10.10.2013 Aufrufe

Beteiligungsprospekt - DCM AG

Beteiligungsprospekt - DCM AG

Beteiligungsprospekt - DCM AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

G<br />

S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />

schen der erbrachten Leistung und dem empfangenen<br />

Sonderentgelt voraus. Dies ist vorliegend hinsichtlich<br />

der vereinbarten Geschäftsführungshonorare<br />

der beteiligten Gesellschafter gegeben. Haftungsvergütungen<br />

einer Personengesellschaft an einen<br />

persönlich haftenden Gesellschafter sind hingegen<br />

mangels Leistungsaustausch nicht steuerbar.<br />

4. Gewerbesteuer<br />

Die Fondsgesellschaften sind nach Auffassung des<br />

Prospektherausgebers und seiner steuerlichen Berater<br />

kein Gewerbebetrieb und sie unterliegen mithin<br />

auch nicht der Gewerbesteuerpflicht.<br />

5. Erbschaft- und Schenkungssteuer<br />

Die unentgeltliche Übertragung eines Anteils an den<br />

Fondsgesellschaften im Wege einer Erbschaft oder<br />

Schenkung unterliegt der Erbschaft- und Schenkungssteuer<br />

gem. § 1 Abs. 1 ErbStG. Da es sich um<br />

einen Anteil an einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft<br />

handelt, sind die erbschaftsteuerlichen<br />

Begünstigungen für Betriebsvermögen nicht<br />

einschlägig.<br />

Der Erwerb einer mittelbaren Beteiligung an einer<br />

vermögensverwaltenden Personengesellschaft gilt<br />

gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 ErbStG als Erwerb der<br />

anteiligen Wirtschaftsgüter. Die anteilig als übertragen<br />

geltenden Wirtschaftsgüter werden gemäß § 12<br />

Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 9 Abs. 1 BewG mit dem<br />

gemeinen Wert angesetzt. Die mit den als übertragen<br />

geltenden Wirtschaftsgütern zusammenhängenden<br />

Schulden der vermögensverwaltenden Personengesellschaft<br />

sind in anteiliger Höhe in Abzug zu<br />

bringen. Der so ermittelte Vermögenswert wird dem<br />

Erben bzw. Beschenkten anteilig zugerechnet, d.h.<br />

entsprechend der Beteiligungsquote, die der übertragene<br />

Anteil vermittelt.<br />

Ob und wie sich die dargestellten Bewertungsgrundsätze<br />

im Rahmen der derzeit zwischen den Koaliti-<br />

126<br />

<strong>DCM</strong> Flugzeugfonds 2<br />

onsfraktionen verhandelten Erbschaftssteuerreform<br />

ändern werden, bleibt abzuwarten. Die Bewertung<br />

der mittelbar gehaltenen Anteile an den Fondsgesellschaften<br />

sollte von etwaigen Neuregelungen allerdings<br />

nicht betroffen sein, da sie bereits nach derzeit<br />

geltendem Recht zum gemeinen Wert als derzeitig<br />

und auch künftig geltende Bewertungsobergrenze<br />

vorzunehmen ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!