03.12.2012 Aufrufe

GEMEINDE PFAFFING - in Pfaffing

GEMEINDE PFAFFING - in Pfaffing

GEMEINDE PFAFFING - in Pfaffing

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>GEMEINDE</strong> <strong>PFAFFING</strong><br />

Landkreis Rosenheim<br />

Oberbayern<br />

Erläuterungsbericht<br />

zum Flächennutzungsplan


Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan<br />

Fassung 03.02.2005<br />

Flächennutzungsplanung<br />

Bearbeiter:<br />

Regierung von Oberbayern<br />

Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau<br />

Maximilianstr. 39<br />

80538 München<br />

Bauoberrät<strong>in</strong> Sab<strong>in</strong>e Frohnmüller<br />

Baurat Thomas Sendtner<br />

Landschaftsplanung<br />

Bearbeiter:<br />

Huber Planungs-GmbH<br />

Hubertusstr. 7<br />

83022 Rosenheim<br />

Im Auftrag der Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g<br />

Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau<br />

<strong>in</strong> der Regierung von Oberbayern<br />

München, den 12.04.2005<br />

Christian Schiebel<br />

Baudirektor<br />

3


Inhaltsverzeichnis Seite<br />

1 VORBEMERKUNGEN 6<br />

1.1 Ziel und Inhalt der Planung 6<br />

1.2 Anlass für die Aufstellung des Plans 6<br />

1.3 Ablauf der Planung 8<br />

2 PLANUNGSGRUNDLAGEN 10<br />

2.1 Lage der Geme<strong>in</strong>de im Raum, Verwaltungsgliederung 10<br />

2.2 Landesplanerische E<strong>in</strong>ordnung 11<br />

2.3 Natürliche Grundlagen (Landschaftsplan Kap. 3) 12<br />

2.4 Naturschutz und Landschaftspflege (Landschaftsplan Kap. 4.10) 24<br />

2.5 Verkehrssituation 27<br />

2.6 Bevölkerungsentwicklung 30<br />

2.7 Wohnungsbestand und -belegung 34<br />

2.8 Landwirtschaft 36<br />

2.9 Forstwirtschaft 37<br />

2.10 Abbau von Bodenschätzen 38<br />

2.11 Gewerbe 39<br />

2.12 Geme<strong>in</strong>bedarf 40<br />

2.13 Ver- und Entsorgung 42<br />

2.14 Altlasten 42<br />

2.15 Denkmäler 43<br />

3 ZIELVORGABEN FÜR DIE PLANUNG 47<br />

3.1 Landesplanerische Ziele 47<br />

3.2 Regionalplanerische Ziele 48<br />

3.3 Waldfunktionsplan 51<br />

3.4 Ortsplanerische Leitgedanken 52<br />

4 PLANUNG 53<br />

4.1 Bauflächenbedarf 54<br />

4.2 Bauflächendarstellungen 58<br />

4.3 Landschaft - Entwicklungsziele und Maßnahmen 62<br />

5 VERFAHREN 71<br />

QUELLENANGABEN 74<br />

5


1. VORBEMERKUNGEN<br />

1.1 Ziel und Inhalt der Planung<br />

Flächennutzungsplan<br />

Der Flächennutzungsplan wird als Bauleitplan entsprechend den Bestimmungen des<br />

Baugesetzbuches (BauGB) von der Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> eigener Zuständigkeit aufgestellt. Er dient<br />

dazu, die bauliche und sonstige Entwicklung im gesamten Geme<strong>in</strong>degebiet vorzubereiten und<br />

zu leiten; er soll e<strong>in</strong>e nachhaltige städtebauliche Entwicklung und e<strong>in</strong>e dem Wohl der<br />

Allgeme<strong>in</strong>heit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen,<br />

e<strong>in</strong>e menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen<br />

und zu entwickeln.<br />

Im Flächennutzungsplan ist die beabsichtigte und voraussehbare Art der Bodennutzung <strong>in</strong> den<br />

Grundzügen dargestellt. Er enthält Aussagen über die Bauflächen, die geme<strong>in</strong>dlichen<br />

E<strong>in</strong>richtungen und Versorgungsanlagen, über die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes<br />

und die Entwicklung der Landschaft, über land- und forstwirtschaftliche Nutzungen,<br />

Verkehrsplanungen usw. Die Laufzeit e<strong>in</strong>es Flächennutzungsplans -der sog. Planungshorizont-<br />

beträgt <strong>in</strong> der Regel bis zu 15 Jahren. Sobald e<strong>in</strong>e Änderung der Rahmenbed<strong>in</strong>gungen oder die<br />

künftige Entwicklung der Geme<strong>in</strong>de es erfordern, ist der Flächennutzungsplan fortzuschreiben.<br />

Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan b<strong>in</strong>det die Geme<strong>in</strong>de und die<br />

öffentlichen Planungsträger, soweit sie der Planung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens<br />

nicht widersprochen haben. Der Bebauungsplan als verb<strong>in</strong>dlicher Bauleitplan muss aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt werden und nur dieser ist als Satzung für jedermann<br />

rechtsverb<strong>in</strong>dlich. Erst der Bebauungsplan kann also Baurecht - d.h. das Recht zur Bebauung<br />

e<strong>in</strong>es Grundstücks - verb<strong>in</strong>dlich festsetzen.<br />

Landschaftsplan<br />

Der Landschaftsplan stellt die Erfordernisse und Maßnahmen dar, die zur Verwirklichung der<br />

Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege gem. Art.3 Abs.2 des Bayerischen<br />

Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) notwendig s<strong>in</strong>d. Der Landschaftsplan wird im<br />

Bauleitplanverfahren rechtlich und technisch Inhalt des Flächennutzungsplans. Er wird als sog.<br />

<strong>in</strong>tegrierte Planung mit dem Flächennutzungsplan aufgestellt und genehmigt. Er hat die gleiche<br />

B<strong>in</strong>dungswirkung für die Stadt oder die Träger öffentlicher Belange wie der<br />

Flächennutzungsplan. Er hat ebensowenig wie dieser direkte Auswirkungen auf Dritte. Hierzu<br />

bedarf es e<strong>in</strong>es eigenen Schutzverfahrens, e<strong>in</strong>es Bebauungs- bzw. Grünordnungsplans oder<br />

e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zelanordnung.<br />

Der Landschaftsplan liegt seit 1996 als Fachplan vor. Durch die E<strong>in</strong>arbeitung des<br />

Landschaftsplans <strong>in</strong> den Flächennutzungsplan f<strong>in</strong>den neuere Erkenntnisse und Ziele aus<br />

Ökologie, Landschafts- und Naturschutz ihren entsprechenden Ausdruck <strong>in</strong> der Bauleitplanung.<br />

So müssen z.B. für jeden künftigen Bebauungsplan Ausgleichsmaßnahmen für die E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong><br />

Natur und Landschaft vorgesehen werden. Die Grundlagen dafür schafft der Landschaftsplan.<br />

1.2 Anlass für die Aufstellung des Plans<br />

Die Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g besitzt zusammen mit der Geme<strong>in</strong>de Albach<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>en rechtswirksamen<br />

Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1986 (Bekanntmachung vom 17.11.1986). Die beiden<br />

Geme<strong>in</strong>den wurden im Rahmen der Gebietsreform 1978 zur Gesamtgeme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g<br />

zusammengeschlossen. Am 01.01.1994 erfolgte wieder die Trennung <strong>in</strong> zwei eigenständige<br />

Geme<strong>in</strong>den.<br />

Doch bereits vor der Abspaltung von Albach<strong>in</strong>g fasste der damals noch geme<strong>in</strong>same<br />

Geme<strong>in</strong>derat von Pfaff<strong>in</strong>g und Albach<strong>in</strong>g am 09.04.1991 den Beschluss zur Änderung des<br />

gesamten Flächennutzungsplans, mit dem Ziel, e<strong>in</strong>en Landschaftsplan e<strong>in</strong>zuarbeiten. Denn e<strong>in</strong><br />

Landschaftsplan war im Flächennutzungsplan von 1986 noch nicht <strong>in</strong>tegriert. Gemäß Art.3 (5)<br />

BayNatSchG haben die Geme<strong>in</strong>den jedoch Landschaftspläne aufzustellen, sobald und soweit<br />

6


es aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

s<strong>in</strong>d Geme<strong>in</strong>den, die im Geltungsbereich der sogenannten „Voralpenbekanntmachung“ liegen –<br />

was für den gesamten Landkreis Rosenheim der Fall ist – grundsätzlich verpflichtet,<br />

Landschaftspläne auszuarbeiten (s. Bek. StMLU und StMI vom 08.08.1985; III.1.1).<br />

Nachdem 1991 die Beschlüsse zur E<strong>in</strong>arbeitung e<strong>in</strong>es Landschaftsplanes gefasst waren und<br />

die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes begonnen war, trat durch die Trennung der<br />

beiden Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>e grundlegende Änderung der Situation e<strong>in</strong>. Die Geme<strong>in</strong>den ließen<br />

daraufh<strong>in</strong> die Flächennutzungspläne <strong>in</strong> ihren neuen Gebietsgrenzen getrennt fortschreiben. Den<br />

entsprechenden Beschluss hat die Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g am 04.04.1994 gefasst. Mittlerweile hat<br />

die Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g 11 Änderungsverfahren durchgeführt. Alle Änderungen fließen jetzt <strong>in</strong><br />

die Gesamtfortschreibung mit <strong>in</strong>tegriertem Landschaftsplan e<strong>in</strong>.<br />

Beauftragt wurden für den Bereich der Landschaftsplanung das Büro Huber Planungs GmbH,<br />

Rosenheim und für den Bereich der Flächennutzungsplanung die Ortsplanungsstelle für<br />

Oberbayern - <strong>in</strong>zwischen Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau der Regierung von<br />

Oberbayern - <strong>in</strong> München.<br />

7


1.3 Ablauf der Planung<br />

Entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) <strong>in</strong> der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 27.08.1997 läuft die Aufstellung des Flächennutzungsplans <strong>in</strong> folgenden<br />

Verfahrensschritten ab:<br />

Aufstellungsbeschluss<br />

Der Geme<strong>in</strong>derat hat <strong>in</strong> der Sitzung vom 03.02.2000 die Überarbeitung des<br />

Flächennutzungsplans für die Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g gemäß §2 Abs.1 BauGB beschlossen. Der<br />

Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Gemäß §3 Abs.1 BauGB s<strong>in</strong>d die Bürger am Bauleitplanverfahren möglichst frühzeitig zu<br />

beteiligen. Dies geschieht durch e<strong>in</strong>e mehrwöchige Auslegung des Vorentwurfs und e<strong>in</strong>e<br />

Bürgerversammlung bzw. Bürgersprechstunden, bei denen jedermann Gelegenheit hat, zum<br />

Planentwurf Stellung zu nehmen und sich die Planung erläutern zu lassen.<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargeme<strong>in</strong>den<br />

Gemäß §4 Abs.1 BauGB und §2 Abs.2 BauGB s<strong>in</strong>d alle Träger öffentlicher Belange (Ämter,<br />

Versorgungsunternehmen und Vere<strong>in</strong>e), die von der Planung berührt werden, und alle<br />

Nachbargeme<strong>in</strong>den möglichst frühzeitig an der Planung zu beteiligen.<br />

Öffentliche Auslegung<br />

Gemäß §3 Abs.2 BauGB wird der überarbeitete Planentwurf e<strong>in</strong>en Monat lang öffentlich<br />

ausgelegt. Bürger und Träger öffentlicher Belange haben nochmals Gelegenheit zur<br />

Stellungnahme. Alle e<strong>in</strong>gegangenen Anregungen werden im Rahmen der Abwägung im<br />

Geme<strong>in</strong>derat beschlussmäßig behandelt und gewürdigt. Wird der Planentwurf hierdurch ergänzt<br />

oder geändert, muss die Auslegung wiederholt werden.<br />

Feststellungsbeschluss<br />

Der endgültige Planentwurf wird daraufh<strong>in</strong> vom Geme<strong>in</strong>derat beschlossen<br />

(Feststellungsbeschluss) und der Genehmigungsbehörde vorgelegt.<br />

Genehmigung/Rechtswirksamkeit<br />

Nach erfolgter Genehmigung gemäß §6 Abs.1 BauGB und ortsüblicher Bekanntmachung der<br />

Genehmigung wird der Flächennutzungsplan gemäß § 6 Abs.5 BauGB rechtswirksam. Plan und<br />

Erläuterungsbericht liegen <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de aus und können ständig von jedermann<br />

e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />

EAG-Bau vom 24.06.2004<br />

Durch dieses Europarechtsanpassungsgesetz wird das BauGB <strong>in</strong> der Fassung vom 27.08.1997,<br />

zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 10 des Gesetzes vom 05.05.2004, geändert. Im § 244 f<strong>in</strong>det<br />

sich e<strong>in</strong>e Überleitungsvorschrift, die vor dem 20.07.2004 e<strong>in</strong>geleitete und vor dem 20.07.2006<br />

abgeschlossene Pläne von der Behandlung nach neuem Recht ausnimmt.<br />

8


ROB 4/PSS<br />

FRÜHZEITIGE<br />

BÜRGERBETEILIGUNG<br />

TRÄGER-<br />

BETEILIGUNG<br />

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG<br />

INKRAFTTRETEN<br />

TRÄGER ÖFFENTLICHER<br />

BELANGE<br />

NACHBAR<strong>GEMEINDE</strong>N<br />

TRÄGERVORABSTIMMUNG<br />

§ 4 (1)<br />

ABSTIMMUNG MIT<br />

NACHBAR<strong>GEMEINDE</strong>N<br />

§ 2 (2)<br />

TRÄGERBETEILIGUNG<br />

§ 4 (1)<br />

GGF. WIEDERHOLUNG<br />

MITTEILUNG DES<br />

ERGEBNISSES AN DIE TÖB<br />

§ 3 (2)<br />

GGF. WIEDERHOLUNG<br />

BAULEITPLANVERFAHREN NACH BauGB<br />

<strong>GEMEINDE</strong><br />

PLANER<br />

AUFSTELLUNGS-<br />

BESCHLUSS<br />

§ 2 (1)<br />

BESTANDSAUFNAHME<br />

BESTANDSANALYSE<br />

ZIELE / ALTERNATIVEN<br />

VORENTWURF<br />

EINSTELLUNG DER<br />

BELANGE<br />

ENTWURF<br />

BILLIGUNGS-<br />

UND<br />

AUSLEGUNGS-<br />

BESCHLUSS<br />

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG § 3 (2)<br />

BEHANDLUNG DER<br />

ANREGUNGEN<br />

ABWÄGUNG § 3 (2)<br />

FESTSTELLUNGS-<br />

BZW.<br />

SATZUNGS-<br />

BESCHLUSS<br />

GENEHMIGUNG FNP § 6 (1) / SATZUNGSBESCHLUSS BPLAN § 10 (1)<br />

AUSFERTIGUNG DES<br />

PLANS (§ 26 (2) GO)<br />

ÖFFENTLICHKEIT<br />

BEKANNTMACHUNG § 2 (1)<br />

FRÜHZEITIGE<br />

BÜRGERBETEILIGUNG<br />

§ 3 (1)<br />

BEKANNTMACHUNG § 3 (2)<br />

MITTEILUNG DES<br />

ERGEBNISSES<br />

AN DIE BÜRGER § 3 (2)<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

FNP § 6 (5)<br />

BPLAN § 10<br />

Abbildung: Schema Aufstellungsverfahren für Bauleitpläne nach dem BauGB i.d.F. vom 27.08.1997<br />

9


2. PLANUNGSGRUNDLAGEN<br />

2.1 Lage der Geme<strong>in</strong>de im Raum, Verwaltungsgliederung<br />

Die Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g liegt zwischen den Mittelzentren Ebersberg/Graf<strong>in</strong>g b. München und<br />

Wasserburg am Inn. Das Geme<strong>in</strong>degebiet bef<strong>in</strong>det sich im Westen der Planungsregion 18<br />

Südostoberbayern, im Landkreis Rosenheim. Die Entfernung nach Wasserburg am Inn beträgt<br />

ca. 10 km, nach Ebersberg ca. 12 km und zum südlich gelegenen Oberzentrum Rosenheim ca.<br />

22 km. Nach München ist die Entfernung ca. 50 km.<br />

Die angrenzenden Nachbargeme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d:<br />

− Albach<strong>in</strong>g<br />

− Edl<strong>in</strong>g<br />

− Ramerberg<br />

− Rott am Inn<br />

− Emmer<strong>in</strong>g<br />

− Fraunenneuhart<strong>in</strong>g<br />

− Ste<strong>in</strong>hör<strong>in</strong>g<br />

Abbildung: Karte Lage im Raum<br />

10


2.2 Landesplanerische E<strong>in</strong>ordnung<br />

Die Geme<strong>in</strong>de liegt an e<strong>in</strong>er überregionalen Entwicklungsachse, die <strong>in</strong> West-Ost-Richtung von<br />

München nach Wasserburg am Inn verläuft und dem Verlauf der B 304 entspricht. Das<br />

Geme<strong>in</strong>degebiet wird gemäß Landesentwicklungsprogramm dem allgeme<strong>in</strong>en ländlichen Raum<br />

zugeordnet. Allgeme<strong>in</strong>e ländliche Räume s<strong>in</strong>d Gebiete, die als eigenständige gleichwertige<br />

Lebens- und Arbeitsräume bewahrt und im S<strong>in</strong>ne der nachhaltigen Raumentwicklung<br />

weiterentwickelt werden sollen.<br />

Die Geme<strong>in</strong>de selbst ist nicht zentraler Ort. Sie hat <strong>in</strong>nerhalb des Nahbereichs die Aufgabe, die<br />

Versorgung im örtlichen Bereich zu übernehmen.<br />

Abbildung: Karte Raumstruktur aus dem Regionalplan 18<br />

11


2.3 Natürliche Grundlagen<br />

(Landschaftsplan Kap. 3, teilweise gekürzt)<br />

Geologie<br />

Die Geme<strong>in</strong>degebiete liegen <strong>in</strong> der Grund- und Endmoränenlandschaft Inn (038-A und 038-B),<br />

die Teil der naturräumlichen Haupte<strong>in</strong>heit Inn-Chiemsee-Hügelland (038) ist. Diese liegt<br />

überwiegend im Landkreis Rosenheim, lediglich im Nordwesten reicht sie e<strong>in</strong> gutes Stück weit<br />

<strong>in</strong> den Landkreis Ebersberg h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>. Am äußersten Endmoränenbogen haben auch die<br />

Landkreise München im Westen, Mühldorf im Norden und Traunste<strong>in</strong> im Nordosten teil. Im<br />

Süden schließen das Rosenheimer Becken, das Molassebergland Prien und die<br />

Eiszerfallslandschaft Rimst<strong>in</strong>g-Seeon an. Im Norden wird die Moränenlandschaft vom Inntal<br />

durchzogen. Die Grund- und Endmoränenlandschaft bedeckt im Landkreis 603,7 qkm, das s<strong>in</strong>d<br />

knapp 42% der Landkreisfläche.<br />

Mit dem Austritt aus den Alpen konnte sich der würmeiszeitliche Inngletscher nahezu<br />

une<strong>in</strong>geschränkt <strong>in</strong> alle Richtungen des Vorlandes ausbreiten. Lediglich im Osten verschmolz er<br />

mit Prien- und Chiemseegletscher. Ausgehend von se<strong>in</strong>em übertiefen Stammbecken, dem<br />

heutigen Rosenheimer Becken, rückte der Inngletscher <strong>in</strong> zahlreichen Zweigbecken weiter <strong>in</strong>s<br />

Vorland h<strong>in</strong>aus, bis max. ca. 40 km). Die unterschiedlichen Stadien des Eisvorstoßes und<br />

Rückzugs s<strong>in</strong>d anhand mehrerer Endmoränenzüge mit eisrandperipheren<br />

Entwässerungssystemen erkennbar. Die beiden äußersten, das Kirchseeoner und das<br />

Ebersberger Stadium, s<strong>in</strong>d die markantesten Endmoränenwälle und bilden etwa den äußeren<br />

Abschluss der Zweigbecken. Die für den Landkreis Rosenheim abgegrenzte naturräumliche<br />

Untere<strong>in</strong>heit 'Endmoränenlandschaft Inn' lehnt sich ungefähr an dieser L<strong>in</strong>ie an, wobei die<br />

Moränen des Ebersberger Stadiums v.a. im Westen überwiegend <strong>in</strong> den Landkreisen<br />

Ebersberg und Mühldorf liegen.<br />

Die als 'Grundmoränenlandschaft Inn' bezeichnete Untere<strong>in</strong>heit besteht aus der Grundmoränen-<br />

und der zur Endmoränenlandschaft überleitenden Zweigbeckenzone. Letztere wird gegliedert<br />

durch die vom Endmoränenbogen zum Stammbecken h<strong>in</strong> gerichteten Zweig- oder<br />

Zungenbecken. Dies s<strong>in</strong>d im Wesentlichen die Talräume westlich des Inns (z.B. Ebrach)<br />

Mit dem Abschmelzen des Eises bildeten sich größere Seen <strong>in</strong> den Becken sowie die z.T.<br />

ausgedehnten durch Verlandung oder Versumpfung entstandenen Vermoorungen.<br />

Die zwischen und teilweise auch <strong>in</strong> den Zweig- oder Zungenbecken gelegenen Moränen s<strong>in</strong>d<br />

Endmoränen des Ölkofener Stadiums und der Spätwürm sowie Grundmoränen. Wo<br />

Schmelzwasser abfloss, wurden Niederterrassenschotter abgelagert.<br />

Die Grundmoränen s<strong>in</strong>d stellenweise als Druml<strong>in</strong>schwärme ausgebildet. Westlich des Inns<br />

ziehen sich drei größere Schwärme von Bad Aibl<strong>in</strong>g, Tattenhausen und Rott am Inn nach<br />

Nordwesten.<br />

Anders als im kalkbetonten Lech- und Isar-Jungmoränengebiet, aber ähnlich wie beim Salzach-<br />

Jungmoränengebiet bestehen die Moränen, Schotter und Sande des Inn-Jungmoränengebietes<br />

überwiegend aus zentralalp<strong>in</strong>em, silikatischem Material, das von vornhere<strong>in</strong> relativ karbonatarm<br />

war und im Laufe der Zeit weiter entbast worden ist. Basenreiche Wuchsorte f<strong>in</strong>den sich nur an<br />

Nagelfluh-Aufschlüssen und im nördlichen Inn-Jungmoränengebiet.<br />

Als besonders bedeutsam für die Flora stellt ZAHLHEIMER (1988) die Talsysteme der Grund-<br />

und Endmoränenlandschaft dar:<br />

An den Hangkanten wirken sich Expositionsunterschiede besonders stark aus, es bilden sich<br />

Pionierstandorte <strong>in</strong> Abtrags- und Aufschüttungslagen; die Grundwasserzüge <strong>in</strong> den Tälern<br />

ließen Sümpfe und Kalkniedermoore entstehen.<br />

Zu den bedeutendsten Ersche<strong>in</strong>ungen gehören die zahlreichen Toteisbildungen. Treten diese<br />

gehäuft auf, werden sie als Eiszerfallslandschaften bezeichnet. Ihr Verbreitungsschwerpunkt<br />

liegt entstehungsgeschichtlich bed<strong>in</strong>gt im Endmoränengürtel und damit u.a. im nördlichen<br />

Landkreis.<br />

Wenig eutrophierte, vernässte und vermoorte Toteisformen mit Verlandungsvegetation s<strong>in</strong>d<br />

heute überwiegend <strong>in</strong>nerhalb von Waldgebieten zu f<strong>in</strong>den. Hier s<strong>in</strong>d sie meist von<br />

bruchwaldartigen Beständen und Feuchtgebüschen mit Großseggen bedeckt.<br />

12


Toteisbildungen außerhalb der Wälder blieben dann erhalten, wenn e<strong>in</strong>e Verfüllung aufgrund<br />

der Größe oder des Wasserzustroms nicht <strong>in</strong> Betracht kam.<br />

Feuchtgebiete, deren Entstehung auf die Verlandung von Schmelzwasserrestseen oder<br />

Versumpfung staunasser Böden zurückgeht, s<strong>in</strong>d für die Grundmoränenlandschaft, die<br />

eisrandperipheren R<strong>in</strong>nen zwischen den Endmoränenbögen und die Zungen- oder<br />

Zweigbecken des Inngletschers kennzeichnend. Vere<strong>in</strong>zelt s<strong>in</strong>d noch Restseen erhalten.<br />

In den westlich des Inns vom Gletscher ausgeformten Talräumen von Kupferbach, Glonn,<br />

Braunau, Moosach, Attel und Ebrach bildeten sich quell- und grundwassergespeiste<br />

Niedermoore, die heute allerd<strong>in</strong>gs bis auf ger<strong>in</strong>ge Restflächen vernichtet s<strong>in</strong>d.<br />

Bedeutende und teilweise sehr großflächige übergangs- und Hochmoore wuchsen <strong>in</strong> der<br />

Grundmoränenlandschaft auf, so südlich von Ostermünchen, westlich von Pfaff<strong>in</strong>g oder im<br />

