GEMEINDE PFAFFING - in Pfaffing
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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>PFAFFING</strong><br />
Landkreis Rosenheim<br />
Oberbayern<br />
Erläuterungsbericht<br />
zum Flächennutzungsplan
Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan<br />
Fassung 03.02.2005<br />
Flächennutzungsplanung<br />
Bearbeiter:<br />
Regierung von Oberbayern<br />
Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau<br />
Maximilianstr. 39<br />
80538 München<br />
Bauoberrät<strong>in</strong> Sab<strong>in</strong>e Frohnmüller<br />
Baurat Thomas Sendtner<br />
Landschaftsplanung<br />
Bearbeiter:<br />
Huber Planungs-GmbH<br />
Hubertusstr. 7<br />
83022 Rosenheim<br />
Im Auftrag der Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g<br />
Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau<br />
<strong>in</strong> der Regierung von Oberbayern<br />
München, den 12.04.2005<br />
Christian Schiebel<br />
Baudirektor<br />
3
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
1 VORBEMERKUNGEN 6<br />
1.1 Ziel und Inhalt der Planung 6<br />
1.2 Anlass für die Aufstellung des Plans 6<br />
1.3 Ablauf der Planung 8<br />
2 PLANUNGSGRUNDLAGEN 10<br />
2.1 Lage der Geme<strong>in</strong>de im Raum, Verwaltungsgliederung 10<br />
2.2 Landesplanerische E<strong>in</strong>ordnung 11<br />
2.3 Natürliche Grundlagen (Landschaftsplan Kap. 3) 12<br />
2.4 Naturschutz und Landschaftspflege (Landschaftsplan Kap. 4.10) 24<br />
2.5 Verkehrssituation 27<br />
2.6 Bevölkerungsentwicklung 30<br />
2.7 Wohnungsbestand und -belegung 34<br />
2.8 Landwirtschaft 36<br />
2.9 Forstwirtschaft 37<br />
2.10 Abbau von Bodenschätzen 38<br />
2.11 Gewerbe 39<br />
2.12 Geme<strong>in</strong>bedarf 40<br />
2.13 Ver- und Entsorgung 42<br />
2.14 Altlasten 42<br />
2.15 Denkmäler 43<br />
3 ZIELVORGABEN FÜR DIE PLANUNG 47<br />
3.1 Landesplanerische Ziele 47<br />
3.2 Regionalplanerische Ziele 48<br />
3.3 Waldfunktionsplan 51<br />
3.4 Ortsplanerische Leitgedanken 52<br />
4 PLANUNG 53<br />
4.1 Bauflächenbedarf 54<br />
4.2 Bauflächendarstellungen 58<br />
4.3 Landschaft - Entwicklungsziele und Maßnahmen 62<br />
5 VERFAHREN 71<br />
QUELLENANGABEN 74<br />
5
1. VORBEMERKUNGEN<br />
1.1 Ziel und Inhalt der Planung<br />
Flächennutzungsplan<br />
Der Flächennutzungsplan wird als Bauleitplan entsprechend den Bestimmungen des<br />
Baugesetzbuches (BauGB) von der Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> eigener Zuständigkeit aufgestellt. Er dient<br />
dazu, die bauliche und sonstige Entwicklung im gesamten Geme<strong>in</strong>degebiet vorzubereiten und<br />
zu leiten; er soll e<strong>in</strong>e nachhaltige städtebauliche Entwicklung und e<strong>in</strong>e dem Wohl der<br />
Allgeme<strong>in</strong>heit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen,<br />
e<strong>in</strong>e menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen<br />
und zu entwickeln.<br />
Im Flächennutzungsplan ist die beabsichtigte und voraussehbare Art der Bodennutzung <strong>in</strong> den<br />
Grundzügen dargestellt. Er enthält Aussagen über die Bauflächen, die geme<strong>in</strong>dlichen<br />
E<strong>in</strong>richtungen und Versorgungsanlagen, über die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes<br />
und die Entwicklung der Landschaft, über land- und forstwirtschaftliche Nutzungen,<br />
Verkehrsplanungen usw. Die Laufzeit e<strong>in</strong>es Flächennutzungsplans -der sog. Planungshorizont-<br />
beträgt <strong>in</strong> der Regel bis zu 15 Jahren. Sobald e<strong>in</strong>e Änderung der Rahmenbed<strong>in</strong>gungen oder die<br />
künftige Entwicklung der Geme<strong>in</strong>de es erfordern, ist der Flächennutzungsplan fortzuschreiben.<br />
Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan b<strong>in</strong>det die Geme<strong>in</strong>de und die<br />
öffentlichen Planungsträger, soweit sie der Planung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens<br />
nicht widersprochen haben. Der Bebauungsplan als verb<strong>in</strong>dlicher Bauleitplan muss aus dem<br />
Flächennutzungsplan entwickelt werden und nur dieser ist als Satzung für jedermann<br />
rechtsverb<strong>in</strong>dlich. Erst der Bebauungsplan kann also Baurecht - d.h. das Recht zur Bebauung<br />
e<strong>in</strong>es Grundstücks - verb<strong>in</strong>dlich festsetzen.<br />
Landschaftsplan<br />
Der Landschaftsplan stellt die Erfordernisse und Maßnahmen dar, die zur Verwirklichung der<br />
Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege gem. Art.3 Abs.2 des Bayerischen<br />
Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) notwendig s<strong>in</strong>d. Der Landschaftsplan wird im<br />
Bauleitplanverfahren rechtlich und technisch Inhalt des Flächennutzungsplans. Er wird als sog.<br />
<strong>in</strong>tegrierte Planung mit dem Flächennutzungsplan aufgestellt und genehmigt. Er hat die gleiche<br />
B<strong>in</strong>dungswirkung für die Stadt oder die Träger öffentlicher Belange wie der<br />
Flächennutzungsplan. Er hat ebensowenig wie dieser direkte Auswirkungen auf Dritte. Hierzu<br />
bedarf es e<strong>in</strong>es eigenen Schutzverfahrens, e<strong>in</strong>es Bebauungs- bzw. Grünordnungsplans oder<br />
e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zelanordnung.<br />
Der Landschaftsplan liegt seit 1996 als Fachplan vor. Durch die E<strong>in</strong>arbeitung des<br />
Landschaftsplans <strong>in</strong> den Flächennutzungsplan f<strong>in</strong>den neuere Erkenntnisse und Ziele aus<br />
Ökologie, Landschafts- und Naturschutz ihren entsprechenden Ausdruck <strong>in</strong> der Bauleitplanung.<br />
So müssen z.B. für jeden künftigen Bebauungsplan Ausgleichsmaßnahmen für die E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong><br />
Natur und Landschaft vorgesehen werden. Die Grundlagen dafür schafft der Landschaftsplan.<br />
1.2 Anlass für die Aufstellung des Plans<br />
Die Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g besitzt zusammen mit der Geme<strong>in</strong>de Albach<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>en rechtswirksamen<br />
Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1986 (Bekanntmachung vom 17.11.1986). Die beiden<br />
Geme<strong>in</strong>den wurden im Rahmen der Gebietsreform 1978 zur Gesamtgeme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g<br />
zusammengeschlossen. Am 01.01.1994 erfolgte wieder die Trennung <strong>in</strong> zwei eigenständige<br />
Geme<strong>in</strong>den.<br />
Doch bereits vor der Abspaltung von Albach<strong>in</strong>g fasste der damals noch geme<strong>in</strong>same<br />
Geme<strong>in</strong>derat von Pfaff<strong>in</strong>g und Albach<strong>in</strong>g am 09.04.1991 den Beschluss zur Änderung des<br />
gesamten Flächennutzungsplans, mit dem Ziel, e<strong>in</strong>en Landschaftsplan e<strong>in</strong>zuarbeiten. Denn e<strong>in</strong><br />
Landschaftsplan war im Flächennutzungsplan von 1986 noch nicht <strong>in</strong>tegriert. Gemäß Art.3 (5)<br />
BayNatSchG haben die Geme<strong>in</strong>den jedoch Landschaftspläne aufzustellen, sobald und soweit<br />
6
es aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />
s<strong>in</strong>d Geme<strong>in</strong>den, die im Geltungsbereich der sogenannten „Voralpenbekanntmachung“ liegen –<br />
was für den gesamten Landkreis Rosenheim der Fall ist – grundsätzlich verpflichtet,<br />
Landschaftspläne auszuarbeiten (s. Bek. StMLU und StMI vom 08.08.1985; III.1.1).<br />
Nachdem 1991 die Beschlüsse zur E<strong>in</strong>arbeitung e<strong>in</strong>es Landschaftsplanes gefasst waren und<br />
die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes begonnen war, trat durch die Trennung der<br />
beiden Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>e grundlegende Änderung der Situation e<strong>in</strong>. Die Geme<strong>in</strong>den ließen<br />
daraufh<strong>in</strong> die Flächennutzungspläne <strong>in</strong> ihren neuen Gebietsgrenzen getrennt fortschreiben. Den<br />
entsprechenden Beschluss hat die Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g am 04.04.1994 gefasst. Mittlerweile hat<br />
die Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g 11 Änderungsverfahren durchgeführt. Alle Änderungen fließen jetzt <strong>in</strong><br />
die Gesamtfortschreibung mit <strong>in</strong>tegriertem Landschaftsplan e<strong>in</strong>.<br />
Beauftragt wurden für den Bereich der Landschaftsplanung das Büro Huber Planungs GmbH,<br />
Rosenheim und für den Bereich der Flächennutzungsplanung die Ortsplanungsstelle für<br />
Oberbayern - <strong>in</strong>zwischen Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau der Regierung von<br />
Oberbayern - <strong>in</strong> München.<br />
7
1.3 Ablauf der Planung<br />
Entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) <strong>in</strong> der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 27.08.1997 läuft die Aufstellung des Flächennutzungsplans <strong>in</strong> folgenden<br />
Verfahrensschritten ab:<br />
Aufstellungsbeschluss<br />
Der Geme<strong>in</strong>derat hat <strong>in</strong> der Sitzung vom 03.02.2000 die Überarbeitung des<br />
Flächennutzungsplans für die Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g gemäß §2 Abs.1 BauGB beschlossen. Der<br />
Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Gemäß §3 Abs.1 BauGB s<strong>in</strong>d die Bürger am Bauleitplanverfahren möglichst frühzeitig zu<br />
beteiligen. Dies geschieht durch e<strong>in</strong>e mehrwöchige Auslegung des Vorentwurfs und e<strong>in</strong>e<br />
Bürgerversammlung bzw. Bürgersprechstunden, bei denen jedermann Gelegenheit hat, zum<br />
Planentwurf Stellung zu nehmen und sich die Planung erläutern zu lassen.<br />
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargeme<strong>in</strong>den<br />
Gemäß §4 Abs.1 BauGB und §2 Abs.2 BauGB s<strong>in</strong>d alle Träger öffentlicher Belange (Ämter,<br />
Versorgungsunternehmen und Vere<strong>in</strong>e), die von der Planung berührt werden, und alle<br />
Nachbargeme<strong>in</strong>den möglichst frühzeitig an der Planung zu beteiligen.<br />
Öffentliche Auslegung<br />
Gemäß §3 Abs.2 BauGB wird der überarbeitete Planentwurf e<strong>in</strong>en Monat lang öffentlich<br />
ausgelegt. Bürger und Träger öffentlicher Belange haben nochmals Gelegenheit zur<br />
Stellungnahme. Alle e<strong>in</strong>gegangenen Anregungen werden im Rahmen der Abwägung im<br />
Geme<strong>in</strong>derat beschlussmäßig behandelt und gewürdigt. Wird der Planentwurf hierdurch ergänzt<br />
oder geändert, muss die Auslegung wiederholt werden.<br />
Feststellungsbeschluss<br />
Der endgültige Planentwurf wird daraufh<strong>in</strong> vom Geme<strong>in</strong>derat beschlossen<br />
(Feststellungsbeschluss) und der Genehmigungsbehörde vorgelegt.<br />
Genehmigung/Rechtswirksamkeit<br />
Nach erfolgter Genehmigung gemäß §6 Abs.1 BauGB und ortsüblicher Bekanntmachung der<br />
Genehmigung wird der Flächennutzungsplan gemäß § 6 Abs.5 BauGB rechtswirksam. Plan und<br />
Erläuterungsbericht liegen <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de aus und können ständig von jedermann<br />
e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />
EAG-Bau vom 24.06.2004<br />
Durch dieses Europarechtsanpassungsgesetz wird das BauGB <strong>in</strong> der Fassung vom 27.08.1997,<br />
zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 10 des Gesetzes vom 05.05.2004, geändert. Im § 244 f<strong>in</strong>det<br />
sich e<strong>in</strong>e Überleitungsvorschrift, die vor dem 20.07.2004 e<strong>in</strong>geleitete und vor dem 20.07.2006<br />
abgeschlossene Pläne von der Behandlung nach neuem Recht ausnimmt.<br />
8
ROB 4/PSS<br />
FRÜHZEITIGE<br />
BÜRGERBETEILIGUNG<br />
TRÄGER-<br />
BETEILIGUNG<br />
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG<br />
INKRAFTTRETEN<br />
TRÄGER ÖFFENTLICHER<br />
BELANGE<br />
NACHBAR<strong>GEMEINDE</strong>N<br />
TRÄGERVORABSTIMMUNG<br />
§ 4 (1)<br />
ABSTIMMUNG MIT<br />
NACHBAR<strong>GEMEINDE</strong>N<br />
§ 2 (2)<br />
TRÄGERBETEILIGUNG<br />
§ 4 (1)<br />
GGF. WIEDERHOLUNG<br />
MITTEILUNG DES<br />
ERGEBNISSES AN DIE TÖB<br />
§ 3 (2)<br />
GGF. WIEDERHOLUNG<br />
BAULEITPLANVERFAHREN NACH BauGB<br />
<strong>GEMEINDE</strong><br />
PLANER<br />
AUFSTELLUNGS-<br />
BESCHLUSS<br />
§ 2 (1)<br />
BESTANDSAUFNAHME<br />
BESTANDSANALYSE<br />
ZIELE / ALTERNATIVEN<br />
VORENTWURF<br />
EINSTELLUNG DER<br />
BELANGE<br />
ENTWURF<br />
BILLIGUNGS-<br />
UND<br />
AUSLEGUNGS-<br />
BESCHLUSS<br />
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG § 3 (2)<br />
BEHANDLUNG DER<br />
ANREGUNGEN<br />
ABWÄGUNG § 3 (2)<br />
FESTSTELLUNGS-<br />
BZW.<br />
SATZUNGS-<br />
BESCHLUSS<br />
GENEHMIGUNG FNP § 6 (1) / SATZUNGSBESCHLUSS BPLAN § 10 (1)<br />
AUSFERTIGUNG DES<br />
PLANS (§ 26 (2) GO)<br />
ÖFFENTLICHKEIT<br />
BEKANNTMACHUNG § 2 (1)<br />
FRÜHZEITIGE<br />
BÜRGERBETEILIGUNG<br />
§ 3 (1)<br />
BEKANNTMACHUNG § 3 (2)<br />
MITTEILUNG DES<br />
ERGEBNISSES<br />
AN DIE BÜRGER § 3 (2)<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
FNP § 6 (5)<br />
BPLAN § 10<br />
Abbildung: Schema Aufstellungsverfahren für Bauleitpläne nach dem BauGB i.d.F. vom 27.08.1997<br />
9
2. PLANUNGSGRUNDLAGEN<br />
2.1 Lage der Geme<strong>in</strong>de im Raum, Verwaltungsgliederung<br />
Die Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g liegt zwischen den Mittelzentren Ebersberg/Graf<strong>in</strong>g b. München und<br />
Wasserburg am Inn. Das Geme<strong>in</strong>degebiet bef<strong>in</strong>det sich im Westen der Planungsregion 18<br />
Südostoberbayern, im Landkreis Rosenheim. Die Entfernung nach Wasserburg am Inn beträgt<br />
ca. 10 km, nach Ebersberg ca. 12 km und zum südlich gelegenen Oberzentrum Rosenheim ca.<br />
22 km. Nach München ist die Entfernung ca. 50 km.<br />
Die angrenzenden Nachbargeme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d:<br />
− Albach<strong>in</strong>g<br />
− Edl<strong>in</strong>g<br />
− Ramerberg<br />
− Rott am Inn<br />
− Emmer<strong>in</strong>g<br />
− Fraunenneuhart<strong>in</strong>g<br />
− Ste<strong>in</strong>hör<strong>in</strong>g<br />
Abbildung: Karte Lage im Raum<br />
10
2.2 Landesplanerische E<strong>in</strong>ordnung<br />
Die Geme<strong>in</strong>de liegt an e<strong>in</strong>er überregionalen Entwicklungsachse, die <strong>in</strong> West-Ost-Richtung von<br />
München nach Wasserburg am Inn verläuft und dem Verlauf der B 304 entspricht. Das<br />
Geme<strong>in</strong>degebiet wird gemäß Landesentwicklungsprogramm dem allgeme<strong>in</strong>en ländlichen Raum<br />
zugeordnet. Allgeme<strong>in</strong>e ländliche Räume s<strong>in</strong>d Gebiete, die als eigenständige gleichwertige<br />
Lebens- und Arbeitsräume bewahrt und im S<strong>in</strong>ne der nachhaltigen Raumentwicklung<br />
weiterentwickelt werden sollen.<br />
Die Geme<strong>in</strong>de selbst ist nicht zentraler Ort. Sie hat <strong>in</strong>nerhalb des Nahbereichs die Aufgabe, die<br />
Versorgung im örtlichen Bereich zu übernehmen.<br />
Abbildung: Karte Raumstruktur aus dem Regionalplan 18<br />
11
2.3 Natürliche Grundlagen<br />
(Landschaftsplan Kap. 3, teilweise gekürzt)<br />
Geologie<br />
Die Geme<strong>in</strong>degebiete liegen <strong>in</strong> der Grund- und Endmoränenlandschaft Inn (038-A und 038-B),<br />
die Teil der naturräumlichen Haupte<strong>in</strong>heit Inn-Chiemsee-Hügelland (038) ist. Diese liegt<br />
überwiegend im Landkreis Rosenheim, lediglich im Nordwesten reicht sie e<strong>in</strong> gutes Stück weit<br />
<strong>in</strong> den Landkreis Ebersberg h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>. Am äußersten Endmoränenbogen haben auch die<br />
Landkreise München im Westen, Mühldorf im Norden und Traunste<strong>in</strong> im Nordosten teil. Im<br />
Süden schließen das Rosenheimer Becken, das Molassebergland Prien und die<br />
Eiszerfallslandschaft Rimst<strong>in</strong>g-Seeon an. Im Norden wird die Moränenlandschaft vom Inntal<br />
durchzogen. Die Grund- und Endmoränenlandschaft bedeckt im Landkreis 603,7 qkm, das s<strong>in</strong>d<br />
knapp 42% der Landkreisfläche.<br />
Mit dem Austritt aus den Alpen konnte sich der würmeiszeitliche Inngletscher nahezu<br />
une<strong>in</strong>geschränkt <strong>in</strong> alle Richtungen des Vorlandes ausbreiten. Lediglich im Osten verschmolz er<br />
mit Prien- und Chiemseegletscher. Ausgehend von se<strong>in</strong>em übertiefen Stammbecken, dem<br />
heutigen Rosenheimer Becken, rückte der Inngletscher <strong>in</strong> zahlreichen Zweigbecken weiter <strong>in</strong>s<br />
Vorland h<strong>in</strong>aus, bis max. ca. 40 km). Die unterschiedlichen Stadien des Eisvorstoßes und<br />
Rückzugs s<strong>in</strong>d anhand mehrerer Endmoränenzüge mit eisrandperipheren<br />
Entwässerungssystemen erkennbar. Die beiden äußersten, das Kirchseeoner und das<br />
Ebersberger Stadium, s<strong>in</strong>d die markantesten Endmoränenwälle und bilden etwa den äußeren<br />
Abschluss der Zweigbecken. Die für den Landkreis Rosenheim abgegrenzte naturräumliche<br />
Untere<strong>in</strong>heit 'Endmoränenlandschaft Inn' lehnt sich ungefähr an dieser L<strong>in</strong>ie an, wobei die<br />
Moränen des Ebersberger Stadiums v.a. im Westen überwiegend <strong>in</strong> den Landkreisen<br />
Ebersberg und Mühldorf liegen.<br />
Die als 'Grundmoränenlandschaft Inn' bezeichnete Untere<strong>in</strong>heit besteht aus der Grundmoränen-<br />
und der zur Endmoränenlandschaft überleitenden Zweigbeckenzone. Letztere wird gegliedert<br />
durch die vom Endmoränenbogen zum Stammbecken h<strong>in</strong> gerichteten Zweig- oder<br />
Zungenbecken. Dies s<strong>in</strong>d im Wesentlichen die Talräume westlich des Inns (z.B. Ebrach)<br />
Mit dem Abschmelzen des Eises bildeten sich größere Seen <strong>in</strong> den Becken sowie die z.T.<br />
ausgedehnten durch Verlandung oder Versumpfung entstandenen Vermoorungen.<br />
Die zwischen und teilweise auch <strong>in</strong> den Zweig- oder Zungenbecken gelegenen Moränen s<strong>in</strong>d<br />
Endmoränen des Ölkofener Stadiums und der Spätwürm sowie Grundmoränen. Wo<br />
Schmelzwasser abfloss, wurden Niederterrassenschotter abgelagert.<br />
Die Grundmoränen s<strong>in</strong>d stellenweise als Druml<strong>in</strong>schwärme ausgebildet. Westlich des Inns<br />
ziehen sich drei größere Schwärme von Bad Aibl<strong>in</strong>g, Tattenhausen und Rott am Inn nach<br />
Nordwesten.<br />
Anders als im kalkbetonten Lech- und Isar-Jungmoränengebiet, aber ähnlich wie beim Salzach-<br />
Jungmoränengebiet bestehen die Moränen, Schotter und Sande des Inn-Jungmoränengebietes<br />
überwiegend aus zentralalp<strong>in</strong>em, silikatischem Material, das von vornhere<strong>in</strong> relativ karbonatarm<br />
war und im Laufe der Zeit weiter entbast worden ist. Basenreiche Wuchsorte f<strong>in</strong>den sich nur an<br />
Nagelfluh-Aufschlüssen und im nördlichen Inn-Jungmoränengebiet.<br />
Als besonders bedeutsam für die Flora stellt ZAHLHEIMER (1988) die Talsysteme der Grund-<br />
und Endmoränenlandschaft dar:<br />
An den Hangkanten wirken sich Expositionsunterschiede besonders stark aus, es bilden sich<br />
Pionierstandorte <strong>in</strong> Abtrags- und Aufschüttungslagen; die Grundwasserzüge <strong>in</strong> den Tälern<br />
ließen Sümpfe und Kalkniedermoore entstehen.<br />
Zu den bedeutendsten Ersche<strong>in</strong>ungen gehören die zahlreichen Toteisbildungen. Treten diese<br />
gehäuft auf, werden sie als Eiszerfallslandschaften bezeichnet. Ihr Verbreitungsschwerpunkt<br />
liegt entstehungsgeschichtlich bed<strong>in</strong>gt im Endmoränengürtel und damit u.a. im nördlichen<br />
Landkreis.<br />
Wenig eutrophierte, vernässte und vermoorte Toteisformen mit Verlandungsvegetation s<strong>in</strong>d<br />
heute überwiegend <strong>in</strong>nerhalb von Waldgebieten zu f<strong>in</strong>den. Hier s<strong>in</strong>d sie meist von<br />
bruchwaldartigen Beständen und Feuchtgebüschen mit Großseggen bedeckt.<br />
12
Toteisbildungen außerhalb der Wälder blieben dann erhalten, wenn e<strong>in</strong>e Verfüllung aufgrund<br />
der Größe oder des Wasserzustroms nicht <strong>in</strong> Betracht kam.<br />
Feuchtgebiete, deren Entstehung auf die Verlandung von Schmelzwasserrestseen oder<br />
Versumpfung staunasser Böden zurückgeht, s<strong>in</strong>d für die Grundmoränenlandschaft, die<br />
eisrandperipheren R<strong>in</strong>nen zwischen den Endmoränenbögen und die Zungen- oder<br />
Zweigbecken des Inngletschers kennzeichnend. Vere<strong>in</strong>zelt s<strong>in</strong>d noch Restseen erhalten.<br />
In den westlich des Inns vom Gletscher ausgeformten Talräumen von Kupferbach, Glonn,<br />
Braunau, Moosach, Attel und Ebrach bildeten sich quell- und grundwassergespeiste<br />
