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B e k a n n t m a c h u n g 2. Nachtrag zur Satzung der ... - SVLFG

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29Zuständigkeitsbereichen fort. 2 Insoweit gelten für die Zuständigkeitsbereiche <strong>der</strong> ehemaligenLandwirtschaftlichen Krankenkassen1. Schleswig-Holstein und Hamburg die §§ 41 bis 45,<strong>2.</strong> Nie<strong>der</strong>sachsen-Bremen die §§ 41 bis 45,3. Nordrhein-Westfalen die §§ 41 bis 45,4. Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland die §§ 36 bis 39,5. Baden-Württemberg die §§ 44 bis 48,6. Nie<strong>der</strong>bayern/Oberpfalz und Schwaben die §§ 43 bis 50,7. Franken und Oberbayern die §§ 48 bis 58,8. Gartenbau die §§ 41 bis 45,9. Mittel- und Ostdeutschland die §§ 45 bis 50in <strong>der</strong> am 31. Dezember 2012 gültigen Fassung <strong>der</strong> jeweiligen <strong>Satzung</strong>en fort.“7. Die §§ 111 bis 127 werden zu §§ 138 bis 154.8. In § 148 Absatz 2 Satz 1 werden die Bezeichnung „§ 116“ durch die Bezeichnung„§ 143“ sowie die Worte „<strong>der</strong> bisherigen landwirtschaftlichen Krankenkassen inden vor dem 1. Januar 2013 bestehenden Zuständigkeitsbereichen fort (§ 110)“durch die Worte „nach § 134“ ersetzt.9. In den §§ 128, 129, 138, 144, 146, 149, 150 (bisher §§ 107, 108,111, 117, 119,122, 123) werden folgende Verweisungen angepasst:a) In § 128 wird in Satz 1 „§§ 103, 104 und 106“ durch „§§ 124, 125 und 127“ sowiein Satz 2 „§106“ durch „§ 127“ ersetztb) In § 129 Absatz 1 wird „§102“ durch „§ 123“ ersetzt.c) In § 138 Satz 3 wird „§ 41 Absatz 2 und 3 sowie § 43“ durch „§ 65 Absatz 2und 3 sowie § 67“ersetzt.d) In § 144 wird „§ 83“ durch „§ 104“ ersetzt.e) In § 146 wird „ §§ 116 bis 118“ durch „ §§ 143 bis 145“ ersetzt.f) In § 149 wird in Satz 1 „§ 111 Satz 1 und 2“ durch „§ 138 Satz 1 und 2“ sowiein Satz 2 „§ 111 Satz 3“ durch „§ 138 Satz 3“ ersetzt.g) In § 150 wird „§ 112“ durch „§ 139“ ersetzt.10. § 154 wird wie folgt gefasst:„§ 154AußerkrafttretenDie Regelungen <strong>der</strong> §§ 8a, 12a, 14a, 15a, 16a, 20a treten mit Ablauf <strong>der</strong> am 1. Januar2013 laufenden Wahlperiode, § 49a mit Ablauf des 31. Dezember 2017 und die §§ 39aund 137a mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.“11. Nach dem Anhang zu § 16 Absatz 1 <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> Sozialversicherung fürLandwirtschaft, Forsten und Gartenbau werden folgende Anlagen neu eingefügt:a) Anlage 1 zu § 41 Absatz 2 <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> Sozialversicherung für Landwirtschaft,Forsten und Gartenbau

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