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B e k a n n t m a c h u n g 2. Nachtrag zur Satzung der ... - SVLFG

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114.3 Berechnung <strong>der</strong> Beiträge§ 48Jahresbeitrag, Stichtag(1) 1 Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag. 2 Es werden vorbehaltlich des Absatzes 2 die Unternehmensverhältnissedes Geschäftsjahres zugrunde gelegt, für das <strong>der</strong> Beitrag bestimmtist (Umlagejahr).(2) Für Unternehmen mit Bodenbewirtschaftung nach § 40 Absatz 1 Nummer 1, für Unternehmen<strong>der</strong> Teichwirtschaft und für Jagdunternehmen werden für die Beitragsberechnungdie Unternehmensverhältnisse am 15. Mai des Jahres zugrunde gelegt, fürdas <strong>der</strong> Beitrag erhoben wird.§ 49Berechnung des Beitrags(1) Der Beitrag je Unternehmen berechnet sich aus <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> Einzelbeiträge jeProduktionsverfahren zuzüglich des Grundbeitrages.(2) Der Beitrag je Produktionsverfahren berechnet sich aus <strong>der</strong> Multiplikation <strong>der</strong> festgestelltenBerechnungseinheiten mit dem Hebesatz, dem Risikogruppenfaktor, demKorrekturfaktor Risikogruppe und dem Risikofaktor Produktionsverfahren.(3) Der Grundbeitrag berechnet sich aus <strong>der</strong> Multiplikation <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> BerechnungseinheitenGrundbeiträge (vgl. § 46 Absatz 1 Satz 2 und 3) mit dem Hebesatz unddem Korrekturfaktor Grundbeiträge.§ 49aHärtefallregelung für die Umlagejahre 2013 bis 2017Für Unternehmer, <strong>der</strong>en Beitrag nach erfolgter Beitragsangleichung (§ 221b SGB VII)und gleichbleibenden Betriebsverhältnissen im jeweiligen Umlagejahr mindestens 300Euro beträgt und 70 v. H. des Vorjahresbeitrags übersteigt, wird die Erhöhung auf 70 v.H. begrenzt.§ 50Berechnung <strong>der</strong> Risikogruppenfaktoren1 Zur Berechnung <strong>der</strong> Risikogruppenfaktoren werden <strong>der</strong> Leistungsaufwand je Risikogruppesowie die entsprechende Anzahl <strong>der</strong> Berechnungseinheiten aller beitragspflichtigenUnternehmen <strong>der</strong> Risikogruppe ermittelt. 2 Durch Multiplikation <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong>Berechungseinheiten mit dem Hebesatz wird ein vorläufiges Beitragsaufkommen proRisikogruppe festgestellt. 3 Die Division <strong>der</strong> Leistungsaufwendungen mit dem vorläufigenBeitragsaufkommen ergibt den jeweiligen Risikogruppenfaktor.§ 51Berechnung des Korrekturfaktors Grundbeiträge undVerwendung <strong>der</strong> Grundbeiträge(1) 1 Zur Berechnung des Korrekturfaktors Grundbeiträge werden die über Grundbeiträgezu finanzierenden Aufwendungen sowie die hierfür <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Berechnungseinheitenermittelt. 2 Durch Multiplikation <strong>der</strong> Menge Berechungseinheiten mitdem Hebesatz wird ein vorläufiges Beitragsaufkommen für die über Grundbeiträge zu

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