Beteiligungsprospekt - DCM AG
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1. Erläuterungen zum Investitions- und<br />
Finanzierungsplan der <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds<br />
2 GmbH & Co. KG und<br />
der <strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 3 GmbH &<br />
Co. KG<br />
Mittelverwendung<br />
Flugzeugkaufpreis (Pos. 1)<br />
Die von den Fondsgesellschaften abgeschlossenen<br />
Kaufverträge weisen Basiskaufpreise für die Frachtflugzeuge<br />
in Höhe von USD 166,0 Mio. (MSN<br />
36004) bzw. USD 168,0 Mio. (MSN 36198) aus, die<br />
jeweils bereits von AeroLogic georderte Sonderausstattungen<br />
oder Spezialausführungen („optional features“)<br />
im Gesamtbetrag von rd. USD 2,3 Mio. und<br />
etwaige weitere aufpreispflichtige Modifikationen<br />
der Flugzeugspezifikationen bis zu einem Gesamtbetrag<br />
von USD 250.000 inkludieren. Nur mit Zustimmung<br />
der Fondsgesellschaften kann AeroLogic<br />
weitere aufpreispflichtige Modifikationen in Auftrag<br />
geben.<br />
Die Verkäuferin Deucalion kann einen Preiszuschlag<br />
fordern, wenn der Hersteller Boeing seinerseits den<br />
Lieferpreis anpasst. Die maximal mögliche Kaufpreiserhöhung<br />
der Fondsgesellschaften errechnet<br />
sich in Abhängigkeit von dem Zinssatz der Fremdfinanzierung<br />
und dem von AeroLogic akzeptierten<br />
höchstmöglichen Zuschlag zur Leasingrate. Bei dem<br />
kalkulatorisch angenommenen USD-Swapsatz von<br />
4,9% p.a. errechnet sich für die Flugzeugfonds 2 KG<br />
ein Kaufpreiszuschlag von höchstens rd. USD 1,9<br />
Mio. und für die Flugzeugfonds 3 KG ein Kaufpreiszuschlag<br />
von höchstens rd. USD 2,1 Mio. Kaufpreismehrungen<br />
werden vorrangig über eine erhöhte<br />
Darlehensbeanspruchung und ggf., soweit die eingeräumten<br />
Kredithöchstbeträge überschritten werden<br />
sollten, über eine Beanspruchung der geplanten<br />
Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaften finanziert.<br />
Nebenkosten des Erwerbs (Pos. 2)<br />
Die Nebenkosten des Erwerbs umfassen die für die<br />
planmäßigen Auslieferungszeitpunkte kalkulierten<br />
Kreditbereitstellungs- und Avalprovisionen der finan-<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
zierenden Banken. Die Avalprovisionen betreffen<br />
die von den Fondsgesellschaften zu stellenden Bankavale<br />
im Gesamtbetrag von USD 10,0 Mio. je<br />
Frachtflugzeug. Empfänger der Avalprovisionen in<br />
Höhe von 0,75% p.a. der zu stellenden Bankavale<br />
ist die Deutsche Bank <strong>AG</strong>. Die Fondsgesellschaften<br />
können diesbezüglich auf Kreditvereinbarungen mit<br />
der Deutsche Bank <strong>AG</strong> zurückgreifen.<br />
Die ausgewiesenen Beträge beider Kostenpositionen<br />
erhöhen sich im Fall einer Lieferverzögerung.<br />
Prospekt- und Marketingvergütung (Pos. 3)<br />
Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> wurde von den Fondsgesellschaften<br />
mit der Erstellung eines Marketingkonzepts und<br />
eines zum Vertrieb zugelassenen Verkaufsprospekts<br />
beauftragt. Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong><br />
von jeder Fondsgesellschaft eine einmalige Vergütung<br />
in Höhe von 1,2% des jeweils endgültig<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit Platzierungsschluss<br />
zur Zahlung fällig; Abschlagszahlungen<br />
auf den Vergütungsanspruch kann die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> entsprechend<br />
des dann erreichten Platzierungsstandes<br />
unter Berücksichtigung der aufgrund von Einzahlungen<br />
von Anlegern bestehenden Liquiditätslage der<br />
jeweiligen Fondsgesellschaft verlangen.<br />
Vergütung für die Platzierungsgarantie (Pos. 4)<br />
Die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> garantiert den Fondsgesellschaften,<br />
dass zum Platzierungsschluss ein Kommanditkapital<br />
in Höhe von USD 90.454.000 Mio. zzgl. 5% Agio<br />
(Flugzeugfonds 2 KG) bzw. in Höhe von USD<br />
91.546.000 Mio. zzgl. 5% Agio (Flugzeugfonds 3<br />
KG) durch Anleger übernommen, d.h. rechtsverbindlich<br />
gezeichnet wurde. Für die Erfüllung der<br />
Einzahlungsverpflichtungen der Anleger steht die<br />
<strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> hingegen nicht ein.<br />
Für die Übernahme der Platzierungsgarantie erhält<br />
die <strong>DCM</strong> <strong>AG</strong> von jeder Fondsgesellschaft eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von 1% des jeweils endgültig<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. der<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit<br />
Platzierungsschluss zur Zahlung fällig; Abschlags-<br />
<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />
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