GEMEINDE PFAFFING - in Pfaffing
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Soweit im Ausnahmefall erforderlich, sollen für den „allgeme<strong>in</strong>en ländlichen Raum“ <strong>in</strong> den<br />
Regionalplänen eigene Festlegungen, die über die Ziele zu A II 3.1 h<strong>in</strong>ausgehen, getroffen<br />
werden.<br />
3.2 Regionalplanerische Ziele<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Festlegungen (RP 18, A I 1)<br />
Die Region Südostoberbayern ist <strong>in</strong> ihrer Gesamtheit und <strong>in</strong> ihren Teilräumen nachhaltig zu<br />
entwickeln, so dass<br />
− sie als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum für die Bevölkerung erhalten bleibt<br />
− die landschaftliche Schönheit und Vielfalt erhalten und die natürlichen<br />
Lebensgrundlagen gesichert, ggf. wiederhergestellt werden<br />
− das reiche Kulturerbe bewahrt und das Heimatbewusstse<strong>in</strong> erhalten wird.<br />
Die Region soll <strong>in</strong> ihrer Eigenständigkeit gegenüber benachbarten verdichteten Räumen<br />
gestärkt werden.<br />
Die Wirtschaftskraft <strong>in</strong> der Region soll <strong>in</strong>sgesamt gesichert und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Teilräumen gestärkt<br />
werden.<br />
Die Zusammenarbeit vor allem mit benachbarten Räumen soll <strong>in</strong>tensiviert und ausgebaut<br />
werden. Die Kooperation mit Süd- und Südosteuropa soll erweitert werden.<br />
Natur und Landschaft (RP 18, B I)<br />
Leitbild<br />
Die natürlichen Lebensgrundlagen der Region sollen zum Schutz e<strong>in</strong>er gesunden Umwelt,<br />
e<strong>in</strong>es funktionsfähigen Naturhaushaltes sowie der Tier- und Pflanzenwelt dauerhaft gesichert<br />
werden. Alle Nutzungsansprüche an die natürlichen Lebensgrundlagen sollen auf e<strong>in</strong>e<br />
nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts abgestimmt werden.<br />
Die charakteristischen Landschaften der Region sollen unter besonderer Berücksichtigung der<br />
Leistungsfähigkeit und der ökologischen Belastbarkeit des Naturhaushalts erhalten und<br />
pfleglich genutzt werden.<br />
Die traditionellen bäuerlichen Kultur- und Siedlungslandschaften sollen behutsam<br />
weiterentwickelt werden; dabei soll e<strong>in</strong>e ökologisch verträgliche und nachhaltige land- und<br />
forstwirtschaftliche Bodennutzung erhalten bleiben. (B)<br />
Erhaltung und Gestaltung von Natur und Landschaft (gekürzt)<br />
− Überbeanspruchungen von Natur und Landschaft und Bee<strong>in</strong>trächtigungen des<br />
Wasserhaushalts sollen vermieden werden.<br />
− Landschaftsprägende Bestandteile sollen erhalten und, soweit möglich,<br />
wiederhergestellt werden.<br />
− Die wesentlichen, für die Teilräume der Region typischen Biotope sollen <strong>in</strong> Funktion<br />
und Umfang gesichert werden.<br />
− Bestehende Schäden im Landschaftsbild oder am Naturhaushalt sollen beseitigt<br />
werden.<br />
− E<strong>in</strong> Rückbau versiegelter Flächen soll angestrebt werden.<br />
Siedlungswesen (RP 18, B II)<br />
Leitbild<br />
Die Siedlungsentwicklung <strong>in</strong> der Region soll sich an der Raumstruktur orientieren und unter<br />
Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Bed<strong>in</strong>gungen ressourcen-schonend<br />
weitergeführt werden. Dabei sollen<br />
− die neuen Flächen nur im notwendigen Umfang beansprucht werden,<br />
− die Innenentwicklung bevorzugt werden und<br />
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