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Beteiligungsprospekt - DCM AG

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E<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

rungsschluss zur Zahlung fällig. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

kann Abschlagszahlungen auf den<br />

Vergütungsanspruch nach Erbringung der ersten Teilzahlung<br />

auf die Gesamtzeichnungssumme durch die<br />

Anleger entsprechend des dann erreichten Platzierungsstandes<br />

verlangen.<br />

Vergütung für die Fremdkapitalarrangierung (Pos. 14)<br />

Die finanzierenden Banken erhalten für die Arrangierung<br />

der von den Fondsgesellschaften beanspruchten<br />

Darlehen einmalige Vergütungen. Die<br />

Vergütungen belaufen sich auf 0,8% bezogen auf<br />

den jeweils beanspruchten Darlehensbetrag und<br />

sind mit Abschluss der Kreditverträge in 2008 zur<br />

Zahlung fällig.<br />

Kosten der Flugzeugverwaltung (Initialvergütung)<br />

(Pos. 15)<br />

Für die Aufwendungen des Asset Managers Amentum<br />

Capital Ltd. zur Einrichtung des Leasingvertragsmanagements<br />

entstehen den Fondsgesellschaften<br />

einmalige Kosten in Höhe von jeweils USD 20.000,<br />

die drei Monate vor Auslieferung des jeweiligen<br />

Frachtflugzeugs zur Zahlung fällig sind. Für Zwecke<br />

der Ergebnisprognose gilt der Gesamtbetrag von<br />

USD 40.000 als im Jahr 2008 abgeflossen.<br />

Mittelherkunft<br />

Eigenkapital (Pos. 19)<br />

Die Fondsgesellschaften planen, ihr derzeitiges<br />

Kommanditkapital in Höhe von jeweils USD 1.500<br />

um nominal USD 90.454.000 (Flugzeugfonds 2 KG)<br />

zzgl. 5% Agio bzw. um nominal USD 91.546.000<br />

(Flugzeugfonds 3 KG) zu erhöhen. Die Zeichnungssumme<br />

der Anleger inklusive Agio ist an zwei Einzahlungsterminen<br />

mit Teilbeträgen zur Zahlung fällig.<br />

Anleger, die einschließlich bis zum 17.10.2008<br />

ihr Beteiligungsangebot abgegeben haben, haben<br />

am 13.11.2008 eine erste Teilzahlung in Höhe von<br />

30% der Gesamtzeichnungssumme zzgl. des Gesamtbetrages<br />

des Agios zu leisten. Bei Anlegern, die<br />

ihr Beteiligungsangebot vom 18.10.2008 bis zum<br />

31.12.2008 abgegeben haben, ist die erste Teilzahlung<br />

am 29.01.2009 fällig. Für den Fall einer Verlän-<br />

68<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

gerung der Zeichnungsfrist über den 31.12.2008<br />

hinaus, sind die Anleger, welche ihr Beteiligungsangebot<br />

im Jahr 2009 abgegeben haben, verpflichtet,<br />

die erste Teilzahlung 21 Tage nach Abgabe der Beitrittserklärung<br />

zu leisten, frühestens jedoch drei<br />

Bankarbeitstage nach Erhalt der Mitteilung über die<br />

Annahme des Beteiligungsangebots. Die zweite Teilzahlung<br />

in Höhe von 70% der Gesamtzeichnungssumme<br />

ist am 15.10.2009 zur Zahlung fällig; für<br />

den Fall einer Verlängerung der Zeichnungsfrist sind<br />

die ihr Beteiligungsangebot in 2009 abgebenden<br />

Anleger verpflichtet, den zweiten Teilbetrag innerhalb<br />

von 21 Tagen nach Abgabe ihrer Beitrittserklärung,<br />

frühestens jedoch drei Bankarbeitstage nach<br />

Erhalt der Mitteilung über die Annahme des Beteiligungsangebotes,<br />

nicht aber vor dem 15.10.2009 zu<br />

leisten. Die Einlageleistungen der Anleger erfolgen<br />

mit den bezeichneten Teilbeträgen, im Übrigen aber<br />

für beide Beteiligungen zusammen in einem Betrag<br />

zugunsten eines gemeinsamen Einzahlungskontos.<br />

Das Einzahlungskontoguthaben wird nach erfolgten<br />

Gutschriften und Abzug der Eigenkapitalvermittlungsprovisionen<br />

der vermittelnden Banken auf die<br />

Konten der Fondsgesellschaften im Verhältnis 49,7%<br />

zu 50,3% weitergereicht.<br />

Fremdkapital (Pos. 20)<br />

Die Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaften reichen<br />

zur Realisierung der Anlageziele nicht aus. Die<br />

Finanzierung des Geschäftszweckes soll daher durch<br />

Aufnahme von Darlehen sichergestellt werden. Die<br />

nachstehende Übersicht zeigt die Zusammensetzung<br />

der planmäßig aufzunehmenden Fremdfinanzierungsmittel.<br />

Die Darlehen weisen unterschiedliche Zins- und Tilgungsmodalitäten<br />

auf. Die Darlehen der Tranche A<br />

sind über die Zinsfestschreibungsdauer von 120<br />

Monaten vollständig zu tilgen. Die Darlehen der<br />

Tranche B sind über die vereinbarte Laufzeit von<br />

120 Monaten tilgungsfrei und folglich zum Fälligkeitszeitpunkt<br />

durch eine Anschlussfinanzierung neu<br />

einzudecken. Beide Darlehenstranchen werden<br />

jeweils zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Kaufpreiszahlung<br />

valutiert, d.h. bei planmäßiger Auslieferung

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