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Beteiligungsprospekt - DCM AG

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C<br />

W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

verursachten Scheiterns des Flugzeugserwerbs stünden<br />

den Fondsgesellschaften nicht mehr die Mittel<br />

zur vollständigen Rückzahlung der Einlagen zur Verfügung,<br />

d.h. die Anleger erlitten einen teilweisen Verlust<br />

der Einlagen.<br />

Leasingvertragliche Risiken (einschließlich<br />

Nebenabreden und FSA Agreements, FSA<br />

Direct Agreements)<br />

Die pünktliche Zahlung des Mietentgelts und die<br />

Erfüllung aller vertraglichen Nebenverpflichtungen<br />

(z.B. Versicherung, Wartung, Instandhaltung der<br />

Frachtflugzeuge) sollen über die zwischen AeroLogic<br />

und den FSA Parteien bestehenden Verträge (Flight<br />

Service Agreements, „FSA“) sichergestellt werden.<br />

Die Zahlungsansprüche des Leasingnehmers gegenüber<br />

den FSA Parteien wurden zur Sicherheit in dem<br />

Umfang an den Leasinggeber abgetreten, in dem<br />

korrespondierende Zahlungsverpflichtungen des<br />

Leasingnehmers gegenüber dem Leasinggeber bestehen.<br />

Die Fondsgesellschaften sollen spätestens zum<br />

Zeitpunkt des Erwerbs der Frachtflugzeuge gemäß<br />

Schuldnovation in die Rechtsposition des Leasinggebers<br />

bezogen auf die Abtretung der Ansprüche an<br />

den Flight Service Agreements eintreten.<br />

Im Falle einer vom Leasingnehmer verschuldeten<br />

vorzeitigen Vertragsbeendigung des Leasingvertrags<br />

mit dem Leasinggeber, d.h. vorliegend den Fondsgesellschaften<br />

(z.B. Ausfall von monatlichen Leasingraten),<br />

stehen den FSA Parteien im Rahmen eines weiteren<br />

Vertrages, des sog. „FSA Direct Agreements“,<br />

mehrere Optionen gegenüber dem Leasinggeber<br />

offen und zwar entweder (i) einen vom Leasinggeber<br />

vorgeschlagenen neuen Leasingnehmer zu akzeptieren,<br />

der dann auch die Rechte und Pflichten unter<br />

den FSA-Agreements zu gleichen Bedingungen<br />

übernimmt, oder (ii) durch eigene Benennung eines<br />

neuen Leasingnehmers bzw. durch eigenen Vertragseintritt<br />

für eine weitere Vertragsfortsetzung Sorge zu<br />

tragen oder (iii) im Zuge einer außerordentlichen<br />

Kündigung der FSA-Agreements ihr Engagement zu<br />

beenden und den Leasinggeber für seine dadurch<br />

entstandenen Kosten und Verluste zu entschädigen.<br />

Unabhängig von der letztendlichen Optionsaus-<br />

28<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

übung sind die FSA Parteien aber gemeinsam gegenüber<br />

AeroLogic verpflichtet, eine kontinuierliche<br />

Leasingratenzahlung bis zur Umsetzung der gewählten<br />

Option sicher zu stellen.<br />

Es besteht das Risiko, dass die FSA Parteien ihre vertraglichen<br />

Verpflichtungen gegenüber AeroLogic und<br />

dann infolge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung<br />

auch gegenüber den Fondsgesellschaften nicht oder<br />

nicht vollständig oder verspätet erfüllen und die<br />

Fondsgesellschaften mithin gezwungen wären, in eigener<br />

Verantwortung eine Anschlussvermietung herbeizuführen<br />

und ihre Zahlungsansprüche gegenüber den<br />

FSA Parteien auf eigenes Kostenrisiko hin einzuklagen<br />

und durchzusetzen. Das Risiko eines Ausfalls der FSA-<br />

Parteien besteht für die Fondsgesellschaften und die<br />

Anleger also darin, zu einem früheren Zeitpunkt eine<br />

Anschlussvermietung herbeiführen zu müssen, was im<br />

Falle von zwischenzeitlichen Stillstandszeiten oder<br />

schlechteren Mietkonditionen in Verbindung mit nicht<br />

kalkulierten Zusatzkosten zu verminderten Auszahlungen<br />

an die Anleger führen würde.<br />

Etwaige Schadensersatzansprüche der Fondsgesellschaften<br />

gegenüber AeroLogic im Fall eines Totalverlusts<br />

eines Frachtflugzeugs sind nicht im Rahmen der<br />

FSA Direct Agreements abgedeckt. Insoweit bestehen<br />

keine indirekten oder direkten Zahlungsverpflichtungen<br />

der FSA-Parteien gegenüber den Fondsgesellschaften<br />

und haftet nur AeroLogic als Leasingnehmer,<br />

sofern dieser Fall nicht vollumfänglich versichert ist<br />

(Näheres zu Versicherungsrisiken siehe Abschnitt<br />

„Allgemeine Luftfahrtrisiken“).<br />

Ein weiteres leasingvertragliches Risiko besteht darin,<br />

dass sich der Leasingnehmer AeroLogic für das<br />

Frachtflugzeug mit der Seriennummer 36004 das<br />

Optionsrecht gesichert hat, den Leasingvertrag<br />

ordentlich vorzeitig zum Ende des 6. Mietjahres<br />

oder des 7. Mietjahres kündigen zu können (sog.<br />

„Walk Away Option“). Das Optionsrecht des Leasingnehmers<br />

erstreckt sich nicht auf das Flugzeug<br />

mit der Seriennummer 36198 bzw. auf die Flugzeugfonds<br />

3 KG. Im Falle der Optionsausübung ist der<br />

Leasingnehmer im Gegenzug verpflichtet, an die

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