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B e k a n n t m a c h u n g 2. Nachtrag zur Satzung der ... - SVLFG

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23Beitragsklasse korrigierter FlächenwertAb Euro bis Euro15 66.950,01 7<strong>2.</strong>100,0016 7<strong>2.</strong>100,01 77.250,0017 77.250,01 8<strong>2.</strong>400,0018 8<strong>2.</strong>400,01 87.550,0019 87.550,01 9<strong>2.</strong>700,0020 9<strong>2.</strong>700,01(3) Der monatliche Beitrag in den nach Absatz 1 und 2 bestimmten Beitragsklassen wirdwie folgt festgesetzt:Beitragsklasse1 xxx,xx Euro2 xxx,xx Euro3 xxx,xx Euro4 xxx,xx Euro5 xxx,xx Euro6 xxx,xx Euro7 xxx,xx Euro8 xxx,xx Euro9 xxx,xx Euro10 xxx,xx Euro11 xxx,xx Euro12 xxx,xx Euro13 xxx,xx Euro14 xxx,xx Euro15 xxx,xx Euro16 xxx,xx Euro17 xxx,xx Euro18 xxx,xx Euro19 xxx,xx Euro20 xxx,xx Euro§ 133Beiträge für mitarbeitende Familienangehörige(1) Bemessungsgrundlage des Beitrags, <strong>der</strong> die Grundlage des Beitrags für mitarbeitendeFamilienangehörige bildet, ist das aus dem Unternehmen erzielte Einkommenaus Land- und Forstwirtschaft (§ 39 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 KVLG 1989), in dem diemitarbeitenden Familienangehörigen beschäftigt sind.(2) 1 Der Beitrag beträgt 50 v. H. des Beitrags nach Absatz 1. 2 Für mitarbeitende versicherungspflichtigeFamilienangehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet habeno<strong>der</strong> die als Auszubildende beschäftigt sind, beträgt <strong>der</strong> Beitrag die Hälfte des inSatz 1 genannten Vomhun<strong>der</strong>tsatzes.(3) 1 Der Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige ist von den landwirtschaftlichenUnternehmern zu tragen, zu denen die Verwandtschaft o<strong>der</strong> Schwägerschaft besteht,auf <strong>der</strong> die Versicherungspflicht beruht. 2 Insbeson<strong>der</strong>e bei Unternehmen, die in Formeiner Gesellschaft bürgerlichen Rechts o<strong>der</strong> in Form einer juristischen Person betriebenwerden, soll nur eine o<strong>der</strong> einer <strong>der</strong> Mitunternehmerinnen o<strong>der</strong> Mitunternehmer als Zah-

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