E<strong>in</strong>zugsgebiet der Murn.<br />

Naturnah erhalten s<strong>in</strong>d auch die <strong>in</strong> Wäldern oder Schluchten verlaufenden Abschnitte von Attel<br />

und Murn, Ebrach und Rott.<br />

Weitgehend <strong>in</strong>takte Moore s<strong>in</strong>d überaus selten. Die meisten Moore im Naturraum s<strong>in</strong>d<br />

entwässert, melioriert oder durch Torfabbau bee<strong>in</strong>trächtigt. Umso bedeutender s<strong>in</strong>d die noch<br />

verbliebenen Bestände. Für den Naturschutz besonders relevante Moorkomplexe, die<br />

zum<strong>in</strong>dest auf Teilflächen noch ursprüngliche Standortbed<strong>in</strong>gungen aufweisen oder seltene<br />

Ersatzgesellschaften beherbergen s<strong>in</strong>d u.a. das Pfaff<strong>in</strong>ger Moos.<br />

Bilanz: In den naturräumlichen Untere<strong>in</strong>heiten „Grund- und Endmoränenlandschaft Inn“ kommt<br />

zur Erhaltung der heimischen Artenvielfalt <strong>in</strong>sbesondere folgenden Biotoptypen besondere<br />

Bedeutung zu: Lebensraumkomplexe der Eiszerfallslandschaften, Stillgewässer mit<br />

Verlandungszonen, Moore (<strong>in</strong>cl. Quellfluren), Fließgewässersysteme und bachbegleitende<br />

Feucht- und Schluchtwälder. Zwar beherbergt die Jungmoränenlandschaft etliche großflächige,<br />

weitgehend naturnahe und ihre Lebensraumfunktionen derzeit noch erfüllende Biotopkomplexe.<br />

Aber <strong>in</strong> den meisten Fällen s<strong>in</strong>d bezüglich der genannten Lebensraumtypen die gegebenen<br />

Flächengrößen, die qualitative Ausprägung und die Verbundlage nicht mehr ausreichend, um<br />

langfristig die Erhaltung der typischen Artengeme<strong>in</strong>schaften zu ermöglichen. Vorhandene<br />

Biotope s<strong>in</strong>d außerdem zu wenig gegen randliche Nähr und Schadstoffe<strong>in</strong>träge abgepuffert und<br />

oft nur unzureichend strukturiert.<br />

Die nachfolgende geologische Karte gibt e<strong>in</strong>en überblick über die geologischen Verhältnisse <strong>in</strong><br />

beiden Geme<strong>in</strong>den.<br />

13


Abbildung: Geologische Karte (Landschaftsplan)<br />

14


Landschaftsökologische Raume<strong>in</strong>heiten<br />

Die nachfolgende Themenkarte zeigt die Verteilung der Raume<strong>in</strong>heiten <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de<br />

Pfaff<strong>in</strong>g auf.<br />

Im E<strong>in</strong>zelnen s<strong>in</strong>d dies:<br />

038 Inn-Chiemsee-Hügelland (naturräumliche Haupte<strong>in</strong>heit)<br />

038 03 Grundmoräne Inn (naturräumliche Untere<strong>in</strong>heit)<br />

038 03 031 Druml<strong>in</strong>landschaft von Rott Pfaff<strong>in</strong>g<br />

038 03 032 Seebodenlandschaft Ebrach-Katzbach Pfaff<strong>in</strong>g<br />

038 04 Endmoräne Inn (naturräumliche Untere<strong>in</strong>heit)<br />

038 00 081 Atteltal Pfaff<strong>in</strong>g<br />

038 00 082 Rettenbach-Zweigbecken Pfaff<strong>in</strong>g<br />

038 00 083 Druml<strong>in</strong>schar bei Pfaff<strong>in</strong>g Pfaff<strong>in</strong>g<br />

038 00 085 Steppacher Ebene Pfaff.+ Alb.<br />

038 00 094 Flachmoränenzug von Berg Pfaff.+ Alb.<br />

038 00 097 Kesselfeld von Stauden Pfaff.+ Alb.<br />

Die Beschreibungen der e<strong>in</strong>zelnen landschaftsökologischen Raume<strong>in</strong>heiten s<strong>in</strong>d im Anhang der<br />

Erläuterungen zum Landschaftsplan.<br />

15


Abbildung: Landschaftsökologische Raume<strong>in</strong>heiten (Landschaftsplan)<br />

16


Bodenarten<br />

Durch das lebhafte Relief der Würmend- und Grundmoräne entstanden e<strong>in</strong>e Vielfalt<br />

unterschiedlichster Böden auf engstem Raum.<br />

Auf der sandig-kiesigen bzw. schluffig-kiesigen Jungmoräne entwickelten sich überwiegend<br />

Parabraunerden. über den Verebnungsflächen der kiesig-schluffigen Grundmoräne bildeten<br />

sich Pseudogleye verschiedener Stärke.<br />

Auf grundwasserfreien Lagen der Würmschotter s<strong>in</strong>d Parabraunerden mittlerer bis sehr großer<br />

Entwicklungstiefe zu f<strong>in</strong>den. In Geländemulden und Talengen bzw. Hohlformen der<br />

Moränenlandschaft s<strong>in</strong>d unter dem E<strong>in</strong>fluß des Grundwassers Gleye, Niedermoore bzw.<br />

Übergangsmoore zu f<strong>in</strong>den.<br />

Beispiele:<br />

− nördlich von Pfaff<strong>in</strong>g bei Nederndorf bis Öd flachgründige Braunerden, z.T. Rendz<strong>in</strong>en<br />

oder Moorböden (Grundlage: ger<strong>in</strong>gmächtige Schotterfelder),<br />

− Atteltal: mittel- bis tiefgründige, schwere und vielfach gleyartige Böden (gelog. Basis:<br />

diluviale Seebeckentone),<br />

− <strong>in</strong>sgesamt überwiegt sandiger oder toniger Lehm bis h<strong>in</strong> zum Ton.<br />

Teils durch das stark wechselnde Relief, teils durch hochanstehendes Grundwasser steht <strong>in</strong> der<br />

Landwirtschaft die Grünlandwirtschaft im Vordergrund. Der Ackerbau beschränkt sich meist auf<br />

flachgründige bis ebene Flächen <strong>in</strong> grundwasserfreien Lagen.<br />

Die vorhandenen ausgedehnten Moorgebiete lt. Moorarchiv (Bayer. Landesanstalt für<br />

Bodenkultur und Pflanzenbau) liegen im west- und südwestlichen Gemarkungsgebiet von<br />

Pfaff<strong>in</strong>g. Die maximale Moormächtigkeit beträgt 7,2 m. Der genaue Verlauf der Moorgrenze<br />

östlich Untermoos ist nicht bekannt. Die Flächen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> nachfolgender Themenkarte<br />

dargestellt. Die Grenze ist auch im Landschaftsplan enthalten.<br />

Die Moorflächenkartierung ist im Flächennutzungsplan e<strong>in</strong>getragen.<br />

Wasserhaushalt / Gewässer<br />

Die Wasserflächen wurden zum 31.12.1992 für Pfaff<strong>in</strong>g mit 23,69 ha angegeben.<br />

Wasserschutzgebiete<br />

Wasserschutzgebiete wurden im Landschaftsplan nicht dargestellt, da diese derzeit alle<br />

überplant werden. Nach Vorlage der endgültigen neuen Grenzen der Wasserschutzgebiete<br />

können diese aber noch <strong>in</strong> den Landschaftsplan nachgetragen werden.<br />

Gewässer<br />

Das Planungsgebiet wird von e<strong>in</strong>igen großen Bächen (Attel, Ebrach, Rettenbach) und e<strong>in</strong>er<br />

Vielzahl kle<strong>in</strong>erer Bäche durchzogen. Außer der Attel wurden die meisten Bäche begradigt und<br />

führen größtenteils das Oberflächenwasser ab. Größere Wasserflächen (Seen) s<strong>in</strong>d nicht<br />

vorhanden. In den Filzen s<strong>in</strong>d vere<strong>in</strong>zelt noch e<strong>in</strong>ige Tümpel oder angelegte Fischteiche<br />

vorzuf<strong>in</strong>den. Noch seltener s<strong>in</strong>d die teilweise wasserführenden Toteislöcher.<br />

Fließgewässer<br />

Die Ebrach (Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, im Osten Grenze zwischen Pfaff<strong>in</strong>g und Albach<strong>in</strong>g) durchfließt<br />

das Planungsgebiet ebenfalls <strong>in</strong> West-Ost-Richtung, außerhalb der Geme<strong>in</strong>de ändert sie ihre<br />

Richtung nach Süden und mündet schließlich <strong>in</strong> die Attel, diese wiederum <strong>in</strong> den Inn. Gewässer<br />

III. Ordnung.<br />

Der Rettenbach - oder Zellbach - (Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g) fließt zunächst entlang der westlichen<br />

Geme<strong>in</strong>degrenze (zugleich Landkreisgrenze Rosenheim / Ebersberg), dann verlässt er den<br />

17


Grenzverlauf und mündet kurz darauf südlich von Rettenbach <strong>in</strong> die Attel. Gewässer III.<br />

Ordnung.<br />

Die Attel (Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g) fließt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bogen von Südwesten nach Norden und wieder<br />

nach Südosten durch das Geme<strong>in</strong>degebiet und mündet schließlich außerhalb der Geme<strong>in</strong>de<br />

Pfaff<strong>in</strong>g <strong>in</strong> den Inn. Gewässer II. Ordnung.<br />

Gewässergüte<br />

Im Vergleich dazu die E<strong>in</strong>stufungen nach der Gewässergütekarte Bayerns vom Dez. 2001:<br />

− Attel II-III kritisch belastet<br />

− Ebrach II-III kritisch belastet (ganzer Bachlauf)<br />

Überschwemmungsgebiete<br />

Überschwemmungsgebiete s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de nicht festgesetzt. E<strong>in</strong>e Bebauung <strong>in</strong><br />

Überschwemmungsgebieten ist nicht zulässig. Die Überschwemmungsflächen s<strong>in</strong>d als<br />

Grünland auszuweisen und als Retentionsräume zu erhalten.<br />

Klima<br />

Das Klima des voralp<strong>in</strong>en Hügellandes ist kühl und feucht. Der jährliche Niederschlag liegt bei<br />

durchschnittlich 980 mm. Die Zahl der Nebeltage liegt bei 50 - 100 pro Jahr. Die Zahl der<br />

Frosttage, d.h. mit e<strong>in</strong>er Temperatur unter 0 Grad C liegt bei ca. 100 Tagen pro Jahr, die der<br />

Eistage, also ganztags unter 0 Grad C, bei ca. 30 Tagen im Jahr. W<strong>in</strong>dbewegungen s<strong>in</strong>d an<br />

250 - 270 Tagen im Jahr vorzuf<strong>in</strong>den, die meiste Zeit davon (an 190 Tagen) aus westlicher<br />

Richtung. Bei W<strong>in</strong>d aus Nordwesten und Westen kommt es häufig zu Stauungen der<br />

Luftmassen nördlich der Alpen, die zu bisweilen langanhaltenden Steigungsregen führen<br />

können. Dies begünstigt das Entstehen von Hochwasser.<br />

Die Lufttemperaturen betragen im jährlichen Durchschnitt 7 Grad C. Der Sommer, <strong>in</strong> den<br />

Monaten Juni bis September, ist mit e<strong>in</strong>er Durchschnittstemperatur von 14,5 Grad C<br />

verhältnismäßig warm, was wahrsche<strong>in</strong>lich auf die günstigen Bewölkungsverhältnisse<br />

zurückzuführen ist.<br />

Mit e<strong>in</strong>er jährlichen Schwankung von 19,7 Grad C weist das Klima e<strong>in</strong>en bereits recht<br />

ausgeprägten kont<strong>in</strong>entalen Charakter auf.<br />

Die Verdunstungsrate ist ganzjährig ger<strong>in</strong>ger als die Niederschlagshöhe, es besteht also auch<br />

im Sommer e<strong>in</strong> Sickerwasserstrom, der e<strong>in</strong>e hohe Grundwasserneubildungsrate zur Folge hat.<br />

Dabei kann es jedoch auch zu e<strong>in</strong>er höheren Grundwasserbelastung kommen.<br />

Die W<strong>in</strong>ter s<strong>in</strong>d im Voralpenraum relativ schneearm. An nur etwa 20 - 40 Tagen im Jahr fallen<br />

ca. 20 % der Niederschläge als Schnee.<br />

Vegetation<br />

Potentiell natürliche Vegetation<br />

Unter dem Begriff der potentiellen natürlichen Vegetation versteht man diejenigen<br />

Pflanzengesellschaften, die sich heute auf dem jeweiligen Standort unter dem E<strong>in</strong>fluss von<br />

Klima, Boden, Wasser und dem Aufhören jeglichen menschlichen E<strong>in</strong>flusses entstehen würde.<br />

Damit ist die potentielle natürliche Vegetation die eigentliche stabile und standortgerechte<br />

Pflanzendecke, auf der Grundlage der heutigen Verhältnisse. Sie dient damit als<br />

Orientierungshilfe für die Entwicklung naturnaher Pflanzungen und Waldbestände.<br />

Im Folgenden wird die im Planungsgebiet vorkommende potentielle natürliche Vegetation<br />

aufgeführt und mit ihren typischen Baum- und Straucharten erläutert.<br />

18<br />

− 21 s Re<strong>in</strong>er Labkraut-Eichen-Ha<strong>in</strong>buchenwald, Südbayern-Rasse<br />

− 24 s Ha<strong>in</strong>simsen-Buchenwald, Hügelland-Form, Südbayern-Rasse<br />

− 30 a Waldmeister-Tannen-Buchenwald, Hügelland-Form, Alpenvorland-Rasse mit<br />

Orchideen-Buchenwald, Alpenvorland-Rasse<br />

− Schwarzerlenbruch und Niedermoor


− Hochmoor und Kiefernmoore mit Schlenken- und Zwischenmoor-Gesellschaften<br />

Die Verteilung <strong>in</strong> beiden Geme<strong>in</strong>den ist nachfolgender Themenkarte zu entnehmen.<br />

Reale Vegetation<br />

Die reale Vegetation, d.h. die Vegetation, die derzeit vorhanden ist, unterscheidet sich<br />

überwiegend von der potentiellen natürlichen Vegetation. Zum größten Teil herrschen<br />

Fichtenwälder und landwirtschaftlich genutzte Flächen vor. Im Bereich des Atteltals und der<br />

Rieder Filze westlich von Pfaff<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d noch Reste e<strong>in</strong>er natürlichen Vegetation. In der Filze<br />

wurde allerd<strong>in</strong>gs schon frühzeitig damit begonnen, das Moor zu entwässern, um<br />

landwirtschaftliche Flächen zu schaffen.<br />

Mit Ausnahme der Attel wurden die meisten Bäche begradigt, um möglichst schnell das<br />

Oberflächenwasser ableiten zu können. Dadurch wurden die bachbegleitenden Pflanzen<br />

entfernt und nicht mehr nachgepflanzt, um die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen<br />

besser bearbeiten zu können. Selten s<strong>in</strong>d Bäume und Sträucher sowie schützende<br />

Pufferstreifen an den Ufern.<br />

19


Abbildung: Karte der potentiellen natürlichen Vegetation (Landschaftsplan)<br />

20


Fauna<br />

Aussagen zur Fauna <strong>in</strong> beiden Geme<strong>in</strong>degebieten konnten den nachfolgenden<br />

Untersuchungen entnommen werden. Die getroffenen Aussagen konnten durch die Kartierung<br />

zum Landschaftsplan bestätigt werden. Nach Auskunft der zuständigen Jäger s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />

Pfaff<strong>in</strong>ger Filzen verschiedene Eulenarten, der Wiedehopf, Fasane und verschiedene<br />

Niederwildarten vorhanden. Der Pirol sei jedoch nicht mehr vorzuf<strong>in</strong>den. Im Moor und an der<br />

Ebrach wurde der Große Brachvogel gesichtet. Außerdem leben lt. Aussagen der Jäger an der<br />

Ebrach Wildenten, Bekass<strong>in</strong>e und der Eisvogel, letzterer auch an der Attel.<br />

a. Biotopkartierung Bayern Flachland, LfU<br />

Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g: Grasfrosch, Erdkröte, Wasserfrosch, Heuschrecken, Geme<strong>in</strong>e Heidelibelle,<br />

Radnetzsp<strong>in</strong>nen, Raubsp<strong>in</strong>nen, Sumpfspitzmaus, Laubfrosch, Blaugrüne Moasikjungfer, Große<br />

Königslibelle, Hufeisen-Azurjungfer, Vierfleck, Schwarze Heidelibelle, Edelfalter, Weißl<strong>in</strong>ge,<br />

Bläul<strong>in</strong>ge, Wildbienen, R<strong>in</strong>gelnatter, Augenfalter, Waldeidechse, Wolfsp<strong>in</strong>nen,<br />

Feuersalamander, Gelbspötter, Mäusebussard, Stockente, Weidenmeise, Wendehals,<br />

Zaunkönig.<br />

b. Amphibien-Laichplatzkartierung, Lkr. Rosenheim, Fa. Ökokart, 1991<br />

Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g (TK 7938)<br />

Für die Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g konnten anhand des Kartenmaterials <strong>in</strong>sgesamt 51 Objekte<br />

gefunden werden; aufgrund ihrer Bedeutung s<strong>in</strong>d aber auch hier nur 9 näher erläutert.<br />

7938-3 Weiher ca. 750 qm, genutzt durch Sportfischerei, Vorkommen von<br />

folgenden Amphibien: Bergmolch, Erdkröte, Kle<strong>in</strong>er Teichfrosch, Wasserfrosch.<br />

Skalawert 24.<br />

Lage: Das im Landschaftsplan südlich Forst<strong>in</strong>g – beim Biotop 10 - dargestellte<br />

Gewässer ist <strong>in</strong> der Amphiben- und Laichplatzuntersuchung <strong>in</strong> drei kle<strong>in</strong>e Gewässer<br />

unterteilt und das nordwestliche geme<strong>in</strong>t.<br />

7938-4 Tümpel, 200 qm, Verfüllungen vorhanden, Vorkommen von folgenden<br />

Amphibien: Bergmolch, Wasserfrosch. Skalawert 8.<br />

Lage: Das Östlich der drei oben genannten Gewässer.<br />

7938-37 Weiher, 1500 qm, ke<strong>in</strong>e Nutzung erkennbar, Laichplatz folgender<br />

Amphibien: Bergmolch, Teichmolch, Kammolch, Laubfrosch, Grasfrosch, Wasserfrosch.<br />

Skalawert 71.<br />

Lage: Biotop 17.2 bei Öd (S.O. 4-18).<br />

7938-38 Weiher, 2000 qm, ke<strong>in</strong>e Nutzung erkennbar, Laichplatz von Laubfrosch,<br />

Wasserfrosch. Skalawert 9.<br />

Lage: Biotop 17.1 östlich Buchleiten (S.O. 4-18).<br />

7938-75 Teich, 75 qm, ke<strong>in</strong>e erkennbare Nutzung, Laichplatz von Teichmolch,<br />

Grasfrosch, Wasserfrosch. Skalawert 60.<br />

Lage: In Unterübermoos, östlich der Kirche, nördlich des Bodendenkmals.<br />

7938-90 Lache von ca. 10 qm, ke<strong>in</strong>e erkennbare Nutzung, Vorkommen von<br />

Erdkröte, Laubfrosch, Wasserfrosch. Skalawert 10.<br />

Lage: Im Biotop 14.5 bzw. vorgeschlagenes LB 5 nördlich Öd (S.O. 4-18).<br />

7938-106 Tümpel, 80 qm, ke<strong>in</strong>e erkennbare Nutzung, Laichplatz von Grasfrosch.<br />

Skalawert 8.<br />

Lage: Im Biotop 29 bzw. vorgeschlagenes LB 11 westlich Dirnhart.<br />

7938-111 Teich, 25 qm, ke<strong>in</strong>e erkennbare Nutzung, Laichplatz von Bergmolch,<br />

Spr<strong>in</strong>gfrosch, Wasserfrosch. Skalawert 24.<br />

Lage: Südlich von Objekt 7938-75.<br />

21


7938-114 Teich, 300 qm, ke<strong>in</strong>e erkennbare Nutzung, Laichplatz von Bergmolch,<br />

Teichmolch, Laubfrosch, Spr<strong>in</strong>gfrosch, Grasfrosch, Wasserfrosch. Skalawert 54.<br />

Lage: Südlich von Objekt 7938-111 (die Gewässer 75, 111 und 114 ergeben e<strong>in</strong>e nordsüd-gerichtete<br />

Kette).<br />

c. Artenschutzkartierung Bayern, LfU<br />

Im Geme<strong>in</strong>degebiet Pfaff<strong>in</strong>g liegen 30 Objekte. Die Fundstellen s<strong>in</strong>d nachfolgend aufgelistet<br />

und ihre Lage kurz beschrieben. Die ausführlichen Beschreibungen mit Wertung nach der<br />

Roten Liste und genaue Angabe der Lage (Gauß-Krüger-Koord<strong>in</strong>aten) s<strong>in</strong>d im Anhang<br />

enthalten.<br />

Legende:<br />

Die ersten Ziffern stehen für die Top. Karte und Objektnummer.<br />

Der nachfolgende Buchstabe L oder P bedeutet Lebensraum- oder Punktraumkartierung.<br />

Das Zeichen * steht für nachgewiesene Arten der Roten Liste.<br />

Der e<strong>in</strong>geklammerte Buchstabe erklärt die Objektbezeichnung:<br />

(A Lurche, I Insekten, P Pflanzen, R Kriechtiere, S Säugetiere, V Vögel).<br />

Pfaff<strong>in</strong>g 7938-17 P * (FK) Attel<br />

7938-29 L (A) nö Fischteiche südl. Spr<strong>in</strong>glbach<br />

7938-50 L (A) Weiher sö Forst<strong>in</strong>g<br />

7938-53 P (S) EFH <strong>in</strong> Spr<strong>in</strong>glbach<br />

7938-59 P * (I) Niedermoor westl. Pfaff<strong>in</strong>g<br />

7938-60 P * (I) Hoch-/Übergangsmoor nördl. Öd<br />

7938-65 L (A) Waldtümpel sö Forst<strong>in</strong>g<br />

7938-72 L (A) neu angelegter Biotop n Perach<br />

7938-73 L (A) Weiher am Torfstichrand n Gma<strong>in</strong><br />

7938-74 L (A) Gräben <strong>in</strong> ehem. Torfstich n Gma<strong>in</strong><br />

7938-75 L * (A) verlandeter Weiher n Öd<br />

7938-76 L * (A) Weiher bei Buchleiten<br />

7938-78 L (A) Löschteich östlich Dirnhart<br />

7938-83 L (A) Fischteich westlich Gunzenra<strong>in</strong><br />

7938-84 L (A) Fischteich<br />

7938-87 L (A) ehem. Fischteich ” Unterübermoos<br />

7938-88 L (A) Kiesweiher westlich Breitmoos<br />

7938-89 L (A) Kiesweiher nördlich Öd<br />

7938-90 L (A) Fischteich südlich Spr<strong>in</strong>glbach<br />

7938-91 L (A) Gartenteich südlich Spr<strong>in</strong>glbach<br />

7938-92 L * (A) 3 kle<strong>in</strong>e Lachen nördlich Öd<br />

7938-101 L (A) Tümpel westlich Dirnhart<br />

7938-102 L (A) Tümpel w Dirnhart (Torfstich)<br />

7938-103 L (A) Vernässung w Dirnhart (Torfst.)<br />

7938-104 L * (A) ehem. Fischteich ö Unterübermoos<br />

7938-105 P (A) ehem. Fischteich ö Unterübermoos<br />

7938-106 P (A) ehem. Fischteich ö Unterübermoos<br />

7938-107 L * (A) ehem. Fischteich ö Unterübermoos<br />

7938-108 L (A) Tümpel nördlich Ste<strong>in</strong>hart<br />

7938-118 P * (S) Kirche Rettenbach<br />

Landschaftsbild<br />

Die Geme<strong>in</strong>de bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em sehr bewegten Gebiet des Inn-Chiemsee-Hügellandes<br />

und weist als Eiszerfallslandschaft des ehemaligen Inngletschers e<strong>in</strong>e vielfältige, erlebnisreiche<br />

Landschaft auf. Außer den ebenen Flächen der Rieder Filze und der Tallandschaft der Ebrach<br />

gibt es e<strong>in</strong> ständiges Auf und Ab <strong>in</strong> der Landschaft. Die tiefsten E<strong>in</strong>schnitte bildet teilweise das<br />

Atteltal.<br />

Die flacheren Landschaftsteile s<strong>in</strong>d größtenteils ausgeräumte Flächen, die landwirtschaftlich<br />

genutzt werden. Die Waldflächen bestehen hauptsächlich aus Fichtenaufforstungen, die<br />

mittlerweile durch Sturm- und Käferschäden gekennzeichnet s<strong>in</strong>d. An solchen Stellen wurde<br />

bereits begonnen, mit Mischwald aufzuforsten. Die landschaftlich reizvollsten Gebiete bilden<br />

22


das Atteltal und die Rieder Filze. Die von der undurchlässigen Grundmoräne geprägte<br />

