiszuschlag errechnet sich<br />
in Abhängigkeit von dem Zuschlag zur Basisleasingrate,<br />
den der Leasingnehmer bereit ist zu entrichten<br />
und dem endgültigen Finanzierungszinssatz, d.h. der<br />
endgültige Kaufpreis ist eine aus diesen Parametern<br />
abgeleitete Größe. Die für den Basiszinssatz vereinbarte<br />
Leasingrate sieht einen Höchstbetrag zum Ausgleich<br />
von Kaufpreismehrungen vor, insofern ist auch<br />
der maximal mögliche Kaufpreiszuschlag für die<br />
Fondsgesellschaften begrenzt. Bei dem kalkulatorisch<br />
angenommenen 10-jährigen USD-Swapsatz von<br />
4,9% p.a. errechnet sich für die Flugzeugfonds 2 KG<br />
ein Kaufpreiszuschlag von höchstens rd. USD 1,9<br />
Mio. und für die Flugzeugfonds 3 KG ein Kaufpreiszuschlag<br />
von höchstens rd. USD 2,1 Mio. Ein durch<br />
Darlehen finanzierter Kaufpreiszuschlag führt zu<br />
erhöhten Zins- und Tilgungsaufwendungen, die<br />
grundsätzlich aus der angepassten Leasingrate bedient<br />
werden können. Die kaufvertraglichen und leasingvertraglichen<br />
Anpassungsklauseln gewährleisten<br />
im Zusammenspiel jedoch nicht notwendigerweise<br />
einen vollständigen Ausgleich, insoweit besteht für<br />
den Fall sinkender Zinsen das Risiko einer geringeren<br />
Mietrendite, was geringere Auszahlungen an die<br />
Anleger nach sich ziehen würde.<br />
Der Flugzeugkaufpreis könnte sich ferner im Zusammenhang<br />
mit einer Lieferverzögerung erhöhen (vgl.<br />
dazu nachfolgend unter Ziffer 3 „Kaufvertragliche<br />
Risiken“).<br />
Die in der Prognoserechnung ausgewiesenen fondsabhängigen<br />
Kosten beruhen grundsätzlich auf einer<br />
festen vertraglichen Grundlage. Einem Mehrkostenri-<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
19<br />
C
C<br />
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
siko unterliegen aber die mit geschätzten Beträgen<br />
ausgewiesenen Vertrags- bzw. Rechtsanwaltskosten<br />
in der Initialphase. Ein Mehrkostenrisiko besteht ferner<br />
bezüglich der anfallenden Kreditbereitstellungsund<br />
Avalprovisionen, da sich die hierfür entstehenden<br />
Beträge nach dem Zeitpunkt der Valutierung der<br />
Finanzierungsdarlehen bemessen. Höhere Kreditbereitstellungskosten<br />
entstehen also im Zusammenhang<br />
mit einer etwaigen verspäteten Auslieferung eines<br />
Flugzeugs.<br />
Auch die laufenden Fonds- und Flugzeugverwaltungskosten,<br />
mit Ausnahme der mit geschätzten<br />
Beträgen angesetzten Jahresabschlussprüfungskosten<br />
der Fondsgesellschaften sind durch feste vertragliche<br />
Grundlagen gedeckt. Die abgeschlossenen Verträge<br />
sehen allerdings eine jährliche indexierte Steigerung<br />
der Vergütungen vor und zwar unabhängig von der<br />
Höhe der künftig erzielten Anschlussmiete. Ein<br />
etwaiger Mehraufwand der Fondsgesellschaft für Sonderleistungen<br />
des Asset Managers, die z.B. im<br />
Zusammenhang mit der Anschlussvermietung zusätzlich<br />
erbracht werden und zu vergüten sind, kann derzeit<br />
nicht beziffert werden. Die Prognoserechnung<br />
berücksichtigt hierfür je Frachtflugzeug einmalig<br />
anfallende Kosten i.H.v. USD 300.000.<br />
Sollten Auflagen der Luftverkehrsbehörden oder Vorgaben<br />
des Herstellers, die nach Ablauf des 102. Mietmonats<br />
erlassen werden, Umbauten bzw. Nachrüstungen<br />
am Flugzeug mit Kosten über USD 300.000<br />
bedingen, so haben die Fondsgesellschaften die Verpflichtung<br />
zur anteiligen Kostenübernahme.<br />
Bei einer Anschlussvermietung nach Auslaufen des<br />
Leasingvertrages mit AeroLogic kann ferner nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass derartige Kosten von den<br />
Fondsgesellschaften vollständig zu übernehmen sind.<br />
Kostensteigerungen in der Initialphase und der laufenden<br />
Vermietungsphase vermindern das prognostizierte<br />
Ergebnis der Fondsgesellschaften und die prognostizierten<br />
Auszahlungen an die Anleger.<br />
20<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Zinsertragsrisiko<br />
Die laufenden Zinserträge ergeben sich in Abhängigkeit<br />
von den tatsächlichen Zahlungsströmen auf Ebene<br />
der Fondsgesellschaften und der sich daraus ableitenden<br />
und zur Anlage stehenden Geldüberschüsse.<br />
Niedrigere Mieteinnahmen als kalkuliert und/oder<br />
höhere Kosten führen genauso zu geringeren Anlagebeträgen<br />
und Zinserträgen wie etwa vorzeitige Tilgungen<br />
der Darlehen der Fondsgesellschaften. Ferner<br />
reduzieren sich die erzielbaren Zinserträge dann,<br />
wenn der kalkulierte USD-Anlagezins in Höhe von<br />
3,0% p.a. für die jeweilige Anlagedauer nicht erzielt<br />
werden kann. Geringere Zinserträge vermindern das<br />
prognostizierte Ergebnis der Fondsgesellschaften und<br />
die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger.<br />
Wechselkursrisiko<br />
Die funktionale Währung der Fondsgesellschaften ist<br />
der USD. Grundsätzlich sollen alle Zahlungsmittelzu-<br />
und -abflüsse in dieser Währung erfolgen, einschließlich<br />
der Eigenkapitalzuflüsse und der beanspruchten<br />
Darlehen. Dies gilt auch für die Vergütungsansprüche<br />
der deutschen Vertragspartner der<br />
Fondsgesellschaften und ferner hinsichtlich der Zinserträge,<br />
die die Fondsgesellschaften aus der Anlage<br />
der jeweils verfügbaren Barreserve erzielen werden.<br />
Ein Wechselkursrisiko auf Ebene der Fondsgesellschaften<br />
besteht folglich insoweit, als Zahlungen in<br />
Deutschland zwingend in EUR zu leisten sind, insbesondere<br />
Steuern, Notarkosten, Handelsregisterkosten,<br />
IHK-Beiträge.<br />
Die jeweilige Zeichnungssumme der Anleger ist<br />
grundsätzlich ebenfalls in USD zu erbringen. Bei der<br />
optional möglichen Einzahlung der zweiten Teilzahlung<br />
(70 % der Gesamtzeichnungssumme) in EUR<br />
wird der erbrachte Eurobetrag zum jeweiligen Stichtagskurs<br />
der geleisteten Einzahlung in USD<br />
getauscht. Zur Abdeckung von möglichen Währungsschwankungen<br />
muss der in EUR einzahlende Anleger<br />
einen Zahlungsaufschlag leisten, der bei Überzahlung<br />
nur eines geringen Betrages erst mit der ersten<br />
Auszahlung rückerstattet wird.
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
Auszahlungen der Fondsgesellschaften an die Anleger<br />
erfolgen in USD. Der Anleger kann alternativ die<br />
Auszahlung in EUR wählen, die von den Fondsgesellschaften<br />
zum jeweiligen Stichtagskurs angeschafft<br />
werden. Der in EUR tauschende Anleger trägt ein auf<br />
den Stichtag des Umtauschs bezogenes Wechselkursrisiko.<br />
Das USD-Wechselkursrisiko ist für den die<br />
Auszahlungen in EUR tauschenden Anleger ein<br />
wesentliches Risiko und geeignet, den prognostizierten<br />
USD-Gesamtrückfluss in EUR gerechnet erheblich<br />
zu vermindern. Für die die Auszahlungen nicht<br />
unmittelbar in EUR tauschenden Anleger besteht aufgrund<br />
des Fondkonzepts auf USD-Basis ein über die<br />
gesamte Beteiligungsdauer bestehendes Risiko einer<br />
weiteren bzw. nachhaltigen Entwertung des USD<br />
gegenüber dem EUR, welches sich im Zeitpunkt<br />
eines späteren Umtauschs materialisieren könnte und<br />
geeignet ist, den prognostizierten Gesamtrückfluss in<br />
USD in EUR gerechnet zu vermindern.<br />
Platzierungs-, Einzahlungsausfall- und<br />
Rückabwicklungsrisiko<br />
Der Prospektherausgeber hat für die vollständige und<br />
fristgerechte Platzierung des prospektierten Kommanditkapitals<br />
der Fondsgesellschaften eine Platzierungsgarantie<br />
abgegebenen. Es besteht das Risiko, dass der<br />
Platzierungsgarant seine vertraglichen Verpflichtungen<br />
nur teilweise oder überhaupt nicht erfüllt und ein<br />
etwaig fehlendes Kommanditkapital auch nicht durch<br />
zusätzliches Fremdkapital substituiert werden kann.<br />
Sollte weder ausreichend Kommanditkapital eingeworben<br />
werden noch der Platzierungsgarant seine<br />
Zahlungsverpflichtungen erfüllen und auch zusätzliches<br />
Fremdkapital nicht aufgenommen werden können,<br />
werden die Fondsgesellschaften rückabzuwickeln.<br />
Es bestehen diesbezüglich keine gesellschaftsvertraglichen<br />
Regelungen.<br />
Die von den Anlegern übernommene Gesamtzeichnungssumme<br />
ist hinsichtlich der zweiten Teilzahlung<br />
(70% der Gesamtzeichnungssumme) im Grundsatz<br />
zum 15.10.2009 fällig. Der Platzierungsgarant übernimmt<br />
nach Erreichen der Vollplatzierung keine Einzahlungsgarantie<br />
für vermittelte, aber nicht erbrachte<br />
Zeichnungsbeträge. Sollten Anleger verspätet einzah-<br />
len, verminderten sich die erzielbaren Zinserträge<br />
und die verfügbare Liquidität der Fondsgesellschaften.<br />
Sollten Anleger ihrer Einzahlungsverpflichtung<br />
bis zum Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung für die<br />
Frachtflugzeuge nicht nachkommen, müssten die<br />
Fondsgesellschaften ggf. eine (Zwischen-) Finanzierung<br />
in Höhe der ausstehenden Einzahlungsbeträge<br />
aufnehmen. Die Aufnahme einer (Zwischen-) Finanzierung<br />
führte zu zusätzlichen Finanzierungskosten.<br />
Sollten die Fondsgesellschaften sich nicht an den<br />
zahlungssäumigen Anlegern schadlos halten können,<br />
hätten die Fondsgesellschaften die zusätzlichen<br />
Finanzierungskosten zu tragen, was zu einer Verringerung<br />
der Auszahlungen an die Anleger führen würde.<br />
Sollten die Fondsgesellschaften keine zusätzliche<br />
Finanzierung aufnehmen können, bestünde das Risiko<br />
der Rückabwicklung der Fondsgesellschaften.<br />
Im Falle der Rückabwicklung der Fondsgesellschaften<br />
hätte der Anleger keinen Anspruch auf vollständige<br />
Rückzahlung seiner erbrachten Einlagen. Aufgrund<br />
der im Zeitpunkt einer etwaigen Rückabwicklung<br />
bereits erfüllten oder durch die Fondsgesellschaften<br />
noch zu erfüllenden Zahlungsansprüche der Vertragspartner<br />
aus erbrachten Leistungen würden den<br />
Fondsgesellschaften zu diesem Zeitpunkt auch faktisch<br />
nicht mehr die Mittel zur vollständigen Rückzahlung<br />
der erbrachten Einlagen zur Verfügung stehen.<br />
Die Fondsgesellschaften sähen sich im Falle der<br />
Rückabwicklung auch Schadensersatzansprüchen<br />
des Flugzeugverkäufers wegen nicht erfüllter Verträge<br />
ausgesetzt. Diesbezüglich könnte sich der Flugzeugverkäufer<br />
zunächst aus den bereit gestellten Bankavalen<br />
in Höhe von USD 10 Mio. je Frachtflugzeug<br />
befriedigen. Er hätte danach die Pflicht, aber auch<br />
die Berechtigung, seinen tatsächlichen Schaden einschließlich<br />
des entgangenen Gewinns nachzuweisen<br />
und einen Differenzbetrag entweder zu erstatten<br />
oder nachzufordern. Die Fondsgesellschaften könnten<br />
folglich die geleisteten Einlagen im Rückabwicklungsfall<br />
nur noch teilweise zurückerstatten, so dass<br />
die Anleger einen teilweisen Vermögensverlust erlitten.<br />
Im schlimmsten Fall könnte die Einlage vollständig<br />
verloren sein.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
21<br />
C
C<br />
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
Finanzierungs- und Zinsrisiken<br />
Die Kreditzusagen zugunsten der Fondsgesellschaften<br />
stehen unter dem Vorbehalt der ausreichenden<br />
Stellung von Sicherheiten und ordnungsgemäßer Vertragsdokumentation.<br />
Insofern besteht das Risiko, dass<br />
die Darlehen nicht fristgerecht oder gar nicht ausgezahlt<br />
werden können. Es ist vorgesehen, jeweils<br />
sowohl ein Tilgungsdarlehen als auch ein endfälliges<br />
Darlehen jeweils mit einem Festzins für die gesamte<br />
Laufzeit des Leasingvertrages mit AeroLogic abzuschließen<br />
(auf Basis des 10-Jahres-USD-Swapsatzes).<br />
Die endgültige Eindeckung der Darlehensmittel mit<br />
Festschreibung des Basiszinses soll einhergehend mit<br />
der endgültigen Fixierung der Leasingrate erst 2 Tage<br />
vor Auslieferung des Flugzeugs erfolgen. Die leasingvertragliche<br />
Berechnungsformel zur Anpassung der<br />
Leasingrate an den endgültigen Fremdkapitalzins hat<br />
zur Folge, dass ein niedriger Fremdkapitalzins zu<br />
einer niedrigeren Leasingrate und aus Sicht der<br />
Fondsgesellschaft zu einer geringeren Mietrendite<br />
führt. Das Risiko der Anleger liegt also in einem bis<br />
zum Zeitpunkt der Eindeckung der Fremdmittel sinkenden<br />
USD-Zinsniveau mit der Folge einer Verringerung<br />
der prognostizierten Auszahlungen.<br />
Die beiden Tilgungsdarlehen der Fondsgesellschaften<br />
werden mit Beendigung des jeweiligen Leasingvertrages,<br />
d.h. nach 120 Monaten Laufzeit vollständig<br />
getilgt sein. Ein Anschlussfinanzierungsrisiko besteht<br />
folglich hinsichtlich des endfälligen Darlehens, das<br />
zu diesem Zeitpunkt in Höhe der ursprünglichen<br />
Kreditaufnahme, d.h. mit USD 31,3 Mio. (Flugzeugfonds<br />
2 KG) bzw. rd. USD 31,7 Mio. (Flugzeugfonds<br />
3 KG) valutiert. Die Fondsgesellschaften können diesbezüglich<br />
nicht auf eine bestehende Darlehenszusage<br />
zurückgreifen und sind folglich gezwungen, sich<br />
zu den dann gegebenen Kapitalmarktverhältnissen<br />
einzudecken. Es besteht grundsätzlich das Risiko,<br />
dass eine Anschlussfinanzierung nicht gelingt, etwa<br />
im Fall einer verzögerten oder zu geringen<br />
Anschlussvermietung, und ferner das Risiko, dass die<br />
Anschlussfinanzierung nur zu höheren Zinssätzen als<br />
kalkuliert abgeschlossen werden kann. Im ersten Fall<br />
würden die Banken ihre dingliche Sicherheit verwerten,<br />
d.h. das Flugzeug zur Veräußerung bringen, was<br />
22<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
unter Umständen zur vorzeitigen Liquidation der<br />
jeweils betroffenen Fondsgesellschaft und zu erheblich<br />
verringerten Auszahlungen an die Anleger oder<br />
sogar zur Insolvenz der Fondsgesellschaften und<br />
somit zum Verlust der Einlagen führen kann. Im<br />
zweiten Fall verringerte sich die Leasingrate der<br />
Fondsgesellschaften und die Anleger erhielten geringere<br />
Auszahlungen aus ihrer Beteiligung, wenn der<br />
höhere Zinsaufwand nicht über eine höhere Leasingrate<br />
kompensiert werden könnte.<br />
Allgemein gilt, dass die Finanzierungsbanken die<br />
Darlehen im Falle einer Kreditvertragsverletzung<br />
durch die Fondsgesellschaften und bestimmter anderer<br />
vertraglich geregelter Ereignisse fällig stellen können<br />
und die Verwertung des Flugzeugs in eigener<br />
Regie betreiben können, wenn es den Fondsgesellschaften<br />
nicht gelingt, eine alternative Finanzierung<br />
zu beschaffen. Dieser Fall hätte erheblich verringerte<br />
Auszahlungen an die Anleger bis hin zum Verlust<br />
der Einlagen zur Folge.<br />
Anschlussvermietung<br />
Die Rückgabe eines Flugzeuges durch den Leasingnehmer<br />
AeroLogic im Zustand „Full Life Condition“<br />
schafft zwar die wirtschaftlichen Voraussetzungen für<br />
eine Anschlussvermietung, beseitigt aber nicht die<br />
Risiken, die kennzeichnend für das Operate-Leasing-<br />
Geschäft sind. So ist keinesfalls gewährleistet, dass<br />
auch bei frühzeitigen Vermarktungsbemühungen eine<br />
sich nahtlos anschließende Anschlussvermietung zu<br />
den prognostizierten Konditionen erzielt werden<br />
kann. Das Marktumfeld im Zeitfenster der planmäßigen<br />
Anschlussvermietung, d.h. im 2. Halbjahr 2019<br />
bzw. im 1. Halbjahr 2020 kann aus heutiger Perspektive<br />
nur mit entsprechender Prognoseunsicherheit eingeschätzt<br />
werden. Auch die weitere Entwicklung von<br />
Inflationsraten und Kapitalmarktzinsen in den jeweiligen<br />
Wirtschaftsräumen wird die Höhe der künftig<br />
erzielbaren Anschlussmiete beeinflussen.<br />
Es besteht das Risiko, dass in einem schwierigen<br />
Marktumfeld Stillstandszeiten ohne Mietertrag hinzunehmen<br />
sind. Es besteht ferner das Risiko, dass in<br />
einem von Angebotsüberhang bzw. mangelnder
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
Nachfrage geprägten Marktumfeld Anschlussmieten<br />
zu akzeptieren sind, die die prognostizierten Werte<br />
nicht erreichen. Auch die weitere Entwicklung von<br />
Inflationsraten und Kapitalmarktzinsen in den jeweiligen<br />
Wirtschaftsräumen wird die Höhe der künftig<br />
erzielbaren Anschlussmiete beeinflussen. Ferner kann<br />
nach Ablauf des Leasingvertrages mit AeroLogic<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass bei Abschluss<br />
eines Anschlussmietvertrags mit einem anderen Leasingnehmer<br />
abweichend vom derzeitigen Marktstandard<br />
keine vollständige Wartungs- und Instandhaltungsverpflichtung<br />
des Leasingnehmers durchsetzbar<br />
ist, was ebenfalls zu negativen Abweichungen von<br />
dem prospektierten Ergebnis führen würde. Es ist<br />
auch nicht gewährleistet, dass eine feste Anschlussmiete<br />
bis zum Ende des Prognosezeitraums abgeschlossen<br />
werden kann; vielmehr kann die Fondsgesellschaft<br />
zur mehrfachen Anschlussvermietung<br />
gezwungen sein, mit entsprechenden Risiken bei<br />
jeder Vertragsneuverhandlung bzw. bei jedem Mieterwechsel.<br />
Sollte eine Anschlussvermietung zu vertretbaren<br />
Konditionen nicht herbeigeführt werden<br />
können, wären die Fondsgesellschaften ggf. zur<br />
(Not-) Veräußerung des jeweiligen Frachtflugzeugs<br />
gezwungen. Sollte eine mindestens die Darlehenskosten<br />
abdeckende Anschlussvermietung nicht herbeigeführt<br />
werden können, würden die finanzierenden<br />
Banken von ihren Sicherungsrechten Gebrauch<br />
machen und die Frachtflugzeuge in Eigenregie verwerten.<br />
Die in diesen Fällen erzielten Verwertungserlöse<br />
könnten nach Tilgung der noch bestehenden<br />
Restdarlehen und Abzug von Kosten, z.B. von den<br />
Banken geltend gemachten Vorfälligkeitsentschädigungen,<br />
nicht mehr ausreichen, die Einlagen der<br />
Anleger vollständig auszukehren. Es besteht also für<br />
die Anleger das Risiko, dass sie dann einen teilweisen<br />
oder vollständigen Verlust der Einlagen hinnehmen<br />
müssten.<br />
Verkauf der Frachtflugzeuge<br />
Auch der tatsächlich erzielbare Veräußerungspreis<br />
der Frachtflugzeuge beeinflusst den wirtschaftlichen<br />
Gesamterfolg der Fondsgesellschaften in wesentlicher<br />
Hinsicht. Die Ergebnisprognose geht davon aus,<br />
dass die Frachtflugzeuge im Anschluss an eine pro-<br />
gnostizierte siebenjährige Zweitvermietungsphase<br />
veräußert werden. Die Prognoseunsicherheit hinsichtlich<br />
des kalkulatorisch angesetzten Veräußerungspreises<br />
ist in Anbetracht eines Prognosezeitraums<br />
von mindestens 17 Jahren naturgemäß sehr<br />
hoch. Als weiterer Risikofaktor tritt hinzu, dass der<br />
(wartungs-) technische Zustand der Frachtflugzeuge<br />
am Ende der Anschlussmietdauer per heute nicht einschätzbar<br />
ist. Es kann insbesondere nicht davon ausgegangen<br />
werden, dass auch der oder die Anschlussmieter<br />
vertraglich darauf verpflichtet werden können,<br />
das Frachtflugzeug in wirtschaftlicher Hinsicht im<br />
Zustand „Full Life Condition“ zurückzugeben. Insgesamt<br />
kommt daher den in der Prognoserechnung<br />
angesetzten Verkaufspreisen nur eine indikative<br />
Bedeutung zu. Das Risiko für die Anleger besteht<br />
darin, dass die Schlusszahlung und damit der<br />
Gesamtrückfluss entsprechend geringer ausfallen.<br />
Gutachterrisiko<br />
Der Prognoserechnung liegen Bewertungsgutachten<br />
für die Frachtflugzeuge und Markteinschätzungen für<br />
künftig erzielbare Mieteinnahmen sowie Veräußerungserlöse<br />
zugrunde, die von beauftragten Gutachtern<br />
erstellt wurden. Die Auswahl der beauftragten<br />
Gutachter erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen.<br />
Es besteht gleichwohl das Risiko, dass die<br />
Annahmen, Berechnungen und Werteinschätzungen<br />
der Gutachter sich im Nachhinein als ungenau oder<br />
zu optimistisch herausstellen können. Dem Prospektherausgeber<br />
sind keine Umstände bekannt, die den<br />
vorliegenden Prognosen entgegenstehen oder selbige<br />
einschränken. Der Prospektherausgeber ist andererseits<br />
aber nicht in der Lage, ein eigenes Urteil über<br />
die Plausibilität der vorliegenden Prognosen abzugeben.<br />
Sollten sich die Gutachtenwerte im Nachhinein<br />
als zu optimistisch herausstellen und die Fondsgesellschaften<br />
nur geringere Anschlussmieten bzw. Veräußerungserlöse<br />
erzielen, würden sich die in den vorigen<br />
Abschnitten „Anschlussvermietung“ und „Verkauf<br />
der Frachtflugzeuge“ dargestellten Risiken verwirklichen.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
23<br />
C
C<br />
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
Vertragspartnerrisiko<br />
Für einen störungsfreien und planmäßigen Verlauf<br />
des Beteiligungsangebots ist Voraussetzung, dass<br />
neben dem Leasingnehmer AeroLogic auch die<br />
künftigen Leasingnehmer und die weiteren wesentlichen<br />
Vertragspartner der Fondsgesellschaften sowie<br />
das jeweilige Management ihre Verträge und Pflichten<br />
ordnungsgemäß erfüllen. Dies gilt neben den<br />
Leasingnehmern insbesondere für den beauftragten<br />
Asset-Manager, dem als Dienstleister und Fachberater<br />
wesentliche Bedeutung für alle Themen und Aufgabenstellungen<br />
rund um die Frachtflugzeuge und<br />
deren Vermarktung zukommt. Im Falle einer ordentlichen<br />
oder vorzeitigen Vertragskündigung durch<br />
einen wesentlichen Dienstleister besteht das Risiko,<br />
dass Dritte die erforderlichen Dienstleistungen nicht<br />
in gleicher Qualität und/oder nur zu höheren Kosten<br />
erbringen können. Kostensteigerungen der Fondsgesellschaften<br />
bewirken bei im übrigen unveränderten<br />
Verhältnissen reduzierte Auszahlungen an die Anleger.<br />
Diese Vertragspartnerrisiken können im<br />
schlimmsten Falle dazu führen, dass die Einlagen<br />
vollständig verloren gehen.<br />
Presseberichten zufolge plant die EU-Kommission,<br />
den Emissionshandel, d.h. die Ersteigerung von Verschmutzungsrechten,<br />
bis spätestens für das Jahr<br />
2020 zu verschärfen. Betroffen wäre davon neben<br />
anderen energieintensiven Branchen auch die europäische<br />
Luftfahrtindustrie. Ihr drohte auf interkontinentalen<br />
Flugstrecken aufgrund der steigenden<br />
Kosten durch den Emissionshandel eine Einbuße an<br />
Konkurrenzfähigkeit gegenüber außereuropäischen<br />
Wettbewerbern. Im Falle eines zukünftigen Emissionshandels<br />
ist nicht auszuschließen, dass dadurch<br />
zusätzliche Kostenbelastungen und eine verringerte<br />
Wettbewerbsfähigkeit des Leasingnehmners AeroLogic<br />
sowie der FSA Parteien DHL International GmbH<br />
und Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> entstehen und dass sich das<br />
Insolvenz- und Ausfallrisiko dieser Vertragspartner<br />
der Fondsgesellschaften erhöht.<br />
24<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Insolvenz und Ausfall wichtiger<br />
Vertragspartner<br />
Sollten die wesentlichen Vertragspartner der Fondsgesellschaften,<br />
z.B. Deucalion als Verkäufer des<br />
Frachtflugzeugs, AeroLogic als Leasingnehmer, die<br />
FSA Parteien als Zahlungsverpflichtete bei Ausfall<br />
von AeroLogic, ein Anschlussmieter oder Amentum<br />
als Flugzeugverwalter mit ihren vertraglich geschuldeten<br />
Leistungen vor oder während der Fondslaufzeit<br />
aufgrund von Insolvenz oder aus einem anderen<br />
Grund ausfallen, müssten die Fondsgesellschaften<br />
zur Aufrechterhaltung des Betriebskonzepts entsprechende<br />
Verträge mit neuen Vertragspartnern<br />
abschließen.<br />
Allgemein besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaften<br />
neue Vertragspartner nicht oder nur zu<br />
schlechteren Konditionen verpflichten können. Ferner<br />
könnten bei Insolvenz eines wichtigen Vertragspartners<br />
oder dessen Ausfall aus anderen Gründen<br />
die von ihm ggf. zu erbringenden Garantie-,<br />
Gewährleistungs- oder Schadensersatzleistungen<br />
entfallen. Weiterhin könnten im Falle der Insolvenz<br />
eines Vertragspartners vertragliche Vorleistungen der<br />
Fondsgesellschaften in die Insolvenzmasse fallen<br />
oder umgekehrt die Fondsgesellschaften zur Rückzahlung<br />
an den Insolvenzverwalter verpflichtet sein.<br />
Bei Insolvenz und Ausfall wichtiger Vertragspartner<br />
besteht somit das Risiko, dass das Betriebskonzept<br />
der Fondsgesellschaften nicht mehr oder nur unter<br />
erhöhtem Kostenaufwand mit entsprechenden negativen<br />
Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der<br />
Beteiligung fortgesetzt werden kann. In diesen Fällen<br />
besteht das Risiko, dass die Anleger einen teilweisen<br />
oder vollständigen Verlust ihrer jeweiligen<br />
Einlage erleiden.<br />
2. Allgemeine Luftfahrtrisiken<br />
Der Betrieb eines Flugzeuges ist mit den allgemeinen<br />
Risiken der Luftfahrt verbunden, wie z.B. einer<br />
nachteiligen wirtschaftlichen Entwicklung der Luftfahrt<br />
aufgrund von Kriegs- und Terrorereignissen.<br />
Insbesondere besteht das Risiko des Totalverlustes
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
eines Frachtflugzeuges aufgrund Zerstörung oder<br />
irreparabler Beschädigungen. Unglücksereignisse<br />
mit Personen- und Sachschäden begründen Schadenersatzansprüche<br />
von Dritten, für die der Eigentümer<br />
eines Flugzeuges nach vielen Rechtsordnungen<br />
mithaftet. Somit kann eine Anlegerhaftung nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Der Leasingnehmer AeroLogic ist als Betreiber der<br />
Frachtflugzeuge verpflichtet, zur Abdeckung dieser<br />
Gefahren eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung<br />
abzuschließen und über die Mietdauer ununterbrochen<br />
aufrechtzuerhalten, wobei der Versicherungsschutz<br />
bestimmten, vertraglich geregelten Mindestanforderungen<br />
genügen muss. Die Allgefahren-<br />
Kaskoversicherung des Flugzeugrumpfes, der<br />
Triebwerke und aller Flugzeugkomponenten muss<br />
alle Schadensereignisse abdecken, die derzeit am<br />
Versicherungsmarkt nach wirtschaftlichen Kriterien<br />
versicherbar sind. AeroLogic ist verpflichtet, die Versicherung<br />
mit einer angemessenen (zeitwertbezogenen)<br />
Mindestversicherungssumme abzuschließen. Es<br />
kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im<br />
Schadensfall die Versicherungssumme nach Tilgung<br />
der Darlehen und Abzug von Kosten, z.B. von den<br />
Banken geltend gemachten Vorfälligkeitsentschädigungen<br />
in den ersten Jahren der Beteiligungsdauer<br />
nicht ausreicht, um im Schadensfall die Einlage der<br />
Anleger vollständig zurückzuführen.<br />
Die abzuschließende Haftpflichtversicherung für<br />
durch den Betrieb der Frachtflugzeuge verursachte<br />
Personen- und Sachschäden, einschließlich des Verlustes<br />
oder der Beschädigung der transportierten<br />
Fracht, hat grundsätzlich ebenfalls alle in wirtschaftlicher<br />
Hinsicht versicherbaren Schadensereignisse<br />
abzudecken, und sie muss nach vertraglichen Vereinbarungen<br />
eine Deckung für das jeweilige Einzelereignis<br />
von mind. USD 800 Mio. aufweisen. Höhere<br />
Mindestversicherungssummen nach luftfahrtrechtlichen<br />
Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.<br />
Es besteht das Risiko, dass im Falle eines Schadensereignisses<br />
Versicherungssummen nicht, nur mit Teilbeträgen<br />
oder verspätet ausbezahlt werden. Es<br />
besteht ferner das Risiko, dass die Versicherungssumme<br />
das Schadensereignis nicht (z.B. im Fall von<br />
nicht versicherbaren Schadensereignissen) oder<br />
nicht vollständig abdeckt. In diesen Fällen haftet<br />
zunächst AeroLogic als Leasingnehmer und Betreiber<br />
der Frachtflugzeuge für etwaige Fehlbeträge.<br />
Sollte der Leasingnehmer diesen Verpflichtungen<br />
nicht nachkommen oder sollte das anwendbare<br />
Recht eine unmittelbare Haftung des Flugzeugeigentümers<br />
vorsehen, würden die Fondsgesellschaften<br />
ebenfalls Zahlungsansprüchen Dritter ausgesetzt<br />
sein. Es besteht für diesen Fall das Risiko des teilweisen<br />
oder vollständigen Verlustes der Vermögenswerte<br />
der Fondsgesellschaften. Es ist schließlich nicht ausgeschlossen,<br />
dass geschädigte Dritte überdies direkte<br />
Ansprüche gegen die Gesellschafter der Fondsgesellschaften<br />
vor Auslandsgerichten durchsetzen können,<br />
die nicht auf die eingetragenen Haftsummen<br />
beschränkt sind. Insoweit kann nicht gänzlich ausgeschlossen<br />
werden, dass eine Vollstreckung eines derartigen<br />
Urteils in Deutschland dem Grunde und der<br />
Höhe nach nicht auf die gesetzlichen Haftungstatbestände<br />
beschränkt wäre. Eine Anlegerhaftung kann<br />
somit nicht ausgeschlossen werden.<br />
Sollte der Versicherungsschutz der Frachtflugzeuge<br />
den vertraglichen Vorgaben nicht entsprechen oder<br />
unterbrochen werden, dürfen sie nicht eingesetzt<br />
werden. Gleiches gilt für den Fall, dass die luftfahrtrechtliche<br />
Betriebserlaubnis aus anderen Gründen<br />
erlischt oder eingeschränkt wird. Das Risiko eines<br />
nicht einsatzfähigen Flugzeuges trägt der Leasingnehmer,<br />
da hiervon seine Mietzahlungsverpflichtungen<br />
nicht berührt werden. Ebenso bestehen die Mietzahlungsverpflichtungen<br />
des Leasingnehmers fort, wenn<br />
die Verfügbarkeit der Frachtflugzeuge aus sonstigen<br />
Gründen eingeschränkt oder nicht gegeben sein sollte<br />
(z.B. im Falle einer Beschlagnahmung). Allerdings<br />
kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Leasingnehmer<br />
oder ein dritter Betreiber – der Leasingnehmer<br />
ist grundsätzlich zur Untervermietung berechtigt<br />
– ein Flugzeug vertragswidrig dennoch einsetzt und<br />
es hierdurch zu behördlichen Zwangsmaßnahmen<br />
und Bußgeldfestsetzungen kommt, die ggf. auch<br />
gegenüber der jeweiligen Fondsgesellschaft als<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
25<br />
C
C<br />
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
Eigentümerin vollstreckbar wären bzw. im schlimmsten<br />
Falle nicht durch Versicherungsschutz gedeckte<br />
Schadensersatzansprüche Dritter entstehen, welche<br />
zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Einlage<br />
der Anleger führen könnten.<br />
Im Falle einer längerfristigen Untervermietung von<br />
AeroLogic an eine zulässige ausländische Frachtfluggesellschaft<br />
erfolgen eine Löschung des betreffenden<br />
Frachtflugzeuges in der deutschen Luftfahrzeugrolle<br />
und eine Registrierung bei der dann für den Betreiber<br />
zuständigen ausländischen Luftfahrtbehörde. Es kann<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass die Eigentümerrechte<br />
der Fondsgesellschaften nach der dann geltenden<br />
ausländischen Rechtsordnung nicht dem deutschen<br />
Rechtsverständnis entsprechen. Ferner wird<br />
sich die Durchsetzbarkeit dieser Rechte vor ausländischen<br />
Behörden oder Gerichten schwieriger und<br />
kostenintensiver gestalten. Dies kann zum teilweisen<br />
oder vollständigen Verlust der Einlage führen.<br />
Jüngste Preissprünge bei Kerosin führen zu erheblichen<br />
Kostensteigerungen bei den Fluggesellschaften.<br />
Dies führte bereits zu vereinzelten Streichungen im<br />
Streckennetz von Fluggesellschaften und zu einigen<br />
Insolvenzen im Bereich der Low-Cost-Carrier. Können<br />
treibstoffinduzierte Kostensteigerungen von den Fluggesellschaften<br />
mittelfristig nicht in einem ausreichenden<br />
Maße an ihre Kunden weitergegeben werden, ist<br />
nicht ausgeschlossen, dass weiteren Fluggesellschaften,<br />
auch etablierten Gesellschaften, die Insolvenz<br />
droht. Dies gilt in gleicher Weise für Frachtfluggesellschaften,<br />
die gezwungen sein werden, ihre zum Teil<br />
veralteten Flotten auf neue, verbrauchsgünstige<br />
Frachtflugzeuge umzustellen. Zwar werden sämtliche<br />
Betriebs- und Wartungskosten (z.B. Kerosinkosten)<br />
des Leasingnehmers AeroLogic gemäß den jeweiligen<br />
Luftfrachtbeförderungsverträgen mit der DHL International<br />
GmbH und der Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> übernommen.<br />
Jedoch kann das Insolvenzrisiko für AeroLogic<br />
sowie der DHL International GmbH und der Lufthansa<br />
Cargo <strong>AG</strong> nicht gänzlich ausgeschlossen werden.<br />
In diesem Falle kann ein teilweiser oder vollständiger<br />
Verlust der jeweiligen Einlage der Anleger nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
26<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
3. Vertragliche Risiken<br />
Kaufvertragliche Risiken<br />
Die Fondsgesellschaften erwerben Eigentum an dem<br />
jeweiligen Frachtflugzeug im Zeitpunkt unmittelbar<br />
nach Auslieferung der Maschine durch Boeing und<br />
Übergabe an AeroLogic. AeroLogic ist als Vertreter<br />
von Deucalion allein berechtigt und verpflichtet, den<br />
ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand der Maschine<br />
im Auslieferungszeitpunkt zu überprüfen. Die<br />
Abnahme der Frachtflugzeuge durch AeroLogic ist für<br />
Deucalion und die jeweilige Fondsgesellschaft gleichermaßen<br />
bindend. Es besteht das Risiko, dass<br />
AeroLogic als Leasingnehmer nicht die besondere<br />
Sorgfalt walten lässt, die dem speziellen Käuferinteresse<br />
der Fondsgesellschaften gerecht wird.<br />
Die Fondsgesellschaften erhalten im Zuge des Eigentumserwerbs<br />
von Deucalion die Gewährleistungsansprüche<br />
gegenüber Boeing und dem Triebwerkshersteller<br />
abgetreten. Sollten die Hersteller der offen<br />
gelegten Abtretung der Gewährleistungsansprüche<br />
nicht bis zur Lieferung der Frachtflugzeuge in schriftlicher<br />
Form zustimmen, könnten die Fondsgesellschaften<br />
den Vollzug der Kaufverträge verweigern. In<br />
diesem Falle käme es zur Rückabwicklung der Fondsgesellschaften<br />
und den damit verbundenen Risiken<br />
für die Anleger, ausführlich dargestellt im Abschnitt<br />
„Platzierungs-, Einzahlungsausfall- und Rückabwicklungsrisiko“.<br />
Sollten die abgetretenen Gewährleistungsansprüche<br />
nicht dem marktüblichen Standard<br />
entsprechen, hätte AeroLogic während der Laufzeit<br />
des Leasingvertrags die daraus entstehenden Folgen<br />
und Kosten zu tragen. Nach Ablauf des Leasingsvertrags<br />
würden allerdings die Fondsgesellschaften das<br />
Risiko nicht ausreichender Gewährleistungsansprüche<br />
und das damit verbunden Kostenrisiko tragen,<br />
welches zur Verringerung der prognostizierten Auszahlungen<br />
an die Anleger führen kann.<br />
Die Auslieferung der Frachtflugzeuge soll planmäßig<br />
im Dezember 2009 bzw. Mai 2010 erfolgen. Eine<br />
Lieferverzögerung kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
z.B. bei Streikmaßnahmen, Zulieferproblemen<br />
oder Ereignissen höherer Gewalt. Deucalion als Käu-
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
fer der bei Boeing hergestellten Frachtflugzeuge und<br />
die Fondsgesellschaften als Zweiterwerber sind<br />
gleichwohl verpflichtet, die Maschinen zum jeweils<br />
späteren Liefertermin abzunehmen, wobei die<br />
Abnahmeverpflichtung im Falle einer von Boeing<br />
nicht zu vertretenden Lieferverzögerung für 12<br />
Monate fortbesteht und im Falle einer von Boeing zu<br />
vertretenden Lieferverzögerung für 194 Tage. AeroLogic<br />
ist verpflichtet, den zusätzlichen Zinsaufwand aus<br />
der von Deucalion beanspruchten Zwischenfinanzierung<br />
zu übernehmen, soweit sich die Lieferung um<br />
mehr als zwei Monate verzögert. Die Fondsgesellschaft<br />
selbst kann im Falle einer Lieferverzögerung<br />
aber weder gegenüber Boeing, noch gegenüber Deucalion<br />
Ansprüche geltend machen. Der Mietvertragsbeginn<br />
mit AeroLogic würde sich auf den Tag der tatsächlichen<br />
Auslieferung verschieben, insoweit würden<br />
sich die prognostizierten Auszahlungen an die<br />
Anleger für das Jahr der ersten geplanten Auszahlung<br />
vermindern oder im Extremfall gänzlich entfallen und<br />
sich die Fondslaufzeit entsprechend verlängern, was<br />
sich negativ auf die Rentabilität der Beteiligung auswirken<br />
würde.<br />
Sofern sich die Auslieferung des Flugzeugs um mehr<br />
als 6 Monate verspätet, hat die davon betroffene<br />
Fondsgesellschaft keinen Anspruch mehr auf Auszahlung<br />
der Darlehen unter dem bestehenden Kreditvertrag.<br />
Sie wäre dann ggf. gezwungen, die Konditionen<br />
mit den Kreditgebern neu zu verhandeln<br />
bzw. die Finanzierung gänzlich neu zu den dann<br />
gegebenen Marktkonditionen einzudecken. Das<br />
Risiko besteht also in diesem Fall darin, keine (andere)<br />
Finanzierung abschließen zu können oder nur zu<br />
ungünstigeren Konditionen, die auf den Leasingnehmer<br />
aber nicht abwälzbar sind. Im erstgenannten<br />
Fall wären die Fondsgesellschaften nicht in der Lage<br />
die kaufvertraglichen Zahlungspflichten gegenüber<br />
Deucalion zu erfüllen. Die sich daraus ableitenden<br />
Schadensersatzansprüche gegen die Fondsgesellschaften<br />
könnten schlimmsten Falls zum vollständigen<br />
Verlust der erbrachten Einlagen führen. Im<br />
zweitgenannten Fall käme es zu verminderten Auszahlungen<br />
an die Anleger.<br />
Die Fondsgesellschaften müssen ihre Kaufpreiszahlungsverpflichtungen<br />
durch Stellung von Bankavalen<br />
in einer Gesamthöhe von jeweils USD 10,0 Mio.<br />
unterlegen. Sollten die Fondsgesellschaften bei Auslieferung<br />
ihre Kaufpreiszahlungsverpflichtungen<br />
nicht erfüllen können, beispielsweise im Fall einer<br />
nicht erreichten Vollplatzierung mit Ausfall des Platzierungsgaranten<br />
<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>, so würde Deucalion die<br />
gestellten Bankavale zunächst als pauschalen Schadensersatz<br />
einlösen. Deucalion hätte danach die<br />
Pflicht aber auch die Berechtigung, seinen tatsächlichen<br />
Schaden einschließlich des entgangenen<br />
Gewinns nachzuweisen und einen Differenzbetrag<br />
entweder nachzufordern oder zu erstatten. Jedenfalls<br />
stünden den Fondsgesellschaften im Falle des von<br />
ihnen verschuldeten Scheiterns des Flugzeugerwerbs<br />
nicht mehr die Mittel zur vollständigen Rückzahlung<br />
der Einlagen zur Verfügung, d.h. die Anleger erlitten<br />
einen teilweisen oder im schlimmsten Fall einen vollständigen<br />
Verlust der Einlagen (Totalverlustrisiko).<br />
Deucalion ist nur unter der Prämisse des erfolgten<br />
eigenen Erwerbs des Flugzeugs verpflichtet, das<br />
Eigentum weiter auf die Fondsgesellschaften zu übertragen.<br />
Boeing wird insbesondere dann die Lieferung<br />
der Frachtflugzeuge verweigern, wenn Deucalion<br />
Kaufpreisteilzahlungen an Boeing nicht leistet. Der<br />
Sicherheitentreuhänder für die von Deucalion beanspruchte<br />
Zwischenfinanzierung kann seinerseits die<br />
Lieferpositionen nach eigenem Ermessen verwerten,<br />
wenn Deucalion eine Kündigung des Kreditvertrages<br />
mit dem zwischenfinanzierenden Bankenkonsortium<br />
verschuldet. Die Fondsgesellschaft trägt das Risiko<br />
einer etwaigen Nicht-Lieferung, weil ihre kaufvertraglichen<br />
Ansprüche erstens auf Fälle einer von<br />
Deucalion verschuldeten Nicht-Lieferung und zweitens<br />
der Höhe nach auf USD 500.000 je Frachtflugzeug<br />
beschränkt sind und gegebenenfalls auch nicht<br />
werthaltig wären. Sollte Boeing die Lieferung der<br />
Frachtflugzeuge an Deucalion verweigern, ohne dass<br />
dies auf ein Verschulden von Deucalion zurückzuführen<br />
wäre, so verbliebe die Verpflichtung der<br />
Fondsgesellschaften zur Zahlung der Vermittlungsprovision<br />
an die DVB Bank <strong>AG</strong> bestehen. Auch in<br />
allen Fällen eines von Deucalion oder von Boeing<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
27<br />
C
C<br />
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
verursachten Scheiterns des Flugzeugserwerbs stünden<br />
den Fondsgesellschaften nicht mehr die Mittel<br />
zur vollständigen Rückzahlung der Einlagen zur Verfügung,<br />
d.h. die Anleger erlitten einen teilweisen Verlust<br />
der Einlagen.<br />
Leasingvertragliche Risiken (einschließlich<br />
Nebenabreden und FSA Agreements, FSA<br />
Direct Agreements)<br />
Die pünktliche Zahlung des Mietentgelts und die<br />
Erfüllung aller vertraglichen Nebenverpflichtungen<br />
(z.B. Versicherung, Wartung, Instandhaltung der<br />
Frachtflugzeuge) sollen über die zwischen AeroLogic<br />
und den FSA Parteien bestehenden Verträge (Flight<br />
Service Agreements, „FSA“) sichergestellt werden.<br />
Die Zahlungsansprüche des Leasingnehmers gegenüber<br />
den FSA Parteien wurden zur Sicherheit in dem<br />
Umfang an den Leasinggeber abgetreten, in dem<br />
korrespondierende Zahlungsverpflichtungen des<br />
Leasingnehmers gegenüber dem Leasinggeber bestehen.<br />
Die Fondsgesellschaften sollen spätestens zum<br />
Zeitpunkt des Erwerbs der Frachtflugzeuge gemäß<br />
Schuldnovation in die Rechtsposition des Leasinggebers<br />
bezogen auf die Abtretung der Ansprüche an<br />
den Flight Service Agreements eintreten.<br />
Im Falle einer vom Leasingnehmer verschuldeten<br />
vorzeitigen Vertragsbeendigung des Leasingvertrags<br />
mit dem Leasinggeber, d.h. vorliegend den Fondsgesellschaften<br />
(z.B. Ausfall von monatlichen Leasingraten),<br />
stehen den FSA Parteien im Rahmen eines weiteren<br />
Vertrages, des sog. „FSA Direct Agreements“,<br />
mehrere Optionen gegenüber dem Leasinggeber<br />
offen und zwar entweder (i) einen vom Leasinggeber<br />
vorgeschlagenen neuen Leasingnehmer zu akzeptieren,<br />
der dann auch die Rechte und Pflichten unter<br />
den FSA-Agreements zu gleichen Bedingungen<br />
übernimmt, oder (ii) durch eigene Benennung eines<br />
neuen Leasingnehmers bzw. durch eigenen Vertragseintritt<br />
für eine weitere Vertragsfortsetzung Sorge zu<br />
tragen oder (iii) im Zuge einer außerordentlichen<br />
Kündigung der FSA-Agreements ihr Engagement zu<br />
beenden und den Leasinggeber für seine dadurch<br />
entstandenen Kosten und Verluste zu entschädigen.<br />
Unabhängig von der letztendlichen Optionsaus-<br />
28<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
übung sind die FSA Parteien aber gemeinsam gegenüber<br />
AeroLogic verpflichtet, eine kontinuierliche<br />
Leasingratenzahlung bis zur Umsetzung der gewählten<br />
Option sicher zu stellen.<br />
Es besteht das Risiko, dass die FSA Parteien ihre vertraglichen<br />
Verpflichtungen gegenüber AeroLogic und<br />
dann infolge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung<br />
auch gegenüber den Fondsgesellschaften nicht oder<br />
nicht vollständig oder verspätet erfüllen und die<br />
Fondsgesellschaften mithin gezwungen wären, in eigener<br />
Verantwortung eine Anschlussvermietung herbeizuführen<br />
und ihre Zahlungsansprüche gegenüber den<br />
FSA Parteien auf eigenes Kostenrisiko hin einzuklagen<br />
und durchzusetzen. Das Risiko eines Ausfalls der FSA-<br />
Parteien besteht für die Fondsgesellschaften und die<br />
Anleger also darin, zu einem früheren Zeitpunkt eine<br />
Anschlussvermietung herbeiführen zu müssen, was im<br />
Falle von zwischenzeitlichen Stillstandszeiten oder<br />
schlechteren Mietkonditionen in Verbindung mit nicht<br />
kalkulierten Zusatzkosten zu verminderten Auszahlungen<br />
an die Anleger führen würde.<br />
Etwaige Schadensersatzansprüche der Fondsgesellschaften<br />
gegenüber AeroLogic im Fall eines Totalverlusts<br />
eines Frachtflugzeugs sind nicht im Rahmen der<br />
FSA Direct Agreements abgedeckt. Insoweit bestehen<br />
keine indirekten oder direkten Zahlungsverpflichtungen<br />
der FSA-Parteien gegenüber den Fondsgesellschaften<br />
und haftet nur AeroLogic als Leasingnehmer,<br />
sofern dieser Fall nicht vollumfänglich versichert ist<br />
(Näheres zu Versicherungsrisiken siehe Abschnitt<br />
„Allgemeine Luftfahrtrisiken“).<br />
Ein weiteres leasingvertragliches Risiko besteht darin,<br />
dass sich der Leasingnehmer AeroLogic für das<br />
Frachtflugzeug mit der Seriennummer 36004 das<br />
Optionsrecht gesichert hat, den Leasingvertrag<br />
ordentlich vorzeitig zum Ende des 6. Mietjahres<br />
oder des 7. Mietjahres kündigen zu können (sog.<br />
„Walk Away Option“). Das Optionsrecht des Leasingnehmers<br />
erstreckt sich nicht auf das Flugzeug<br />
mit der Seriennummer 36198 bzw. auf die Flugzeugfonds<br />
3 KG. Im Falle der Optionsausübung ist der<br />
Leasingnehmer im Gegenzug verpflichtet, an die
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
Flugzeugfonds 2 KG eine Abstandszahlung in Höhe<br />
von 15 Monatsmietraten (Optionsausübung zum<br />
Ende des 6. Mietjahres) bzw. von 14 Monatsmietraten<br />
(Optionsausübung zum Ende des 7. Mietjahres)<br />
zu zahlen. Nach den darlehensvertraglichen Regelungen<br />
ist die Flugzeugfonds 2 KG in diesem Fall<br />
verpflichtet, das Tilgungsdarlehen vollständig zurückzuzahlen.<br />
Hierzu muss die Gesellschaft die<br />
Abstandszahlung des Leasingnehmers vollständig<br />
verwenden sowie ggf. darüber hinaus benötigte<br />
Beträge aus den laufenden Mieteinnahmen ansparen<br />
und einsetzen oder eine entsprechend vorhandene<br />
Liquiditätsreserve nutzen. Die prognostizierten Auszahlungen<br />
der Flugzeugfonds 2 KG für das Optionsjahr<br />
und das Folgejahr können folglich geringer ausfallen<br />
oder im Extremfall sogar gänzlich entfallen.<br />
Das Risiko der Flugzeugfonds 2 KG im Falle der Ausübung<br />
der „Walk Away Option“ durch den Leasingnehmer<br />
besteht ferner darin, dass das Frachtflugzeug<br />
mit Rückgabe durch AeroLogic bereits zum Ende des<br />
6. oder des 7. Mietjahres nicht nahtlos anschlussvermietet<br />
oder nur unter Inkaufnahme einer geringeren<br />
Anschlussmiete vermietet werden kann. Sollten wirtschaftlich<br />
sinnvolle Anschlussvermietungsmöglichkeiten<br />
nicht gegeben sein, wäre das Frachtflugzeug<br />
ggf. planwidrig zu veräußern. In diesem Fall bestünde<br />
z.B. das Risiko der Erzielung eines niedrigen Veräußerungspreises,<br />
was aus Sicht des Anlegers zu<br />
einer Verringerung der prognostizierten Auszahlungen<br />
führen würde.<br />
4. Steuerliche Risiken<br />
Allgemeine Steuerliche Risiken<br />
Die Ausführungen zu den steuerlichen Grundlagen<br />
des Beteiligungsangebots beruhen im Wesentlichen<br />
auf den von den Fondsgesellschaften abgeschlossenen<br />
Verträgen, auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
geltenden deutschen Steuergesetzen, der<br />
veröffentlichten Steuerrechtsprechung und der derzeitigen<br />
Auffassung der deutschen Finanzverwaltung,<br />
soweit diese in Richtlinien und Erlassen ihren<br />
Niederschlag gefunden hat. Die Fortentwicklung der<br />
Steuergesetze und deren Interpretation durch Rechtsprechung<br />
und Finanzverwaltung können zu einer<br />
anderen, nachteiligen steuerrechtlichen Bewertung<br />
des Sachverhalts führen. Es besteht insbesondere<br />
auch das Risiko, dass sich der Progressionsverlauf<br />
und die Spitzensteuersätze in der Einkommensteuer<br />
nach derzeitiger Rechtslage (42% allgemeiner Spitzensteuersatz;<br />
45% erhöhter Spitzensteuersatz für<br />
Einkünfte über EUR 250.000 bzw. EUR 500.000 bei<br />
zusammen veranlagten Ehegatten) künftig zum<br />
Nachteil der Steuerpflichtigen verändern können.<br />
Die steuerliche Konzeption der Fondsgesellschaften<br />
wurde der Finanzverwaltung nicht zur Vorprüfung<br />
nach § 89 Abs. 2 AO vorgelegt. Über die Einkunftsart<br />
und die Höhe der steuerlichen Ergebnisse wird<br />
seitens der Finanzverwaltung erst im Rahmen einer<br />
Betriebsprüfung entschieden. Eine abweichende<br />
Auffassung der Betriebsprüfung, die auch im Rahmen<br />
eines Rechtsbehelfsverfahrens oder einer<br />
gerichtlichen Überprüfung nicht beseitigt werden<br />
kann, kann zu höheren steuerlichen Ergebnissen<br />
und zu Steuernachzahlungen bei dem einzelnen<br />
Gesellschafter führen, die nach § 233 a AO mit 6%<br />
p.a. verzinst werden.<br />
Das jeweilige steuerliche Konzept der Fondsgesellschaften<br />
geht gemäß vertraglichen Grundlagen<br />
davon aus, dass die Auslieferung der Flugzeuge am<br />
Sitz des Herstellers Boeing in Seattle (USA) erfolgt.<br />
Insoweit wird in der Prognoserechnung unterstellt,<br />
dass keine Verkehrssteuern oder sonstige Steuern im<br />
Zusammenhang mit der Auslieferung der Flugzeuge<br />
anfallen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass es zu einer Verkehrssteuerbelastung in den<br />
USA im Zeitpunkt der Auslieferung kommen kann,<br />
welche die Fondsgesellschaften zu tragen hätten und<br />
entsprechend zu einer Verringerung der prognostizierten<br />
Auszahlungen an die Anleger führen würde.<br />
Einkommensteuerliche Risiken<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />
Finanzverwaltung die steuerliche Konzeption der<br />
Fondsgesellschaften als vermögensverwaltende<br />
Gesellschaften mit Vermietungseinkünften nicht<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
29<br />
C
C<br />
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
anerkennt und im Rahmen der Betriebsprüfung auf<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG<br />
erkennt. Dieses Risiko bestünde insbesondere dann,<br />
wenn die Fondsgesellschaften bzw. die Anleger<br />
planwidrig eine vorzeitige Veräußerung der Flugzeuge<br />
beschließen sollten, d.h. eine Veräußerung vor<br />
Erreichen eines Totalüberschusses aus der Vermietungstätigkeit<br />
oder etwa eine Veräußerung noch vor<br />
Ablauf der der Abschreibung zugrunde liegenden<br />
Nutzungsdauer der Flugzeuge. Sollte die Rechtsauffassung<br />
der Finanzverwaltung durch das angerufene<br />
Finanzgericht und ggf. durch den Bundesfinanzhof<br />
bestätigt werden, sofern die Fondsgesellschaften mit<br />
Zustimmung der Anleger gegen die Änderungsbescheide<br />
Klage erheben würden, unterlägen die<br />
Fondsgesellschaften der Gewerbesteuer mit Auswirkung<br />
auch in Bezug auf die gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung.<br />
Letzteres bedeutet, dass wegen der<br />
begrenzten jährlichen Ausgleichsfähigkeit von Verlustvorträgen<br />
ein Gewerbesteueraufwand der Fondsgesellschaften<br />
bereits in Gewinnjahren entstünde,<br />
obwohl Verlustvorträge noch verfügbar wären. Ferner<br />
unterläge ein künftiger Gewinn aus der Veräußerung<br />
des Flugzeugs der Einkommensteuer auf Ebene<br />
der Anleger und möglicherweise auch der Gewerbesteuer<br />
auf Ebene der Fondsgesellschaften. Die auf<br />
der Grundlage eines Änderungsbescheids zu zahlende<br />
Gewerbesteuer verringerte die zur Auszahlung an<br />
die Anleger zur Verfügung stehende Liquidität,<br />
bewirkte andererseits aber eine Anrechnungsmöglichkeit<br />
auf die Einkommensteuer der Anleger.<br />
Die steuerlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaften<br />
wären bei Begründung der gewerblichen Einkunftsart<br />
nicht als Überschuss der Einnahmen über die<br />
Werbungskosten, sondern durch Vermögensvergleich,<br />
d.h. durch Bilanzierung zu ermitteln, mit der<br />
Folge möglicher interperiodischer Ergebnisverschiebungen.<br />
Bei Vorliegen von gewerblichen Einkünften<br />
und bei Anlegern, die die Beteiligung im betrieblichen<br />
Bereich halten, wäre ferner nicht auszuschließen,<br />
dass die mit dem Unternehmensteuerreformgesetz<br />
2008 eingeführte Zinsschranke nach § 4 h EStG<br />
zum Tragen käme mit dem Ergebnis, dass die jährlichen<br />
Zinsaufwendungen der Fondsgesellschaften<br />
30<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
nur teilweise zum sofortigen Betriebsausgabenabzug<br />
zugelassen und im übrigen einen Zinsvortrag<br />
begründen würden. Sodann unterlägen Zinserträge<br />
aus der angelegten Liquidität als Teil der betrieblichen<br />
Einkünfte der Regelbesteuerung auf Ebene der<br />
Anleger; die Abgeltungssteuer käme nicht zur<br />
Anwendung.<br />
Ein im Zusammenhang mit dem Verkauf der Flugzeuge<br />
nach Beendigung der 17-jährigen (oder längeren)<br />
Vermietungstätigkeit entstehender Veräußerungsgewinn<br />
ist nach derzeitiger Rechtslage steuerfrei, wenn<br />
die vermögensverwaltende Konzeption der Fondsgesellschaften<br />
durch die Betriebsprüfung anerkannt<br />
wird. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass sich<br />
die Gesetzeslage dahingehend ändert, dass künftig<br />
Veräußerungsgewinne im steuerlichen Privatvermögen<br />
nach Abzug bestimmter Freibeträge generell und<br />
unabhängig einer bestimmten Haltefrist der Einkommensteuer<br />
unterliegen.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />
Finanzverwaltung künftig die Auffassung vertreten<br />
wird, dass Anleger, die in einem bestimmten Zeitraum<br />
von z.B. 5 Jahren mehrere Flugzeugfondsbeteiligungen<br />
und damit mittelbar Anteile an Flugzeugen<br />
veräußern, einen persönlichen gewerblichen Flugzeughandel<br />
begründen und damit mit ihren Ergebnisanteilen<br />
einschließlich eines Veräußerungsgewinnes<br />
der Gewerbe- und der Einkommensteuer unterliegen.<br />
Die Veräußerung einer Beteiligung an den Fondsgesellschaften<br />
bedeutete bereits eine mittelbare Veräußerung<br />
von zwei Flugzeugen.<br />
Die bestehende Überschusserzielungsabsicht der<br />
Fondsgesellschaften im Rahmen des langfristigen Vermietungskonzepts<br />
kann durch die Prognoserechnung<br />
ohne weiteres belegt werden. Dieses auf Ebene der<br />
Fondsgesellschaften verwirklichte Besteuerungskriterium<br />
könnte nur im Fall eines planwidrigen frühzeitigen<br />
Verkaufs der Flugzeuge aberkannt werden (sofern<br />
dann nicht ohnehin gewerbliche Einkünfte anzunehmen<br />
wären mit der Folge einer steuerlichen Erfassung<br />
des Veräußerungsgewinns). Sollte ein Anleger seine<br />
Beteiligung ganz oder teilweise durch Kredit finan-
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
zieren, kann auf seiner Ebene die persönliche Überschusserzielungsabsicht<br />
aberkannt werden. Die<br />
Überschusserzielungsabsicht eines Anlegers kann<br />
individuell auch dann aberkannt werden, wenn dieser<br />
seine Beteiligung vor Erreichen des Totalüberschusses<br />
unentgeltlich an einen Dritten überträgt. In<br />
Folge einer anfänglichen Aberkennung der Überschusserzielungsabsicht<br />
würden steuerliche Einkünfte<br />
der Anleger insgesamt bzw. des betroffenen Anlegers<br />
zunächst nicht festgestellt werden.<br />
Der Prospektherausgeber geht allerdings davon aus,<br />
dass die Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15 b<br />
EStG Anwendung findet, weil die Fondsgesellschaften<br />
konzeptionsbedingt bis zum Jahr 2021 kontinuierlich<br />
steuerliche Verluste aus Vermietungstätigkeit<br />
aufweisen werden, die sich in der Verlustphase prognosegemäß<br />
aufkumulierenden Verluste rund 42,3%<br />
das gezeichnete Kapital erreichen und die in § 15 b<br />
Abs. 3 EStG genannte Verlustgrenze von 10% im<br />
fünften Jahr (2012) nach Vermietungsbeginn überschritten<br />
wird. Die Anwendung des § 15 b EStG auf<br />
Vermietungseinkünfte ergibt sich aus § 21 Abs. 1<br />
EStG. In Folge der Anwendung des § 15b EStG werden<br />
die anfänglichen steuerlichen Verluste in der<br />
jeweiligen Fondsgesellschaft gekapselt und gegen<br />
spätere Gewinne aus der Vermietungstätigkeit der<br />
Fondsgesellschaften verrechnet. Bis zum Verbrauch<br />
der Verlustvorträge werden den Anlegern steuerlich<br />
Nullergebnisse zugewiesen. Insofern ergäbe sich aus<br />
der Aberkennung der Überschusserzielungsabsicht<br />
zunächst keine Auswirkung auf die persönliche Steuerposition<br />
der Anleger, denn die anfänglichen steuerlichen<br />
Verluste der Fondsgesellschaften begründen<br />
lediglich einen Verlustvortrag auf Gesellschaftsebene,<br />
ermöglichen jedoch keinen Verlustvortrag auf<br />
Anlegerebene. Es verbliebe aber in dieser Fallkonstellation<br />
das Risiko, dass ungeachtet einer in der<br />
Verlustphase zunächst aberkannten Überschusserzielungsabsicht<br />
mit Eintritt in die Gewinnphase steuerliche<br />
Ergebnisse festgestellt werden könnten, ohne<br />
dass aus verfahrensrechtlichen Gründen (mangels<br />
Feststellung vortragsfähiger Verluste) gleichzeitig Verlustvorträge<br />
berücksichtigt würden. Es käme in diesem<br />
Fall zur Besteuerung von Scheingewinnen.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die derzeit<br />
geltenden amtlichen AfA-Tabellen für Luftfahrtunternehmen<br />
und Flughafenbetriebe überarbeitet<br />
werden und in der überarbeiteten Fassung eine längere<br />
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Verkehrsflugzeuge<br />
allgemein oder für Frachtflugzeuge<br />
im speziellen festgeschrieben wird. Es ist ferner nicht<br />
ausgeschlossen, dass die Finanzverwaltung für die<br />
lineare Abschreibung an Stelle der betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer nach den derzeit geltenden<br />
amtlichen AfA-Tabellen für Luftfahrtunternehmen<br />
und Flughafenbetriebe die längere Nutzungsdauer<br />
nach dem Betriebskonzept der Gesellschaft zugrunde<br />
legt, so dass sich die jährlichen Abschreibungsbeträge<br />
entsprechend vermindern. Dies kann in den einzelnen<br />
Jahren zu jeweils höheren steuerpflichtigen<br />
Ergebnissen führen. Im Anwendungsbereich von § 15<br />
b EStG würde ein längerer AfA-Zeitraum mit entsprechend<br />
verminderten jährlichen Abschreibungsbeträgen<br />
die Steuersituation der Anleger nur dann beeinflussen,<br />
wenn dies entweder zu einem früheren Verbrauch<br />
der Verlustvorträge führen würde oder wenn<br />
die Finanzverwaltung auf gewerbliche Einkünfte<br />
erkennen sollte.<br />
Gewerbesteuerliche Risiken<br />
Sollte die Finanzverwaltung die Vermietungseinkünfte<br />
(einschließlich der Kapitaleinkünfte) der Fondsgesellschaften<br />
in Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß<br />
§ 15 EStG umqualifizieren, unterlägen die Gesellschaften<br />
mit allen laufenden Erträgen und auch hinsichtlich<br />
eines Veräußerungsgewinns der Gewerbesteuerpflicht.<br />
Die gewerbesteuerliche Belastung verschärfte<br />
sich wegen der Mindestbesteuerungsregeln<br />
insofern als schon Periodengewinne über EUR 1,0<br />
Mio. besteuert würden, obwohl gewerbesteuerliche<br />
Verlustvorträge noch bestehen. In Abhängigkeit vom<br />
tatsächlichen Verkaufszeitpunkt könnte sogar eine<br />
gewerbesteuerliche Scheingewinnbesteuerung eintreten,<br />
d.h. ein gewerbesteuerliches Gesamtergebnis<br />
muss versteuert werden, das den tatsächlichen Totalüberschuss<br />
(ohne Veräußerungsgewinn) übersteigt.<br />
Gewerbesteuerzahlungen der Fondsgesellschaften<br />
reduzierten die verfügbare Liquidität für Auszahlun-<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
31<br />
C
C<br />
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
gen an die Anleger. Dem Nachteil geringerer Auszahlungen<br />
aus der Beteiligung stünde auf Ebene des<br />
Anlegers der Vorteil der Anrechenbarkeit der auf ihn<br />
anteilig entfallenden Gewerbesteuer auf seine persönliche<br />
Einkommensteuerschuld gegenüber. Allerdings<br />
ist die Anrechenbarkeit von Gewerbesteuer auf<br />
die Einkommensteuer dem Grunde und der Höhe<br />
nach von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen<br />
in Bezug auf die individuelle Steuerposition des<br />
Anlegers abhängig und kann daher im Einzelfall<br />
nicht oder nur partiell gegeben sein.<br />
Im Falle der Einlegung von Rechtsmitteln gegen den<br />
die Gewerblichkeit der Einkünfte feststellenden<br />
Grundlagenbescheid kann eine vorläufige Zahlung<br />
der sodann festgesetzten Gewerbesteuer nur vermieden<br />
werden, wenn das Finanzamt oder das Finanzgericht<br />
den Antrag der Fondsgesellschaften auf Aussetzung<br />
der Vollziehung positiv bescheiden.<br />
Sozialversicherungsleistungen werden bei Überschreiten<br />
bestimmter Hinzuverdienstgrenzen gekürzt.<br />
Sollten die Anleger gewerbliche Einkünfte aus dieser<br />
Beteiligung erzielen, wären diese Einkünfte und ggf.<br />
bereits die Auszahlungen der Fondsgesellschaften als<br />
Arbeitseinkünfte im sozialversicherungsrechtlichen<br />
Sinne in den Hinzuverdienst einzubeziehen, was bei<br />
Beziehern von Sozialversicherungsleistungen zu<br />
Leistungskürzungen oder zur vollständigen Streichung<br />
dieser Leistungen führen kann.<br />
5. Sonstige Rechtliche Risiken<br />
Das Fondskonzept basiert auf den rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
in Deutschland zum Zeitpunkt der<br />
Aufstellung des Verkaufsprospektes. Es kann nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass eine zukünftige Änderung<br />
der Rechtslage zu einer Beeinträchtigung der<br />
Wirtschaftlichkeit der Beteiligung führt.<br />
Majorisierung der Gesellschafterversammlung<br />
Im Rahmen von Gesellschafterversammlungen besteht<br />
das Risiko, dass der Treuhandkommanditist bei<br />
Abwesenheit der als Treugeber beigetretenen Anleger<br />
32<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
sein auf die Treugeberanteile der abwesenden Anleger<br />
entfallendes Stimmrecht auf Anweisung der Treugeber<br />
nach pflichtgemäßem Ermessen ausübt. Vereinigt<br />
der Treuhandkommanditist danach einen entsprechend<br />
hohen Stimmrechtsanteil auf sich, besteht<br />
das Risiko, dass er die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung<br />
dominieren kann (Majorisierung<br />
der Gesellschafterversammlung). Ein Majorisierungsrisiko<br />
besteht auch, wenn ein einzelner Anleger<br />
einen sehr hohen Beteiligungsanteil zeichnet oder<br />
falls die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> im Rahmen ihrer Platzierungsgarantie<br />
einen hohen Beteiligungsanteil erwerben<br />
muss. Im Übrigen sind für jeden Gesellschafter die<br />
gemäß Gesellschaftsvertrag gefassten Gesellschafterbeschlüsse<br />
bindend, weshalb etwa ein Mehrheitsbeschluss<br />
auch gegen die Stimmen von Anlegern mit<br />
geringer Beteiligung gefasst werden kann.<br />
Haftung der Anleger<br />
Die sich als Treugeber an den Fondsgesellschaften<br />
beteiligenden Anleger haften nicht unmittelbar für<br />
Schulden der Fondsgesellschaften, vielmehr tritt insoweit<br />
der Treuhandkommanditist an ihre Stelle. Allerdings<br />
sind die Treugeber nach dem Treuhandvertrag<br />
verpflichtet, den Treuhandkommanditisten von seiner<br />
Haftung aus der Beteiligung freizustellen, so dass<br />
Treugeber einem Kommanditisten hinsichtlich der<br />
Haftung wirtschaftlich gleichgestellt sind. Die in das<br />
Handelsregister einzutragende Haftsumme des Treuhänders<br />
beträgt € 1 pro volle 100 USD der Zeichnungssumme<br />
der Anleger je Fondsgesellschaft.<br />
Ein in die Kommanditistenstellung wechselnder Anleger<br />
haftet nach erfolgter Eintragung im Handelsregister<br />
unmittelbar in Höhe des vorbezeichneten Betrages<br />
je Fondsgesellschaft, sofern ein Haftungstatbestand<br />
nach § 172 Abs. 4 HGB gegeben sein sollte (Wiederaufleben<br />
der Haftung aufgrund von Entnahmen). Die<br />
Haftung der Kommanditisten bzw. die Freistellungsverpflichtung<br />
der Treugeber besteht nach einem Ausscheiden<br />
aus den Fondsgesellschaften für einen Zeitraum<br />
von fünf Jahren fort. In diesen Fällen kann eine<br />
Inanspruchnahme der Anleger mit ihrem übrigen Vermögen<br />
insoweit nicht ausgeschlossen werden.
