Beteiligungsprospekt - DCM AG
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B<br />
Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />
ding GmbH (nachfolgend „Joint Venture Partner“<br />
genannt) wird mit den Frachtflugzeugen von Leipzig/Halle<br />
aus die Luftfracht für die Mutterunternehmen<br />
auf den internationalen Luftfrachtrouten nach<br />
Asien und Nordamerika befördern.<br />
Die DHL International GmbH nimmt dabei das operative<br />
Geschäft für den Joint Venture Partner Deutsche<br />
Post Beteiligungen Holding GmbH wahr. Die<br />
Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> und die DHL International<br />
GmbH haben auf der Grundlage der mit AeroLogic<br />
abgeschlossenen Luftfrachtbeförderungsverträge (nachfolgend<br />
auch „FSA Agreements“ oder „FSA“ genannt)<br />
monatliche Beförderungsentgelte an Aero-<br />
Logic zu leisten. Die Luftfrachtbeförderungsverträge<br />
haben eine Laufzeit über die bestehenden Leasingverträge<br />
zwischen den Fondsgesellschaften und<br />
AeroLogic hinaus und enden grundsätzlich erst mit<br />
Rückgabe des letzten Frachtflugzeuges aus der Flugzeugflotte<br />
von AeroLogic.<br />
Für die Nutzung der Frachtflugzeuge zahlt AeroLogic<br />
monatliche Leasingraten an die Fondsgesellschaften<br />
und trägt die für den Betrieb und die Wartung<br />
der jeweiligen 777-200LRF entstehenden<br />
Kosten. AeroLogic ist am Vertragsende verpflichtet,<br />
die Frachtflugzeuge im Zustand „Full Life Condition“<br />
zurückzugeben. Dies bedeutet, dass die wesentlichen<br />
Bauteile der Frachtflugzeuge mit Ausnahme<br />
des Flugzeugrumpfes selbst, namentlich die Triebwerke<br />
und die Fahrwerke, entweder mit einer<br />
Betriebstundenanzahl von Null, also in ausgetauschter<br />
oder grundüberholter Form zurückzugeben sind<br />
oder AeroLogic für die im Rückgabezeitpunkt verbrauchte<br />
Nutzung dieser Bauteile einen finanziellen<br />
Ausgleich an die Fondsgesellschaften zu leisten hat.<br />
Das Fondskonzept sieht nach der Rückgabe der<br />
Frachtflugzeuge durch AeroLogic eine rd. 7-jährige<br />
Anschlussvermietung und einen anschließenden<br />
Verkauf der Frachtflugzeuge vor. Zugunsten des Leasingnehmers<br />
bestehen keine Mietverlängerungsoder<br />
Kaufoptionen.<br />
10<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
Erwerbspreis der Beteiligung<br />
Die Mindestgesamtzeichnungssumme beträgt USD<br />
15.000 zuzüglich eines Aufgeldes (Agio) in Höhe von<br />
5%. Damit beträgt der Erwerbspreis einer Mindestbeteiligung<br />
insgesamt USD 15.750. Höhere Zeichnungsbeträge<br />
müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />
Die jeweils gewählte Gesamtzeichnungssumme der<br />
Anleger begründet zu 49,7% eine mittelbare Beteiligung<br />
an der Flugzeugfonds 2 KG und zu 50,3% eine<br />
mittelbare Beteiligung an der Flugzeugfonds 3 KG<br />
basierend auf den unterschiedlichen Anschaffungskosten<br />
für das jeweilige Frachtflugzeug. Das Aufteilungsverhältnis<br />
ist fix; die individuelle Bestimmung<br />
eines anderen Aufteilungsverhältnisses durch die<br />
Zeichner ist ausgeschlossen.<br />
Die Gesamtzeichnungssumme nebst Agio ist an<br />
zwei Einzahlungsterminen mit Teilbeträgen zur Zahlung<br />
fällig. Anleger, die einschließlich bis zum<br />
17.10.2008 ihr Beteiligungsangebot abgegeben<br />
haben, haben am 13.11.2008 eine erste Teilzahlung<br />
in Höhe von 30% der Gesamtzeichnungssumme<br />
zzgl. des Gesamtbetrages des Agios zu leisten. Bei<br />
Anlegern, die ihr Beteiligungsangebot vom<br />
18.10.2008 bis zum 31.12.2008 abgegeben haben,<br />
ist die erste Teilzahlung am 29.01.2009 fällig. Für<br />
den Fall einer Verlängerung der Zeichnungsfrist über<br />
den 31.12.2008 hinaus, sind die Anleger, welche ihr<br />
Beteiligungsangebot im Jahr 2009 abgegeben haben,<br />
verpflichtet, die erste Teilzahlung samt gesamten<br />
Agio 21 Tage nach Abgabe der Beitrittserklärung zu<br />
leisten, frühestens jedoch drei Bankarbeitstage nach<br />
Erhalt der Mitteilung über die Annahme des Beteiligungsangebots.<br />
Die zweite Teilzahlung in Höhe von<br />
70% der Gesamtzeichnungssumme ist am<br />
15.10.2009 zur Zahlung fällig; für den Fall einer Verlängerung<br />
der Zeichnungsfrist sind die ihr Beteiligungsangebot<br />
in 2009 abgebenden Anleger verpflichtet,<br />
den zweiten Teilbetrag innerhalb von 21<br />
Tagen nach Abgabe ihrer Beitrittserklärung, frühestens<br />
jedoch drei Bankarbeitstage nach Erhalt der<br />
Mitteilung über die Annahme des Beteiligungsangebotes,<br />
nicht aber vor dem 15.10.2009 zu leisten.<br />
Die Einlageleistungen der Anleger erfolgen mit den