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Beteiligungsprospekt - DCM AG

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C<br />

W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

Eigentümerin vollstreckbar wären bzw. im schlimmsten<br />

Falle nicht durch Versicherungsschutz gedeckte<br />

Schadensersatzansprüche Dritter entstehen, welche<br />

zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Einlage<br />

der Anleger führen könnten.<br />

Im Falle einer längerfristigen Untervermietung von<br />

AeroLogic an eine zulässige ausländische Frachtfluggesellschaft<br />

erfolgen eine Löschung des betreffenden<br />

Frachtflugzeuges in der deutschen Luftfahrzeugrolle<br />

und eine Registrierung bei der dann für den Betreiber<br />

zuständigen ausländischen Luftfahrtbehörde. Es kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass die Eigentümerrechte<br />

der Fondsgesellschaften nach der dann geltenden<br />

ausländischen Rechtsordnung nicht dem deutschen<br />

Rechtsverständnis entsprechen. Ferner wird<br />

sich die Durchsetzbarkeit dieser Rechte vor ausländischen<br />

Behörden oder Gerichten schwieriger und<br />

kostenintensiver gestalten. Dies kann zum teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust der Einlage führen.<br />

Jüngste Preissprünge bei Kerosin führen zu erheblichen<br />

Kostensteigerungen bei den Fluggesellschaften.<br />

Dies führte bereits zu vereinzelten Streichungen im<br />

Streckennetz von Fluggesellschaften und zu einigen<br />

Insolvenzen im Bereich der Low-Cost-Carrier. Können<br />

treibstoffinduzierte Kostensteigerungen von den Fluggesellschaften<br />

mittelfristig nicht in einem ausreichenden<br />

Maße an ihre Kunden weitergegeben werden, ist<br />

nicht ausgeschlossen, dass weiteren Fluggesellschaften,<br />

auch etablierten Gesellschaften, die Insolvenz<br />

droht. Dies gilt in gleicher Weise für Frachtfluggesellschaften,<br />

die gezwungen sein werden, ihre zum Teil<br />

veralteten Flotten auf neue, verbrauchsgünstige<br />

Frachtflugzeuge umzustellen. Zwar werden sämtliche<br />

Betriebs- und Wartungskosten (z.B. Kerosinkosten)<br />

des Leasingnehmers AeroLogic gemäß den jeweiligen<br />

Luftfrachtbeförderungsverträgen mit der DHL International<br />

GmbH und der Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> übernommen.<br />

Jedoch kann das Insolvenzrisiko für AeroLogic<br />

sowie der DHL International GmbH und der Lufthansa<br />

Cargo <strong>AG</strong> nicht gänzlich ausgeschlossen werden.<br />

In diesem Falle kann ein teilweiser oder vollständiger<br />

Verlust der jeweiligen Einlage der Anleger nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

26<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

3. Vertragliche Risiken<br />

Kaufvertragliche Risiken<br />

Die Fondsgesellschaften erwerben Eigentum an dem<br />

jeweiligen Frachtflugzeug im Zeitpunkt unmittelbar<br />

nach Auslieferung der Maschine durch Boeing und<br />

Übergabe an AeroLogic. AeroLogic ist als Vertreter<br />

von Deucalion allein berechtigt und verpflichtet, den<br />

ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand der Maschine<br />

im Auslieferungszeitpunkt zu überprüfen. Die<br />

Abnahme der Frachtflugzeuge durch AeroLogic ist für<br />

Deucalion und die jeweilige Fondsgesellschaft gleichermaßen<br />

bindend. Es besteht das Risiko, dass<br />

AeroLogic als Leasingnehmer nicht die besondere<br />

Sorgfalt walten lässt, die dem speziellen Käuferinteresse<br />

der Fondsgesellschaften gerecht wird.<br />

Die Fondsgesellschaften erhalten im Zuge des Eigentumserwerbs<br />

von Deucalion die Gewährleistungsansprüche<br />

gegenüber Boeing und dem Triebwerkshersteller<br />

abgetreten. Sollten die Hersteller der offen<br />

gelegten Abtretung der Gewährleistungsansprüche<br />

nicht bis zur Lieferung der Frachtflugzeuge in schriftlicher<br />

Form zustimmen, könnten die Fondsgesellschaften<br />

den Vollzug der Kaufverträge verweigern. In<br />

diesem Falle käme es zur Rückabwicklung der Fondsgesellschaften<br />

und den damit verbundenen Risiken<br />

für die Anleger, ausführlich dargestellt im Abschnitt<br />

„Platzierungs-, Einzahlungsausfall- und Rückabwicklungsrisiko“.<br />

Sollten die abgetretenen Gewährleistungsansprüche<br />

nicht dem marktüblichen Standard<br />

entsprechen, hätte AeroLogic während der Laufzeit<br />

des Leasingvertrags die daraus entstehenden Folgen<br />

und Kosten zu tragen. Nach Ablauf des Leasingsvertrags<br />

würden allerdings die Fondsgesellschaften das<br />

Risiko nicht ausreichender Gewährleistungsansprüche<br />

und das damit verbunden Kostenrisiko tragen,<br />

welches zur Verringerung der prognostizierten Auszahlungen<br />

an die Anleger führen kann.<br />

Die Auslieferung der Frachtflugzeuge soll planmäßig<br />

im Dezember 2009 bzw. Mai 2010 erfolgen. Eine<br />

Lieferverzögerung kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

z.B. bei Streikmaßnahmen, Zulieferproblemen<br />

oder Ereignissen höherer Gewalt. Deucalion als Käu-

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