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
Interessenkollisionen<br />
Die geschaftsführenden Kommanditisten Herr<br />
Johann Deinböck und die <strong>DCM</strong> Service GmbH führen<br />
auch die Geschäfte bereits bestehender Fonds<br />
und sind berechtigt, auch bei zukünftigen Fonds die<br />
Geschäftsführung zu übernehmen. Die Komplementäre<br />
der Fondsgesellschaften können ebenfalls ihre<br />
im vorliegenden Fall bestehende Organstellung in<br />
zukünftigen Fonds einnehmen. Die Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH, München, fungiert sowohl<br />
als Treuhänder als auch als Mittelverwendungskontrolleur.<br />
Es ist denkbar, dass sich hieraus Interessenkollisionen<br />
ergeben. Diese sowie mögliche Fehlentscheidungen<br />
können zulasten der Fondsgesellschaften<br />
ausfallen. Es ist ferner möglich, dass die Verwirklichung<br />
von Risiken aus anderen Fonds dazu führen,<br />
dass Herr Johann Deinböck oder/und die <strong>DCM</strong> Service<br />
GmbH aus den Fondsgesellschaften ausscheiden<br />
müssen. Dadurch können Mehrkosten entstehen,<br />
sodass sich Auszahlungen an die Anleger im<br />
Vergleich zur Prognose schmälern können.<br />
Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaften<br />
sieht bis zum 31.12.2026 kein ordentliches Kündigungsrecht<br />
vor. Der Anleger kann seine Beteiligung<br />
an den Fondsgesellschaften zum Ende eines jeden<br />
Kalenderquartals auf einen Dritten (durch Abtretung<br />
aufgrund von z.B. Schenkung oder Verkauf) übertragen,<br />
dies allerdings nur bei gleichzeitiger Übertragung<br />
beider Beteiligungen. Für die Übertragung ist<br />
die Zustimmung der Komplementärin der Fondsgesellschaften<br />
notwendig, die nur aus wichtigem<br />
Grund verweigert werden kann. Da jedoch kein<br />
funktionsfähiger Zweitmarkt existiert, kann eine Veräußerung<br />
der Beteiligungen sich als unmöglich<br />
gestalten oder zumindest mit erheblichen Schwierigkeiten<br />
verbunden und ggf. nur unter Inkaufnahme<br />
von entsprechenden Wertverlusten möglich sein. Es<br />
besteht also insbesondere das Risiko, dass der Anleger,<br />
der zu einem künftigen Zeitpunkt auf die vorzeitige<br />
Realisierung seiner Beteiligungen angewiesen<br />
ist, eine solche nicht, nicht zeitnah oder nur zu<br />
einem Wert realisieren kann, der unterhalb der prognostizierten<br />
Auszahlungen liegt und unter Umstän-<br />
den den Wert der jeweiligen Einlage der Anleger<br />
nicht erreicht.<br />
Vorzeitiger Ausschluss aus der Gesellschaft<br />
Die Treuhand- und Gesellschaftsverträge sehen vor,<br />
dass ein Anleger bei Vorliegen wichtiger Gründe wie<br />
z.B. in Fällen der Nichtleistung seiner Zeichnungssumme,<br />
Zahlungsverzug, Insolvenz u.a. aus der<br />
Gesellschaft ausgeschlossen werden kann. Der Anleger<br />
hat in diesem Fall Anspruch auf ein Abfindungsguthaben,<br />
welches – weil es auf den Buchwert<br />
abstellt – jedoch unterhalb des Verkehrswertes seiner<br />
Beteiligung liegen wird. Insofern besteht das Risiko,<br />
dass der Anleger im Falle seines Ausschlusses seine<br />
erbrachte Einlage nicht vollständig zurückgewährt<br />
bzw. geringere als die prognostizierten Auszahlungen<br />
erhält.<br />
Anteilsfinanzierung<br />
Obgleich das Beteiligungsangebot keine Fremdfinanzierung<br />
der Beteiligungssummen der einzelnen<br />
Anleger mittels eines persönlichen Kredits vorsieht,<br />
steht es dem Anleger selbstverständlich frei, seine<br />
Beteiligungen individuell durch die Aufnahme eines<br />
Kredits ganz oder teilweise fremd zu finanzieren.<br />
Für diesen Fall weist der Prospektherausgeber vorsorglich<br />
darauf hin, dass die dann geschuldeten<br />
Zins- und Tilgungsleistungen aus sonstigen finanziellen<br />
Mitteln des Anlegers zu erbringen wären, wenn<br />
Auszahlungen der Fondsgesellschaften nicht, nicht<br />
zeitgerecht oder nicht in ausreichender Höhe zur<br />
Verfügung stehen. Kann der Anleger den Kapitaldienst<br />
nicht aus sonstigen verfügbaren Mitteln leisten,<br />
droht ihm die Insolvenz (maximales Risiko).<br />
Ausländisches Recht<br />
Die Verträge, die von den Fondsgesellschaften abgeschlossen<br />
werden, unterliegen zum Teil ausländischem<br />
Recht. Mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen<br />
in diesem Zusammenhang richten sich<br />
grundsätzlich nach den dort geltenden gesetzlichen<br />
Regelungen oder den vertraglich vereinbarten ausländischen<br />
Regelungen, die erheblich vom deutschen<br />
Rechtsverständnis abweichen können. Aufgrund<br />
der Andersartigkeit dieser Rechtsordnung<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
33<br />
C
C<br />
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
kann sich die Durchsetzung und Abwehr von<br />
Ansprüchen schwieriger gestalten und/oder mit<br />
erheblichen höheren Kosten verbunden sein als<br />
geplant. Die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken<br />
wird dadurch erschwert.<br />
6. Kumulation von Risiken,<br />
Maximalrisiko<br />
Einzelrisiken können sich in kumulativer Weise verwirklichen<br />
und so zu einer deutlichen Verstärkung<br />
der Risikolage führen. Unter Umständen kann sich<br />
das prognostizierte Ergebnis wesentlich verschlechtern,<br />
bis hin zum vollständigen Verlust der eingezahlten<br />
Einlage des Anlegers oder dessen persönlichen<br />
Insolvenz.<br />
Unter bestimmten Umständen ist zudem denkbar,<br />
dass der Anleger Gewinnanteile zu versteuern hat<br />
ohne dass ihm aus der Beteiligung hinreichende<br />
Mittel zufließen mit dem Ergebnis, dass die Steuerzahlungen<br />
aus sonstigem Barvermögen zu finanzieren<br />
wären. Kann der Anleger die fälligen Steuerzahlungen<br />
nicht aus sonstigen verfügbaren Mitteln leisten,<br />
droht ihm die Insolvenz.<br />
Sollte der Anleger seine Beteiligung fremdfinanzieren,<br />
besteht das Risiko, dass er den Kapitaldienst aus<br />
sonstigem Vermögen leisten muss. Schlimmstenfalls<br />
kann dies – wie auch eine eventuelle persönliche<br />
Haftung des Anlegers nach ausländischem Recht –<br />
zur Insolvenz des Anlegers führen (maximales Risiko).<br />
Nach Kenntnis des Anbieters sind alle wesentlichen<br />
Risiken aufgeführt.<br />
34<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2
RAHMENBEDINGUNGEN DES<br />
BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />
D
H Ö H E N F L Ü G E<br />
Der internationale Luftfrachtmarkt<br />
mit Potenzial zum Steigflug<br />
Der wachsende Welthandel verdreifacht den<br />
Luftfrachtmarkt bis 2026/2027 (Prognose)<br />
Airbus und Boeing gehen in ihren Studien aus den<br />
Jahren 2007 und 2008 davon aus, dass der internationale<br />
Luftfrachtverkehr jährlich durchschnittlich um<br />
bis zu 5,8% steigt. Damit übersteigen die Wachstumsprognosen<br />
für den Luftfrachtverkehr sogar jene<br />
Hohe Wachstumsraten bei der Luftfracht (Prognose)<br />
Ø Wachstum p.a.<br />
6,0%<br />
5,0%<br />
4,0%<br />
3,0%<br />
2,0%<br />
1,0%<br />
0%<br />
3,2%<br />
Weltwirtschaft<br />
4,0%<br />
Passagierzahlen<br />
Quelle: Boeing Summary Outlook 2008-2027<br />
36 <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
5,8%<br />
Luftfracht<br />
des Passagierluftverkehrs (Passagierzahlen). Gründe<br />
für die immer häufigere Nachfrage nach schnellen<br />
Lufttransporten sind laut diesen Studien in der zunehmenden<br />
Globalisierung und Vernetzung internationaler<br />
Produktionsstandorte, aber auch in geänderten<br />
Konsumgewohnheiten zu sehen.<br />
Besonders starkes Wachstum zwischen Asien,<br />
Nordamerika und Europa erwartet<br />
Besonders stark soll der Luftfrachtmarkt zwischen<br />
den Destinationen Asien, Nordamerika und Europa<br />
wachsen, also denjenigen Regionen, zwischen den<br />
schon heute 98% der Luftfrachtbewegungen stattfinden.<br />
Als Motor für diese Wachstumsraten sehen die<br />
Boeing-Studien vor allem den asiatischen Markt.<br />
Die Expressfracht –<br />
schnell, sicher und unverzichtbar<br />
Die Luftfracht spielt ihre Vorteile insbesondere dort<br />
aus, wo die Geschwindigkeit beim Transport über<br />
weite Strecken entscheidend ist: So können über<br />
Nacht wichtige Ersatzteile für Maschinen rund um
den Globus geflogen werden und damit kostspielige<br />
Produktionsstillstände vermieden werden. Auf jede<br />
Minute kommt es auch bei Hilfsgütern an, die in<br />
Katastrophenfällen schnell via Luftfracht bei den<br />
Betroffenen ankommen müssen. Doch auch zeitsensible<br />
Poststücke, eilige Medikamente oder kostbare<br />
Diamanten werden häufig per Luftfracht versendet.<br />
Der aktuelle Trend im Frachtmaschinenmarkt –<br />
hin zu kostengünstigen Großraumfliegern<br />
Mit dem wachsenden Frachtaufkommen wird ein<br />
zunehmender Bedarf nach großen Frachtmaschinen,<br />
wie der Boeing 777-200LRF, erwartet. Boeing prognostiziert<br />
für das Marktsegment der Großfrachter<br />
nahezu eine Verdreifachung bis 2026 – auf Kosten<br />
kleiner und mittelgroßer Maschinen.<br />
Hoher Ersatzbedarf der Luftfrachtflotte erwartet<br />
Zusätzlichen Antrieb erfährt der Frachtmaschinenmarkt<br />
durch die Tatsache, dass die derzeitige Frachterflotte<br />
teilweise überaltert ist und dringend einer Erneuerung<br />
bedarf. Airbus geht davon aus, dass in den<br />
kommenden 17 Jahren 83% der bestehenden Flotte<br />
ausgemustert und durch neue Maschinen ersetzt werden<br />
müssen. Insofern liegt es nahe, dass vom Ersatzbedarf<br />
vor allem moderne und effiziente Maschinen,<br />
wie die Boeing 777-200LRF, profitieren werden.<br />
Diese positiven Rahmendaten führen insgesamt aber<br />
zu einem zunehmenden Wettbewerb in der Logistikbranche,<br />
der zudem aktuell z.B. durch steigende<br />
Treibstoffpreise und Währungsschwankungen beeinflusst<br />
wird.<br />
Stark wachsender Bedarf an großen<br />
Frachtmaschinen (Prognose)<br />
Stück<br />
1.400<br />
1.200<br />
1.000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
470<br />
Neue Frachtmaschinen<br />
2006 2026<br />
Umwandlungen älterer Passagierflugzeuge<br />
aktueller Bestand/in Betrieb verbleibend<br />
Quelle: Boeing Current Market Outlook 2007<br />
1.340<br />
250<br />
460<br />
630<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
37
H Ö H E N F L Ü G E<br />
Die Boeing 777-200LRF –<br />
die neue Königin am Cargo-Himmel<br />
Innovative Technik für<br />
hohe ökonomische Ansprüche<br />
Die Boeing 777-200LRF verfügt über zahlreiche<br />
technischen Neuentwicklungen, die für den ökonomischen<br />
Betrieb eines Frachtflugzeugs bedeutsam<br />
sind. Dazu gehören ein modernes Cockpit ebenso<br />
wie ein aerodynamisches Tragflächendesign mit<br />
abgeknickten („raked“) Flügelspitzen und ein besonders<br />
stabiler und leichter Vollaluminiumboden.<br />
Darüber hinaus erzielt die „Triple Seven“ durch ihre<br />
Konzeption als zweistrahliges Flugzeug gegenüber<br />
Flugzeugen mit vier Triebwerken Vorteile bei Kraftstoffverbrauch<br />
und Wartung.<br />
Die Boeing 777-200LRF ist damit zur Zeit der<br />
kostengünstige Großfrachter im internationalen Luftfrachtverkehr.<br />
Sie ist sparsam im Kraftstoffverbrauch,<br />
günstig bei der Wartung und fliegt mit bis zu rund<br />
einem Drittel geringeren Kosten als aktuell vergleichbare<br />
Großfrachtflugzeuge.<br />
38 <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Der Reichweitenvorteil –<br />
nonstop von Paris nach Hongkong<br />
Im Reichweitenvergleich mit anderen Flugzeugmodellen<br />
ihrer Klasse liegt die Boeing 777-200LRF mit<br />
9.045 km bei Volllast eindeutig vorn. Diese hohe<br />
Die „Triple Seven“ liegt im<br />
Kostenvergleich vorn<br />
Prozentualer Vergleich der Kosten je Frachttonnenmeile<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
Basis<br />
+21%<br />
+38%<br />
+14%<br />
777-200LRF MD-11F 747-200F 747-400F<br />
Quelle: Boeing Freighter Overview 5/2008
Reichweite bietet im interkontinentalen Frachtverkehr<br />
durch die Vermeidung teurer und zeitaufwändiger<br />
Zwischenlandungen eindeutige Vorteile.<br />
Das Raumwunder –<br />
103 Tonnen auf der Reise um die Welt<br />
Der Laderaum der Boeing 777-200LRF fasst insgesamt<br />
37 Standardpaletten sowie zusätzliche 17<br />
Kubikmeter Großfracht. Mit dieser Ladekapazität<br />
von insgesamt rd. 103 Tonnen (653 Kubikmeter)<br />
wird die Maschine als Großfrachtflugzeug klassifiziert<br />
und ist zahlreichen Mitbewerbern überlegen.<br />
Die „Triple Seven“:<br />
Größte Reichweite ihrer Klasse<br />
777-200LRF<br />
bei 83.505 kg Nutzlast<br />
(bei lockerer Ladedichte von 131,6 kg/m 3 )<br />
777-200LRF<br />
bei 103.870 kg Nutzlast<br />
(volle Auslastung)<br />
MD-11F<br />
bei 90.130 kg Nutzlast<br />
747-200F<br />
bei 111.000 kg Nutzlast<br />
Quelle: Boeing (2006)<br />
Die erste Boeing 777-200LRF wurde beim „Roll-Out“ am 19. Mai 2008 vorgestellt.<br />
Tokio<br />
Anchorage<br />
Los Angeles Seattle<br />
Seoul<br />
Peking Manila<br />
Hong Kong<br />
Dallas<br />
Miami<br />
Bogota<br />
Chicago<br />
New York<br />
Tashkent<br />
London<br />
LEIPZIG<br />
Dubai<br />
Chengdu<br />
Singapur<br />
Delhi<br />
Mumbai<br />
Lima<br />
Addis Abeba<br />
Santiago<br />
La Paz<br />
Brasilia<br />
Lagos Nairobi<br />
Rio de Janeiro Luanda<br />
Buenos Aires<br />
Johannesburg<br />
Kapstadt<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
39
H Ö H E N F L Ü G E<br />
Die AeroLogic GmbH – mit ihren renommierten<br />
Partnern am Boden und in der Luft<br />
Der Leasingnehmer AeroLogic –<br />
eine Tochter bekannter Mütter<br />
Hinter dem Leasingnehmer AeroLogic mit Sitz in<br />
Schkeuditz bei Leipzig stehen zwei der größten und<br />
international bedeutenden deutschen Luftfracht-<br />
Unternehmen: die Lufthansa Cargo und die Deutsche<br />
Post Unternehmensgruppe. Es wird erwartet,<br />
dass AeroLogic in den kommenden Jahren zu einem<br />
der fünf größten Cargo-Carrier Europas heranwächst.<br />
40 <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Die Verträge für den Betrieb der Flugzeuge –<br />
Grundlage der Wirtschaftlichkeit<br />
Die vertragliche Gestaltung des Leasinggeschäfts<br />
(Operate Lease) beinhaltet Konditionen, die sich vorteilhaft<br />
auf das Beteiligungsangebot auswirken können.<br />
So legen die Leasingverträge fest, dass AeroLogic<br />
sämtliche Betriebskosten der Flugzeuge tragen<br />
und die Maschinen wirtschaftlich im Zustand „Full<br />
Life Condition“ zurückgegeben muss.<br />
Im Rahmen von Luftfrachtbeförderungsverträgen<br />
(Flight Service Agreements) verpflichtet sich die Aero-<br />
Logic gegenüber der DHL International GmbH, einer<br />
100%igen Tochter der Deutsche Post Beteiligungen<br />
Holding GmbH (Deutsche Post Unternehmensgruppe),<br />
sowie gegenüber der Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> die<br />
Maschinen für mindestens 10 Jahre in deren Netzwerken<br />
einzusetzen. Wochentags bedienen diese im<br />
Expressnetz der DHL Routen zwischen Europa und<br />
Asien, an den Wochenenden zusätzlich Destinationen<br />
in Nordamerika. Damit werden die Flugzeuge<br />
auf den besonders wachstumsstarken Routen des
Luftfrachtverkehrs eingesetzt. Die Höhe der Zahlungsverpflichtungen<br />
der DHL International GmbH<br />
und der Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> unter den Flight Service<br />
Agreements entsprechen mindestens der Höhe der<br />
geschuldeten Zahlungen unter den Lease Agreements<br />
an die Fondsgesellschaften.<br />
Der Heimatflughafen Leipzig/Halle –<br />
Basis weiteren Wachstums<br />
Der Flughafen Leipzig/Halle wurde in den vergangenen<br />
Jahren konsequent als modernes Drehkreuz für<br />
den Luftverkehr ausgebaut. Dieser Ausbau korrespondiert<br />
mit der Entwicklung der Region Leipzig zu<br />
einem attraktiven Wirtschaftsstandort in den neuen<br />
Bundesländern. Großunternehmen, wie Porsche,<br />
BMW, DuPont, Quelle und Amazon betreiben hier<br />
Produktionsstandorte bzw. Logistikzentren.<br />
Zu Gute kommt dem Standort Leipzig vor allem seine<br />
zentrale geografische Lage im Herzen Europas.<br />
Diesen Standortvorteil hat auch die Deutsche Post<br />
Unternehmensgruppe erkannt, die hier am 26. Mai<br />
2008 ihr neues europäisches Luftfrachtdrehkreuz für<br />
ihre Express-Marke DHL in Betrieb genommen hat<br />
und mit einem Investitionsvolumen von rd. EUR 300<br />
Mio. beabsichtigt, bis zu 3.500 neue Arbeitsplätze<br />
zu schaffen. Des Weiteren ist beabsichtigt, am Flughafen<br />
ein Logistikzentrum mit einer Jahreskapazität<br />
von bis zu 170.000 Tonnen zu errichten, welches<br />
von der Lufthansa Cargo genutzt werden soll.<br />
Mit an Bord – Amentum als Flugzeugverwalter<br />
Die Verwaltung der Flugzeuge, die Überwachung<br />
der Leasingverträge mit AeroLogic sowie die<br />
Anschlussvermietung und den Verkauf der Flugzeuge<br />
übernimmt Amentum, ein Joint Venture der HSH<br />
Nordbank <strong>AG</strong> und der AVG Irish Leasing Limited.<br />
Amentum bündelt das Know-How der Leasingdienstleistung<br />
mit dem der Luftfahrtindustrie und ist<br />
seit 2005 mit der Betreuung unterschiedlichster<br />
Flugzeugtypen betraut.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
41
D<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
2. Anlageziele<br />
2.1. Tätigkeit der Fondsgesellschaft,<br />
Anlageziele und Anlagepolitik<br />
Entsprechend ihrem jeweiligen Gesellschaftszweck<br />
erwerben die Fondsgesellschaften die Frachtflugzeuge<br />
Boeing 777-200LRF MSN 36004 bzw. MSN<br />
36198, um sie an den Leasingnehmer AeroLogic<br />
und ggf. an weitere Anschlussleasingnehmer zu vermieten.<br />
Anlageziel ist es, aus den Beteiligungen<br />
einen größtmöglichen Überschuss zu erzielen. Die<br />
langfristige Prognose ist in Kapitel E „Wirtschaftliche<br />
Angaben“ auf den Seiten 70-72 dargestellt. Die Nettoeinnahmen<br />
aus der Einwerbung des Kommanditkapitals<br />
(eingeworbenes Kommanditkapital abzüglich<br />
fondsabhängiger Kosten) werden für die<br />
Anschaffung der Flugzeuge und für die Bildung der<br />
Liquiditätsreserve verwendet. Eine Nutzung der Nettoeinnahmen<br />
für sonstige Zwecke findet nicht statt.<br />
Da die Nettoeinnahmen für die Realisierung des<br />
Anlageziels nicht ausreichen, werden für die Finanzierung<br />
der Anlageobjekte zusätzliche Fremdmittel<br />
aufgenommen.<br />
2.2. Bewertungsgutachten<br />
Die Fondsgesellschaften stützen sich auf vier für beide<br />
Anlageobjekte, die Flugzeuge Boeing 777-200<br />
LRF MSN 36004 und 36198, in Auftrag gegebene<br />
Bewertungsgutachten. Es handelt sich hierbei um die<br />
Bewertungsgutachten der Aviation Specialists Group,<br />
Inc. („ASG“ mit Sitz in Herndon, Virginia, USA) vom<br />
23.04.2008, des International Bureau of Aviation<br />
(„IBA“ mit Sitz in Horley, Surrey, United Kingdom)<br />
vom 04.04.2008, der Avitas, Inc. („AVITAS“ mit Sitz<br />
in Chantilly, Virginia, USA) vom 17.01.2008 und der<br />
Aircraft Value Analysis Company („AVAC“ mit Sitz in<br />
Stratford upon Avon, Warks, United Kingdom) vom<br />
Juni 2008; nach Kenntnis des Anbieters existieren<br />
keine weiteren Gutachten für die Anlageobjekte. Die<br />
Bewertungsgutachten weisen für die Frachtflugzeuge<br />
unter Berücksichtigung einer Inflationsrate von 2,5%<br />
(hiervon weicht das AVAC Gutachten insoweit ab,<br />
als eine variable jährliche Inflationsrate zugrundegelegt<br />
wird) jeweils in USD aus:<br />
42<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
■ die Gutachterwerte im Jahr des Erwerbs des<br />
jeweiligen Frachtflugzeuges<br />
■ die Anschlussleasingraten im Zustand Full Life<br />
Condition zu Beginn des Anschlussleases und<br />
mit der Rückgabeverpflichtung des jeweiligen<br />
Anschlussleasingnehmers im Zustand Half Life<br />
Condition im Falle der Ausübung der Walk Away<br />
Option hinsichtlich des Frachtflugzeuges der<br />
Flugzeugfonds 2 KG per Ende 2015 bzw. 2016<br />
■ die Anschlussleasingraten im Zustand Full Life<br />
Condition zu Beginn des Anschlussleases und<br />
mit der Rückgabeverpflichtung des jeweiligen<br />
Anschlussleasingnehmers im Zustand Half Life<br />
Condition nach Ablauf des Leasingvertrages mit<br />
AeroLogic per Ende 2019 (MSN 36004) sowie<br />
per Mitte 2020 (MSN 36198)<br />
■ die Veräußerungswerte der Frachtflugzeuge per<br />
Ende 2026<br />
Die gutachterlich geschätzten Verkehrswerte für<br />
2009 bzw. 2010 beziehen sich auf eine unterstellte<br />
Mindestausstattung der Frachtflugzeuge. Eine Einbindung<br />
der tatsächlichen Ausstattungen der zu erwerbenden<br />
Frachtflugzeuge fand in den Gutachten<br />
ebenso wenig Berücksichtigung wie die Tatsache der<br />
bestehenden 10-jährigen Leasingverträge mit Aero-<br />
Logic. Die gutachterlichen Bewertungen stellen folglich<br />
ausschließlich auf den Substanzwert der Frachtflugzeuge<br />
ohne Berücksichtigung von Ertragsaussichten<br />
aus den bestehenden Leasingverträgen ab.<br />
Die von den Fondsgesellschaften erworbenen<br />
Frachtflugzeuge weisen von AeroLogic georderte<br />
Sonderausstattungen oder Spezialausführungen<br />
(„optional features“) im Gesamtbetrag von rd. USD<br />
2,3 Mio. auf. Die Frachtflugzeuge werden mit weiteren<br />
Zusatzausstattungen im Gesamtbetrag von rd.<br />
USD 1,5 Mio. ausgeliefert, die sich als sog. „seller<br />
purchased equipment“ (SPE) qualifizieren. Das sind<br />
Zulieferungsteile, die von AeroLogic bestellt, von<br />
Deucalion im Voraus bezahlt und von Boeing eingebaut<br />
werden und bei Rückgabe der Frachtflugzeuge<br />
im Eigentum der Fondsgesellschaft verbleiben, ohne<br />
dass eine Ausgleichszahlung zu leisten ist. Die Ausstattungskosten<br />
des SPE werden von AeroLogic mit<br />
Auslieferung der Frachtflugzeuge direkt an Deucali-
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
GUTACHTER ASG IBA AVITAS AVAC 1<br />
Verkehrswert (USD)<br />
MSN 36004 Ende 2009 164.300.000 165.050.000 153.600.000 151.750.000<br />
MSN 36198 Mitte 2010 167.100.000 166.410.000 155.500.000 154.000.000<br />
Anschlussleasingrate 2 (USD)<br />
MSN 36004 per Ende 2015 1.495.520 1.220.000 972.000 1.248.000<br />
MSN 36004 per Ende 2016 1.503.360 1.190.000 970.000 1.215.000<br />
Anschlussleasingrate 2 (USD)<br />
MSN 36004 per Ende 2019 1.478.880 1.100.000 914.600 1.106.000<br />
MSN 36198 per Mitte 2020 1.505.790 1.110.000 937.400 1.151.000<br />
Veräußerungswert 3 (USD)<br />
MSN 36004 per Ende 2026 84.300.000 85.140.000 94.500.000 70.710.000<br />
MSN 36198 per Ende 2026 89.200.000 88.480.000 99.200.000 71.240.000<br />
1 Mittelwert 2 für Flugzeuge in Full-Life-Condition 3 für Flugzeuge in Half-Life-Condition<br />
on erstattet und erhöhen den Kaufpreis der Fondsgesellschaften<br />
nicht. Ferner beinhalten die Flugzeugkaufpreise<br />
der Fondsgesellschaften die von Deucalion<br />
aufgewandten Vorfinanzierungszinsen aufgrund<br />
der von Boeing eingeforderten Abschlagszahlungen<br />
vor Lieferung.<br />
Die gutacherlichen geschätzten Anschlussleasingraten<br />
per Ende 2015/2016 sowie 2019/2020 gehen<br />
von einem Frachtflugzeug im Zustand Full Life Condition<br />
zu Beginn des Anschlussleases aus. Es wird<br />
unterstellt, dass die Rückgabe des jeweiligen Frachtflugzeuges<br />
durch den Anschlussmieter im Zustand<br />
„Half Life Condition“ erfolgt. Ferner wird davon ausgegangen,<br />
dass der jeweilige Anschlussmieter keine<br />
Wartungskostenvorauszahlungen zu leisten hat.<br />
Gemäß den Gutachten und nach Einschätzung von<br />
Boeing ist die Triple Seven aktuell das effizienteste<br />
und kostengünstigste Frachtflugzeug im Bereich der<br />
zweistrahligen Großfrachtflugzeuge. Durch vermehrt<br />
steigende Treibstoff- und Betriebskosten werden die<br />
Airlines verstärkt nach ökonomisch und ökologisch<br />
effizienten Frachtmodellen streben. Es ist damit zu<br />
rechnen, dass die Nachfrage nach diesen Boeing<br />
777-200LRFs über die nächsten Jahre konstant steigend<br />
bleibt. Sie wird prognosegemäß zukünftig den<br />
Frachtermarkt dominieren und ältere Modelle, wie<br />
die MD-11F und die 777-200F, in ihren Diensten<br />
ablösen. Des Weiteren wird sie die passende Ergänzung<br />
zu den Modellen der Boeing 747-400F und<br />
der Boeing 747-8F darstellen, und zusammen werden<br />
sie prognosegemäß den Hauptanteil des Frachtaufkommens<br />
bestreiten.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
43<br />
D
D<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Die in den nachfolgenden Abschnitten dargestellten<br />
Angaben basieren auf folgenden Quellen:<br />
■ HSH Nordbank Branchenstudie (Oktober 2007)<br />
■ Boeing World Air Cargo Forecast 2006-2007<br />
■ Boeing Current Market Outlook 2007<br />
■ Boeing Summary Outlook 2008-2027<br />
■ Airbus Air Cargo Forecast 2007 (Kapitel des<br />
Airbus Global Market Forecasts)<br />
3. Der internationale Luftfrachtmarkt<br />
Einführung<br />
Aufgrund von Globalisierung und zunehmender Vernetzung<br />
internationaler Produktionsstandorte ist die<br />
Luftfracht zu einem integralen Bestandteil internationaler<br />
Logistiksysteme geworden und bildet knapp<br />
40% des Welthandels, gemessen am Wert der Waren,<br />
ab. Insoweit ist der Welthandel in seiner heutigen<br />
Form ohne Luftfrachtverkehr nicht mehr vorstellbar.<br />
Dominanz von Asien, Europa und Nordamerika<br />
Eine besondere Rolle bei der Entwicklung von Welthandel<br />
und Luftfracht spielen vor allem die wirtschaftlichen<br />
Aktivitäten in Asien, den USA und<br />
Europa. Durch vermehrt steigende Handelsaktivitäten<br />
dieser Kontinente ist auch eine steigende Nachfrage<br />
nach Luftfracht zu erwarten. Dies zeigt sich<br />
nach einer kurzfristigen Wachstumsdelle im Jahre<br />
2001 in Folge der weltweiten Rezession und der Terroranschläge<br />
des 11. September mit einem durchschnittlichen<br />
Wachstum von 5,3% p.a. seit dem Jahre<br />
2002. Externe Schocks wie SARS, Irakkrieg oder<br />
ein hoher Ölpreis konnten diesen Wachstumstrend,<br />
anders als beim Personenverkehr, allenfalls nur kurzfristig<br />
beeinflussen. Bei einem durch die WTO langfristig<br />
prognostizierten Welthandelswachstum von<br />
jährlich 7% sehen die mittel- bis langfristigen Prognosen<br />
von Marktteilnehmern für die kommenden<br />
Jahre eine positive Entwicklung für die Luftfracht<br />
voraus. So wie der Welthandel reagiert auch der<br />
Luftfrachtmarkt dynamischer als das Weltwirtschaftswachstum,<br />
d.h. dass die Ausschläge der Wachstumsraten<br />
höher sind. Laut einer Boeing-Analyse ist der<br />
44<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Luftfrachtverkehr im Durchschnitt um das 2,3fache<br />
des Wirtschaftswachstums gestiegen.<br />
Hohe Wachstumsraten erwartet<br />
Für den Luftfrachtverkehr gehen Boeing und Airbus<br />
in ihren Studien (Boeing „Summary Outlook 2008-<br />
2017“ bzw. „Air Cargo Forecast“) von einem weiterhin<br />
weltweit starken Wachstum über die nächsten<br />
17-18 Jahre aus, welches mit 5,8% p.a. deutlich<br />
oberhalb des Passagierverkehrwachstums (5% p.a.)<br />
liegen soll. Diesem positiven Aufwärtstrend steht ein<br />
Preissteigerungspotenzial z.B. durch steigende Kerosinpreise<br />
gegenüber. Dieser Effekt könnte die prognostizierten<br />
hohen Wachstumsraten in negativer<br />
Weise beinträchtigen und abschwächen. Insgesamt<br />
gehen Boeing und Airbus jedoch von einer Verdreifachung<br />
des Luftfrachtverkehrs bis 2025/2026 aus.<br />
Das Wachstum im Cargo-Bereich wird in (RTK)<br />
Revenue Tonne Kilometers oder (FTK) Freight Tonne<br />
Kilometers gemessen, das bedeutet, dass das Gewicht<br />
der Fracht in Tonnen mit der Streckenlänge in<br />
Kilometern multipliziert wird.<br />
Der Motor für diesen Aufschwung in der Luftfrachtbranche<br />
ist laut Boeing vor allem der asiatische<br />
Markt, insbesondere China mit einem prognostizierten<br />
Luftfrachtwachstum von über 11% pro Jahr bis<br />
Luftfrachtverkehr verdreifacht sich<br />
bis 2026 (Prognose)<br />
Frachttonnenkilometer (Milliarden)<br />
550<br />
500<br />
450<br />
400<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
1996<br />
Vergangenheit<br />
1998<br />
-Wachstum 4,6%<br />
2000<br />
2002<br />
2004<br />
2006<br />
2008<br />
Quelle: Airbus Air Cargo Forecast<br />
Prognose<br />
2010<br />
2012<br />
-Wachstum 5,8%<br />
2014<br />
2016<br />
2018<br />
2020<br />
2022<br />
2024<br />
2026
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Tag und Nacht wird Luftfracht auf die Reise geschickt – rund um den Globus.<br />
2025. Diese große Nachfrage nach Luftfrachtdienstleistungen<br />
resultiert vor allem aus dem prognostizierten<br />
starken Wirtschaftswachstum in China bzw.<br />
im gesamten asiatischen Raum in Höhe von 6,8%<br />
p.a. bzw. 3,4% p.a. über die nächsten 17 Jahre.<br />
Neben diesen makroökonomischen Kennzahlen ist<br />
in der Luftfracht von vielen marktspezifischen Faktoren<br />
auszugehen, die sich in den kommenden Jahren<br />
positiv auf die Wachstumsraten auswirken können.<br />
Die Globalisierung hat wesentlich zur Deregulierung<br />
des internationalen Luftverkehrs beigetragen,<br />
was zu vermehrten Angeboten an Direktverbindungen<br />
und zur weltweiten Verlagerung von Produktionsstätten<br />
in Entwicklungs- und Schwellenländer<br />
führte. Damit verbunden ist eine hohe Nachfrage an<br />
Transportmöglichkeiten bei kürzeren Produktlebenszyklen<br />
der Fracht. Diese positiven Rahmendaten<br />
führen insgesamt aber zu einem zunehmenden<br />
Wettbewerb in der Logistikbranche, der zudem aktuell<br />
durch z.B. Treibstoffpreise und Währungsschwankungen<br />
beinflusst wird.<br />
Interkontinentale und interregionale<br />
Verbindungen<br />
Die zu erwartenden hohen Wachstumsraten des<br />
Luftfrachtverkehrs spiegeln sich nicht gleich stark in<br />
den einzelnen Regionen der Erde wieder. Insoweit<br />
wird es zukünftig Regionen geben, die von dem<br />
Wachstum voraussichtlich ausgeschlossen bleiben.<br />
Bereits heutzutage haben 98% aller Luftfrachtbewegungen<br />
ihren Ursprung in einem der drei Luftfrachtmärkte<br />
Asien, Europa oder Nordamerika. Die interregionalen<br />
Handelsrouten auf diesen Kontinenten<br />
spielen eine wichtige Rolle in der Entwicklung des<br />
Luftfrachtverkehrs, insbesondere in Asien. Eine weitaus<br />
größere Rolle als der asiatische Binnenmarkt<br />
wird jedoch der interkontinentale Luftverkehr einnehmen.<br />
Es wird erwartet, dass in zwei Jahrzehnten<br />
der Anteil des innerasiatischen Handels voraussichtlich<br />
nur bei rund 10% des weltweiten Luftfrachtaufkommens<br />
liegt, während der Anteil der interkontinentalen<br />
Frachttransporte von und nach Asien im<br />
Jahre 2023 bei ca. 62% liegen wird, wobei die aktuellen<br />
Preissteigerungsraten (z.B. steigende Kerosin-<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
45<br />
D
D<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
preise) im Luftfrachtverkehr, diese Entwicklung<br />
abschwächen könnten. Handelspartner für asiatische<br />
Güter sind und bleiben hauptsächlich Nordamerika<br />
und Europa.<br />
Die interkontinentalen Verbindungen zwischen diesen<br />
Luftfrachtmärkten werden überdurchschnittlich<br />
stark wachsen. Während für interkontinentale Verbindungen<br />
ein Wachstum von 8,2% p.a. erwartet<br />
wird, liegt das prognostizierte Wachstum auf interregionalen<br />
Verbindungen bei durchschnittlich 4,2%<br />
p.a. Die geplanten Flugrouten der AeroLogic Flotte<br />
(siehe Kapitel D 5. „Der Leasingnehmer AeroLogic“)<br />
werden gerade diese stark wachsenden Interkontinentalverbindungen<br />
bedienen. Dies kann aus untenstehender<br />
Graphik entnommen werden.<br />
Luftfracht im Vergleich zu anderen<br />
Transportwegen<br />
Der wesentliche Vorteil der Luftfracht gegenüber<br />
anderen Transportmöglichkeiten liegt in der enor-<br />
46<br />
Ø Wachstum p. a. bis 2015<br />
16 %<br />
15 %<br />
14 %<br />
13 %<br />
12 %<br />
11 %<br />
10 %<br />
Quelle: AeroLogic, HSH Nordbank-Branchenstudie 2007<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
men Geschwindigkeit. Der weit größte Teil des Cargovolumens<br />
wird daher auf Langstrecken bewegt.<br />
Die Boeing 777-200LRF (siehe Kapitel D 4. „Die<br />
Anlageobjekte“) ist gerade für diese wachstumsstarken,<br />
interkontinentalen Direktverbindungen konzipiert<br />
worden, um die Fracht schnell und direkt liefern<br />
zu können.<br />
Der Trend geht zur Expressfracht<br />
Aus den genannten Prognosen wird die zunehmend<br />
substantielle Relevanz der Luftfracht in der Weltwirtschaft<br />
offensichtlich. Die Luftfrachtgüter lassen sich<br />
grundsätzlich in drei wesentliche Komponenten einteilen:<br />
■ Expressfracht:<br />
Per Definition ist der entscheidende Faktor bei dieser<br />
Luftfrachtart die Zeit. Die Verkürzung des Time to<br />
Market ist hier gefragt, deswegen spielen andere<br />
Transportmittel hier kaum eine Rolle. Typische Güter<br />
in dieser Kategorie sind Produkte mit kurzen Lebens-<br />
Luftfrachtverkehr wächst zwischen den AeroLogic-Destinationen besonders stark (Prognose)<br />
10,0 %<br />
Nordamerika<br />
-<br />
China<br />
7,1 %<br />
Nordamerika<br />
-<br />
Asien<br />
11,1 %<br />
Europa -<br />
China<br />
9,9 %<br />
Europa -<br />
Asien<br />
15,3 %<br />
Asien -<br />
Europa<br />
13,8 %<br />
China -<br />
Europa<br />
6,7 %<br />
Asien -<br />
Nordamerika<br />
11,3 %<br />
China -<br />
Nordamerika
zyklen wie Handys, Laptops etc., die schnell weltweit<br />
transportiert werden müssen.<br />
■ Spezialfracht:<br />
Bei dieser Frachtkategorie spielen sowohl zeitliche<br />
Faktoren als auch besondere Zusatzleistungen wie<br />
beispielweise die Temperatur eine wichtige Rolle.<br />
Darunter fallen vor allem Tiertransporte, leicht verderbliche<br />
Waren, wie Obst, Blumen etc. sowie stoßund<br />
lichtempfindliche Güter. Auch in diesem Segment<br />
ist die Luftfracht dominierend.<br />
■ Normalfracht:<br />
Unter diese Kategorie fallen sämtliche Frachtgüter,<br />
die keine speziellen Zusatzleistungen zum Transport<br />
benötigen, somit also Standardfracht.<br />
Der Trend geht hin zur Spezial- und vor allem zur<br />
Expressfracht. Mit prognostizierten Wachstumsraten<br />
für die kommenden Jahre von 8,3% p.a. und 12,2%<br />
p.a. überholen sie die Normalfracht mit 2,7% p.a.<br />
um ein Vielfaches. Auch hier gilt China wieder als<br />
Marktführer mit den höchsten Wachstumsraten in<br />
allen drei Bereichen.<br />
AeroLogic beabsichtigt, genau dieses wachstumsträchtige<br />
Segment zu bedienen und mit den von den<br />
Fondsgesellschaften geleasten Frachtflugzeugen vor<br />
allem Expressfracht zu befördern.<br />
Erwartete Dominanz der Großfrachtflugzeuge<br />
Mit der prognostizierten Verdreifachung des Luftfrachtverkehrs<br />
ist mit erhöhter Nachfrage nach<br />
Frachtflugzeugen zu rechnen. Nach Schätzungen<br />
von Boeing und Airbus wird sich die Gesamtzahl der<br />
Frachtflugzeuge in den nächsten 20 Jahren von<br />
1.980 im Jahre 2006 auf 3.890 Frachtflugzeuge bis<br />
ins Jahr 2027 fast verdoppeln. Zeitgleich wird davon<br />
ausgegangen, dass das Segment der kleinen Frachtflugzeuge<br />
von derzeit 42% auf 36% bis ins Jahr<br />
2026 abnehmen wird und dagegen der Anteil der<br />
mittelgroßen bis großen Frachtflugzeuge auf bis zu<br />
33% der Gesamtzahl der Frachtflugzeuge zunehmen<br />
wird.<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Der Trend geht zu Großfrachtflugzeugen wie z.B. der<br />
Boeing 777-200LRF (siehe Kapitel D 4. „Die Anlageobjekte“)<br />
und der für 2009 geplante Boeing 747-8F.<br />
Es wird erwartet, dass sich der Anteil an diesen<br />
Maschinen, welche in der Lage sind mehr als 80 Tonnen<br />
zu transportieren, mit einer jährlichen Wachstumsrate<br />
von 5,4% fast verdreifachen und auf 1.340<br />
Großfrachtflugzeuge im Jahr 2026 anwachsen wird.<br />
Wenn man gemäß Schätzungen von Boeing davon<br />
ausgeht, dass dieser Bedarf an 1.340 Großfrachtern<br />
durch 460 umgebaute Passagiermaschinen zu<br />
Frachtmaschinen gedeckt wird und 250 Großfrachtflugzeuge<br />
aus vergangenen Jahren im Bestand bleiben<br />
ergibt sich ein Bedarf an neuen, effizienteren<br />
Großfrachtmaschinen wie z.B. der Boeing 777-<br />
200LRF in Höhe von 630 Stück.<br />
Dies spricht für starkes Wachstum und eine damit<br />
verbundene, hohe Nachfrage nach den Boeing 777-<br />
200LRF-Modellen.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
47<br />
D
D<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Per Luftfracht unterwegs:<br />
brisante Ersatzteile und dringend benötigte Hilfsgüter<br />
Ein Beispiel für Just-in-time-Lieferung: Bei einem<br />
Automobilzulieferer in Kuala Lumpur, Malaysia<br />
zeigt eine Werkzeugmaschine an, dass eine wichtige<br />
Baugruppe dringend gewechselt werden muss,<br />
um einen folgenschweren Produktionsstillstand<br />
zu vermeiden. Schon zehn Minuten<br />
später löst eine eMail beim süddeutschen<br />
Maschinenhersteller eine Bestellung aus<br />
und zwei Stunden später erreicht das<br />
Ersatzteil per Expresskurier den Frankfurter<br />
Flughafen. Von dort geht es über<br />
Nacht direkt nach Südostasien, wo das<br />
Ersatzteil bereits am nächsten Morgen<br />
eingebaut wird.<br />
Nur ein Beispiel für viele Situationen, die zeigen,<br />
dass Luftfracht in einer Zeit, in der Produktionsstillstände<br />
in einem einzigen Zulieferbetrieb zu Ausfällen<br />
in einer ganzen Branche führen können, nicht<br />
mehr wegzudenken ist.<br />
48<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Der Wunsch nach schnellem Transport steht jedoch<br />
nicht nur hinter Industrieprodukten, sondern ist<br />
auch dann unverzichtbar, wenn nach Katastrophen<br />
schnell geholfen werden muss. Zum Beispiel<br />
wurden nach dem Erdbeben<br />
in der chinesischen Provinz<br />
Sichuan im Mai 2008 mehrere<br />
Hilfstransporte via Luftfracht<br />
durchgeführt und dringend<br />
erwartete Hilfsgüter zu den<br />
Menschen in die Katastrophenregion<br />
geflogen.<br />
Typische mit Luftfracht transportierte<br />
Güter sind außerdem zeitsensible<br />
Poststücke, eilige Medikamente,<br />
kostbare Diamanten, einmalige Kunstwerke oder<br />
exklusive Delikatessen.
Die Boeing 777-200LR – die Passagierversion<br />
4. Die Anlageobjekte<br />
Die Geschichte der Boeing 777-Familie<br />
Die Boeing 777-200 ist das Basismodell der 777-<br />
Familie und weist als zweistrahliges Flugzeug<br />
(„Twinjet“) einen niedrigeren Treibstoffverbrauch<br />
und geringere Wartungs- und Betriebskosten auf als<br />
die vierstrahligen Konkurrenzprodukte.<br />
Der Erstflug des Prototyps fand am 14. Juni 1994<br />
statt. Die Triebwerke der Boeing 777-Familie stammen<br />
von Pratt & Whitney (PW 4000), General Electric<br />
(GE 90) oder Rolls Royce (Trent 800) und waren<br />
von entscheidender Bedeutung bei der Konstruktion<br />
dieses Flugzeuges. Die Triple Seven zählt heute zu<br />
den größten Twinjets der Welt.<br />
Zeitgleich mit der Boeing 777-300ER, ein Basismodell<br />
mit erheblich gesteigerter Reichweite (ER =<br />
Extended Range), wurde im Januar 2000 die Entwicklung<br />
der 777-200LR (LR für „Long range“ – große<br />
Reichweite) dieses Typs beschlossen. Im August<br />
2004 begann der Bau der ersten Boeing 777-200LR,<br />
die ihren Auslieferungstermin am 15. Februar 2005<br />
hatte.<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Boeing 777-200LRF: das Frachtflugzeug<br />
Am 15. November 2004 gab Boeing bekannt, auf<br />
Basis der 777-200LR auch eine Frachtversion mit<br />
großer Frachttür im hinteren Hauptdeck zu entwickeln.<br />
Diese 777F genannte Maschine soll bei einer<br />
Nutzlast von 103 Tonnen eine Reichweite von 9.045<br />
km haben.<br />
Das Boeing 777-Frachtflugzeug hat alle technischen<br />
Neuentwicklungen, welche bei der Konstruktion der<br />
Boeing 777-Familie eingeplant wurden, erhalten.<br />
Unter anderem zählt dazu eines der modernsten<br />
Cockpits, ein Fly-by-wire-Design und ein fortschrittliches<br />
Tragflächendesign mit „raked wingtips“. Bei<br />
der Fly-by-Wire Technologie werden Steuerbefehle<br />
an einen Computer weitergegeben und die beste<br />
Einstellung für den vom Piloten erhaltenen Befehl<br />
errechnet, um so einen möglichst ökonomischen<br />
Flug zu ermöglichen. Darüber hinaus versorgt das<br />
System die Piloten mit allen relevanten Daten und<br />
sendet aufgetretene Fehler an die Bodenstation. So<br />
ist man dort schon vor Landung darüber informiert<br />
welche Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt<br />
werden müssen. Unter raked wingtips versteht<br />
man die Ausstattung der Maschinen mit ca. 2 Meter<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
49<br />
D
D<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
langen abgewinkelten Flügelspitzen, um die Aerodynamik<br />
des Flügels insgesamt zu verbessern. Diese<br />
„raked wingtips“ ermöglichen den Start von einer<br />
kürzeren Startbahn, erhöhen die Steigleistung und<br />
reduzieren den Treibstoffverbrauch.<br />
Das Boeing 777-Frachtflugzeug wird vom derzeit<br />
größten und leistungsfähigsten Triebwerk für Verkehrsflugzeuge<br />
angetrieben, dem General Electric<br />
GE90-110B1L und erreicht damit einen maximalen<br />
Schub von 489 kN. Schub bezeichnet die Antriebskraft<br />
und dient als Kenngröße für die Leistungsfähigkeit<br />
von Strahltriebwerken und Raketentriebwerken.<br />
Der Schub dient der Überwindung des Luftwiderstandes<br />
und der Erdanziehungskraft, er erzeugt den<br />
Vortrieb und beschleunigt den Flugkörper.<br />
Die 777F basiert auf dem 777-200LR Worldliner<br />
Passagierflugzeug und wird auf der gleichen Fertigungsstraße<br />
gebaut wie alle anderen 777-Modelle.<br />
Zu den wesentlichen Änderungen bei der Produktion<br />
des 777-Frachtflugzeuges zählen der Einbau der<br />
Ladeluke des Hauptdecks und des neu entwickelten<br />
Aluminiumbodens. Der Aluminiumboden der Boeing<br />
777F besteht aus einem Stück, ist somit stabiler<br />
und dadurch für Schwerlast besonders geeignet. Des<br />
Eine „Triple Seven“ entsteht – der Blick in die Boeing-Fertigungshalle.<br />
50<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Der Frachtmaschinenmarkt verschiebt<br />
sich zu Gunsten der großen Maschinen<br />
(Prognose)<br />
50 %<br />
40 %<br />
30 %<br />
20 %<br />
10 %<br />
42 %<br />
2006<br />
– 7 %<br />
35 %<br />
2027<br />
Standard-body<br />
34 %<br />
– 4 %<br />
30 %<br />
2006 2027<br />
Medium widebody<br />
24 %<br />
+ 11 %<br />
35 %<br />
2006 2027<br />
Large widebody<br />
Quelle: Boeing Current Market Outlook 2007/Summary Outlook 2008
Weiteren wurde ein verbessertes und leichtes Frachtladesystem<br />
mit integrierten Prüfgeräten, die kontinuierlich<br />
den Betriebszustand des Systems beobachten,<br />
sowie eine feste Frachtabtrennung im vorderen<br />
Abschnitt des Flugzeugs eingebaut.<br />
Weitere Veränderungen des 777-Frachterdesigns<br />
umfassen zum einen die Verstärkung einiger Flugzeugbauteile,<br />
zum anderen ein System zur Verminderung<br />
von Flugbelastungen, das dabei hilft, die<br />
Lasten, die während des Flugs auf das Flugzeug wirken,<br />
zu verteilen. Einige passagierbezogene Bauteile<br />
wie Fenster und Türen wurden entfernt.<br />
Die erste Auslieferung der Frachtversion an Air<br />
France wird planmäßig im 4. Quartal 2008 erfolgen.<br />
Insgesamt wurden bei Boeing bis November 2007<br />
bereits 80 Bestellungen der neuen 777 Frachtversion<br />
von elf Fluggesellschaften aufgegeben. AeroLogic<br />
hat vom Typ Boeing 777-200LRF bereits acht Maschinen<br />
geordert. Die Frachtflugzeuge der Fondsgesellschaften,<br />
welche Ende 2009 (MSN 36004) bzw.<br />
Mitte 2010 (MSN 36198) ausgeliefert werden, führen<br />
zum Ausbau der AeroLogic-Flotte am Heimatflughafen<br />
Leipzig/Halle.<br />
Hohe Frachtkapaziät bei gleichzeitiger<br />
Kosteneffizienz und großer Reichweite<br />
Die Boeing 777-200LRF, als führendes zweistrahliges<br />
Frachtflugzeug, soll zur Zeit eine unübertroffene<br />
Reichweite und Kapazität bei gleichzeitig maximaler<br />
Kosteneffizienz durch zwei verbrauchsarme Triebwerke<br />
aufweisen. Im Gegensatz zu den vierstrahligen<br />
Frachtflugzeugen benötigt die neue Boeing 777F<br />
je Flugstrecke um bis zu 52% weniger Kraftstoff und<br />
verursacht damit – auch aufgrund der geringeren<br />
Wartungs- und Betriebskosten der Triebwerke – etwa<br />
ein Drittel niedrigere Kosten.<br />
Das Hauptdeck bietet Platz für 27 Standardpaletten<br />
(2,5 m x 3,1 m), der untere Frachtraum für weitere<br />
zehn Paletten. Darüber hinaus können dort zusätzlich<br />
17,0 Kubikmeter Großfracht geladen werden.<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Der Blick in den „Bauch“ einer Boeing-Frachtmaschine…<br />
Die „Triple Seven“:<br />
am Welt-Frachtmarkt gefragt<br />
Orderbuch Boeing 777-200LRF<br />
Besteller Bestellungen Optionen<br />
Federal Exp. 15 15<br />
Gecas 12<br />
Deucalion 8<br />
Emirates 8<br />
Qatar Airways 7<br />
China Southern 6<br />
Air France 5 3<br />
Korean Airlines 5<br />
andere 14<br />
Gesamt 80 18<br />
Quelle: Aviation Spezialist Group (2008)<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
51<br />
D
D<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Am Himmel werden zukünftig voraussichtlich die großen Frachtflugzeuge wie die Boeing 777 dominieren.<br />
Die Reichweite dieses Flugzeugs führt zu erheblichen<br />
Einsparungen für Frachtbetreiber: weniger<br />
Stopps und damit verbundene Landegebühren,<br />
weniger Verkehrsaufkommen an den Transferdrehkreuzen,<br />
geringere Kosten beim Frachtumschlag und<br />
kürzere Frachtlieferzeiten. Die Boeing 777-200 LRF<br />
wird dem aktuellsten Lärmstandard entsprechen und<br />
so maximalen Zugang zu Flughäfen mit strengen<br />
Lärmgrenzwerten anbieten können.<br />
Das Boeing 777 Frachtflugzeug und sein<br />
Umfeld<br />
Die Boeing 777-200LFR gilt als Großfrachtflugzeug<br />
(Large Widebody), da es maximal 103,9 Tonnen<br />
über 9.045 km bei einer durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit<br />
von 896 km/h verfrachten kann; die<br />
MD-11F als Großfrachtflugzeug kann dieser Leistung<br />
nicht standhalten: sie kann 91,67 Tonnen über<br />
7.242 km bei einer durchschnittlichen Fluggeschwindigkeit<br />
von 877 km/h transportieren. Die<br />
MD-11F ist ein Frachtflugzeug aus dem Jahr 1990,<br />
hergestellt von dem amerikanischen Flugzeugbauer<br />
52<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
McDonnell Douglas, der 1997 von Boeing übernommen<br />
wurde. Das neuere und effizientere Frachtflugzeug<br />
777-200LRF wird in den nächsten Jahren<br />
die ältere MD-11F ablösen. Auch der für 2009<br />
geplante Airbus 330-200F, welcher bei einer<br />
Geschwindigkeit von 896 km/h 69,3 Tonnen über<br />
7.400 km transportieren kann, wird von der Boeing<br />
777-200LRF übertroffen.<br />
Der Marktführer Boeing<br />
Boeing ist der unbestrittene Marktführer auf dem<br />
Frachtermarkt. Über 90% des gesamten Frachtaufkommens<br />
werden aktuell mit Boeing-Flugzeugen<br />
befördert.<br />
Das Design des 777-Frachtflugzeuges wird seine<br />
nahtlose Integration in bestehende Frachtabläufe<br />
erlauben und die Zusammenarbeit mit den 747-<br />
Frachterflotten ermöglichen, die derzeit fast die<br />
Hälfte der weltweiten Frachtkapazität decken. Die<br />
Frachtbetreiber werden durch die große Ladeluke<br />
des Hauptdecks problemlos die drei Meter hohen
Paletten zwischen den beiden Modellen umladen<br />
können.<br />
Das Konkurrenzunternehmen Airbus hat für 2009<br />
eine Frachtversion des A380 geplant, hat aber laut<br />
aktuellen Presseberichten wegen Lieferverzögerungen<br />
momentan alle weiteren Planungen für den<br />
A380F stillgelegt. Damit ist die Boeing 777-200LRF<br />
auf längere Sicht der Marktführer unter den Großfrachterflugzeugen.<br />
Es wird davon ausgegangen,<br />
dass die Boeing 747-200F und die Boeing 747-400F,<br />
welche bereits seit 37 bzw. 15 Jahren Dienst verrichten,<br />
in den nächsten Jahren durch die neue Boeing<br />
777-200LRF und die für 2009 geplante Boeing 747-<br />
8F abgelöst werden. Die Boeing 747-8F ist ein vierstrahliges<br />
Frachtflugzeug mit noch größerer Ladekapazität<br />
und soll erstmals Ende 2009 ausgeliefert werden.<br />
Diese beiden Maschinen werden prognosegemäß<br />
zusammen auf lange Sicht den Hauptteil des<br />
Luftfrachtaufkommens bedienen.<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Airbus geht davon aus, dass Frachtflugzeuge eine<br />
durchschnittliche Lebensdauer von 35 Jahren aufweisen.<br />
Kleinere Frachtmaschinen haben eine typische<br />
Lebensdauer von 37 Jahren und Passagiermaschinen<br />
werden üblicherweise nach 20 Jahren zu<br />
Frachtmaschinen umgebaut. Im Laufe der nächsten<br />
17 Jahre werden voraussichtlich ca. 83% der aktuellen<br />
Flotte bzw. 1.225 Frachter altersbedingt aus dem<br />
Verkehr gezogen. Demzufolge wird prognosegemäß<br />
davon ausgegangen, dass Großfrachtflugzeuge wie<br />
die 747-400F/ERF oder die MD-11F dann vor allem<br />
durch umgebaute Passagiermaschinen bzw. durch<br />
die dominierenden Frachtmodelle wie die Boeing<br />
777-200LRF und die Boeing 747-8F ersetzt werden.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
53<br />
D
BOEING 777-200LRF<br />
D<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Außenmaße der Boeing 777-200 LRF<br />
64,8 m<br />
10,9 m<br />
Technische Daten des Boeing 777-200LRF-Frachters<br />
Frachtvolumen: Gesamtvolumen: 653 m3 Ladevolumen Hauptdeck: 518 m3 (27 Paletten à 244 x 318 cm)<br />
Ladevolumen Unterdeck: 117,5 m3 (10 Paletten à 244 x 318 cm) plus<br />
Großlast von 17 m3 Auslastungsvermögen: 103,9 metrische Tonnen<br />
Triebwerke: Zwei; Typ: General Electric GE90-110B1L<br />
Schub (max.): 489 kN<br />
Tank-Fassungsvermögen (max.): 181.280 Liter<br />
Startgewicht (max.): 347.450 kg<br />
Reichweite (max.): 9.045 km bei voller Nutzlast von 163 kg/m 3 (z.B. Paris - Hong Kong)<br />
Typische Reisegeschwindigkeit: 896 km/h (bei einer Höhe von 35.000 Fuß/ca. 10.600 m)<br />
54 <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
25,9 m<br />
63,7 m<br />
21,54 m<br />
18,6 m
Palette<br />
2,45 x 3,18<br />
x 3,00 m<br />
19,5 m 3<br />
Unterdeck Palette<br />
11,8 m 3<br />
Bugquerschnitt<br />
Palette<br />
2,45 x 3,18<br />
x 3,00 m<br />
19,5 m 3<br />
9,1 cm<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Hauptdeck<br />
Ladetür<br />
Höhe<br />
3,05 m<br />
Vorderes Unterdeck<br />
70,5 m 3<br />
Hauptdeck<br />
27 Paletten<br />
518 m 3<br />
55<br />
D<br />
22 Paletten à 2,44 x 3,17 x 3,00 m (19,5 m 3 ) 1 Palette à 2,44 x 3,17 x 2,44 m (17,3 m 3 )<br />
4 Paletten à 2,44 x 3,17 x 2,95 m (17,7 m 3 )<br />
* ausgenommen Sperrgut<br />
Ladevolumen gesamt* = 636 m 3<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Hinteres Unterdeck<br />
47 m 3<br />
Sperrgut<br />
17 m 3<br />
10 Paletten à 2,44 x 3,17 x 1,62 m (11,5 m 3 )
D<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
5. Der Leasingnehmer AeroLogic<br />
AeroLogic hat mit den Fondsgesellschaften, der<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 GmbH & Co. KG und der<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 GmbH & Co. KG, jeweils<br />
einen 10-jährigen Leasingvertrag über die Boeing<br />
Frachtmaschinen 777-200LRF mit den Herstellernummern<br />
MSN 36004 und MSN 36198 abgeschlossen.<br />
Bei den Leasingverträgen handelt es sich um<br />
sog. Operating Leasingverträge (d.h. z.B. ohne Andienungsrechte<br />
bzw. Erwerbsoptionen). Insoweit<br />
beschränkt sich die Leistungspflicht der jeweiligen<br />
Fondsgesellschaft allein auf die Gebrauchsüberlassung<br />
der Frachtflugzeuge. AeroLogic ist verpflichtet,<br />
sämtliche direkten und indirekten Kosten zu tragen,<br />
die durch den Betrieb der Frachtflugzeuge anfallen.<br />
Der Leasingnehmer hat insbesondere auf eigene<br />
Rechnung sämtliche Wartungen und Reparaturen<br />
der Frachtflugzeuge zu veranlassen und den vertragsgemäßen<br />
Versicherungsschutz herzustellen und<br />
ununterbrochen aufrecht zu erhalten.<br />
AeroLogic ist ein gemeinsames Unternehmen der<br />
Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH und<br />
der Lufthansa Cargo <strong>AG</strong>, an dem beide Gesellschaften<br />
zu je 50 Prozent beteiligt sind. Die im September<br />
2007 gegründete Gesellschaft ist aus dem bereits<br />
56<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
seit 2004 bestehenden Joint Venture der beiden Partner<br />
hervorgegangen. Zum Unternehmen mit Sitz in<br />
Leipzig/Schkeuditz gehören derzeit rund 20<br />
Beschäftigte. AeroLogic plant pro Jahr Umsatzerlöse<br />
in Höhe von rund EUR 500 Mio. zu generieren und<br />
die Mitarbeiterzahl auf 250 im Jahr 2012 aufzubauen.<br />
Bis 2012 soll die AeroLogic Flotte mindestens<br />
acht geleaste Boeings 777-200LRF umfassen, von<br />
denen die ersten vier im Jahr 2009 zur Auslieferung<br />
anstehen. DHL und Lufthansa beabsichtigen mit der<br />
Flotte vor allem den Warenaustausch zwischen<br />
Asien und Europa zu forcieren. Angeflogen werden<br />
sollen dann beispielsweise Singapur, Shanghai,<br />
Bangkok, Hongkong, Seoul, Dubai und Mailand –<br />
an Wochenenden zudem Chicago und New York.<br />
Die Frachtmaschinen werden im Dezember 2009<br />
MSN 36004 und im Mai 2010 MSN 36198 in Seattle,<br />
USA von Boeing ausgeliefert und anschließend den<br />
Flugbetrieb vom Flughafen Leipzig/Halle aus aufnehmen.<br />
Im Rahmen der Flight Service Agreements (siehe<br />
Kapitel F „rechtliche Angaben“) haben sich DHL<br />
International GmbH, eine 100%ige Tochter der Deutsche<br />
Post Beteiligungen Holding GmbH, und Lufthansa<br />
Cargo <strong>AG</strong> die Kapazität der Frachtmaschinen über<br />
eine Laufzeit von jeweils 10 Jahren von AeroLogic<br />
gesichert. Sie übernehmen auch Vertrieb, Lagerhal-
tung und Warenumschlag. Entsprechend den Anforderungen<br />
beider Partner wird der Flugbetrieb geplant:<br />
Wochentags fliegen die Frachtmaschinen im Express-<br />
Netz von DHL Express vorwiegend asiatische Destinationen<br />
an, am Wochenende ergänzen sie das Angebot<br />
der Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> auch in Richtung Nordamerika.<br />
AeroLogic bedeutet für die Kunden der Mutterunternehmen<br />
mehr Kapazitäten, mehr Flexibilität, ein<br />
vergrößertes Netzwerk und verbesserte Flugzeiten.<br />
In Zeiten eines prognostizierten durchschnittlichen<br />
Wachstums des Frachtflugverkehrs von jährlich<br />
5,8% in den nächsten 20 Jahren ist die Kapazitätssicherung<br />
für DHL International GmbH und Lufthansa<br />
Cargo <strong>AG</strong> im Rahmen der Luftfrachtbeförderungsverträge<br />
(„FSA Agreements“) mit AeroLogic ein wesentlicher<br />
Schritt zur Festigung ihrer Marktposition, insbesondere<br />
vor dem Hintergrund, dass der Motor dieses<br />
Wachstums vor allem im asiatischen Markt zu<br />
finden ist.<br />
Sollte AeroLogic die 10-jährigen Leasingverträge mit<br />
den Fondsgesellschaften nicht erfüllen können, mit<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
dem Ergebnis, dass eine vorzeitige Vertragsbeendigung<br />
eintritt, haben sich DHL International GmbH<br />
und Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> durch Verträge mit den<br />
Fondsgesellschaften („FSA Direct Agreements“ siehe<br />
Kapitel F „Rechtliche Angaben“, Abschnitt 6.4 auf<br />
Seite 109f.) den unmittelbaren Zugriff auf die Kapazitäten<br />
der Frachtmaschinen gesichert und sich im<br />
Gegenzug verpflichtet, für eine ununterbrochene<br />
Leasingratenzahlung Sorge zu tragen. Die DHL International<br />
GmbH und Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> haben<br />
danach die Möglichkeit, unter Beibehaltung der Luftfrachtbeförderungsverträge<br />
(siehe Kapitel F „Rechtliche<br />
Angaben“, Abschnitt 6.3 auf Seite 107f.) die<br />
ursprünglichen Leasingverträge jeweils durch neue<br />
Verträge zu gleichen Konditionen, jedoch mit anderen<br />
für die Fondsgesellschaften akzeptablen Leasingnehmern,<br />
zu ersetzen. Alternativ haben die Joint<br />
Venture Partner die Möglichkeit, selbst als Leasingnehmer<br />
Leasingverträge zu gleichen Konditionen mit<br />
den Fondsgesellschaften abzuschließen. Für den Fall,<br />
dass die FSA Parteien keine Vertragsfortsetzung<br />
anstreben sollten, können die Frachtmaschinen im<br />
vertraglichen Zustand an die Fondsgesellschaften<br />
zurückgegeben werden, allerdings mit der Verpflich-<br />
Ab 2009: Die Frachtdestinationen der AeroLogic ab Airport Leipzig/Halle<br />
Chicago<br />
Quelle: AeroLogic (2008)<br />
New York<br />
East<br />
Midlands<br />
Frankfurt<br />
Leipzig<br />
Mailand<br />
Dubai<br />
Mumbai<br />
Bangkok<br />
Seoul<br />
Nagoya<br />
Shanghai<br />
Hong Kong<br />
Singapur<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
57<br />
D
D<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
tung der FSA Parteien, an die Fondsgesellschaften<br />
Schadensersatz leisten zu müssen. Durch die FSA<br />
Direct Agreements ist ebenso wie durch die ergänzend<br />
vereinbarten Sicherungsabtretungen der Zahlungsansprüche<br />
des Leasingnehmers gegenüber den<br />
FSA-Parteien an die Fondsgesellschaften vertraglich<br />
geregelt, dass diese im Falle einer außerordentlichen<br />
vorzeitigen Vertragskündigung bis zur endgültigen<br />
Optionsausübung der FSA-Parteien so gestellt werden,<br />
als wären die Leasingverträge ordnungsgemäß<br />
erfüllt worden. Der Fall eines Totalverlusts eines<br />
Frachtflugzeugs ist nicht im Rahmen der FSA Direct<br />
Agreements abgedeckt. Insoweit bestehen keine<br />
indirekten oder direkten Zahlungsverpflichtungen<br />
der FSA-Parteien gegenüber den Fondsgesellschaften.<br />
DHL<br />
DHL ist weltweit führend bei internationalen, innovativen<br />
Express- und Logistik-Dienstleistungen aus einer<br />
Hand. DHL bietet gebündeltes Know-how rund um<br />
Express- und Frachttransporte, Kontraktlogistik sowie<br />
internationale Briefsendungen, kombiniert mit globaler<br />
Präsenz und lokaler Kompetenz. Das internationale<br />
Netzwerk von DHL verbindet 220 Länder und Territorien<br />
weltweit. 285.000 Mitarbeiter streben<br />
58<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
danach, mit schnellem und zuverlässigem Service die<br />
Erwartungen der Kunden jeden Tag zu übertreffen.<br />
DHL ist eine Marke im Konzern Deutsche Post Unternehmensgruppe.<br />
Der Konzern erwirtschaftete einen<br />
Umsatz von EUR 63,5 Mrd. im Jahr 2007.<br />
Lufthansa Cargo <strong>AG</strong><br />
Mit einem Transportvolumen von über 1,81 Mio.<br />
Tonnen Fracht- und Postsendungen sowie 8,5 Mrd.<br />
verkauften Frachttonnenkilometern im Jahr 2007 ist<br />
die Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> eines der weltweit führenden<br />
Unternehmen im Transport von Luftfracht. Das<br />
Unternehmen beschäftigt derzeit rund 4.600 Mitarbeiter<br />
weltweit. Der Schwerpunkt der Lufthansa Cargo<br />
<strong>AG</strong> liegt im Airport-Airport-Geschäft. Das Streckennetz<br />
umfasst rund 300 Zielorte, wobei sowohl<br />
Frachtflugzeuge als auch die Frachtkapazitäten der<br />
Lufthansa Passagiermaschinen genutzt werden. Der<br />
Großteil des Cargo-Geschäftes wird über den Flughafen<br />
Frankfurt umgeschlagen, dem größten Frachtflughafen<br />
Europas. Lufthansa Cargo ist ein 100%iges<br />
Tochterunternehmen der Deutschen Lufthansa <strong>AG</strong>.<br />
Der Umsatz belief sich im Geschäftsjahr 2007 auf<br />
rund EUR 2,74 Mrd.
Der Airport Leipzig/Halle: modern und architektonisch gelungen.<br />
6. Leipzig als Flughafenstandort<br />
Flughafen Leipzig/Halle – auf dem Weg zu<br />
einem bedeutenden und modernen<br />
Logistikstandort in Europas<br />
Der Flughafen Leipzig/Halle präsentiert sich dank<br />
konsequenter und marktorientierter Ausbaumaßnahmen<br />
heute als zentrales Drehkreuz, das Schienen-,<br />
Straßen- und Luftverkehr optimal miteinander verbindet.<br />
Er bietet 26 Hektar Gewerbefläche, die teils<br />
mit direktem Vorfeldzugang ausgestattet sind, freie<br />
Ansiedlungsflächen für Unternehmen der Luftverkehrs-<br />
und Logistikindustrie sowie eine direkte<br />
Anbindung an Schiene und Straße. Des Weiteren<br />
verfügt der Flughafen über ein Parallelbahnsystem<br />
mit zwei 3.600 Meter langen Start- und Landebahnen<br />
und über ausreichend viele Landerechte (Slots).<br />
Der Flughafen zeichnet sich durch eine ideale verkehrsgeographische<br />
Lage im Zentrum Europas, eine<br />
direkte Anbindung des Passagier- und Frachtbereiches<br />
an das transeuropäische Autobahn- und Schienennetz,<br />
sowie die Möglichkeit des 24-Stunden-<br />
Betriebes aus. Dementsprechend entwickelt er sich<br />
zu einem bedeutenden Logistikstandort in Europa,<br />
von wo aus die stark wachsenden Märkte, insbesondere<br />
in Osteuropa und in Asien erschlossen werden<br />
können.<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Diese überzeugenden Standortvorteile sowie die<br />
Möglichkeit des 24-Stunden-Betriebes und die<br />
Genehmigung von Starts und Landungen an 365<br />
Tagen im Jahr waren vor allem die ausschlaggebenden<br />
Gründe dafür, dass sich die Deutsche Post<br />
Unternehmensgruppe dazu entschied, ihr europäisches<br />
DHL-Drehkreuz am Flughafen Leipzig/Halle<br />
zu errichten. Mit einer Gesamtinvestitionssumme<br />
von ca. 300 Mio. EUR an dem neuen Logistikstandort<br />
ist der Ausbau des Flughafens und die Schaffung<br />
von bis zu ca. 3.500 neuen Arbeitsplätzen direkt bei<br />
der DHL geplant. Es wird nach heutigen Schätzungen<br />
davon ausgegangen, dass mit der Ansiedlung<br />
von DHL weitere 7.000 Arbeitsplätze bei Lieferanten<br />
und Dienstleistern bis zum Jahre 2012 entstehen.<br />
Mit der Ansiedlung dieses weltweit führenden<br />
Express- und Logistikunternehmens wird Leipzig zu<br />
einem der wichtigsten Frachtflughäfen Europas aufsteigen.<br />
Bis 2012 soll nach DHL-Planungen das von<br />
Brüssel nach Leipzig verlagerte Umschlagszentrum<br />
seine volle Leistung mit jährlich 600.000 t erreichen.<br />
Damit würde der Flughafen Leipzig/Halle zum<br />
wichtigsten DHL-Knotenpunkt noch vor Hong Kong<br />
(Asien) aufsteigen.<br />
Nachdem der Testbetrieb im Herbst 2007 abgeschlossen<br />
wurde, hat DHL ihr neues europäisches<br />
Luftfrachtdrehkreuz am 26. Mai 2008 in Betrieb<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
59<br />
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R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Der neue Terminal am Flughafen Leipzig/Halle<br />
genommen und in ihr bestehendes DHL-Netzwerk<br />
von mehr als 120.000 Zielen in 220 Ländern integriert.<br />
Im Moment starten und landen pro Tag und Nacht<br />
60 DHL-Maschinen auf dem Flughafen Leipzig/Halle,<br />
bis 2012 sollen es 80 Maschinen sein. Pro Tag<br />
werden bereits mehr als 1.500 Tonnen Fracht umgeschlagen<br />
und im Laufe der Zeit wird sich dies auf<br />
3.000 Tonnen steigern. Durch den Ausbau des<br />
Frachtgeschäftes sollen jährlich bis zu 124.000 Flugbewegungen<br />
stattfinden, 40 Prozent davon in den<br />
Nachtstunden.<br />
60<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Durch die Ansiedlung der global agierenden Frachtlinie<br />
AeroLogic wird Leipzig/Halle als wichtigster<br />
Logistikstandort in der Region weiter gestärkt und<br />
hunderte direkte sowie indirekte Arbeitsplätze entstehen.<br />
Des Weiteren ist beabsichtigt, ein Logistikzentrum<br />
mit einer Investitionssumme von ca. EUR<br />
25 bis 30 Mio. zu errichten. Dieses soll eine Jahreskapazität<br />
von 170.000 Tonnen aufweisen und von<br />
der Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> genutzt werden.<br />
Der Wirtschaftsstandort Leipzig<br />
Seit Jahrhunderten profitiert der Standort Leipzig von<br />
seiner strategisch günstigen Lage im Netz der transeuropäischen<br />
Verkehrswege. Der kontinuierliche<br />
Ausbau des Flughafens bildet inzwischen die Grundlage<br />
dafür, dass die mitteldeutsche Region über ein<br />
leistungsfähiges Tor zu den globalen Touristik- und<br />
Wirtschaftsmärkten verfügt.<br />
Der Wirtschaftsstandort Leipzig hat wesentliche Vorteile<br />
zu bieten. Dabei wären vor allem zu nennen:<br />
eine zentrale Verkehrsanbindung, Marktpotenzial,<br />
die Nähe zu wichtigen Abnehmern und die Präsenz<br />
von Zulieferern. Diese genannten Eigenschaften tragen<br />
in hohem Maße zur wirtschaftlichen Entwicklung<br />
der gesamten Region bei.<br />
In einem Umkreis von 100 Kilometern um den Flughafen<br />
Leipzig/Halle leben 6,8 Millionen Menschen.<br />
Hier konzentriert sich auch ein bedeutender Teil der<br />
Industrieansiedlungen und der Wirtschaftskraft der<br />
umliegenden Bundesländer. Beispielsweise ist die<br />
Leipziger Messe ein Unternehmen mit über 800-jähriger<br />
Geschichte und gilt als älteste Messe der Welt.<br />
Diese überzeugenden Standortvorteile verbunden mit<br />
dem stetigen Ausbau des Flughafens Leipzig zu dem<br />
drittwichtigsten Frachtflughafen Deutschlands und<br />
der Schaffung eines der modernsten Frachtzentren,<br />
sind vor allem Gründe dafür, dass sich viele Unternehmen,<br />
wie beispielsweise der weltweit größte<br />
Internetbuchhändler Amazon, Quelle, Porsche, BMW<br />
und weitere Unternehmen der Logistik-, Solar- und<br />
Chemiebranche rund um Leipzig angesiedelt haben.
