Beteiligungsprospekt - DCM AG
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F<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
soweit die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Die<br />
Vergütung ist mit Abschluss des Darlehensvertrages,<br />
spätestens jedoch am 31.12.2008 zur Zahlung fällig,<br />
nicht jedoch bevor der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />
Mittel durch Einzahlung der Anleger in ausreichender<br />
Höhe zur Verfügung stehen.<br />
Entsprechend dem jeweils erreichten Platzierungsstand<br />
können unter Berücksichtigung der aufgrund<br />
von Einzahlungen der Anleger bestehenden Liquiditätslage<br />
der jeweiligen Fondsgesellschaft angemessene<br />
Abschlagszahlungen auf die vorgenannten Vergütungsansprüche<br />
von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> verlangt werden.<br />
Die Verträge sehen vor, dass die auf die Vergütungsansprüche<br />
entstehende Umsatzsteuer von der <strong>DCM</strong><br />
<strong>AG</strong> bis zur erfolgten Vorsteuererstattung zu stunden<br />
ist, sofern und soweit die sofortige Bezahlung der<br />
Umsatzsteuer die Liquidität einer oder beider Fondsgesellschaften<br />
gefährden würde.<br />
Die Verträge enden mit Erfüllung aller gegenseitigen<br />
Verpflichtungen und sind nur aus wichtigem Grund<br />
kündbar. Die Haftung der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> ist auf vorsätzliches<br />
und grob fahrlässiges Handeln beschränkt.<br />
7.2. Marketing<br />
Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> wurde mit Vertrag vom 24.07.2008<br />
von der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG<br />
und mit Vertrag vom gleichen Tag von der <strong>DCM</strong><br />
GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG jeweils mit der<br />
Erstellung eines Marketingkonzepts und eines Verkaufsprospekts<br />
beauftragt. Die beiden Verträge stimmen<br />
inhaltlich weitgehend überein, soweit in der<br />
folgenden Darstellung nicht auf Unterschiede hingewiesen<br />
ist.<br />
Der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> obliegt diesbezüglich unter anderem<br />
die Abstimmung des Beteiligungsangebotes mit den<br />
Vertriebspartnern, die Ausarbeitung von geeigneten<br />
Werbemaßnahmen mit den Vertriebspartnern, die<br />
Erstellung des Verkaufsprospekts, die Erarbeitung<br />
sämtlicher sonstiger Verkaufshilfen und die Bereithaltung<br />
der gedruckten Verkaufsprospekte in ausreichender<br />
Stückzahl.<br />
112<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> jeweils eine<br />
einmalige Vergütung in Höhe von 1,20% des bei<br />
Platzierungsschluss gezeichneten Kommanditkapitals<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />
ist mit Abschluss der Platzierung zur Zahlung fällig,<br />
nicht jedoch bevor der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />
Mittel durch Einzahlungen der Anleger in ausreichender<br />
Höhe zur Verfügung stehen.<br />
In die Berechnungsgrundlage einbezogen werden<br />
auch etwaige von der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> als Platzierungsgarant<br />
selbst oder durch Dritte übernommenen Kommandit-<br />
oder Treugeberanteile.<br />
Die unter Ziffer 7.1. dargestellten Vertragsinhalte zur<br />
Anforderung von Abschlagszahlungen, zur Stundung<br />
des auf die gesetzliche Umsatzsteuer entfallenden<br />
Vergütungsanspruchs, zur Vertragsbeendigung und<br />
zur Haftung der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> sind auch in diesen Verträgen<br />
vereinbart worden.<br />
7.3. Eigenkapitalvermittlung<br />
Mit Vertrag vom 21.07.2008 haben die Fondsgesellschaften<br />
die Deutsche Bank <strong>AG</strong>, Frankfurt am Main,<br />
die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden <strong>AG</strong>,<br />
Frankfurt am Main, sowie die Berliner Bank <strong>AG</strong> &<br />
Co. KG, Berlin, (die „vermittelnden Banken“) beauftragt,<br />
die (mittelbare) Übernahme von Kommanditanteilen<br />
durch Anleger über den Treuhänder<br />
im Gesamtbetrag von insgesamt USD 182 Mio. zu<br />
vermitteln. Hiervon entfallen 49,7% der mittelbaren<br />
Beteiligung auf die <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />
Flugzeugfonds 2 KG und 50,3% der mittelbaren<br />
Beteiligung auf die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds<br />
3 KG.<br />
Eine Platzierungsgarantie haben die vermittelnden<br />
Banken nicht abgegeben. Sie haben aber den Alleinauftrag<br />
erhalten, die (mittelbare) Übernahme von<br />
Kommanditanteilen durch Anleger über den Treuhänder<br />
im genannten Umfang vom Zeitpunkt des<br />
Platzierungsbeginns bis zum 31.12.2008 zu vermitteln.<br />
Innerhalb dieses Zeitraums ist es den Fondsgesellschaften<br />
und der <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong>, die auch Vertragspartei<br />
ist, nicht gestattet, Dritte mit der Vermittlung von