GEMEINDE PFAFFING - in Pfaffing
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2.4 Naturschutz und Landschaftspflege<br />
(Landschaftsplan Kap 4.10)<br />
Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Schutzgebiete und -objekte gem. BayNatSchG<br />
Im Planungsgebiet besteht derzeit e<strong>in</strong> Landschaftsschutzgebiet (Kreisverordnung des<br />
Landkreises Wasserburg am Inn vom 29.08.1962, Nr II/5-324-2/2. genehmigt durch die<br />
Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 01.09.1962, Nr. II/4-8459/19) entlang der Attel<br />
und e<strong>in</strong> flächenhaftes Naturdenkmal (Verordnung vom 20. August 1982, genehmigt von der<br />
Regierung von Oberbayern am 17.08.1982 durch Schreiben Nr. 820-8631-18-39/82) mit zwei<br />
Toteiskesseln bei Öd.<br />
Die Verordnungen der bestehenden Schutzgebiete s<strong>in</strong>d im Anhang des Landschaftsplanes<br />
enthalten.<br />
Schutzwürdige Flächen - Biotope<br />
Alle Lebensräume von erhaltenswerten Tier- und Pflanzenarten, die aufgrund der<br />
vorherrschenden Standortbed<strong>in</strong>gungen (Geologie, Boden, Wasser etc.) Lebensgeme<strong>in</strong>schaften<br />
bilden (z.B. Niedermoor, Streuwiese, Röhrichtgürtel, Laubmischwald etc. werden als Biotop<br />
bezeichnet.<br />
Die hohe Anzahl an Biotopen im Geme<strong>in</strong>degebiet ist daher v.a. durch die vielfältigen<br />
ökologischen Standortbed<strong>in</strong>gungen des Inn-Chiemsee-Hügellandes bed<strong>in</strong>gt. Die Bedeutung<br />
dieser Flächen für den Naturhaushalt bestehen u.a. dar<strong>in</strong>,<br />
− e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destmaß an biologischer und struktureller Vielfalt und charakteristischer Eigenart<br />
der verschiedenen Naturräume zu erhalten, die durch Nutzungs<strong>in</strong>tensivierung immer<br />
e<strong>in</strong>heitlicher werden,<br />
− e<strong>in</strong>en Beitrag zu leisten für die Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes,<br />
− Rückzugsgebiete und Lebensräume zu bilden für Tier- und Pflanzenarten (ungezielter<br />
Artenschutz), die <strong>in</strong> den <strong>in</strong>tensiv genutzten Bereichen ke<strong>in</strong>e Lebensmöglichkeit mehr<br />
haben,<br />
− Rückzugsgebiete und Lebensräume zu bilden für auf bestimmte Lebensbed<strong>in</strong>gungen<br />
angewiesene Pflanzen- und Tierarten (gezielter Artenschutz),<br />
− Artenreservoire (Genopole) zur Erhaltung der genetischen Information und zur<br />
Sanierung gestörter Bereiche darzustellen,<br />
− Pufferzonen für besonders empf<strong>in</strong>dliche Gebiete zu bilden,<br />
− ökologische Ausgleichswirkungen auf andere Nutzungssysteme wahrzunehmen.<br />
Biotope erfüllen <strong>in</strong>sbesondere hydrologische Aufgaben (z.B. Wasserrückhalt), klimatische<br />
Funktionen (z.B. Kaltluftbildung), hygienische Funktionen (z.B. Staubfilterung) u.a.<br />
Feucht- und Trockenflächen gem. Art.13d BayNatSchG<br />
(vor 1996 Art. 6d BayNatschG)<br />
Unter den ökologisch wertvollen Flächen (Biotopflächen) kommt den naturnahen Feuchtflächen<br />
sowie den Mager- und Trockenstandorten e<strong>in</strong>e besondere Bedeutung zu. Sie s<strong>in</strong>d daher im<br />
Bayerischen Naturschutzgesetz Art. 13d besonders geschützt. Maßnahmen, die zu e<strong>in</strong>er<br />
Zerstörung, Bee<strong>in</strong>trächtigung, nachhaltigen Störung oder Veränderung des charakteristischen<br />
Zustandes dieser Flächen führen können, bedürfen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften<br />
der Erlaubnis.<br />
Zu diesen Flächen gehören Verlandungsbereiche von Gewässern mit Röhricht und<br />
Großseggenrieden, Kle<strong>in</strong>seggensümpfe und Großseggenriede außerhalb von<br />
Verlandungsbereichen, Flächen mit Schlenkenvegetation, seggen- und b<strong>in</strong>senreiche Nass- und<br />
Feuchtwiesen, Mäde-süß-Hochstaudenfluren, offene Hochmoore, Pfeifengrasstreuwiesen,<br />
Zwergstrauchheiden und Borstgrasrasen feuchter Ausprägung, Hochmoorwälder, Bruchwälder<br />
(Erlen-Bruchwald auf organischen Weichböden), von den Auwäldern im wesentlichen die, die<br />
regelmäßig e<strong>in</strong>mal jährlich überschwemmt werden; Magerrasen (Steppen-, Halb-trocken- und<br />
Trockenrasen, Sand- und Felsrasen, Borstgrasrasen trockener Ausprägung, alp<strong>in</strong>e<br />
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