Beteiligungsprospekt - DCM AG
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C<br />
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
verursachten Scheiterns des Flugzeugserwerbs stünden<br />
den Fondsgesellschaften nicht mehr die Mittel<br />
zur vollständigen Rückzahlung der Einlagen zur Verfügung,<br />
d.h. die Anleger erlitten einen teilweisen Verlust<br />
der Einlagen.<br />
Leasingvertragliche Risiken (einschließlich<br />
Nebenabreden und FSA Agreements, FSA<br />
Direct Agreements)<br />
Die pünktliche Zahlung des Mietentgelts und die<br />
Erfüllung aller vertraglichen Nebenverpflichtungen<br />
(z.B. Versicherung, Wartung, Instandhaltung der<br />
Frachtflugzeuge) sollen über die zwischen AeroLogic<br />
und den FSA Parteien bestehenden Verträge (Flight<br />
Service Agreements, „FSA“) sichergestellt werden.<br />
Die Zahlungsansprüche des Leasingnehmers gegenüber<br />
den FSA Parteien wurden zur Sicherheit in dem<br />
Umfang an den Leasinggeber abgetreten, in dem<br />
korrespondierende Zahlungsverpflichtungen des<br />
Leasingnehmers gegenüber dem Leasinggeber bestehen.<br />
Die Fondsgesellschaften sollen spätestens zum<br />
Zeitpunkt des Erwerbs der Frachtflugzeuge gemäß<br />
Schuldnovation in die Rechtsposition des Leasinggebers<br />
bezogen auf die Abtretung der Ansprüche an<br />
den Flight Service Agreements eintreten.<br />
Im Falle einer vom Leasingnehmer verschuldeten<br />
vorzeitigen Vertragsbeendigung des Leasingvertrags<br />
mit dem Leasinggeber, d.h. vorliegend den Fondsgesellschaften<br />
(z.B. Ausfall von monatlichen Leasingraten),<br />
stehen den FSA Parteien im Rahmen eines weiteren<br />
Vertrages, des sog. „FSA Direct Agreements“,<br />
mehrere Optionen gegenüber dem Leasinggeber<br />
offen und zwar entweder (i) einen vom Leasinggeber<br />
vorgeschlagenen neuen Leasingnehmer zu akzeptieren,<br />
der dann auch die Rechte und Pflichten unter<br />
den FSA-Agreements zu gleichen Bedingungen<br />
übernimmt, oder (ii) durch eigene Benennung eines<br />
neuen Leasingnehmers bzw. durch eigenen Vertragseintritt<br />
für eine weitere Vertragsfortsetzung Sorge zu<br />
tragen oder (iii) im Zuge einer außerordentlichen<br />
Kündigung der FSA-Agreements ihr Engagement zu<br />
beenden und den Leasinggeber für seine dadurch<br />
entstandenen Kosten und Verluste zu entschädigen.<br />
Unabhängig von der letztendlichen Optionsaus-<br />
28<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
übung sind die FSA Parteien aber gemeinsam gegenüber<br />
AeroLogic verpflichtet, eine kontinuierliche<br />
Leasingratenzahlung bis zur Umsetzung der gewählten<br />
Option sicher zu stellen.<br />
Es besteht das Risiko, dass die FSA Parteien ihre vertraglichen<br />
Verpflichtungen gegenüber AeroLogic und<br />
dann infolge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung<br />
auch gegenüber den Fondsgesellschaften nicht oder<br />
nicht vollständig oder verspätet erfüllen und die<br />
Fondsgesellschaften mithin gezwungen wären, in eigener<br />
Verantwortung eine Anschlussvermietung herbeizuführen<br />
und ihre Zahlungsansprüche gegenüber den<br />
FSA Parteien auf eigenes Kostenrisiko hin einzuklagen<br />
und durchzusetzen. Das Risiko eines Ausfalls der FSA-<br />
Parteien besteht für die Fondsgesellschaften und die<br />
Anleger also darin, zu einem früheren Zeitpunkt eine<br />
Anschlussvermietung herbeiführen zu müssen, was im<br />
Falle von zwischenzeitlichen Stillstandszeiten oder<br />
schlechteren Mietkonditionen in Verbindung mit nicht<br />
kalkulierten Zusatzkosten zu verminderten Auszahlungen<br />
an die Anleger führen würde.<br />
Etwaige Schadensersatzansprüche der Fondsgesellschaften<br />
gegenüber AeroLogic im Fall eines Totalverlusts<br />
eines Frachtflugzeugs sind nicht im Rahmen der<br />
FSA Direct Agreements abgedeckt. Insoweit bestehen<br />
keine indirekten oder direkten Zahlungsverpflichtungen<br />
der FSA-Parteien gegenüber den Fondsgesellschaften<br />
und haftet nur AeroLogic als Leasingnehmer,<br />
sofern dieser Fall nicht vollumfänglich versichert ist<br />
(Näheres zu Versicherungsrisiken siehe Abschnitt<br />
„Allgemeine Luftfahrtrisiken“).<br />
Ein weiteres leasingvertragliches Risiko besteht darin,<br />
dass sich der Leasingnehmer AeroLogic für das<br />
Frachtflugzeug mit der Seriennummer 36004 das<br />
Optionsrecht gesichert hat, den Leasingvertrag<br />
ordentlich vorzeitig zum Ende des 6. Mietjahres<br />
oder des 7. Mietjahres kündigen zu können (sog.<br />
„Walk Away Option“). Das Optionsrecht des Leasingnehmers<br />
erstreckt sich nicht auf das Flugzeug<br />
mit der Seriennummer 36198 bzw. auf die Flugzeugfonds<br />
3 KG. Im Falle der Optionsausübung ist der<br />
Leasingnehmer im Gegenzug verpflichtet, an die