Niedermoore, die heute allerd<strong>in</strong>gs bis auf ger<strong>in</strong>ge Restflächen vernichtet s<strong>in</strong>d.<br />
Bedeutende und teilweise sehr großflächige übergangs- und Hochmoore wuchsen <strong>in</strong> der<br />
Grundmoränenlandschaft auf, so südlich von Ostermünchen, westlich von Pfaff<strong>in</strong>g oder im<br />
E<strong>in</strong>zugsgebiet der Murn.<br />
Naturnah erhalten s<strong>in</strong>d auch die <strong>in</strong> Wäldern oder Schluchten verlaufenden Abschnitte von Attel<br />
und Murn, Ebrach und Rott.<br />
Weitgehend <strong>in</strong>takte Moore s<strong>in</strong>d überaus selten. Die meisten Moore im Naturraum s<strong>in</strong>d<br />
entwässert, melioriert oder durch Torfabbau bee<strong>in</strong>trächtigt. Umso bedeutender s<strong>in</strong>d die noch<br />
verbliebenen Bestände. Für den Naturschutz besonders relevante Moorkomplexe, die<br />
zum<strong>in</strong>dest auf Teilflächen noch ursprüngliche Standortbed<strong>in</strong>gungen aufweisen oder seltene<br />
Ersatzgesellschaften beherbergen s<strong>in</strong>d u.a. das Pfaff<strong>in</strong>ger Moos.<br />
Bilanz: In den naturräumlichen Untere<strong>in</strong>heiten „Grund- und Endmoränenlandschaft Inn“ kommt<br />
zur Erhaltung der heimischen Artenvielfalt <strong>in</strong>sbesondere folgenden Biotoptypen besondere<br />
Bedeutung zu: Lebensraumkomplexe der Eiszerfallslandschaften, Stillgewässer mit<br />
Verlandungszonen, Moore (<strong>in</strong>cl. Quellfluren), Fließgewässersysteme und bachbegleitende<br />
Feucht- und Schluchtwälder. Zwar beherbergt die Jungmoränenlandschaft etliche großflächige,<br />
weitgehend naturnahe und ihre Lebensraumfunktionen derzeit noch erfüllende Biotopkomplexe.<br />
Aber <strong>in</strong> den meisten Fällen s<strong>in</strong>d bezüglich der genannten Lebensraumtypen die gegebenen<br />
Flächengrößen, die qualitative Ausprägung und die Verbundlage nicht mehr ausreichend, um<br />
langfristig die Erhaltung der typischen Artengeme<strong>in</strong>schaften zu ermöglichen. Vorhandene<br />
Biotope s<strong>in</strong>d außerdem zu wenig gegen randliche Nähr und Schadstoffe<strong>in</strong>träge abgepuffert und<br />
oft nur unzureichend strukturiert.<br />
Die nachfolgende geologische Karte gibt e<strong>in</strong>en überblick über die geologischen Verhältnisse <strong>in</strong><br />
beiden Geme<strong>in</strong>den.<br />
13
Abbildung: Geologische Karte (Landschaftsplan)<br />
14
Landschaftsökologische Raume<strong>in</strong>heiten<br />
Die nachfolgende Themenkarte zeigt die Verteilung der Raume<strong>in</strong>heiten <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de<br />
Pfaff<strong>in</strong>g auf.<br />
Im E<strong>in</strong>zelnen s<strong>in</strong>d dies:<br />
038 Inn-Chiemsee-Hügelland (naturräumliche Haupte<strong>in</strong>heit)<br />
038 03 Grundmoräne Inn (naturräumliche Untere<strong>in</strong>heit)<br />
038 03 031 Druml<strong>in</strong>landschaft von Rott Pfaff<strong>in</strong>g<br />
038 03 032 Seebodenlandschaft Ebrach-Katzbach Pfaff<strong>in</strong>g<br />
038 04 Endmoräne Inn (naturräumliche Untere<strong>in</strong>heit)<br />
038 00 081 Atteltal Pfaff<strong>in</strong>g<br />
038 00 082 Rettenbach-Zweigbecken Pfaff<strong>in</strong>g<br />
038 00 083 Druml<strong>in</strong>schar bei Pfaff<strong>in</strong>g Pfaff<strong>in</strong>g<br />
038 00 085 Steppacher Ebene Pfaff.+ Alb.<br />
038 00 094 Flachmoränenzug von Berg Pfaff.+ Alb.<br />
038 00 097 Kesselfeld von Stauden Pfaff.+ Alb.<br />
Die Beschreibungen der e<strong>in</strong>zelnen landschaftsökologischen Raume<strong>in</strong>heiten s<strong>in</strong>d im Anhang der<br />
Erläuterungen zum Landschaftsplan.<br />
15
Abbildung: Landschaftsökologische Raume<strong>in</strong>heiten (Landschaftsplan)<br />
16
Bodenarten<br />
Durch das lebhafte Relief der Würmend- und Grundmoräne entstanden e<strong>in</strong>e Vielfalt<br />
unterschiedlichster Böden auf engstem Raum.<br />
Auf der sandig-kiesigen bzw. schluffig-kiesigen Jungmoräne entwickelten sich überwiegend<br />
Parabraunerden. über den Verebnungsflächen der kiesig-schluffigen Grundmoräne bildeten<br />
sich Pseudogleye verschiedener Stärke.<br />
Auf grundwasserfreien Lagen der Würmschotter s<strong>in</strong>d Parabraunerden mittlerer bis sehr großer<br />
Entwicklungstiefe zu f<strong>in</strong>den. In Geländemulden und Talengen bzw. Hohlformen der<br />
Moränenlandschaft s<strong>in</strong>d unter dem E<strong>in</strong>fluß des Grundwassers Gleye, Niedermoore bzw.<br />
Übergangsmoore zu f<strong>in</strong>den.<br />
Beispiele:<br />
− nördlich von Pfaff<strong>in</strong>g bei Nederndorf bis Öd flachgründige Braunerden, z.T. Rendz<strong>in</strong>en<br />
oder Moorböden (Grundlage: ger<strong>in</strong>gmächtige Schotterfelder),<br />
− Atteltal: mittel- bis tiefgründige, schwere und vielfach gleyartige Böden (gelog. Basis:<br />
diluviale Seebeckentone),<br />
− <strong>in</strong>sgesamt überwiegt sandiger oder toniger Lehm bis h<strong>in</strong> zum Ton.<br />
Teils durch das stark wechselnde Relief, teils durch hochanstehendes Grundwasser steht <strong>in</strong> der<br />
Landwirtschaft die Grünlandwirtschaft im Vordergrund. Der Ackerbau beschränkt sich meist auf<br />
flachgründige bis ebene Flächen <strong>in</strong> grundwasserfreien Lagen.<br />
Die vorhandenen ausgedehnten Moorgebiete lt. Moorarchiv (Bayer. Landesanstalt für<br />
Bodenkultur und Pflanzenbau) liegen im west- und südwestlichen Gemarkungsgebiet von<br />
Pfaff<strong>in</strong>g. Die maximale Moormächtigkeit beträgt 7,2 m. Der genaue Verlauf der Moorgrenze<br />
östlich Untermoos ist nicht bekannt. Die Flächen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> nachfolgender Themenkarte<br />
dargestellt. Die Grenze ist auch im Landschaftsplan enthalten.<br />
Die Moorflächenkartierung ist im Flächennutzungsplan e<strong>in</strong>getragen.<br />
Wasserhaushalt / Gewässer<br />
Die Wasserflächen wurden zum 31.12.1992 für Pfaff<strong>in</strong>g mit 23,69 ha angegeben.<br />
Wasserschutzgebiete<br />
Wasserschutzgebiete wurden im Landschaftsplan nicht dargestellt, da diese derzeit alle<br />
überplant werden. Nach Vorlage der endgültigen neuen Grenzen der Wasserschutzgebiete<br />
können diese aber noch <strong>in</strong> den Landschaftsplan nachgetragen werden.<br />
Gewässer<br />
Das Planungsgebiet wird von e<strong>in</strong>igen großen Bächen (Attel, Ebrach, Rettenbach) und e<strong>in</strong>er<br />
Vielzahl kle<strong>in</strong>erer Bäche durchzogen. Außer der Attel wurden die meisten Bäche begradigt und<br />
führen größtenteils das Oberflächenwasser ab. Größere Wasserflächen (Seen) s<strong>in</strong>d nicht<br />
vorhanden. In den Filzen s<strong>in</strong>d vere<strong>in</strong>zelt noch e<strong>in</strong>ige Tümpel oder angelegte Fischteiche<br />
vorzuf<strong>in</strong>den. Noch seltener s<strong>in</strong>d die teilweise wasserführenden Toteislöcher.<br />
Fließgewässer<br />
Die Ebrach (Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, im Osten Grenze zwischen Pfaff<strong>in</strong>g und Albach<strong>in</strong>g) durchfließt<br />
das Planungsgebiet ebenfalls <strong>in</strong> West-Ost-Richtung, außerhalb der Geme<strong>in</strong>de ändert sie ihre<br />
Richtung nach Süden und mündet schließlich <strong>in</strong> die Attel, diese wiederum <strong>in</strong> den Inn. Gewässer<br />
III. Ordnung.<br />
Der Rettenbach - oder Zellbach - (Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g) fließt zunächst entlang der westlichen<br />
Geme<strong>in</strong>degrenze (zugleich Landkreisgrenze Rosenheim / Ebersberg), dann verlässt er den<br />
17
Grenzverlauf und mündet kurz darauf südlich von Rettenbach <strong>in</strong> die Attel. Gewässer III.<br />
Ordnung.<br />
Die Attel (Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g) fließt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bogen von Südwesten nach Norden und wieder<br />
nach Südosten durch das Geme<strong>in</strong>degebiet und mündet schließlich außerhalb der Geme<strong>in</strong>de<br />
Pfaff<strong>in</strong>g <strong>in</strong> den Inn. Gewässer II. Ordnung.<br />
Gewässergüte<br />
Im Vergleich dazu die E<strong>in</strong>stufungen nach der Gewässergütekarte Bayerns vom Dez. 2001:<br />
− Attel II-III kritisch belastet<br />
− Ebrach II-III kritisch belastet (ganzer Bachlauf)<br />
Überschwemmungsgebiete<br />
Überschwemmungsgebiete s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de nicht festgesetzt. E<strong>in</strong>e Bebauung <strong>in</strong><br />
Überschwemmungsgebieten ist nicht zulässig. Die Überschwemmungsflächen s<strong>in</strong>d als<br />
Grünland auszuweisen und als Retentionsräume zu erhalten.<br />
Klima<br />
Das Klima des voralp<strong>in</strong>en Hügellandes ist kühl und feucht. Der jährliche Niederschlag liegt bei<br />
durchschnittlich 980 mm. Die Zahl der Nebeltage liegt bei 50 - 100 pro Jahr. Die Zahl der<br />
Frosttage, d.h. mit e<strong>in</strong>er Temperatur unter 0 Grad C liegt bei ca. 100 Tagen pro Jahr, die der<br />
Eistage, also ganztags unter 0 Grad C, bei ca. 30 Tagen im Jahr. W<strong>in</strong>dbewegungen s<strong>in</strong>d an<br />
250 - 270 Tagen im Jahr vorzuf<strong>in</strong>den, die meiste Zeit davon (an 190 Tagen) aus westlicher<br />
Richtung. Bei W<strong>in</strong>d aus Nordwesten und Westen kommt es häufig zu Stauungen der<br />
Luftmassen nördlich der Alpen, die zu bisweilen langanhaltenden Steigungsregen führen<br />
können. Dies begünstigt das Entstehen von Hochwasser.<br />
Die Lufttemperaturen betragen im jährlichen Durchschnitt 7 Grad C. Der Sommer, <strong>in</strong> den<br />
Monaten Juni bis September, ist mit e<strong>in</strong>er Durchschnittstemperatur von 14,5 Grad C<br />
verhältnismäßig warm, was wahrsche<strong>in</strong>lich auf die günstigen Bewölkungsverhältnisse<br />
zurückzuführen ist.<br />
Mit e<strong>in</strong>er jährlichen Schwankung von 19,7 Grad C weist das Klima e<strong>in</strong>en bereits recht<br />
ausgeprägten kont<strong>in</strong>entalen Charakter auf.<br />
Die Verdunstungsrate ist ganzjährig ger<strong>in</strong>ger als die Niederschlagshöhe, es besteht also auch<br />
im Sommer e<strong>in</strong> Sickerwasserstrom, der e<strong>in</strong>e hohe Grundwasserneubildungsrate zur Folge hat.<br />
Dabei kann es jedoch auch zu e<strong>in</strong>er höheren Grundwasserbelastung kommen.<br />
Die W<strong>in</strong>ter s<strong>in</strong>d im Voralpenraum relativ schneearm. An nur etwa 20 - 40 Tagen im Jahr fallen<br />
ca. 20 % der Niederschläge als Schnee.<br />
Vegetation<br />
Potentiell natürliche Vegetation<br />
Unter dem Begriff der potentiellen natürlichen Vegetation versteht man diejenigen<br />
Pflanzengesellschaften, die sich heute auf dem jeweiligen Standort unter dem E<strong>in</strong>fluss von<br />
Klima, Boden, Wasser und dem Aufhören jeglichen menschlichen E<strong>in</strong>flusses entstehen würde.<br />
Damit ist die potentielle natürliche Vegetation die eigentliche stabile und standortgerechte<br />
Pflanzendecke, auf der Grundlage der heutigen Verhältnisse. Sie dient damit als<br />
Orientierungshilfe für die Entwicklung naturnaher Pflanzungen und Waldbestände.<br />
Im Folgenden wird die im Planungsgebiet vorkommende potentielle natürliche Vegetation<br />
aufgeführt und mit ihren typischen Baum- und Straucharten erläutert.<br />
18<br />
− 21 s Re<strong>in</strong>er Labkraut-Eichen-Ha<strong>in</strong>buchenwald, Südbayern-Rasse<br />
− 24 s Ha<strong>in</strong>simsen-Buchenwald, Hügelland-Form, Südbayern-Rasse<br />
− 30 a Waldmeister-Tannen-Buchenwald, Hügelland-Form, Alpenvorland-Rasse mit<br />
Orchideen-Buchenwald, Alpenvorland-Rasse<br />
− Schwarzerlenbruch und Niedermoor
− Hochmoor und Kiefernmoore mit Schlenken- und Zwischenmoor-Gesellschaften<br />
Die Verteilung <strong>in</strong> beiden Geme<strong>in</strong>den ist nachfolgender Themenkarte zu entnehmen.<br />
Reale Vegetation<br />
Die reale Vegetation, d.h. die Vegetation, die derzeit vorhanden ist, unterscheidet sich<br />
überwiegend von der potentiellen natürlichen Vegetation. Zum größten Teil herrschen<br />
Fichtenwälder und landwirtschaftlich genutzte Flächen vor. Im Bereich des Atteltals und der<br />
Rieder Filze westlich von Pfaff<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d noch Reste e<strong>in</strong>er natürlichen Vegetation. In der Filze<br />
wurde allerd<strong>in</strong>gs schon frühzeitig damit begonnen, das Moor zu entwässern, um<br />
landwirtschaftliche Flächen zu schaffen.<br />
Mit Ausnahme der Attel wurden die meisten Bäche begradigt, um möglichst schnell das<br />
Oberflächenwasser ableiten zu können. Dadurch wurden die bachbegleitenden Pflanzen<br />
entfernt und nicht mehr nachgepflanzt, um die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen<br />
besser bearbeiten zu können. Selten s<strong>in</strong>d Bäume und Sträucher sowie schützende<br />
Pufferstreifen an den Ufern.<br />
19
Abbildung: Karte der potentiellen natürlichen Vegetation (Landschaftsplan)<br />
20
Fauna<br />
Aussagen zur Fauna <strong>in</strong> beiden Geme<strong>in</strong>degebieten konnten den nachfolgenden<br />
Untersuchungen entnommen werden. Die getroffenen Aussagen konnten durch die Kartierung<br />
zum Landschaftsplan bestätigt werden. Nach Auskunft der zuständigen Jäger s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />
Pfaff<strong>in</strong>ger Filzen verschiedene Eulenarten, der Wiedehopf, Fasane und verschiedene<br />
Niederwildarten vorhanden. Der Pirol sei jedoch nicht mehr vorzuf<strong>in</strong>den. Im Moor und an der<br />
Ebrach wurde der Große Brachvogel gesichtet. Außerdem leben lt. Aussagen der Jäger an der<br />
Ebrach Wildenten, Bekass<strong>in</strong>e und der Eisvogel, letzterer auch an der Attel.<br />
a. Biotopkartierung Bayern Flachland, LfU<br />
Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g: Grasfrosch, Erdkröte, Wasserfrosch, Heuschrecken, Geme<strong>in</strong>e Heidelibelle,<br />
Radnetzsp<strong>in</strong>nen, Raubsp<strong>in</strong>nen, Sumpfspitzmaus, Laubfrosch, Blaugrüne Moasikjungfer, Große<br />
Königslibelle, Hufeisen-Azurjungfer, Vierfleck, Schwarze Heidelibelle, Edelfalter, Weißl<strong>in</strong>ge,<br />
Bläul<strong>in</strong>ge, Wildbienen, R<strong>in</strong>gelnatter, Augenfalter, Waldeidechse, Wolfsp<strong>in</strong>nen,<br />
Feuersalamander, Gelbspötter, Mäusebussard, Stockente, Weidenmeise, Wendehals,<br />
Zaunkönig.<br />
b. Amphibien-Laichplatzkartierung, Lkr. Rosenheim, Fa. Ökokart, 1991<br />
Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g (TK 7938)<br />
Für die Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g konnten anhand des Kartenmaterials <strong>in</strong>sgesamt 51 Objekte<br />
gefunden werden; aufgrund ihrer Bedeutung s<strong>in</strong>d aber auch hier nur 9 näher erläutert.<br />
7938-3 Weiher ca. 750 qm, genutzt durch Sportfischerei, Vorkommen von<br />
folgenden Amphibien: Bergmolch, Erdkröte, Kle<strong>in</strong>er Teichfrosch, Wasserfrosch.<br />
Skalawert 24.<br />
Lage: Das im Landschaftsplan südlich Forst<strong>in</strong>g – beim Biotop 10 - dargestellte<br />
Gewässer ist <strong>in</strong> der Amphiben- und Laichplatzuntersuchung <strong>in</strong> drei kle<strong>in</strong>e Gewässer<br />
unterteilt und das nordwestliche geme<strong>in</strong>t.<br />
7938-4 Tümpel, 200 qm, Verfüllungen vorhanden, Vorkommen von folgenden<br />
Amphibien: Bergmolch, Wasserfrosch. Skalawert 8.<br />
Lage: Das Östlich der drei oben genannten Gewässer.<br />
7938-37 Weiher, 1500 qm, ke<strong>in</strong>e Nutzung erkennbar, Laichplatz folgender<br />
Amphibien: Bergmolch, Teichmolch, Kammolch, Laubfrosch, Grasfrosch, Wasserfrosch.<br />
Skalawert 71.<br />
Lage: Biotop 17.2 bei Öd (S.O. 4-18).<br />
7938-38 Weiher, 2000 qm, ke<strong>in</strong>e Nutzung erkennbar, Laichplatz von Laubfrosch,<br />
Wasserfrosch. Skalawert 9.<br />
Lage: Biotop 17.1 östlich Buchleiten (S.O. 4-18).<br />
7938-75 Teich, 75 qm, ke<strong>in</strong>e erkennbare Nutzung, Laichplatz von Teichmolch,<br />
Grasfrosch, Wasserfrosch. Skalawert 60.<br />
Lage: In Unterübermoos, östlich der Kirche, nördlich des Bodendenkmals.<br />
7938-90 Lache von ca. 10 qm, ke<strong>in</strong>e erkennbare Nutzung, Vorkommen von<br />
Erdkröte, Laubfrosch, Wasserfrosch. Skalawert 10.<br />
Lage: Im Biotop 14.5 bzw. vorgeschlagenes LB 5 nördlich Öd (S.O. 4-18).<br />
7938-106 Tümpel, 80 qm, ke<strong>in</strong>e erkennbare Nutzung, Laichplatz von Grasfrosch.<br />
Skalawert 8.<br />
Lage: Im Biotop 29 bzw. vorgeschlagenes LB 11 westlich Dirnhart.<br />
7938-111 Teich, 25 qm, ke<strong>in</strong>e erkennbare Nutzung, Laichplatz von Bergmolch,<br />
Spr<strong>in</strong>gfrosch, Wasserfrosch. Skalawert 24.<br />
Lage: Südlich von Objekt 7938-75.<br />
21
7938-114 Teich, 300 qm, ke<strong>in</strong>e erkennbare Nutzung, Laichplatz von Bergmolch,<br />
Teichmolch, Laubfrosch, Spr<strong>in</strong>gfrosch, Grasfrosch, Wasserfrosch. Skalawert 54.<br />
Lage: Südlich von Objekt 7938-111 (die Gewässer 75, 111 und 114 ergeben e<strong>in</strong>e nordsüd-gerichtete<br />
Kette).<br />
c. Artenschutzkartierung Bayern, LfU<br />
Im Geme<strong>in</strong>degebiet Pfaff<strong>in</strong>g liegen 30 Objekte. Die Fundstellen s<strong>in</strong>d nachfolgend aufgelistet<br />
und ihre Lage kurz beschrieben. Die ausführlichen Beschreibungen mit Wertung nach der<br />
Roten Liste und genaue Angabe der Lage (Gauß-Krüger-Koord<strong>in</strong>aten) s<strong>in</strong>d im Anhang<br />
enthalten.<br />
Legende:<br />
Die ersten Ziffern stehen für die Top. Karte und Objektnummer.<br />
Der nachfolgende Buchstabe L oder P bedeutet Lebensraum- oder Punktraumkartierung.<br />
Das Zeichen * steht für nachgewiesene Arten der Roten Liste.<br />
Der e<strong>in</strong>geklammerte Buchstabe erklärt die Objektbezeichnung:<br />
(A Lurche, I Insekten, P Pflanzen, R Kriechtiere, S Säugetiere, V Vögel).<br />
Pfaff<strong>in</strong>g 7938-17 P * (FK) Attel<br />
7938-29 L (A) nö Fischteiche südl. Spr<strong>in</strong>glbach<br />
7938-50 L (A) Weiher sö Forst<strong>in</strong>g<br />
7938-53 P (S) EFH <strong>in</strong> Spr<strong>in</strong>glbach<br />
7938-59 P * (I) Niedermoor westl. Pfaff<strong>in</strong>g<br />
7938-60 P * (I) Hoch-/Übergangsmoor nördl. Öd<br />
7938-65 L (A) Waldtümpel sö Forst<strong>in</strong>g<br />
7938-72 L (A) neu angelegter Biotop n Perach<br />
7938-73 L (A) Weiher am Torfstichrand n Gma<strong>in</strong><br />
7938-74 L (A) Gräben <strong>in</strong> ehem. Torfstich n Gma<strong>in</strong><br />
7938-75 L * (A) verlandeter Weiher n Öd<br />
7938-76 L * (A) Weiher bei Buchleiten<br />
7938-78 L (A) Löschteich östlich Dirnhart<br />
7938-83 L (A) Fischteich westlich Gunzenra<strong>in</strong><br />
7938-84 L (A) Fischteich<br />
7938-87 L (A) ehem. Fischteich ” Unterübermoos<br />
7938-88 L (A) Kiesweiher westlich Breitmoos<br />
7938-89 L (A) Kiesweiher nördlich Öd<br />
7938-90 L (A) Fischteich südlich Spr<strong>in</strong>glbach<br />
7938-91 L (A) Gartenteich südlich Spr<strong>in</strong>glbach<br />
7938-92 L * (A) 3 kle<strong>in</strong>e Lachen nördlich Öd<br />
7938-101 L (A) Tümpel westlich Dirnhart<br />
7938-102 L (A) Tümpel w Dirnhart (Torfstich)<br />
7938-103 L (A) Vernässung w Dirnhart (Torfst.)<br />
7938-104 L * (A) ehem. Fischteich ö Unterübermoos<br />
7938-105 P (A) ehem. Fischteich ö Unterübermoos<br />
7938-106 P (A) ehem. Fischteich ö Unterübermoos<br />
7938-107 L * (A) ehem. Fischteich ö Unterübermoos<br />
7938-108 L (A) Tümpel nördlich Ste<strong>in</strong>hart<br />
7938-118 P * (S) Kirche Rettenbach<br />
Landschaftsbild<br />
Die Geme<strong>in</strong>de bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em sehr bewegten Gebiet des Inn-Chiemsee-Hügellandes<br />
und weist als Eiszerfallslandschaft des ehemaligen Inngletschers e<strong>in</strong>e vielfältige, erlebnisreiche<br />
Landschaft auf. Außer den ebenen Flächen der Rieder Filze und der Tallandschaft der Ebrach<br />
gibt es e<strong>in</strong> ständiges Auf und Ab <strong>in</strong> der Landschaft. Die tiefsten E<strong>in</strong>schnitte bildet teilweise das<br />
Atteltal.<br />
Die flacheren Landschaftsteile s<strong>in</strong>d größtenteils ausgeräumte Flächen, die landwirtschaftlich<br />
genutzt werden. Die Waldflächen bestehen hauptsächlich aus Fichtenaufforstungen, die<br />
mittlerweile durch Sturm- und Käferschäden gekennzeichnet s<strong>in</strong>d. An solchen Stellen wurde<br />
bereits begonnen, mit Mischwald aufzuforsten. Die landschaftlich reizvollsten Gebiete bilden<br />
22
das Atteltal und die Rieder Filze. Die von der undurchlässigen Grundmoräne geprägte<br />
Landschaft weist außerdem e<strong>in</strong>e Vielzahl verlandeter Seen, Tümpel und Toteislöcher auf. In<br />