Landschaft weist außerdem e<strong>in</strong>e Vielzahl verlandeter Seen, Tümpel und Toteislöcher auf. In<br />

nacheis-zeitlichen Schmelzwasserr<strong>in</strong>nen w<strong>in</strong>den sich natürliche Bäche mit Bruch- und<br />

Auwaldresten. Daneben entstanden ausgedehnte Nieder- und Hochmoore, <strong>in</strong>sbesondere im<br />

Westen der Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g. Auf zwei sanften <strong>in</strong> Nord-Süd-Richtung verlaufenden<br />

Moränenrücken liegen der Ort Pfaff<strong>in</strong>g und der Weiler Hilgen. E<strong>in</strong>en charakteristischen Druml<strong>in</strong><br />

stellt die kle<strong>in</strong>e Moränenkuppe bei Übermoos, der 'Galgenberg', dar.<br />

Außer <strong>in</strong> den größeren Orten Pfaff<strong>in</strong>g, und Forst<strong>in</strong>g f<strong>in</strong>det man sonst e<strong>in</strong> dörfliches, ländliches<br />

Ersche<strong>in</strong>ungsbild. Während die Weiler und Dörfer gut mit Bäumen und Sträuchern e<strong>in</strong>gegrünt<br />

s<strong>in</strong>d, sollte bei den größeren Ortschaften hierauf noch mehr geachtet werden (Neubau-,<br />

Gewerbe-, Industriegebiete).<br />

23


2.4 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

(Landschaftsplan Kap 4.10)<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Schutzgebiete und -objekte gem. BayNatSchG<br />

Im Planungsgebiet besteht derzeit e<strong>in</strong> Landschaftsschutzgebiet (Kreisverordnung des<br />

Landkreises Wasserburg am Inn vom 29.08.1962, Nr II/5-324-2/2. genehmigt durch die<br />

Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 01.09.1962, Nr. II/4-8459/19) entlang der Attel<br />

und e<strong>in</strong> flächenhaftes Naturdenkmal (Verordnung vom 20. August 1982, genehmigt von der<br />

Regierung von Oberbayern am 17.08.1982 durch Schreiben Nr. 820-8631-18-39/82) mit zwei<br />

Toteiskesseln bei Öd.<br />

Die Verordnungen der bestehenden Schutzgebiete s<strong>in</strong>d im Anhang des Landschaftsplanes<br />

enthalten.<br />

Schutzwürdige Flächen - Biotope<br />

Alle Lebensräume von erhaltenswerten Tier- und Pflanzenarten, die aufgrund der<br />

vorherrschenden Standortbed<strong>in</strong>gungen (Geologie, Boden, Wasser etc.) Lebensgeme<strong>in</strong>schaften<br />

bilden (z.B. Niedermoor, Streuwiese, Röhrichtgürtel, Laubmischwald etc. werden als Biotop<br />

bezeichnet.<br />

Die hohe Anzahl an Biotopen im Geme<strong>in</strong>degebiet ist daher v.a. durch die vielfältigen<br />

ökologischen Standortbed<strong>in</strong>gungen des Inn-Chiemsee-Hügellandes bed<strong>in</strong>gt. Die Bedeutung<br />

dieser Flächen für den Naturhaushalt bestehen u.a. dar<strong>in</strong>,<br />

− e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destmaß an biologischer und struktureller Vielfalt und charakteristischer Eigenart<br />

der verschiedenen Naturräume zu erhalten, die durch Nutzungs<strong>in</strong>tensivierung immer<br />

e<strong>in</strong>heitlicher werden,<br />

− e<strong>in</strong>en Beitrag zu leisten für die Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes,<br />

− Rückzugsgebiete und Lebensräume zu bilden für Tier- und Pflanzenarten (ungezielter<br />

Artenschutz), die <strong>in</strong> den <strong>in</strong>tensiv genutzten Bereichen ke<strong>in</strong>e Lebensmöglichkeit mehr<br />

haben,<br />

− Rückzugsgebiete und Lebensräume zu bilden für auf bestimmte Lebensbed<strong>in</strong>gungen<br />

angewiesene Pflanzen- und Tierarten (gezielter Artenschutz),<br />

− Artenreservoire (Genopole) zur Erhaltung der genetischen Information und zur<br />

Sanierung gestörter Bereiche darzustellen,<br />

− Pufferzonen für besonders empf<strong>in</strong>dliche Gebiete zu bilden,<br />

− ökologische Ausgleichswirkungen auf andere Nutzungssysteme wahrzunehmen.<br />

Biotope erfüllen <strong>in</strong>sbesondere hydrologische Aufgaben (z.B. Wasserrückhalt), klimatische<br />

Funktionen (z.B. Kaltluftbildung), hygienische Funktionen (z.B. Staubfilterung) u.a.<br />

Feucht- und Trockenflächen gem. Art.13d BayNatSchG<br />

(vor 1996 Art. 6d BayNatschG)<br />

Unter den ökologisch wertvollen Flächen (Biotopflächen) kommt den naturnahen Feuchtflächen<br />

sowie den Mager- und Trockenstandorten e<strong>in</strong>e besondere Bedeutung zu. Sie s<strong>in</strong>d daher im<br />

Bayerischen Naturschutzgesetz Art. 13d besonders geschützt. Maßnahmen, die zu e<strong>in</strong>er<br />

Zerstörung, Bee<strong>in</strong>trächtigung, nachhaltigen Störung oder Veränderung des charakteristischen<br />

Zustandes dieser Flächen führen können, bedürfen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften<br />

der Erlaubnis.<br />

Zu diesen Flächen gehören Verlandungsbereiche von Gewässern mit Röhricht und<br />

Großseggenrieden, Kle<strong>in</strong>seggensümpfe und Großseggenriede außerhalb von<br />

Verlandungsbereichen, Flächen mit Schlenkenvegetation, seggen- und b<strong>in</strong>senreiche Nass- und<br />

Feuchtwiesen, Mäde-süß-Hochstaudenfluren, offene Hochmoore, Pfeifengrasstreuwiesen,<br />

Zwergstrauchheiden und Borstgrasrasen feuchter Ausprägung, Hochmoorwälder, Bruchwälder<br />

(Erlen-Bruchwald auf organischen Weichböden), von den Auwäldern im wesentlichen die, die<br />

regelmäßig e<strong>in</strong>mal jährlich überschwemmt werden; Magerrasen (Steppen-, Halb-trocken- und<br />

Trockenrasen, Sand- und Felsrasen, Borstgrasrasen trockener Ausprägung, alp<strong>in</strong>e<br />

24


Kalkmagerrasen), Heiden (Fels- und Steppenheiden, Zwergstrauchheiden trockener<br />

Ausprägung), Ste<strong>in</strong>fluren, Trockenwälder und -gebüsche (wärmeliebende Kiefern- und<br />

Eichenmischwälder, Gebüsche und Säume, Steppenheidewälder und Schneeheide-<br />

Kiefernwälder).<br />

Diese 13d-Flächen s<strong>in</strong>d damit, unabhängig von ihrer Darstellung im Landschaftsplan,<br />

geschützt. Die Darstellung der wichtigsten 13d-Flächen im Geme<strong>in</strong>degebiet im Landschaftsplan<br />

ist für den e<strong>in</strong>zelnen Grundbesitzer wichtig, damit er nicht durch Unkenntnis nachhaltige<br />

Veränderungen an den Flächen vornimmt mit der Folge, Ausgleichszahlungen oder<br />

Wiederherstellungskosten tragen zu müssen.<br />

Schutz der Nist-, Brut- und Zufluchtstätten<br />

(nach Art. 13e BayNatSchG)<br />

Das BayNatSchG dient dem Schutz wildwachsender Pflanzen und der nicht jagdbaren<br />

wildlebenden Tiere.<br />

Der Art. 13e BayNatSchG besagt u. a., dass es verboten ist, <strong>in</strong> freier Natur<br />

− Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze und -gebüsche zu roden, abzuschneiden,<br />

− lebende Zäune <strong>in</strong> der Zeit vom 01.03. bis 31.08. zu schneiden,<br />

− die Bodendecke auf Wiesen, Feldra<strong>in</strong>en, ungenutztem Gelände, an Hecken oder<br />

Hängen abzubrennen,<br />

− Rohr- und Schilfbestände <strong>in</strong> der Zeit vom 01.03. bis 30.09. zu beseitigen.<br />

Das Verbot des Abs. 1 gilt nicht für die ordnungsgemäße Nutzung, die den Bestand erhält. An<br />

Feldgehölzen ist die Holznutzung plenterweise gestattet (Entfernung e<strong>in</strong>zelner Stämme unter<br />

Erhaltung des Gehölzes). Das Verbot des Abs. 1 Nr. 4 gilt ferner nicht für geschlossene<br />

Gewässer im S<strong>in</strong>ne des Fischereigesetzes mit den der Be- und Entwässerung dienenden<br />

Gräben.<br />

Die Untere Naturschutzbehörde kann, nach Anhörung des Beauftragten für Naturschutz, im<br />

Flurbere<strong>in</strong>igungsverfahren, ferner im Benehmen mit dem Flurbere<strong>in</strong>igungsamt weitere<br />

Ausnahmen von Abs. 1 und von Abs. 2 Satz 2 zulassen, wenn e<strong>in</strong> überwiegender Grund dies<br />

rechtfertigt.<br />

Diese durch den Art. 13e BayNatschG geschützten Naturteile s<strong>in</strong>d im Landschaftsplan<br />

dargestellt (2) und werden <strong>in</strong> der amtlichen Biotopkartierung spaltengleich mit der 13d-Flächen-<br />

Beurteilung aufgeführt.<br />

Biotope der amtlichen Kartierung<br />

Nachfolgend s<strong>in</strong>d die amtlich kartierten Biotope kurz aufgeführt und beschrieben; die<br />

ausführlichen Beschreibungen s<strong>in</strong>d im Anhang des Landschaftsplans enthalten.<br />

7938-1 Baumhecke bei Ebrach<br />

7938-2 Gehölzsaum entlang der Ebrach<br />

7938-14 Toteiskessel bei Öd und Brandstätt<br />

7938-15 Toteiskessel bei Öd<br />

7938-16 Südteil des Toteiskessels bei Öd<br />

7938-17 Toteislöcher bei Öd und Buchleiten<br />

7938-18 Torfstich-Birkenwäldchen <strong>in</strong> den Filzen<br />

7938-19 Filzener Birkenhecken<br />

7938-20 Feuchtwiesenreste und -brachen <strong>in</strong> den Filzen<br />

7938-21 verbuschende Feuchtwiesenbrache am Westrand der Filzen<br />

7938-22 Magerrasenrest <strong>in</strong> den Filzen<br />

7938-23 alter, wiederbewaldeter Kiesabbau westlich Pfaff<strong>in</strong>g<br />

7938-24 verlandeter Fischteich nordöstlich Pfaff<strong>in</strong>g<br />

7938-25 Torfstich-Birkenwäldchen und Birkenhecke bei Pfaff<strong>in</strong>g<br />

7938-26 Moorkomplex bei Oberübermoos<br />

7938-27 bewaldeter Druml<strong>in</strong> bei Unterübermoos<br />

7938-28 Streuwiesenbrache und Nasswiese bei Dirnhart<br />

7938-29 Streuwiese und Erlenwäldchen bei Dirnhart<br />

25


7938-30 Moorwiesensenke bei Dirnhart<br />

7938-34 Attel und Seitenbäche zwischen Potzmühle und Mühltal<br />

7938-35 Attel zwischen Bo<strong>in</strong>g und Potzmühle<br />

7938-36 Unterlauf des Rettenbachs<br />

7938-37 Schlankseggenried südwestlich Rettenbach<br />

7938-38 Wald bei Potzmühle<br />

7938-39 aufgelassene Tongrube bei Holzmann<br />

7938-40 Streuwiesenbrache westlich Zellerreit<br />

7938-42 Feuchtwald- und Hochmoorrest südwestlich Zellerreit<br />

7938-43 Hecke bei Bachleiten<br />

7938-44 altes Torfstichgebiet bei Bachleiten<br />

7938-45 Wäldchen südlich Lehen<br />

7938-46 Fischweiher südöstlich Rettenbach<br />

7938-47 Schwarzerlen-Wäldchen bei Krut<br />

7938-48 Feldgehölz bei Gunzenra<strong>in</strong><br />

7938-49 Moorbirkenwald bei Bo<strong>in</strong>g<br />

Sonstige Biotope<br />

Bei der ergänzenden Kartierungen wurden folgende Flächen über die E<strong>in</strong>stufung des LfU<br />

h<strong>in</strong>aus für biotopwürdig gehalten. Sie s<strong>in</strong>d nur im Landschaftsplan gekennzeichnet.<br />

26<br />

− Moorwald nordöstlich von Forst<strong>in</strong>g<br />

− Trockenstandort westlich von Forst<strong>in</strong>g<br />

− Teich südöstlich von Forst<strong>in</strong>g<br />

− Teich im Waldteil Fröschlmoos östlich Forst<strong>in</strong>g<br />

− Feuchtstandort mit Caltha palustris (Sumpfdotterblume)<br />

− Teich bei Unterübermoos<br />

− Hangkante südlich Unterübermoos, Trockenstandort mit kle<strong>in</strong>en Quellen<br />

− Feuchtwiese nördlich Neuhäusl<br />

− Teich westlich Neuhäusl<br />

− Kiessteilwand östlich von Graben<br />

− Feuchtwiese von Gunzenra<strong>in</strong>


2.5 Verkehrssituation<br />

Abbildung: Topografische Karte mit Darstellung der Straßenverkehrssituation<br />

Überörtliche Verkehrssituation<br />

Im nördlichen Geme<strong>in</strong>degebiet verläuft die B 304 als überregionale Achse <strong>in</strong> West-Ost-Richtung<br />

durch den Ortsteil Forst<strong>in</strong>g. Sie bildet den straßenverkehrlichen Anschluss nach Ebersberg,<br />

weiter nach München und nach Wasserburg am Inn.<br />

In Nord-Süd-Richtung verläuft die Kreisstraße RO 41 durch die gesamte Geme<strong>in</strong>de und den<br />

Hauptort. Im Süden liegt die Kreisstraße RO 43 und tangiert <strong>in</strong> Ost-West Richtung die Ortsteile<br />

Lehen, Engelmannstett und Rettenbach.<br />

Die Kreisstraße RO 44 zweigt nördlich von Pfaff<strong>in</strong>g von der RO 41 <strong>in</strong> östliche Richtung ab,<br />

südlich von Pfaff<strong>in</strong>g nach Westen.<br />

Für die B 304 ist nördlich von Forst<strong>in</strong>g seitens der Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>e Umfahrung geplant. Mit ihr<br />

soll e<strong>in</strong>e bessere Erschließung der derzeitigen und künftigen Gewerbestandorte erreicht<br />

werden.<br />

Bauverbotszonen<br />

Gemäß § 9(1)Nr.1 FstrG gilt an Bundesstraßen e<strong>in</strong>e Anbauverbotszone von 20 m vom<br />

Fahrbahnrand. Bei Staatsstraßen und Kreisstraßen gilt e<strong>in</strong> Anbauverbot nach Art. 23(1)<br />

BayStrWG von jeweils 20 m bzw. 15 m.<br />

27


B 15 neu<br />

Die geplante Bundesstraße B 15 neu Regensburg – Landshut – Rosenheim ist sowohl im<br />

derzeit gültigen als auch im künftigen neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (im<br />

weiteren Bedarf) enthalten. Der Bundesgesetzgeber hat damit die grundsätzliche Notwendigkeit<br />

der B 15 neu festgeschrieben. Für die Trassenführung wurde e<strong>in</strong> Raumordnungsverfahren<br />

durchgeführt und mit e<strong>in</strong>er positiven landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Die<br />

Bestimmung der L<strong>in</strong>ienführung nach § 16 FStrG durch den Bundesm<strong>in</strong>ister für Verkehr ist<br />

erfolgt.<br />

Die Trasse der B15 neu ist noch nicht planfestgestellt. Sie ist im Flächennutzungsplan nicht<br />

dargestellt. In ihrem geplanten Verlauf beabsichtigt die Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g jedoch ke<strong>in</strong>e andere<br />

bauliche Entwicklung.<br />

Schienenverkehr<br />

Die Bahnl<strong>in</strong>ie Wasserburg- München durchquert das Geme<strong>in</strong>degebiet. E<strong>in</strong>zige Haltestelle ist<br />

Forst<strong>in</strong>g. Die Flächen für Bahnanlagen betragen ca. 5 ha.<br />

Fuß- und Radwegenetz<br />

Sämtliche Fuß- und Radwanderwege s<strong>in</strong>d im Plan gekennzeichnet, sofern sie Ortschaften<br />

mite<strong>in</strong>ander verb<strong>in</strong>den und für die Ortsplanung von Bedeutung s<strong>in</strong>d.<br />

Das Wegenetz soll weiterentwickelt werden. Bei Neuplanungen von Baugebieten ist<br />

<strong>in</strong>sbesondere auch auf e<strong>in</strong>e gute fußläufige Erschließung und Anb<strong>in</strong>dung an die Ortskerne zu<br />

achten.<br />

Unter anderem s<strong>in</strong>d folgende Radwege im Plan e<strong>in</strong>getragen:<br />

28<br />

− R1 -Rad- und Wanderweg 1 (4,8 km Gehzeit ca. 1 1/4 Stunden)<br />

Pfaff<strong>in</strong>g-Rathaus - Birkenstraße - Feldweg nach Unterübermoos (sehenswert:<br />

Kirche St. Margarethen) - Oberübermoos (zwischen Oberübermoos und Nederndorf<br />

Tiergehege mit Damwild) - Nederndorf - Pfaff<strong>in</strong>g-Rathaus<br />

− R2 -Rad- und Wanderweg 2 (6,7 km Gehzeit ca. 1 3/4 Stunden)<br />

bis Oberübermoos wie R1 - beim Anwesen Oberübermoos 149 l<strong>in</strong>ks abbiegen <strong>in</strong><br />

Richtung Staatsforst - im Staatsforst l<strong>in</strong>ks abbiegen (Schild Wasserschutzgebiet) -<br />

kurz vor der Kreisstraße l<strong>in</strong>ks auf Feldweg nach Scheidsöd abbiegen - Nederndorf<br />

(Tiergehege) - Pfaff<strong>in</strong>g-Rathaus<br />

− R3 -Rad- und Wanderweg 3 (8,8 km Gehzeit ca. 2 1/4 Stunden)<br />

Pfaff<strong>in</strong>g-Rathaus - Geh- und Radweg entlang der Kreisstraße bis Forst<strong>in</strong>g<br />

(Brauereigasthof gutbürgerlich geführt mit schönem Biergarten) - Spr<strong>in</strong>glbach im<br />

Ort l<strong>in</strong>ks abbiegen nach - Obermoos - Untermoos - l<strong>in</strong>ks abbiegen nach Lutzhäusl<br />

(sehenswert: Sandl-Kapelle nach Brand wieder von Privat errichtet) – Hilgen -<br />

Pfaff<strong>in</strong>g-Rathaus<br />

− R4 -Rad- und Wanderweg 4 (17,9 km Gehzeit ca. 4 1/2 Stunden)<br />

bis Untermoos wie R 3 - rechts abbiegen zur Filzen (Modellflugplatz) - Neuhäusl -<br />

Gänsreit - abbiegen nach Perach (Wegweiser Richtung Rettenbach) - zwischen<br />

Perach und Oberndorf sehr schöne Rundumsicht - Oberndorf - Rettenbach<br />

(Gasthaus Neuwirt gutbürgerlich geführt) - Rattenbach - l<strong>in</strong>ks abbiegen nach Bach -<br />

Hof - Garnöd - <strong>in</strong> Grafa l<strong>in</strong>ks abbiegen nach - Buchsbaum – Eglsee - Oberöd -<br />

Ste<strong>in</strong>hart - Neuhaus -Pfaff<strong>in</strong>g-Rathaus<br />

− R5 -Rad- und Wanderweg 5 (13,2 km Gehzeit ca. 3 1/4 Stunden)<br />

bis Filzen wie R4 - (Wegweiser Pfaff<strong>in</strong>g) nach 200 m rechts abbiegen - am<br />

Golfplatz vorbei nach Faßra<strong>in</strong> - Köckmühle (Restaurant am Golfplatz) - Neuhaus -<br />

Pfaff<strong>in</strong>g-Rathaus<br />

− R6 -Rad- und Wanderweg 6 (4,2 km Gehzeit ca. 1 Stunde)<br />

Pfaff<strong>in</strong>g-Rathaus - Ste<strong>in</strong>hart - <strong>in</strong>ks abbiegen Richtung Unterübermoos (sehr<br />

schöner Weg durch Landschaftsschutzgebiet und über den Attelsteg) -<br />

Unterübermoos - Pfaff<strong>in</strong>g-Rathaus<br />

− R7 -Rad- und Wanderweg 7 (17,1 km Gehzeit ca. 4 1/4 Stunden)


is Rettenbach wie R 4 - <strong>in</strong> Rettenbach l<strong>in</strong>ks abbiegen - vor Ortsende Rettenbach<br />

rechts abbiegen - nach Potzmühle - nach Potzmühle l<strong>in</strong>ks abbiegen nach -<br />

Schrödlreit - Fudersöd - Ste<strong>in</strong>hart - Pfaff<strong>in</strong>g<br />

29


2.6 Bevölkerungsentwicklung<br />

Am 31.12.2002 hatte die Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g 3.813 E<strong>in</strong>wohner. Signifikant ist nach e<strong>in</strong>em<br />

Bevölkerungsrückgang zwischen 1950 und 1961 e<strong>in</strong> seither fast stetiger Anstieg der<br />

E<strong>in</strong>wohnerzahl. Für den Zeitraum der E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung Albach<strong>in</strong>gs von 1978 bis 1993 ist die<br />

Statistik vergröbert.<br />

Seit 1993 steigt die E<strong>in</strong>wohnerzahl jährlich um durchschnittlich 0,91%.<br />

30


Bevölkerungsbewegungen<br />

Die Veränderung der Bevölkerungszahl wird bestimmt durch die natürliche<br />

Bevölkerungsbewegung, dem Saldo aus Geburten und Sterbefällen, und den Wanderungen,<br />

bestimmt durch Zu- und Fortzüge.<br />

Die Wanderungen zeigen <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>en leichten Überhang von Zuzügen. Die Spitzen Anfang<br />

der neunziger Jahre im letzten Jahrhundert ist mit der Öffnung Ostdeutschlands zu erklären.<br />

Auch die natürliche Bevölkerungsbewegung ist positiv. Wanderungen und natürliche<br />

Bevölkerungsentwicklung tragen etwa <strong>in</strong> gleichen Teilen zum E<strong>in</strong>wohnerwachstum bei.<br />

31


Prognose<br />

Jahr E<strong>in</strong>wohner Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3<br />

Zunahme 0,5% 0,9% 1,3%<br />

2002 3.813 3.813 3.813 3.813<br />

2003 3.832 3.847 3.863<br />

2004 3.851 3.882 3.913<br />

2005 3.870 3.917 3.964<br />

2006 3.890 3.952 4.015<br />

2007 3.909 3.988 4.067<br />

2008 3.929 4.024 4.120<br />

2009 3.948 4.060 4.174<br />

2010 3.968 4.096 4.228<br />

2011 3.988 4.133 4.283<br />

2012 4.008 4.170 4.339<br />

2013 4.028 4.208 4.395<br />

2014 4.048 4.246 4.452<br />

2015 4.068 4.284 4.510<br />

2016 4.089 4.323 4.569<br />

2017 4.109 4.361 4.628<br />

2018 4.130 4.401 4.688<br />

2019 4.150 4.440 4.749<br />

2020 4.171 4.480 4.811<br />

E<strong>in</strong> wesentlicher Parameter für die Entwicklung e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de ist die zukünftige<br />

Bevölkerungsentwicklung. Hierfür werden drei Szenarien entwickelt. Ausgangspunkt für die<br />

Betrachtung ist das letzte Jahrzehnt mit e<strong>in</strong>em jährlichen Zuwachs von durchschnittlich 0,9%.<br />

Szenario 1 geht von e<strong>in</strong>em Rückgang der Zuwachsrate aus. Bei e<strong>in</strong>er jährlichen Erhöhung von<br />

0,5% würden <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g im Jahr 2020 etwa 4.171 E<strong>in</strong>wohner leben.<br />

Im Szenario 2 nimmt man den gleichen Zuwachs der letzten Jahre auch für den kommenden<br />

Planungszeitraum an. Die Geme<strong>in</strong>de hätte dann 4.480 E<strong>in</strong>wohner.<br />

Auf e<strong>in</strong>em Anstieg der Zuwachsrate basiert Szenario 3. Mit e<strong>in</strong>er Zunahme von jährlich 1,3%<br />

würden im Jahr 2020 <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g 4.811 Menschen leben.<br />

Prognosen für ganz Bayern und den Regierungsbezirk Oberbayern gehen bis zum Jahr 2020<br />

mit e<strong>in</strong>em Wachstum von jährlich 0,1% aus. Für die Region 18 Südostoberbayern ist e<strong>in</strong><br />