Das neue Logistikzentrum von DHL am Flughafen Leipzig/Halle<br />
7. Amentum<br />
Amentum ist ein im Jahre 2005 gegründetes Joint<br />
Venture der HSH Nordbank <strong>AG</strong> und und der AVG<br />
Irish Leasing Limited. Die DAL Deutsche Anlagen-<br />
Leasing GmbH & Co. KG hält mittelbar über ihre<br />
Tochtergesellschaft AVG Irish Leasing Ltd. 40% der<br />
Gesellschaftsanteile an Amentum und ist ein führendes<br />
europäischen Unternehmen für Leasingdienstleistungen.<br />
Die HSH Nordbank <strong>AG</strong> hält die restlichen<br />
60% der Gesellschaftsanteile an Amentum. Sie<br />
ist die Landesbank der Hansestadt Hamburg sowie<br />
Schleswig-Holsteins und gehört zu den international<br />
führenden Geschäftsbanken.<br />
Amentum wird als Asset Manager die Flugzeuge<br />
betreuen, alle Wartungsarbeiten und Rechte und<br />
Pflichten aus dem Leasingvertrag kontrollieren<br />
sowie nach Ablauf des Lease mit AeroLogic für die<br />
Anschlussmietperiode den Remarketing-Service<br />
und den sich daran anschließenden Verkauf der<br />
Frachtflugzeuge für die Fondsgesellschaften durchführen.<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Das Unternehmen bündelt Know How in den<br />
Bereich Leasingdienstleistung und Luftfahrtindustrie.<br />
Die technischen Mitarbeiter von Amentum betreuen<br />
seit mehreren Jahren unterschiedliche Flugzeugtypen.<br />
Der überwiegende Teil der Beschäftigten war<br />
zuvor bei Lufthansa Technik bzw. bei Flugzeugherstellern<br />
tätig. Damit zeigt sich, dass fundierte Kenntnisse<br />
sowohl im technischen Bereich, als auch im<br />
administrativen (Leasingvertragsabwicklung) Bereich<br />
vorhanden sind.<br />
An der Spitze des Unternehmens stehen Christian<br />
Hatje und Michael Simpson, die zusammen 27 Jahre<br />
Berufserfahrung in anspruchsvollen und verantwortlichen<br />
Positionen im technischen Asset<br />
Management Bereich, als auch im großvolumigen<br />
internationalem Flugzeugleasinggeschäft vorweisen<br />
können.<br />
Herr Hatje war in seinem beruflichen Werdegang 15<br />
Jahre in führenden Positionen im Marketing und im<br />
Asset Management Bereich bei namhaften Luftfahrtunternehmen,<br />
wie beispielsweise der Lufthansa<br />
Technik und der Lufthansa Consulting, sowie für Air-<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
61<br />
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R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Amentum ist unter anderem für die Kontrolle der Einhaltung der Wartungsintervalle verantwortlich.<br />
bus Industry bzw. Daimler Benz Aerospace Capital<br />
Ltd., tätig. Herr Simpson kann 12 Jahre Berufserfahrung<br />
im grenzüberschreitenden Leasing Umfeld aufweisen<br />
und hat sich im Speziellen auf steueroptimierte<br />
Leasingstrukturen spezialisiert.<br />
Bei Amentum findet sich ein breit gefächertes Spektrum<br />
an Experten aus der Flugzeugindustrie, der<br />
Finanzbranche, aus Beratungsunternehmen und aus<br />
der Leasingbranche, wodurch ein Team entstanden<br />
ist, welches ihren Kunden gebündeltes technisches<br />
Know How, ein weltweites Netzwerk, Innovativität<br />
und Kreativität zur Verfügung stellen kann.<br />
62<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Beteiligungsstruktur der Amentum Ltd.<br />
Deutsche<br />
Leasing<br />
60%<br />
100%<br />
DAL<br />
AVG Irish<br />
Leasing<br />
40%<br />
Amentum<br />
Capital<br />
40%<br />
60%<br />
HSH<br />
Nordbank
WIRTSCHAFTLICHE<br />
ANGABEN<br />
E
E<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Prognoserechnungen basieren auf einem vom Anbieter erstellten und<br />
computergestützten finanzwirtschaftlichen Rechenmodell. Darin werden der Investitions- und Finanzierungsplan<br />
der Fondsgesellschaft sowie deren Prognoserechnungen rechnerisch in USD abgebildet. Die darauf<br />
beruhenden Planbilanzen nach HGB sind in EUR (mit einem unterstellten Kurs von 1 EUR = 1,55 USD) ausgewiesen.<br />
Die Anbieterin verweist ausdrücklich auf den Prognosecharakter sämtlicher Berechnungen dieses<br />
Abschnitts. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet; Rundungsdifferenzen sind daher nicht zu vermeiden.<br />
Hinsichtlich der Fremdfinanzierungskonditionen wird auf die Seiten 68f. verwiesen.<br />
1. Mittelverwendung und Mittelherkunft (Prognose)<br />
Mittelverwendung <strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamtinvestitionskosten Eigenfonds<br />
2 KG fonds 3 KG kapital<br />
in USD in USD in USD in % in %<br />
1 Flugzeugkaufpreis 166.000.000 168.000.000 334.000.000<br />
2 Nebenkosten des Erwerbs 267.768 387.093 654.860<br />
Erwerbskosten 166.267.768 168.387.093 334.654.860 88,98% 183,88%<br />
3 Prospekt- und Marketingvergütung 1.085.448 1.098.552 2.184.000 0,58% 1,20%<br />
4 Vergütung für die Platzierungsgarantie 904.540 915.460 1.820.000 0,48% 1,00%<br />
5 Vergütung für die Fremdkapitalvermittlung 1.655.010 1.674.990 3.330.000 0,89% 1,83%<br />
6 Konzeptionsvergütung 2.125.669 2.151.331 4.277.000 1,14% 2,35%<br />
7 Fondsgeschäftsführungskosten<br />
und Haftungsvergütungen 162.817 164.783 327.600 0,09% 0,18%<br />
8 Fondsverwaltungskosten 180.908 183.092 364.000 0,10% 0,20%<br />
9 Vergütungen an Anbieterseite gesamt 6.114.392 6.188.208 12.302.600 3,27% 6,76%<br />
10 Eigenkapitalvermittlungsvergütung 9.045.400 9.154.600 18.200.000 4,84% 10,00%<br />
11 Vermittlungsvergütung für die Kaufverträge 1.659.980 1.680.020 3.340.000 0,89% 1,84%<br />
12 Rechtsberatungskosten 298.200 301.800 600.000 0,16% 0,33%<br />
13 Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs 20.000 20.000 40.000 0,01% 0,02%<br />
14 Vergütung für die Fremdkapitalarrangierung 735.560 744.440 1.480.000 0,39% 0,81%<br />
15 Kosten der Flugzeugverwaltung (Initialvergütung) 20.000 20.000 40.000 0,01% 0,02%<br />
16 Nebenkosten der Vermögensanlage gesamt 11.779.140 11.920.860 23.700.000 6,30% 13,02%<br />
17 Liquiditätsreserve 2.761.900 2.683.639 5.445.540 1,45% 2,99%<br />
Investitionsvolumen inklusive Agio 186.923.200 189.179.800 376.103.000 100,00% 206,65%<br />
18 nachrichtlich: fondsabhängige Kosten (Zeilen: 9+16) 17.893.532 18.109.068<br />
Mittelherkunft in USD in USD in USD in % in %<br />
19 Eigenkapital<br />
Beteiligungskapital nominal 90.454.000 91.546.000 182.000.000 48,39% 100,00%<br />
Agio 4.522.700 4.577.300 9.100.000 2,42% 5,00%<br />
Gründungskapital 1.500 1.500 3.000 0,00% 0,00%<br />
Summe Eigenkapital 94.978.200 96.124.800 191.103.000 50,81% 105,00%<br />
20 Fremdkapital<br />
Langfristige Bankdarlehen 91.945.000 93.055.000 185.000.000 49,19% 101,65%<br />
Finanzierungsvolumen inklusive Agio 186.923.200 189.179.800 376.103.000 100,00% 206,65%<br />
64<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2
1. Erläuterungen zum Investitions- und<br />
Finanzierungsplan der <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />
2 GmbH & Co. KG und<br />
der <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 GmbH &<br />
Co. KG<br />
Mittelverwendung<br />
Flugzeugkaufpreis (Pos. 1)<br />
Die von den Fondsgesellschaften abgeschlossenen<br />
Kaufverträge weisen Basiskaufpreise für die Frachtflugzeuge<br />
in Höhe von USD 166,0 Mio. (MSN<br />
36004) bzw. USD 168,0 Mio. (MSN 36198) aus, die<br />
jeweils bereits von AeroLogic georderte Sonderausstattungen<br />
oder Spezialausführungen („optional features“)<br />
im Gesamtbetrag von rd. USD 2,3 Mio. und<br />
etwaige weitere aufpreispflichtige Modifikationen<br />
der Flugzeugspezifikationen bis zu einem Gesamtbetrag<br />
von USD 250.000 inkludieren. Nur mit Zustimmung<br />
der Fondsgesellschaften kann AeroLogic<br />
weitere aufpreispflichtige Modifikationen in Auftrag<br />
geben.<br />
Die Verkäuferin Deucalion kann einen Preiszuschlag<br />
fordern, wenn der Hersteller Boeing seinerseits den<br />
Lieferpreis anpasst. Die maximal mögliche Kaufpreiserhöhung<br />
der Fondsgesellschaften errechnet<br />
sich in Abhängigkeit von dem Zinssatz der Fremdfinanzierung<br />
und dem von AeroLogic akzeptierten<br />
höchstmöglichen Zuschlag zur Leasingrate. Bei dem<br />
kalkulatorisch angenommenen USD-Swapsatz von<br />
4,9% p.a. errechnet sich für die Flugzeugfonds 2 KG<br />
ein Kaufpreiszuschlag von höchstens rd. USD 1,9<br />
Mio. und für die Flugzeugfonds 3 KG ein Kaufpreiszuschlag<br />
von höchstens rd. USD 2,1 Mio. Kaufpreismehrungen<br />
werden vorrangig über eine erhöhte<br />
Darlehensbeanspruchung und ggf., soweit die eingeräumten<br />
Kredithöchstbeträge überschritten werden<br />
sollten, über eine Beanspruchung der geplanten<br />
Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaften finanziert.<br />
Nebenkosten des Erwerbs (Pos. 2)<br />
Die Nebenkosten des Erwerbs umfassen die für die<br />
planmäßigen Auslieferungszeitpunkte kalkulierten<br />
Kreditbereitstellungs- und Avalprovisionen der finan-<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
zierenden Banken. Die Avalprovisionen betreffen<br />
die von den Fondsgesellschaften zu stellenden Bankavale<br />
im Gesamtbetrag von USD 10,0 Mio. je<br />
Frachtflugzeug. Empfänger der Avalprovisionen in<br />
Höhe von 0,75% p.a. der zu stellenden Bankavale<br />
ist die Deutsche Bank <strong>AG</strong>. Die Fondsgesellschaften<br />
können diesbezüglich auf Kreditvereinbarungen mit<br />
der Deutsche Bank <strong>AG</strong> zurückgreifen.<br />
Die ausgewiesenen Beträge beider Kostenpositionen<br />
erhöhen sich im Fall einer Lieferverzögerung.<br />
Prospekt- und Marketingvergütung (Pos. 3)<br />
Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> wurde von den Fondsgesellschaften<br />
mit der Erstellung eines Marketingkonzepts und<br />
eines zum Vertrieb zugelassenen Verkaufsprospekts<br />
beauftragt. Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong><br />
von jeder Fondsgesellschaft eine einmalige Vergütung<br />
in Höhe von 1,2% des jeweils endgültig<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit Platzierungsschluss<br />
zur Zahlung fällig; Abschlagszahlungen<br />
auf den Vergütungsanspruch kann die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> entsprechend<br />
des dann erreichten Platzierungsstandes<br />
unter Berücksichtigung der aufgrund von Einzahlungen<br />
von Anlegern bestehenden Liquiditätslage der<br />
jeweiligen Fondsgesellschaft verlangen.<br />
Vergütung für die Platzierungsgarantie (Pos. 4)<br />
Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> garantiert den Fondsgesellschaften,<br />
dass zum Platzierungsschluss ein Kommanditkapital<br />
in Höhe von USD 90.454.000 Mio. zzgl. 5% Agio<br />
(Flugzeugfonds 2 KG) bzw. in Höhe von USD<br />
91.546.000 Mio. zzgl. 5% Agio (Flugzeugfonds 3<br />
KG) durch Anleger übernommen, d.h. rechtsverbindlich<br />
gezeichnet wurde. Für die Erfüllung der<br />
Einzahlungsverpflichtungen der Anleger steht die<br />
<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> hingegen nicht ein.<br />
Für die Übernahme der Platzierungsgarantie erhält<br />
die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> von jeder Fondsgesellschaft eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von 1% des jeweils endgültig<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. der<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit<br />
Platzierungsschluss zur Zahlung fällig; Abschlags-<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
65<br />
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W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
zahlungen auf den Vergütungsanspruch kann die<br />
<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> entsprechend des dann erreichten Platzierungsstandes<br />
unter Berücksichtigung der aufgrund<br />
von Einzahlungen von Anlegern bestehenden Liquiditätslage<br />
der jeweiligen Fondsgesellschaft verlangen.<br />
Vergütung für die Fremdkapitalvermittlung (Pos. 5)<br />
Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> wurde von den Fondsgesellschaften<br />
beauftragt Kredite auf USD-Basis in dem durch das<br />
Finanzierungskonzept der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />
festgelegten Umfang zu vermitteln und die<br />
Kreditverhandlungen im Namen und im Auftrag der<br />
Fondsgesellschaften zu begleiten. Für ihre Leistungen<br />
erhält die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> von jeder Fondsgesellschaft<br />
eine einmalige Vergütung in Höhe von 1,8% der<br />
jeweils vermittelten Kredite zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer, soweit die Leistung umsatzsteuerpflichtig<br />
ist. Die Kreditvermittlungsvergütung ist<br />
jeweils mit Abschluss des Darlehensvertrages, spätestens<br />
jedoch am 31.12.2008, zur Zahlung fällig;<br />
Abschlagszahlungen auf den Vergütungsanspruch<br />
kann die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> entsprechend des dann erreichten<br />
Platzierungsstandes unter Berücksichtigung der<br />
aufgrund von Einzahlungen von Anlegern bestehenden<br />
Liquiditätslage der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />
verlangen.<br />
Konzeptionsvergütung (Pos. 6)<br />
Ferner wurde die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> von den Fondsgesellschaften<br />
beauftragt, die wirtschaftliche, steuerliche<br />
und rechtliche Konzeption für ein in Deutschland<br />
platzierungsfähiges Beteiligungsangebot, einschließlich<br />
eines endgültigen Finanzierungskonzeptes, zu<br />
erarbeiten. Für die Erbringung der Konzeptionsleistungen<br />
erhält die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> von jeder Fondsgesellschaft<br />
eine einmalige Vergütung in Höhe von 2,35%<br />
des jeweils endgültig gezeichneten Kommanditkapitals<br />
zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die <strong>DCM</strong><br />
<strong>AG</strong> verwendet die ihr zufließende Vergütung zum<br />
Teil zur Bezahlung der von ihr im Rahmen der Konzeption<br />
beauftragten Dienstleister, z.B. Gutachter,<br />
Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer. Die<br />
Konzeptionsvergütung ist mit Platzierungsschluss zur<br />
Zahlung fällig; Abschlagszahlungen auf den Vergü-<br />
66<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
tungsanspruch kann die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> entsprechend des<br />
dann erreichten Platzierungsstandes unter Berücksichtigung<br />
der aufgrund von Einzahlungen von Anlegern<br />
bestehenden Liquiditätslage der jeweiligen<br />
Fondsgesellschaft verlangen.<br />
Fondsgeschäftsführungskosten und Haftungsvergütungen<br />
(Pos. 7)<br />
Die Komplementäre der Fondsgesellschaften erhalten<br />
jeweils für ihre Geschäftsführungsleistungen in<br />
der Platzierungsphase eine einmalige Vergütung in<br />
Höhe von jeweils 0,02% des jeweils endgültig<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH und<br />
Herr Johann Deinböck erhalten als geschäftsführende<br />
Kommanditisten von beiden Fondsgesellschaften<br />
für die Übernahme der Geschäftsführung in der Platzierungsphase<br />
eine Vergütung in Höhe von jeweils<br />
0,1% (<strong>DCM</strong> Service GmbH) bzw. jeweils 0,05%<br />
(Herr Johann Deinböck) des jeweils endgültig<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Ab dem 01.01.2009 erhalten<br />
die Komplementäre jeweils eine laufende jährliche<br />
Geschäftsführungsvergütung in Höhe von USD<br />
50.000 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die<br />
laufende Geschäftsführungstätigkeit der <strong>DCM</strong> Service<br />
GmbH in den beiden Fondsgesellschaften ab<br />
dem 01.01.2009 ist mit ihrer jeweiligen laufenden<br />
Verwaltungsvergütung abgegolten.<br />
Die Komplementäre der Fondsgesellschaften erhalten<br />
für die Übernahme des Haftungsrisikos in der<br />
Platzierungsphase eine Vergütung in Höhe von<br />
0,01% des jeweils endgültig gezeichneten Kommanditkapitals<br />
sowie ab dem 01.01.2009 eine laufende<br />
jährliche Vergütung in Höhe von jeweils USD 5.000.<br />
Fondsverwaltungskosten (Pos. 8)<br />
Die Fondsgesellschaften haben die <strong>DCM</strong> Service<br />
GmbH mit der Durchführung der Fondsverwaltung<br />
beauftragt. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH ist u.a. verantwortlich<br />
für die ständige administrative Betreuung<br />
der Einzelbeteiligungen in Abstimmung mit dem<br />
Treuhänder, die Vorbereitung und administrative<br />
Abwicklung der Auszahlungen und die Vorbereitung
und Abwicklung der Gesellschafterversammlungen.<br />
Die <strong>DCM</strong> Service GmbH ist berechtigt, die Fondsverwaltungsaufgaben<br />
teilweise oder vollständig<br />
durch Dritte erfüllen zu lassen. Die <strong>DCM</strong> Service<br />
GmbH erhält von jeder Fondsgesellschaft für ihre<br />
Leistungen in der Platzierungsphase eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von 0,2% des jeweils endgültig<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer, die mit Platzierungsschluss zur<br />
Zahlung fällig ist. Abschlagszahlungen auf den Vergütungsanspruch<br />
kann die <strong>DCM</strong> Service GmbH entsprechend<br />
des dann erreichten Platzierungsstandes<br />
unter Berücksichtigung der aufgrund von Einzahlungen<br />
von Anlegern bestehenden Liquiditätslage der<br />
jeweiligen Fondsgesellschaft verlangen.<br />
Ab dem 01.01.2009 erhält sie von jeder Fondsgesellschaft<br />
für ihre Tätigkeit, einschließlich ihrer<br />
Geschäftsführungsleistungen, eine laufende jährliche<br />
Vergütung in Höhe von jeweils USD 130.000<br />
zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die laufende<br />
Vergütung ist in zwei gleichen halbjährlichen Raten<br />
jeweils zum 01.01. und zum 01.07. eines Jahres<br />
zahlungsfällig.<br />
Eigenkapitalvermittlungsvergütung (Pos. 10)<br />
Für die Vermittlung des Eigenkapitals der jeweiligen<br />
Fondsgesellschaft erhalten die die Anteile vermittelnden<br />
Banken (die Deutsche Bank <strong>AG</strong>, die Deutsche<br />
Bank Privat- und Geschäftskunden <strong>AG</strong>, Frankfurt am<br />
Main, die Berliner Bank <strong>AG</strong> & Co. KG), von der<br />
jeweiligen Fondsgesellschaft eine Vergütung in Höhe<br />
von 5% des jeweils vermittelten Kommanditkapitals<br />
sowie die von den Fondsgesellschaften vereinnahmten<br />
Agiobeträge in Höhe von 5%. Sollte die Gesamtzeichnungssumme<br />
durch die vermittelnden Banken<br />
nicht bis zum 31.12.2008 im Alleinvertrieb platziert<br />
worden sein, erfolgt eine Weiterplatzierung des<br />
noch nicht gezeichneten Kommanditkapitals durch<br />
die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>. In diesem Fall erhält die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> von<br />
den Fondsgesellschaften ebenfalls eine Eigenkapitalvermittlungsvergütung<br />
in Höhe von 5% des jeweils<br />
vermittelten Kommanditkapitals sowie die von den<br />
Fondsgesellschaften vereinnahmten Agiobeträge in<br />
Höhe von 5%. Die Eigenkapitalvermittlungsvergü-<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
tung der vermittelnden Banken ist zwei Wochen<br />
nach Zugang der Abrechnung, jedoch nicht vor Eingang<br />
des ersten Teilbetrages der Gesamtzeichnungssumme<br />
des jeweiligen Anlegers sowie des vollen<br />
Agios auf dem Einzahlungskonto zur Zahlung fällig.<br />
Vermittlungsvergütung für die Kaufverträge (Pos. 11)<br />
Die DVB Bank <strong>AG</strong>, Frankfurt, hat sich gegenüber<br />
den Fondsgesellschaften verpflichtet, den Abschluss<br />
der Kaufverträge über die vermieteten Frachtflugzeuge<br />
zu vermitteln. Die DVB <strong>AG</strong> erhält hierfür von<br />
jeder Fondsgesellschaft eine Vermittlungsprovision<br />
in Höhe von 1% des jeweiligen Flugzeugkaufpreises<br />
zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />
ist fällig mit vollständigem Zufluss des Kommanditkapitals<br />
bei der jeweiligen Fondsgesellschaft, spätestens<br />
jedoch mit Lieferung des jeweiligen Frachtflugzeuges.<br />
Die DVB <strong>AG</strong> hat eine Abschlagszahlung auf<br />
diese Vergütungen in Höhe von jeweils USD<br />
150.000 je Frachtflugzeug mit Abschluss der Kaufverträge<br />
bereits erhalten. Hierfür wurden von den<br />
Fondsgesellschaften Darlehensmittel der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> in<br />
Anspruch genommen. Die beanspruchten Darlehen<br />
samt Zinsen in Höhe von 7% p.a. sind von den<br />
Fondsgesellschaften aus den zufließenden Kommanditeinlagen<br />
(aus der ersten Teilzahlung der Anleger,<br />
vgl. nachfolgend „Mittelherkunft“) zurück zu führen.<br />
Rechtsberatungskosten (Pos. 12)<br />
Ausgewiesen werden die den Fondsgesellschaften in<br />
der Initialphase entstehenden Kosten für die Beauftragung<br />
der Anwälte in geschätzter Höhe von insgesamt<br />
USD 600.000.<br />
Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
(Pos. 13)<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für seine<br />
Leistungen in der Platzierungs- und Investitionsphase<br />
von jeder Fondsgesellschaft eine einmalige Vergütung<br />
in Höhe von jeweils 0,02% des jeweils endgültig<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. der<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer, mindestens jedoch von<br />
beiden Fondsgesellschaften zusammen eine Gesamtvergütung<br />
von USD 40.000 zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütungen sind mit Platzie-<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
67<br />
E
E<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
rungsschluss zur Zahlung fällig. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
kann Abschlagszahlungen auf den<br />
Vergütungsanspruch nach Erbringung der ersten Teilzahlung<br />
auf die Gesamtzeichnungssumme durch die<br />
Anleger entsprechend des dann erreichten Platzierungsstandes<br />
verlangen.<br />
Vergütung für die Fremdkapitalarrangierung (Pos. 14)<br />
Die finanzierenden Banken erhalten für die Arrangierung<br />
der von den Fondsgesellschaften beanspruchten<br />
Darlehen einmalige Vergütungen. Die<br />
Vergütungen belaufen sich auf 0,8% bezogen auf<br />
den jeweils beanspruchten Darlehensbetrag und<br />
sind mit Abschluss der Kreditverträge in 2008 zur<br />
Zahlung fällig.<br />
Kosten der Flugzeugverwaltung (Initialvergütung)<br />
(Pos. 15)<br />
Für die Aufwendungen des Asset Managers Amentum<br />
Capital Ltd. zur Einrichtung des Leasingvertragsmanagements<br />
entstehen den Fondsgesellschaften<br />
einmalige Kosten in Höhe von jeweils USD 20.000,<br />
die drei Monate vor Auslieferung des jeweiligen<br />
Frachtflugzeugs zur Zahlung fällig sind. Für Zwecke<br />
der Ergebnisprognose gilt der Gesamtbetrag von<br />
USD 40.000 als im Jahr 2008 abgeflossen.<br />
Mittelherkunft<br />
Eigenkapital (Pos. 19)<br />
Die Fondsgesellschaften planen, ihr derzeitiges<br />
Kommanditkapital in Höhe von jeweils USD 1.500<br />
um nominal USD 90.454.000 (Flugzeugfonds 2 KG)<br />
zzgl. 5% Agio bzw. um nominal USD 91.546.000<br />
(Flugzeugfonds 3 KG) zu erhöhen. Die Zeichnungssumme<br />
der Anleger inklusive Agio ist an zwei Einzahlungsterminen<br />
mit Teilbeträgen zur Zahlung fällig.<br />
Anleger, die einschließlich bis zum 17.10.2008<br />
ihr Beteiligungsangebot abgegeben haben, haben<br />
am 13.11.2008 eine erste Teilzahlung in Höhe von<br />
30% der Gesamtzeichnungssumme zzgl. des Gesamtbetrages<br />
des Agios zu leisten. Bei Anlegern, die<br />
ihr Beteiligungsangebot vom 18.10.2008 bis zum<br />
31.12.2008 abgegeben haben, ist die erste Teilzahlung<br />
am 29.01.2009 fällig. Für den Fall einer Verlän-<br />
68<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
gerung der Zeichnungsfrist über den 31.12.2008<br />
hinaus, sind die Anleger, welche ihr Beteiligungsangebot<br />
im Jahr 2009 abgegeben haben, verpflichtet,<br />
die erste Teilzahlung 21 Tage nach Abgabe der Beitrittserklärung<br />
zu leisten, frühestens jedoch drei<br />
Bankarbeitstage nach Erhalt der Mitteilung über die<br />
Annahme des Beteiligungsangebots. Die zweite Teilzahlung<br />
in Höhe von 70% der Gesamtzeichnungssumme<br />
ist am 15.10.2009 zur Zahlung fällig; für<br />
den Fall einer Verlängerung der Zeichnungsfrist sind<br />
die ihr Beteiligungsangebot in 2009 abgebenden<br />
Anleger verpflichtet, den zweiten Teilbetrag innerhalb<br />
von 21 Tagen nach Abgabe ihrer Beitrittserklärung,<br />
frühestens jedoch drei Bankarbeitstage nach<br />
Erhalt der Mitteilung über die Annahme des Beteiligungsangebotes,<br />
nicht aber vor dem 15.10.2009 zu<br />
leisten. Die Einlageleistungen der Anleger erfolgen<br />
mit den bezeichneten Teilbeträgen, im Übrigen aber<br />
für beide Beteiligungen zusammen in einem Betrag<br />
zugunsten eines gemeinsamen Einzahlungskontos.<br />
Das Einzahlungskontoguthaben wird nach erfolgten<br />
Gutschriften und Abzug der Eigenkapitalvermittlungsprovisionen<br />
der vermittelnden Banken auf die<br />
Konten der Fondsgesellschaften im Verhältnis 49,7%<br />
zu 50,3% weitergereicht.<br />
Fremdkapital (Pos. 20)<br />
Die Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaften reichen<br />
zur Realisierung der Anlageziele nicht aus. Die<br />
Finanzierung des Geschäftszweckes soll daher durch<br />
Aufnahme von Darlehen sichergestellt werden. Die<br />
nachstehende Übersicht zeigt die Zusammensetzung<br />
der planmäßig aufzunehmenden Fremdfinanzierungsmittel.<br />
Die Darlehen weisen unterschiedliche Zins- und Tilgungsmodalitäten<br />
auf. Die Darlehen der Tranche A<br />
sind über die Zinsfestschreibungsdauer von 120<br />
Monaten vollständig zu tilgen. Die Darlehen der<br />
Tranche B sind über die vereinbarte Laufzeit von<br />
120 Monaten tilgungsfrei und folglich zum Fälligkeitszeitpunkt<br />
durch eine Anschlussfinanzierung neu<br />
einzudecken. Beide Darlehenstranchen werden<br />
jeweils zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Kaufpreiszahlung<br />
valutiert, d.h. bei planmäßiger Auslieferung
der Flugzeuge zum 01.12.2009 (Flugzeugfonds 2<br />
KG) bzw. zum 01.05.2010 (Flugzeugfonds 3 KG).<br />
Die Fondsgesellschaften beanspruchen bis zum<br />
Zufluss der Eigenmittel aus der ersten 30%-igen Einzahlung<br />
der Zeichnungssummen (vgl. vorstehend)<br />
Darlehen der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> in Höhe von jeweils USD<br />
150.000 zur Bezahlung der Abschlagszahlungen auf<br />
die Vermittlungsvergütung der DVB <strong>AG</strong> (vgl. oben zu<br />
„Vermittlungsvergütung“) und im übrigen keine Zwischenfinanzierungsmittel.<br />
Weitere Hinweise:<br />
Soweit die Leistungsvergütungen als prozentuale<br />
Größe vereinbart sind und in Abhängigkeit vom<br />
erreichten Platzierungsstand am Platzierungsschluss<br />
(grundsätzlich am 31.12.2008) berechnet werden,<br />
unterstellen die im Prospekt ausgewiesenen Vergütungen<br />
das Erreichen der angestrebten Vollplatzierung.<br />
DARLEHEN (ÜBERSICHT)<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
Die von den Fondsgesellschaften im Rahmen des sog.<br />
„Reverse Charge“-Verfahrens geschuldete deutsche<br />
Umsatzsteuer, die auf Vergütungsansprüche der ausländischen<br />
Vertragspartner entsteht, führt in Verbindung<br />
mit dem Vorsteuerabzug in gleicher Höhe zu<br />
keiner Liquiditätsbelastung der Fondsgesellschaften.<br />
Alle weiteren Leistungsverträge sehen vor, dass die<br />
auf die Vergütungsansprüche entstehende Umsatzsteuer<br />
von den Vertragspartnern bis zur erfolgten Vorsteuererstattung<br />
zu stunden ist, sofern und soweit die<br />
sofortige Bezahlung der Umsatzsteuer die Liquidität<br />
der Fondsgesellschaften gefährden würde.<br />
Die Gesamthöhe der Provisionen, bestehend aus<br />
Eigenkapitalvermittlungsvergütungen in Höhe von<br />
USD 18,2 Mio., Vergütungen für die Fremdkapitalvermittlung<br />
in Höhe von USD 3,33 Mio. und Vermittlungsvergütungen<br />
für die Kaufverträge in Höhe von<br />
USD 3,34 Mio., beträgt USD 24,87 Mio.<br />
Tranche A Darlehen Tranche B Darlehen Gesamtdarlehen<br />
(USD) (USD) (USD)<br />
Flugzeugfonds 2 KG<br />
(MSN 36004) 60.634.000 31.311.000 91.945.000<br />
Flugzeugfonds 3 KG<br />
(MSN 36198) 61.366.000 31.689.000 93.055.000<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
69<br />
E
E<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
2. Langfristige Prognoserechnung in USD<br />
Liquiditätsrechnung 2008 2009 2010 2011<br />
1 Einnahmen aus Leasingraten 1.367.254 27.480.880 33.017.796<br />
2 Zinseinnahmen 76.834 1.512.423 1.075.614 211.304<br />
3 Zinsausgaben -7.000 -455.532 -8.745.200 -9.784.382<br />
4 Tilgung des Fremdkapitals 0 -14.863.400 -9.563.400<br />
5 Fondsverwaltungskosten -585.000 -585.000 -596.700<br />
6 Asset Management -6.000 -121.440 -148.349<br />
7 Veräußerungserlös 0 0 0<br />
8 Liquiditätsergebnis p.a. vor Auszahlungen 69.834 1.833.145 4.241.454 13.136.270<br />
9 Liquiditätsreserve per 31.12. vor Auszahlungen 82.680.611 11.589.972 11.531.242<br />
10 Auszahlungen an Gesellschafter in % 0,00% 7,25% 7,25%<br />
in USD 0 13.195.000 13.195.000<br />
nur informatorisch (zum 1.2. des Folgejahres):<br />
Liquiditätsreserve vor Auszahlung 83.792.706 15.277.746 15.212.241<br />
Liquiditätsreserve nach Auszahlung 83.792.706 2.082.746 2.017.241<br />
Steuerliche Rechnung (Einkünfte aus V+V) 2008 2009 2010 2011<br />
11 Einnahmen aus Leasingraten 1.367.254 27.480.880 33.017.796<br />
12 Zinsausgaben -7.000 -455.532 -8.745.200 -9.784.382<br />
13 Fondsverwaltungskosten -585.000 -585.000 -596.700<br />
14 Asset Management -6.000 -121.440 -148.349<br />
15 Abschreibungen -1.272.615 -25.581.429 -30.736.455<br />
16 Steuerliches Ergebnis -1.827.000 -951.892 -7.552.189 -8.248.089<br />
in % des EK -0,52% -4,15% -4,53%<br />
17 Verlustvortrag aus Vorjahr (§ 15b EStG) -1.827.000 -2.778.892 -10.331.082<br />
18 Zu versteuerndes Ergebnis in USD 0 0 0 0<br />
in % des EK 0,00% 0,00% 0,00%<br />
Steuerliche Rechnung (Einkünfte aus Kapitalvermögen) 2008 2009 2010 2011<br />
19 Zinseinkünfte in USD 76.834 1.512.423 1.075.614 211.304<br />
in % des EK 0,04% 0,83% 0,59% 0,12%<br />
Steuerzahlung 2008 2009 2010 2011<br />
20 Einkommensteuer in USD 36.477 398.902 283.693 55.732<br />
in % des EK 0,02% 0,22% 0,16% 0,03%<br />
Stand Darlehensverbindlichkeiten 2008 2009 2010 2011<br />
21 Restdarlehen per 31.12 91.945.000 170.136.600 160.573.200<br />
70<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />
33.017.796 33.017.796 33.017.796 33.017.796 33.017.796 33.017.796 33.017.796 32.753.542 27.812.916<br />
207.962 206.415 203.107 196.162 189.759 184.267 179.433 195.300 168.432<br />
-9.217.658 -8.622.059 -7.988.923 -7.312.474 -6.598.487 -5.845.520 -5.050.683 -4.295.616 -3.895.814<br />
-10.063.400 -10.563.400 -11.263.400 -11.963.400 -12.563.400 -13.363.400 -14.063.400 -13.729.400 -8.900.000<br />
-608.634 -620.807 -633.223 -645.887 -658.805 -671.981 -685.421 -949.617 -966.624<br />
-151.316 -154.342 -157.429 -160.578 -163.789 -167.065 -170.406 -495.874 -925.418<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
13.184.751 13.263.604 13.177.929 13.131.620 13.223.073 13.154.097 13.227.319 13.478.335 13.293.493<br />
11.520.993 11.589.596 11.572.525 11.509.145 11.537.218 11.496.315 11.528.634 11.811.969 11.910.462<br />
7,25% 7,25% 7,25% 7,25% 7,25% 7,25% 7,25% 7,25% 7,50%<br />
13.195.000 13.195.000 13.195.000 13.195.000 13.195.000 13.195.000 13.195.000 13.195.000 13.650.000<br />
15.195.206 15.257.085 15.232.937 15.162.224 15.183.050 15.134.580 15.159.366 15.198.856 15.601.929<br />
2.000.206 2.062.085 2.037.937 1.967.224 1.988.050 1.939.580 1.964.366 2.003.856 1.951.929<br />
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />
33.017.796 33.017.796 33.017.796 33.017.796 33.017.796 33.017.796 33.017.796 32.753.542 27.812.916<br />
-9.217.658 -8.622.059 -7.988.923 -7.312.474 -6.598.487 -5.845.520 -5.050.683 -4.295.616 -3.895.814<br />
-608.634 -620.807 -633.223 -645.887 -658.805 -671.981 -685.421 -949.617 -966.624<br />
-151.316 -154.342 -157.429 -160.578 -163.789 -167.065 -170.406 -495.874 -925.418<br />
-30.736.455 -30.736.455 -30.736.455 -30.736.455 -30.736.455 -30.736.455 -30.736.455 -30.736.455 -30.736.455<br />
-7.696.267 -7.115.867 -6.498.233 -5.837.597 -5.139.740 -4.403.225 -3.625.169 -3.724.020 -8.711.394<br />
-4,23% -3,91% -3,57% -3,21% -2,82% -2,42% -1,99% -2,05% -4,79%<br />
-18.579.171 -26.275.438 -33.391.304 -39.889.537 -45.727.135 -50.866.875 -55.270.100 -58.895.269 -62.619.290<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%<br />
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />
207.962 206.415 203.107 196.162 189.759 184.267 179.433 195.300 168.432<br />
0,11% 0,11% 0,11% 0,11% 0,10% 0,10% 0,10% 0,11% 0,09%<br />
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />
54.850 54.442 53.570 51.738 50.049 48.600 47.325 51.510 44.424<br />
0,03% 0,03% 0,03% 0,03% 0,03% 0,03% 0,03% 0,03% 0,02%<br />
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />
150.509.800 139.946.400 128.683.000 116.719.600 104.156.200 90.792.800 76.729.400 63.000.000 54.100.000<br />
71
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
2021 2022 2023 2024 2025 2026 Summe<br />
26.796.000 26.796.000 26.796.000 26.796.000 26.796.000 26.796.000 514.332.960<br />
165.269 162.328 159.853 149.773 143.086 219.156 5.606.476<br />
-3.372.833 -2.753.333 -2.091.833 -1.366.167 -658.583 -102.667 -88.164.763<br />
-8.500.000 -9.200.000 -9.700.000 -10.500.000 -10.300.000 -5.900.000 -185.000.000<br />
-727.374 -741.921 -756.760 -771.895 -787.333 -803.080 -12.796.062<br />
-722.114 -728.631 -735.376 -742.357 -749.582 -757.060 -7.257.125<br />
0 0 0 0 0 170.100.300 170.100.300<br />
13.638.947 13.534.442 13.671.884 13.565.354 14.443.587 189.552.649<br />
11.899.409 11.783.851 11.805.735 11.721.089 11.604.677 186.597.326<br />
7,50% 7,50% 7,50% 8,00% 8,00% 102,53% 221,03%<br />
13.650.000 13.650.000 13.650.000 14.560.000 14.560.000 186.597.326 402.267.326<br />
15.631.868 15.560.938 15.630.517 15.597.770 15.531.809 186.597.326<br />
1.981.868 1.910.938 1.980.517 1.037.770 971.809 0<br />
2021 2022 2023 2024 2025 2026 Summe<br />
26.796.000 26.796.000 26.796.000 26.796.000 26.796.000 26.796.000 514.332.960<br />
-3.372.833 -2.753.333 -2.091.833 -1.366.167 -658.583 -102.667 -88.164.763<br />
-727.374 -741.921 -756.760 -771.895 -787.333 -803.080 -12.796.062<br />
-722.114 -728.631 -735.376 -742.357 -749.582 -757.060 -7.257.125<br />
-29.463.840 -5.155.026 0 0 0 0 -368.837.460<br />
-7.490.162 17.417.088 23.212.031 23.915.581 24.600.502 25.133.193<br />
-4,12% 9,57% 12,75% 13,14% 13,52% 13,81%<br />
-71.330.684 -78.820.846 -61.403.757 -38.191.727 -14.276.145 0<br />
0 0 0 0 10.324.357 25.133.193 35.457.550<br />
0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 5,67% 13,81% 19,48%<br />
2021 2022 2023 2024 2025 2026 Summe<br />
165.269 162.328 159.853 149.773 143.086 219.156 5.606.476<br />
0,09% 0,09% 0,09% 0,08% 0,08% 0,12% 3,08%<br />
2021 2022 2023 2024 2025 2026 Summe<br />
43.590 42.814 42.161 39.503 4.939.227 11.989.786 18.328.392<br />
0,02% 0,02% 0,02% 0,02% 2,71% 6,59% 10,07%<br />
2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />
45.600.000 36.400.000 26.700.000 16.200.000 5.900.000 0<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
72<br />
E
E<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
2. Erläuterungen zur langfristigen<br />
Prognoserechnung<br />
Die Prognoserechnung stellt die Liquiditäts- und<br />
Steuerplanungsrechnung für beide Fondsgesellschaften<br />
in zusammengefasster Form dar.<br />
Einnahmen aus Leasingraten (Zeilen 1 und 11):<br />
Die von AeroLogic zu zahlenden Leasingraten werden<br />
mit Festschreibung der Fremdkapitalzinsen<br />
sowie in Abhängigkeit von dem endgültigen<br />
Flugzeugkaufpreis ermittelt und festgelegt (vgl. dazu<br />
die Erläuterungen zu „Flugzeugkaufpreis“ und „Zinsausgaben“).<br />
Die Prognoserechnung unterstellt, dass<br />
AeroLogic von seinen Optionen (i) zur Berechnung<br />
der Leasingraten auf der Basis variabler USD-Zinsen<br />
oder (ii) auf der Grundlage von EUR-Krediten keinen<br />
Gebrauch machen wird und demgemäß mit den<br />
Fondsgesellschaften feste USD-Leasingraten für die<br />
gesamte Mietdauer vereinbaren wird. Die fest vereinbarte<br />
Mietzeit von 120 Monaten läuft bei planmäßiger<br />
Auslieferung der Frachtflugzeuge vom<br />
01.12.2009 bis 30.11.2019 (Flugzeugfonds 2 KG)<br />
bzw. vom 01.05.2010 bis 30.04.2020 (Flugzeugfonds<br />
3 KG). Bei Ansatz der Basiskaufpreise für die<br />
Frachtflugzeuge in Höhe von USD 166,0 Mio. bzw.<br />
in Höhe von USD 168,0 Mio. sowie eines prognostizierten<br />
10-Jahres-USD-Swapsatzes von 4,9% p.a.<br />
bei Auslieferung der Frachtflugzeuge errechnen sich<br />
Leasingraten in Höhe von rd. USD 1,367 Mio.<br />
(Flugzeugfonds 2 KG) bzw. in Höhe von rd. USD<br />
1,384 Mio. (Flugzeugfonds 3 KG). Die Leasingraten<br />
sind jeweils monatlich vorschüssig zur Zahlung fällig.<br />
Aufgrund der wechselseitigen Abhängigkeiten<br />
zwischen Flugzeugkaufpreis, Marktzins und Leasingraten<br />
können und werden voraussichtlich die endgültigen<br />
Vertragsgrundlagen von den kalkulatorischen<br />
Ansätzen abweichen, mit möglichen Auswirkungen<br />
auf die Wirtschaftlichkeit der Investition<br />
aus Sicht der Fondsgesellschaften und der Anleger<br />
(vgl. hierzu die Darstellungen im Abschnitt C.<br />
Wesentliche Risiken der Beteiligung „Mehrkostenrisiko“<br />
und „Finanzierungs- und Zinsrisiken“ sowie<br />
die Darstellungen im nachfolgenden Abschnitt „Sensitivitätsanalyse“).<br />
73<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Die kalkulierten Mieteinnahmen für die Zweitvermietungsphase<br />
(prognosegemäß vom 01.12.2019<br />
bzw. vom 01.05.2020 bis zum 31.12.2026) beruhen<br />
auf einer gutachterlichen Einschätzung der Marktverhältnisse<br />
zum Zeitpunkt der jeweiligen<br />
Anschlussvermietung. Aus den vier vorliegenden<br />
Bewertungsgutachten (vgl. die Erläuterungen zu<br />
„Veräußerungserlöse“) wurde der jeweils höchste<br />
und niedrigste Wert unberücksichtigt gelassen und<br />
aus den beiden mittleren Werten das arithmetische<br />
Mittel gebildet. Diese mittlere gutachterlich geschätzte<br />
Monatsmiete beträgt für das Frachtflugzeug<br />
MSN 36004 per 01.12.2019 rd. USD 1,10 Mio. und<br />
für das Frachtflugzeug MSN 36198 per 01.05.2020<br />
rd. USD 1,13 Mio. Die Einschätzung der Gutachter<br />
beruht auf erwarteten Markt- und Restwertentwicklungen,<br />
einer unterstellten 2,5%-igen jährlichen<br />
Inflationsrate (mit Ausnahme von AVAC, die jährliche<br />
variable Inflationsraten zugrunde legen) und<br />
ferner auf der Annahme, dass die Frachtflugzeuge im<br />
Zustand „Full Life Condition“ an den jeweiligen Anschlussmieter<br />
übergeben werden und von diesem im<br />
Zustand „Half Life Condition“ zurück überstellt werden.<br />
Ferner wurde unterstellt, dass der Anschlussmieter<br />
keine Wartungskostenvorauszahlungen leisten<br />
wird, die den Verbrauch der zulässigen Nutzungsdauer<br />
der Flugzeugkomponenten auf „Half Life Condition“<br />
mit abgelten. Der Prospektherausgeber weist<br />
darauf hin, dass Instandhaltungskostenzahlungen<br />
und Rückgabebedingungen in Anschlussleasingverträgen<br />
unterschiedlich vereinbart werden können<br />
und daher nicht notwendigerweise dem dargestellten<br />
Konzept entsprechen müssen. Der Prospektherausgeber<br />
weist ferner darauf hin, dass eine Anschlussvermietung<br />
voraussichtlich nicht über eine<br />
weitere feste Mietdauer bis zum Ende des Prognosezeitraumes<br />
abgeschlossen werden kann, sondern<br />
vielmehr auch einen kürzeren Zeitraum umfassen<br />
kann mit der Folge eines möglicherweise weiteren<br />
Leasingnehmerwechsels. Für Zwecke der Prognoserechnung<br />
wird eine kontinuierliche Anschlussvermietung<br />
zu gleich bleibenden Konditionen unterstellt.
Zinseinnahmen (Zeile 2):<br />
Die jeweils verfügbare USD-Liquiditätsreserve der<br />
Fondsgesellschaften wird verzinslich angelegt. Für<br />
Kalkulationszwecke wurde für den gesamten Prognosezeitraum<br />
eine festverzinsliche USD-Anlage zu<br />
3,0% p.a. unterstellt. Die Fondsgesellschaften sind<br />
verpflichtet ihre Barreserven auf Gesellschaftskonten<br />
zu halten, die bei dem Sicherheitentreuhänder Calyon<br />
geführt werden. Diese Konten werden voraussichtlich<br />
nicht im Inland geführt; dies würde dazu<br />
führen, dass ein Quellensteuerabzug in Deutschland<br />
(Abgeltungssteuer) nicht erfolgt. Die (ausländischen)<br />
Zinserträge unterliegen in Deutschland<br />
auf Ebene der Anleger und im Rahmen des<br />
Steuerveranlagungsverfahrens gleichwohl ab 2009<br />
der Abgeltungssteuer (näheres vgl. Kapitel G<br />
„Steuerliche Grundlagen“ auf der Seite 119).<br />
Zinsausgaben (Zeilen 3 und 12):<br />
Der Zinsberechnung liegt die geplante und vorstehend<br />
bei der Mittelherkunft erläuterte Darlehensaufnahme<br />
beider Fondsgesellschaften zugrunde. Der<br />
Prognoserechnung liegt ferner die Annahme<br />
zugrunde, dass der Leasingnehmer von seinen<br />
Optionsrechten zur Wahl eines variablen USD-Zinses<br />
oder einer partiellen Finanzierung auf EUR-Basis<br />
keinen Gebrauch macht. Somit wurde bei beiden<br />
Darlehen jeder Fondsgesellschaft eine Zinsfestschreibung<br />
auf USD-Basis für eine Laufzeit von<br />
10 Jahren unterstellt. Die Bankmargen für beide<br />
Darlehensteilbeträge der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />
sind so wie die Bankprovisionen für die<br />
Arrangierung der Kredite fest vereinbart. Die jeweilige<br />
Finanzierung wird endgültig aber erst zwei Tage<br />
vor Auslieferung des jeweiligen Flugzeugs<br />
eingedeckt mit der Folge, dass der endgültige Zinsaufwand<br />
der Fondsgesellschaften erst zu diesem<br />
Zeitpunkt berechnet werden kann und sich dementsprechend<br />
auch mit Wirkung auf die Leasingratenberechnung<br />
noch verändern kann und voraussichtlich<br />
auch verändern wird (vgl. dazu Erläuterungen<br />
zu Zeilen 1 und 11 „Leasingraten“).<br />
Der Prognoserechnung liegt entsprechend des<br />
kalkulatorisch angesetzten Basiszinssatzes von 4,9%<br />
p.a. (10-Jahres-USD-Swapsatz) ein kalkulatorischer<br />
Zinssatz für die Tilgungsdarlehen von 5,775% p.a.<br />
und für die endfälligen Darlehen ein kalkulatorischer<br />
Zinssatz von 6,275% p.a. zugrunde. Die Zinsen<br />
werden von den finanzierenden Banken zusammen<br />
mit den Tilgungsbeträgen für die beiden Tilgungsdarlehen<br />
jeweils vierteljährlich nachschüssig abgerechnet<br />
und vereinnahmt. Für die Anschlussfinanzierung<br />
der Restdarlehen (der B-Tranchen) ab dem<br />
01.12.2019 bzw. ab dem 01.05.2020 wurde ein<br />
kalkulatorischer Zinssatz von 7,0% p.a. in Ansatz<br />
gebracht.<br />
In der Prognoserechnung wurden die Zwischenfinanzierungszinsen<br />
in Höhe von 7% p.a bezogen auf<br />
das von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> gewährte Darlehen in Höhe<br />
von jeweils USD 150.000 berücksichtigt.<br />
Tilgung des Fremdkapitals (Zeile 4):<br />
Nur die Darlehenstranchen A über rd. USD 60,6<br />
Mio. (Flugzeugfonds 2 KG) bzw. rd. USD 61,4 Mio.<br />
(Flugzeugfonds 3 KG) sind während der ersten 10jährigen<br />
Vermietungsphase vollständig zu tilgen. Der<br />
Darlehensvertrag verpflichtet die Fondsgesellschaften<br />
zu Tilgungsleistungen, die mindestens den<br />
Tilgungen auf Basis eines Annuitätendarlehens<br />
entsprechen. Den Fondsgesellschaften steht es<br />
allerdings frei, unterjährig zum Ende des ersten,<br />
zweiten oder dritten Kalenderquartals höhere<br />
Tilgungsbeträge zu leisten und die Tilgungsbeträge<br />
für die übrigen Kalenderquartale entsprechend zu<br />
reduzieren. Die Fondsgesellschaften werden hiervon<br />
voraussichtlich Gebrauch machen, entsprechend<br />
wurden kalkulatorisch anfänglich höhere Tilgungsbeträge<br />
eingestellt. Die zunächst tilgungsfreien Darlehenstranchen<br />
B über rd. USD 31,3 Mio. (Flugzeugfonds<br />
2 KG) bzw. rd. USD 31,7 Mio. (Flugzeugfonds<br />
3 KG) werden kalkulatorisch ab Beginn des Prolongationszeitraums<br />
über eine Laufzeit von 75 bzw. 80<br />
Monaten getilgt.<br />
Die aufgenommene Zwischenfinanzierung wird bis<br />
13.11.2008 in Anspruch genommen und gemäß<br />
Prognoserechnung bis zu diesem Zeitpunkt getilgt.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
74
Fondsverwaltungskosten (Zeilen 5 und 13):<br />
Die ausgewiesenen jährlichen Fondsverwaltungskosten<br />
setzen sich aus folgenden Teilbeträgen<br />
zusammen, die je Fondsgesellschaft anfallen:<br />
■ Geschäftsführung: USD 50.000,00<br />
■ Haftungsvergütung: USD 5.000,00<br />
■ Treuhändervergütung: USD 25.000,00<br />
■ Fondsverwaltung: USD 130.000,00<br />
■ Steuerberatungskosten: USD 45.000,00<br />
■ Jahresabschlussprüfungskosten: USD 15.000,00<br />
■ Bankprovisionen: USD 10.000,00<br />
■ Kontoführungsspesen und Abwicklungsprovisionen:<br />
USD 12.500<br />
Die Bankprovisionen betreffen vertragliche Vergütungsansprüche<br />
der Darlehensgebenden Banken für<br />
die Vertragsverwaltung (Agency Fee). Die mit<br />
geschätzten Beträgen ausgewiesenen Kontoführungsspesen<br />
und Abwicklungsprovisionen betreffen<br />
die Gesellschaftskonten der Fondsgesellschaften<br />
und insbesondere die Kosten, die im Zusammenhang<br />
mit der Abwicklung der jährlichen Auszahlungen<br />
an die Anleger anfallen. Die Geschäftsführungs-,<br />
Verwaltungs- und Dienstleistungsverträge sehen<br />
jeweils eine halbjährlich vorschüssige Zahlungsweise<br />
und eine 2%-ige Indexierung der Fondskosten<br />
p.a. ab dem 01.01.2011 vor. Auf die weiteren<br />
Angaben zur Erläuterung des Investitions- und<br />
Finanzierungsplans der Fondsgesellschaften („Fondsgeschäftsführungskosten“,<br />
„Fondsverwaltungskosten“)<br />
wird verwiesen.<br />
Flugzeugverwaltungskosten (Asset<br />
Management) (Zeilen 6 und 14):<br />
Amentum Capital Ltd. erhält für das Lease-Management<br />
und für technische Dienstleistungen von jeder<br />
Fondsgesellschaft ab Mietbeginn eine monatlich<br />
nachschüssig fällige Vergütung von USD 6.000,00.<br />
Die laufenden Vergütungen sind ab 01.01.2011 mit<br />
2,0% p.a. und ab Beginn der Anschlussvermietungsphase<br />
mit 3,5% p.a. indexiert. Sonderleistungen<br />
im Zusammenhang mit der Aufbereitung und<br />
Überstellung der Flugzeuge für die Anschlussvermietung<br />
werden gesondert nach Aufwand vergütet.<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
Kalkulatorisch wurden hierfür einmalig USD<br />
300.000 pro Frachtflugzeug berücksichtigt.<br />
Für seine Leistungen als Remarketing Agent erhält<br />
Amentum weitere Vergütungen. Für die Vermittlung<br />
eines Anschlussmieters erhält Amentum von jeder<br />
Fondsgesellschaft eine laufende Vergütung in Höhe<br />
von 2% der vereinbarten monatlichen Anschlussleasingraten<br />
zzgl. etwaiger Umsatzsteuer. Für die<br />
Vermittlung eines Flugzeugkäufers bei Beendigung<br />
der Vermietungstätigkeit erhält Amentum von jeder<br />
Fondsgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe<br />
von 1,1% bezogen auf den erzielten Verkaufspreis<br />
vor Abzug von Veräußerungskosten zuzüglich<br />
etwaiger Umsatzsteuer. Amentum erhält ferner<br />
nachgewiesene und angemessene Handlungs- und<br />
Reisekosten von den Fondsgesellschaften erstattet.<br />
Derartige Kosten wurden kalkulatorisch nicht gesondert<br />
erfasst.<br />
Veräußerungserlös (Zeile 7):<br />
Für Zwecke der Prospektkalkulation endet der Prognosezeitraum<br />
per 31.12.2026. Zur vollständigen<br />
Abbildung des Investments waren vom Prospektherausgeber<br />
Annahmen zu treffen über die Höhe eines<br />
erzielbaren Veräußerungserlöses bei dem Verkauf<br />
der Flugzeuge. Zur Einschätzung der Restwertentwicklung<br />
liegen dem Prospektherausgeber vier<br />
Bewertungsgutachten („Desktop Appraisals“)<br />
namhafter Gutachter vor (AVAC, Avitas, IBA, Aviation<br />
Specialists Group, vgl. hierzu auch die Darstellungen<br />
im Kapitel D Abschnitt 2.2. Bewertungsgutachten).<br />
Der niedrigste und der höchste<br />
Gutachtenwert per Ende 2026 blieben bei der<br />
Ermittlung der prognostizierten Erlöse unberücksichtigt<br />
und aus den beiden mittleren Werten wurde<br />
das arithmetische Mittel gebildet. Dieser mittlere<br />
Wert beträgt für das Frachtflugzeug MSN 36004<br />
(Flugzeugfonds 2 KG) rd. USD 84,7 Mio. und für das<br />
Frachtflugzeug MSN 36198 (Flugzeugfonds 3 KG)<br />
rd. USD 88,0 Mio. Die Einschätzung der Gutachter<br />
beruht auf erwarteten Marktentwicklungen und einer<br />
unterstellten linearen Inflationsrate von 2,5% p.a.<br />
(mit Ausnahme von AVAC, die jährliche variable<br />
Inflationsraten zugrunde legen). Die Restwerte ver-<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
75<br />
E
E<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
stehen sich als sog. „Half-Life”-Werte, d.h. es wird<br />
eine Flugzeugrückgabe bei Beendigung der<br />
Anschlussvermietung im Zustand „Half-Life-Condtion”<br />
unterstellt.<br />
Von den geschätzten Verkaufserlösen wurden die<br />
Vermarktungsprovisionen in Höhe von 1,1% bezogen<br />
auf den jeweiligen Verkaufserlös abgezogen,<br />
welche an den Asset Manager Amentum fließen.<br />
Ferner wurden von den Veräußerungserlösen die fixen<br />
Komplementärvergütungen in Höhe von jeweils<br />
USD 200.000 abgezogen, die für die Leistungen in<br />
Zusammenhang mit der Veräußerung des jeweiligen<br />
Frachtflugzeugs zu zahlen sind sowie die Vergütungen<br />
in Höhe von jeweils USD 150.000 zugunsten<br />
der <strong>DCM</strong> Service GmbH für ihre Leistungen im<br />
Zusammenhang mit der Liquidation der jeweiligen<br />
Fondsgesellschaft (vgl. dazu auch die Erläuterungen<br />
zum Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaften<br />
(„Fondsgeschäftsführungskosten“ und<br />
„Fondsverwaltungskosten“).<br />
Liquiditätsergebnis p.a. vor Auszahlungen<br />
(Zeile 8):<br />
Ausgewiesen ist hier der Saldo aus den kalenderjährlichen<br />
Einnahmen und Ausgaben der beiden<br />
Fondsgesellschaften vor Berücksichtigung von<br />
Auszahlungen an die Anleger, d.h. der jährlich prognosegemäß<br />
erzielbare Liquiditätsüberschuss.<br />
Liquiditätsreserve per 31.12. vor<br />
Auszahlungen (Zeile 9):<br />
Ausgewiesen ist hier der Stand der kalkulatorischen<br />
Liquiditätsreserve beider Fondsgesellschaften im<br />
Gesamtbetrag zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres,<br />
d.h. der Gesamtbetrag der verfügbaren Mittel<br />
beider Fondsgesellschaften vor Berücksichtigung der<br />
jährlichen Auszahlungen an die Anleger.<br />
Auszahlungen an die Anleger (Zeile 10):<br />
Die prognostizierten jährlichen Auszahlungen an die<br />
Anleger werden hier in prozentualer Höhe, bezogen<br />
auf das nominale Kommanditkapital der Fondsgesellschaften<br />
bzw. den Betrag einer Beispielsbeteiligung<br />
ausgewiesen und ferner mit den absoluten<br />
76<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Beträgen, die von beiden Fondsgesellschaften<br />
zusammen planmäßig zu erbringen sind. Die<br />
Auszahlung von Mitteln aus der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />
richtet sich nach der jeweiligen Verfügbarkeit<br />
von Mitteln in den Fondsgesellschaften unter<br />
Aufrechterhaltung vergleichbar hoher Liquiditätsreserven.<br />
Es ist geplant, dass beide Fondsgesellschaften<br />
die Auszahlungen für ein Geschäftsjahr<br />
jeweils zum 01.02. des Folgejahres leisten werden.<br />
Demgemäß wird im Weiteren der Stand der rechnerischen<br />
Liquiditätsreserve der beiden Fondsgesellschaften<br />
unmittelbar vor und unmittelbar nach<br />
erfolgter Auszahlung an die Anleger ausgewiesen.<br />
Abschreibungen (Zeile 15):<br />
Die handelsbilanziellen Anschaffungskosten der<br />
Frachtflugzeuge setzen sich aus dem jeweiligen<br />
Flugzeugkaufpreis und den jeweiligen Nebenkosten<br />
des Erwerbs zusammen. Für Zwecke der steuerlichen<br />
Abschreibungsberechnung und Ergebnisermittlung<br />
werden die an die Anbieterseite zu leistenden<br />
Vergütungen sowie die Eigenkapitalvermittlungsprovisionen<br />
als weitere aktivierungspflichtige<br />
Kosten behandelt. Nach Maßgabe der amtlichen<br />
AfA-Tabelle für Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe<br />
beträgt die betriebsgewöhnliche<br />
Nutzungsdauer eines Flugzeuges mit mindestens 20<br />
Tonnen höchstzulässigem Fluggewicht 12 Jahre.<br />
Anwendung findet die lineare Abschreibungsmethode.<br />
Dementsprechend werden die Anschaffungskosten<br />
gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche<br />
Nutzungsdauer von 144 Monaten verteilt. In<br />
den Anschaffungsjahren erfolgt eine zeitanteilige<br />
Abschreibung pro rata temporis für 1 Monat bzw. für<br />
8 Monate (Anschaffungen erfolgen planmäßig zum<br />
01.12.2009 bzw. zum 01.05.2010).<br />
Steuerliches Ergebnis (Zeile 16):<br />
Ausgewiesen wird hier der jährliche Überschuss der<br />
Einnahmen über die Werbungskosten bzw.<br />
(anfänglich) der Werbungskosten über die Einnahmen.
Verlustvortrag gemäß § 15 b EStG und zu<br />
versteuerndes Ergebnis (Zeilen 17 u. 18):<br />
Die anfänglichen Werbungskostenüberschüsse werden<br />
unter Anwendung von § 15 b EStG in Form<br />
eines Verlustvortrages in der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />
gespeichert, d.h. solche Verluste stehen<br />
den Anlegern nicht für den allgemeinen Verlustabzug<br />
bzw. Verlustausgleich zur Verfügung. Den<br />
Anlegern wird vielmehr anfänglich ein steuerliches<br />
Null-Ergebnis zugewiesen. Die in der jeweiligen<br />
Fondsgesellschaft zu speichernden anfänglichen Verluste<br />
können zeitlich unbegrenzt vorgetragen und<br />
gegen künftige jährliche Überschüsse der Mieteinnahmen<br />
über die Werbungskosten verrechnet werden.<br />
Zu versteuernde positive Ergebnisanteile werden<br />
den Anlegern daher erst nach Verbrauch des<br />
Verlustvortrages zugewiesen.<br />
Zinseinkünfte (Zeile 19):<br />
Ausgewiesen werden hier die den Anlegern getrennt<br />
zuzurechnenden Einkünfte aus Kapitalvermögen, die<br />
nicht mit den Verlusten aus der Vermietung und Verpachtung<br />
der Flugzeuge verrechnet werden können.<br />
Die prognostizierten Zinserträge werden den<br />
Anlegern ohne Abzug von Werbungskosten in<br />
anteiliger Höhe zugerechnet und unterliegen auf<br />
Ebene der Anleger ab 2009 der Abgeltungssteuer<br />
(vgl. dazu nachfolgend).<br />
Einkommensteuerzahlungen (Zeile 20):<br />
Ausgewiesen wird die sich gemäß der Ergebnisprognose<br />
ergebende jährliche Einkommensteuerlast der<br />
Anleger und dies in absoluten Beträgen für das nominale<br />
Gesamtkapital der Fondsgesellschaften zusammen<br />
sowie in prozentualer Höhe zur Ermittlung einer<br />
möglichen Steuerbelastung für eine individuelle<br />
Beteiligungssumme. In die Berechnung der Einkommensteuer<br />
fließen zwei Steuerberechnungsgrundlagen<br />
ein, zum einen die steuerlichen Einkünfte aus<br />
Vermietungstätigkeit und zum anderen die steuerlichen<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die steuerlichen<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen ab<br />
dem 01.01.2009 der Abgeltungssteuer in Höhe von<br />
25% zzgl. des Solidaritätszuschlags, der derzeit mit<br />
einem Satz von 5,5% bezogen auf die Einkommen-<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
steuerschuld erhoben wird. Die steuerlichen Einkünfte<br />
aus der Vermietungstätigkeit und die Zinserträge<br />
des Jahres 2008 unterliegen dem jeweils persönlich<br />
maßgeblichen Grenzsteuersatz. Für Zwecke der<br />
Prognoserechnung wurde der derzeit geltende<br />
erhöhte Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer<br />
von 45% („Reichensteuer“) angesetzt. Dieser Steuersatz<br />
kommt zur Anwendung für ein zu versteuerndes<br />
Einkommen von mehr als EUR 250.000,00 (Grundtabelle)<br />
bzw. von EUR 500.000,00 (Splittingtabelle).<br />
Auf die veranlagte Einkommensteuer wird wiederum<br />
der Solidaritätszuschlag mit 5,5% erhoben. Eine<br />
etwaige Kirchensteuerbelastung der zu versteuernden<br />
Einkünfte wurde nicht berücksichtigt.<br />
Stand Darlehensverbindlichkeiten(Zeile 21):<br />
Ausgewiesen wird hier die jeweilige Restvaluta aus<br />
den beiden Darlehensteilbeträgen für beide Beteiligungsgesellschaften<br />
zusammen zum 31.12. des jeweiligen<br />
Kalenderjahres. Zur Tilgungsstruktur dieser<br />
Darlehen vgl. die Anmerkungen oben Zeile 4<br />
(Tilgung des Fremdkapitals).<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
77<br />
E
E<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
3. Sensitivitätsanalyse (Abweichungen<br />
von der Prognoserechnung)<br />
Die langfristige Ergebnisprognose beruht hinsichtlich<br />
der dargestellten Leasingeinnahmen und Zinsausgaben<br />
auf den im Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
bekannten Vertragsgrundlagen sowie kalkulatorischen<br />
Zinsansätzen. Die von AeroLogic zu<br />
zahlende Leasingrate bestimmt sich unter anderem<br />
in Abhängigkeit vom maßgeblichen endgültigen<br />
(Basis-) Zinssatz. Festgeschrieben werden der<br />
Basiszinssatz und die sich daraus ableitende Leasingrate<br />
erst zwei Tage vor der tatsächlichen Auslieferung<br />
und Übergabe der Flugzeuge. Die nach<br />
dem endgültigen Darlehenszinssatz und einer vertraglich<br />
vorgegebenen Berechnungsformel zu bestimmende<br />
Leasingrate soll einen höheren oder<br />
niedrigeren Basiszins prinzipiell kompensieren, so<br />
dass die Wirtschaftlichkeit des Engagements aus<br />
Sicht des Leasinggebers stets gewahrt bleibt. Die<br />
leasingvertragliche Anpassungsformel ist jedoch so<br />
ausgestaltet, dass ein niedriger Fremdkapitalzins aufgrund<br />
des konkreten Verhältnisses zwischen Eigenund<br />
Fremdkapital der Fondsgesellschaften im Ergebnis<br />
zu einer niedrigeren Mietrendite für die Fondsgesellschaften<br />
führt. Der entsprechend gegenläufige<br />
1. Prognostizierte Gesamtrückflüsse bei<br />
Änderung des 10-Jahres-USD-Swapsatzes<br />
Gesamtausschüttung<br />
235%<br />
230%<br />
225%<br />
220%<br />
215%<br />
210%<br />
205%<br />
200%<br />
195%<br />
78<br />
212%<br />
Zinssatz<br />
3,40%<br />
217%<br />
Zinssatz<br />
4,15%<br />
221%<br />
Basisszenario<br />
4,90%<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
225%<br />
Zinssatz<br />
5,65%<br />
230%<br />
Zinssatz<br />
6,40%<br />
Effekt ergibt sich im Falle eines höheren Fremdkapitalzinses.<br />
Der Prognoserechnung liegt ein<br />
Basiszinssatz von 4,9% p.a. (10-Jahres-USD-Swapsatz)<br />
zugrunde.<br />
Die 1. Grafik zeigt die Auswirkungen eines um 75<br />
bzw. 150 Basispunkte (0,75% p.a. bzw. 1,5% p.a)<br />
erhöhten bzw. verminderten endgültigen Zinssatzes<br />
und zwar in Bezug auf die möglichen Gesamtauszahlungen<br />
an die Anleger bei ansonsten unveränderten<br />
Verhältnissen. Im niedrigsten Zinsszenario, d.h.<br />
bei einem Basiszins von 3,4% p.a., reduzieren sich<br />
die jährlichen Auszahlungen an die Anleger für die<br />
Jahre 2010 bis 2019 auf 6%, 6,5% bzw. 7%. Im<br />
Zinsszenario mit einem Basiszins von 4,15% p.a.<br />
reduzieren sich die jährlichen Auszahlungen an die<br />
Anleger für die Jahre 2010 und 2011 auf 6%. Danach<br />
kann in beiden Fällen von jährlichen Auszahlungen<br />
gemäß dem Grundmodell und der dafür geltenden<br />
Prognoserechnung (abgebildet auf den Seiten 70-72)<br />
ausgegangen werden. Im erstgenannten Fall betragen<br />
die Gesamtauszahlungen über die prognostizierte<br />
Fondslaufzeit 212% und im zweiten Fall 217%.<br />
AeroLogic hat das Optionsrecht (nur) für das erste<br />
Frachtflugzeug MSN 36004, den Leasingvertrag<br />
2. Prognostizierte Gesamtrückflüsse nach<br />
Ausübung der Vertragsbeendigungsoption<br />
nach 6 Jahren für ein Flugzeug<br />
Gesamtausschüttung<br />
250%<br />
240%<br />
230%<br />
220%<br />
210%<br />
200%<br />
190%<br />
180%<br />
215%<br />
Anschlussleasingrate<br />
USD 972.000<br />
221%<br />
Anschlussleasingrate<br />
USD 1.040.000<br />
247%<br />
Anschlussleasingrate<br />
USD 1.348.000
ordentlich vorzeitig zum Ende des 6. Mietjahres oder<br />
des 7. Mietjahres kündigen zu können. Im Falle der<br />
Optionsausübung ist AeroLogic verpflichtet, an die<br />
Flugzeugfonds 2 KG eine Abstandszahlung in Höhe<br />
von 15 Monatsleasingraten (Optionsausübung zum<br />
Ende des 6. Mietjahres) bzw. von 14 Monatsleasingraten<br />
(Optionsausübung zum Ende des 7.<br />
Mietjahres) zu zahlen. Nach den darlehensvertraglichen<br />
Regelungen ist die Flugzeugfonds 2 KG im<br />
Fall der Optionsausübung verpflichtet, das Tilgungsdarlehen<br />
vollständig zurückzuzahlen. Die Restamortisation<br />
kann aus der Abstandszahlung des Leasingnehmers<br />
und der im Zeitpunkt der Flugzeugrückgabe<br />
verfügbaren Liquidität der Flugzeugfonds 2 KG<br />
erbracht werden. Das Frachtflugzeug, das dann nur<br />
noch hinsichtlich des endfälligen Darlehens, d.h. mit<br />
rd. USD 31,3 Mio. belastet ist, wird mit Rückgabe<br />
durch AeroLogic (im Zustand „Full Life Condition“)<br />
einer Anschlussvermietung zugeführt.<br />
Die Sensitivitätsanalyse untersucht die Auswirkungen<br />
unterschiedlich hoher Anschlussleasingraten auf<br />
die Höhe der prognostizierten Gesamtauszahlungen<br />
an die Anleger sowie den weiteren Auszahlungsverlauf<br />
für das Optionsjahr und die Folgejahre unter der<br />
weiteren Annahme, dass die jeweils angesetzte<br />
3. Prognostizierte Gesamtrückflüsse bei<br />
verschiedenen Anschlussleasingraten<br />
Gesamtausschüttung<br />
240%<br />
235%<br />
230%<br />
225%<br />
220%<br />
215%<br />
210%<br />
205%<br />
200%<br />
195%<br />
199%<br />
niedrigster<br />
GA-Wert*<br />
209%<br />
Anschlussleasingrate<br />
(-10%)<br />
221%<br />
Basisszenario<br />
232%<br />
Anschlussleasingrate<br />
(+10%)<br />
* der jeweilige zugrunde gelegte Gutachter-Wert<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
240%<br />
höchster<br />
GA-Wert*<br />
Anschlussleasingrate im restlichen Vermietungszeitraum<br />
bis zum 31.12.2026 in gleich bleibender Höhe<br />
erzielt wird bei im übrigen unveränderten<br />
Verhältnissen.<br />
Das in der 2. Grafik untersuchte mittlere Szenario<br />
stellt die Situation für eine Anschlussleasingrate zum<br />
Ende des 6. Mietjahres (2015) dar, die zur Aufrechterhaltung<br />
der prognostizierten Gesamtauszahlungen<br />
(rd. 221%) an die Anleger im Grundmodell<br />
führen würde. Auch bei Ausübung der Option<br />
zum Ende des 7. Mietjahres per Dezember 2016<br />
wird eine monatliche Anschlussleasingrate (USD<br />
1.015.000) kalkulatorisch unterstellt, die zur<br />
Aufrechterhaltung der prognostizierten Gesamtauszahlungen<br />
(rd. 221%) an die Anleger im Grundmodell<br />
führen würde.<br />
Das untersuchte negative Szenario stellt die Situation<br />
für eine Anschlussleasingrate dar, die dem niedrigsten<br />
der vorliegenden Gutachterwerte für den<br />
jeweiligen Optionszeitpunkt entspricht. In diesem<br />
Fall reduzierten sich die prognostizierten Gesamtauszahlungen<br />
an die Anleger auf rd. 215% bei Ausübung<br />
der Option per Dezember 2015 bzw. auf rd.<br />
217% bei Ausübung der Option per Dezember 2016.<br />
4. Prognostizierte Gesamtrückflüsse bei<br />
Änderung des Anschlusszinssatzes<br />
Gesamtausschüttung<br />
225%<br />
224%<br />
223%<br />
222%<br />
221%<br />
220%<br />
219%<br />
218%<br />
217%<br />
216%<br />
215%<br />
219%<br />
Zinssatz<br />
+1%<br />
221%<br />
Basisszenario<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
222%<br />
Zinssatz<br />
-1%<br />
79<br />
E
E<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
Das untersuchte positive Szenario stellt die Situation<br />
für eine Anschlussleasingrate bis zum Ende der prognostizierten<br />
Fondslaufzeit dar. Der Prospektherausgeber<br />
geht bei diesem Szenario und einer<br />
verbleibenden Anschlussleasezeit von 11 bzw. 10<br />
Jahren von mehreren aufeinanderfolgenden Anschlußleasingverträgen<br />
aus und wendet die gutachterliche<br />
höchste Anschlußleasingrate bei unterstellter<br />
Half-Life-Condition an. In diesem Fall erhöhten<br />
sich die prognostizierten Gesamtauszahlungen<br />
an die Anleger auf rd. 247% bei Ausübung der<br />
Option per Dezember 2015 bzw. auf rd. 246% bei<br />
Ausübung der Option per Dezember 2016.<br />
In diesem Fall könnten die prognostizierten Auszahlungen<br />
für das Optionsjahr und die Folgejahre der<br />
Höhe nach beibehalten werden, die Auszahlung für<br />
das Optionsjahr wäre im Folgejahr aber zu einem<br />
späteren Zeitpunkt zu leisten.<br />
Die langfristige Ergebnisprognose beruht im Übrigen<br />
bis zum Ende des zehnjährigen Leasingvertrages mit<br />
AeroLogic hinsichtlich aller wesentlichen Parameter<br />
auf festen vertraglichen Grundlagen, d.h. auf feststehenden<br />
Rechengrößen. Für den sich anschließenden<br />
Vermietungszeitraum bis zum Ende des Prognose-<br />
5. Prognostizierte Gesamtrückflüsse<br />
bei verschiedenen Verkaufspreisen<br />
Gesamtausschüttung<br />
235%<br />
230%<br />
225%<br />
220%<br />
215%<br />
210%<br />
205%<br />
200%<br />
80<br />
204%<br />
Verkaufspreis<br />
niedriger<br />
GA-Wert*<br />
211%<br />
Verkaufspreis<br />
(-10%)<br />
221%<br />
Basisszenario<br />
mittlerer<br />
GA-Wert*<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
230%<br />
Verkaufspreis<br />
(+10%)<br />
* der jeweilige zugrunde gelegte Gutachter-Wert<br />
232%<br />
Verkaufspreis<br />
hoher<br />
GA-Wert*<br />
horizonts (31.12.2026) liegen der langfristigen<br />
Ergebnisprognose jedoch Annahmen des Prospektherausgebers<br />
zur Höhe<br />
■ erzielbarer Anschlussleasingraten<br />
■ des künftigen Zinssatzes für die Prolongation der<br />
Restdarlehen und<br />
■ erzielbarer Veräußerungserlöse<br />
zugrunde. Die in der Prognoserechnung ausgewiesenen<br />
Kosten für Fondsverwaltung und Asset Management<br />
beruhen hingegen auch für den Zeitraum<br />
der Anschlussvermietung auf festen vertraglichen<br />
Grundlagen.<br />
Da eine exakte Prognose zu den vorstehend genannten<br />
und das Ergebnis im wesentlichen beeinflussenden<br />
variablen Größen für den Prognosezeitraum<br />
nach Ablauf der zehnjährigen Festmietdauer<br />
nicht möglich ist, werden in den Grafiken 3 bis 5<br />
die Auswirkungen von Veränderungen der benannten<br />
Einflussgrößen auf die Höhe der prognostizierten<br />
Gesamtauszahlungen an die Anleger dargestellt. Die<br />
Einflussgrößen wurden dabei wie folgt variiert:<br />
■ Erzielbare Anschlussleasingraten: Angesetzt<br />
wurden die niedrigsten der vorliegenden<br />
Gutachterwerte per Dezember 2019 bzw. per<br />
6. Prognostizierte Gesamtrückflüsse bei<br />
kumulativer Veränderung der Einflussfaktoren<br />
Gesamtausschüttung<br />
260%<br />
250%<br />
240%<br />
230%<br />
220%<br />
210%<br />
200%<br />
190%<br />
180%<br />
170%<br />
180%<br />
Negativszenario<br />
niedrige<br />
GA-Werte*<br />
221%<br />
251%<br />
Basisszenario Positivszenario<br />
hohe<br />
GA-Werte*<br />
* der jeweilige zugrunde gelegte Gutachter-Wert
Mai 2020. Der Prospektherausgeber hat die<br />
höchsten vorliegenden Gutachterwerte basierend<br />
auf „Half-Life-Condition“ herangezogen,<br />
um somit einem möglichen Verlauf von<br />
aufeinanderfolgenden Anschlußleasingverträgen<br />
bis zum Ende der Fondslaufzeit Rechnung zu tragen.<br />
Ferner werden die Ergebnisse ausgewiesen<br />
für eine Variation der Anschlussleasingraten<br />
gemäß Grundfall um +/- 10%.<br />
■ Künftige Zinssätze: Es werden die Ergebnisse<br />
ausgewiesen für eine Variation des Zinssatzes<br />
gemäß Grundfall um +/- 1% p.a.<br />
■ Erzielbare Veräußerungserlöse: angesetzt wurden<br />
die niedrigsten bzw. höchsten der vorliegenden<br />
Gutachterwerte per Dezember 2026. Ferner<br />
werden die Ergebnisse ausgewiesen für eine<br />
Variation der Veräußerungserlöse gemäß Grundfall<br />
um +/- 10%.<br />
4. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
ERÖFFNUNGSBILANZ <strong>DCM</strong> FLUGZEUGFONDS 2 KG ZUM 31.05.2008<br />
Der Prospektherausgeber weist darauf hin, dass die<br />
im Rahmen dieser Sensitivitätsanalyse untersuchte<br />
Bandbreite der variablen Größen keinesfalls die maximal<br />
mögliche Schwankungsbreite der benannten Faktoren<br />
abdeckt. So ist durchaus vorstellbar, dass die<br />
Faktoren zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt noch<br />
unter dem das Negativszenario kennzeichnenden<br />
Betrag bzw. über dem das Positivszenario kennzeichnenden<br />
Betrag liegen können. Es ist ferner möglich,<br />
dass sich die benannten Einflussfaktoren gleichgerichtet<br />
verändern, so dass sie sich in der Wirkung<br />
insgesamt verstärken (vgl. Kapitel C, S. 34). Die<br />
Auswirkungen dieser beiden Kumulationsszenarien<br />
auf die prognostizierten Auszahlungen verdeutlicht<br />
die 6. Grafik. Der Prospektherausgeber hat bei der<br />
Darstellung des Positivszenarios in dieser Grafik die<br />
gutachterliche höchste Anschlussleasingrate bei unterstellter<br />
„Half-Life-Condition“ vorgenommen.<br />
Aktiva in EUR Passiva in EUR<br />
Ausstehende Einlagen 25,00 Kommanditkapital 0,00<br />
Guthaben bei Kreditinstituten 18,57 Jahresüberschuss 0,00<br />
Nicht durch Vermögenseinlagen Verbindlichkeiten 1.025,89<br />
gedeckte Kapitalanteile 982,32<br />
Summe 1.025,89 Summe 1.025,89<br />
ERÖFFNUNGSBILANZ <strong>DCM</strong> FLUGZEUGFONDS 3 KG ZUM 31.05.2008<br />
Aktiva in EUR Passiva in EUR<br />
Ausstehende Einlagen 25,00 Kommanditkapital 0,00<br />
Guthaben bei Kreditinstituten 11,40 Jahresüberschuss 0,00<br />
Nicht durch Vermögenseinlagen Verbindlichkeiten 1.025,89<br />
gedeckte Kapitalanteile 989,49<br />
Summe 1.025,89 Summe 1.025,89<br />
In dem Zeitraum zwischen Aufstellung der Zwischenübersicht<br />
und der Aufstellung des Verkaufsprospektes<br />
haben die Fondsgesellschaften jeweils<br />
eine Abschlagszahlung in Höhe von USD 150.000<br />
(rd. EUR 96.774) an die DVB Bank <strong>AG</strong> geleistet.<br />
Hierfür haben die Fondsgesellschaften jeweils ein<br />
mit 7% p.a. verzinsliches Darlehen von der <strong>DCM</strong><br />
<strong>AG</strong> erhalten (siehe hierzu S. 87). Darüber hinaus<br />
sind in diesem Zeitraum keine wesentliche bilanzund<br />
erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle erfolgt.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
81<br />
E
E<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
ENTWICKLUNG DER BILANZ FÜR DIE JAHRE 2008 BIS 2011 (PROGNOSE)*<br />
Aktiva in EUR 2008 2009<br />
A. Anlagevermögen<br />
82<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt <strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt<br />
fonds 2 KG fonds 3KG fonds 2 KG fonds 3KG<br />
I. Sachanlagen (Flugzeug) 0 0 0 106.524.600 0 106.524.600<br />
B. Umlaufvermögen<br />
I. Guthaben bei Kreditinstituten 9.879.145 9.998.425 19.877.570 2.626.922 50.715.408 53.342.330<br />
Summe Aktiva 9.879.145 9.998.425 19.877.570 109.151.522 50.715.408 159.866.930<br />
Passiva in EUR 2008 2009<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Kapitalanteile<br />
Kommanditkapital 17.508.194 17.719.548 35.227.742 58.358.387 59.062.903 117.421.290<br />
Variables Kapital 0 0 0 0 0 0<br />
II. Verlustvortrag 0 0 0 -7.629.049 -7.721.123 -15.350.172<br />
III. Jahresfehlbetrag -7.629.049 -7.721.123 -15.350.172 -897.171 -626.372 -1.523.543<br />
B. Verbindlichkeiten gegenüber<br />
ZWISCHENÜBERSICHT <strong>DCM</strong> FLUGZEUGFONDS 2 KG ZUM 15.06.2008<br />
Aktiva in EUR Passiva in EUR<br />
Ausstehende Einlagen 25,00 Kommanditkapital 0,00<br />
Guthaben bei Kreditinstituten 18,57 Jahresüberschuss 0,00<br />
Nicht durch Vermögenseinlagen Verbindlichkeiten 1.025,89<br />
gedeckte Kapitalanteile 982,32<br />
Summe 1.025,89 Summe 1.025,89<br />
In dem Zeitraum zwischen Aufstellung der Eröffnungsbilanz<br />
und Aufstellung der Zwischenübersicht<br />
sind keine bilanz- und erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle<br />
erfolgt.<br />
Kreditinstituten 0 0 0 59.319.355 0 59.319.355<br />
C. Sonstige Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0<br />
Summe Passiva 9.879.145 9.998.425 19.877.570 109.151.522 50.715.408 159.866.930<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
ZWISCHENÜBERSICHT <strong>DCM</strong> FLUGZEUGFONDS 3 KG ZUM 15.06.2008<br />
Aktiva in EUR Passiva in EUR<br />
Ausstehende Einlagen 25,00 Kommanditkapital 0,00<br />
Guthaben bei Kreditinstituten 11,40 Jahresüberschuss 0,00<br />
Nicht durch Vermögenseinlagen Verbindlichkeiten 1.025,89<br />
gedeckte Kapitalanteile 989,49<br />
Summe 1.025,89 Summe 1.025,89<br />
In dem Zeitraum zwischen Aufstellung der Eröffnungsbilanz<br />
und Aufstellung der Zwischenübersicht<br />
sind keine bilanz- und erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle<br />
erfolgt.<br />
2010 2011<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt <strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt<br />
fonds 2 KG fonds 3KG fonds 2 KG fonds 3KG<br />
97.585.473 102.601.454 200.186.927 88.646.346 93.548.385 182.194.731<br />
5.815.191 1.662.211 7.477.401 3.289.651 4.149.860 7.439.511<br />
103.400.664 104.263.665 207.664.329 91.935.997 97.698.245 189.634.242<br />
2010 2011<br />
58.358.387 59.062.903 117.421.290 58.358.387 59.062.903 117.421.290<br />
0 0 0 -5.870.968 -2.641.935 -8.512.903<br />
-8.526.220 -8.347.495 -16.873.715 -10.365.207 -9.157.302 -19.522.510<br />
-1.838.987 -809.807 -2.648.795 -1.681.828 -1.665.420 -3.347.248<br />
55.407.484 54.358.065 109.765.548 51.495.613 52.100.000 103.595.613<br />
0 0 0 0 0 0<br />
103.400.664 104.263.665 207.664.329 91.935.997 97.698.245 189.634.242<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
83<br />
E
E<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
ENTWICKLUNG DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE JAHRE 2008 BIS 2011 (PROGNOSE)*<br />
GuV-Posten in EUR 2008 2009<br />
ENTWICKLUNG DER LIQUIDITÄT FÜR DIE JAHRE 2008 BIS 2011 (PROGNOSE)*<br />
alle Werte in EUR 2008 2009<br />
84<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt <strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt<br />
fonds 2 KG fonds 3KG fonds 2 KG fonds 3KG<br />
1. Umsatzerlöse (Leasingerlöse) 0 0 0 882.099 0 882.099<br />
2. Sonst. betriebliche Aufwendungen -7.651.427 -7.743.799 -15.395.226 -1.166.210 -1.176.371 -2.342.581<br />
3. Abschreibungen 0 0 0 -744.927 0 -744.927<br />
4. Zinsaufwendungen -2.258 -2.258 -4.516 -293.891 0 -293.891<br />
5. Sonstige Zinserträge 24.636 24.934 49.570 425.758 549.999 975.757<br />
6. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -7.629.049 -7.721.123 -15.350.172 -897.171 -626.372 -1.523.543<br />
ENTWICKLUNG DER PLANZAHLEN FÜR DIE JAHRE 2008 BIS 2011 (PROGNOSE)*<br />
alle Werte in EUR 2008 2009<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt <strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt<br />
fonds 2 KG fonds 3KG fonds 2 KG fonds 3KG<br />
Investition 0 0 0 107.269.528 0 107.269.528<br />
Umsatz und sonstige Erlöse 24.636 24.934 49.570 1.307.857 549.999 1.857.856<br />
Jahresergebnis -7.629.049 -7.721.123 -15.350.172 -897.171 -626.372 -1.523.543<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt <strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt<br />
fonds 2 KG fonds 3KG fonds 2 KG fonds 3KG<br />
Umsatzerlöse (Leasingerlöse) 0 0 0 882.099 0 882.099<br />
Zinsen 24.636 24.934 49.570 425.758 549.999 975.757<br />
Betriebseinnahmen 24.636 24.934 49.570 1.307.857 549.999 1.857.856<br />
Zinsen -2.258 -2.258 -4.516 -293.891 0 -293.891<br />
Tilgung 0 0 0 0 0 0<br />
sonstige Betriebsausgaben -7.651.427 -7.743.799 -15.395.226 -1.166.210 -1.176.371 -2.342.581<br />
Betriebsausgaben -7.653.685 -7.746.057 -15.399.742 -1.460.101 -1.176.371 -2.636.472<br />
Liquiditätsergebnis -7.629.049 -7.721.123 -15.350.172 -152.244 -626.372 -778.616<br />
* Für Zwecke der in EUR ausgewiesenen Planzahlen werden die aus der Prognoserechnung übernommenen USD-Beträge zum Kurs von 1 EUR = 1,55 USD umgerechnet.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
2010 2011<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt <strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt<br />
fonds 2 KG fonds 3KG fonds 2 KG fonds 3KG<br />
10.585.192 7.144.408 17.729.600 10.585.192 10.716.612 21.301.804<br />
-234.958 -220.810 -455.768 -239.657 -241.019 -480.677<br />
-8.939.127 -6.035.380 -14.974.507 -8.939.127 -9.053.070 -17.992.197<br />
-3.385.502 -2.256.563 -5.642.065 -3.159.591 -3.152.913 -6.312.504<br />
135.408 558.537 693.945 71.356 64.970 136.325<br />
-1.838.987 -809.807 -2.648.795 -1.681.828 -1.665.420 -3.347.248<br />
2010 2011<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt <strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt<br />
fonds 2 KG fonds 3KG fonds 2 KG fonds 3KG<br />
0 108.636.834 108.636.834 0 0 0<br />
10.720.600 7.702.945 18.423.545 10.656.548 10.781.581 21.438.129<br />
-1.838.987 -809.807 -2.648.795 -1.681.828 -1.665.420 -3.347.248<br />
2010 2011<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt <strong>DCM</strong> Flugzeug- <strong>DCM</strong> Flugzeug- Gesamt<br />
fonds 2 KG fonds 3KG fonds 2 KG fonds 3KG<br />
10.585.192 7.144.408 17.729.600 10.585.192 10.716.612 21.301.804<br />
135.408 558.537 693.945 71.356 64.970 136.325<br />
10.720.600 7.702.945 18.423.545 10.656.548 10.781.581 21.438.129<br />
-3.385.502 -2.256.563 -5.642.065 -3.159.591 -3.152.913 -6.312.504<br />
-3.911.871 -5.677.419 -9.589.290 -3.911.871 -2.258.065 -6.169.935<br />
-234.958 -220.810 -455.768 -239.657 -241.019 -480.677<br />
-7.532.331 -8.154.792 -15.687.123 -7.311.120 -5.651.997 -12.963.116<br />
3.188.269 -451.847 2.736.422 3.345.428 5.129.585 8.475.013<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
85<br />
E
E<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
Erläuterungen der wesentlichen Annahmen<br />
und Wirkungszusammenhänge<br />
Die in EUR ausgewiesenen Planbilanzen, Plangewinn-<br />
und Verlustrechnungen und die Planliquiditätszahlen<br />
der Flugzeugfonds 2 KG und der Flugzeugfonds<br />
3 KG für den Zeitraum 2008 bis 2011<br />
wurden ntsprechend den Rechnungslegungsvorschriften<br />
des Handelsgesetzbuchs für jede Fondsgesellschaft<br />
einzeln erstellt. Die zugrunde liegenden<br />
Annahmen beruhen auf der im Prospekt auf den<br />
Seiten 70 ff. abgedruckten Prognoserechnung. Die<br />
nachfolgenden Erläuterungen werden, soweit<br />
möglich, für beide Fondsgesellschaften zusammengefasst<br />
dargestellt.<br />
Die Flugzeugfonds 2 KG beabsichtigt, im Dezember<br />
2009 das Frachtflugzeug Boeing 777-200LRF MSN<br />
36004 zu erwerben; die Flugzeugfonds 3 KG wird<br />
das Frachtflugzeug Boeing 777-200LRF MSN 36198<br />
planmäßig im Mai 2010 erwerben. Die voraussichtlichen<br />
Anschaffungskosten samt Anschaffungsnebenkosten<br />
betragen für das Frachtflugzeug<br />
777-200LRF MSN 36004 prognosegemäß rd. EUR<br />
107.269.000 und für das Frachtflugzeug Boeing 777-<br />
200LRF MSN 36198 prognosegemäß rd. EUR<br />
108.636.000. Die Frachtflugzeuge werden nach<br />
erfolgter Anschaffung im Anlagevermögen der Fondsgesellschaften<br />
ausgewiesen. Die aktivierten Anschaffungs-<br />
und Anschaffungsnebenkosten reduzieren sich<br />
5. KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG FÜR EINE BETEILIGUNG IN HÖHE VON USD 15.000 ZZGL. 5% <strong>AG</strong>IO (PROGNOSE)<br />
alle Werte in USD 2008 2009 2010 2011 2012 2013<br />
1. Gebundenes Kapital 5.250 15.786 14.722 13.639 12.556 11.473<br />
2.1 Gewinnausschüttung 0 0 0 0 0 0<br />
2.2 Steuerzahlungen (-) -3 -33 -23 -5 -5 -4<br />
2.3 Eigenkapitaleinzahlung (-) 5.250 10.500 0 0 0 0<br />
Eigenkapitalrückzahlung (+) 0 0 1.088 1.088 1.088 1.088<br />
2.4 Summe des Rückflusses -3 -33 1.064 1.083 1.083 1.083<br />
Summe des Rückflusses kumuliert -3 -36 1.028 2.111 3.194 4.277<br />
3. Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0<br />
4. anteiliges Fremdkapital 0 7.578 14.022 13.234 12.405 11.534<br />
86<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
innerhalb des Darstellungszeitraums um die jährlichen<br />
linearen Abschreibungen auf die Frachtflugzeuge.<br />
Im Umlaufvermögen der Fondsgesellschaften<br />
ist jeweils die Liquiditätsreserve als Guthaben bei<br />
Kreditinstituten ausgewiesen. Die Finanzierung der<br />
Gesamtinvestitionen erfolgen bei der Flugzeugfonds<br />
2 KG prognosegemäß durch das Kommanditkapital in<br />
Höhe von EUR 58.358.388 (ohne einbezahlte Agiobeträge)<br />
sowie durch Aufnahme von Fremdkapital in<br />
Höhe von EUR 59.319.355. Die Finanzierung der<br />
Gesamtinvestition erfolgt bei der Flugzeugfonds 3 KG<br />
prognosegemäß durch das Kommanditkapital in<br />
Höhe von EUR 59.062.903 (ohne einbezahlte Agiobeträge)<br />
sowie durch Aufnahme von Fremdkapital in<br />
Höhe von EUR 60.035.484. Die durch die Anleger zu<br />
erbringenden Einlagen stehen den Fondsgesellschaften<br />
bei plangemäßem Platzierungs- und Einzahlungsverlauf<br />
jeweils in Höhe von 30% zzgl. 5%<br />
Agio auf das gesamte gezeichnete Kommanditkapital<br />
bis zum 31.12.2008 und in voller Höhe bis zum<br />
31.12.2009 zur Verfügung. Die Darlehen werden<br />
jeweils im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kaufpreiszahlung<br />
für die Frachtflugzeuge valutiert. Mit<br />
Abschluss der Kaufverträge über die Frachtflugzeuge<br />
am 24.06.2008 wurde von den Fondsgesellschaften<br />
eine Abschlagszahlung auf die Maklergebühr der<br />
DVB Bank <strong>AG</strong> in Höhe von jeweils rd. EUR 96.774<br />
geleistet. Die Abschlagszahlungen wurden jeweils<br />
durch ein von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> ausgereichtes Zwischen-<br />
2014 2015 2016<br />
10.390 9.307 8.223<br />
0 0 0<br />
-4 -4 -4<br />
0 0 0<br />
1.088 1.088 1.088<br />
1.083 1.083 1.083<br />
5.360 6.443 7.527<br />
0 0 0<br />
10.606 9.620 8.584
finanzierungsdarlehen in gleicher Höhe finanziert.<br />
Diese Darlehen sind mit 7% p.a. zu verzinsen und<br />
aus der ersten Teilzahlung der Anleger in 2008 auf<br />
die geschuldeten Kommanditeinlagen zu tilgen.<br />
Die Fondsgesellschaften werden prognosegemäß ab<br />
Erwerb der Frachtflugzeuge Umsatzerlöse aus Vermietungstätigkeiten<br />
(Leasingerlöse) erzielen. Neben<br />
sonstigen betrieblichen Aufwendungen fallen bei<br />
den Fondsgesellschaften aufwandswirksame lineare<br />
Abschreibungen auf die Frachtflugzeuge sowie Zinsaufwendungen<br />
aus den Fremdfinanzierungsdarlehen<br />
an. Aus der Anlage der jeweiligen Liquiditätsreserve<br />
entstehen bei den Fondsgesellschaften laufende Zinserträge.<br />
In den Geschäftsjahren 2008-2011 werden<br />
die Fondsgesellschaften insbesondere aufgrund der<br />
linearen Abschreibung jeweils mit einem Jahresfehlbetrag<br />
abschließen.<br />
Die prognostizierte Liquiditätsentwicklung bei den<br />
Fondsgesellschaften in den Geschäftsjahren 2008 bis<br />
2011 resultiert aus den geplanten Betriebseinnahmen<br />
(Leasingerlösen) und Zinserträgen aus der<br />
Anlage der Liquiditätsreserve abzüglich der<br />
geplanten Betriebsausgaben (Kapitaldienst und<br />
laufende Flugzeug- und Fondsverwaltungskosten).<br />
Das Liquiditätsergebnis ist bei beiden Fondsgesellschaften<br />
im Geschäftsjahr 2008 mangels Umsatzerlösen<br />
negativ. Bei der Flugzeugfonds 3 KG fal-<br />
2017 2018 2019<br />
7.140 6.056 4.973<br />
0 0 0<br />
-4 -4 -4<br />
0 0 0<br />
1.088 1.088 1.088<br />
1.083 1.084 1.083<br />
8.610 9.694 10.777<br />
0 0 0<br />
7.483 6.324 5.192<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
len Umsatzerlöse erst nach Erwerb des Frachtflugzeugs<br />
im Jahr 2010 an, so dass ihr Liquiditätsergebnis<br />
auch im Jahr 2009 negativ ist.<br />
Erläuterungen zu den Planzahlen<br />
Die Investitionen der Fondsgesellschaften betreffen<br />
den Erwerb der Frachtflugzeuge Boing 777-200 LRF<br />
MSN 36001 und MSN 36198 in den Jahren 2009<br />
und 2010. Danach erfolgen prognosegemäß keine<br />
weiteren Investitionen. Entsprechend entstehen die<br />
wesentlichen Umsatzerlöse durch Vermietung des<br />
Flugzeugs auch erst ab dem Jahr 2009 bzw. 2010.<br />
2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />
3.852 2.730 1.609 487 0 0 0<br />
0 0 0 0 713 1.200 15.379<br />
-4 -4 -4 -3 -3 -407 -988<br />
0 0 0 0 0 0 0<br />
1.125 1.125 1.125 1.125 487 0 0<br />
1.121 1.121 1.121 1.122 1.197 793 14.391<br />
11.899 13.020 14.141 15.263 16.460 17.253 31.643<br />
0 0 0 0 233 0 0<br />
4.459 3.758 3.000 2.201 1.335 486 0<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
87<br />
E
RECHTLICHE<br />
ANGABEN<br />
F
1. Allgemeine Ausführungen<br />
Der Gesellschaftsvertrag der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />
Flugzeugfonds 2 KG, der Treuhandvertrag sowie der<br />
von beiden Fondsgesellschaften mit der Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH, München, geschlossene<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag sind im Prospekt<br />
jeweils vollständig abgedruckt; die Punkte, in denen<br />
sich der Gesellschaftsvertrag der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />
Flugzeugfonds 3 KG von dem der <strong>DCM</strong> GmbH &<br />
Co. Flugzeugfonds 2 KG unterscheidet, sind auf den<br />
Seiten 166-168 im Einzelnen aufgelistet.<br />
Im Folgenden werden nur die wesentlichen Inhalte<br />
dargestellt bzw. die Besonderheiten der Vertragswerke<br />
hervorgehoben. Gleichwohl ist es für den Anleger<br />
empfehlenswert, sich vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
eingehend mit den Regelungen der<br />
genannten Verträge zu beschäftigen.<br />
Der Anleger kann sich nur mittelbar über die Curia<br />
Steuerberatungsgesellschaft mbH, München, (im<br />
Folgenden auch „Treuhandkommanditist“ oder<br />
„Treuhänder“) als Treugeber an der <strong>DCM</strong> GmbH &<br />
Co. Flugzeugfonds 2 KG und an der <strong>DCM</strong> GmbH &<br />
Co. Flugzeugfonds 3 KG (im Folgenden auch<br />
„Fondsgesellschaften“ oder „Gesellschaften“) beteiligen.<br />
Der Anleger kann jedoch nach der nachstehend<br />
unter 1.2. beschriebenen Maßgabe in die Stellung<br />
eines (Direkt-)Kommanditisten wechseln.<br />
1.1. Beteiligung des Anlegers an den<br />
Fondsgesellschaften<br />
Die Beteiligung des Anlegers an den Fondsgesellschaften<br />
geschieht durch Begründung eines Treuhandverhältnisses.<br />
Hierzu unterbreitet der Anleger<br />
als Treugeber der Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH, München, als Treuhänder nach Maßgabe der<br />
Beitrittserklärung und auf Grundlage des Verkaufsprospekts<br />
das Angebot auf Abschluss des im Verkaufsprospekt<br />
abgedruckten Treuhandvertrags zur<br />
mittelbaren Beteiligung an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />
Flugzeugfonds 2 KG und – gleichzeitig – an der<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. KG Flugzeugfonds 3 KG. Für die<br />
Annahme des Treuhandvertrages genügt die Unter-<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
schrift des Treuhänders auf der Beitrittserklärung;<br />
eines Zugangs der Annahmeerklärung bedarf es für<br />
deren Wirksamkeit nicht (vgl. dazu genauer unter<br />
Abschnitt 3 „Treuhandvertrag“ dieses Kapitels). Eine<br />
Beteiligung an den Gesellschaften ist jeweils nur<br />
zeitgleich (parallel) möglich.<br />
Anteile an den Fondsgesellschaften dürfen nur natürlichen<br />