nacheis-zeitlichen Schmelzwasserr<strong>in</strong>nen w<strong>in</strong>den sich natürliche Bäche mit Bruch- und<br />
Auwaldresten. Daneben entstanden ausgedehnte Nieder- und Hochmoore, <strong>in</strong>sbesondere im<br />
Westen der Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g. Auf zwei sanften <strong>in</strong> Nord-Süd-Richtung verlaufenden<br />
Moränenrücken liegen der Ort Pfaff<strong>in</strong>g und der Weiler Hilgen. E<strong>in</strong>en charakteristischen Druml<strong>in</strong><br />
stellt die kle<strong>in</strong>e Moränenkuppe bei Übermoos, der 'Galgenberg', dar.<br />
Außer <strong>in</strong> den größeren Orten Pfaff<strong>in</strong>g, und Forst<strong>in</strong>g f<strong>in</strong>det man sonst e<strong>in</strong> dörfliches, ländliches<br />
Ersche<strong>in</strong>ungsbild. Während die Weiler und Dörfer gut mit Bäumen und Sträuchern e<strong>in</strong>gegrünt<br />
s<strong>in</strong>d, sollte bei den größeren Ortschaften hierauf noch mehr geachtet werden (Neubau-,<br />
Gewerbe-, Industriegebiete).<br />
23
2.4 Naturschutz und Landschaftspflege<br />
(Landschaftsplan Kap 4.10)<br />
Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Schutzgebiete und -objekte gem. BayNatSchG<br />
Im Planungsgebiet besteht derzeit e<strong>in</strong> Landschaftsschutzgebiet (Kreisverordnung des<br />
Landkreises Wasserburg am Inn vom 29.08.1962, Nr II/5-324-2/2. genehmigt durch die<br />
Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 01.09.1962, Nr. II/4-8459/19) entlang der Attel<br />
und e<strong>in</strong> flächenhaftes Naturdenkmal (Verordnung vom 20. August 1982, genehmigt von der<br />
Regierung von Oberbayern am 17.08.1982 durch Schreiben Nr. 820-8631-18-39/82) mit zwei<br />
Toteiskesseln bei Öd.<br />
Die Verordnungen der bestehenden Schutzgebiete s<strong>in</strong>d im Anhang des Landschaftsplanes<br />
enthalten.<br />
Schutzwürdige Flächen - Biotope<br />
Alle Lebensräume von erhaltenswerten Tier- und Pflanzenarten, die aufgrund der<br />
vorherrschenden Standortbed<strong>in</strong>gungen (Geologie, Boden, Wasser etc.) Lebensgeme<strong>in</strong>schaften<br />
bilden (z.B. Niedermoor, Streuwiese, Röhrichtgürtel, Laubmischwald etc. werden als Biotop<br />
bezeichnet.<br />
Die hohe Anzahl an Biotopen im Geme<strong>in</strong>degebiet ist daher v.a. durch die vielfältigen<br />
ökologischen Standortbed<strong>in</strong>gungen des Inn-Chiemsee-Hügellandes bed<strong>in</strong>gt. Die Bedeutung<br />
dieser Flächen für den Naturhaushalt bestehen u.a. dar<strong>in</strong>,<br />
− e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destmaß an biologischer und struktureller Vielfalt und charakteristischer Eigenart<br />
der verschiedenen Naturräume zu erhalten, die durch Nutzungs<strong>in</strong>tensivierung immer<br />
e<strong>in</strong>heitlicher werden,<br />
− e<strong>in</strong>en Beitrag zu leisten für die Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes,<br />
− Rückzugsgebiete und Lebensräume zu bilden für Tier- und Pflanzenarten (ungezielter<br />
Artenschutz), die <strong>in</strong> den <strong>in</strong>tensiv genutzten Bereichen ke<strong>in</strong>e Lebensmöglichkeit mehr<br />
haben,<br />
− Rückzugsgebiete und Lebensräume zu bilden für auf bestimmte Lebensbed<strong>in</strong>gungen<br />
angewiesene Pflanzen- und Tierarten (gezielter Artenschutz),<br />
− Artenreservoire (Genopole) zur Erhaltung der genetischen Information und zur<br />
Sanierung gestörter Bereiche darzustellen,<br />
− Pufferzonen für besonders empf<strong>in</strong>dliche Gebiete zu bilden,<br />
− ökologische Ausgleichswirkungen auf andere Nutzungssysteme wahrzunehmen.<br />
Biotope erfüllen <strong>in</strong>sbesondere hydrologische Aufgaben (z.B. Wasserrückhalt), klimatische<br />
Funktionen (z.B. Kaltluftbildung), hygienische Funktionen (z.B. Staubfilterung) u.a.<br />
Feucht- und Trockenflächen gem. Art.13d BayNatSchG<br />
(vor 1996 Art. 6d BayNatschG)<br />
Unter den ökologisch wertvollen Flächen (Biotopflächen) kommt den naturnahen Feuchtflächen<br />
sowie den Mager- und Trockenstandorten e<strong>in</strong>e besondere Bedeutung zu. Sie s<strong>in</strong>d daher im<br />
Bayerischen Naturschutzgesetz Art. 13d besonders geschützt. Maßnahmen, die zu e<strong>in</strong>er<br />
Zerstörung, Bee<strong>in</strong>trächtigung, nachhaltigen Störung oder Veränderung des charakteristischen<br />
Zustandes dieser Flächen führen können, bedürfen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften<br />
der Erlaubnis.<br />
Zu diesen Flächen gehören Verlandungsbereiche von Gewässern mit Röhricht und<br />
Großseggenrieden, Kle<strong>in</strong>seggensümpfe und Großseggenriede außerhalb von<br />
Verlandungsbereichen, Flächen mit Schlenkenvegetation, seggen- und b<strong>in</strong>senreiche Nass- und<br />
Feuchtwiesen, Mäde-süß-Hochstaudenfluren, offene Hochmoore, Pfeifengrasstreuwiesen,<br />
Zwergstrauchheiden und Borstgrasrasen feuchter Ausprägung, Hochmoorwälder, Bruchwälder<br />
(Erlen-Bruchwald auf organischen Weichböden), von den Auwäldern im wesentlichen die, die<br />
regelmäßig e<strong>in</strong>mal jährlich überschwemmt werden; Magerrasen (Steppen-, Halb-trocken- und<br />
Trockenrasen, Sand- und Felsrasen, Borstgrasrasen trockener Ausprägung, alp<strong>in</strong>e<br />
24
Kalkmagerrasen), Heiden (Fels- und Steppenheiden, Zwergstrauchheiden trockener<br />
Ausprägung), Ste<strong>in</strong>fluren, Trockenwälder und -gebüsche (wärmeliebende Kiefern- und<br />
Eichenmischwälder, Gebüsche und Säume, Steppenheidewälder und Schneeheide-<br />
Kiefernwälder).<br />
Diese 13d-Flächen s<strong>in</strong>d damit, unabhängig von ihrer Darstellung im Landschaftsplan,<br />
geschützt. Die Darstellung der wichtigsten 13d-Flächen im Geme<strong>in</strong>degebiet im Landschaftsplan<br />
ist für den e<strong>in</strong>zelnen Grundbesitzer wichtig, damit er nicht durch Unkenntnis nachhaltige<br />
Veränderungen an den Flächen vornimmt mit der Folge, Ausgleichszahlungen oder<br />
Wiederherstellungskosten tragen zu müssen.<br />
Schutz der Nist-, Brut- und Zufluchtstätten<br />
(nach Art. 13e BayNatSchG)<br />
Das BayNatSchG dient dem Schutz wildwachsender Pflanzen und der nicht jagdbaren<br />
wildlebenden Tiere.<br />
Der Art. 13e BayNatSchG besagt u. a., dass es verboten ist, <strong>in</strong> freier Natur<br />
− Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze und -gebüsche zu roden, abzuschneiden,<br />
− lebende Zäune <strong>in</strong> der Zeit vom 01.03. bis 31.08. zu schneiden,<br />
− die Bodendecke auf Wiesen, Feldra<strong>in</strong>en, ungenutztem Gelände, an Hecken oder<br />
Hängen abzubrennen,<br />
− Rohr- und Schilfbestände <strong>in</strong> der Zeit vom 01.03. bis 30.09. zu beseitigen.<br />
Das Verbot des Abs. 1 gilt nicht für die ordnungsgemäße Nutzung, die den Bestand erhält. An<br />
Feldgehölzen ist die Holznutzung plenterweise gestattet (Entfernung e<strong>in</strong>zelner Stämme unter<br />
Erhaltung des Gehölzes). Das Verbot des Abs. 1 Nr. 4 gilt ferner nicht für geschlossene<br />
Gewässer im S<strong>in</strong>ne des Fischereigesetzes mit den der Be- und Entwässerung dienenden<br />
Gräben.<br />
Die Untere Naturschutzbehörde kann, nach Anhörung des Beauftragten für Naturschutz, im<br />
Flurbere<strong>in</strong>igungsverfahren, ferner im Benehmen mit dem Flurbere<strong>in</strong>igungsamt weitere<br />
Ausnahmen von Abs. 1 und von Abs. 2 Satz 2 zulassen, wenn e<strong>in</strong> überwiegender Grund dies<br />
rechtfertigt.<br />
Diese durch den Art. 13e BayNatschG geschützten Naturteile s<strong>in</strong>d im Landschaftsplan<br />
dargestellt (2) und werden <strong>in</strong> der amtlichen Biotopkartierung spaltengleich mit der 13d-Flächen-<br />
Beurteilung aufgeführt.<br />
Biotope der amtlichen Kartierung<br />
Nachfolgend s<strong>in</strong>d die amtlich kartierten Biotope kurz aufgeführt und beschrieben; die<br />
ausführlichen Beschreibungen s<strong>in</strong>d im Anhang des Landschaftsplans enthalten.<br />
7938-1 Baumhecke bei Ebrach<br />
7938-2 Gehölzsaum entlang der Ebrach<br />
7938-14 Toteiskessel bei Öd und Brandstätt<br />
7938-15 Toteiskessel bei Öd<br />
7938-16 Südteil des Toteiskessels bei Öd<br />
7938-17 Toteislöcher bei Öd und Buchleiten<br />
7938-18 Torfstich-Birkenwäldchen <strong>in</strong> den Filzen<br />
7938-19 Filzener Birkenhecken<br />
7938-20 Feuchtwiesenreste und -brachen <strong>in</strong> den Filzen<br />
7938-21 verbuschende Feuchtwiesenbrache am Westrand der Filzen<br />
7938-22 Magerrasenrest <strong>in</strong> den Filzen<br />
7938-23 alter, wiederbewaldeter Kiesabbau westlich Pfaff<strong>in</strong>g<br />
7938-24 verlandeter Fischteich nordöstlich Pfaff<strong>in</strong>g<br />
7938-25 Torfstich-Birkenwäldchen und Birkenhecke bei Pfaff<strong>in</strong>g<br />
7938-26 Moorkomplex bei Oberübermoos<br />
7938-27 bewaldeter Druml<strong>in</strong> bei Unterübermoos<br />
7938-28 Streuwiesenbrache und Nasswiese bei Dirnhart<br />
7938-29 Streuwiese und Erlenwäldchen bei Dirnhart<br />
25
7938-30 Moorwiesensenke bei Dirnhart<br />
7938-34 Attel und Seitenbäche zwischen Potzmühle und Mühltal<br />
7938-35 Attel zwischen Bo<strong>in</strong>g und Potzmühle<br />
7938-36 Unterlauf des Rettenbachs<br />
7938-37 Schlankseggenried südwestlich Rettenbach<br />
7938-38 Wald bei Potzmühle<br />
7938-39 aufgelassene Tongrube bei Holzmann<br />
7938-40 Streuwiesenbrache westlich Zellerreit<br />
7938-42 Feuchtwald- und Hochmoorrest südwestlich Zellerreit<br />
7938-43 Hecke bei Bachleiten<br />
7938-44 altes Torfstichgebiet bei Bachleiten<br />
7938-45 Wäldchen südlich Lehen<br />
7938-46 Fischweiher südöstlich Rettenbach<br />
7938-47 Schwarzerlen-Wäldchen bei Krut<br />
7938-48 Feldgehölz bei Gunzenra<strong>in</strong><br />
7938-49 Moorbirkenwald bei Bo<strong>in</strong>g<br />
Sonstige Biotope<br />
Bei der ergänzenden Kartierungen wurden folgende Flächen über die E<strong>in</strong>stufung des LfU<br />
h<strong>in</strong>aus für biotopwürdig gehalten. Sie s<strong>in</strong>d nur im Landschaftsplan gekennzeichnet.<br />
26<br />
− Moorwald nordöstlich von Forst<strong>in</strong>g<br />
− Trockenstandort westlich von Forst<strong>in</strong>g<br />
− Teich südöstlich von Forst<strong>in</strong>g<br />
− Teich im Waldteil Fröschlmoos östlich Forst<strong>in</strong>g<br />
− Feuchtstandort mit Caltha palustris (Sumpfdotterblume)<br />
− Teich bei Unterübermoos<br />
− Hangkante südlich Unterübermoos, Trockenstandort mit kle<strong>in</strong>en Quellen<br />
− Feuchtwiese nördlich Neuhäusl<br />
− Teich westlich Neuhäusl<br />
− Kiessteilwand östlich von Graben<br />
− Feuchtwiese von Gunzenra<strong>in</strong>
2.5 Verkehrssituation<br />
Abbildung: Topografische Karte mit Darstellung der Straßenverkehrssituation<br />
Überörtliche Verkehrssituation<br />
Im nördlichen Geme<strong>in</strong>degebiet verläuft die B 304 als überregionale Achse <strong>in</strong> West-Ost-Richtung<br />
durch den Ortsteil Forst<strong>in</strong>g. Sie bildet den straßenverkehrlichen Anschluss nach Ebersberg,<br />
weiter nach München und nach Wasserburg am Inn.<br />
In Nord-Süd-Richtung verläuft die Kreisstraße RO 41 durch die gesamte Geme<strong>in</strong>de und den<br />
Hauptort. Im Süden liegt die Kreisstraße RO 43 und tangiert <strong>in</strong> Ost-West Richtung die Ortsteile<br />
Lehen, Engelmannstett und Rettenbach.<br />
Die Kreisstraße RO 44 zweigt nördlich von Pfaff<strong>in</strong>g von der RO 41 <strong>in</strong> östliche Richtung ab,<br />
südlich von Pfaff<strong>in</strong>g nach Westen.<br />
Für die B 304 ist nördlich von Forst<strong>in</strong>g seitens der Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>e Umfahrung geplant. Mit ihr<br />
soll e<strong>in</strong>e bessere Erschließung der derzeitigen und künftigen Gewerbestandorte erreicht<br />
werden.<br />
Bauverbotszonen<br />
Gemäß § 9(1)Nr.1 FstrG gilt an Bundesstraßen e<strong>in</strong>e Anbauverbotszone von 20 m vom<br />
Fahrbahnrand. Bei Staatsstraßen und Kreisstraßen gilt e<strong>in</strong> Anbauverbot nach Art. 23(1)<br />
BayStrWG von jeweils 20 m bzw. 15 m.<br />
27
B 15 neu<br />
Die geplante Bundesstraße B 15 neu Regensburg – Landshut – Rosenheim ist sowohl im<br />
derzeit gültigen als auch im künftigen neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (im<br />
weiteren Bedarf) enthalten. Der Bundesgesetzgeber hat damit die grundsätzliche Notwendigkeit<br />
der B 15 neu festgeschrieben. Für die Trassenführung wurde e<strong>in</strong> Raumordnungsverfahren<br />
durchgeführt und mit e<strong>in</strong>er positiven landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Die<br />
Bestimmung der L<strong>in</strong>ienführung nach § 16 FStrG durch den Bundesm<strong>in</strong>ister für Verkehr ist<br />
erfolgt.<br />
Die Trasse der B15 neu ist noch nicht planfestgestellt. Sie ist im Flächennutzungsplan nicht<br />
dargestellt. In ihrem geplanten Verlauf beabsichtigt die Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g jedoch ke<strong>in</strong>e andere<br />
bauliche Entwicklung.<br />
Schienenverkehr<br />
Die Bahnl<strong>in</strong>ie Wasserburg- München durchquert das Geme<strong>in</strong>degebiet. E<strong>in</strong>zige Haltestelle ist<br />
Forst<strong>in</strong>g. Die Flächen für Bahnanlagen betragen ca. 5 ha.<br />
Fuß- und Radwegenetz<br />
Sämtliche Fuß- und Radwanderwege s<strong>in</strong>d im Plan gekennzeichnet, sofern sie Ortschaften<br />
mite<strong>in</strong>ander verb<strong>in</strong>den und für die Ortsplanung von Bedeutung s<strong>in</strong>d.<br />
Das Wegenetz soll weiterentwickelt werden. Bei Neuplanungen von Baugebieten ist<br />
<strong>in</strong>sbesondere auch auf e<strong>in</strong>e gute fußläufige Erschließung und Anb<strong>in</strong>dung an die Ortskerne zu<br />
achten.<br />
Unter anderem s<strong>in</strong>d folgende Radwege im Plan e<strong>in</strong>getragen:<br />
28<br />
− R1 -Rad- und Wanderweg 1 (4,8 km Gehzeit ca. 1 1/4 Stunden)<br />
Pfaff<strong>in</strong>g-Rathaus - Birkenstraße - Feldweg nach Unterübermoos (sehenswert:<br />
Kirche St. Margarethen) - Oberübermoos (zwischen Oberübermoos und Nederndorf<br />
Tiergehege mit Damwild) - Nederndorf - Pfaff<strong>in</strong>g-Rathaus<br />
− R2 -Rad- und Wanderweg 2 (6,7 km Gehzeit ca. 1 3/4 Stunden)<br />
bis Oberübermoos wie R1 - beim Anwesen Oberübermoos 149 l<strong>in</strong>ks abbiegen <strong>in</strong><br />
Richtung Staatsforst - im Staatsforst l<strong>in</strong>ks abbiegen (Schild Wasserschutzgebiet) -<br />
kurz vor der Kreisstraße l<strong>in</strong>ks auf Feldweg nach Scheidsöd abbiegen - Nederndorf<br />
(Tiergehege) - Pfaff<strong>in</strong>g-Rathaus<br />
− R3 -Rad- und Wanderweg 3 (8,8 km Gehzeit ca. 2 1/4 Stunden)<br />
Pfaff<strong>in</strong>g-Rathaus - Geh- und Radweg entlang der Kreisstraße bis Forst<strong>in</strong>g<br />
(Brauereigasthof gutbürgerlich geführt mit schönem Biergarten) - Spr<strong>in</strong>glbach im<br />
Ort l<strong>in</strong>ks abbiegen nach - Obermoos - Untermoos - l<strong>in</strong>ks abbiegen nach Lutzhäusl<br />
(sehenswert: Sandl-Kapelle nach Brand wieder von Privat errichtet) – Hilgen -<br />
Pfaff<strong>in</strong>g-Rathaus<br />
− R4 -Rad- und Wanderweg 4 (17,9 km Gehzeit ca. 4 1/2 Stunden)<br />
bis Untermoos wie R 3 - rechts abbiegen zur Filzen (Modellflugplatz) - Neuhäusl -<br />
Gänsreit - abbiegen nach Perach (Wegweiser Richtung Rettenbach) - zwischen<br />
Perach und Oberndorf sehr schöne Rundumsicht - Oberndorf - Rettenbach<br />
(Gasthaus Neuwirt gutbürgerlich geführt) - Rattenbach - l<strong>in</strong>ks abbiegen nach Bach -<br />
Hof - Garnöd - <strong>in</strong> Grafa l<strong>in</strong>ks abbiegen nach - Buchsbaum – Eglsee - Oberöd -<br />
Ste<strong>in</strong>hart - Neuhaus -Pfaff<strong>in</strong>g-Rathaus<br />
− R5 -Rad- und Wanderweg 5 (13,2 km Gehzeit ca. 3 1/4 Stunden)<br />
bis Filzen wie R4 - (Wegweiser Pfaff<strong>in</strong>g) nach 200 m rechts abbiegen - am<br />
Golfplatz vorbei nach Faßra<strong>in</strong> - Köckmühle (Restaurant am Golfplatz) - Neuhaus -<br />
Pfaff<strong>in</strong>g-Rathaus<br />
− R6 -Rad- und Wanderweg 6 (4,2 km Gehzeit ca. 1 Stunde)<br />
Pfaff<strong>in</strong>g-Rathaus - Ste<strong>in</strong>hart - <strong>in</strong>ks abbiegen Richtung Unterübermoos (sehr<br />
schöner Weg durch Landschaftsschutzgebiet und über den Attelsteg) -<br />
Unterübermoos - Pfaff<strong>in</strong>g-Rathaus<br />
− R7 -Rad- und Wanderweg 7 (17,1 km Gehzeit ca. 4 1/4 Stunden)
is Rettenbach wie R 4 - <strong>in</strong> Rettenbach l<strong>in</strong>ks abbiegen - vor Ortsende Rettenbach<br />
rechts abbiegen - nach Potzmühle - nach Potzmühle l<strong>in</strong>ks abbiegen nach -<br />
Schrödlreit - Fudersöd - Ste<strong>in</strong>hart - Pfaff<strong>in</strong>g<br />
29
2.6 Bevölkerungsentwicklung<br />
Am 31.12.2002 hatte die Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g 3.813 E<strong>in</strong>wohner. Signifikant ist nach e<strong>in</strong>em<br />
Bevölkerungsrückgang zwischen 1950 und 1961 e<strong>in</strong> seither fast stetiger Anstieg der<br />
E<strong>in</strong>wohnerzahl. Für den Zeitraum der E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung Albach<strong>in</strong>gs von 1978 bis 1993 ist die<br />
Statistik vergröbert.<br />
Seit 1993 steigt die E<strong>in</strong>wohnerzahl jährlich um durchschnittlich 0,91%.<br />
30
Bevölkerungsbewegungen<br />
Die Veränderung der Bevölkerungszahl wird bestimmt durch die natürliche<br />
Bevölkerungsbewegung, dem Saldo aus Geburten und Sterbefällen, und den Wanderungen,<br />
bestimmt durch Zu- und Fortzüge.<br />
Die Wanderungen zeigen <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>en leichten Überhang von Zuzügen. Die Spitzen Anfang<br />
der neunziger Jahre im letzten Jahrhundert ist mit der Öffnung Ostdeutschlands zu erklären.<br />
Auch die natürliche Bevölkerungsbewegung ist positiv. Wanderungen und natürliche<br />
Bevölkerungsentwicklung tragen etwa <strong>in</strong> gleichen Teilen zum E<strong>in</strong>wohnerwachstum bei.<br />
31
Prognose<br />
Jahr E<strong>in</strong>wohner Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3<br />
Zunahme 0,5% 0,9% 1,3%<br />
2002 3.813 3.813 3.813 3.813<br />
2003 3.832 3.847 3.863<br />
2004 3.851 3.882 3.913<br />
2005 3.870 3.917 3.964<br />
2006 3.890 3.952 4.015<br />
2007 3.909 3.988 4.067<br />
2008 3.929 4.024 4.120<br />
2009 3.948 4.060 4.174<br />
2010 3.968 4.096 4.228<br />
2011 3.988 4.133 4.283<br />
2012 4.008 4.170 4.339<br />
2013 4.028 4.208 4.395<br />
2014 4.048 4.246 4.452<br />
2015 4.068 4.284 4.510<br />
2016 4.089 4.323 4.569<br />
2017 4.109 4.361 4.628<br />
2018 4.130 4.401 4.688<br />
2019 4.150 4.440 4.749<br />
2020 4.171 4.480 4.811<br />
E<strong>in</strong> wesentlicher Parameter für die Entwicklung e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de ist die zukünftige<br />
Bevölkerungsentwicklung. Hierfür werden drei Szenarien entwickelt. Ausgangspunkt für die<br />
Betrachtung ist das letzte Jahrzehnt mit e<strong>in</strong>em jährlichen Zuwachs von durchschnittlich 0,9%.<br />
Szenario 1 geht von e<strong>in</strong>em Rückgang der Zuwachsrate aus. Bei e<strong>in</strong>er jährlichen Erhöhung von<br />
0,5% würden <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g im Jahr 2020 etwa 4.171 E<strong>in</strong>wohner leben.<br />
Im Szenario 2 nimmt man den gleichen Zuwachs der letzten Jahre auch für den kommenden<br />
Planungszeitraum an. Die Geme<strong>in</strong>de hätte dann 4.480 E<strong>in</strong>wohner.<br />
Auf e<strong>in</strong>em Anstieg der Zuwachsrate basiert Szenario 3. Mit e<strong>in</strong>er Zunahme von jährlich 1,3%<br />
würden im Jahr 2020 <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g 4.811 Menschen leben.<br />
Prognosen für ganz Bayern und den Regierungsbezirk Oberbayern gehen bis zum Jahr 2020<br />
mit e<strong>in</strong>em Wachstum von jährlich 0,1% aus. Für die Region 18 Südostoberbayern ist e<strong>in</strong><br />
Zuwachs von 0,4% zu erwarten (Quelle: <strong>in</strong>ka-daten).<br />
32
Die Geme<strong>in</strong>de im Vergleich<br />
Die Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g als Teil des ländlichen Raums hat im Vergleich e<strong>in</strong>e erwartungsgemäß<br />
niedrigere Bevölkerungs-, Siedlungs- und Wohnungsdichte. Die Vergleichszahl E<strong>in</strong>wohner pro<br />
Arbeitsplatzdichte lässt auf e<strong>in</strong>e höhere Auspendlerquote aus Pfaff<strong>in</strong>g im Vergleich zum<br />
Landkreis, zur Region oder zum Bezirk schließen.<br />
Siedlungsstruktur Pfaff<strong>in</strong>g Landkreis<br />
Rosenheim<br />
Region<br />
Südostober-<br />
bayern<br />
Reg.bezirk<br />
Oberbayern<br />
Bayern<br />
Bevölkerung am 31.03.2003 3.829 243.041 794.316 4.173.325 12.389.124<br />
Geme<strong>in</strong>defläche <strong>in</strong> km² am 01.01.2003 35,4 1.439,50 5.225,20 17.529,60 70.549,40<br />
