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Beteiligungsprospekt - DCM AG

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B<br />

Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />

ding GmbH (nachfolgend „Joint Venture Partner“<br />

genannt) wird mit den Frachtflugzeugen von Leipzig/Halle<br />

aus die Luftfracht für die Mutterunternehmen<br />

auf den internationalen Luftfrachtrouten nach<br />

Asien und Nordamerika befördern.<br />

Die DHL International GmbH nimmt dabei das operative<br />

Geschäft für den Joint Venture Partner Deutsche<br />

Post Beteiligungen Holding GmbH wahr. Die<br />

Lufthansa Cargo <strong>AG</strong> und die DHL International<br />

GmbH haben auf der Grundlage der mit AeroLogic<br />

abgeschlossenen Luftfrachtbeförderungsverträge (nachfolgend<br />

auch „FSA Agreements“ oder „FSA“ genannt)<br />

monatliche Beförderungsentgelte an Aero-<br />

Logic zu leisten. Die Luftfrachtbeförderungsverträge<br />

haben eine Laufzeit über die bestehenden Leasingverträge<br />

zwischen den Fondsgesellschaften und<br />

AeroLogic hinaus und enden grundsätzlich erst mit<br />

Rückgabe des letzten Frachtflugzeuges aus der Flugzeugflotte<br />

von AeroLogic.<br />

Für die Nutzung der Frachtflugzeuge zahlt AeroLogic<br />

monatliche Leasingraten an die Fondsgesellschaften<br />

und trägt die für den Betrieb und die Wartung<br />

der jeweiligen 777-200LRF entstehenden<br />

Kosten. AeroLogic ist am Vertragsende verpflichtet,<br />

die Frachtflugzeuge im Zustand „Full Life Condition“<br />

zurückzugeben. Dies bedeutet, dass die wesentlichen<br />

Bauteile der Frachtflugzeuge mit Ausnahme<br />

des Flugzeugrumpfes selbst, namentlich die Triebwerke<br />

und die Fahrwerke, entweder mit einer<br />

Betriebstundenanzahl von Null, also in ausgetauschter<br />

oder grundüberholter Form zurückzugeben sind<br />

oder AeroLogic für die im Rückgabezeitpunkt verbrauchte<br />

Nutzung dieser Bauteile einen finanziellen<br />

Ausgleich an die Fondsgesellschaften zu leisten hat.<br />

Das Fondskonzept sieht nach der Rückgabe der<br />

Frachtflugzeuge durch AeroLogic eine rd. 7-jährige<br />

Anschlussvermietung und einen anschließenden<br />

Verkauf der Frachtflugzeuge vor. Zugunsten des Leasingnehmers<br />

bestehen keine Mietverlängerungsoder<br />

Kaufoptionen.<br />

10<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

Erwerbspreis der Beteiligung<br />

Die Mindestgesamtzeichnungssumme beträgt USD<br />

15.000 zuzüglich eines Aufgeldes (Agio) in Höhe von<br />

5%. Damit beträgt der Erwerbspreis einer Mindestbeteiligung<br />

insgesamt USD 15.750. Höhere Zeichnungsbeträge<br />

müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

Die jeweils gewählte Gesamtzeichnungssumme der<br />

Anleger begründet zu 49,7% eine mittelbare Beteiligung<br />

an der Flugzeugfonds 2 KG und zu 50,3% eine<br />

mittelbare Beteiligung an der Flugzeugfonds 3 KG<br />

basierend auf den unterschiedlichen Anschaffungskosten<br />

für das jeweilige Frachtflugzeug. Das Aufteilungsverhältnis<br />

ist fix; die individuelle Bestimmung<br />

eines anderen Aufteilungsverhältnisses durch die<br />

Zeichner ist ausgeschlossen.<br />

Die Gesamtzeichnungssumme nebst Agio ist an<br />

zwei Einzahlungsterminen mit Teilbeträgen zur Zahlung<br />

fällig. Anleger, die einschließlich bis zum<br />

17.10.2008 ihr Beteiligungsangebot abgegeben<br />

haben, haben am 13.11.2008 eine erste Teilzahlung<br />

in Höhe von 30% der Gesamtzeichnungssumme<br />

zzgl. des Gesamtbetrages des Agios zu leisten. Bei<br />

Anlegern, die ihr Beteiligungsangebot vom<br />

18.10.2008 bis zum 31.12.2008 abgegeben haben,<br />

ist die erste Teilzahlung am 29.01.2009 fällig. Für<br />

den Fall einer Verlängerung der Zeichnungsfrist über<br />

den 31.12.2008 hinaus, sind die Anleger, welche ihr<br />

Beteiligungsangebot im Jahr 2009 abgegeben haben,<br />

verpflichtet, die erste Teilzahlung samt gesamten<br />

Agio 21 Tage nach Abgabe der Beitrittserklärung zu<br />

leisten, frühestens jedoch drei Bankarbeitstage nach<br />

Erhalt der Mitteilung über die Annahme des Beteiligungsangebots.<br />

Die zweite Teilzahlung in Höhe von<br />

70% der Gesamtzeichnungssumme ist am<br />

15.10.2009 zur Zahlung fällig; für den Fall einer Verlängerung<br />

der Zeichnungsfrist sind die ihr Beteiligungsangebot<br />

in 2009 abgebenden Anleger verpflichtet,<br />

den zweiten Teilbetrag innerhalb von 21<br />

Tagen nach Abgabe ihrer Beitrittserklärung, frühestens<br />

jedoch drei Bankarbeitstage nach Erhalt der<br />

Mitteilung über die Annahme des Beteiligungsangebotes,<br />

nicht aber vor dem 15.10.2009 zu leisten.<br />

Die Einlageleistungen der Anleger erfolgen mit den

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