Experimenteller Wohnungs - Stadtumbau West
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ExWoSt-Forschungsfeld <strong>Stadtumbau</strong> <strong>West</strong><br />
Pilotprojekt Gelsenkirchen. Abschlussbericht 2007<br />
7. Städtebauliche Instrumente im <strong>Stadtumbau</strong><br />
7.1 Einsatz des städtebaulichen Instrumentariums<br />
Der Einsatz von Instrumenten des besonderen Städtebaurechts spielte bei<br />
der Programmumsetzung bislang keine übergeordnete Rolle.<br />
In Gelsenkirchen wird versucht, mittels des integrierten Ansatzes, des Vor-<br />
Ort-Büros und unter Beteiligung möglichst vieler Akteure verabredete Projekte<br />
umzusetzen. Konsensuale Lösungen wie auch im BauGB festgehalten<br />
sind bislang das Mittel der Wahl.<br />
Festlegung als <strong>Stadtumbau</strong>gebiet<br />
Im Sommer 2005 erfolgte die Festlegung der Impulsprojektbereiche als<br />
<strong>Stadtumbau</strong>gebiet gemäß Auflage des Fördermittelgebers. Eine Festlegung<br />
für die City wäre nicht erforderlich gewesen, da dort bereits ein Beschluss<br />
zur vereinfachten Sanierung gefasst wurde. Die Bereiche Güterbahnhof und<br />
der Tossehof sind als Gebiete des besonderen Städtebaurechts neu hinzugekommen.<br />
Die konkreten <strong>Stadtumbau</strong>maßnahmen sollen zunächst konsensual im Einvernehmen<br />
mit den Eigentümern und Einzelhändlern umgesetzt werden.<br />
Hierzu wird das Instrument des städtebaulichen Vertrages gemäß § 171 (c)<br />
BauGB zur Anwendung kommen.<br />
In besonders kritischen Fällen ist aber auch die Anwendung des besonderen<br />
Städtebaurechts möglich, da das Gebiet der Altstadt neben der Festlegung<br />
als <strong>Stadtumbau</strong>gebiet gleichzeitig auch Sanierungsgebiet gemäß § 136<br />
BauGB ist.<br />
Da das Thema „Rückbau“ zumindest in der City absehbar keine überragende<br />
Rolle spielen wird, sind Rückbau- und Entsiegelungsgebote unwahrscheinlich.<br />
In besonders problematischen Einzelfällen ist vorstellbar, mit dem Instrument<br />
des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebotes zu agieren,<br />
wenn konsensuale Lösungen nicht umsetzbar sind. Durch den Übernahme-<br />
anspruch des Eigentümers ist dies bei schlechter finanzieller Lage der Stadt<br />
aber auch eher unwahrscheinlich.<br />
Ob konsensuale Lösungen erreichbar sind, wird sich im weiteren Verlauf des<br />
<strong>Stadtumbau</strong>prozesses zeigen. Oftmals stoßen die Bemühungen an Grenzen,<br />
wenn grundstücksübergreifende Projektlösungen diskutiert werden.<br />
Einsatz informeller Planungen<br />
Momentan werden im <strong>Stadtumbau</strong>gebiet in Gelsenkirchen überwiegend informelle<br />
Instrumente eingesetzt. Hierzu zählen<br />
• Leitplan City als Rahmen für die zukünftige Cityentwicklung, daraus<br />
abgeleitet Rahmenplanung für den <strong>Stadtumbau</strong> (Maßnahmenprogramm)<br />
• Corporate Design als Weiterentwicklung des Leitplans und als<br />
Grundlage für die zukünftige Gestaltung des öffentlichen Raumes<br />
• Einzelhandelsgutachten aus dem Jahr 2004<br />
• Gutachten zum Wohnen und zur Wertentwicklung<br />
Bauleitpläne und Baugenehmigung auf Zeit<br />
Die bisher durchgeführten Maßnahmen konnten im Rahmen des geltenden<br />
Planungsrechts umgesetzt werden. Das Instrument der temporären Festsetzungen<br />
im Bebauungsplan wird als hilfreich – gerade im Hinblick auf Zwischennutzungen<br />
– eingeschätzt, ist aber bisher noch nicht zur Anwendung<br />
gekommen.<br />
Im Areal des Güterbahnhofs werden befristete Baugenehmigungen auf<br />
Grundlage des Gestattungsvertrages mit der Eigentümerin erteilt. Eine Bebauungsplanänderung<br />
ist für die Zwischennutzung nicht vorgesehen.<br />
Bodenordnerische Maßnahmen<br />
Auf dem Güterbahnhof-Areal erfolgt eine Umlegung zur Neuordnung der Eigentumsverhältnisse<br />
und zur Realisierung der geplanten Wohnbebauung.<br />
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