Bevölkerungsdichte am 31.12.2002 107,8 168,6 151,9 237,9 175,6<br />
Siedlungsdichte (E<strong>in</strong>w./km²) am 31.12.2000 2.863,30 3.369,80 3.272,90 4.152,90 3.339,10<br />
E<strong>in</strong>wohner-/Arbeitsplatzdichte 1987 (VZ) 113,7 176,3 179,5 307,8 225,3<br />
Wohnungsdichte (Wohng./ha) am 31.12.2002 10 14 14,8 20,1 15,5<br />
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung 1987 3.051 190.104 666.454 3.598.126 10.902.643<br />
Wohnberechtigte Bevölkerung 1987 (VZ) 3.154 203.894 706.794 3.767.334 11.349.037<br />
Der Vergleich der Altersstruktur bestätigt das Bild der natürlichen Bevölkerungsbewegung. In<br />
Pfaff<strong>in</strong>g ist der Anteil der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen deutlich erhöht. Der prozentuale Anteil der<br />
Rentner dagegen ist unter dem Bayern- und Regionsdurchschnitt.<br />
Altersstruktur am 31.12.2002 Pfaff<strong>in</strong>g Landkreis<br />
Rosenheim<br />
Region<br />
Südostober-<br />
bayern<br />
Reg.bezirk<br />
Oberbayern<br />
Bayern<br />
%-Anteil 0- bis unter 6-Jährige an der Bev. 8,2 6,5 6 6,1 6<br />
%-Anteil 6- bis unter 15-Jährige an der Bev. 12 11,1 10,4 9,4 10<br />
%-Anteil 15- bis unter 18-Jährige an der Bev. 3,9 3,4 3,4 2,9 3,3<br />
%-Anteil 18- bis unter 25-Jährige an der Bev. 7,7 7,4 7,7 7,8 8<br />
%-Anteil 25- bis unter 30-Jährige an der Bev. 5,9 5,3 5,5 6,3 5,9<br />
%-Anteil 30- bis unter 40-Jährige an der Bev. 16,2 16,5 16 17,5 16,6<br />
%-Anteil 40- bis unter 50-Jährige an der Bev. 14,7 15,1 14,8 14,7 15,1<br />
%-Anteil 50- bis unter 65-Jährige an der Bev. 19,4 18,7 18,7 19,3 18,4<br />
%-Anteil 65- und Mehrjährige an der Bev. 12 16,1 17,5 16,1 16,8<br />
Die Haushalts- und Sozialstrukturen entsprechen im Allgeme<strong>in</strong>en denen ländlicher Gebiete. Es<br />
gibt weniger S<strong>in</strong>gle-Haushalte als <strong>in</strong> städtischen Regionen oder auf Bayern bezogen. Dafür ist<br />
der Anteil mit Mehrpersonenhaushalten typischerweise erhöht. Der Anteil der Gymnasiasten<br />
und Hochschulabsolventen ist unter dem Landes- und Regionsdurchschnitt. Der Prozentsatz<br />
der Schüler und Studenten ist aber wegen der allgeme<strong>in</strong> höheren K<strong>in</strong>der- und<br />
Jugendlichenzahlen über dem Mittel.<br />
Haushalts- und Sozialstruktur 1987 (VZ) Pfaff<strong>in</strong>g Landkreis<br />
Rosenheim<br />
Region<br />
Südostober-<br />
bayern<br />
Reg.bezirk<br />
Oberbayern<br />
Bayern<br />
%-Anteil der Haushalte mit 1 Person 14,9 26,6 29,9 37,2 31,9<br />
%-Anteil der Haushalte mit 5 und mehr Pers. 20,7 11 9,7 5,9 7,8<br />
%-Anteil der Bevölkerung: geschieden 1,8 3 3,3 4,6 3,5<br />
Allg. Schulabschl.: Gymn. (<strong>in</strong> % der 15-64-J.) 6,6 11,7 10,8 18,2 13,3<br />
Berufl. Abschl.: Hochsch. (<strong>in</strong> % der 15-64-J.) 2,3 4,7 4,2 7 5<br />
Schüler und Studierende (<strong>in</strong> %) 15,3 13,5 13,2 13,5 13,6<br />
Überw. Lebensunterh.: Erwerbstätig (<strong>in</strong> %) 43,1 42,1 41,6 44,9 42,9<br />
Überwieg. Lebensunterh.: Rente usw. (<strong>in</strong> %) 15,6 22,1 23,7 22,1 22,6<br />
Überwieg. Lebensunterh.: d. Angehörige (%) 41,3 35,8 34,7 33,1 34,4<br />
Die Erwerbstätigkeitsrate <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g ist nahe dem allgeme<strong>in</strong>en Mittelwert. Auffällig s<strong>in</strong>d hier<br />
wieder die prozentual ger<strong>in</strong>geren Rentner und der erhöhte Anteil der Versorgten durch<br />
Angehörige. Letztere s<strong>in</strong>d erklärbar mit den Haushalts- und Sozialstrukturen.<br />
33
2.7 Wohnungsbestand und -belegung<br />
Die Zahl der neu errichteten Wohnungen und Wohngebäuden ist zwar seit 1990 unregelmäßig<br />
und <strong>in</strong> den letzten Jahren tendenziell leicht rückläufig, aber dennoch vergleichsweise hoch. Die<br />
Notwendigkeit an neuen Wohnstätten erklärt sich aus den Bevölkerungsbewegungen und<br />
e<strong>in</strong>em vorhandenen Auflockerungsbedarf.<br />
Die vorherrschende Form ist entsprechend der ländlichen Struktur das E<strong>in</strong>familienhaus mit<br />
e<strong>in</strong>em Anteil von fast 75%. Mehrfamilienhäuser spielen im Bestand nur e<strong>in</strong>e untergeordnete<br />
Rolle. E<strong>in</strong> <strong>in</strong>teressantes Merkmal ist jedoch die Verr<strong>in</strong>gerung der durchschnittlichen Wohnfläche<br />
pro Wohnung <strong>in</strong> den letzten 10 Jahren.<br />
34
Wohnungsbelegung<br />
Am 31.12.2002 bestanden <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g 1300 Wohnungen gegenüber 3.813 E<strong>in</strong>wohnern. Aus<br />
diesen Daten lässt sich folgende durchschnittliche Belegungsziffer errechnen:<br />
3813 E<strong>in</strong>wohner(E) : 1300 Wohnungen(WE) = 2,9 E/WE<br />
Vergleichswerte: Landkreis Rosenheim 2,5 E/WE<br />
(Stand 2002) Region 18 2,3 E/WE<br />
Regbez. Oberbayern 2,1 E/WE<br />
Freistaat Bayern 2,2 E/WE<br />
Im Vergleich liegt somit die Belegungsdichte <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g mit 2,9 E<strong>in</strong>wohnern pro Wohne<strong>in</strong>heit<br />
erheblich über den Vergleichsdaten von Bezirk, Region und Landkreis. Es lässt sich daraus e<strong>in</strong><br />
Anhaltspunkt für e<strong>in</strong>en besonderen Nachhol- oder Auflockerungsbedarf an Wohnungen<br />
ableiten.<br />
Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass e<strong>in</strong>erseits aufgrund der ländlichen Struktur der<br />
Geme<strong>in</strong>de nicht ausgeschöpfte Ausbaumöglichkeiten zur Verfügung stehen, andererseits die<br />
Altersstruktur auf e<strong>in</strong>en überdurchschnittlich hohen Anteil an jungen Familien h<strong>in</strong>deutet.<br />
Dadurch kann die Belegungsdichte gegenüber dem Durchschnitt auch leicht erhöht se<strong>in</strong>.<br />
Angestrebt wir für e<strong>in</strong>en Planungszeitraum bis 2020 e<strong>in</strong> Wert von 2,7 E/WE (siehe auch 4.1).<br />
35
2.8 Landwirtschaft<br />
Seit 1980 hat sich die Gebäude- und Freifläche aufgrund der Siedlungstätigkeit um 60% erhöht.<br />
Die Verkehrsfläche stieg um 21%. Flächen für die Landwirtschaft wurden nur ger<strong>in</strong>gfügig<br />
verr<strong>in</strong>gert, Waldgebiete blieben im angegebenen Zeitraum nahezu konstant.<br />
Landwirtschaft<br />
Bei den landwirtschaftlichen Betrieben <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g handelt es sich überwiegend<br />
um <strong>in</strong>tensive Futterbaubetriebe mit Milchviehhaltung.<br />
Anders als die Fläche hat sich die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe <strong>in</strong> den letzten 30<br />
Jahren um 70% verr<strong>in</strong>gert. Das führt zwangsläufig zu größeren Betrieben. Der Strukturwandel<br />
<strong>in</strong> der Landwirtschaft ist hier deutlich erkennbar.<br />
36
2.9 Forstwirschaft<br />
Die Waldfläche <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g hat e<strong>in</strong>en Anteil von ca. 20% am Geme<strong>in</strong>degebiet. Dieser Wert ist<br />
unterdurchschnittlich. Die Walderaltung und die Wiederaufforstung gilt als vordr<strong>in</strong>glich.<br />
Die größten Flächen s<strong>in</strong>d östlich von Forst<strong>in</strong>g, im östlichen Geme<strong>in</strong>degebiet zur<br />
Nachbargeme<strong>in</strong>de Edl<strong>in</strong>g h<strong>in</strong> (wasserwirtschaftliches Vorrangebiet) und im<br />
Landschaftsschutzgebiet am Lauf der Attel.<br />
Schutzwälder<br />
(Landschaftsplan Kap. 2.3, gekürzt)<br />
In der Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g liegt z.T. der Schutzwaldkomplex Nr. 11 (südlich Pfaff<strong>in</strong>g bis südlich<br />
Ramerberg, entlang der Attel). Die Teilflächen des Komplex, die im Geme<strong>in</strong>degebiet von<br />
Pfaff<strong>in</strong>g liegen, s<strong>in</strong>d im Landschaftsplan besonders gekennzeichnet.<br />
Schutzwälder nach Art. 10 Abs. 1 BayWaldG werden <strong>in</strong> Schutzwaldverzeichnisse<br />
aufgenommen. Durch die E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> das Schutzwaldverzeichnis wird die<br />
Schutzwaldeigenschaft e<strong>in</strong>er Waldfläche amtlich festgestellt. Der Waldbesitzer und jeder<br />
andere, der e<strong>in</strong> berechtigtes Interesse darlegt, kann das Verzeichnis oder Auszüge daraus<br />
verlangen.<br />
Schutzwälder nach Art. 10 BayWaldG s<strong>in</strong>d im Plan gekennzeichnet<br />
Geplante Gewerbeflächen <strong>in</strong> Forst<strong>in</strong>g<br />
Die Forstverwaltung (Forstamt Wasserburg) stimmt den geplanten Gewerbealternativen <strong>in</strong><br />
Forst<strong>in</strong>g dann zu, wenn nur e<strong>in</strong>e der beiden Varianten im Wald (Alternativflächen im Norden<br />
oder Osten) zum Tragen kommt. Es sollen Vorbehaltsflächen für e<strong>in</strong>e flächengleiche<br />
Aufforstung ausgewiesen werden. Dies kann im Zuge der verb<strong>in</strong>dlichen Bauleitplanung im<br />
Rahmen der E<strong>in</strong>griffs- und Ausgleichsregelung geschehen.<br />
Aussagen des Landschaftsplanes (Kap 4.2) zur Forstwirtschaft<br />
Das Atteltal, das sich von Südwesten nach Osten durch die Geme<strong>in</strong>de zieht, weist noch<br />
seltene, naturnahe Auwälder und reizvolle Baumgruppen auf. Im Bereich der Rieder Filze s<strong>in</strong>d<br />
noch Reste e<strong>in</strong>er Moorlandschaft mit überwiegend Birken-, Kiefern-, Weiden- und<br />
Erlenbewuchs vorzuf<strong>in</strong>den. Andere Baumarten wurden teilweise aufgeforstet (Fichte, Esche).<br />
Durch die Stürme der vergangenen Jahre wurde e<strong>in</strong> großer Teil der Fichtenwälder geschädigt.<br />
Dabei wurde das Holz teilweise nicht geschlagen und der Borkenkäfer konnte sich, v. a. 1992,<br />
stark vermehren. Die Lichtungen, die durch Sturm und Käfer entstanden, s<strong>in</strong>d bis heute<br />
größtenteils mit Mischwald aufgeforstet worden. Die Waldränder s<strong>in</strong>d, falls sie nicht auch durch<br />
Sturm oder Käfer geschädigt wurden, größtenteils <strong>in</strong>takt. Der Übergang Wald<strong>in</strong>neres -<br />
Waldrand - Wiese bzw. Ackerrandstreifen ist von besonderer Bedeutung für Fauna und Flora<br />
und deshalb Lebensraum für viele Arten.<br />
Wälder s<strong>in</strong>d komplexe und meist sehr reife und stabile Ökosysteme. Die Aufgabe<br />
forstwirtschaftlich genutzter Waldflächen liegt daher nicht nur alle<strong>in</strong> im Holzertrag.<br />
Waldgesellschaften haben vielerlei Funktionen für Naturhaushalt und Landschaftsbild zu<br />
erfüllen (Klima-, Lebensraum-, Erholungsfunktion, Wasserrückhalt u.a.). Die im<br />
Waldfunktionsplan dargestellten vorrangigen Aufgaben der Waldflächen um Pfaff<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d im<br />
Landschaftsplan dargestellt (Wald mit besonderer Bedeutung für die Gesamtökologie, für den<br />
Biotopschutz, für den Bodenschutz, für das Landschaftsbild, Straßenschutzwald).<br />
37
2.10 Abbau von Bodenschätzen<br />
(Landschaftsplan Kap. 4.3 ff)<br />
Kiesabbau<br />
Derzeit wird nur nördlich von Pfaff<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Öd Kies abgebaut. Die Abbauflächen bei Öd liegen <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em ebenen Gebiet, s<strong>in</strong>d aber durch den abgeschobenen Humus, der <strong>in</strong> Wällen aufgebaut<br />
wurde, nicht e<strong>in</strong>sehbar. E<strong>in</strong> Rekultivierungsplan ist vorhanden. Der Abbau nördlich von Öd ist<br />
beendet, die Fläche wird rekultiviert. Die neue Abbaufläche ist östlich von Öd.<br />
E<strong>in</strong>e weitere Entnahmestelle besteht bei Forst<strong>in</strong>g.<br />
Torfabbau<br />
Trotz der großen Rieder Filze gibt es nur e<strong>in</strong>e Stelle, an der noch Torf für den privaten<br />
Gebrauch gestochen wird. Hierfür liegt e<strong>in</strong>e Genehmigung des Wasserwirtschaftsamtes vor, da<br />
die Familie bereits seit 100 Jahren Torf sticht und dabei nur e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Weiher geschaffen<br />
hat, der für die angrenzenden Biotope sicherlich nützlich ist.<br />
Fischzucht<br />
Am südlichen Ortsrand von Spr<strong>in</strong>glbach bef<strong>in</strong>det sich die e<strong>in</strong>zige genehmigte Fischzucht mit<br />
fünf unterschiedlich großen Weihern.<br />
38
2.11 Gewerbe<br />
Die Gewerbestandorte <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g beschränken sich auf die Ortsteile Forst<strong>in</strong>g<br />
und Lehen. In Pfaff<strong>in</strong>g selbst f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> Wohn- und Mischbauflächen<br />
Dienstleistungsbetriebe, Kle<strong>in</strong>handwerk und Gastronomie.<br />
Am Hauptgewerbestandort Forst<strong>in</strong>g haben sich vor allem wegen se<strong>in</strong>er verkehrsgünstigen Lage<br />
an der B 304 Speditionen und Logistikbetriebe angesiedelt. Desweiteren s<strong>in</strong>d dort e<strong>in</strong>e Brauerei<br />
mit Gastronomie und Hotel, e<strong>in</strong> Landhandelsbetrieb mit Logistik und weitere<br />
Kle<strong>in</strong>gewerbebetriebe.<br />
In Lehen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> großer Käsereibetrieb und verschiedene Lager- und Logistike<strong>in</strong>richtungen.<br />
Der Standort Lehen soll nicht mit neuen Betrieben erweitert werden. Die weitere Entwicklung<br />
von Gewerbeflächen soll sich auf den Ortsteil Forst<strong>in</strong>g konzentrieren.<br />
39
2.12 Geme<strong>in</strong>bedarf<br />
K<strong>in</strong>dergärten<br />
Im Hauptort Pfaff<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d zwei K<strong>in</strong>dergärten. Unter der Trägerschaft der katholischen Kirche ist<br />
e<strong>in</strong> 2-gruppiger, die Betriebsträgerschaft der evangelischen Kirche führt e<strong>in</strong>en 3-gruppigen<br />
K<strong>in</strong>dergarten. Während e<strong>in</strong>er derzeitigen Übergangsfrist führt der evangelische K<strong>in</strong>dergarten<br />
bereits e<strong>in</strong>e vierte Gruppe.<br />
Beide E<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d voll ausgelastet.<br />
Schulen<br />
Pfaff<strong>in</strong>g hat e<strong>in</strong>e Grund- und Teilhauptschule. Träger ist die Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft Pfaff<strong>in</strong>g.<br />
E<strong>in</strong>e Aussenstelle der Schule ist <strong>in</strong> Albach<strong>in</strong>g. Für die Klassen 7-9 gibt es den Schulverband<br />
Albach<strong>in</strong>g-Edl<strong>in</strong>g-Pfaff<strong>in</strong>g mit e<strong>in</strong>er Schule <strong>in</strong> Edl<strong>in</strong>g.<br />
Weiterführende Schulen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Wasserburg am Inn oder <strong>in</strong> Gars am Inn. Der Schülerverkehr<br />
erfolgt mit Schulbussen und/oder dem Regionalverkehr Oberbayern (RVO).<br />
Weitere Geme<strong>in</strong>bedarfse<strong>in</strong>richtungen und Grünbereiche<br />
− Geme<strong>in</strong>deverwaltung der VG Pfaff<strong>in</strong>g<br />
− Kirche St. Kathar<strong>in</strong>a mit Filialkirchen <strong>in</strong> Ebrach, Unterübermoos und Rettenbach<br />
− Katholisches Pfarramt<br />
− Sporthalle<br />
− Mehrzweckgebäude mit Sälen<br />
− Pfarrheim<br />
− Feuerwehr<br />
Friedhof<br />
Neben den Friedhöfen der e<strong>in</strong>zelnen Kirchen betreibt die Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>en Friedhof <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g.<br />
Er verb<strong>in</strong>det den Grünbereich der Ortsmitte mit der Ortsrande<strong>in</strong>grünung.<br />
Sportplätze<br />
Pfaff<strong>in</strong>g hat e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>dlichen Sportplatz, der auch von der Schule genutzt wird. In Forst<strong>in</strong>g<br />
hat der Sportvere<strong>in</strong> Forst<strong>in</strong>g/Pfaff<strong>in</strong>g e<strong>in</strong> Sport- und Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gsgelände mit Sportheim.<br />
Weiterh<strong>in</strong> gibt es <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g Tennisplätze und e<strong>in</strong>e Anlage für Stockschützen. In Forst<strong>in</strong>g<br />
bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> Beachvolleyballfeld.<br />
Spielplätze<br />
Es gibt jeweils e<strong>in</strong>en Spielplatz <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g und <strong>in</strong> Forst<strong>in</strong>g.<br />
Golfplatz<br />
Der Golplatz bildet e<strong>in</strong>en großen Grünbereich südlich von Pfaff<strong>in</strong>g. Er wird privat betrieben.<br />
40
Freizeit und Erholung<br />
(Landschaftsplan Kap. 4.8)<br />
Die Geme<strong>in</strong>den weisen besonders für die Münchner Bevölkerung e<strong>in</strong>en hohen Freizeitwert auf.<br />
Durch das bewegte Relief entstand e<strong>in</strong>e reizvolle Landschaft, die zum Wandern und Radfahren<br />
e<strong>in</strong>lädt. Bei Pfaff<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>ige Sportanlagen wie Fußball-, Tennis-, Volley-ball- und<br />
Basketballplätze vorhanden. Vor e<strong>in</strong>igen Jahren wurde das Freizeitangebot durch e<strong>in</strong>e 18-Loch-<br />
Golfanlage vergrößert.<br />
E<strong>in</strong>e umstrittene Freizeitbeschäftigung ist das Paddeln auf der Attel. Hier wäre eventuell e<strong>in</strong><br />
zeitweiliges Fahrverbot erforderlich, um bedrohte Tierarten, wie z.B. den Eisvogel, zu schützen.<br />
In der Rieder Filze hat e<strong>in</strong> Ste<strong>in</strong>hör<strong>in</strong>ger Vere<strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Modellflugplatz, der an e<strong>in</strong>em anderen<br />
Standort eventuell besser wäre.<br />
In Forst<strong>in</strong>g wurde e<strong>in</strong> neuer Sportplatz gebaut, der nicht wie vorher nahe der B 304 liegt.<br />
Außer den beschriebenen Freizeitmöglichkeiten bereichern diverse Vere<strong>in</strong>e das<br />
gesellschaftliche Leben.<br />
41
2.13 Ver- und Entsorgung<br />
Wasser<br />
Der Hauptort und die e<strong>in</strong>zelnen Ortsteile s<strong>in</strong>d an die Wasserver- und entsorgung<br />
angeschlossen. Mit e<strong>in</strong>em Deckungsgrad von über 96% s<strong>in</strong>d auch Außenbereiche gut<br />
erschlossen.<br />
Die Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft Pfaff<strong>in</strong>g ist Träger der geme<strong>in</strong>dlichen Wasserversorgung. Die<br />
Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nung erfolgt im Wasserschutzgebiet östlich von Pfaff<strong>in</strong>g.<br />
Die Orte Rettenbach und Oberndorf besitzen e<strong>in</strong>e eigene Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung durch die<br />
Wassergenossenschaft Rettenbach. Ihre Gew<strong>in</strong>nung liegt nördlich von Rettenbach.<br />
Abwasser<br />
Beim Anschluss an Kläranlagen und Kanalisation liegt der Anschlussgrad der gesamten<br />
Geme<strong>in</strong>de unter 60%. Pfaff<strong>in</strong>g hat e<strong>in</strong>e große Anzahl von Ansiedlungen und Gehöften<br />
außerhalb des Siedlungszusammenhangs der Haupt-Ortsteile. Diese entsorgen <strong>in</strong> eigene<br />
Kle<strong>in</strong>klärsysteme.<br />
Im Jahr 2004 wurden die Ortsteile Ste<strong>in</strong>hart, Holzmann, Neuhaus, Köckmühle, Faßra<strong>in</strong>,<br />
Rettenbach, Oberndorf, Rattenbach, Hof, Bach und Schosserbergan die zentrale Kläranlage <strong>in</strong><br />
Pfaff<strong>in</strong>g angeschlossen. Planungen für den Anschluss weiterer Ortsteile laufen derzeit.<br />
Energieversorgung<br />
Die Stromversorgung im Geme<strong>in</strong>degebiet erfolgt durch die E.ON-Bayern AG und Fa. Fischer<br />
aus Bruck. Im Plan s<strong>in</strong>d sämtliche 20kV-Leitungen e<strong>in</strong>getragen. Entlang dieser Freileitungen<br />
herrscht e<strong>in</strong>e Baubeschränkungszone von 2x 7,5m. Innerhalb dieser Schutzzone s<strong>in</strong>d Pläne für<br />
Bau und Pflanzvorhaben (z.B. Straßen- und Wegebau, Ver- und Entsorgung, Kiesabbau,<br />
Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer, Aufforstungen) der<br />
Betreiberfirma zur Stellungnahme vorzulegen.<br />
Abfall<br />
Die Abfallbeseitigung wird vom Landkreis Rosenheim geregelt.<br />
Der Wertstoffhof liegt südlich von Pfaff<strong>in</strong>g nahe der Kläranlage.<br />
2.14 Altlasten<br />
Die Grundstücke Fl.Nrn. 836/2 und 116 der Gemarkung Pfaff<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d im Altlastenkataster<br />
e<strong>in</strong>getragen und im Plan gekennzeichnet. E<strong>in</strong>e Altlastenerkundung durch Landratsamt und<br />
Wasserwirtschaftsamt ist noch nicht erfolgt.<br />
42
2.15 Denkmäler<br />
Die Denkmäler der Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Liste des Landesamtes für Denkmalschutz<br />
erfasst. Die Kennzeichnung der Denkmäler im Plan beruht auf Aussagen der<br />
Geme<strong>in</strong>deverwaltung. Sie kann von der Denkmalliste abweichen.<br />
„… Die bayerische Denkmalliste hat den Charakter e<strong>in</strong>es nachrichtlichen Verzeichnisses. Die<br />
