Beteiligungsprospekt - DCM AG
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F<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
Der Leasingvertrag weist eine Laufzeit von 10 Jahren<br />
ab dem Zeitpunkt der Auslieferung des Flugzeugs an<br />
den Leasingnehmer auf. Der Leasingvertrag enthält<br />
keine Verlängerungsoption.<br />
Der zwischen der Flugzeugfonds 2 KG über das<br />
Frachtflugzeug Boeing B777-200LRF, MSN 36004,<br />
abgeschlossene Leasingvertrag enthält allerdings eine<br />
vorzeitige Beendigungsoption. Diese berechtigt den<br />
Leasingnehmer, den Leasingvertrag über das Frachtflugzeug<br />
Boeing B777-200LRF, MSN 36004, zum<br />
Ende des sechsten bzw. siebten Mietjahres binnen<br />
einer Frist von sechs Monaten zu kündigen. Für den<br />
Fall, dass der Leasingnehmer die vorzeitige Vertragsbeendigungsoption<br />
ausübt, hat er an den Leasinggeber<br />
eine Entschädigung zu zahlen. Diese Abstandszahlung<br />
beträgt 15 Monatsmieten bei der Ausübung<br />
der Option nach sechs Jahren und 14 Monatsmieten<br />
bei der Ausübung der Option nach sieben Jahren.<br />
Bei dem Leasingvertrag handelt es sich um einen sog.<br />
Operating Leasingvertrag. Dies bedeutet, dass der<br />
Vertrag keine weiteren typischen Vertragsbeendigungsregelungen<br />
wie z.B. Andienungsrecht bzw.<br />
Erwerbsoptionen enthält. Im vorliegenden Vertrag<br />
beschränkt sich die Hauptleistungspflicht des Leasinggebers<br />
allein auf die Gebrauchsüberlassung des<br />
Flugzeugs. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, sämtliche<br />
direkten und indirekten Kosten zu tragen, die<br />
durch den Betrieb des Flugzeugs anfallen („Net Lease“<br />
Agreement). Der Leasingnehmer hat insbesondere<br />
auf eigene Rechnung sämtliche Wartungen und<br />
Reparaturen des Flugzeugs zu veranlassen und den<br />
vertragsgemäßen Versicherungsschutz des Flugzeugs<br />
herzustellen und ununterbrochen aufrecht zu erhalten.<br />
Die den Fondsgesellschaften von Deucalion<br />
abgetretenen Gewährleistungsansprüche gegenüber<br />
dem Hersteller Boeing werden vom Leasingnehmer<br />
als Vertreter der Fondsgesellschaften wahrgenommen.<br />
Der Leasingnehmer erkennt an, dass die Fondsgesellschaften<br />
eine etwaige Lieferverzögerung von<br />
Boeing nicht verantworten und für die ihm dadurch<br />
entstandenen Nachteile nicht haften. Davon unberührt<br />
bleibt die Haftung der Fondsgesellschaften<br />
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<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
wegen vorsätzlichem Handeln. Die wirtschaftlichen<br />
Folgen des Totalverlustes des Flugzeugs nach erfolgter<br />
Übergabe trägt der Leasingnehmer.<br />
6.2.3. Ermittlung und Zahlung der<br />
Leasingraten<br />
Der Leasingnehmer ist grundsätzlich verpflichtet,<br />
feste und gleich hohe monatliche Leasingraten zu<br />
zahlen. Die endgültige Leasingrate wird zwei Banktage<br />
vor Auslieferung des Flugzeugs nach Maßgabe<br />
des dann gültigen USD-10-Jahres-Swapsatzes und<br />
der Höhe des vom Verkäufer Deucalion an den Hersteller<br />
Boeing zu zahlenden Kaufpreises ermittelt<br />
und fixiert. Die Leasingrate ist jeweils am 1. Tag des<br />
Kalendermonats vorschüssig für den laufenden<br />
Kalendermonat fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug<br />
fallen taggenau zu ermittelnde Verzugszinsen in<br />
Höhe von 2% über dem auf Monatsbasis zu ermittelnden<br />
USD LIBOR an.<br />
Der Leasingnehmer kann allerdings noch vor Auslieferung<br />
und Übernahme des Flugzeugs zwischen<br />
zwei möglichen weiteren Methoden zur Berechnung<br />
und Festsetzung der Leasingraten wählen. Die Leasingraten<br />
sind danach, entsprechend der vom Leasingnehmer<br />
ausgeübten Option, entweder auf der<br />
Grundlage variabler Zinsen (USD-Floating-Rent)<br />
oder auf der Grundlage fixer Eurozinssätze (EUR-<br />
Fixed-Rent) zu berechnen. Der Leasingnehmer kann<br />
die Optionen bis 60 Tage vor Flugzeugauslieferung<br />
ausüben und die Fondsgesellschaften auffordern, der<br />
Entscheidungsfindung dienende Mietkalkulationsgrundlagen<br />
vorzulegen. Die EUR-Fixed-Rent Option<br />
kann nur hinsichtlich des Teils der Leasingraten ausgeübt<br />
werden, der der Tilgung und Verzinsung des<br />
Tilgungsdarlehens dient (Tranche A). Entsprechend<br />
der ausgeübten Option werden die Fondsgesellschaften<br />
ihre Finanzierung letztlich eindecken (vgl.<br />
dazu oben unter 5.). Die Ausübung einer der beiden<br />
Optionen durch den Leasingnehmer wird die Wirtschaftlichkeit<br />
des Leasingengagements aus Sicht der<br />
Fondsgesellschaften aber nicht beeinflussen, d. h.<br />
der Tilgungsverlauf der Darlehen und die der Fondsgesellschaften<br />
zur Verfügung stehenden Beträge zur<br />
Begleichung ihrer laufenden Kosten und zur Erfül-