Beteiligungsprospekt - DCM AG
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C<br />
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
Eigentümerin vollstreckbar wären bzw. im schlimmsten<br />
Falle nicht durch Versicherungsschutz gedeckte<br />
Schadensersatzansprüche Dritter entstehen, welche<br />
zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Einlage<br />
der Anleger führen könnten.<br />
Im Falle einer längerfristigen Untervermietung von<br />
AeroLogic an eine zulässige ausländische Frachtfluggesellschaft<br />
erfolgen eine Löschung des betreffenden<br />
Frachtflugzeuges in der deutschen Luftfahrzeugrolle<br />
und eine Registrierung bei der dann für den Betreiber<br />
zuständigen ausländischen Luftfahrtbehörde. Es kann<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass die Eigentümerrechte<br />
der Fondsgesellschaften nach der dann geltenden<br />
ausländischen Rechtsordnung nicht dem deutschen<br />
Rechtsverständnis entsprechen. Ferner wird<br />
sich die Durchsetzbarkeit dieser Rechte vor ausländischen<br />
Behörden oder Gerichten schwieriger und<br />
kostenintensiver gestalten. Dies kann zum teilweisen<br />
oder vollständigen Verlust der Einlage führen.<br />
Jüngste Preissprünge bei Kerosin führen zu erheblichen<br />
Kostensteigerungen bei den Fluggesellschaften.<br />
Dies führte bereits zu vereinzelten Streichungen im<br />
Streckennetz von Fluggesellschaften und zu einigen<br />
Insolvenzen im Bereich der Low-Cost-Carrier. Können<br />
treibstoffinduzierte Kostensteigerungen von den Fluggesellschaften<br />
mittelfristig nicht in einem ausreichenden<br />
Maße an ihre Kunden weitergegeben werden, ist<br />
nicht ausgeschlossen, dass weiteren Fluggesellschaften,<br />
auch etablierten Gesellschaften, die Insolvenz<br />
droht. Dies gilt in gleicher Weise für Frachtfluggesellschaften,<br />
die gezwungen sein werden, ihre zum Teil<br />
veralteten Flotten auf neue, verbrauchsgünstige<br />
Frachtflugzeuge umzustellen. Zwar werden sämtliche<br />
Betriebs- und Wartungskosten (z.B. Kerosinkosten)<br />
des Leasingnehmers AeroLogic gemäß den jeweiligen<br />
Luftfrachtbeförderungsverträgen mit der DHL International<br />
GmbH und der Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> übernommen.<br />
Jedoch kann das Insolvenzrisiko für AeroLogic<br />
sowie der DHL International GmbH und der Lufthansa<br />
Cargo <strong>AG</strong> nicht gänzlich ausgeschlossen werden.<br />
In diesem Falle kann ein teilweiser oder vollständiger<br />
Verlust der jeweiligen Einlage der Anleger nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
26<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
3. Vertragliche Risiken<br />
Kaufvertragliche Risiken<br />
Die Fondsgesellschaften erwerben Eigentum an dem<br />
jeweiligen Frachtflugzeug im Zeitpunkt unmittelbar<br />
nach Auslieferung der Maschine durch Boeing und<br />
Übergabe an AeroLogic. AeroLogic ist als Vertreter<br />
von Deucalion allein berechtigt und verpflichtet, den<br />
ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand der Maschine<br />
im Auslieferungszeitpunkt zu überprüfen. Die<br />
Abnahme der Frachtflugzeuge durch AeroLogic ist für<br />
Deucalion und die jeweilige Fondsgesellschaft gleichermaßen<br />
bindend. Es besteht das Risiko, dass<br />
AeroLogic als Leasingnehmer nicht die besondere<br />
Sorgfalt walten lässt, die dem speziellen Käuferinteresse<br />
der Fondsgesellschaften gerecht wird.<br />
Die Fondsgesellschaften erhalten im Zuge des Eigentumserwerbs<br />
von Deucalion die Gewährleistungsansprüche<br />
gegenüber Boeing und dem Triebwerkshersteller<br />
abgetreten. Sollten die Hersteller der offen<br />
gelegten Abtretung der Gewährleistungsansprüche<br />
nicht bis zur Lieferung der Frachtflugzeuge in schriftlicher<br />
Form zustimmen, könnten die Fondsgesellschaften<br />
den Vollzug der Kaufverträge verweigern. In<br />
diesem Falle käme es zur Rückabwicklung der Fondsgesellschaften<br />
und den damit verbundenen Risiken<br />
für die Anleger, ausführlich dargestellt im Abschnitt<br />
„Platzierungs-, Einzahlungsausfall- und Rückabwicklungsrisiko“.<br />
Sollten die abgetretenen Gewährleistungsansprüche<br />
nicht dem marktüblichen Standard<br />
entsprechen, hätte AeroLogic während der Laufzeit<br />
des Leasingvertrags die daraus entstehenden Folgen<br />
und Kosten zu tragen. Nach Ablauf des Leasingsvertrags<br />
würden allerdings die Fondsgesellschaften das<br />
Risiko nicht ausreichender Gewährleistungsansprüche<br />
und das damit verbunden Kostenrisiko tragen,<br />
welches zur Verringerung der prognostizierten Auszahlungen<br />
an die Anleger führen kann.<br />
Die Auslieferung der Frachtflugzeuge soll planmäßig<br />
im Dezember 2009 bzw. Mai 2010 erfolgen. Eine<br />
Lieferverzögerung kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
z.B. bei Streikmaßnahmen, Zulieferproblemen<br />
oder Ereignissen höherer Gewalt. Deucalion als Käu-