E<strong>in</strong>tragung wirkt nicht konstitutiv, hat also ke<strong>in</strong>e rechtsgestaltende Wirkung. So kann e<strong>in</strong> Objekt<br />
durchaus die Eigenschaften e<strong>in</strong>es Denkmals haben und den Schutz des Gesetzes genießen,<br />
auch wenn es nicht <strong>in</strong> die Liste e<strong>in</strong>getragen ist. In diesem S<strong>in</strong>n ist die Denkmalliste offen für<br />
fortlaufende Ergänzungen und Berichtigungen. …“<br />
(Prof. Dr. Michael Petzet, Generalkonservator, Bay. Landesamt für Denkmalpflege; Vorwort zu<br />
„Denkmäler <strong>in</strong> Bayern“, München 1986)<br />
Nachrichtliche Übernahme der Denkmalliste:<br />
Baudenkmäler<br />
Pfaff<strong>in</strong>g<br />
− Kath. Pfarrkirche, St.Kathar<strong>in</strong>a, barocke Anlage, nach 1707, Turm spätgotisch; mit<br />
Ausstattung. (Fl.Nr. 11)<br />
− Bildstock, 1747; an der Abzweigung Forst<strong>in</strong>g/Edl<strong>in</strong>g. (FI.Nr. 19/4)<br />
− Bildstock bez. 161. (9?); 300 m südostwärts der Pfarrkirche im Wald. (FI.Nr. 226/9)<br />
Ebrach (Gemarkung Spr<strong>in</strong>glbach)<br />
− Kath. Filialkirche HI. Kreuzerf<strong>in</strong>dung, spätgotisch, barock ausgebaut um 1700; mit<br />
Ausstattung. (FI.Nr. 607)<br />
− Haus Nr. 194. Bauernhaus und parallel stehender Stadel mit Bundwerk, nach Mitte<br />
19.Jh. (FI.Nr. 578)<br />
− Haus Nr. 193. Bundwerkteile am Wohnhaus und Stadel, bez. 1869. (FI.Nr. 573)<br />
− Haus Nr. 203. Bauernhaus, verschalter Blockbau, vor 1800, an der Rückseite<br />
Bundwerk. (FI.Nr. 604, 604/1)<br />
Eschlbach (Gemarkung Pfaff<strong>in</strong>g)<br />
− Haus Nr. 157. Bauernhaus, stattliche Anlage mit Gurtgesims und Bundwerk<br />
um1855/70. (FI.Nr. 1213)<br />
Gänsreit (Gemarkung Rettenbach)<br />
− Haus Nr. 1. Zugehöriger Stadel mit Bundwerkgiebel, Anfang 19.Jh. (FI.Nr. 727)<br />
Giglberg (Gemarkung Spr<strong>in</strong>glbach)<br />
− Haus Nr. 221. Bauernhaus, Obergeschoß-Blockbau, 2. Hälfte 18.Jh. (FI.Nr. 553)<br />
− Sog. Weißer Ste<strong>in</strong> (öSchimmelsäuleö), fast drei Meter hoher Grenzste<strong>in</strong>, bez. 1632;<br />
500 m nordwestlich des Weilers. (FI.Nr. 2052)<br />
Graben (Gemarkung Farrach)<br />
− Haus Nr. 1 (H<strong>in</strong>tergraben). Stattliches Bauernhaus mit weit überstehendem<br />
Halbwalmdach und halbrunden Ecksäulen, Mitte 19.Jh.; Bundwerkstadel mit massivem<br />
Erdgeschoß, 1. Hälfte 19.Jh.; Trockenstadel mit Bundwerkgiebel, 18./ 19.Jh. (FI.Nr.<br />
136),<br />
Grafa<br />
− Haus Nr. 2. Kle<strong>in</strong>bauernhaus, Obergeschoß-Blockbau, mit Bundwerkgiebel, 2. Hälfte<br />
18.Jh. (FI.Nr. 641)<br />
Nederndorf (Gemarkung Pfaff<strong>in</strong>g)<br />
− Haus Nr. 60. Bauernhaus, verputzter Obergeschoß-Blockbau, Hochtenne, 2. Hälfte<br />
18.Jh. (FI.Nr. 522)<br />
− Haus Nr. 63. Bauernhaus, Mitterstallbau, mit profilierten Balkenköpfen und kräftigem<br />
Bundwerk, um 1840/50. (FI.Nr. 532)<br />
43
Nodern (Gemarkung Pfaff<strong>in</strong>g)<br />
− Haus Nr. 84. Bauernhof, Parallelanlage; Wohnhaus, Mitterstallbau, mit Hochlaube und<br />
Bundwerkgiebel, Anfang 19.Jh.; urtümlicher Bundwerkstadel mit kräftigen Kopf- und<br />
Fußbändern, Nasenbügen und Bohlenwänden, wohl noch 16.Jh.; Tennkasten bez.<br />
1661. (FI.Nr. 1067)<br />
Obermoos (Gemarkung Spr<strong>in</strong>glbach)<br />
− Haus Nr. 251. Wohnstallhaus mit traufseitigem Bundwerk, Mitte 19.Jh.;<br />
Bundwerkstadel, I. Hälfte 19.Jh. (FI.Nr. 266) (nur Haus)<br />
− Haus Nr. 252. Bauernhaus; urtümliche Anlage mit verschaltem Vordach, rückwärts<br />
Riegelwand und Bundwerk, 2. Hälfte 18.Jh. (FI.Nr.268)<br />
Oed (Gemarkung Pfaff<strong>in</strong>g)<br />
− Haus Nr. 72. Zugehöriger Bundwerkstadel, 1.Hälfte 19.Jh. (FI.Nr.1119)<br />
Pardieß (Gemarkung Spr<strong>in</strong>glbach)<br />
− Haus Nr. 219. Bauernhaus, Obergeschoß-Blockbau, 18.Jh. (FI.Nr. 535/1)<br />
Potzmühle (Gemarkung Farrach) ,<br />
− Haus Nr.1. Zugehöriger Bundwerkstadel, 2. Viertel 19.Jh. - Zugehörige alte Sägemühle,<br />
verschalter Ständerbau 19. Jh. (Fl.- Nr. 723, 723/1)<br />
Reischlhilgen (Gemarkung Pfaff<strong>in</strong>g) ~<br />
− Haus Nr. 159. Zugehöriges Backhaus mit Putzgliederungen, um 1870/80. (FI.Nr. 1294)<br />
Reith (Gemarkung Spr<strong>in</strong>glbach)<br />
− Haus Nr. 47. Zugehöriger Südflügel des Hofes mit kräftigem Bundwerk, 1. Hälfte 19.Jh.<br />
(FI.Nr. 1969)<br />
Rettenbach<br />
− Kath. Filialkirche St. Peter und Paul, Turm spätgotisch, Langhaus barock, 1716; mit<br />
Ausstattung. (FI.Nr. 15)<br />
− Haus Nr. 32. Malerisches Kle<strong>in</strong>bauernhaus, e<strong>in</strong>e<strong>in</strong>halbgeschossig mit<br />
Blockbaukniestock und kräftigem Traufbundwerk, im Kern 1.Hälfte 17.Jh., um 1820/30<br />
massiv erneuert. (FI.Nr.41)<br />
− Haus Nr. 33. Bauernhaus, mit Bundwerkgiebel und Sterntür, Anfang 19.Jh. (Fl.Nr. 7)<br />
− Haus Nr. 46. Stattlicher E<strong>in</strong>firsthof; Wohnhaus mit Bundwerk, Gurtgesims,<br />
Eckquaderung und profilierten Balkenköpfen, Mitte 19.Jh. (FI.Nr. 44)<br />
− Feldkapelle, 17.Jh. (1638?); südwestlich am Zellbach; mit Ausstattung. (FI.Nr. 74)<br />
Ried (Gemarkung Pfaff<strong>in</strong>g)<br />
− Haus Nr. 102. Bauernhaus, mit Bundwerkgiebel und Traufbundwerk, Ende 18.Jh.<br />
(FI.Nr. 867)<br />
− Wegkapelle, Ende 19.Jh.; nordöstlich. (FI.Nr. 890)<br />
Schrödlreit (Gemarkung Farrach)<br />
− Haus Nr. 1. Bauernhaus, Wohnteil mit Blockbau-Obergeschoß und Bundwerkgiebel,<br />
1733 oder 1788. (Fl.Nr.567)<br />
Stauden (Gemarkung Spr<strong>in</strong>glbach) .<br />
− Haus Nr. 48. Zugehöriger Bundwerkstadel, 1.Hälfte 19.Jh. (FI.Nr. 939)<br />
Untermoos (Gemarkung Spr<strong>in</strong>glbach)<br />
− Haus Nr. 255. Zugehöriger Parallelstadel mit e<strong>in</strong>gebautem Getreidekasten und<br />
Bundwerk, Mitte 19.Jh. (FI.Nr. 318)<br />
Unterübermoos (Gemarkung Pfaff<strong>in</strong>g)<br />
− Kath. Filialkirche St. Margaretha, unverputzter Tuffquaderbau, spätgotisch, Anfang<br />
16.Jh.; mit Ausstattung; alte Friedhofsmauer. (FI.Nr. 330)<br />
− Haus Nr. 142. Geschnitzte Haustür Mitte 19.Jh. (FI.Nr. 351)<br />
44
Werfl<strong>in</strong>g (Gemarkung Pfaff<strong>in</strong>g)<br />
− Haus Nr. 121. Bauernhaus, stattlicher Bau mit Bundwerk an der Traufseite, Mitte 19.Jh.;<br />
Bundwerkstadel mit Riegelwand, Mitte 19.Jh. (westlich). (Fl. Nr. 61)<br />
− Haus Nr. 123. Bauernhaus, mit Bundwerk an der Traufseite, Wandmalerei modern, um<br />
1850/60. (FI.Nr.. 70)<br />
− Brechhütte, Vorbau auf Ständern, 18./19.Jh.; nördlich im Feld. (FI.Nr. 176)<br />
Archäologische Geländedenkmäler<br />
− 27 vorgeschichtliche Grabhügel, ca.. 1750-2000 m w Kirche Edl<strong>in</strong>g. Waldabt.. VI, 4. 6<br />
Wiesenbogen und Kaltbogen. (Pfaff<strong>in</strong>g, FI.Nr. 1197, 1203, SO 4-19)<br />
− Burgstall, ca. 375 m w Kirche Unterübermoos im Lederholz. (Pfaff<strong>in</strong>g, FI.Nr. 399, SO 5-<br />
18)<br />
Bodendenkmäler<br />
Geme<strong>in</strong>de: Pfaff<strong>in</strong>g<br />
Gemarkung: Farrach<br />
TK 7938; Flurkarte SO 05-18;<br />
Siedlungsspuren unbekannter Zeitstellung im Luftbild.<br />
1850 m ssö der Kirche von Pfaff<strong>in</strong>g.<br />
Fundstellennummer: 7938/0086<br />
TK 7938; Flurkarte SO 06-17;<br />
Vermutlich vorgeschichtliche Grabhügel unbekannter Zeitstellung im Luftbild.<br />
Ca. 800 m osö der Kirche von Rettenbach.<br />
Fundstellennummer: 7938/0087<br />
TK 7938; Flurkarte SO 05-18;<br />
Möglicherweise mehrere Grabhügel im Luftbild.<br />
Ca. 1500 m s der Kirche von Pfaff<strong>in</strong>g.<br />
Fundstellennummer: 7938/0088<br />
Gemarkung: Pfaff<strong>in</strong>g<br />
TK 7938; Flurkarte SO 04-18; SO 04-19;<br />
Vorgeschichtliches Grabhügelfeld, daraus Funde der frühen Latènezeit.<br />
Ca. 1750-2000 m w der Pfarrkirche von Edl<strong>in</strong>g.<br />
Fundstellennummer: 7938/0068<br />
TK 7938; Flurkarte SO 04-19;<br />
Brandgräber der römischen Kaiserzeit.<br />
Staatsforst Ste<strong>in</strong>buch, Distr. VI Unterste<strong>in</strong>buch, ca. 2750 m onö der Kirche von Paff<strong>in</strong>g.<br />
Fundstellennummer: 7938/0069<br />
TK 7938; Flurkarte SO 05-18;<br />
Siedlung der römischen Kaiserzeit.<br />
Bei der Kirche von Unterübermoos.<br />
Fundstellennummer: 7938/0078<br />
TK 7938; Flurkarte SO 05-18; Flur "Lederholz";<br />
Mittelalterlicher Burgstall.<br />
375 m w der Kirche von Unterübermoos.<br />
Fundstellennummer: 7938/0080<br />
TK 7938; Flurkarte SO 05-18; Flur "Ste<strong>in</strong>buchfeld";<br />
Körpergrab unbekannter Zeitstellung.<br />
Ca. 650 m ö der Kirche von Unterübermoos.<br />
45
Fundstellennummer: 7938/0081<br />
TK 7938; Flurkarte SO 4-18;<br />
Zwei verebnete Grabhügel unbekannter Zeitstellung im Luftbild.<br />
Ca. 1150 m nnö der Kirche von Pfaff<strong>in</strong>g.<br />
Fundstellennummer: 7938/0089<br />
TK 7938; Flurkarte SO 04-18;<br />
Vermutlich römische Siedlung.<br />
Ca. 400 m nw Oed.<br />
Fundstellennummer: 7938/0095<br />
Gemarkung: Rettenbach<br />
TK 7938; Flurkarte SO 6-17;<br />
Vermutlich Turmhügel des Mittelalters im Luftbild.<br />
1100 m wnw der Kirche von Rettenbach.<br />
Fundstellennummer: 7938/0090<br />
Gemarkung: Spr<strong>in</strong>glbach<br />
TK 7938; Flurkarte SO 03-16; SO 03-17;<br />
Mittelalterliche Wüstung.<br />
Ca. 150-350 m s Reith.<br />
Fundstellennummer: 7938/0082<br />
TK 7938; Flurkarte SO 03-17;<br />
Vermutlich vorgeschichtliche Grabhügel unbekannter Zeitstellung im Luftbild.<br />
750 m ssw der Kirche von Ebrach.<br />
Fundstellennummer: 7938/0091<br />
Geme<strong>in</strong>de: Ste<strong>in</strong>hör<strong>in</strong>g u. Pfaff<strong>in</strong>g<br />
Gemarkung: Ste<strong>in</strong>hör<strong>in</strong>g u. Spr<strong>in</strong>glbach<br />
46<br />
TK 7938; Flurkarte SO 03-17;<br />
Verebnete, vorgeschichtliche Grabhügelgruppe im Luftbild.<br />
Ca. 1350 m onö der Kirche von Tull<strong>in</strong>g.<br />
Fundstellennummer: 7938/0026
3 ZIELVORGABEN FÜR DIE PLANUNG<br />
Übergeordnete Zielvorgaben für die Planung s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>erseits die Ziele des<br />
Landesentwicklungsprogrammes 2003 (LEP), und die konkretisierten Ziele des Regionalplanes<br />
18 Südostoberbayern 2001.<br />
An übergeordneten Fachplanungen existiert außerdem noch der Waldfunktionsplan.<br />
Gemäß § 1 Abs.4 BauGB s<strong>in</strong>d die Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen.<br />
3.1 Landesplanerische Ziele<br />
Aus dem Landesentwicklungsprogramm werden nachfolgend die wichtigsten Ziele zum<br />
ländlichen Raum (LEP A II 3) und zum Siedlungswesen genannt:<br />
Ländlicher Raum - Entwicklung des ländlichen Raums<br />
Der ländliche Raum soll als eigenständiger gleichwertiger Lebens- und Arbeitsraum bewahrt<br />
und im S<strong>in</strong>ne der nachhaltigen Raumentwicklung weiter entwickelt werden. Dabei sollen die<br />
naturräumlich-landschaftlichen, siedlungsstrukturellen und kulturellen Eigenarten der Teilräume<br />
beachtet werden.<br />
Die für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen sollen unter<br />
Beachtung der sich abzeichnenden Änderungen bei Bevölkerungsentwicklung, Altersstruktur<br />
und Konsumverhalten <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den zentralen Orten vorgehalten und, soweit<br />
erforderlich, ausgebaut werden.<br />
Die natürlichen Lebensgrundlagen sollen <strong>in</strong> ihrer Regenerationsfähigkeit und <strong>in</strong> ihrer Bedeutung<br />
für die Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität des gesamten Landes sowie als<br />
ökonomischer Standortfaktor gesichert werden.<br />
Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur, der wirtschaftlichen<br />
Leistungsfähigkeit und des Arbeitsplatzangebotes soll darauf h<strong>in</strong>gewirkt werden, dass<br />
vielseitige Arbeitsplätze im sekundären und tertiären Sektor, <strong>in</strong>sbesondere auch <strong>in</strong> den neuen<br />
Branchen der Informations- und Kommunikationstechnologie, geschaffen werden. Die für die<br />
Festigung der kle<strong>in</strong>- und mittelbetrieblichen Wirtschaftsstruktur erforderlichen<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen sollen gesichert und verbessert werden. Bedarfsgerechte Forschungs-<br />
und Bildungse<strong>in</strong>richtungen sollen geschaffen und ausgebaut sowie möglichst vernetzt werden.<br />
Die Land- und Forstwirtschaft soll unter Beachtung der ökologischen und sozialen Erfordernisse<br />
<strong>in</strong> ihren Funktionen für die Bewahrung der landeskulturellen Identität des ländlichen Raumes<br />
und se<strong>in</strong>er Teilräume sowie <strong>in</strong> ihrer wirtschaftlichen Bedeutung wettbewerbsfähig erhalten und<br />
weiterentwickelt werden. Bei siedlungsstrukturellen Veränderungen und<br />
nichtlandwirtschaftlichen Folgenutzungen auf Grund des landwirtschaftlichen Strukturwandels<br />
sollen die Belange weiter wirtschaftender landwirtschaftlicher Betriebe beachtet werden.<br />
Die für die Erholung und den Tourismus gegebenen naturräumlichen Voraussetzungen sollen<br />
bewahrt sowie umwelt- und sozialverträglich genutzt werden. Die wohnortnahen E<strong>in</strong>richtungen<br />
für die Erholung der ortsansässigen Bevölkerung sollen gesichert und weiter ausgebaut<br />
werden.<br />
Auf die bewahrende Erneuerung und Weiterentwicklung der Siedlungse<strong>in</strong>heiten soll h<strong>in</strong>gewirkt<br />
werden. E<strong>in</strong>er Zersiedelung soll entgegengewirkt werden. Der Flächenverbrauch soll durch<br />
flächensparende Bauformen bei der Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung reduziert werden.<br />
Das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs soll erhalten und unter E<strong>in</strong>satz spezifischer<br />
Angebotsformen als Alternative zum motorisierten Individualverkehr weiter ausgebaut werden.<br />
Noch bestehende Lücken <strong>in</strong> der überregionalen Verkehrsanb<strong>in</strong>dung sollen umweltverträglich<br />
geschlossen werden.<br />
47
Soweit im Ausnahmefall erforderlich, sollen für den „allgeme<strong>in</strong>en ländlichen Raum“ <strong>in</strong> den<br />
Regionalplänen eigene Festlegungen, die über die Ziele zu A II 3.1 h<strong>in</strong>ausgehen, getroffen<br />
werden.<br />
3.2 Regionalplanerische Ziele<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Festlegungen (RP 18, A I 1)<br />
Die Region Südostoberbayern ist <strong>in</strong> ihrer Gesamtheit und <strong>in</strong> ihren Teilräumen nachhaltig zu<br />
entwickeln, so dass<br />
− sie als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum für die Bevölkerung erhalten bleibt<br />
− die landschaftliche Schönheit und Vielfalt erhalten und die natürlichen<br />
Lebensgrundlagen gesichert, ggf. wiederhergestellt werden<br />
− das reiche Kulturerbe bewahrt und das Heimatbewusstse<strong>in</strong> erhalten wird.<br />
Die Region soll <strong>in</strong> ihrer Eigenständigkeit gegenüber benachbarten verdichteten Räumen<br />
gestärkt werden.<br />
Die Wirtschaftskraft <strong>in</strong> der Region soll <strong>in</strong>sgesamt gesichert und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Teilräumen gestärkt<br />
werden.<br />
Die Zusammenarbeit vor allem mit benachbarten Räumen soll <strong>in</strong>tensiviert und ausgebaut<br />
werden. Die Kooperation mit Süd- und Südosteuropa soll erweitert werden.<br />
Natur und Landschaft (RP 18, B I)<br />
Leitbild<br />
Die natürlichen Lebensgrundlagen der Region sollen zum Schutz e<strong>in</strong>er gesunden Umwelt,<br />
e<strong>in</strong>es funktionsfähigen Naturhaushaltes sowie der Tier- und Pflanzenwelt dauerhaft gesichert<br />
werden. Alle Nutzungsansprüche an die natürlichen Lebensgrundlagen sollen auf e<strong>in</strong>e<br />
nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts abgestimmt werden.<br />
Die charakteristischen Landschaften der Region sollen unter besonderer Berücksichtigung der<br />
Leistungsfähigkeit und der ökologischen Belastbarkeit des Naturhaushalts erhalten und<br />
pfleglich genutzt werden.<br />
Die traditionellen bäuerlichen Kultur- und Siedlungslandschaften sollen behutsam<br />
weiterentwickelt werden; dabei soll e<strong>in</strong>e ökologisch verträgliche und nachhaltige land- und<br />
forstwirtschaftliche Bodennutzung erhalten bleiben. (B)<br />
Erhaltung und Gestaltung von Natur und Landschaft (gekürzt)<br />
− Überbeanspruchungen von Natur und Landschaft und Bee<strong>in</strong>trächtigungen des<br />
Wasserhaushalts sollen vermieden werden.<br />
− Landschaftsprägende Bestandteile sollen erhalten und, soweit möglich,<br />
wiederhergestellt werden.<br />
− Die wesentlichen, für die Teilräume der Region typischen Biotope sollen <strong>in</strong> Funktion<br />
und Umfang gesichert werden.<br />
− Bestehende Schäden im Landschaftsbild oder am Naturhaushalt sollen beseitigt<br />
werden.<br />
− E<strong>in</strong> Rückbau versiegelter Flächen soll angestrebt werden.<br />
Siedlungswesen (RP 18, B II)<br />
Leitbild<br />
Die Siedlungsentwicklung <strong>in</strong> der Region soll sich an der Raumstruktur orientieren und unter<br />
Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Bed<strong>in</strong>gungen ressourcen-schonend<br />
weitergeführt werden. Dabei sollen<br />
− die neuen Flächen nur im notwendigen Umfang beansprucht werden,<br />
− die Innenentwicklung bevorzugt werden und<br />
48
− die weitere Siedlungsentwicklung an den vorhandenen und kostengünstig zu<br />
realisierenden Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen ausgerichtet se<strong>in</strong>.<br />
Die Siedlungstätigkeit <strong>in</strong> der Region soll an der charakteristischen Siedlungsstruktur und der<br />
baulichen Tradition der Teilräume der Region ausgerichtet se<strong>in</strong>.<br />
Zersiedlung und organische Siedlungsentwicklung<br />
Die Zersiedlung der Landschaft soll verh<strong>in</strong>dert werden. Bauliche Anlagen sollen schonend <strong>in</strong> die<br />
Landschaft e<strong>in</strong>gebunden werden. E<strong>in</strong>e ungegliederte, bandartige Siedlungsentwicklung soll<br />
durch ausreichende Freiflächen zwischen den Siedlungse<strong>in</strong>heiten verh<strong>in</strong>dert werden. Das gilt<br />
vor allem für Gebirgs-, Fluss-, Wiesentäler und Entwicklungsachsen.<br />
Die Siedlungsentwicklung soll sich organisch vollziehen und sich auf die<br />
Hauptsiedlungsbereiche und die Bereiche an Haltepunkten des schienengebundenen<br />
öffentlichen Personennahverkehrs konzentrieren.<br />
An den Haltepunkten des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs sollen e<strong>in</strong>e<br />
Verdichtung und e<strong>in</strong>e umfangreichere Siedlungstätigkeit vorgesehen werden.<br />
In den Alpentälern soll der Umfang der Siedlungstätigkeit an den Haltestellen vor allem mit den<br />
naturräumlichen Gegebenheiten abgestimmt werden.<br />
Ortsteile, die als bestehende Ortschaften und noch nicht als Hauptsiedlungsbereiche<br />
angesehen werden, können abgerundet werden, wenn die erforderlichen<br />
Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />
Die gewachsene Siedlungsstruktur mit ihren E<strong>in</strong>zelhöfen und verstreut liegenden<br />
schützenswerten Weilern soll vor weiterer Siedlungstätigkeit bewahrt werden.<br />
Für e<strong>in</strong>e verstärkte Siedlungsentwicklung kommen die zentralen Orte und die<br />
Entwicklungsachsen <strong>in</strong> Betracht.<br />
Die gewerbliche und wohnbauliche Siedlungsentwicklung soll <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em angemessenen<br />
Verhältnis stehen.<br />
Weitere Inhalte des Regionalplans mit Bedeutung<br />
Wasserwirtschaftliches Vorranggebiet<br />
Im nordöstlichen Geme<strong>in</strong>degebiet bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> wasserwirtschaftliches Vorranggebiet (Karte<br />
2 RP 18). In wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten soll gem. RP 18 B IV 2.2 Z dem Schutz<br />
des Grundwassers Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen<br />
e<strong>in</strong>geräumt werden. Nutzungen, die mit dem Schutz des Grundwassers nicht vere<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d,<br />
s<strong>in</strong>d ausgeschlossen.<br />
Überschwemmungsgebiet<br />
Im Norden der Geme<strong>in</strong>de, entlang der Ebrach bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> Überschwemmungsgebiet gem.<br />
Karte 2 des RP 18. Die natürlichen Überschwemmungsgebiete sollen erhalten werden. In dem<br />
Maße wie solche Gebiete <strong>in</strong> Anspruch genommen werden, ist auf gleicher Planungsebene bei<br />
entsprechendem Hochwasserschutz für Ersatz zu sorgen (RP 18 B IV 5.3 Z).<br />
Landschaftliches Vorbehaltsgebiet<br />
Westlich des Hauportes Pfaff<strong>in</strong>g liegt e<strong>in</strong> landschaftliches Vorbehaltsgebiet (vgl. RP 18 B I 3.1.3<br />
Z, Abgrenzung siehe Karte 3 des RP 18). In den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten kommt<br />