(Einzel-)Personen angeboten werden; Beitrittserklärungen<br />
von Gesellschaften bürgerlichen<br />
Rechts, Ehepaaren oder sonstigen Gemeinschaften<br />
werden nicht angenommen. Unberührt hiervon<br />
bleibt die Befugnis des Treuhandkommanditisten,<br />
juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften<br />
im Einzelfall als Anleger zuzulassen und<br />
entsprechende Beitrittserklärungen anzunehmen.<br />
Weiterhin dürfen Anteile an den Fondsgesellschaften<br />
weder direkt noch indirekt Staatsangehörigen der<br />
USA, Kanadas, Japans oder Australiens, Inhabern<br />
einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung<br />
der USA („Green Card“), Kanadas, Japans oder<br />
Australiens, Gebietsansässigen mit Wohnsitz in den<br />
USA, in Kanada, Japan oder Australien oder Personen,<br />
die Beteiligungen für eine Vermögensmasse mit<br />
Sitz in den USA, in Kanada¸ Japan oder Australien<br />
eingehen wollen, noch innerhalb des Territoriums<br />
eines der vorgenannten Länder angeboten werden.<br />
Beitrittserklärungen dieser Personen können daher<br />
nicht angenommen werden.<br />
Im Rahmen des Treuhandvertrages ist der Treuhänder<br />
beauftragt, sich im eigenen Namen, jedoch für<br />
Rechnung und Gefahr des Treugebers, an den Fondsgesellschaften<br />
jeweils durch Erhöhung seiner eigenen<br />
Kommanditeinlage in Höhe der in der Beitrittserklärung<br />
jeweils genannten Zeichnungssumme zu<br />
beteiligen und die so begründeten Beteiligungen als<br />
Treugut treuhänderisch für den Treugeber zu halten<br />
und zu verwalten. Der Anleger ist nur wirtschaftlich<br />
an den Gesellschaften beteiligt, im Verhältnis zu<br />
Dritten außerhalb der Gesellschaften ist er kein<br />
Gesellschafter. Er wird daher nicht in das Handelsregister<br />
eingetragen. Im Innenverhältnis wird der Treugeber<br />
– soweit es gesetzlich zulässig ist – jeweils wie<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
89<br />
F
F R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
ein Gesellschafter mit den gleichen Rechten und<br />
Pflichten behandelt. Dies gilt jeweils insbesondere<br />
für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am<br />
Gewinn und Verlust, an einem etwaigen Auseinandersetzungsguthaben,<br />
dem Liquidationserlös und<br />
bezüglich der Ausübung des Stimmrechts. Die Treugeber<br />
werden gemäß dem Treuhandvertrag den<br />
(Direkt-)Kommanditisten hinsichtlich der Widerspruchs-<br />
und Kontrollrechte gleichgestellt.<br />
1.2. Wechsel in die Stellung als unmittelbar an<br />
den Fondsgesellschaften beteiligter Kommanditist<br />
Jeder Anleger als Treugeber kann mit einer Frist von<br />
drei Monaten jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und<br />
31.12. eines Jahres seine treuhänderisch gehaltenen<br />
Beteiligungen an den Fondsgesellschaften nach Maßgabe<br />
der Regelungen des Treuhandvertrages (vgl.<br />
dazu genauer unter Abschnitt 3 „Treuhandvertrag“<br />
dieses Kapitels) ordentlich kündigen und so in die<br />
Stellung als unmittelbar an den Gesellschaften beteiligter<br />
Kommanditist wechseln, denn mit Wirksamwerden<br />
der Kündigung des Treuhandvertrages überträgt<br />
der Treuhänder die für den Treugeber gehaltene<br />
Gesellschaftsbeteiligungen auf den Treugeber; die<br />
Übertragung erfolgt im Außenverhältnis jeweils aufschiebend<br />
bedingt durch die Eintragung des Treugebers<br />
als (Direkt)Kommanditist der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />
im Handelsregister. Die in das Handelsregister<br />
einzutragende Haftsumme beträgt je volle<br />
USD 100 der jeweils gezeichneten Pflichteinlage<br />
(ohne Agio) EUR 1, d.h. bei einer Gesamtzeichnungssumme<br />
in Höhe von USD 15.000, die anteilig (vgl.<br />
nachfolgend Ziffer 2.3) auf die jeweilige Fondsgesellschaft<br />
entfällt, beträgt die Haftsumme, da nur auf volle<br />
USD 100 Pflichteinlage (dies sind USD 7.455 für<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG und USD<br />
7.545 für <strong>DCM</strong> GmbH & Co. KG Flugzeugfonds 3<br />
KG) berechnet wird, insgesamt EUR 149.<br />
Von der Treugeber- in die Kommanditistenstellung<br />
wechselnde Anleger sind verpflichtet, die Komplementärinnen<br />
der Gesellschaften, die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />
2 Verwaltungs GmbH sowie die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />
3 Verwaltungs GmbH, jeweils unverzüg-<br />
90<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
lich zu bevollmächtigen, in ihrem Namen sämtliche<br />
erforderlichen Anmeldungen der Fondsgesellschaften<br />
zum Handelsregister vorzunehmen. Diese Vollmacht<br />
muss unwiderruflich sein, über den Tod<br />
hinaus lauten und die Bevollmächtigte insbesondere<br />
zu folgenden Erklärungen für den Vollmachtgeber<br />
gegenüber dem Handelsregister berechtigen:<br />
■ Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten,<br />
auch des Vollmachtgebers,<br />
■ Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden<br />
Gesellschaftern,<br />
■ Änderung der Beteiligungsverhältnisse und des<br />
Kapitals der Gesellschaft oder von Kommanditisten,<br />
■ Änderungen von Firma, Sitz und Gegenstand der<br />
Gesellschaft und<br />
■ allen sonst erforderlichen Anmeldungen der<br />
Gesellschaft zum Handelsregister.<br />
Die Komplementärinnen stellen hierzu jeweils ein<br />
Muster einer Handelsregistervollmacht zur Verfügung.<br />
Die entsprechende Vollmacht ist der jeweiligen<br />
Komplementärin auf Kosten des jeweiligen künftigen<br />
Kommanditisten in notariell beglaubigter Form<br />
auf Aufforderung unverzüglich zu übergeben. Kosten,<br />
die durch die Beendigung des Treuhandvertrages<br />
und die Übertragung der Beteiligungen entstehen,<br />
trägt der Treugeber.<br />
1.3. Ombuds-/Schlichtungsverfahren<br />
Die Anbieterin, die Fondsgesellschaften und der<br />
Treuhandkommanditist haben sich dem Schlichtungsverfahren<br />
der Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds angeschlossen und unterwerfen sich der gültigen<br />
Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />
der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />
ergehen. Anleger haben die Möglichkeit,<br />
im Falle von Streitigkeiten ihre Beschwerden<br />
schriftlich an die Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds zu richten und damit ein außergerichtliches<br />
Schlichtungsverfahren einzuleiten (vgl. § 25 des<br />
Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaften und<br />
§ 13 des Treuhandvertrages). Das Verfahren wird<br />
schriftlich geführt. Soweit sich die Parteien nicht
während des Verfahrens einigen, ergeht als Ergebnis<br />
der Prüfung ein Schlichtungsspruch der Ombudsperson.<br />
Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle<br />
Geschlossene Fonds ist der Beschwerdegegner an<br />
einen Schlichtungsspruch der Ombudsperson<br />
gebunden, sofern der Beschwerdegegenstand EUR<br />
5.000 nicht übersteigt. Die Berechnung der Höhe<br />
des Beschwerdegegenstandes richtet sich nach der<br />
von dem beschwerdeführenden Anleger geltend<br />
gemachten Forderung. Das bedeutet, dass der<br />
Beschwerdegegner in einem solchen Fall einer Entscheidung<br />
der Ombudsperson, die den Beschwerdegegner<br />
verpflichtet, nachkommen muss und gegen<br />
den Schlichtungsspruch den ordentlichen Rechtsweg<br />
nicht beschreiten kann. Bei Beschwerden mit einem<br />
höheren Streitwert gibt die Ombudsperson eine<br />
Empfehlung ab. Dem Anleger steht es immer frei,<br />
den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.<br />
Nähere Informationen zur Ombudsperson und dem<br />
Schlichtungsverfahren sind erhältlich bei: Ombudsstelle<br />
Geschlossene Fonds, Postfach 64 02 22,<br />
10048 Berlin, Tel.: 030 / 257 616 90, Fax: 030 / 257<br />
616 91, info@ombudsstelle-gfonds.de.<br />
2. Gesellschaftsverträge der<br />
Fondsgesellschaften<br />
Die Gesellschaftsverträge der beiden Fondsgesellschaften<br />
stimmen, bis auf wenige Einzelheiten (vgl.<br />
S. 166-168 im Kapitel K „Abdruck wesentlicher Verträge“)<br />
überein. Soweit in diesem Abschnitt 2 nicht<br />
ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, ist mit<br />
„Gesellschaft“ jeweils jede der beiden Fondsgesellschaften<br />
gemeint.<br />
2.1. Gesellschaft/Unternehmensgegenstand/<br />
Gesellschaftsdauer/Geschäftsjahr<br />
Die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG und die<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG sind Kommanditgesellschaften<br />
nach deutschem Recht jeweils<br />
mit Sitz in München. Die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />
2 KG ist im Handelsregister beim Amtsgericht<br />
München unter HRA 83145 und die <strong>DCM</strong><br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N F<br />
GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG ist im Handelsregister<br />
beim Amtsgericht München unter HRA 83151<br />
eingetragen.<br />
Gegenstand des Unternehmens der <strong>DCM</strong> GmbH &<br />
Co. Flugzeugfonds 2 KG ist der Erwerb des Flugzeugs<br />
Boeing 777-200LRF mit der Seriennummer<br />
MSN 36004, dessen Vermietung und Verwertung<br />
sowie alle damit im Zusammenhang stehenden<br />
Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtsgeschäfte,<br />
Rechtshandlungen oder Maßnahmen aller<br />
Art durchzuführen oder vornehmen zu lassen, die<br />
zur unmittelbaren oder mittelbaren Förderung oder<br />
Erreichung des Gesellschaftszwecks geeignet<br />
erscheinen oder damit in Zusammenhang stehen.<br />
Der Gegenstand des Unternehmens der <strong>DCM</strong><br />
GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG entspricht dem,<br />
jedoch mit dem Unterschied, dass sich dieser auf<br />
das Flugzeug Boeing 777-200LRF mit der Seriennummer<br />
MSN 36198 bezieht.<br />
Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer<br />
geschlossen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
2.2. Gesellschafter/Gesellschaftskapital<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin der <strong>DCM</strong><br />
GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG ist die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />
2 Verwaltungs GmbH, München, die der<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG die <strong>DCM</strong><br />
Flugzeugfonds 3 Verwaltungs GmbH (jeweils „Komplementärin“).<br />
Sie ist jeweils am Gesellschaftskapital<br />
und am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
(Gründungs-)Kommanditisten sind jeweils die <strong>DCM</strong><br />
Service GmbH und Herr Johann Deinböck sowie die<br />
Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH (nachstehend<br />
auch „Treuhandkommanditist“ genannt).<br />
Die Gesellschafter der Fondsgesellschaften beabsichtigen<br />
jeweils, bis zum Ende der Platzierungsphase<br />
weitere Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen<br />
und so das Kommanditkapital – im Fall der<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG – um USD<br />
90.454.000,- und – im Fall der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />
Flugzeugfonds 3 KG – um USD 91.546.000,-<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
91
F<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
(jeweils zzgl. 5% Agio) zu erhöhen. Die Platzierungsphase<br />
endet am 31.12.2008, sofern sie nicht<br />
durch schriftliche Erklärung der Komplementärinnen<br />
gegenüber dem Treuhandkommanditisten bis zum<br />
15.12.2008 bis längstens zum 31.12.2009 verlängert<br />
wird.<br />
2.3. Kapitalerhöhung/Gesamtzeichnungssumme<br />
Der Treuhandkommanditist ist von den Altgesellschaftern<br />
und jedem neu hinzutretenden Gesellschafter<br />
unter Befreiung von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB beauftragt und bevollmächtigt, seine<br />
Kommanditeinlage gemäß dem Umfang der mit den<br />
Treugebern geschlossenen Treuhandverträge zu erhöhen.<br />
Die Gesamtzeichnungssumme eines Gesellschafters/Treugebers,<br />
d.h. die Zeichnungssumme im Rahmen<br />
der Beteiligungen an den Fondsgesellschaften<br />
zusammen („Gesamtzeichnungssumme“), soll mindestens<br />
USD 15.000 betragen („Mindestgesamtzeichnungssumme“).<br />
Die Mindestzeichnungssumme<br />
für eine Beteiligung an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />
2 KG beträgt 49,7% der Mindestgesamtzeichnungssumme<br />
(USD 7.455) und für eine Beteiligung<br />
an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG<br />
50,3% der Mindestgesamtzeichnungssumme (USD<br />
7.545). Eine höhere Gesamtzeichnungssumme muss<br />
ganzzahlig durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. In<br />
Ausnahmefällen können Mindestgesamtzeichnungssummen<br />
unter USD 15.000,- vom Treuhandkommanditisten<br />
in Abstimmung mit dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten akzeptiert werden, wobei<br />
die Gesamtzeichnungssumme auch in diesem Fall<br />
ganzzahlig durch 1.000 ohne Rest teilbar sein muss<br />
und nicht den Betrag von USD 10.000,- unterschreiten<br />
darf.<br />
Neben der Zeichnungssumme ist an die Gesellschaft<br />
ein Agio in Höhe von 5% der Zeichnungssumme zu<br />
zahlen. Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren<br />
Leistungen zu erbringen, insbesondere keine<br />
Zahlungen zu leisten.<br />
92<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
2.4. Haftung im Innen- und Außenverhältnis/<br />
Wiederaufleben der Haftung/Keine Nachschusspflicht<br />
Alle Gesellschafter/Treugeber, mit Ausnahme der<br />
Altgesellschafter und des Treuhandkommanditisten,<br />
haben im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />
untereinander nur für diejenige Sorgfalt einzustehen,<br />
welche sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden<br />
pflegen.<br />
Im Außenverhältnis gegenüber Gläubigern der<br />
Fondsgesellschaft haften Gesellschafter/Treugeber<br />
vor Leistung ihrer Pflichteinlage unmittelbar bzw.<br />
mittelbar über den Treuhandkommanditisten bis zur<br />
Höhe der im Handelsregister eingetragenen Einlage<br />
(„Haftsumme“). Die Haftsumme beträgt je volle<br />
USD 100 der jeweils gezeichneten Pflichteinlage<br />
(ohne Agio) EUR 1,-. Mit vollständiger Erfüllung der<br />
Pflichteinlage durch Leistung an die Gesellschaft erlischt<br />
im Außenverhältnis die unmittelbare/mittelbare<br />
Haftung der Gesellschafter/Treugeber. Treugeber<br />
sind jedoch gemäß Treuhandvertrag verpflichtet,<br />
den Treuhandkommanditisten von allen Verbindlichkeiten<br />
freizustellen, die bei pflichtgemäßer Erfüllung<br />
dieses Treuhandvertrages im Zusammenhang mit der<br />
Begründung und der Verwaltung der für ihn gehaltenen<br />
Gesellschaftsbeteiligung entstehen.<br />
Gesellschafter haften gemäß §§ 161 Abs. 2, 160 Abs.<br />
1 HGB trotz ihres Ausscheidens aus der Gesellschaft<br />
für die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten der<br />
Gesellschaft in Höhe der eingetragenen Haftsumme,<br />
wenn die Verbindlichkeiten vor Ablauf von fünf Jahren<br />
nach dem Ausscheiden fällig und Ansprüche<br />
gegen den Gesellschafter bzw. Treuhandkommanditisten<br />
in seiner Eigenschaft als Treuhandkommanditist<br />
gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
Wird das Kommanditkapital durch Verluste oder<br />
Auszahlungen unter den Betrag der Haftsumme<br />
herabgemindert, lebt die Haftung der Gesellschafter<br />
gem. § 172 Abs. 4 HGB insoweit bis zur Höhe der<br />
Haftsumme wieder auf, da die Einlage gegenüber<br />
den Gesellschaftsgläubigern als nicht geleistet gilt.<br />
Gemäß Treuhandvertrag besteht in diesem Fall eine
Freistellungsverpflichtung des Treugebers bis zu der<br />
Höhe, bis zu der die anteilige Haftung des Treuhandkommanditisten<br />
durch die an den Treugeber<br />
vorgenommenen Auszahlungen wieder auflebt.<br />
Eine Nachschusspflicht der Gesellschafter/Treugeber<br />
im Innenverhältnis der Gesellschaft gegenüber<br />
besteht gemäß dem Gesellschaftsvertrag nicht. Eine<br />
Nachschusspflicht der Gesellschafter könnte durch<br />
Änderung des Gesellschaftsvertrags nur begründet<br />
werden, wenn alle Gesellschafter/Treugeber zustimmen.<br />
Darüber hinaus ist der Anleger nicht verpflichtet,<br />
weitere Leistungen und Zahlungen zu erbringen.<br />
2.5. Zahlungspflicht/Folgen bei<br />
Zahlungsrückstand<br />
Die Gesamtzeichnungssumme nebst Agio ist an<br />
zwei Einzahlungsterminen mit Teilbeträgen zur Zahlung<br />
fällig. Anleger, die bis einschließlich zum<br />
17.10.2008 ihr Beteiligungsangebot abgegeben<br />
haben, haben am 13.11.2008 eine erste Teilzahlung<br />
in Höhe von 30% der Gesamtzeichnungssumme<br />
zzgl. des Gesamtbetrages des Agios zu leisten. Bei<br />
Anlegern, die ihr Beteiligungsangebot vom<br />
18.10.2008 bis zum 31.12.2008 abgegeben haben,<br />
ist die erste Teilzahlung am 29.01.2009 fällig. Für<br />
den Fall einer Verlängerung der Zeichnungsfrist über<br />
den 31.12.2008 hinaus, sind die Anleger, welche ihr<br />
Beteiligungsangebot in 2009 abgegeben haben, verpflichtet,<br />
die erste Teilzahlung 21 Tage nach Abgabe<br />
der Beitrittserklärung zu leisten, frühestens jedoch<br />
drei Bankarbeitstage nach Erhalt der Mitteilung über<br />
die Annahme des Beteiligungsangebots. Die zweite<br />
Teilzahlung in Höhe von 70% der Gesamtzeichnungssumme<br />
ist am 15.10.2009 zur Zahlung fällig;<br />
für den Fall einer Verlängerung der Zeichnungsfrist<br />
sind die ihr Beteiligungsangebot in 2009 abgebenden<br />
Anleger verpflichtet, den zweiten Teilbetrag<br />
innerhalb von 21 Tagen nach Abgabe ihrer Beitrittserklärung,<br />
frühestens jedoch drei Bankarbeitstage<br />
nach Erhalt der Mitteilung über die Annahme des<br />
Beteiligungsangebotes, nicht aber vor dem<br />
15.10.2009 zu leisten. Die Einlageleistungen der<br />
Anleger erfolgen mit den bezeichneten Teilbeträgen,<br />
im Übrigen aber für beide Beteiligungen zusammen,<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
in einem Betrag zugunsten eines Einzahlungskontos<br />
(gemäß der Beitrittserklärung). Das Einzahlungskontoguthaben<br />
wird nach erfolgten Gutschriften an die<br />
Fondsgesellschaften im Verhältnis 49,7% zu 50,3%<br />
weitergereicht.<br />
Werden die Gesamtzeichnungssumme und das Agio<br />
nicht innerhalb der o.g. Fristen erbracht, so ist die<br />
Gesellschaft berechtigt, Zinsen ab Fälligkeit in Höhe<br />
von 1% (des ausstehenden Betrages) pro Monat zu<br />
verlangen. Die Zinspflicht tritt ein, ohne dass es<br />
einer Mahnung bedarf. Im Falle des Zahlungsverzuges<br />
kann der Kapitalanteil auf den Betrag bereits<br />
geleisteter Zahlungen herabgesetzt werden oder der<br />
Gesellschafter/Treugeber (nach Beendigung des<br />
Treuhandvertrages und Streichung aus dem Treugeberregister)<br />
aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />
werden. Die im Zusammenhang mit dem Ausscheiden<br />
entstandenen Kosten hat der Gesellschafter/<br />
Treugeber zu tragen. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />
für diese Kosten neben dem vollem Agio eine Schadenspauschale<br />
in Höhe von 10% der Gesamtzeichnungssumme<br />
geltend zu machen, soweit nicht der<br />
Gesellschafter/Treugeber einen geringeren Schaden<br />
nachweist.<br />
Im Falle einer Herabsetzung der Pflichteinlagen oder<br />
eines Ausschlusses eines Gesellschafters/Treugebers<br />
ist die Gesellschaft berechtigt, in Höhe der ausstehenden<br />
Pflichteinlagen neue Gesellschafter/<br />
Treugeber aufzunehmen oder an einer entsprechenden<br />
Erhöhung von bestehenden Beteiligungen von<br />
hierzu bereiten Anlegern mitzuwirken und alle notwendigen<br />
Maßnahmen/Erklärungen in diesem<br />
Zusammenhang vorzunehmen/abzugeben.<br />
2.6. Vertretung/Geschäftsführung/Vergütung<br />
Die alleinige gesetzliche Vertretung der Gesellschaft<br />
obliegt der Komplementärin.<br />
Zur Geschäftsführung sind die Komplementärin<br />
sowie die geschäftsführenden Kommanditisten<br />
berechtigt. „Geschäftsführende Kommanditisten“<br />
sind die <strong>DCM</strong> Service GmbH und Herr Johann<br />
Deinböck, wobei die <strong>DCM</strong> Service GmbH zur<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
93<br />
F
F<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet ist,<br />
während Herr Johann Deinböck zur Geschäftsführung<br />
berechtigt, nicht aber verpflichtet ist. Die Komplementärin<br />
ist zur Geschäftsführung berechtigt und<br />
verpflichtet. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt<br />
sich auf alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen,<br />
die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft gehören.<br />
Sie hat die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmanns zu führen.<br />
Die Komplementärin erhält für die Geschäftsführung<br />
in der Platzierungsphase eine einmalige Vergütung<br />
in Höhe von 0,02% des zum Ende der Platzierungsphase<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH und<br />
Herr Johann Deinböck erhalten als geschäftsführende<br />
Kommanditisten für die Übernahme der<br />
Geschäftsführung in der Platzierungsphase eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von 0,1% bzw. 0,05%<br />
des zum Ende der Platzierungsphase gezeichneten<br />
Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer;<br />
entsprechend dem jeweils erreichten Platzierungsstand<br />
können jeweils unter Berücksichtigung der<br />
aufgrund von Einzahlungen der Anleger bestehenden<br />
Liquiditätslage der Gesellschaft angemessene<br />
Abschlagszahlungen auf die einmalige Vergütung<br />
verlangt werden. Ab dem 01.01.2009 erhält die<br />
Komplementärin eine laufende jährliche Geschäftsführungsvergütung<br />
in Höhe von USD 50.000 zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH<br />
erhält für ihre Tätigkeit bei der Abwicklung der<br />
Gesellschaft und Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />
(zusätzlich zu ihrer laufenden Vergütung<br />
für die Fondsverwaltung) den Ersatz der Auslagen<br />
sowie eine angemessene Abwicklungsprovision in<br />
Höhe von mindestens USD 150.000 zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die Komplementärin erhält für<br />
ihre Leistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung<br />
des Flugzeugs eine einmalige Vergütung in<br />
Höhe von USD 200.000 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die Komplementärin erhält für die Übernahme des<br />
unbeschränkten Haftungsrisikos in der Platzierungsphase<br />
eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,01%<br />
94<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
des zum Ende der Platzierungsphase gezeichneten<br />
Kommanditkapitals sowie ab dem 01.01.2009 eine<br />
laufende jährliche Vergütung in Höhe von USD<br />
5.000, jeweils einschließlicht ggfs. anfallender<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer; die laufende Vergütung<br />
wird jeweils anteilig zu Beginn eines Kalenderquartals<br />
zur Zahlung fällig.<br />
Die laufenden Vergütungen erhöhen sich kalenderjährlich<br />
um 2,0% p.a., erstmals für das Jahr 2011.<br />
2.7. Gesellschafter-/Treugeberversammlung/<br />
Gegenstand der Beschlussfassung<br />
Gemäß dem Gesellschaftsvertrag beschließen die<br />
Gesellschafter/Treugeber in Gesellschafter-/Treugeberversammlungen<br />
oder im Wege eines schriftlichen<br />
Abstimmungsverfahrens. Wesentliche Beschlussgegenstände,<br />
die zum Teil wegen ihrer Bedeutung für<br />
die Gesellschaft und Gesellschafter/Treugeber auch<br />
nur mit qualifizierten Mehrheiten getroffen werden<br />
können, sind in § 14.6 des Gesellschaftsvertrages<br />
aufgeführt. Eine ordentliche Gesellschafterversammlung<br />
hat, beginnend mit dem Jahre 2009, jährlich<br />
spätestens zum 01.11. zu erfolgen. Hinsichtlich der<br />
Erfordernisse der Beschlussfähigkeit, die jedem<br />
Gesellschafter/Treugeber zustehenden Stimmrechte<br />
und deren Ausübungsmöglichkeit, die Informationspflicht<br />
für alle Gesellschafter/Treugeber über Ergebnisse<br />
von Abstimmungen u.a. enthalten, wird auf die<br />
entsprechenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />
verwiesen. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafter-/Treugeberbeschlusses<br />
kann mit einer Ausschlussfrist<br />
von einem Monat gemäß § 14.7 des<br />
Gesellschaftsvertrages geltend gemacht werden;<br />
nach Fristablauf tritt Heilung eines etwaigen Mangels<br />
ein.<br />
2.8. Jahresabschluss/Sonderwerbungskosten<br />
Nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres, das<br />
dem Kalenderjahr entspricht, sind innerhalb von<br />
sechs Monaten bzw. früher – wenn gesetzlich vorgeschrieben<br />
– der Jahresabschluss, die Einnahmen-/<br />
Überschussrechnung sowie der Geschäftsbericht<br />
anzufertigen und den Gesellschaftern rechtzeitig<br />
vor Gesellschafterversammlungen oder mit der Ein-
leitung eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens<br />
zuzusenden. Bei dem Gesellschafter/Treugeber in<br />
einer Rechnungsperiode etwa entstehende persönliche<br />
Sonderwerbungskosten in Zusammenhang mit<br />
der Beteiligung sind der Gesellschaft bis zum<br />
31.03. des jeweiligen Folgejahres schriftlich mitzuteilen.<br />
Für Mitteilungen, die nach diesem Stichtag<br />
eingehen, kann wegen Mehraufwandes ein Entgelt<br />
von je EUR 100 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
berechnet werden, das gesondert in Rechnung<br />
gestellt oder bei der nächsten Auszahlung einbehalten<br />
wird. Für eine Berücksichtigung der verspätet<br />
eingehenden Mitteilungen kann keine Gewähr<br />
übernommen werden.<br />
2.9. Beteiligung am Ergebnis und am<br />
Vermögen sowie Auszahlungen<br />
Die Beteiligung der Gesellschafter/Treugeber an den<br />
Ergebnissen (= Gewinn und Verlust) und am Vermögen<br />
der Gesellschaft bestimmt sich nach den jeweils<br />
geleisteten Pflichteinlagen im Verhältnis zum insgesamt<br />
gezeichneten Kommanditkapital (Beteiligungsanteil).<br />
An den Ergebnissen der Gesellschaft werden<br />
die Gesellschafter/Treugeber anteilig beteiligt,<br />
sobald sie ihre Pflichteinlage nebst Agio vollständig<br />
erbracht haben. Dabei ist die Ergebnisverteilung<br />
während der Platzierungsphase so vorzunehmen,<br />
dass Gesellschafter/Treugeber, unabhängig vom Zeitpunkt<br />
des Beitritts zur Gesellschaft, an den erzielten<br />
Ergebnissen der Gesellschaft gleichbehandelt teilnehmen<br />
(Gleichverteilungsabrede). Diese Vereinbarung<br />
gilt, soweit möglich, auch für die steuerliche<br />
Ergebnisverteilung. Zu diesem Zweck ist den Gesellschaftern/Treugebern<br />
das nach ihrem jeweiligen Beitritt<br />
von der Gesellschaft erzielte Ergebnis solange<br />
und in dem Umfang vorrangig zuzurechnen, bis alle<br />
Gesellschafter/Treugeber an dem während der Platzierungsphase<br />
insgesamt erzielten Ergebnis anteilig<br />
im Verhältnis ihrer jeweils geleisteten Pflichteinlagen<br />
zu den insgesamt geleisteten Pflichteinlagen beteiligt<br />
sind.<br />
2.10. Anteilsübertragung<br />
Kommanditisten können die selbst gehaltene Gesellschaftsbeteiligung<br />
grundsätzlich übertragen oder<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
darüber in sonstiger Weise (bspw. durch Verpfändung<br />
oder Abtretung von Auszahlungsansprüchen)<br />
verfügen.<br />
Die Übertragung ist allerdings nur mit Wirkung zum<br />
31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. eines Jahres möglich<br />
und nur in soweit, als dadurch nicht Kommanditanteile<br />
unter dem Betrag der Mindestzeichnungssumme<br />
(vgl. oben unter Ziffer 2.3.) entstehen und<br />
soweit die Verfügung nicht zugunsten von Personen,<br />
die sich gem. §§ 6.3 oder 6.8 des Gesellschaftsvertrages<br />
nicht an der Gesellschaft beteiligen können,<br />
erfolgt. Voraussetzung für die Übertragung ist ferner<br />
die Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />
die nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />
verweigert werden darf. Der Übertragende haftet<br />
auch nach seinem Ausscheiden neben dem Erwerber<br />
für etwaige Rückstände auf die gezeichnete Pflichteinlage<br />
sowie das daneben geschuldete Agio und<br />
trägt alle entstehenden Kosten.<br />
2.11. Kündigung/Ausscheiden/Erbfall<br />
Eine ordentliche Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />
ist erstmals im Jahr 2026 zum 31.12. des<br />
jeweiligen Jahres binnen einer Frist von 6 Monaten<br />
möglich. Eine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />
aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich.<br />
Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus<br />
nach Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses oder<br />
Ausschluss aus der Gesellschaft bei Zahlungsrückstand<br />
oder aus anderem wichtigen Grund. Die Kündigung<br />
hat nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern<br />
nur das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters<br />
zur Folge. Bezüglich der näheren Ausgestaltung<br />
in diesen Fällen wird auf die §§ 20, 21 des<br />
Gesellschaftsvertrages verwiesen.<br />
Verstirbt ein Gesellschafter/Treugeber, so geht die<br />
Beteiligung mit allen Rechten und Pflichten auf seinen<br />
Erben, soweit es sich dabei um seinen Alleinerben<br />
handelt, über und wird mit diesem fortgesetzt.<br />
Der Erbe hat sich in geeigneter Weise, in der Regel<br />
durch die Vorlage eines Erbscheins, gegenüber der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin zu legitimieren.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
95<br />
F
F<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
Solange die Legitimation nicht erfolgt ist, ruhen die<br />
Rechte aus dem Gesellschaftsvertrag.<br />
Verstirbt ein Gesellschafter/Treugeber und hinterlässt<br />
er mehrere Erben, wird die Gesellschaft nach Maßgabe<br />
der Bestimmungen von § 22 des Gesellschaftsvertrages<br />
mit seinen Erben fortgesetzt. Die bei der<br />
Gesellschaft und dem Treuhandkommanditisten<br />
durch den Erbfall verursachten Kosten trägt der<br />
jeweils für den Erblasser eintretende Gesellschafter/Treugeber.<br />
Eine Kündigung, eine ganze oder teilweise Übertragung<br />
der Beteiligung sowie ein Ausschluss von<br />
Gesellschaftern/Treugebern kann nur parallel für beide<br />
Fondsgesellschaften erfolgen.<br />
2.12. Auseinandersetzungsguthaben<br />
Mit Ausscheiden eines Gesellschafters aus der<br />
Fondsgesellschaft hat dieser einen Anspruch auf ein<br />
Auseinandersetzungsguthaben, das sich wie folgt<br />
ermittelt:<br />
(a) Das Auseinandersetzungsguthaben richtet sich<br />
im Fall der außerordentlichen Kündigung, deren<br />
Grund die Fondsgesellschaft nicht zu vertreten<br />
hat, und des Ausschlusses aus der Fondsgesellschaft<br />
nach dem Buchwert der Beteiligung des<br />
Anlegers ohne Berücksichtigung eines ideellen<br />
Geschäftswerts.<br />
(b) Das Auseinandersetzungsguthaben richtet sich in<br />
allen anderen Fällen nach dem Verkehrswert der<br />
Beteiligung. Soweit innerhalb der letzten sechs<br />
Monate vor seinem Ausscheiden bereits ein<br />
externes, der Fondsgesellschaft vorliegendes Verkehrswertgutachten<br />
erstellt wurde, ist der Verkehrswert<br />
im Grundsatz unter Fortführung der<br />
dort ermittelten Werte zu bestimmen. Vom Verkehrswert<br />
sind – bei einem Ausscheiden ab dem<br />
31.12.2026 – die voraussichtlichen anteiligen<br />
Kosten der Veräußerung des Flugzeugs und der<br />
Abwicklung der Gesellschaft abzuziehen. In<br />
Streitfällen über die Höhe des mitgeteilten Verkehrswertes<br />
ist auf Wunsch des ausscheidenden<br />
Gesellschafters von der Fondsgesellschaft auf<br />
den Tag des vollkommenen oder teilweisen Aus-<br />
96<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
scheidens ein Verkehrswertgutachten eines unabhängigen<br />
Sachverständigen einzuholen. Übersteigt<br />
der vom Sachverständigen festgestellte Verkehrswert<br />
den von der Gesellschaft mitgeteilten<br />
Verkehrswert um weniger als 15 %, trägt der<br />
ausscheidende Gesellschafter die Kosten des<br />
Gutachtens, ansonsten die Fondsgesellschaft.<br />
Verlangen mehrere ausgeschiedene Gesellschafter<br />
die Einholung eines Verkehrswertgutachtens<br />
zum gleichen Ausscheidenszeitpunkt, so sind die<br />
ausscheidenden Gesellschafter auf diesen<br />
Umstand von der Fondsgesellschaft hinzuweisen;<br />
die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, dann<br />
soweit möglich ein für die Ermittlung sämtlicher<br />
betroffener Beteiligungen dienliches Gutachten<br />
einzuholen; im Falle der Kostentragung durch<br />
die Gesellschafter tragen diese die Kosten in<br />
Höhe des Verhältnisses ihrer zu bewertenden<br />
Beteiligungen.<br />
Die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
erfolgt grundsätzlich nach seiner verbindlichen Feststellung.<br />
Wird die wirtschaftliche und insbesondere<br />
die Liquiditätslage der Gesellschaft durch die Zahlung<br />
von Auseinandersetzungsguthaben gefährdet,<br />
kann das Auseinandersetzungsguthaben in bis zu<br />
drei Jahresraten ausbezahlt werden.<br />
Führt die Zahlung des festgestellten Auseinandersetzungsguthabens<br />
in einem Geschäftsjahr dazu, dass<br />
die verbleibenden Gesellschafter nur einen geringeren<br />
Betrag als die jeweils beschlossene Auszahlung<br />
entnehmen könnten, ist die Gesellschaft berechtigt,<br />
die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens entsprechend<br />
anzupassen.<br />
Bei ratenweiser Zahlung ist das restliche Auseinandersetzungsguthaben<br />
in dem Umfang zu verzinsen,<br />
wie die Gesellschaft Auszahlungen an verbleibende<br />
Gesellschafter vornimmt.<br />
2.13. Liquidation der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft löst sich nach einem entsprechenden,<br />
wirksamen Gesellschafterbeschluss auf. Im Falle<br />
der Auflösung ist die Gesellschaft zum Zwecke
der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
zwischen den Gesellschaftern/Treugebern durch die<br />
geschäftsführende Kommanditistin abzuwickeln.<br />
Der aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />
erzielte Erlös wird an die Gesellschafter/Treugeber<br />
im Verhältnis ihrer Beteiligung am Vermögen und<br />
Ergebnis der Gesellschaft zueinander ausbezahlt.<br />
3. Treuhandvertrag<br />
Der Anleger schließt für seine mittelbare Beteiligung<br />
an beiden Fondsgesellschaften einen Treuhandvertrag<br />
mit dem Treuhänder Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH, München, ab. Der Treugeber beteiligt<br />
sich damit mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />
zeitgleich (parallel) an beiden<br />
Fondsgesellschaften. Die Gesamtzeichnungssumme<br />
des Anlegers wird in Höhe von 49,70% der mittelbaren<br />
Beteiligung der Flugzeugfonds 2 KG und in Höhe<br />
von 50,30% der Flugzeugfonds 3 KG zugeordnet.<br />
3.1. Abschluss des Treuhandvertrags<br />
Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung unterbreitet<br />
der Treugeber nach Maßgabe der Beitrittserklärung<br />
und auf Grundlage des Verkaufsprospekts dem<br />
Treuhänder das Angebot auf Abschluss eines Treuhandvertrages<br />
betreffend der treuhänderisch für ihn<br />
gehaltenen Beteiligungen an den beiden Fondsgesellschaften<br />
in der Fassung des im Prospekt abgedruckten<br />
Vertrags. An das Treuhandangebot ist der<br />
Treugeber für die Dauer von vier Wochen gebunden;<br />
ein dem Anleger gesetzlich zustehendes Widerrufsrecht<br />
bleibt hiervon unberührt. Für die Annahme<br />
des Treuhandangebotes genügt die Unterschrift des<br />
Treuhänders innerhalb der Annahmefrist auf der Beitrittserklärung.<br />
Eines Zugangs der Annahmeerklärung<br />
bedarf es für deren Wirksamkeit nicht. Der<br />
Treugeber verzichtet insoweit auf den Zugang der<br />
Annahmeerklärung. Der Treugeber wird jedoch zeitnah<br />
mit gesondertem Schreiben über die Annahme<br />
seines Angebots informiert.<br />
Der Treuhänder ist berechtigt, unter Befreiung von<br />
den Beschränkungen des § 181 BGB, weitere Treu-<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
handverträge mit dritten Personen als Treugebern<br />
abzuschließen und die bewirkten Gesellschaftsbeteiligungen<br />
für sämtliche Treugeber im Außenverhältnis<br />
jeweils als einheitlichen Gesellschaftsanteil im eigenen<br />
Namen zu halten. Der Treuhänder ist jeweils als<br />
Kommanditist (Treuhandkommanditist) der Fondsgesellschaften<br />
in das Handelsregister eingetragen. Er<br />
tritt gegenüber Dritten im eigenen Namen auf. Dies<br />
gilt auch im Verhältnis zu den Fondsgesellschaften.<br />
Der Treuhänder ist berechtigt, den Treuhandvertrag<br />
erst auszuführen, wenn der erste Teilbetrag der<br />
Gesamtzeichnungssumme dem in der Beitrittserklärung<br />
genannten Eigenkapitaleinzahlungskonto der<br />
Fondsgesellschaften gutgeschrieben ist.<br />
3.2. Treuhandverwaltung<br />
Der Treuhänder ist unter Befreiung von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB durch den Treugeber<br />
beauftragt, im Interesse und für Rechnung des<br />
Treugebers die gezeichneten Kommanditanteile an<br />
den Fondsgesellschaften durch Erhöhung seiner<br />
eigenen Kommanditanteile zu bewirken und treuhänderisch<br />
zu halten und zu verwalten.<br />
Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich<br />
im Auftrag, für Rechnung und auf Weisung<br />
des Treugebers. Der Treuhänder nimmt grundsätzlich<br />
die den Treugeber betreffenden Gesellschafterrechte<br />
(z.B. die Rechte des Treugebers in der<br />
Gesellschafterversammlung) gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
nur wahr, soweit der Treugeber ihn hierzu<br />
ausdrücklich beauftragt oder angewiesen hat. Da<br />
der Treugeber gemäß Gesellschaftsvertrag einem<br />
Gesellschafter gleichgestellt ist, hat er selbst gegenüber<br />
den Fondsgesellschaften die Widerspruchsrechte<br />
nach § 164 HGB und die Kontrollrechte nach<br />
§ 166 HGB. Er wird in wirtschaftlicher Hinsicht wie<br />
ein Kommanditist der Fondsgesellschaften behandelt.<br />
Der Treuhänder tritt an den Treugeber sämtliche Vermögensrechte<br />
aus den für diesen treuhänderisch<br />
gehaltenen Gesellschaftsbeteiligungen in dem Umfange<br />
ab, wie diese dem Treugeber nach Maßgabe<br />
der Gesellschaftsverträge der Fondsgesellschaften<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
97<br />
F
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R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
und des Treuhandvertrages gebühren. Der Treuhänder<br />
ist aber ermächtigt, die abgetretenen Ansprüche<br />
aus den Gesellschaftsbeteiligungen im eigenen<br />
Namen einzuziehen.<br />
Der Treuhänder ist seitens des Treugebers von allen<br />
Verbindlichkeiten freizustellen, die im Zusammenhang<br />
mit der Übernahme und Verwaltung des Treugutes<br />
stehen. Sofern mit den Auszahlungen die Haftung<br />
gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaften<br />
wieder aufleben sollte, hat der Treugeber vor Weitergabe<br />
von Auszahlungen Sicherheit an den Treuhänder<br />
nach entsprechender Aufforderung zu leisten.<br />
Der Treuhänder hat die ihm übertragenen Aufgaben<br />
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nach<br />
pflichtgemäßem Ermessen und im Interesse des Treugebers<br />
auszuüben. Er haftet nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit.<br />
Eine Haftung für die Bonität der Vertragspartner<br />
der Fondsgesellschaften oder dafür, dass die<br />
Vertragspartner der Fondsgesellschaften die eingegangenen<br />
vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß<br />
erfüllen, wird nicht übernommen. Der Treuhänder<br />
haftet ferner nicht für die Ertragsfähigkeit des oder<br />
der Investitionsobjekte der Fondsgesellschaften, insbesondere<br />
nicht für den Eingang der prospektierten<br />
Erträge bzw. die Einhaltung der prospektierten Kosten<br />
und Aufwendungen.<br />
3.3. Übertragung / Erbfall<br />
Treugeber können jederzeit durch gesonderten Vertrag<br />
das Treugut mit Wirkung zum 31.03, 30.06.,<br />
30.09. oder 31.12. eines Jahres übertragen oder<br />
darüber in sonstiger Weise verfügen, soweit dadurch<br />
nicht treuhänderische Beteiligungen unter der Mindestzeichnungssumme<br />
gemäß § 6.5 der Gesellschaftsverträge<br />
der Fondsgesellschaften entstehen<br />
und soweit die Verfügung nicht zugunsten von Personen<br />
im Sinne des § 6.3 oder § 6.8 der Gesellschaftsverträge<br />
der Fondsgesellschaften erfolgt.<br />
Voraussetzung für die Übertragung ist die Zustimmung<br />
des Treuhänders, die nur bei Vorliegen eines<br />
wichtigen Grundes verweigert werden darf. Sonstige<br />
Verfügungen bedürfen der Anzeige beim Treuhän-<br />
98<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
der. Der Übertragende haftet auch nach seinem Ausscheiden<br />
neben dem Erwerber für etwaige Rückstände<br />
auf die gezeichnete Pflichteinlage sowie das<br />
daneben geschuldete Agio. Eine Übertragung einer<br />
treuhänderischen Beteiligung oder eine sonstige Verfügung<br />
hierüber ist wirksam nur möglich, soweit<br />
dies zugleich bezüglich der Beteiligung an beiden<br />
Fondsgesellschaften erfolgt.<br />
Verstirbt ein Treugeber, so geht der Treuhandvertrag<br />
mit allen Rechten und Pflichten auf seinen Erben<br />
über. Im Verhältnis zum Treuhänder gilt als Rechtsnachfolger<br />
hinsichtlich der mittelbaren Beteiligung<br />
des verstorbenen Treugebers, wer sich durch Vorlage<br />
eines geeigneten Erbnachweises (in der Regel Erbschein)<br />
legitimiert. Bei mehreren Erben ist die Erbengemeinschaft<br />
verpflichtet, sofern nicht eine entsprechende<br />
Nachfolgeregelung besteht, eine Auseinandersetzung<br />
herbeizuführen, bei der keiner der zur<br />
Nachfolge in die Beteiligung an der Gesellschaft<br />
vorgesehenen Erben nicht berechtigte Person oder<br />
Gesellschaft im Sinne des § 6.3 oder § 6.8 des<br />
Gesellschaftsvertrages ist und ferner eine Aufspaltung<br />
der Gesamtzeichnungssumme in Beträge unter<br />
USD 15.000 vermieden sowie eine Aufteilung von<br />
Teilbeträgen unter Berücksichtigung einer Teilbarkeit<br />
durch 1.000 glatt vorgenommen wird. Bei Nichterfüllung<br />
der vorgenannten Voraussetzungen ist der<br />
Treuhänder berechtigt, den Treuhandvertrag durch<br />
schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.<br />
Die dem Treuhänder durch den Erbfall verursachten<br />
Kosten trägt der jeweils für den Erblasser<br />
eintretende Treugeber.<br />
3.4. Beendigung des Treuhandvertrags und<br />
Wechsel in die Beteiligung als Kommanditist<br />
Das Treuhandverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit.<br />
Es endet mit Beendigung der Fondsgesellschaften<br />
und Verteilung des nach Befriedigung der Gläubiger<br />
verbleibenden Vermögens. Jeder Treugeber kann den<br />
Treuhandvertrag mit einer Frist von drei Monaten<br />
jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines<br />
Jahres durch schriftliche Erklärung gegenüber dem<br />
Treuhänder kündigen und so in die Stellung eines<br />
Kommanditisten wechseln. Mit Kündigung des Treu-
handvertrages überträgt der Treuhänder die für den<br />
Treugeber gehaltenen Gesellschaftsbeteiligungen an<br />
den Fondsgesellschaften zurück auf den Treugeber,<br />
der damit jeweils die Stellung eines Kommanditisten<br />
erlangt. Als Kommanditist der Fondsgesellschaften ist<br />
der Anleger in das Handelsregister einzutragen. Die<br />
Übertragung der Kommanditbeteiligung erfolgt im<br />
Außenverhältnis aufschiebend bedingt durch die<br />
Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das<br />
Handelsregister. Kosten, die durch die Beendigung<br />
des Treuhandvertrages und die Übertragung der<br />
Gesellschaftsbeteiligungen entstehen, trägt der Treugeber.<br />
Das Recht zur Kündigung des Treuhandvertrages<br />
aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine<br />
Kündigung des Treuhandvertrags sowie eine Übertragung<br />
von Anteilen ist wirksam nur möglich, soweit<br />
dies zugleich bezüglich der Beteiligung an beiden<br />
Fondsgesellschaften erfolgt.<br />
3.5 Vergütung<br />
Für die Übernahme der Treuhandschaft und die<br />
damit verbundenen Tätigkeiten, einschließlich für<br />
etwaige ausdrückliche Weisungen oder Aufträge von<br />
Treugebern zur Wahrnehmung ihrer Gesellschafterrechte<br />
gegenüber den Fondsgesellschaften, erhält<br />
der Treuhänder ab dem 01.01.2009 von den Fondsgesellschaften<br />
eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />
insgesamt USD 50.000 einschließlich der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer, die jeweils hälftig zum 01.01.<br />
und 01.07. eines Kalenderjahres fällig wird. Die laufende<br />
Vergütung verringert sich jeweils um 10%,<br />
wenn sich seine für Treugeber gehaltene Beteiligung<br />
um mindestens jeweils 10% gegenüber dem Stand<br />
der Vollplatzierung verringert. Die laufende Vergütung<br />
erhöht sich kalenderjährlich um 2,0% p.a., erstmals<br />
für das Jahr 2011. Insofern beträgt der Gesamtbetrag<br />
der Vergütungen des Treuhänders über die<br />
gesamte Fondslaufzeit (bis 31.12.2026) nach der<br />
Prognose rd. USD 1 Mio.<br />
4. Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Die Fondsgesellschaften haben mit der Curia<br />
Steuerberatungsgesellschaft mbH, München, am<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
24.07.2008 einen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
abgeschlossen:<br />
Die Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH hat als<br />
Mittelverwendungskontrolleur die Verpflichtung<br />
übernommen, die Verwendung der auf dem Einzahlungskonto<br />
und den Gesellschaftskonten der Fondsgesellschaften<br />
befindlichen Geldmittel zu kontrollieren.<br />
Das Einzahlungskonto wird als sog. „Und-Konto“<br />
eingerichtet, über das die Geschäftsführung der<br />
Fondsgesellschaften nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
verfügen kann. Die auf das<br />
Einzahlungskonto eingezahlte Gesamtzeichungssumme<br />
wird nach Zahlung der Eigenkapitalvermittlungsvergütung<br />
an die vermittelnden Banken zunächst auf<br />
die Gesellschaftskonten der Fondsgesellschaften<br />
übertragen und für die in den Investitionsplänen festgelegten<br />
Zwecke vorgehalten.<br />
Die Leistungen des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
sind erfüllt, wenn die Fondsgesellschaften allen Zahlungsverpflichtungen<br />
gemäß den Investitionsplänen<br />
(u.a. Erwerb der Flugzeuge) der Gesellschaftsverträge<br />
der Fondsgesellschaften ordnungsgemäß nachgekommen<br />
sind.<br />
Stimmt der Mittelverwendungskontrolleur einer von<br />
der Geschäftsführung der Fondsgesellschaften<br />
schriftlich angeforderten Auszahlung von auf den<br />
Gesellschaftskonten befindlichen Mitteln endgültig<br />
nicht zu, so können Beschlüsse der Gesellschafter<br />
der Fondsgesellschaften über die angeforderte Auszahlung<br />
herbeigeführt werden.<br />
Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaften wird<br />
dem Mittelverwendungskontrolleur alle zur Durchführung<br />
der übernommenen Aufgaben erforderlichen<br />
Unterlagen zur Verfügung stellen, erforderliche<br />
Auskünfte erteilen und jede erbetene und sachdienliche<br />
Unterstützung in geeigneter Form gewähren.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für seine<br />
Leistungen ein einmaliges Pauschalhonorar in Höhe<br />
von 0,02% des Kommanditkapitals der jeweiligen<br />
Fondsgesellschaft jedoch mindestens insgesamt USD<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
99<br />
F
F<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
40.000 von beiden Fondsgesellschaften, zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist bei<br />
Abschluss der Platzierung zur Zahlung fällig, nicht<br />
jedoch bevor die Fondsgesellschaften entsprechende<br />
Mittel durch Einzahlungen der Anleger in ausreichender<br />
Höhe zur Verfügung haben. Abschlagszahlungen<br />
auf den Vergütungsanspruch können nach<br />
Erbringung der ersten Teilzahlung auf die Gesamtzeichnungssumme<br />
durch die Anleger entsprechend<br />
des dann erreichten Platzierungsstandes erfolgen.<br />
5. Fremdfinanzierungszusagen<br />
Die Fondsgesellschaften haben von einem Bankenkonsortium,<br />
bestehend aus der Calyon Credit Agricole<br />
CIB (nachfolgend „Calyon“ genannt) und Sumitomo<br />
Mitsui Banking Corporation (nachfolgend<br />
„SMBC“ genannt) eine verbindliche Kreditzusage zu<br />
folgenden Bedingungen erhalten; diese Kreditzusage<br />
unterliegt englischem Recht.<br />
Für beide Fondsgesellschaften gelten nachfolgende<br />
Bedingungen gleichermaßen:<br />
■ Darlehensvaluta: insgesamt höchstens USD 95<br />
Mio.<br />
■ Darlehenstranchen<br />
❒ Tranche A: höchstens USD 65 Mio. oder alternativ<br />
der dem Wert entsprechende Betrag in<br />
EUR<br />
❒ Tranche B: höchstens USD 35 Mio.<br />
■ Laufzeit: 10 Jahre ab Auslieferung des jeweiligen<br />
Flugzeugs<br />
■ Darlehenswährung: USD oder EUR bei Tranche<br />
A; USD bei Tranche B<br />
■ Darlehenszinsen für die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />
2 KG:<br />
❒ Tranche A: in Abhängigkeit von der vom Leasingnehmer<br />
ausgeübten Option ist der Darlehenszins<br />
für Tranche A entweder<br />
• Variabler Zins auf Basis eines 3- oder 6-<br />
Monats-EURIBOR oder USD LIBOR oder<br />
• Fester 10-Jahres-Zins auf Basis EURIBOR<br />
oder USD-Swapsatz, zu ermitteln zwei<br />
Banktage vor Auslieferung<br />
100<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
❒ Tranche B in Abhängigkeit von der vom Leasingnehmer<br />
vor der Auslieferung ausgeübten<br />
Option ist der Darlehenszins entweder<br />
• Variabler Zins auf Basis eines 3- oder 6-<br />
Monats-USD LIBOR oder<br />
• Fester Zins in Form des 10-Jahres-USD-<br />
Swapsatzes, zu ermitteln zwei Banktage vor<br />
der jeweiligen Auslieferung<br />
Die Zinsen sind jeweils vierteljährlich nachschüssig<br />
fällig und zahlbar (bei Option eines<br />
6-Monats LIBOR entsprechend halbjährlich).<br />
■ Darlehenstilgung<br />
❒ Tranche A: vierteljährliche (bei 6-Monats USD<br />
LIBOR halbjährliche) nachschüssige Tilgung<br />
p.a. mit Flexibilität betreffend den unterjährigen<br />
Tilgungsverlauf<br />
❒ Tranche B: endfällige Tilgung zum Ende der<br />
jeweiligen Darlehenslaufzeit<br />
■ Darlehenssicherheiten je Fondsgesellschaft: erstrangige<br />
Flugzeughypothek, Abtretung der Versicherungsansprüche,<br />
Abtretung der Ansprüche aus<br />
dem Leasingvertrag, dem FSA Assignment sowie<br />
dem FSA Direct Agreement, Verpfändung der<br />
Anteile an der Komplementärin, Verpfändung des<br />
Kontos der jeweiligen Fondsgesellschaft, Erklärungen<br />
der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> zugunsten der jeweiligen<br />
Fondsgesellschaft und der Komplementärin<br />
■ Kreditbereitstellung bis 6 Monate nach geplanter<br />
Lieferung des jeweiligen Flugzeugs, ggf. Verlängerung<br />
um weitere 6 Monate<br />
■ Bereitstellungsprovision: 0,25% der nicht gezogenen<br />
Darlehensteile ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung<br />
des jeweiligen Darlehensvertrags<br />
■ Darlehensvermittler und Sicherheitentreuhänder:<br />
Calyon<br />
■ Bankprovisionen je Fondsgesellschaft: USD<br />
10.000 p.a.<br />
■ Bankprovisionen<br />
❒ Tranche A: 0,8% des Kreditbetrags<br />
❒ Tranche B: 0,8% des Kreditbetrags<br />
Im Falle der Ausübung der vorzeitigen Vertragsbeendigungsoption<br />
durch den Leasingnehmer gegenüber<br />
der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG ist diese<br />
verpflichtet, die noch ausstehende Darlehensvaluta
der Tranche A sofort und vollständig zurückzuzahlen.<br />
6. Operative Verträge<br />
6.1. Kaufverträge<br />
Die Fondsgesellschaften haben am 24.06.2008 mit<br />
Deucalion Capital VII Limited als Veräußerer jeweils<br />
einen Kaufvertrag über die Flugzeuge Boeing 777-<br />
200LRF, MSN 36004 bzw. 36198 abgeschlossen<br />
(„Aircraft Forward Sale Agreement“). Die Verträge<br />
unterliegen englischem Recht.<br />
Die von den Fondsgesellschaften abgeschlossenen<br />
Kaufverträge weisen Basiskaufpreise für die Frachtflugzeuge<br />
in Höhe von USD 166,0 Mio. (MSN<br />
36004) bzw. USD 168,0 Mio. (MSN 36198) aus, die<br />
jeweils bereits von AeroLogic georderte Sonderausstattungen<br />
oder Spezialausführungen („optional features“)<br />
im Gesamtbetrag von rd. USD 2,3 Mio. und<br />
etwaige weitere aufpreispflichtige Modifikationen<br />
der Flugzeugspezifikationen bis zu einem Gesamtbetrag<br />
von USD 250.000 enthalten. Unter anderem<br />
werden die Flugzeuge so umgerüstet, dass sich das<br />
maximale Abfluggewicht auf 760.000 lbs erhöht,<br />
was den höchst zulässigen Wert für diese Maschine<br />
darstellt. Nur mit Zustimmung der Fondsgesellschaften<br />
kann AeroLogic weitere aufpreispflichtige Modifikationen<br />
in Auftrag geben.<br />
Die Flugzeuge werden mit weiteren Zusatzausstattungen<br />
im Gesamtbetrag von rd. USD 1,5 Mio. ausgeliefert,<br />
die sich als sog. „seller purchased equipment“<br />
(SPE) qualifizieren. Das sind Zulieferungsteile,<br />
die von AeroLogic bestellt, von Deucalion im Voraus<br />
bezahlt und von Boeing eingebaut werden und bei<br />
Rückgabe der Frachtflugzeuge im Eigentum der<br />
Fondsgesellschaft verbleiben, ohne dass eine Ausgleichszahlung<br />
zu leisten ist. Die Ausstattungskosten<br />
des SPE werden von AeroLogic mit Auslieferung des<br />
Flugzeugs direkt an Deucalion erstattet und erhöhen<br />
den Kaufpreis der Fondsgesellschaften nicht.<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
6.1.1. Lieferverpflichtung des Veräußerers<br />
Deucalion ist verpflichtet, die Flugzeuge vorbehaltlich<br />
des eigenen Erwerbs vom Hersteller Boeing an<br />
die Fondsgesellschaften am Herstellungsort in<br />
Seattle (USA) zu übereignen. Die Fondsgesellschaften<br />
haben sich verpflichtet, das Flugzeug in dem<br />
Zustand zu übernehmen, den der Leasingnehmer für<br />
sich und als Vertreter für Deucalion als vertragskonform<br />
abgenommen hat.<br />
Vereinbarter Zeitpunkt der Lieferung und Übergabe<br />
der Flugzeuge ist der Zeitpunkt unmittelbar nach (i)<br />
erfolgter Übergabe der Flugzeuge von dem Hersteller<br />
an Deucalion sowie (ii) erfolgter Übergabe des<br />
Flugzeugs an den Leasingnehmer. Die erfolgte<br />
Abnahme wird von den Fondsgesellschaften in<br />
einer Abnahmebescheinigung bestätigt. Im Gegenzug<br />
ist Deucalion verpflichtet, den Fondsgesellschaften<br />
mit einer Übertragungsurkunde (Bill of<br />
Sale) zu bescheinigen, dass ihnen das Eigentum an<br />
den Flugzeugen frei von Sicherungsrechten Dritter<br />
mit Ausnahme der Rechte und Pflichten nach dem<br />
Leasingvertrag übereignet wurde. Mit Übergabe der<br />
Flugzeuge geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs,<br />
der Zerstörung oder der Beschädigung der<br />
Flugzeuge auf die Fondsgesellschaften über. Die<br />
Fondsgesellschaften erkennen an, dass die Flugzeuge<br />
im Besitz des Leasingnehmers AeroLogic verbleiben<br />
und Deucalion nicht zur Übergabe an die<br />
Fondsgesellschaften durch Einräumung der Verfügungsgewalt<br />
verpflichtet ist.<br />
6.1.2 Kaufpreisermittlung und<br />
Kaufpreiszahlung<br />
Als Kaufpreis ist zunächst ein Basispreis in Höhe von<br />
USD 166,0 Mio. bzw. 168,0 Mio vereinbart. Diese<br />
Kaufpreise unterliegen bestimmten Anpassungsklauseln,<br />
die etwaige Kaufpreisanpassungen nach dem<br />
von Deucalion mit dem Flugzeughersteller Boeing<br />
abgeschlossenen Kaufverträgen und die vom Leasingnehmer<br />
georderten Ausstattungsspezifikationen<br />
widerspiegeln. Danach werden die endgültigen<br />
Kaufpreise der Fondsgesellschaften von folgenden<br />
Faktoren beeinflusst:<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
101<br />
F
F<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
■ Der Kaufvertrag mit dem Hersteller Boeing enthält<br />
das Recht des Herstellers, den Kaufpreis<br />
gegenüber Deucalion unter bestimmten Voraussetzungen<br />
(z.B. Erhöhung der US-Inflationsrate)<br />
zu erhöhen;<br />
■ Der Leasingnehmer kann bis zu einer Obergrenze<br />
von USD 250.000 ohne Zustimmung des Leasinggbers<br />
mit dem Hersteller Anpassungen der<br />
Flugzeugspezifikation vereinbaren. Zustimmungspflichtig<br />
sind Mehrausstattungen, die über die<br />
Obergrenze von USD 250.000 hinausgehen. Ein<br />
mögliches Mehrausstattungspaket mit Kosten von<br />
bis zu USD 250.000 ist im Kaufpreis beinhaltet.<br />
Wird dieses Paket vom Leasingnehmer nicht oder<br />
nicht vollständig beansprucht, reduziert sich der<br />
endgültige Kaufpreis entsprechend der Anpassung<br />
der Leasingrate (vgl. nachfolgend).<br />
Deucalion ist verpflichtet, die Fondsgesellschaften<br />
unverzüglich über eine Kaufpreisanpassung in<br />
Kenntnis zu setzen.<br />
Eine Kaufpreisanpassung führt automatisch zu einer<br />
Anpassung der vom Leasingnehmer geschuldeten<br />
Leasingraten. Allerdings ist eine Erhöhung der Leasingrate<br />
nach oben begrenzt. Insofern definiert die<br />
vom Leasingnehmer akzeptierte höchstmögliche<br />
Leasingrate wiederum den höchstmöglichen von der<br />
Fondsgesellschaft zu zahlenden Kaufpreis und zwar<br />
unabhängig davon, welche Kaupreisanpassung der<br />
Hersteller Boeing gegenüber Deucalion geltend<br />
machen kann.<br />
Deucalion kann für den Fall einer verspäteten Flugzeugübergabe<br />
vom Leasingnehmer einen Barausgleich<br />
zur Abdeckung der erhöhten Finanzierungskosten<br />
verlangen. Der Leasingnehmer wiederum hat<br />
die Option, diese Ausgleichszahlung vorab als<br />
Einmalzahlung direkt an Deucalion zu leisten oder<br />
in Form einer erhöhten Leasingrate über die Laufzeit<br />
des Leasingvertrages verteilt; in letzterem Fall wären<br />
die Fondsgesellschaften verpflichtet, die zusätzlichen<br />
Mietzahlungen an Deucalion weiterzuleiten.<br />
102<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar spätestens bis<br />
zur Auslieferung des Flugzeugs. Der Kaufpreis ist<br />
exklusive Umsatzsteuer oder vergleichbarer Steuern<br />
und Abgaben. Sollten solche Steuern oder Abgaben<br />
erhoben werden, wären die Fondsgesellschaften zur<br />
zusätzlichen Leistung verpflichtet.<br />
Bei verspäteter Kaufpreiszahlung entstehen Säumniszinsen<br />
in Höhe von 2% p.a. über dem auf Monatsbasis<br />
ermittelten USD-LIBOR.<br />
6.1.3. Sicherheitsleistung durch die<br />
Fondsgesellschaften<br />
Die Fondsgesellschaften sind verpflichtet, durch Bankavale<br />
(„Deposit Letter of Credit“) vorab Sicherheit für<br />
die spätere Kaufpreiszahlung zu leisten. Die Fondsgesellschaften<br />
sind danach jeweils verpflichtet, ein<br />
Anzahlungsaval in Höhe von USD 5.000.000 bis spätestens<br />
vier Monate vor dem Liefertermin zu erbringen<br />
und dieses Aval bis spätestens zwei Monate vor<br />
dem Liefertermin auf USD 10.000.000 zu erhöhen.<br />
Hierzu können die Fondsgesellschaften auf eine Kreditzusage<br />
vom 18.07.2008 der Deutsche Bank <strong>AG</strong><br />
zurückgreifen. Die Avalprovision beträgt 0,75% p.a.<br />
bezogen auf den jeweils verbürgten Betrag.<br />
6.1.4. Gewährleistungen<br />
Deucalion gewährleistet, dass sie den Fondsgesellschaften<br />
lastenfreies Eigentum an den Flugzeugen<br />
verschafft und dass die abgeschlossenen Leasingverträge<br />
vollumfänglich in Kraft getreten sind. Ferner<br />
tritt Deucalion mit der Übergabe der Flugzeuge seine<br />
Gewährleistungsansprüche gegenüber Boeing<br />
und dem Hersteller der Triebwerke an die Fondsgesellschaften<br />
ab und verpflichtet sich im Rahmen<br />
einer aufschiebenden Bedingung die Zustimmung<br />
der Hersteller zur Abtretung der Gewährleistungsansprüche<br />
zu erhalten. Gegenüber dem Verkäufer<br />
Deucalion können die Fondsgesellschaften keinerlei<br />
Gewährleistungsansprüche geltend machen.<br />
6.1.5. Leistungsstörungen und<br />
Beendigungsregelungen<br />
Die Vertragsparteien erkennen an, dass sich der<br />
planmäßige Liefertermin von Boeing verzögern
kann. Im Falle einer von Boeing nicht zu vertretenden<br />
Lieferverzögerung gemäß näherer Regelungen<br />
im Boeing Kaufvertrag (z.B. Ereignisse höherer<br />
Gewalt, Streikmaßnahmen, Zulieferprobleme) bleibt<br />
der Erwerber bis zu zwölf Monate nach dem planmäßigen<br />
Liefertermin zur Abnahme verpflichtet. Im<br />
Falle einer von Boeing zu vertretenden Lieferverzögerung<br />
bleibt der Erwerber bis zu 194 Tage zur<br />
Abnahme verpflichtet. Deucalion haftet nicht für<br />
eine Verzögerung oder Nichterfüllung der Lieferung<br />
des Flugzeugs, sofern dies nicht ausschließlich Folge<br />
eines Vertragsbruchs oder grob fahrlässigem oder<br />
vorsätzlichem Fehlverhaltens seitens Deucalion ist.<br />
Zu den Risiken der Leistungstörungen siehe Kapitel<br />
C „Wesentliche Risiken der Beteiligung“, Abschnitt<br />
3. „Vertragliche Risiken“ auf Seite 26 ff.<br />
Im Falle eines Totalverlusts des Flugzeugs vor Übergabe<br />
wird der Kaufvertrag aufgehoben, die Vertragsparteien<br />
unterliegen dann keinen weiteren Verpflichtungen<br />
mehr. Sollte Boeing das Flugzeug nicht an Deucalion<br />
ausliefern, hätte dies ebenfalls die Aufhebung<br />
des Kaufvertrags zwischen Deucalion und den Fondsgesellschaften<br />
zur Folge. In beiden Fällen wäre Deucalion<br />
zur Freigabe bzw. Rückgabe der Bankavale<br />
verpflichtet. Sollte es aufgrund des Verschuldens von<br />
Deucalion nicht zur Lieferung der Flugzeuge kommen,<br />
könnten die Fondsgesellschaften den ihr entstandenen<br />
unmittelbaren Schaden gegenüber Deucalion<br />
bis höchstens USD 500.000 geltend machen.<br />
6.1.6. Maklervereinbarungen<br />
Gemäß einer englischem Recht unterliegenden<br />
Maklervereinbarung mit der DVB <strong>AG</strong> erhält diese für<br />
die erfolgreiche Vermittlung der Kaufverträge über<br />
die Flugzeuge und für damit in Zusammenhang stehende<br />
Leistungen (Mitwirkung bei der Erstellung von<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnungen) eine Maklerprovision<br />
in Höhe von 1% des Kaufpreises. Eine Abschlagszahlung<br />
in Höhe von USD 150.000 je Fondsgesellschaft<br />
ist mit Abschluss der Kaufverträge zur<br />
Zahlung fällig gewesen. Der darüber hinausgehende<br />
Vergütungsbetrag ist mit vollständiger Einzahlung<br />
der Gesamtzeichnungssumme, spätestens jedoch<br />
mit Auslieferung der Flugzeuge an die Fondsgesell-<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
schaften zur Zahlung fällig. Im Falle einer durch den<br />
Verkäufer verschuldeten Nichtlieferung der Frachtflugzeuge<br />
ist die an die DVB <strong>AG</strong> geleistete Maklervergütung<br />
vollumfänglich an die Fondsgesellschaften<br />
zurückzuzahlen.<br />
6.2. Leasingverträge<br />
Die Fondsgesellschaften haben am 24.06.2008 im<br />
Wege der Schuldnovation den am 30.11.2007 zwischen<br />
Deucalion als Leasinggeber und AeroLogic als<br />
Leasingnehmer jeweils abgeschlossenen Leasingvertrag<br />
über das jeweilige Flugzeug Boeing B777-<br />
200LRF, MSN 36004 bzw. MSN 36198 als neuer<br />
Leasinggeber übernommen. Dies bedeutet, dass die<br />
Fondsgesellschaften die zwischen Deucalion und<br />
AeroLogic geschlossenen Leasingverträge zu gleichen<br />
Konditionen als Leasinggeber neu abgeschlossen<br />
haben. Die Leasingverträge unterliegen englischem<br />
Recht.<br />
6.2.1. Leasing-Novationsverträge<br />
Gemäß den Leasing-Novationsverträgen zwischen<br />
Deucalion als bisherigem Leasinggeber und den<br />
Fondsgesellschaften als neue Leasinggeber sowie<br />
AeroLogic als Leasingnehmer haben die Parteien im<br />
Rahmen von Drei-Parteien-Vereinbarungen mit Wirkung<br />
zum Zeitpunkt der Übergabe des Flugzeuges<br />
vereinbart, dass die bisherigen Leasingvertragsparteien<br />
sich gegenseitig von allen bestehenden leasingvertraglichen<br />
Pflichten entbinden und auf alle<br />
gegenseitigen Rechte verzichten. Die Fondsgesellschaften<br />
übernehmen als neue Leasinggeber die<br />
Rechte und Pflichten von Deucalion inhaltlich<br />
grundsätzlich unverändert, wobei der jeweilige<br />
bestehende Leasingvertrag in Anbetracht des Leasinggeberwechsels<br />
und daraus resultierender notwendiger<br />
Überarbeitungen in insgesamt angepasster<br />
Form abgeschlossen wird („Restated Operating<br />
Lease Agreement“).<br />
6.2.2. Laufzeit und Natur der Leasingverträge<br />
Die nachfolgende Darstellung der jeweils von den<br />
Fondsgesellschaften abgeschlossenen und übernommenen<br />
Leasingverträge wird aufgrund ihrer weitgehenden<br />
Inhaltsgleichheit zusammengefasst.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
103<br />
F
F<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
Der Leasingvertrag weist eine Laufzeit von 10 Jahren<br />
ab dem Zeitpunkt der Auslieferung des Flugzeugs an<br />
den Leasingnehmer auf. Der Leasingvertrag enthält<br />
keine Verlängerungsoption.<br />
Der zwischen der Flugzeugfonds 2 KG über das<br />
Frachtflugzeug Boeing B777-200LRF, MSN 36004,<br />
abgeschlossene Leasingvertrag enthält allerdings eine<br />
vorzeitige Beendigungsoption. Diese berechtigt den<br />
Leasingnehmer, den Leasingvertrag über das Frachtflugzeug<br />
Boeing B777-200LRF, MSN 36004, zum<br />
Ende des sechsten bzw. siebten Mietjahres binnen<br />
einer Frist von sechs Monaten zu kündigen. Für den<br />
Fall, dass der Leasingnehmer die vorzeitige Vertragsbeendigungsoption<br />
ausübt, hat er an den Leasinggeber<br />
eine Entschädigung zu zahlen. Diese Abstandszahlung<br />
beträgt 15 Monatsmieten bei der Ausübung<br />
der Option nach sechs Jahren und 14 Monatsmieten<br />
bei der Ausübung der Option nach sieben Jahren.<br />
Bei dem Leasingvertrag handelt es sich um einen sog.<br />
Operating Leasingvertrag. Dies bedeutet, dass der<br />
Vertrag keine weiteren typischen Vertragsbeendigungsregelungen<br />
wie z.B. Andienungsrecht bzw.<br />
Erwerbsoptionen enthält. Im vorliegenden Vertrag<br />
beschränkt sich die Hauptleistungspflicht des Leasinggebers<br />
allein auf die Gebrauchsüberlassung des<br />
Flugzeugs. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, sämtliche<br />
direkten und indirekten Kosten zu tragen, die<br />
durch den Betrieb des Flugzeugs anfallen („Net Lease“<br />
Agreement). Der Leasingnehmer hat insbesondere<br />
auf eigene Rechnung sämtliche Wartungen und<br />
Reparaturen des Flugzeugs zu veranlassen und den<br />
vertragsgemäßen Versicherungsschutz des Flugzeugs<br />
herzustellen und ununterbrochen aufrecht zu erhalten.<br />
Die den Fondsgesellschaften von Deucalion<br />
abgetretenen Gewährleistungsansprüche gegenüber<br />
dem Hersteller Boeing werden vom Leasingnehmer<br />
als Vertreter der Fondsgesellschaften wahrgenommen.<br />
Der Leasingnehmer erkennt an, dass die Fondsgesellschaften<br />
eine etwaige Lieferverzögerung von<br />
Boeing nicht verantworten und für die ihm dadurch<br />
entstandenen Nachteile nicht haften. Davon unberührt<br />
bleibt die Haftung der Fondsgesellschaften<br />
104<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
wegen vorsätzlichem Handeln. Die wirtschaftlichen<br />
Folgen des Totalverlustes des Flugzeugs nach erfolgter<br />
Übergabe trägt der Leasingnehmer.<br />
6.2.3. Ermittlung und Zahlung der<br />
Leasingraten<br />
Der Leasingnehmer ist grundsätzlich verpflichtet,<br />
feste und gleich hohe monatliche Leasingraten zu<br />
zahlen. Die endgültige Leasingrate wird zwei Banktage<br />
vor Auslieferung des Flugzeugs nach Maßgabe<br />
des dann gültigen USD-10-Jahres-Swapsatzes und<br />
der Höhe des vom Verkäufer Deucalion an den Hersteller<br />
Boeing zu zahlenden Kaufpreises ermittelt<br />
und fixiert. Die Leasingrate ist jeweils am 1. Tag des<br />
Kalendermonats vorschüssig für den laufenden<br />
Kalendermonat fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug<br />
fallen taggenau zu ermittelnde Verzugszinsen in<br />
Höhe von 2% über dem auf Monatsbasis zu ermittelnden<br />
USD LIBOR an.<br />
Der Leasingnehmer kann allerdings noch vor Auslieferung<br />
und Übernahme des Flugzeugs zwischen<br />
zwei möglichen weiteren Methoden zur Berechnung<br />
und Festsetzung der Leasingraten wählen. Die Leasingraten<br />
sind danach, entsprechend der vom Leasingnehmer<br />
ausgeübten Option, entweder auf der<br />
Grundlage variabler Zinsen (USD-Floating-Rent)<br />
oder auf der Grundlage fixer Eurozinssätze (EUR-<br />
Fixed-Rent) zu berechnen. Der Leasingnehmer kann<br />
die Optionen bis 60 Tage vor Flugzeugauslieferung<br />
ausüben und die Fondsgesellschaften auffordern, der<br />
Entscheidungsfindung dienende Mietkalkulationsgrundlagen<br />
vorzulegen. Die EUR-Fixed-Rent Option<br />
kann nur hinsichtlich des Teils der Leasingraten ausgeübt<br />
werden, der der Tilgung und Verzinsung des<br />
Tilgungsdarlehens dient (Tranche A). Entsprechend<br />
der ausgeübten Option werden die Fondsgesellschaften<br />
ihre Finanzierung letztlich eindecken (vgl.<br />
dazu oben unter 5.). Die Ausübung einer der beiden<br />
Optionen durch den Leasingnehmer wird die Wirtschaftlichkeit<br />
des Leasingengagements aus Sicht der<br />
Fondsgesellschaften aber nicht beeinflussen, d. h.<br />
der Tilgungsverlauf der Darlehen und die der Fondsgesellschaften<br />
zur Verfügung stehenden Beträge zur<br />
Begleichung ihrer laufenden Kosten und zur Erfül-
lung der prognosegemäßen Auszahlungen an die<br />
Anleger werden durch die Optionsausübung nicht<br />
beeinträchtigt.<br />
6.2.4. Vertraggemäßer Versicherungsschutz<br />
Der vertraglich definierte Versicherungsschutz<br />
umfasst zum einen eine Allgefahren-Kaskoversicherung,<br />
die den Totalverlust und sonstige Schäden am<br />
Flugzeugrumpf, den Triebwerken und allen übrigen<br />
Flugzeugkomponenten mit vertraglich definierten<br />
Mindestsummen (Flugzeugkaufpreis abzüglich<br />
bestimmter Abschlagsbeträge über die Laufzeit des<br />
Leasingvertrags) abdeckt. Die Allgefahren-Kaskoversicherung<br />
muss generell alle Schadensereignisse<br />
umfassen, die dem Luftfahrt-Branchenstandard entsprechen<br />
und am aktuellen Versicherungsmarkt nach<br />
wirtschaftlichen Kriterien versicherbar sind. Der<br />
Selbstbehalt in der Kaskoversicherung für den Flugzeugrumpf<br />
darf USD 1.000.000 nicht überschreiten.<br />
Für Schäden am Flugzeug, die durch Einwirkung<br />
von chemischen, biologischen oder biochemischen<br />
Stoffen oder durch nukleare Explosionen oder Verseuchung<br />
verursacht werden, besteht derzeit eine<br />
der Höhe nach eingeschränkte Versicherungsdeckung.<br />
Der Leasingnehmer hat zum anderen eine branchenübliche<br />
Haftpflichtversicherung abzuschließen, welche<br />
eine Schadensdeckung für ein Einzelschadensereignis<br />
(„Combined Single Limit“) in Höhe von mindestens<br />
USD 800.000.000 aufweisen muss. Die Versicherungsdeckung<br />
umfasst alle Personen- und<br />
Sachschäden, u. a. auch Schäden an der Fracht und<br />
Postsendungen, die am aktuellen Versicherungsmarkt<br />
nach wirtschaftlichen Kriterien versicherbar sind.<br />
Die versicherten Risiken und die Versicherungsausschlüsse<br />
bestimmen sich im Einzelnen nach den<br />
hierfür maßgeblichen Lloyds-Standards. Der Leasingnehmer<br />
ist verpflichtet, den vertragsgemäßen<br />
Bestand des Versicherungsschutzes durch Versicherungszertifikate<br />
jederzeit nachzuweisen. Die Versicherungszertifikate<br />
müssen die Fondsgesellschaften<br />
als Mitbegünstigte benennen; Zahlungsempfänger<br />
von Versicherungsleistungen unter der Kaskoversi-<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
cherung im Fall eines Totalverlustes ist allerdings der<br />
Sicherheitentreuhänder (Calyon), solange Finanzierungsdarlehen<br />
valutieren.<br />
Der Leasingvertrag bestimmt ferner, dass das Flugzeug<br />
bei nicht vorhandenem oder ungenügendem<br />
Versicherungsschutz nicht eingesetzt werden darf;<br />
die Fondsgesellschaften oder der Sicherheitentreuhänder<br />
können geeignete Maßnahmen zur Stilllegung<br />
des Flugzeugs ergreifen.<br />
Die in das Versicherungskonzept eingebundenen<br />
Versicherer und Versicherungsmakler müssen eine<br />
hinreichende Reputation als international tätiger<br />
Flugzeugversicherer bzw. Makler aufweisen, und die<br />
Auswahl der Beteiligten bedarf grundsätzlich der<br />
Genehmigung durch die Fondsgesellschaften.<br />
6.2.5. Wartung und Instandhaltung<br />
Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug ordnungsgemäß<br />
entsprechend den Vorschriften des Herstellers<br />
und der Luftverkehrsbehörden und in gleicher<br />
Art und Weise wie die anderen Flugzeuge seiner<br />
Flotte zu warten und in einem Zustand zu halten, der<br />
einem neu ausgelieferten Flugzeug unter Berücksichtigung<br />
der üblichen Abnutzung entspricht.<br />
Von den Luftverkehrsbehörden wird ein Wartungsprogramm<br />
für den Flugzeugtyp festgelegt, das insbesondere<br />
aus regelmäßigen sog. „C-Checks“ besteht,<br />
die in Wartungsintervallen von derzeit 18 Monaten<br />
erfolgen müssen. Der Wartungsumfang und die<br />
Maßnahmen zur Kontrolle und zum Austausch<br />
sicherheitsrelevanter Bauteile, insbesondere der<br />
Triebwerke, sind im jeweils 4. und 8. aufeinander<br />
folgenden C-Check wesentlich erhöht und mithin<br />
deutlich zeit- und kostenintensiver.<br />
Der Leasingnehmer muss alle Inspektionen, Wartungsarbeiten,<br />
Instandsetzungen und den Austausch<br />
von Komponenten auf eigene Kosten durchführen.<br />
Der Leasinggeber ist zu regelmäßigen Inspektionen<br />
des Flugzeugs und zur Überprüfung der Wartungsnachweise<br />
befugt und wird durch Amentum überwacht.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
105<br />
F
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R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
6.2.6. Untervermietung<br />
Der Leasingnehmer ist unter Fortbestehen seiner Verpflichtungen<br />
aus dem Leasingvertrag (z.B. Wartung<br />
und Instandhaltung) zur kurzfristigen („Wet Lease“)<br />
und langfristigen („Sub-Lease“) Untervermietung des<br />
Flugzeugs berechtigt, sofern bestimmt Voraussetzungen<br />
für die jeweilige Kategorie der Nutzungsüberlassung<br />
erfüllt werden. Insbesondere darf die Untervermietung<br />
die Laufzeit des Leasingvertrages nicht<br />
überschreiten, und die Untermietverträge müssen<br />
dieselben Anforderungen betreffend der Einsatzzwecke,<br />
des Versicherungsumfangs und der Instandhaltung<br />
des Flugzeugs wie der Leasingvertrag enthalten.<br />
Eine weitere Untervermietung durch den Untermieter<br />
ist ausgeschlossen. Wet Leases dürfen die Registrierung<br />
des Flugzeugs im Luftfahrzeugregister und<br />
die Kontrolle durch das Bundesluftfahrtamt nicht<br />
gefährden. Eine langfristige Untervermietung kann<br />
mit einer Deregistrierung in Deutschland einhergehen,<br />
sie darf aber nur an bestimmte vorab festgelegte<br />
Fluggesellschaften erfolgen.<br />
6.2.7. Vorzeitige Beendigung des<br />
Leasingvertrages infolge von<br />
Leistungsstörungen<br />
Der Leasingvertrag definiert verschiedene, vom Leasingnehmer<br />
verursachte Sachverhalte als Vertragsstörungen,<br />
deren Vorliegen den Leasinggeber zur<br />
außerordentlichen Kündigung des Leasingvertrages<br />
berechtigen. Diese sind u. a.:<br />
■ unterlassene oder verspätete Zahlung der Leasingraten<br />
und/oder anderer fälliger Beträge;<br />
■ fehlender oder ungenügender Versicherungsschutz<br />
des Flugzeugs;<br />
■ Unerlaubte Verfügung über den Besitz am Flugzeug;<br />
■ Belastung des Flugzeugs mit Sicherungsrechten<br />
Dritter;<br />
■ Unterlassung des Leasingnehmers, das Flugzeug<br />
zum vertragsgemäßen Zeitpunkt, in der vertragsgemäßen<br />
Art und Weise, an dem vertragsgemäßen<br />
Ort und in dem vertragsgemäßen Zustand<br />
zurückzugeben;<br />
106<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
■ Überschuldung oder Insolvenz des Leasingnehmers<br />
oder einer FSA Partei;<br />
■ Entzug der für den Betrieb einer kommerziellen<br />
Frachtgesellschaft notwendigen Lizenzen oder<br />
Berechtigungen;<br />
■ Absenkung der Gesellschaftsanteile bzw. Stimmrechte<br />
der Joint Venture Partner am Leasingnehmer<br />
auf weniger als 51%<br />
Bei einer durch den Leasingnehmer verursachten<br />
Vertragsstörung hat der Leasinggeber das Recht, den<br />
Leasingnehmer auf Vertragserfüllung oder Schadensersatz<br />
zu verklagen, den Leasingvertrag durch<br />
schriftliche Mitteilung an den Leasingnehmer zu<br />
einem mitzuteilenden Datum zu beenden und das<br />
Flugzeug stilllegen zu lassen sowie in Besitz zu nehmen.<br />
Vorrangig zu beachten sind insoweit allerdings<br />
zusätzlich die Regelungen im FSA-Agreement (vgl.<br />
nachfolgend unter 6.3.).<br />
Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung aufgrund<br />
einer Vertragsverletzung ist der Leasingnehmer<br />
verpflichtet, den Leasinggeber für alle unmittelbar<br />
oder mittelbar als Folge der Vertragsverletzung entstandenen<br />
Schäden zu entschädigen. Dieser Schaden<br />
beinhaltet u. a. sämtliche fälligen und zahlbaren Leasingraten<br />
und damit zusammenhängenden zusätzlichen<br />
Kosten, sämtliche für eine vertragsgemäße Rückgabe<br />
des Flugzeugs erforderlichen Kosten, die dem<br />
Leasinggeber bei einem ausbleibenden Anschlussleasingvertrag<br />
oder einem Anschlussleasingvertrag zu<br />
schlechteren Konditionen entstehenden Schäden,<br />
sämtliche im Zusammenhang mit der Wiederinbesitznahme<br />
und ordnungsgemäßen Rückgabe des Flugzeugs<br />
anfallende Kosten einschließlich der entstehenden<br />
Anwaltskosten, Steuern und Registrierungsgebühren.<br />
Der Leasinggeber ist verpflichtet, in zumutbarem<br />
Umfang zu einer Schadensminderung beizutragen.<br />
6.2.8 Rückgabe des Flugzeugs in „Full Life<br />
Condition“ bei Vertragsablauf/ Ausübung der<br />
Walk Away Option<br />
Bei Ablauf des jeweiligen Leasingvertrags für beide<br />
Flugzeuge nach 10 Jahren bzw. nach Ausübung der<br />
Walk Away Option nach 6 bzw. 7 Jahren beim Flug-
zeug MSN 36004 ist der Leasingnehmer AeroLogic<br />
zur Rückgabe des jeweils lastenfreien Flugzeugs am<br />
Flughafen Leipzig/Halle in sogenannter „Full Life<br />
Condition“ verpflichtet. Die Rückgabe hat entsprechend<br />
den vertraglichen Bestimmungen und einschließlich<br />
der vollständigen und ordnungsgemäßen<br />
Flugzeugdokumente zu erfolgen. Eine vertragsgemäße<br />
Rückgabe des Flugzeugs setzt u. a. voraus:<br />
■ Durchführung einer zufrieden stellenden Bodeninspektion<br />
und eines ebensolchen Testflugs durch<br />
den Beauftragten des Leasinggebers<br />
■ Schadens- und korrosionsfreier Zustand des Flugzeugrumpfes<br />
■ Vorliegen eines gültigen Flugtauglichkeitszertifikates<br />
sowie einer gültigen Exportlizenz<br />
■ Vorliegen lückenloser Wartungsnachweise<br />
■ Unmittelbar vor Rückgabe erfolgter C-Check<br />
■ vertraglich festgelegte Mindestrestlebensdauer<br />
der Triebwerke<br />
■ vertraglich festgelegte Mindestrestlebensdauer<br />
des Fahrwerks und weiterer spezifischer Flugzeugkomponenten<br />
Für den Verbrauch der zulässigen Betriebsdauer bzw.<br />
Betriebsstunden des Flugzeugrumpfes, der Triebwerke<br />
und bestimmter weiterer Flugzeugkomponenten<br />
im Zeitpunkt der Rückgabe hat der Leasingnehmer<br />
einen finanziellen Ausgleich zu zahlen. Grundlage<br />
der Ermittlung der Ausgleichszahlung ist ein Vergleich<br />
zwischen dem Abnutzungswert und dem Neuwert<br />
zum Zeitpunkt der Übergabe der entsprechenden<br />
Teile. Entsprechend wird die Höhe der Ausgleichszahlung<br />
anhand einer bestimmten vertraglich<br />
vereinbarten Formel nach dem Verhältnis von tatsächlicher<br />
Nutzungsdauer und Restnutzungsdauer<br />
einerseits und dem Wert des abgenutzten Teils zum<br />
Neu- bzw. Ersatzwert des Teils andererseits ermittelt.<br />
Sofern der Leasingnehmer seine Pflichten in Zusammenhang<br />
mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des<br />
Flugzeuges nicht vollständig erfüllt hat, hat der Leasinggeber<br />
das Recht, vom Leasingnehmer umgehende<br />
Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bei Fortzahlung<br />
der Leasingraten zu verlangen. Alternativ<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
kann der Leasinggeber vom Leasingnehmer die<br />
Übergabe des Flugzeuges und die Zahlung eines<br />
Entschädigungsbetrags zur Abdeckung derjenigen<br />
Kosten fordern, die für eine Instandsetzung in eigener<br />
Beauftragung durch den Leasinggeber anfallen.<br />
Ferner hat der Leasingnehmer das Flugzeug zu deregistrieren<br />
sowie dem Leasinggeber sämtliche für<br />
eine Neuregistrierung erforderlichen Dokumente zu<br />
übergeben. Mit erfolgter ordnungsgemäßer Rückgabe<br />
des Flugzeugs erhält der Leasingnehmer ein dies<br />
bestätigendes Rückgabezertifikat.<br />
6.3. Flight Services Agreements zwischen dem<br />
Leasingnehmer und DHL International GmbH<br />
und Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> (FSA Parteien)<br />
Die DHL International GmbH und die Lufthansa<br />
Cargo <strong>AG</strong> (FSA Parteien) haben mit dem Leasingnehmer<br />
am 30.11.2007 je ein sog. „Flight Services<br />
Agreement“ (FSA) abgeschlossen, aufgrund dessen<br />
der Leasingnehmer als Betreiber der Flugzeuge den<br />
FSA Parteien planmäßige und außerplanmäßige Luftfrachtbeförderungsleistungen<br />
anbietet. Der Vertrag<br />
regelt im Wesentlichen die Details zur Bereitstellung<br />
der Flugkapazitäten und zur Durchführung der Flüge<br />
durch den Leasingnehmer zugunsten der FSA Parteien.<br />
AeroLogic verpflichtet sich danach, zum einen<br />
bestimmte, in einem vertraglich vereinbarten Flugplan<br />
festgelegte Flüge für die FSA Parteien durchführen<br />
und zum anderen einen Teil der Flugzeugkapazität<br />
für ad-hoc-Charterflüge bereitzustellen.<br />
Eine Verpflichtung der FSA Parteien, die zur Verfügung<br />
gestellten Flugkapazitäten abzurufen, besteht<br />
nach den vertraglichen Regelungen nicht.<br />
Der vertraglich vereinbarte feste Flugplan enthält im<br />
Einzelnen termingenau festgelegte Abflug- und<br />
Ankunftszeiten und Flugzeiten hinsichtlich fest vereinbarter<br />
Flugrouten. Hinsichtlich dieser flugplanmäßig<br />
festgelegten Frachtflüge verpflichtet sich der<br />
Leasingnehmer, die Flüge entsprechend dem vertraglich<br />
vereinbarten Flugplan durchzuführen.<br />
Hinsichtlich der kurzfristigen optionalen (ad hoc)<br />
Charterflüge sind sich die FSA Parteien darüber<br />
einig, dass jede Partei berechtigt ist, die freie Flug-<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
107<br />
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F<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
zeugkapazität an einen dritten Luftcargoanbieter zu<br />
veräußern und der Leasingnehmer entsprechend<br />
verpflichtet ist, diese freien Kapazitäten an Dritte zur<br />
Verfügung zu stellen und die Flüge auftragsgemäß<br />
durchzuführen, sofern weder der zur Verfügung stehende<br />
Zeitrahmen noch rechtliche Erfordernisse<br />
oder notwendige Flugzeugwartungserfordernisse die<br />
Umsetzung der Flugaufträge beeinträchtigen. Die<br />
Flugzeugkapazität ist insofern vollumfänglich auch<br />
für die Charterflüge zu gewährleisten.<br />
Der Leasingnehmer erhält als Betreiber des Flugzeugs<br />
von den FSA Parteien vertraglich vereinbarte<br />
und monatlich abzurechnende Zahlungsbeträge.<br />
Die Zahlungsbeträge setzen sich aus den tatsächlichen<br />
Flugzeugkosten (definiert als Leasingraten und<br />
Versicherungskosten), den Flugmannschafts- und<br />
Wartungskosten, den Treibstoffkosten und weiteren<br />
Einzel- und Gemeinkosten zusammen und werden<br />
nach einem bestimmten Schlüssel unter Berücksichtigung<br />
der Nutzung der Flugkapazität nach Flugstunden<br />
zwischen den FSA Parteien aufgeteilt. Unabhängig<br />
von der konkreten Aufteilung zwischen den FSA<br />
Parteien sind insgesamt von beiden FSA Parteien<br />
jedoch zusammen immer 100% der monatlichen<br />
Zahlungsbeträge, insbesondere der Flugzeugkosten<br />
einschließlich der Leasingraten unter den Leasingverträgen<br />
mit den Fondsgesellschaften zu leisten, so<br />
dass z. B. auch eine geringere Auslastung der Beförderungskapazitäten<br />
die Zahlungsfähigkeit des Betreibers<br />
nicht gefährdet. Die Abrechnung der monatlichen<br />
Zahlungsbeträge erfolgt zunächst vorschüssig<br />
für den folgenden Kalendermonat auf Basis der planmäßigen<br />
Auslastung des Flugzeugs durch die FSA<br />
Parteien. Die FSA Parteien sind verpflichtet, die zum<br />
Abrechnungsdatum in Rechnung gestellten Zahlungsbeträge<br />
für den Folgemonat spätestens 10<br />
Banktage vor dem Fälligkeitsdatum nach Maßgabe<br />
der leasingvertraglichen Bestimmungen zu zahlen.<br />
Nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats ist der<br />
Betreiber verpflichtet, den Aufteilungsschlüssel nach<br />
Maßgabe der tatsächlichen Kapazitätsnutzung durch<br />
die jeweilige FSA Partei im abgelaufenen Monat neu<br />
zu berechnen und einen Ausgleich mit den vorausbezahlten<br />
Beträgen vorzunehmen.<br />
108<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Die Laufzeit des jeweiligen Vertrags beginnt am Tag<br />
der Auslieferung und Übernahme des ersten Flugzeugs<br />
an AeroLogic und endet grundsätzlich mit<br />
dem Datum der Rückgabe des letzten Flugzeugs der<br />
AeroLogic Flotte. Das jeweilige FSA enthält außerordentliche<br />
Kündigungsgründe (wie z.B. Zahlungsverzug<br />
der FSA Parteien, Insolvenztatbestände, Kündigung<br />
oder Auflösung des Joint-Venture Agreements<br />
der FSA Parteien).<br />
Der Leasingnehmer hat am 30.11.2007 in einem<br />
separaten Vertrag („Assignment Agreement“) alle<br />
bestehenden und künftigen Ansprüche gegenüber<br />
den FSA Parteien auf Zahlung der Flugzeugkosten<br />
und der Wartungskosten in dem Umfang, in dem sie<br />
mit Zahlungsverpflichtungen des Leasingnehmers<br />
unter dem Leasingvertrag korrespondieren, an Deucalion<br />
zur Sicherung abgetreten. Im Zuge der Leasing-Novationsverträge<br />
haben die Parteien vereinbart,<br />
dass das jeweilige Assignment Agreement spätestens<br />
mit Auslieferung der Flugzeuge inhaltsgleich<br />
zwischen dem Leasingnehmer und den Fondsgesellschaften<br />
neu abgeschlossen wird. Eine leasingvertragliche<br />
Vertragsverletzung durch den Leasingnehmer,<br />
insbesondere die Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen,<br />
würde den Sicherungsfall begründen<br />
mit der Folge, dass die Fondsgesellschaften<br />
dann von den FSA Parteien unmittelbar Zahlungen<br />
im vorbezeichneten Umfang verlangen können. Ferner<br />
bedarf nach der Sicherungsabrede jegliche<br />
Änderung der FSA und der hieraus bestehenden<br />
gegenseitigen Verpflichtungen der vorherigen schriftlichen<br />
Zustimmung des Leasinggebers, soweit durch<br />
die Änderungen die Zahlungsverpflichtungen der<br />
FSA Parteien unter dem FSA beeinträchtigt werden.<br />
Der Bestand und die Durchführung des FSA sowie<br />
die Sicherungsabtretung werden von einer etwaigen<br />
Nutzungsüberlassung des Flugzeugs an Dritte nicht<br />
berührt.<br />
Die Flight Service Agreements und die Sicherungsabtretung<br />
unterliegen deutschem Recht.
