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GEMEINDE PFAFFING - in Pfaffing

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Soweit im Ausnahmefall erforderlich, sollen für den „allgeme<strong>in</strong>en ländlichen Raum“ <strong>in</strong> den<br />

Regionalplänen eigene Festlegungen, die über die Ziele zu A II 3.1 h<strong>in</strong>ausgehen, getroffen<br />

werden.<br />

3.2 Regionalplanerische Ziele<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Festlegungen (RP 18, A I 1)<br />

Die Region Südostoberbayern ist <strong>in</strong> ihrer Gesamtheit und <strong>in</strong> ihren Teilräumen nachhaltig zu<br />

entwickeln, so dass<br />

− sie als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum für die Bevölkerung erhalten bleibt<br />

− die landschaftliche Schönheit und Vielfalt erhalten und die natürlichen<br />

Lebensgrundlagen gesichert, ggf. wiederhergestellt werden<br />

− das reiche Kulturerbe bewahrt und das Heimatbewusstse<strong>in</strong> erhalten wird.<br />

Die Region soll <strong>in</strong> ihrer Eigenständigkeit gegenüber benachbarten verdichteten Räumen<br />

gestärkt werden.<br />

Die Wirtschaftskraft <strong>in</strong> der Region soll <strong>in</strong>sgesamt gesichert und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Teilräumen gestärkt<br />

werden.<br />

Die Zusammenarbeit vor allem mit benachbarten Räumen soll <strong>in</strong>tensiviert und ausgebaut<br />

werden. Die Kooperation mit Süd- und Südosteuropa soll erweitert werden.<br />

Natur und Landschaft (RP 18, B I)<br />

Leitbild<br />

Die natürlichen Lebensgrundlagen der Region sollen zum Schutz e<strong>in</strong>er gesunden Umwelt,<br />

e<strong>in</strong>es funktionsfähigen Naturhaushaltes sowie der Tier- und Pflanzenwelt dauerhaft gesichert<br />

werden. Alle Nutzungsansprüche an die natürlichen Lebensgrundlagen sollen auf e<strong>in</strong>e<br />

nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts abgestimmt werden.<br />

Die charakteristischen Landschaften der Region sollen unter besonderer Berücksichtigung der<br />

Leistungsfähigkeit und der ökologischen Belastbarkeit des Naturhaushalts erhalten und<br />

pfleglich genutzt werden.<br />

Die traditionellen bäuerlichen Kultur- und Siedlungslandschaften sollen behutsam<br />

weiterentwickelt werden; dabei soll e<strong>in</strong>e ökologisch verträgliche und nachhaltige land- und<br />

forstwirtschaftliche Bodennutzung erhalten bleiben. (B)<br />

Erhaltung und Gestaltung von Natur und Landschaft (gekürzt)<br />

− Überbeanspruchungen von Natur und Landschaft und Bee<strong>in</strong>trächtigungen des<br />

Wasserhaushalts sollen vermieden werden.<br />

− Landschaftsprägende Bestandteile sollen erhalten und, soweit möglich,<br />

wiederhergestellt werden.<br />

− Die wesentlichen, für die Teilräume der Region typischen Biotope sollen <strong>in</strong> Funktion<br />

und Umfang gesichert werden.<br />

− Bestehende Schäden im Landschaftsbild oder am Naturhaushalt sollen beseitigt<br />

werden.<br />

− E<strong>in</strong> Rückbau versiegelter Flächen soll angestrebt werden.<br />

Siedlungswesen (RP 18, B II)<br />

Leitbild<br />

Die Siedlungsentwicklung <strong>in</strong> der Region soll sich an der Raumstruktur orientieren und unter<br />

Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Bed<strong>in</strong>gungen ressourcen-schonend<br />

weitergeführt werden. Dabei sollen<br />

− die neuen Flächen nur im notwendigen Umfang beansprucht werden,<br />

− die Innenentwicklung bevorzugt werden und<br />

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