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Beteiligungsprospekt - DCM AG

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C<br />

W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

Finanzierungs- und Zinsrisiken<br />

Die Kreditzusagen zugunsten der Fondsgesellschaften<br />

stehen unter dem Vorbehalt der ausreichenden<br />

Stellung von Sicherheiten und ordnungsgemäßer Vertragsdokumentation.<br />

Insofern besteht das Risiko, dass<br />

die Darlehen nicht fristgerecht oder gar nicht ausgezahlt<br />

werden können. Es ist vorgesehen, jeweils<br />

sowohl ein Tilgungsdarlehen als auch ein endfälliges<br />

Darlehen jeweils mit einem Festzins für die gesamte<br />

Laufzeit des Leasingvertrages mit AeroLogic abzuschließen<br />

(auf Basis des 10-Jahres-USD-Swapsatzes).<br />

Die endgültige Eindeckung der Darlehensmittel mit<br />

Festschreibung des Basiszinses soll einhergehend mit<br />

der endgültigen Fixierung der Leasingrate erst 2 Tage<br />

vor Auslieferung des Flugzeugs erfolgen. Die leasingvertragliche<br />

Berechnungsformel zur Anpassung der<br />

Leasingrate an den endgültigen Fremdkapitalzins hat<br />

zur Folge, dass ein niedriger Fremdkapitalzins zu<br />

einer niedrigeren Leasingrate und aus Sicht der<br />

Fondsgesellschaft zu einer geringeren Mietrendite<br />

führt. Das Risiko der Anleger liegt also in einem bis<br />

zum Zeitpunkt der Eindeckung der Fremdmittel sinkenden<br />

USD-Zinsniveau mit der Folge einer Verringerung<br />

der prognostizierten Auszahlungen.<br />

Die beiden Tilgungsdarlehen der Fondsgesellschaften<br />

werden mit Beendigung des jeweiligen Leasingvertrages,<br />

d.h. nach 120 Monaten Laufzeit vollständig<br />

getilgt sein. Ein Anschlussfinanzierungsrisiko besteht<br />

folglich hinsichtlich des endfälligen Darlehens, das<br />

zu diesem Zeitpunkt in Höhe der ursprünglichen<br />

Kreditaufnahme, d.h. mit USD 31,3 Mio. (Flugzeugfonds<br />

2 KG) bzw. rd. USD 31,7 Mio. (Flugzeugfonds<br />

3 KG) valutiert. Die Fondsgesellschaften können diesbezüglich<br />

nicht auf eine bestehende Darlehenszusage<br />

zurückgreifen und sind folglich gezwungen, sich<br />

zu den dann gegebenen Kapitalmarktverhältnissen<br />

einzudecken. Es besteht grundsätzlich das Risiko,<br />

dass eine Anschlussfinanzierung nicht gelingt, etwa<br />

im Fall einer verzögerten oder zu geringen<br />

Anschlussvermietung, und ferner das Risiko, dass die<br />

Anschlussfinanzierung nur zu höheren Zinssätzen als<br />

kalkuliert abgeschlossen werden kann. Im ersten Fall<br />

würden die Banken ihre dingliche Sicherheit verwerten,<br />

d.h. das Flugzeug zur Veräußerung bringen, was<br />

22<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

unter Umständen zur vorzeitigen Liquidation der<br />

jeweils betroffenen Fondsgesellschaft und zu erheblich<br />

verringerten Auszahlungen an die Anleger oder<br />

sogar zur Insolvenz der Fondsgesellschaften und<br />

somit zum Verlust der Einlagen führen kann. Im<br />

zweiten Fall verringerte sich die Leasingrate der<br />

Fondsgesellschaften und die Anleger erhielten geringere<br />

Auszahlungen aus ihrer Beteiligung, wenn der<br />

höhere Zinsaufwand nicht über eine höhere Leasingrate<br />

kompensiert werden könnte.<br />

Allgemein gilt, dass die Finanzierungsbanken die<br />

Darlehen im Falle einer Kreditvertragsverletzung<br />

durch die Fondsgesellschaften und bestimmter anderer<br />

vertraglich geregelter Ereignisse fällig stellen können<br />

und die Verwertung des Flugzeugs in eigener<br />

Regie betreiben können, wenn es den Fondsgesellschaften<br />

nicht gelingt, eine alternative Finanzierung<br />

zu beschaffen. Dieser Fall hätte erheblich verringerte<br />

Auszahlungen an die Anleger bis hin zum Verlust<br />

der Einlagen zur Folge.<br />

Anschlussvermietung<br />

Die Rückgabe eines Flugzeuges durch den Leasingnehmer<br />

AeroLogic im Zustand „Full Life Condition“<br />

schafft zwar die wirtschaftlichen Voraussetzungen für<br />

eine Anschlussvermietung, beseitigt aber nicht die<br />

Risiken, die kennzeichnend für das Operate-Leasing-<br />

Geschäft sind. So ist keinesfalls gewährleistet, dass<br />

auch bei frühzeitigen Vermarktungsbemühungen eine<br />

sich nahtlos anschließende Anschlussvermietung zu<br />

den prognostizierten Konditionen erzielt werden<br />

kann. Das Marktumfeld im Zeitfenster der planmäßigen<br />

Anschlussvermietung, d.h. im 2. Halbjahr 2019<br />

bzw. im 1. Halbjahr 2020 kann aus heutiger Perspektive<br />

nur mit entsprechender Prognoseunsicherheit eingeschätzt<br />

werden. Auch die weitere Entwicklung von<br />

Inflationsraten und Kapitalmarktzinsen in den jeweiligen<br />

Wirtschaftsräumen wird die Höhe der künftig<br />

erzielbaren Anschlussmiete beeinflussen.<br />

Es besteht das Risiko, dass in einem schwierigen<br />

Marktumfeld Stillstandszeiten ohne Mietertrag hinzunehmen<br />

sind. Es besteht ferner das Risiko, dass in<br />

einem von Angebotsüberhang bzw. mangelnder

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