6.4. FSA Direct Agreement zwischen Lufthansa<br />
Cargo <strong>AG</strong>, DHL International GmbH und<br />
Deucalion Capital VII Limited<br />
Neben dem mit dem Leasingnehmer abgeschlossenen<br />
Flight Services Agreements samt Assignment<br />
Agreement haben die FSA Parteien am 30.11.2007<br />
zur Sicherung ihrer Interessen auch einen unmittelbaren<br />
Vertrag mit Deucalion abgeschlossen („FSA<br />
Direct Agreement“), den die Fondsgesellschaften am<br />
24.06.2008 im Zuge der Vertragsnovation übernommen<br />
haben. Der Vertrag unterliegt englischem Recht.<br />
Gegenstand dieses Vertrags ist im Fall einer außerordentlichen<br />
vorzeitigen Vertragsbeendigung nach leasingvertraglicher<br />
Definition (außer in Fällen eines<br />
Totalverlusts des Flugzeugs) die Einräumung verschiedener<br />
Optionen zugunsten der FSA Parteien.<br />
Die Ausübung der Optionen ist an die Erfüllung<br />
einer Reihe von Voraussetzungen geknüpft. So müssen<br />
die FSA Parteien auf der Grundlage einer unwiderruflichen,<br />
selbständigen und erstrangigen Verpflichtung<br />
sämtliche Beträge an den Leasinggeber<br />
zahlen, die bis zum Zeitpunkt der Umsetzung der<br />
Option unter dem Leasingvertrag fällig und zahlbar<br />
sind, sofern und soweit solche Zahlungen nicht<br />
durch AeroLogic erfolgen. Die FSA Parteien haben<br />
darüber hinaus dem Leasinggeber die Kosten für die<br />
Sicherstellung, Verwahrung, Wartung und Aufrechterhaltung<br />
der Versicherungen zu erstatten oder diese<br />
Maßnahmen auf Wunsch des Leasinggebers selbst<br />
vorzunehmen.<br />
Unter den vorstehend beschriebenen Voraussetzungen<br />
stehen den Vertragsparteien des FSA Direct<br />
Agreements folgende Optionen zu:<br />
■ zugunsten des Leasinggebers: Recht auf Benennung<br />
eines anderen Leasingnehmers / Betreibers<br />
des Flugzeugs, der bereit ist, in den Leasingvertrag<br />
und in die Flight Service Agreements zu gleichen<br />
Bedingungen einzutreten; dies setzt allerdings<br />
die gemeinsame Zustimmung der FSA Parteien<br />
voraus;<br />
■ zugunsten der FSA Parteien gemeinsam: Recht<br />
auf Benennung eines anderen Leasingneh-<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
mers/Betreibers des Flugzeugs, der bereit ist, in<br />
den Leasingvertrag und in die Flight Service<br />
Agreements zu gleichen Bedingungen einzutreten;<br />
dies setzt allerdings die Zustimmung des Leasinggebers<br />
voraus (mit der Maßgabe, dass jedenfalls<br />
eine der beiden FSA Parteien als Nachfolger<br />
seitens des Leasinggebers zu akzeptieren ist);<br />
■ zugunsten der FSA Parteien gemeinsam: Recht<br />
auf Benennung einer FSA Partei als unmittelbarer<br />
Leasingnehmer zu unveränderten Konditionen;<br />
■ zugunsten der FSA Parteien gemeinsam: Recht<br />
auf vorzeitige Beendigung der Flight Service<br />
Agreements („FSA Walk-Away Option“).<br />
Im Falle der Ausübung der FSA Walk-Away Option<br />
sind die FSA Parteien verpflichtet, den Leasinggeber<br />
für die aus der vorzeitigen Vertragsbeendigung resultierenden<br />
Kosten und Verluste zu entschädigen.<br />
Ohne Einschränkung der vollständigen Entschädigungspflicht<br />
haben die FSA Parteien bei Ausübung<br />
dieser Option auf Anforderung des Leasinggebers<br />
eine anrechenbare Abschlagszahlung in folgender<br />
Höhe zu leisten: Der höhere Betrag aus<br />
■ der im Zeitpunkt der vorzeitigen Vertragsbeendigung<br />
noch ausstehenden Darlehensvaluta hinsichtlich<br />
des beanspruchten Tilgungsdarlehens<br />
(Tranche A) und<br />
■ dem niedrigeren Betrag aus entweder (i) 36<br />
Monatsmieten oder (ii) dem Betrag der bis zum<br />
regulären Vertragsverlauf noch ausstehenden<br />
Monatsmieten.<br />
Diesen Betrag haben die FSA Parteien auf Verlangen<br />
der Fondsgesellschaften innerhalb von fünf Werktagen<br />
zu begleichen.<br />
Die Fondsgesellschaften haben die FSA Parteien<br />
unverzüglich von jedem Ereignis in Kenntnis zu setzen,<br />
das die Beendigung des Leasingvertrages zur<br />
Folge hat. Die Optionen müssen innerhalb von 90<br />
Tagen nach Bekanntgabe eines zur Vertragsbeendigung<br />
führenden Ereignisses ausgeübt werden. Die<br />
Vertragsparteien sind gehalten, alle Anstrengungen<br />
zu unternehmen, damit die gewählte Option inner-<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
109<br />
F
F<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
halb von 150 Tagen nach Bekanntgabe eines zur<br />
Vertragsbeendigung führenden Ereignisses tatsächlich<br />
umgesetzt wird.<br />
6.5. Asset Management Agreement<br />
(Flugzeugverwaltungsvertrag)<br />
Die Fondsgesellschaften und die Amentum Capital<br />
Limited, Dublin (nachfolgend „Amentum“ genannt)<br />
haben am 24.06.2008 jeweils einen Vertrag über die<br />
Verwaltung des Flugzeugs geschlossen. Die Verträge<br />
unterliegen englischem Recht.<br />
In dem jeweiligen Vertrag übernimmt Amentum die<br />
Verwaltung des jeweiligen Flugzeugs und des jeweiligen<br />
Leasingvertrages einschließlich der Portfolioverwaltung<br />
sowie alle damit zusammenhängenden<br />
administrativen und technischen Serviceleistungen.<br />
Der Leistungskatalog betreffend die Verwaltung des<br />
Flugzeugs und die technischen Serviceleistungen<br />
umfasst die Phase der Übernahme und Übergabe des<br />
Flugzeugs an den Leasingnehmer („Set-up Phase“),<br />
die laufende Überwachung des Flugzeugs, das laufende<br />
Management sowie die Berichterstattung und<br />
beinhaltet im Einzelnen u. a. folgende Leistungen:<br />
1. Set up-Phase<br />
■ Prüfung und Bewertung der technischen Aspekte<br />
des Leasingvertrags<br />
■ Aufbereitung und EDV-mäßige Erfassung der notwendigen<br />
Systemdaten<br />
■ Durchführung einer technischen Inspektion des<br />
Flugzeugs und Erstellung eines Inspektionsberichts<br />
sowie Überprüfung des Wartungsprogramms<br />
und des laufenden Betriebs<br />
2. Laufende Überwachung<br />
■ Überwachung der Nutzung des Flugzeugs<br />
■ Überwachung der Einhaltung der Luftfahrtregularien,<br />
der Flugtauglichkeitsrichtlinien, der Servicebekanntmachungen<br />
und der Ersatzteile<br />
■ Durchführung von Übergabe- und Rückgabeinspektionen<br />
für Zwecke der Ermittlung von Ausgleichszahlungen<br />
des Leasingnehmers<br />
■ Rücknahme des Flugzeugs nach Beendigung des<br />
Leasingvertrags mit dem Leasingnehmer AeroLogic<br />
110<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
■ Administration der Flugzeugaufbereitung und<br />
Flugzeugüberstellung an einen neuen Leasingnehmer<br />
3. Laufendes Management<br />
■ Evaluierung und Billigung von umfangreichen<br />
Wartungsmaßnahmen<br />
■ Durchführung von Inspektionen des Flugzeugs<br />
und der Triebwerke sowie aller wesentlichen<br />
Flugzeugteile und Überprüfung der Flugaufzeichnungen<br />
Der Leistungskatalog von Amentum umfasst ferner<br />
die laufende Berichterstattung über das Vertragsmanagement<br />
einschließlich der Portfolioverwaltung<br />
sowie gegebenenfalls eine Sonderberichterstattung<br />
über außerplanmäßige Ereignisse.<br />
Für die Flugzeugverwaltung erhält Amentum eine<br />
einmalige Vergütung für die Einrichtung des Vertragsmanagements<br />
in Höhe von USD 20.000, fällig und<br />
zahlbar drei Monate vor dem geplanten Auslieferungsdatum<br />
sowie eine monatliche Vergütung in<br />
Höhe von USD 6.000, fällig und zahlbar am Ende<br />
des Monats, beginnend mit Auslieferung des Flugzeugs.<br />
Im Fall der Vermittlung eines Anschlussleasingvertrags<br />
für das Flugzeug erhält Amentum eine pauschale<br />
laufende Vermittlungsprovision in Höhe von<br />
2,0% der mit dem Anschlussmieter vereinbarten<br />
monatlichen Leasingrate zzgl. etwaiger Umsatzsteuer.<br />
Bei Vermittlung des Verkaufs des Flugzeugs erhält<br />
Amentum eine pauschale Vermittlungsprovision in<br />
Höhe von 1,1% des Kaufpreises zzgl. etwaiger<br />
Umsatzsteuer.<br />
Darüber hinaus erhält Amentum für die Durchführung<br />
von vertraglich nicht vereinbarten Sonderleistungen<br />
eine gesonderte Vergütung in Höhe von EUR<br />
220 je Mannstunde.<br />
Amentum erhält eine Erstattung nachgewiesener und<br />
angemessener Reisekosten.
Die laufende Verwaltungsvergütung ist mit jährlich<br />
2,0% indexiert, beginnend mit dem 01.01.2010. Mit<br />
Beginn der Anschlussvermietung erhöht sich die<br />
jährliche Indexierung auf 3,5% p.a.<br />
Der Vertrag endet grundsätzlich mit Verkauf des<br />
Flugzeugs. Beide Vertragsparteien haben ein Kündigungsrecht<br />
erstmals mit Ablauf des Leasingvertrags<br />
mit AeroLogic. Amentum hat ein außerordentliches<br />
Kündigungsrecht, sofern die Fondsgesellschaften in<br />
Zahlungsverzug geraten und die fälligen Zahlungen<br />
nicht binnen 14 Tagen auf schriftliche Anforderung<br />
von Amentum beglichen werden. Ferner haben beide<br />
Vertragsparteien ein vorzeitiges Kündigungsrecht<br />
für den Fall, dass die eine Partei ihren Leistungspflichten<br />
nicht binnen 30 Tagen nach einer entsprechenden<br />
Mitteilung der anderen Partei nachkommt.<br />
Amentum haftet für Schäden im Zusammenhang mit<br />
der Objektverwaltung nur, sofern sie vorsätzlich<br />
gehandelt oder ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat.<br />
Die Haftung ist beschränkt auf einen Betrag von<br />
USD 1 Mio. und die Gesamtsumme der zum Zeitpunkt<br />
der Geltendmachung von Haftungsansprüchen<br />
an Amentum geleisteten Vergütungen.<br />
7. Fondsbezogene Verträge<br />
7.1. Konzeption und Fremdkapitalvermittlung<br />
Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> wurde jeweils mit Vertrag vom<br />
24.07.2008 von der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />
2 KG und der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />
3 KG mit der Fondskonzeption und der Fremdkapitalvermittlung<br />
beauftragt. Die beiden Verträge<br />
entsprechen sich inhaltlich weitgehend, soweit im<br />
Folgenden nicht auf Unterschiede besonders hingewiesen<br />
ist.<br />
Im Rahmen der Fondskonzeption hat die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong><br />
die wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Konzeption<br />
für ein in Deutschland platzierungsfähiges<br />
Beteiligungsangebot, einschließlich eines endgültigen<br />
Finanzierungskonzeptes, zu erarbeiten. Dabei<br />
ist sie hinsichtlich von Teilleistungen berechtigt und,<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
soweit die Leistungen Rechts- und Steuerberatung<br />
betreffen, auch verpflichtet, geeignete Dritte im<br />
Innenverhältnis zu beauftragen und zu vergüten.<br />
Dabei hat sie in Abstimmung mit der (jeweiligen)<br />
Fondsgesellschaft Analysen zur Entwicklung des<br />
Frachtflugverkehrsmarktes zu erstellen, Gutachten<br />
über Restwert- und Mietentwicklungen in Bezug auf<br />
das Frachtflugzeug einzuholen, unterschiedliche<br />
Finanzierungskonzepte zu entwickeln, Tilgungs- und<br />
Auszahlungsverläufe zu optimieren, einen endgültigen<br />
Investitions- und Finanzierungsplan zu erstellen,<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die (jeweilige)<br />
Fondsgesellschaft und die Anleger samt Sensitivitätsanalysen<br />
zu erstellen, Währungsabsicherungsmaßnahmen<br />
zu prüfen und zu bewerten und<br />
die steuerlichen Grundlagen des Fondskonzeptes<br />
und Beteiligungsangebotes zu ermitteln und darzustellen.<br />
Die Erarbeitung des Finanzierungskonzepts<br />
hat die durch den Leasingvertrag mit AeroLogic<br />
geschaffenen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.<br />
Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> von jeder<br />
der beiden Fondsgesellschaften eine einmalige Vergütung<br />
in Höhe von 2,35% des jeweils bei Platzierungsschluss<br />
gezeichneten Kommanditkapitals der<br />
Fondsgesellschaft zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />
die mit Abschluss der Platzierung zur Zahlung fällig<br />
ist, nicht jedoch bevor der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />
Mittel durch Einzahlungen der Anleger in ausreichender<br />
Höhe zur Verfügung stehen. In die<br />
Berechnungsgrundlage einbezogen werden auch<br />
etwaige von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> als Platzierungsgarant<br />
selbst oder durch Dritte übernommenen Kommandit-<br />
oder Treugeberanteile.<br />
Hinsichtlich der Fremdkapitalvermittlung ist die<br />
<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> verpflichtet, den Fondsgesellschaften Kredite<br />
auf USD-Basis in dem durch die Finanzierungskonzepte<br />
jeweils festgelegten Umfang zu vermitteln<br />
und die Kreditverhandlungen im Namen und im<br />
Auftrag der Fondsgesellschaften zu begleiten. Für<br />
ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> jeweils eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von 1,8% der vermittelten<br />
Kredite zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer,<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
111<br />
F
F<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
soweit die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Die<br />
Vergütung ist mit Abschluss des Darlehensvertrages,<br />
spätestens jedoch am 31.12.2008 zur Zahlung fällig,<br />
nicht jedoch bevor der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />
Mittel durch Einzahlung der Anleger in ausreichender<br />
Höhe zur Verfügung stehen.<br />
Entsprechend dem jeweils erreichten Platzierungsstand<br />
können unter Berücksichtigung der aufgrund<br />
von Einzahlungen der Anleger bestehenden Liquiditätslage<br />
der jeweiligen Fondsgesellschaft angemessene<br />
Abschlagszahlungen auf die vorgenannten Vergütungsansprüche<br />
von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> verlangt werden.<br />
Die Verträge sehen vor, dass die auf die Vergütungsansprüche<br />
entstehende Umsatzsteuer von der <strong>DCM</strong><br />
<strong>AG</strong> bis zur erfolgten Vorsteuererstattung zu stunden<br />
ist, sofern und soweit die sofortige Bezahlung der<br />
Umsatzsteuer die Liquidität einer oder beider Fondsgesellschaften<br />
gefährden würde.<br />
Die Verträge enden mit Erfüllung aller gegenseitigen<br />
Verpflichtungen und sind nur aus wichtigem Grund<br />
kündbar. Die Haftung der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> ist auf vorsätzliches<br />
und grob fahrlässiges Handeln beschränkt.<br />
7.2. Marketing<br />
Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> wurde mit Vertrag vom 24.07.2008<br />
von der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />
und mit Vertrag vom gleichen Tag von der <strong>DCM</strong><br />
GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG jeweils mit der<br />
Erstellung eines Marketingkonzepts und eines Verkaufsprospekts<br />
beauftragt. Die beiden Verträge stimmen<br />
inhaltlich weitgehend überein, soweit in der<br />
folgenden Darstellung nicht auf Unterschiede hingewiesen<br />
ist.<br />
Der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> obliegt diesbezüglich unter anderem<br />
die Abstimmung des Beteiligungsangebotes mit den<br />
Vertriebspartnern, die Ausarbeitung von geeigneten<br />
Werbemaßnahmen mit den Vertriebspartnern, die<br />
Erstellung des Verkaufsprospekts, die Erarbeitung<br />
sämtlicher sonstiger Verkaufshilfen und die Bereithaltung<br />
der gedruckten Verkaufsprospekte in ausreichender<br />
Stückzahl.<br />
112<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> jeweils eine<br />
einmalige Vergütung in Höhe von 1,20% des bei<br />
Platzierungsschluss gezeichneten Kommanditkapitals<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />
ist mit Abschluss der Platzierung zur Zahlung fällig,<br />
nicht jedoch bevor der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />
Mittel durch Einzahlungen der Anleger in ausreichender<br />
Höhe zur Verfügung stehen.<br />
In die Berechnungsgrundlage einbezogen werden<br />
auch etwaige von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> als Platzierungsgarant<br />
selbst oder durch Dritte übernommenen Kommandit-<br />
oder Treugeberanteile.<br />
Die unter Ziffer 7.1. dargestellten Vertragsinhalte zur<br />
Anforderung von Abschlagszahlungen, zur Stundung<br />
des auf die gesetzliche Umsatzsteuer entfallenden<br />
Vergütungsanspruchs, zur Vertragsbeendigung und<br />
zur Haftung der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> sind auch in diesen Verträgen<br />
vereinbart worden.<br />
7.3. Eigenkapitalvermittlung<br />
Mit Vertrag vom 21.07.2008 haben die Fondsgesellschaften<br />
die Deutsche Bank <strong>AG</strong>, Frankfurt am Main,<br />
die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden <strong>AG</strong>,<br />
Frankfurt am Main, sowie die Berliner Bank <strong>AG</strong> &<br />
Co. KG, Berlin, (die „vermittelnden Banken“) beauftragt,<br />
die (mittelbare) Übernahme von Kommanditanteilen<br />
durch Anleger über den Treuhänder<br />
im Gesamtbetrag von insgesamt USD 182 Mio. zu<br />
vermitteln. Hiervon entfallen 49,7% der mittelbaren<br />
Beteiligung auf die <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />
Flugzeugfonds 2 KG und 50,3% der mittelbaren<br />
Beteiligung auf die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />
3 KG.<br />
Eine Platzierungsgarantie haben die vermittelnden<br />
Banken nicht abgegeben. Sie haben aber den Alleinauftrag<br />
erhalten, die (mittelbare) Übernahme von<br />
Kommanditanteilen durch Anleger über den Treuhänder<br />
im genannten Umfang vom Zeitpunkt des<br />
Platzierungsbeginns bis zum 31.12.2008 zu vermitteln.<br />
Innerhalb dieses Zeitraums ist es den Fondsgesellschaften<br />
und der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>, die auch Vertragspartei<br />
ist, nicht gestattet, Dritte mit der Vermittlung von
Anteilen an Fondsgesellschaften zu beauftragen.<br />
Wird das zu platzierende Zeichnungskapital nicht<br />
vollständig innerhalb des genannten Zeitraums vermittelt,<br />
bleibt es den Fondsgesellschaften und der<br />
<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> unbenommen, das noch nicht vermittelte<br />
Zeichnungskapital selbst oder durch Dritte an Anleger<br />
zu vermitteln.<br />
Die vermittelnden Banken sind berechtigt, Untervermittler<br />
zu beauftragen.<br />
Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhalten die<br />
vermittelnden Banken eine einmalige Vergütung von<br />
der jeweiligen Fondsgesellschaft in Höhe von 5% des<br />
von ihnen für die jeweilige Fondsgesellschaft vermittelnden<br />
Eigenkapitals sowie das von der jeweiligen<br />
Fondsgesellschaft dabei vereinnahmte Agio in Höhe<br />
von 5% der jeweiligen Zeichnungssumme.<br />
Der Anspruch auf die jeweilige Vergütung entsteht<br />
dem Grunde und der Höhe nach, sobald und<br />
soweit, bezogen auf eine vermittelte Beteiligung<br />
vollständige und unterzeichnete Zeichnungsunterlagen<br />
im Vertrieb der vermittelnden Banken vorliegen.<br />
Die Vergütung ist zwei Wochen nach Zugang der<br />
Abrechnung, jedoch nicht vor Eingang des ersten im<br />
Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaften vorgesehen<br />
Teilbetrages der Gesamtzeichnungssumme<br />
des jeweiligen Anlegers sowie des vollen Agios auf<br />
dem Einzahlungskonto zur Zahlung fällig.<br />
Die vermittelnden Banken haften nicht für die Richtigkeit<br />
der ihnen von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> zur Verfügung<br />
gestellten Unterlagen.<br />
Die Fondsgesellschaften haben die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> mit<br />
Vertrag vom 24.07.2008 beauftragt, die (mittelbare)<br />
Übernahme von Kommanditanteilen durch Anleger<br />
an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG und<br />
der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG zu vermitteln,<br />
jedoch erst nach dem 31.12.2008 und nur<br />
dann und nur insoweit, als zu diesem Zeitpunkt die<br />
Vollplatzierung der Fondsgesellschaften noch nicht<br />
erreicht ist.<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> ist berechtigt, den Vermittlungsauftrag<br />
jeweils insgesamt oder hinsichtlich einer Teilsumme<br />
auf geeignete Dritte als Erfüllungsgehilfen zu übertragen.<br />
Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die<br />
<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> jeweils eine einmalige Vergütung in Höhe<br />
von 5,0% des durch sie oder durch von ihr eingeschaltete<br />
Dritte an Anleger vermittelten Zeichnungskapitals<br />
sowie das von der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />
vereinnahmte Agio in Höhe von 5% der jeweiligen<br />
Zeichnungssumme. Als vermitteltes Zeichnungskapital<br />
in diesem Sinne gilt auch das von der<br />
<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> in Erfüllung ihrer Platzierungsgarantie<br />
selbst oder durch Dritte übernommene Kapital.<br />
Der Vergütungsanspruch unterliegt nach geltender<br />
Rechtslage nicht der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die<br />
Vergütung ist jeweils mit dem rechtswirksamen Beitritt<br />
von Anlegern verdient und mit Ablauf der<br />
Widerrufsfrist nicht jedoch vor Eingang der ersten im<br />
Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaften vorgesehen<br />
Teilbetrages der Gesamtzeichnungssumme<br />
des jeweiligen Anlegers sowie des vollen Agios auf<br />
dem Einzahlungskonto zur Zahlung fällig.<br />
Die unter Ziffer 7.1. dargestellten Vertragsinhalte zur<br />
Vertragsbeendigung und zur Haftung der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong><br />
sind auch hinsichtlich der Eigenkapitalvermittlung<br />
durch die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> vereinbart worden.<br />
7.4. Platzierungsgarantie<br />
Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> garantiert den Fondsgesellschaften<br />
gemäß dem jeweiligen Platzierungsgarantievertrag<br />
vom 24.07.2008 unwiderruflich, dass zum Zeitpunkt<br />
des Abschlusses der Platzierung eine Gesamtzeichnungssumme<br />
von USD 182,0 Mio. zzgl. 5%<br />
Agio übernommen wurde. Von der Gesamtzeichnungssumme<br />
werden 49,7% der mittelbaren Beteiligung<br />
der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />
und 50,3% der mittelbaren Beteiligung der <strong>DCM</strong><br />
GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG zugeordnet.<br />
Tag des Abschlusses der Platzierung ist grundsätzlich<br />
der 31.12.2008, im Falle der Verlängerung des Plat-<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
113<br />
F
F<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
zierungszeitraums der in Übereinstimmung mit § 6<br />
Abs. 2 der Gesellschaftsverträge der Fondsgesellschaften<br />
festgesetzte Tag.<br />
Sofern zum Zeitpunkt des Abschlusses der Platzierung<br />
nur ein geringeres Volumen als das Gesamtzeichnungsvolumen<br />
vermittelt werden konnte, ist<br />
die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> verpflichtet, die nicht vermittelte<br />
Gesamtzeichnungssumme als Kommandit- oder als<br />
Treugebereinlage zu übernehmen und einzuzahlen<br />
oder einen Dritten zu benennen, der das ausstehende<br />
Beteiligungskapital als Kommanditist oder als<br />
Treugeber übernimmt und einzahlt.<br />
Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> ist alternativ dazu berechtigt, den<br />
Fondsgesellschaften das nicht vermittelte Zeichnungskapital<br />
in Form eines Darlehens zur Verfügung zu stellen<br />
oder die Gewährung eines Darlehens durch einen<br />
Dritten zu vermitteln. Alle im Zusammenhang mit der<br />
Refinanzierung des Darlehens entstehenden Kosten<br />
sind in diesem Fall von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> zu übernehmen.<br />
Zinsansprüche kann der Darlehensgeber gegenüber<br />
den Fondsgesellschaften dem Grunde, dem Zeitpunkt<br />
und der Höhe nach nur geltend machen, sobald und<br />
soweit die Fondsgesellschaften Auszahlungen auf den<br />
dem Darlehensbetrag entsprechenden Kommanditanteil<br />
schulden würden, wenn die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> das nicht<br />
vermittelte Zeichnungskapital als Kommandit- oder<br />
Treugebereinlage übernommen hätte. Die Rückführung<br />
des Darlehens durch die Fondsgesellschaften<br />
erfolgt nur dann und insoweit als im Rahmen einer<br />
Nachplatzierung weiteres Kommanditkapital vermittelt<br />
und eingezahlt wird.<br />
Für die Einzahlung des platzierten Kapitals, insbesondere<br />
für die Einzahlung des zweiten Teilbetrages<br />
des jeweiligen Beteiligungsbetrages, steht die <strong>DCM</strong><br />
<strong>AG</strong> nicht ein. Mit der Platzierungsgarantie garantiert<br />
die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> also die Zeichnung des zu platzierenden<br />
Kapitals durch Anleger, nicht jedoch auch die<br />
Erfüllung deren Einzahlungsverpflichtungen.<br />
Die Verpflichtungen der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> unter dem Platzierungsgarantievertrag<br />
enden mit Vollplatzierung der<br />
Gesamtzeichnungssumme.<br />
114<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Für die Übernahme der Platzierungsgarantie erhält<br />
die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> von jeder Fondsgesellschaft eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von 1,0% des zum Abschluss<br />
der Platzierung gezeichneten Kommanditkapitals der<br />
jeweiligen Fondsgesellschaft zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. In die Berechnungsgrundlage einbezogen<br />
werden auch etwaige von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> als Platzierungsgarant<br />
selbst oder durch Dritte übernommenen<br />
Kommandit- oder Treugeberanteile.<br />
Die Vergütung ist mit Abschluss der Platzierung zur<br />
Zahlung fällig, nicht jedoch bevor der jeweiligen<br />
Fondsgesellschaft Mittel durch Einzahlungen der<br />
Anleger in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.<br />
Die unter Ziffer 7.1. dargestellten Vertragsinhalte zur<br />
Anforderung von Abschlagszahlungen, zur Stundung<br />
des auf die gesetzliche Umsatzsteuer entfallenden<br />
Vergütungsanspruchs, zur Vertragsbeendigung und<br />
zur Haftung der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> sind auch Bestandteile der<br />
abgeschlossenen Platzierungsgarantieverträge.<br />
7.5 Fondsverwaltung<br />
Die Fondsgesellschaften haben jeweils mit gesondertem<br />
Vertrag die (jeweils) geschäftsführende Kommanditistin<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH am 24.07.2008 mit<br />
der Durchführung der Fondsverwaltung für die<br />
gesamte Dauer der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />
beauftragt.<br />
Die <strong>DCM</strong> Service GmbH ist im Rahmen der Fondsverwaltung<br />
jeweils insbesondere verantwortlich für<br />
die ständige Aktualisierung der Anlegeradressen und<br />
der Höhe der Einzelbeteiligungen, die Abwicklung<br />
der Auszahlungen, den Schriftwechsel mit den Anlegern,<br />
die Vorbereitung der Gesellschafterversammlungen<br />
und die Korrespondenz und Abstimmung mit<br />
dem Treuhänder bezüglich der als Treugeber beteiligten<br />
Anleger. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH ist jeweils<br />
berechtigt, die Fondsverwaltungsaufgaben teilweise<br />
oder vollständig durch Dritte erfüllen zu lassen.<br />
Die <strong>DCM</strong> Service GmbH erhält für ihre Leistungen<br />
in der Platzierungsphase jeweils eine einmalige Ver-
gütung in Höhe von 0,2% des zum Abschluss der<br />
Platzierung gezeichneten Kommanditkapitals zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer, die mit Abschluss der<br />
Platzierung fällig ist, nicht jedoch bevor der jeweiligen<br />
Fondsgesellschaft Mittel durch Einzahlungen der<br />
Anleger in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.<br />
In die Berechnungsgrundlage einbezogen werden<br />
auch etwaige von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> als Platzierungsgarant<br />
selbst oder durch Dritte übernommenen<br />
Kommandit- oder Treugeberanteile. Der unter Ziffer<br />
7.1 dargestellte Vertragsinhalt zur Anforderung von<br />
Abschlagszahlungen ist bezüglich der hier dargestellten<br />
Vergütung auch Bestandteil der abgeschlossenen<br />
Fondsverwaltungsverträge.<br />
Ab dem 01.01.2009 erhält sie für ihre Tätigkeit einschließlich<br />
der Geschäftsführung jeweils eine laufende<br />
jährliche Vergütung in Höhe von jeweils USD<br />
130.000,- zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die laufende<br />
Vergütung ist in zwei gleichen halbjährlichen<br />
Raten jeweils zum 01.01. und zum 01.07. eines Jahres<br />
vorschüssig zur Zahlung fällig. Die laufende Vergütung<br />
erhöht sich kalenderjährlich um 2,0% p.a.,<br />
erstmals für das Jahr 2011.<br />
Ferner erhält die <strong>DCM</strong> Service GmbH von jeder<br />
Fondsgesellschaft jeweils aus dem Veräußerungserlös<br />
jeweils eine Einmalvergütung für ihre Leistungen<br />
im Zusammenhang mit der Liquidation der Fondsgesellschaften<br />
in Höhe von USD 150.000, jeweils<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die beiden Fondsverwaltungsverträge wurden auf<br />
unbestimmte Dauer geschlossen. Die Vertragsparteien<br />
können das jeweilige Vertragsverhältnis mit einer<br />
Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen<br />
Geschäftsjahres der Fondsgesellschaft kündigen,<br />
erstmals jedoch zum 31.12.2026. Eine Kündigung<br />
aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Der<br />
unter Ziffer 7.1. dargestellte Vertragsinhalt zur Haftung<br />
der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> ist auch Bestandteil der abgeschlossenen<br />
Fondsverwaltungsverträge.<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
7.6. Steuerberatung<br />
Die Fondsgesellschaften haben die HHKL GmbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 24.07.2008 jeweils<br />
mit gesondertem Vertrag mit der laufenden<br />
steuerlichen Beratung beauftragt. Die HHKL GmbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhält für ihre steuerlichen<br />
Beratungsleistungen ab dem 01.01.2009<br />
von jeder Fondsgesellschaft jeweils eine jährliche<br />
Pauschalvergütung in Höhe von USD 45.000 zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist in zwei<br />
gleichen halbjährlichen Raten jeweils zum 01.01.<br />
und zum 01.07. eines Jahres vorschüssig zur Zahlung<br />
fällig. Die laufende Vergütung erhöht sich<br />
kalenderjährlich um 2% p.a., erstmals für das Jahr<br />
2011.<br />
Die Steuerberatungsverträge können von den jeweiligen<br />
Vertragsparteien mit einer Frist von sechs<br />
Monaten zum Jahresende, erstmals zum<br />
31.12.2026, gekündigt werden. Der jeweilige Steuerberatungsvertrag<br />
endet, ohne dass es einer Kündigung<br />
bedarf, nach Erbringung sämtlicher Leistungen<br />
für das Jahr der Beendigung der Liquidation der<br />
jeweiligen Fondsgesellschaft. Eine Kündigung aus<br />
wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
115<br />
F
STEUERLICHE<br />
ANGABEN<br />
G
1. Vorbemerkung<br />
Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen<br />
Grundlagen richtet sich an natürliche Personen, die<br />
in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind<br />
und ihre (mittelbare) Beteiligung an den Fondsgesellschaften<br />
im Privatvermögen halten. Sollte die Beteiligung<br />
von einer Kapitalgesellschaft eingegangen<br />
werden, zum Betriebsvermögen eines Beteiligten<br />
zählen oder einer Person gehören, die in einem<br />
anderen Staat ansässig ist, können sich erhebliche<br />
Abweichungen von den dargestellten Grundsätzen<br />
ergeben.<br />
Die Darstellung der steuerlichen Angaben umfasst<br />
die wesentlichen Grundlagen des steuerlichen Konzepts<br />
der Fondsgesellschaften. Im Rahmen dieser<br />
Darstellung können jedoch nicht sämtliche steuerlich<br />
relevanten individuellen Aspekte der Beteiligung<br />
des Anlegers berücksichtigt werden, so dass<br />
den Anlegern insofern empfohlen wird, einen steuerlichen<br />
Berater hinzuzuziehen.<br />
Die Darstellung der steuerlichen Grundlagen basiert<br />
auf den geltenden Steuergesetzen, der Rechtsprechung<br />
und den einschlägigen Erlassen und Stellungnahmen<br />
der Finanzverwaltung zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung. Sowohl die maßgeblichen Steuergesetze<br />
als auch die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis<br />
können sich während der Dauer der<br />
Beteiligung ändern.<br />
Die endgültige steuerliche Beurteilung des Beteiligungskonzepts<br />
obliegt der Finanzverwaltung im Veranlagungsverfahren<br />
bzw. einer im Anschluss ggf.<br />
durchgeführten steuerlichen Außenprüfung und<br />
einem sich ggf. daran anschließenden Verfahren vor<br />
den Finanzgerichten.<br />
Hinsichtlich der steuerlichen Risiken wird auf den<br />
Abschnitt „Steuerliche Risiken“ im Kapitel „Wesentliche<br />
Risiken“ verwiesen.<br />
S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />
2. Einkommensteuer<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG<br />
Die Fondsgesellschaften erzielen in Zusammenhang<br />
mit dem Verleasen der Flugzeuge Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1<br />
Nr. 1 EStG.<br />
Gegenstand der jeweiligen Fondsgesellschaft ist der<br />
Erwerb eines Frachtflugzeuges des Typs Boeing 777-<br />
200LRF einschließlich der Triebwerke und aller sonstigen<br />
Flugzeugbestandteile, die Vermietung und<br />
Verwertung des jeweiligen Flugzeugs sowie alle<br />
damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die<br />
Flugzeuge werden in die Luftfahrzeugrolle des deutschen<br />
Luftfahrt-Bundesamtes eingetragen und für<br />
zunächst 10 Jahre an den Leasingnehmer AeroLogic<br />
vermietet. Das Fondskonzept sieht eine mindestens<br />
7-jährige Anschlussvermietung vor. Die prognostizierten<br />
Mieteinnahmen der Fondsgesellschaften führen<br />
gemäß Prognoserechnung ab dem Jahr 2025 zu<br />
einem Totalüberschuss der Mieteinnahmen über die<br />
Werbungskosten. Ein späterer Verkauf der Flugzeuge<br />
erfordert einen hierauf und auf die damit einhergehende<br />
Liquidation der Gesellschaft gerichteten<br />
Beschluss der Gesellschafterversammlung. Es bestehen<br />
weder Andienungsrechte zugunsten der Fondsgesellschaften<br />
noch Erwerbsrechte Dritter, die zu<br />
einem vorzeitigen Verkauf der Flugzeuge führen<br />
würden.<br />
Zu den Einkünften gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1<br />
EStG zählen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
von unbeweglichem Vermögen, insbesondere<br />
u.a. von Schiffen, die in ein Schiffsregister eingetragen<br />
sind. Aus der Einschränkung „insbesondere“<br />
wird allgemein abgeleitet, dass die Vorschrift keine<br />
abschließende Aufzählung von Beispielen enthält.<br />
Die Erwähnung der im Schiffsregister eingetragenen<br />
Schiffe macht deutlich, dass zum unbeweglichen<br />
Vermögen im Sinne von § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr.<br />
1 EStG auch Wirtschaftgüter gehören können, die<br />
zwar nach bürgerlichem Recht bewegliche Sachen<br />
darstellen, auf die aber zumindest teilweise dem<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
117<br />
G
G<br />
S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />
Grundstücksrecht vergleichbare Vorschriften anzuwenden<br />
sind. Aufgrund der zwischenzeitlichen<br />
Rechtsentwicklung sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs<br />
(BFH) und der Finanzverwaltung auch die<br />
in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeuge als<br />
unbewegliches Vermögen im Sinne des § 21 Abs. 1<br />
Satz 1 Nr. 1 EStG einzuordnen (BFH-Urteil v.<br />
02.05.2000, BStBl. II 2000, 467; R 15.7 Abs. 3 EStR<br />
2005).<br />
Abgrenzung zu gewerblichen Einkünften im<br />
Sinne des § 15 EStG<br />
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs und der Finanzverwaltung<br />
stellt das Vermieten eines in die Luftfahrzeugrolle<br />
eingetragenen Flugzeugs ohne Sonderleistungen<br />
des Vermieters regelmäßig keine gewerbliche<br />
Tätigkeit dar, sondern führt zu Einkünften aus Vermietung<br />
und Verpachtung im Sinne des § 21 Abs. 1<br />
Satz 1 Nr. 1 EStG (vgl. BFH-Urteil v. 02.05.2000,<br />
BStBl. II 2000, 467; H 15.7 Abs. 3 EStR 2005). Nach<br />
Maßgabe des Leasingvertrags übernehmen die<br />
Fondsgesellschaften keine Leistungen, die über die<br />
bloße Flugzeugüberlassung hinausgehen. Es ist die<br />
Obliegenheit des Leasingnehmers, in eigener Verantwortung<br />
und auf eigene Rechnung für den Versicherungsschutz,<br />
die Erfüllung aller luftfahrtrechtlichen<br />
Bestimmungen und Auflagen und insbesondere für<br />
die planmäßige Wartung, Instandhaltung sowie ggf.<br />
Instandsetzung des Flugzeugs und der Triebwerke<br />
Sorge zu tragen. Im Rahmen einer späteren<br />
Anschlussvermietung an Dritte ist nicht auszuschließen,<br />
dass ein Eigeninteresse der Fondsgesellschaften<br />
besteht, den Versicherungsschutz und die Wartung<br />
des Flugzeugs in eigener Verantwortung und ggf. auf<br />
eigene Rechnung zu organisieren. Es kann aus heutiger<br />
Sicht nicht abschließend beurteilt werden, ob<br />
solche Maßnahmen schädliche „Sonderleistungen“<br />
im Sinne der steuerlichen Einkunftsabgrenzung darstellen<br />
würden. Die Fondsgesellschaften werden<br />
aber zum gegebenen Zeitpunkt die Steuerrechtslage<br />
prüfen lassen und ggf. eine bestätigende (gebührenpflichtige)<br />
Finanzamtsauskunft nach § 89 Abs. 2 AO<br />
einholen bzw. steuerschädliche Maßnahmen unterlassen.<br />
118<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Ferner hat der BFH wiederholt entschieden, dass die<br />
Vermietung eines Flugzeugs während seiner gesamten<br />
Nutzungsdauer den Bereich der privaten Vermögensverwaltung<br />
nicht überschreitet. Das gilt auch<br />
dann, wenn das Flugzeug dem Geschäftsplan entsprechend<br />
schließlich zum Schrottwert veräußert<br />
wird oder wenn es – planwidrig – vorzeitig verkauft<br />
wird, um eine wider Erwarten verlustbringende Vermietung<br />
zu beenden (BFH-Beschluss v. 04.07.2002,<br />
BFH/NV 2002, 1559). Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit<br />
ist erst dann anzunehmen, wenn nach<br />
dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall<br />
besondere Umstände hinzutreten, die der Tätigkeit<br />
als Ganzes das Gepräge einer gewerblichen Tätigkeit<br />
geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung<br />
in den Hintergrund tritt. Nach Auffassung<br />
des BFH kann eine gewerbliche Tätigkeit erst<br />
dann angenommen werden, wenn die Vermietung<br />
und der spätere Verkauf des Flugzeugs aufgrund<br />
eines einheitlichen Geschäftskonzepts verklammert<br />
sind. Eine solche schädliche Verklammerung kann<br />
nach BFH dann vorliegen, wenn nach dem betrieblichen<br />
Konzept Flugzeuge lediglich für einen Zeitraum<br />
vermietet werden, in dem deren betriebsgewöhnliche<br />
Nutzungsdauer noch nicht abgelaufen ist<br />
und erst durch die Erzielung eines Veräußerungsgewinns<br />
der angestrebte Totalüberschuss zu erzielen<br />
ist. In einem solchen Fall besteht nach BFH eine<br />
planmäßige und zur Gewerblichkeit der Betätigung<br />
führende Verbindung zwischen der Vermietungstätigkeit<br />
und der Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte<br />
durch Umschichtung. Vorliegend sieht<br />
das Fondskonzept jedoch vor, dass die Flugzeuge<br />
über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von<br />
12 Jahren hinaus vermietet werden und allein aus<br />
den Leasingraten während der Vermietungstätigkeit<br />
ein ins Gewicht fallender Totalüberschuss erzielt<br />
wird. Eine Veräußerung des Vermietungsgegenstandes<br />
im Rahmen der Liquidation der Fondsgesellschaften<br />
kann als typische Maßnahme zur Beendigung<br />
der vermögensverwaltenden Tätigkeit selbst<br />
dann nicht – isoliert betracht – zur Gewerblichkeit<br />
führen, wenn die Veräußerung vor dem Ende der<br />
wirtschaftlichen Nutzungsfähigkeit des Wirtschaftsgutes<br />
erfolgt. Nach derzeitiger Rechtsauffassung liegt
damit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse keine<br />
originär gewerbliche Tätigkeit der Fondsgesellschaften<br />
vor.<br />
Die Fondsgesellschaften sind auch keine gewerblich<br />
geprägten Personengesellschaften gem. § 15 Abs. 3<br />
Nr. 2 EStG. Eine Personengesellschaft ist (nur) dann<br />
gewerblich geprägt, wenn ausschließlich eine oder<br />
mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende<br />
Gesellschafter sind und nur diese oder Personen, die<br />
nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung<br />
befugt sind. Nach Maßgabe der abgeschlossenen<br />
Gesellschaftsverträge sind neben den Komplementären<br />
der Fondsgesellschaften auch die Kommanditisten<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH und Johann Deinböck zur<br />
Vertretung der Gesellschaft berechtigt.<br />
Hinsichtlich der Risiken einer gewerblichen Qualifizierung<br />
wird auf S. 29 ff. im Kapitel C „Wesentliche<br />
Risiken der Beteiligung“ verwiesen.<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20<br />
Abs. 1 Nr. 7 EStG<br />
Die Zinserträge der Fondsgesellschaften aus der<br />
Anlage der geplanten und zur allgemeinen Risikovorsorge<br />
unterhaltenen Liquiditätsreserve stellen Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs.1<br />
Nr. 7 EStG dar, da insoweit kein enger wirtschaftlicher<br />
Zusammenhang mit dem Vermieten bzw. Verleasen<br />
des Flugzeugs besteht. Den Einkünften aus<br />
Vermietung und Verpachtung zuzuordnen wären<br />
hingegen Zinserträge, die aus einer spezifischen<br />
Wartungskostenrücklage erzielt würden, sofern ein<br />
künftiger Mieter im Rahmen einer Anschlussvermietung<br />
verpflichtet wäre, Wartungskostenvorauszahlungen<br />
zu leisten.<br />
Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 unterliegen Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen einem pauschalen<br />
Abgeltungssteuersatz von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag.<br />
Bei ausländischen Kapitalerträgen wie etwa<br />
die Zinsen aus der Liquiditätsanlage in Frankreich<br />
findet kein inländischer Quellensteuerabzug statt;<br />
die ausländischen Kapitalerträge sind im Rahmen<br />
des Veranlagungsverfahrens zu deklarieren und<br />
S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />
unterliegen einem Steuersatz von 25% zzgl. 5,5%<br />
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Ein Werbungskostenabzug<br />
ist auf Ebene der Fondsgesellschaften<br />
ausgeschlossen. Auf Gesellschafterebene<br />
kann der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von EUR 801<br />
bzw. EUR 1.602 bei zusammen veranlagten Ehegatten<br />
geltend gemacht werden, sofern dieser nicht<br />
bereits anderweitig Verwendung findet. Liegt der<br />
persönliche Einkommenssteuersatz des Anlegers<br />
unter 25%, kann dieser die Veranlagung wählen<br />
(§32 d Abs. 6 EStG). Das Finanzamt prüft im Rahmen<br />
einer Günstigerprüfung auf Antrag, ob die<br />
Besteuerung nach der allgemeinen Einkommensteuertabelle<br />
für den Anleger günstiger ist.<br />
Nicht in Deutschland erzielte Kapitalerträge können<br />
einem ausländischen Quellensteuerabzug unterliegen.<br />
Ausländische Quellensteuern auf Kapitalerträge<br />
sind auf die deutsche Einkommensteuer grundsätzlich<br />
anrechenbar, auch im Rahmen der Abgeltungssteuer.<br />
Überschusserzielungsabsicht<br />
Die steuerliche Anerkennung der Vermietungseinkünfte<br />
der Fondsgesellschaften bzw. der Anleger<br />
setzt voraus, dass sowohl die Fondsgesellschaften als<br />
auch die Anleger mit Überschusserzielungsabsicht<br />
handeln. Erforderlich ist die Absicht, über den Zeitraum<br />
der voraussichtlichen Dauer der Gesellschaft<br />
einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten<br />
zu erzielen (Totalüberschuss). Bei<br />
Überschusseinkünften sind für die Ermittlung des<br />
Totalüberschusses nur die laufenden Vermietungseinkünfte<br />
zu berücksichtigen; etwaige Veräußerungsgewinne<br />
sind nicht in die Prognose einzubeziehen,<br />
unabhängig davon, ob ggf. ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft<br />
gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG<br />
aufgrund einer Veräußerung binnen eines Zeitraums<br />
von zehn Jahren nach Anschaffung vorliegt (BMF-<br />
Schreiben vom 08.10.2004, BStBl. I 2004, 933).<br />
Nach Maßgabe der steuerlichen Ergebnisprognose<br />
werden die Fondsgesellschaften einen Totalüberschuss<br />
ab dem Jahr 2025 erzielen. Eine Aberkennung<br />
der Überschusserzielungsabsicht der Fondsge-<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
119<br />
G
G<br />
S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />
sellschaften scheidet somit aus bzw. wäre nur dann<br />
als Risiko zu beschreiben, wenn die Beteiligungsgesellschafter<br />
planwidrig eine vorzeitige Veräußerung<br />
des Flugzeugs herbeiführen würden.<br />
Auf Ebene des einzelnen Anlegers kann die Überschusserzielungsabsicht<br />
insbesondere dann aberkannt<br />
werden, wenn er seine Beteiligung ganz oder<br />
teilweise fremdfinanziert und die auf ihn entfallenden<br />
steuerlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaften<br />
zusammen mit den in seiner Person anfallenden<br />
Schuldzinsen zu einem negativen Gesamtergebnis<br />
führen. Eine Überschusserzielungsabsicht des Anlegers<br />
kann individuell auch dann aberkannt werden,<br />
wenn der Anleger seine Beteiligung vor Erreichen<br />
des Totalüberschusses unentgeltlich an einen Dritten<br />
überträgt.<br />
In Folge einer anfänglichen Aberkennung der persönlichen<br />
Überschusserzielungsabsicht würden<br />
steuerliche Einkünfte des betroffenen Gesellschafters<br />
zunächst nicht festgestellt werden. Faktisch ergäbe<br />
sich hieraus aber voraussichtlich keine Auswirkung<br />
auf die persönliche Steuerposition, weil die anfänglichen<br />
abschreibungsbedingten Verluste aus der Vermietungstätigkeit<br />
wegen der anzuwendenden Regelung<br />
des § 15 b EStG ohnehin nur einen Verlustvortrag<br />
auf Gesellschaftsebene begründen, hingegen<br />
keinen Verlustabzug auf Gesellschafterebene (vgl.<br />
nachfolgend „Verlustverrechnungsbeschränkung nach<br />
§ 15 b EStG“).<br />
Einkünfteermittlung<br />
Allgemeines<br />
Die Einkünfte der Fondsgesellschaften aus Vermietung<br />
und Verpachtung werden so wie die erzielten<br />
Kapitalerträge jeweils gesondert und in Form einer<br />
reinen Geldrechnung, d.h. als Überschuss der Einnahmen<br />
über die Werbungskosten ermittelt. Einnahmen<br />
sind alle im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart<br />
zugeflossenen Geldbeträge. Als Werbungskosten<br />
qualifizieren sich alle Ausgaben, die zur Erwerbung,<br />
Sicherung und Erhaltung der jeweiligen Einkunftsquelle<br />
getätigt werden (§§ 8, 9 EStG).<br />
120<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Einnahmen sind im Zuflusszeitpunkt zu erfassen,<br />
Ausgaben im Zeitpunkt des Mittelabflusses. Eine<br />
periodengerechte Abgrenzung von im Voraus empfangenen<br />
bzw. geleisteten Zahlungen kommt grundsätzlich<br />
nicht in Frage, lediglich in den in § 11 EStG<br />
bestimmten Ausnahmefällen soll eine periodengerechte<br />
Zuordnung bzw. Verteilung der Zahlungen<br />
vorgenommen werden.<br />
Das Zahlungsflussprinzip wird ferner durchbrochen<br />
hinsichtlich der Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter,<br />
deren Nutzung sich über einen Zeitraum von<br />
mehr als einem Jahr erstreckt. Wie im Bereich des<br />
Betriebsvermögens sind solche Aufwendungen<br />
gleichmäßig über die Gesamtdauer der Nutzung des<br />
Wirtschaftsguts zu verteilen, d.h. durch Abschreibungsbeträge<br />
zu erfassen (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG).<br />
Die Inanspruchnahme der Abschreibungen erfordert,<br />
dass die Fondsgesellschaften wirtschaftliche Eigentümer<br />
des Flugzeugs sind.<br />
Wirtschaftliches Eigentum<br />
Das für Bilanzierungs- und Besteuerungszwecke<br />
relevante sog. wirtschaftliche Eigentum folgt grundsätzlich<br />
aus dem zivilrechtlichen Eigentum an einem<br />
Wirtschaftsgut. Lediglich in bestimmten Rechtsverhältnissen<br />
oder tatsächlichen Verhältnissen kann das<br />
wirtschaftliche Eigentum ausnahmsweise einem<br />
Dritten zuzuordnen sein (§ 39 Abs. 2 AO). In verschiedenen<br />
Erlassen hat die deutsche Finanzverwaltung<br />
allgemein anerkannte Abgrenzungsregeln bei<br />
Leasingverträgen niedergelegt.<br />
Die Fondsgesellschaften werden am Tag der Auslieferung<br />
und Übergabe des Flugzeugs in Seattle zivilrechtliche<br />
Eigentümer des Flugzeugs. Dies wird<br />
nach dem anzuwendenden englischen Recht dokumentiert<br />
durch Aushändigung einer Übereignungsurkunde<br />
(Bill of Sale).<br />
Der Eintritt in den bereits abgeschlossenen Leasingvertrag<br />
mit dem Leasingnehmer AeroLogic gefährdet<br />
das wirtschaftliche Eigentum der Fondsgesellschaften<br />
am erworbenen Flugzeug nicht. Es liegt hier ein<br />
sog. Operating-Leasingvertrag vor, der im wesentli-
chen nur mietvertragstypische Regelungen beinhaltet,<br />
in Abgrenzung zu Finanzierungsleasingverträgen<br />
mit entsprechenden Optionsgestaltungen. Die<br />
Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums am verleasten<br />
Flugzeug zu der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />
als Leasinggeber folgt aus dem BMF-Schreiben zur<br />
ertragsteuerlichen Behandlung von Teilamortisations-Leasingverträgen<br />
über unbewegliche Wirtschaftsgüter<br />
vom 23.12.1991, da zum einen die<br />
Flugzeuge aufgrund ihrer Eintragung in die Luftfahrzeugrolle<br />
steuerlich als unbewegliches Wirtschaftsgut<br />
behandelt werden und zum anderen die Leasinggeberkosten<br />
durch die Leasingraten während der<br />
zehnjährigen Vertragslaufzeit nicht vollständig<br />
gedeckt werden. Die Fondsgesellschaften sind<br />
danach als Leasinggeber auch wirtschaftliche Eigentümer<br />
der Flugzeuge, weil:<br />
■ die feste Vertragslaufzeit von 10 Jahren nicht<br />
mehr als 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer<br />
des Flugzeugs beträgt (12 Jahre, vgl.<br />
dazu unten),<br />
■ wegen der uneingeschränkten Verwendungsmöglichkeit<br />
des Flugzeugs auch für dritte Luftfrachtunternehmen<br />
kein Spezialleasing vorliegt und<br />
■ kein Andienungsrecht zugunsten des Leasinggebers<br />
und keine Kaufoption oder Mietverlängerungsoption<br />
zugunsten des Leasingnehmers<br />
besteht.<br />
Auch das Optionsrecht des Leasingnehmers bezüglich<br />
des Frachtflugzeugs mit der Seriennummer<br />
36004 zur vorzeitigen ordentlichen Kündigung des<br />
Leasingvertrages zum Ende des 6. oder des 7. Mietjahres<br />
kann die Zuordnung des wirtschaftlichen<br />
Eigentums des Wirtschaftsgutes zur Flugzeugfonds 2<br />
KG nicht gefährden.<br />
Die gleiche Beurteilung ergäbe sich bei hilfsweiser<br />
Anwendung des BMF-Schreibens über die steuerrechtliche<br />
Zurechnung des Leasinggegenstandes bei<br />
Teilamortisationsverträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter<br />
vom 22.12.1975. Auch dieses Schreiben<br />
regelt nur eine abweichende Zuordnung zum Leasingnehmer<br />
in bestimmten Leasingfällen mit Kaufop-<br />
S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />
tionen oder mit Aufteilungs- oder Anrechnungsregeln<br />
für Veräußerungserlöse bei Verkauf des verleasten<br />
Wirtschaftsgutes. Solche Vereinbarungen enthält<br />
der abgeschlossene Leasingvertrag nicht.<br />
Erfassung der initialen Fondskosten<br />
Der steuerlichen Behandlung der Aufwendungen in<br />
der Investitionsphase der Fondsgesellschaften wurde<br />
das BMF-Schreiben vom 20.12.2003 (BStBl. I 2003,<br />
546, sog. 5. Bauherrenerlass) zugrunde gelegt. Demnach<br />
sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die im<br />
wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Abwicklung<br />
des Projekts in der Investitionsphase anfallen<br />
und an die Anbieterseite geleistet werden, d.h. die<br />
Konzeptionskosten, die Eigenkapitalvermittlungsprovisionen,<br />
die Provision für die Vermittlung des<br />
Fremdkapitals der jeweiligen Fondsgesellschaft, die<br />
Platzierungsgarantievergütung sowie die Marketinggebühr<br />
den zu aktivierenden und abzuschreibenden<br />
Anschaffungskosten der Fondsgesellschaften für das<br />
Flugzeug zuzurechnen und wurden entsprechend in<br />
der Prognoserechnung aktiviert. Ferner sind Beratungskosten<br />
für Rechtsanwälte und Steuerberater im<br />
Zusammenhang mit der Anschaffung der Flugzeuge<br />
den jeweiligen Anschaffungskosten der Fondsgesellschaft<br />
zuzordnen und wurden entsprechend aktiviert.<br />
Die nicht an die Anbieterseite fließende Marklerprovision<br />
für die Vermittlung der Kauf- und Leasingverträge<br />
an die Fondsgesellschaften sowie Bankprovisionen<br />
für die Ausreichung der Bankavale sind<br />
den Anschaffungsnebenkosten des jeweiligen Flugzeugs<br />
hinzuaktiviert worden. Darüber hinaus wurden<br />
in der Prognoserechnung die Fondsverwaltungskosten<br />
sowie die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung<br />
in der Initialphase den aktivierungspflichtigen<br />
Anschaffungskosten zugeordnet. Die Vergütung<br />
für die Fremdkapitalarrangierung ist als Werbungskosten<br />
abziehbar, soweit die marktüblichen Beträge<br />
nicht überschritten werden.<br />
Abschreibungen<br />
Die Abschreibungsregeln im Bereich der Überschusseinkünfte<br />
folgen den für die Gewinneinkünfte geltenden<br />
Regelungen. Die im Betriebsvermögensbereich<br />
bis zum 31.12.2007 zulässige degressive Abschrei-<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
121<br />
G
G<br />
S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />
bung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />
war im Bereich der Überschusseinkünfte<br />
allerdings nicht anzuwenden. Nunmehr gilt für die<br />
betriebliche Gewinnermittlung wie für die außerbetriebliche<br />
Überschussermittlung gleichermaßen, dass<br />
die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter<br />
gleichmäßig auf die Nutzungsdauer zu<br />
verteilen, d.h. mit jahresgleichen Abschreibungsbeträgen<br />
abzusetzen sind (lineare Absetzung für Abnutzung<br />
(AfA) nach § 7 Abs. 1 EStG).<br />
Gemäß § 7 Abs. 1 EStG bemisst sich die lineare AfA<br />
nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des<br />
Wirtschaftsguts. Nach Maßgabe der amtlichen AfA-<br />
Tabelle für Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe<br />
beträgt diese für Flugzeuge mit mindestens 20<br />
Tonnen höchstzulässigem Fluggewicht zwölf Jahre.<br />
Die amtlichen AfA-Tabellen beinhalten für Gewinneinkünfte<br />
und Überschusseinkünfte gleichermaßen<br />
eine typisierte bzw. objektivierte Schätzung der Nutzungsdauer<br />
für die dort verzeichneten Wirtschaftsgüter.<br />
Die AfA-Tabellen haben weder Gesetzes- noch<br />
Verordnungsrang und sie binden nicht die Finanzgerichte.<br />
Sie binden aber als Verwaltungsanordnung<br />
die Finanzverwaltung, und die Steuerpflichtigen<br />
können und werden sich in der Regel auf die Vermutung<br />
der Richtigkeit der in den Tabellen genannten<br />
Werte stützen. Die Werte können widerlegt werden<br />
bei offensichtlicher Unrichtigkeit für den konkreten<br />
Fall. Die Finanzverwaltung hat früher zu Fällen von<br />
Verlustzuweisungsgesellschaften die Auffassung vertreten,<br />
dass die dem Betriebskonzept zugrunde liegende<br />
längere Nutzungsdauer maßgeblich sein soll,<br />
wenn hierauf die Betriebsführung überwiegend<br />
beruht. Eine solche Fallkonstellation ist vorliegend<br />
aber nicht gegeben.<br />
Die Abschreibung ist im Anschaffungs- und Veräußerungsjahr<br />
pro rata temporis auf Monatsbasis vorzunehmen.<br />
Steuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinns<br />
Im Bereich des steuerlichen Privatvermögens, also<br />
auch in Bezug auf Wirtschaftsgüter, die zur Erzielung<br />
von Überschusseinkünften genutzt wurden, unterlie-<br />
122<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
gen Veräußerungsgewinne nur dann der Besteuerung,<br />
wenn entweder eine relevante Beteiligung im<br />
Sinne des § 17 EStG verwertet wird oder wenn ein<br />
privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23<br />
Abs. 1 Nr. 2 EStG vorliegt. Letzteres setzt eine Veräußerung<br />
des Wirtschaftsgutes innerhalb bestimmter<br />
Fristen nach dem Anschaffungszeitpunkt voraus. Bei<br />
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten<br />
beträgt die Frist (sog. Spekulationsfrist) zehn Jahre,<br />
bei anderen Wirtschaftsgütern nach bisheriger<br />
Rechtslage ein Jahr. § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG in<br />
der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes<br />
2008 verlängert die Spekulationsfrist auch bei anderen<br />
Wirtschaftsgütern auf 10 Jahre, wenn – wie vorliegend<br />
der Fall – aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes<br />
als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr<br />
Einkünfte erzielt werden. Diese Regelung<br />
wird gem. § 52a Abs. 11 Satz 3 EStG erst auf Veräußerungsgeschäfte<br />
angewandt, bei denen das Wirtschaftsgut<br />
nach dem 31.12.2008 angeschafft worden<br />
ist. Die Neuregelung greift mithin für die von den<br />
Fondsgesellschaften zu erwerbenden Flugzeuge, die<br />
erst mit Auslieferung (planmäßig im Dezember 2009<br />
bzw. Mai 2010) im steuerlichen Sinne angeschafft<br />
werden.<br />
Zu beachten ist, dass wegen der steuerlichen Transparenz<br />
der Fondsgesellschaften auf den Zeitpunkt<br />
der Anschaffung durch den einzelnen Gesellschafter<br />
abgestellt wird. Das bedeutet, dass sich die 10-Jahres-Frist<br />
für Anleger, die den Fondsgesellschaften<br />
nach dem Zeitpunkt der Flugzeugübernahme beitreten<br />
sollten, ab dem Beitrittszeitpunkt berechnet. Bei<br />
den sich planmäßig vor Auslieferung der Flugzeuge<br />
beteiligenden Anlegern verbleibt es dabei, dass auf<br />
den Anschaffungszeitpunkt der Fondsgesellschaften<br />
abzustellen ist.<br />
Bei Veräußerung der unmittelbaren oder mittelbaren<br />
Beteiligung des Anlegers an den Fondsgesellschaften<br />
innerhalb der 10-Jahres-Frist unterliegt ein Veräußerungsgewinn<br />
aus dem Beteiligungsverkauf ebenfalls<br />
der Einkommensteuer. Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 4<br />
EStG gilt die Anschaffung oder Veräußerung einer<br />
unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer
Personengesellschaft als Anschaffung oder Veräußerung<br />
der anteiligen Wirtschaftsgüter.<br />
Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 15b EStG<br />
Ausweislich der steuerlichen Ergebnisprognose für<br />
die Fondsgesellschaften fallen während des<br />
Abschreibungszeitraums kontinuierlich steuerliche<br />
Verluste aus der Vermietung und Verpachtung der<br />
Frachtflugzeuge an. Den allgemeinen Beschränkungen<br />
des Verlustausgleichs- und -abzugs im Rahmen<br />
der sog. Mindestbesteuerung gemäß § 10d EStG geht<br />
die Sonderregelung nach § 15b EStG betreffend Verluste<br />
in Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen<br />
vor. Diese Regelung ist gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2<br />
EStG sinngemäß auf Einkünfte aus Vermietung und<br />
Verpachtung anzuwenden. In Anwendungsfällen des<br />
§ 15b EStG findet die Verlustausgleichsbeschränkung<br />
nach § 15 a EStG keine Anwendung.<br />
Nach § 15b Abs. 1 EStG dürfen Verluste aus einem<br />
sog. Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften<br />
aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen<br />
Einkunftsarten ausgeglichen werden. Sie dürfen<br />
auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Die<br />
Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige<br />
in den folgenden Wirtschaftsjahren aus<br />
derselben Einkunftsquelle erzielt. Die Verrechnung<br />
mit späteren Gewinnen ist dabei nicht nach Maßgabe<br />
des § 10d EStG durchzuführen, so dass es innerhalb<br />
des besonderen Verrechnungskreises des § 15b<br />
EStG keine Mindestbesteuerung gibt. Die Verluste<br />
können daher unbeschränkt mit zukünftigen Gewinnen<br />
aus der Beteiligung an den Fondsgesellschaften<br />
verrechnet werden. Gemäß dem Anwendungsschreiben<br />
des BMF zu § 15b EStG vom 17.07.2007 setzt<br />
die Anwendung des § 15b EStG zunächst eine einkommensteuerlich<br />
relevante Tätigkeit voraus; d.h.<br />
das Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht,<br />
welche vorliegend gegeben ist. Ferner ist es nach<br />
Ansicht der Finanzverwaltung ohne Belang, auf welchen<br />
Ursachen die negativen Einkünfte aus dem<br />
Steuerstundungsmodell beruhen. Ein Steuerstundungsmodell<br />
im Sinne dieser Vorschrift liegt nach<br />
§ 15b Abs. 2 EStG vor, wenn auf Grund einer<br />
modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form<br />
S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />
negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Dies ist<br />
der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen auf Grund<br />
eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit geboten<br />
werden soll, zumindest in der Anfangsphase der<br />
Investition Verluste mit übrigen Einkünften verrechnen<br />
zu können. Die dargestellte Verlustausgleichsbeschränkung<br />
ist nach § 15b Abs. 3 EStG nur anzuwenden,<br />
wenn innerhalb der sog. Anfangsphase das Verhältnis<br />
der Summe der prognostizierten Verluste zur<br />
Höhe des gezeichneten und nach dem Konzept auch<br />
aufzubringenden Kapitals 10% übersteigt. Die<br />
Anfangsphase entspricht der konzeptgemäßen Verlustphase.<br />
Der Abschluss der Investitionsphase ist zur<br />
Bestimmung der Anfangsphase nach Ansicht der<br />
Finanzverwaltung ohne Bedeutung. Entsprechend<br />
der steuerlichen Prognoserechnung betragen die kumulierten<br />
Verluste in der Verlustphase rd. 42,3% des<br />
aufzubringenden Eigenkapitals. Demzufolge handelt<br />
es sich bei den Beteiligungen an den Fondsgesellschaften<br />
jeweils um ein Steuerstundungsmodell im<br />
Sinne des § 15b EStG. Die Anleger können die ihnen<br />
zugewiesenen Verluste in der konzeptgemäßen Verlustphase<br />
daher nicht mit ihren sonstigen Einkünften<br />
verrechnen. Die kumulierten Verluste können nur<br />
mit zukünftigen Gewinnen aus dieser Beteiligung<br />
verrechnet werden. Eine entsprechende Verlustverrechnung<br />
setzt nach der Prognoserechnung mit<br />
Beginn der Überschussphase im Jahr 2022 ein.<br />
Einkunftsverteilung, Entnahmen, Sonderwerbungskosten<br />
Die Verteilung bzw. Zuordnung der auf Ebene der<br />
Fondsgesellschaften einheitlich ermittelten steuerlichen<br />
Ergebnisse (Vermietungseinkünfte und Kapitaleinkünfte)<br />
und Steueranrechnungsbeträge (Zinsabschlagsteuer<br />
nur im Jahre 2008) auf die Gesellschafter<br />
der Fondsgesellschaften erfolgt grundsätzlich im<br />
Verhältnis der jeweils gezeichneten Pflichteinlage<br />
des Anlegers zum Gesamtkapital der Fondsgesellschaften.<br />
Der Gesellschaftsvertrag stellt durch eine<br />
Ergebnisgleichverteilungsklausel sicher, dass alle<br />
Anleger in der Platzierungsphase unabhängig vom<br />
Zeitpunkt ihres Gesellschaftsbeitritts ergebnismäßig<br />
gleichgestellt werden. Zu beachten ist allerdings,<br />
dass aufgrund der Wirkungsweise von § 15b EStG<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
123<br />
G
G<br />
S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />
bis zur Erzielung eines Totalüberschusses auf Gesellschaftsebene<br />
allen Gesellschaftern jeweils nur ein<br />
steuerliches Nullergebnis zugerechnet wird.<br />
Die von den Fondsgesellschaften an die Anleger ausbezahlten<br />
Beträge stellen steuerlich unbeachtliche<br />
Entnahmen dar. Steuerpflichtig sind ausschließlich<br />
die steuerlichen Ergebnisse, die im Rahmen der Feststellung<br />
der Einkünfte der Fondsgesellschaften ermittelt<br />
und festgestellt sowie den Anlegern entsprechend<br />
ihrer Beteiligungshöhe zugewiesen werden.<br />
Persönlich verausgabte Sonderwerbungskosten der<br />
Anleger wie z.B. Reise- und Beratungskosten im<br />
Zusammenhang mit der Beteiligung sowie ggf.<br />
Fremdfinanzierungszinsen im Falle einer individuell<br />
beanspruchten Anteilsfinanzierung sind durch die<br />
Gesellschafter mitzuteilen und zu belegen. Nachgewiesene<br />
Sonderwerbungskosten, die im Zusammenhang<br />
mit den Vermietungseinkünften stehen, finden<br />
sodann Eingang in das steuerliche Feststellungsverfahren<br />
auf Ebene der Fondsgesellschaften; eine<br />
Berücksichtigung im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung<br />
scheidet aus.<br />
Einkommensteuertarif, Solidaritätszuschlag,<br />
Kirchensteuer, Zinsabschlagsteuer<br />
Die nach Erreichen des steuerlichen Totalüberschusses<br />
zu versteuernden Vermietungsüberschüsse<br />
unterliegen der individuellen Steuerbelastung des<br />
jeweiligen Anlegers. Nach geltendem Recht beträgt<br />
der Eingangssteuersatz in der Einkommensteuer 15%<br />
und der Spitzensteuersatz grundsätzlich 42%. Mit<br />
dem Steueränderungsgesetz 2007 wurde der Spitzensteuersatz<br />
von 42% für Einkünfte von über EUR<br />
250.000 bzw. EUR 500.000 bei zusammen veranlagten<br />
Ehegatten auf 45 % erhöht (sog. „Reichensteuer“).<br />
Auf die Einkommensteuerschuld wird derzeit der<br />
Solidaritätszuschlag mit einem Satz von 5,5% erhoben.<br />
Es kann nicht prognostiziert werden, wie lange<br />
und mit welchem Satz der Solidaritätszuschlag weiterhin<br />
erhoben wird. Für Zwecke der Prognoserechnung<br />
wurde angenommen, dass der Solidaritätszu-<br />
124<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
schlag bis zum Ende der Beteiligungsdauer mit dem<br />
derzeit geltenden Satz erhoben wird.<br />
Die auf die Einkommensteuerschuld zu erhebende<br />
Kirchensteuer bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern<br />
wurde in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt.<br />
Für inländische Zinserträge wird gemäß §§ 43 Abs. 1<br />
Nr. 7, 43a Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG<br />
Kapitalertragsteuer (Zinsabschlagsteuer) von derzeit<br />
30 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag einbehalten,<br />
die eine Steuervorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld<br />
der Anleger darstellt und entsprechend<br />
angerechnet wird. Ab dem Veranlagungszeitraum<br />
2009 unterliegen die Zinserträge dem pauschalen<br />
Abgeltungssteuersatz von 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag.<br />
Liegt der persönliche Steuersatz des<br />
Anlegers unter 25%, kann er die Veranlagung wählen<br />
(vgl. vorstehenden Abschnitt „Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG“).<br />
Einkommensteuerverfahren<br />
Die auf Ebene der Fondsgesellschaften erzielten Vermietungs-<br />
und Kapitaleinkünfte werden nach Abgabe<br />
der Steuererklärungen vom Betriebsfinanzamt<br />
gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO einheitlich und<br />
gesondert für alle Gesellschafter festgestellt. Sonderwerbungskosten<br />
sind zwingend in dieses Feststellungsverfahren<br />
einzubeziehen (vgl. vorstehend). Bei<br />
ausländischen Kapitalerträgen findet kein inländischer<br />
Quellensteuerabzug statt; gleichwohl sind die<br />
ausländischen Kapitalerträge Bestandteil der auf<br />
Ebene der Fondsgesellschaften festzustellenden Einkünfte<br />
und werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung<br />
der persönlichen Einkommensteuer in<br />
Höhe des Abgeltungssteuersatzes unterworfen.<br />
Über die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse<br />
entscheidet die Finanzverwaltung anlässlich einer<br />
steuerlichen Außenprüfung. Zinsen auf eventuelle<br />
Steuernachforderungen sind steuerlich nicht abzugsfähig.<br />
Die Gesellschafter der Fondsgesellschaften können<br />
ihre persönlichen Einkommensteuererklärungen
unabhängig davon erstellen (lassen) und zu ihrem<br />
Wohnsitzfinanzamt einreichen, ob zu diesem Zeitpunkt<br />
bereits Ergebnismitteilungen der Fondsverwaltung<br />
vorliegen. Maßgeblich für die Besteuerung der<br />
Anleger sind ausschließlich die vom Betriebsfinanzamt<br />
festgestellten steuerlichen Ergebnisanteile, die<br />
amtsintern den jeweils zuständigen Wohnsitzfinanzämtern<br />
mitgeteilt werden. Die Wohnsitzfinanzämter<br />
berücksichtigen dann von Amts wegen die steuerlichen<br />
Ergebnisse bei der Veranlagung, ohne dass der<br />
Anleger noch besondere Erklärungen abzugeben<br />
oder Anträge zu stellen hätte. Im Falle einer nachträglichen<br />
Übermittlung von Ergebnisanteilen durch<br />
das Betriebsfinanzamt ergehen entsprechende Änderungsbescheide<br />
durch die Wohnsitzfinanzämter.<br />
3. Umsatzsteuer<br />
Die Fondsgesellschaften sind Unternehmer im Sinne<br />
des § 2 Abs. 1 UStG. Die Vermietung eines Luftfahrzeugs<br />
stellt eine sonstige Leistung gem. § 3 Abs. 9<br />
Satz 1 UStG dar, die nach § 3a Abs. 1 Satz 1 UStG<br />
an dem Ort ausgeführt wird, an dem die Fondsgesellschaften<br />
ihr Unternehmen betreiben, mithin in<br />
Deutschland.<br />
Da die Übergabe der Frachtflugzeuge in Seattle,<br />
USA, mithin außerhalb des Geltungsbereichs des<br />
deutschen Umsatzsteuergesetzes erfolgen wird, ist<br />
der Erwerb der Frachtflugzeuge durch die Fondsgesellschaften<br />
nicht umsatzsteuerbar.<br />
Nach § 4 Nr. 2 UStG i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG<br />
stellt die Vermietung eines Luftfahrzeugs, das zur<br />
Verwendung durch Unternehmer bestimmt ist, die<br />
im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende<br />
Beförderungen (im Personen- oder<br />
Frachtverkehr) oder solche Beförderungen auf ausschließlich<br />
im Ausland gelegenen Strecken durchführen,<br />
einen steuerfreien Umsatz dar. Voraussetzung<br />
der Steuerfreiheit ist allerdings, dass der Mieter<br />
selbst und nicht eine andere Gesellschaft im Untermietverhältnis<br />
im entgeltlichen Luftverkehr Beförderungen<br />
vornimmt. Das von den Fondsgesellschaften<br />
S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />
zu erwerbende Flugzeug wird zunächst an ein zugelassenes<br />
Luftfrachtunternehmen (AeroLogic) vermietet,<br />
das Beförderungen im internationalen Luftfrachtverkehr<br />
durchführen wird. Die Steuerbefreiung der<br />
Vermietungsumsätze der Fondsgesellschaften ist<br />
danach jedenfalls während der Erstvermietung gegeben.<br />
Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung sind<br />
im Zeitpunkt einer künftigen Anschlussvermietung<br />
neu zu überprüfen.<br />
Die Vorsteuerabzugsberechtigung des leistenden<br />
Unternehmers ist aufgrund von § 15 Abs. 3 Nr. 1a<br />
UStG ungeachtet der Steuerbefreiung der Ausgangsumsätze<br />
dennoch gegeben, so dass die Fondsgesellschaften<br />
zum grundsätzlich uneingeschränkten Vorsteuerabzug<br />
aus den ihr entstehenden Kosten in der<br />
Investitions- und Vermietungsphase berechtigt sind.<br />
Nach älterer Rechtsprechung und Sichtweise der<br />
Finanzverwaltung war der Vorsteuerabzug von<br />
Publikums-Fondsgesellschaften allerdings ausgeschlossen<br />
in Bezug auf Eingangsleistungen, die mit<br />
der Ausgabe von Kommanditanteilen in Zusammenhang<br />
stehen. Diese Eingangsleistungen wurden den<br />
steuerfreien Umsätzen gem. § 4 Nr. 8f UStG zugeordnet.<br />
Inhaltlich betraf dies die gesondert in Rechnung<br />
gestellten Umsatzsteuerbeträge für Gründungs-,<br />
Konzeptions-, Beratungs-, Marketing- und Vertriebskosten<br />
(vgl. BMF-Schreiben vom 10. August 1998,<br />
DStR 1998, S. 1358). Diese Qualifikation wurde im<br />
Anschluss an eine EuGH-Entscheidung durch den<br />
BFH aufgegeben (BFH V R 32/00 vom 01.07.2004).<br />
Der Vorsteuerabzug aus solchen Kosten richtet sich<br />
nunmehr nach der allgemeinen umsatzsteuerlichen<br />
Würdigung der Ausgangsumsätze; Fondsgesellschaften<br />
mit ausschließlich steuerpflichtigen oder steuerfreien,<br />
aber den Vorsteuerabzug erlaubenden Ausgangsumsätzen<br />
können folglich auch den vollen<br />
Vorsteuerabzug aus den in Anspruch genommenen<br />
Initialleistungen tätigen.<br />
Die Steuerbarkeit der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen<br />
eines Gesellschafters an die Gesellschaft<br />
setzt nach Ansicht der Finanzverwaltung das<br />
Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwi-<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
125<br />
G
G<br />
S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />
schen der erbrachten Leistung und dem empfangenen<br />
Sonderentgelt voraus. Dies ist vorliegend hinsichtlich<br />
der vereinbarten Geschäftsführungshonorare<br />
der beteiligten Gesellschafter gegeben. Haftungsvergütungen<br />
einer Personengesellschaft an einen<br />
persönlich haftenden Gesellschafter sind hingegen<br />
mangels Leistungsaustausch nicht steuerbar.<br />
4. Gewerbesteuer<br />
Die Fondsgesellschaften sind nach Auffassung des<br />
Prospektherausgebers und seiner steuerlichen Berater<br />
kein Gewerbebetrieb und sie unterliegen mithin<br />
auch nicht der Gewerbesteuerpflicht.<br />
5. Erbschaft- und Schenkungssteuer<br />
Die unentgeltliche Übertragung eines Anteils an den<br />
Fondsgesellschaften im Wege einer Erbschaft oder<br />
Schenkung unterliegt der Erbschaft- und Schenkungssteuer<br />
gem. § 1 Abs. 1 ErbStG. Da es sich um<br />
einen Anteil an einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft<br />
handelt, sind die erbschaftsteuerlichen<br />
Begünstigungen für Betriebsvermögen nicht<br />
einschlägig.<br />
Der Erwerb einer mittelbaren Beteiligung an einer<br />
vermögensverwaltenden Personengesellschaft gilt<br />
gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 ErbStG als Erwerb der<br />
anteiligen Wirtschaftsgüter. Die anteilig als übertragen<br />
geltenden Wirtschaftsgüter werden gemäß § 12<br />
Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 9 Abs. 1 BewG mit dem<br />
gemeinen Wert angesetzt. Die mit den als übertragen<br />
geltenden Wirtschaftsgütern zusammenhängenden<br />
Schulden der vermögensverwaltenden Personengesellschaft<br />
sind in anteiliger Höhe in Abzug zu<br />
bringen. Der so ermittelte Vermögenswert wird dem<br />
Erben bzw. Beschenkten anteilig zugerechnet, d.h.<br />
entsprechend der Beteiligungsquote, die der übertragene<br />
Anteil vermittelt.<br />
Ob und wie sich die dargestellten Bewertungsgrundsätze<br />
im Rahmen der derzeit zwischen den Koaliti-<br />
126<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
onsfraktionen verhandelten Erbschaftssteuerreform<br />
ändern werden, bleibt abzuwarten. Die Bewertung<br />
der mittelbar gehaltenen Anteile an den Fondsgesellschaften<br />
sollte von etwaigen Neuregelungen allerdings<br />
nicht betroffen sein, da sie bereits nach derzeit<br />
geltendem Recht zum gemeinen Wert als derzeitig<br />
und auch künftig geltende Bewertungsobergrenze<br />
vorzunehmen ist.
