10.10.2013 Aufrufe

Beteiligungsprospekt - DCM AG

Beteiligungsprospekt - DCM AG

Beteiligungsprospekt - DCM AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1. Erläuterungen zum Investitions- und<br />

Finanzierungsplan der <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />

2 GmbH & Co. KG und<br />

der <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 GmbH &<br />

Co. KG<br />

Mittelverwendung<br />

Flugzeugkaufpreis (Pos. 1)<br />

Die von den Fondsgesellschaften abgeschlossenen<br />

Kaufverträge weisen Basiskaufpreise für die Frachtflugzeuge<br />

in Höhe von USD 166,0 Mio. (MSN<br />

36004) bzw. USD 168,0 Mio. (MSN 36198) aus, die<br />

jeweils bereits von AeroLogic georderte Sonderausstattungen<br />

oder Spezialausführungen („optional features“)<br />

im Gesamtbetrag von rd. USD 2,3 Mio. und<br />

etwaige weitere aufpreispflichtige Modifikationen<br />

der Flugzeugspezifikationen bis zu einem Gesamtbetrag<br />

von USD 250.000 inkludieren. Nur mit Zustimmung<br />

der Fondsgesellschaften kann AeroLogic<br />

weitere aufpreispflichtige Modifikationen in Auftrag<br />

geben.<br />

Die Verkäuferin Deucalion kann einen Preiszuschlag<br />

fordern, wenn der Hersteller Boeing seinerseits den<br />

Lieferpreis anpasst. Die maximal mögliche Kaufpreiserhöhung<br />

der Fondsgesellschaften errechnet<br />

sich in Abhängigkeit von dem Zinssatz der Fremdfinanzierung<br />

und dem von AeroLogic akzeptierten<br />

höchstmöglichen Zuschlag zur Leasingrate. Bei dem<br />

kalkulatorisch angenommenen USD-Swapsatz von<br />

4,9% p.a. errechnet sich für die Flugzeugfonds 2 KG<br />

ein Kaufpreiszuschlag von höchstens rd. USD 1,9<br />

Mio. und für die Flugzeugfonds 3 KG ein Kaufpreiszuschlag<br />

von höchstens rd. USD 2,1 Mio. Kaufpreismehrungen<br />

werden vorrangig über eine erhöhte<br />

Darlehensbeanspruchung und ggf., soweit die eingeräumten<br />

Kredithöchstbeträge überschritten werden<br />

sollten, über eine Beanspruchung der geplanten<br />

Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaften finanziert.<br />

Nebenkosten des Erwerbs (Pos. 2)<br />

Die Nebenkosten des Erwerbs umfassen die für die<br />

planmäßigen Auslieferungszeitpunkte kalkulierten<br />

Kreditbereitstellungs- und Avalprovisionen der finan-<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

zierenden Banken. Die Avalprovisionen betreffen<br />

die von den Fondsgesellschaften zu stellenden Bankavale<br />

im Gesamtbetrag von USD 10,0 Mio. je<br />

Frachtflugzeug. Empfänger der Avalprovisionen in<br />

Höhe von 0,75% p.a. der zu stellenden Bankavale<br />

ist die Deutsche Bank <strong>AG</strong>. Die Fondsgesellschaften<br />

können diesbezüglich auf Kreditvereinbarungen mit<br />

der Deutsche Bank <strong>AG</strong> zurückgreifen.<br />

Die ausgewiesenen Beträge beider Kostenpositionen<br />

erhöhen sich im Fall einer Lieferverzögerung.<br />

Prospekt- und Marketingvergütung (Pos. 3)<br />

Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> wurde von den Fondsgesellschaften<br />

mit der Erstellung eines Marketingkonzepts und<br />

eines zum Vertrieb zugelassenen Verkaufsprospekts<br />

beauftragt. Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong><br />

von jeder Fondsgesellschaft eine einmalige Vergütung<br />

in Höhe von 1,2% des jeweils endgültig<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit Platzierungsschluss<br />

zur Zahlung fällig; Abschlagszahlungen<br />

auf den Vergütungsanspruch kann die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> entsprechend<br />

des dann erreichten Platzierungsstandes<br />

unter Berücksichtigung der aufgrund von Einzahlungen<br />

von Anlegern bestehenden Liquiditätslage der<br />

jeweiligen Fondsgesellschaft verlangen.<br />

Vergütung für die Platzierungsgarantie (Pos. 4)<br />

Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> garantiert den Fondsgesellschaften,<br />

dass zum Platzierungsschluss ein Kommanditkapital<br />

in Höhe von USD 90.454.000 Mio. zzgl. 5% Agio<br />

(Flugzeugfonds 2 KG) bzw. in Höhe von USD<br />

91.546.000 Mio. zzgl. 5% Agio (Flugzeugfonds 3<br />

KG) durch Anleger übernommen, d.h. rechtsverbindlich<br />

gezeichnet wurde. Für die Erfüllung der<br />

Einzahlungsverpflichtungen der Anleger steht die<br />

<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> hingegen nicht ein.<br />

Für die Übernahme der Platzierungsgarantie erhält<br />

die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> von jeder Fondsgesellschaft eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 1% des jeweils endgültig<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit<br />

Platzierungsschluss zur Zahlung fällig; Abschlags-<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

65<br />

E

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!