Zuwachs von 0,4% zu erwarten (Quelle: <strong>in</strong>ka-daten).<br />

32


Die Geme<strong>in</strong>de im Vergleich<br />

Die Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g als Teil des ländlichen Raums hat im Vergleich e<strong>in</strong>e erwartungsgemäß<br />

niedrigere Bevölkerungs-, Siedlungs- und Wohnungsdichte. Die Vergleichszahl E<strong>in</strong>wohner pro<br />

Arbeitsplatzdichte lässt auf e<strong>in</strong>e höhere Auspendlerquote aus Pfaff<strong>in</strong>g im Vergleich zum<br />

Landkreis, zur Region oder zum Bezirk schließen.<br />

Siedlungsstruktur Pfaff<strong>in</strong>g Landkreis<br />

Rosenheim<br />

Region<br />

Südostober-<br />

bayern<br />

Reg.bezirk<br />

Oberbayern<br />

Bayern<br />

Bevölkerung am 31.03.2003 3.829 243.041 794.316 4.173.325 12.389.124<br />

Geme<strong>in</strong>defläche <strong>in</strong> km² am 01.01.2003 35,4 1.439,50 5.225,20 17.529,60 70.549,40<br />

Bevölkerungsdichte am 31.12.2002 107,8 168,6 151,9 237,9 175,6<br />

Siedlungsdichte (E<strong>in</strong>w./km²) am 31.12.2000 2.863,30 3.369,80 3.272,90 4.152,90 3.339,10<br />

E<strong>in</strong>wohner-/Arbeitsplatzdichte 1987 (VZ) 113,7 176,3 179,5 307,8 225,3<br />

Wohnungsdichte (Wohng./ha) am 31.12.2002 10 14 14,8 20,1 15,5<br />

Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung 1987 3.051 190.104 666.454 3.598.126 10.902.643<br />

Wohnberechtigte Bevölkerung 1987 (VZ) 3.154 203.894 706.794 3.767.334 11.349.037<br />

Der Vergleich der Altersstruktur bestätigt das Bild der natürlichen Bevölkerungsbewegung. In<br />

Pfaff<strong>in</strong>g ist der Anteil der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen deutlich erhöht. Der prozentuale Anteil der<br />

Rentner dagegen ist unter dem Bayern- und Regionsdurchschnitt.<br />

Altersstruktur am 31.12.2002 Pfaff<strong>in</strong>g Landkreis<br />

Rosenheim<br />

Region<br />

Südostober-<br />

bayern<br />

Reg.bezirk<br />

Oberbayern<br />

Bayern<br />

%-Anteil 0- bis unter 6-Jährige an der Bev. 8,2 6,5 6 6,1 6<br />

%-Anteil 6- bis unter 15-Jährige an der Bev. 12 11,1 10,4 9,4 10<br />

%-Anteil 15- bis unter 18-Jährige an der Bev. 3,9 3,4 3,4 2,9 3,3<br />

%-Anteil 18- bis unter 25-Jährige an der Bev. 7,7 7,4 7,7 7,8 8<br />

%-Anteil 25- bis unter 30-Jährige an der Bev. 5,9 5,3 5,5 6,3 5,9<br />

%-Anteil 30- bis unter 40-Jährige an der Bev. 16,2 16,5 16 17,5 16,6<br />

%-Anteil 40- bis unter 50-Jährige an der Bev. 14,7 15,1 14,8 14,7 15,1<br />

%-Anteil 50- bis unter 65-Jährige an der Bev. 19,4 18,7 18,7 19,3 18,4<br />

%-Anteil 65- und Mehrjährige an der Bev. 12 16,1 17,5 16,1 16,8<br />

Die Haushalts- und Sozialstrukturen entsprechen im Allgeme<strong>in</strong>en denen ländlicher Gebiete. Es<br />

gibt weniger S<strong>in</strong>gle-Haushalte als <strong>in</strong> städtischen Regionen oder auf Bayern bezogen. Dafür ist<br />

der Anteil mit Mehrpersonenhaushalten typischerweise erhöht. Der Anteil der Gymnasiasten<br />

und Hochschulabsolventen ist unter dem Landes- und Regionsdurchschnitt. Der Prozentsatz<br />

der Schüler und Studenten ist aber wegen der allgeme<strong>in</strong> höheren K<strong>in</strong>der- und<br />

Jugendlichenzahlen über dem Mittel.<br />

Haushalts- und Sozialstruktur 1987 (VZ) Pfaff<strong>in</strong>g Landkreis<br />

Rosenheim<br />

Region<br />

Südostober-<br />

bayern<br />

Reg.bezirk<br />

Oberbayern<br />

Bayern<br />

%-Anteil der Haushalte mit 1 Person 14,9 26,6 29,9 37,2 31,9<br />

%-Anteil der Haushalte mit 5 und mehr Pers. 20,7 11 9,7 5,9 7,8<br />

%-Anteil der Bevölkerung: geschieden 1,8 3 3,3 4,6 3,5<br />

Allg. Schulabschl.: Gymn. (<strong>in</strong> % der 15-64-J.) 6,6 11,7 10,8 18,2 13,3<br />

Berufl. Abschl.: Hochsch. (<strong>in</strong> % der 15-64-J.) 2,3 4,7 4,2 7 5<br />

Schüler und Studierende (<strong>in</strong> %) 15,3 13,5 13,2 13,5 13,6<br />

Überw. Lebensunterh.: Erwerbstätig (<strong>in</strong> %) 43,1 42,1 41,6 44,9 42,9<br />

Überwieg. Lebensunterh.: Rente usw. (<strong>in</strong> %) 15,6 22,1 23,7 22,1 22,6<br />

Überwieg. Lebensunterh.: d. Angehörige (%) 41,3 35,8 34,7 33,1 34,4<br />

Die Erwerbstätigkeitsrate <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g ist nahe dem allgeme<strong>in</strong>en Mittelwert. Auffällig s<strong>in</strong>d hier<br />

wieder die prozentual ger<strong>in</strong>geren Rentner und der erhöhte Anteil der Versorgten durch<br />

Angehörige. Letztere s<strong>in</strong>d erklärbar mit den Haushalts- und Sozialstrukturen.<br />

33


2.7 Wohnungsbestand und -belegung<br />

Die Zahl der neu errichteten Wohnungen und Wohngebäuden ist zwar seit 1990 unregelmäßig<br />

und <strong>in</strong> den letzten Jahren tendenziell leicht rückläufig, aber dennoch vergleichsweise hoch. Die<br />

Notwendigkeit an neuen Wohnstätten erklärt sich aus den Bevölkerungsbewegungen und<br />

e<strong>in</strong>em vorhandenen Auflockerungsbedarf.<br />

Die vorherrschende Form ist entsprechend der ländlichen Struktur das E<strong>in</strong>familienhaus mit<br />

e<strong>in</strong>em Anteil von fast 75%. Mehrfamilienhäuser spielen im Bestand nur e<strong>in</strong>e untergeordnete<br />

Rolle. E<strong>in</strong> <strong>in</strong>teressantes Merkmal ist jedoch die Verr<strong>in</strong>gerung der durchschnittlichen Wohnfläche<br />

pro Wohnung <strong>in</strong> den letzten 10 Jahren.<br />

34


Wohnungsbelegung<br />

Am 31.12.2002 bestanden <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g 1300 Wohnungen gegenüber 3.813 E<strong>in</strong>wohnern. Aus<br />

diesen Daten lässt sich folgende durchschnittliche Belegungsziffer errechnen:<br />

3813 E<strong>in</strong>wohner(E) : 1300 Wohnungen(WE) = 2,9 E/WE<br />

Vergleichswerte: Landkreis Rosenheim 2,5 E/WE<br />

(Stand 2002) Region 18 2,3 E/WE<br />

Regbez. Oberbayern 2,1 E/WE<br />

Freistaat Bayern 2,2 E/WE<br />

Im Vergleich liegt somit die Belegungsdichte <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g mit 2,9 E<strong>in</strong>wohnern pro Wohne<strong>in</strong>heit<br />

erheblich über den Vergleichsdaten von Bezirk, Region und Landkreis. Es lässt sich daraus e<strong>in</strong><br />

Anhaltspunkt für e<strong>in</strong>en besonderen Nachhol- oder Auflockerungsbedarf an Wohnungen<br />

ableiten.<br />

Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass e<strong>in</strong>erseits aufgrund der ländlichen Struktur der<br />

Geme<strong>in</strong>de nicht ausgeschöpfte Ausbaumöglichkeiten zur Verfügung stehen, andererseits die<br />

Altersstruktur auf e<strong>in</strong>en überdurchschnittlich hohen Anteil an jungen Familien h<strong>in</strong>deutet.<br />

Dadurch kann die Belegungsdichte gegenüber dem Durchschnitt auch leicht erhöht se<strong>in</strong>.<br />

Angestrebt wir für e<strong>in</strong>en Planungszeitraum bis 2020 e<strong>in</strong> Wert von 2,7 E/WE (siehe auch 4.1).<br />

35


2.8 Landwirtschaft<br />

Seit 1980 hat sich die Gebäude- und Freifläche aufgrund der Siedlungstätigkeit um 60% erhöht.<br />

Die Verkehrsfläche stieg um 21%. Flächen für die Landwirtschaft wurden nur ger<strong>in</strong>gfügig<br />

verr<strong>in</strong>gert, Waldgebiete blieben im angegebenen Zeitraum nahezu konstant.<br />

Landwirtschaft<br />

Bei den landwirtschaftlichen Betrieben <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g handelt es sich überwiegend<br />

um <strong>in</strong>tensive Futterbaubetriebe mit Milchviehhaltung.<br />

Anders als die Fläche hat sich die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe <strong>in</strong> den letzten 30<br />

Jahren um 70% verr<strong>in</strong>gert. Das führt zwangsläufig zu größeren Betrieben. Der Strukturwandel<br />

<strong>in</strong> der Landwirtschaft ist hier deutlich erkennbar.<br />

36


2.9 Forstwirschaft<br />

Die Waldfläche <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g hat e<strong>in</strong>en Anteil von ca. 20% am Geme<strong>in</strong>degebiet. Dieser Wert ist<br />

unterdurchschnittlich. Die Walderaltung und die Wiederaufforstung gilt als vordr<strong>in</strong>glich.<br />

Die größten Flächen s<strong>in</strong>d östlich von Forst<strong>in</strong>g, im östlichen Geme<strong>in</strong>degebiet zur<br />

Nachbargeme<strong>in</strong>de Edl<strong>in</strong>g h<strong>in</strong> (wasserwirtschaftliches Vorrangebiet) und im<br />

Landschaftsschutzgebiet am Lauf der Attel.<br />

Schutzwälder<br />

(Landschaftsplan Kap. 2.3, gekürzt)<br />

In der Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g liegt z.T. der Schutzwaldkomplex Nr. 11 (südlich Pfaff<strong>in</strong>g bis südlich<br />

Ramerberg, entlang der Attel). Die Teilflächen des Komplex, die im Geme<strong>in</strong>degebiet von<br />

Pfaff<strong>in</strong>g liegen, s<strong>in</strong>d im Landschaftsplan besonders gekennzeichnet.<br />

Schutzwälder nach Art. 10 Abs. 1 BayWaldG werden <strong>in</strong> Schutzwaldverzeichnisse<br />

aufgenommen. Durch die E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> das Schutzwaldverzeichnis wird die<br />

Schutzwaldeigenschaft e<strong>in</strong>er Waldfläche amtlich festgestellt. Der Waldbesitzer und jeder<br />

andere, der e<strong>in</strong> berechtigtes Interesse darlegt, kann das Verzeichnis oder Auszüge daraus<br />

verlangen.<br />

Schutzwälder nach Art. 10 BayWaldG s<strong>in</strong>d im Plan gekennzeichnet<br />

Geplante Gewerbeflächen <strong>in</strong> Forst<strong>in</strong>g<br />

Die Forstverwaltung (Forstamt Wasserburg) stimmt den geplanten Gewerbealternativen <strong>in</strong><br />

Forst<strong>in</strong>g dann zu, wenn nur e<strong>in</strong>e der beiden Varianten im Wald (Alternativflächen im Norden<br />

oder Osten) zum Tragen kommt. Es sollen Vorbehaltsflächen für e<strong>in</strong>e flächengleiche<br />

Aufforstung ausgewiesen werden. Dies kann im Zuge der verb<strong>in</strong>dlichen Bauleitplanung im<br />

Rahmen der E<strong>in</strong>griffs- und Ausgleichsregelung geschehen.<br />

Aussagen des Landschaftsplanes (Kap 4.2) zur Forstwirtschaft<br />

Das Atteltal, das sich von Südwesten nach Osten durch die Geme<strong>in</strong>de zieht, weist noch<br />

seltene, naturnahe Auwälder und reizvolle Baumgruppen auf. Im Bereich der Rieder Filze s<strong>in</strong>d<br />

noch Reste e<strong>in</strong>er Moorlandschaft mit überwiegend Birken-, Kiefern-, Weiden- und<br />

Erlenbewuchs vorzuf<strong>in</strong>den. Andere Baumarten wurden teilweise aufgeforstet (Fichte, Esche).<br />

Durch die Stürme der vergangenen Jahre wurde e<strong>in</strong> großer Teil der Fichtenwälder geschädigt.<br />

Dabei wurde das Holz teilweise nicht geschlagen und der Borkenkäfer konnte sich, v. a. 1992,<br />

stark vermehren. Die Lichtungen, die durch Sturm und Käfer entstanden, s<strong>in</strong>d bis heute<br />

größtenteils mit Mischwald aufgeforstet worden. Die Waldränder s<strong>in</strong>d, falls sie nicht auch durch<br />

Sturm oder Käfer geschädigt wurden, größtenteils <strong>in</strong>takt. Der Übergang Wald<strong>in</strong>neres -<br />

Waldrand - Wiese bzw. Ackerrandstreifen ist von besonderer Bedeutung für Fauna und Flora<br />

und deshalb Lebensraum für viele Arten.<br />

Wälder s<strong>in</strong>d komplexe und meist sehr reife und stabile Ökosysteme. Die Aufgabe<br />

forstwirtschaftlich genutzter Waldflächen liegt daher nicht nur alle<strong>in</strong> im Holzertrag.<br />

Waldgesellschaften haben vielerlei Funktionen für Naturhaushalt und Landschaftsbild zu<br />

erfüllen (Klima-, Lebensraum-, Erholungsfunktion, Wasserrückhalt u.a.). Die im<br />

Waldfunktionsplan dargestellten vorrangigen Aufgaben der Waldflächen um Pfaff<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d im<br />

Landschaftsplan dargestellt (Wald mit besonderer Bedeutung für die Gesamtökologie, für den<br />

Biotopschutz, für den Bodenschutz, für das Landschaftsbild, Straßenschutzwald).<br />

37


2.10 Abbau von Bodenschätzen<br />

(Landschaftsplan Kap. 4.3 ff)<br />

Kiesabbau<br />

Derzeit wird nur nördlich von Pfaff<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Öd Kies abgebaut. Die Abbauflächen bei Öd liegen <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em ebenen Gebiet, s<strong>in</strong>d aber durch den abgeschobenen Humus, der <strong>in</strong> Wällen aufgebaut<br />

wurde, nicht e<strong>in</strong>sehbar. E<strong>in</strong> Rekultivierungsplan ist vorhanden. Der Abbau nördlich von Öd ist<br />

beendet, die Fläche wird rekultiviert. Die neue Abbaufläche ist östlich von Öd.<br />

E<strong>in</strong>e weitere Entnahmestelle besteht bei Forst<strong>in</strong>g.<br />

Torfabbau<br />

Trotz der großen Rieder Filze gibt es nur e<strong>in</strong>e Stelle, an der noch Torf für den privaten<br />

Gebrauch gestochen wird. Hierfür liegt e<strong>in</strong>e Genehmigung des Wasserwirtschaftsamtes vor, da<br />

die Familie bereits seit 100 Jahren Torf sticht und dabei nur e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Weiher geschaffen<br />

hat, der für die angrenzenden Biotope sicherlich nützlich ist.<br />

Fischzucht<br />

Am südlichen Ortsrand von Spr<strong>in</strong>glbach bef<strong>in</strong>det sich die e<strong>in</strong>zige genehmigte Fischzucht mit<br />

fünf unterschiedlich großen Weihern.<br />

38


2.11 Gewerbe<br />

Die Gewerbestandorte <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g beschränken sich auf die Ortsteile Forst<strong>in</strong>g<br />

und Lehen. In Pfaff<strong>in</strong>g selbst f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> Wohn- und Mischbauflächen<br />

Dienstleistungsbetriebe, Kle<strong>in</strong>handwerk und Gastronomie.<br />

Am Hauptgewerbestandort Forst<strong>in</strong>g haben sich vor allem wegen se<strong>in</strong>er verkehrsgünstigen Lage<br />

an der B 304 Speditionen und Logistikbetriebe angesiedelt. Desweiteren s<strong>in</strong>d dort e<strong>in</strong>e Brauerei<br />

mit Gastronomie und Hotel, e<strong>in</strong> Landhandelsbetrieb mit Logistik und weitere<br />

Kle<strong>in</strong>gewerbebetriebe.<br />

In Lehen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> großer Käsereibetrieb und verschiedene Lager- und Logistike<strong>in</strong>richtungen.<br />

Der Standort Lehen soll nicht mit neuen Betrieben erweitert werden. Die weitere Entwicklung<br />

von Gewerbeflächen soll sich auf den Ortsteil Forst<strong>in</strong>g konzentrieren.<br />

39


2.12 Geme<strong>in</strong>bedarf<br />

K<strong>in</strong>dergärten<br />

Im Hauptort Pfaff<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d zwei K<strong>in</strong>dergärten. Unter der Trägerschaft der katholischen Kirche ist<br />

e<strong>in</strong> 2-gruppiger, die Betriebsträgerschaft der evangelischen Kirche führt e<strong>in</strong>en 3-gruppigen<br />

K<strong>in</strong>dergarten. Während e<strong>in</strong>er derzeitigen Übergangsfrist führt der evangelische K<strong>in</strong>dergarten<br />

bereits e<strong>in</strong>e vierte Gruppe.<br />

Beide E<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d voll ausgelastet.<br />

Schulen<br />

Pfaff<strong>in</strong>g hat e<strong>in</strong>e Grund- und Teilhauptschule. Träger ist die Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft Pfaff<strong>in</strong>g.<br />

E<strong>in</strong>e Aussenstelle der Schule ist <strong>in</strong> Albach<strong>in</strong>g. Für die Klassen 7-9 gibt es den Schulverband<br />

Albach<strong>in</strong>g-Edl<strong>in</strong>g-Pfaff<strong>in</strong>g mit e<strong>in</strong>er Schule <strong>in</strong> Edl<strong>in</strong>g.<br />

Weiterführende Schulen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Wasserburg am Inn oder <strong>in</strong> Gars am Inn. Der Schülerverkehr<br />

erfolgt mit Schulbussen und/oder dem Regionalverkehr Oberbayern (RVO).<br />

Weitere Geme<strong>in</strong>bedarfse<strong>in</strong>richtungen und Grünbereiche<br />

− Geme<strong>in</strong>deverwaltung der VG Pfaff<strong>in</strong>g<br />

− Kirche St. Kathar<strong>in</strong>a mit Filialkirchen <strong>in</strong> Ebrach, Unterübermoos und Rettenbach<br />

− Katholisches Pfarramt<br />

− Sporthalle<br />

− Mehrzweckgebäude mit Sälen<br />

− Pfarrheim<br />

− Feuerwehr<br />

Friedhof<br />

Neben den Friedhöfen der e<strong>in</strong>zelnen Kirchen betreibt die Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>en Friedhof <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g.<br />

Er verb<strong>in</strong>det den Grünbereich der Ortsmitte mit der Ortsrande<strong>in</strong>grünung.<br />

Sportplätze<br />

Pfaff<strong>in</strong>g hat e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>dlichen Sportplatz, der auch von der Schule genutzt wird. In Forst<strong>in</strong>g<br />

hat der Sportvere<strong>in</strong> Forst<strong>in</strong>g/Pfaff<strong>in</strong>g e<strong>in</strong> Sport- und Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gsgelände mit Sportheim.<br />

Weiterh<strong>in</strong> gibt es <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g Tennisplätze und e<strong>in</strong>e Anlage für Stockschützen. In Forst<strong>in</strong>g<br />

bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> Beachvolleyballfeld.<br />

Spielplätze<br />

Es gibt jeweils e<strong>in</strong>en Spielplatz <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g und <strong>in</strong> Forst<strong>in</strong>g.<br />

Golfplatz<br />

Der Golplatz bildet e<strong>in</strong>en großen Grünbereich südlich von Pfaff<strong>in</strong>g. Er wird privat betrieben.<br />

40


Freizeit und Erholung<br />

(Landschaftsplan Kap. 4.8)<br />

Die Geme<strong>in</strong>den weisen besonders für die Münchner Bevölkerung e<strong>in</strong>en hohen Freizeitwert auf.<br />

Durch das bewegte Relief entstand e<strong>in</strong>e reizvolle Landschaft, die zum Wandern und Radfahren<br />

e<strong>in</strong>lädt. Bei Pfaff<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>ige Sportanlagen wie Fußball-, Tennis-, Volley-ball- und<br />

Basketballplätze vorhanden. Vor e<strong>in</strong>igen Jahren wurde das Freizeitangebot durch e<strong>in</strong>e 18-Loch-<br />

Golfanlage vergrößert.<br />

E<strong>in</strong>e umstrittene Freizeitbeschäftigung ist das Paddeln auf der Attel. Hier wäre eventuell e<strong>in</strong><br />

zeitweiliges Fahrverbot erforderlich, um bedrohte Tierarten, wie z.B. den Eisvogel, zu schützen.<br />

In der Rieder Filze hat e<strong>in</strong> Ste<strong>in</strong>hör<strong>in</strong>ger Vere<strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Modellflugplatz, der an e<strong>in</strong>em anderen<br />

Standort eventuell besser wäre.<br />

In Forst<strong>in</strong>g wurde e<strong>in</strong> neuer Sportplatz gebaut, der nicht wie vorher nahe der B 304 liegt.<br />

Außer den beschriebenen Freizeitmöglichkeiten bereichern diverse Vere<strong>in</strong>e das<br />

gesellschaftliche Leben.<br />

41


2.13 Ver- und Entsorgung<br />

Wasser<br />

Der Hauptort und die e<strong>in</strong>zelnen Ortsteile s<strong>in</strong>d an die Wasserver- und entsorgung<br />

angeschlossen. Mit e<strong>in</strong>em Deckungsgrad von über 96% s<strong>in</strong>d auch Außenbereiche gut<br />

erschlossen.<br />

Die Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft Pfaff<strong>in</strong>g ist Träger der geme<strong>in</strong>dlichen Wasserversorgung. Die<br />

Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nung erfolgt im Wasserschutzgebiet östlich von Pfaff<strong>in</strong>g.<br />

Die Orte Rettenbach und Oberndorf besitzen e<strong>in</strong>e eigene Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung durch die<br />

Wassergenossenschaft Rettenbach. Ihre Gew<strong>in</strong>nung liegt nördlich von Rettenbach.<br />

Abwasser<br />

Beim Anschluss an Kläranlagen und Kanalisation liegt der Anschlussgrad der gesamten<br />

Geme<strong>in</strong>de unter 60%. Pfaff<strong>in</strong>g hat e<strong>in</strong>e große Anzahl von Ansiedlungen und Gehöften<br />

außerhalb des Siedlungszusammenhangs der Haupt-Ortsteile. Diese entsorgen <strong>in</strong> eigene<br />

Kle<strong>in</strong>klärsysteme.<br />

Im Jahr 2004 wurden die Ortsteile Ste<strong>in</strong>hart, Holzmann, Neuhaus, Köckmühle, Faßra<strong>in</strong>,<br />

Rettenbach, Oberndorf, Rattenbach, Hof, Bach und Schosserbergan die zentrale Kläranlage <strong>in</strong><br />

Pfaff<strong>in</strong>g angeschlossen. Planungen für den Anschluss weiterer Ortsteile laufen derzeit.<br />

Energieversorgung<br />

Die Stromversorgung im Geme<strong>in</strong>degebiet erfolgt durch die E.ON-Bayern AG und Fa. Fischer<br />

aus Bruck. Im Plan s<strong>in</strong>d sämtliche 20kV-Leitungen e<strong>in</strong>getragen. Entlang dieser Freileitungen<br />

herrscht e<strong>in</strong>e Baubeschränkungszone von 2x 7,5m. Innerhalb dieser Schutzzone s<strong>in</strong>d Pläne für<br />

Bau und Pflanzvorhaben (z.B. Straßen- und Wegebau, Ver- und Entsorgung, Kiesabbau,<br />

Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer, Aufforstungen) der<br />

Betreiberfirma zur Stellungnahme vorzulegen.<br />

Abfall<br />

Die Abfallbeseitigung wird vom Landkreis Rosenheim geregelt.<br />

Der Wertstoffhof liegt südlich von Pfaff<strong>in</strong>g nahe der Kläranlage.<br />

2.14 Altlasten<br />

Die Grundstücke Fl.Nrn. 836/2 und 116 der Gemarkung Pfaff<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d im Altlastenkataster<br />

e<strong>in</strong>getragen und im Plan gekennzeichnet. E<strong>in</strong>e Altlastenerkundung durch Landratsamt und<br />