gem. RP 18 B I 3.1 Z den Belangen des Naturschutzen und der Landschaftspflege besonderes<br />
Gewicht zu. In diesen sollen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild<br />
nachhaltig gesichert werden. Die Charakteristik der Landschaft und ihrer Teilbereiche sollen<br />
erhalten werden. Größere E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Landschaftsgefüge sollen vermieden werden, wenn<br />
sie die ökologische Bilanz deutlich verschlechtern.<br />
49
Gepl. Trasse<br />
B 15 neu<br />
Überschwemmungs-<br />
gebiet<br />
WaWi Vorrang-<br />
gebiet<br />
Abbildungen: Karten 2 und 3 aus dem Regionalplan 18<br />
50<br />
Landschaftliches<br />
Vorbehaltsgebiet
3.3 Waldfunktionsplan<br />
Als fachlicher Plan haben die Waldfunktionspläne im Rahmen der Raumordnung und<br />
Landesplanung e<strong>in</strong>en hohen Stellenwert. Ihre Ziele s<strong>in</strong>d von allen öffentlichen Planungsträgern<br />
zu beachten. Die Waldfunktionsplanung ist damit e<strong>in</strong>e wesentliche Entscheidungshilfe bei allen<br />
raumbeanspruchenden Planungen und Maßnahmen.<br />
Bei der Waldfunktionskartierung werden die örtlich und regional wichtigen vorrangigen Schutz-<br />
und Erholungsfunktionen sowie besondere Bedeutungen der Wälder unabhängig von der<br />
Besitzart kartenmäßig dargestellt. Die Waldfunktionsplanung als forstliche Rahmenplanung<br />
gewährleistet, dass die Funktionen des Waldes bei allen Planungen und Maßnahmen der<br />
öffentlichen Planungsträger beachtet werden. Dies gilt vor allem für die Programme und Pläne<br />
der Raumordnung und Landesplanung, für die Bauleitplanung und für Maßnahmen anderer<br />
Fachverwaltungen, die den Wald mittelbar oder unmittelbar berühren, wie z. B. agrarstrukturelle<br />
Planung, Landschaftsplanung, Erholungsplanung, wasserwirtschaftliche Planung und<br />
Verkehrsplanung.<br />
Im Plan gekennzeichnet s<strong>in</strong>d Waldflächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopschutz, den<br />
Bodenschutz, die Gesamtökologie, das Landschaftsbild und den Straßenschutz.<br />
Die genaue Beschreibung der e<strong>in</strong>zelnen Waldfunktionen und ihre Vorkommen f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong><br />
den Erläuterungen zum Landschaftsplan.<br />
Grundlage für die Darstellung im Flächennutzungsplan ist digitales Datenmaterial der<br />
Bayerischen Staatsforstverwaltung im Maßstab 1:50.000. Durch diese vergröberte Darstellung<br />
können sich Unschärfen ergeben.<br />
51
3.4 Ortsplanerische Leitgedanken<br />
Gesamtgeme<strong>in</strong>de<br />
- Ausweisung und Sicherung ausreichender, aber nicht überdimensionierter<br />
Siedlungsflächen, bevorzugt für E<strong>in</strong>heimische bei ausreichender Beachtung<br />
topographischer Vorgaben<br />
- Existenzsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe<br />
- Förderung des örtlichen Gewerbes durch Standortsicherung<br />
- Gewerbeansiedlung zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen<br />
- S<strong>in</strong>nvolle Zuordnung von Bauflächen unterschiedlicher Nutzungsarten zur Vermeidung<br />
gegenseitiger Belästigung<br />
- Wahrung und Sicherung der charakteristischen Siedlungs- und Landschaftsstruktur<br />
- Beschränkung der Siedlungsentwicklung auf den Hauptort Pfaff<strong>in</strong>g und den Ortsteil<br />
Forst<strong>in</strong>g<br />
Zum Schutze der Landschaft vor Zersiedelung sowie aufgrund fehlender technischer<br />
Infrastruktur soll sich die Wohnbauflächenausweisung auf den Hauptort Pfaff<strong>in</strong>g konzentrieren.<br />
Im Geme<strong>in</strong>degebiet bestehende sonstige kle<strong>in</strong>e Ortsteile Weiler und E<strong>in</strong>öden kommen aufgrund<br />
ihrer überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung für e<strong>in</strong>e Siedlungsausweisung nicht <strong>in</strong> Frage.<br />
Dort soll die noch bestehende landwirtschaftliche Nutzung gesichert und die bäuerliche Struktur<br />
mit bewusster Beschränkung der Bautätigkeit erhalten bleiben. Baumöglichkeiten s<strong>in</strong>d nur im<br />
Rahmen des Innenbereiches (§34 BauGB) und für z.B. landwirtschaftlich privilegierte Vorhaben<br />
etc. nach §35 BauGB vorgesehen.<br />
Hauptort Pfaff<strong>in</strong>g<br />
- Sicherung ortsbildprägender Grün- und Freiflächen zum Erhalt der Durchlässigkeit der<br />
Siedlungsstruktur und zur Schaffung von Fußwegebeziehungen<br />
- Maßvolle Wohnbauentwicklung vornehmlich im Westen Pfaff<strong>in</strong>gs, unter<br />
Berücksichtigung der Topographie und mit Verbesserung und Entwicklung e<strong>in</strong>es grünen<br />
Ortsrandes. Zur Verdeutlichnung der maßvollen Entwicklung wurden breits im<br />
vorhergehden FNP dargestellte Wohnbauflächen im Osten Pfaff<strong>in</strong>gs im neuen FNP<br />
herausgenommen.<br />
- Bewahrung und Entwicklung dörflicher Mischstrukturen im Altort<br />
- Stärkung und Aufwertung der Ortsmitte und Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen<br />
Raum<br />
- Gestaltung und Betonung der Ortse<strong>in</strong>gänge zur Verbesserung des Ortsbildes und<br />
Reduzierung der Durchfahrtsgeschw<strong>in</strong>digkeiten<br />
Ortsteil Forst<strong>in</strong>g<br />
- Konzentration der gewerblichen Bauflächen der Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g im Ortsteil Forst<strong>in</strong>g<br />
- Vermeidung weiterer Gemengelagen und daraus entstehenden Problemen, wie z.B.<br />
Immissionen etc.<br />
- Verbesserung der verkehrlichen Situation <strong>in</strong> Forst<strong>in</strong>g, Umfahrung und verbesserte<br />
Anb<strong>in</strong>dung der Gewerbebetriebe.<br />
Ortsteil Lehen<br />
52<br />
- Sicherung der bestehenden gewerblichen Bauflächen<br />
- Ke<strong>in</strong>e Neuausweisungen, sondern Reduzierung der Gewerbeflächen <strong>in</strong> diesem FNP
4 PLANUNG<br />
Ausgangslage für die Planung ist der derzeit noch rechtswirksame Flächennutzungsplan von<br />
1986 sowie bestehende rechtskräftige Bebauungspläne (BP) und Satzungen. Die folgenden<br />
rechtskräftigen Bebauungspläne, die konkretes Baurecht schaffen, wurden der<br />
Flächennutzungsplanung unverändert zugrunde gelegt.<br />
Bebauungspläne der Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g (Stand 2003):<br />
- Pfaff<strong>in</strong>g - Süd<br />
- Pfaff<strong>in</strong>g - Nord I<br />
- Pfaff<strong>in</strong>g - Nord II<br />
- Pfaff<strong>in</strong>g - West<br />
- Pfaff<strong>in</strong>g - West II<br />
- Pfaff<strong>in</strong>g - West III<br />
- Pfaff<strong>in</strong>g - West IV<br />
- Pfaff<strong>in</strong>g - Ost<br />
- Forst<strong>in</strong>g, Fürstenstraße<br />
- Forst<strong>in</strong>g, Kellerberg II<br />
- Forst<strong>in</strong>g - Nordwest<br />
- Forst<strong>in</strong>g, Sondergebiet Tankstelle<br />
- Forst<strong>in</strong>g, Am Sportplatz<br />
- Lehen - West I<br />
- Rettenbach – Mitterfeld<br />
Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB:<br />
- Spr<strong>in</strong>glbach Nordwest<br />
- Ebrach<br />
- Bichl<br />
Außenbereichssatzungen nach § 35 Abs.6 BauGB:<br />
- Nederndorf<br />
- Oed<br />
- Bach / Hof / Rattenbach<br />
Flächennutzungsplanänderungen<br />
Der Flächennutzungsplan von 1986 wurde 13 mal geändert. Im Kapitel 4.2 s<strong>in</strong>d die<br />
Bauflächendarstellungen mit den vorausgegangenen Änderungen <strong>in</strong> verschiedenen Grafiken<br />
dargestellt.<br />
53
4.1 Bauflächenbedarf<br />
Wohnen<br />
Aus der Sicht der Regionalplanung soll sich die Siedlungstätigkeit im Rahmen e<strong>in</strong>er<br />
organischen Entwicklung vollziehen. Diese Entwicklung be<strong>in</strong>haltet die Deckung des<br />
Wohnbauflächenbedarfs der ansässigen Bevölkerung, sowie des Bedarfs, der sich aus der<br />
natürlichen Bevölkerungsentwicklung ergibt. Außerdem schließt die organische Entwicklung<br />
e<strong>in</strong>e nicht unverhältnismäßige Zuwanderung e<strong>in</strong>, wie etwa Personen, die <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de<br />
Arbeit gefunden haben.<br />
Der Wohnbauflächenbedarf ermittelt sich aus dem Entwicklungsbedarf, dem<br />
Auflockerungsbedarf und dem Ersatzbedarf unter Berücksichtigung bestehender<br />
Baurechtsreserven.<br />
Entwicklungsbedarf<br />
In Anlehnung an die Entwicklung der vergangenen Jahre sowie die Vorgaben der<br />
Regionalplanung kann für den Planungszeitraum mit e<strong>in</strong>er mittleren jährlichen<br />
Bevölkerungsentwicklung von ca. 0,9% gerechnet werden. Daraus ergibt sich für e<strong>in</strong>en<br />
Zeitraum bis 2015 für Pfaff<strong>in</strong>g e<strong>in</strong> möglicher Bevölkerungszuwachs von ca. 471 E<strong>in</strong>wohnern.<br />
(siehe auch 2.6).<br />
Bei e<strong>in</strong>er prognostizierten Belegungsdichte von 2,7 E/WE wären demnach 174 neue<br />
Wohnungen nötig. Das ergibt e<strong>in</strong>en Flächenbedarf von 11,7 ha.<br />
Auflockerungsbedarf<br />
Wie unter Punkt 2.8 erläutert, liegt die Belegungsdichte mit 2,9 E/WE erheblich über den<br />
Vergleichsdaten von Bezirk, Region und Landkreis.<br />
Wird e<strong>in</strong>e Belegungsziffer von 2,7 E/WE <strong>in</strong> Richtung des Landkreisdurchschnitts angestrebt,<br />
ergibt sich e<strong>in</strong> zusätzlicher Bedarf von 112 Wohne<strong>in</strong>heiten, was <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g etwa e<strong>in</strong>em<br />
Flächenbedarf von 7,6 ha entspricht. Aufgrund der ländlichen Struktur der Geme<strong>in</strong>de besteht<br />
jedoch e<strong>in</strong> größeres Potential an nicht ausgeschöpften Ausbaumöglichkeiten. Es werden daher<br />
nur 25 % des ermittelten Auflockerungsbedarfs für neue Wohnungen zum Ansatz gebracht, d.h.<br />
1,9 ha.<br />
Ersatzbedarf<br />
E<strong>in</strong> Ersatzbedarf für abzubrechende oder überalterte Gebäude ergibt sich nicht, da<br />
Ersatzmaßnahmen weitgehend an Ort u. Stelle durchgeführt werden können.<br />
54
Berechnungsmatrix Bevölkerungsentwicklung - Bauflächenbedarf Pfaff<strong>in</strong>g<br />
Werte aus Statistiken, Berechnungen oder Annahmen<br />
Ergebnisse aus vorigen Werten<br />
allgeme<strong>in</strong>e Daten Belegungsziffer vorhanden E/WE 2,9<br />
Belegungsziffer angestrebt E/WE 2,7<br />
Anzahl der Wohne<strong>in</strong>heiten WE Bestand 1.300<br />
W-Bauflächen Parzellendichte PA/ha 14,0<br />
entspricht Parzellengrösse qm 714,3<br />
Wohnungsdichte WE/PA 1,2<br />
Wohnungsdichte WE/ha 16,8<br />
E<strong>in</strong>wohnerdichte E/ha 45,4<br />
M-Bauflächen Parzellendichte PA/ha 8,0<br />
entspricht Parzellengrösse qm 1.250,0<br />
Wohnungsdichte WE/PA 1,0<br />
Wohnungsdichte WE/ha 8,0<br />
E<strong>in</strong>wohnerdichte E/ha 21,6<br />
Mittelwerte Anteil W-Bauflächen 80,0%<br />
Anteil M-Bauflächen 20,0%<br />
Daraus gemittelte Werte Parzellendichte PA/ha 12,8<br />
entspricht Parzellengrösse qm 781,3<br />
Wohnungsdichte WE/PA 1,2<br />
Wohnungsdichte WE/ha 14,8<br />
E<strong>in</strong>wohnerdichte E/ha 40,1<br />
Jahr<br />
E<strong>in</strong>wohnerentwicklung Entwicklungsprognose 0,90%<br />
E<strong>in</strong>wohner E Ausgangsjahr 2002 3.813<br />
E<strong>in</strong>wohner E Zieljahr 2003 3.847<br />
2004 3.882<br />
2005 3.917<br />
2006 3.952<br />
2007 3.988<br />
2008 4.024<br />
2009 4.060<br />
2010 4.096<br />
2011 4.133<br />
2012 4.170<br />
2013 4.208<br />
2014 4.246<br />
2015 4.284<br />
2016 4.323<br />
2017 4.361<br />
2018 4.401<br />
2019 4.440<br />
2020 4.480<br />
E<strong>in</strong>wohner E Zieljahr 2015 4.284<br />
Entwicklungsbedarf E-zuwachs im Prognosezeitraum 471<br />
Bedarf Wohnungen WE über Belegungsziffer 174<br />
Neue Anzahl WE 1.474<br />
Bedarf Fläche ha über Wohnungsdichte 11,7<br />
Auflockerungsbedarf Idealzahl der WE Ausgangsjahr über Belegungsdichte und E 1.412<br />
Zahl der fehlenden WE Idealzahl WE - Bestand WE 112<br />
Bedarf Fläche ha über Wohnungsdichte WE/ha 7,6<br />
Abm<strong>in</strong>derungsfaktor 25,0%<br />
Bedarf Fläche ha 1,9<br />
Ersatzbedarf Bedarf Fläche ha 0<br />
55
Flächenbedarf<br />
Entwicklungsbedarf ha 11,7<br />
Auflockerungsbedarf ha 1,9<br />
Ersatzbedarf ha 0,0<br />
Summe ha 13,6<br />
W M MD GE GemBed<br />
Anteil Bauflächen 80,0% 20,0% ke<strong>in</strong>e rechnerische Prognose<br />
Flächenbedarf ha 10,9 2,7<br />
Bestehende Baurechtsreserven – aktuelle Darstellung<br />
Baurechtsreserven ha<br />
<strong>in</strong> Wohnbauflächen 10,06<br />
<strong>in</strong> gemischten Bauflächen 2,90<br />
<strong>in</strong> gewerblichen Bauflächen 6,71<br />
Wohn- und Mischbauflächen<br />
Die aktuelle Darstellung der Wohn- und Mischbauflächen wurde aus den Änderungen des<br />
bisher rechtswirksamen Flächennutzungsplans übernommen. Tatsächliche Neuausweisungen<br />
gibt es nur <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Umfang. Im Hauptort Pfaff<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d aber erhebliche Rücknahmen von<br />
wohnbaulichen Flächen erfolgt.<br />
In Pfaff<strong>in</strong>g gibt es e<strong>in</strong>erseits noch Nachverdichtungsmöglichkeiten <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Ortsteilen,<br />
andererseits bestehen vor allem durch die FNP-Änderungen Nr. 8 (4,5 ha) und Nr. 11 (1,6 ha)<br />
mit entsprechenden Bebauungsplänen Baugebiete, die noch weitgehend unbebaut s<strong>in</strong>d.<br />
Auch wenn nicht sämtliche Nachverdichtungsmöglichkeiten verfügbar s<strong>in</strong>d, so orientiert sich<br />
doch die Fläche der dargestellten Wohn- und Mischbauflächen am errechneten Flächenbedarf.<br />
Gewerbe<br />
Die Neuausweisung von Gewerbeflächen konzentriert sich auf den Ortsteil Forst<strong>in</strong>g. Hier<br />
bestehen aus den Darstellungen des vorigen Flächennutzungsplans neben kle<strong>in</strong>en Flächen <strong>in</strong><br />
Lehen noch ca. 6 ha Gewerbeflächen.<br />
Die Neuausweisungen wurden im Lauf des Verfahrens als Alternativflächen dargestellt. Es ist<br />
das Ziel der Geme<strong>in</strong>de, sich hier operable und bereits bestehende Möglichkeiten weiterh<strong>in</strong> offen<br />
zu halten.<br />
Die Fläche im Westen mit ca. 2,7 ha beabsichtigt die Geme<strong>in</strong>de zu realisieren.<br />
Die Beiden östlichen GE-Flächen im Forst sollen weiterh<strong>in</strong> alternativ betrachtet werden. E<strong>in</strong>e<br />
Verwirklichung von beiden Alternativflächen ist nicht angestrebt. Sollte für e<strong>in</strong>e der beiden<br />
Flächen e<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche Bauleitplanung entwickelt werden, will die Geme<strong>in</strong>de die Darstellung<br />
der jeweils anderen Fläche aus dem Flächennutzungsplan nehmen.<br />
Die Alternativflächen haben 3,8 ha im Norden und 6,3 ha im Osten.<br />
Im Zuge der GE-Alternativdarstellung im Norden von Forst<strong>in</strong>g wurde e<strong>in</strong>e mögliche und<br />
optimierte Umgehungstrasse der Bundesstraße für e<strong>in</strong>e Entlastung des Ortskerns und e<strong>in</strong>er<br />
besseren Erschließung des Gewerbes im Plan dargestellt.<br />
Geme<strong>in</strong>bedarf<br />
Die Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche an der Schule im Ort Pfaff<strong>in</strong>g ist nach Osten um 0,3 ha erweitert<br />
worden.<br />
Die gegenüberliegende Grafik zeigt die Verteilung der Baurechtsreserven im Geme<strong>in</strong>degebiet.<br />
56
Abbildung: Baurechtsreserven, Wohn-, Misch- und Gewerbebauflächen<br />
57
4.2 Bauflächendarstellungen<br />
Im Hauptort Pfaff<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d zwei große Wohnbauflächen durch die 8. und 6. Änderung des<br />
vorigen Flächennutzungsplans.<br />
E<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>bedarfserweiterung im Nordosten wurde neu dargestellt.<br />
Bemerkenswert ist die Rücknahme von fast 5,5 ha Wohnbaufläche im Südosten Pfaff<strong>in</strong>gs.<br />
58
In Rettenbach gibt es kle<strong>in</strong>e Arondierungen von Wohn- und Mischbauflächen. Ansonsten ist<br />
die Darstellung des vorigen Flächennutzungsplans übernommen.<br />
59
In Forst<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d größere Gewerbeflächendarstellungen aus der 3. und 7. Änderung des<br />
vorigen Flächennutzungsplans dargestellt. Nördlich der B 304 s<strong>in</strong>d Gewerbeflächen im Zuge<br />
der geplanten Umfahrung arondiert.<br />
Die 4. und die 11. Änderung bezeichnen Wohnbauflächen. Die Flächen im Süden s<strong>in</strong>d<br />
weitgehend noch unbebaut.<br />
Die 5. Änderung stellt e<strong>in</strong> Sondergebiet „Tankstelle“ dar. Die Tankstelle ist bereits realisiert.<br />
Auch <strong>in</strong> Forst<strong>in</strong>g (Mitte) gibt es Rücknahmen von Gewerbeflächen fast 0,5 ha.<br />
Die GE-Neuausweisung im Osten von Forst<strong>in</strong>g hat e<strong>in</strong>e Fläche von ca. 2,7 ha.<br />
GE-Alternativen:<br />
Als Alternativen werden nur noch die Flächen Nordosten (ca. 3,8 ha) und im Osten (ca. 6,3 ha)<br />
betrachtet. Wie vorab bereits beschrieben, beabsichtigt die Geme<strong>in</strong>de nur e<strong>in</strong>e dieser beiden<br />
Flächen weiterzuverfolgen.<br />
Spr<strong>in</strong>glbach ist <strong>in</strong> der aktuellen Planung als gemischte Baufläche (MD) dargestellt.<br />
60<br />
Spr<strong>in</strong>glbach<br />
7. Änderung<br />
4. Änderung<br />
11. Änderung<br />
3. Änderung<br />
Forst<strong>in</strong>g<br />
5. Änderung
Lehen ist der zweite Gewerbestandort der Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g. Hier gibt es aber ke<strong>in</strong>e<br />
Neuausweisungen, es werden sogar Flächen zurückgenommen.<br />
Laut Beschluss des Geme<strong>in</strong>derates vom 02.12.2004 wird auch die Fläche der 3. Änderung<br />
herausgenommen.<br />
Die übernommenen und bestehenden Darstellungen dienen der Bestandssicherung.<br />
3. Änderung<br />
Englmannstett<br />
Lehen<br />
3. Änderung<br />
61
4.3 Landschaft - Entwicklungsziele und Maßnahmen<br />
(Landschaftsplan Kap. 5; gekürzt, ergänzt oder berichtigt)<br />
Entwicklungsziele und Maßnahmen<br />
Die natürlichen Lebensgrundlagen sollen, entsprechend Regionalplan, zur Sicherung e<strong>in</strong>er<br />
gesunden Umwelt und e<strong>in</strong>es funktionsfähigen Naturhaushaltes sowie zum Schutze der Tier-<br />
und Pflanzenwelt erhalten werden.<br />
Landwirtschaft<br />
Das Leitbild für die Land- und Forstwirtschaft sowie die Ziele für die Landwirtschaft lt.<br />
Regionalplan s<strong>in</strong>d bereits erläutert worden.<br />
Maßgeblich für die Landwirtschaft zum Zeitpunkt der Aufstellung des Landschaftsplans war der<br />
Agrarleitplan (ALP). Im Zuge des Verwaltungsreformgesetztes 1997 wurden die rechtlichen<br />
Grundlagen aufgehoben. Es gibt heute ke<strong>in</strong>en ALP mehr. Die Verwendung des Kartenmaterials<br />
und dessen Aussagen ist weiterh<strong>in</strong> möglich unter der Bezeichnung „Landwirtschaftliche<br />
Stanortkartierung“. Es besteht aber ke<strong>in</strong>e rechtliche Verb<strong>in</strong>dlichkeit mehr.<br />
Das Ziel des Agrarleitplans war, die landwirtschaftliche Fläche grundsätzlich zu erhalten, auch<br />
wenn durchschnittliche bis ungünstige Erzeugungsbed<strong>in</strong>ungen vorherrschen. Die Nutzung sollte<br />
sich somit an den standörtlichen Gegebenheiten orientieren, wie sie der Agrarleitplan<br />
charakterisiert und wie sie die Bestandsaufnahme im Gelände ergeben hat.<br />
Daraus ergaben sich folgende Zielaussagen:<br />
− Die Landwirtschaft sollte im Wesentlichen <strong>in</strong> ihrer derzeitigen Form und Nutzungsweise<br />
erhalten bleiben.<br />
− Der Maisanbau sollte aus Gründen des Umwelt- bzw. Grundwasserschutzes aus<br />
Bereichen von Gewässern verlegt bzw. reduziert werden.<br />
− Streuwiesen, Biotope und Bachläufe an <strong>in</strong>tensiv genutzten Flächen sollten durch<br />
geeignete Maßnahmen, z.B. Pufferstreifen, erhalten und gesichert werden.<br />
− Für Feuchtwiesen, die sich für e<strong>in</strong>e zweimalige Mahd eignen, sollte das<br />
Wiesenbrüterprogramm verstärkt Anwendung f<strong>in</strong>den.<br />
Allgeme<strong>in</strong> sollten die Landschaftspflegemaßnahmen der Landwirte weiter gefördert werden und<br />
diese besser über die bestehenden Förderprogramme <strong>in</strong>formiert werden.<br />
Bodendenkmäler<br />
Für die Bodendenkmäler von untertägiger Erhaltung, die im Plan gekennzeichnet s<strong>in</strong>d, ist e<strong>in</strong>e<br />
Dauergrünlandnutzung anzustreben:<br />
− Grabhügel unbekannter Zeitstellung nördlich Forst<strong>in</strong>g<br />
− Grabhügel unbekannter Zeitstellung zwischen Nederndorf und Öd<br />
− römisches Gräberfeld im Forst Ste<strong>in</strong>buch<br />
− Siedlung der römischen Kaiserzeit zwischen Ober- und Unterübermoos<br />
− mittelalterliche Wüstung bei Reith<br />
− Siedlung unbekannter Zeitstellung südlich Ste<strong>in</strong>hart<br />
Forstwirtschaft<br />
Das Leitbild des Regionalplans für die Forstwirtschaft sowie die Zielaussagen für die<br />
