Beteiligungsprospekt - DCM AG
Beteiligungsprospekt - DCM AG
Beteiligungsprospekt - DCM AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
K<br />
A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
Der geschäftsführende Kommanditist hat nach Ablauf<br />
der von ihm gesetzten Frist die Stimmen unverzüglich auszuzählen<br />
und den Gesellschaftern/Treugebern innerhalb angemessener<br />
Frist das Abstimmungsergebnis schriftlich mitzuteilen.<br />
15.4. Sollte der geschäftsführende Kommanditist trotz eines ordnungsgemäßen<br />
Verlangens des Treuhandkommanditisten<br />
und/oder von Gesellschaftern/Treugebern mit der Einleitung<br />
und der Durchführung des schriftlichen Abstimmungsverfahrens<br />
in Verzug geraten, sind die Vorbenannten berechtigt,<br />
über den Treuhandkommanditisten selbst das schriftliche<br />
Abstimmungsverfahren durchzuführen.<br />
In diesem Fall soll Folgendes gelten: Das Abstimmungsverfahren<br />
wird vom Treuhandkommanditisten durchgeführt.<br />
Die Stimmabgaben sind an die Adresse des Treuhandkommanditisten<br />
zu senden, der zur Auszählung der Stimmen<br />
und der Benachrichtigung über das Abstimmungsergebnis<br />
aller Gesellschafter/Treugeber verpflichtet ist. Die sonstigen<br />
Vereinbarungen zur Durchführung eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens<br />
gelten sinngemäß.<br />
15.5. Die Kosten des schriftlichen Abstimmungsverfahrens mit<br />
Ausnahme der persönlichen Kosten von Gesellschaftern/Treugebern<br />
trägt die Gesellschaft. Bei Einleitung über<br />
den Treuhandkommanditisten gilt dies nur, wenn sich der<br />
geschäftsführende Kommanditist tatsächlich in Verzug befunden<br />
hat.<br />
§ 16 Protokollierung der Gesellschafterbeschlüsse bzw. des<br />
schriftlichen Abstimmungsergebnisses und Erklärung von<br />
Einsprüchen<br />
16.1. Über die Beschlüsse der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll wird von<br />
dem Leiter der Gesellschafter-/Treugeberversammlung geführt<br />
und unterzeichnet und danach von der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin den Gesellschaftern und Treugebern<br />
innerhalb von vier Wochen übersandt. Die Kosten trägt<br />
die Gesellschaft.<br />
16.2. Gegen das Protokoll bzw. die schriftliche Mitteilung des Ergebnisses<br />
eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens können<br />
innerhalb von zwei Wochen nach Absendung schriftliche<br />
Einsprüche dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
gegenüber erklärt werden, im Falle der Durchführung des<br />
schriftlichen Abstimmungsverfahrens durch den Treuhandkommanditisten<br />
gegenüber diesem. Die nächste Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
entscheidet über diese Einsprüche.<br />
§ 14.7 bleibt unberührt.<br />
§ 17 Jahresabschluss/Mitteilungsfrist für<br />
Sonderwerbungskosten<br />
17.1. Innerhalb von sechs Monaten, soweit gesetzlich erforderlich<br />
zu einem früheren Zeitpunkt, nach Abschluss eines jeden<br />
Geschäftsjahres sind vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />
– unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung sowie der gesetzlichen Vorschriften – der Jahresabschluss<br />
der Gesellschaft sowie die für die Zwecke der<br />
160<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Besteuerung maßgebliche Einnahmen-Überschussrechnung<br />
unter Einschaltung eines steuerlichen Beraters anzufertigen.<br />
17.2. Der Jahresabschluss, die Einnahmen-Überschussrechnung<br />
sowie der Geschäftsbericht sind den Gesellschaftern/Treugebern<br />
vom geschäftsführenden Kommanditisten in<br />
Kopie rechtzeitig vor der Gesellschafterversammlung oder<br />
mit der Aufforderung zur Stimmabgabe im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />
zuzusenden. Die Kosten trägt die Gesellschaft.<br />
17.3. Die Gesellschafter/Treugeber nehmen zustimmend zur<br />
Kenntnis, dass die vollständigen Belege für die Geltendmachung<br />
von Sonderwerbungskosten jeweils spätestens am<br />
31.03., der dem jeweils vorher abgeschlossenen Kalenderjahr<br />
(31.12.) folgt, bei der Gesellschaft eingegangen sein<br />
müssen. Den Gesellschaftern/Treugebern ist bekannt, dass<br />
von Seiten der Gesellschaft, des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
des Treuhandkommanditisten oder des steuerlichen<br />
Beraters keine gesonderte Aufforderung zur Wahrung<br />
dieser Frist (jeweils 31.03.) ergeht.<br />
Für Mitteilungen, die nach diesem Stichtag eingehen,<br />
kann wegen Mehraufwandes ein Entgelt von je EUR 100,zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet werden, das gesondert<br />
in Rechnung gestellt oder bei der nächsten Auszahlung<br />
einbehalten wird. Für eine Berücksichtigung der verspätet<br />
eingehenden Mitteilungen kann keine Gewähr übernommen<br />
werden.<br />
Die Gesellschafter/Treugeber kommen ferner überein,<br />
dass eine Übersendung von Kontoauszügen, Belegen oder<br />
sonstigen Unterlagen aus organisatorischen Gründen nur<br />
auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Gesellschafters/Treugebers<br />
mit dem Jahresabschluss sowie der Einnahmen-Überschussrechnung<br />
erfolgen kann. Alle für die Erstellung<br />
der Rechnungslegung erforderlichen Unterlagen werden<br />
bei der Gesellschaft aufbewahrt.<br />
§ 18 Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen/<br />
Auszahlungen<br />
18.1. Die Beteiligung der Gesellschafter/Treugeber am Vermögen<br />
der Gesellschaft bestimmt sich nach den jeweils geleisteten<br />
Pflichteinlagen im Verhältnis zu den insgesamt geleisteten<br />
Pflichteinlagen. Maßgebend ist der Stand des Kapitalkontos I<br />
der Gesellschafter/Treugeber zum 31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres.<br />
Die Komplementärin ist am Gesellschaftskapital<br />
nicht beteiligt.<br />
18.2. An den Ergebnissen (= Gewinn und Verlust) der Gesellschaft<br />
sind die Gesellschafter/Treugeber anteilig im Verhältnis ihrer<br />
jeweils geleisteten Pflichteinlagen zu den insgesamt geleisteten<br />
Pflichteinlagen beteiligt, sobald sie gemäß § 7.1 ihre<br />
Pflichteinlage nebst Agio vollständig erbracht haben. Maßgebend<br />
ist der Stand des Kapitalkontos I der Gesellschafter/<br />
Treugeber zum 31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres. Die<br />
Komplementärin ist am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
Die Ergebnisverteilung während der Platzierungsphase<br />
ist so vorzunehmen, dass alle Gesellschafter/Treugeber, un-