Wasserwirtschaftsamt ist noch nicht erfolgt.<br />

42


2.15 Denkmäler<br />

Die Denkmäler der Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Liste des Landesamtes für Denkmalschutz<br />

erfasst. Die Kennzeichnung der Denkmäler im Plan beruht auf Aussagen der<br />

Geme<strong>in</strong>deverwaltung. Sie kann von der Denkmalliste abweichen.<br />

„… Die bayerische Denkmalliste hat den Charakter e<strong>in</strong>es nachrichtlichen Verzeichnisses. Die<br />

E<strong>in</strong>tragung wirkt nicht konstitutiv, hat also ke<strong>in</strong>e rechtsgestaltende Wirkung. So kann e<strong>in</strong> Objekt<br />

durchaus die Eigenschaften e<strong>in</strong>es Denkmals haben und den Schutz des Gesetzes genießen,<br />

auch wenn es nicht <strong>in</strong> die Liste e<strong>in</strong>getragen ist. In diesem S<strong>in</strong>n ist die Denkmalliste offen für<br />

fortlaufende Ergänzungen und Berichtigungen. …“<br />

(Prof. Dr. Michael Petzet, Generalkonservator, Bay. Landesamt für Denkmalpflege; Vorwort zu<br />

„Denkmäler <strong>in</strong> Bayern“, München 1986)<br />

Nachrichtliche Übernahme der Denkmalliste:<br />

Baudenkmäler<br />

Pfaff<strong>in</strong>g<br />

− Kath. Pfarrkirche, St.Kathar<strong>in</strong>a, barocke Anlage, nach 1707, Turm spätgotisch; mit<br />

Ausstattung. (Fl.Nr. 11)<br />

− Bildstock, 1747; an der Abzweigung Forst<strong>in</strong>g/Edl<strong>in</strong>g. (FI.Nr. 19/4)<br />

− Bildstock bez. 161. (9?); 300 m südostwärts der Pfarrkirche im Wald. (FI.Nr. 226/9)<br />

Ebrach (Gemarkung Spr<strong>in</strong>glbach)<br />

− Kath. Filialkirche HI. Kreuzerf<strong>in</strong>dung, spätgotisch, barock ausgebaut um 1700; mit<br />

Ausstattung. (FI.Nr. 607)<br />

− Haus Nr. 194. Bauernhaus und parallel stehender Stadel mit Bundwerk, nach Mitte<br />

19.Jh. (FI.Nr. 578)<br />

− Haus Nr. 193. Bundwerkteile am Wohnhaus und Stadel, bez. 1869. (FI.Nr. 573)<br />

− Haus Nr. 203. Bauernhaus, verschalter Blockbau, vor 1800, an der Rückseite<br />

Bundwerk. (FI.Nr. 604, 604/1)<br />

Eschlbach (Gemarkung Pfaff<strong>in</strong>g)<br />

− Haus Nr. 157. Bauernhaus, stattliche Anlage mit Gurtgesims und Bundwerk<br />

um1855/70. (FI.Nr. 1213)<br />

Gänsreit (Gemarkung Rettenbach)<br />

− Haus Nr. 1. Zugehöriger Stadel mit Bundwerkgiebel, Anfang 19.Jh. (FI.Nr. 727)<br />

Giglberg (Gemarkung Spr<strong>in</strong>glbach)<br />

− Haus Nr. 221. Bauernhaus, Obergeschoß-Blockbau, 2. Hälfte 18.Jh. (FI.Nr. 553)<br />

− Sog. Weißer Ste<strong>in</strong> (öSchimmelsäuleö), fast drei Meter hoher Grenzste<strong>in</strong>, bez. 1632;<br />

500 m nordwestlich des Weilers. (FI.Nr. 2052)<br />

Graben (Gemarkung Farrach)<br />

− Haus Nr. 1 (H<strong>in</strong>tergraben). Stattliches Bauernhaus mit weit überstehendem<br />

Halbwalmdach und halbrunden Ecksäulen, Mitte 19.Jh.; Bundwerkstadel mit massivem<br />

Erdgeschoß, 1. Hälfte 19.Jh.; Trockenstadel mit Bundwerkgiebel, 18./ 19.Jh. (FI.Nr.<br />

136),<br />

Grafa<br />

− Haus Nr. 2. Kle<strong>in</strong>bauernhaus, Obergeschoß-Blockbau, mit Bundwerkgiebel, 2. Hälfte<br />

18.Jh. (FI.Nr. 641)<br />

Nederndorf (Gemarkung Pfaff<strong>in</strong>g)<br />

− Haus Nr. 60. Bauernhaus, verputzter Obergeschoß-Blockbau, Hochtenne, 2. Hälfte<br />

18.Jh. (FI.Nr. 522)<br />

− Haus Nr. 63. Bauernhaus, Mitterstallbau, mit profilierten Balkenköpfen und kräftigem<br />

Bundwerk, um 1840/50. (FI.Nr. 532)<br />

43


Nodern (Gemarkung Pfaff<strong>in</strong>g)<br />

− Haus Nr. 84. Bauernhof, Parallelanlage; Wohnhaus, Mitterstallbau, mit Hochlaube und<br />

Bundwerkgiebel, Anfang 19.Jh.; urtümlicher Bundwerkstadel mit kräftigen Kopf- und<br />

Fußbändern, Nasenbügen und Bohlenwänden, wohl noch 16.Jh.; Tennkasten bez.<br />

1661. (FI.Nr. 1067)<br />

Obermoos (Gemarkung Spr<strong>in</strong>glbach)<br />

− Haus Nr. 251. Wohnstallhaus mit traufseitigem Bundwerk, Mitte 19.Jh.;<br />

Bundwerkstadel, I. Hälfte 19.Jh. (FI.Nr. 266) (nur Haus)<br />

− Haus Nr. 252. Bauernhaus; urtümliche Anlage mit verschaltem Vordach, rückwärts<br />

Riegelwand und Bundwerk, 2. Hälfte 18.Jh. (FI.Nr.268)<br />

Oed (Gemarkung Pfaff<strong>in</strong>g)<br />

− Haus Nr. 72. Zugehöriger Bundwerkstadel, 1.Hälfte 19.Jh. (FI.Nr.1119)<br />

Pardieß (Gemarkung Spr<strong>in</strong>glbach)<br />

− Haus Nr. 219. Bauernhaus, Obergeschoß-Blockbau, 18.Jh. (FI.Nr. 535/1)<br />

Potzmühle (Gemarkung Farrach) ,<br />

− Haus Nr.1. Zugehöriger Bundwerkstadel, 2. Viertel 19.Jh. - Zugehörige alte Sägemühle,<br />

verschalter Ständerbau 19. Jh. (Fl.- Nr. 723, 723/1)<br />

Reischlhilgen (Gemarkung Pfaff<strong>in</strong>g) ~<br />

− Haus Nr. 159. Zugehöriges Backhaus mit Putzgliederungen, um 1870/80. (FI.Nr. 1294)<br />

Reith (Gemarkung Spr<strong>in</strong>glbach)<br />

− Haus Nr. 47. Zugehöriger Südflügel des Hofes mit kräftigem Bundwerk, 1. Hälfte 19.Jh.<br />

(FI.Nr. 1969)<br />

Rettenbach<br />

− Kath. Filialkirche St. Peter und Paul, Turm spätgotisch, Langhaus barock, 1716; mit<br />

Ausstattung. (FI.Nr. 15)<br />

− Haus Nr. 32. Malerisches Kle<strong>in</strong>bauernhaus, e<strong>in</strong>e<strong>in</strong>halbgeschossig mit<br />

Blockbaukniestock und kräftigem Traufbundwerk, im Kern 1.Hälfte 17.Jh., um 1820/30<br />

massiv erneuert. (FI.Nr.41)<br />

− Haus Nr. 33. Bauernhaus, mit Bundwerkgiebel und Sterntür, Anfang 19.Jh. (Fl.Nr. 7)<br />

− Haus Nr. 46. Stattlicher E<strong>in</strong>firsthof; Wohnhaus mit Bundwerk, Gurtgesims,<br />

Eckquaderung und profilierten Balkenköpfen, Mitte 19.Jh. (FI.Nr. 44)<br />

− Feldkapelle, 17.Jh. (1638?); südwestlich am Zellbach; mit Ausstattung. (FI.Nr. 74)<br />

Ried (Gemarkung Pfaff<strong>in</strong>g)<br />

− Haus Nr. 102. Bauernhaus, mit Bundwerkgiebel und Traufbundwerk, Ende 18.Jh.<br />

(FI.Nr. 867)<br />

− Wegkapelle, Ende 19.Jh.; nordöstlich. (FI.Nr. 890)<br />

Schrödlreit (Gemarkung Farrach)<br />

− Haus Nr. 1. Bauernhaus, Wohnteil mit Blockbau-Obergeschoß und Bundwerkgiebel,<br />

1733 oder 1788. (Fl.Nr.567)<br />

Stauden (Gemarkung Spr<strong>in</strong>glbach) .<br />

− Haus Nr. 48. Zugehöriger Bundwerkstadel, 1.Hälfte 19.Jh. (FI.Nr. 939)<br />

Untermoos (Gemarkung Spr<strong>in</strong>glbach)<br />

− Haus Nr. 255. Zugehöriger Parallelstadel mit e<strong>in</strong>gebautem Getreidekasten und<br />

Bundwerk, Mitte 19.Jh. (FI.Nr. 318)<br />

Unterübermoos (Gemarkung Pfaff<strong>in</strong>g)<br />

− Kath. Filialkirche St. Margaretha, unverputzter Tuffquaderbau, spätgotisch, Anfang<br />

16.Jh.; mit Ausstattung; alte Friedhofsmauer. (FI.Nr. 330)<br />

− Haus Nr. 142. Geschnitzte Haustür Mitte 19.Jh. (FI.Nr. 351)<br />

44


Werfl<strong>in</strong>g (Gemarkung Pfaff<strong>in</strong>g)<br />

− Haus Nr. 121. Bauernhaus, stattlicher Bau mit Bundwerk an der Traufseite, Mitte 19.Jh.;<br />

Bundwerkstadel mit Riegelwand, Mitte 19.Jh. (westlich). (Fl. Nr. 61)<br />

− Haus Nr. 123. Bauernhaus, mit Bundwerk an der Traufseite, Wandmalerei modern, um<br />

1850/60. (FI.Nr.. 70)<br />

− Brechhütte, Vorbau auf Ständern, 18./19.Jh.; nördlich im Feld. (FI.Nr. 176)<br />

Archäologische Geländedenkmäler<br />

− 27 vorgeschichtliche Grabhügel, ca.. 1750-2000 m w Kirche Edl<strong>in</strong>g. Waldabt.. VI, 4. 6<br />

Wiesenbogen und Kaltbogen. (Pfaff<strong>in</strong>g, FI.Nr. 1197, 1203, SO 4-19)<br />

− Burgstall, ca. 375 m w Kirche Unterübermoos im Lederholz. (Pfaff<strong>in</strong>g, FI.Nr. 399, SO 5-<br />

18)<br />

Bodendenkmäler<br />

Geme<strong>in</strong>de: Pfaff<strong>in</strong>g<br />

Gemarkung: Farrach<br />

TK 7938; Flurkarte SO 05-18;<br />

Siedlungsspuren unbekannter Zeitstellung im Luftbild.<br />

1850 m ssö der Kirche von Pfaff<strong>in</strong>g.<br />

Fundstellennummer: 7938/0086<br />

TK 7938; Flurkarte SO 06-17;<br />

Vermutlich vorgeschichtliche Grabhügel unbekannter Zeitstellung im Luftbild.<br />

Ca. 800 m osö der Kirche von Rettenbach.<br />

Fundstellennummer: 7938/0087<br />

TK 7938; Flurkarte SO 05-18;<br />

Möglicherweise mehrere Grabhügel im Luftbild.<br />

Ca. 1500 m s der Kirche von Pfaff<strong>in</strong>g.<br />

Fundstellennummer: 7938/0088<br />

Gemarkung: Pfaff<strong>in</strong>g<br />

TK 7938; Flurkarte SO 04-18; SO 04-19;<br />

Vorgeschichtliches Grabhügelfeld, daraus Funde der frühen Latènezeit.<br />

Ca. 1750-2000 m w der Pfarrkirche von Edl<strong>in</strong>g.<br />

Fundstellennummer: 7938/0068<br />

TK 7938; Flurkarte SO 04-19;<br />

Brandgräber der römischen Kaiserzeit.<br />

Staatsforst Ste<strong>in</strong>buch, Distr. VI Unterste<strong>in</strong>buch, ca. 2750 m onö der Kirche von Paff<strong>in</strong>g.<br />

Fundstellennummer: 7938/0069<br />

TK 7938; Flurkarte SO 05-18;<br />

Siedlung der römischen Kaiserzeit.<br />

Bei der Kirche von Unterübermoos.<br />

Fundstellennummer: 7938/0078<br />

TK 7938; Flurkarte SO 05-18; Flur "Lederholz";<br />

Mittelalterlicher Burgstall.<br />

375 m w der Kirche von Unterübermoos.<br />

Fundstellennummer: 7938/0080<br />

TK 7938; Flurkarte SO 05-18; Flur "Ste<strong>in</strong>buchfeld";<br />

Körpergrab unbekannter Zeitstellung.<br />

Ca. 650 m ö der Kirche von Unterübermoos.<br />

45


Fundstellennummer: 7938/0081<br />

TK 7938; Flurkarte SO 4-18;<br />

Zwei verebnete Grabhügel unbekannter Zeitstellung im Luftbild.<br />

Ca. 1150 m nnö der Kirche von Pfaff<strong>in</strong>g.<br />

Fundstellennummer: 7938/0089<br />

TK 7938; Flurkarte SO 04-18;<br />

Vermutlich römische Siedlung.<br />

Ca. 400 m nw Oed.<br />

Fundstellennummer: 7938/0095<br />

Gemarkung: Rettenbach<br />

TK 7938; Flurkarte SO 6-17;<br />

Vermutlich Turmhügel des Mittelalters im Luftbild.<br />

1100 m wnw der Kirche von Rettenbach.<br />

Fundstellennummer: 7938/0090<br />

Gemarkung: Spr<strong>in</strong>glbach<br />

TK 7938; Flurkarte SO 03-16; SO 03-17;<br />

Mittelalterliche Wüstung.<br />

Ca. 150-350 m s Reith.<br />

Fundstellennummer: 7938/0082<br />

TK 7938; Flurkarte SO 03-17;<br />

Vermutlich vorgeschichtliche Grabhügel unbekannter Zeitstellung im Luftbild.<br />

750 m ssw der Kirche von Ebrach.<br />

Fundstellennummer: 7938/0091<br />

Geme<strong>in</strong>de: Ste<strong>in</strong>hör<strong>in</strong>g u. Pfaff<strong>in</strong>g<br />

Gemarkung: Ste<strong>in</strong>hör<strong>in</strong>g u. Spr<strong>in</strong>glbach<br />

46<br />

TK 7938; Flurkarte SO 03-17;<br />

Verebnete, vorgeschichtliche Grabhügelgruppe im Luftbild.<br />

Ca. 1350 m onö der Kirche von Tull<strong>in</strong>g.<br />

Fundstellennummer: 7938/0026


3 ZIELVORGABEN FÜR DIE PLANUNG<br />

Übergeordnete Zielvorgaben für die Planung s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>erseits die Ziele des<br />

Landesentwicklungsprogrammes 2003 (LEP), und die konkretisierten Ziele des Regionalplanes<br />

18 Südostoberbayern 2001.<br />

An übergeordneten Fachplanungen existiert außerdem noch der Waldfunktionsplan.<br />

Gemäß § 1 Abs.4 BauGB s<strong>in</strong>d die Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen.<br />

3.1 Landesplanerische Ziele<br />

Aus dem Landesentwicklungsprogramm werden nachfolgend die wichtigsten Ziele zum<br />

ländlichen Raum (LEP A II 3) und zum Siedlungswesen genannt:<br />

Ländlicher Raum - Entwicklung des ländlichen Raums<br />

Der ländliche Raum soll als eigenständiger gleichwertiger Lebens- und Arbeitsraum bewahrt<br />

und im S<strong>in</strong>ne der nachhaltigen Raumentwicklung weiter entwickelt werden. Dabei sollen die<br />

naturräumlich-landschaftlichen, siedlungsstrukturellen und kulturellen Eigenarten der Teilräume<br />

beachtet werden.<br />

Die für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen sollen unter<br />

Beachtung der sich abzeichnenden Änderungen bei Bevölkerungsentwicklung, Altersstruktur<br />

und Konsumverhalten <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den zentralen Orten vorgehalten und, soweit<br />

erforderlich, ausgebaut werden.<br />

Die natürlichen Lebensgrundlagen sollen <strong>in</strong> ihrer Regenerationsfähigkeit und <strong>in</strong> ihrer Bedeutung<br />

für die Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität des gesamten Landes sowie als<br />

ökonomischer Standortfaktor gesichert werden.<br />

Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur, der wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit und des Arbeitsplatzangebotes soll darauf h<strong>in</strong>gewirkt werden, dass<br />

vielseitige Arbeitsplätze im sekundären und tertiären Sektor, <strong>in</strong>sbesondere auch <strong>in</strong> den neuen<br />

Branchen der Informations- und Kommunikationstechnologie, geschaffen werden. Die für die<br />

Festigung der kle<strong>in</strong>- und mittelbetrieblichen Wirtschaftsstruktur erforderlichen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen sollen gesichert und verbessert werden. Bedarfsgerechte Forschungs-<br />

und Bildungse<strong>in</strong>richtungen sollen geschaffen und ausgebaut sowie möglichst vernetzt werden.<br />

Die Land- und Forstwirtschaft soll unter Beachtung der ökologischen und sozialen Erfordernisse<br />

<strong>in</strong> ihren Funktionen für die Bewahrung der landeskulturellen Identität des ländlichen Raumes<br />

und se<strong>in</strong>er Teilräume sowie <strong>in</strong> ihrer wirtschaftlichen Bedeutung wettbewerbsfähig erhalten und<br />

weiterentwickelt werden. Bei siedlungsstrukturellen Veränderungen und<br />

nichtlandwirtschaftlichen Folgenutzungen auf Grund des landwirtschaftlichen Strukturwandels<br />

sollen die Belange weiter wirtschaftender landwirtschaftlicher Betriebe beachtet werden.<br />

Die für die Erholung und den Tourismus gegebenen naturräumlichen Voraussetzungen sollen<br />

bewahrt sowie umwelt- und sozialverträglich genutzt werden. Die wohnortnahen E<strong>in</strong>richtungen<br />

für die Erholung der ortsansässigen Bevölkerung sollen gesichert und weiter ausgebaut<br />

werden.<br />

Auf die bewahrende Erneuerung und Weiterentwicklung der Siedlungse<strong>in</strong>heiten soll h<strong>in</strong>gewirkt<br />

werden. E<strong>in</strong>er Zersiedelung soll entgegengewirkt werden. Der Flächenverbrauch soll durch<br />

flächensparende Bauformen bei der Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung reduziert werden.<br />

Das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs soll erhalten und unter E<strong>in</strong>satz spezifischer<br />

Angebotsformen als Alternative zum motorisierten Individualverkehr weiter ausgebaut werden.<br />

Noch bestehende Lücken <strong>in</strong> der überregionalen Verkehrsanb<strong>in</strong>dung sollen umweltverträglich<br />

geschlossen werden.<br />

47


Soweit im Ausnahmefall erforderlich, sollen für den „allgeme<strong>in</strong>en ländlichen Raum“ <strong>in</strong> den<br />

Regionalplänen eigene Festlegungen, die über die Ziele zu A II 3.1 h<strong>in</strong>ausgehen, getroffen<br />

werden.<br />

3.2 Regionalplanerische Ziele<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Festlegungen (RP 18, A I 1)<br />

Die Region Südostoberbayern ist <strong>in</strong> ihrer Gesamtheit und <strong>in</strong> ihren Teilräumen nachhaltig zu<br />

entwickeln, so dass<br />

− sie als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum für die Bevölkerung erhalten bleibt<br />

− die landschaftliche Schönheit und Vielfalt erhalten und die natürlichen<br />

Lebensgrundlagen gesichert, ggf. wiederhergestellt werden<br />

− das reiche Kulturerbe bewahrt und das Heimatbewusstse<strong>in</strong> erhalten wird.<br />

Die Region soll <strong>in</strong> ihrer Eigenständigkeit gegenüber benachbarten verdichteten Räumen<br />

gestärkt werden.<br />

Die Wirtschaftskraft <strong>in</strong> der Region soll <strong>in</strong>sgesamt gesichert und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Teilräumen gestärkt<br />

werden.<br />

Die Zusammenarbeit vor allem mit benachbarten Räumen soll <strong>in</strong>tensiviert und ausgebaut<br />

werden. Die Kooperation mit Süd- und Südosteuropa soll erweitert werden.<br />

Natur und Landschaft (RP 18, B I)<br />

Leitbild<br />

Die natürlichen Lebensgrundlagen der Region sollen zum Schutz e<strong>in</strong>er gesunden Umwelt,<br />

e<strong>in</strong>es funktionsfähigen Naturhaushaltes sowie der Tier- und Pflanzenwelt dauerhaft gesichert<br />

werden. Alle Nutzungsansprüche an die natürlichen Lebensgrundlagen sollen auf e<strong>in</strong>e<br />

nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts abgestimmt werden.<br />

Die charakteristischen Landschaften der Region sollen unter besonderer Berücksichtigung der<br />

Leistungsfähigkeit und der ökologischen Belastbarkeit des Naturhaushalts erhalten und<br />

pfleglich genutzt werden.<br />

Die traditionellen bäuerlichen Kultur- und Siedlungslandschaften sollen behutsam<br />

weiterentwickelt werden; dabei soll e<strong>in</strong>e ökologisch verträgliche und nachhaltige land- und<br />

forstwirtschaftliche Bodennutzung erhalten bleiben. (B)<br />

Erhaltung und Gestaltung von Natur und Landschaft (gekürzt)<br />

− Überbeanspruchungen von Natur und Landschaft und Bee<strong>in</strong>trächtigungen des<br />

Wasserhaushalts sollen vermieden werden.<br />

− Landschaftsprägende Bestandteile sollen erhalten und, soweit möglich,<br />

wiederhergestellt werden.<br />

− Die wesentlichen, für die Teilräume der Region typischen Biotope sollen <strong>in</strong> Funktion<br />

und Umfang gesichert werden.<br />

− Bestehende Schäden im Landschaftsbild oder am Naturhaushalt sollen beseitigt<br />

werden.<br />

− E<strong>in</strong> Rückbau versiegelter Flächen soll angestrebt werden.<br />

Siedlungswesen (RP 18, B II)<br />

Leitbild<br />

Die Siedlungsentwicklung <strong>in</strong> der Region soll sich an der Raumstruktur orientieren und unter<br />

Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Bed<strong>in</strong>gungen ressourcen-schonend<br />

weitergeführt werden. Dabei sollen<br />

− die neuen Flächen nur im notwendigen Umfang beansprucht werden,<br />

− die Innenentwicklung bevorzugt werden und<br />

48


− die weitere Siedlungsentwicklung an den vorhandenen und kostengünstig zu<br />

realisierenden Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen ausgerichtet se<strong>in</strong>.<br />

Die Siedlungstätigkeit <strong>in</strong> der Region soll an der charakteristischen Siedlungsstruktur und der<br />

baulichen Tradition der Teilräume der Region ausgerichtet se<strong>in</strong>.<br />

Zersiedlung und organische Siedlungsentwicklung<br />

Die Zersiedlung der Landschaft soll verh<strong>in</strong>dert werden. Bauliche Anlagen sollen schonend <strong>in</strong> die<br />

Landschaft e<strong>in</strong>gebunden werden. E<strong>in</strong>e ungegliederte, bandartige Siedlungsentwicklung soll<br />

durch ausreichende Freiflächen zwischen den Siedlungse<strong>in</strong>heiten verh<strong>in</strong>dert werden. Das gilt<br />

vor allem für Gebirgs-, Fluss-, Wiesentäler und Entwicklungsachsen.<br />

Die Siedlungsentwicklung soll sich organisch vollziehen und sich auf die<br />

Hauptsiedlungsbereiche und die Bereiche an Haltepunkten des schienengebundenen<br />

öffentlichen Personennahverkehrs konzentrieren.<br />

An den Haltepunkten des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs sollen e<strong>in</strong>e<br />

Verdichtung und e<strong>in</strong>e umfangreichere Siedlungstätigkeit vorgesehen werden.<br />

In den Alpentälern soll der Umfang der Siedlungstätigkeit an den Haltestellen vor allem mit den<br />

naturräumlichen Gegebenheiten abgestimmt werden.<br />

Ortsteile, die als bestehende Ortschaften und noch nicht als Hauptsiedlungsbereiche<br />

angesehen werden, können abgerundet werden, wenn die erforderlichen<br />

Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />

Die gewachsene Siedlungsstruktur mit ihren E<strong>in</strong>zelhöfen und verstreut liegenden<br />

schützenswerten Weilern soll vor weiterer Siedlungstätigkeit bewahrt werden.<br />

Für e<strong>in</strong>e verstärkte Siedlungsentwicklung kommen die zentralen Orte und die<br />