Forstwirtschaft s<strong>in</strong>d bereits erläutert.<br />
Der Wald ist nicht nur Rohstofflieferant, sondern durch die Vielzahl se<strong>in</strong>er Funktionen dient er<br />
der Menschheit vorrangig als Klimaverbesserer. Die Ziele der Landschaftsplanung liegen<br />
entsprechend den Zielen der Waldfunktionsplanung im Erhalt und <strong>in</strong> der Entwicklung<br />
standortgerechter, stabiler und stufig aufgebauter (Generationswald) Mischwälder. Die Nutzung<br />
der Wälder sollte nicht durch Kahlschlag erfolgen. Bei allen Planungen s<strong>in</strong>d Waldflächen, die<br />
e<strong>in</strong>e besondere Funktion erfüllen (Erholungs- oder Biotopschuztwald) besonders zu schonen.<br />
62
Außerdem s<strong>in</strong>d solche Schutzwälder durch Art. 9 Bayerisches Waldgesetz vor Kahlschlägen<br />
geschützt. Die zum größten Teil vorherrschenden re<strong>in</strong>en Nadelwälder s<strong>in</strong>d langfristig mit<br />
Laubhölzern der potentiellen natürlichen Vegetation aufzuforsten. Darüber h<strong>in</strong>aus sollten die<br />
Waldränder von standortgerechten Sträuchern e<strong>in</strong>gesäumt se<strong>in</strong>.<br />
Fluß- und bachbegleitende Gehölzsäume s<strong>in</strong>d zu erhalten, zu sichern, <strong>in</strong> ihrer Funktion zu<br />
unterstützen (Uferbefestigung, Wasserre<strong>in</strong>igung etc.) und an fehlender Stelle zu pflanzen.<br />
E<strong>in</strong>er Vermehrung der Waldfläche durch Aufforstung der aus der Landwirtschaft<br />
ausscheidenden Nutzungsflächen und erosionsgefährdeten Standorten sollte angestrebt<br />
werden.<br />
Wälder <strong>in</strong> Wasserschutzgebieten, Grundwassere<strong>in</strong>zugsgebieten, wasserwirtschaftlichen<br />
Vorranggebieten und E<strong>in</strong>zugsgebieten von Gewässern sollen wegen ihrer besonderen<br />
Bedeutung für die Re<strong>in</strong>haltung des Grundwassers sowie für die Sicherung e<strong>in</strong>er möglichst<br />
gleichbleibenden Wasserspende <strong>in</strong> funktionsgerechter Weise gepflegt werden.<br />
Wälder mit Aufgaben des Schutzes öffentlicher Verkehrswege sollen so bewirtschaftet werden,<br />
dass sie der Verkehrssicherheit und der landschaftlichen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung dienen.<br />
Wälder mit besonderer Bedeutung als Biotop für selten gewordene Tiere und Pflanzen,<br />
<strong>in</strong>sbesondere die Wälder und waldähnliche Bestockung auf Moorstandorten sollen <strong>in</strong> ihrer<br />
Funktionsfähigkeit erhalten und weiterentwickelt werden.<br />
Wälder mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild, vor allem die landschaftsprägenden<br />
Waldrücken und Hangwaldungen im Moränengebiet sollen <strong>in</strong> ihrer strukturellen Vielfalt erhalten<br />
werden.<br />
Wälder, die im Besonderen der Erholung dienen, sollen <strong>in</strong> ihrer Funktion erhalten und möglichst<br />
besucherfreundlich bewirtschaftet werden.<br />
Bei der Bewirtschaftung sollen die besonderen Lebensbed<strong>in</strong>gungen der freilebenden Tierwelt<br />
berücksichtigt werden, <strong>in</strong>sbesondere bei Beständen an Bächen und auf Filzen.<br />
Für verschiedene Waldflächen <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g wird e<strong>in</strong>e Erhöhung des Laubholzanteils sowie die<br />
Verbesserung von Waldrändern vorgeschlagen.<br />
Kiesabbau<br />
Aussagen des Regionalplans:<br />
Die Versorgung der Region mit Bodenschätzen aus heimischen Rohstoffvorkommen,<br />
<strong>in</strong>sbesondere Kies, Sand, Festgeste<strong>in</strong>, Lehm und Ton soll sichergestellt werden.<br />
Die Aufsuchung vorhandener Primärenergieträger und unterirdischer Rohstoffe soll unterstützt<br />
werden.<br />
Beim Abbau von oberlächennahen Bodenschätzen soll grundsätzlich auf e<strong>in</strong>en Trockenabbau<br />
h<strong>in</strong>gewirkt werden. Der Nassabbau soll nur unter wasserrechtlichen Gesichtspunkten<br />
zugelassen werden.<br />
Die abgebauten Flächen sollen anschließend <strong>in</strong> die Landschaft wieder e<strong>in</strong>gegliedert bzw.<br />
rekultiviert werden. In besonderen Fällen können solche Standorte auch der natürlichen<br />
Sukzession überlassen werden.<br />
Kiesabbau sollte grundsätzlich nicht <strong>in</strong> ökologisch oder landschaftlich bedeutenden Flächen<br />
stattf<strong>in</strong>den.<br />
Verkehr<br />
Straßenverkehr<br />
Leitbild Regionalplan: „Das Straßennetz soll so ausgebaut werden, dass die Anb<strong>in</strong>dung an das<br />
überregionale Verkehrsnetz verbessert wird.“<br />
Die Geme<strong>in</strong>de bef<strong>in</strong>det sich durch die Bundesstraße B 304, die nahe gelegene Bundesstraße B<br />
15 und die gut ausgebauten Kreisstraßen RO 41, RO 42, RO 43, RO 44 an e<strong>in</strong>em sehr guten<br />
Wegenetz, das auch künftig für diese Region ausreichend se<strong>in</strong> wird. Die Trasse der geplanten<br />
B15 neu ist nur im Landschaftsplan dargestellt. Diese Trasse wird von der Geme<strong>in</strong>de<br />
abgelehnt.<br />
Ziele:<br />
63
− Für den Ort Forst<strong>in</strong>g wird e<strong>in</strong>e Umgehung gewünscht. Konkrete Trassen liegen jedoch<br />
nicht vor.<br />
− Kreisverkehrsplatz bei Ried (KR RO 41 und RO 44) wg. Unfallschwerpunkt,<br />
Verkehrsberuhigung<br />
Anzumerken ist, dass an den Hauptstraßen meistens das Begleitgrün fehlt. Hierzu sollten<br />
Gehölzgruppen, Baumreihen (evtl. auch mit Obstbäumen) oder Sträucher gepflanzt werden.<br />
Siehe dazu die Darstellungen im Landschaftsplan.<br />
Mit solchen Maßnahmen werden die Straßenführung betont, die Verkehrsteilnehmer optisch<br />
gelenkt, die Straße <strong>in</strong> die Landschaft e<strong>in</strong>-gebunden und e<strong>in</strong> Immissionsschutz entsteht. Bereits<br />
vorhandenes Straßenbegleitgrün ist zu erhalten und zu pflegen. Unter 5.9. E<strong>in</strong>zelmaßnahmen<br />
und im Landschaftsplan wird dargestellt, welche Straßen verbesserungswürdig s<strong>in</strong>d.<br />
Radwege<br />
Da im Geme<strong>in</strong>degebiet e<strong>in</strong>e Vielzahl der Geme<strong>in</strong>destraßen kaum frequentiert ist, s<strong>in</strong>d kaum<br />
zusätzliche Radwege notwendig. Nur dort, wo Hauptstraße und z.B. Schulweg<br />
zusammentreffen, sollten Radwege gebaut werden. E<strong>in</strong> neuer Weg zwischen Pfaff<strong>in</strong>g und<br />
Forst<strong>in</strong>g wurde vor kurzem fertig gestellt.<br />
Ziele für den Radwegeausbau:<br />
− Radweg Pfaff<strong>in</strong>g – Edl<strong>in</strong>g (entlang RO 44)<br />
− Radweg Forst<strong>in</strong>g – Ebrach – Zell (entlang RO 41)<br />
− Radweg Forst<strong>in</strong>g – Ste<strong>in</strong>hör<strong>in</strong>g<br />
− Radweg Pfaff<strong>in</strong>g – Lehen<br />
Schienenverkehr<br />
Entsprechend Regionalplan soll der Güter- und Personenverkehr auf dem gesamten<br />
Schienennetz der Region erhalten werden, <strong>in</strong>sbesondere soll die Tangente Wasserburg -<br />
München (über Forst<strong>in</strong>g) erhalten bleiben.<br />
Ziele:<br />
− Takterhöhung<br />
− Fahrzeitverkürzung<br />
Siedlungsbereich<br />
Leitbild Regionalplan:<br />
Die Siedlungstätigkeit soll sich grundsätzlich <strong>in</strong> allen Geme<strong>in</strong>den im Rahmen e<strong>in</strong>er organischen<br />
Entwicklung vollziehen. Im Alpenraum und im Alpenvorland soll im H<strong>in</strong>blick auf die Grenzen der<br />
Belastbarkeit der Landschaft und der vorrangigen Fremdenverkehrsfunktion e<strong>in</strong>e<br />
Abschwächung der Siedlungstätigkeit angestrebt werden. Bei der künftigen<br />
Siedlungsentwicklung soll der Erhaltung der Landschaft und der Verbesserung des Wohnwertes<br />
<strong>in</strong> besonderem Maße Rechnung getragen werden.<br />
Der Ortsbereich von Pfaff<strong>in</strong>g und die Siedlungsbereiche s<strong>in</strong>d überwiegend gut durchgrünt.<br />
Verbessert werden sollte jedoch die Ortsrande<strong>in</strong>grünung von Pfaff<strong>in</strong>g im Bereich Rathaus und<br />
Schule. Im älteren Ortsbereich von Pfaff<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d schöne große Baumbestände vorhanden. Auch<br />
im neueren Siedlungsbereich wurde darauf geachtet, dass die Neubauten mit Bäumen und<br />
Sträuchern e<strong>in</strong>gegrünt wurden. Der Gewerbestandort Forst<strong>in</strong>g ist besser <strong>in</strong> die ländliche<br />
Struktur e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den. Dabei könnten e<strong>in</strong>ige ältere Baumbestände, die erhalten werden sollten,<br />
helfen. Am östlichen Ortse<strong>in</strong>gang von Forst<strong>in</strong>g könnte die B 304 auf der Bahnhofsseite<br />
zwischen Straße und Bahnkörper noch besser e<strong>in</strong>gegrünt werden. In Lehen wurden an der RO<br />
43 erst vor kurzem e<strong>in</strong>ige Bäume gepflanzt, die auf der anderen Straßenseite ergänzt werden<br />
könnten. Wünschenswert wäre auch, wenn der Milchverarbeitungsbetrieb an der Westseite<br />
besser e<strong>in</strong>gegrünt würde. Die übrigen Dörfer und Weiler s<strong>in</strong>d gut <strong>in</strong> die Landschaft <strong>in</strong>tegriert<br />
und bedürfen ke<strong>in</strong>er Gestaltung.<br />
Vorschläge zum Erhalt bzw. zur weiteren Verbesserung des Ortsbildes:<br />
64
Pfaff<strong>in</strong>g<br />
− teilweise Ergänzung der Bepflanzung mit heimischen Laubbäumen Ausweisung e<strong>in</strong>es<br />
Neubaugebietes nördlich der Schule zur besseren Ortsrandausbildung<br />
− ke<strong>in</strong> Zusammenwachsen mit Ried<br />
− ke<strong>in</strong> Zusammenwachsen mit Nederndorf<br />
− Siedlungsentwicklung nicht direkt auf Werfl<strong>in</strong>g zu<br />
− Sportplatz nicht direkt an die Biotope 25.1 und 25.2 anschließen<br />
Lehen<br />
− verstärkte E<strong>in</strong>grünung des Gewerbegebietes <strong>in</strong> Richtung Nordwesten<br />
− verstärkte E<strong>in</strong>grünung des Gewerbegebietes entlang der RO 41<br />
Ebrach<br />
− Erhalt der dörflichen Struktur und der Durchgrünung<br />
Forst<strong>in</strong>g<br />
− bessere Gestaltung der Ortsdurchfahrt, Pflanzung e<strong>in</strong>er Allee; Rückbau, falls e<strong>in</strong>e<br />
Umgehung realisiert werden könnte<br />
− bessere Gestaltung des Bahnhofsgeländes<br />
− Spr<strong>in</strong>glbach und Forst<strong>in</strong>g nicht zusammenwachsen lassen<br />
− Koblöd und Forst<strong>in</strong>g nicht zusammenwachsen lassen<br />
− E<strong>in</strong>grünung des Gewerbegebietes südlich der B 304 zur Bundesstraße h<strong>in</strong><br />
Rettenbach<br />
− Instandsetzung bzw. Erhalt guter Bausubstanz, wo möglich mit Hilfe von Zuschüssen,<br />
− e<strong>in</strong>fache Gestaltung des Kirchplatzes und Lösung des Parkplatzproblems bei<br />
kirchlichen Veranstaltungen, dabei soll jedoch ke<strong>in</strong> großer befestigter Parkplatz<br />
entstehen,<br />
− Entsiegelung und e<strong>in</strong>fache Gestaltung von asphaltierten Parkplätzen,<br />
− Verbesserung der Verb<strong>in</strong>dung zwischen dem Ort und der Attel,<br />
− die Pappeln an der Attel sollten durch standortgerechte Laubbäume ersetzt werden.<br />
− Besonders wirkungsvoll könnten diese Maßnahmen z.B. im Rahmen der<br />
Dorferneuerung verwirklicht werden.<br />
Sonstige Orte und Weiler<br />
− Erhalt der dörflichen Struktur<br />
− Erhalt und Vernetzung der Obstgärten<br />
Zu berücksichtigen ist ebenso, dass ke<strong>in</strong>e Bebauung an landschafts- und ortsbildprägenden<br />
Strukturen wie Hangkanten, Kuppen und Feuchtgebieten entstehen soll.<br />
Es sollte außerdem darauf geachtet werden, dass überwiegend E<strong>in</strong>-heimischen das Recht<br />
vorbehalten wird, Bauland zu erwerben.<br />
Gewerbeflächen sollten nur dort ausgewiesen werden, wo sich bereits Betriebe angesiedelt<br />
haben.<br />
Freizeit und Erholung<br />
Auszug Regionalplan:<br />
Der steigenden Nachfrage nach Erholung soll durch e<strong>in</strong> breites Angebot vielfältigster<br />
Erholungsmöglichkeiten im Umfeld der Städte und größeren Geme<strong>in</strong>den Rechnung getragen<br />
werden.<br />
Bestehende E<strong>in</strong>richtungen sollen bevorzugt ausgebaut und durch öffentliche Verkehrsmittel an<br />
größere Siedlungsbereiche angeschlossen werden.<br />
Das Rad- und Wanderwegenetz sollte zur besseren Anb<strong>in</strong>dung von Siedlungsbereichen an<br />
Erholungsgebiete ergänzt werden.<br />
E<strong>in</strong> umfangreicher Ausbau wird <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g angestrebt.<br />
65
Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Die zur Unterschutzstellung gem. BayNatSchG empfohlene Gebiete und Objekte werden hier<br />
nach ihrer gewünschten Zuordnung genannt. Die e<strong>in</strong>zelnen Begründungen zu den Vorkommen<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Erläuterungen zum Landschaftsplan nachzulesen.<br />
Naturdenkmäler gem. Art. 9<br />
− Feuchtstandort mit Caltha palustris (Sumpfdotterblume) und Schw<strong>in</strong>grasen,<br />
nordwestlich Nodern, Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 4-17<br />
− Biotop Nr. 16, Südteil des Toteiskessels bei Öd, Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 4-18<br />
− Freistehende Eiche, westlich Krut, (südlich Rettenbach), Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 6-17<br />
Landschaftsbestandteile gem. Art. 12<br />
− Toteislöcher nördlich von Öd, (Biotope Nr. 14.4 und 14.5), 2 Teilflächen, Geme<strong>in</strong>de<br />
Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 4-18<br />
− L<strong>in</strong>de westlich Pfaff<strong>in</strong>g bei Werfl<strong>in</strong>g, Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 5-18<br />
− Zwei freistehende, Eichen am Südrand von Pfaff<strong>in</strong>g, Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 5-18<br />
− freistehende Buche mit Kreuz nördlich Unterübermoos, Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 5-18<br />
− 2 L<strong>in</strong>den mit Kreuz bei Oberübermoos, Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 5-18<br />
− Moorkomplex nördlich Oberübermoos (Biotope Nr. 26.1 und 26.2.), 2 Teilflächen,<br />
Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 5-18 und 4-19<br />
− Streuwiese und Erlenwäldchen bei Dirnhart, Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 5-19<br />
− Toteiskessel, Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 3-18<br />
Schutz und Pflege von Feucht- und Trockenflächen gem. Art.13d BayNatSchG<br />
Die als 13d-Fläche dargestellten Flächen sollten folgendermaßen weiterentwickelt werden:<br />
Röhrichte und Riede<br />
− Dauerhafter Erhalt der vorhandenen Bestände.<br />
− Ke<strong>in</strong>e Entwässerungsmaßnahmen <strong>in</strong> der näheren Umgebung.<br />
− Förderung e<strong>in</strong>er möglichst guten Wasserqualität.<br />
− Förderung e<strong>in</strong>es Netzes von Schilfbeständen an Gräben im Talraum.<br />
− Schonung vorhandener Schilfbestände an Ufern von Erholungsbetrieb und Anglern.<br />
− Regelmäßige Mahd von Teilbezirken (ca. alle 5 Jahre im Herbst).<br />
Moore<br />
− Dauerhafter Erhalt dieser unwiederbr<strong>in</strong>glichen Lebensräume.<br />
− Ke<strong>in</strong>e Entwässerungsmaßnahmen, Abtorfungen oder ähnliches.<br />
− Ke<strong>in</strong>e Pflegemaßnahmen notwendig.<br />
− E<strong>in</strong>schränkung der Betretung für Personen, die nicht Grundeigentümer s<strong>in</strong>d, falls<br />
erforderlich.<br />
Feuchtgrünland / seggen- und b<strong>in</strong>senreiche Wiesen<br />
− Erhalt des möglichst unruhigen Bodenreliefs (kle<strong>in</strong>e Senken, Erhebungen etc.).<br />
− Erhalt der extensiven Nutzung, möglichst ke<strong>in</strong>e Beweidung, ke<strong>in</strong>e Düngung.<br />
Feuchtgrünland / Streuwiesen<br />
− Ke<strong>in</strong>e weiteren Entwässerungsmaßnahmen.<br />
− Unterschiedliche Mährhythmen Pfeifengrasstreuwiesen e<strong>in</strong>mal im Herbst oder alle 2 bis<br />
3 Jahre e<strong>in</strong>mal im Herbst.<br />
− Der Rande<strong>in</strong>fluß von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln kann durch E<strong>in</strong>halten von<br />
Pufferstreifen herabgesetzt werden (Ackerrandstreifen- und<br />
Wiesenrandstreifenprogramm).<br />
Auwaldreste, Rest von Hochmoorwäldern, Bruchwaldreste<br />
− Erhalt der Bestände.<br />
− Förderung von standorttypischen Gehölzbeständen an Fließgewässern aller Art.<br />
− Ke<strong>in</strong>e weiteren Grundwasserabsenkungen.<br />
Halbtrockenrasen, Magerrasen<br />
66
− Erhalt und Pflege durch Beibehalten der extensiven Nutzung (gelegentliche Mahd,<br />
höchstens e<strong>in</strong>mal im Herbst)<br />
− M<strong>in</strong>derung des Nährstoffe<strong>in</strong>trags durch E<strong>in</strong>haltung von Pufferzonen zu <strong>in</strong>tensiver<br />
genutzten Flächen (siehe Acker- und Wiesenrandstreifenprogramm).<br />
− Erhalt des unruhigen Bodenreliefs.<br />
− Förderung von Trockenbiotopen und trockenen Hochstaudenfluren, z.B. an<br />
Waldrändern, als Sukzessionsflächen, als Folgenutzung von Kiesentnahmestellen,<br />
wenn sie sich dazu eignen usw.<br />
Toteiskessel<br />
− Erhalt und Pflege der eiszeitlichen Relikte.<br />
− Entwicklung von Pflegekonzepten der hydrophilen Gesellschaften.<br />
− Erhalt des Grundwasserspiegels.<br />
− Verb<strong>in</strong>dung mit nahe gelegenen Biotopen aufbauen.<br />
Für alle Maßnahmen, die zum Schutz von 13d-Flächen erforderlich s<strong>in</strong>d, wird auf Antrag beim<br />
zuständigen Landratsamt e<strong>in</strong> Erschwernisausgleich gezahlt.<br />
Schutz und Pflege von Biotopflächen<br />
Für die weitere Entwicklung sollten alle Biotopflächen weitgehend erhalten werden. Dabei soll<br />
nicht an e<strong>in</strong>em Status quo festgehalten werden, sondern die natürliche Weiterentwicklung und<br />
Veränderung der Landschaft berücksichtigt werden.<br />
Entwicklungsmaßnahmen der weiteren Biotoptypen können se<strong>in</strong>:<br />
Laubmischwälder<br />
− Erhalt und Förderung des Artenreichtums und der Stabilität durch verschiedenartige<br />
und ungleichartige Zusammensetzung.<br />
− Erhalt und Förderung e<strong>in</strong>er möglichst großen Vielfalt von Baumhöhen, stufiger Aufbau<br />
des Bestandes.<br />
Waldränder<br />
− Erhalt <strong>in</strong>takter Waldränder.<br />
− Entwicklung artenreicher Waldränder <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> w<strong>in</strong>dgeschützten Südlagen: ideal<br />
s<strong>in</strong>d Waldränder mit fließendem, möglichst mehrstufigem Aufbau sowie möglichst<br />
breiter Wildkrautzone als nutzungsfreier Bereich. Die Waldränder sollten möglichst<br />
gebuchtet se<strong>in</strong>, um e<strong>in</strong>e große Grenzl<strong>in</strong>ie zu erreichen.<br />
Hecken und Gebüsche<br />
− Erhalt und Sicherung vorhandener geschlossener Hecken und Gebüsche.<br />
− Förderung weiterer Flurgehölze und mehrreihiger Hecken <strong>in</strong> der Zukunft, so dass e<strong>in</strong><br />
Netz entsteht.<br />
Pflege und Entwicklung des Landschaftsbildes<br />
Entsprechend den Zielen des Landesentwicklungsprogrammes sollen die typischen<br />
Landschaftsbilder erhalten bleiben. Das durch die natürliche Oberflächengestalt und das aus<br />
der Nutzung bestimmte Landschaftsbild soll nicht nachteilig verändert und erforderlichenfalls<br />
durch e<strong>in</strong>e ansprechende Landschaftsgliederung und -gestaltung bereichert werden.<br />
Landschaftsprägende, für den Naturraum typische Reliefformen (Kuppen, Steilhänge,<br />
Moränenhügel, Bachläufe, Senken, Moorflächen etc.) sollen e<strong>in</strong>schließlich der<br />
standortbed<strong>in</strong>gten Vegetationsformen erhalten bleiben. Ebenso sollten die durch frühere<br />
Bewirtschaftungsformen geprägten Landschaftsteile erhalten und durch Pflegemaßnahmen<br />
gesichert werden (Streuobstwiesen, Streuwiesen, Hutungen etc.).<br />
Als bedeutende E<strong>in</strong>zelelemente und Landschaftsbestandteile sollten im H<strong>in</strong>blick auf ihre<br />
besondere Bedeutung für das Landschaftsbild zudem gesichert werden:<br />
− die zusammenhängenden Mischwälder,<br />
− die Feldgehölze und Baumgruppen,<br />
− die begleitenden Gehölze an Wegen und Bächen (l<strong>in</strong>eare Strukturen),<br />
67
− die als besonders erhaltenswert gekennzeichneten E<strong>in</strong>zelbäume,<br />
− die zur Unterschutzstellung als Naturdenkmal gekennzeichneten Bäume,<br />
− die zur Unterschutzstellung als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesenen<br />
Flächen.<br />
Die örtlichen Ziele für Naturschutz und Landschaftspflege stellen sich wie folgt dar:<br />
− Erhalten der landwirtschaftlich genutzten und gestalterisch <strong>in</strong>takten Dörfer<br />
− Vorausschauende Sicherung und Erhaltung ausreichender geeigneter Freiräume zur<br />
Gliederung, Durchlüftung und Gestaltung des Siedlungsgebietes durch Grün- und<br />