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
127
VERTR<strong>AG</strong>SPARTNER<br />
H
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
1. Angaben über die Fondsgesellschaften und ihre Gründungsgesellschafter<br />
1.1. Angaben zur Fondsgesellschaft (Emittentin)<br />
Firma: <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />
Sitz und Anschrift: Hopfenstraße 6, 80335 München<br />
Handelsregister, Registergericht: HRA 83145, <strong>AG</strong> München<br />
Handelsregistereintragung: 11.12.2003<br />
Wirtschaftliche Neugründung: 26.05.2008<br />
Die Fondsgesellschaft wurde zunächst als Vorratsgesellschaft<br />
gegründet und am 11.12.2003 ins Handelsregister eingetragen.<br />
Mit Gesellschaftsbeschluss vom 26.05.2008 haben die Gesellschafter<br />
die Änderung des Gesellschaftszwecks sowie die Umfirmierung<br />
der Gesellschaft beschlossen und den Gesellschaftsvertrag<br />
vollständig neu gefasst. Am selben Tag wurde die Umfirmierung<br />
der Gesellschaft zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet<br />
und im Folgenden die Komplementärin durch Gesellschafterbeschluss<br />
ausgetauscht.<br />
Gesellschaftsdauer: Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Dauer errichtet.<br />
Gesellschaftszweck: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb des<br />
Flugzeugs Boeing 777-200LRF MSN 36004, dessen Vermietung und<br />
Verwertung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden<br />
Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen<br />
oder Maßnahmen aller Art durchzuführen oder vornehmen<br />
zu lassen, die zur unmittelbaren oder mittelbaren Förderung<br />
oder Erreichung des Gesellschaftszweckes geeignet erscheinen oder<br />
damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann insbesondere<br />
auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im Inund<br />
Ausland errichten. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte,<br />
die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere keine<br />
nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte.<br />
Kommanditkapital: – im Zeitpunkt der Prospektaufstellung: USD 1.500 (gezeichnet,<br />
aber noch nicht einbezahlt)<br />
– geplant nach Vollplatzierung: USD 93.934.500; das Kommanditkapital<br />
kann darüber hinaus nach Ermessen der <strong>DCM</strong> Service<br />
GmbH bis auf USD 96.934.500 erhöht werden<br />
Gründungsgesellschafter: – <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 Verwaltungs GmbH (Komplementärin)<br />
ohne Kapitalbeteiligung<br />
– Herr Johann Deinböck mit einer Kommanditeinlage von USD<br />
500<br />
– <strong>DCM</strong> Service GmbH mit einer Kommanditeinlage von USD 500<br />
– Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH mit einer Kommanditeinlage<br />
von USD 500<br />
Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern insgesamt<br />
gezeichneten und der eingezahlten Kommanditeinlagen der Grün-<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
129<br />
H
H<br />
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
dungsgesellschafter: USD 1.500, davon USD 0 eingezahlt (jedoch<br />
teilweise bereits angewiesen).<br />
Geschäftsführer: <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 Verwaltungs GmbH (Komplementärin),<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH, Herr Johann Deinböck (letzterer ist zur<br />
Geschäftsführung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet);<br />
Haftung der Komplementärin: Die Komplementärin <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 Verwaltungs GmbH<br />
haftet zwar unbeschränkt, aufgrund ihrer Rechtsform jedoch<br />
höchstens mit ihrem Gesellschaftsvermögen.<br />
Haftung der Kommanditisten: Die Haftsumme der als Anleger beitretenden Kommanditisten<br />
beträgt 1% der jeweils erbrachten Pflichteinlage ohne Agio, wobei<br />
der sich daraus ergebende Betrag in EUR bei einem allein für diesen<br />
Zweck fest unterstellten Kurs von 1 USD für 1 EUR umgerechnet<br />
wird. Die Haftsumme der Gründungskommanditisten mit Ausnahme<br />
der Treuhandkommanditisten beträgt 100%.<br />
Art und Hauptmerkmale der Anteile: Kommanditanteile, welche eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen<br />
sowie Auszahlungsansprüche vermitteln, zur Information,<br />
Mitbestimmung, Widerspruch und Kontrolle berechtigen und zur<br />
Einlagenzahlung sowie zum Einlagehalten verpflichten. Die Rechte<br />
der Gründungskommanditisten und der als Anleger beitretenden<br />
Kommanditisten stimmen mit Ausnahme der unterschiedlichen<br />
Haftsummen und der Zustimmungsrechte der geschäftsführenden<br />
Gründungskommanditisten zur Anteilsübertragung überein<br />
(vgl. Seiten 92 ff.). Die Komplementärin ist nicht am Vermögen<br />
und am Ergebnis der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />
Rechtsform: Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)<br />
Rechtsordnung: Die Fondsgesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />
1.2. Angaben zur Fondsgesellschaft (Emittentin)<br />
Firma: <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG<br />
Sitz und Anschrift: Hopfenstraße 6, 80335 München<br />
Handelsregister, Registergericht: HRA 83151, <strong>AG</strong> München<br />
Handelsregistereintragung: 11.12.2003<br />
Wirtschaftliche Neugründung: 26.05.2008<br />
Die Fondsgesellschaft wurde zunächst als Vorratsgesellschaft<br />
gegründet und am 11.12.2003 ins Handelsregister eingetragen.<br />
Mit Gesellschaftsbeschluss vom 26.05.2008 haben die Gesellschafter<br />
die Änderung des Gesellschaftszwecks sowie die Umfirmierung<br />
der Gesellschaft beschlossen und den Gesellschaftsvertrag<br />
vollständig neu gefasst. Am selben Tag wurde die Umfirmierung<br />
der Gesellschaft zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet<br />
und im Folgenden die Komplementärin durch Gesellschafterbeschluss<br />
ausgetauscht.<br />
Gesellschaftsdauer: Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Dauer errichtet.<br />
Gesellschaftszweck: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb des<br />
Flugzeugs Boeing 777-200LRF MSN 36198, dessen Vermietung<br />
130<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
und Verwertung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden<br />
Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtsgeschäfte,<br />
Rechtshandlungen oder Maßnahmen aller Art durchzuführen oder<br />
vornehmen zu lassen, die zur unmittelbaren oder mittelbaren Förderung<br />
oder Erreichung des Gesellschaftszweckes geeignet<br />
erscheinen oder damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft<br />
kann insbesondere auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften<br />
im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft<br />
betreibt keine Geschäfte, die einer behördlichen Genehmigung<br />
bedürfen, insbesondere keine nach dem Kreditwesengesetz<br />
erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte.<br />
Kommanditkapital: – im Zeitpunkt der Prospektaufstellung: USD 1.500 (gezeichnet,<br />
aber noch nicht einbezahlt)<br />
– geplant nach Vollplatzierung: USD 95.068.500; das Kommanditkapital<br />
kann darüber hinaus nach Ermessen der <strong>DCM</strong> Service<br />
GmbH bis auf USD 98.068.500 erhöht werden<br />
Gründungsgesellschafter: – <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs GmbH (Komplementärin)<br />
ohne Kapitalbeteiligung<br />
– Herr Johann Deinböck mit einer Kommanditeinlage von USD<br />
500<br />
– <strong>DCM</strong> Service GmbH mit einer Kommanditeinlage von USD 500<br />
– Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH mit einer Kommanditeinlage<br />
von USD 500<br />
Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern insgesamt<br />
gezeichneten und der eingezahlten Kommanditeinlagen der Gründungsgesellschafter:<br />
USD 1.500, davon USD 0 eingezahlt (jedoch<br />
teilweise bereits angewiesen).<br />
Geschäftsführer: <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs GmbH (Komplementärin),<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH, Herr Johann Deinböck (letzterer ist zur<br />
Geschäftsführung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet);<br />
Haftung der Komplementärin: Die Komplementärin <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs GmbH<br />
haftet zwar unbeschränkt, aufgrund ihrer Rechtsform jedoch<br />
höchstens mit ihrem Gesellschaftsvermögen.<br />
Haftung der Kommanditisten: Die Haftsumme der als Anleger beitretenden Kommanditisten<br />
beträgt 1% der jeweils erbrachten Pflichteinlage ohne Agio, wobei<br />
der sich daraus ergebende Betrag in EUR bei einem allein für diesen<br />
Zweck fest unterstellten Kurs von 1 USD für 1 EUR umgerechnet<br />
wird. Die Haftsumme der Gründungskommanditisten mit Ausnahme<br />
der Treuhandkommanditisten beträgt 100%.<br />
Art und Hauptmerkmale der Anteile: Kommanditanteile, welche eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen<br />
sowie Auszahlungsansprüche vermitteln, zur Information,<br />
Mitbestimmung, Widerspruch und Kontrolle berechtigen und zur<br />
Einlagenzahlung sowie zum Einlagehalten verpflichten. Die Rechte<br />
der Gründungskommanditisten und der als Anleger beitretenden<br />
Kommanditisten stimmen mit Ausnahme der unterschiedlichen<br />
Haftsummen und der Zustimmungsrechte der geschäftsfüh-<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
131<br />
H
H<br />
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
renden Gründungskommanditisten zur Anteilsübertragung überein<br />
(vgl. Seiten 92 ff.). Die Komplementärin ist nicht am Vermögen<br />
und am Ergebnis der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />
Rechtsform: Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)<br />
Rechtsordnung: Die Fondsgesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />
1.3. Angaben zu den Gründungsgesellschaftern<br />
Komplementärin:<br />
Firma: <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 Verwaltungs GmbH<br />
Sitz und Anschrift: Hopfenstraße 6, 80335 München<br />
Handelsregister: HRB 174120<br />
Handelsregistereintragung: 19.06.2008<br />
Gesellschaftszweck: Beteiligung an anderen Unternehmen in beliebiger Rechtsform<br />
Stammkapital: EUR 25.000, davon einbezahlt EUR 25.000<br />
Geschäftsführer: Frank-Michael Lacher, Jens Stolze<br />
(beide geschäftsansässig: Hopfenstraße 6, 80335 München)<br />
Gesellschafter mit mind. 25%: <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management <strong>AG</strong><br />
Haftung der Komplementärin: Die Komplementärin haftet als persönlich haftende Gesellschafterin<br />
der Emittentin grundsätzlich unbeschränkt, aufgrund ihrer<br />
Rechtsform als GmbH allerdings beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />
Komplementärin:<br />
Firma: <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs GmbH<br />
Sitz und Anschrift: Hopfenstraße 6, 80335 München<br />
Handelsregister: HRB 174122<br />
Handelsregistereintragung: 19.06.2008<br />
Gesellschaftszweck: Beteiligung an anderen Unternehmen in beliebiger Rechtsform<br />
Stammkapital: EUR 25.000, davon einbezahlt EUR 25.000<br />
Geschäftsführer: Frank-Michael Lacher, Jens Stolze<br />
(beide geschäftsansässig: Hopfenstraße 6, 80335 München)<br />
Gesellschafter mit mind. 25%: <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management <strong>AG</strong><br />
Haftung der Komplementärin: Die Komplementärin haftet als persönlich haftende Gesellschafterin<br />
der Emittentin grundsätzlich unbeschränkt, aufgrund ihrer Rechtsform<br />
als GmbH allerdings beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />
Gründungskommanditisten:<br />
Firma: <strong>DCM</strong> Service GmbH<br />
Sitz und Anschrift: Hopfenstraße 6, 80335 München<br />
Handelsregister: HRB 88245<br />
Handelsregistereintragung: 07.03.2003<br />
Gesellschaftszweck: Verwaltung sowie Übernahme der Geschäftsführung von anderen<br />
Gesellschaften und Vermittlung von Immobilien, Finanzierungen<br />
u.a.<br />
Stammkapital: EUR 25.000<br />
132<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
Geschäftsführer: Matthias Meyer<br />
(geschäftsansässig: Hopfenstraße 6, 80335 München)<br />
Gesellschafter mit mind. 25%: <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management <strong>AG</strong><br />
Person: Johann Deinböck<br />
(geschäftsansässig: Hopfenstraße 6, 80335 München)<br />
Treuhandkommanditistin:<br />
Firma: Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
Sitz und Anschrift: Maria-Theresia-Straße 6, 81675 München<br />
Handelsregister: HRB 127749<br />
Handelsregistereintragung: 06.10.1999<br />
Gesellschaftszweck: für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich<br />
zulässige Tätigkeiten<br />
Stammkapital: EUR 25.000<br />
Geschäftsführer: Wolfgang Schmidt-Gorbach<br />
(geschäftsansässig: Maria-Theresia-Straße 6, 81675 München)<br />
Gesellschafter mit mind. 25%: Wolfgang Schmidt-Gorbach, Rudolf L. Müller<br />
Vergütungen an die Gründungsgesellschafter:<br />
Komplementärinnen: Die Komplementärinnen <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 Verwaltungs<br />
GmbH und die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs GmbH erhalten<br />
jeweils einmalige Geschäftsführungsvergütungen während der<br />
Platzierungsphase i.H.v. 0,02% des zum Ende der Platzierungsphase<br />
jeweils gezeichneten Kommanditkapitals sowie ab dem<br />
01.01.2009 eine laufende jährliche Geschäftsführungsvergütung<br />
i.H.v. jeweils USD 50.000, jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Einmalige Haftungsvergütung während der Platzierungsphase<br />
i.H.v. 0,01% des zum Ende der Platzierungsphase gezeichneten<br />
Kommanditkapitals sowie ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche<br />
Haftungsvergütung i.H.v. jeweils USD 5.000. Insgesamt<br />
erhalten die Komplementärinnen über die Fondslaufzeit eine laufende<br />
Gesamtnominalvergütung für Haftung und Geschäftsführung<br />
in Höhe von USD 1.870.000. Bei Veräußerung des Flugzeuges<br />
erhalten die Komplementärinnen eine Vergütung in Höhe von<br />
jeweils USD 200.000.<br />
Geschäftsführende Kommanditisten:<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH Einmalige Geschäftsführungsvergütung während der Platzierungsphase<br />
i.H.v. jeweils 0,10% des zum Ende der Platzierungsphase<br />
gezeichneten Kommanditkapitals sowie ab dem 01.01.2009 eine<br />
laufende jährliche Fondsverwaltungsvergütung i.H.v. jeweils USD<br />
130.000. Insgesamt erhält die <strong>DCM</strong> Service GmbH über die Fondslaufzeit<br />
eine laufende Gesamtnominalvergütung für die Fondsverwaltung<br />
in Höhe von USD 4.420.000 und bei Veräußerung des<br />
Flugzeugs jeweils eine Vergütung in Höhe von USD 150.000.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
133<br />
H
H<br />
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
Herr Johann Deinböck: Einmalige Geschäftsführungsvergütung während der Platzierungsphase<br />
i.H.v. 0,05% des zum Ende der Platzierungsphase gezeichneten<br />
Kommanditkapitals.<br />
Treuhandkommanditist: Laufende jährliche Treuhandvergütung ab dem 01.01.2009 i.H.v.<br />
jeweils USD 25.000. Insgesamt erhält der Treuhandkommanditist<br />
über die Fondslaufzeit eine Gesamtnominalvergütung in Höhe von<br />
rd. USD 850.000.<br />
2. Angaben zum Prospektherausgeber und Initiator<br />
134<br />
Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern keine<br />
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge,<br />
insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />
jeder Art, zu.<br />
Firma: <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management <strong>AG</strong> (<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>)<br />
Sitz und Anschrift: München; Hopfenstraße 6, 80335 München<br />
Telefon: (089) 416097-0<br />
Telefax: (089) 416097-29<br />
Registergericht und -nummer: <strong>AG</strong> München, HRB 126444<br />
Ersteintragung/Tag der Geschäftsaufnahme: 06.07.1998<br />
Gegenstand des Unternehmens: Konzeption, Vertrieb und Vermarktung von geschlossenen Fonds<br />
sowie der Erwerb und die Verwaltung von Geschäftsanteilen an verschiedenen<br />
Unternehmungen. Gegenstand des Unternehmens ist<br />
des weiteren die Vermittlung von und der Nachweis der Gelegenheit<br />
zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen<br />
einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen,<br />
von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen,<br />
die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden,<br />
oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften<br />
Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft,<br />
von Grundstücken, von grundstücksgleichen Rechten,<br />
gewerblichen Räumen, Wohnräumen oder Darlehen. Ferner die<br />
Tätigkeit, Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene<br />
oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu<br />
Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen<br />
Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte<br />
zu verwenden, als Baubetreuer im fremden Namen für<br />
fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen.<br />
Stammkapital: EUR 15.000.000<br />
Vorstand: RA Claus Hermuth (Vorsitzender), Dipl. Kfm. Heinz-Theo Tetsch<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Johann Deinböck<br />
Aktionär mit Anteilen von mehr als 25%: Johann Deinböck<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2
Das Unternehmen<br />
Die Münchner <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management<br />
<strong>AG</strong> ist eines der führenden unabhängigen Emissionshäuser<br />
im Bereich der Geschlossenen Fonds. Das<br />
Leistungsspektrum umfasst die Konzeption und<br />
Emission strukturierter Investments einschließlich<br />
aller zu erbringenden Dienstleistungen vom Einkauf<br />
bis hin zur Verwaltung.<br />
Die Geschäftsfelder sind Real Estate Products mit inund<br />
ausländischen Immobilien, Non Real Estate Pro-<br />
Daten und Fakten zur <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong><br />
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
ducts mit den Investitionsobjekten Transportcontainer,<br />
Photovoltaik-Anlagen im In- und Ausland sowie<br />
KG-Dachfonds mit mehreren Assetklassen. Weitere<br />
Anlagebereiche sind in Vorbereitung.<br />
Dieser <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds ist das zweite Beteiligungsangebot<br />
der <strong>DCM</strong>, das in Flugzeuge investiert.<br />
Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> stützt sich hierbei auf ihre eigene Konzeptionskompetenz<br />
in Verbindung mit internationalen<br />
erfahrenen sowie lokal hervorragend vernetzten<br />
Partnern. Wesentliche Unternehmenswerte sind eine<br />
langjährige Produktkompetenz, hohes Konzeptions-<br />
Vorstand RA Claus Hermuth (Vorsitzender)<br />
Dipl.-Kfm. Heinz Theo Tetsch<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats Johann Deinböck<br />
Stammkapital EUR 15 Mio.<br />
Mitarbeiter ca. 130<br />
Investitionen Real Estate-Products ca. EUR 2,9 Mrd.<br />
Investitionen Non Real Estate-Products ca. EUR 1,1 Mrd.<br />
Platziertes Eigenkapital ca. EUR 1,7 Mrd.<br />
Beteiligungen ca. 80.000<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
135<br />
H
H<br />
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
Beispielhafte Assetklassen der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong><br />
Non-Real Estate Products:<br />
Container-, Flugzeug- und Solarfonds<br />
Real Estate Products: Immobilienfonds<br />
(Beispiel: Zentrale T-Online in Darmstadt, re. unten)<br />
Know-how und eine ausgeprägte Orientierung an<br />
den Bedürfnissen der Kunden und Vertriebspartner.<br />
Diese Unternehmenswerte sind damit auch die Basis<br />
für den Erfolg der <strong>DCM</strong>-Produkte. So haben Anleger<br />
bereits mit rund 80.000 Beteiligungen der <strong>DCM</strong><br />
Deutsche Capital Management <strong>AG</strong> ihr Vertrauen<br />
ausgesprochen.<br />
136 <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Die Leistungsbilanz der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong><br />
Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> verfügt über eine per Saldo positive<br />
Leistungsbilanz, die jährlich aktualisiert wird. In der<br />
Leistungsbilanz wird die Entwicklung der bisherigen<br />
Immobilien- und Medienfonds dargestellt. Die Kategorien<br />
Containerfonds und KG-Dachfonds sind in<br />
der Leistungsbilanz noch nicht enthalten, da diese<br />
Produkte erst in 2006 platziert wurden.
Immobilienfonds<br />
Die renommierte FMG FondsMedia GmbH in Hamburg<br />
hat Ende 2007 das Immobilienportfolio der<br />
<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> einer umfassenden Leistungsbilanzanalyse<br />
unterzogen. Im Mittelpunkt dieser Analyse stand die<br />
Frage, inwieweit zentrale Anlageziele auf Anlegerebene<br />
realisiert werden konnten. Im Rahmen eines<br />
Soll-Ist-Vergleichs wurden die Kriterien Transparenz,<br />
Investition, Einnahmen, Ausgaben, Tilgung und Auszahlung<br />
analysiert. Die Studie ergab ein Fazit, das<br />
untenstehend grafisch dargestellt ist.<br />
Abweichungen innerhalb der Planungen treten<br />
hauptsächlich bei Fonds auf, die in den Neuen Bundesländern<br />
investiert haben. Natürlich konnten sich<br />
auch die <strong>DCM</strong>-Fonds der dortigen Marktentwicklung<br />
nicht gänzlich entziehen. Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> hat<br />
jedoch nur einen geringen Teil ihres Investitionsvolumens<br />
in den Neuen Bundesländern realisiert. Bis<br />
heute liegt der Schwerpunkt der Immobilieninvesti-<br />
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
Leistungsbilanzanalyse des Immobilienportfolios der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> (Zusammenfassung)<br />
120%<br />
100%<br />
80%<br />
60%<br />
40%<br />
20%<br />
0%<br />
100%<br />
88,6%<br />
99,0% 98,2% 101,7%<br />
105,6% 103,1%<br />
82,4%<br />
100,8%<br />
Plan Einnahmen Ausgaben Tilgungen Auszahlungen<br />
Gesamtportfolio moderne Immobilienfonds<br />
tionen in den Alten Bundesländern. Gewichtet nach<br />
Investitionsanteilen ergibt sich eine Planerreichung<br />
bei den Auszahlungen von 88,9%. Für das Immobilienportfolio<br />
seit 2000 konnten unter dem neuen<br />
Management Auszahlungen von 101,7% gegenüber<br />
Plan erzielt werden.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Quelle: Fonds Media<br />
137<br />
H
H<br />
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
LEISTUNGSBILANZ 2006 IN EUR<br />
Gesamtinvestition Eigenkapital<br />
Fondsname Emissions- Schlie- in der ohne Agio<br />
jahr ßungsjahr Investitionsphase<br />
138<br />
Soll Ist Soll Ist<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Wohnimmobilien-Fonds<br />
2 KG 2006 - 34.011 ** 21.000 **<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. 1. Vermögensaufbau<br />
Beteiligungs-KG 2006 - 8.798 ** 7.344 **<br />
Deutsche Fonds Management GmbH<br />
& Co. <strong>DCM</strong> Renditefonds 24 KG 2006 - 341.730 ** 145.023 **<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Vermögensaufbau<br />
Fonds 2 KG 2003 - 51.985 ** 20.001 **<br />
<strong>DCM</strong> US 1, L.P. 2005 - 111.697 ** 43.800 **<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Wohnimmobilien-<br />
Fonds 1 KG 2005 - 37.877 ** 26.011 **<br />
Deutsche Fonds Management GmbH<br />
& Co. <strong>DCM</strong> Renditefonds 23 KG 2005 2006 429.262 414.688 183.112 181.515<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Europafonds 1<br />
Budapest KG 2005 2005 100.757 99.782 45.150 45.150<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Renditefonds 22 KG 2003 2005 192.130 188.576 72.505 72.505<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Renditefonds 19 KG 2002 2005 36.812 36.214 30.002 30.002<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Vermögensaufbau<br />
Fonds 1 KG 2003 2005 66.801 57.583 51.401 51.401<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. PartnerFonds 2 KG 2003 2004 18.378 18.191 7.027 7.027<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. PartnerFonds 1 KG 2002 2003 31.093 30.096 10.221 10.391<br />
Deutsche Fonds Management GmbH<br />
& Co. <strong>DCM</strong> Renditefonds 18 KG 2003 2003 184.642 185.040 58.402 58.402<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Renditefonds<br />
16 KG 2001 2003 28.628 28.457 12.027 12.027<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Renditefonds<br />
14 KG 2001 2003 150.787 150.379 100.002 100.533<br />
Deutsche Fonds Management GmbH<br />
& Co. <strong>DCM</strong> Renditefonds 15 KG 2001 2002 143.488 143.777 53.211 53.211<br />
* Keine Angaben im jeweiligen Prospekt bzw. in der Leistungsbilanz 2006<br />
** Die Platzierung dieser Fonds war zum 31.12.2006 noch nicht abgeschlossen.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2
V E R T R A G S P A R T N E R H<br />
Steuerliches Steuerliches<br />
Stand des kumulierte Ergebnis in der Ergebnis in der<br />
Fremdkapitals Ausschüttung Investitionsphase Bewirtschaftungsin<br />
% (ohne Agio) in % phase in %<br />
Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />
19.000 ** 5% 5% -1,79% ** ** **<br />
645 ** k.A. * ** -35,27% ** ** **<br />
189.457 ** k.A. * ** -0,93% ** ** **<br />
29.000 ** 14,00% 14,00% -2,02% ** ** **<br />
50.000 ** 7,25% 7,25% k.A.* ** ** **<br />
19.600 ** 5,00% 5,00% k.A.* ** ** **<br />
233.073 233.236 12,00% 12,00% -5,29% -4,74% 3,81% 4,06%<br />
53.350 k.A.* 13,80% 10,40% k.A.* k.A.* - -<br />
112.243 112.399 16,00% 16,00% -16,55% -12,31% 6,00% 6,00%<br />
16.869 16.869 28,00% 28,00% -12,69% -9,06% 4,30% 1,60%<br />
7.542 7.068 k.A. * k.A.* -14,62% -9,81% -7,50% -6,30%<br />
10.568 10.568 22,00% 20,70% -16,21% -26,79% 10,33% -0,47%<br />
18.662 18.376 29,00% 35,00% -17,89% -25,20% 19,10% 18,80%<br />
122.425 122.578 23,00% 24,00% -16,78% -16,93% 21,00% 22,00%<br />
16.000 16.000 32,50% 32,50% -25,92% -26,56% 14,40% 14,10%<br />
32.107 21.920 35,00% 35,00% -41,99% -35,56% 7,30% 2,50%<br />
80.273 80.273 30,00% 30,00% -40,34% 40,26% 23,70% 20,30%<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
139
H<br />
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
3. Angaben über weitere wesentliche Vertragspartner<br />
3.1. Angaben zum Verkäufer Deucalion Capital VII Limited<br />
Firma: Deucalion Capital VII Limited<br />
Sitz und Anschrift: c/o Maples Finance Limited<br />
P.O. Box 1093 GT<br />
Queensgate House, South Church Street<br />
George Town, Grand Cayman, Cayman Islands<br />
Handelsregister: MC-195017<br />
Handelsregistereintragung: 12.09.2007<br />
Geschäftsführer: Hugh Thompson, Chris Marett, Karen Ellerbe, John Tierney<br />
Gesellschafter mit mind. 25%: Maples Finance Limited<br />
3.2 Angaben zum Asset Manager Amentum Capital Limited<br />
Firma: Amentum Capital Limited<br />
Sitz und Anschrift: 28 Upper Mount Street<br />
Dublin 2, Ireland<br />
Rechtsform: Limited Partnership<br />
Registernummer: 411598<br />
Registereintragung: 29.11.2005<br />
Gesellschafter mit mind. 25%: HSH Nordbank <strong>AG</strong><br />
Geschäftsführer: Christian Hatje, Mitchel Simpson<br />
3.3 Angaben zum Leasingnehmer AeroLogic GmbH<br />
Firma: AeroLogic GmbH<br />
Sitz undAnschrift: Industriestr. 65, 04435 Schkeuditz<br />
Handelsregister: HRB 23498<br />
Handelsregistereintragung: 03.09.2007<br />
Gesellschaftszweck: Aufbau eines Unternehmens zur Durchführung von Luftfrachtdiensten<br />
im Rahmen von gewerblichem Linien- und<br />
Gelegenheitsfrachtverkehr mit Luftfahrzeugen und deren Er- und<br />
Vercharterung im In- und Ausland sowie alle damit im<br />
Zusammenhang stehenden Geschäfte. Insbesondere gehört zum<br />
Unternehmensgegenstand auch die Vorbereitung des Betriebs von<br />
Luftfahrzeugen, der Erwerb und Betrieb von Grundstücken und<br />
Gebäuden, Fracht- und Abfertigungsanlagen, Informatikanwendungen<br />
und Rechenanlagen (Soft- und Hardware), Beteiligungen<br />
sowie von weiteren Vermögensgegenständen und Anlagen zur<br />
Durchführung der Luftfrachtdienste.<br />
Stammkapital: EUR 1.000.000<br />
Geschäftsführer: Dr. Thomas Papke, Thomas Pusch<br />
Gesellschafter mit mind. 25%: Lufthansa Cargo <strong>AG</strong>, Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH<br />
140<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
3.4. Angaben zur DVB Bank <strong>AG</strong> (Vermittler des jeweiligen Flugzeugs)<br />
Firma: DVB Bank <strong>AG</strong><br />
Anschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 2-14, 60325 Frankfurt am Main<br />
Handelsregister: HRB 9604<br />
Handelsregistereintragung: 01.07.1918<br />
Geschäftsführer: Wolfgang Fritz Driese (Vorstand), Bertrand Grabowski (Vorstand),<br />
Dagfinn Lunde (Vorstand)<br />
Gesellschafter mit mind. 25%: DZ Bank <strong>AG</strong><br />
3.5. Angaben zum Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur<br />
Hinsichtlich der Angaben zum Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH wird auf die Angaben oben unter 1.3 verwiesen.<br />
4. Personelle und kapitalmäßige Verflechtungen, wirtschaftliche Interessen<br />
Kapitalmäßige und/oder personelle Verflechtungen zwischen dem Anbieter und/oder wesentlichen Vertragspartnern,<br />
Sachverständigen und Gutachtern sowie Abhängigkeiten der mit Kontrollfunktionen beauftragten<br />
Personen sind anzugeben. Eine kapitalmäßige Verflechtung zwischen der Gesellschaft und Vertragspartnern<br />
liegt vor bei einer direkten oder indirekten Beteiligung von Vertragspartnern mit mindestens 25%; die Beteiligungen<br />
von mehreren Vertragspartnern und von nahen Angehörigen sind zusammenzurechnen. Eine personelle<br />
Verflechtung liegt vor, wenn mehrere wesentliche Funktionen im Rahmen des Gesamtprojekts durch die selbe<br />
Person, Gesellschaft oder nahe Angehörige wahrgenommen werden. Kontrollfunktionen werden z.B. durch<br />
Treuhänder, Mittelverwendungskontrolleur, Aufsichtsorgane, Gutachter etc. ausgeübt.<br />
Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>, die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 Verwaltungs GmbH, die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs GmbH<br />
und die <strong>DCM</strong> Service GmbH gehören zur <strong>DCM</strong>-Unternehmensgruppe und sind kapitalmäßig und personell<br />
miteinander verbunden. Herr Johann Deinböck ist Gründungskommanditist der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />
sowie Vorsitzender des Aufsichtsrats des Anbieters <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> und mit mehr als 25% an der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong><br />
beteiligt.<br />
Die HHKL GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH gehören zur<br />
HHKL-Unternehmensgruppe und sind personell miteinander verbunden.<br />
Weitere kapitalmäßige und/oder personelle Verflechtungen zwischen der Fondsgesellschaft und ihren Vertragspartnern<br />
bzw. deren Gesellschaften bestehen nicht.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
141<br />
H
I<br />
W E I T E R E N A C H D E R V E R M Ö G E N S A N L A G E N -<br />
V E R K A U F S P R O S P E K T V E R O R D N U N G E R F O R -<br />
D E R L I C H E A N G A B E N ( N E G A T I V T E S T A T E )<br />
Nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
muss der Verkaufsprospekt zu allen in der<br />
Verordnung genannten Punkten Angaben enthalten.<br />
Dies gilt auch, wenn die betreffenden Angaben bei<br />
der konkreten angebotenen Vermögensanlage nicht<br />
einschlägig sind oder aus sonstigen Gründen nicht<br />
gemacht werden können (sog. Negativ-Testate). Aus<br />
diesem Grunde weist der Prospektherausgeber auf<br />
Folgendes hin (§§ ohne nähere Bezeichnung sind im<br />
Folgenden solche der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung):<br />
§ 2 Abs. 1 S. 5: Der Verkaufsprospekt ist in deutscher<br />
Sprache und nicht, weder ganz noch zum Teil, in<br />
einer anderen in internationalen Finanzkreisen<br />
gebräuchlichen Sprache abgefasst. Aus diesem<br />
Grund ist eine vorangestellte deutsche Zusammenfassung<br />
nicht erforderlich.<br />
§ 4 S. 1 Nr. 2: Der Anbieter übernimmt nicht die<br />
Zahlung von aus der Vermögensanlage entstehenden<br />
Steuern für den Anleger.<br />
§ 4 S. 1 Nr. 7: Es besteht keine Möglichkeit, die<br />
Zeichnung von Beteiligungen vorzeitig zu schließen.<br />
Nur, sofern ein Anleger die geschuldete Einlage nur<br />
teilweise erbringt, kann der Zeichnungsbetrag um<br />
die geschuldete Leistung gekürzt werden.<br />
§ 4 S. 1 Nr. 8: Die Möglichkeit der Beteiligung an<br />
den Fondsgesellschaften wird nur in Deutschland<br />
angeboten werden. Das Anbieten von Teilbeträgen<br />
in verschiedenen Staaten ist nicht beabsichtigt.<br />
§ 5 Nr. 3: Die Gesellschaftsverträge der Komplementärinnen<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 Verwaltungs<br />
GmbH und <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs<br />
GmbH enthalten mit Ausnahme des Ausschlusses<br />
des Selbstkontrahierungsverbots keine weiteren von<br />
den gesetzlichen Regelungen abweichenden Bestimmungen.<br />
Mit Ausnahme der auf den Seite 91<br />
beschriebenen fehlenden Beteiligung der Komplementärinnen<br />
am Vermögen und Ergebnis enthalten<br />
die Gesellschaftsverträge der Fondsgesellschaften<br />
keine von den gesetzlichen Regelungen abweichen-<br />
142<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
den Bestimmungen in Bezug auf die Komplementärinnen.<br />
§ 5 Nr. 6: Die Emittenten sind keine Konzernunternehmen<br />
der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> i.S.d. §§ 18 ff AktG i.V.m.<br />
§ 290 HGB, weil zum einen die geschäftsführende<br />
Kommanditistin <strong>DCM</strong> Service GmbH, die ihrerseits<br />
ein Konzernunternehmen der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> ist, nicht zu<br />
mehr als 50% an den Emittenten beteiligt ist und<br />
zum anderen die Komplementärinnen <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />
2 Verwaltungs GmbH und <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />
3 Verwaltungs GmbH, die ihrerseits Konzernunternehmen<br />
der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> sind, jeweils über<br />
keine Kapitalbeteiligung und Stimmrechte an den<br />
Emittenten verfügen. Im Übrigen wird die Beteiligung<br />
der <strong>DCM</strong> Service GmbH an dem Emittenten<br />
mit dem Beitritt des ersten Anlegers verwässert.<br />
§ 6 S. 1 Nr. 2: Die Emittenten haben bisher keine<br />
Wertpapiere oder Vermögensanlagen i.S.d. § 8f Abs.<br />
1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />
§ 6 S. 2 und 3: Da die Emittenten keine Aktiengesellschaft<br />
oder Kommanditgesellschaft auf Aktien sind,<br />
gibt es keine Wertpapiere, die Gläubigern ein<br />
Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien einräumen.<br />
§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3: Den Gründungsgesellschaftern<br />
der Emittenten stehen keine Gewinnbeteiligungen,<br />
Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere<br />
keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen oder Nebenleistungen jeder Art außerhalb<br />
des Gesellschaftsvertrages zu.<br />
§ 7 Abs. 2 Nr. 1 bis 3: Die Gründungsgesellschafter<br />
der Emittenten sind über die auf den Seiten 134 und<br />
141 genannte Beteiligung von Herrn Deinböck an<br />
der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>, die neben Dritten mit dem Vertrieb<br />
der Vermögensanlage betraut ist, hinaus weder<br />
unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen beteiligt,<br />
die (1.) mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage<br />
beauftragt sind, (2.) den Emittenten<br />
Fremdkapital zur Verfügung stellen oder (3.) im<br />
Zusammenhang mit der Herstellung der Anlageob-
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V E R K A U F S P R O S P E K T V E R O R D N U N G E R F O R -<br />
D E R L I C H E A N G A B E N ( N E G A T I V T E S T A T E )<br />
jekte nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />
erbringen.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 2: Die Emittenten sind abhängig von<br />
den Kaufverträgen über den Erwerb der Flugzeuge,<br />
den Leasing(-Novations-)-Verträgen über die Vermietung<br />
der Flugzeuge und den jeweiligen Fremdfinanzierungszusagen<br />
der fremdfinanzierenden Bank, die<br />
von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />
oder Ertragslage der Emittenten sind (vgl. Seite<br />
100ff.). Hinsichtlich der damit verbundenen Risiken<br />
wird auf das Kapitel „Wesentliche Risiken der Beteiligung“<br />
verwiesen. Darüber sind die Emittenten<br />
nicht von Patenten, Lizenzen, weiteren Verträgen<br />
oder neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher<br />
Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder<br />
Ertragslage der Emittenten sind, abhängig.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 3: Gerichts- oder Schiedsverfahren,<br />
die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />
Lage der Emittenten haben können, sind nicht<br />
anhängig.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 4: Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
(24. Juli 2008) wurden über die im Prospekt<br />
dargestellten Investitionen hinaus noch keine weiteren<br />
Investitionen getätigt. Es bestehen ferner keine<br />
laufenden Investitionen.<br />
§ 8 Abs. 2: Die Tätigkeit der Emittenten ist nicht<br />
durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 2: Den nach den §§ 3, 7 oder 12<br />
VermVerkProspV zu nennenden Personen (der Prospektherausgeber<br />
<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>, den Gründungsgesellschaftern<br />
der Emittenten, d.h. den persönlich<br />
haftenden Gesellschaftern <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Verwaltungs GmbH und <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs<br />
GmbH, den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
Herrn Johann Deinböck sowie der <strong>DCM</strong> Service<br />
GmbH und dem Treuhandkommanditisten Curia<br />
Steuerberatungsgesellschaft mbH), den Mitgliedern<br />
der Geschäftsführung sowie treuhänderisch<br />
tätigen Personen (dem Mittelverwendungskontrol-<br />
leur) standen oder stehen kein Eigentum an den<br />
Anlageobjekten oder an wesentlichen Teilen desselben<br />
zu; sie besitzen auch nicht aus anderen Gründen<br />
eine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten<br />
oder Teilen derselben.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4: Außer den auf Seite 100<br />
beschriebenen Belastungen der Flugzeuge mit<br />
jeweils einer Flugzeughypothek in Höhe der auf die<br />
jeweilige Fondsgesellschaft entfallenden ausstehenden<br />
Restschuld bestehen keine erheblichen dinglichen<br />
Belastungen der Anlageobjekte (Frachtflugzeuge).<br />
Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen<br />
der Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte,<br />
insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel, bestehen<br />
nicht.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 5: Für die Erreichung der Anlageziele<br />
sind keine behördlichen Genehmigungen erforderlich.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 6: Neben den im Prospekt auf Seite<br />
101 ff. dargestellten Kaufvertrag über die Anschaffung<br />
des Anlageobjekts (Frachtflugzeug) wurden<br />
noch keine weiteren Verträge über die Anschaffung<br />
oder Herstellung der Anlageobjekte geschlossen.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 8: Die persönlich haftende Gesellschafter<br />
der Emittenten <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 Verwaltungs<br />
GmbH und <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs<br />
GmbH, Herr Johann Deinböck, die <strong>DCM</strong> Service<br />
GmbH und die Treuhandkommanditistin (Gründungsgesellschafter<br />
des Emittenten), die Mitglieder<br />
der Geschäftsführung, treuhänderisch tätige Personen<br />
(Mittelverwendungskontrolleur) sowie der Prospektherausgeber<br />
erbringen im Zusammenhang mit<br />
der Anschaffung der Anlageobjekte keine Lieferungen<br />
oder Leistungen.<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 1: Die Emittenten haben im Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung kein Aufsichtsgremium<br />
und keinen Beirat. Eine Funktionsaufteilung<br />
innerhalb der Geschäftsführung des jeweiligen Emittenten<br />
existiert nicht.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
143<br />
I
I<br />
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D E R L I C H E A N G A B E N ( N E G A T I V T E S T A T E )<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 2: Für das letzte abgeschlossene<br />
Geschäftsjahr (2007) wurden den Mitgliedern der<br />
Geschäftsführung der Emittenten keinerlei Gesamtbezüge<br />
gewährt.<br />
§ 12 Abs. 2 Nr. 1-3: Herr Deinböck ist als Aufsichtratsvorsitzender<br />
und Herr Stolze als Leiter Konzeption<br />
bei der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> tätig, die neben Dritten mit dem<br />
Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt ist. Darüber<br />
hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung<br />
der Emittenten nicht für Unternehmen tätig, die<br />
(1) mit dem Vertrieb der Vermögensanlage betraut<br />
sind<br />
(2) den Emittenten Fremdkapital geben oder<br />
(3) für die Emittenten Lieferungen oder Leistungen<br />
erbringen.<br />
§ 12 Abs. 3 Nr. 5: Der Treuhänder ist Gründungsgesellschafter<br />
der Emittenten und mit der Mittelverwendungskontrolle<br />
beauftragt. Darüber hinaus liegen<br />
keine Umstände oder Beziehungen vor, die Interessenskonflikte<br />
des Treuhänders begründen können.<br />
§ 12 Abs. 4: Sonstige Personen, die die Herausgabe<br />
oder den Inhalt des Prospekts oder die Abgabe oder<br />
den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage<br />
wesentlich beeinflusst haben, existieren nicht.<br />
§ 14: Keine juristische Person oder Gesellschaft hat<br />
für das Angebot der Vermögensanlage, für deren Verzinsung<br />
oder Rückzahlung die Gewährleistung übernommen.<br />
§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Da die Emittenten keine<br />
Produktion unterhalten, können keine Planzahlen<br />
zur Produktion ausgewiesen werden.<br />
144<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2
Abschreibung Nach handels- und/oder steuerrechtlichen Vorschriften ermittelte<br />
Verteilung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines<br />
Wirtschaftsgutes auf dessen voraussichtliche Nutzungsdauer zur<br />
periodengerechten Aufwandsverteilung (steuerlich auch: Absetzung<br />
für Abnutzung bzw. „AfA“).<br />
Agio Aufgeld des Zeichnungsbetrages (5%), das als Teil der Vertriebsvergütung<br />
an die vermittelnden Banken weitergeleitet wird.<br />
Anlagegefährdende Risiken Gemäß IDW S4 Standard wie folgt definiert: Risiken, die entweder<br />
das/die Anlageobjekt(e) oder die gesamte Vermögensanlage<br />
gefährden und damit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />
der Zeichnungssumme führen können.<br />
Anlegergefährdende Risiken Gemäß IDW S4 Standard wie folgt definiert: Risiken, die nicht nur<br />
zu einem Verlust der gesamten Zeichnungssumme führen können,<br />
sondern z.B. über Nachschusspflichten, Bürgschaften, Steuerzahlungen<br />
u.Ä. auch das weitere Vermögen des Anlegers<br />
gefährden.<br />
Auszahlung Der Begriff wird in diesem Prospekt als Oberbegriff für Gewinnausschüttungen<br />
und Kapitalrückzahlungen verwendet. Bis zur<br />
Erzielung eines handelsrechtlich verteilungsfähigen Gewinns tätigt<br />
die Fondsgesellschaft Auszahlungen in Form von Rückzahlungen<br />
von Kapitaleinlagen.<br />
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
G L O S S A R J<br />
Beitrittserklärung Zeichnungsschein, der im <strong>Beteiligungsprospekt</strong> als Muster abgedruckt<br />
ist. Erst mittels der nicht zugangsbedürftigen Annahmeerklärung<br />
durch den Treuhänder wird die mittelbare Beteiligung<br />
des Anlegers an den Fondsgesellschaften wirksam.<br />
C-Check Bezeichnung für eine bestimmte Kategorie von Wartungsintervallen<br />
innerhalb des von der zuständigen Luftfahrtbehörde zu<br />
genehmigenden Luftfahrzeug-Instandhaltungsprogramms. Ein<br />
C-Check beinhaltet dabei die detaillierte Inspektion der<br />
Flugzeugstruktur und einen gründlichen Test der Systeme unter<br />
teilweiser Freilegung der Fahrzeugverkleidung.<br />
Fly-by-wire Zu deutsch sinngemäß „Fliegen per Draht“, ist eine Steuerungstechnik<br />
für Luftfahrzeuge.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
145
J<br />
G L O S S A R<br />
Fondsgesellschaft Gesellschaft, regelmäßig in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft,<br />
an der sich Anleger als Kommanditisten oder als Treugeber<br />
über den Treuhandkommanditisten beteiligen können.<br />
FTK Frachttonnenkilometer, Gewicht der Ladung in Tonnen, multipliziert<br />
mit der Anzahl geflogener Kilometer. Einheit in der<br />
beispielsweise das Luftverkehrsaufkommen im Luftfrachtverkehr<br />
angegeben wird.<br />
Full Life Condition Bezeichnet grundsätzlich den Zustand des Flugzeuges und der<br />
wesentlichen Triebwerks- und Flugzeugbauteile, der einem<br />
Betriebsstundenzustand von null („zero hours“) entspricht. In<br />
Fällen, in denen die verbrauchten Teile nicht ausgetauscht oder<br />
grundüberholt werden, sind grundsätzlich finanzielle Ausgleichszahlungen<br />
zu leisten.<br />
Fungibilität Rechtsbegriff für Austauschbarkeit bzw. Handelbarkeit. Bei Fondsgesellschaften<br />
ist die Möglichkeit für Veräußerung und Übertragung<br />
von Kommanditanteilen gemeint.<br />
Gesamtzeichnungssumme Ist der Betrag, mit dem sich ein Anleger an dem Eigenkapital beider<br />
Fondsgesellschaften beteiligt.<br />
Gesellschafterversammlung Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder seltener unregelmäßige<br />
(außerordentliche) Versammlung der Fondsgesellschafter, wesentliches<br />
Forum der Anlegerbestimmung. Der Gesellschaftsvertrag<br />
regelt Form und Frist der Versammlung.<br />
Initiator Person oder Gesellschaft, die einen geschlossenen Fonds auflegt.<br />
Zu den Aufgaben zählen u.a.: Gründung der Fondsgesellschaft,<br />
Konzipierung des Fonds, Prospektaufstellung, Koordinierung von<br />
Eigenkapital- und Fremdkapitalbeschaffung etc.<br />
Initialphase Beschreibt den Zeitabschnitt zwischen der Gründung der Fondsgesellschaft<br />
und dem Beginn der Vermietungsphase, wobei letzterer<br />
mit dem Eigentumserwerb am Frachtflugzeug zusammenfällt.<br />
Kapitaleinlage/Einlage Die Kapitaleinlage/Einlage ist jeweils der Betrag, mit dem sich der<br />
Anleger an der jeweiligen Emittentin beteiligt, zzgl. des 5%-igen<br />
Agios.<br />
Kommanditist/Direktkommanditist Im Unterschied zum Komplementär ist die Haftung des Kommanditisten<br />
i.d.R. auf seine im Handelsregister eingetragene Hafteinlage<br />
(Haftsumme) beschränkt. Ein (Direkt-)Kommanditist ist im<br />
Gegensatz zu einem Treugeber unmittelbar an der jeweiligen<br />
146 <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2
G L O S S A R<br />
Fondsgesellschaft beteiligt und wird auch persönlich ins Handelsregister<br />
eingetragen.<br />
Komplementär Persönlich und unbeschränkt haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.<br />
Lb(s) Gewichtseinheit Pound (entspricht rd. 453 Gramm).<br />
Limited oder Ltd. Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach<br />
englischem Recht.<br />
Liquiditätsreserve Gesamtheit der liquiden oder kurzfristig liquidierbaren Mittel einer<br />
Unternehmung.<br />
Low Cost Carrier Ist eine Bezeichnung für Fluggesellschaften mit der Marktstrategie,<br />
sich auf die Kerndienstleistung „Personentransport“ zu konzentrieren.<br />
Sie bieten Services, wie z. B. Catering, wenn überhaupt,<br />
meist nur gegen Bezahlung an.<br />
Majorisierung Vereinigung von vielen Stimm- und Kontrollrechten mit der Folge<br />
der Dominanz in Abstimmung von Gesellschafterversammlungen.<br />
Mindestgesamtzeichnungssumme Die Mindestgesamtzeichnungssumme bezeichnet den Mindestbetrag,<br />
mit dem sich ein potenzieller Anleger (mittelbar) an beiden<br />
Fondsgesellschaften beteiligen muss.<br />
MSN Manufacturer’s Serial Number = Seriennummer des Herstellers für<br />
ein Flugzeug.<br />
Platzierungsgarantie Garantie gegenüber der Gesellschaft, dass das Fondskapital eines<br />
geschlossenen Fonds vollständig gezeichnet wird. Der Garant<br />
gewährleistet, dass er oder ein Dritter eventuelle Platzierungsreste<br />
zu einem bestimmten Zeitpunkt übernimmt.<br />
Prognosegefährdende Risiken Gemäß IDW S4 Standard Risiken, die lediglich zu einer<br />
schwächeren Prognose führen können.<br />
Raked wingtips Speziell gepfeilte, verlängerte Flügelspitzen, die den Start von einer<br />
kürzeren Startbahn ermöglichen, die Steigleistung erhöhen und<br />
den Treibstoffverbrauch reduzieren.<br />
RTK Engl.: Revenue Tonne Kilometers, Gewicht der Ladung in Tonnen,<br />
multipliziert mit der Anzahl der geflogenen Kilometer. Einheit, in<br />
der beispielsweise das Luftverkehrsaufkommen im Luftfrachtverkehr<br />
angegeben wird.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
147<br />
J
J<br />
G L O S S A R<br />
Treugeber Anleger, die sich nicht als Direkt- (unmittelbar beteiligte) Kommanditisten,<br />
sondern mittelbar über einen Treuhänder durch<br />
Abschluss eines Treuhandvertrages an einer Fondsgesellschaft<br />
beteiligen.<br />
Treuhandkommanditist Gesellschafter, der für die Treugeber deren wirtschaftliche Beteiligung<br />
an der Beteiligungs- oder Fondsgesellschaft treuhänderisch<br />
hält und verwaltet.<br />
Wet-Lease Begriff aus der kommerziellen Luftfahrt, der das Mieten eines<br />
Flugzeuges einschließlich Cockpit-Crew, Kabinenpersonal,<br />
Wartung und Versicherung bezeichnet.<br />
Widebody Flugzeugrumpfform mit mehr als einer Gangreihe.<br />
Zeichnungssumme Ist der Betrag, mit dem sich ein Anleger mittelbar am Eigenkapital<br />
der jeweiligen Fondsgesellschaft beteiligt.<br />
148<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
149
K<br />
A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
Gesellschaftsvertrag der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />
Flugzeugfonds 2 KG<br />
Definitionen<br />
„Anleger“ bezeichnet natürliche oder juristische Personen sowie<br />
Personenhandelsgesellschaften, die der Gesellschaft mittelbar als<br />
Treugeber über den Treuhandkommanditisten beitreten sowie diejenigen,<br />
die ihre Treugeberstellung aufgegeben haben und nach<br />
der unter § 6.6 beschriebenen Maßgabe in die Stellung eines (Direkt)Kommanditisten<br />
gewechselt sind, sowie deren Rechtsnachfolger.<br />
„Altgesellschafter“ bezeichnet die Komplementärin <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />
2 Verwaltungs GmbH und die Kommanditistin <strong>DCM</strong><br />
Service GmbH sowie den Kommanditisten Herrn Johann Deinböck.<br />
Unter „Kommanditist“ werden Anleger verstanden, die ihre Treugeberstellung<br />
aufgegeben haben und nach der unter § 6.6 beschriebenen<br />
Maßgabe in die Stellung eines im Handelsregister eingetragenen<br />
beschränkt haftenden Kommanditisten gewechselt<br />
sind, ihre Rechtsnachfolger sowie weitere sich als beschränkt haftende<br />
Gesellschafter beteiligende Personen (insbesondere die geschäftsführenden<br />
Kommanditisten und der Treuhandkommanditist).<br />
„Eigenkapitaleinzahlungskonto“ bezeichnet ein Bankkonto, das<br />
der Einzahlung der Pflichteinlagen nebst Agio dient.<br />
„Gesamtzeichnungssumme“ bezeichnet den Beitrag, den ein Anleger<br />
in das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft und das Gesellschaftsvermögen<br />
der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG<br />
als Pflichteinlage zu leisten hat.<br />
Unter „Haftsumme“ wird der im Handelsregister einzutragende anteilige<br />
Betrag der Pflichteinlage verstanden, mit dem die Kommanditisten,<br />
einschließlich des Treuhandkommanditisten, im Außenverhältnis<br />
gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft haften.<br />
Unter „Kommanditkapital“ wird die Summe aller Pflichteinlagen<br />
der Treugeber und Kommanditisten verstanden.<br />
„Mindestgesamtzeichnungssumme“ bezeichnet den Beitrag, den<br />
ein Anleger in das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft und das<br />
Gesellschaftsvermögen der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3<br />
KG mindestens als Pflichteinlage zu leisten hat.<br />
Unter „Platzierungsphase“ wird der Zeitraum verstanden, in dem<br />
Treugeber (über den Treuhandkommanditisten) der Gesellschaft<br />
beitreten können.<br />
Unter „Treugeber“ werden Anleger verstanden, die der Gesellschaft<br />
mittelbar auf der Grundlage eines mit dem Treuhandkommanditisten<br />
geschlossenen Treuhandvertrages beitreten.<br />
150<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
„Treuhandvertrag“ im Sinne dieses Gesellschaftsvertrages ist der<br />
zwischen dem Anleger und dem Treuhandkommanditisten abgeschlossene<br />
Treuhandvertrag.<br />
„Zeichnungssumme“ bezeichnet den Beitrag, den ein Anleger in<br />
das Gesellschaftsvermögen zu leisten hat (= Pflicht- oder Kommanditeinlage).<br />
Die Fälligkeiten der Zeichnungssumme bestimmt sich<br />
nach der Beitrittserklärung und diesem Gesellschaftsvertrag, wobei<br />
letzterer vorgeht.<br />
Angaben von Paragraphen (§§) in diesem Gesellschaftsvertrag, die<br />
keinen Zusatz enthalten, beziehen sich ausschließlich auf diesen<br />
Gesellschaftsvertrag.<br />
§ 1 Firma/Sitz<br />
1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet: <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />
2 KG.<br />
1.2. Der Sitz der Gesellschaft ist München.<br />
§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />
2.1. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb<br />
des Flugzeugs Boeing B777-200LRF, Seriennummer<br />
MSN 36004, (nachstehend auch „Flugzeug“) dessen Vermietung<br />
und Verwertung sowie alle damit im Zusammenhang<br />
stehenden Geschäfte.<br />
2.2. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen<br />
oder Maßnahmen aller Art durchzuführen oder<br />
vornehmen zu lassen, die zur unmittelbaren oder mittelbaren<br />
Förderung oder Erreichung des Gesellschaftszweckes<br />
geeignet erscheinen oder damit im Zusammenhang stehen.<br />
2.3. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die einer behördlichen<br />
Genehmigung bedürfen, insbesondere keine nach<br />
dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte.<br />
§ 3 Dauer/Geschäftsjahr<br />
3.1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
3.2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
§ 4 Gesellschafter/Gesellschaftskapital/<br />
Gesellschafterregister<br />
4.1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />
2 Verwaltungs GmbH, München (nachstehend auch<br />
„Komplementärin“ genannt). Sie ist am Gesellschaftskapital<br />
und am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
4.2. Kommanditisten sind:<br />
a. Herr Johann Deinböck<br />
– mit einer Kommanditeinlage von US Dollar (USD)<br />
500,- –<br />
b. <strong>DCM</strong> Service GmbH, München (nachstehend auch<br />
„geschäftsführende Kommanditistin“ genannt)<br />
– mit einer Kommanditeinlage von USD 500,- –<br />
c. Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH, München<br />
(nachstehend auch „Treuhandkommanditist“ genannt)<br />
– mit einer Kommanditeinlage von USD 500,- –<br />
Soweit in diesem Gesellschaftsvertrag der Begriff „geschäfts-
A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
führender Kommanditist“ in der Einzahl verwendet wird,<br />
sind Herr Johann Deinböck und die <strong>DCM</strong> Service GmbH jeweils<br />
einzeln gemeint. Der Begriff „geschäftsführende Kommanditisten“<br />
(in der Mehrzahl) bezeichnet in diesem Gesellschaftsvertrag<br />
Herrn Johann Deinböck und die geschäftsführende<br />
Kommanditistin zusammen. Die <strong>DCM</strong> Service<br />
GmbH ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet,<br />
soweit dieser Gesellschaftsvertrag keine anderen Regelungen<br />
trifft. Herr Johann Deinböck ist zur Geschäftsführung<br />
berechtigt, aber nicht verpflichtet.<br />
4.3. Die Gesellschafter beabsichtigen, bis zum Ende der Platzierungsphase<br />
weitere Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen<br />
und so das Kommanditkapital um USD<br />
90.454.000,- zuzüglich 5% Agio zu erhöhen. Die Aufnahme<br />
dieser weiteren Gesellschafter erfolgt über den Treuhandkommanditisten<br />
aufgrund des mit diesem abzuschließenden<br />
Treuhandvertrages und Erhöhung der Kommanditbeteiligung<br />
des Treuhandkommanditisten, wobei der<br />
Treuhandkommanditist von der Gesellschaft und den Gesellschaftern<br />
zur Annahme der jeweiligen Beitrittserklärung<br />
der Treugeber bevollmächtigt ist.<br />
Die Kosten für die erstmalige Eintragung von Kapitalerhöhungen<br />
des Treuhandkommanditisten in das Handelsregister<br />
trägt die Gesellschaft. Gleiches gilt auch für Eintragungen<br />
bei Auflösung der Gesellschaft sowie bei Kündigungen<br />
nach § 20. Im Übrigen erfolgen Eintragungen im Handelsregister,<br />
soweit in diesem Gesellschaftsvertrag nichts anderes<br />
bestimmt ist, auf Kosten derjenigen Gesellschafter/Treugeber,<br />
die den eintragungspflichtigen Sachverhalt verursacht<br />
haben; dies gilt insbesondere im Fall eines Gesellschafterwechsels<br />
oder eines Ausschlusses.<br />
4.4. Die Kapitalanteile der Gesellschafter und Treugeber sind<br />
fest.<br />
4.5. Alle Gesellschafter/Treugeber, mit Ausnahme der Altgesellschafter<br />
und des Treuhandkommanditisten, haben im Rahmen<br />
des Gesellschaftsverhältnisses untereinander nur für<br />
diejenige Sorgfalt einzustehen, welche sie in eigenen Angelegenheiten<br />
anzuwenden pflegen. Sie haften darüber hinaus<br />
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei<br />
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.<br />
Schadensersatzansprüche der Gesellschafter/Treugeber<br />
untereinander aus dem Gesellschaftsverhältnis verjähren<br />
drei Jahre nach Bekanntwerden des haftungsbegründenden<br />
Sachverhalts, soweit sie nicht kraft Gesetzes oder nach der<br />
Rechtsprechung einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen.<br />
Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />
nach Kenntniserlangung von dem Schaden gegenüber dem<br />
Verpflichteten durch eingeschriebenen Brief geltend zu machen.<br />
Die Haftung des Treuhandkommanditisten gegenüber<br />
der Gesellschaft für die Einzahlung der Einlagen ist auf die<br />
tatsächlich von den Treugebern auf das Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />
unwiderruflich geleisteten Zahlungen beschränkt.<br />
4.6. Für alle Gesellschafter bzw. Treugeber bestehen keine Wettbewerbsbeschränkungen<br />
im Sinne des § 112 HGB.<br />
Insbesondere ist die Komplementärin berechtigt, sonstige<br />
unternehmerische Tätigkeiten, auch wenn sie sich auf<br />
den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft erstrecken,<br />
auszuüben. Die Gesellschafter bzw. Treugeber sind dabei<br />
berechtigt, sich mittelbar oder unmittelbar an Gesellschaften<br />
oder Einzelunternehmen zu beteiligen und für solche<br />
konkurrierenden Unternehmen Organstellungen zu übernehmen<br />
oder in sonstiger Weise mit konkurrierenden Unternehmen<br />
zu kooperieren. Ihnen ist es auch gestattet, weitere<br />
Gesellschaften – gleich welcher Rechtsform – mit gleichem<br />
oder ähnlichem Unternehmensgegenstand wie dieser Gesellschaft<br />
zu gründen.<br />
Die gleichgerichteten Investitionstätigkeiten der Gesellschaft<br />
und bestehender bzw. neu gegründeter Gesellschaften,<br />
in denen die Komplementärin Gesellschafter wird oder<br />
sich am wirtschaftlichen Ergebnis – gleich welcher Form –<br />
beteiligen wird, können zu Interessenüberschneidungen<br />
führen. Der Komplementärin ist gestattet, ihr bekannt werdende<br />
Investitionsobjekte nach ihrem freiem Ermessen der<br />
Gesellschaft oder sonstigen Dritten anzubieten.<br />
4.7. Für alle Gesellschafter und Treugeber wird ein Gesellschafterregister<br />
geführt, in dem die Gesellschafter/Treugeber mit<br />
Namen und Vornamen bzw. Firma, Anschrift, übernommenem<br />
Kapitalanteil, Bankverbindung sowie Finanzamt und<br />
Steuernummer eingetragen werden. Der Gesellschafter/<br />
Treugeber hat Änderungen dieser Angaben unverzüglich der<br />
Gesellschaft bekannt zu geben; der Treuhandkommanditist<br />
ist verpflichtet, ihm bekannt gegebene Änderungen dieser<br />
Angaben unverzüglich an die Gesellschaft weiterzugeben.<br />
Gegenüber der Gesellschaft und dem Treuhandkommanditisten<br />
gelten lediglich die im Gesellschafterregister eingetragenen<br />
Personen als aus dem von ihnen oder für sie gehaltenen<br />
Kommanditanteil allein berechtigt und verpflichtet, es<br />
sei denn, eine andere Person weist durch Vorlage entsprechender<br />
Urkunden ihre Berechtigung nach. In diesem Fall<br />
sind die Gesellschaft bzw. der Treuhandkommanditist nicht<br />
verpflichtet, die Berechtigung aus der Gesellschaftsbeteiligung<br />
gesondert nachzuprüfen.<br />
Eintragungen in das Gesellschafterregister werden jeweils<br />
nur mit Wirkung zum 31.03., 30.06., 30.09. und<br />
31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres vorgenommen. Ausgenommen<br />
sind der Ausschluss von Gesellschaftern/Treugebern,<br />
Kündigungen aus wichtigem Grund nach § 20 sowie<br />
Kapitalherabsetzungen nach § 7; in diesen Fällen erfolgt<br />
eine Eintragung unverzüglich mit Wirkung auf den Zeitpunkt<br />
des betreffenden Ereignisses.<br />
Der Gesellschafter/Treugeber kann jederzeit bei der<br />
Gesellschaft das Gesellschafterregister bezüglich der Daten<br />
seiner Beteiligung bzw. seines Treuhandverhältnisses einsehen.<br />
Bezüglich der als Treugeber/Kommanditisten im Gesellschafterregister<br />
eingetragenen Anleger dürfen anderen<br />
Personen als der Komplementärin, dem Treuhandkommanditisten,<br />
der von der Gesellschaft mit der Fondsverwaltung<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
151<br />
K
K<br />
A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
beauftragten geschäftsführenden Kommanditistin und den<br />
von der Gesellschaft beauftragten steuerlichen Beratern und<br />
Jahresabschlussprüfern keine Auskünfte über die Beteiligung<br />
und die Eintragungen in das Gesellschafterregister erteilt<br />
werden, es sei denn, dass die Offenlegung gegenüber dem<br />
zuständigen Finanzamt erfolgt oder es gibt eine rechtliche<br />
Pflicht hierzu. Gegenüber gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit<br />
verpflichteten Personen gilt diese Einschränkung<br />
nicht, wenn diese als Berater der Gesellschaft tätig werden.<br />
Der Gesellschafter/Treugeber hat davon Kenntnis und<br />
ist damit einverstanden, dass die mitgeteilten bzw. mit der<br />
Beteiligung zusammenhängenden personenbezogenen Daten<br />
über eine EDVAnlage gespeichert und ausschließlich zur<br />
Verwaltung der Beteiligung durch die Gesellschaft, den<br />
Treuhandkommanditisten und ggf. im Rahmen der Fondsverwaltung<br />
durch beauftragte Dritte verwendet werden dürfen.<br />
Soweit der Gesellschafter/Treugeber dem nicht widerspricht,<br />
dürfen sowohl die vorgenannten Daten, als auch<br />
sonstiger Schriftwechsel und vorgesehene Anlegerinformationen<br />
zum Zwecke der Abstimmung/Betreuung durch die<br />
die jeweilige Beteiligung vermittelnde Bank oder andere<br />
Stelle (Vermittler) an diese übermittelt werden.<br />
§ 5 Gesellschafterkonten/Kapitalkonten<br />
5.1. Für jeden Gesellschafter/Treugeber werden getrennte Konten<br />
wie folgt geführt:<br />
a) Eingezahlte Pflichteinlage (Kapitalkonto I)<br />
b) Auszahlungen (Kapitalkonto II)<br />
c) Geschäftsergebnisse (Kapitalkonto III)<br />
d) Sonstige Einzahlungen der Gesellschafter (Kapitalkonto<br />
IV)<br />
5.2. Auf dem Kapitalkonto I wird die tatsächlich eingezahlte<br />
Pflichteinlage – ohne Agio – ausgewiesen. Es handelt sich<br />
bei diesem Konto um ein festes Kapitalkonto, so dass weder<br />
Auszahlungen noch Geschäftsergebnisse zu einer Erhöhung<br />
oder Reduzierung der eingezahlten Pflichteinlage führen<br />
dürfen. Verwirkte Vertragsstrafen, ein sonstiger der Gesellschaft<br />
entstandener Verzugsschaden sowie insbesondere<br />
auch die Kosten einer Rücklastschrift werden dem Kapitalkonto<br />
I belastet. Die Kapitalkonten I sind Festkonten und<br />
werden unbeschadet der Verpflichtung, im Jahresabschluss<br />
der Gesellschaft eine Umrechnung in Euro vorzunehmen, in<br />
USD geführt.<br />
5.3. Auf dem Kapitalkonto II werden die Auszahlungen (Entnahmen)<br />
an die Gesellschafter/Treugeber verbucht.<br />
5.4. Auf dem Kapitalkonto III werden Gewinngutschriften und<br />
Verlustlastschriften der Gesellschafter/Treugeber verbucht.<br />
5.5. Auf dem Kapitalkonto IV werden sonstige Einzahlungen der<br />
Gesellschafter, insbesondere das Agio, erfasst. Diese sonstigen<br />
Einzahlungen werden zunächst in eine Kapitalrücklage<br />
eingestellt und zum Ausgleich von Verlusten verwendet.<br />
5.6. Die Salden auf allen vorgenannten Konten werden nicht verzinst.<br />
5.7. Eine Nachschussverpflichtung der Gesellschafter/Treugeber<br />
besteht nicht, so dass diese zum Ausgleich etwaiger Verluste<br />
152<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
der Gesellschaft über die geleistete Pflichteinlage hinaus<br />
keine weiteren Leistungen an die Gesellschaft zu erbringen<br />
haben. Eine diesbezügliche Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />
bedürfte der Zustimmung aller Gesellschafter/Treugeber;<br />
ein Gesellschafter/Treugeber ist ferner ohne seine Zustimmung<br />
nicht verpflichtet, sich an einer beschlossenen Kapitalerhöhung<br />
zu beteiligen. Die gesetzliche Regelung über<br />
die Haftung der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern<br />
nach den §§ 171 ff. HGB bleibt unberührt.<br />
§ 6 Beitritt/Kapitalerhöhung/Haftsumme/<br />
Mindestbeteiligung<br />
6.1. Der Treuhandkommanditist ist von den Altgesellschaftern<br />
und jedem neu hinzutretenden Gesellschafter/Treugeber unter<br />
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB beauftragt<br />
und bevollmächtigt, Angebote auf Beitritt zur Gesellschaft<br />
als Treugeber, die auf Grundlage des Emissionsprospektes<br />
und nach Maßgabe der Beitrittserklärung und<br />
dieses Gesellschaftsvertrages sowie des Treuhandvertrages<br />
schriftlich gegenüber der Gesellschaft abgegeben werden,<br />
anzunehmen. Eines Zugangs der Annahmeerklärung bei<br />
dem Treugeber bedarf es für deren Wirksamkeit nicht; der<br />
Treugeber verzichtet insoweit auf den Zugang der Annahmeerklärung.<br />
Der jeweilige Treugeber wird jedoch zeitnah<br />
mit gesondertem Schreiben über die Annahme seines Angebotes<br />
auf Beitritt zur Gesellschaft informiert.<br />
An das Angebot auf Beitritt zur Gesellschaft ist der jeweilige<br />
Treugeber für die Dauer von vier Wochen ab Unterzeichnung<br />
der Beitrittserklärung gebunden; gesetzliche Widerrufsrechte<br />
bleiben hiervon unberührt.<br />
Mit Annahme des Angebots eines Treugebers auf Beitritt<br />
zur Gesellschaft als Treugeber und Abschluss eines Treuhandvertrages<br />
mit dem Treuhandkommanditisten erhöht sich<br />
der Kapitalanteil – im Sinne der Pflichteinlage, nicht der<br />
Haftsumme, die erst mit entsprechender Heraufsetzung der<br />
Haftsumme im Handelsregister erhöht wird – des Treuhandkommanditisten<br />
um den in der jeweiligen Beitrittserklärung<br />
genannten Betrag, ohne dass es einer weiteren Erklärung<br />
oder Handlung des Treuhandkommanditisten gegenüber der<br />
Gesellschaft bedarf.<br />
Die vorstehenden Aufträge und Vollmachten, Angebote<br />
auf Beitritt als Treugeber anzunehmen, gelten bis zum Ende<br />
der Platzierungsphase. Sie gelten jedoch auch darüber hinaus,<br />
wobei allerdings in diesem Fall die Treuhandkommanditistin<br />
von den Vollmachten nur im Einvernehmen mit der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin Gebrauch machen<br />
wird.<br />
6.2. Die Platzierungsphase endet grundsätzlich am 31.12.2008.<br />
Die Komplementärin kann die Platzierungsphase aber durch<br />
eine bis zum 15.12.2008 gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />
abzugebende schriftliche Erklärung bis längstens<br />
31.12.2009 verlängern.<br />
6.3. Anteile an der Gesellschaft dürfen nur natürlichen (Einzel)Personen<br />
angeboten werden; Beitrittserklärungen von<br />
Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Ehepaaren oder sonsti-
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G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
gen Gemeinschaften können nicht angenommen werden.<br />
Unberührt hiervon bleibt die Befugnis des Treuhandkommanditisten,<br />
juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften<br />
im Einzelfall als Anleger zuzulassen und entsprechende<br />
Beitrittserklärungen anzunehmen.<br />
6.4. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme eines<br />
Kommanditisten beträgt je volle USD 100,- der jeweils gezeichneten<br />
Pflichteinlage (ohne Agio) Euro 1,-. Die sich aufgrund<br />
des sukzessiven Abschlusses von Treuhandverträgen<br />
ergebende Erhöhung der Kommanditeinlage – im Sinne der<br />
Pflichteinlage – des Treuhandkommanditisten führt erst mit<br />
der Eintragung der – unter Berücksichtigung des vorstehenden<br />
Satzes – erfolgten Erhöhung der Haftsumme im Handelsregister<br />
zu einer entsprechenden Heraufsetzung der<br />
Haftsumme. Diese Erhöhung der Haftsumme ist nach Abschluss<br />
der Platzierungsphase (in einem Betrag) zur Eintragung<br />
im Handelsregister anzumelden.<br />
Die Herabsetzung der Pflichteinlage eines Gesellschafters<br />
– mit Ausnahme einer Herabsetzung der Kommanditeinlage<br />
des Treuhandkommanditisten – führt nicht zu einer<br />
Veränderung der zum Zeitpunkt der Herabsetzung bereits<br />
im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Im Fall der<br />
Herabsetzung kann damit die herabgesetzte Pflichteinlage<br />
mit der Haftsumme übereinstimmen oder diese unterschreiten.<br />
Das Kommanditkapital kann durch Verluste und Auszahlungen<br />
auch unter den Betrag der Summe der im Handelsregister<br />
eingetragenen Haftsummen („Gesamthaftsumme“)<br />
vermindert werden. Sollte der Betrag der Gesamthaftsumme<br />
erreicht oder unterschritten werden, so ist die<br />
geschäftsführende Kommanditistin vor Durchführung von<br />
(weiteren) Auszahlungen verpflichtet, die Kommanditisten<br />
und Treugeber auf die Vorschrift des § 172 Absatz 4 HGB<br />
hinzuweisen. Auszahlungen, die über entnahmefähige Gewinne<br />
hinausgehen, erfolgen zunächst aus dem die<br />
Haftsumme übersteigenden Teil der Pflichteinlage, danach<br />
aus der Haftsumme.<br />
6.5. Eine Beteiligung an der Gesellschaft ist nur möglich, wenn<br />
sich der Anleger in gleicher Weise zeitgleich (parallel) mittelbar<br />
als Treugeber über den Treuhandkommanditisten an der<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG beteiligt. Eine Kündigung<br />
des Gesellschafts- oder Treuhandvertrages, der Ausschluss<br />
eines Gesellschafters/Treugebers sowie eine Übertragung<br />
von Anteilen ist wirksam nur möglich, soweit dies auch<br />
zugleich bezüglich der parallel gezeichneten Beteiligung an<br />
der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG erfolgt.<br />
Die Gesamtzeichnungssumme eines Kommanditisten/Treugebers<br />
soll mindestens USD 15.000,- betragen<br />
(Mindestgesamtzeichnungssumme). Die Mindestzeichnungssumme<br />
für die Beteiligung an der Gesellschaft beträgt<br />
49,7% der Mindestgesamtzeichnungssumme (USD 7.455,-)<br />
und für die Beteiligung an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />
3 KG 50,3% der Mindestgesamtzeichnungssumme<br />
(USD 7.545,-). Eine höhere Gesamtzeichnungssumme muss<br />
ganzzahlig durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />
In Ausnahmefällen können Mindestgesamtzeichnungssummen<br />
unter USD 15.000,- vom Treuhandkommanditisten<br />
in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
akzeptiert werden, wobei die Gesamtzeichnungssumme<br />
auch in diesem Fall ganzzahlig durch 1.000 ohne Rest<br />
teilbar sein muss und nicht den Betrag von USD 10.000,unterschreiten<br />
darf.<br />
6.6 Die Treugeber können mit einer Frist von 3 (drei) Monaten<br />
jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres<br />
ihre treuhänderisch gehaltene Beteiligung nach Maßgabe<br />
der Regelungen des Treuhandvertrages jederzeit ordentlich<br />
kündigen und so in die Stellung als unmittelbar an der Gesellschaft<br />
beteiligter Kommanditist wechseln. Die in das<br />
Handelsregister einzutragende Hafteinlage des Treugebers,<br />
der in die Stellung als unmittelbar an der Gesellschaft beteiligter<br />
Anleger überwechselt, errechnet sich gemäß Ziffer<br />
6.4. Sollte die entsprechende Kündigung des Treuhandvertrages<br />
durch den Treugeber bereits vor vollständiger Einzahlung<br />
der Zeichnungssumme nebst Agio erklärt werden, gelten<br />
die Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages zu den<br />
Pflichten der Treugeber (insb. die Einzahlungspflichten für<br />
den zweiten Teilbetrag der Zeichnungssumme) und zu den<br />
Rechtsfolgen bei Verstoß gegen diese Pflichten für den jeweiligen<br />
in die Stellung eines (Direkt)Kommanditisten<br />
wechselnden Treugeber entsprechend.<br />
6.7 Sämtliche künftigen Kommanditisten sowie alle nach der<br />
unter vorstehender Ziffer 6.6 beschriebenen Maßgabe von<br />
der Treugeber- in die Kommanditistenstellung wechselnden<br />
Treugeber sind verpflichtet, die Komplementärin unverzüglich<br />
zu bevollmächtigen, in ihrem Namen sämtliche erforderlichen<br />
Anmeldungen der Gesellschaft zum Handelsregister<br />
vorzunehmen. Die Komplementärin stellt den Kommanditisten<br />
sowie allen nach der unter vorstehender Ziffer 6.6<br />
beschriebenen Maßgabe in die Kommanditistenstellung<br />
wechselnden Treugeber hierzu ein Muster einer Handelsregistervollmacht<br />
zur Verfügung. Die entsprechende Vollmacht<br />
ist der Komplementärin auf Kosten des jeweiligen<br />
künftigen Kommanditisten in notariell beglaubigter Form auf<br />
Aufforderung unverzüglich zu übergeben. Diese Vollmacht<br />
muss unwiderruflich sein, über den Tod hinaus lauten und<br />
die Bevollmächtigte insbesondere zu folgenden Erklärungen<br />
für den Vollmachtgeber gegenüber dem Handelsregister berechtigen:<br />
- Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten, auch des<br />
Vollmachtgebers,<br />
- Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern,<br />
- Änderung der Beteiligungsverhältnisse und des Kapitals<br />
der Gesellschaft oder von Kommanditisten,<br />
- Änderungen von Firma, Sitz und Gegenstand der Gesellschaft<br />
und<br />
- allen sonst erforderlichen Anmeldungen der Gesellschaft<br />
zum Handelsregister.<br />
6.8 Die Anteile an der Gesellschaft dürfen weder direkt noch indirekt<br />
Staatsangehörigen der USA, Kanadas, Japans oder<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
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Australiens, Inhabern einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung<br />
der USA (“Green Card“), Kanadas, Japans<br />
oder Australiens, Gebietsansässigen mit Wohnsitz in den<br />
USA, in Kanada, Japan oder Australien oder Personen, die<br />
die Beteiligung für eine Vermögensmasse mit Sitz in den<br />
USA, in Kanada¸ Japan oder Australien eingehen wollen,<br />
noch innerhalb des Territoriums eines der vorgenannten<br />
Länder angeboten werden. Beitrittserklärungen dieser Personen<br />
können daher nicht angenommen werden.<br />
§ 7 Zahlungspflicht/Folgen bei Zahlungsrückstand/<br />
Aufrechnungsbeschränkungen<br />
7.1. Jeder Treugeber verpflichtet sich gegenüber der Gesellschaft<br />
und dem Treuhandkommanditisten, seine Zeichnungssumme<br />
nebst Agio in Höhe von 5% der Zeichnungssumme als<br />
Barleistung auf das in der Beitrittserklärung angegebene Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />
zu zahlen. Die Zeichnungssumme<br />
und das Agio sind in zwei Teilbeträgen wie folgt zur<br />
Zahlung fällig:<br />
a. Der erste Teilbetrag in Höhe von 30% der Zeichnungssumme<br />
sowie das gesamte Agio ist bei Anlegern, die bis<br />
einschließlich zum 17.10.2008 ihr Beteiligungsangebot<br />
abgeben, am 13.11.2008 zu zahlen. Bei Anlegern, die<br />
ihr Beteiligungsangebot in der Zeit vom 18.10.2008 bis<br />
zum 31.12.2008 abgeben, ist der erste Teilbetrag samt<br />
vollem Agio am 29.01.2009 zur Zahlung fällig. Für den<br />
Fall einer Verlängerung der Platzierungsfrist über den<br />
31.12.2008 hinaus, sind die ihr Beteiligungsangebot in<br />
2009 abgebenden Anleger verpflichtet, den ersten Teilbetrag<br />
samt vollem Agio innerhalb von 21 Tagen nach<br />
Abgabe ihres Beteiligungsangebotes, frühestens jedoch<br />
3 Bankarbeitstage nach Erhalt der Mitteilung über die<br />
Annahme des Beteiligungsangebotes gemäß § 6.1 zu<br />
leisten.<br />
b. Der zweite Teilbetrag in Höhe von 70% der Zeichnungssumme<br />
ist am 15.10.2009 zur Zahlung fällig. Für<br />
den Fall einer Verlängerung der Platzierungsfrist über<br />
den 31.12.2008 hinaus, sind die ihr Beteiligungsangebot<br />
in 2009 abgebenden Anleger verpflichtet, den<br />
zweiten Teilbetrag innerhalb von 21 Tagen nach Abgabe<br />
ihres Beteiligungsangebotes, frühestens jedoch 3 Bankarbeitstage<br />
nach Erhalt der Mitteilung über die Annahme<br />
des Beteiligungsangebotes gemäß § 6.1, nicht aber<br />
vor dem 15.10.2009 zu leisten.<br />
7.2. Zahlungen der Treugeber erfolgen zunächst auf das Agio, im<br />
Übrigen auf die Haftsumme und dann auf den geschuldeten<br />
Restbetrag der Pflichteinlage entsprechend der Beitrittserklärung.<br />
Der Treuhandkommanditist ist nicht verpflichtet,<br />
Zahlungsrückstände der Treugeber aus eigenen Mitteln abzudecken.<br />
Unberührt davon bleibt die Haftung des Treuhandkommanditisten<br />
in der jeweiligen Höhe der Haftsumme<br />
gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft, von der die<br />
Treugeber den Treuhandkommanditisten im Innenverhältnis<br />
freistellen.<br />
154<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin hat die auf dem<br />
Eigenkapitaleinzahlungskonto eingehenden Zahlungen der<br />
Treugeber, soweit sie der Gesellschaft (und nicht der <strong>DCM</strong><br />
GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG) gebühren, den entsprechenden<br />
Kapitalkonten I zuzuordnen und die rückständigen<br />
Kapitaleinzahlungen der Treugeber anzumahnen. Der Treuhandkommanditist<br />
ist im Rahmen des Treuhandvertrages<br />
nicht verpflichtet, bei Zahlungsrückständen eines Treugebers<br />
diesen zu mahnen.<br />
7.3. Leistet ein Treugeber seine Einzahlung nicht bei Fälligkeit,<br />
so ist die Gesellschaft berechtigt, Zinsen ab Fälligkeit in<br />
Höhe von 1% (des ausstehenden Betrages) pro Monat in<br />
Rechnung zu stellen und deren Zahlung auf das Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />
zu verlangen. Die Zinspflicht tritt ein,<br />
ohne dass es einer Mahnung bedarf.<br />
7.4. Erbringt ein Treugeber die Zeichnungssumme (bzw. deren<br />
ersten und/oder zweiten Teilbetrag) zuzüglich Agio nicht<br />
oder nicht in voller Höhe fristgerecht, ist der Treuhandkommanditist<br />
im Rahmen des Treuhandvertrages berechtigt, vom<br />
Treuhandvertrag zurückzutreten und seinen Kapitalanteil an<br />
der Gesellschaft und der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />
3 KG entsprechend anteilig herabzusetzen. Die Komplementärin<br />
und/oder die geschäftsführende Kommanditistin<br />
können bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen<br />
von dem Treuhandkommanditisten verlangen, dass dieser<br />
seine entsprechenden Rechte nach dem Treuhandvertrag<br />
ausübt.<br />
Erbringt ein Anleger, der in die Stellung eines (Direkt)Kommanditist<br />
gewechselt ist die Zeichnungssumme zuzüglich<br />
Agio nicht oder nicht in voller Höhe fristgerecht,<br />
sind die Komplementärin und/oder die geschäftsführende<br />
