10.10.2013 Aufrufe

Beteiligungsprospekt - DCM AG

Beteiligungsprospekt - DCM AG

Beteiligungsprospekt - DCM AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

abhängig vom jeweiligen Zeitpunkt des Beitritts zur Gesellschaft,<br />

an den erzielten Ergebnissen der Gesellschaft gleichbehandelt<br />

teilnehmen (Gleichverteilungsabrede). Diese Vereinbarung<br />

gilt, soweit möglich, auch für die steuerliche Ergebnisverteilung.<br />

Zu diesem Zweck ist den Gesellschaftern/<br />

Treugebern das nach ihrem jeweiligen Beitritt von der Gesellschaft<br />

erzielte Ergebnis solange und in dem Umfang vorrangig<br />

zuzurechnen, bis alle Gesellschafter/Treugeber an<br />

dem während der Platzierungsphase insgesamt erzielten Ergebnis<br />

der Gesellschaft anteilig im Verhältnis ihrer jeweils<br />

geleisteten Pflichteinlagen zu den insgesamt geleisteten<br />

Pflichteinlagen beteiligt sind.<br />

18.3. Den Gesellschaftern/Treugebern werden Verlustanteile auch<br />

dann zugerechnet, wenn sie die Höhe ihrer gezeichneten<br />

Pflichteinlagen übersteigen.<br />

18.4. Liquide Mittel werden an die Gesellschafter/Treugeber nach<br />

folgender Maßgabe in dem Verhältnis, in dem die Gesellschafter/Treugeber<br />

am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt<br />

sind, ausgezahlt. Die Auszahlung liquider Mittel während<br />

der Platzierungsphase ist so vorzunehmen, dass alle Gesellschafter/Treugeber<br />

zeitanteilig ab dem Beginn des auf ihren<br />

Beitritt folgenden Monats an den Auszahlungen teilhaben.<br />

Die Komplementärin und/oder jeder der geschäftsführenden<br />

Kommanditisten ist berechtigt, unter Berücksichtigung<br />

der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />

und unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Genehmigung<br />

durch die Gesellschafterversammlung Vorab-Auszahlungen<br />

an die Gesellschafter/Treugeber vorzunehmen<br />

18.5. Über die endgültigen Auszahlungen von Liquiditätsüberschüssen,<br />

soweit sie nicht zur Erfüllung vertraglicher, gesetzlicher<br />

und sonstiger Verpflichtungen benötigt werden, entscheidet<br />

die Gesellschafterversammlung unter Berücksichtigung<br />

der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve zur<br />

Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Sie<br />

werden mit Beschluss der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

des jeweiligen Geschäftsjahres fällig.<br />

18.6. Erfolgte Auszahlungen reduzieren nicht die erbrachte Kapitaleinlage<br />

auf dem Kapitalkonto I.<br />

§ 19 Anteilsübertragung/sonstige Verfügung<br />

19.1. Jeder Kommanditist kann jederzeit durch gesonderten Vertrag<br />

seine selbst gehaltene Gesellschaftsbeteiligung mit Wirkung<br />

zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. eines Jahres übertragen<br />

oder in sonstiger Weise (bspw. durch Verpfändung oder<br />

Abtretung von Auszahlungsansprüchen) darüber verfügen,<br />

soweit dadurch nicht Kommanditanteile unter der Mindestzeichnungssumme<br />

gemäß § 6.5 dieses Vertrages entstehen<br />

und soweit die Verfügung nicht zugunsten von Personen im<br />

Sinne des § 6.3 oder § 6.8 erfolgt. Eine Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung ist nur zulässig, soweit dies auch zugleich<br />

bezüglich der parallel gezeichneten Beteiligung an der <strong>DCM</strong><br />

GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG erfolgt.<br />

19.2. Voraussetzung für die Übertragung der Kommanditbeteiligung<br />

ist die Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />

die nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ver-<br />

weigert werden darf. Sonstige Verfügungen bedürfen der Anzeige<br />

beim geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

Eine Übertragung der Gesellschaftsbeteiligung der<br />

Komplementärin bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />

19.3. Die Übertragung der selbst gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

ist bis zur Mindestzeichnungssumme nach § 6.5 dieses<br />

Vertrages nur im Ganzen, darüber hinaus in Teilbeträgen<br />

von USD 497,- möglich.<br />

19.4. Alle Kosten, die mit einer Übertragung/sonstigen Verfügung<br />

verbunden sind, trägt der Übertragende. Der Übertragende<br />

haftet auch nach seinem Ausscheiden neben dem Erwerber<br />

als Gesamtschuldner für etwaige Rückstände auf die gezeichnete<br />

Pflichteinlage sowie das daneben geschuldete<br />

Agio.<br />

§ 20 Kündigung<br />

20.1. Die ordentliche Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />

durch den Gesellschafter ist erstmals ab dem Jahr 2026 zum<br />

31.12. des jeweiligen Jahres binnen einer Frist von sechs<br />

Monaten möglich.<br />

Der Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis jederzeit<br />

aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund<br />

gilt insbesondere, wenn der Gesellschafter/Treugeber nachweislich<br />

unverschuldet und unvorhersehbar pflegebedürftig<br />

wird und nachweislich auf die Auszahlung eines etwaigen<br />

Auseinandersetzungsguthaben angewiesen ist oder ein vergleichbarer<br />

sonstiger Härtefall vorliegt.<br />

Eine Kündigung ist nur zulässig, soweit diese auch zugleich<br />

bezüglich der parallel gezeichneten Beteiligung an<br />

der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. Flugzeugfonds 3 KG erfolgt.<br />

Die Komplementärin und/oder der geschäftsführende<br />

Kommanditist sind berechtigt und bevollmächtigt, die Beteiligung<br />

eines Kommanditisten durch schriftliche einseitige Erklärung<br />

mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu<br />

kündigen. Hinsichtlich des Treuhandkommanditisten gilt<br />

dies mit der Maßgabe, dass von der Kündigung nur der jeweilige<br />

Teil seiner treuhänderisch gehaltenen Einlage betroffen<br />

ist, auf den das Vorliegen des wichtigen Kündigungsgrundes<br />

zurückzuführen ist. Ein zur außerordentlicher Kündigung<br />

berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />

a) ein Kommanditist/Treugeber oder einer oder mehrere<br />

Rechtsnachfolger seiner Beteiligung an der Gesellschaft<br />

Personen im Sinne des § 6.3 oder § 6.8 sind bzw. werden.<br />

b) ein rechtskräftiger Beschlusses vorliegt, durch den über<br />

das Vermögen eines Kommanditisten/Treugebers das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet oder die Eröffnung mangels<br />

Masse abgelehnt wird;<br />

c) der Gesellschaft ein Beschluss zugestellt wird, durch<br />

den dasjenige, was einem Kommanditisten/Treugeber<br />

bei der Auseinandersetzung zusteht, für einen Gläubiger<br />

gepfändet wurde, es sei denn, dass der Pfändungsbeschluss<br />

innerhalb von 3 Monaten seit Zustellung<br />

wieder beseitigt wird.<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

161<br />

K

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!