Freiflächen<br />
− Erhaltung ortsbildprägender Orts- und Hausgärten durch Darstellung als Grünflächen<br />
− Freihalten von Talmulden, Höhenrücken, Kuppen, Biotopen und naturnahen<br />
Landschaftselementen um die Ausgleichsfunktion der Land- und Erholungsfunktion der<br />
Landschaft zu sichern<br />
− Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen durch H<strong>in</strong>weis auf Biotope und naturnahe<br />
Ausgleichsflächen<br />
− Sicherung der Schutzfunktionen des Waldes<br />
Die Wahrung e<strong>in</strong>es vielfältigen und typischen Landschaftsbildes ist von großer Bedeutung für<br />
die Lebensqualität der ansässigen Bevölkerung und trägt entscheidend zur Sicherung der<br />
Erholungsfunktion der Landschaft bei.<br />
Pflege und Entwicklung von Fließgewässern<br />
Empfohlene Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen für die Attel:<br />
„Für die Verbesserung der Wasserqualität der Attel reicht es nicht, <strong>in</strong>nerhalb des<br />
Untersuchungsgebietes Maßnahmen zur Verh<strong>in</strong>derung des Nährstoffe<strong>in</strong>trages durchzuführen.<br />
Hier muss vielmehr der gesamte Flusslauf berücksichtigt werden. Nur wenn die angrenzenden<br />
Flächen der Attel von ihrer Quelle ab, ausreichende Pufferwirkung besitzen, unzulässige<br />
E<strong>in</strong>leitungen unterbleiben, Kläranlagen ihre volle Wirksamkeit haben, e<strong>in</strong>e Renaturierung<br />
begradigter Flussstrecken erfolgt, ist e<strong>in</strong>e dauerhafte Verbesserung der Gewässergüte möglich.<br />
Der Grundwasserspiegel muss <strong>in</strong>sbesondere durch das Unterbleiben von<br />
Entwässerungsmaßnahmen wieder erhöht werden.<br />
Die Attel neigt allgeme<strong>in</strong> nicht zu großräumigen Laufbettverlagerungen, deswegen sollen ihr<br />
diese zum<strong>in</strong>dest im Untersuchungsgebiet und flussabwärts auch weiterh<strong>in</strong> erlaubt werden.<br />
Entlang der Attel soll ke<strong>in</strong>erlei künstliche Ufersicherung erfolgen, da diese Vorgänge verh<strong>in</strong>dern<br />
könnte. Dort, wo derzeit bereits künstliche Ufersicherungen vorhanden s<strong>in</strong>d, sollen diese nach<br />
Möglichkeit entfernt und falls nötig durch biologische ersetzt werden. Kle<strong>in</strong>flächig vorhandener<br />
loser Ste<strong>in</strong>wurf muss nicht entfernt werden. Hierbei würde vermutlich mehr zerstört als<br />
verbessert werden. Weitere Ste<strong>in</strong>schüttungen sollen jedoch unterbleiben.<br />
Vegeationsfreie oder -arme Kies-, Sand- oder Schlickbänke müssen nicht künstlich angelegt<br />
werden. Sie entstehen dank des weitgehenden Erhalts der Fließgewässerdynamik im<br />
Untersuchungsgebiet noch von selbst.“<br />
Rettenbach / Zellbach<br />
„Am Rettenbach sollen die künstlichen Ufersicherungen entfernt und die umfangreichen<br />
Ablagerungen beseitigt werden. Die Pappeln s<strong>in</strong>d schrittweise durch Erlen und andere<br />
standortgerechte Ufersaumgehölze zu ersetzen, die dann die Aufgabe der Ufersicherung<br />
übernehmen. Insgesamt ist der Uferstreifen ... zu verbreitern ...“.<br />
Gewässerpflege<br />
Gewässer und ihre Uferbereiche s<strong>in</strong>d wichtige Bestandteile der natürlichen Ausstattung von<br />
Landschaftsräumen und haben als ökologische Ausgleichsflächen Bedeutung, die mit<br />
Naturnähe <strong>in</strong> ihrer Wertigkeit gesteigert werden kann. Naturnahe Gewässerläufe, Ufer- und<br />
Auenbereiche übernehmen so folgende Funktionen im Naturhaushalt:<br />
− Regulierung des Wasserhaushaltes,<br />
− Erhalt der Selbstre<strong>in</strong>igungskraft der Gewässer,<br />
− Biotopverb<strong>in</strong>dung für Fauna und Flora,<br />
− Gestaltung des Landschaftsbildes.<br />
68
Die Gewässerpflege strebt e<strong>in</strong>e möglichst naturnahe Entwicklung dieser Gewässerlandschaft<br />
an und stellt e<strong>in</strong>en wesentlichen Teil der Gewässerunterhaltung dar, der sich mit der Erhaltung<br />
der bio-logischen Wirksamkeit der Gewässer und der Pflege der Ufervegetation und<br />
Hochwasserabflussgebieten befasst.<br />
Deshalb gehören u.a. folgende Maßnahmen zur Unterhaltung naturnaher Gewässer:<br />
− Sicherung der Abflussleistung,<br />
− Erhaltung des naturnahen Zustands,<br />
− Pflege der Pflanzen,<br />
− Schutz der Tierwelt.<br />
Die Gewässerpflege umfasst dabei sowohl die Erhaltung naturnah belassener Fluss- und<br />
Bachabschnitte als auch die Umgestaltung gleichförmig ausgebauter Gewässerstrecken sowie<br />
die Neuschaffung gewässer- und autypischer Lebensräume.<br />
Pflegemaßnahmen<br />
E<strong>in</strong>e Tabelle für die e<strong>in</strong>zelnen Pflegemaßnahmen ist im Landschaftsplan nachzulesen<br />
Landschaftsentwicklung / Biotopverbundsystem<br />
Das oberste Leitziel für alle Planungen und Maßnahmen muss die nachhaltige Sicherung der<br />
natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen se<strong>in</strong>. Dies kann nur durch e<strong>in</strong>e langfristige<br />
Sicherung der ökologischen Vielfalt und der Stabilität des Naturhaushaltes erreicht werden.<br />
Nach neueren Theorien ist es von besonderer Bedeutung, dass zwischen e<strong>in</strong>zelnen<br />
Biotopflächen e<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dung bestehen soll. Die spezifische Artenausstattung von Biotopen<br />
kann nur auf Dauer erhalten bleiben, wenn Nachbarbiotope nur so weit vone<strong>in</strong>ander entfernt<br />
liegen, dass Wanderbeziehungen möglich s<strong>in</strong>d. Ist dies nicht der Fall, kommt es zu e<strong>in</strong>er sog.<br />
Ver<strong>in</strong>selung der Biotope, mit der Folge des Aussterbens vieler Arten wegen zu ger<strong>in</strong>ger<br />
Populationsgrößen, Inzucht etc.<br />
Daher sollte der Leitgedanke für die weitere Landschaftsentwicklung der Aufbau oder der Erhalt<br />
e<strong>in</strong>es Biotopnetzes se<strong>in</strong>, dass <strong>in</strong> unserer <strong>in</strong>tensiv genutzten Kulturlandschaft e<strong>in</strong>e ausreichende<br />
Artenvielfalt gesichert werden kann.<br />
Für die weitere Entwicklung der Landschaft um Pfaff<strong>in</strong>g wäre es daher empfehlenswert, <strong>in</strong> den<br />
nächsten Jahren durch Biotopgestaltung bzw. Nutzungsextensivierung e<strong>in</strong>ige besonders<br />
wichtige Verb<strong>in</strong>dungen von Biotopflächen zu schaffen, zu verbessern oder wiederherzustellen.<br />
Die möglichen Biotopverb<strong>in</strong>dungen s<strong>in</strong>d im Landschaftsplan dargestellt. In Pfaff<strong>in</strong>g eignen sich<br />
hier v.a. die vorhandenen Bäche und Gräben.<br />
Die Aufstellung der im Landschaftsplan dargestellten E<strong>in</strong>zelmaßnahmen M 16 und M 22 bis 55<br />
Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> den Erläuterungen zum Landschftsplan.<br />
Arten- und Biotopschutzprogramm, Landkreis Rosenheim<br />
(Landschaftsplan Kap 2.5)<br />
Das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) formuliert für die Grund- und<br />
Endmoränenlandschaft Inn (s. dazu auch Kap. 3.1. Geologie) folgende übergeordnete Ziele und<br />
Maßnahmen:<br />
− Förderung bzw. Wiederherstellung des Gewässer- und Feuchtgebietsverbunds<br />
zwischen Alpenraum und dem Innstromgebiet; geeignete Verbundachsen <strong>in</strong>nerhalb der<br />
Grund- und Endmoränenlandschaft stellen die würmeiszeitlichen Zweig- und<br />
Zungenbecken mit ihren Restseen, ausgedehnten Feuchtgebieten oder zentripetal zum<br />
Inn h<strong>in</strong> entwässernden Bachsystemen dar.<br />
− Ausübung e<strong>in</strong>er umweltverträglichen, natur- und resourcenschonenden<br />
landwirtschaftlichen Nutzung mit den Zielen: Vorbeugung von Grund- und<br />
Oberflächenwasserverunre<strong>in</strong>igungen, Verh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>er weiteren flächendeckenden<br />
Nährstoffanreicherung, wie sie derzeit durch landwirtschaftliche (und atmosphärische)<br />
69
E<strong>in</strong>träge erfolgt; Erhalt und Sicherung e<strong>in</strong>er naturraumspezifisch höchstmöglichen<br />
Lebensraum- und Artenvielfalt.<br />
− Erhalt naturnaher Waldbestände und Optimierung der im Naturraum überwiegenden<br />
naturfernen Bestände.<br />
− Erhalt und Optimierung aller Feuchtgebiete sowie möglichst weitgehende<br />
Renaturierung aller ehemaligen Feuchtflächen.<br />
− Ke<strong>in</strong>e weitere Verfüllung von Toteisformen und sonstigen Geländemulden,<br />
Feuchtwiesen, Torfstichen u.ä., ke<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>flächigen Dra<strong>in</strong>agen <strong>in</strong> nassen Mulden und<br />
Feuchtwiesen.<br />
− Ausweisung extensiv genutzter / ungenutzter Pufferstreifen entlang der Gewässer,<br />
Streuwiesen und Moore zur Verr<strong>in</strong>gerung der Nährstoffzufuhr und Vernetzung der<br />
Lebensräume untere<strong>in</strong>ander.<br />
− Landkreisübergreifende Optimierung und Renaturierung der Talräume von ... Attel und<br />
Ebrach, als pflanzen- und tiergeographisch bedeutsame Verbundachsen zum Inntal.<br />
− Renaturierung stark verbauter Fließgewässerabschnitte (vorrangig ... Attel und Ebrach).<br />
− Lenkung des Erholungsbetriebes bzw. Ausschluss <strong>in</strong> besonders empf<strong>in</strong>dlichen<br />
Bereichen (Moore, Verlandungszonen, Quellfluren etc.).<br />
− Erhalt und Optimierung biotopprägender Grundwasserzuflüsse und Quellaustritte;<br />
Renaturierung bee<strong>in</strong>trächtigter oder zerstörter Quellaustritte; ke<strong>in</strong>e Beweidung von<br />
Quellmooren.<br />
− Fischereiwirtschaftliche Vere<strong>in</strong>barungen, die den Ansprüchen des Arten- und<br />
Biotopschutzes gerecht werden, für alle als Fischgewässer genutzten Quellfassungen<br />
sowie alle natürlichen Stillgewässer.<br />
− Erhalt und Förderung von Kle<strong>in</strong>gewässern <strong>in</strong> der Grundmoränenlandschaft.<br />
− Erhalt und Optimierung offener Rohbodenstandorte als Ersatzlebensräume für Arten<br />
frischer bis trockener und nährstoffarmer Standorte, sowie ephemerer Kle<strong>in</strong>gewässer<br />
als wertvolle Amphibienlaichplätze <strong>in</strong> Abbaustellen; Vermeidung der Verfüllung und<br />
E<strong>in</strong>ebnung.<br />
− Erhalt und Ausdehnung von extensiv genutzten Grünlandrestflächen auf südost- bis<br />
südwestexponierten Moränenkuppen und Talhängen, an Böschungen, Bahnl<strong>in</strong>ien und<br />
Wegra<strong>in</strong>en; Aufbau e<strong>in</strong>es Verbundsystems.<br />
Für die Grund- und Endmoränenlandschaft Inn werden verschiedene Schwerpunktgebiete<br />
aufgeführt. Für die Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d jedoch nur bestimmte Schwerpunkte von<br />
Bedeutung. Diese werden ausführlich <strong>in</strong> den Erläuterungen zum Landschaftsplan beschrieben.<br />
70
5 VERFAHREN<br />
5.1 Aufstellungsbeschluss (§2 Abs.1 BauGB)<br />
Der Geme<strong>in</strong>derat hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung vom 03.02.2000 nochmals die grundlegende Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes mit E<strong>in</strong>arbeitung des Landschaftsplanes beschlossen. In der<br />
Sitzung vom 07.03.2002 wurde die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ohne e<strong>in</strong>e<br />
ausführliche Betrachtung des Ortsteiles Forst<strong>in</strong>g beschlossen.<br />
Im Jahre 1991 wurde bereits e<strong>in</strong> Beschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans<br />
gefasst. Am 09.04.1991 wurde die damalige Ortsplanungsstelle von Oberbayern mit der<br />
Ausarbeitung beauftragt.<br />
5.1 Vorgezogene Bürgerbeteiligung (§3 Abs.1 BauGB)<br />
(Planstand 03.05.2004)<br />
In der Sitzung am 07.11.2002 wurde die vorzeitige Bürgerbeteiligung <strong>in</strong> Form der Auslegung<br />
beschlossen.<br />
Am 06.05.2004 hat der Geme<strong>in</strong>derat die Planfassung des Flächennutzungsplanes, die <strong>in</strong> das<br />
Verfahren der vorzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung gehen soll, beschlossen.<br />
Auf die Durchführung der vorzeitigen Bürgerbeteiligung und die Möglichkeit der E<strong>in</strong>sichtnahme<br />
und Erläuterung <strong>in</strong> die Planung im Zeitraum 07.06.2004 mit 08.07.2004 wurde mittels<br />
Bekanntmachung am 26.05.2004 bis e<strong>in</strong>schl. 08.07.2004 h<strong>in</strong>gewiesen.<br />
Die E<strong>in</strong>sichtnahme sowie ggf. die entsprechende Erläuterung der Planung wurde der<br />
Öffentlichkeit bis zum Sitzungsterm<strong>in</strong> ermöglicht.<br />
Es wurden ke<strong>in</strong>e Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
vorgebracht.<br />
5.3 Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange und Nachbargeme<strong>in</strong>den (§4 Abs.1<br />
BauGB)<br />
Die Beteiligung der Träger öffentlichen Belange und der Nachbargeme<strong>in</strong>den wurde durch die<br />
Regierung von Oberbayern, Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau mit Schreiben vom<br />
25.05.2004 durchgeführt.<br />
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen wurde auf den 08.07.2004 festgesetzt.<br />
Das Forstamt Wasserburg bat schriftlich um Verlängerung dieser Frist. Dies wurde<br />
entsprechend gewährt.<br />
Es wurden <strong>in</strong>sgesamt 48 Träger öffentlicher Belange und Nachbargeme<strong>in</strong>den über die<br />
vorzeitige Beteiligung <strong>in</strong>formiert und um Stellungnahme gebeten.<br />
Ergebnis der Trägerbeteiligung<br />
Die Abwägung aller Belange kann im Protokoll zur öffentlichen Geme<strong>in</strong>deratssitzung vom<br />
29.07.2004 nachgelesen werden.<br />
Im Folgenden werden daraus entstehende Änderungen der Planfassung vom 03.05.2004 kurz<br />
zusammengefasst:<br />
− Waldflächen nachgetragen laut Stellungnahme Forstamt Wasserburg.<br />
− Schutzzonen für Freileitungen nachgetragen laut Stellungnahme eon-Bayern AG.<br />
− Lage der Wasserschutzgebiete korrigiert nach Angaben des Wasserwirtschaftsamtes<br />
und der Geme<strong>in</strong>de.<br />
71
− Altlastenflächen e<strong>in</strong>getragen nach Angaben des Landratsamtes Rosenheim,<br />
Sachgebiet Wasserrecht.<br />
− Radwanderwege nach Angabe der Geme<strong>in</strong>de ergänzt.<br />
− Anbauverbotszonen an Bundes- und Kreisstraßen e<strong>in</strong>getragen (LRA Hoch- und<br />
Tiefbau).<br />
− Die Darstellung des Modellflugplatzes <strong>in</strong> der Filzen herausgenommen (LRA Untere<br />
Naturschutzbehörde).<br />
− Ökologisch bedeutsame Flächen <strong>in</strong> den Plan nachgetragen (Feuchtwiesen, Röhricht,<br />
etc.)<br />
− Verschiedene Textkorrekturen <strong>in</strong> der Legende vorgenommen (LRA Untere<br />
Naturschutzbehörde).<br />
− Die Toteiskessel (Naturdenkmäler) bei Öd nachgetragen (LRA Untere<br />
Naturschutzbehörde).<br />
− Das wasserwirtschaftliche Vorranggebiet, das Überschwemmungsgebiet entlang der<br />
Ebrach und das landschaftliche Vorbehaltsgebiet als Kartenauszug des Regionalplans<br />
18 <strong>in</strong> den Erläuterungsbericht aufgenommen.<br />
− Gebäude des katholischen Pfarrheims <strong>in</strong> den Plan nachgetragen.<br />
Weitere E<strong>in</strong>tragungen oder redaktionelle Änderungen<br />
− Fehlende Symbole für Geme<strong>in</strong>bedarfse<strong>in</strong>richtungen nachgetragen.<br />
− In Forst<strong>in</strong>g Verkehrsfläche „Park & Ride“ e<strong>in</strong>getragen.<br />
− Trasse der Umgehung Forst<strong>in</strong>g verändert, Bauflächen angepasst.<br />
− Sportplatz Forst<strong>in</strong>g korrigiert.<br />
− Wohnbauflächen im Südosten Pfaff<strong>in</strong>gs herausgenommen.<br />
− Kiesabbauflächen <strong>in</strong> Öd korrigiert.<br />
− Legende neu formatiert.<br />
− Verfahrensvermerke neu formatiert.<br />
5.4 Öffentliche Auslegung (§3 Abs.2 BauGB)<br />
(Planfassung 06.09.2004)<br />
In der Sitzung vom 29.07.2004 wurde die öffentliche Auslegung beschlossen.<br />
Die Beteiligung der Träger öffentlichen Belange und der Nachbargeme<strong>in</strong>den wurde durch die<br />
Regierung von Oberbayern, Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau mit Schreiben vom<br />
13.10.2004 durchgeführt.<br />
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen wurde auf den 23.11.2004 festgesetzt.<br />
Es wurden <strong>in</strong>sgesamt 48 Träger öffentlicher Belange und Nachbargeme<strong>in</strong>den über die<br />
Beteiligung <strong>in</strong>formiert und um Stellungnahme gebeten.<br />
Ergebnis der Trägerbeteiligung<br />
Die Abwägung aller Belange kann im Protokoll zur öffentlichen Geme<strong>in</strong>deratssitzung vom<br />
02.12.2004 nachgelesen werden.<br />
Im Folgenden werden daraus entstehende Änderungen der Planfassung vom 06.09.2004 kurz<br />
zusammengefasst:<br />
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− Im Erläuterungsbericht werden im Kap. 2.9 Formulierungen bezüglich der GE-<br />
Alternativen geändert.<br />
− Die Liste und die Kartographierung der Bodendenkmäler wurden aktualisiert.<br />
− Elektrische Freileitungen und Transformatorenstandorte wurden aktualisiert, Angaben<br />
zu Schutzzonen und die Schreibweise E.ON-Bayern AG wurden berichtigt.<br />
− Der Grenzverlauf zwischen der Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche (Pfarrheim) und der östlich<br />
angrenzenden Wohnbaufläche <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g wurde korrigiert.<br />
− Fehlende Radwanderwege wurden ergänzt.
− Art. 2 NatEG wurde durch Art. 13 BayNatschG ersetzt.<br />
Weitere E<strong>in</strong>tragungen oder Änderungen durch Geme<strong>in</strong>deratsbeschluss<br />
− GE-Darstellung <strong>in</strong> Forst<strong>in</strong>g (bisherige Alternativflächen):<br />
o Die nordwestliche GE-Alternativfläche (Oberfeld) wird als GE dargestellt.<br />
o Die beiden östlichen GE-Alternativflächen im Forst bleiben als Alternativflächen<br />
(von denen nur e<strong>in</strong>e zur Ausführung kommt) für die erneute Auslegung im FNP<br />
erhalten.<br />
− GE-Darstellung <strong>in</strong> Lehen: im Westen von Lehen wird die GE-Darstellung<br />
herausgenommen.<br />
− Ausführungen im Erläuterungsbericht zum Gewerbe im Kap. 4.1.<br />
− Optimierung der Umgehungstrasse <strong>in</strong> Forst<strong>in</strong>g.<br />
5.5 Erneute Öffentliche Auslegung (§3 Abs.3 BauGB)<br />
(Planfassung 13.12.2004)<br />
In der Sitzung vom 02.12.2004 wurde die erneute öffentliche Auslegung beschlossen.<br />
Die Beteiligung der Träger öffentlichen Belange und der Nachbargeme<strong>in</strong>den wurde durch die<br />
Regierung von Oberbayern, Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau mit Schreiben vom<br />
15.12.2004 durchgeführt.<br />
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen wurde auf den 27.01.2005 festgesetzt.<br />
Es wurden <strong>in</strong>sgesamt 47 Träger öffentlicher Belange und Nachbargeme<strong>in</strong>den über die<br />
Beteiligung <strong>in</strong>formiert und um Stellungnahme gebeten.<br />
Ergebnis der Trägerbeteiligung<br />
Die Abwägung aller Belange kann im Protokoll zur öffentlichen Geme<strong>in</strong>deratssitzung vom<br />
03.02.2005 nachgelesen werden.<br />
Im Folgenden werden daraus entstehende Änderungen der Planfassung vom 06.09.2004 kurz<br />
zusammengefasst:<br />
− Die Trassenführung der B 15 neu wird im Kartenauszug des Regionalplans (Karte 2 RP<br />
18, EB S. 49) bezeichnet.<br />
− Die Liste der Bodendenkmäler wurde aktualisiert.<br />
− Die E<strong>in</strong>tragung der 13d-Flächen im FNP wurde nach Angaben der UNB ergänzt.<br />
− Korrektren im EB zum BayNatSchG wurden e<strong>in</strong>gefügt.<br />
− Die Anbauverbotszone an die Kreisstraße RO 44 wurde nachgetragen.<br />
Weitere redaktionelle E<strong>in</strong>tragungen oder Änderungen<br />
− Die mittlerweile vorhandenen Rasterdaten der Höhenl<strong>in</strong>ienkarten wurden <strong>in</strong> den FNP<br />
e<strong>in</strong>gefügt.<br />
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QUELLENANGABEN<br />
- Statistischer Informationsdienst des Bayer. Statistischen Landesamtes<br />
- Geme<strong>in</strong>dedaten, herausgegeben vom Bayer. Statistischen Landesamt<br />
- INKA-Daten (Indikatorenkatalog der Landes- und Regionalplanung <strong>in</strong> Bayern) des<br />
Bayer. Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie<br />
- Angaben der Träger öffentlicher Belange<br />
- DFK der Bayerischen Vermessungsverwaltung<br />
- Digitale Kartierungen des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz (FIS-Natur)<br />
Flächennutzungsplanung<br />
Bearbeiter:<br />
Regierung von Oberbayern<br />
Ortsplanungsstelle<br />
Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau<br />
Maximilianstr. 39<br />
80538 München<br />
Bauoberrät<strong>in</strong> Sab<strong>in</strong>e Frohnmüller<br />
Baurat Thomas Sendtner<br />
Landschaftsplan<br />
Bearbeiter:<br />
Huber Planungs-GmbH<br />
Hubertusstr. 7<br />
83022 Rosenheim<br />
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