Entwicklungsachsen <strong>in</strong> Betracht.<br />

Die gewerbliche und wohnbauliche Siedlungsentwicklung soll <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em angemessenen<br />

Verhältnis stehen.<br />

Weitere Inhalte des Regionalplans mit Bedeutung<br />

Wasserwirtschaftliches Vorranggebiet<br />

Im nordöstlichen Geme<strong>in</strong>degebiet bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> wasserwirtschaftliches Vorranggebiet (Karte<br />

2 RP 18). In wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten soll gem. RP 18 B IV 2.2 Z dem Schutz<br />

des Grundwassers Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen<br />

e<strong>in</strong>geräumt werden. Nutzungen, die mit dem Schutz des Grundwassers nicht vere<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d,<br />

s<strong>in</strong>d ausgeschlossen.<br />

Überschwemmungsgebiet<br />

Im Norden der Geme<strong>in</strong>de, entlang der Ebrach bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> Überschwemmungsgebiet gem.<br />

Karte 2 des RP 18. Die natürlichen Überschwemmungsgebiete sollen erhalten werden. In dem<br />

Maße wie solche Gebiete <strong>in</strong> Anspruch genommen werden, ist auf gleicher Planungsebene bei<br />

entsprechendem Hochwasserschutz für Ersatz zu sorgen (RP 18 B IV 5.3 Z).<br />

Landschaftliches Vorbehaltsgebiet<br />

Westlich des Hauportes Pfaff<strong>in</strong>g liegt e<strong>in</strong> landschaftliches Vorbehaltsgebiet (vgl. RP 18 B I 3.1.3<br />

Z, Abgrenzung siehe Karte 3 des RP 18). In den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten kommt<br />

gem. RP 18 B I 3.1 Z den Belangen des Naturschutzen und der Landschaftspflege besonderes<br />

Gewicht zu. In diesen sollen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild<br />

nachhaltig gesichert werden. Die Charakteristik der Landschaft und ihrer Teilbereiche sollen<br />

erhalten werden. Größere E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Landschaftsgefüge sollen vermieden werden, wenn<br />

sie die ökologische Bilanz deutlich verschlechtern.<br />

49


Gepl. Trasse<br />

B 15 neu<br />

Überschwemmungs-<br />

gebiet<br />

WaWi Vorrang-<br />

gebiet<br />

Abbildungen: Karten 2 und 3 aus dem Regionalplan 18<br />

50<br />

Landschaftliches<br />

Vorbehaltsgebiet


3.3 Waldfunktionsplan<br />

Als fachlicher Plan haben die Waldfunktionspläne im Rahmen der Raumordnung und<br />

Landesplanung e<strong>in</strong>en hohen Stellenwert. Ihre Ziele s<strong>in</strong>d von allen öffentlichen Planungsträgern<br />

zu beachten. Die Waldfunktionsplanung ist damit e<strong>in</strong>e wesentliche Entscheidungshilfe bei allen<br />

raumbeanspruchenden Planungen und Maßnahmen.<br />

Bei der Waldfunktionskartierung werden die örtlich und regional wichtigen vorrangigen Schutz-<br />

und Erholungsfunktionen sowie besondere Bedeutungen der Wälder unabhängig von der<br />

Besitzart kartenmäßig dargestellt. Die Waldfunktionsplanung als forstliche Rahmenplanung<br />

gewährleistet, dass die Funktionen des Waldes bei allen Planungen und Maßnahmen der<br />

öffentlichen Planungsträger beachtet werden. Dies gilt vor allem für die Programme und Pläne<br />

der Raumordnung und Landesplanung, für die Bauleitplanung und für Maßnahmen anderer<br />

Fachverwaltungen, die den Wald mittelbar oder unmittelbar berühren, wie z. B. agrarstrukturelle<br />

Planung, Landschaftsplanung, Erholungsplanung, wasserwirtschaftliche Planung und<br />

Verkehrsplanung.<br />

Im Plan gekennzeichnet s<strong>in</strong>d Waldflächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopschutz, den<br />

Bodenschutz, die Gesamtökologie, das Landschaftsbild und den Straßenschutz.<br />

Die genaue Beschreibung der e<strong>in</strong>zelnen Waldfunktionen und ihre Vorkommen f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong><br />

den Erläuterungen zum Landschaftsplan.<br />

Grundlage für die Darstellung im Flächennutzungsplan ist digitales Datenmaterial der<br />

Bayerischen Staatsforstverwaltung im Maßstab 1:50.000. Durch diese vergröberte Darstellung<br />

können sich Unschärfen ergeben.<br />

51


3.4 Ortsplanerische Leitgedanken<br />

Gesamtgeme<strong>in</strong>de<br />

- Ausweisung und Sicherung ausreichender, aber nicht überdimensionierter<br />

Siedlungsflächen, bevorzugt für E<strong>in</strong>heimische bei ausreichender Beachtung<br />

topographischer Vorgaben<br />

- Existenzsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe<br />

- Förderung des örtlichen Gewerbes durch Standortsicherung<br />

- Gewerbeansiedlung zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen<br />

- S<strong>in</strong>nvolle Zuordnung von Bauflächen unterschiedlicher Nutzungsarten zur Vermeidung<br />

gegenseitiger Belästigung<br />

- Wahrung und Sicherung der charakteristischen Siedlungs- und Landschaftsstruktur<br />

- Beschränkung der Siedlungsentwicklung auf den Hauptort Pfaff<strong>in</strong>g und den Ortsteil<br />

Forst<strong>in</strong>g<br />

Zum Schutze der Landschaft vor Zersiedelung sowie aufgrund fehlender technischer<br />

Infrastruktur soll sich die Wohnbauflächenausweisung auf den Hauptort Pfaff<strong>in</strong>g konzentrieren.<br />

Im Geme<strong>in</strong>degebiet bestehende sonstige kle<strong>in</strong>e Ortsteile Weiler und E<strong>in</strong>öden kommen aufgrund<br />

ihrer überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung für e<strong>in</strong>e Siedlungsausweisung nicht <strong>in</strong> Frage.<br />

Dort soll die noch bestehende landwirtschaftliche Nutzung gesichert und die bäuerliche Struktur<br />

mit bewusster Beschränkung der Bautätigkeit erhalten bleiben. Baumöglichkeiten s<strong>in</strong>d nur im<br />

Rahmen des Innenbereiches (§34 BauGB) und für z.B. landwirtschaftlich privilegierte Vorhaben<br />

etc. nach §35 BauGB vorgesehen.<br />

Hauptort Pfaff<strong>in</strong>g<br />

- Sicherung ortsbildprägender Grün- und Freiflächen zum Erhalt der Durchlässigkeit der<br />

Siedlungsstruktur und zur Schaffung von Fußwegebeziehungen<br />

- Maßvolle Wohnbauentwicklung vornehmlich im Westen Pfaff<strong>in</strong>gs, unter<br />

Berücksichtigung der Topographie und mit Verbesserung und Entwicklung e<strong>in</strong>es grünen<br />

Ortsrandes. Zur Verdeutlichnung der maßvollen Entwicklung wurden breits im<br />

vorhergehden FNP dargestellte Wohnbauflächen im Osten Pfaff<strong>in</strong>gs im neuen FNP<br />

herausgenommen.<br />

- Bewahrung und Entwicklung dörflicher Mischstrukturen im Altort<br />

- Stärkung und Aufwertung der Ortsmitte und Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen<br />

Raum<br />

- Gestaltung und Betonung der Ortse<strong>in</strong>gänge zur Verbesserung des Ortsbildes und<br />

Reduzierung der Durchfahrtsgeschw<strong>in</strong>digkeiten<br />

Ortsteil Forst<strong>in</strong>g<br />

- Konzentration der gewerblichen Bauflächen der Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g im Ortsteil Forst<strong>in</strong>g<br />

- Vermeidung weiterer Gemengelagen und daraus entstehenden Problemen, wie z.B.<br />

Immissionen etc.<br />

- Verbesserung der verkehrlichen Situation <strong>in</strong> Forst<strong>in</strong>g, Umfahrung und verbesserte<br />

Anb<strong>in</strong>dung der Gewerbebetriebe.<br />

Ortsteil Lehen<br />

52<br />

- Sicherung der bestehenden gewerblichen Bauflächen<br />

- Ke<strong>in</strong>e Neuausweisungen, sondern Reduzierung der Gewerbeflächen <strong>in</strong> diesem FNP


4 PLANUNG<br />

Ausgangslage für die Planung ist der derzeit noch rechtswirksame Flächennutzungsplan von<br />

1986 sowie bestehende rechtskräftige Bebauungspläne (BP) und Satzungen. Die folgenden<br />

rechtskräftigen Bebauungspläne, die konkretes Baurecht schaffen, wurden der<br />

Flächennutzungsplanung unverändert zugrunde gelegt.<br />

Bebauungspläne der Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g (Stand 2003):<br />

- Pfaff<strong>in</strong>g - Süd<br />

- Pfaff<strong>in</strong>g - Nord I<br />

- Pfaff<strong>in</strong>g - Nord II<br />

- Pfaff<strong>in</strong>g - West<br />

- Pfaff<strong>in</strong>g - West II<br />

- Pfaff<strong>in</strong>g - West III<br />

- Pfaff<strong>in</strong>g - West IV<br />

- Pfaff<strong>in</strong>g - Ost<br />

- Forst<strong>in</strong>g, Fürstenstraße<br />

- Forst<strong>in</strong>g, Kellerberg II<br />

- Forst<strong>in</strong>g - Nordwest<br />

- Forst<strong>in</strong>g, Sondergebiet Tankstelle<br />

- Forst<strong>in</strong>g, Am Sportplatz<br />

- Lehen - West I<br />

- Rettenbach – Mitterfeld<br />

Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB:<br />

- Spr<strong>in</strong>glbach Nordwest<br />

- Ebrach<br />

- Bichl<br />

Außenbereichssatzungen nach § 35 Abs.6 BauGB:<br />

- Nederndorf<br />

- Oed<br />

- Bach / Hof / Rattenbach<br />

Flächennutzungsplanänderungen<br />

Der Flächennutzungsplan von 1986 wurde 13 mal geändert. Im Kapitel 4.2 s<strong>in</strong>d die<br />

Bauflächendarstellungen mit den vorausgegangenen Änderungen <strong>in</strong> verschiedenen Grafiken<br />

dargestellt.<br />

53


4.1 Bauflächenbedarf<br />

Wohnen<br />

Aus der Sicht der Regionalplanung soll sich die Siedlungstätigkeit im Rahmen e<strong>in</strong>er<br />

organischen Entwicklung vollziehen. Diese Entwicklung be<strong>in</strong>haltet die Deckung des<br />

Wohnbauflächenbedarfs der ansässigen Bevölkerung, sowie des Bedarfs, der sich aus der<br />

natürlichen Bevölkerungsentwicklung ergibt. Außerdem schließt die organische Entwicklung<br />

e<strong>in</strong>e nicht unverhältnismäßige Zuwanderung e<strong>in</strong>, wie etwa Personen, die <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de<br />

Arbeit gefunden haben.<br />

Der Wohnbauflächenbedarf ermittelt sich aus dem Entwicklungsbedarf, dem<br />

Auflockerungsbedarf und dem Ersatzbedarf unter Berücksichtigung bestehender<br />

Baurechtsreserven.<br />

Entwicklungsbedarf<br />

In Anlehnung an die Entwicklung der vergangenen Jahre sowie die Vorgaben der<br />

Regionalplanung kann für den Planungszeitraum mit e<strong>in</strong>er mittleren jährlichen<br />

Bevölkerungsentwicklung von ca. 0,9% gerechnet werden. Daraus ergibt sich für e<strong>in</strong>en<br />

Zeitraum bis 2015 für Pfaff<strong>in</strong>g e<strong>in</strong> möglicher Bevölkerungszuwachs von ca. 471 E<strong>in</strong>wohnern.<br />

(siehe auch 2.6).<br />

Bei e<strong>in</strong>er prognostizierten Belegungsdichte von 2,7 E/WE wären demnach 174 neue<br />

Wohnungen nötig. Das ergibt e<strong>in</strong>en Flächenbedarf von 11,7 ha.<br />

Auflockerungsbedarf<br />

Wie unter Punkt 2.8 erläutert, liegt die Belegungsdichte mit 2,9 E/WE erheblich über den<br />

Vergleichsdaten von Bezirk, Region und Landkreis.<br />

Wird e<strong>in</strong>e Belegungsziffer von 2,7 E/WE <strong>in</strong> Richtung des Landkreisdurchschnitts angestrebt,<br />

ergibt sich e<strong>in</strong> zusätzlicher Bedarf von 112 Wohne<strong>in</strong>heiten, was <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g etwa e<strong>in</strong>em<br />

Flächenbedarf von 7,6 ha entspricht. Aufgrund der ländlichen Struktur der Geme<strong>in</strong>de besteht<br />

jedoch e<strong>in</strong> größeres Potential an nicht ausgeschöpften Ausbaumöglichkeiten. Es werden daher<br />

nur 25 % des ermittelten Auflockerungsbedarfs für neue Wohnungen zum Ansatz gebracht, d.h.<br />

1,9 ha.<br />

Ersatzbedarf<br />

E<strong>in</strong> Ersatzbedarf für abzubrechende oder überalterte Gebäude ergibt sich nicht, da<br />

Ersatzmaßnahmen weitgehend an Ort u. Stelle durchgeführt werden können.<br />

54


Berechnungsmatrix Bevölkerungsentwicklung - Bauflächenbedarf Pfaff<strong>in</strong>g<br />

Werte aus Statistiken, Berechnungen oder Annahmen<br />

Ergebnisse aus vorigen Werten<br />

allgeme<strong>in</strong>e Daten Belegungsziffer vorhanden E/WE 2,9<br />

Belegungsziffer angestrebt E/WE 2,7<br />

Anzahl der Wohne<strong>in</strong>heiten WE Bestand 1.300<br />

W-Bauflächen Parzellendichte PA/ha 14,0<br />

entspricht Parzellengrösse qm 714,3<br />

Wohnungsdichte WE/PA 1,2<br />

Wohnungsdichte WE/ha 16,8<br />

E<strong>in</strong>wohnerdichte E/ha 45,4<br />

M-Bauflächen Parzellendichte PA/ha 8,0<br />

entspricht Parzellengrösse qm 1.250,0<br />

Wohnungsdichte WE/PA 1,0<br />

Wohnungsdichte WE/ha 8,0<br />

E<strong>in</strong>wohnerdichte E/ha 21,6<br />

Mittelwerte Anteil W-Bauflächen 80,0%<br />

Anteil M-Bauflächen 20,0%<br />

Daraus gemittelte Werte Parzellendichte PA/ha 12,8<br />

entspricht Parzellengrösse qm 781,3<br />

Wohnungsdichte WE/PA 1,2<br />

Wohnungsdichte WE/ha 14,8<br />

E<strong>in</strong>wohnerdichte E/ha 40,1<br />

Jahr<br />

E<strong>in</strong>wohnerentwicklung Entwicklungsprognose 0,90%<br />

E<strong>in</strong>wohner E Ausgangsjahr 2002 3.813<br />

E<strong>in</strong>wohner E Zieljahr 2003 3.847<br />

2004 3.882<br />

2005 3.917<br />

2006 3.952<br />

2007 3.988<br />

2008 4.024<br />

2009 4.060<br />

2010 4.096<br />

2011 4.133<br />

2012 4.170<br />

2013 4.208<br />

2014 4.246<br />

2015 4.284<br />

2016 4.323<br />

2017 4.361<br />

2018 4.401<br />

2019 4.440<br />

2020 4.480<br />

E<strong>in</strong>wohner E Zieljahr 2015 4.284<br />

Entwicklungsbedarf E-zuwachs im Prognosezeitraum 471<br />

Bedarf Wohnungen WE über Belegungsziffer 174<br />

Neue Anzahl WE 1.474<br />

Bedarf Fläche ha über Wohnungsdichte 11,7<br />

Auflockerungsbedarf Idealzahl der WE Ausgangsjahr über Belegungsdichte und E 1.412<br />

Zahl der fehlenden WE Idealzahl WE - Bestand WE 112<br />

Bedarf Fläche ha über Wohnungsdichte WE/ha 7,6<br />

Abm<strong>in</strong>derungsfaktor 25,0%<br />

Bedarf Fläche ha 1,9<br />

Ersatzbedarf Bedarf Fläche ha 0<br />

55


Flächenbedarf<br />

Entwicklungsbedarf ha 11,7<br />

Auflockerungsbedarf ha 1,9<br />

Ersatzbedarf ha 0,0<br />

Summe ha 13,6<br />

W M MD GE GemBed<br />

Anteil Bauflächen 80,0% 20,0% ke<strong>in</strong>e rechnerische Prognose<br />

Flächenbedarf ha 10,9 2,7<br />

Bestehende Baurechtsreserven – aktuelle Darstellung<br />

Baurechtsreserven ha<br />

<strong>in</strong> Wohnbauflächen 10,06<br />

<strong>in</strong> gemischten Bauflächen 2,90<br />

<strong>in</strong> gewerblichen Bauflächen 6,71<br />

Wohn- und Mischbauflächen<br />

Die aktuelle Darstellung der Wohn- und Mischbauflächen wurde aus den Änderungen des<br />

bisher rechtswirksamen Flächennutzungsplans übernommen. Tatsächliche Neuausweisungen<br />

gibt es nur <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Umfang. Im Hauptort Pfaff<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d aber erhebliche Rücknahmen von<br />

wohnbaulichen Flächen erfolgt.<br />

In Pfaff<strong>in</strong>g gibt es e<strong>in</strong>erseits noch Nachverdichtungsmöglichkeiten <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Ortsteilen,<br />

andererseits bestehen vor allem durch die FNP-Änderungen Nr. 8 (4,5 ha) und Nr. 11 (1,6 ha)<br />

mit entsprechenden Bebauungsplänen Baugebiete, die noch weitgehend unbebaut s<strong>in</strong>d.<br />

Auch wenn nicht sämtliche Nachverdichtungsmöglichkeiten verfügbar s<strong>in</strong>d, so orientiert sich<br />

doch die Fläche der dargestellten Wohn- und Mischbauflächen am errechneten Flächenbedarf.<br />

Gewerbe<br />

Die Neuausweisung von Gewerbeflächen konzentriert sich auf den Ortsteil Forst<strong>in</strong>g. Hier<br />

bestehen aus den Darstellungen des vorigen Flächennutzungsplans neben kle<strong>in</strong>en Flächen <strong>in</strong><br />

Lehen noch ca. 6 ha Gewerbeflächen.<br />

Die Neuausweisungen wurden im Lauf des Verfahrens als Alternativflächen dargestellt. Es ist<br />

das Ziel der Geme<strong>in</strong>de, sich hier operable und bereits bestehende Möglichkeiten weiterh<strong>in</strong> offen<br />

zu halten.<br />

Die Fläche im Westen mit ca. 2,7 ha beabsichtigt die Geme<strong>in</strong>de zu realisieren.<br />

Die Beiden östlichen GE-Flächen im Forst sollen weiterh<strong>in</strong> alternativ betrachtet werden. E<strong>in</strong>e<br />

Verwirklichung von beiden Alternativflächen ist nicht angestrebt. Sollte für e<strong>in</strong>e der beiden<br />

Flächen e<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche Bauleitplanung entwickelt werden, will die Geme<strong>in</strong>de die Darstellung<br />

der jeweils anderen Fläche aus dem Flächennutzungsplan nehmen.<br />

Die Alternativflächen haben 3,8 ha im Norden und 6,3 ha im Osten.<br />

Im Zuge der GE-Alternativdarstellung im Norden von Forst<strong>in</strong>g wurde e<strong>in</strong>e mögliche und<br />

optimierte Umgehungstrasse der Bundesstraße für e<strong>in</strong>e Entlastung des Ortskerns und e<strong>in</strong>er<br />

besseren Erschließung des Gewerbes im Plan dargestellt.<br />

Geme<strong>in</strong>bedarf<br />

Die Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche an der Schule im Ort Pfaff<strong>in</strong>g ist nach Osten um 0,3 ha erweitert<br />

worden.<br />

Die gegenüberliegende Grafik zeigt die Verteilung der Baurechtsreserven im Geme<strong>in</strong>degebiet.<br />

56


Abbildung: Baurechtsreserven, Wohn-, Misch- und Gewerbebauflächen<br />

57


4.2 Bauflächendarstellungen<br />

Im Hauptort Pfaff<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d zwei große Wohnbauflächen durch die 8. und 6. Änderung des<br />

vorigen Flächennutzungsplans.<br />

E<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>bedarfserweiterung im Nordosten wurde neu dargestellt.<br />

Bemerkenswert ist die Rücknahme von fast 5,5 ha Wohnbaufläche im Südosten Pfaff<strong>in</strong>gs.<br />

58


In Rettenbach gibt es kle<strong>in</strong>e Arondierungen von Wohn- und Mischbauflächen. Ansonsten ist<br />

die Darstellung des vorigen Flächennutzungsplans übernommen.<br />

59


In Forst<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d größere Gewerbeflächendarstellungen aus der 3. und 7. Änderung des<br />

vorigen Flächennutzungsplans dargestellt. Nördlich der B 304 s<strong>in</strong>d Gewerbeflächen im Zuge<br />

der geplanten Umfahrung arondiert.<br />

Die 4. und die 11. Änderung bezeichnen Wohnbauflächen. Die Flächen im Süden s<strong>in</strong>d<br />

weitgehend noch unbebaut.<br />

Die 5. Änderung stellt e<strong>in</strong> Sondergebiet „Tankstelle“ dar. Die Tankstelle ist bereits realisiert.<br />

Auch <strong>in</strong> Forst<strong>in</strong>g (Mitte) gibt es Rücknahmen von Gewerbeflächen fast 0,5 ha.<br />

Die GE-Neuausweisung im Osten von Forst<strong>in</strong>g hat e<strong>in</strong>e Fläche von ca. 2,7 ha.<br />

GE-Alternativen:<br />

Als Alternativen werden nur noch die Flächen Nordosten (ca. 3,8 ha) und im Osten (ca. 6,3 ha)<br />

betrachtet. Wie vorab bereits beschrieben, beabsichtigt die Geme<strong>in</strong>de nur e<strong>in</strong>e dieser beiden<br />

Flächen weiterzuverfolgen.<br />

Spr<strong>in</strong>glbach ist <strong>in</strong> der aktuellen Planung als gemischte Baufläche (MD) dargestellt.<br />

60<br />

Spr<strong>in</strong>glbach<br />

7. Änderung<br />

4. Änderung<br />

11. Änderung<br />

3. Änderung<br />

Forst<strong>in</strong>g<br />

5. Änderung


Lehen ist der zweite Gewerbestandort der Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g. Hier gibt es aber ke<strong>in</strong>e<br />

Neuausweisungen, es werden sogar Flächen zurückgenommen.<br />

Laut Beschluss des Geme<strong>in</strong>derates vom 02.12.2004 wird auch die Fläche der 3. Änderung<br />

herausgenommen.<br />

Die übernommenen und bestehenden Darstellungen dienen der Bestandssicherung.<br />

3. Änderung<br />

Englmannstett<br />

Lehen<br />

3. Änderung<br />

61


4.3 Landschaft - Entwicklungsziele und Maßnahmen<br />

(Landschaftsplan Kap. 5; gekürzt, ergänzt oder berichtigt)<br />

Entwicklungsziele und Maßnahmen<br />

Die natürlichen Lebensgrundlagen sollen, entsprechend Regionalplan, zur Sicherung e<strong>in</strong>er<br />

gesunden Umwelt und e<strong>in</strong>es funktionsfähigen Naturhaushaltes sowie zum Schutze der Tier-<br />

und Pflanzenwelt erhalten werden.<br />

Landwirtschaft<br />

Das Leitbild für die Land- und Forstwirtschaft sowie die Ziele für die Landwirtschaft lt.<br />

Regionalplan s<strong>in</strong>d bereits erläutert worden.<br />

Maßgeblich für die Landwirtschaft zum Zeitpunkt der Aufstellung des Landschaftsplans war der<br />

Agrarleitplan (ALP). Im Zuge des Verwaltungsreformgesetztes 1997 wurden die rechtlichen<br />

Grundlagen aufgehoben. Es gibt heute ke<strong>in</strong>en ALP mehr. Die Verwendung des Kartenmaterials<br />

und dessen Aussagen ist weiterh<strong>in</strong> möglich unter der Bezeichnung „Landwirtschaftliche<br />

Stanortkartierung“. Es besteht aber ke<strong>in</strong>e rechtliche Verb<strong>in</strong>dlichkeit mehr.<br />

Das Ziel des Agrarleitplans war, die landwirtschaftliche Fläche grundsätzlich zu erhalten, auch<br />

wenn durchschnittliche bis ungünstige Erzeugungsbed<strong>in</strong>ungen vorherrschen. Die Nutzung sollte<br />

sich somit an den standörtlichen Gegebenheiten orientieren, wie sie der Agrarleitplan<br />

charakterisiert und wie sie die Bestandsaufnahme im Gelände ergeben hat.<br />

Daraus ergaben sich folgende Zielaussagen:<br />

− Die Landwirtschaft sollte im Wesentlichen <strong>in</strong> ihrer derzeitigen Form und Nutzungsweise<br />

erhalten bleiben.<br />

− Der Maisanbau sollte aus Gründen des Umwelt- bzw. Grundwasserschutzes aus<br />

