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GEMEINDE PFAFFING - in Pfaffing

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2.4 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

(Landschaftsplan Kap 4.10)<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Schutzgebiete und -objekte gem. BayNatSchG<br />

Im Planungsgebiet besteht derzeit e<strong>in</strong> Landschaftsschutzgebiet (Kreisverordnung des<br />

Landkreises Wasserburg am Inn vom 29.08.1962, Nr II/5-324-2/2. genehmigt durch die<br />

Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 01.09.1962, Nr. II/4-8459/19) entlang der Attel<br />

und e<strong>in</strong> flächenhaftes Naturdenkmal (Verordnung vom 20. August 1982, genehmigt von der<br />

Regierung von Oberbayern am 17.08.1982 durch Schreiben Nr. 820-8631-18-39/82) mit zwei<br />

Toteiskesseln bei Öd.<br />

Die Verordnungen der bestehenden Schutzgebiete s<strong>in</strong>d im Anhang des Landschaftsplanes<br />

enthalten.<br />

Schutzwürdige Flächen - Biotope<br />

Alle Lebensräume von erhaltenswerten Tier- und Pflanzenarten, die aufgrund der<br />

vorherrschenden Standortbed<strong>in</strong>gungen (Geologie, Boden, Wasser etc.) Lebensgeme<strong>in</strong>schaften<br />

bilden (z.B. Niedermoor, Streuwiese, Röhrichtgürtel, Laubmischwald etc. werden als Biotop<br />

bezeichnet.<br />

Die hohe Anzahl an Biotopen im Geme<strong>in</strong>degebiet ist daher v.a. durch die vielfältigen<br />

ökologischen Standortbed<strong>in</strong>gungen des Inn-Chiemsee-Hügellandes bed<strong>in</strong>gt. Die Bedeutung<br />

dieser Flächen für den Naturhaushalt bestehen u.a. dar<strong>in</strong>,<br />

− e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destmaß an biologischer und struktureller Vielfalt und charakteristischer Eigenart<br />

der verschiedenen Naturräume zu erhalten, die durch Nutzungs<strong>in</strong>tensivierung immer<br />

e<strong>in</strong>heitlicher werden,<br />

− e<strong>in</strong>en Beitrag zu leisten für die Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes,<br />

− Rückzugsgebiete und Lebensräume zu bilden für Tier- und Pflanzenarten (ungezielter<br />

Artenschutz), die <strong>in</strong> den <strong>in</strong>tensiv genutzten Bereichen ke<strong>in</strong>e Lebensmöglichkeit mehr<br />

haben,<br />

− Rückzugsgebiete und Lebensräume zu bilden für auf bestimmte Lebensbed<strong>in</strong>gungen<br />

angewiesene Pflanzen- und Tierarten (gezielter Artenschutz),<br />

− Artenreservoire (Genopole) zur Erhaltung der genetischen Information und zur<br />

Sanierung gestörter Bereiche darzustellen,<br />

− Pufferzonen für besonders empf<strong>in</strong>dliche Gebiete zu bilden,<br />

− ökologische Ausgleichswirkungen auf andere Nutzungssysteme wahrzunehmen.<br />

Biotope erfüllen <strong>in</strong>sbesondere hydrologische Aufgaben (z.B. Wasserrückhalt), klimatische<br />

Funktionen (z.B. Kaltluftbildung), hygienische Funktionen (z.B. Staubfilterung) u.a.<br />

Feucht- und Trockenflächen gem. Art.13d BayNatSchG<br />

(vor 1996 Art. 6d BayNatschG)<br />

Unter den ökologisch wertvollen Flächen (Biotopflächen) kommt den naturnahen Feuchtflächen<br />

sowie den Mager- und Trockenstandorten e<strong>in</strong>e besondere Bedeutung zu. Sie s<strong>in</strong>d daher im<br />

Bayerischen Naturschutzgesetz Art. 13d besonders geschützt. Maßnahmen, die zu e<strong>in</strong>er<br />

Zerstörung, Bee<strong>in</strong>trächtigung, nachhaltigen Störung oder Veränderung des charakteristischen<br />

Zustandes dieser Flächen führen können, bedürfen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften<br />

der Erlaubnis.<br />

Zu diesen Flächen gehören Verlandungsbereiche von Gewässern mit Röhricht und<br />

Großseggenrieden, Kle<strong>in</strong>seggensümpfe und Großseggenriede außerhalb von<br />

Verlandungsbereichen, Flächen mit Schlenkenvegetation, seggen- und b<strong>in</strong>senreiche Nass- und<br />

Feuchtwiesen, Mäde-süß-Hochstaudenfluren, offene Hochmoore, Pfeifengrasstreuwiesen,<br />

Zwergstrauchheiden und Borstgrasrasen feuchter Ausprägung, Hochmoorwälder, Bruchwälder<br />

(Erlen-Bruchwald auf organischen Weichböden), von den Auwäldern im wesentlichen die, die<br />

regelmäßig e<strong>in</strong>mal jährlich überschwemmt werden; Magerrasen (Steppen-, Halb-trocken- und<br />

Trockenrasen, Sand- und Felsrasen, Borstgrasrasen trockener Ausprägung, alp<strong>in</strong>e<br />

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