Beteiligungsprospekt - DCM AG
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C<br />
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
Finanzierungs- und Zinsrisiken<br />
Die Kreditzusagen zugunsten der Fondsgesellschaften<br />
stehen unter dem Vorbehalt der ausreichenden<br />
Stellung von Sicherheiten und ordnungsgemäßer Vertragsdokumentation.<br />
Insofern besteht das Risiko, dass<br />
die Darlehen nicht fristgerecht oder gar nicht ausgezahlt<br />
werden können. Es ist vorgesehen, jeweils<br />
sowohl ein Tilgungsdarlehen als auch ein endfälliges<br />
Darlehen jeweils mit einem Festzins für die gesamte<br />
Laufzeit des Leasingvertrages mit AeroLogic abzuschließen<br />
(auf Basis des 10-Jahres-USD-Swapsatzes).<br />
Die endgültige Eindeckung der Darlehensmittel mit<br />
Festschreibung des Basiszinses soll einhergehend mit<br />
der endgültigen Fixierung der Leasingrate erst 2 Tage<br />
vor Auslieferung des Flugzeugs erfolgen. Die leasingvertragliche<br />
Berechnungsformel zur Anpassung der<br />
Leasingrate an den endgültigen Fremdkapitalzins hat<br />
zur Folge, dass ein niedriger Fremdkapitalzins zu<br />
einer niedrigeren Leasingrate und aus Sicht der<br />
Fondsgesellschaft zu einer geringeren Mietrendite<br />
führt. Das Risiko der Anleger liegt also in einem bis<br />
zum Zeitpunkt der Eindeckung der Fremdmittel sinkenden<br />
USD-Zinsniveau mit der Folge einer Verringerung<br />
der prognostizierten Auszahlungen.<br />
Die beiden Tilgungsdarlehen der Fondsgesellschaften<br />
werden mit Beendigung des jeweiligen Leasingvertrages,<br />
d.h. nach 120 Monaten Laufzeit vollständig<br />
getilgt sein. Ein Anschlussfinanzierungsrisiko besteht<br />
folglich hinsichtlich des endfälligen Darlehens, das<br />
zu diesem Zeitpunkt in Höhe der ursprünglichen<br />
Kreditaufnahme, d.h. mit USD 31,3 Mio. (Flugzeugfonds<br />
2 KG) bzw. rd. USD 31,7 Mio. (Flugzeugfonds<br />
3 KG) valutiert. Die Fondsgesellschaften können diesbezüglich<br />
nicht auf eine bestehende Darlehenszusage<br />
zurückgreifen und sind folglich gezwungen, sich<br />
zu den dann gegebenen Kapitalmarktverhältnissen<br />
einzudecken. Es besteht grundsätzlich das Risiko,<br />
dass eine Anschlussfinanzierung nicht gelingt, etwa<br />
im Fall einer verzögerten oder zu geringen<br />
Anschlussvermietung, und ferner das Risiko, dass die<br />
Anschlussfinanzierung nur zu höheren Zinssätzen als<br />
kalkuliert abgeschlossen werden kann. Im ersten Fall<br />
würden die Banken ihre dingliche Sicherheit verwerten,<br />
d.h. das Flugzeug zur Veräußerung bringen, was<br />
22<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
unter Umständen zur vorzeitigen Liquidation der<br />
jeweils betroffenen Fondsgesellschaft und zu erheblich<br />
verringerten Auszahlungen an die Anleger oder<br />
sogar zur Insolvenz der Fondsgesellschaften und<br />
somit zum Verlust der Einlagen führen kann. Im<br />
zweiten Fall verringerte sich die Leasingrate der<br />
Fondsgesellschaften und die Anleger erhielten geringere<br />
Auszahlungen aus ihrer Beteiligung, wenn der<br />
höhere Zinsaufwand nicht über eine höhere Leasingrate<br />
kompensiert werden könnte.<br />
Allgemein gilt, dass die Finanzierungsbanken die<br />
Darlehen im Falle einer Kreditvertragsverletzung<br />
durch die Fondsgesellschaften und bestimmter anderer<br />
vertraglich geregelter Ereignisse fällig stellen können<br />
und die Verwertung des Flugzeugs in eigener<br />
Regie betreiben können, wenn es den Fondsgesellschaften<br />
nicht gelingt, eine alternative Finanzierung<br />
zu beschaffen. Dieser Fall hätte erheblich verringerte<br />
Auszahlungen an die Anleger bis hin zum Verlust<br />
der Einlagen zur Folge.<br />
Anschlussvermietung<br />
Die Rückgabe eines Flugzeuges durch den Leasingnehmer<br />
AeroLogic im Zustand „Full Life Condition“<br />
schafft zwar die wirtschaftlichen Voraussetzungen für<br />
eine Anschlussvermietung, beseitigt aber nicht die<br />
Risiken, die kennzeichnend für das Operate-Leasing-<br />
Geschäft sind. So ist keinesfalls gewährleistet, dass<br />
auch bei frühzeitigen Vermarktungsbemühungen eine<br />
sich nahtlos anschließende Anschlussvermietung zu<br />
den prognostizierten Konditionen erzielt werden<br />
kann. Das Marktumfeld im Zeitfenster der planmäßigen<br />
Anschlussvermietung, d.h. im 2. Halbjahr 2019<br />
bzw. im 1. Halbjahr 2020 kann aus heutiger Perspektive<br />
nur mit entsprechender Prognoseunsicherheit eingeschätzt<br />
werden. Auch die weitere Entwicklung von<br />
Inflationsraten und Kapitalmarktzinsen in den jeweiligen<br />
Wirtschaftsräumen wird die Höhe der künftig<br />
erzielbaren Anschlussmiete beeinflussen.<br />
Es besteht das Risiko, dass in einem schwierigen<br />
Marktumfeld Stillstandszeiten ohne Mietertrag hinzunehmen<br />
sind. Es besteht ferner das Risiko, dass in<br />
einem von Angebotsüberhang bzw. mangelnder