Bereichen von Gewässern verlegt bzw. reduziert werden.<br />

− Streuwiesen, Biotope und Bachläufe an <strong>in</strong>tensiv genutzten Flächen sollten durch<br />

geeignete Maßnahmen, z.B. Pufferstreifen, erhalten und gesichert werden.<br />

− Für Feuchtwiesen, die sich für e<strong>in</strong>e zweimalige Mahd eignen, sollte das<br />

Wiesenbrüterprogramm verstärkt Anwendung f<strong>in</strong>den.<br />

Allgeme<strong>in</strong> sollten die Landschaftspflegemaßnahmen der Landwirte weiter gefördert werden und<br />

diese besser über die bestehenden Förderprogramme <strong>in</strong>formiert werden.<br />

Bodendenkmäler<br />

Für die Bodendenkmäler von untertägiger Erhaltung, die im Plan gekennzeichnet s<strong>in</strong>d, ist e<strong>in</strong>e<br />

Dauergrünlandnutzung anzustreben:<br />

− Grabhügel unbekannter Zeitstellung nördlich Forst<strong>in</strong>g<br />

− Grabhügel unbekannter Zeitstellung zwischen Nederndorf und Öd<br />

− römisches Gräberfeld im Forst Ste<strong>in</strong>buch<br />

− Siedlung der römischen Kaiserzeit zwischen Ober- und Unterübermoos<br />

− mittelalterliche Wüstung bei Reith<br />

− Siedlung unbekannter Zeitstellung südlich Ste<strong>in</strong>hart<br />

Forstwirtschaft<br />

Das Leitbild des Regionalplans für die Forstwirtschaft sowie die Zielaussagen für die<br />

Forstwirtschaft s<strong>in</strong>d bereits erläutert.<br />

Der Wald ist nicht nur Rohstofflieferant, sondern durch die Vielzahl se<strong>in</strong>er Funktionen dient er<br />

der Menschheit vorrangig als Klimaverbesserer. Die Ziele der Landschaftsplanung liegen<br />

entsprechend den Zielen der Waldfunktionsplanung im Erhalt und <strong>in</strong> der Entwicklung<br />

standortgerechter, stabiler und stufig aufgebauter (Generationswald) Mischwälder. Die Nutzung<br />

der Wälder sollte nicht durch Kahlschlag erfolgen. Bei allen Planungen s<strong>in</strong>d Waldflächen, die<br />

e<strong>in</strong>e besondere Funktion erfüllen (Erholungs- oder Biotopschuztwald) besonders zu schonen.<br />

62


Außerdem s<strong>in</strong>d solche Schutzwälder durch Art. 9 Bayerisches Waldgesetz vor Kahlschlägen<br />

geschützt. Die zum größten Teil vorherrschenden re<strong>in</strong>en Nadelwälder s<strong>in</strong>d langfristig mit<br />

Laubhölzern der potentiellen natürlichen Vegetation aufzuforsten. Darüber h<strong>in</strong>aus sollten die<br />

Waldränder von standortgerechten Sträuchern e<strong>in</strong>gesäumt se<strong>in</strong>.<br />

Fluß- und bachbegleitende Gehölzsäume s<strong>in</strong>d zu erhalten, zu sichern, <strong>in</strong> ihrer Funktion zu<br />

unterstützen (Uferbefestigung, Wasserre<strong>in</strong>igung etc.) und an fehlender Stelle zu pflanzen.<br />

E<strong>in</strong>er Vermehrung der Waldfläche durch Aufforstung der aus der Landwirtschaft<br />

ausscheidenden Nutzungsflächen und erosionsgefährdeten Standorten sollte angestrebt<br />

werden.<br />

Wälder <strong>in</strong> Wasserschutzgebieten, Grundwassere<strong>in</strong>zugsgebieten, wasserwirtschaftlichen<br />

Vorranggebieten und E<strong>in</strong>zugsgebieten von Gewässern sollen wegen ihrer besonderen<br />

Bedeutung für die Re<strong>in</strong>haltung des Grundwassers sowie für die Sicherung e<strong>in</strong>er möglichst<br />

gleichbleibenden Wasserspende <strong>in</strong> funktionsgerechter Weise gepflegt werden.<br />

Wälder mit Aufgaben des Schutzes öffentlicher Verkehrswege sollen so bewirtschaftet werden,<br />

dass sie der Verkehrssicherheit und der landschaftlichen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung dienen.<br />

Wälder mit besonderer Bedeutung als Biotop für selten gewordene Tiere und Pflanzen,<br />

<strong>in</strong>sbesondere die Wälder und waldähnliche Bestockung auf Moorstandorten sollen <strong>in</strong> ihrer<br />

Funktionsfähigkeit erhalten und weiterentwickelt werden.<br />

Wälder mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild, vor allem die landschaftsprägenden<br />

Waldrücken und Hangwaldungen im Moränengebiet sollen <strong>in</strong> ihrer strukturellen Vielfalt erhalten<br />

werden.<br />

Wälder, die im Besonderen der Erholung dienen, sollen <strong>in</strong> ihrer Funktion erhalten und möglichst<br />

besucherfreundlich bewirtschaftet werden.<br />

Bei der Bewirtschaftung sollen die besonderen Lebensbed<strong>in</strong>gungen der freilebenden Tierwelt<br />

berücksichtigt werden, <strong>in</strong>sbesondere bei Beständen an Bächen und auf Filzen.<br />

Für verschiedene Waldflächen <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g wird e<strong>in</strong>e Erhöhung des Laubholzanteils sowie die<br />

Verbesserung von Waldrändern vorgeschlagen.<br />

Kiesabbau<br />

Aussagen des Regionalplans:<br />

Die Versorgung der Region mit Bodenschätzen aus heimischen Rohstoffvorkommen,<br />

<strong>in</strong>sbesondere Kies, Sand, Festgeste<strong>in</strong>, Lehm und Ton soll sichergestellt werden.<br />

Die Aufsuchung vorhandener Primärenergieträger und unterirdischer Rohstoffe soll unterstützt<br />

werden.<br />

Beim Abbau von oberlächennahen Bodenschätzen soll grundsätzlich auf e<strong>in</strong>en Trockenabbau<br />

h<strong>in</strong>gewirkt werden. Der Nassabbau soll nur unter wasserrechtlichen Gesichtspunkten<br />

zugelassen werden.<br />

Die abgebauten Flächen sollen anschließend <strong>in</strong> die Landschaft wieder e<strong>in</strong>gegliedert bzw.<br />

rekultiviert werden. In besonderen Fällen können solche Standorte auch der natürlichen<br />

Sukzession überlassen werden.<br />

Kiesabbau sollte grundsätzlich nicht <strong>in</strong> ökologisch oder landschaftlich bedeutenden Flächen<br />

stattf<strong>in</strong>den.<br />

Verkehr<br />

Straßenverkehr<br />

Leitbild Regionalplan: „Das Straßennetz soll so ausgebaut werden, dass die Anb<strong>in</strong>dung an das<br />

überregionale Verkehrsnetz verbessert wird.“<br />

Die Geme<strong>in</strong>de bef<strong>in</strong>det sich durch die Bundesstraße B 304, die nahe gelegene Bundesstraße B<br />

15 und die gut ausgebauten Kreisstraßen RO 41, RO 42, RO 43, RO 44 an e<strong>in</strong>em sehr guten<br />

Wegenetz, das auch künftig für diese Region ausreichend se<strong>in</strong> wird. Die Trasse der geplanten<br />

B15 neu ist nur im Landschaftsplan dargestellt. Diese Trasse wird von der Geme<strong>in</strong>de<br />

abgelehnt.<br />

Ziele:<br />

63


− Für den Ort Forst<strong>in</strong>g wird e<strong>in</strong>e Umgehung gewünscht. Konkrete Trassen liegen jedoch<br />

nicht vor.<br />

− Kreisverkehrsplatz bei Ried (KR RO 41 und RO 44) wg. Unfallschwerpunkt,<br />

Verkehrsberuhigung<br />

Anzumerken ist, dass an den Hauptstraßen meistens das Begleitgrün fehlt. Hierzu sollten<br />

Gehölzgruppen, Baumreihen (evtl. auch mit Obstbäumen) oder Sträucher gepflanzt werden.<br />

Siehe dazu die Darstellungen im Landschaftsplan.<br />

Mit solchen Maßnahmen werden die Straßenführung betont, die Verkehrsteilnehmer optisch<br />

gelenkt, die Straße <strong>in</strong> die Landschaft e<strong>in</strong>-gebunden und e<strong>in</strong> Immissionsschutz entsteht. Bereits<br />

vorhandenes Straßenbegleitgrün ist zu erhalten und zu pflegen. Unter 5.9. E<strong>in</strong>zelmaßnahmen<br />

und im Landschaftsplan wird dargestellt, welche Straßen verbesserungswürdig s<strong>in</strong>d.<br />

Radwege<br />

Da im Geme<strong>in</strong>degebiet e<strong>in</strong>e Vielzahl der Geme<strong>in</strong>destraßen kaum frequentiert ist, s<strong>in</strong>d kaum<br />

zusätzliche Radwege notwendig. Nur dort, wo Hauptstraße und z.B. Schulweg<br />

zusammentreffen, sollten Radwege gebaut werden. E<strong>in</strong> neuer Weg zwischen Pfaff<strong>in</strong>g und<br />

Forst<strong>in</strong>g wurde vor kurzem fertig gestellt.<br />

Ziele für den Radwegeausbau:<br />

− Radweg Pfaff<strong>in</strong>g – Edl<strong>in</strong>g (entlang RO 44)<br />

− Radweg Forst<strong>in</strong>g – Ebrach – Zell (entlang RO 41)<br />

− Radweg Forst<strong>in</strong>g – Ste<strong>in</strong>hör<strong>in</strong>g<br />

− Radweg Pfaff<strong>in</strong>g – Lehen<br />

Schienenverkehr<br />

Entsprechend Regionalplan soll der Güter- und Personenverkehr auf dem gesamten<br />

Schienennetz der Region erhalten werden, <strong>in</strong>sbesondere soll die Tangente Wasserburg -<br />

München (über Forst<strong>in</strong>g) erhalten bleiben.<br />

Ziele:<br />

− Takterhöhung<br />

− Fahrzeitverkürzung<br />

Siedlungsbereich<br />

Leitbild Regionalplan:<br />

Die Siedlungstätigkeit soll sich grundsätzlich <strong>in</strong> allen Geme<strong>in</strong>den im Rahmen e<strong>in</strong>er organischen<br />

Entwicklung vollziehen. Im Alpenraum und im Alpenvorland soll im H<strong>in</strong>blick auf die Grenzen der<br />

Belastbarkeit der Landschaft und der vorrangigen Fremdenverkehrsfunktion e<strong>in</strong>e<br />

Abschwächung der Siedlungstätigkeit angestrebt werden. Bei der künftigen<br />

Siedlungsentwicklung soll der Erhaltung der Landschaft und der Verbesserung des Wohnwertes<br />

<strong>in</strong> besonderem Maße Rechnung getragen werden.<br />

Der Ortsbereich von Pfaff<strong>in</strong>g und die Siedlungsbereiche s<strong>in</strong>d überwiegend gut durchgrünt.<br />

Verbessert werden sollte jedoch die Ortsrande<strong>in</strong>grünung von Pfaff<strong>in</strong>g im Bereich Rathaus und<br />

Schule. Im älteren Ortsbereich von Pfaff<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d schöne große Baumbestände vorhanden. Auch<br />

im neueren Siedlungsbereich wurde darauf geachtet, dass die Neubauten mit Bäumen und<br />

Sträuchern e<strong>in</strong>gegrünt wurden. Der Gewerbestandort Forst<strong>in</strong>g ist besser <strong>in</strong> die ländliche<br />

Struktur e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den. Dabei könnten e<strong>in</strong>ige ältere Baumbestände, die erhalten werden sollten,<br />

helfen. Am östlichen Ortse<strong>in</strong>gang von Forst<strong>in</strong>g könnte die B 304 auf der Bahnhofsseite<br />

zwischen Straße und Bahnkörper noch besser e<strong>in</strong>gegrünt werden. In Lehen wurden an der RO<br />

43 erst vor kurzem e<strong>in</strong>ige Bäume gepflanzt, die auf der anderen Straßenseite ergänzt werden<br />

könnten. Wünschenswert wäre auch, wenn der Milchverarbeitungsbetrieb an der Westseite<br />

besser e<strong>in</strong>gegrünt würde. Die übrigen Dörfer und Weiler s<strong>in</strong>d gut <strong>in</strong> die Landschaft <strong>in</strong>tegriert<br />

und bedürfen ke<strong>in</strong>er Gestaltung.<br />

Vorschläge zum Erhalt bzw. zur weiteren Verbesserung des Ortsbildes:<br />

64


Pfaff<strong>in</strong>g<br />

− teilweise Ergänzung der Bepflanzung mit heimischen Laubbäumen Ausweisung e<strong>in</strong>es<br />

Neubaugebietes nördlich der Schule zur besseren Ortsrandausbildung<br />

− ke<strong>in</strong> Zusammenwachsen mit Ried<br />

− ke<strong>in</strong> Zusammenwachsen mit Nederndorf<br />

− Siedlungsentwicklung nicht direkt auf Werfl<strong>in</strong>g zu<br />

− Sportplatz nicht direkt an die Biotope 25.1 und 25.2 anschließen<br />

Lehen<br />

− verstärkte E<strong>in</strong>grünung des Gewerbegebietes <strong>in</strong> Richtung Nordwesten<br />

− verstärkte E<strong>in</strong>grünung des Gewerbegebietes entlang der RO 41<br />

Ebrach<br />

− Erhalt der dörflichen Struktur und der Durchgrünung<br />

Forst<strong>in</strong>g<br />

− bessere Gestaltung der Ortsdurchfahrt, Pflanzung e<strong>in</strong>er Allee; Rückbau, falls e<strong>in</strong>e<br />

Umgehung realisiert werden könnte<br />

− bessere Gestaltung des Bahnhofsgeländes<br />

− Spr<strong>in</strong>glbach und Forst<strong>in</strong>g nicht zusammenwachsen lassen<br />

− Koblöd und Forst<strong>in</strong>g nicht zusammenwachsen lassen<br />

− E<strong>in</strong>grünung des Gewerbegebietes südlich der B 304 zur Bundesstraße h<strong>in</strong><br />

Rettenbach<br />

− Instandsetzung bzw. Erhalt guter Bausubstanz, wo möglich mit Hilfe von Zuschüssen,<br />

− e<strong>in</strong>fache Gestaltung des Kirchplatzes und Lösung des Parkplatzproblems bei<br />

kirchlichen Veranstaltungen, dabei soll jedoch ke<strong>in</strong> großer befestigter Parkplatz<br />

entstehen,<br />

− Entsiegelung und e<strong>in</strong>fache Gestaltung von asphaltierten Parkplätzen,<br />

− Verbesserung der Verb<strong>in</strong>dung zwischen dem Ort und der Attel,<br />

− die Pappeln an der Attel sollten durch standortgerechte Laubbäume ersetzt werden.<br />

− Besonders wirkungsvoll könnten diese Maßnahmen z.B. im Rahmen der<br />

Dorferneuerung verwirklicht werden.<br />

Sonstige Orte und Weiler<br />

− Erhalt der dörflichen Struktur<br />

− Erhalt und Vernetzung der Obstgärten<br />

Zu berücksichtigen ist ebenso, dass ke<strong>in</strong>e Bebauung an landschafts- und ortsbildprägenden<br />

Strukturen wie Hangkanten, Kuppen und Feuchtgebieten entstehen soll.<br />

Es sollte außerdem darauf geachtet werden, dass überwiegend E<strong>in</strong>-heimischen das Recht<br />

vorbehalten wird, Bauland zu erwerben.<br />

Gewerbeflächen sollten nur dort ausgewiesen werden, wo sich bereits Betriebe angesiedelt<br />

haben.<br />

Freizeit und Erholung<br />

Auszug Regionalplan:<br />

Der steigenden Nachfrage nach Erholung soll durch e<strong>in</strong> breites Angebot vielfältigster<br />

Erholungsmöglichkeiten im Umfeld der Städte und größeren Geme<strong>in</strong>den Rechnung getragen<br />

werden.<br />

Bestehende E<strong>in</strong>richtungen sollen bevorzugt ausgebaut und durch öffentliche Verkehrsmittel an<br />

größere Siedlungsbereiche angeschlossen werden.<br />

Das Rad- und Wanderwegenetz sollte zur besseren Anb<strong>in</strong>dung von Siedlungsbereichen an<br />

Erholungsgebiete ergänzt werden.<br />

E<strong>in</strong> umfangreicher Ausbau wird <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g angestrebt.<br />

65


Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Die zur Unterschutzstellung gem. BayNatSchG empfohlene Gebiete und Objekte werden hier<br />

nach ihrer gewünschten Zuordnung genannt. Die e<strong>in</strong>zelnen Begründungen zu den Vorkommen<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Erläuterungen zum Landschaftsplan nachzulesen.<br />

Naturdenkmäler gem. Art. 9<br />

− Feuchtstandort mit Caltha palustris (Sumpfdotterblume) und Schw<strong>in</strong>grasen,<br />

nordwestlich Nodern, Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 4-17<br />

− Biotop Nr. 16, Südteil des Toteiskessels bei Öd, Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 4-18<br />

− Freistehende Eiche, westlich Krut, (südlich Rettenbach), Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 6-17<br />

Landschaftsbestandteile gem. Art. 12<br />

− Toteislöcher nördlich von Öd, (Biotope Nr. 14.4 und 14.5), 2 Teilflächen, Geme<strong>in</strong>de<br />

Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 4-18<br />

− L<strong>in</strong>de westlich Pfaff<strong>in</strong>g bei Werfl<strong>in</strong>g, Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 5-18<br />

− Zwei freistehende, Eichen am Südrand von Pfaff<strong>in</strong>g, Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 5-18<br />

− freistehende Buche mit Kreuz nördlich Unterübermoos, Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 5-18<br />

− 2 L<strong>in</strong>den mit Kreuz bei Oberübermoos, Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 5-18<br />

− Moorkomplex nördlich Oberübermoos (Biotope Nr. 26.1 und 26.2.), 2 Teilflächen,<br />

Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 5-18 und 4-19<br />

− Streuwiese und Erlenwäldchen bei Dirnhart, Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 5-19<br />

− Toteiskessel, Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g, S.O. 3-18<br />

Schutz und Pflege von Feucht- und Trockenflächen gem. Art.13d BayNatSchG<br />

Die als 13d-Fläche dargestellten Flächen sollten folgendermaßen weiterentwickelt werden:<br />

Röhrichte und Riede<br />

− Dauerhafter Erhalt der vorhandenen Bestände.<br />

− Ke<strong>in</strong>e Entwässerungsmaßnahmen <strong>in</strong> der näheren Umgebung.<br />

− Förderung e<strong>in</strong>er möglichst guten Wasserqualität.<br />

− Förderung e<strong>in</strong>es Netzes von Schilfbeständen an Gräben im Talraum.<br />

− Schonung vorhandener Schilfbestände an Ufern von Erholungsbetrieb und Anglern.<br />

− Regelmäßige Mahd von Teilbezirken (ca. alle 5 Jahre im Herbst).<br />

Moore<br />

− Dauerhafter Erhalt dieser unwiederbr<strong>in</strong>glichen Lebensräume.<br />

− Ke<strong>in</strong>e Entwässerungsmaßnahmen, Abtorfungen oder ähnliches.<br />

− Ke<strong>in</strong>e Pflegemaßnahmen notwendig.<br />

− E<strong>in</strong>schränkung der Betretung für Personen, die nicht Grundeigentümer s<strong>in</strong>d, falls<br />

erforderlich.<br />

Feuchtgrünland / seggen- und b<strong>in</strong>senreiche Wiesen<br />

− Erhalt des möglichst unruhigen Bodenreliefs (kle<strong>in</strong>e Senken, Erhebungen etc.).<br />

− Erhalt der extensiven Nutzung, möglichst ke<strong>in</strong>e Beweidung, ke<strong>in</strong>e Düngung.<br />

Feuchtgrünland / Streuwiesen<br />

− Ke<strong>in</strong>e weiteren Entwässerungsmaßnahmen.<br />

− Unterschiedliche Mährhythmen Pfeifengrasstreuwiesen e<strong>in</strong>mal im Herbst oder alle 2 bis<br />

3 Jahre e<strong>in</strong>mal im Herbst.<br />

− Der Rande<strong>in</strong>fluß von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln kann durch E<strong>in</strong>halten von<br />

Pufferstreifen herabgesetzt werden (Ackerrandstreifen- und<br />

Wiesenrandstreifenprogramm).<br />

Auwaldreste, Rest von Hochmoorwäldern, Bruchwaldreste<br />

− Erhalt der Bestände.<br />

− Förderung von standorttypischen Gehölzbeständen an Fließgewässern aller Art.<br />

− Ke<strong>in</strong>e weiteren Grundwasserabsenkungen.<br />

Halbtrockenrasen, Magerrasen<br />

66


− Erhalt und Pflege durch Beibehalten der extensiven Nutzung (gelegentliche Mahd,<br />

höchstens e<strong>in</strong>mal im Herbst)<br />

− M<strong>in</strong>derung des Nährstoffe<strong>in</strong>trags durch E<strong>in</strong>haltung von Pufferzonen zu <strong>in</strong>tensiver<br />

genutzten Flächen (siehe Acker- und Wiesenrandstreifenprogramm).<br />

− Erhalt des unruhigen Bodenreliefs.<br />

− Förderung von Trockenbiotopen und trockenen Hochstaudenfluren, z.B. an<br />

Waldrändern, als Sukzessionsflächen, als Folgenutzung von Kiesentnahmestellen,<br />

wenn sie sich dazu eignen usw.<br />

Toteiskessel<br />

− Erhalt und Pflege der eiszeitlichen Relikte.<br />

− Entwicklung von Pflegekonzepten der hydrophilen Gesellschaften.<br />

− Erhalt des Grundwasserspiegels.<br />

− Verb<strong>in</strong>dung mit nahe gelegenen Biotopen aufbauen.<br />

Für alle Maßnahmen, die zum Schutz von 13d-Flächen erforderlich s<strong>in</strong>d, wird auf Antrag beim<br />

zuständigen Landratsamt e<strong>in</strong> Erschwernisausgleich gezahlt.<br />

Schutz und Pflege von Biotopflächen<br />

Für die weitere Entwicklung sollten alle Biotopflächen weitgehend erhalten werden. Dabei soll<br />

nicht an e<strong>in</strong>em Status quo festgehalten werden, sondern die natürliche Weiterentwicklung und<br />

Veränderung der Landschaft berücksichtigt werden.<br />

Entwicklungsmaßnahmen der weiteren Biotoptypen können se<strong>in</strong>:<br />

Laubmischwälder<br />

− Erhalt und Förderung des Artenreichtums und der Stabilität durch verschiedenartige<br />

und ungleichartige Zusammensetzung.<br />

− Erhalt und Förderung e<strong>in</strong>er möglichst großen Vielfalt von Baumhöhen, stufiger Aufbau<br />

des Bestandes.<br />

Waldränder<br />

− Erhalt <strong>in</strong>takter Waldränder.<br />

− Entwicklung artenreicher Waldränder <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> w<strong>in</strong>dgeschützten Südlagen: ideal<br />

s<strong>in</strong>d Waldränder mit fließendem, möglichst mehrstufigem Aufbau sowie möglichst<br />

breiter Wildkrautzone als nutzungsfreier Bereich. Die Waldränder sollten möglichst<br />

gebuchtet se<strong>in</strong>, um e<strong>in</strong>e große Grenzl<strong>in</strong>ie zu erreichen.<br />

Hecken und Gebüsche<br />

− Erhalt und Sicherung vorhandener geschlossener Hecken und Gebüsche.<br />

− Förderung weiterer Flurgehölze und mehrreihiger Hecken <strong>in</strong> der Zukunft, so dass e<strong>in</strong><br />

Netz entsteht.<br />

Pflege und Entwicklung des Landschaftsbildes<br />

Entsprechend den Zielen des Landesentwicklungsprogrammes sollen die typischen<br />

Landschaftsbilder erhalten bleiben. Das durch die natürliche Oberflächengestalt und das aus<br />

der Nutzung bestimmte Landschaftsbild soll nicht nachteilig verändert und erforderlichenfalls<br />

durch e<strong>in</strong>e ansprechende Landschaftsgliederung und -gestaltung bereichert werden.<br />

Landschaftsprägende, für den Naturraum typische Reliefformen (Kuppen, Steilhänge,<br />

Moränenhügel, Bachläufe, Senken, Moorflächen etc.) sollen e<strong>in</strong>schließlich der<br />

standortbed<strong>in</strong>gten Vegetationsformen erhalten bleiben. Ebenso sollten die durch frühere<br />