Kommanditistin berechtigt, dessen Kapitalanteil entsprechend<br />
anteilig herabzusetzen oder ihn aus der Gesellschaft<br />
auszuschließen. Ein Ausschluss ist nur zulässig, soweit er<br />
zugleich auch bezüglich der parallel gezeichneten Beteiligung<br />
an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG erfolgt.<br />
7.5. Die im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Treugebers<br />
gemäß vorstehender Ziffer 7.4. der Gesellschaft entstandenen<br />
Kosten, insbesondere für erneuten Vertrieb und<br />
Veräußerung, hat der Treugeber zu tragen und der Gesellschaft<br />
nach Anforderung zu erstatten.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, für die vorstehenden<br />
Kosten eine Schadenspauschale in Höhe von 10% der<br />
Zeichnungssumme nebst vollem Agio gegenüber dem Treugeber<br />
geltend zu machen, soweit nicht der Treugeber einen<br />
geringeren Schaden nachweist. Die Gesellschaft oder der<br />
Treuhandkommanditist sind insoweit zur Aufrechnung mit<br />
Zahlungsansprüchen des Treugebers berechtigt. Auch bei<br />
der Geltendmachung der Schadenspauschale ist die Gesellschaft<br />
und/oder der Treuhandkommanditist berechtigt, einen<br />
weitergehenden Schaden geltend zu machen.<br />
7.6. Anstelle eines Ausschlusses aus der Gesellschaft ist die Gesellschaft<br />
bzw. der Treuhandkommanditist im Rahmen des<br />
Treuhandvertrages berechtigt, die Pflichteinlage des in Rückstand<br />
geratenen Treugebers auf den Betrag seiner bereits er-
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G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
brachten Einlage, unter Abzug der herauszurechnenden<br />
Agio von 5% der herabgesetzten Pflichteinlage, herabzusetzen.<br />
In diesem Fall trägt der Treugeber eine anteilige Schadenspauschale<br />
von 10% aus der Differenz zwischen der ursprünglichen<br />
gezeichneten zu der herabgesetzten Pflichteinlage<br />
nebst der vollen Differenz zwischen dem ursprünglichen<br />
zu dem herabgesetzten Agio für die der Gesellschaft<br />
entstandenen Kosten, insbesondere für erneuten Vertrieb<br />
und Veräußerung, soweit nicht der Treugeber einen geringeren<br />
Schaden nachweist. Im Übrigen gilt Ziff. 7.5 entsprechend.<br />
Die Schadenspauschale ist von künftigen Auszahlungen<br />
des Treugebers bzw. von dessen Anteil am Liquidationserlös<br />
der Gesellschaft einzubehalten.<br />
Im Falle einer Herabsetzung der Pflichteinlagen oder<br />
eines Ausschlusses eines Gesellschafters/Treugebers ist die<br />
Gesellschaft berechtigt, in Höhe der ausstehenden Pflichteinlagen<br />
neue Gesellschafter/Treugeber aufzunehmen oder<br />
an einer entsprechenden Erhöhung von bestehenden Beteiligungen<br />
hierzu bereiter Anleger mitzuwirken und alle notwendigen<br />
Maßnahmen/Erklärungen in diesem Zusammenhang<br />
vorzunehmen/abzugeben.<br />
7.7. Verzugsschäden der Gesellschaft gemäß vorstehender Ziff.<br />
7.3 bis 7.6 sowie sonstige Verzugsschäden sind von Treugebern<br />
gesondert zu den bestehenden Zahlungspflichten für<br />
die Pflichteinlage der Gesellschaft gegenüber zu erbringen.<br />
Eine Belastung des Kapitalkontos I lässt die vorbenannten<br />
Zahlungsverbindlichkeiten unberührt.<br />
7.8 Kommanditisten/Treugeber können Aufrechnungen nur<br />
wirksam gegenüber der Gesellschaft erklären, wenn ihre<br />
Ansprüche gegenüber der Gesellschaft unbestritten oder<br />
rechtskräftig festgestellt sind.<br />
§ 8 Kontrollrechte der Gesellschafter/Rechtsstellung der<br />
Treugeber<br />
8.1. Die Gesellschafter/Treugeber haben das gesetzliche Widerspruchsrecht<br />
gegen Maßnahmen der Geschäftsführung nach<br />
§ 164 HGB sowie die gesetzlichen Informations- und Kontrollrechte<br />
nach § 166 HGB.<br />
Die Kommanditisten/Treugeber haben darüber hinaus<br />
das Recht, die Handelsbücher und Papiere der Gesellschaft<br />
durch einen Angehörigen der rechtsberatenden, steuerberatenden<br />
oder wirtschaftsprüfenden Berufe oder einer entsprechenden<br />
Gesellschaft auf eigene Kosten einsehen zu lassen.<br />
8.2. Die Gesellschafter behandeln im Innenverhältnis untereinander<br />
die Treugeber, deren Beteiligung vom Treuhandkommanditisten<br />
treuhänderisch gehalten wird, wie unmittelbar<br />
beteiligte Gesellschafter mit allen Rechten und Pflichten.<br />
Dies gilt insbesondere für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />
am Gewinn und Verlust, an einem etwaigen<br />
Auseinandersetzungsguthaben, dem Liquidationserlös<br />
sowie bezüglich der Ausübung der Stimmrechte. Die Rechte<br />
nach § 164 HGB (Widerspruchsrecht gegen Maßnahmen<br />
der Geschäftsführung) sowie nach § 166 HGB (Kontrollrecht)<br />
stehen den Treugebern vollinhaltlich zu. Die Treugeber<br />
haben volles Stimmrecht in der Gesellschafter-/Treuge-<br />
berversammlung. Treugeber sind berechtigt, in gleicher Weise<br />
wie Kommanditisten an den Gesellschafter-/Treugeberversammlungen<br />
persönlich teilzunehmen oder die Teilnahme<br />
einem bevollmächtigten Dritten zu übertragen.<br />
Treugeber können somit das auf ihre Beteiligung entfallende<br />
Stimmrecht sowie die einem Kommanditisten nach<br />
dem Gesetz und dem Gesellschaftsvertrag zustehenden<br />
Kontroll- und sonstigen Rechte unmittelbar selbst ausüben.<br />
§ 9 Gesellschaftswährung/Umrechnungskurs/<br />
Geschäftskonten<br />
9.1. Die Gesellschaftswährung ist USD. Das Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />
wird deshalb in USD geführt; auch erfolgen die<br />
Auszahlungen an die Gesellschafter/Treugeber in USD. Kosten,<br />
die dadurch entstehen, dass dem Gesellschafter/Treugeber<br />
auf seinen Wunsch hin Zahlungen an ihn in EUR geleistet<br />
werden, trägt der jeweilige Gesellschafter/Treugeber.<br />
Für die Umrechnung ist dabei der von der Gesellschaft im<br />
Rahmen des Währungstausches bei der Bank erzielte Umrechnungskurs<br />
maßgeblich.<br />
9.2. Soweit irgend möglich, soll der Zahlungsverkehr der Gesellschaft<br />
ausschließlich über Bank- und Postgirokonten abgewickelt<br />
werden. Dies gilt auch für sämtliche Zahlungen an<br />
die Gesellschaft, auch von dritter Seite. Sollte ein sonstiger<br />
Zahlungsverkehr unumgänglich sein, sind diese Zahlungen<br />
unverzüglich einem Bank- oder Postgirokonto der Gesellschaft<br />
gutzuschreiben.<br />
§ 10 Investitionsplan<br />
10.1. Die Gesellschaft beabsichtigt, das einzuwerbende Gesellschaftskapital<br />
gemäß dem nachfolgenden Investitionsplan<br />
zu verwenden:<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
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G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
156<br />
Mittelverwendung und Mittelherkunft (Prognose)<br />
Mittelverwendung <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 KG Eigenkapital<br />
in USD in %<br />
1 Flugzeugkaufpreis 166.000.000<br />
2 Nebenkosten des Erwerbs 267.768<br />
Erwerbskosten 166.267.768 183,88%<br />
3 Prospekt- und Marketingvergütung 1.085.448 1,20%<br />
4 Vergütung für die Platzierungsgarantie 904.540 1,00%<br />
5 Vergütung für die Fremdkapitalvermittlung 1.655.010 1,83%<br />
6 Konzeptionsvergütung 2.125.669 2,35%<br />
7 Fondsgeschäftsführungskosten und Haftungsvergütungen 162.817 0,18%<br />
8 Fondsverwaltungskosten 180.908 0,20%<br />
9 Vergütungen an Anbieterseite gesamt 6.114.392 6,76%<br />
10 Eigenkapitalvermittlungsvergütung 9.045.400 10,00%<br />
11 Vermittlungsvergütung für die Kaufverträge 1.659.980 1,84%<br />
12 Rechtsberatungskosten 298.200 0,33%<br />
13 Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs 20.000 0,02%<br />
14 Vergütung für die Fremdkapitalarrangierung 735.560 0,81%<br />
15 Kosten der Flugzeugverwaltung (Initialvergütung) 20.000 0,02%<br />
16 Nebenkosten der Vermögensanlage gesamt 11.779.140 13,02%<br />
17 Liquiditätsreserve 2.761.900 2,99%<br />
Investitionsvolumen inklusive Agio 186.923.200 206,65%<br />
18 nachrichtlich: fondsabhängige Kosten (Zeilen: 9+16) 17.893.532<br />
Mittelherkunft in USD in %<br />
19 Eigenkapital<br />
Beteiligungskapital nominal 90.454.000 100,00%<br />
Agio 4.522.700 5,00%<br />
Gründungskapital 1.500 0,00%<br />
Summe Eigenkapital 94.978.200 105,00%<br />
20 Fremdkapital<br />
Langfristige Bankdarlehen 91.945.000 101,65%<br />
Finanzierungsvolumen inklusive Agio 186.923.200 206,65%<br />
10.2. Sämtliche in der Übersicht der Mittelverwendung unter 2.1.<br />
aufgeführte Vergütungen bestimmen sich nach den zugrunde<br />
liegenden vertraglichen Vereinbarungen in Abhängigkeit<br />
von dem zum Abschluss der Platzierungsphase gezeichneten<br />
Kommanditkapital der Gesellschaft. Änderungen der<br />
Höhe des Kommanditkapitals nach Abschluss der Platzierungsphase,<br />
beispielsweise durch Ausscheiden von Gesellschaftern/Treugebern,<br />
bleiben unbeachtet. Die vereinbarten<br />
Vergütungen entstehen auch für den Fall, dass die Gesell-<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
schaft Verluste erwirtschaftet. Die abzuschließenden Verträge<br />
sind in ihrem rechtlichen Bestand voneinander unabhängig<br />
und bilden weder eine rechtliche noch eine wirtschaftliche<br />
Einheit.<br />
Obgleich die als Empfänger der Vergütungen unter<br />
§ 10.1 angegebenen Vertragspartner zum Teil mit Gesellschaftern<br />
kapitalmäßig und personell verflochten sind bzw.<br />
es sich um Gesellschafter handelt, ist die Erfüllung der vorgesehenen<br />
Leistungsverpflichtungen nicht Gegenstand ge-
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G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
sellschaftsvertraglich bestehender Verpflichtungen. Entsprechende<br />
Leistungen werden nicht als unentgeltliche Verpflichtungen<br />
der Gesellschafter an die Gesellschaft behandelt.<br />
§ 11 Geschäftsführung und Vertretung/Vergütungen der<br />
Komplementärin, der geschäftsführenden Kommanditisten<br />
und des Treuhandkommanditisten<br />
11.1. Die Komplementärin ist berechtigt, die Gesellschaft nach<br />
außen gemäß den §§ 161 Abs. 1, 125 Abs. 1 HGB zu vertreten<br />
(Vertretungsbefugnis). Sie ist von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB befreit und berechtigt, Dritten Untervollmacht<br />
zum rechtsgeschäftlichen Handeln für die Gesellschaft<br />
zu erteilen. Auch Unterbevollmächtigte können von<br />
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Die<br />
Komplementärin ist zur Geschäftsführung berechtigt und<br />
verpflichtet.<br />
11.2. Geschäftsführende Kommanditisten sind Herr Johann Deinböck<br />
und die <strong>DCM</strong> Service GmbH. Die <strong>DCM</strong> Service<br />
GmbH ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet,<br />
soweit dieser Gesellschaftsvertrag keine anderen Regelungen<br />
trifft. Herr Johann Deinböck ist zur Geschäftsführung<br />
berechtigt, aber nicht verpflichtet.<br />
Die Geschäftsführung erstreckt sich auf die Vornahme<br />
aller Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die zum üblichen<br />
Betrieb der Gesellschaft gehören.<br />
Hierzu gehört insbesondere auch<br />
- die Vornahme aller Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen,<br />
die zur Durchführung des Investitionsplanes<br />
(§ 10) notwendig und/oder zweckmäßig sind einschließlich<br />
des Abschlusses von Darlehensverträgen zur<br />
Fremdfinanzierung der Investitions- und sonstigen Kosten<br />
der Gesellschaft sowie zur Zwischenfinanzierung<br />
von Umsatzsteuerbeträgen und ausstehenden Kapitaleinlagen,<br />
- nach Vorliegen eines entsprechenden Beschlusses der<br />
Gesellschafter-/Treugeberversammlung (vgl. § 13.8):<br />
Abschluss von Darlehensverträgen für die Zeit nach<br />
Auslaufen der bestehenden Finanzierungen einschließlich<br />
des Abschlusses sämtlicher Verträge (insbesondere<br />
der Sicherheitenverträge) sowie der Abgabe aller notwendigen<br />
und/oder zweckmäßigen Erklärungen und<br />
die Vornahme aller erforderlichen und/oder zweckmäßigen<br />
Maßnahmen in diesem Zusammenhang;<br />
und<br />
- nach Vorliegen eines entsprechenden Beschlusses der<br />
Gesellschafter-/Treugeberversammlung (vgl. § 13.6<br />
bzw. § 13.7): Abschluss aller notwendigen und/oder<br />
zweckmäßigen Verträge sowie Abgabe aller erforderlichen<br />
und/oder zweckmäßigen Erklärungen und Vornahme<br />
aller notwendigen und/oder zweckmäßigen Maßnahmen<br />
zur Umsetzung des entsprechenden Beschlusses<br />
zur Vermietung des Flugzeugs für die Zeit nach Beendigung<br />
des bereits abgeschlossenen Mietvertrages<br />
bzw. zu seiner Veräußerung.<br />
Soweit eine Beschlusszuständigkeit der Gesellschafter-/<br />
Treugeberversammlung nach § 13 dieses Vertrages besteht,<br />
ist der geschäftsführende Kommanditist nur handlungsberechtigt,<br />
wenn ein entsprechender Beschluss vorliegt oder<br />
Gefahr im Verzuge ist und der Treuhandkommanditist vorab<br />
über die beabsichtigte Handlung in Kenntnis gesetzt worden<br />
ist.<br />
11.3. Die Komplementärin erteilt hiermit den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten jeweils Einzelvollmacht zum rechtsgeschäftlichen<br />
Handeln im Umfang ihrer Geschäftsführungsbefugnisse<br />
für die Gesellschaft und befreit diese von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB. Diese Vollmacht umfasst<br />
auch die Berechtigung, Dritten Untervollmacht zum rechtsgeschäftlichen<br />
Handeln für die Gesellschaft zu erteilen sowie<br />
Dritte von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien.<br />
Mitwirkungs- und Zustimmungsrechte der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
sind zu beachten.<br />
11.4. Der geschäftsführende Kommanditist hat die Geschäfte mit<br />
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen. Er ist<br />
berechtigt, mit Dritten Vertragsverhältnisse zu begründen, in<br />
denen nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten ist.<br />
11.5. Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, dritten<br />
Personen oder Gesellschaften teilweise Aufgaben der Geschäftsführung<br />
zu übertragen. Jedoch werden hierdurch keine<br />
weitergehenden Vergütungsansprüche begründet.<br />
11.6. Die Komplementärin stellt Kommanditisten/Treugeber von<br />
solchen Haftungsansprüchen frei, die Gesellschaftsgläubiger<br />
aus den §§ 173, 176 Abs. 2 HGB geltend machen gegenüber<br />
diesen Kommanditisten bzw. gegenüber dem Treuhänder<br />
und die der Treuhänder seinerseits zum Gegenstand eines<br />
Freistellungsverlangens gegenüber den Treugebern<br />
macht. Der Freistellungsanspruch verjährt nicht vor Verjährung<br />
des gegen den Kommanditisten/Treugeber gerichteten<br />
Anspruchs.<br />
11.7. Die Komplementärin erhält für die Übernahme der Geschäftsführungstätigkeit<br />
in der Platzierungsphase eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von 0.02% des zum Ende der<br />
Platzierungsphase gezeichneten Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die <strong>DCM</strong><br />
Service GmbH und Herr Johann Deinböck erhalten für die<br />
Übernahme der Geschäftsführungstätigkeit in der Platzierungsphase<br />
eine einmalige Vergütung in Höhe von in Höhe<br />
von 0,1% (<strong>DCM</strong> Service GmbH) bzw. 0,05% (Herr Johann<br />
Deinböck) des zum Ende der Platzierungsphase gezeichneten<br />
Kommanditkapitals der Gesellschaft zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Entsprechend dem jeweils erreichten<br />
Platzierungsstand können die <strong>DCM</strong> Service GmbH und Herr<br />
Johann Deinböck jeweils unter Berücksichtigung der aufgrund<br />
von Einzahlungen der Anleger bestehenden Liquiditätslage<br />
der Gesellschaft angemessene Abschlagszahlungen<br />
auf die einmalige Vergütung verlangen. Ab dem<br />
01.01.2009 erhält die Komplementärin eine laufende jährliche<br />
Geschäftsführungsvergütung in Höhe von je USD<br />
50.000,- zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die laufende<br />
Vergütung wird anteilig zu Beginn eines Kalenderquartals<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
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für das laufende Jahr zur Zahlung fällig. Die Vergütungsansprüche<br />
entstehen auch in Verlustjahren der Gesellschaft;<br />
die Geschäftsführungsvergütung wird als Aufwand behandelt.<br />
Die Komplementärin erhält für die Übernahme des unbeschränkten<br />
Haftungsrisikos in der Platzierungsphase eine<br />
einmalige Vergütung in Höhe von 0,01% des zum Ende der<br />
Platzierungsphase gezeichneten Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />
und ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche<br />
Vergütung in Höhe von USD 5.000,-, jeweils einschließlich<br />
ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer: Die laufende<br />
Vergütung wird anteilig zu Beginn eines Kalenderhalbjahrs<br />
für das laufende Jahr, erstmals zum 01.01.2009, zur Zahlung<br />
fällig. Die Vergütungsansprüche entstehen auch in Verlustjahren<br />
der Gesellschaft.<br />
Die laufende Vergütung der Komplementärin erhöht<br />
sich kalenderjährlich um 2,0% p.a., erstmals für das Jahr<br />
2011.<br />
11.8. Der Treuhandkommanditist erhält für die Übernahme der<br />
Treuhandschaft und die damit verbundenen Tätigkeiten,<br />
einschließlich Tätigkeiten aufgrund etwaiger ausdrücklicher<br />
Weisungen oder Aufträge von Treugebern zur Wahrnehmung<br />
ihrer Gesellschafterrechte gegenüber der Gesellschaft,<br />
ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche Vergütung in<br />
Höhe von USD 25.000,- einschließlich ggf. anfallender gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die laufende Vergütung verringert<br />
sich jeweils um 10%, wenn sich seine für Treugeber gehaltene<br />
Beteiligung um mindestens jeweils 10% gegenüber dem<br />
Stand der Vollplatzierung verringert. Die laufende Vergütung<br />
wird anteilig zu Beginn eines Kalenderhalbjahrs, erstmals<br />
zum 01.01.2009, für das laufende Jahr zur Zahlung fällig.<br />
Die Vergütung entsteht auch in Verlustjahren der Gesellschaft.<br />
Die laufende Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />
erhöht sich kalenderjährlich um 2,0% p.a., erstmals für das<br />
Jahr 2011.<br />
§ 12 Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
12.1. Eine ordentliche Gesellschafter-/Treugeberversammlung findet<br />
jedes Jahr in München spätestens zum 01.11. – erstmals<br />
im Jahr 2009 statt. Diese Versammlung soll gemeinsam mit<br />
der ordentlichen Gesellschafter-/Treugeberversammlung der<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG erfolgen.<br />
12.2. Außerordentliche Gesellschafter-/Treugeberversammlungen<br />
finden auf Antrag des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
des Treuhandkommanditisten, von Gesellschaftern oder von<br />
Treugebern, die mindestens 5% des Kommanditkapitals vertreten,<br />
statt. Bei einem derartigen Antrag muss ein wichtiger<br />
Grund vorliegen und der Antrag muss die Tagesordnung mit<br />
Tagungsort und Tagungszeit enthalten; anderenfalls kann die<br />
Durchführung der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
abgelehnt werden.<br />
12.3. Eine Gesellschafter-/Treugeberversammlung ist schriftlich<br />
durch den geschäftsführenden Kommanditisten unter Bekanntgabe<br />
der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von<br />
158<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
mindestens zwei Wochen, gerechnet von der Absendung<br />
der Einladung an, einzuberufen. Zu laden sind alle Gesellschafter<br />
und Treugeber.<br />
12.4. Der geschäftsführende Kommanditist leitet die Gesellschafter-/Treugeberversammlung.<br />
Er kann sich hierzu eines Vertreters<br />
bedienen. Der geschäftsführende Kommanditist ist<br />
berechtigt, gesellschaftsfremde Dritte in der Gesellschafterversammlung<br />
zuzulassen bzw. einzuladen, wenn deren Anwesenheit<br />
von ihm als erforderlich oder zweckmäßig angesehen<br />
wird. Eine Verpflichtung zur Zulassung unbeteiligter<br />
Dritter besteht nicht und obliegt dem freien Ermessen des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten.<br />
12.5. In der Gesellschafter-/Treugeberversammlung kann sich jeder<br />
Gesellschafter/Treugeber durch einen mit einer schriftlichen<br />
Vollmacht versehenen Dritten vertreten lassen.<br />
12.6. Einberufungen/Ladungen gelten als ordnungsgemäß durchgeführt,<br />
wenn diese den Gesellschaftern und Treugebern<br />
rechtzeitig an ihre zuletzt der Gesellschaft bekannt gegebene<br />
Adresse abgesandt wurden. Die Kenntnis des Treuhandkommanditisten<br />
hat sich die Gesellschaft als eigene Kenntnis<br />
zurechnen zu lassen.<br />
12.7. Die Vorbereitung der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
und ihre Durchführung obliegen dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten. Die Kosten der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
mit Ausnahme der persönlichen Kosten der<br />
Gesellschafter/Treugeber trägt die Gesellschaft.<br />
§ 13 Gegenstand der Beschlussfassung der<br />
Gesellschafter/Treugeber<br />
Die Gesellschafter-/Treugeberversammlung beschließt in Gesellschafterversammlungen<br />
(Präsenzveranstaltung) oder im Wege der<br />
schriftlichen Abstimmung und ist insbesondere zuständig für folgende<br />
Beschlussfassungen:<br />
13.1. Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses;<br />
13.2. Entscheidung über die Entnahme von Liquiditätsüberschüssen<br />
auf Vorschlag des geschäftsführenden Kommanditisten;<br />
13.3. Entscheidung über die Durchführung einer Abschlussprüfung<br />
und ggf. Wahl eines Abschlussprüfers;<br />
13.4. Entlastung des geschäftsführenden Kommanditisten;<br />
13.5. Abberufung des Treuhandkommanditisten und Wahl eines<br />
neuen Treuhandkommanditisten;<br />
13.6. Entscheidung über die Vermietung des Flugzeugs für die Zeit<br />
nach Beendigung des bereits abgeschlossenen Mietvertrages;<br />
13.7. Entscheidung über die Veräußerung des Flugzeugs;<br />
13.8. Entscheidung über den Abschluss von Darlehensverträgen<br />
für die Zeit nach Auslaufen der bestehenden Finanzierungen;<br />
13.9. Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />
13.10. Auflösung der Gesellschaft;<br />
13.11. Entscheidung über die Durchführung von Rechtsgeschäften<br />
und die Vornahme von Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen<br />
oder für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind;<br />
13.12. Alle anderen Angelegenheiten, die der geschäftsführende
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G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
Kommanditist den Gesellschaftern/Treugebern zur Entscheidung<br />
vorlegt.<br />
§ 14 Beschlussfassung<br />
14.1. Die Gesellschafter und Treugeber beschließen in den in diesem<br />
Vertrag und im Gesetz vorgesehenen Fällen. Beschlüsse<br />
können in der Gesellschafter-/Treugeberversammlung oder<br />
außerhalb im Wege der schriftlichen Abstimmung gefasst<br />
werden.<br />
14.2. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />
sämtliche Gesellschafter und Treugeber ordnungsgemäß geladen<br />
und ein geschäftsführender Kommanditist und der Treuhandkommanditist<br />
anwesend oder vertreten sind. Jeder Gesellschafter/Treugeber<br />
kann an der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
stimmberechtigt teilnehmen bzw. sich von einem<br />
Dritten mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.<br />
14.3. Alle Beschlüsse der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen,<br />
soweit nicht in diesem Vertrag oder durch Gesetz etwas<br />
anderes bestimmt ist. Stimmenthaltungen gelten als<br />
nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein<br />
Antrag als abgelehnt.<br />
14.4. Das Stimmrecht der Gesellschafter und Treugeber bemisst<br />
sich nach den tatsächlich von diesen der Gesellschaft bereits<br />
zur Verfügung gestellten Teilen der insgesamt geschuldeten<br />
Pflichteinlage. Die tatsächliche Stimmenzahl ergibt<br />
sich aus einer Stimme je vollem USD 1 der eingezahlten<br />
Pflichteinlage, die sich aus dem Kapitalkonto I der Gesellschafter<br />
bzw. dem Unterkonto der Treugeber zu Kapitalkonto<br />
I des Treuhandkommanditisten ergeben. Für die Ermittlung<br />
der Stimmenzahl ist jeweils der Stand der vorbenannten<br />
Kapitalkonten I mit Stichtag der Absendung der Einladung<br />
zu einer Gesellschafterversammlung bzw. der<br />
Absendung der schriftlichen Aufforderungen zur Abstimmung<br />
entscheidend. Jeder geschäftsführende Kommanditist<br />
hat bei Beschlussfassungen jeweils 10.000 Stimmen.<br />
14.5. Sowohl ein Bevollmächtigter, der mehrere Gesellschafter/Treugeber<br />
vertritt, als auch der Treuhandkommanditist<br />
kann bei der Beschlussfassung entsprechend unterschiedlich<br />
erteilter Weisungen voneinander abweichende Stimmabgaben<br />
vornehmen.<br />
14.6. Beschlüsse nach §§ 13.5, 13.7, 13.9 und 13.10 bedürfen einer<br />
Mehrheit von jeweils 75% der abgegebenen Stimmen.<br />
Soweit Beschlüsse einer Mehrheit von 75% der abgegebenen<br />
Stimmen bedürfen und sich 75% der Gesellschaftsanteile<br />
auf fünf oder weniger Gesellschafter/Treugeber – mit<br />
Ausnahme des Treuhandkommanditisten – vereinigen, tritt<br />
an die Stelle des Mehrheitserfordernisses von 75% ein<br />
Mehrheitserfordernis von 90%. Sind 90% oder mehr der<br />
Gesellschaftsanteile auf fünf oder weniger Gesellschafter/Treugeber<br />
– mit Ausnahme des Teuhandkommanditisten<br />
– vereinigt, sind die Beschlüsse einstimmig zu fassen.<br />
14.7. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafter-/Treugeberbeschlusses<br />
kann nur binnen einer Ausschlussfrist von einem<br />
Monat nach Versendung des Protokolls der Beschlussfassung<br />
durch eine gegen die Gesellschaft zu richtende Feststellungsklage<br />
geltend gemacht werden. Nach Fristablauf tritt<br />
Heilung eines etwaigen Mangels ein.<br />
14.8. Im Übrigen gelten die §§ 161 Absatz 2, 119 HGB.<br />
§ 15 Schriftliches Abstimmungsverfahren<br />
15.1. Anstelle der Ladung zu einer ordentlichen Gesellschafter-/<br />
Treugeberversammlung kann ein schriftliches Abstimmungsverfahren<br />
eingeleitet werden. Das Verfahren muss spätestens<br />
einen Monat vor dem Termin eingeleitet worden sein, in<br />
dem die ordentliche Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
spätestens stattzufinden hätte.<br />
Kann im Wege der schriftlichen Abstimmung kein ordnungsgemäßer<br />
Beschluss gefasst werden, da die Voraussetzungen<br />
nicht erfüllt sind, ist unverzüglich (ohne schuldhaftes<br />
Zögern) vom geschäftsführenden Kommanditisten zu einer<br />
ordentlichen Gesellschafter-/Treugeberversammlung zu<br />
laden.<br />
Die in § 14 dieses Vertrages zur Beschlussfassung getroffenen<br />
Vereinbarungen gelten sinngemäß, soweit nicht<br />
nachfolgend Abweichendes geregelt wird.<br />
15.2. Ein schriftliches Abstimmungsverfahren ist auch dann einzuleiten<br />
und durchzuführen, wenn der geschäftsführende<br />
Kommanditist oder der Treuhandkommanditist oder Gesellschafter/Treugeber,<br />
die insgesamt mehr als 5% der vorhandenen<br />
Stimmen innehaben, einen oder mehrere bestimmte<br />
Abstimmungsgegenstände benennen und diese mit einer<br />
Stellungnahme versehen haben, die einen wichtigen Grund<br />
für ein schriftliches Abstimmungsverfahren begründet. Ansonsten<br />
kann die Einleitung eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens<br />
vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />
abgelehnt werden.<br />
15.3. Der geschäftsführende Kommanditist hat den Gesellschaftern/Treugebern<br />
die Aufforderung zur Abstimmung unter<br />
konkreter Angabe der einzelnen Abstimmungsgegenstände<br />
mitzuteilen und diese so zu formulieren, dass mit „JA”,<br />
„NEIN” oder „ENTHALTUNG” abgestimmt werden kann.<br />
Die Gesellschafter-/Treugeberversammlung ist im schriftlichen<br />
Abstimmungsverfahren beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter<br />
und Treugeber zur schriftlichen Abstimmung<br />
aufgefordert wurden und mindestens 10% aller stimmberechtigten<br />
Teilnehmer an der Abstimmung teilnehmen. Dabei<br />
ist die Aufforderung zur schriftlichen Abstimmung ordnungsgemäß,<br />
wenn sie an die der Gesellschaft zuletzt angegebene<br />
Anschrift der Gesellschafter und Treugeber erfolgt.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, sollte<br />
das schriftliche Abstimmungsverfahren nicht ohnehin von<br />
ihm eingeleitet worden sein, zu den jeweiligen Beschlussgegenständen<br />
Stellung zu beziehen.<br />
Weiterhin ist eine Frist zu bestimmen, die jedoch drei<br />
Wochen nicht unterschreiten darf, in der die Stimmzettel<br />
der Gesellschafter/Treugeber der Gesellschaft zugegangen<br />
sein müssen. Schriftliche Stimmabgaben, die nach dieser<br />
Frist bei der Gesellschaft eingehen, nehmen an der Abstimmung<br />
nicht teil.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
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Der geschäftsführende Kommanditist hat nach Ablauf<br />
der von ihm gesetzten Frist die Stimmen unverzüglich auszuzählen<br />
und den Gesellschaftern/Treugebern innerhalb angemessener<br />
Frist das Abstimmungsergebnis schriftlich mitzuteilen.<br />
15.4. Sollte der geschäftsführende Kommanditist trotz eines ordnungsgemäßen<br />
Verlangens des Treuhandkommanditisten<br />
und/oder von Gesellschaftern/Treugebern mit der Einleitung<br />
und der Durchführung des schriftlichen Abstimmungsverfahrens<br />
in Verzug geraten, sind die Vorbenannten berechtigt,<br />
über den Treuhandkommanditisten selbst das schriftliche<br />
Abstimmungsverfahren durchzuführen.<br />
In diesem Fall soll Folgendes gelten: Das Abstimmungsverfahren<br />
wird vom Treuhandkommanditisten durchgeführt.<br />
Die Stimmabgaben sind an die Adresse des Treuhandkommanditisten<br />
zu senden, der zur Auszählung der Stimmen<br />
und der Benachrichtigung über das Abstimmungsergebnis<br />
aller Gesellschafter/Treugeber verpflichtet ist. Die sonstigen<br />
Vereinbarungen zur Durchführung eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens<br />
gelten sinngemäß.<br />
15.5. Die Kosten des schriftlichen Abstimmungsverfahrens mit<br />
Ausnahme der persönlichen Kosten von Gesellschaftern/Treugebern<br />
trägt die Gesellschaft. Bei Einleitung über<br />
den Treuhandkommanditisten gilt dies nur, wenn sich der<br />
geschäftsführende Kommanditist tatsächlich in Verzug befunden<br />
hat.<br />
§ 16 Protokollierung der Gesellschafterbeschlüsse bzw. des<br />
schriftlichen Abstimmungsergebnisses und Erklärung von<br />
Einsprüchen<br />
16.1. Über die Beschlüsse der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll wird von<br />
dem Leiter der Gesellschafter-/Treugeberversammlung geführt<br />
und unterzeichnet und danach von der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin den Gesellschaftern und Treugebern<br />
innerhalb von vier Wochen übersandt. Die Kosten trägt<br />
die Gesellschaft.<br />
16.2. Gegen das Protokoll bzw. die schriftliche Mitteilung des Ergebnisses<br />
eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens können<br />
innerhalb von zwei Wochen nach Absendung schriftliche<br />
Einsprüche dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
gegenüber erklärt werden, im Falle der Durchführung des<br />
schriftlichen Abstimmungsverfahrens durch den Treuhandkommanditisten<br />
gegenüber diesem. Die nächste Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
entscheidet über diese Einsprüche.<br />
§ 14.7 bleibt unberührt.<br />
§ 17 Jahresabschluss/Mitteilungsfrist für<br />
Sonderwerbungskosten<br />
17.1. Innerhalb von sechs Monaten, soweit gesetzlich erforderlich<br />
zu einem früheren Zeitpunkt, nach Abschluss eines jeden<br />
Geschäftsjahres sind vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />
– unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung sowie der gesetzlichen Vorschriften – der Jahresabschluss<br />
der Gesellschaft sowie die für die Zwecke der<br />
160<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Besteuerung maßgebliche Einnahmen-Überschussrechnung<br />
unter Einschaltung eines steuerlichen Beraters anzufertigen.<br />
17.2. Der Jahresabschluss, die Einnahmen-Überschussrechnung<br />
sowie der Geschäftsbericht sind den Gesellschaftern/Treugebern<br />
vom geschäftsführenden Kommanditisten in<br />
Kopie rechtzeitig vor der Gesellschafterversammlung oder<br />
mit der Aufforderung zur Stimmabgabe im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />
zuzusenden. Die Kosten trägt die Gesellschaft.<br />
17.3. Die Gesellschafter/Treugeber nehmen zustimmend zur<br />
Kenntnis, dass die vollständigen Belege für die Geltendmachung<br />
von Sonderwerbungskosten jeweils spätestens am<br />
31.03., der dem jeweils vorher abgeschlossenen Kalenderjahr<br />
(31.12.) folgt, bei der Gesellschaft eingegangen sein<br />
müssen. Den Gesellschaftern/Treugebern ist bekannt, dass<br />
von Seiten der Gesellschaft, des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
des Treuhandkommanditisten oder des steuerlichen<br />
Beraters keine gesonderte Aufforderung zur Wahrung<br />
dieser Frist (jeweils 31.03.) ergeht.<br />
Für Mitteilungen, die nach diesem Stichtag eingehen,<br />
kann wegen Mehraufwandes ein Entgelt von je EUR 100,zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet werden, das gesondert<br />
in Rechnung gestellt oder bei der nächsten Auszahlung<br />
einbehalten wird. Für eine Berücksichtigung der verspätet<br />
eingehenden Mitteilungen kann keine Gewähr übernommen<br />
werden.<br />
Die Gesellschafter/Treugeber kommen ferner überein,<br />
dass eine Übersendung von Kontoauszügen, Belegen oder<br />
sonstigen Unterlagen aus organisatorischen Gründen nur<br />
auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Gesellschafters/Treugebers<br />
mit dem Jahresabschluss sowie der Einnahmen-Überschussrechnung<br />
erfolgen kann. Alle für die Erstellung<br />
der Rechnungslegung erforderlichen Unterlagen werden<br />
bei der Gesellschaft aufbewahrt.<br />
§ 18 Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen/<br />
Auszahlungen<br />
18.1. Die Beteiligung der Gesellschafter/Treugeber am Vermögen<br />
der Gesellschaft bestimmt sich nach den jeweils geleisteten<br />
Pflichteinlagen im Verhältnis zu den insgesamt geleisteten<br />
Pflichteinlagen. Maßgebend ist der Stand des Kapitalkontos I<br />
der Gesellschafter/Treugeber zum 31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres.<br />
Die Komplementärin ist am Gesellschaftskapital<br />
nicht beteiligt.<br />
18.2. An den Ergebnissen (= Gewinn und Verlust) der Gesellschaft<br />
sind die Gesellschafter/Treugeber anteilig im Verhältnis ihrer<br />
jeweils geleisteten Pflichteinlagen zu den insgesamt geleisteten<br />
Pflichteinlagen beteiligt, sobald sie gemäß § 7.1 ihre<br />
Pflichteinlage nebst Agio vollständig erbracht haben. Maßgebend<br />
ist der Stand des Kapitalkontos I der Gesellschafter/<br />
Treugeber zum 31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres. Die<br />
Komplementärin ist am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
Die Ergebnisverteilung während der Platzierungsphase<br />
ist so vorzunehmen, dass alle Gesellschafter/Treugeber, un-
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G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
abhängig vom jeweiligen Zeitpunkt des Beitritts zur Gesellschaft,<br />
an den erzielten Ergebnissen der Gesellschaft gleichbehandelt<br />
teilnehmen (Gleichverteilungsabrede). Diese Vereinbarung<br />
gilt, soweit möglich, auch für die steuerliche Ergebnisverteilung.<br />
Zu diesem Zweck ist den Gesellschaftern/<br />
Treugebern das nach ihrem jeweiligen Beitritt von der Gesellschaft<br />
erzielte Ergebnis solange und in dem Umfang vorrangig<br />
zuzurechnen, bis alle Gesellschafter/Treugeber an<br />
dem während der Platzierungsphase insgesamt erzielten Ergebnis<br />
der Gesellschaft anteilig im Verhältnis ihrer jeweils<br />
geleisteten Pflichteinlagen zu den insgesamt geleisteten<br />
Pflichteinlagen beteiligt sind.<br />
18.3. Den Gesellschaftern/Treugebern werden Verlustanteile auch<br />
dann zugerechnet, wenn sie die Höhe ihrer gezeichneten<br />
Pflichteinlagen übersteigen.<br />
18.4. Liquide Mittel werden an die Gesellschafter/Treugeber nach<br />
folgender Maßgabe in dem Verhältnis, in dem die Gesellschafter/Treugeber<br />
am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt<br />
sind, ausgezahlt. Die Auszahlung liquider Mittel während<br />
der Platzierungsphase ist so vorzunehmen, dass alle Gesellschafter/Treugeber<br />
zeitanteilig ab dem Beginn des auf ihren<br />
Beitritt folgenden Monats an den Auszahlungen teilhaben.<br />
Die Komplementärin und/oder jeder der geschäftsführenden<br />
Kommanditisten ist berechtigt, unter Berücksichtigung<br />
der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />
und unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Genehmigung<br />
durch die Gesellschafterversammlung Vorab-Auszahlungen<br />
an die Gesellschafter/Treugeber vorzunehmen<br />
18.5. Über die endgültigen Auszahlungen von Liquiditätsüberschüssen,<br />
soweit sie nicht zur Erfüllung vertraglicher, gesetzlicher<br />
und sonstiger Verpflichtungen benötigt werden, entscheidet<br />
die Gesellschafterversammlung unter Berücksichtigung<br />
der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve zur<br />
Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Sie<br />
werden mit Beschluss der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
des jeweiligen Geschäftsjahres fällig.<br />
18.6. Erfolgte Auszahlungen reduzieren nicht die erbrachte Kapitaleinlage<br />
auf dem Kapitalkonto I.<br />
§ 19 Anteilsübertragung/sonstige Verfügung<br />
19.1. Jeder Kommanditist kann jederzeit durch gesonderten Vertrag<br />
seine selbst gehaltene Gesellschaftsbeteiligung mit Wirkung<br />
zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. eines Jahres übertragen<br />
oder in sonstiger Weise (bspw. durch Verpfändung oder<br />
Abtretung von Auszahlungsansprüchen) darüber verfügen,<br />
soweit dadurch nicht Kommanditanteile unter der Mindestzeichnungssumme<br />
gemäß § 6.5 dieses Vertrages entstehen<br />
und soweit die Verfügung nicht zugunsten von Personen im<br />
Sinne des § 6.3 oder § 6.8 erfolgt. Eine Übertragung oder<br />
sonstige Verfügung ist nur zulässig, soweit dies auch zugleich<br />
bezüglich der parallel gezeichneten Beteiligung an der <strong>DCM</strong><br />
GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG erfolgt.<br />
19.2. Voraussetzung für die Übertragung der Kommanditbeteiligung<br />
ist die Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />
die nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ver-<br />
weigert werden darf. Sonstige Verfügungen bedürfen der Anzeige<br />
beim geschäftsführenden Kommanditisten.<br />
Eine Übertragung der Gesellschaftsbeteiligung der<br />
Komplementärin bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />
19.3. Die Übertragung der selbst gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
ist bis zur Mindestzeichnungssumme nach § 6.5 dieses<br />
Vertrages nur im Ganzen, darüber hinaus in Teilbeträgen<br />
von USD 497,- möglich.<br />
19.4. Alle Kosten, die mit einer Übertragung/sonstigen Verfügung<br />
verbunden sind, trägt der Übertragende. Der Übertragende<br />
haftet auch nach seinem Ausscheiden neben dem Erwerber<br />
als Gesamtschuldner für etwaige Rückstände auf die gezeichnete<br />
Pflichteinlage sowie das daneben geschuldete<br />
Agio.<br />
§ 20 Kündigung<br />
20.1. Die ordentliche Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />
durch den Gesellschafter ist erstmals ab dem Jahr 2026 zum<br />
31.12. des jeweiligen Jahres binnen einer Frist von sechs<br />
Monaten möglich.<br />
Der Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis jederzeit<br />
aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund<br />
gilt insbesondere, wenn der Gesellschafter/Treugeber nachweislich<br />
unverschuldet und unvorhersehbar pflegebedürftig<br />
wird und nachweislich auf die Auszahlung eines etwaigen<br />
Auseinandersetzungsguthaben angewiesen ist oder ein vergleichbarer<br />
sonstiger Härtefall vorliegt.<br />
Eine Kündigung ist nur zulässig, soweit diese auch zugleich<br />
bezüglich der parallel gezeichneten Beteiligung an<br />
der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG erfolgt.<br />
Die Komplementärin und/oder der geschäftsführende<br />
Kommanditist sind berechtigt und bevollmächtigt, die Beteiligung<br />
eines Kommanditisten durch schriftliche einseitige Erklärung<br />
mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu<br />
kündigen. Hinsichtlich des Treuhandkommanditisten gilt<br />
dies mit der Maßgabe, dass von der Kündigung nur der jeweilige<br />
Teil seiner treuhänderisch gehaltenen Einlage betroffen<br />
ist, auf den das Vorliegen des wichtigen Kündigungsgrundes<br />
zurückzuführen ist. Ein zur außerordentlicher Kündigung<br />
berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />
a) ein Kommanditist/Treugeber oder einer oder mehrere<br />
Rechtsnachfolger seiner Beteiligung an der Gesellschaft<br />
Personen im Sinne des § 6.3 oder § 6.8 sind bzw. werden.<br />
b) ein rechtskräftiger Beschlusses vorliegt, durch den über<br />
das Vermögen eines Kommanditisten/Treugebers das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet oder die Eröffnung mangels<br />
Masse abgelehnt wird;<br />
c) der Gesellschaft ein Beschluss zugestellt wird, durch<br />
den dasjenige, was einem Kommanditisten/Treugeber<br />
bei der Auseinandersetzung zusteht, für einen Gläubiger<br />
gepfändet wurde, es sei denn, dass der Pfändungsbeschluss<br />
innerhalb von 3 Monaten seit Zustellung<br />
wieder beseitigt wird.<br />
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d) eine Kündigung oder ein Ausschluss des Kommanditisten/Treugebers<br />
bei der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />
3 KG erfolgt ist oder zeitgleich erfolgt oder Gründe<br />
hierfür vorliegen.<br />
Hinsichtlich der Treugeber gelten die vorstehenden Regelungen<br />
entsprechend mit der Maßgabe, dass ihnen gegenüber<br />
der Treuhandkommanditist bei Vorliegen eines wichtigen<br />
Grundes zur Kündigung berechtigt und – im Verhältnis zur<br />
Gesellschaft – verpflichtet ist.<br />
Soweit der Grund für eine Kündigung aus wichtigem<br />
Grund die durch den Treuhandkommanditisten treuhänderisch<br />
gehaltenen Gesellschaftsanteile nur in Teilen betrifft,<br />
kann eine Kündigung nicht ausgesprochen werden, wenn<br />
hierdurch auch die nicht betroffenen Teile berührt werden<br />
würden.<br />
Im Übrigen gilt für Kündigungen, dass sie nur schriftlich<br />
mittels eingeschriebenem Brief erklärt werden können.<br />
20.2. Die Kündigung hat nicht die Auflösung der Gesellschaft,<br />
sondern nur das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters<br />
zur Folge.<br />
20.3. Der Treuhandkommanditist hat das Recht, seine treuhänderisch<br />
gehaltene Gesellschaftsbeteiligung in dem Umfang der<br />
wirksam beendeten Treuhandverhältnisse herabsetzen. Erfolgt<br />
die ordentliche Kündigung des Treuhandvertrages fristgemäß,<br />
gilt auch die in angemessener Zeit erklärte Kündigung<br />
des Gesellschaftsvertrages durch den betreffenden Gesellschafter<br />
(vormaliger Treugeber des gekündigten Treuhandvertrages)<br />
vorbehaltlich der Regelung gemäß Ziff. 20.1,<br />
jedoch ohne die sechsmonatige Frist, als fristgemäß erfolgt.<br />
Der Treuhandkommanditist ist im Hinblick auf seine<br />
treuhänderische Beteiligung zur außerordentlichen Kündigung<br />
eines Teiles seiner Gesellschaftsbeteiligung berechtigt<br />
(Teilkündigung), wenn der Treugeber seinen Einzahlungsverpflichtungen<br />
auf die Kommanditeinlage nicht nachkommt.<br />
Gleiches gilt, wenn der Treugeber seinen Freistellungsverpflichtungen<br />
gegenüber dem Treuhänder nicht nachkommt<br />
bzw. der Treuhänder aus Gründen keine Freistellung im Innenverhältnis<br />
erlangen kann, die in der Person des Treugebers<br />
liegen.<br />
Darüber hinaus ist der Treuhandkommanditist auch zu<br />
einer außerordentlichen Teilkündigung für den Fall berechtigt,<br />
dass er den Treuhandvertrag mit dem Treugeber außerordentlich<br />
kündigt, und ein Ersatztreugeber nicht gefunden<br />
wird.<br />
§ 21 Ausscheiden von Gesellschaftern<br />
21.1. Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />
a) er das Gesellschaftsverhältnis gemäß § 20 dieses Vertrages<br />
kündigt, mit Wirksamwerden der Kündigung;<br />
b) ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grunde<br />
gekündigt wird, oder er seinen Einzahlungsverpflichtungen<br />
nicht nachkommt und gemäß § 7.4 dieses Vertrages<br />
aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird, mit<br />
Wirksamwerden der Kündigungserklärung bzw. der<br />
Ausschlusserklärung der Gesellschaft.<br />
162<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
21.2. Durch das Ausscheiden eines Kommanditisten wird die Gesellschaft<br />
nicht aufgelöst, sondern von den verbleibenden<br />
Gesellschaftern unter der bisherigen Firma fortgeführt.<br />
21.3. Scheidet die Komplementärin aus der Gesellschaft aus, wird<br />
die Gesellschaft nur dann mit den verbleibenden Gesellschaftern<br />
fortgesetzt, wenn in der Gesellschaft mindestens<br />
ein weiterer Komplementär vorhanden ist oder mit Ausscheiden<br />
der Komplementärin ein neuer Komplementär in<br />
die Gesellschaft aufgenommen wird. Andernfalls wird die<br />
Gesellschaft aufgelöst.<br />
21.4. Scheidet die Komplementärin durch Kündigung aus der Gesellschaft<br />
aus, wird ihre Kündigung erst zu dem Zeitpunkt<br />
wirksam, zu dem ein neuer Komplementär in die Gesellschaft<br />
eintritt.<br />
21.5. Bei Ausscheiden des Treuhandkommanditisten können die<br />
Treugeber einen neuen Treuhandkommanditisten wählen.<br />
Mit Annahme der Wahl durch den neuen Treuhandkommanditisten<br />
wird die Gesellschaft dann mit diesem fortgesetzt.<br />
Dabei gehen im Wege der Sonderrechtsnachfolge alle Rechte<br />
und Pflichten des ausgeschiedenen Treuhandkommanditisten<br />
unter Ausschluss der Auseinandersetzung auf den neuen<br />
Treuhandkommanditisten über.<br />
21.6. Eine Kündigung durch einen Pfändungsgläubiger (Privatgläubiger)<br />
eines Gesellschafters führt nicht zur Auflösung<br />
der Gesellschaft, diese wird von den übrigen Gesellschaftern<br />
fortgeführt.<br />
§ 22 Tod eines Kommanditisten/Treugebers<br />
22.1. Verstirbt ein Kommanditist/Treugeber, so geht die Beteiligung<br />
mit allen Rechten und Pflichten auf seinen Erben, soweit es<br />
sich dabei um seinen Alleinerben handelt, über und wird<br />
mit diesem fortgesetzt. Der Erbe hat sich in geeigneter Weise,<br />
in der Regel durch die Vorlage eines Erbscheins, gegenüber<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin zu legitimieren;<br />
im Übrigen findet Ziffer 22.3 Anwendung. Solange die<br />
Legitimation nicht erfolgt ist, ruhen die Rechte aus dem Gesellschaftsvertrag.<br />
22.2. Verstirbt ein Kommanditist/Treugeber und hinterlässt er<br />
mehrere Erben, wird die Gesellschaft nach Maßgabe der<br />
nachfolgenden Bestimmungen mit seinen Erben fortgesetzt:<br />
Hat ein Kommanditist/Treugeber für seinen Todesfall keine<br />
Nachfolgeregelung dergestalt getroffen, dass<br />
a) im Falle seines Todes eine Aufspaltung seiner Gesamtzeichnungssumme<br />
in Beträge unterhalb USD 15.000,nicht<br />
erfolgt und etwaige Teilbeträge durch 1.000 glatt<br />
teilbar sind und/oder dass<br />
b) keiner der zur Nachfolge in die Beteiligung an der Gesellschaft<br />
vorgesehenen Erben eine Person im Sinne des<br />
§ 6.3 oder § 6.8 ist,<br />
gilt Folgendes:<br />
Im Falle einer fehlenden Nachfolgeregelung gemäß vorstehend<br />
a) ist die Erbengemeinschaft verpflichtet, eine Auseinandersetzung<br />
herbeizuführen, bei der Gesamtzeichnungssummen<br />
entstehen, die mindestens USD 15.000,- betragen<br />
und durch 1.000 glatt teilbar sind. Bis dahin ruhen sämtli-
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G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
che Gesellschafter-/Treugeberrechte, mit Ausnahme der Beteiligung<br />
an Gewinn und Verlust; Auszahlungen werden<br />
vom geschäftsführenden Kommanditisten jedoch unverzinslich<br />
einbehalten, bis die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft<br />
abgeschlossen ist und der/die eintretende(n)<br />
Erbe(n) sämtliche nach dem Dafürhalten des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten oder des Treuhandkommanditisten<br />
notwendigen Nachweise und Unterlagen überreicht<br />
hat/haben.<br />
Hat der Kommanditist/Treugeber für seinen Todesfall<br />
eine Nachfolgeregelung im Sinne von vorstehend b) nicht<br />
getroffen und ist einer oder sind mehrere seiner vorgesehenen<br />
Rechtsnachfolger seiner Beteiligung an der Gesellschaft<br />
Personen im Sinne des § 6.3 oder § 6.8, ist der geschäftsführende<br />
Kommanditist unwiderruflich bevollmächtigt, die<br />
Beteiligung des betreffenden Erben als Kommanditist/Treugeber<br />
durch schriftliche einseitige Erklärung mit sofortiger<br />
Wirkung zu kündigen. Die Bestimmungen des § 21 gelten<br />
in diesem Fall entsprechend.<br />
22.3. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Rechtsnachfolger hinsichtlich<br />
der Beteiligung des verstorbenen Kommanditisten/Treugebers,<br />
wer sich durch Vorlage eines geeigneten<br />
Erbnachweises (in der Regel Erbschein) legitimiert. Werden<br />
der Gesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis der<br />
Erbfolge, des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt,<br />
so ist die Gesellschaft berechtigt, auf Kosten dessen,<br />
der seine Berechtigung auf diese ausländischen Urkunden<br />
stützt, diese übersetzen zu lassen und/oder ein Rechtsgutachten<br />
im Hinblick auf die Rechtsfolgen der vorgelegten Urkunden<br />
einzuholen.<br />
22.4. Werden mehrere Erben eines Kommanditisten/Treugebers,<br />
die bislang noch nicht an der Gesellschaft beteiligt waren,<br />
Kommanditisten oder Treugeber, so können sie ihre Stimmrechte<br />
und sonstigen Gesellschafterrechte nur einheitlich<br />
durch einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten Vertreter<br />
ausüben, sofern es sich nicht um Beschlüsse über die<br />
Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages handelt.<br />
Mehrere Erben eines Kommanditisten/Treugebers sind<br />
verpflichtet, unverzüglich schriftlich einen gemeinsamen<br />
Vertreter gegenüber der Gesellschaft zu benennen.<br />
Gemeinsamer Vertreter kann nur ein Kommanditist<br />
oder Treugeber, ein Mitglied der Erbengemeinschaft, der Testamentsvollstrecker<br />
oder ein kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit<br />
verpflichtetes Mitglied der rechtsberatenden, steuerberatenden<br />
oder wirtschaftsprüfenden Berufe sein.<br />
Solange ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt ist, ruhen<br />
die Stimmrechte. Darüber hinaus ruhen die sonstigen<br />
Gesellschafterrechte der betroffenen Kommanditisten/Treugeber<br />
in den Angelegenheiten, in denen sie nur durch einen<br />
gemeinsamen Vertreter wahrgenommen werden können,<br />
mit Ausnahme der Beteiligung am Gewinn und Verlust. Der<br />
geschäftsführende Kommanditist und der Treuhandkommanditist<br />
sind berechtigt, Auszahlungen gegenüber dem/den Erben<br />
– auch im Falle einer Testamentsvollstreckung – solange<br />
unverzinslich einzubehalten, bis die Rechtsnachfolge des/<br />
der Erben in ausreichender Form nachgewiesen ist und<br />
sämtliche zur Erlangung der Handelsregistereintragung der<br />
Rechtsnachfolge erforderlichen Unterlagen bei der Gesellschaft<br />
vorliegen; ob der vorerwähnte Nachweis ausreichend<br />
ist und die Unterlagen zur Handelsregistereintragung in der<br />
erforderlichen Form vorliegen, bestimmt sich nach billigem<br />
Ermessen des Treuhandkommanditisten.<br />
22.5. Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen<br />
erfolgen in (ggf. entsprechender) Anwendung<br />
der Regelungen des § 19; abweichend davon kann der<br />
Übergang der Beteiligung mit Wirkung vom Zeitpunkt der<br />
Erfüllung der letztwilligen Verfügung erfolgen bzw. mit Wirkung<br />
zum Zeitpunkt des Erbfalls. Übernimmt nur ein Erbe<br />
aus einer Erbengemeinschaft vollständig die gesamte Beteiligung,<br />
so bedarf die Ermächtigung/Einverständniserklärung<br />
der anderen Erben grundsätzlich der notariellen Unterschriftsbeglaubigung.<br />
22.6. Die bei der Gesellschaft und dem Treuhandkommanditisten<br />
durch den Erbfall verursachten Kosten trägt der jeweils für<br />
den Erblasser eintretende Kommanditist/Treugeber.<br />
§ 23 Auseinandersetzungsguthaben<br />
23.1. Mit Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft<br />
hat dieser einen Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben.<br />
23.2. Das Auseinandersetzungsguthaben ermittelt sich wie folgt:<br />
(a) Das Auseinandersetzungsguthaben richtet sich im Fall<br />
der außerordentlichen Kündigung, deren Grund die<br />
Gesellschaft nicht zu vertreten hat, und des Ausschlusses<br />
aus der Gesellschaft nach dem Buchwert der Beteiligung<br />
des Anlegers ohne Berücksichtigung eines ideellen<br />
Geschäftswerts.<br />
(b) Das Auseinandersetzungsguthaben richtet sich in allen<br />
anderen Fällen, d.h. im Fall der ordentlichen Kündigung<br />
(erstmals möglich zum 31.12.2026) und im Fall<br />
einer außerordentlichen Kündigung, deren Grund die<br />
Gesellschaft zu vertreten hat, nach dem Verkehrswert<br />
der Beteiligung. Soweit innerhalb der letzten sechs Monate<br />
vor seinem Ausscheiden bereits ein externes der<br />
Gesellschaft vorliegendes Verkehrswertgutachten erstellt<br />
wurde, ist der Verkehrswert im Grundsatz unter<br />
Fortführung der dort ermittelten Werte zu bestimmen.<br />
Vom Verkehrswert sind – bei einem Ausscheiden ab<br />
dem 31.12.2026 – die voraussichtlichen anteiligen Kosten<br />
der Veräußerung des Flugzeugs und der Abwicklung<br />
der Gesellschaft abzuziehen. Die Gesellschaft teilt<br />
dem Anleger den Verkehrswert der Beteiligung unter Erläuterung<br />
der hierfür zugrunde gelegten Ansätze, Annahmen<br />
und Berechnungen nach seinem Ausscheiden<br />
mit. In Streitfällen über die Höhe des mitgeteilten Verkehrswertes<br />
ist auf Wunsch des ausscheidenden Anlegers<br />
von der Gesellschaft auf den Tag des vollkommenen<br />
oder teilweisen Ausscheidens ein Verkehrswertgutachten<br />
eines unabhängigen Sachverständigen einzuholen.<br />
Übersteigt der vom Sachverständigen festgestellte<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
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Verkehrswert den von der Gesellschaft mitgeteilten Verkehrswert<br />
um weniger als 15%, trägt der ausscheidende<br />
Anleger die Kosten des Gutachtens, ansonsten die Gesellschaft.<br />
Verlangen mehrere ausgeschiedene Anleger<br />
die Einholung eines Verkehrswertgutachtens zum gleichen<br />
Ausscheidenszeitpunkt, so sind die ausscheidenden<br />
Anleger auf diesen Umstand von der Gesellschaft<br />
hinzuweisen; die Gesellschaft ist verpflichtet, dann soweit<br />
möglich ein für die Ermittlung sämtlicher betroffener<br />
Beteiligungen dienliches Gutachten einzuholen; im<br />
Falle der Kostentragung durch die Anleger tragen diese<br />
die Kosten in Höhe des Verhältnisses ihrer zu bewertenden<br />
Beteiligungen.<br />
23.3. Das Auseinandersetzungsguthaben bleibt auch weiter maßgeblich,<br />
wenn später anlässlich einer steuerlichen Außenprüfung<br />
der Jahresabschluss geändert wird.<br />
23.4. Die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt<br />
nach sechs Monaten nach seiner verbindlichen Feststellung.<br />
Wird die wirtschaftliche und insbesondere die Liquiditätslage<br />
der Gesellschaft durch die Zahlung von Auseinandersetzungsguthaben<br />
innerhalb der genannten Frist gefährdet,<br />
kann das Auseinandersetzungsguthaben in bis zu drei Jahresraten<br />
bezahlt werden und es kann die Zahlungsfrist in angemessener<br />
Weise verlängert werden.<br />
Führt die Zahlung des festgestellten Auseinandersetzungsguthabens<br />
in einem Geschäftsjahr dazu, dass die verbleibenden<br />
Gesellschafter nur einen geringeren Betrag als<br />
die jeweils beschlossene Auszahlung entnehmen könnten,<br />
ist die Gesellschaft berechtigt, die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
entsprechend anzupassen.<br />
Bei ratenweiser Zahlung ist das restliche Auseinandersetzungsguthaben<br />
in dem Umfang zu verzinsen, wie die Gesellschaft<br />
Auszahlungen an die verbleibenden Gesellschafter<br />
vornimmt.<br />
23.5. Ausscheidende Gesellschafter können keine Sicherstellung<br />
oder Verzinsung ihres Auseinandersetzungsguthabens verlangen,<br />
soweit nicht in Ziff. 23.4 etwas anderes bestimmt ist. Sie<br />
haben keinen Anspruch auf Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />
oder auf Sicherheitsleistungen wegen künftiger<br />
Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger.<br />
23.6. Soweit dem ausscheidenden Kommanditisten die Einlage im<br />
Rahmen des Auseinandersetzungsguthabens zurückbezahlt<br />
wird, lebt seine Haftung wieder auf (§ 172 Abs. 4 HGB). In<br />
diesem Fall haftet er in Höhe der Haftsumme für die bis dahin<br />
begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn<br />
die Verbindlichkeiten vor Ablauf von fünf Jahren nach dem<br />
Ausscheiden fällig und Ansprüche daraus gegen ihn bzw.<br />
den Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treuhandkommanditist<br />
gerichtlich geltend gemacht werden (Nachhaftung).<br />
Bei öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten genügt der Erlass<br />
eines Verwaltungsakts. Entsprechendes gilt für die Haftung<br />
der Treugeber.<br />
§ 24 Abwicklung/Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />
24.1. Die Gesellschaft löst sich nach einem entsprechenden, wirk-<br />
164<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
samen Beschluss der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
auf. Im Fall der Auflösung der Gesellschaft ist die Gesellschaft<br />
zum Zwecke der Auseinandersetzung zwischen den<br />
Gesellschaftern/Treugebern durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin abzuwickeln. Die übrigen Regelungen dieses<br />
Vertrages, insbesondere § 11, gelten, soweit nicht der<br />
Zweck der Abwicklung entgegensteht, unverändert weiter.<br />
24.2. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält aus dem Veräußerungserlös<br />
für ihre Tätigkeit bei der Abwicklung der Gesellschaft<br />
und Verwertung des Gesellschaftsvermögens zusätzlich<br />
zu ihrer laufenden Vergütung den Ersatz ihrer Auslagen<br />
sowie eine angemessene Abwicklungsgebühr, mindestens<br />
jedoch einen Betrag in Höhe von USD 150.000,-,<br />
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Ferner erhält die Komplementärin<br />
für ihre Leistungen im Zusammenhang mit der<br />
Veräußerung des Flugzeugs aus dem Veräußerungserlös eine<br />
einmalige Vergütung in Höhe von USD 200.000,- zuzüglich<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
24.3. Der aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens erzielte<br />
Erlös wird nach Begleichung der Verbindlichkeiten durch<br />
die geschäftsführende Kommanditistin an die Kommanditisten/Treugeber<br />
nach dem sich bei einer entsprechenden Anwendung<br />
von § 18.4 ergebenden Verhältnis ausbezahlt.<br />
Es gelten die Bestimmungen des § 23 dieses Vertrages<br />
sinngemäß mit der Maßgabe, dass die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
binnen sechs Monaten nach seiner<br />
verbindlichen Feststellung erfolgt. Wird die wirtschaftliche<br />
und insbesondere die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />
durch die Auszahlung von Auseinandersetzungsguthaben innerhalb<br />
der genannten Frist gefährdet, sind die Auseinandersetzungsguthaben<br />
im Laufe einer angemessenen Frist auszuzahlen.<br />
§ 25 Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />
25.1. Jeder Anleger ist berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />
Zusammenhang mit dem Gesellschaftsvertrag und dem damit<br />
begründeten Gesellschafterverhältnis die Ombudsstelle<br />
Geschlossene Fonds e.V. anzurufen und gegen die Gesellschaft<br />
ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />
25.2. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden<br />
Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds e.V.<br />
25.3. Geht eine Beteiligung an der Gesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />
auf einen neuen Gesellschafter/Treugeber<br />
über, so gelten die Regelungen dieser Schlichtungsvereinbarung<br />
auch für den neuen Gesellschafter/Treugeber.<br />
Ein ausscheidender Gesellschafter/Treugeber soll seinen<br />
Rechtsnachfolger auf das Bestehen dieser Regelung hinweisen.<br />
§ 26 Schlussbestimmungen<br />
26.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein<br />
oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im<br />
Übrigen nicht berührt. Die Gesellschafter sind vielmehr verpflichtet,<br />
anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine sol-
che zu vereinbaren, die in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich<br />
der unwirksamen Bestimmung am nächsten<br />
kommt. Gleiches gilt für den Fall von Vertragslücken.<br />
26.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten<br />
aus diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen dieses<br />
Vertrages ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dies gesetzlich<br />
zulässig vereinbart werden kann.<br />
26.3. Die Gesellschaft trägt die Kosten für den Abschluss dieses<br />
Vertrages sowie die für die Gründung anfallenden Kosten<br />
und Steuern.<br />
München, den 24. Juli 2008<br />
A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 Verwaltungs GmbH (Komplementärin)<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Stolze<br />
Johann Deinböck (geschäftsführender Kommanditist)<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH (geschäftsführender Kommanditist)<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Meyer<br />
Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH (Treuhandkommanditist)<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Schmidt-Gorbach<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
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A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
Gesellschaftsvertrag der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />
Flugzeugfonds 3 KG<br />
Der Gesellschaftsvertrag der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />
Flugzeugfonds 3 KG entspricht dem Wortlaut des<br />
vorstehend abgedruckten Gesellschaftsvertrages der<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG bis auf folgende<br />
Abweichungen:<br />
Definitionen<br />
„Altgesellschafter“ bezeichnet die Komplementärin <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />
3 Verwaltungs GmbH und die Kommanditistin <strong>DCM</strong><br />
Service GmbH sowie den Kommanditisten Herrn Johann Deinböck.<br />
„Gesamtzeichnungssumme“ bezeichnet den Beitrag, den ein Anleger<br />
in das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft und das Gesellschaftsvermögen<br />
der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />
als Pflichteinlage zu leisten hat.<br />
„Mindestgesamtzeichnungssumme“ bezeichnet den Beitrag, den<br />
ein Anleger in das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft und das<br />
Gesellschaftsvermögen der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2<br />
KG mindestens als Pflichteinlage zu leisten hat.<br />
§ 1 Firma/Sitz<br />
1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet: <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />
3 KG.<br />
§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />
2.1. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb<br />
des Flugzeugs Boeing B777-200LRF, Seriennummer<br />
MSN 36198, (nachstehend auch „Flugzeug“) dessen Vermietung<br />
und Verwertung sowie alle damit im Zusammenhang<br />
stehenden Geschäfte.<br />
§ 4 Gesellschafter/Gesellschaftskapital/<br />
Gesellschafterregister<br />
4.1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />
3 Verwaltungs GmbH, München (nachstehend auch<br />
„Komplementärin“ genannt). Sie ist am Gesellschaftskapital<br />
und am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
4.3. Die Gesellschafter beabsichtigen, bis zum Ende der Platzierungsphase<br />
weitere Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen<br />
und so das Kommanditkapital um USD<br />
91.546.000,- zuzüglich 5% Agio zu erhöhen. Die Aufnahme<br />
dieser weiteren Gesellschafter erfolgt über den Treuhandkommanditisten<br />
aufgrund des mit diesem abzuschließenden<br />
Treuhandvertrages und Erhöhung der Kommanditbeteiligung<br />
des Treuhandkommanditisten, wobei der Treuhandkommanditist<br />
von der Gesellschaft und den Gesellschaftern zur Annahme<br />
der jeweiligen Beitrittserklärung der Treugeber bevollmächtigt<br />
ist.<br />
Die Kosten für die erstmalige Eintragung von Kapitaler-<br />
166<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
höhungen des Treuhandkommanditisten in das Handelsregister<br />
trägt die Gesellschaft. Gleiches gilt auch für Eintragungen<br />
bei Auflösung der Gesellschaft sowie bei Kündigungen<br />
nach § 20. Im Übrigen erfolgen Eintragungen im Handelsregister,<br />
soweit in diesem Gesellschaftsvertrag nichts anderes<br />
bestimmt ist, auf Kosten derjenigen Gesellschafter/Treugeber,<br />
die den eintragungspflichtigen Sachverhalt verursacht<br />
haben; dies gilt insbesondere im Fall eines Gesellschafterwechsels<br />
oder eines Ausschlusses.<br />
§ 6 Beitritt/Kapitalerhöhung/Haftsumme/<br />
Mindestbeteiligung<br />
6.5. Eine Beteiligung an der Gesellschaft ist nur möglich, wenn<br />
sich der Anleger in gleicher Weise zeitgleich (parallel) mittelbar<br />
als Treugeber über den Treuhandkommanditisten an der<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG beteiligt. Eine Kündigung<br />
des Gesellschafts- oder Treuhandvertrages, der Ausschluss<br />
eines Gesellschafters/Treugebers sowie eine Übertragung<br />
von Anteilen ist wirksam nur möglich, soweit dies auch<br />
zugleich bezüglich der parallel gezeichneten Beteiligung an<br />
der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG erfolgt.<br />
Die Gesamtzeichnungssumme eines Kommanditisten/<br />
Treugebers soll mindestens USD 15.000,- betragen (Mindestgesamtzeichnungssumme).<br />
Die Mindestzeichnungssumme<br />
für die Beteiligung an der Gesellschaft beträgt 50,3% der<br />
Mindestgesamtzeichnungssumme (USD 7.545,-) und für die<br />
Beteiligung an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />
49,7% der Mindestgesamtzeichnungssumme (USD 7.455,-).<br />
Eine höhere Gesamtzeichnungssumme muss ganzzahlig<br />
durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />
In Ausnahmefällen können Mindestgesamtzeichnungssummen<br />
unter USD 15.000,- vom Treuhandkommanditisten<br />
in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
akzeptiert werden, wobei die Gesamtzeichnungssumme<br />
auch in diesem Fall ganzzahlig durch 1.000 ohne Rest<br />
teilbar sein muss und nicht den Betrag von USD 10.000,unterschreiten<br />
darf.<br />
§ 7 Zahlungspflicht/Folgen bei Zahlungsrückstand/<br />
Aufrechnungsbeschränkungen<br />
7.2. Zahlungen der Treugeber erfolgen zunächst auf das Agio, im<br />
Übrigen auf die Haftsumme und dann auf den geschuldeten<br />
Restbetrag der Pflichteinlage entsprechend der Beitrittserklärung.<br />
Der Treuhandkommanditist ist nicht verpflichtet,<br />
Zahlungsrückstände der Treugeber aus eigenen Mitteln abzudecken.<br />
Unberührt davon bleibt die Haftung des Treuhandkommanditisten<br />
in der jeweiligen Höhe der Haftsumme<br />
gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft, von der die<br />
Treugeber den Treuhandkommanditisten im Innenverhältnis<br />
freistellen.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin hat die auf dem<br />
Eigenkapitaleinzahlungskonto eingehenden Zahlungen der<br />
Treugeber, soweit sie der Gesellschaft (und nicht der <strong>DCM</strong><br />
GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG) gebühren, den entsprechenden<br />
Kapitalkonten I zuzuordnen und die rückständigen
A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
Kapitaleinzahlungen der Treugeber anzumahnen. Der Treuhandkommanditist<br />
ist im Rahmen des Treuhandvertrages<br />
nicht verpflichtet, bei Zahlungsrückständen eines Treugebers<br />
diesen zu mahnen.<br />
7.4. Erbringt ein Treugeber die Zeichnungssumme (bzw. deren ersten<br />
und/oder zweiten Teilbetrag) zuzüglich Agio nicht oder<br />
nicht in voller Höhe fristgerecht, ist der Treuhandkommanditist<br />
im Rahmen des Treuhandvertrages berechtigt, vom Treuhandvertrag<br />
zurückzutreten und seinen Kapitalanteil an der<br />
Gesellschaft und der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />
entsprechend anteilig herabzusetzen. Die Komplementärin<br />
und/oder die geschäftsführende Kommanditistin können bei<br />
Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen von dem Treuhandkommanditisten<br />
verlangen, dass dieser seine entsprechenden<br />
Rechte nach dem Treuhandvertrag ausübt.<br />
Erbringt ein Anleger, der in die Stellung eines (Direkt)Kommanditist<br />
gewechselt ist die Zeichnungssumme zuzüglich<br />
Agio nicht oder nicht in voller Höhe fristgerecht, sind<br />
die Komplementärin und/oder die geschäftsführende Kommanditistin<br />
berechtigt, dessen Kapitalanteil entsprechend anteilig<br />
herabzusetzen oder ihn aus der Gesellschaft auszuschließen.<br />
Ein Ausschluss ist nur zulässig, soweit er zugleich<br />
auch bezüglich der parallel gezeichneten Beteiligung an der<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG erfolgt.<br />
§ 10 Investitionsplan<br />
10.1. Die Gesellschaft beabsichtigt, das einzuwerbende Gesellschaftskapital<br />
gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Investitionsplan<br />
zu verwenden.<br />
§ 12 Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
12.1. Eine ordentliche Gesellschafter-/Treugeberversammlung findet<br />
jedes Jahr in München spätestens zum 01.11. – erstmals<br />
im Jahr 2009 statt. Diese Versammlung soll gemeinsam mit<br />
der ordentlichen Gesellschafter-/Treugeberversammlung der<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG erfolgen.<br />
§ 19 Anteilsübertragung/sonstige Verfügung<br />
19.1. Jeder Kommanditist kann jederzeit durch gesonderten Vertrag<br />
seine selbst gehaltene Gesellschaftsbeteiligung mit Wirkung<br />
zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. eines Jahres übertragen<br />
oder in sonstiger Weise (bspw. durch Verpfändung oder<br />
Abtretung von Auszahlungsansprüchen) darüber verfügen,<br />
soweit dadurch nicht Kommanditanteile unter der Mindestzeichnungssumme<br />
gemäß § 6.5 dieses Vertrages entstehen<br />
und soweit die Verfügung nicht zugunsten von Personen im<br />
Sinne des § 6.3 oder § 6.8 erfolgt. Eine Übertragung oder<br />
sonstige Verfügung ist nur zulässig, soweit dies auch zugleich<br />
bezüglich der parallel gezeichneten Beteiligung an der <strong>DCM</strong><br />
GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG erfolgt.<br />
19.3. Die Übertragung der selbst gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
ist bis zur Mindestzeichnungssumme nach § 6.5 dieses<br />
Vertrages nur im Ganzen, darüber hinaus in Teilbeträgen<br />
von USD 503,- möglich.<br />
§ 20 Kündigung<br />
20.1. Die ordentliche Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />
durch den Gesellschafter ist erstmals ab dem Jahr 2026 zum<br />
31.12. des jeweiligen Jahres binnen einer Frist von sechs<br />
Monaten möglich.<br />
Der Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis jederzeit<br />
aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund<br />
gilt insbesondere, wenn der Gesellschafter/Treugeber nachweislich<br />
unverschuldet und unvorhersehbar pflegebedürftig<br />
wird und nachweislich auf die Auszahlung eines etwaigen<br />
Auseinandersetzungsguthaben angewiesen ist oder ein vergleichbarer<br />
sonstiger Härtefall vorliegt.<br />
Eine Kündigung ist nur zulässig, soweit diese auch zugleich<br />
bezüglich der parallel gezeichneten Beteiligung an<br />
der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG erfolgt.<br />
Die Komplementärin und/oder der geschäftsführende<br />
Kommanditist sind berechtigt und bevollmächtigt, die Beteiligung<br />
eines Kommanditisten durch schriftliche einseitige Erklärung<br />
mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu<br />
kündigen. Hinsichtlich des Treuhandkommanditisten gilt<br />
dies mit der Maßgabe, dass von der Kündigung nur der jeweilige<br />
Teil seiner treuhänderisch gehaltenen Einlage betroffen<br />
ist, auf den das Vorliegen des wichtigen Kündigungsgrundes<br />
zurückzuführen ist. Ein zur außerordentlicher Kündigung<br />
berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />
a) ein Kommanditist/Treugeber oder einer oder mehrere<br />
Rechtsnachfolger seiner Beteiligung an der Gesellschaft<br />
Personen im Sinne des § 6.3 oder § 6.8 sind bzw. werden.<br />
b) ein rechtskräftiger Beschlusses vorliegt, durch den über<br />
das Vermögen eines Kommanditisten/Treugebers das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet oder die Eröffnung mangels<br />
Masse abgelehnt wird;<br />
c) der Gesellschaft ein Beschluss zugestellt wird, durch<br />
den dasjenige, was einem Kommanditisten/Treugeber<br />
bei der Auseinandersetzung zusteht, für einen Gläubiger<br />
gepfändet wurde, es sei denn, dass der Pfändungsbeschluss<br />
innerhalb von 3 Monaten seit Zustellung<br />
wieder beseitigt wird.<br />
d) eine Kündigung oder ein Ausschluss des Kommanditisten/Treugebers<br />
bei der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />
2 KG erfolgt ist oder zeitgleich erfolgt oder Gründe<br />
hierfür vorliegen.<br />
Hinsichtlich der Treugeber gelten die vorstehenden Regelungen<br />
entsprechend mit der Maßgabe, dass ihnen gegenüber<br />
der Treuhandkommanditist bei Vorliegen eines wichtigen<br />
Grundes zur Kündigung berechtigt und – im Verhältnis<br />
zur Gesellschaft – verpflichtet ist.<br />
Soweit der Grund für eine Kündigung aus wichtigem<br />
Grund die durch den Treuhandkommanditisten treuhänderisch<br />
gehaltenen Gesellschaftsanteile nur in Teilen betrifft,<br />
kann eine Kündigung nicht ausgesprochen werden, wenn<br />
hierdurch auch die nicht betroffenen Teile berührt werden<br />
würden.<br />
Im Übrigen gilt für Kündigungen, dass sie nur schriftlich<br />
mittels eingeschriebenem Brief erklärt werden können.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
167<br />
K
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A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
München, den 24. Juli 2008<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs GmbH (Komplementärin)<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Stolze<br />
Johann Deinböck (geschäftsführender Kommanditist)<br />
168<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH (geschäftsführender Kommanditist)<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Meyer<br />
Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH (Treuhandkommanditist)<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Schmidt-Gorbach<br />
ANL<strong>AG</strong>E 1: Mittelverwendung und Mittelherkunft (Prognose)<br />
Mittelverwendung <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 KG Eigenkapital<br />
in USD in %<br />
1 Flugzeugkaufpreis 168.000.000<br />
2 Nebenkosten des Erwerbs 387.093<br />
Erwerbskosten 168.387.093 183,88%<br />
3 Prospekt- und Marketingvergütung 1.098.552 1,20%<br />
4 Vergütung für die Platzierungsgarantie 915.460 1,00%<br />
5 Vergütung für die Fremdkapitalvermittlung 1.674.990 1,83%<br />
6 Konzeptionsvergütung 2.151.331 2,35%<br />
7 Fondsgeschäftsführungskosten und Haftungsvergütungen 164.783 0,18%<br />
8 Fondsverwaltungskosten 183.092 0,20%<br />
9 Vergütungen an Anbieterseite gesamt 6.188.208 6,76%<br />
10 Eigenkapitalvermittlungsvergütung 9.154.600 10,00%<br />
11 Vermittlungsvergütung für die Kaufverträge 1.680.020 1,84%<br />
12 Rechtsberatungskosten 301.800 0,33%<br />
13 Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs 20.000 0,02%<br />
14 Vergütung für die Fremdkapitalarrangierung 744.440 0,81%<br />
15 Kosten der Flugzeugverwaltung (Initialvergütung) 20.000 0,02%<br />
16 Nebenkosten der Vermögensanlage gesamt 11.920.860 13,02%<br />
17 Liquiditätsreserve 2.683.639 2,99%<br />
Investitionsvolumen inklusive Agio 189.179.800 206,65%<br />
18 nachrichtlich: fondsabhängige Kosten (Zeilen: 9+16) 18.109.068<br />
Mittelherkunft in USD in %<br />
19 Eigenkapital<br />
Beteiligungskapital nominal 91.546.000 100,00%<br />
Agio 4.577.300 5,00%<br />
Gründungskapital 1.500 0,00%<br />
Summe Eigenkapital 96.124.800 105,00%<br />
20 Fremdkapital<br />
Langfristige Bankdarlehen 93.055.000 101,65%<br />
Finanzierungsvolumen inklusive Agio 189.179.800 206,65%
Treuhandvertrag<br />
bezüglich<br />
einer Beteiligung an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG,<br />
München, und (kumulativ)<br />
einer Beteiligung an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG,<br />
München<br />
– nachfolgend zusammen „Beteiligungsgesellschaften“ genannt –<br />
zwischen der<br />
Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH, München<br />
– nachfolgend „Treuhänder“ genannt –<br />
A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
T R E U H A N D V E R T R A G<br />
und der<br />
in der Beitrittserklärung zu den Beteiligungsgesellschaften genannten<br />
Person<br />
– nachfolgend „Treugeber“ genannt –<br />
§ 1 Beteiligte/Grundlagen des Treuhandvertrages/<br />
Rechtsverhältnis der Treugeber/Parallelität<br />
1.1. Vertragsparteien/Vertragsgrundlage<br />
(a) Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die<br />
Rechtsbeziehungen zwischen dem Treuhänder und den<br />
Treugebern, die entsprechend der Beitrittserklärung der<br />
Beteiligungsgesellschaften den Treuhänder beauftragen,<br />
jeweils eine Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften<br />
im eigenen Namen, jedoch für Rechnung und Gefahr<br />
des Treugebers, durch Erhöhung seiner Kommanditeinlage<br />
an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2<br />
KG und an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG<br />
zu begründen und zu halten.<br />
(b) Die Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften<br />
sind Grundlage und Bestandteil dieses Treuhandvertrages.<br />
Der Gesellschaftsvertrag der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />
Flugzeugfonds 2 KG ist im Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt<br />
der Beteiligungsgesellschaften („Verkaufsprospekt“)<br />
vollständig abgedruckt; die Punkte, in<br />
denen sich der Gesellschaftsvertrag der <strong>DCM</strong> GmbH &<br />
Co. Flugzeugfonds 3 KG von dem der <strong>DCM</strong> GmbH &<br />
Co. Flugzeugfonds 2 KG unterscheidet, sind im Verkaufsprospekt<br />
im Einzelnen aufgelistet.<br />
Für das Verhältnis zwischen dem Treuhänder und<br />
dem Treugeber gelten die Bestimmungen der Gesellschaftsverträge<br />
sinngemäß, sofern nicht in diesem Treuhandvertrag<br />
abweichende Regelungen getroffen sind.<br />
1.2. Rechtsform der Beteiligungsgesellschaften<br />
Die Beteiligungsgesellschaften sind Kommanditgesellschaften<br />
und im Handelsregister des Amtsgerichts München unter<br />
der Nummer HRA 83145 (<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />
2 KG) bzw. HRA 83151 (<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />
3 KG) eingetragen.<br />
1.3. Rechtsverhältnis der Treugeber untereinander<br />
Die Treugeber sind Teilgläubiger im Sinne des § 420 BGB.<br />
Auf ihr Verhältnis untereinander sind daher die §§ 705 ff.<br />
und 741 ff. BGB nicht – auch nicht entsprechend – anwendbar.<br />
1.4. Parallelität<br />
Der Treugeber beteiligt sich mittelbar als Treugeber über den<br />
Treuhänder zeitgleich (parallel) sowohl an der <strong>DCM</strong> GmbH<br />
& Co. Flugzeugfonds 2 KG als auch an der <strong>DCM</strong> GmbH &<br />
Co. Flugzeugfonds 3 KG. Eine Kündigung des Treuhandvertrages<br />
