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B e k a n n t m a c h u n g 2. Nachtrag zur Satzung der ... - SVLFG

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21ten Flächen werden auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Finanzverwaltung fortgeschriebenenHektarwerte zum Stichtag 1. Januar 2013 festgestellt. 2 Dies gilt auch dann, wenn bisherselbständige Gemeinden o<strong>der</strong> Gemeindeteile zu einer neuen Gemeinde zusammengelegtwerden.(4) Der Flächenwert ist in den nachstehend aufgeführten Nutzungsarten mit einem Multiplikatorzu vervielfältigen:Unterglasfläche Freilandheizbar nicht heizbarObst und Feldgemüse extensiv, mit3mechanischer ErnteGemüse einschließlich Feldgemüse 36 28 4Blumen und Zierpflanzen 80 40 8Sonstige Gartengewächse 36 28 5Obst 4Christbaumkulturen 2,43Hopfen und Tabak 3(5) 1 Der nach Absatz 2 bis 4 und Absatz 7 ermittelte Flächenwert mit Ausnahme desFlächenwertes für Forstflächen nach Absatz 2 Nummer 2 wird mit einem Faktor vervielfältigt.2 Als Faktor gilt <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Verordnung <strong>zur</strong> Ermittlung des Arbeitseinkommens aus<strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft (AELV) für die in § 32 Absatz 6 ALG genannte Gruppe 1festgesetzte Beziehungswert. 3 Maßgeblich ist <strong>der</strong> Beziehungswert des Kalen<strong>der</strong>jahres,für das die Beiträge berechnet werden. 4 Soweit Forstflächen bewirtschaftet werden, ist<strong>der</strong> darauf entfallende Flächenwert nach Division durch den Wert 1,95583 dem nachSatz 1 ermittelten Betrag hinzu<strong>zur</strong>echnen.(6) Betreiben Versicherte mehrere Unternehmen <strong>der</strong> Landwirtschaft bzw. sind sie aneinem o<strong>der</strong> mehreren Unternehmen <strong>der</strong> Landwirtschaft beteiligt, gelten für die Ermittlungdes korrigierten Flächenwertes folgende Regeln:1. Für jede Unternehmensbeteiligung wird <strong>der</strong> korrigierte Flächenwert einzeln aus demGesamtflächenwert des Beteiligungsunternehmens und dem dazugehörigen Beziehungswertermittelt und, soweit Forstflächen bewirtschaftet werden, <strong>der</strong> darauf entfallendeFlächenwert nach Division durch den Wert 1,95583 hinzugerechnet. Derkorrigierte Flächenwert aus je<strong>der</strong> Unternehmensbeteiligung ist dem Versichertenentsprechend seinem Unternehmensanteil zu<strong>zur</strong>echnen. Im Falle einer Beteiligungmit beschränkter Haftung an einer Personenhandelsgesellschaft o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Mitgliedschaftin einer juristischen Person wird ein anteiliger korrigierter Flächenwert nurgebildet, wenn die Voraussetzungen des § 2 Absatz 3 Satz 2 KVLG 1989 erfülltsind.<strong>2.</strong> Für Einzelunternehmen sind für die Ermittlung des korrigierten Flächenwertes <strong>der</strong>Einzelunternehmen die Flächenwerte aller Einzelunternehmen <strong>der</strong> Versichertensowie die anteiligen Flächenwerte aus Unternehmensbeteiligungen zu addieren.Für den so errechneten Gesamtflächenwert ist <strong>der</strong> entsprechende Beziehungswertzu ermitteln. Anschließend ist <strong>der</strong> Gesamtflächenwert aller Einzelunternehmen mitdem zuvor ermittelten Beziehungswert zu multiplizieren und, soweit Forstflächenbewirtschaftet werden, <strong>der</strong> darauf entfallende Flächenwert nach Division durch den

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