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Experimenteller Wohnungs - Stadtumbau West

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ExWoSt-Forschungsfeld <strong>Stadtumbau</strong> <strong>West</strong><br />

Pilotprojekt Gelsenkirchen. Abschlussbericht 2007<br />

7. Städtebauliche Instrumente im <strong>Stadtumbau</strong><br />

7.1 Einsatz des städtebaulichen Instrumentariums<br />

Der Einsatz von Instrumenten des besonderen Städtebaurechts spielte bei<br />

der Programmumsetzung bislang keine übergeordnete Rolle.<br />

In Gelsenkirchen wird versucht, mittels des integrierten Ansatzes, des Vor-<br />

Ort-Büros und unter Beteiligung möglichst vieler Akteure verabredete Projekte<br />

umzusetzen. Konsensuale Lösungen wie auch im BauGB festgehalten<br />

sind bislang das Mittel der Wahl.<br />

Festlegung als <strong>Stadtumbau</strong>gebiet<br />

Im Sommer 2005 erfolgte die Festlegung der Impulsprojektbereiche als<br />

<strong>Stadtumbau</strong>gebiet gemäß Auflage des Fördermittelgebers. Eine Festlegung<br />

für die City wäre nicht erforderlich gewesen, da dort bereits ein Beschluss<br />

zur vereinfachten Sanierung gefasst wurde. Die Bereiche Güterbahnhof und<br />

der Tossehof sind als Gebiete des besonderen Städtebaurechts neu hinzugekommen.<br />

Die konkreten <strong>Stadtumbau</strong>maßnahmen sollen zunächst konsensual im Einvernehmen<br />

mit den Eigentümern und Einzelhändlern umgesetzt werden.<br />

Hierzu wird das Instrument des städtebaulichen Vertrages gemäß § 171 (c)<br />

BauGB zur Anwendung kommen.<br />

In besonders kritischen Fällen ist aber auch die Anwendung des besonderen<br />

Städtebaurechts möglich, da das Gebiet der Altstadt neben der Festlegung<br />

als <strong>Stadtumbau</strong>gebiet gleichzeitig auch Sanierungsgebiet gemäß § 136<br />

BauGB ist.<br />

Da das Thema „Rückbau“ zumindest in der City absehbar keine überragende<br />

Rolle spielen wird, sind Rückbau- und Entsiegelungsgebote unwahrscheinlich.<br />

In besonders problematischen Einzelfällen ist vorstellbar, mit dem Instrument<br />

des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebotes zu agieren,<br />

wenn konsensuale Lösungen nicht umsetzbar sind. Durch den Übernahme-<br />

anspruch des Eigentümers ist dies bei schlechter finanzieller Lage der Stadt<br />

aber auch eher unwahrscheinlich.<br />

Ob konsensuale Lösungen erreichbar sind, wird sich im weiteren Verlauf des<br />

<strong>Stadtumbau</strong>prozesses zeigen. Oftmals stoßen die Bemühungen an Grenzen,<br />

wenn grundstücksübergreifende Projektlösungen diskutiert werden.<br />

Einsatz informeller Planungen<br />

Momentan werden im <strong>Stadtumbau</strong>gebiet in Gelsenkirchen überwiegend informelle<br />

Instrumente eingesetzt. Hierzu zählen<br />

• Leitplan City als Rahmen für die zukünftige Cityentwicklung, daraus<br />

abgeleitet Rahmenplanung für den <strong>Stadtumbau</strong> (Maßnahmenprogramm)<br />

• Corporate Design als Weiterentwicklung des Leitplans und als<br />

Grundlage für die zukünftige Gestaltung des öffentlichen Raumes<br />

• Einzelhandelsgutachten aus dem Jahr 2004<br />

• Gutachten zum Wohnen und zur Wertentwicklung<br />

Bauleitpläne und Baugenehmigung auf Zeit<br />

Die bisher durchgeführten Maßnahmen konnten im Rahmen des geltenden<br />

Planungsrechts umgesetzt werden. Das Instrument der temporären Festsetzungen<br />

im Bebauungsplan wird als hilfreich – gerade im Hinblick auf Zwischennutzungen<br />

– eingeschätzt, ist aber bisher noch nicht zur Anwendung<br />

gekommen.<br />

Im Areal des Güterbahnhofs werden befristete Baugenehmigungen auf<br />

Grundlage des Gestattungsvertrages mit der Eigentümerin erteilt. Eine Bebauungsplanänderung<br />

ist für die Zwischennutzung nicht vorgesehen.<br />

Bodenordnerische Maßnahmen<br />

Auf dem Güterbahnhof-Areal erfolgt eine Umlegung zur Neuordnung der Eigentumsverhältnisse<br />

und zur Realisierung der geplanten Wohnbebauung.<br />

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