Beteiligungsprospekt - DCM AG
Beteiligungsprospekt - DCM AG
Beteiligungsprospekt - DCM AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1. Vorbemerkung<br />
Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen<br />
Grundlagen richtet sich an natürliche Personen, die<br />
in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind<br />
und ihre (mittelbare) Beteiligung an den Fondsgesellschaften<br />
im Privatvermögen halten. Sollte die Beteiligung<br />
von einer Kapitalgesellschaft eingegangen<br />
werden, zum Betriebsvermögen eines Beteiligten<br />
zählen oder einer Person gehören, die in einem<br />
anderen Staat ansässig ist, können sich erhebliche<br />
Abweichungen von den dargestellten Grundsätzen<br />
ergeben.<br />
Die Darstellung der steuerlichen Angaben umfasst<br />
die wesentlichen Grundlagen des steuerlichen Konzepts<br />
der Fondsgesellschaften. Im Rahmen dieser<br />
Darstellung können jedoch nicht sämtliche steuerlich<br />
relevanten individuellen Aspekte der Beteiligung<br />
des Anlegers berücksichtigt werden, so dass<br />
den Anlegern insofern empfohlen wird, einen steuerlichen<br />
Berater hinzuzuziehen.<br />
Die Darstellung der steuerlichen Grundlagen basiert<br />
auf den geltenden Steuergesetzen, der Rechtsprechung<br />
und den einschlägigen Erlassen und Stellungnahmen<br />
der Finanzverwaltung zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung. Sowohl die maßgeblichen Steuergesetze<br />
als auch die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis<br />
können sich während der Dauer der<br />
Beteiligung ändern.<br />
Die endgültige steuerliche Beurteilung des Beteiligungskonzepts<br />
obliegt der Finanzverwaltung im Veranlagungsverfahren<br />
bzw. einer im Anschluss ggf.<br />
durchgeführten steuerlichen Außenprüfung und<br />
einem sich ggf. daran anschließenden Verfahren vor<br />
den Finanzgerichten.<br />
Hinsichtlich der steuerlichen Risiken wird auf den<br />
Abschnitt „Steuerliche Risiken“ im Kapitel „Wesentliche<br />
Risiken“ verwiesen.<br />
S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />
2. Einkommensteuer<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG<br />
Die Fondsgesellschaften erzielen in Zusammenhang<br />
mit dem Verleasen der Flugzeuge Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1<br />
Nr. 1 EStG.<br />
Gegenstand der jeweiligen Fondsgesellschaft ist der<br />
Erwerb eines Frachtflugzeuges des Typs Boeing 777-<br />
200LRF einschließlich der Triebwerke und aller sonstigen<br />
Flugzeugbestandteile, die Vermietung und<br />
Verwertung des jeweiligen Flugzeugs sowie alle<br />
damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die<br />
Flugzeuge werden in die Luftfahrzeugrolle des deutschen<br />
Luftfahrt-Bundesamtes eingetragen und für<br />
zunächst 10 Jahre an den Leasingnehmer AeroLogic<br />
vermietet. Das Fondskonzept sieht eine mindestens<br />
7-jährige Anschlussvermietung vor. Die prognostizierten<br />
Mieteinnahmen der Fondsgesellschaften führen<br />
gemäß Prognoserechnung ab dem Jahr 2025 zu<br />
einem Totalüberschuss der Mieteinnahmen über die<br />
Werbungskosten. Ein späterer Verkauf der Flugzeuge<br />
erfordert einen hierauf und auf die damit einhergehende<br />
Liquidation der Gesellschaft gerichteten<br />
Beschluss der Gesellschafterversammlung. Es bestehen<br />
weder Andienungsrechte zugunsten der Fondsgesellschaften<br />
noch Erwerbsrechte Dritter, die zu<br />
einem vorzeitigen Verkauf der Flugzeuge führen<br />
würden.<br />
Zu den Einkünften gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1<br />
EStG zählen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
von unbeweglichem Vermögen, insbesondere<br />
u.a. von Schiffen, die in ein Schiffsregister eingetragen<br />
sind. Aus der Einschränkung „insbesondere“<br />
wird allgemein abgeleitet, dass die Vorschrift keine<br />
abschließende Aufzählung von Beispielen enthält.<br />
Die Erwähnung der im Schiffsregister eingetragenen<br />
Schiffe macht deutlich, dass zum unbeweglichen<br />
Vermögen im Sinne von § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr.<br />
1 EStG auch Wirtschaftgüter gehören können, die<br />
zwar nach bürgerlichem Recht bewegliche Sachen<br />
darstellen, auf die aber zumindest teilweise dem<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
117<br />
G