Bewirtschaftungsformen geprägten Landschaftsteile erhalten und durch Pflegemaßnahmen<br />

gesichert werden (Streuobstwiesen, Streuwiesen, Hutungen etc.).<br />

Als bedeutende E<strong>in</strong>zelelemente und Landschaftsbestandteile sollten im H<strong>in</strong>blick auf ihre<br />

besondere Bedeutung für das Landschaftsbild zudem gesichert werden:<br />

− die zusammenhängenden Mischwälder,<br />

− die Feldgehölze und Baumgruppen,<br />

− die begleitenden Gehölze an Wegen und Bächen (l<strong>in</strong>eare Strukturen),<br />

67


− die als besonders erhaltenswert gekennzeichneten E<strong>in</strong>zelbäume,<br />

− die zur Unterschutzstellung als Naturdenkmal gekennzeichneten Bäume,<br />

− die zur Unterschutzstellung als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesenen<br />

Flächen.<br />

Die örtlichen Ziele für Naturschutz und Landschaftspflege stellen sich wie folgt dar:<br />

− Erhalten der landwirtschaftlich genutzten und gestalterisch <strong>in</strong>takten Dörfer<br />

− Vorausschauende Sicherung und Erhaltung ausreichender geeigneter Freiräume zur<br />

Gliederung, Durchlüftung und Gestaltung des Siedlungsgebietes durch Grün- und<br />

Freiflächen<br />

− Erhaltung ortsbildprägender Orts- und Hausgärten durch Darstellung als Grünflächen<br />

− Freihalten von Talmulden, Höhenrücken, Kuppen, Biotopen und naturnahen<br />

Landschaftselementen um die Ausgleichsfunktion der Land- und Erholungsfunktion der<br />

Landschaft zu sichern<br />

− Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen durch H<strong>in</strong>weis auf Biotope und naturnahe<br />

Ausgleichsflächen<br />

− Sicherung der Schutzfunktionen des Waldes<br />

Die Wahrung e<strong>in</strong>es vielfältigen und typischen Landschaftsbildes ist von großer Bedeutung für<br />

die Lebensqualität der ansässigen Bevölkerung und trägt entscheidend zur Sicherung der<br />

Erholungsfunktion der Landschaft bei.<br />

Pflege und Entwicklung von Fließgewässern<br />

Empfohlene Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen für die Attel:<br />

„Für die Verbesserung der Wasserqualität der Attel reicht es nicht, <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Untersuchungsgebietes Maßnahmen zur Verh<strong>in</strong>derung des Nährstoffe<strong>in</strong>trages durchzuführen.<br />

Hier muss vielmehr der gesamte Flusslauf berücksichtigt werden. Nur wenn die angrenzenden<br />

Flächen der Attel von ihrer Quelle ab, ausreichende Pufferwirkung besitzen, unzulässige<br />

E<strong>in</strong>leitungen unterbleiben, Kläranlagen ihre volle Wirksamkeit haben, e<strong>in</strong>e Renaturierung<br />

begradigter Flussstrecken erfolgt, ist e<strong>in</strong>e dauerhafte Verbesserung der Gewässergüte möglich.<br />

Der Grundwasserspiegel muss <strong>in</strong>sbesondere durch das Unterbleiben von<br />

Entwässerungsmaßnahmen wieder erhöht werden.<br />

Die Attel neigt allgeme<strong>in</strong> nicht zu großräumigen Laufbettverlagerungen, deswegen sollen ihr<br />

diese zum<strong>in</strong>dest im Untersuchungsgebiet und flussabwärts auch weiterh<strong>in</strong> erlaubt werden.<br />

Entlang der Attel soll ke<strong>in</strong>erlei künstliche Ufersicherung erfolgen, da diese Vorgänge verh<strong>in</strong>dern<br />

könnte. Dort, wo derzeit bereits künstliche Ufersicherungen vorhanden s<strong>in</strong>d, sollen diese nach<br />

Möglichkeit entfernt und falls nötig durch biologische ersetzt werden. Kle<strong>in</strong>flächig vorhandener<br />

loser Ste<strong>in</strong>wurf muss nicht entfernt werden. Hierbei würde vermutlich mehr zerstört als<br />

verbessert werden. Weitere Ste<strong>in</strong>schüttungen sollen jedoch unterbleiben.<br />

Vegeationsfreie oder -arme Kies-, Sand- oder Schlickbänke müssen nicht künstlich angelegt<br />

werden. Sie entstehen dank des weitgehenden Erhalts der Fließgewässerdynamik im<br />

Untersuchungsgebiet noch von selbst.“<br />

Rettenbach / Zellbach<br />

„Am Rettenbach sollen die künstlichen Ufersicherungen entfernt und die umfangreichen<br />

Ablagerungen beseitigt werden. Die Pappeln s<strong>in</strong>d schrittweise durch Erlen und andere<br />

standortgerechte Ufersaumgehölze zu ersetzen, die dann die Aufgabe der Ufersicherung<br />

übernehmen. Insgesamt ist der Uferstreifen ... zu verbreitern ...“.<br />

Gewässerpflege<br />

Gewässer und ihre Uferbereiche s<strong>in</strong>d wichtige Bestandteile der natürlichen Ausstattung von<br />

Landschaftsräumen und haben als ökologische Ausgleichsflächen Bedeutung, die mit<br />

Naturnähe <strong>in</strong> ihrer Wertigkeit gesteigert werden kann. Naturnahe Gewässerläufe, Ufer- und<br />

Auenbereiche übernehmen so folgende Funktionen im Naturhaushalt:<br />

− Regulierung des Wasserhaushaltes,<br />

− Erhalt der Selbstre<strong>in</strong>igungskraft der Gewässer,<br />

− Biotopverb<strong>in</strong>dung für Fauna und Flora,<br />

− Gestaltung des Landschaftsbildes.<br />

68


Die Gewässerpflege strebt e<strong>in</strong>e möglichst naturnahe Entwicklung dieser Gewässerlandschaft<br />

an und stellt e<strong>in</strong>en wesentlichen Teil der Gewässerunterhaltung dar, der sich mit der Erhaltung<br />

der bio-logischen Wirksamkeit der Gewässer und der Pflege der Ufervegetation und<br />

Hochwasserabflussgebieten befasst.<br />

Deshalb gehören u.a. folgende Maßnahmen zur Unterhaltung naturnaher Gewässer:<br />

− Sicherung der Abflussleistung,<br />

− Erhaltung des naturnahen Zustands,<br />

− Pflege der Pflanzen,<br />

− Schutz der Tierwelt.<br />

Die Gewässerpflege umfasst dabei sowohl die Erhaltung naturnah belassener Fluss- und<br />

Bachabschnitte als auch die Umgestaltung gleichförmig ausgebauter Gewässerstrecken sowie<br />

die Neuschaffung gewässer- und autypischer Lebensräume.<br />

Pflegemaßnahmen<br />

E<strong>in</strong>e Tabelle für die e<strong>in</strong>zelnen Pflegemaßnahmen ist im Landschaftsplan nachzulesen<br />

Landschaftsentwicklung / Biotopverbundsystem<br />

Das oberste Leitziel für alle Planungen und Maßnahmen muss die nachhaltige Sicherung der<br />

natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen se<strong>in</strong>. Dies kann nur durch e<strong>in</strong>e langfristige<br />

Sicherung der ökologischen Vielfalt und der Stabilität des Naturhaushaltes erreicht werden.<br />

Nach neueren Theorien ist es von besonderer Bedeutung, dass zwischen e<strong>in</strong>zelnen<br />

Biotopflächen e<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dung bestehen soll. Die spezifische Artenausstattung von Biotopen<br />

kann nur auf Dauer erhalten bleiben, wenn Nachbarbiotope nur so weit vone<strong>in</strong>ander entfernt<br />

liegen, dass Wanderbeziehungen möglich s<strong>in</strong>d. Ist dies nicht der Fall, kommt es zu e<strong>in</strong>er sog.<br />

Ver<strong>in</strong>selung der Biotope, mit der Folge des Aussterbens vieler Arten wegen zu ger<strong>in</strong>ger<br />

Populationsgrößen, Inzucht etc.<br />

Daher sollte der Leitgedanke für die weitere Landschaftsentwicklung der Aufbau oder der Erhalt<br />

e<strong>in</strong>es Biotopnetzes se<strong>in</strong>, dass <strong>in</strong> unserer <strong>in</strong>tensiv genutzten Kulturlandschaft e<strong>in</strong>e ausreichende<br />

Artenvielfalt gesichert werden kann.<br />

Für die weitere Entwicklung der Landschaft um Pfaff<strong>in</strong>g wäre es daher empfehlenswert, <strong>in</strong> den<br />

nächsten Jahren durch Biotopgestaltung bzw. Nutzungsextensivierung e<strong>in</strong>ige besonders<br />

wichtige Verb<strong>in</strong>dungen von Biotopflächen zu schaffen, zu verbessern oder wiederherzustellen.<br />

Die möglichen Biotopverb<strong>in</strong>dungen s<strong>in</strong>d im Landschaftsplan dargestellt. In Pfaff<strong>in</strong>g eignen sich<br />

hier v.a. die vorhandenen Bäche und Gräben.<br />

Die Aufstellung der im Landschaftsplan dargestellten E<strong>in</strong>zelmaßnahmen M 16 und M 22 bis 55<br />

Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> den Erläuterungen zum Landschftsplan.<br />

Arten- und Biotopschutzprogramm, Landkreis Rosenheim<br />

(Landschaftsplan Kap 2.5)<br />

Das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) formuliert für die Grund- und<br />

Endmoränenlandschaft Inn (s. dazu auch Kap. 3.1. Geologie) folgende übergeordnete Ziele und<br />

Maßnahmen:<br />

− Förderung bzw. Wiederherstellung des Gewässer- und Feuchtgebietsverbunds<br />

zwischen Alpenraum und dem Innstromgebiet; geeignete Verbundachsen <strong>in</strong>nerhalb der<br />

Grund- und Endmoränenlandschaft stellen die würmeiszeitlichen Zweig- und<br />

Zungenbecken mit ihren Restseen, ausgedehnten Feuchtgebieten oder zentripetal zum<br />

Inn h<strong>in</strong> entwässernden Bachsystemen dar.<br />

− Ausübung e<strong>in</strong>er umweltverträglichen, natur- und resourcenschonenden<br />

landwirtschaftlichen Nutzung mit den Zielen: Vorbeugung von Grund- und<br />

Oberflächenwasserverunre<strong>in</strong>igungen, Verh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>er weiteren flächendeckenden<br />

Nährstoffanreicherung, wie sie derzeit durch landwirtschaftliche (und atmosphärische)<br />

69


E<strong>in</strong>träge erfolgt; Erhalt und Sicherung e<strong>in</strong>er naturraumspezifisch höchstmöglichen<br />

Lebensraum- und Artenvielfalt.<br />

− Erhalt naturnaher Waldbestände und Optimierung der im Naturraum überwiegenden<br />

naturfernen Bestände.<br />

− Erhalt und Optimierung aller Feuchtgebiete sowie möglichst weitgehende<br />

Renaturierung aller ehemaligen Feuchtflächen.<br />

− Ke<strong>in</strong>e weitere Verfüllung von Toteisformen und sonstigen Geländemulden,<br />

Feuchtwiesen, Torfstichen u.ä., ke<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>flächigen Dra<strong>in</strong>agen <strong>in</strong> nassen Mulden und<br />

Feuchtwiesen.<br />

− Ausweisung extensiv genutzter / ungenutzter Pufferstreifen entlang der Gewässer,<br />

Streuwiesen und Moore zur Verr<strong>in</strong>gerung der Nährstoffzufuhr und Vernetzung der<br />

Lebensräume untere<strong>in</strong>ander.<br />

− Landkreisübergreifende Optimierung und Renaturierung der Talräume von ... Attel und<br />

Ebrach, als pflanzen- und tiergeographisch bedeutsame Verbundachsen zum Inntal.<br />

− Renaturierung stark verbauter Fließgewässerabschnitte (vorrangig ... Attel und Ebrach).<br />

− Lenkung des Erholungsbetriebes bzw. Ausschluss <strong>in</strong> besonders empf<strong>in</strong>dlichen<br />

Bereichen (Moore, Verlandungszonen, Quellfluren etc.).<br />

− Erhalt und Optimierung biotopprägender Grundwasserzuflüsse und Quellaustritte;<br />

Renaturierung bee<strong>in</strong>trächtigter oder zerstörter Quellaustritte; ke<strong>in</strong>e Beweidung von<br />

Quellmooren.<br />

− Fischereiwirtschaftliche Vere<strong>in</strong>barungen, die den Ansprüchen des Arten- und<br />

Biotopschutzes gerecht werden, für alle als Fischgewässer genutzten Quellfassungen<br />

sowie alle natürlichen Stillgewässer.<br />

− Erhalt und Förderung von Kle<strong>in</strong>gewässern <strong>in</strong> der Grundmoränenlandschaft.<br />

− Erhalt und Optimierung offener Rohbodenstandorte als Ersatzlebensräume für Arten<br />

frischer bis trockener und nährstoffarmer Standorte, sowie ephemerer Kle<strong>in</strong>gewässer<br />

als wertvolle Amphibienlaichplätze <strong>in</strong> Abbaustellen; Vermeidung der Verfüllung und<br />

E<strong>in</strong>ebnung.<br />

− Erhalt und Ausdehnung von extensiv genutzten Grünlandrestflächen auf südost- bis<br />

südwestexponierten Moränenkuppen und Talhängen, an Böschungen, Bahnl<strong>in</strong>ien und<br />

Wegra<strong>in</strong>en; Aufbau e<strong>in</strong>es Verbundsystems.<br />

Für die Grund- und Endmoränenlandschaft Inn werden verschiedene Schwerpunktgebiete<br />

aufgeführt. Für die Geme<strong>in</strong>de Pfaff<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d jedoch nur bestimmte Schwerpunkte von<br />

Bedeutung. Diese werden ausführlich <strong>in</strong> den Erläuterungen zum Landschaftsplan beschrieben.<br />

70


5 VERFAHREN<br />

5.1 Aufstellungsbeschluss (§2 Abs.1 BauGB)<br />

Der Geme<strong>in</strong>derat hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung vom 03.02.2000 nochmals die grundlegende Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes mit E<strong>in</strong>arbeitung des Landschaftsplanes beschlossen. In der<br />

Sitzung vom 07.03.2002 wurde die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ohne e<strong>in</strong>e<br />

ausführliche Betrachtung des Ortsteiles Forst<strong>in</strong>g beschlossen.<br />

Im Jahre 1991 wurde bereits e<strong>in</strong> Beschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans<br />

gefasst. Am 09.04.1991 wurde die damalige Ortsplanungsstelle von Oberbayern mit der<br />

Ausarbeitung beauftragt.<br />

5.1 Vorgezogene Bürgerbeteiligung (§3 Abs.1 BauGB)<br />

(Planstand 03.05.2004)<br />

In der Sitzung am 07.11.2002 wurde die vorzeitige Bürgerbeteiligung <strong>in</strong> Form der Auslegung<br />

beschlossen.<br />

Am 06.05.2004 hat der Geme<strong>in</strong>derat die Planfassung des Flächennutzungsplanes, die <strong>in</strong> das<br />

Verfahren der vorzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung gehen soll, beschlossen.<br />

Auf die Durchführung der vorzeitigen Bürgerbeteiligung und die Möglichkeit der E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

und Erläuterung <strong>in</strong> die Planung im Zeitraum 07.06.2004 mit 08.07.2004 wurde mittels<br />

Bekanntmachung am 26.05.2004 bis e<strong>in</strong>schl. 08.07.2004 h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

Die E<strong>in</strong>sichtnahme sowie ggf. die entsprechende Erläuterung der Planung wurde der<br />

Öffentlichkeit bis zum Sitzungsterm<strong>in</strong> ermöglicht.<br />

Es wurden ke<strong>in</strong>e Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

vorgebracht.<br />

5.3 Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange und Nachbargeme<strong>in</strong>den (§4 Abs.1<br />

BauGB)<br />

Die Beteiligung der Träger öffentlichen Belange und der Nachbargeme<strong>in</strong>den wurde durch die<br />

Regierung von Oberbayern, Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau mit Schreiben vom<br />

25.05.2004 durchgeführt.<br />

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen wurde auf den 08.07.2004 festgesetzt.<br />

Das Forstamt Wasserburg bat schriftlich um Verlängerung dieser Frist. Dies wurde<br />

entsprechend gewährt.<br />

Es wurden <strong>in</strong>sgesamt 48 Träger öffentlicher Belange und Nachbargeme<strong>in</strong>den über die<br />

vorzeitige Beteiligung <strong>in</strong>formiert und um Stellungnahme gebeten.<br />

Ergebnis der Trägerbeteiligung<br />

Die Abwägung aller Belange kann im Protokoll zur öffentlichen Geme<strong>in</strong>deratssitzung vom<br />

29.07.2004 nachgelesen werden.<br />

Im Folgenden werden daraus entstehende Änderungen der Planfassung vom 03.05.2004 kurz<br />

zusammengefasst:<br />

− Waldflächen nachgetragen laut Stellungnahme Forstamt Wasserburg.<br />

− Schutzzonen für Freileitungen nachgetragen laut Stellungnahme eon-Bayern AG.<br />

− Lage der Wasserschutzgebiete korrigiert nach Angaben des Wasserwirtschaftsamtes<br />

und der Geme<strong>in</strong>de.<br />

71


− Altlastenflächen e<strong>in</strong>getragen nach Angaben des Landratsamtes Rosenheim,<br />

Sachgebiet Wasserrecht.<br />

− Radwanderwege nach Angabe der Geme<strong>in</strong>de ergänzt.<br />

− Anbauverbotszonen an Bundes- und Kreisstraßen e<strong>in</strong>getragen (LRA Hoch- und<br />

Tiefbau).<br />

− Die Darstellung des Modellflugplatzes <strong>in</strong> der Filzen herausgenommen (LRA Untere<br />

Naturschutzbehörde).<br />

− Ökologisch bedeutsame Flächen <strong>in</strong> den Plan nachgetragen (Feuchtwiesen, Röhricht,<br />

etc.)<br />

− Verschiedene Textkorrekturen <strong>in</strong> der Legende vorgenommen (LRA Untere<br />

Naturschutzbehörde).<br />

− Die Toteiskessel (Naturdenkmäler) bei Öd nachgetragen (LRA Untere<br />

Naturschutzbehörde).<br />

− Das wasserwirtschaftliche Vorranggebiet, das Überschwemmungsgebiet entlang der<br />

Ebrach und das landschaftliche Vorbehaltsgebiet als Kartenauszug des Regionalplans<br />

18 <strong>in</strong> den Erläuterungsbericht aufgenommen.<br />

− Gebäude des katholischen Pfarrheims <strong>in</strong> den Plan nachgetragen.<br />

Weitere E<strong>in</strong>tragungen oder redaktionelle Änderungen<br />

− Fehlende Symbole für Geme<strong>in</strong>bedarfse<strong>in</strong>richtungen nachgetragen.<br />

− In Forst<strong>in</strong>g Verkehrsfläche „Park & Ride“ e<strong>in</strong>getragen.<br />

− Trasse der Umgehung Forst<strong>in</strong>g verändert, Bauflächen angepasst.<br />

− Sportplatz Forst<strong>in</strong>g korrigiert.<br />

− Wohnbauflächen im Südosten Pfaff<strong>in</strong>gs herausgenommen.<br />

− Kiesabbauflächen <strong>in</strong> Öd korrigiert.<br />

− Legende neu formatiert.<br />

− Verfahrensvermerke neu formatiert.<br />

5.4 Öffentliche Auslegung (§3 Abs.2 BauGB)<br />

(Planfassung 06.09.2004)<br />

In der Sitzung vom 29.07.2004 wurde die öffentliche Auslegung beschlossen.<br />

Die Beteiligung der Träger öffentlichen Belange und der Nachbargeme<strong>in</strong>den wurde durch die<br />

Regierung von Oberbayern, Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau mit Schreiben vom<br />

13.10.2004 durchgeführt.<br />

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen wurde auf den 23.11.2004 festgesetzt.<br />

Es wurden <strong>in</strong>sgesamt 48 Träger öffentlicher Belange und Nachbargeme<strong>in</strong>den über die<br />

Beteiligung <strong>in</strong>formiert und um Stellungnahme gebeten.<br />

Ergebnis der Trägerbeteiligung<br />

Die Abwägung aller Belange kann im Protokoll zur öffentlichen Geme<strong>in</strong>deratssitzung vom<br />

02.12.2004 nachgelesen werden.<br />

Im Folgenden werden daraus entstehende Änderungen der Planfassung vom 06.09.2004 kurz<br />

zusammengefasst:<br />

72<br />

− Im Erläuterungsbericht werden im Kap. 2.9 Formulierungen bezüglich der GE-<br />

Alternativen geändert.<br />

− Die Liste und die Kartographierung der Bodendenkmäler wurden aktualisiert.<br />

− Elektrische Freileitungen und Transformatorenstandorte wurden aktualisiert, Angaben<br />

zu Schutzzonen und die Schreibweise E.ON-Bayern AG wurden berichtigt.<br />

− Der Grenzverlauf zwischen der Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche (Pfarrheim) und der östlich<br />

angrenzenden Wohnbaufläche <strong>in</strong> Pfaff<strong>in</strong>g wurde korrigiert.<br />

− Fehlende Radwanderwege wurden ergänzt.


− Art. 2 NatEG wurde durch Art. 13 BayNatschG ersetzt.<br />

Weitere E<strong>in</strong>tragungen oder Änderungen durch Geme<strong>in</strong>deratsbeschluss<br />

− GE-Darstellung <strong>in</strong> Forst<strong>in</strong>g (bisherige Alternativflächen):<br />

o Die nordwestliche GE-Alternativfläche (Oberfeld) wird als GE dargestellt.<br />

o Die beiden östlichen GE-Alternativflächen im Forst bleiben als Alternativflächen<br />

(von denen nur e<strong>in</strong>e zur Ausführung kommt) für die erneute Auslegung im FNP<br />

erhalten.<br />

− GE-Darstellung <strong>in</strong> Lehen: im Westen von Lehen wird die GE-Darstellung<br />

herausgenommen.<br />

− Ausführungen im Erläuterungsbericht zum Gewerbe im Kap. 4.1.<br />

− Optimierung der Umgehungstrasse <strong>in</strong> Forst<strong>in</strong>g.<br />

5.5 Erneute Öffentliche Auslegung (§3 Abs.3 BauGB)<br />

(Planfassung 13.12.2004)<br />

In der Sitzung vom 02.12.2004 wurde die erneute öffentliche Auslegung beschlossen.<br />

Die Beteiligung der Träger öffentlichen Belange und der Nachbargeme<strong>in</strong>den wurde durch die<br />

Regierung von Oberbayern, Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau mit Schreiben vom<br />

15.12.2004 durchgeführt.<br />

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen wurde auf den 27.01.2005 festgesetzt.<br />

Es wurden <strong>in</strong>sgesamt 47 Träger öffentlicher Belange und Nachbargeme<strong>in</strong>den über die<br />

Beteiligung <strong>in</strong>formiert und um Stellungnahme gebeten.<br />

Ergebnis der Trägerbeteiligung<br />

Die Abwägung aller Belange kann im Protokoll zur öffentlichen Geme<strong>in</strong>deratssitzung vom<br />

03.02.2005 nachgelesen werden.<br />

Im Folgenden werden daraus entstehende Änderungen der Planfassung vom 06.09.2004 kurz<br />

zusammengefasst:<br />

− Die Trassenführung der B 15 neu wird im Kartenauszug des Regionalplans (Karte 2 RP<br />

18, EB S. 49) bezeichnet.<br />

− Die Liste der Bodendenkmäler wurde aktualisiert.<br />

− Die E<strong>in</strong>tragung der 13d-Flächen im FNP wurde nach Angaben der UNB ergänzt.<br />

− Korrektren im EB zum BayNatSchG wurden e<strong>in</strong>gefügt.<br />

− Die Anbauverbotszone an die Kreisstraße RO 44 wurde nachgetragen.<br />

Weitere redaktionelle E<strong>in</strong>tragungen oder Änderungen<br />

− Die mittlerweile vorhandenen Rasterdaten der Höhenl<strong>in</strong>ienkarten wurden <strong>in</strong> den FNP<br />

e<strong>in</strong>gefügt.<br />

73


QUELLENANGABEN<br />

- Statistischer Informationsdienst des Bayer. Statistischen Landesamtes<br />

- Geme<strong>in</strong>dedaten, herausgegeben vom Bayer. Statistischen Landesamt<br />

- INKA-Daten (Indikatorenkatalog der Landes- und Regionalplanung <strong>in</strong> Bayern) des<br />

Bayer. Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie<br />

- Angaben der Träger öffentlicher Belange<br />

- DFK der Bayerischen Vermessungsverwaltung<br />

- Digitale Kartierungen des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz (FIS-Natur)<br />

Flächennutzungsplanung<br />

Bearbeiter:<br />

Regierung von Oberbayern<br />

Ortsplanungsstelle<br />

Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau<br />

Maximilianstr. 39<br />

80538 München<br />

Bauoberrät<strong>in</strong> Sab<strong>in</strong>e Frohnmüller<br />

Baurat Thomas Sendtner<br />

Landschaftsplan<br />

Bearbeiter:<br />

Huber Planungs-GmbH<br />

Hubertusstr. 7<br />

83022 Rosenheim<br />

74

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!