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Beteiligungsprospekt - DCM AG

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F<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

soweit die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Die<br />

Vergütung ist mit Abschluss des Darlehensvertrages,<br />

spätestens jedoch am 31.12.2008 zur Zahlung fällig,<br />

nicht jedoch bevor der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />

Mittel durch Einzahlung der Anleger in ausreichender<br />

Höhe zur Verfügung stehen.<br />

Entsprechend dem jeweils erreichten Platzierungsstand<br />

können unter Berücksichtigung der aufgrund<br />

von Einzahlungen der Anleger bestehenden Liquiditätslage<br />

der jeweiligen Fondsgesellschaft angemessene<br />

Abschlagszahlungen auf die vorgenannten Vergütungsansprüche<br />

von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> verlangt werden.<br />

Die Verträge sehen vor, dass die auf die Vergütungsansprüche<br />

entstehende Umsatzsteuer von der <strong>DCM</strong><br />

<strong>AG</strong> bis zur erfolgten Vorsteuererstattung zu stunden<br />

ist, sofern und soweit die sofortige Bezahlung der<br />

Umsatzsteuer die Liquidität einer oder beider Fondsgesellschaften<br />

gefährden würde.<br />

Die Verträge enden mit Erfüllung aller gegenseitigen<br />

Verpflichtungen und sind nur aus wichtigem Grund<br />

kündbar. Die Haftung der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> ist auf vorsätzliches<br />

und grob fahrlässiges Handeln beschränkt.<br />

7.2. Marketing<br />

Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> wurde mit Vertrag vom 24.07.2008<br />

von der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />

und mit Vertrag vom gleichen Tag von der <strong>DCM</strong><br />

GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG jeweils mit der<br />

Erstellung eines Marketingkonzepts und eines Verkaufsprospekts<br />

beauftragt. Die beiden Verträge stimmen<br />

inhaltlich weitgehend überein, soweit in der<br />

folgenden Darstellung nicht auf Unterschiede hingewiesen<br />

ist.<br />

Der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> obliegt diesbezüglich unter anderem<br />

die Abstimmung des Beteiligungsangebotes mit den<br />

Vertriebspartnern, die Ausarbeitung von geeigneten<br />

Werbemaßnahmen mit den Vertriebspartnern, die<br />

Erstellung des Verkaufsprospekts, die Erarbeitung<br />

sämtlicher sonstiger Verkaufshilfen und die Bereithaltung<br />

der gedruckten Verkaufsprospekte in ausreichender<br />

Stückzahl.<br />

112<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> jeweils eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von 1,20% des bei<br />

Platzierungsschluss gezeichneten Kommanditkapitals<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />

ist mit Abschluss der Platzierung zur Zahlung fällig,<br />

nicht jedoch bevor der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />

Mittel durch Einzahlungen der Anleger in ausreichender<br />

Höhe zur Verfügung stehen.<br />

In die Berechnungsgrundlage einbezogen werden<br />

auch etwaige von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> als Platzierungsgarant<br />

selbst oder durch Dritte übernommenen Kommandit-<br />

oder Treugeberanteile.<br />

Die unter Ziffer 7.1. dargestellten Vertragsinhalte zur<br />

Anforderung von Abschlagszahlungen, zur Stundung<br />

des auf die gesetzliche Umsatzsteuer entfallenden<br />

Vergütungsanspruchs, zur Vertragsbeendigung und<br />

zur Haftung der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> sind auch in diesen Verträgen<br />

vereinbart worden.<br />

7.3. Eigenkapitalvermittlung<br />

Mit Vertrag vom 21.07.2008 haben die Fondsgesellschaften<br />

die Deutsche Bank <strong>AG</strong>, Frankfurt am Main,<br />

die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden <strong>AG</strong>,<br />

Frankfurt am Main, sowie die Berliner Bank <strong>AG</strong> &<br />

Co. KG, Berlin, (die „vermittelnden Banken“) beauftragt,<br />

die (mittelbare) Übernahme von Kommanditanteilen<br />

durch Anleger über den Treuhänder<br />

im Gesamtbetrag von insgesamt USD 182 Mio. zu<br />

vermitteln. Hiervon entfallen 49,7% der mittelbaren<br />

Beteiligung auf die <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />

Flugzeugfonds 2 KG und 50,3% der mittelbaren<br />

Beteiligung auf die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />

3 KG.<br />

Eine Platzierungsgarantie haben die vermittelnden<br />

Banken nicht abgegeben. Sie haben aber den Alleinauftrag<br />

erhalten, die (mittelbare) Übernahme von<br />

Kommanditanteilen durch Anleger über den Treuhänder<br />

im genannten Umfang vom Zeitpunkt des<br />

Platzierungsbeginns bis zum 31.12.2008 zu vermitteln.<br />

Innerhalb dieses Zeitraums ist es den Fondsgesellschaften<br />

und der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>, die auch Vertragspartei<br />

ist, nicht gestattet, Dritte mit der Vermittlung von

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