sowie eine Übertragung von Anteilen ist wirksam nur<br />
möglich, soweit dies zugleich bezüglich der Beteiligung an<br />
beiden Beteiligungsgesellschaften erfolgt.<br />
§ 2 Vertragsabschluss/Befreiung von § 181 BGB/ Pflichten<br />
des Treugebers<br />
2.1. Zustandekommen des Treuhandvertrages<br />
Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung unterbreitet der<br />
Treugeber nach Maßgabe der Beitrittserklärung und auf<br />
Grundlage des Verkaufsprospektes, dessen Veröffentlichung<br />
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet<br />
hat, und dieses Treuhandvertrages dem Treuhänder das Angebot<br />
(Treuhandangebot), sich im eigenen Namen, jedoch<br />
für Rechnung des Treugebers, an den Beteiligungsgesellschaften<br />
durch anteilige Erhöhung seiner Kommanditbeteiligungen<br />
zu beteiligen und diese Beteiligungen treuhänderisch<br />
für den Treugeber zu halten und zu verwalten.<br />
An das Treuhandangebot ist der Treugeber für die Dauer<br />
von 4 (vier) Wochen ab Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
gebunden. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben<br />
hiervon unberührt. Für die Annahme des Treuhandangebotes<br />
genügt die Unterschrift des Treuhänders auf der Beitrittserklärung;<br />
eines Zugangs der Annahmeerklärung bedarf es<br />
für deren Wirksamkeit nicht. Der Treugeber verzichtet insoweit<br />
auf den Zugang der Annahmeerklärung. Der Treugeber<br />
wird jedoch zeitnah mit gesondertem Schreiben über die<br />
Annahme seines Angebotes informiert. Der Treuhänder kann<br />
nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Überplatzierung<br />
oder Besorgnis, dass die Zeichnungssumme nicht<br />
oder nicht vollständig fristgemäß gezahlt werden kann) die<br />
Annahme des Treuhandangebotes des Treugebers verweigern.<br />
Der Treuhänder ist berechtigt, den Treuhandauftrag erst<br />
auszuführen, wenn der erste Teilbetrag der gezeichneten<br />
Pflichteinlage zuzüglich des gesamten Agios dem in der Beitrittserklärung<br />
genannten Eigenkapitaleinzahlungskonto gutgeschrieben<br />
ist.<br />
2.2. Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB<br />
Der Treugeber ist damit einverstanden, dass der Treuhänder<br />
unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />
auch mit dritten Personen Treuhandverträge abschließt, seine<br />
Kommanditeinlagen gemäß dem Umfang der geschlossenen<br />
Treuhandverträge erhöht und auch für diese Personen<br />
Teile der Kommanditbeteiligungen an den Beteiligungsgesellschaften<br />
treuhänderisch hält und verwaltet.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
169<br />
K
K<br />
A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
T R E U H A N D V E R T R A G<br />
Der Treuhänder hält die Gesellschaftsbeteiligungen der<br />
Treugeber im Außenverhältnis jeweils (d.h. bezüglich jeder<br />
der Beteiligungsgesellschaften) als einheitlichen Gesellschaftsanteil<br />
und wird als Kommanditist in das Handelsregister<br />
eingetragen. Die zu leistende und einzutragende<br />
Hafteinlage entspricht je volle USD 100,- der jeweils gezeichneten<br />
Pflichteinlage (ohne Agio) Euro 1,-. Der Treuhänder<br />
tritt gegenüber Dritten im eigenen Namen auf. Dies gilt<br />
auch im Verhältnis zu den Beteiligungsgesellschaften.<br />
2.3. Freistellung des Treuhänders<br />
Der Treugeber stellt den Treuhänder von allen Verbindlichkeiten<br />
frei, die bei pflichtgemäßer Erfüllung dieses Treuhandvertrages<br />
im Zusammenhang mit der Begründung und<br />
der Verwaltung der für ihn gehaltenen Gesellschaftsbeteiligungen<br />
entstehen. Hiervon ausgenommen sind die Kosten<br />
der laufenden Verwaltung, die mit der Vergütung gemäß<br />
§ 10.1 abgegolten sind.<br />
Werden an den Treuhänder Auszahlungen vorgenommen,<br />
während der Kapitalanteil des Treuhänders an der jeweiligen<br />
Beteiligungsgesellschaft durch Verlust unter den<br />
Betrag der Haftsumme herabgemindert war oder durch Auszahlung<br />
unter den Betrag der Haftsumme herabgemindert<br />
wird (§ 172 Abs. 4 HGB), besteht eine Freistellungsverpflichtung<br />
des Treugebers bis zu der Höhe, bis zu der die anteilige<br />
Haftung des Treuhänders durch die an den Treugeber vorgenommenen<br />
Auszahlungen wieder auflebt. In einem solchen<br />
Fall ist der Treuhänder berechtigt, die Weiterleitung der Auszahlung<br />
an den Treugeber davon abhängig zu machen, dass<br />
dieser bis zur Höhe der wieder auflebenden Freistellungsverpflichtung<br />
des Treuhänders Sicherheit leistet.<br />
§ 3 Gegenstand der Treuhandschaft/Aufgaben/Weisung/<br />
Haftung<br />
3.1. Gegenstand der Treuhandschaft<br />
Der Treugeber beauftragt den Treuhänder unter Befreiung<br />
von den Beschränkungen des § 181 BGB, sich im eigenen<br />
Namen, jedoch für Rechnung und Gefahr des Treugebers, an<br />
den Beteiligungsgesellschaften in Höhe der in der Beitrittserklärung<br />
genannten Anteile an der Gesamtzeichnungssumme<br />
jeweils durch Erhöhung seiner Kommanditeinlage zu beteiligen<br />
und diese Beteiligungen treuhänderisch für den Treugeber<br />
zu halten und zu verwalten (Verwaltungstreuhand).<br />
3.2. Höhe der treuhänderischen Beteiligungen<br />
Die Höhe der für den Treugeber zu haltenden Kommanditanteile<br />
bestimmt sich nach den in der Beitrittserklärung<br />
genannten Anteilen an der Gesamtzeichnungssummen; die<br />
Einzelheiten zur Höhe der Zeichnungssummen ergeben sich<br />
aus § 6.5 der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften.<br />
3.3. Aufgaben<br />
Der Treuhänder ist beauftragt,<br />
(a) alle zur Begründung, zum Halten und zur laufenden<br />
Verwaltung der Gesellschaftsbeteiligungen zweckdienlichen<br />
und erforderlichen Maßnahmen durchzuführen<br />
und<br />
170<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
(b) die Gesellschafterrechte des Treugebers als Kommanditist<br />
der Beteiligungsgesellschaften, insbesondere das anteilig<br />
auf den Treugeber entfallende Stimmrecht sowie<br />
die jeweils durch die Gesellschaftsverträge begründeten<br />
Rechte im Interesse des Treugebers wahrzunehmen, soweit<br />
der Treugeber den Treuhänder hierzu ausdrücklich<br />
beauftragt oder angewiesen hat.<br />
Der Treuhänder hat das Stimmrecht des Treugebers<br />
ausschließlich nach dessen Weisungen mit „JA“,<br />
„NEIN“ oder „ENTHALTUNG“ auszuüben und ist nur<br />
dann zu einer Stimmrechtsausübung nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen berechtigt und verpflichtet, wenn<br />
der Treugeber ihn ausdrücklich anweist, das Stimmrecht<br />
nach pflichtgemäßem Ermessen auszuüben. Liegt keine<br />
Weisung des Treugebers zur Stimmrechtsausübung vor,<br />
enthält sich der Treuhänder bei Abstimmungen insoweit<br />
der Stimme.<br />
Bei der Ausübung von Stimmrechten nach seinem<br />
Ermessen hat der Treuhänder das vermutete Interesse eines<br />
durchschnittlichen Treugebers zugrunde zu legen<br />
und sein Ermessen für alle Treugeber, die ihn zu einer<br />
Stimmrechtsausübung nach pflichtgemäßem Ermessen<br />
angewiesen haben, einheitlich auszuüben; mögliche<br />
individuelle Interessen des Treugebers bleiben – gleich<br />
ob diese dem Treuhänder bekannt sind oder bekannt<br />
sein müssen – ohne Berücksichtigung. Die Ausübung<br />
des pflichtgemäßen Ermessens kann auch in einer Enthaltung<br />
bestehen, insbesondere wenn das vermutete Interesse<br />
eines durchschnittlichen Treugebers im Sinne eines<br />
gleichgerichteten Interesses aller Treugeber nach<br />
Ansicht des Treuhänders nicht hinreichend klar erkennbar<br />
ist. Der Treuhänder übt sein Stimmrecht entsprechend<br />
der Weisungen der einzelnen Treugeber gespalten<br />
aus.<br />
(c) Der Treuhänder leitet sämtliche Dokumente und Informationen,<br />
die er in seiner Eigenschaft als für den Treugeber<br />
handelnder Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaften<br />
erhält, unverzüglich nach Erhalt an den Treugeber<br />
weiter.<br />
3.4. Rechtsausübung nach Weisung<br />
Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich im<br />
Auftrag, für Rechnung und auf Weisung des Treugebers. Der<br />
Treugeber kann dem Treuhänder jederzeit Weisungen erteilen.<br />
Der Treuhänder hat nach diesen Weisungen zu handeln.<br />
Im Verhältnis zu den Beteiligungsgesellschaften stehen dem<br />
Treugeber gemäß den Gesellschaftsverträgen der Beteiligungsgesellschaften<br />
die Widerspruchsrechte nach § 164<br />
HGB und die Kontrollrechte nach § 166 HGB zu.<br />
3.5. Haftung und Verjährung<br />
Der Treuhänder hat seine Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmanns nach pflichtgemäßem Ermessen und<br />
im Interesse des Treugebers wahrzunehmen.<br />
Er haftet nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine Haftung<br />
für die Bonität der Vertragspartner der Beteiligungsgesellschaften<br />
oder dafür, dass die Vertragspartner der Beteili-
A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
T R E U H A N D V E R T R A G<br />
gungsgesellschaften die eingegangenen vertraglichen Pflichten<br />
ordnungsgemäß erfüllen, wird nicht übernommen.<br />
Der Treuhänder haftet ferner nicht für die Ertragsfähigkeit<br />
der Investitionsobjekte der Beteiligungsgesellschaften,<br />
insbesondere nicht für den Eingang der prospektierten Erträge<br />
bzw. die Einhaltung der prospektierten Kosten und Aufwendungen.<br />
Personen oder Firmen, die im Rahmen der<br />
werbenden Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaften oder<br />
während deren Auflösung für die Beteiligungsgesellschaften<br />
auftreten, sind nicht Erfüllungsgehilfen des Treuhänders im<br />
Sinne von § 278 BGB.<br />
Gleichermaßen haftet der Treuhänder nicht für das Erreichen<br />
der von dem Treugeber mit den Beteiligungen an<br />
den Beteiligungsgesellschaften verfolgten wirtschaftlichen<br />
Zielsetzungen; diese sind weder Vertragsinhalt noch Geschäftsgrundlage.<br />
Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren nach den<br />
gesetzlichen Vorschriften.<br />
§ 4 Erbringung der Zeichnungssummen und Agio/<br />
Rückstandsfolgen<br />
4.1. Der Treugeber verpflichtet sich jeweils zur Leistung der<br />
Zeichnungssumme nebst Agio nach Maßgabe der Beitrittserklärung<br />
und der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften.<br />
Zahlungen des Treugebers erfolgen zunächst<br />
auf das Agio, im Übrigen auf die Haftsumme und dann auf<br />
den geschuldeten Restbetrag der Pflichteinlage entsprechend<br />
der Beitrittserklärung.<br />
4.2. Erbringt der Treugeber die Zeichnungssummen bzw. Teilbeträge<br />
hiervon nicht bei Fälligkeit, so ist der Treuhänder berechtigt,<br />
Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von 1% pro Monat in<br />
Rechnung zu stellen, soweit nicht der Treugeber dem<br />
Treuhänder einen geringeren Schaden nachweist, und die<br />
Zahlung der Zinsen auf das in der Beitrittserklärung genannte<br />
Konto zu verlangen. Die Zinspflicht tritt ein, ohne dass es<br />
einer Mahnung bedarf.<br />
4.3. Der Treuhänder weist in diesem Zusammenhang den Treugeber<br />
auf die Regelungen des § 7 der Gesellschaftsverträge<br />
der Beteiligungsgesellschaften und die dort geregelten Folgen<br />
bei einem etwaigen Zahlungsrückstand hin.<br />
4.4. Der Treuhänder ist nicht verpflichtet, Zahlungsrückstände<br />
der Treugeber aus eigenen Mitteln abzudecken. Er ist ebenfalls<br />
nicht verpflichtet, bei Zahlungsrückständen des Treugebers<br />
zu mahnen.<br />
4.5. Der Treuhänder ist zudem berechtigt, vom Treuhandvertrag<br />
zurückzutreten und den Treugeber aus dem Treugeberregister<br />
zu streichen und seine Kapitalanteile entsprechend herabzusetzen,<br />
wenn der Treugeber jeweils (d.h. bezogen auf<br />
die jeweilige Beteiligungsgesellschaft) die Pflichteinlage zuzüglich<br />
Agio nicht oder nicht in voller Höhe fristgerecht erbringt.<br />
Ein Rückforderungsanspruch auf ein bereits gezahltes<br />
Agio besteht nicht.<br />
4.6. Anstelle eines Ausschlusses ist der Treuhänder gemäß § 7.6<br />
der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften berechtigt,<br />
die Pflichteinlagen des in Rückstand geratenen<br />
Treugebers auf den Betrag der bereits erbrachten Einlage,<br />
ohne Agio, herabzusetzen. Die sonstigen Regelungen der<br />
vorstehenden Ziff. 4.5 gelten sinngemäß.<br />
4.7. Der Treuhänder ist berechtigt, für die im Zusammenhang<br />
mit dem völligen oder teilweisen Ausscheiden des Treugebers<br />
entstehenden Kosten der Beteiligungsgesellschaften,<br />
insbesondere für erneuten Vertrieb und Veräußerung, jeweils<br />
(d.h. bezogen auf die jeweilige Beteiligungsgesellschaft)<br />
eine Schadenspauschale in Höhe von 10% der Zeichnungssumme<br />
nebst vollem Agio von dem Treugeber zu verlangen,<br />
soweit nicht der Treugeber einen geringeren Schaden nachweist.<br />
Der Treuhänder ist insoweit zur Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen<br />
des Treugebers berechtigt. Auch bei der<br />
Geltendmachung der Schadenspauschale ist der Treuhänder<br />
berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.<br />
§ 5 Gesellschafterregister<br />
5.1. Die Beteiligungsgesellschaften führen über alle Gesellschafter<br />
und Treugeber ein Verzeichnis (vgl. § 4.7 der Gesellschaftsverträge<br />
der Beteiligungsgesellschaften). Der Treugeber<br />
ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen Daten<br />
dem Treuhänder oder den Beteiligungsgesellschaften unverzüglich<br />
mitzuteilen; der Treuhänder ist verpflichtet, ihm bekannt<br />
gegebene Änderungen dieser Angaben unverzüglich<br />
an die Beteiligungsgesellschaften weiterzugeben.<br />
5.2. Der Treugeber hat davon Kenntnis und ist damit einverstanden,<br />
dass die mitgeteilten bzw. mit der Beteiligung zusammenhängenden<br />
personenbezogenen Daten über eine EDV-<br />
Anlage gespeichert und ausschließlich zur Verwaltung der<br />
Beteiligungen durch die Beteiligungsgesellschaften, den<br />
Treuhänder und im Rahmen der Fondsverwaltung durch von<br />
den Beteiligungsgesellschaften beauftragte Dritte verwendet<br />
werden dürfen. Soweit der Treugeber dem nicht widerspricht,<br />
dürfen die vorgenannten Daten gem. § 4.7 der Gesellschaftsverträge<br />
ferner an die die jeweilige Beteiligung<br />
vermittelnde Bank oder andere Stelle (Vermittler) übermittelt<br />
werden.<br />
5.3. Der Treugeber kann jederzeit bei den Beteiligungsgesellschaften<br />
das Gesellschafterregister bezüglich der Daten seines<br />
Treuhandverhältnisses einsehen. Anderen Personen als<br />
der jeweiligen Komplementärin, dem Treuhänder, der von<br />
den Beteiligungsgesellschaften jeweils mit der Fondsverwaltung<br />
beauftragten <strong>DCM</strong> Service GmbH und den von den<br />
Beteiligungsgesellschaften beauftragten steuerlichen Beratern<br />
und Jahresabschlussprüfern dürfen keine Auskünfte<br />
über die treuhänderische Beteiligung und die Eintragungen<br />
in das Gesellschafterregister erteilt werden, es sei denn, dass<br />
die Offenlegung gegenüber dem zuständigen Finanzamt<br />
oder im Zusammenhang mit der Finanzierung gegenüber einer<br />
Bank erfolgt oder es gibt eine rechtliche Pflicht hierzu.<br />
Gegenüber gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten<br />
Personen gilt diese Einschränkung nicht, wenn diese<br />
als Berater der Beteiligungsgesellschaften tätig werden.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
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§ 6 Forderungsabtretung/Insolvenz<br />
6.1. Forderungsabtretung<br />
Der Treuhänder tritt hiermit dem Treugeber sämtliche Vermögensrechte<br />
aus den für diesen treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsbeteiligungen,<br />
insbesondere die Rechte aus den<br />
Beteiligungen am Ergebnis (Gewinn und Verlust), an beschlossenen<br />
Auszahlungen (Entnahmen), an einem Auseinandersetzungsguthaben<br />
und einem Liquidationserlös der Beteiligungsgesellschaften<br />
in dem Umfange ab, wie diese dem<br />
Treugeber nach Maßgabe der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften<br />
und dieses Treuhandvertrages gebühren.<br />
Der Treugeber nimmt hiermit die Abtretung an. Der<br />
Treuhänder teilt den Beteiligungsgesellschaften die Abtretung<br />
mit. Der Treuhänder bleibt ermächtigt, die an den Treugeber<br />
abgetretenen Ansprüche im eigenen Namen einzuziehen.<br />
Der Treuhänder ist verpflichtet, die Auszahlungen und<br />
sonstigen Zuflüsse unverzüglich an die Treugeber weiterzuleiten.<br />
6.2. Insolvenz des Treuhänders<br />
Für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein<br />
Vermögen überträgt der Treuhänder hiermit die treuhänderisch<br />
gehaltenen Gesellschaftsbeteiligungen auf den Treugeber,<br />
der hiermit die Abtretung annimmt.<br />
Die Übertragung ist im Außenverhältnis jeweils aufschiebend<br />
bedingt durch die Eintragung der Treugeber in das<br />
Handelsregister. Entsprechendes gilt, wenn die Eröffnung<br />
des Insolvenzverfahrens abgelehnt wird oder von Privatgläubigern<br />
des Treuhänders Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung<br />
in die Gesellschaftsbeteiligungen ausgebracht<br />
werden oder der Treuhandvertrag sonst aus einem wichtigen<br />
Grund endet, der vom Treuhänder zu vertreten ist.<br />
§ 7 Übertragungen/ Sonstige Verfügungen durch Treugeber<br />
7.1. Jeder Treugeber kann jederzeit durch gesonderten Vertrag<br />
das Treugut – im Wege der Übernahme des Treuhandvertrages<br />
– mit Wirkung zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12.<br />
eines Jahres übertragen oder darüber in sonstiger Weise (z.B.<br />
durch Verpfändung oder Abtretung von Auszahlungsansprüchen)<br />
verfügen, soweit dadurch nicht treuhänderische<br />
Beteiligungen unter der Mindestzeichnungssumme gemäß<br />
§ 6.5 der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften<br />
entstehen und soweit die Verfügung nicht zugunsten von<br />
Personen im Sinne des § 6.3 oder § 6.8 der Gesellschaftsverträge<br />
der Beteiligungsgesellschaften erfolgt.<br />
7.2. Voraussetzung für die Übertragung des Treuguts ist die Zustimmung<br />
des Treuhänders, die nur bei Vorliegen eines<br />
wichtigen Grundes verweigert werden darf. Sonstige Verfügungen<br />
bedürfen der Anzeige beim Treuhänder.<br />
7.3. Die Übertragung von treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen<br />
ist bis zur Mindestbeteiligung nach § 6.5 der Gesellschaftsverträge<br />
nur im Ganzen, darüber hinaus in Höhe der<br />
in § 6.5 der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften<br />
genannten Teilbeträgen möglich.<br />
7.4. Alle Kosten, die mit einer Übertragung/sonstigen Verfügung<br />
verbunden sind, sowie die nach § 10.3 entstehende Verwal-<br />
172<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
tungsgebühr und Auslagenersatzansprüche des Treuhänders<br />
trägt der Treugeber.<br />
Der Übertragende haftet auch nach seinem Ausscheiden<br />
neben dem Erwerber für etwaige Rückstände auf die jeweils<br />
gezeichnete Pflichteinlage, sowie das daneben geschuldete<br />
Agio.<br />
§ 8 Erbfall<br />
8.1. Verstirbt ein Treugeber, so geht dieser Treuhandvertrag mit<br />
allen Rechten und Pflichten auf seinen Erben, soweit es sich<br />
dabei um seinen Alleinerben handelt, über und wird mit<br />
diesem fortgesetzt. Der Erbe hat sich in geeigneter Weise, in<br />
der Regel durch die Vorlage eines Erbscheins, zu legitimieren;<br />
im Übrigen findet Ziffer 8.3 Anwendung. Solange die<br />
Legitimation nicht erfolgt ist, ruhen die Rechte aus dem<br />
Treuhandvertrag.<br />
8.2. Verstirbt ein Treugeber und hinterlässt er mehrere Erben,<br />
wird dieser Treuhandvertrag nach Maßgabe der nachfolgenden<br />
Bestimmungen mit seinen Erben fortgesetzt: Hat ein<br />
Treugeber für seinen Todesfall keine Nachfolgeregelung dergestalt<br />
getroffen, dass<br />
a) im Falle seines Todes eine Aufspaltung seiner Gesamtzeichnungssumme<br />
(d.h. die Zeichnungssumme der Beteiligung<br />
an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2<br />
KG zusammen mit der Zeichnungssumme der Beteiligung<br />
an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG)<br />
in Beträge unterhalb USD 15.000,- nicht erfolgt und etwaige<br />
Teilbeträge durch 1.000 glatt teilbar sind<br />
und/oder<br />
b) keiner der zur Nachfolge in die Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften<br />
vorgesehenen Erben eine Person<br />
im Sinne des § 6.3 oder § 6.8 der Gesellschaftsverträge<br />
der Beteiligungsgesellschaften ist,<br />
gilt Folgendes:<br />
Im Falle einer fehlenden Nachfolgeregelung gemäß vorstehend<br />
a) ist die Erbengemeinschaft verpflichtet, eine Auseinandersetzung<br />
herbeizuführen, bei der Gesamtzeichnungssummen<br />
entstehen, die mindestens USD 15.000,- betragen<br />
und durch 1.000 glatt teilbar sind. Bis dahin ruhen<br />
sämtliche Treugeberrechte, mit Ausnahme der Beteiligung<br />
an Gewinn und Verlust gemäß den Gesellschaftsverträgen<br />
der Beteiligungsgesellschaften; Auszahlungen werden unverzinslich<br />
einbehalten, bis die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft<br />
abgeschlossen ist und der/die eintretende(n)<br />
Erbe(n) sämtliche nach dem Dafürhalten des Treuhänders<br />
notwendigen Nachweise und Unterlagen überreicht<br />
hat/haben.<br />
Hat der Treugeber für seinen Todesfall eine Nachfolgeregelung<br />
im Sinne von vorstehend b) nicht getroffen und ist<br />
einer oder sind mehrere seiner vorgesehenen Rechtsnachfolger<br />
seiner (mittelbaren) Beteiligungen an den Beteiligungsgesellschaften<br />
Personen im Sinne des § 6.3 oder § 6.8 der<br />
Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften, ist der<br />
Treuhänder berechtigt, den Treuhandvertrag durch schriftliche<br />
Erklärung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
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T R E U H A N D V E R T R A G<br />
8.3. Im Verhältnis zum Treuhänder gilt als Rechtsnachfolger hinsichtlich<br />
der (mittelbaren) Beteiligungen des verstorbenen<br />
Treugebers, wer sich durch Vorlage eines geeigneten Erbnachweises<br />
(in der Regel Erbschein) legitimiert. Werden<br />
dem Treuhänder ausländische Urkunden zum Nachweis der<br />
Erbfolge, des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt,<br />
so ist der Treuhänder berechtigt, auf Kosten dessen, der<br />
seine Berechtigung auf diese ausländischen Urkunden<br />
stützt, diese übersetzen zu lassen und/oder ein Rechtsgutachten<br />
im Hinblick auf die Rechtsfolgen der vorgelegten Urkunden<br />
einzuholen.<br />
8.4. § 22.4 und § 22.5 der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften<br />
gelten entsprechend.<br />
8.5. Die bei dem Treuhänder durch den Erbfall verursachten Kosten<br />
trägt der jeweils für den Erblasser eintretende Treugeber.<br />
§ 9 Dauer und Beendigung des Treuhandvertrages<br />
9.1. Dauer<br />
Das Treuhandverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Es endet<br />
mit Beendigung der Beteiligungsgesellschaften und Verteilung<br />
des nach Befriedigung der Gläubiger verbleibenden<br />
Vermögens gemäß § 24 der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften,<br />
ohne dass es einer besonderen Kündigung<br />
bedarf.<br />
Für eine Kündigung des Treuhandverhältnisses zum<br />
Zwecke der Beendigung der mittelbaren Beteiligungen des<br />
Treugebers an den Beteiligungsgesellschaften gelten die Regelungen<br />
des § 20 der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften<br />
mit der Maßgabe, dass die Kündigung<br />
gegenüber dem Treuhandkommanditisten zu erklären ist.<br />
9.2. Ordentliche Kündigung und Kündigung aus wichtigem<br />
Grund<br />
Der Treugeber kann den Treuhandvertrag mit einer Frist von<br />
3 (drei) Monaten jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und<br />
31.12. eines Jahres schriftlich mittels eingeschriebenem<br />
Brief gegenüber dem Treuhänder ordentlich kündigen und<br />
so nach der im Folgenden geregelten Maßgabe in die Stellung<br />
eines (Direkt)Kommanditisten wechseln.<br />
Das Recht zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem<br />
Grund bleibt unberührt. Es gilt § 627 BGB. Ein wichtiger<br />
Grund, der den Treuhänder zur Kündigung berechtigt,<br />
liegt insbesondere vor, wenn über das Vermögen eines Treugebers<br />
das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung<br />
eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird<br />
oder dessen treuhänderisch gehaltene Beteiligungen an den<br />
Beteiligungsgesellschaften gepfändet werden. Der Treuhänder<br />
ist im Hinblick auf seine treuhänderische Beteiligungen<br />
zu fristlosen Teilkündigungen seiner Beteiligungen in Fällen<br />
des § 2.3 dieses Vertrages berechtigt, wenn der Treugeber<br />
seinen Freistellungsverpflichtungen nicht nachkommt und<br />
der Treuhänder aus Gründen keine Freistellung im Innenverhältnis<br />
erlangen kann, die in der Person des Treugebers liegen.<br />
In diesem Falle ist eine Mahnung an den Treugeber<br />
nicht erforderlich; vielmehr genügt für das Aussprechen der<br />
Teilkündigung das Feststellen der Tatsache, dass der<br />
Treuhänder keine Freistellung vom Treugeber erlangen<br />
kann.<br />
9.3. Folgen der Kündigung<br />
Mit Wirksamwerden der Kündigung dieses Treuhandvertrages<br />
überträgt der Treuhänder die für den Treugeber gehaltene<br />
Gesellschaftsbeteiligungen auf den Treugeber; die Übertragung<br />
erfolgt im Außenverhältnis jeweils aufschiebend bedingt<br />
durch die Eintragung des Treugebers als (Direkt)Kommanditist<br />
der Beteiligungsgesellschaften im Handelsregister.<br />
Der Treugeber ist verpflichtet, den Komplementärinnen der<br />
Beteiligungsgesellschaften unverzüglich jeweils eine notariell<br />
beglaubigte Handelsregistervollmacht gemäß den Bestimmungen<br />
in § 6.7 der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften<br />
zu erteilen. Kosten, die durch die Beendigung<br />
des Treuhandvertrages und die Übertragung der Gesellschaftsbeteiligungen<br />
entstehen, trägt der Treugeber.<br />
9.4. Ausscheiden des Treuhänders<br />
Scheidet der Treuhänder aus den Beteiligungsgesellschaften<br />
als Treuhandkommanditist aus, kann diese gemäß § 21.5<br />
der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften mit<br />
einem neuen Treuhänder fortgesetzt werden. Mit der Wahl<br />
des neuen Treuhandkommanditisten gehen sämtliche Rechte<br />
und Pflichten aus dem Treuhandvertrag auf diesen als<br />
neuen Treuhänder über. In diesem Fall sind die Treugeber jedoch<br />
berechtigt, den Treuhandvertrag außerordentlich mit<br />
einer Frist von 3 (drei) Monaten zu kündigen.<br />
§ 10 Kosten/Mitteilungsfrist für Sonderwerbungskosten und<br />
-einnahmen<br />
10.1. Vergütung des Treuhänders<br />
(a) Gemäß § 11.8 der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften<br />
erhält der Treuhänder in seiner Eigenschaft<br />
als Treuhandkommanditist jeweils als pauschale<br />
Vergütung für die Übernahme der Treuhandschaft<br />
und die damit verbundenen Tätigkeiten, einschließlich<br />
Tätigkeiten aufgrund etwaiger ausdrücklicher<br />
Weisungen oder Aufträge von Treugebern zur<br />
Wahrnehmung ihrer Gesellschafterrechte gegenüber<br />
den Beteiligungsgesellschaften, die dort jeweils geregelten<br />
einmaligen und laufenden Vergütungen.<br />
(b) Darüber hinaus werden zusätzliche Leistungen des<br />
Treuhänders zugunsten eines einzelnen Treugebers diesem<br />
Treugeber gesondert in Rechnung gestellt.<br />
10.2. Mitteilungsfrist für Sonderwerbungskosten und -einnahmen<br />
Bei dem Treugeber in einer Rechnungsperiode etwa entstehende<br />
persönliche Sonderwerbungskosten oder -einnahmen<br />
in Zusammenhang mit der Beteiligung sind dem Treuhänder<br />
bis zum 31.03. des jeweiligen Folgejahres schriftlich mitzuteilen<br />
und den Beteiligungsgesellschaften belegmäßig zu<br />
übermitteln. Für Mitteilungen, die nach diesem Stichtag eingehen,<br />
kann wegen Mehraufwandes ein Entgelt von je Euro<br />
100,- zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet werden,<br />
das gesondert in Rechnung gestellt wird. Für eine Berücksichtigung<br />
der verspätet eingehenden Mitteilungen kann<br />
keine Gewähr übernommen werden.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
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10.3. Übertragung<br />
Für die Übertragung von Beteiligungen durch den Treugeber<br />
gem. § 7 oder § 9 Abs. 3 sowie im Erb- oder Schenkungsfall<br />
kann der Treuhänder eine Verwaltungsgebühr von 0,5% der<br />
übertragenen Beteiligung, höchstens jedoch Euro 100,- zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer verlangen.<br />
§ 11 Rechenschaftsbericht<br />
11.1. Der Treuhänder leitet dem Treugeber jährlich den von einem<br />
Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss der Beteiligungsgesellschaften<br />
und jeweils den Geschäftsbericht der<br />
Geschäftsführung (Jahresabschluss) unverzüglich nach deren<br />
Erhalt zu, soweit diese Unterlagen dem Treugeber nicht bereits<br />
unmittelbar von den Beteiligungsgesellschaften zugeleitet<br />
werden. Zusammen mit der Übersendung des Jahresabschlusses<br />
erstattet der Treuhänder dem Treugeber jeweils einen<br />
Bericht über seine Treuhandtätigkeit im abgelaufenen<br />
Geschäftsjahr, soweit eine Darstellung der Tätigkeit nicht bereits<br />
in den Geschäftsberichten der Beteiligungsgesellschaften<br />
enthalten ist.<br />
11.2. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass eine Übersendung<br />
von Unterlagen, z.B. in Zusammenhang mit der<br />
Ausübung Kontrollrechte des Treugebers nach § 166 HGB,<br />
nur zusammen mit dem Jahresabschluss auf Kosten des Treugebers<br />
durchgeführt werden kann.<br />
§ 12 Besondere Hinweise<br />
12.1. Der Treuhänder weist im Rahmen seiner Sorgfalts- und vorvertraglichen<br />
Aufklärungspflichten darauf hin, dass der Treugeber<br />
diejenigen Risiken zu tragen hat, die im Zusammenhang<br />
mit dem Beitritt zu den Beteiligungsgesellschaften bestehen.<br />
12.2. Der Treugeber tritt wirtschaftlich Kommanditgesellschaften<br />
bei, deren Unternehmensgegenstände sich aus den Gesellschaftsverträgen<br />
der Beteiligungsgesellschaften sowie aus<br />
dem Verkaufsprospekt, dessen Veröffentlichung die Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet hat, ergeben.<br />
12.3. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Treuhänders, den Verkaufsprospekt<br />
oder andere Verkaufsunterlagen zu prüfen.<br />
Der Treuhänder hat eine derartige Prüfung auch nicht durchgeführt.<br />
12.4. Der Treuhänder haftet nicht für die Durchführbarkeit der Gesellschaftsverträge<br />
der Beteiligungsgesellschaften oder die<br />
Erreichbarkeit von deren Gesellschaftszweck.<br />
12.5. Zu den Aufgaben des Treuhänders gehört es nicht, die Geschäftsführung<br />
der Beteiligungsgesellschaften zu überprüfen<br />
oder zu überwachen.<br />
12.6. Der Treuhänder weist darauf hin, dass er nicht geprüft hat<br />
bzw. nicht prüft, ob die vorgesehene Kapitalanlage für den<br />
Zeichner wirtschaftlich sinnvoll ist.<br />
12.7. Im Falle einer Rückabwicklung einer oder beider Beteiligungsgesellschaften<br />
besteht das Risiko, dass vorfällig gezahlte<br />
Vergütungen und auch sonstige Gebühren nicht mehr<br />
zurückverlangt werden können. Weiterhin besteht das Risi-<br />
174<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
ko, dass die Beteiligungsgesellschaft/en sonstige Kosten und<br />
Aufwendungen hat/haben, die im Falle der Rückabwicklung<br />
vergeblich wären. Eine Schadlosstellung des Treugebers<br />
wäre dann nicht mehr möglich.<br />
§ 13 Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />
13.1. Der Treugeber ist berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />
Zusammenhang mit diesem Treuhandvertrag und dem damit<br />
begründeten Vertragsverhältnis die Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds e.V. anzurufen und gegen den Treuhänder ein<br />
Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />
13.2. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden<br />
Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds e.V.<br />
13.3. Ein ausscheidender Treugeber soll seinen Rechtsnachfolger<br />
auf das Bestehen dieser Schlichtungsvereinbarung hinweisen.<br />
§ 14 Schlussbestimmungen<br />
14.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder<br />
undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon im Zweifel<br />
die Wirksamkeit bzw. Durchführbarkeit der Bestimmungen<br />
im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen<br />
oder undurchführbaren Bestimmung verpflichten sich die<br />
Vertragsparteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren,<br />
die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten<br />
Zweck in rechtlich zulässiger Weise so nah wie möglich<br />
kommt.<br />
14.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist,<br />
soweit dies in gesetzlich zulässiger Weise zur Disposition<br />
der Parteien steht, der Ort des Sitzes der Beteiligungsgesellschaften.<br />
Auf diesen Vertrag findet, soweit zulässig, ausschließlich<br />
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.<br />
14.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu<br />
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung<br />
dieses Schriftformerfordernisses.
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
zwischen<br />
der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />
Hopfenstrasse 6, 80335 München<br />
– nachfolgend „Flugzeugfonds 2 KG“ genannt –<br />
und<br />
der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG<br />
Hopfenstrasse 6, 80335 München<br />
– nachfolgend „Flugzeugfonds 3 KG“ genannt –<br />
– Flugzeugfonds 2 KG und Flugzeugfonds 3 KG zusammen nachfolgend<br />
auch „Fondsgesellschaften“ genannt –<br />
und<br />
A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
M I T T E L V E R W E N D U N G S K O N T R O L L V E R T R A G<br />
der CURIA Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
Maria-Theresia-Straße 6, 81675 München<br />
– nachfolgend Mittelverwendungskontrolleur genannt –<br />
1. Gegenstand der Fondsgesellschaften ist der Erwerb der<br />
Frachtflugzeuge des Typs Boeing B777-200LRF mit der Seriennummer<br />
36004 (Flugzeugfonds 2 KG) und mit der Seriennummer<br />
36198 (Flugzeugfonds 3 KG), deren Vermietung<br />
und Verwertung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden<br />
Geschäfte. Die Fondsgesellschaften sind berechtigt,<br />
Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen oder Maßnahmen aller<br />
Art durchzuführen oder vornehmen zu lassen, die zur unmittelbaren<br />
oder mittelbaren Förderung oder Erreichung des<br />
jeweiligen Gesellschaftszwecks geeignet erscheinen oder<br />
damit in Zusammenhang stehen. Die Fondsgesellschaften<br />
können insbesondere auch Zweigniederlassungen im Inund<br />
Ausland errichten. Die Fondsgesellschaften betreiben<br />
keine Geschäfte, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen,<br />
insbesondere keine nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen<br />
Bankgeschäfte.<br />
2. Zweck dieses Vertrages ist im Zusammenhang mit den vorgenannten<br />
Gesellschaftszwecken der Fondsgesellschaften:<br />
2.1. die Verwendung der auf dem gemeinsamen Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />
der Fondsgesellschaften bei der Deutschen<br />
Bank, Kto-Nr. 2420008, BLZ 700 700 10 sich befindenden<br />
Gelder während der Platzierungsphase der Fondsgesellschaften<br />
zu kontrollieren, auch zugunsten der der Gesellschaft<br />
zukünftig beitretenden Gesellschafter/Treugeber. Über das<br />
Guthaben darf, vorbehaltlich der nachstehend genannten<br />
Ausnahme, ausschließlich in der Weise verfügt werden, dass<br />
das durch die Anleger eingezahlte Kapital in dem in § 6 Ziffer<br />
5 des jeweiligen Gesellschaftsvertrags der Fondsgesell-<br />
schaften festgelegten Verhältnis auf die Gesellschaftskonten<br />
der Fondsgesellschaften überwiesen wird. Gegenstand der<br />
Mittelverwendungskontrolle ist auch die Verwendung des<br />
Teils der Vergütung der für die Vermittlung des Eigenkapitals<br />
der Fondsgesellschaften aufgrund gesondert geschlossenem<br />
Vermittlungsvertrag mit den Vermittlern Deutsche Bank <strong>AG</strong>,<br />
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden <strong>AG</strong> und Berliner<br />
Bank <strong>AG</strong> & Co. KG fällig wird. Dieser Betrag wird jeweils<br />
am Tage der Einzahlung des ersten Teilbetrags der Einlage<br />
durch die Anleger unmittelbar vom gemeinsamen Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />
der Fondsgesellschaften an die vermittelnden<br />
Banken gezahlt. Spätestens drei Bankarbeitstage<br />
vor Fälligkeit des Betrags haben die vorgenannten Vermittler<br />
die Abrechnung im Sinne des § 2 Ziff. 5 des Vermittlungsvertrags<br />
dem Mittelverwendungskontrolleur zur Prüfung vorzulegen.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur prüft hierbei den<br />
Stand des auf dem Eigenkapitaleinzahlungskonto gutzuschreibenden<br />
Eigenkapitals und das Vorliegen der Abrechnung<br />
der Eigenkapitalvermittler, die 10% des vorhandenen<br />
Eigenkapitals nicht übersteigen darf. Bei Vorliegen dieser<br />
Voraussetzungen gibt der Mittelverwendungskontrolleur den<br />
Abrechnungsbetrag unverzüglich frei.<br />
2.2. die Verwendung der auf den jeweiligen Gesellschaftskonten<br />
der Fondsgesellschaften bei der Deutschen Bank, Kto-Nr.<br />
2420024, BLZ 700 700 10 (Flugzeugfonds 2 KG) und Kto-<br />
Nr. 2420040, BLZ 700 700 10 (Flugzeugfonds 3 KG) sich<br />
befindenden Gelder während der Platzierungs- und Investitionsphase<br />
der Fondsgesellschaften zu kontrollieren, auch<br />
zugunsten der der Gesellschaft zukünftig beitretenden Gesellschafter/Treugeber.<br />
2.3. Die Kontrolle der Mittelverwendung erfolgt in der Weise,<br />
dass während der Vertragslaufzeit die Fondsgesellschaften<br />
nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur über<br />
das gemeinsame Eigenkapitaleinzahlungskonto der Fondsgesellschaften<br />
bei der Deutschen Bank, Kto-Nr. 2420008,<br />
BLZ 700 700 10 und über ihr jeweiliges Gesellschaftskonto<br />
bei der Deutschen Bank, Kto-Nr. 2420024, BLZ 700 700 10<br />
(Flugzeugfonds 2 KG) und Kto-Nr. 2420040, BLZ 700 700<br />
10 (Flugzeugfonds 3 KG) verfügen können. Das gemeinsame<br />
Einzahlungskonto wird als sog. „Und-Konto“ eingerichtet.<br />
Es wird sichergestellt, daß die Geschäftsführungen der<br />
Fondsgesellschaften und des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
gemeinsam über die Konten verfügen.<br />
Unter „Platzierungsphase” wird der in § 6.2 des jeweiligen<br />
Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaften festgelegte<br />
bzw. im Falle der Verlängerung des Platzierungszeitraumes<br />
festzulegende Zeitraum verstanden, in dem Treugeber (bzw.<br />
Kommanditisten im Falle der Kündigung des Treuhandvertrags<br />
mit der Folge des Wechsels in die Kommanditistenstellung)<br />
den Fondsgesellschaften beitreten können.<br />
Unter „Investitionsphase“ wird der Zeitraum verstanden,<br />
in dem die Fondsgesellschaften die nach dem jeweiligen<br />
gesellschaftsvertraglich festgelegten Investitionsplan<br />
vorgesehenen Investitionen tätigen und die hierfür vorgesehenen<br />
Zahlungen leisten.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
175<br />
K
K<br />
V E R T R A G S W E R K :<br />
M I T T E L V E R W E N D U N G S K O N T R O L L V E R T R A G<br />
Unter „Vertragslaufzeit“ wird der Zeitraum von Beginn<br />
der Platzierungsphase bis zum Abschluss der Investitionsphase<br />
verstanden.<br />
3. Der Mittelverwendungskontrolleur wird beauftragt, bei Vorliegen<br />
nachfolgender Voraussetzungen die im Investitionsplan<br />
gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft<br />
(Mittelverwendung und Mittelherkunft) ausgewiesenen Mittel<br />
zur Zahlung freizugeben bzw. an Verfügungen zum<br />
Zwecke ihrer Auszahlung mitzuwirken:<br />
3.1. Bei Rechtsgeschäften zwischen den Komplementärinnen<br />
und den geschäftsführenden Kommanditisten bzw. den diesen<br />
nahestehenden Personen einerseits und den Fondsgesellschaften<br />
andererseits, sofern den Vertragspartnern der<br />
Fondsgesellschaften in diesen Fällen keine offenkundig erkennbaren<br />
unangemessenen wirtschaftlichen Sondervorteile<br />
zufließen würden.<br />
3.2. Die Fondsgesellschaften müssen entsprechende Mittel zur<br />
Verfügung stehen (Eigen- und/oder Fremdmittel).<br />
3.3. Die Zahlungen erfolgen zweckgebunden zur Erfüllung der<br />
ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaften<br />
oder sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen der Fondsgesellschaften.<br />
3.4. Die Zahlungen müssen zweckgebunden zur Erfüllung der<br />
gesellschaftsvertraglich im Investitionsplan der Fondsgesellschaften<br />
ausgewiesenen Verpflichtungen erfolgen.<br />
3.5. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten bzw. vereinbarten Abschlagszahlungen<br />
hierauf oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen<br />
sind fällig.<br />
4. Der Mittelverwendungskontrolleur ist berechtigt – auf der<br />
Grundlage von zur Durchführung des Investitionsplans der<br />
Fondsgesellschaften abgeschlossenen bzw. abzuschließenden<br />
Verträgen – bereits erbrachte oder noch zu erbringende<br />
Gegenleistungen der Vertragspartner der Fondsgesellschaften<br />
Vorauszahlungen bis zur vollen Höhe der vereinbarten<br />
Vergütung freizugeben und zwar auch dann, wenn die<br />
Fondsgesellschaften noch nicht vollplatziert sind oder die jeweiligen<br />
Gegenleistungen ganz oder teilweise noch nicht<br />
bewirkt wurden.<br />
Vollplatzierung der Fondsgesellschaften ist gegeben,<br />
wenn die von den Anlegern übernommene Gesamtzeichnungssumme<br />
bei den Fondsgesellschaften (ohne Agio) insgesamt<br />
USD 182.000.000 beträgt.<br />
5. Für den Fall, dass der Mittelverwendungskontrolleur die Mitwirkung<br />
an Verfügungen über das gemeinsame Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />
der Fondsgesellschaften verweigert bzw.<br />
Verfügungen nicht freigibt, ist auf seinen Antrag und/oder<br />
der Komplementärinnen oder der geschäftsführenden Kommanditisten<br />
über die Verfügung über Gelder durch Gesellschafterbeschluss<br />
zu entscheiden. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
hat dem Beschluss der Gesellschafterversammlungen<br />
entsprechend zu handeln.<br />
176<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
6. Die Fondsgesellschaften verpflichtet sich, dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
alle zur Auszahlung erforderlichen<br />
Verträge, Rechnungen oder sonstige Unterlagen so rechtzeitig<br />
vorzulegen, so dass eine angemessene Auszahlungskontrolle<br />
möglich ist. Die Fondsgesellschaften werden dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
Einblick in alle Rechnungen, Abrechnungsunterlagen,<br />
Verträge und sonstigen, die Gesellschaftszwecke<br />
betreffenden Schriftverkehr gewähren und<br />
ihm in allen hier interessierenden Fragen Auskunft erteilen.<br />
7. Der Mittelverwendungskontrolleur hat dafür Sorge zu tragen,<br />
dass anhand seiner Aufzeichnungen jederzeit festgestellt<br />
werden kann, welche Einzahlungen auf dem o.g. Konto<br />
eingegangen bzw. welche Auszahlungen von diesem<br />
Konto erfolgt sind.<br />
Nach Abschluss der Auszahlungen hat der Mittelverwendungskontrolleur<br />
über die Verwendung sämtlicher Geldmittel<br />
in der Platzierungs- und Investitionsphase der Fondsgesellschaften<br />
vollständige Rechenschaft abzulegen.<br />
8. Maßgeblich für den Mittelverwendungskontrolleur sind ausschließlich<br />
die Bestimmungen dieses Vertrages. Weitere<br />
Pflichten übernimmt der Mittelverwendungskontrolleur<br />
nicht. Er überprüft insbesondere nicht die Verwirklichung<br />
oder Realisierbarkeit der Gesellschaftszwecke der Fondsgesellschaften.<br />
Dem Mittelverwendungskontrolleur obliegen<br />
auch keine Prüfungspflichten bei Fragen des unternehmerischen<br />
Ermessens, so dass er auch nicht für die Erreichung<br />
der verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen Zielsetzungen<br />
verantwortlich ist. Dies ist weder Vertragsinhalt noch<br />
Geschäftsgrundlage der Funktion als Mittelverwendungskontrolleur.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur übernimmt<br />
auch keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner der<br />
Fondsgesellschaften oder dafür, dass die Vertragspartner der<br />
Fondsgesellschaften die eingegangenen vertraglichen Pflichten<br />
ordnungsgemäß erfüllen.<br />
9. Für seine Tätigkeit erhält der Mittelverwendungskontrolleur<br />
eine Vergütung von 0,02% des nach Abschluss der Platzierungsphase<br />
gezeichneten Kommanditkapitals der Fondsgesellschaften,<br />
mindestens jedoch USD 40.000, zuzüglich der<br />
jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.<br />
Die Vergütung ist fällig bei Abschluss der Platzierung,<br />
nicht jedoch, bevor die Fondsgesellschaften entsprechende<br />
Mittel durch Einzahlungen der Anleger in ausreichender<br />
Höhe zur Verfügung haben. Auf die Vergütung können je<br />
nach Liquiditätslage der Fondsgesellschaften Abschlagszahlungen<br />
– auch vor Vollplatzierung – bis zur vollen Höhe erfolgen.<br />
10. Die Fondsgesellschaften verpflichten sich, diesen Vertrag jedem<br />
ernsthaften Interessenten in vollem Wortlautzugänglich<br />
zu machen. Im Übrigen darf der Name des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
nicht für Werbezwecke verwendet werden.
V E R T R A G S W E R K :<br />
M I T T E L V E R W E N D U N G S K O N T R O L L V E R T R A G<br />
11. Die Leistungen des Mittelverwendungskontrolleurs sind erfüllt,<br />
wenn die Fondsgesellschaften allen Zahlungsverpflichtungen<br />
aus dem Investitionsplan nach § 10 des jeweiligen<br />
Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaften nachgekommen<br />
ist. Der Vertrag endet mit Eintritt der vorstehenden Voraussetzung.<br />
Mit der Vergütung nach Ziffer 9 ist die gesamte<br />
Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs abgegolten.<br />
12. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.<br />
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die<br />
Gesellschafter-/Treugeberversammlungen die Abberufung<br />
des Mittelverwendungskontrolleurs beschlossen hat. Im<br />
Übrigen gilt § 627 BGB. Bei einer Kündigung sind die auf<br />
dem Eigenkapitaleinzahlungskonto befindlichen Guthaben<br />
der Auszahlungskontrolle eines anderen Mittelverwendungskontrolleurs<br />
zu unterstellen.<br />
13. Der Mittelverwendungskontrolleur haftet lediglich für schuldhaft<br />
– d.h. vorsätzlich und fahrlässig – begangene Pflichtverletzungen.<br />
Gegen den Mittelverwendungskontrolleur können<br />
Schadenersatzansprüche erst geltend gemacht werden, wenn<br />
die Fondsgesellschaften oder Gesellschafter/Treugeber anderweitig<br />
Ersatz nicht zu erreichen vermögen. Alle Schadenersatzansprüche<br />
der Fondsgesellschaften oder der Gesellschafter/Treugeber<br />
gegenüber dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.<br />
Etwaige Schadenersatzansprüche von Gesellschaftern/<br />
Treugebern bzw. der Fondsgesellschaften mit Ausnahme von<br />
Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit<br />
sind auf einen Betrag von insgesamt EUR 1.000.000 begrenzt.<br />
Der Haftungshöchstbetrag gilt für alle etwaigen Schadensersatzansprüche,<br />
die im Zusammenhang mit der vertraglich<br />
geschuldeten Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
stehen; etwaige Ansprüche der an den Fondsgesellschaften<br />
beteiligten Gesellschafter/Treugeber gelten<br />
ausdrücklich als in den Haftungshöchstbetrag einbezogen.<br />
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche im Zusammenhang<br />
mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist,<br />
soweit zulässig, München.<br />
15. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder<br />
Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />
der Schriftform. Die Schriftformvereinbarung kann ihrerseits<br />
nur schriftlich aufgehoben werden.<br />
16. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages – auch nur teilweise<br />
– unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die<br />
Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die<br />
Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, durch eine Vereinbarung<br />
eine unwirksame bzw. nichtige Bestimmung<br />
durch eine solche zu ersetzen, die in gesetzlich zulässiger<br />
Weise wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am<br />
nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall von Vertragslücken.<br />
München, 24. Juli 2008<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />
vertreten durch die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2 Verwaltungs GmbH<br />
(Komplementärin)<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Stolze<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG<br />
vertreten durch die <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 Verwaltungs GmbH<br />
(Komplementärin)<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Stolze<br />
CURIA Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Schmidt-Gorbach<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
177<br />
K
L<br />
A N G A B E N V O R B E H A L T<br />
Dieser Verkaufsprospekt orientiert sich an den<br />
Grundsätzen ordnungsgemäßer Beurteilung von Prospekten<br />
über öffentlich angebotene Kapitalanlagen<br />
(IDW S4), Gliederungsabweichungen in diesem Prospekt<br />
dienen einer verbesserten Klarheit der Darstellungen.<br />
Er wurde gemäß der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte<br />
(VermVerkProspV) auf<br />
Grundlage des Verkaufsprospektgesetzes erstellt. Alle<br />
im Prospekt gemachten Angaben, Zahlenbeispiele<br />
und Prognoserechnungen sind durch den Prospektherausgeber<br />
mit Sorgfalt erstellt worden und entsprechen<br />
dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung.<br />
Sie geben der derzeitigen Stand der<br />
Planung sowie der Gutachten und Schätzwerte unabhängiger,<br />
anerkannter Sachverständiger wieder.<br />
Über die im Prospekt beschriebenen Vertragsverhältnisse<br />
hinaus wurden zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
keine weiteren wesentlichen Verpflichtungen<br />
zu Lasten der Fondsgesellschaft eingegangen.<br />
Die im Prospekt enthaltenen Prognoserechnungen<br />
stellen in ihrer Gesamtheit einen aus heutiger Sicht<br />
möglichen Verlauf der vorgesehenen Investitionen<br />
dar. Abweichungen von den im Prospekt dargestellten<br />
Ergebnissen sind jedoch wahrscheinlich, da die<br />
zukünftige Entwicklung aller wertbeeinflussenden<br />
Größen insbesondere hinsichtlich der prospektierten<br />
Erlöse nicht vorhergesagt werden kann.<br />
Zukünftig auftretende Abweichungen können ihre<br />
Ursache insbesondere in Änderungen der Gesetzgebung,<br />
Rechtsprechung, der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung<br />
oder der Entwicklung wirtschaftlicher<br />
Teilbereiche haben. Weitere Ursachen können auch<br />
Dispositionskorrekturen sein, welche die Gesellschafter<br />
selbst beschließen. Eine Haftung für den<br />
tatsächlichen Eintritt der in den Modellrechnungen<br />
ausgewiesenen Ergebnisse wird daher nicht übernommen.<br />
Eine Haftung für den Eintritt der prospektierten<br />
steuerlichen Ergebnisse wird ebenfalls nicht<br />
übernommen, weil die Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen<br />
allein der Finanzverwaltung und<br />
den zuständigen ausländischen Behörden obliegt.<br />
178<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Der vorliegende Prospekt ist an eine Vielzahl von Interessenten<br />
adressiert, die jeweils individuelle Beteiligungsinteressen<br />
verfolgen und deren Erwartungshaltungen<br />
und Detailkenntnisse im Hinblick auf die<br />
wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge<br />
sehr breit variieren können. Es ist möglich, dass der<br />
Prospekt diesen unterschiedlichen Informationsbedürfnissen<br />
nicht in allen Punkten gerecht wird. Der<br />
Eintritt der vom Anleger mit seiner Beteiligung verfolgten<br />
Ziele fällt letztlich in seine eigene Risikosphäre.<br />
Die Anleger sollten daher die Prospektangaben<br />
und die Risikohinweise unter Berücksichtigung<br />
ihrer besonderen Situation kritisch würdigen und<br />
prüfen, ob es nicht gegebenenfalls sinnvoll und notwendig<br />
ist, fachlichen Rat in Anspruch zu nehmen.<br />
Vermittler, Anlageberater und sonstige Dritte, die mit<br />
der Platzierung des Kapitals betraut sind, sind selbstständig<br />
tätige Unternehmer. Sie sind nicht berechtigt,<br />
von diesem Prospekt abweichende Auskünfte oder<br />
Zusicherungen zu geben.<br />
Abweichende Angaben sind nur dann verbindlich,<br />
wenn sie vor dem Beitritt schriftlich von der <strong>DCM</strong><br />
<strong>AG</strong> bestätigt wurden. Die Haftung des Prospektherausgebers<br />
für unrichtige und unvollständige Prospektangaben<br />
oder für die Verletzung eventueller<br />
Aufklärungspflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
beschränkt.<br />
Vertragspartner des Emittenten, insbesondere die<br />
DVB Bank <strong>AG</strong>, übernehmen mit Ausnahme des Prospektherausgebers<br />
<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> keine Verantwortung für<br />
den Prospekt oder einzelne Inhalte des Prospekts.<br />
Die Angaben im Prospekt sind nach bestem Wissen<br />
des Fondsinitiators gemacht worden und basieren<br />
auf Annahmen und Prognosen, die der Fondsinitiator<br />
für richtig und verlässlich hält. Es wurden keine wesentlichen<br />
Umstände ausgelassen.<br />
24. Juli 2008
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
179
M<br />
A B W I C K L U N G S H I N W E I S E<br />
Der Beitritt zu den Fondsgesellschaften vollzieht sich<br />
wie folgt:<br />
Sie als Anleger können sich nur in gleicher Weise zeitgleich<br />
(parallel) mittelbar als Treugeber über die Curia<br />
Steuerberatungsgesellschaft mbH („Treuhänder“) an<br />
der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG und der<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG beteiligen.<br />
Sie unterzeichnen die vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung<br />
sowie den Empfang des Verkaufsprospektes<br />
und der Widerrufsbelehrung.<br />
Die Gesamtzeichnungssumme, d.h. die Zeichnungssumme<br />
im Rahmen einer Beteiligung an der <strong>DCM</strong><br />
GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG zusammen mit<br />
der Zeichnungssumme im Rahmen einer Beteiligung<br />
an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG,<br />
muss mindestens USD 15.000,- betragen (Mindestgesamtzeichnungssumme);<br />
eine höhere Gesamtzeichnungssumme<br />
muss ganzzahlig durch 1.000<br />
ohne Rest teilbar sein. Aus der Gesamtzeichnungssumme<br />
entfällt auf die Beteiligung an der <strong>DCM</strong><br />
GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG ein Anteil von<br />
49,7% und auf die Beteiligung an der <strong>DCM</strong> GmbH<br />
& Co. Flugzeugfonds 3 KG ein Anteil von 50,3%.<br />
Damit erklären Sie, dass Sie sich mittelbar über den<br />
Treuhänder an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />
2 KG und der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />
3 KG beteiligen wollen.<br />
Beide Formulare senden Sie oder Ihr Berater bitte an<br />
die:<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH<br />
Hopfenstraße 6<br />
80335 München<br />
welche diese an den Treuhänder weiterleiten wird.<br />
Sie erhalten ein Eingangsschreiben Ihrer Beitrittserklärung<br />
von der <strong>DCM</strong> Service GmbH.<br />
Der Treuhänder nimmt das Treuhandangebot zum<br />
180<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
mittelbaren Beitritt in die Fondsgesellschaften als Bevollmächtigter<br />
an. Sie erhalten zeitnah ein Begrüßungsschreiben<br />
von der <strong>DCM</strong> Service GmbH mit<br />
einer Kopie der durch den Treuhänder angenommenen<br />
Beitrittserklärung.<br />
Bitte setzen Sie oder Ihr Berater in der Beitrittserklärung<br />
an der vorgesehenen Position für die Auszahlungen<br />
der Fondsgesellschaften Ihre US-Dollarbzw.<br />
EUR-Bankverbindung ein.<br />
Die Gesamtzeichnungssumme zzgl. Agio ist in zwei<br />
Teilbeträgen zu den untenstehenden Terminen zur<br />
Zahlung fällig.<br />
Hinweis: Das Fonds-Konto ist ein US-Dollar-Konto.<br />
Die erste Teilzahlung ist wie folgt zu leisten:<br />
Anleger, die einschließlich bis zum 17.10.2008 ihr<br />
Beteiligungsangebot abgegeben haben, haben am<br />
13.11.2008 eine erste Teilzahlung in Höhe von 30%<br />
der Gesamtzeichnungssumme zzgl. des Gesamtbetrages<br />
des Agios zu leisten. Bei Anlegern, die ihr Beteiligungsangebot<br />
vom 18.10.2008 bis zum<br />
31.12.2008 abgegeben haben, ist die erste Teilzahlung<br />
am 29.01.2009 fällig. Für den Fall einer Verlängerung<br />
der Zeichnungsfrist über den 31.12.2008<br />
hinaus, sind die Anleger, welche ihr Beteiligungsangebot<br />
im Jahre 2009 abgegeben haben, verpflichtet,<br />
die erste Teilzahlung 21 Tage nach Abgabe der Beitrittserklärung<br />
zu leisten, frühestens jedoch drei<br />
Bankarbeitstage nach Erhalt der Mitteilung über die<br />
Annahme des Beteiligungsangebots.<br />
Die zweite Teilzahlung ist wie folgt zu leisten:<br />
Die zweite Teilzahlung in Höhe von 70% der Gesamtzeichnungssumme<br />
ist am 15.10.2009 zur Zahlung<br />
fällig; für den Fall einer Verlängerung der Zeichnungsfrist<br />
sind die ihr Beteiligungsangebot in 2009<br />
abgebenden Anleger verpflichtet, den zweiten Teilbetrag<br />
innerhalb von 21 Tagen nach Abgabe ihrer<br />
Beitrittserklärung, frühestens jedoch drei Bankarbeitstage<br />
nach Erhalt der Mitteilung über die Annahme<br />
des Beteiligungsangebotes, nicht aber vor dem<br />
15.10.2009 zu leisten.
Sie erhalten im Jahr 2009 von der <strong>DCM</strong> Service<br />
GmbH ein Anschreiben im Vorfeld des Einzahlungstermins<br />
für die zweite Teilzahlung. Dieses Anschreiben<br />
wird die nachfolgenden Einzahlungsvarianten<br />
nochmals erläutern und die dafür notwendigen Unterlagen<br />
(beispielhaft ausgefüllt) beinhalten.<br />
Einzahlungsvarianten:<br />
1. Sie überweisen US-Dollar von Ihrem US-Dollar-<br />
Konto: Verwenden Sie bitte das Formular Zahlungsauftrag<br />
im Außenwirtschaftsverkehr.<br />
2. Sie überweisen US-Dollar von Ihrem EUR-Konto:<br />
Verwenden Sie den Überweisungsauftrag/Zahlkarte.<br />
Bitte halten Sie hierzu gesondert Rücksprache<br />
mit Ihrer Bank (Wichtig: Alle Entgelte/Sonstige<br />
Kosten müssen zu Lasten des Auftraggebers<br />
gehen.)<br />
3. Sie überweisen EUR von Ihrem EUR-Konto: Verwenden<br />
Sie den Überweisungsauftrag/Zahlkarte<br />
und beachten folgende Information: Mit dem Anschreiben<br />
wird die zu leistende Teilzahlung auch<br />
in EUR verbunden mit einem Sicherheitsaufschlag<br />
mitgeteilt. Aufgrund von dauernden<br />
Wechselkursschwankungen ist es notwendig,<br />
dass Sie bei einer EUR-Einzahlung einen Sicherheitsaufschlag<br />
einzahlen. Eine Überzahlung wird<br />
mit der ersten Auszahlung zurückgezahlt.<br />
Alle Entgelte und sonstigen Kosten, die im Zusammenhang<br />
mit diesen Teilzahlungen durch ihre kontoführende<br />
Bank anfallen, tragen Sie als Auftraggeber.<br />
Bei Einzahlung in EUR erfolgt die Gutschrift auf dem<br />
US-Dollar-Konto der Fondsgesellschaften abzüglich<br />
Bankprovisionen zum aktuellen Wechselkurs. Nach<br />
erfolgter Zahlung erhalten Sie eine Zahlungseingangsbestätigung.<br />
Ihre Einlageleistungen erfolgen mit den bezeichneten<br />
Teilbeträgen, im Übrigen aber für beide Beteiligungen<br />
zusammen in einem Betrag zugunsten eines<br />
vorgeschalteten, von beiden Fondsgesellschaften in<br />
USD gemeinsam geführten Einzahlungskontos (sog.<br />
„Und-Konto“). Das Einzahlungskontoguthaben wird<br />
A B W I C K L U N G S H I N W E I S E<br />
nach erfolgten Gutschriften und Zahlung der<br />
Eigenkapitalermittlungsvergütung an die Deutsche<br />
Bank <strong>AG</strong>, die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden<br />
<strong>AG</strong> sowie die Berliner Bank <strong>AG</strong> & Co. KG<br />
auf die jeweiligen Konten der Fondsgesellschaften<br />
im Verhältnis 49,7% (Flugzeugfonds 2 KG) zu 50,3%<br />
(Flugzeugfonds 3 KG) weitergereicht.<br />
Empfänger/Name des Begünstigten:<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />
und<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG<br />
Bank: Deutsche Bank<br />
Kontonummer: 2420008<br />
Bankleitzahl: 700 700 10<br />
IBAN: DE24 7007 0010 0242 0008 00<br />
Swift: DEUTDEMM<br />
Verwendungszweck: Ihr Vor- und Zuname, Wohnort<br />
Auszahlungen an die Anleger:<br />
1.1 Auszahlungen in USD<br />
Bei Auszahlung auf Ihr USD-Konto erfolgt die Gutschrift<br />
abzüglich Bankprovisionen ihrer kontoführenden<br />
Bank.<br />
1.2 Auszahlungen in EUR<br />
Bei Auszahlung auf ein EUR-Konto erfolgt die Gutschrift<br />
auf Ihrem EUR-Konto abzüglich Bankprovisionen<br />
ihrer kontoführenden Bank zum aktuellen<br />
Wechselkurs.<br />
Die mit der Auszahlung verbundenen Währungsrisiken<br />
sind ausführlich im Kapitel C „Wesentliche Risiken<br />
der Beteiligung“ auf der Seite 20 f dargestellt.<br />
Alle Entgelte und Kosten, die im Zusammenhang mit<br />
Auszahlungen der Fondsgesellschaften von ihrer<br />
kontoführenden Bank geltend gemacht werden, tragen<br />
Sie als Kontoinhaber.<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
181<br />
M
M<br />
A B W I C K L U N G S H I N W E I S E<br />
Hinweise:<br />
Als Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von<br />
Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen entgegen<br />
nimmt, fungiert die:<br />
Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH (Treuhänder),<br />
Romanstr. 38, 80639 München.<br />
Zeichnungsscheine sind zu senden an die:<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH, Fondsverwaltung, Postfach<br />
310108, 80102 München. Die Annahmeschreiben<br />
werden durch die <strong>DCM</strong> Service GmbH versandt.<br />
Sämtliche Zahlungen an die Anleger erfolgen durch<br />
die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG und<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG, jeweils geschäftsansässig<br />
in der Hopfenstraße 6, 80335 München;<br />
dort wird auch der Verkaufsprospekt zur kostenlosen<br />
Ausgabe bereitgehalten.<br />
Beabsichtigt der Anleger seine mittelbare Beteiligung<br />
an den Fondsgesellschaften in eine direkte Beteiligung<br />
umzuwandeln, hat der Treuhänder die Beteiligungen<br />
zu übertragen und kann hierfür ein Bearbeitungsgentgelt,<br />
maximal jedoch EUR 100 zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer verlangen. Als weitere Kosten<br />
im Falle eines Wechsels in die direkte<br />
Kommanditistenstellung fallen für den Anleger Notar-<br />
und Gerichtskosten sowie Kosten für die notarielle<br />
Beglaubigung der hierfür erforderlichen Handelsregistervollmacht<br />
an, welche von dem Anleger<br />
selbst zu tragen sind. Auch kann im Erbschafts- und<br />
Schenkungsfall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe<br />
von maximal EUR 100 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
anfallen. Ferner können bei dem Anleger bei<br />
einer Übertragung der Beteiligungen Bankprovisionen<br />
durch Überweisung etc. anfallen. Auch sind ggf.<br />
anfallende Kosten der Teilnahme an Gesellschafterversammlungen<br />
vom Anleger zu tragen.<br />
Erbringt der Anleger seine Gesamtzeichnungssumme<br />
nebst 5% Agio nicht bei Fälligkeit der jeweiligen<br />
Teilzahlungen, so ist der Treuhänder für Rechnung<br />
der Fondsgesellschaften berechtigt, Verzugszinsen in<br />
Höhe von 1% pro Monat in Rechnung zu stellen.<br />
Die Zinspflicht tritt ein, ohne dass es einer Mahnung<br />
182<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
bedarf. Bei Ausschluss des Anlegers hat dieser eine<br />
anteilige Schadenspauschale von 10% aus der Differenz<br />
der ursprünglich eingezahlten zu der herabgesetzten<br />
Gesamtzeichnungssumme nebst der vollen<br />
Differenz zwischen dem ursprünglichen und herabgesetzten<br />
Aufgeld (Agio) zu leisten, soweit er nicht<br />
einen geringeren Schaden nachweist. Darüber hinaus<br />
sind mit dem Erwerb, der Verwaltung und der<br />
Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren<br />
Kosten für den Anleger verbunden.<br />
Gemäß dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag bemisst<br />
sich die Beteiligung der Anleger am Ergebnis und am<br />
Vermögen grundsätzlich nach den tatsächlich von<br />
diesen gezahlten Einlagen ohne Berücksichtigung<br />
des gezahlten Agios. Die Beteiligungen der Anleger<br />
an den Ergebnissen der Fondsgesellschaften<br />
während der Platzierungsphase (planmäßig bis<br />
31.12.2008) ist so vorzunehmen, dass alle Anleger,<br />
unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts in die jeweilige<br />
Gesellschaft, an den erzielten Ergebnissen der<br />
jeweiligen Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben.<br />
Rückfragen:<br />
Bei Rückfragen zur Abwicklung Ihres Beitritts wenden<br />
Sie sich bitte an die:<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH<br />
Hopfenstr. 6<br />
80335 München<br />
Tel.: (089) 41 60 97-0<br />
Fax: (089) 41 60 97-30<br />
E-Mail: info@dcm-ag.de
OFA166 Seite 1 von 3<br />
Straße, Hausnummer<br />
E-Mail<br />
Frau / Herr<br />
Gesamtzeichnungssumme in Höhe von<br />
USD*in Worten:<br />
Beitrittserklärung<br />
FÜR<br />
TREUHÄNDERISCH GEHALTENE KOMMANDITBETEILIGUNGEN<br />
AN DER <strong>DCM</strong> GMBH & CO. FLUGZEUGFONDS 2 KG UND<br />
DER <strong>DCM</strong> GMBH & CO. FLUGZEUGFONDS 3 KG<br />
– <strong>DCM</strong> FlugZeugFOnDs 2 –<br />
Name Vorname Telefon<br />
Wohnsitzfinanzamt (PLZ/Ort)<br />
Begründung bei fehlender Steuernummer<br />
Bankverbindung 1<br />
(für Auszahlungen)<br />
IBAN<br />
x<br />
MusterMann Max<br />
Musterstrasse 1<br />
12345 MusterstaDt<br />
Es wird auf § 9.1 der jeweiligen Gesellschaftsverträge hingewiesen, wonach die durch Zahlungen in Euro entstehenden Kosten der jeweilige Gesellschafter/Treugeber zu<br />
tragen hat.<br />
Ich, der / die Vorbenannte (im Folgenden „Zeichner“ genannt), unterbreite hiermit der Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH, München, (im Folgenden<br />
„Treuhänder“ genannt) das Treuhandangebot, mich als Treugeber nach Maßgabe dieser Beitrittserklärung und auf der Grundlage des Verkaufsprospektes<br />
(Stand Juli 2008) und des darin abgedruckten Treuhandvertrages sowie der Gesellschaftsverträge über den Treuhänder an der<br />
<strong>DCM</strong> gMBH & CO. FlugZeugFOnDs 2 kg<br />
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 83145<br />
und der<br />
<strong>DCM</strong> gMBH & CO. FlugZeugFOnDs 3 kg<br />
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 83151<br />
(beide Gesellschaften im Folgenden auch die „Fondsgesellschaften“ genannt) zu beteiligen mit einer<br />
Z w a n Z i g t a u s e n D USD: 20.000<br />
zuzüglich 5% Agio der Gesamtzeichnungssumme, entsprechend<br />
USD:<br />
Summe aus Gesamtzeichnungssumme und Agio USD:<br />
* mindestens USD 15.000,– bzw. durch 1.000 ohne Rest teilbare höhere Beträge<br />
* siehe hierzu auch die Ausfüllhilfe auf Seite 3 der Beitrittserklärung<br />
PLZ Ort<br />
Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit<br />
Steuernummer<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2<br />
Filial-Kontonummer Bankleitzahl<br />
De 12 34567 8901 23456 78<br />
12345 MusterstaDt<br />
012/34567890<br />
Falls Steuernummer nicht vorhanden, bitte<br />
nachfolgend kurz begründen.<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
a B C D e F g H 1 2 a B u s D<br />
Swift-Code Euro- oder USD- Konto<br />
1.000<br />
21.000<br />
012345 / 67890<br />
Mail@ MusterMail.De 1. 1. 1234 MusterstaDt DeutsCH<br />
Muster<br />
Nach Abgabe des Treuhandangebots ist die Gesamtzeichnungssumme inklusive Agio in zwei Teilbeträgen wie folgt einzuzahlen<br />
a. Erster Einzahlungstermin:<br />
- Für Zeichner, die bis einschließlich zum 17.10.2008 das Treuhandangebot abgeben, ist am 13.11.2008 ein Teilbetrag von 30% der Gesamtzeichnungssumme sowie<br />
das volle Agio zur Zahlung fällig.<br />
- Für Zeichner, die im Zeitraum vom 18.10.2008 bis einschließlich zum 31.12.2008 das Treuhandangebot abgeben, ist am 29.01.2009 ein Teilbetrag von 30%<br />
der Gesamtzeichnungssumme sowie das volle Agio zur Zahlung fällig.<br />
- Für Zeichner, die in einer verlängerten Platzierungsphase das Treuhandangebot ab dem 01.01.2009 abgeben, ist binnen 21 tagen nach Angebotsabgabe, frühestens<br />
jedoch 3 Bankarbeitstage nach Erhalt der Mitteilung über die Angebotsannahme, ein Teilbetrag von 30% der Gesamtzeichnungssumme sowie das volle Agio zur Zahlung<br />
fällig.<br />
b. Zweiter Einzahlungstermin:<br />
- Für alle Zeichner, die das Treuhandangebot bis einschließlich zum 31.12.2008 abgeben, ist am 15.10.2009 der restliche Teilbetrag von 70% der Gesamtzeichnungssumme<br />
zur Zahlung fällig.<br />
- Für Zeichner, die in einer verlängerten Platzierungsphase das Treuhandangebot in 2009 abgeben, ist binnen 21 tagen nach Angebotsabgabe, frühestens jedoch 3<br />
Bankarbeitstage nach Erhalt der Mitteilung über die Angebotsannahme, nicht aber vor dem 15.10.2009, der restliche Teilbetrag von 70% der Gesamtzeichnungssumme<br />
zur Zahlung fällig.
OFA166 Seite 2 von 3<br />
MusterMann Max<br />
Name Vorname<br />
Abbuchungsauftrag*<br />
Ich beauftrage bereits heute im Falle der Abgabe des Treuhandangebotes bis 31.12.2008 die Deutsche Bank Ag bzw. die Deutsche Bank Privat- und geschäftskunden<br />
Ag („Deutsche Bank“) bei Fälligkeit den nachfolgend bezifferten Teil der Gesamtzeichnungssumme zuzüglich des vollen Agios von nachfolgendem Konto (Bankverbindung<br />
2) bei der Deutschen Bank abzubuchen und auf das gemeinsame Eigenkapitaleinzahlungskonto der beiden Fondsgesellschaften bei der Deutsche Bank <strong>AG</strong><br />
München, Konto Nr. 2420008, BLZ 700 700 10, IBAN: DE24 70070010 0242000800, Swift: DEUTDEMM gutzuschreiben. Von der von mir gezeichneten Gesamtzeichnungssumme<br />
werde ich auf meinem Konto (Bankverbindung 2) bis spätestens zum ersten Einzahlungstermin (13.11.2008 bzw. 29.01.2009) einen Teil in Höhe<br />
von 30% sowie das volle Agio von 5% der Gesamtzeichnungssumme bereitstellen.<br />
Bankverbindung 2 (für Einzahlungen)<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 1 2 3 4 5 6 7 8 1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Filial-Kontonummer<br />
x<br />
Euro-Konto / USD-Konto<br />
Es wird auf § 9.1 der jeweiligen Gesellschaftsverträge hingewiesen, wonach die durch Zahlungen in Euro entstehenden Kosten der jeweilige Gesellschafter/Treugeber<br />
zu tragen hat.<br />
*) Der Abbuchungsauftrag kann nur für ein Konto der Deutschen Bank, ausgenommen Sparkonto und maxblue-Konto, erteilt werden.<br />
Überweisungsverpflichtung:<br />
Bei verspäteten Zahlungen trage ich als Treugeber gem. § 4 des Treuhandvertrages sowie § 7.4 und 7.5 der Gesellschaftsverträge die daraus entstehenden Kosten und Schäden,<br />
insbesondere Zinsen von 1% pro Monat auf rückständige Beträge. Ich bin darüber informiert, dass ich als Treugeber bei nicht fristgemäßer oder unvollständiger Zahlung durch<br />
schriftliche Erklärung aus beiden Fondsgesellschaften ausgeschlossen werden kann. Auf die weiteren Folgen einer verspäteten Zahlung gemäß § 4 des Treuhandvertrages sowie<br />
§ 7.4 und 7.5 der Gesellschaftsverträge bin ich hingewiesen worden.<br />
Ich erkläre ferner Folgendes:<br />
1. Nach Abgabe dieses Treuhandangebotes bin ich an dieses für die Dauer von vier Wochen, gerechnet von der Unterzeichnung dieser Beitrittserklärung, gebunden, sofern ich<br />
nicht mein Treuhandangebot nach Maßgabe der mir erteilten Widerrufsbelehrung fristgerecht widerrufe.<br />
2. Für die Annahme des Treuhandangebotes genügt die Unterschrift des Treuhänders auf der Beitrittserklärung. Eines Zugangs der Annahmeerklärung bedarf es für deren Wirksamwerden<br />
nicht; ich verzichte auf den Zugang der Annahmeerklärung. Ich erhalte jedoch eine unterrichtende Mitteilung hiervon.<br />
3. Mit der Annahme des Treuhandangebotes nehme ich die Stellung eines Treugebers mit allen Rechten und Pflichten gemäß dem Treuhandvertrag sowie den Gesellschaftsverträgen<br />
ein.<br />
4. Ich nehme ausdrücklich zur Kenntnis, dass für die Beteiligung ausschließlich der Inhalt des Verkaufsprospektes, dieser Beitrittserklärung, der Gesellschaftsverträge und des<br />
Treuhandvertrages maßgebend ist und bestätige, dass ich deren Inhalt als für mich verbindlich anerkenne. Mir ist bekannt, dass auf Grund von § 6 Ziff. 6.1 der Gesellschaftsverträge<br />
bzw. § 2 Ziff. 2.1 des Treuhandvertrages mit weiteren Treugebern Treuhandverhältnisse begründet werden und dergestalt die Kommanditanteile des Treuhänders an<br />
beiden Fondsgesellschaften erhöht werden können, ohne dass es der Zustimmung der übrigen Gesellschafter bedarf.<br />
5. Ich bin damit einverstanden, dass die hier mitgeteilten sowie die mit der Beteiligung zusammenhängenden personenbezogenen Daten über eine EDV-Anlage gespeichert<br />
und ausschließlich zur Durchführung und Verwaltung meiner Beteiligung durch die beiden Fondsgesellschaften, den Treuhänder und im Rahmen der Fondsverwaltung durch<br />
beauftragte Dritte verwendet werden dürfen. Soweit ich der Verwendung nicht widerspreche, dürfen sowohl die vorgenannten Daten, als auch sonstiger Schriftwechsel und<br />
vorgesehene Anlegerinformationen zum Zwecke der Abstimmung/Betreuung durch die meine jeweilige Beteiligung vermittelnde Bank bzw. andere meine Beteiligung vermittelnde<br />
Stellen (Vermittler) an diese übermittelt werden. Die Daten werden im Übrigen nur im Rahmen der zur Durchführung / Verwaltung der Beteiligung notwendigen<br />
Maßnahmen verarbeitet und genutzt und nach Beendigung meiner Beteiligung gelöscht, soweit eine Aufbewahrung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.<br />
6. Ich nehme ferner ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Vertriebsvergütung für die Deutsche Bank <strong>AG</strong> bzw. die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden <strong>AG</strong> 5% des durch<br />
diese jeweils in Form von treuhänderischen Kommanditbeteiligungen vermittelten Kommanditkapitals zuzüglich des von den Fondsgesellschaften für dieses vermittelte<br />
Kommanditkapital vereinnahmten Agios beträgt. Die Vergütung beträgt mithin 10% der durch die Deutsche Bank <strong>AG</strong> bzw. die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden<br />
<strong>AG</strong> vermittelten Gesamtzeichnungssummen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Kapitel F zu Eigenkapitalvermittlung, bezüglich weiterer Kosten auf Ebene der Fondsgesellschaften<br />
auf den Investitions- und Finanzierungsplan in Kapitel E des Verkaufsprospektes verwiesen.<br />
7. Ich handle auf eigene Rechnung.<br />
Hiermit unterbreite ich vorstehendes Treuhandangebot.<br />
Bankleitzahl Depotnummer<br />
Ich verpflichte mich hiermit, soweit ich keinen Abbuchungsauftrag erteilt habe,<br />
wenn ich bis einschließlich 17.10.2008 das Treuhandangebot abgebe, zum 13.11.2008 bzw. wenn ich im Zeitraum vom 18.10.2008 bis einschließlich 31.12.2008<br />
das Treuhandangebot abgebe, zum 29.01.2009 einen Teilbetrag von 30% der Gesamtzeichnungssumme sowie das volle Agio zu zahlen.<br />
In dem Fall, dass ich in einer verlängerten Platzierungsphase das Treuhandangebot ab dem 01.01.2009 abgebe, werde ich binnen 21 tagen nach Angebotsabgabe,<br />
frühestens jedoch 3 Bankarbeitstage nach Erhalt der Mitteilung über die Angebotsannahme, einen Teilbetrag von 30% der Gesamtzeichnungssumme sowie das volle<br />
Agio zahlen.<br />
Weiterhin verpflichte ich mich, zum 15.10.2009 den restlichen Teilbetrag von 70% der Gesamtzeichnungssumme zu zahlen.<br />
Falls ich in einer verlängerten Platzierungsphase das Treuhandangebot in 2009 abgebe, werde ich binnen 21 tagen nach Angebotsabgabe, frühestens jedoch 3 Bankarbeitstage<br />
nach Erhalt der Mitteilung über die Angebotsannahme, nicht aber vor dem 15.10.2009, den restlichen Teilbetrag von 70% der Gesamtzeichnungssumme<br />
zahlen.<br />
Die Zahlungen werde ich jeweils auf das gemeinsame Eigenkapitaleinzahlungskonto der beiden Fondsgesellschaften bei der Deutschen Bank <strong>AG</strong> München, Konto Nr.<br />
2420008, BLZ 700 700 10, IBAN: DE24 70070010 0242000800, Swift: DEUTDEMM überweisen.<br />
Muster<br />
Ort, Datum Unterschrift Zeichner<br />
x
OFA166 Seite 3 von 3<br />
MusterMann Max<br />
Name Vorname<br />
WiDerruFsBeleHrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist<br />
beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der<br />
Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wider rufs.<br />
Der Widerruf ist zu richten an: <strong>DCM</strong> Service GmbH, Hopfenstraße 6, 80335 München; Fax: (089) 41 60 97-30; E-Mail: info@dcm-ag.de.<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)<br />
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,<br />
müssen Sie uns insoweit ggfs. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist<br />
beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />
Musterstadt, 01. 01. 1234<br />
Ort, Datum Unterschrift Zeichner<br />
Empfangsbestätigung:<br />
Ich bestätige, dass ich den Verkaufsprospekt (Stand Juli 2008) mit dem Abdruck der Gesellschaftsverträge, des Treuhandvertrages sowie den Hinweisen zu den Risiken<br />
im Kapitel C „Wesentliche Risiken der Beteiligung“ erhalten habe. Ferner bestätige ich, heute eine dreiseitige Abschrift dieser Beitrittserklärung mit Widerrufsbelehrung<br />
erhalten zu haben.<br />
Musterstadt, 01. 01. 1234<br />
Ort, Datum Unterschrift Zeichner<br />
Vom Berater auszufüllen:<br />
Die im Zusammenhang mit dem Beitritt gemachten Angaben sowie die Unterschrift stimmen mit der o.g. Person überein. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass<br />
lag im Original vor.<br />
Region<br />
IFC<br />
Geschäftsadresse<br />
Telefon<br />
E-mail<br />
Datum / Unterschrift des Beraters Stempel IFC<br />
Hiermit ist das Treuhandangebot des Zeichners in der vorstehenden Form angenommen:<br />
Max Mustermann<br />
Max Mustermann<br />
Beratervorname/ -name<br />
geSaMTzeiChnUngSSUMMeMuster<br />
PLZ/Ort<br />
Ort, Datum Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
in USD<br />
BEISPIELHAFTE DARSTELLUNG DER ZAHLBETRÄGE IM ERSTEN UND ZWEITEN EINZAHLUNGSTERMIN<br />
30%-TeilbeTrag<br />
in USD<br />
1. einzahlUngSTerMin 2. einzahlUngSTerMin<br />
agiO<br />
in USD<br />
SUMMe<br />
in USD<br />
70% reSTbeTrag<br />
in USD<br />
15.000 4.500 750 5.250 10.500<br />
16.000 4.800 800 5.600 11.200<br />
17.000 5.100 850 5.950 11.900<br />
18.000 5.400 900 6.300 12.600<br />
19.000 5.700 950 6.650 13.300<br />
20.000 6.000 1.000 7.000 14.000<br />
21.000 6.300 1.050 7.350 14.700<br />
22.000 6.600 1.100 7.700 15.400<br />
23.000 6.900 1.150 8.050 16.100<br />
24.000 7.200 1.200 8.400 16.800<br />
25.000 7.500 1.250 8.750 17.500<br />
je weiTere 1.000 300 50 350 700
Bildnachweis<br />
AeroLogic: Seiten 5, 40, 56, 128<br />
Boeing Images: Seiten 1 (oben), 5, 9, 38, 39, 49, 50, 51, 52, 54/55, 62, 116, 136 (oben rechts)<br />
Corbis: Seiten 6, 16<br />
<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>: Seiten 135, 136 (unten rechts)<br />
Deutsche Lufthansa <strong>AG</strong>: Seiten 40 (Foto: Werner Krüger)<br />
Deutsche Post <strong>AG</strong>: Seiten 41, 61<br />
Digitalstock: Seite 60<br />
Flughafen Leipzig/Halle: Seiten 1 (unten rechts), 59<br />
Fotolia: Seiten 48, 136 (unten und oben links)<br />
Getty Images: Seiten 1 (unten links/Mitte), 4, 12/13, 14, 18, 36, 37, 47, 53, 63, 88<br />
Jupiterimages: Seiten 34, 45, 58<br />
Mauritius: Seite 8<br />
Druck<br />
Fuchs Druck<br />
Riezlerstraße 12<br />
83714 Miesbach
Fondsverwaltung:<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH<br />
Hopfenstr. 6 ■ 80335 München<br />
Tel. (089) 416097-0 ■ Fax (089) 416097-29<br />
email: info@dcm-ag.de<br />
Best.-Nr. 002 83633 64, Stand 07/2008